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V/0303/2015

Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen

Vorlagen 05.05.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 37.1

Anlage zu V/0303/2015: Antrag A-R 0027/2013

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Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage zu V/0303/2015: Antrag A-R 0027/2013

17451 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2013 
 
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
„Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission, hier :  
 
Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster 
erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen “ 
 
04.06.2013 
 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
 
I. 
Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ei n, dass das im Aktionsplan 
ausgegebene Ziel verfolgt wird, die  Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit 
Behinderungen in Münster in Kooperation kontinuierl ich weiterzuentwickeln – hin zu einem 
inklusiven Arbeitsmarkt. Dies soll gemeinsam mit al len beteiligten Akteuren und 
Leistungsträgern geschehen. Die Stadt hat in diesem  Handlungsfeld auch eine wichtige 
Rolle als Impulsgeberin, Moderatorin und zur Bildung von Kooperationen. 
Da Mädchen und Frauen mit Behinderungen immer noch einer besonderen 
Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, soll darauf hingewirkt werden, dass 
deren berufliche Teilhabe in Beruf und Ausbildung d eutlich verbessert und die Angebote 
zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker  auf die Bedarfe von Frauen mit 
Behinderung ausgerichtet werden. 
Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderunge n haben öffentliche Arbeitgeber 
auch eine Vorbildfunktion. Die Stadt sieht es als e ine wichtige Aufgabe an die 
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der  Stadtverwaltung und Betriebe an 
denen die Stadt Münster beteiligt ist zu intensivieren. 
 
II. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. unter Einbeziehung der bereits im Aktionsplan vo rgeschlagenen Maßnahmen 
gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren und Leist ungsträgern ein 
gemeinsames Handlungskonzept zu entwickeln, mit dem  die berufliche Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden kann. Hierzu gehört u.a. 
- das Angebot an Integrationsunternehmen weiter auszubauen, 
- auf eine flächendeckende Unterstützung von Betrie ben beim Eingliederungs-
management wie z.B. beim Hamburger Modell  hinzuwirken, 
- Beschäftigungsalternativen für werkstattberechtig te Personen mit Behinderung zu 
schaffen, 
- Maßnahmen und Konzepte, die die Beschäftigungsquo te in Unternehmen des 
allgemeinen Arbeitsmarktes deutlich erhöhen. 
An der Erarbeitung einbezogen werden sollen die KIB  (Kommission zur Förderung 
der Inklusion von Menschen mit Behinderung) und der Beirat des Jobcenters; 
2. das NRW-Modell des „Budgets für Arbeit“ für Müns ter gemeinsam mit der 
Arbeitsagentur, dem Jobcenter auf der Basis ihres j eweiligen gesetzlichen Auftrages 
für Münster auszubauen; 
 
3. gemeinsam mit den zuständigen Akteuren dazu beiz utragen, dass 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de

2 
 
- das Leistungsangebot bestehender Werkstattplätze für behinderte Menschen 
(WfbM) noch stärker auf die Anforderungen des allge meinen Arbeitsmarktes 
ausgerichtet wird und  
- Beschäftigungsalternativen für MitarbeiterInnen d er Werkstätten auf dem 
allgemeinen Arbeitsmarkt befördert werden. Hierzu s ollen auch Außenarbeitsplätze 
für WerkstattmitarbeiterInnen geschaffen werden; 
4. dem Vorschlag der KIB entsprechend die Zusammena rbeit der für die berufliche 
Teilhabe zuständigen Akteuren mit den Kammern, Arbe itgeberverbänden und 
Gewerkschaften zu befördern, um gemeinsam Vorschläg e zu entwickeln, mit denen 
die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderun g in allgemeinen 
Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden kann; 
5. das Übergangsmanagement Schule und Beruf auf die  Belange von Menschen mit 
Behinderung auszurichten mit dem Ziel, die Beschäft igungsmöglichkeiten 
insbesondere auf dem allgemein Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern; 
6. in Zusammenarbeit mit den anderen Leistungsträge rn eine gemeinsame kommunale 
bzw. regionale Berichterstattung bezüglich der „Sit uation und Weiterentwicklung der 
Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung“ auf den Weg zu bringen. 
 
III. Im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000  Außenarbeitsplätze für 
Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LW L werden im Jahr 
2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Me nschen mit Behinderung bei 
der Stadt Münster oder deren Beteiligungen geschaffen. 
 
IV. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, 
gemeinsam mit den Akteuren dazu beizutragen, dass 
• die berufliche Teilhabe von Frauen mit Behinderung  in Beruf und Ausbildung 
verbessert und die Angebote zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker 
auf die Bedarfe von Frauen mit Behinderung ausgerichtet und 
• die Rahmenbedingungen für eine berufliche Teilhabe  für Menschen mit 
psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden. 
 
