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Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0418/2020 vom 22.05.2020

Stand: Am 18.06.2020 im Rat geändert beschlossen.

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  • Anlage 14 Stellungnahmen der kölner Schulen

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    Rückmeldungen der Kölner Schulen zur Schulentwicklungsplanung 2020 S tand 18.05.2020 GRUNDSCHULEN INNENSTADT GG Freinet-Schule-Köln Stellungnahme per Mail vom 04.05.2020 “Ich für meine Schule, kann lediglich sagen, dass ich die angegebenen Schülerzahlen (Aufnahmekapazität) und die 2-Zügigkeit, wie im SEP 2020 aufgeführt nur halten kann, wenn auch zum Sommer der langersehnte Umzug (ursprünglich Sommer 2018!) unserer Schule an den Standort am Gereonswall auch wirklich realisiert wird!“ GGS Montessorischule Gilbachstraße Stellungnahme per Mail vom 30.03.2020 “vielen Dank für die Weiterführung und Übersendung der Schulentwicklungsplanung. Zu folgendem Punkt möchte ich gerne etwas anmerken. Unter M4 heißt es: Das Schulgebäude Gilbachstraße muss saniert werden. Zur Planung der Sanierung ist eine „Phase 0“ unter Beteiligung von Schule und Verwaltung erfolgt. Seitens der Verwaltung wurde verdeutlicht, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb ihrer Einschätzung nach nicht verantwortbar ist und die Schule Abstriche beim Raumkonzept und hinsichtlich der Schulhoffläche machen müsse. Während der Sanierungsphase muss die Schule ausgelagert werden. Meine Anmerkung dazu: Eine „Phase 0“ unter Beteiligung der Schule und Verwaltung ist nicht erfolgt. Der Prozess der Phase Null erfolgt in 6 Etappen: 1. Planungsrunde Zieldefinition 2. Planungsrunde zur Installierung der Rollen-/Aufgabenklärung einer Lenkungsgruppe 3. Pädagogische und architektonische Bestandsanalyse 4. Workshop-Phase mit der Schulgemeinschaft 5. Zwischenbericht und Fortschreibung 6. Vorlage eines Ergebnisberichtes Diese Phasen sind nicht erfolgt. Daher bitte ich um Korrektur dieses Punktes. Zur Planung der Sanierung ist eine „Phase 0“ unter Beteiligung von Schule und Verwaltung geplant. Über eine Rückmeldung diesbezüglich wäre ich Ihnen dankbar. “ GGS Pfälzer Straße Stellungnahme vom 14.05.2020 “Im Schulentwicklungsplan bis 2020 war angedacht, eine Nebenstelle unserer Schule fußläufig - also in unmittelbarer Nähe der Schule - zu planen. Dieses Grundstück steht nun nicht mehr zur Verfügung. Daher richten sich die Erweiterungs-Planungen nun auf ein Grundstück und den Schulbau an·der Stolzestraße. Die Schulkonferenz hält eine Erweiterung an der Stolzestraße für ungeeignet. Die Standorte ·sind viel zu weit auseinander als dass diese fußläufig. erreichbar wären. Dies ist nicht im Sinne unserer GEMEINSCHAFTS Grundschule. Die GGS Pfälzer Straße müsste sich ganz neu aufstellen, auch hinsichtlich ihrer pädagogischen Konzepte, die wir jahrelang entwickelt und an diesen Schulstandort angepasst haben. Auf dem derzeitigen Schulgelände an der Pfälzer Straße befindet sich ein weiteres Schulgebäude, dass als Dependance der Förderschule Sprache Marienplatz dient. Die Räumlichkeiten dort sind annähernd gleich zu unserem Schulgebäude und wären für eine Erweiterung der GGS durchaus geeignet. Die Hauptstelle der Paul-Maar-Schule ist nicht fußläufig erreichbar, so dass es aus Sicht der Schulkonferenz keinen qualitativen Unterschied darstellt, wenn die Nebenstelle der Paul-Maar-Schule von der Pfälzer Straße zur Stolzestraße zieht. Die GGS Pfälzer Straße auf einen Standort zu konzentrieren bringt dagegen zahlreiche Vorteile mit sich. Für die Schulkonferenz der GGS Pfälzer Straße ist nicht ersichtlich, warum die Planungen nicht dahin · gehen, die Dependance der Förderschule Sprache an die Stolzestraße zu verlegen und den dann freiwerdenden Schulbau auf unserem Gelände an die Bedürfnisse der GGS Pfälzer Straße anzupassen und für diese zu·nutzen. Die Schulkonferenz der GGS Pfälzer Straße spricht sich daher einstimmig. gegen die Schulerweiterungspläne auf dem Gelände der Stolzestraße aus (Beschluss vom 13.05.2020). Stattdessen schlägt die Schulkonferenz vor zu prüfen, ob das derzeit durch die Außenstelle der Förderschule Sprache Marienplatz „Paul-Maar-Schule" genutzte Gebäude auf dem Gelände an der Pfälzer Straße nicht besser geeignet ist. Der Schulbau der Paul-Maar-Schule ist annähernd gleich zum bestehenden Schulgebäude der GGS Pfälzer Straße und wäre somit geeignet für eine Erweiterung der Zügigkeit - inkl. OGS-Räume. Die Außenstelle der Paul-Maar-Schule könnte an die Stolzestraße gelegt werden. Auf diese Weise bleibt der Standort der GGS Pfälzer Straße als GEMEINSCHAFTS-Grundschule erhalten. Es bleibt EINE Schule auf EINEM Gelände." “ GGS / KGS Gotenring Schreiben vom 29.04.2020 “Mit Interesse haben wir den Schulentwicklungsplan der Stadt Köln gelesen und uns genauer mit den Schülerzahlen und Bauvorhaben im Bereich Grundschule unseres Einzugsgebietes auseinandergesetzt. Für Ihre weitere Planung haben wir hier einige Hinweise, Gedanken und Probleme aus unserem Schulhaus/ Schulalltag am Gotenring in Köln Deutz zusammengefasst. Wir bitten bei der Planung zu bedenken, dass durch die Aufhebung der Schuleinzugsgebiete die prognostizierten Schülerzahlen in den einzelnen Stadtteilen nicht unbedingt konform mit den Anmeldezahlen sind. So musste die GGS Gotenring zum Schuljahr 2020/21 ca. 20 Schulneulinge aus anderen Stadtteilen ablehnen. Diese wohnten nicht im Bereich Innenstadt, sondern in anderen rechtrheinisch gelegenen Stadtteilen (Kalk, Humboldt/Gremberg, Stegerwaldsiedlung, Vingst, Ostheim/ Waldbadviertel). Wir denken, dass sich dieses Anmeldeverhalten fortsetzen wird, auch wenn an diesen Standorten der Ausbau der Grundschulplätze fortschreitet. Weiterhin bitten wir zu bedenken, dass in den kommenden Jahren die Kinder der geburtenreichen Jahrgänge in die Grundschulen kommen. Besonders wichtig erscheint uns zudem die Berücksichtigung des zukünftigen Rechtsanspruchs auf einen Platz im offenen Ganztag. Zurzeit können unsere Schulen im derzeitigen Raumbestand lediglich 75% des Bedarfs abdecken. Der Bedarf der Deutzer Familien liegt erfahrungsgemäß bei 100%.Die hier angedachten ersten Lösungsschritte