V/0303/2015
Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen
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Anlage zu V/0303/2015: Antrag A-R 0027/2013
17451 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2013 Ratsantrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission, hier : Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen “ 04.06.2013 Der Rat der Stadt Münster beschließt: I. Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ei n, dass das im Aktionsplan ausgegebene Ziel verfolgt wird, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster in Kooperation kontinuierl ich weiterzuentwickeln – hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Dies soll gemeinsam mit al len beteiligten Akteuren und Leistungsträgern geschehen. Die Stadt hat in diesem Handlungsfeld auch eine wichtige Rolle als Impulsgeberin, Moderatorin und zur Bildung von Kooperationen. Da Mädchen und Frauen mit Behinderungen immer noch einer besonderen Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, soll darauf hingewirkt werden, dass deren berufliche Teilhabe in Beruf und Ausbildung d eutlich verbessert und die Angebote zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker auf die Bedarfe von Frauen mit Behinderung ausgerichtet werden. Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderunge n haben öffentliche Arbeitgeber auch eine Vorbildfunktion. Die Stadt sieht es als e ine wichtige Aufgabe an die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung und Betriebe an denen die Stadt Münster beteiligt ist zu intensivieren. II. Die Verwaltung wird beauftragt, 1. unter Einbeziehung der bereits im Aktionsplan vo rgeschlagenen Maßnahmen gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren und Leist ungsträgern ein gemeinsames Handlungskonzept zu entwickeln, mit dem die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden kann. Hierzu gehört u.a. - das Angebot an Integrationsunternehmen weiter auszubauen, - auf eine flächendeckende Unterstützung von Betrie ben beim Eingliederungs- management wie z.B. beim Hamburger Modell hinzuwirken, - Beschäftigungsalternativen für werkstattberechtig te Personen mit Behinderung zu schaffen, - Maßnahmen und Konzepte, die die Beschäftigungsquo te in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes deutlich erhöhen. An der Erarbeitung einbezogen werden sollen die KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung) und der Beirat des Jobcenters; 2. das NRW-Modell des „Budgets für Arbeit“ für Müns ter gemeinsam mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter auf der Basis ihres j eweiligen gesetzlichen Auftrages für Münster auszubauen; 3. gemeinsam mit den zuständigen Akteuren dazu beiz utragen, dass Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de 2 - das Leistungsangebot bestehender Werkstattplätze für behinderte Menschen (WfbM) noch stärker auf die Anforderungen des allge meinen Arbeitsmarktes ausgerichtet wird und - Beschäftigungsalternativen für MitarbeiterInnen d er Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befördert werden. Hierzu s ollen auch Außenarbeitsplätze für WerkstattmitarbeiterInnen geschaffen werden; 4. dem Vorschlag der KIB entsprechend die Zusammena rbeit der für die berufliche Teilhabe zuständigen Akteuren mit den Kammern, Arbe itgeberverbänden und Gewerkschaften zu befördern, um gemeinsam Vorschläg e zu entwickeln, mit denen die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderun g in allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden kann; 5. das Übergangsmanagement Schule und Beruf auf die Belange von Menschen mit Behinderung auszurichten mit dem Ziel, die Beschäft igungsmöglichkeiten insbesondere auf dem allgemein Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern; 6. in Zusammenarbeit mit den anderen Leistungsträge rn eine gemeinsame kommunale bzw. regionale Berichterstattung bezüglich der „Sit uation und Weiterentwicklung der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung“ auf den Weg zu bringen. III. Im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LW L werden im Jahr 2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Me nschen mit Behinderung bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen geschaffen. IV. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren dazu beizutragen, dass • die berufliche Teilhabe von Frauen mit Behinderung in Beruf und Ausbildung verbessert und die Angebote zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker auf die Bedarfe von Frauen mit Behinderung ausgerichtet und • die Rahmenbedingungen für eine berufliche Teilhabe für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden. Begründung: I. Ausgangssituation Seit März 2009 hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Deutschland Gesetzeskraft erlangt; aus Artikel 2 7 - Arbeit und Beschäftigung erwächst ein Rechtsanspruch darauf, „den Lebensunte rhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder an genommen wird.“ „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Me nschen mit Behinderung auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichke it, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen un d für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei ge wählt oder angenommen wird.