Begründung: 
 
 
I. Ausgangssituation 
 Seit März 2009 hat die Behindertenrechtskonvention  der Vereinten Nationen (UN-BRK) 
in Deutschland Gesetzeskraft erlangt; aus Artikel 2 7 - Arbeit und Beschäftigung 
erwächst ein Rechtsanspruch darauf, „den Lebensunte rhalt durch Arbeit zu verdienen, 
die in einem offenen, integrativen und für Menschen  mit Behinderungen zugänglichen 
Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder an genommen wird.“ „Die 
Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Me nschen mit Behinderung auf 
Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichke it, den Lebensunterhalt durch Arbeit 
zu verdienen, die in einem offenen, integrativen un d für Menschen mit Behinderung 
zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei ge wählt oder angenommen wird.“ 
 
(aus: Artikel 27 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung). 
 Hierzu müssen die Rahmenbedingungen aber noch deut lich verbessert werden. 
Menschen mit Behinderung sind immer noch überproportional stark von Arbeitslosigkeit 
und fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. Dies gilt auch für Münster. Die Zahl

3 
 
der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen konnte auch hier nicht deutlich reduziert 
werden, im Gegenteil, sie ist sogar wieder angestie gen. Die vorgesehene gesetzliche 
Pflichtquote bei der Beschäftigung in Höhe von 5% w ird zwar von der Stadt gerade 
erreicht, als öffentliche Arbeitgeberin trägt sie a ber nicht im ausreichenden Maße dazu 
bei, die Beschäftigungsquote deutlich zu verbessern.  
 Die Ausgrenzung am Arbeitsmarkt beginnt bereits be im Übergang von der Schule in 
den Beruf. Obwohl schon seit langem durch gezielte Maßnahmen auch andere Formen 
der Ausbildung und Erwerbstätigkeit gefördert werde n, werden Menschen mit 
Behinderung dennoch oftmals direkt im Anschluss an den Besuch der Förderschule in 
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) bes chäftigt. Deshalb sind auch vor 
Ort alle Akteure gefordert, insbesondere in Zusamme narbeit mit den Leistungsträgern 
für mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von WfbM un d in Kooperation mit den 
Bildungseinrichtungen möglichst früh in der schulis chen Laufbahn die Teilhabe am 
allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Ein gelung enes Beispiel hierfür ist das in 
NRW erfolgreiche Modell der „Integrationsunternehmen“. 
 
II. UN-Behindertenrechtskonvention in Münster umset zen 
1) In der Vorlage V/0125/2013 Münster auf dem Weg z ur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission  werden die bisherige Aktivitäten, 
Herausforderungen und vorgesehene Maßnahmen der Sta dt Münster dargelegt um 
das in Artikel 27 der UN-BRK geforderte gleiche Rec ht von Menschen mit Behinderung 
auf Arbeit zu sichern. Die Verwaltung hat mit dem A ktionsplan ein ambitioniertes 
Handlungskonzept vorgelegt. Für den Bereich Arbeit und Beschäftigung wird eine 
Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Als Leitziel wi rd im Aktionsplan formuliert, die  
Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behind erungen in Münster in 
Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlic h weiterzuentwickeln – hin zu einem 
inklusiven Arbeitsmarkt. Der Aktionsplan stellt daz u allerdings fest, dass trotz der 
umfangreichen Beratungs- und Förderangebote für die  Beschäftigung von Menschen 
mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbeh inderten Menschen in Münster in 
den letzten Jahren nicht deutlich reduziert werden konnte. Zum 28.02.2013 waren 511 
schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Im Aktionspla n wird zudem festgestellt wird 
„dass trotz umfangreichen Beratungs- und Förderange boten für die Beschäftigung von 
Menschen mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in 
Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduzi ert werden konnte.“ (S. 87ff). 
Schließlich wird im Aktionsplan darauf hingewiesen,  dass die Beschäftigungsquote 
schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster au ch im Vergleich zu den 
kreisfreien Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe sehr niedrig ist. Die im Aktionsplan 
vorgeschlagene und für 2014 avisierte Veranstaltung mit der KIB zum Thema Inklusiver 
Arbeitsmarkt würde eine gute Möglichkeit bieten das  Thema für Münster weiter 
passgenau zu vertiefen. 
2) Integrationsunternehmen, Budgets für Arbeit und Nachteilsausgleich 
Integrationsunternehmen nach dem SGB IX leisten ein en bedeutenden Beitrag zur 
dauerhaften Beschäftigung schwerbehinderter Mensche n, sie eröffnen 
schwerbehinderten Menschen neue Perspektiven auf Te ilhabe am Arbeitsmarkt 
eröffnet. In Nordrhein-Westfalen sollen sie deshalb  weiter ausgebaut und gestärkt 
werden. Jährlich werden 2,5 Mio. Euro aus Landesmit teln für 250 zusätzliche 
Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen zur Verfüg ung gestellt. Die 
Landschaftsverbände beteiligen sich nochmals mit ei genen Fördermitteln. Dies bietet 
auch für Münster die Möglichkeit dieses Angebot weiter auszubauen. 
Da der allgemeine Arbeitsmarkt systembedingt gerade  Personengruppen mit 
besonderen Vermittlungshemmnissen ausgrenzt, müssen  staatliche Nachteils-
ausgleiche im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Grundges etz sowie Artikel 27 der UN-