bitten wir von allen Seiten zu unterstützen. Es fehlen den Schulen (GGS und KGS Gotenring) derzeit jeweils ein bis zwei Fachräume im Vormittag und ausreichende Plätze für das Mittagessen in der Übermittagsbetreuung. Zudem ist der Schulhof für ca. 400 Grundschüler sehr klein. Ein zusätzliches Gelände auf dem Schulgrundstück ist seit dem Schuljahr 2011/12 mit einem Container besetzt, der von den Schulen seit 2016 nicht mehr genutzt werden darf. Ein Konzept für einen Multifunktionsplatz wurde erstellt, kann aber nicht umgesetzt werden. Beide Schulen teilen sich eine Sporthalle, daher können an beiden Schulen nur zwei Sportstunden wöchentlich erteilt werden, da Hallenkapazitäten fehlen. Die Vorbereitungsklasse der GGS, die 2015 eingerichtet wurde, hat keine Sportstunden. Im Schulentwicklungsplan wird die durchschnittliche Klassengröße mit 23 Schülern (nicht GL-Schulen) angegeben. Derzeit sind wir vom Schulträger angehalten Klassengrößen bis 28 Schüler zu realisieren. Die Verwaltungsräumlichkeiten beider Schulen, vor allem der KGS sind zu klein bemessen, hier teilen sich z.B. die Sekretärin, die Konrektorin und die Rektorin ein Büro mit zurzeit noch zwei Arbeitsplätzen. Für Beratungs- und Elterngespräche haben beide Schulen keine Räumlichkeiten. Wir bitten diese beengte Realität mit in Ihre Überlegungen aufzunehmen. Da das Neubauprojekt „Deutzer Hafen“ noch nicht begonnen wurde, sehen wir darin auf absehbare Zeit keine realistische Möglichkeit dort weitere Deutzer Grundschüler, die nicht in diesem Neubaugebiet wohnen, unterzubringen. Dies bitten wir auch mit in Ihre Überlegungen aufzunehmen. “ RODENKIRCHEN GGS Annastraße Schreiben mit Mail vom 12.05.2020 S iehe Anlage (bitte anklicken) GGS Zum Hedelsberg - Albert-Schweitzer-Schule Stellungnahme mit Mail vom 20.03.2020 “In Bezugnahme auf Ihr eben erhaltenes Schreiben möchte ich für unsere Schule darauf aufmerksam machen, dass in der Beschlussvorlage für den Rat bzw. Hauptausschuss „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020“ in der Anlage 3 „Übersicht Grundschule und weiterführende Schulen SEP 2020“ die Zahlen für unsere Schule nicht stimmen. Eventuell liegt dies an der Ausführung unter der Maßnahme M19, Neubau Ernst-Moritz-Arndt-Schule, dort heißt es: „Bis zur Inbetriebnahme wird das erforderliche Platzangebot durch vorübergehende Erweiterungen der Grundschulen in Weiß und Sürth sichergestellt.“ In Anlage 3 ist bezüglich unserer Schule eine Dreizügigkeit ausgewiesen mit einem Klassenrichtwert von 69 und einer maximalen Kapazität von 81. Für das kommende Schuljahr nehmen wir allerdings 100 Kinder auf und die Schule ist ab dann komplett vierzügig. Ich bitte dies zu berücksichtigen. Danke!“ KGS Franziskusschule Stellungnahme mit Mail vom 30.03.2020 “wir erhoffen uns ja die Zweizügigkeit schon seit einigen Jahren und die Mitglieder der Schulkonferenz fragen immer wieder nach einem konkreten Zeitpunkt und Ort zur Aufstellung der geplanten Container. Im kommenden Schuljahr werden wir eine Mehrklasse aufnehmen (im Raumbestand der GGS); von Zweizügigkeit wird aber von Seiten des Schulamtes ausdrücklich nicht gesprochen. Auch für das Schuljahr 2021/22 erwarten wir die Notwendigkeit einer Mehrklassenbildung. Ich bitte darum, die Containerfrage zu klären. “ GGS Schule IM Süden Stellungnahme mit Mail vom 14.05.2020 “für die GGS Kettelerstraße hat sich nichts geändert. Beide Standorte (Kettelerstraße, inkl. Teilstandort Godorfer Straße) sind 5-zügig beschrieben. 4 Züge in der Kettelerstraße und 1 Zug in der Godorfer Straße. Können Sie vielleicht noch den Schulnamen ändern? Die Schule heißt schon seit einigen Jahren nicht mehr Kettelerschule sondern Schule IM Süden. “ KGS Everhardstraße Schreiben per Mail vom 12.05.2020 “ Die zukünftige Notwendigkeit der Erweiterung auf bis zu vier Züge wird von der Schulkonferenz gesehen, auch wenn die aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 20/21 mit 48 nicht sehr hoch liegen. D ie Schulkonferenz positioniert sich zu einem realistischen Ausbau der KGS Everhardstraße, der architektonisch sensibel und zurückhaltend zu gestalten sei. Eine weitere, eigenständige Schule auf dem Gelände wird hingegen abgelehnt. Berücksichtigt werden sollte unbedingt eine architektonische Verbindung zu dem Altgebäude, damit ein einheitliches pädagogisches (Raum-)Konzept erstellt und gelebt werden kann. Wünschenswert dabei ist z.B., dass auch im Innenausbau des Altbestandes sowohl die pädagogische Nutzung als auch eine Angliederung an den Neubau berücksichtigt wird. Wir bitten auch zu überdenken, ob der Toilettentrakt nicht durch ein neues, mehrstöckiges Gebäude ersetzt werden kann. Besonders von Elternseite wird der Erhalt des alten Baumbestandes und der damit verbundenen natürlichen Spielräume für die Kinder als elementar angesehen. Die Kinder äußern schon in der aktuellen Situation über das Kinderparlament das enorme Bedürfnis nach Ruheräumen und Rückzugsmöglichkeiten, die aufgrund der derzeitigen baulichen Gegebenheiten vorrangig im Außenbereich angesiedelt sind. Aus diesem und auch aus klimatechnischen Gründen sollte der bestehende Baumbestand eingebunden werden. Die Schulgemeinschaft der KGS Everhardstraße steht einer Erweiterung der Schule grundsätzlich positiv gegenüber, wünscht sich allerdings dringend einen engen Austausch und die Berücksichtigung pädagogischer Prioritäten bereits in frühen Planungsphasen. “ EHRENFELD GGS Erlenweg Schreiben per Mail vom 04.05.2020 S tellungnahme der Schulkonferenz der GGS Erlenweg: “Laut Schulentwicklungsplanung Stand Februar 2020 ist die Eröffnung eines Teilstandortes der GGS Erlenweg in der Anna -Lindh-Straße vorgesehen. Der Teilstandort soll als ein einzügiger Schulstandort eröffnet werden und ist mit bis zu 3 Zügen geplant. Die Schulkonferenz bittet darum folgende Punkte zu beachten: 1. Die GGS Erlenweg ist eine zweizügige Grundschule mit dem Schwerpunkt im Gemeinsamen Lernen in Köln-Bickendorf. Das heißt, es können 50 SuS pro Jahrgang aufgenommen werden. In den letzten Jahren wurden jeweils zwischen 30 und 40 SuS angemeldet. Ein Ausbau der Schule ist daher nicht notwendig. 