“ (aus: Artikel 27 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung). Hierzu müssen die Rahmenbedingungen aber noch deut lich verbessert werden. Menschen mit Behinderung sind immer noch überproportional stark von Arbeitslosigkeit und fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. Dies gilt auch für Münster. Die Zahl 3 der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen konnte auch hier nicht deutlich reduziert werden, im Gegenteil, sie ist sogar wieder angestie gen. Die vorgesehene gesetzliche Pflichtquote bei der Beschäftigung in Höhe von 5% w ird zwar von der Stadt gerade erreicht, als öffentliche Arbeitgeberin trägt sie a ber nicht im ausreichenden Maße dazu bei, die Beschäftigungsquote deutlich zu verbessern. Die Ausgrenzung am Arbeitsmarkt beginnt bereits be im Übergang von der Schule in den Beruf. Obwohl schon seit langem durch gezielte Maßnahmen auch andere Formen der Ausbildung und Erwerbstätigkeit gefördert werde n, werden Menschen mit Behinderung dennoch oftmals direkt im Anschluss an den Besuch der Förderschule in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) bes chäftigt. Deshalb sind auch vor Ort alle Akteure gefordert, insbesondere in Zusamme narbeit mit den Leistungsträgern für mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von WfbM un d in Kooperation mit den Bildungseinrichtungen möglichst früh in der schulis chen Laufbahn die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Ein gelung enes Beispiel hierfür ist das in NRW erfolgreiche Modell der „Integrationsunternehmen“. II. UN-Behindertenrechtskonvention in Münster umset zen 1) In der Vorlage V/0125/2013 Münster auf dem Weg z ur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission werden die bisherige Aktivitäten, Herausforderungen und vorgesehene Maßnahmen der Sta dt Münster dargelegt um das in Artikel 27 der UN-BRK geforderte gleiche Rec ht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit zu sichern. Die Verwaltung hat mit dem A ktionsplan ein ambitioniertes Handlungskonzept vorgelegt. Für den Bereich Arbeit und Beschäftigung wird eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Als Leitziel wi rd im Aktionsplan formuliert, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behind erungen in Münster in Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlic h weiterzuentwickeln – hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Der Aktionsplan stellt daz u allerdings fest, dass trotz der umfangreichen Beratungs- und Förderangebote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbeh inderten Menschen in Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduziert werden konnte. Zum 28.02.2013 waren 511 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Im Aktionspla n wird zudem festgestellt wird „dass trotz umfangreichen Beratungs- und Förderange boten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduzi ert werden konnte.“ (S. 87ff). Schließlich wird im Aktionsplan darauf hingewiesen, dass die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster au ch im Vergleich zu den kreisfreien Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe sehr niedrig ist. Die im Aktionsplan vorgeschlagene und für 2014 avisierte Veranstaltung mit der KIB zum Thema Inklusiver Arbeitsmarkt würde eine gute Möglichkeit bieten das Thema für Münster weiter passgenau zu vertiefen. 2) Integrationsunternehmen, Budgets für Arbeit und Nachteilsausgleich Integrationsunternehmen nach dem SGB IX leisten ein en bedeutenden Beitrag zur dauerhaften Beschäftigung schwerbehinderter Mensche n, sie eröffnen schwerbehinderten Menschen neue Perspektiven auf Te ilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet. In Nordrhein-Westfalen sollen sie deshalb weiter ausgebaut und gestärkt werden. Jährlich werden 2,5 Mio. Euro aus Landesmit teln für 250 zusätzliche Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen zur Verfüg ung gestellt. Die Landschaftsverbände beteiligen sich nochmals mit ei genen Fördermitteln. Dies bietet auch für Münster die Möglichkeit dieses Angebot weiter auszubauen. Da der allgemeine Arbeitsmarkt systembedingt gerade Personengruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen ausgrenzt, müssen staatliche Nachteils- ausgleiche im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Grundges etz sowie Artikel 27 der UN- 4 Behindertenrechtskonvention dauerhaft, finanziell g esichert und flächendeckend zur Verfügung stehen, um bestehende strukturell-gesells chaftliche Benachteiligungen für (schwer-)behinderte Menschen zu beheben und den ind ividuellen Unterstützungs- bedarf auch betrieblich zu sichern. Die Betriebe st ehen in der besonderen Verantwortung sowohl Erprobungsmöglichkeiten als au ch Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering wie möglich zu halten. Mit der Schaffung eines indi vidualisierten finanziellen Nachteilsausgleichs bei Beschäftigung kann für Mens chen mit Behinderungen die berufliche Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. Ansätze für ein Budget für Arbeit gibt es bisher in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hamburg aber auch schon in NRW seitens der Landscha ftsverbände. Dieses gilt es auch für Münster noch konsequenter zu nutzen. 3) Weiterentwicklung der Werkstätten für einen inkl usiven Arbeitsmarkt Für voll erwerbsgeminderte Menschen war die Teilhab e am Arbeitsleben in der Regel bisher nur in Anbindung an eine WfbM möglich. Damit wurde das Wunsch- und Wahlrecht voll erwerbsgeminderter Menschen mit Behi nderungen erheblich eingeschränkt. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2011 hat diese Regel durchbrochen. Hierdurch wurde die Schaffung v on Alternativen zur WfbM mit einem leistungsträgerübergreifendes Budget für Arbe it verbessert und die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht. Die Landschaftsverbände finanzieren mit Mitteln der Eingliederungshilfe alternativ zur Finanzierung eines WfbM-Platzes und der Ausgleichsa bgabe und/oder die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages. Damit kann die erforderliche Unterstützung für Arbe itnehmer und Arbeitnehmerin, Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie ein angemes sener Nachteilsausgleich finanziert werden. Dies erfordert für die Werkstätt en (WfbM) einen Wandel des Aufgabenprofils im Sinne der UN-BRK hin zur Förderu ng des Übergangs auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierzu gehört auch eine stärkere Orientierung des Leistungsangebotes der WfbM im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich, an den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, eine Beseitigung der Hemmnisse für einen entsprechenden Wechsel und schließlich auch e ine Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderung in der WfbM. 4) Außenarbeitsplätze für Menschen aus Werkstätten Mit dem einem neuen Modellvorhaben „Teilhabe an Arb eit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ forcieren die Landesr egierung NRW und die beiden Landschaftsverbände die Schaffung von 1000 neuen so genannten „Außenarbeitsplätzen“ für Menschen mit Behinderung. Die neuen Arbeitsplätze sollen in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in der pr ivaten Wirtschaft eingeworben werden. Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur gese llschaftlichen Teilhabe. Es muss für möglichst viele Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen ein Angebot in der „normalen“ Arbeitswelt zur Verfügung stehen. In dem vorliegenden Aktionsplan der Stadt Münster i st u.a. als Maßnahme die „Prüfung der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäfti gte von Werkstätten mit Behinderungen bei der Stadt Münster einzurichten“, vorgesehen. Eine vorangestellte Prüfung ist aufgrund der bekannten Eckdaten allerdi ngs nicht notwendig. Vielmehr müssen zeitnah messbare Ziele implementiert werden, um die anstehenden Herausforderungen zu realisieren. Deshalb sollen da uerhaft mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen a b dem Kalenderjahr 2013 bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen realisiert werden. 5 5) Beschäftigungsquote in allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöhen Für den Ausbau des inklusiven Arbeitsmarktes ist di e „Wirtschaft“ von entscheidender Bedeutung. Ein Beratungsangebot und Anlaufstellen, die die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderung erfüllen , sind für den Fortschritt auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt ebenfalls unverzichtbar. Das Konzept der begleitenden Integrationsfachdienste enthält bereit s heute Ansätze von Personalentwicklung und auch Betriebssozialarbeit. Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger beschäftigen sich schon jetzt intensiv mit der Frage, wie insbesondere Menschen mit Behinderung und Benachtei ligungen effektiv in Unternehmen eingesetzt werden können. Eine Arbeitsa ssistenz wird bereits heute zur Verfügung gestellt, wenn Unterstützung am Arbeitsplatz benötigt wird. Insbesondere die öffentlichen Betriebe stehen in de r besonderen Verantwortung sowohl Erprobungsmöglichkeiten als auch Angebote zu r betrieblichen Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering wie möglich zu halten. Dem Aktionsplan ist zu entnehmen, dass die Stadt Mü nster 2012 die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen mit 5,43% (2011: 5,55%) erfüllt hat. Von den sieben Betrieben, an denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, erfüllten 2011 fünf die Beschäftigungsquote. I m Beteiligungsbericht 2011 wird bei den Ausführungen zur Anzahl der Beschäftigten bei d en Unternehmen jeweils auch die Zahl der schwerbehinderten MitarbeiterInnen angegeben. Entsprechend der Anregung der Arbeitsgruppe „Arbeit “ der KIB, sollten, so wie im Aktionsplan auch aufgeführt, „die Akteure, die für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zustän dig sind, ihre Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschafte n intensivieren, um gemeinsam den inklusiven Gedanken für den Bereich A rbeit/Wirtschaft weiterzuentwickeln und die Gesellschaft für diesen Gedanken zu sensibilisieren. Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Hier werden u.a. Ziel vereinbarungen mit Unternehmen abgeschlossen, in denen sich diese verpflichten, ei ne bestimmte Zahl von Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. 6) Übergangsmanagement Schule und Beruf Mit der zunehmenden Inklusion stellen sich neue Anf orderungen an allgemeinbildende Schulen. Das Übergangsmanagement Schule und Beruf f ür Menschen mit Behinderung sollte deshalb frühzeitig in Angriff ge nommen und umgesetzt werden. Zur Ausgestaltung des neuen Übergangsmanagement Schule und Beruf hat die KIB bereits einige Vorschläge unterbreitet, deren Umsetzung lt. Aktionsplan geprüft werden. Diese beziehen sich insbesondere auf eine bessere Zusamme narbeit der beteiligten Akteure im Bereich Berufsfindung an den Schulen/Übergang Sc hule-Beruf, eine gut verständliche Informationen über die Fördermöglichkeiten sowie auch die Einbeziehung der Institutionen, die speziell für die Unterstützu ng von Jugendlichen mit Behinderung beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind. gez. Otto Reiners gez. Helga Bennink gez. Dr. Petra Dieckmann gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Gerhard Joksch gez. Christoph Kattentidt gez. Manfred Kehr gez. Annette Kemper gez. Hery Klas gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Anne Naegels gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Dr. Ludwig Schipmann gez. Dr. Rita Stein-Redent
Berichtsvorlage
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V/0303/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Sozialamt
Betrifft
Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster
erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen
Beratungsfolge
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,
Ordnung und E-Government Bericht
27.05.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen Bericht
02.06.2015 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
17.06.2015 Rat Bericht
Bericht:
1. Einleitung
Mit dem Beschluss zum Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ –
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ 1 hat der Rat die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und mit welchem Ressourcenbedarf die im Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Gal an den Rat der der Stadt Münster
Nr. A-/0027/2013 2 genannten Anliegen umgesetzt werden können und das Ergebnis der
Prüfung bis Ende 2013 in einer Vorlage den zuständigen Gremien des Rates vorzulegen.