4 
 
Behindertenrechtskonvention dauerhaft, finanziell g esichert und flächendeckend zur 
Verfügung stehen, um bestehende strukturell-gesells chaftliche Benachteiligungen für 
(schwer-)behinderte Menschen zu beheben und den ind ividuellen Unterstützungs-
bedarf auch betrieblich zu sichern. Die Betriebe st ehen in der besonderen 
Verantwortung sowohl Erprobungsmöglichkeiten als au ch Angebote zur betrieblichen 
Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit 
Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering 
wie möglich zu halten. Mit der Schaffung eines indi vidualisierten finanziellen 
Nachteilsausgleichs bei Beschäftigung kann für Mens chen mit Behinderungen die 
berufliche Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. 
Ansätze für ein Budget für Arbeit gibt es bisher in  Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, 
Hamburg aber auch schon in NRW seitens der Landscha ftsverbände. Dieses gilt es 
auch für Münster noch konsequenter zu nutzen. 
3) Weiterentwicklung der Werkstätten für einen inkl usiven Arbeitsmarkt 
Für voll erwerbsgeminderte Menschen war die Teilhab e am Arbeitsleben in der Regel 
bisher nur in Anbindung an eine WfbM möglich. Damit  wurde das Wunsch- und 
Wahlrecht voll erwerbsgeminderter Menschen mit Behi nderungen erheblich 
eingeschränkt. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2011 hat diese 
Regel durchbrochen. Hierdurch wurde die Schaffung v on Alternativen zur WfbM mit 
einem leistungsträgerübergreifendes Budget für Arbe it verbessert und die Förderung 
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht.  
Die Landschaftsverbände finanzieren mit Mitteln der  Eingliederungshilfe alternativ zur 
Finanzierung eines WfbM-Platzes und der Ausgleichsa bgabe und/oder die 
Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages. 
Damit kann die erforderliche Unterstützung für Arbe itnehmer und Arbeitnehmerin, 
Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie ein angemes sener Nachteilsausgleich 
finanziert werden. Dies erfordert für die Werkstätt en (WfbM) einen Wandel des 
Aufgabenprofils im Sinne der UN-BRK hin zur Förderu ng des Übergangs auf den 
Allgemeinen Arbeitsmarkt.  Hierzu gehört auch eine stärkere Orientierung des 
Leistungsangebotes der WfbM im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich, an den 
Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, eine Beseitigung der Hemmnisse für 
einen entsprechenden Wechsel und schließlich auch e ine Stärkung der Rechte der 
Menschen mit Behinderung in der WfbM.  
4) Außenarbeitsplätze für Menschen aus Werkstätten 
Mit dem einem neuen Modellvorhaben „Teilhabe an Arb eit – 1.000 Außenarbeitsplätze 
für Menschen mit Behinderung“ forcieren die Landesr egierung NRW und die beiden 
Landschaftsverbände die Schaffung von 1000 neuen so  genannten 
„Außenarbeitsplätzen“ für Menschen mit Behinderung. Die neuen Arbeitsplätze sollen 
in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in der pr ivaten Wirtschaft eingeworben 
werden. Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur gese llschaftlichen Teilhabe. Es muss für 
möglichst viele Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen ein Angebot in der 
„normalen“ Arbeitswelt zur Verfügung stehen.  
In dem vorliegenden Aktionsplan der Stadt Münster i st u.a. als Maßnahme die „Prüfung  
der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäfti gte von Werkstätten mit 
Behinderungen bei der Stadt Münster einzurichten“, vorgesehen. Eine vorangestellte 
Prüfung ist aufgrund der bekannten Eckdaten allerdi ngs nicht notwendig. Vielmehr 
müssen zeitnah messbare Ziele implementiert werden,  um die anstehenden 
Herausforderungen zu realisieren. Deshalb sollen da uerhaft mindestens fünf 
Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen a b dem Kalenderjahr 2013 bei 
der Stadt Münster oder deren Beteiligungen realisiert werden.

5 
 
5) Beschäftigungsquote in allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöhen 
Für den Ausbau des inklusiven Arbeitsmarktes ist di e „Wirtschaft“ von entscheidender 
Bedeutung. Ein Beratungsangebot und Anlaufstellen, die die besonderen 
Anforderungen von Menschen mit Behinderung erfüllen , sind für den Fortschritt auf 
dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt ebenfalls unverzichtbar. Das Konzept der 
begleitenden Integrationsfachdienste enthält bereit s heute Ansätze von 
Personalentwicklung und auch Betriebssozialarbeit. Qualifizierungs- und 
Beschäftigungsträger beschäftigen sich schon jetzt intensiv mit der Frage, wie 
insbesondere Menschen mit Behinderung und Benachtei ligungen effektiv in 
Unternehmen eingesetzt werden können. Eine Arbeitsa ssistenz wird bereits heute zur 
Verfügung gestellt, wenn Unterstützung am Arbeitsplatz benötigt wird. 
Insbesondere die öffentlichen Betriebe stehen in de r besonderen Verantwortung 
sowohl Erprobungsmöglichkeiten als auch Angebote zu r betrieblichen 
Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit 
Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering 
wie möglich zu halten. 
Dem Aktionsplan ist zu entnehmen, dass die Stadt Mü nster 2012 die 
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen mit 5,43% (2011: 5,55%) erfüllt hat. 
Von den sieben Betrieben, an denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt 
ist, erfüllten 2011 fünf die Beschäftigungsquote. I m Beteiligungsbericht 2011 wird bei 
den Ausführungen zur Anzahl der Beschäftigten bei d en Unternehmen jeweils auch die 
Zahl der schwerbehinderten MitarbeiterInnen angegeben.  
Entsprechend der Anregung der Arbeitsgruppe „Arbeit “ der KIB, sollten, so wie im 
Aktionsplan auch aufgeführt, „die Akteure, die für die Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zustän dig sind, ihre Zusammenarbeit 
mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschafte n intensivieren, um 
gemeinsam den inklusiven Gedanken für den Bereich A rbeit/Wirtschaft 
weiterzuentwickeln und die Gesellschaft für diesen Gedanken zu sensibilisieren.  
Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Hier werden u.a. Ziel vereinbarungen mit Unternehmen 
abgeschlossen, in denen sich diese verpflichten, ei ne bestimmte Zahl von Menschen 
mit Behinderung zu beschäftigen. 
6) Übergangsmanagement Schule und Beruf 
Mit der zunehmenden Inklusion stellen sich neue Anf orderungen an allgemeinbildende 
Schulen. Das Übergangsmanagement Schule und Beruf f ür Menschen mit 
Behinderung sollte deshalb frühzeitig in Angriff ge nommen und umgesetzt werden. Zur 
Ausgestaltung des neuen Übergangsmanagement Schule und Beruf hat die KIB bereits 
einige Vorschläge unterbreitet, deren Umsetzung lt.  Aktionsplan geprüft werden. Diese 
beziehen sich insbesondere auf eine bessere Zusamme narbeit der beteiligten Akteure 
im Bereich Berufsfindung an den Schulen/Übergang Sc hule-Beruf, eine gut 
verständliche Informationen über die Fördermöglichkeiten sowie auch die Einbeziehung 
der Institutionen, die speziell für die Unterstützu ng von Jugendlichen mit Behinderung 
beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind.  
 