2. An der GGS Erlenweg gab und gibt es keine Anmeldung ein er Schülerin oder eines Schülers aus dem Gebiet Butzweiler Hof und ein solcher Bedarf wird auch nicht wahrgenommen. 3. Das Schulgesetz §83 sieht keinen zusätzlichen Lehrerstellenbedarf für die Bildung eines Teilstandortes vor. Da wir eine inklusive Schule sind, benötigen wir im Unterricht Regelschullehrer*innen und auch Sonderpädagog*innen. Unserer Prognose zufolge sind wi r m omentan mit einer Stelle unterbesetzt. Zurzeit könnten wir einen zusätzlichen Teilstandort aus unserem Stellenbudget nicht decken. 4. Die GGS Erlenweg ist eine Schule mit einem hohen Anteil an Familien mit Migrationshintergrund (ca. 95%) und/ oder sozial benachteiligten Familien (ca. 50%). Für den Schulstandort wurde der Sozialindex 5 festgelegt. Die Schulkonferenz vermutet, dass es sich bei der Schülerschaft am Butzweilerhof um bildungsnahe Familien handeln wird. Die schulischen Konzepte wie HSU - Türkisch, Mehrsprachigkeit, KOALA sind auf unsere Schule und auf unsere Schülerschaft ausgelegt und nicht ohne weiteres auf einen anderen Standort übertragbar. 5. Die Elternvertreter der Schulkonferenz zeigen sich besorgt, da es bei den derzeitigen Anmeldezahlen an de r GGS Erlenweg nur schwer nachzuvollziehen ist, wie kommende Schulklassen gebildet werden sollen. Sie äußern die Angst, dass Freundschaften oder Geschwisterkinder auseinandergerissen werden, was auch zu Betreuungsproblemen bei den Eltern führen könnte. Des Weiteren äußern sie die Sorge, dass bei einem Überhang der Anmeldezahlen Kinder aus unserem Einzugsgebiet dem Teilstandort zugewiesen werden könnten. Dadurch müssten möglicherweise erheblich längere Schulwege in Kauf genommen werden. 6. Die GGS Erlenweg ist ca. 3,8 Km vom Teilstandort entfernt. Gerade beim Wechsel von Lehrkräften, die an beiden Teilstandorten eingesetzt werden, entstehen somit erhebliche Mehrbelastungen und ein zusätzlicher Organisationsaufwand. 7. Positiv sieht die Schulkonferenz den möglichen Erfahrungszuwachs durch Eröffnung eines Teilstandortes. Die Schulkonferenz sieht zudem, dass die Arbeit im Bereich der Schulentwicklung (Öffnung des Unterrichts, Gemeinsames Lernen, Entwicklung von Lernplänen zum „Individuellen Lernen“, Teamentwicklung usw.) für die Eröffnung eines Teilstandortes von Nutzen sein können. 8. Auch die Möglichkeiten an der Planung des Neubaus beteiligt zu werden, werden positiv gesehen. Grundsätzlich sind wir als Kollegium und Elternschaft offen für neue Erfahrungen. Für eine Beschlussfassung benötigt die Schulkonferenz jedoch zusätzliche aussagekräftige Informationen und wird daher die zuständigen Personen in die Lehrerkonferenz sowie die Schulkonferenz zeitnah einladen.“ GGS Görlinger Zentrum Schreiben per Mail vom 06.04.2020 “ im Juni 2019 haben wir den Ergebnisbericht Bedarfsplanung Phase Null für den Neubau der Schule Kunterbunt erhalten. Seit dem habe ich keine weiteren Informationen bzgl. unseres Neubaus erhalten. Angeblich steht unser Neubau jedoch auf der Prioritätenliste ganz weit oben. Nun habe ich in Ihrer Mail und den diversen Anlagen nichts über den geplanten Neubau und vor allem über den zeitlichen Ablauf nichts gefunden. Dies verunsichert mich sehr. Es wäre nett, wenn Sie mir kurz den Stand zum Neubau der Schule Kunterbunt in Köln Bocklemünd nennen würden. Vielleicht habe ich ja auch Informationen in Ihrer Mail übersehen. “ KGS Mengenicher Straße Schreiben per Mail vom 18.05.2020 S iehe Anlage (bitte anklicken) GGS Lindenbornschule Schreiben per Mail vom 14.05.2020 Schul konferenz der Lindenbornschule siehe Anlage (bitte anklicken) KGS Lindenbornstraße Schreiben per Mail vom 19.05.2020 Schulkonferenz der Lindenbornschule siehe Anlage (bitte anklicken) KGS Wilhelm-Schreiber-Straße Schreiben per Mail vom 01.05.2020 “ …. Im November 2018 hatte sich die Schulkonferenz gegen einen Teilstandort ausgesprochen. Dieser Teilstandort soll jetzt von der GGS Erlenweg übernommen werden. Von daher sind wir vollkommen einverstanden.“ NIPPES GGS Garthestraße Stellungnahme per Mail vom 28.03.2020 “Beim Durchsehen des Schulentwicklungsplan ist mir aufgefallen, dass an unserem Standort nicht aufgeführt wurde, dass hier noch großes Entwicklungspotenzial besteht. Durch das leerstehende Rektorenhaus, könnte die gesamte Verwaltung umziehen und so würden mindestens drei weitere Klassenräume zur Verfügung stehen. Damit wäre eine Dreizügigkeit an dem Standort Riehl kein Problem. Besonders wenn die Montessorischule wegzieht, fehlen hier Schulplätze, die wir so auffangen könnten. Ich denke man sollte besonders hier vorausschauend planen, da jetzt schon viele Kinder aus dem Baugebiet "Clouth" bei uns aufgenommen werden. “ CHORWEILER GGS Riphahnstraße Stellungnahme per Mail vom 25.03.2020 “Sie gehen von einen ausreichenden Bedarf im Raum Seeberg aus. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass hier dringend über die Schulgrenzen nachgedacht werden muss. Die GGS Merianstraße hat – wie Sie beschreiben haben – noch Kapazitäten. Die GGS Riphahnstraße muss nun schon im 2. Jahr Kinder ablehnen (14 in diesem Jahr). Der Schulweg von der Stockholmer Allee ist allerdings zur Merianstr. näher als zur Riphahnstraße. Ich bitte hier um Überprüfung und Verkleinerung des Schulbezirkes der GGS Riphahnstraße, so dass die Schule weniger Kinder ablehnen muss. Aufgrund der sozial-räumlichen Belastung unseres Schulumfeldes bitte ich die Aufnahmezahl der SchülerInnen zu reduzieren. Wir werden im nächsten Schuljahr – aufgrund der Wiederholerkinder auf Elternwunsch und Widerspruchsentscheide der Schulverwaltungsamtes – 106-108 Kinder in 4 ersten Klassen haben. Dies übersteigt die Maximalzahl (GL-Schule). Nicht berücksichtigt werden ebenso Kinder der Willkommensklasse, die zumindest zeitweise am Unterricht der Partnerklassen teilnehmen. Sinnvoll wäre eine Reduzierung der Aufnahmezahl für die GGS Riphahnstraße auf 90 – 92 Kinder. Im Sinne unserer Kinder, die auf eine gute schulische Förderung angewiesen sind, bitte ich um Berücksichtigung der Vorschläge von Seiten der Schulleitung und der Schulkonferenz. Im Übrigen verweise ich auf den Schulkonferenzbeschluss aus dem Jahr 2017 und 19 (Antrag auf bauliche Erweiterung), die Ihnen vorliegen. “ GGS Anna-Langohr-Schule Stellungnahme per Mail vom 