1 Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention, Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/0125/2013/2. Erg.
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004036298
2 „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen –
einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“
Vorlagen-Nr.:
V/0303/2015
Auskunft erteilt:
Frau Köckemann/Frau Rüter
Ruf:
492-1188; 492-5027
E-Mail:
Koeckemann@stadt-muenster.de
rueterd@stadt-muenster.de
Datum:
30.04.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0303/2015
Die Verwaltung hat im Rahmen der Berichte zur Beschäftigung von Menschen mit
Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster in 2014 und 2015
über Schritte zur Umsetzung des Antragsanliegens „Außenarbeitsplätze bei der Stadt-
verwaltung Münster“ berichtet 3.
Im Rahmen des Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramms des Jobcenters Münster für die
Jahre 2014 und 2015 4 hat die Verwaltung Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung
von Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden, unter anderem Maßnahmen zur
Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen (Zif-
fer IV des Antrags) ergriffen und diese dargestellt.
Der Statusbericht zum Landesprogramm KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss 5 geht
auf das Antragsanliegen ein, das Übergangsmanagement Schule- und Beruf auf die Be-
lange von Menschen mit Behinderungen auszurichten.
Der vorliegende Bericht gibt einen kurzen Überblick über bisherige Aktivitäten zu den im
Antrag „Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – einen
inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ genannten Anliegen und zeigt auf, wie die weitere Um-
setzung der Antragsanliegen geplant ist und welche Ressourcen für die dauerhafte Ein-
richtung von Außenarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung bei der Stadtverwal-
tung Münster erforderlich sind.
2. Umsetzung der Antragsanliegen
2.1 Einsatz der Stadt Münster für die Weiterentwicklung der Beschäftigungsmög-
lichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster, Beschäftigung von
schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung und bei den städtischen
Beteiligungen intensivieren (Ziffer I des Antrags)
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderungen in Münster in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren ist bereits als
3 Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichge-
stellten bei der Stadt Münster
Berichtsvorlage V00197/2014 (Berichtsjahre 2012 und 2013) https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004036982&voselect=9422
Berichtsvorlage V/0297/2015 (Berichtsjahr 2014)
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038653&voselect=9965
4 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster
für 2014: Beschlussvorlage V/0096/2014:
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004036854&voselect=9422
für 2015: Beschlussvorlage V/0054/2015:
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038275&voselect=9964
5 Berichtsvorlage V/0229/2015: Statusbericht zum Landesprogramm KAoA – Kein Abschluss
ohne Anschluss:
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038568&voselect=9965
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Leitziel im Kapitel „Arbeit“ des Aktionsplans der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention benannt worden. Zur Umsetzung dieses Ziels ist im
4. Quartal 2015 eine Veranstaltung zum Thema „Inklusiver Arbeitsmarkt“ geplant (siehe
Ziffer 2.2).
Die Stadt Münster hat die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Beschäftigung von
schwerbehinderten Menschen (5 %) im Jahr 2014 in Höhe von 6 % erfüllt. Dies ent-
spricht im Vergleich zu 2013 einer Steigerung der Quote um 0,41 %-Punkte. Es soll ver-
sucht werden, diesen positiven Trend auch 2015 fortzusetzen. Die Integrationsvereinba-
rung der Stadtverwaltung Münster wurde 2014 modifiziert. Sie verfolgt unter anderem
das Ziel, Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer bei der
Stadtverwaltung zu sichern und zu fördern (siehe Bericht über die Beschäftigung von
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster für
das Jahr 2014).