gez. Otto Reiners 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Petra Dieckmann 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Anne Naegels 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

Berichtsvorlage

25366 Zeichen

V/0303/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster 
erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
                   Ordnung und E-Government Bericht 
27.05.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion  
                   von Menschen mit Behinderungen Bericht 
02.06.2015 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
                   Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
17.06.2015 Rat Bericht 
Bericht: 
1. Einleitung 
Mit dem Beschluss zum Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ –  
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ 1 hat der Rat die  
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und mit welchem Ressourcenbedarf die im Antrag 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Gal an den Rat der der Stadt Münster  
Nr. A-/0027/2013 2 genannten Anliegen umgesetzt werden können und das Ergebnis der  
Prüfung bis Ende 2013 in einer Vorlage den zuständigen Gremien des Rates vorzulegen. 
                                                
1 Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention, Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/0125/2013/2. Erg. 
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004036298 
 
2 „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – 
einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0303/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Köckemann/Frau Rüter 
Ruf: 
492-1188; 492-5027 
E-Mail: 
Koeckemann@stadt-muenster.de 
rueterd@stadt-muenster.de 
 
Datum: 
30.04.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0303/2015 
 
Die Verwaltung hat im Rahmen der Berichte zur Beschäftigung von Menschen mit 
Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster in 2014 und 2015 
über Schritte zur Umsetzung des Antragsanliegens „Außenarbeitsplätze bei der Stadt-
verwaltung Münster“ berichtet 3. 
Im Rahmen des Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramms des Jobcenters Münster für die 
Jahre 2014 und 2015 4 hat die Verwaltung Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung 
von Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden, unter anderem Maßnahmen zur 
Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen (Zif-
fer IV des Antrags) ergriffen und diese dargestellt. 
Der Statusbericht zum Landesprogramm KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss 5 geht 
auf das Antragsanliegen ein, das Übergangsmanagement Schule- und Beruf auf die Be-
lange von Menschen mit Behinderungen auszurichten. 
Der vorliegende Bericht gibt einen kurzen Überblick über bisherige Aktivitäten zu den im 
Antrag „Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – einen 
inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ genannten Anliegen und zeigt auf, wie die weitere Um-
setzung der Antragsanliegen geplant ist und welche Ressourcen für die dauerhafte Ein-
richtung von Außenarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung bei der Stadtverwal-
tung Münster erforderlich sind. 
2. Umsetzung der Antragsanliegen 
2.1 Einsatz der Stadt Münster für die Weiterentwicklung der Beschäftigungsmög-
lichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster, Beschäftigung von 
schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung und bei den städtischen  
Beteiligungen intensivieren (Ziffer I des Antrags) 
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit 
Behinderungen in Münster in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren ist bereits als 
                                                
3 Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
stellten bei der Stadt Münster 
Berichtsvorlage V00197/2014 (Berichtsjahre 2012 und 2013) https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004036982&voselect=9422 
Berichtsvorlage V/0297/2015 (Berichtsjahr 2014) 
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038653&voselect=9965 
4 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 
für 2014: Beschlussvorlage V/0096/2014:  
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004036854&voselect=9422 
für 2015: Beschlussvorlage V/0054/2015:  
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038275&voselect=9964 
5  Berichtsvorlage V/0229/2015: Statusbericht zum Landesprogramm KAoA – Kein Abschluss 
ohne Anschluss:  
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038568&voselect=9965