15.05.2020 “Die Anna-Langohr-Schule wird in den kommenden Monaten an ihren neuen Standort in Volkhoven/Weiler am Fühlingerweg umziehen. Der Schulneubau ist zweizügig erfolgt. Es gibt in den Plänen aber die Option zu einem Ausbau für eine eventuelle Dreizügigkeit. Zurzeit befinden wir uns noch am Lebensbaumweg in Köln-Heimersdorf. Hiermit beantragen wir, die Zügigkeit der GGS Fühlingerweg / Anna-Langohr-Schule von zwei auf drei zu erhöhen. Begründung: Seit die Bauarbeiten am Schulneubau am Fühlingerweg in Volkhoven/Weiler im August 2017 begannen, stiegen die Anmeldezahlen für Schulneulinge an unserer Schule kontinuierlich an. Damit waren in den vergangenen drei Jahrgängen immer höhere Ablehnungszahlen bei den Schulneulingsanmeldungen verbunden. Vermehrt meldeten Familien aus Volkhoven/Weiler nun an unserer Schule an. Der meistgenannte Grund dafür ist, dass die Eltern ihr Kind in der dann neu entstehenden Grundschule im Stadtteil beschulen lassen möchten. Da wir eine GL-Schule sind, ist die Schülerzahl in den Eingangsklassen auf je 25 Kinder beschränkt. Nur durch die Kinderzahlerhöhung in den Schuleingangsklassen auf 26 Kinder konnten wir bisher vermeiden, Kinder, die in Volkhoven/Weiler wohnen, abzulehnen. Durch das geplante Neubaugebiet in Volkhoven/ Weiler wird sich die Anmeldesituation sicherlich noch verschärfen. Es ist eine schlechte Lösung, Kinder aus dem eigenen Stadtteil wegen mangelnder Klassenkapazitäten, ablehnen zu müssen. Aber auch die Familien aus Heimersdorf melden gerne ihre Kinder weiterhin an unserer Schule an. Das ist auch nicht verwunderlich, da die Anna-Langohr-Schule / GGS Lebensbaumweg ja seit 55 Jahren hier in Heimersdorf als einzige GGS im Stadtteil verwurzelt ist. Mit dem geplanten Wegzug der Anna-Langohr-Schule fällt für die Familien aus Heimersdorf, die zurzeit noch Geschwisterkinder bei uns haben oder hatten, oder oft schon selber auf diese Schule gegangen sind, mit der gegenwärtigen knappen Anzahl der Schulneulinge, die aufgenommen werden können, die Möglichkeit, ihr Kind auf unserer Schule beschulen zu lassen, praktisch weg. In diesem Jahr mussten wir alle Kinder, die aus Heimersdorf kommen, ablehnen, da wir nur Kinder aus Volkhoven/Weiler aufnehmen konnten. “ GGS Soldiner Straße Stellungnahme per Mail vom 05.05.2020 S tellungnahme der Schulkonferenz - siehe Anlage (bitte anklicken) PORZ GGS Unter Birken Stellungnahme per Mail vom 30.04.2020 “Zu der geplanten Dreizügigkeit unseres Schulstandortes GGS Unter Birken kann ich sagen, dass unsere Schule mit derzeit 221 Schülerinnen und Schülern voll belegt ist. Die schon seit knapp 8 Jahren geplante Sanierung des Hauptgebäudes und der Bau eines Gebäudes in Modulbauweise zwecks Auslagerung während der Sanierung und danach zur Nutzung durch die mittlerweile 7 OGS-Gruppen mit 173 Kindern wurde immer wieder verschoben und ist lt. Auskunft des Amtes für Schulentwicklung und des Amtes für Gebäudewirtschaft in weite Ferne gerückt. Somit nutzen wir weiterhin alle Räume unserer Schule durchgehend von 8 bis 16 Uhr während der Unterrichts- und OGS-Zeit. Für einen geplanten 3. Zug müsste demnach unbedingt die Sanierung und der Bau des OGS-Gebäudes vorangetrieben werden. Erst nach der Sanierung und dem Auszug der OGS würden uns wieder 3 zusätzliche Klassenräume im 2. Stock des Hauptgebäudes zur Verfügung stehen. Ein vierter Klassenraum könnte entstehen, wenn auf die Vermietung eines Raumes im Keller verzichtet würde. Bisher hat die Stadt jedoch nicht die Notwendigkeit gesehen, auf die Vermietung des Raumes an eine Ballettschule zu verzichten. Sollte alles so bleiben, wie es momentan ist, kann ich jetzt schon versichern, dass eine Erweiterung auf Dreizügigkeit an unserem Schulstandort nicht möglich sein wird, da wir schon jetzt an unsere räumlichen Kapazitätsgrenzen stoßen. “ KGS Kupfergasse Stellungnahme per Mail vom 30.03.2020 “vielen Dank für die Zusendung der Schulentwicklungsplanung. Ich bin beim Lesen über die "immer noch" geplante 6-Zügigkeit an der KGS Kupfergasse gestoßen. Wir haben schon im letzten Schuljahr an vielen verschiedenen Stellen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Erweiterung unserer Schule um noch einen weiteren Zug undenkbar und nicht umzusetzen ist. Auch ein Schulkonferenzbeschluss vom 01.10.2019, in der sich die Schulkonferenzmitglieder einstimmig gegen eine geplante 6-Zügigkeit aussprechen, bringt noch einmal ganz klar unsere Position gegenüber der geplanten Maßnahme zum Ausdruck. Weiter unten finden Sie die E-Mail, die am 11.07.2019 an Frau Heuer gesendet wurde, in der die wichtigsten Argumente zusammengefasst sind. Die Konrektorin, Frau Mumm hat sich auch am 15.11.2019 per Mail an Herrn Voigtsberger gewandt, um über die geplante Erweiterung ins Gespräch zu kommen. Für weitere Fragen, soweit für den Austausch zu Alternativen in der Grundschullandschaft in Urbach, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. “ KALK GGS Volberger Weg Stellungnahme per Mail vom 24.04.2020 “hier das Votum der Schulkonferenz zur Schulentwicklungsplanung, im Besonderen zur geplanten 3- zügigkeit unserer Schule. Ich bitte darum, es an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. B eschluss des Eilausschusses der Schulkonferenz vom 24.04.2020: „ Die Schulkonferenz begrüßt ausdrücklich die Erhöhung der Zügigkeit der Schule auf drei Züge, da die Schule de facto schon jetzt mit vollen Klassen 3zügig ist. Zum kommenden Schuljahr mussten bei 3 Eingangsklassen sogar 8 Kinder abgelehnt werden. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die Schülerzahl in Köln – auch in Rath Heumar nicht sinkt, sondern eher steigt. Mit der Erhöhung der Zügigkeit um 0,5 sollte auch dringend die Raumkapazität überprüft und ggf. erhöht werden.“ “ GGS Westerwaldstraße Stellungnahme per Mail vom 20.03.2020 “in den mir zugesandten Unterlagen ist aufgefallen, dass bezüglich unserer Schule keine Baumaßnahmen aufgeführt werden. Es besteht für unsere Schule ein anerkannter Platzmangel durch QA, BAD, COPSOQ und die Gebäudewirtschaft. Folgende Maßnahmen wurden von uns beantragt und müssten durchgeführt werden: - Ausbau des Speichers als Lehreraufenthaltsraum (3. Etage, A-Trakt) - Ausbau eines weiteren Differenzierungsraum im Treppenhaus der 3. Etage des B-Traktes - wegen Feuergefahr müsste im Eingangsbereich des C-Traktes ein Gitter mit Rigips-Platten o.