Nicht alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfüllen die gesetzliche Mindestquo-
te zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Der jährliche Bericht über die Be-
schäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der
Stadt Münster gibt einen Überblick über die Situation bei den Beteiligungen, bei denen
die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist bzw. die für die Stadt Münster von
besonderer Bedeutung sind. Das Beteiligungsmanagement der Stadt Münster bittet diese
Beteiligungen jährlich um Übermittlung der Daten zur Beschäftigungssituation schwerbe-
hinderter Menschen sowie zu Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für Men-
schen mit Behinderungen. Dabei wird jeweils auf die Bedeutung der Teilhabe an Arbeit
für Menschen mit Behinderungen hingewiesen und an die Beteiligungen appelliert, sich
für eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in ihren Unternehmen einzusetzen
und Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu vergeben. Die Fach-
stelle „Behinderte Menschen im Beruf“ im Sozialamt der Stadt Münster kann in Koopera-
tion mit dem Jobcenter Münster im Rahmen ihrer Betriebsbesuche bei Arbeitgebern zu
Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie zur behinderungsgerech-
ten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Fördermöglichkeiten informieren und dadurch ggf.
zur Bereitschaft von Arbeitgebern beitragen, Menschen mit Behinderungen eine Chance
zu geben. Die Stadtverwaltung Münster hat allerdings keinen direkten Einfluss auf die
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den städtischen Beteiligungen.
2.2 Entwicklung eines Handlungskonzeptes, um die berufliche Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in Münster deutlich zu verbessern (Ziffer II, 1-4) des
Antrags)
Das Sozialamt und das Jobcenter Münster planen für das 4. Quartal 2015 in Kooperation
mit dem LWL-Integrationsamt Westfalen einen Fachtag zum Thema „Inklusiver Arbeits-
markt in Münster“. Zielgruppe der Veranstaltung sind alle Akteure sowie Leistungsträger,
die im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung tätig sind.
Auch Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberverbände und der Kammern sowie die
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Bei-
rat des Jobcenters Münster werden einbezogen.
Ziel des Fachtags ist es, gemeinsam mit allen Akteuren aufzuzeigen, in welchen Berei-
chen es Handlungsbedarf gibt und ausgehend davon möglichst konkrete Ideen zur För-
derung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Dabei
sollen alle im Antrag (Ziffer II, 1-4, Ziffer IV) benannten Aspekte berücksichtigt werden.
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Zu Ziffer II, 1 (Ausbau des Angebotes an Integrationsunternehmen) ist allerdings anzu-
merken, dass der Sozialausschuss des LWL am 23.10.2014 ein Moratorium beschlossen
hat, wonach Neugründungen von Integrationsunternehmen nicht mehr gefördert werden
können 6. In Münster bestehen zurzeit 14 Integrationsunternehmen mit 185 Arbeitsplät-
zen für beruflich besonders betroffene Menschen, Ende 2008 waren es erst 4 Unterneh-
men mit 53 Arbeitsplätzen. Der Fachtag wird Gelegenheit geben, die Bedarfsseite noch
einmal zu erörtern, insbesondere mit Blick auf mögliche, von dem Moratorium ausge-
nommene Erweiterungen bestehender Integrationsunternehmen oder geeignete Alterna-
tiven.
Das Jobcenter Münster wertet aktuell die Potenziale der arbeitslosen schwerbehinderten
Frauen und Männer sowie Rehabilitanden aus. Dabei soll geklärt werden, wodurch die
Integration in den Arbeitsmarkt erschwert wird. Die Ergebnisse dieser Auswertung wer-
den in die Vorbereitung des Fachtags einbezogen.
Ausgehend von den Ergebnissen des Fachtags soll ein Handlungskonzept mit kurz-, mit-
tel- und langfristigen Handlungsansätzen für die Förderung der beruflichen Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen in Münster und die Entwicklung eines inklusiven Arbeits-
marktes entwickelt werden. Es ist geplant, das Handlungskonzept in einer Arbeitsmarkt-
konferenz7 vorzustellen.
Die Verwaltung wird die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen, den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung und den Ausschuss für Gleichstellung über die Ergebnisse des
Fachtags und das Handlungskonzept informieren und ggf. erforderliche Beschlüsse vor-
bereiten.
2.3 Übergangsmanagement Schule – Beruf (Ziffer II; 5 des Antrags)
Das in Ziffer II-5 genannte Antragsanliegen, das Übergangsmanagement Schule und
Beruf mit dem Ziel auf die Belange von Menschen mit Behinderung auszurichten und
zwar mit dem Ziel, die Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern, ist ein Aufgabenfeld der Kommunalen Koordinie-
rung im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Der
Statusbericht zum Landesprogramm KAoA informiert über die Ziele und Herausforderun-
gen in diesem Arbeitsfeld.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass speziell für Schülerinnen und Schüler mit den
Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung,
Sehen, Hören und Kommunikation sowie Sprache als inklusiver Baustein des Landes-
programmes KAoA das Projekt STAR (Schule trifft Arbeitswelt) unter Federführung des
LWL angeboten wird. In enger Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungsstelle
wird die modulare Berufsorientierung (Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung usw.) unter
Berücksichtigung der besonderen behinderungsbedingten Bedarfe erfolgreich in Münster
6 Pressemitteilung LWL – Integrationsamt Westfalen vom 23.10.2014:
http://www.lwl.org/abt61-
download/PDF_JPG_ready4/Broschueren/Integrationsprojekte/Pressemitteilung_IP.pdf
7 Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz: Beschlussvorlage V/0714/2014 und V/0714/2014/1.