3 
V/0303/2015 
 
Leitziel im Kapitel „Arbeit“ des Aktionsplans der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention benannt worden. Zur Umsetzung dieses Ziels ist im  
4. Quartal 2015 eine Veranstaltung zum Thema „Inklusiver Arbeitsmarkt“ geplant (siehe 
Ziffer 2.2). 
Die Stadt Münster hat die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Beschäftigung von 
schwerbehinderten Menschen (5 %) im Jahr 2014 in Höhe von 6 % erfüllt. Dies ent-
spricht im Vergleich zu 2013 einer Steigerung der Quote um 0,41 %-Punkte. Es soll ver-
sucht werden, diesen positiven Trend auch 2015 fortzusetzen. Die Integrationsvereinba-
rung der Stadtverwaltung Münster wurde 2014 modifiziert. Sie verfolgt unter anderem 
das Ziel, Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer bei der 
Stadtverwaltung zu sichern und zu fördern (siehe Bericht über die Beschäftigung von 
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster für 
das Jahr 2014). 
Nicht alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfüllen die gesetzliche Mindestquo-
te zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Der jährliche Bericht über die Be-
schäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der 
Stadt Münster gibt einen Überblick über die Situation bei den Beteiligungen, bei denen 
die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist bzw. die für die Stadt Münster von 
besonderer Bedeutung sind. Das Beteiligungsmanagement der Stadt Münster bittet diese 
Beteiligungen jährlich um Übermittlung der Daten zur Beschäftigungssituation schwerbe-
hinderter Menschen sowie zu Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für Men-
schen mit Behinderungen. Dabei wird jeweils auf die Bedeutung der Teilhabe an Arbeit 
für Menschen mit Behinderungen hingewiesen und an die Beteiligungen appelliert, sich 
für eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in ihren Unternehmen einzusetzen 
und Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu vergeben. Die Fach-
stelle „Behinderte Menschen im Beruf“ im Sozialamt der Stadt Münster kann in Koopera-
tion mit dem Jobcenter Münster im Rahmen ihrer Betriebsbesuche bei Arbeitgebern zu 
Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie zur behinderungsgerech-
ten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Fördermöglichkeiten informieren und dadurch ggf. 
zur Bereitschaft von Arbeitgebern beitragen, Menschen mit Behinderungen eine Chance 
zu geben. Die Stadtverwaltung Münster hat allerdings keinen direkten Einfluss auf die 
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den städtischen Beteiligungen. 
2.2 Entwicklung eines Handlungskonzeptes, um die berufliche Teilhabe von  
Menschen mit Behinderung in Münster deutlich zu verbessern (Ziffer II, 1-4) des 
Antrags) 
Das Sozialamt und das Jobcenter Münster planen für das 4. Quartal 2015 in Kooperation 
mit dem LWL-Integrationsamt Westfalen einen Fachtag zum Thema „Inklusiver Arbeits-
markt in Münster“. Zielgruppe der Veranstaltung sind alle Akteure sowie Leistungsträger, 
die im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung tätig sind. 
Auch Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberverbände und der Kammern sowie die 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Bei-
rat des Jobcenters Münster werden einbezogen.  
Ziel des Fachtags ist es, gemeinsam mit allen Akteuren aufzuzeigen, in welchen Berei-
chen es Handlungsbedarf gibt und ausgehend davon möglichst konkrete Ideen zur För-
derung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Dabei 
sollen alle im Antrag (Ziffer II, 1-4, Ziffer IV) benannten Aspekte berücksichtigt werden.

4 
V/0303/2015 
 
Zu Ziffer II, 1 (Ausbau des Angebotes an Integrationsunternehmen) ist allerdings anzu-
merken, dass der Sozialausschuss des LWL am 23.10.2014 ein Moratorium beschlossen 
hat, wonach Neugründungen von Integrationsunternehmen nicht mehr gefördert werden 
können 6. In Münster bestehen zurzeit 14 Integrationsunternehmen mit 185 Arbeitsplät-
zen für beruflich besonders betroffene Menschen, Ende 2008 waren es erst 4 Unterneh-
men mit 53 Arbeitsplätzen. Der Fachtag wird Gelegenheit geben, die Bedarfsseite noch 
einmal zu erörtern, insbesondere mit Blick auf mögliche, von dem Moratorium ausge-
nommene Erweiterungen bestehender Integrationsunternehmen oder geeignete Alterna-
tiven. 
Das Jobcenter Münster wertet aktuell die Potenziale der arbeitslosen schwerbehinderten 
Frauen und Männer sowie Rehabilitanden aus. Dabei soll geklärt werden, wodurch die 
Integration in den Arbeitsmarkt erschwert wird. Die Ergebnisse dieser Auswertung wer-
den in die Vorbereitung des Fachtags einbezogen.  
Ausgehend von den Ergebnissen des Fachtags soll ein Handlungskonzept mit kurz-, mit-
tel- und langfristigen Handlungsansätzen für die Förderung der beruflichen Teilhabe von 
Menschen mit Behinderungen in Münster und die Entwicklung eines inklusiven Arbeits-
marktes entwickelt werden. Es ist geplant, das Handlungskonzept in einer Arbeitsmarkt-
konferenz7 vorzustellen. 
Die Verwaltung wird die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen, den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
und Arbeitsförderung und den Ausschuss für Gleichstellung über die Ergebnisse des 
Fachtags und das Handlungskonzept informieren und ggf. erforderliche Beschlüsse vor-
bereiten. 
2.3 Übergangsmanagement Schule – Beruf (Ziffer II; 5 des Antrags) 
Das in Ziffer II-5 genannte Antragsanliegen, das Übergangsmanagement Schule und 
Beruf mit dem Ziel auf die Belange von Menschen mit Behinderung auszurichten und 
zwar mit dem Ziel, die Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern, ist ein Aufgabenfeld der Kommunalen Koordinie-
rung im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Der 
Statusbericht zum Landesprogramm KAoA informiert über die Ziele und Herausforderun-
gen in diesem Arbeitsfeld.  
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass speziell für Schülerinnen und Schüler mit den 
Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, 
Sehen, Hören und Kommunikation sowie Sprache als inklusiver Baustein des Landes-
programmes KAoA das Projekt STAR (Schule trifft Arbeitswelt) unter Federführung des 
LWL angeboten wird. In enger Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungsstelle 
wird die modulare Berufsorientierung (Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung usw.) unter 
Berücksichtigung der besonderen behinderungsbedingten Bedarfe erfolgreich in Münster 
                                                