ä. verkleidet werden. - Bau einer Zweifach-Turnhalle mit Nebenräumen für die OGS auf dem Feld Ich bitte diese noch bei der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Die aufgeführte Kinderzahl, Zügigkeit und GL-Status können von uns bestätigt werden.“ GGS Andreas-Hermes-Straße Stellungnahme per Mail vom 04.05.2020 “die KGS Andreas-Hermes-Str. kann schon seit einiger Zeit nicht so viele Schüler aufnehmen wie angemeldet werden. Unser jetziges 4. Schuljahr ist 3-zügig und unser künftiges 1. Schuljahr ist auch 3- zügig (82 Kinder). Es wäre also sinnvoll wenn unsere Schule in Zukunft 3-zügig würde. “ KGS Zehnthofstraße Schreiben vom 14.04.2020 “ich darf Sie auf einen Fehler in der Dokumentation der Schulentwicklungsplanung hinweisen. Unter dem Punkt M 93 ist angemerkt, dass Teile der James-Krüss-Grundschule wegen Schadstoffbelastung ausgelagert sind. Dies ist bekanntermaßen nicht der Fall. Die James-Krüss-Grundschule als Gemeinschaftsgrundschule am gleichen Ostheimer Standort wie wir ist von der Auslagerung nicht betroffen. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn dieser Part in der Dokumentation entsprechend uns betreffend geändert würde.“ MÜLHEIM KGS Horststraße Stellungnahme per Mail vom 28.03.2020 S iehe Anlage (bitte anklicken) GGS Mülheimer Freiheit Stellungnahme per Mail vom 08.05.2020 “wir begrüßen sehr, dass im Schulentwicklungsplan die Reduzierung um 1 Zug zur Verbesserung der Raumsituation in unsrer Schule aufgenommen wurde. Gerade jetzt zeigt sich wieder, wie sehr sich die Enge im Gebäude bei der Planung der ganzen Hygienemaßnahmen auswirkt. Aufgrund der jetzigen Situation konnte ich den Plan noch nicht mit der Schulkonferenz besprechen. Wir hoffen sehr, dass die Reduzierung um 1. Zug dann bei der Anmeldung zum Schuljahr 21/22 im Herbst 2020 bereits Berücksichtigung findet.“ GGS Flittard zum Standort der Peter – Grieß – Straße Stellungnahme per Mail vom 15.05.2020 “Die Schulkonferenz (Sitzung vom 14.05.2020, 19.00 Uhr gibt folgende Stellungnahme ab): Der Schulausbau ist für die Peter-Grieß-Straße von der Stadt Köln laut Schulentwicklungsplan 2020 angedacht. Uns ist bekannt, dass die Geburtenrate in Köln- Flittard und in den umliegenden Stadtteilen steigt. Zum Schulgebäude: Das Schulgebäude an der Peter-Grieß-Straße steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude wurde 1963 erbaut. Innerhalb der letzten Jahrzehnte wurden 2 Räume einmalig teilsaniert. Ansonsten ist alles im Gebäude in der Erstausstattung. Das Gebäude müsste auf den Stand von 2020 gebracht werden. Wir gehen davon aus, dass sich die Stadt über eine Grundsanierung beider Gebäudeteile Gedanken macht. Dazu gehört die Überlegung einer umfassenden Sanierung/ Kernsanierung auch des bereits bestehenden Gebäudes. Trotz Denkmalschutzauflagen, ist eine Berücksichtigung der gleichen Lernbedingungen an beiden Standorten Am Feldrain und in der Peter-Grieß-Straße notwendig, weil es sich trotz zweier Standorte um eine Schule mit einem Schulprogramm handelt. Notwendige Investitionen: • Glasfaser und Strom als Voraussetzung für WLAN einrichten (nach Vorgaben des Ministeriums zur Digitalisierung des Unterrichts an Grundschulen) • Wandsanierungen (Feuchtigkeit in den Wänden beseitigen, dauerhafte Schimmelbeseitigung) • Löcher in den Innenwänden beseitigen • Anstrich der Flure vor den Klassenräumen trotz „Kunst am Bau“ (Der Anstrich besteht seit 1963.) • Schulhofsanierung • Rollläden in allen Klassenräumen (Klassenräume sind zur Südseite ausgerichtet und laden sich im Sommer mit hohen Temperaturen auf. Die Vorhänge reichen zum Hitzeschutz nicht aus.) • Erneuerung der Sanitäranlagen (v.a. in der Turnhalle) • Barrierefreier Zugang • Klassenräume mit Gruppenräumen • Ausreichende Mehrzweckräume Die aufgeführten Schäden, sind die Schäden und Bedarfe, die offensichtlich sind. Ein Sachverständiger müsste für die notwendigen Sanierungsarbeiten ein Gutachten erstellen. Anmerken möchten wir, dass leider auch im Gebäude am Feldrain nach der Beendigung der Sanierungsarbeiten im Jahr 2015 Wasserschäden zu verzeichnen sind. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und ohne Vorliegen eines Sanierungsplans und einer Darstellung des Konzeptes seitens der Stadt Köln kann keine Entscheidung von unserer Seite getroffen werden. Eine derzeitige Zügigkeitserweiterung lehnen wir zum Wohle der Kinder ab. “ HAUPTSCHULEN INNENSTADT Katholische Hauptschule Großer Griechenmarkt Stellungnahme per Mail vom 15.05.2020 “Die für die KHS Großer Griechenmarkt beschriebene Situation ist treffend benannt. Der genannte Hinweis auf die wachsenden Schülerzahlen durch die Schulformwechsler ist sicherlich sehr wichtig. Dadurch und durch die stetig steigenden Aufgaben in der Beratung und Differenzierung (Übergang Schule/Beruf; Inklusion; Übermittagsbetreuung;...) sind die Raumkapazitäten komplett ausgeschöpft. […….] Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Schulkonferenz wieder tagen und weitere Hinweise haben, nehme ich gerne Ihr Angebot einer weiteren ergänzenden Stellungnahme an. “ PORZ Hauptschule Bonner Straße Stellungnahme per Mail vom 23.04.2020 “sicherlich wissen Sie, dass es nicht möglich ist, in der jetzigen Situation die Schulkonferenz einzuberufen. Ich schicke Ihnen daher unsere Stellungnahme zur Wegnahme des Geländes an der Königsberger Str., die die damalige Schulkonferenz an Frau Dr. Klein und an unsere Bezirksvertretung geschickt hat. Alle Argumente bestehen heute noch. Unsere steigenden Anmeldezahlen und die Rückmeldung unserer Eltern zeigt, dass wir mit unserem Konzept der Gewaltprävention, des sozialen Lernens, der bewegten Pause etc. richtig liegen. Es ist pädagogisch nicht tragbar, Schülerinnen und Schüler aus beengten Verhältnissen, die Schule als ihren Lebensraum ansehen, auf einer kleinen Fläche zusammenzudrängen. Sollten wirklich auf unserem Gelände eine Grundschule errichtet werden, müssten Sie erstens eine hohe Mauer zwischen den Schulen planen, da der Ärger zwischen den Schulen vorprogrammiert ist und zweitens den Eltern