V/0364/2019
Bebauungsplan Nr. 391 - 5. und 6. Änderung - Beschlüsse zur Änderung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0364/2019 Kurzüberblick Mit der Vorlage sollen die Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 391 (vorhabenbe- zogene 5 Änderung und 6. Änderung) herbeigeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das städtebauliche Ziel ist die Schaffung von Wohnraum mit entsprechender Infrastruktur. Neben der geplanten Wohnbebauung soll auch eine Kindertagesstätte innerhalb des Plangebietes ange- siedelt werden. Der Bereich der 5. Änderung soll zukünftig einer Wohnnutzung zugeführt werden. Dazu müssen für den südlich gelegenen Bereich der 6. Änderung die Textlichen Festsetzungen ergänzt werden. Im Anschluss an die erfolgten Änderungsbeschlüsse sollen die Entwürfe der Pläne gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt werden. Finanzierung Mit den Beschlüssen zur Aufstellung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§1 Abs.3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0364/2019 V/0364/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Bebauungsplan Nr. 391 - vorhabenbezogene 5. Änderung: Hammer Straße / Friedrich-Ebert- Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Östlich Dahlweg / Südlich Roddestraße [Wohnen] 2. Bebauungsplan Nr. 391 - 6. Änderung: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp- Weg / Königsweg im Bereich zwischen Dahlweg und Alfred-Krupp-Weg [Gewerbe] Beschlüsse zur Änderung Beratungsfolge 07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.05.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 391 Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Kö- nigsweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Östlich Dahlweg / Südlich Roddestraße zu ändern (vorhabenbezogene 5. Änderung). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 183 Flurstücke 465, 724 und Teile des Flurstücks 727. 2. Der Bebauungsplan Nr. 391 Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Kö- nigsweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich zwischen Dahlweg und Alfred-Krupp-Weg zu ändern (6. Änderung). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 183 Flurstücke 726, 761, 765, Teile des Flurstücks 727. Stadtplanungsamt 17.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Mannott-Hohnholz / Herr Geitel Telefon: 492 61 96 / 492 61 93 Mannott-Hohnholz@stadt- muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0364/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 391 entstehen der Stadt Münster kei- ne Kosten. Begründung: Beschlussvorschlag 1. Die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplans 391 ist Bestandteil des städtischen Ba u- landprogrammes 2018-2025 (Nr. 333-03) mit dem Ziel in 2019 die Baureife zu erlangen. Die Verwa l- tung wurde hiermit beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Baulandaktivierung im Bereich Schützenhof zu schaffen. Das städtebauliche Ziel ist die Schaffung von Wohnraum mit entsprechender In frastruktur. Neben der geplanten Wohnbebauung soll auch eine Kindertagesstätte innerhalb des Plangebietes angesiedelt werden. Aktuell ist der Bereich der 5. Änderung als MK -Gebiet (Kerngebiet) festgesetzt. Dieses soll nun zu einem WA-Gebiet (Allgemeinen Wohngebiet) geändert werden. Der Bereich der 5. Änderung wird vorhabenbezogen gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) durchg e- führt. Hierzu wird mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) geschlossen, der die Lasten und Kosten des Vorhabens durch den Investor regelt. Beschlussvorschlag 2. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes 391 ergibt sich aus der räumlichen Nähe zur geplanten vo r- habenbezogenen 5. Änderung des Bebauungsplans 391. Damit die oben beschriebene Änderung von einem MK -Gebiet in e in WA-Gebiet vollzogen werden kann, ist eine Reduzierung der bisher geltenden Abstandsklassen im Bereich der 6. Änderung von VI und VII auf VII notwendig. Dadurch werden gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse in dem angre n- zenden geplanten WA-Gebiet ermöglicht. Die beiden Änderungsverfahren werden gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchg e- führt. Bedingt durch das gewählte Verfahren wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der Bericht i- gung gemäß § 13a (2) 2 BauGB nachträglich angepasst. Eine frühzeit ige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 21.03.2018 im Wilhelm -Hittorf-Gymnasium statt. Die öffentliche Auslegung der jeweiligen Entwürfe gemäß § 3 (2) BauGB soll im Sommer 2019 erfolgen (Vorlagen V/0365/2019 und V/0366/2019). i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage - Plangebiete
V-0364-2019-Anlage-Plangebiete
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Stadtplanungsamt Anlage zur Vorlage Nr. V/0364/2019
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hammer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Alfred-Krupp-Weg
- Königsweg
- Roddestraße
- Dahlweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0364/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37