6 Pressemitteilung LWL – Integrationsamt Westfalen vom 23.10.2014: 
http://www.lwl.org/abt61-
download/PDF_JPG_ready4/Broschueren/Integrationsprojekte/Pressemitteilung_IP.pdf 
7 Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz: Beschlussvorlage V/0714/2014 und V/0714/2014/1. 
Erg., V/0714/2014/2. Erg.: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004037916

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umgesetzt. Seit dem Schuljahr 2012/13 haben rund 300 Jugendliche aus 10 Schulen 
(Förderschulen und Schulen mit Gemeinsamen Lernen) daran teilgenommen.  
Die Arbeitsgruppen „Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene“ (AG 1) und „Arbeit“(AG 3) 
der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
beschäftigen sich in einer gemeinsamen Sitzung im Mai mit dem Thema „Übergang 
Schule – Beruf“ für junge Menschen mit Behinderungen und wollen Anregungen für die 
weitere Entwicklung des Handlungsfelds Inklusion im Rahmen von KAoA geben. Im Sin-
ne einer integrierten Arbeitsmarktpolitik ist das Handlungsfeld Übergang Schule- Beruf 
auch im Rahmen der Entwicklung des in Ziffer 2.2 genannten Handlungskonzeptes zu 
berücksichtigen.  
2.4 Aufbau einer kommunalen bzw. regionalen Berichterstattung zur  
Situation und Weiterentwicklung der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit  
Behinderung (Ziffer II, 6 des Antrags) 
In Münster arbeiten viele Akteure gemeinsam an dem Ziel, Menschen mit Behinderungen 
eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Einen Überblick über die Dienste, die 
Beratung und spezielle Hilfen anbieten, gibt die Broschüre des Sozialamtes „Arbeit und 
Behinderung“ – Infos für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen 8.  
Mehrere der in der Broschüre genannten Akteure veröffentlichen Berichte zur Situation 
der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung. Dazu gehören das Arbeitsmarkt-
und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster (vgl. S. 2), der Jahresbericht des 
LWL-Integrationsamtes Münster 9 (er enthält auch Daten der Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf der Stadt Münster) und der Integrationsfachdienst Münster10 (im Rahmen 
der Jahresberichte des Trägers). 
2013 hat die G.I.B. NRW (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung GmbH) 
mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen 
Sozialfonds einen Sonderbericht: Situation der Schwerbehinderten am Arbeitsmarkt“ 11 
herausgegeben. Er enthält auch Daten für die Kreise und kreisfreien Städte und gibt da-
mit auch über die Situation in Münster einen Überblick.  
Trotz der vielen bereits vorhandenen Berichte und Informationen gibt es bisher keinen 
umfassenden Gesamtbericht über die Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung 
in Münster, der alle Aspekte, so unter anderem auch die Beschäftigung von Menschen 
mit Behinderungen in Integrationsunternehmen oder Werkstätten für Menschen mit Be-
hinderungen integriert. 
                                                
8 Arbeit und Behinderung: Infos für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen, Stand August 
2013: http://komm.muenster.org/publikationen/Arbeit_und_Behinderung.pdf 
9 LWL-Integrationsamt Westfalen: Jahresbericht 2013, Daten, Fakten und Beispiele zur Teilhabe 
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben 
http://www.lwl.org/abt61-download/PDF_JPG_ready4/Broschueren/Jahresbericht_2013.pdf 
10 Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V.: Jahresbericht 2013, S. 8 
http://www.fsp-muenster.de/fsp_pdf/fsp-jahr2013.pdf 
11 Arbeitsmarktreport Nordrhein-Westfalen 2013: Sonderbericht: Situation der Schwerbe-
hinderten am Arbeitsmarkt“ 
http://www.arbeit.nrw.de/pdf/arbeit/arbeitsmarktreport_sonderbericht_schwerbehinderte_2013.pdf

