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V/0364/2019

Bebauungsplan Nr. 391 - 5. und 6. Änderung - Beschlüsse zur Änderung

Vorlagen 10.04.2019

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0364-2019-Anlage-Plangebiete

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Anlage A

1229 Zeichen

Anlage A zur V/0364/2019 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage sollen die Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 391 (vorhabenbe-
zogene 5 Änderung und 6. Änderung) herbeigeführt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das städtebauliche Ziel ist die Schaffung von Wohnraum mit entsprechender Infrastruktur. Neben 
der geplanten Wohnbebauung soll auch eine Kindertagesstätte innerhalb des Plangebietes ange-
siedelt werden. 
Der Bereich der 5. Änderung soll zukünftig einer Wohnnutzung zugeführt werden. Dazu müssen 
für den südlich gelegenen Bereich der 6. Änderung die Textlichen Festsetzungen ergänzt werden. 
 
Im Anschluss an die erfolgten Änderungsbeschlüsse sollen die Entwürfe der Pläne gemäß § 3 (2) 
Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt werden. 
 
 
Finanzierung 
Mit den Beschlüssen zur Aufstellung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§1 Abs.3 BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

4002 Zeichen

V/0364/2019 
V/0364/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Bebauungsplan Nr. 391 - vorhabenbezogene 5. Änderung: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-
Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Östlich Dahlweg / Südlich Roddestraße 
 
[Wohnen] 
2. Bebauungsplan Nr. 391 - 6. Änderung: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-
Weg / Königsweg im Bereich zwischen Dahlweg und Alfred-Krupp-Weg 
 
[Gewerbe] 
Beschlüsse zur Änderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   22.05.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Bebauungsplan Nr. 391 Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Kö-
nigsweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich 
Östlich Dahlweg / Südlich Roddestraße zu ändern (vorhabenbezogene 5. Änderung). 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 183 
Flurstücke 465, 724 und Teile des Flurstücks 727. 
 
2.  Der Bebauungsplan Nr. 391 Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Kö-
nigsweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich zwischen 
Dahlweg und Alfred-Krupp-Weg zu ändern (6. Änderung). 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 183 
Flurstücke 726, 761, 765, Teile des Flurstücks 727. 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
17.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Mannott-Hohnholz / 
Herr Geitel 
Telefon: 492 61 96 /  
492 61 93 
Mannott-Hohnholz@stadt-
muenster.de  
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0364/2019 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 391 entstehen der Stadt Münster kei-
ne Kosten. 
 
Begründung: 
Beschlussvorschlag 1. 
Die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplans 391 ist Bestandteil des städtischen Ba u-
landprogrammes 2018-2025 (Nr. 333-03) mit dem Ziel in 2019 die Baureife zu erlangen. Die Verwa l-
tung wurde hiermit beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Baulandaktivierung im 
Bereich Schützenhof zu schaffen.  
Das städtebauliche Ziel ist die Schaffung von Wohnraum mit entsprechender In frastruktur. Neben der 
geplanten Wohnbebauung soll auch eine Kindertagesstätte innerhalb des Plangebietes angesiedelt 
werden.  
Aktuell ist der Bereich der 5. Änderung als MK -Gebiet (Kerngebiet) festgesetzt. Dieses soll nun zu 
einem WA-Gebiet (Allgemeinen Wohngebiet) geändert werden. 
Der Bereich der 5. Änderung wird vorhabenbezogen gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) durchg e-
führt. Hierzu wird mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) geschlossen, 
der die Lasten und Kosten des Vorhabens durch den Investor regelt. 
Beschlussvorschlag 2. 
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes 391 ergibt sich aus der räumlichen Nähe zur geplanten vo r-
habenbezogenen 5. Änderung des Bebauungsplans 391.  
Damit die oben beschriebene Änderung von einem MK -Gebiet in e in WA-Gebiet vollzogen werden 
kann, ist eine Reduzierung der bisher geltenden Abstandsklassen im Bereich der 6. Änderung von VI 
und VII auf VII notwendig. Dadurch werden gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse in dem angre n-
zenden geplanten WA-Gebiet ermöglicht. 
Die beiden Änderungsverfahren werden gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchg e-
führt. Bedingt durch das gewählte Verfahren wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der Bericht i-
gung gemäß § 13a (2) 2 BauGB nachträglich angepasst.  
Eine frühzeit ige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 21.03.2018 im Wilhelm -Hittorf-Gymnasium 
statt. Die öffentliche Auslegung der jeweiligen Entwürfe gemäß § 3 (2) BauGB soll im Sommer 2019 
erfolgen (Vorlagen V/0365/2019 und V/0366/2019). 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage - Plangebiete

V-0364-2019-Anlage-Plangebiete

52 Zeichen

Stadtplanungsamt

Anlage zur Vorlage Nr. V/0364/2019

Beratungsverlauf (4)

07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2019 Rat
TOP 31.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hammer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Alfred-Krupp-Weg
  • Königsweg
  • Roddestraße
  • Dahlweg

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Details

Aktenzeichen
V/0364/2019
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37