Erg., V/0714/2014/2. Erg.: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004037916
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umgesetzt. Seit dem Schuljahr 2012/13 haben rund 300 Jugendliche aus 10 Schulen
(Förderschulen und Schulen mit Gemeinsamen Lernen) daran teilgenommen.
Die Arbeitsgruppen „Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene“ (AG 1) und „Arbeit“(AG 3)
der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)
beschäftigen sich in einer gemeinsamen Sitzung im Mai mit dem Thema „Übergang
Schule – Beruf“ für junge Menschen mit Behinderungen und wollen Anregungen für die
weitere Entwicklung des Handlungsfelds Inklusion im Rahmen von KAoA geben. Im Sin-
ne einer integrierten Arbeitsmarktpolitik ist das Handlungsfeld Übergang Schule- Beruf
auch im Rahmen der Entwicklung des in Ziffer 2.2 genannten Handlungskonzeptes zu
berücksichtigen.
2.4 Aufbau einer kommunalen bzw. regionalen Berichterstattung zur
Situation und Weiterentwicklung der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit
Behinderung (Ziffer II, 6 des Antrags)
In Münster arbeiten viele Akteure gemeinsam an dem Ziel, Menschen mit Behinderungen
eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Einen Überblick über die Dienste, die
Beratung und spezielle Hilfen anbieten, gibt die Broschüre des Sozialamtes „Arbeit und
Behinderung“ – Infos für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen 8.
Mehrere der in der Broschüre genannten Akteure veröffentlichen Berichte zur Situation
der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung. Dazu gehören das Arbeitsmarkt-
und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster (vgl. S. 2), der Jahresbericht des
LWL-Integrationsamtes Münster 9 (er enthält auch Daten der Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf der Stadt Münster) und der Integrationsfachdienst Münster10 (im Rahmen
der Jahresberichte des Trägers).
2013 hat die G.I.B. NRW (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung GmbH)
mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen
Sozialfonds einen Sonderbericht: Situation der Schwerbehinderten am Arbeitsmarkt“ 11
herausgegeben. Er enthält auch Daten für die Kreise und kreisfreien Städte und gibt da-
mit auch über die Situation in Münster einen Überblick.
Trotz der vielen bereits vorhandenen Berichte und Informationen gibt es bisher keinen
umfassenden Gesamtbericht über die Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung
in Münster, der alle Aspekte, so unter anderem auch die Beschäftigung von Menschen
mit Behinderungen in Integrationsunternehmen oder Werkstätten für Menschen mit Be-
hinderungen integriert.
8 Arbeit und Behinderung: Infos für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen, Stand August
2013: http://komm.muenster.org/publikationen/Arbeit_und_Behinderung.pdf
9 LWL-Integrationsamt Westfalen: Jahresbericht 2013, Daten, Fakten und Beispiele zur Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
http://www.lwl.org/abt61-download/PDF_JPG_ready4/Broschueren/Jahresbericht_2013.pdf
10 Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V.: Jahresbericht 2013, S. 8
http://www.fsp-muenster.de/fsp_pdf/fsp-jahr2013.pdf
11 Arbeitsmarktreport Nordrhein-Westfalen 2013: Sonderbericht: Situation der Schwerbe-
hinderten am Arbeitsmarkt“
http://www.arbeit.nrw.de/pdf/arbeit/arbeitsmarktreport_sonderbericht_schwerbehinderte_2013.pdf
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Mit Blick auf die bereits vorhandenen ausführlichen Berichte und Informationen und die
für einen Gesamtbericht erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen wird die
Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung des Handlungskonzeptes (siehe Ziffer 2.2) einen
Vorschlag für einen kurzen regelmäßigen Gesamtüberblick, der insbesondere die statis-
tischen Daten aus den verschiedenen Bereichen enthält, entwickeln.
2.5 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bei der Stadt Münster oder
deren Beteiligungen (Ziffer III des Antrags)
Antragsanliegen ist es, dass im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Au-
ßenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen“ des Landes NRW und des LWL im
Jahr 2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen
bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen geschaffen werden.
Außenarbeitsplätze werden im öffentlichen Dienst oder in Unternehmen der freien Wirt-
schaft für schwerbehinderte Menschen eingerichtet, die in einer Werkstatt für Menschen
mit Behinderungen beschäftigt sind. Für einen bestimmten Zeitraum arbeiten die Werk-
stattbeschäftigten in einer Verwaltung oder bei einem Arbeitgeber bzw. einer Arbeitgebe-
rin der freien Wirtschaft. Sie bleiben dabei Beschäftigte der Werkstätten. Die abgebende
Werkstatt schließt mit dem Anbieter/der Anbieterin des Außenarbeitsplatzes einen Ver-
trag über den Einsatz ab.