erklären, warum plötzlich das Konzept der Kopernikusschule mit viel Bewegung (obwohl wir keine Sporthalle haben), naturnahen Angeboten, sozialem Lernen durch die Wegnahme von Räumen und das Zusammendrängen der Schülerinnen und Schüler auf engem Raum zunichte gemacht wird. Unterschätzen Sie bitte nicht diese Möglichkeiten der Schule, die dazu beitragen, dass wir wenig mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zu tun haben. Sollten alle Schülerinnen und Schüler der Kopernikusschule auf engem Raum zusammengepfercht werden, ist keinerlei pädagogische Arbeit mehr möglich. Kinder und Jugendliche brauchen Platz!! “ REALSCHULEN LINDENTHAL Elsa-Brändström-Realschule Schreiben vom 22.04.2020 S iehe Anlage (bitte anklicken) NIPPES Peter-Ustinov-Realschule Schreiben vom 15.05.2020 S iehe Anlage (bitte anklicken) PORZ Wilhelm-Busch-Realschule Stellungnahme per Mail vom 14.05.2020 “Das Kollegium der Wilhelm-Busch-Realschule sowie der Vorsitzende der Schulpflegschaft -stellvertretend für die Elternschaft- nehmen mehrheitlich wie folgt Stellung zu o.g. Schulentwicklungsplan: 1. Der Erhalt der Wilhelm-Busch-Realschule ist gewünscht. Die konstante Auslastung der Schule in drei Zügen belegt den Bedarf. 2. Die Schulgemeinschaft braucht eine verbindliche Entscheidung zur Zukunft der Schule. Eltern, Lehrkräfte und Kinder werden durch Pläne zur auslaufenden Schließung der Schule immer wieder verunsichert. 3. Für eine positive Entwicklung und pädagogische Neuausrichtung der Schule sollte ein Neuanfang a n einem neuen Standort vorgesehen werden. Dies könnte zunächst auch der Umzug in Container oder in ein bestehendes Gebäude sein. “ KALK Albert-Schweitzer-Realschule Stellungnahme per Mail vom 15.05.2020 “ Nach Auffassung der Schulkonferenz der Albert-Schweitzer-Realschule sollte bei der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 berücksichtigt werden, dass die Albert-Schweitzer-Realschule seit nun 4 Jahren sehr hohe Anmeldezahlen von durchschnittlich 150 Schülerinnen und Schülern für die neuen Klassen 5 verzeichnet. Im Sinne der Eltern und Kinder sollte daher die Zügigkeit der Realschule von 3 auf 4 Züge erhöht werden. Da viele Kinder bereits von der Gesamtschule abgelehnt wurden, ist eine weitere Ablehnung für die betroffenen Familien oft sehr schwer zu verkraften. Wie bereits schon in den letzten drei Schuljahren, so haben wir auch für das kommende Schuljahr 2020/21 sehr hohe Anmeldezahlen (ca. 150 Schülerinnen und Schüler) für die neuen 5. Klassen. Wünschenswert wäre eine generelle Erhöhung unserer Zügigkeit von 3 auf 4 Züge. Ein diesbezüglicher Schulkonferenzbeschluss vom 18. Juni 2018 liegt vor und wurde auch in diesem Schuljahr von der Schulkonferenz am 24. September 2019 wiederholt bestätigt und beschlossen. Die Albert-Schweitzer- Realschule ist eine Realschule mit Gemeinsamem Lernen und mit gebundenem Ganztag und auch daher sehr attraktiv für viele Familien. Die Eltern und wir hoffen auf Zustimmung! “ MÜLHEIM Realschule Fürstenbergstraße Stellungnahme per Mail vom 12.05.2020 - Elly-Heuss-Knapp-Realschule “der Schulentwicklungsplan sieht ein Fortbestehen der 3-zügigen Elly-Heuss-Knapp-Realschule Köln- Mülheim vor. Damit ist unsere Schulgemeinde mehr als einverstanden!“ GESAMTSCHULEN RODENKIRCHEN Gesamtschule Raderthalgürtel - Europaschule Köln Schreiben vom 27.04.2020 S iehe Anlage (bitte anklicken) EHRENFELD Helios Gesamtschule Stellungnahme mit Mail vom 01.05.2020 “gerne komme ich Ihrer Bitte bezüglich einer Rückmeldung zum SEP der Stadt Köln. Im Folgenden finden Sie meine Anmerkungen: Stadtbezirk Rodenkirchen: hier sollte statt eines kleinen Gymnasiums unbedingt eine 4-zügige Gesamtschule gebaut werden. Der Bedarf an Gesamtschulplätzen ist erheblich und die GE Rodenkirchen ist längst an der Kapazitätsgrenze. S tadtbezirk Lindenthal: Für die Gesamtschule Lindenthal müsste unbedingt mittelfristig ein einziger Standort entwickelt werden - die Schulorganisation an zwei Standorten erweist sich als außerordentlich aufwändig und ressourcenintensiv. “ CHORWEILER Heinrich-Böll-Gesamtschule Stellungnahme mit Mail vom 04.05.2020 “in dem von Ihnen bezeichneten Zeitraum war keine Sitzung der Schulkonferenz vorgesehen. Bedingt durch den Corona-Virus schien uns die Einberufung des Gremiums auch nicht notwendig zu sein, dies auch deshalb, weil die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Heinrich-Böll-Gesamtschule hat. Die Achtzügigkeit wird ja beibehalten und eine Erweiterung ist nicht vorgesehen. Das ist gut so. Als Schulleiter kann ich nur mitteilen, dass wir im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in den letzten Jahren stets etwa 100 Kinder ablehnen mussten, allerdings vorrangig aus der Leistungsgruppe der SuS mit einem Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde schlechter/gleich 3. Wir gehen davon aus, dass die meisten dieser Kinder dann einen Platz in der benachbarten Realschule oder den beiden Hauptschulen erhalten. Mit der Erschließung des Neubaugebiets Kreuzfeld werden Kinder hinzukommen. Der Bau einer zweiten Gesamtschule ist meines Erachtens die logische Konsequenz, um dem Elternwillen zu entsprechen und den Kindern eine passende Schulform anzubieten. “ GYMNASIEN INNENSTADT Gymnasium Thusneldastraße Stellungnahme per Mail vom 23.03.2020 “vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Aufforderung zur Beteiligung an der Schulentwicklungsplanung 2020. Ich freue mich, dass neben dem akuten Krisenmanagement nicht die Strategie aus den Augen verloren wird. Mein Beitrag ist bereits sehr konkret. Seit 2012(!) existieren ausgearbeitete Pläne für einen Erweiterungsbau des Gymnasiums Thusneldastraße. Das gesamte Verfahren von Auslobung des Wettbewerbs, Preisgericht, Beteiligung über Baupläne etc. ist bereits abgeschlossen. Aus mir derzeit nicht nachvollziehbaren Gründen sind diese fertigen Pläne nicht umgesetzt worden. Folgende Argumente sprechen für eine Wiederaufnahme des Prozesses: - Die Planungen sind größtenteils abgeschlossen, eine konkrete Umsetzung wäre zügig möglich, - Der Erweiterungsbau kann eine nachhaltige Erweiterung der Zügigkeit von 3 auf 4 ermöglichen (=270 Schulplätze im Ganztag mehr!), - Die Verdichtung eines