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Mit Blick auf die bereits vorhandenen ausführlichen Berichte und Informationen und die 
für einen Gesamtbericht erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen wird die 
Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung des Handlungskonzeptes (siehe Ziffer 2.2) einen 
Vorschlag für einen kurzen regelmäßigen Gesamtüberblick, der insbesondere die statis-
tischen Daten aus den verschiedenen Bereichen enthält, entwickeln. 
2.5 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bei der Stadt Münster oder 
deren Beteiligungen (Ziffer III des Antrags) 
Antragsanliegen ist es, dass im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Au-
ßenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen“ des Landes NRW und des LWL im 
Jahr 2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen 
bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen geschaffen werden.  
Außenarbeitsplätze werden im öffentlichen Dienst oder in Unternehmen der freien Wirt-
schaft für schwerbehinderte Menschen eingerichtet, die in einer Werkstatt für Menschen 
mit Behinderungen beschäftigt sind. Für einen bestimmten Zeitraum arbeiten die Werk-
stattbeschäftigten in einer Verwaltung oder bei einem Arbeitgeber bzw. einer Arbeitgebe-
rin der freien Wirtschaft. Sie bleiben dabei Beschäftigte der Werkstätten. Die abgebende 
Werkstatt schließt mit dem Anbieter/der Anbieterin des Außenarbeitsplatzes einen Ver-
trag über den Einsatz ab.  
Ziel der Einrichtung von Außenarbeitsplätzen ist es, die Teilhabe an Arbeit von Men-
schen mit Behinderungen zu fördern. Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit 
Behinderungen erhalten für einen individuell vereinbarten Zeitraum12 die Möglichkeit, am 
allgemeinen Arbeitsmarkt Erfahrungen zu sammeln und ihre fachlichen und sozialen 
Kompetenzen zu erweitern. Es erfolgt eine Begleitung durch Mitarbeiter/innen der abge-
benden Werkstatt. Durch die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderun-
gen werden ein wertschätzendes Miteinander und eine gelebte Inklusion befördert. Zu-
dem werden Verwaltungsmitarbeiter/innen in ihren Aufgaben in begrenztem Maße unter-
stützt. 
Um die offenen Fragen zum Prozess und zum personellen und finanziellen Ressourcen-
bedarf der Einrichtung von Außenarbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung Münster besser 
beantworten zu können und erste Erfahrungen zu sammeln, wurde im August 2014 ein 
Modellprojekt initiiert.  
Das Modellprojekt findet in Kooperation mit der Alexianer Werkstätten GmbH und der 
Westfalenfleiß GmbH statt. Im Rahmen des Modellprojekts wurden zwei Außenarbeits-
plätze eingerichtet. Einer der Plätze befindet sich im Sekretariat des Gymnasiums Pauli-
num (01.12.2014 – 31.10.2015; vorab Praktikum ab Mitte 10/2014). Zu den Aufgaben 
gehören einfache Büroarbeiten und die Unterstützung der Schulsekretärinnen. Dieser 
                                                
12 In der Regel beträgt die Laufzeit der Einzelmaßnahmen ein Jahr. In der Praxis wird jedoch die 
Dauer der Beschäftigung auf dem Außenarbeitsplatz im Hinblick auf die Entwicklung im Einzelfall 
vereinbart und entschieden. Eine Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz kann auch zu einer 
Übernahme des/der Mitarbeiter/in in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadtverwaltung Müns-
ter führen. Der Aufgabenzuschnitt von Außenarbeitsplätzen deckt in der Regel nicht die Aufga-
benfelder von Planstellen in der Stadtverwaltung ab. Vielmehr können mit den Außenarbeitsplät-
zen zusätzliche Bedarfe und Aufgaben bearbeitet oder Standards erhöht werden. Der Umfang 
der Beschäftigung (Vollzeit oder Teilzeit) wird individuell vereinbart.