Ziel der Einrichtung von Außenarbeitsplätzen ist es, die Teilhabe an Arbeit von Men-
schen mit Behinderungen zu fördern. Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen erhalten für einen individuell vereinbarten Zeitraum12 die Möglichkeit, am
allgemeinen Arbeitsmarkt Erfahrungen zu sammeln und ihre fachlichen und sozialen
Kompetenzen zu erweitern. Es erfolgt eine Begleitung durch Mitarbeiter/innen der abge-
benden Werkstatt. Durch die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderun-
gen werden ein wertschätzendes Miteinander und eine gelebte Inklusion befördert. Zu-
dem werden Verwaltungsmitarbeiter/innen in ihren Aufgaben in begrenztem Maße unter-
stützt.
Um die offenen Fragen zum Prozess und zum personellen und finanziellen Ressourcen-
bedarf der Einrichtung von Außenarbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung Münster besser
beantworten zu können und erste Erfahrungen zu sammeln, wurde im August 2014 ein
Modellprojekt initiiert.
Das Modellprojekt findet in Kooperation mit der Alexianer Werkstätten GmbH und der
Westfalenfleiß GmbH statt. Im Rahmen des Modellprojekts wurden zwei Außenarbeits-
plätze eingerichtet. Einer der Plätze befindet sich im Sekretariat des Gymnasiums Pauli-
num (01.12.2014 – 31.10.2015; vorab Praktikum ab Mitte 10/2014). Zu den Aufgaben
gehören einfache Büroarbeiten und die Unterstützung der Schulsekretärinnen. Dieser
12 In der Regel beträgt die Laufzeit der Einzelmaßnahmen ein Jahr. In der Praxis wird jedoch die
Dauer der Beschäftigung auf dem Außenarbeitsplatz im Hinblick auf die Entwicklung im Einzelfall
vereinbart und entschieden. Eine Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz kann auch zu einer
Übernahme des/der Mitarbeiter/in in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadtverwaltung Müns-
ter führen. Der Aufgabenzuschnitt von Außenarbeitsplätzen deckt in der Regel nicht die Aufga-
benfelder von Planstellen in der Stadtverwaltung ab. Vielmehr können mit den Außenarbeitsplät-
zen zusätzliche Bedarfe und Aufgaben bearbeitet oder Standards erhöht werden. Der Umfang
der Beschäftigung (Vollzeit oder Teilzeit) wird individuell vereinbart.
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V/0303/2015
Außenarbeitsplatz ist mit einer weiblichen Beschäftigten besetzt. Ein weiterer Außenar-
beitsplatz wurde im Bereich der Verwaltungsunterstützung im Sozialamt eingerichtet
(28.02.2015 – 27.02.2016; vorab Praktikum ab Mitte 02/2015). Hier sind u. a. Botengän-
ge und Kopierarbeiten zu erledigen und in der Poststelle mitzuarbeiten. Auf dem Außen-
arbeitsplatz im Sozialamt ist ein männlicher Beschäftigter eingesetzt. Die Beschäftigten
wurden jeweils von der abgebenden Werkstatt vorgeschlagen. Nach einem Kennlernge-
spräch in den aufnehmenden Ämtern und einer Besichtigung des möglichen Arbeitsplat-
zes wurde in beiden Fällen dem Einsatz des Bewerbers bzw. der Bewerberin im Einver-
nehmen mit allen Beteiligten zugestimmt.
Im Mai13 findet unter Beteiligung der abgebenden Werkstätten, des Gymnasiums Pauli-
num, des Sozialamts, des Personal- und Organisationsamtes sowie von Vertreter/innen
des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung und des Frauenbüros ein Evaluie-
rungsgespräch zum Modellprojekt statt. Bislang ist festzustellen, dass die Rückmeldun-
gen aller Beteiligten zu den Außenarbeitsplätzen sowohl bezüglich der Arbeitsleistung als
auch der Zusammenarbeit überwiegend positiv waren. Von Seiten der Verwaltung wird
ein Angebot von bis zu fünf Außenarbeitsplätzen über das Modellprojekt hinaus grund-
sätzlich begrüßt.
Der finanzielle und personelle Ressourcenbedarf für die Einrichtung von bis zu fünf Au-
ßenarbeitsplätzen wird wie folgt eingeschätzt: Für den Einsatz der Beschäftigten erfolgen
Zahlungen der Stadtverwaltung Münster an die kooperierende Werkstatt auf Grundlage
eines Werkvertrages. Diese Zahlungen stellen für die Stadtverwaltung Sachkosten dar.
