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Bürgerantrag: Klärungsbedarf in Bezug auf Umfang der Straßensanierung des Haager Wegs

Stellungnahme der Verwaltung 200044-1 ST vom 16.03.2020

Stand: Am 19.05.2020 in der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200044-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Klärungsbedarf in Bezug auf Umfang der Straßensanierung des Haager Wegs Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Beim Haager Weg handelt es sich um eine Gemeindestraße, welche als Haupterschließungsstraße durch den Ortsteil Venusberg verläuft und bei der die geplanten straßenbaulichen Maßnahmen Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) auslösen. Bei der Robert-Koch-Straße und der Meckenheimer Allee handelt es sich um Kreisstraßen des klassifizierten Straßennetzes. Die Finanzierung erfolgt hier durch den verantwortlichen Straßenbaulastträger - hier die Stadt -, soweit die Fahrbahn nicht breiter ist als die sich anschließende freie Strecke. Begründung für die Deckensanierung Robert-Koch-Str. - Die Sanierung der als Kreisstraße (K2) klassifizierten Robert-Koch- Straße sah neben der Erneuerung der Deckschicht auch die Erneuerung der Binderschicht vor. Da die Robert-Koch-Straße im Abschnitt Nachtigallenweg bis zum Hauweg die Anforderungen des baulich erforderlichen Oberbaus erfüllt, konnten die erforderlichen Arbeiten gemäß den Regeln der Technik umgesetzt werden. Unterschiedlicher Zustand Haager Weg und Robert-Koch-Str. - Die Robert-Koch-Straße erfüllte nicht mehr die Anforderungen an die Griffigkeit und wies Fahrspuren auf. Der gebundene Oberbau wies aber weder Rissbilder noch Netzrisse auf, welche auf eine durchgehende Schwächung der Konstruktion oder unzureichende Tragfähigkeiten hindeuten würden. Die Oberbaukonstruktion entspricht der Belastungsklasse. - Das Gutachten weist nur Defizite in der Griffigkeit der Fahrbahn auf. Die Spurrillen sind in eigener Verantwortung aufgenommen und zur Beseitigung vorgesehen worden. - Der Haager Weg weist im Gegensatz zur Robert-Koch-Straße schon erhebliche, visuell erkennbare Schäden auf. Insbesondere handelt es sich hierbei um stark ausgeprägte Netzrisse, stellenweise Ausplatzungen der Fahrbahn und Fahrbahnverdrückungen. Aus der ingenieurgeologischen Begutachtung folgten zudem Defizite in der Konstruktion des Oberbaus. Aufgrund des weichen Erdplanums ist für die zu erzielende Tragfähigkeit eine Vergrößerung des Oberbaus Seite 1 von 2 Seite 2 —— erforderlich. Die Anforderungen für Baustoffe in Frostschutzschichten und Tragschichten werden nicht erfüllt. Die Untersuchung der Schwarzdecken bzw. Schwarzgutuntersuchung weist pechhaltigen Straßenaufbruch nach. Der konstruktive Oberbau erfüllt nicht die für die Belastungsklasse erforderliche Stärke. Deckensanierung Meckenheimer Allee - Wie auch bei der Robert-Koch-Straße handelt es sich bei der Meckenheimer Allee um eine klassifizierte Straße (Kreisstraße K1). Die baulichen Problemstellungen im Oberbau ähneln denen des Haager Wegs. Die Straßenplanung wird jedoch durch weitere erhebliche Problemstellungen und Zwänge (z. Bsp. alter Baumbestand) erschwert und behindert eine zeitnahe Umsetzung. Da dennoch aber die Verkehrssicherheit gemäß StrWG NRW sicher zu stellen ist, sind Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger zwingend erforderlich. Diese können in Form einer Ausschilderung der Gefahren oder durch einfache bauliche Maßnahmen erfolgen. Eine reine wirkungsvolle Deckensanierung kann technisch nicht umgesetzt werden und würde auch nicht die zahlreichen Probleme beseitigen können. Die Verwaltung hatte unter der DS-Nr. 1811534NV3 explizit auf die Problematik hingewiesen. Haager Weg Im Haager Weg liegen keine fachtechnischen und planerischen Zwänge vor. Hier kann eine Umsetzung zeitnah erfolgen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich damit als erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Seite 2 von 2

Beratungsverlauf

  1. 21.04.2020

    Bezirksvertretung Bonn

    TOP 6.8.1, Entscheidung. Ergebnis: vertagt
  2. 19.05.2020 zuletzt

    Bezirksvertretung Bonn

    TOP 6.5.1, Entscheidung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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