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Außenarbeitsplatz ist mit einer weiblichen Beschäftigten besetzt. Ein weiterer Außenar-
beitsplatz wurde im Bereich der Verwaltungsunterstützung im Sozialamt eingerichtet 
(28.02.2015 – 27.02.2016; vorab Praktikum ab Mitte 02/2015). Hier sind u. a. Botengän-
ge und Kopierarbeiten zu erledigen und in der Poststelle mitzuarbeiten. Auf dem Außen-
arbeitsplatz im Sozialamt ist ein männlicher Beschäftigter eingesetzt. Die Beschäftigten 
wurden jeweils von der abgebenden Werkstatt vorgeschlagen. Nach einem Kennlernge-
spräch in den aufnehmenden Ämtern und einer Besichtigung des möglichen Arbeitsplat-
zes wurde in beiden Fällen dem Einsatz des Bewerbers bzw. der Bewerberin im Einver-
nehmen mit allen Beteiligten zugestimmt. 
Im Mai13 findet unter Beteiligung der abgebenden Werkstätten, des Gymnasiums Pauli-
num, des Sozialamts, des Personal- und Organisationsamtes sowie von Vertreter/innen 
des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung und des Frauenbüros  ein Evaluie-
rungsgespräch zum Modellprojekt statt. Bislang ist festzustellen, dass die Rückmeldun-
gen aller Beteiligten zu den Außenarbeitsplätzen sowohl bezüglich der Arbeitsleistung als 
auch der Zusammenarbeit überwiegend positiv waren. Von Seiten der Verwaltung wird 
ein Angebot von bis zu fünf Außenarbeitsplätzen über das Modellprojekt hinaus grund-
sätzlich begrüßt. 
Der finanzielle und personelle Ressourcenbedarf für die Einrichtung von bis zu fünf Au-
ßenarbeitsplätzen wird wie folgt eingeschätzt: Für den Einsatz der Beschäftigten erfolgen 
Zahlungen der Stadtverwaltung Münster an die kooperierende Werkstatt auf Grundlage 
eines Werkvertrages. Diese Zahlungen stellen für die Stadtverwaltung Sachkosten dar. 
Pro Außenarbeitsplatz sind dafür Kosten in Höhe von ca. 600 bis 650 € pro Monat zu 
kalkulieren. Die Höhe richtet sich nach der Arbeitszeit und der Arbeitsleistung des/der 
Beschäftigten. Eine Förderung von Außenarbeitsplätzen, die nach dem 28.02.2015 ein-
gerichtet werden, ist im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenar-
beitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LWL nicht mehr 
vorgesehen. Die Förderfrist wurde allerdings schon mehrfach verlängert (Förderhöhe 
bislang: 50% des tatsächlich an die Werkstatt gezahlten Entgelts für die Arbeitsleistung 
des/der Werkstattbeschäftigten, maximal 350 €/Monat). Pro Außenarbeitsplatz ist somit 
jährlich mit Sachkosten in Höhe von ca. 7.800 € zu rechnen. Für fünf Außenarbeitsplätze 
wären ca. 39.000 € pro Jahr vorzuhalten.  
Personalressourcen werden zum einen im Personal- und Organisationsamt insbesonde-
re in der Phase der Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes benötigt. Der Einsatz erfolgt 
hier von der Akquise eines geeigneten Platzes bis hin zu dessen Besetzung in Koopera-
tion mit den Werkstätten und den Ämtern, die einen Außenarbeitsplatz anbieten möch-
ten. Ferner ist monatlich mit den Werkstätten abzurechnen. In den aufnehmenden Äm-
tern ist ein Aufgabenprofil zu erarbeiten und die Einarbeitung zu organisieren. Darüber 
hinaus ist dauerhaft eine feste Ansprechperson zu benennen. Der Aufwand für die Be-
gleitung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Zudem entstehen fallweise Kosten für die 
Bereitstellung eines Arbeitsplatzes bzw. eines Rückzugsraumes. 
Die Verwaltung beabsichtigt, in 2016 bis zu fünf Außenarbeitsplätze einzurichten, vorbe-
haltlich der Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 39.000 € im Haushalt 2016 und 
der Möglichkeit und Bereitschaft der städtischen Ämter, geeignete Außenarbeitsplätze 
anzubieten. Der Betrag von 39.000 € wurde im Haushaltsplanentwurf des Personal- und 
Organisationsamtes eingeplant.  
                                                
13 Redaktionsschluss für diese Vorlage ist der 30.04.2015, so dass an dieser Stelle über die  
Ergebnisse des Evaluierungsgesprächs noch nicht berichtet werden kann.

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2.6 Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Frauen mit Behinderung in Beruf 
und Ausbildung, Ausrichtung der Angebote zur beruflichen Teilhabe und  
Rehabilitation an den Bedarfen von Frauen mit Behinderung (Ziffer IV des Antrags) 
Das Jobcenter Münster sieht in seinem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm auch 
Maßnahmen vor, die die Belange von Frauen mit Beeinträchtigungen berücksichtigen. 
So wurde unter anderem von 2013 bis 2015 ein Projekt durchgeführt, das sich auch an 
psychisch beeinträchtigte Frauen richtete. 
Es bleibt abzuwarten, ob sich aus der Auswertung der Potenziale der arbeitslosen 
schwerbehinderten Menschen (vgl. Ziffer 2.2) Erkenntnisse zu besonderen Bedarfen von 
Frauen mit Behinderungen und notwendigen Maßnahmen ergeben. 
Die Belange von Frauen mit Behinderung werden beim Fachtag „Inklusiver Arbeitsmarkt“ 
und bei der Erarbeitung des Handlungskonzeptes zur Förderung der beruflichen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung berücksichtigt. 
2.7 Rahmenbedingungen für eine berufliche Teilhabe für Menschen mit  
psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessern  
(Ziffer IV des Antrags) 
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster für 2014 wurde un-
ter anderem erläutert, dass Erkrankungen im psychischen Bereich immer mehr zuneh-
men und daher eine Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit wich-
tig ist. Entsprechende Maßnahmen zur Stabilisierung sind im Arbeitsmarktprogramm 
vorgesehen (u. a. Arbeitserprobung für psychisch beeinträchtigte Menschen und berufs-
praktische Wiedereingliederung für psychisch erkrankte Menschen).  
Beim Integrationsfachdienst (IFD) besteht mit Finanzierung durch den LWL neben der 
Berufsbegleitung für berufstätige psychisch behinderte Menschen ein besonderes Unter-
stützungsangebot für arbeitslose Menschen mit psychiatrischen Diagnosen, die nach 
medizinscher Behandlung wieder beruflich Fuß fassen wollen. Im Jahr 2014 wurden vom 
IFD insgesamt 359 Personen mit psychiatrischen Diagnosen unterstützt. 
Die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen werden beim Fachtag „Inklu-
siver Arbeitsmarkt“ und bei der Erarbeitung des Handlungskonzeptes zur Förderung der 
beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung berücksichtigt. 
In Vertretung     In Vertretung 
gez.      gez. 
Thomas Paal     Wolfgang Heuer 
Stadtrat     Stadtrat 
Anlage: 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0027/2013:  
„Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in 
Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“

Beratungsverlauf (6)

21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2015 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 35.1 Bericht
Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 37.1 Bericht
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
V/0303/2015
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37