Bestandsobjekts ist ökologisch sinnvoll, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden müssen; - Die verkehrsgünstige rechtsrheinische Lage schafft Entlastung für den Wachstumsstadtteil Mülheim; - Gegenüber dem bereits sanierten Gymnasium Schaurtestraße haben wir einen sehr deutlichen kosmetischen Nachteil, der sich im Anmeldeaufkommen bemerkbar macht, hier würde ein Ausgleich entstehen; - Das Gebäude des Gymnasiums Thusneldastraße ist sehr vernachlässigt worden, dieses schlägt sich auch im Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler nieder, insbesondere aufgrund des Ganztags haben wir Handlungsbedarf, die Aufenthaltsqualität muss dringend erhöht werden, - An unserer Schule herrscht eine sehr positive Aufbruchsstimmung, eine Aussicht auf eine Besserung der Gebäudesituation wäre ein erheblicher motivationaler Faktor, der zusätzliche Kräfte freisetzten könnte. Mir fällt noch mehr ein, aber ich bin mir sicher, die Botschaft kommt bei Ihnen an. Wenn ich Sie bei dem Vorgang irgendwie unterstützen kann, lassen Sie es mich wissen. “ EHRENFELD Montessori-Gymnasium Rochusstraße Stellungnahme mit Schreiben vom 07.05.2020 S iehe Anlage (bitte anklicken) CHORWEILER Gymnasium Pesch Stellungnahme per Mail vom 15.05.2020 “In der Schulentwicklungsplanung 2020 ist angedacht, dass unsere Schule sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II um einen Zug erweitert wird. Dies ist in den nächsten Jahren aber leider noch nicht möglich. Das Gymnasium Köln-Pesch wird ab dem Jahr 2021 im gesamten Gebäude eine umfassende Brandschutzsanierung erhalten. Das bedeutet, dass Teile der Schule in nicht unerheblichem Umfang gesperrt werden und der Schulbetrieb auch ohne Erweiterung der Zügigkeit in dieser Zeit erheblich beeinträchtigt ist. Somit ist alleine aus diesem Grund eine Zügigkeitserweiterung mindestens bis zum Ende des Jahres 2023 am Gymnasium Köln-Pesch nicht möglich (vorausgesetzt die Arbeiten verzögern sich nicht). Aufgrund der Lage unserer Schule im äußersten Kölner Norden mit einer schlechten Verkehrsanbindung an das weitere Kölner Stadtgebiet ist vor dem Hintergrund der Anmeldezahlen für die Jahrgangsstufe 5 in den letzten Jahren auch fraglich, ob derzeit eine Erweiterung der Zügigkeit am Gymnasium Köln-Pesch überhaupt Sinn macht. Hier hat das benachbarte Heinrich-Mann-Gymnasium eine deutlich bessere Anbindung an den ÖPNV und in der Vergangenheit auch häufig sechs Züge in der Sekundarstufe I gebildet. Zusätzlich hat das Heinrich-Mann-Gymnasium nach Auskunft der Gebäudewirtschaft gerade erst einen neuen Anbau erhalten und daher wesentlich mehr räumliche Kapazitäten zur Verfügung als unsere Schule. Dennoch wird unsere Nachbarschule in der Schulentwicklungsplanung 2020 beispielsweise nur mit fünf Zügen in der Sekundarstufe I geführt. Dies erschließt sich uns aus den oben genannten Gründen zunächst einmal nicht. Wenn die in unserem Einzugsbereich geplanten Neubaugebiete entstehen werden (z. B. in Auweiler bzw. Esch), sehen wir gegebenenfalls auch die Notwendigkeit einer Zügigkeitserweiterung unseres Gymnasiums, in der aktuellen Situation bitten wir Sie jedoch, von einer Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch in der Sekundarstufe I und II abzusehen. “ FÖRDERSCHULEN INNENSTADT Förderschule Sprache Alter Mühlenweg Stellungnahme per Mail vom 31.03.2020 “vielen Dank für die Zusendung des aktuellen Schulentwicklungsplans. Diesem Plan konnte ich wichtige Informationen entnehmen, die auch große Auswirkungen auf den Standort und die innerschulischen Bedingungen der Förderschule Sprache Alter Mühlenweg haben werden. 1. Der geplante Rechtsanspruch auf einen OGS -Platz ab 2025 wird am hiesigen Standort zur Folge haben, dass wesentlich mehr Eltern für ihre Kinder (momentan 136 Plätze für rund 240 Schülerinnen und Schüler) einen OGS-Platz einfordern werden. Schon jetzt ist es fast nicht mehr möglich, den Unterrichtsanspruch (Stundentafel), den jede Klassenstufe laut Schulgesetz hat, auch umzusetzen, da sich Unterrichtsschluss (5. und 6. Unterrichtsstunde) und die OGS-Betreuung für all diejenigen Kinder, die bereits nach der 4. Stunde Unterrichtsschuss haben, überschneiden. In der Praxis bedeutet dies, dass in all denjenigen Klassenräumen, in denen OGS-Gruppen sind, nur bis zur 4. Stunde unterrichtet werden kann. Der OGS stehen lediglich 3(!) OGS-Räume zur Verfügung, die die Anzahl der Kinder nicht auffangen können. Aufgrund von Raumnot (bereits bestehend seit dem Einzug in das Schulgebäude), muss auch ein OGS-Raum vormittags als Klassenraum genutzt werden. Ab 2025 ist die Unterrichtsorganisation im Bestand laut Stundentafel nicht mehr ohne weiteres möglich – es sei denn, die Schule würde einen gebundenen Ganztag anbieten müssen. 2. Die OGS -Küche arbeitet schon jetzt am Limit mit 2 Konvektomaten. Das Schulgebäude wurde von meiner Vorgängerin im Amt für eine Übermittagsbetreuung geplant und nicht für eine OGS mit Mittagessenverpflegung. Dadurch bedingt wurde von einem OGS-Raum eine Küche „abgezweigt“. Auch hier besteht also dringender Erweiterungsbedarf. 3. Das Schulgebäude wurde seinerzeit für eine Auslastung mit maximal 196 SchülerInnen geplant. Schon seit vielen Jahren wird die Schule von weit mehr als dieser Zahl an Kindern besucht: zur Zeit sind es 241 Kinder. Sämtliche Differenzierungsräume wurden schon vor einigen Jahren in Klassenräume umfunktioniert, obwohl von der Größe und Ausstattung her nicht ausreichend. Mit der angehobenen Anzahl der Kinder pro Klasse (der Klassenrichtwert ist Landesvorgabe) kommen wir an zusätzliche Grenzen, da diese Räume nicht von mehr als 13 Kindern genutzt werden können. Der Klassenrichtwert liegt aber hingegen bei 17 SchülerInnen. 