Pro Außenarbeitsplatz sind dafür Kosten in Höhe von ca. 600 bis 650 € pro Monat zu
kalkulieren. Die Höhe richtet sich nach der Arbeitszeit und der Arbeitsleistung des/der
Beschäftigten. Eine Förderung von Außenarbeitsplätzen, die nach dem 28.02.2015 ein-
gerichtet werden, ist im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenar-
beitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LWL nicht mehr
vorgesehen. Die Förderfrist wurde allerdings schon mehrfach verlängert (Förderhöhe
bislang: 50% des tatsächlich an die Werkstatt gezahlten Entgelts für die Arbeitsleistung
des/der Werkstattbeschäftigten, maximal 350 €/Monat). Pro Außenarbeitsplatz ist somit
jährlich mit Sachkosten in Höhe von ca. 7.800 € zu rechnen. Für fünf Außenarbeitsplätze
wären ca. 39.000 € pro Jahr vorzuhalten.
Personalressourcen werden zum einen im Personal- und Organisationsamt insbesonde-
re in der Phase der Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes benötigt. Der Einsatz erfolgt
hier von der Akquise eines geeigneten Platzes bis hin zu dessen Besetzung in Koopera-
tion mit den Werkstätten und den Ämtern, die einen Außenarbeitsplatz anbieten möch-
ten. Ferner ist monatlich mit den Werkstätten abzurechnen. In den aufnehmenden Äm-
tern ist ein Aufgabenprofil zu erarbeiten und die Einarbeitung zu organisieren. Darüber
hinaus ist dauerhaft eine feste Ansprechperson zu benennen. Der Aufwand für die Be-
gleitung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Zudem entstehen fallweise Kosten für die
Bereitstellung eines Arbeitsplatzes bzw. eines Rückzugsraumes.
Die Verwaltung beabsichtigt, in 2016 bis zu fünf Außenarbeitsplätze einzurichten, vorbe-
haltlich der Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 39.000 € im Haushalt 2016 und
der Möglichkeit und Bereitschaft der städtischen Ämter, geeignete Außenarbeitsplätze
anzubieten. Der Betrag von 39.000 € wurde im Haushaltsplanentwurf des Personal- und
Organisationsamtes eingeplant.
13 Redaktionsschluss für diese Vorlage ist der 30.04.2015, so dass an dieser Stelle über die
Ergebnisse des Evaluierungsgesprächs noch nicht berichtet werden kann.
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V/0303/2015
2.6 Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Frauen mit Behinderung in Beruf
und Ausbildung, Ausrichtung der Angebote zur beruflichen Teilhabe und
Rehabilitation an den Bedarfen von Frauen mit Behinderung (Ziffer IV des Antrags)
Das Jobcenter Münster sieht in seinem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm auch
Maßnahmen vor, die die Belange von Frauen mit Beeinträchtigungen berücksichtigen.
So wurde unter anderem von 2013 bis 2015 ein Projekt durchgeführt, das sich auch an
psychisch beeinträchtigte Frauen richtete.
Es bleibt abzuwarten, ob sich aus der Auswertung der Potenziale der arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen (vgl. Ziffer 2.2) Erkenntnisse zu besonderen Bedarfen von
Frauen mit Behinderungen und notwendigen Maßnahmen ergeben.
Die Belange von Frauen mit Behinderung werden beim Fachtag „Inklusiver Arbeitsmarkt“
und bei der Erarbeitung des Handlungskonzeptes zur Förderung der beruflichen Teilhabe
von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.
2.7 Rahmenbedingungen für eine berufliche Teilhabe für Menschen mit
psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessern
(Ziffer IV des Antrags)
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster für 2014 wurde un-
ter anderem erläutert, dass Erkrankungen im psychischen Bereich immer mehr zuneh-
men und daher eine Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit wich-
tig ist. Entsprechende Maßnahmen zur Stabilisierung sind im Arbeitsmarktprogramm
vorgesehen (u. a. Arbeitserprobung für psychisch beeinträchtigte Menschen und berufs-
praktische Wiedereingliederung für psychisch erkrankte Menschen).
Beim Integrationsfachdienst (IFD) besteht mit Finanzierung durch den LWL neben der
Berufsbegleitung für berufstätige psychisch behinderte Menschen ein besonderes Unter-
stützungsangebot für arbeitslose Menschen mit psychiatrischen Diagnosen, die nach
medizinscher Behandlung wieder beruflich Fuß fassen wollen. Im Jahr 2014 wurden vom
IFD insgesamt 359 Personen mit psychiatrischen Diagnosen unterstützt.
Die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen werden beim Fachtag „Inklu-
siver Arbeitsmarkt“ und bei der Erarbeitung des Handlungskonzeptes zur Förderung der
beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Thomas Paal Wolfgang Heuer
Stadtrat Stadtrat
Anlage:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0027/2013:
„Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in
Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0303/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37