4. Die von der Stadt Köln ausgewiesenen rechtsrheinischen Neubaugebiete – insbesondere Deutz und Mülheim- sehen den Bau von 3 allgemeinen Grundschulen vor. Infolge der steigenden Einwohnerzahlen ist auch damit zu rechnen, dass ein gewisser Prozentsatz der Grundschulkinder einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben und einige Eltern sich die Förderschule als Förderort für ihr Kind wünschen werden. Damit möchte ich zum Ausdruck bringen, dass meiner Einschätzung nach in den kommenden Jahren nicht unbedingt mit einer sinkenden Schülerzahl zu rechnen ist. Schon beim Spatenstich des jetzigen Schulgebäudes hatte ich seinerzeit den Schulträger darauf hingewiesen, dass bei einer Erweiterung des Schulneubaus um eine komplette Etage in Anbetracht der wachsenden Schülerzahlen keinerlei zukünftige Raumprobleme mehr bestehen würden. Leider ist dies zwar gehört, aber nicht umgesetzt worden. In Anbetracht dieser Situation möchte ich um ein Gespräch bitten, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Denkbar wäre aus meiner Sicht – im Kontext mit der geplanten Errichtung eines neuen Gesamtschulgebäudes im Hasenthal – eine ausgelagerte OGS-Küche mit kleiner Mensa für die OGS- Kinder der Förderschule Sprache. Vielleicht lässt sich ja auch eine andere Art der Erweiterung realisieren. Ich würde mich über einen Terminvorschlag freuen und wünsche Ihnen zunächst einmal: bleiben Sie in diesen bewegten Zeiten gesund! “ KALK Martin-Köllen-Schule Förderschule Lernen Stellungnahme per Mail vom 16.04.2020 “anbei eine kurze Stellungnahme zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020: Die unter M 102 auf den Seiten 114/115 aufgelistete Situationsanalyse bzgl. der Martin-Köllen-Schule bildet aus unserer Sicht nicht die aktuelle Situation ab. Mittlerweile geht die Martin-Köllen-Schule sicher davon aus, dass - anders als 2015 angenommen (s. M102) - langfristig zwei Standorte bestehen bleiben werden. In dem Zusammenhang ist durch vier neue Containereinheiten die quantitative Raumsituation am Primarstufenstandort (Klassen 1-4) in der Martin-Köllen-Straße derzeit durchaus zufriedenstellend. Demgegenüber besteht am Sek I-Standort (Klassen 5-10) in der Hachenburger Straße aktuell zunehmend akute Raumnot. Wie eine Priorisierung bzgl. der beiden Standorte aus unserer Sicht vorgenommen werden sollte und welche Maßnahmen u. E. insbesondere für den Sek I-Standort ergriffen werden sollten, würden wir gerne in einem persönlichen Gespräch zeitnah nach Aufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien mit Ihnen besprechen. “ BERUFSKOLLEGS EHRENFELD Berufskolleg 20 – Ehrenfeld Stellungnahme per Mail vom 04.05.2020 “da die Berufskollegs bis auf eine diffuse Perspektive nicht vorkommen, sehe ich auch keine Notwendigkeit zu einer Stellungnahme. A llerdings sehe ich eine Notwendigkeit auch für die zweitgrößte Schulform in Köln eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. “ PORZ Berufskolleg 10 – Porz Stellungnahme per Mail vom 04.05.2020 “Seit über 25 Jahren wird unserer Schule versprochen, dass wir ein neues Gebäude bekommen. Die Planungen sind diesbezüglich auch schon so weit fortgeschritten, dass es eine Machbarkeitsstudie und auch einen Ratsbeschluss der Stadt gibt. Die durch die Umsiedlung geplante Zusammenarbeit im Campusverbund der Schulen ist sehr erfolgreich angelaufen und könnte durch die geplante räumliche Nähe intensiviert werden. Die Schülerzahlen sind steigend und werden auch auf absehbare Zeit (siehe SEP) weiter steigen. Die Lernumgebung am jetzigen Standort verschlechtert sich aber zunehmend. Die Heizung fällt im Winter mehrfach aus, die Verkabelung ist mehr als marode, so dass wir hier häufig Stromausfälle haben und jedes Mal wird eine neue Schadstelle gefunden, es gibt keine Sporthalle, 5 Räume sind zurzeit gesperrt, weil die Decken nicht stabil sind und so könnte ich ein umfangreiche Liste mit Mängeln weiter führen. Kurzum: der Neubau ist zwingend notwendig. Aus unserer Sicht ist es daher sehr enttäuschend, dass wir auf der Seite 47 erfahren, dass wir in die Kategorie B eingruppiert werden. Die Chance, es wird mit dem Neubau und den notwendigen Renovierungsmaßnahmen auch etwas für die Bildungseinrichtung mit den meisten Schülerinnen und Schülern - nämlich den Berufskollegs - getan, sehen wir bei dem vorliegenden SEP als versäumt. Zu Ihrer Information: Das Berufskolleg in Porz ist zurzeit ohne Schulleitung. Diese Funktion wird übergangsweise durch mich übernommen. Der zuständige Dezernent ist daher in Cc aufgeführt und informiert. “ ANLAGEN GGS Annastraße Annastraße 63, 50986 Köln Telefon: 0221 2855698-0 www.ggs-annastraße-koeln.de Köln im Mai 2020 Sehr geehrter Herr Hölzer, die Schulkonferenz der GGS Annastraße wurde aufgefordert eine Stellungnahme zur aktuellen Schulentwicklungsplanung abzugeben. Diese finden Sie nachfolgend. Erstmals am 29. Juni 2016 hat sich die Schulkonferenz der GGS Annastraße zur Schulentwicklungsplanung beraten. Geplant sind seither vier Klassenräume sowie zwei OGS-Räume. Diese mobilen Einheiten sollen solange genutzt werden, bis ein Erweiterungsbau errichtet sein wird. Die Schulkonferenz der GGS Annastraße hat te sich gegen die Maßnahme der Erweiterung um einen Zug ausgesprochen. Am 31.10.2018 gab es eine Ortsbegehung seitens des Schulträgers zwecks Prüfung, ob mobile Einheiten auf dem Schulgelände aufgestellt werden können. Für diese Maßnahme wurden zwei Bereiche vorgeschlagen – der hintere Schulhof im Bereich des Anbaus sowie der Schulgarten. Als Schulleiterin habe ich die Prüfung der vorhandenen Infrastruktur (OGS -Plätze, Küchenkapazität und Essensräume, Zustand und Anzahl der Sanitäranlagen, Größe des Lehrerzimmers, Hallenzeiten, Differenzierungsräume gemäß des Schulkonzepts und Umsetzung des Gemeinsamen Lernens) angefragt. Hierzu erfolgte bislang keine Stellungnahme. In der Schulkonferenz am 19. November 2018 haben sich die Schulkonferenz - mitglieder bzgl. der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erneut beraten. Die Schulkonferenz hat sich wiederum gegen die o.a. Maßnahme ausgesprochen, da eine Prüfung der schulischen Infrastruktur weiterhin nicht stattgefunden hat. In verschiedenen Mails an das Schuldezernat (20.11.2018 und 24.01.2019), Herrn Hölzer (20.03.2019), die Schulaufsicht, Frau Ritter, (22.03.2019) und Herrn Adis (01.10.2018 und 19.07.2019) habe ich diesen Missstand mitgeteilt – leider gab es keine Rückmeldungen. Anfang Mai hat sich nun die Schulkonferenz wiederum beraten. Da sich die Voraussetzungen nicht geändert haben und die angefragte Prüfung der Infrastruktur meines Wissens nach nicht stattgefunden hat, bleibt das Votum der Schulkonferenz bestehen: Die Schulkonferenz der GGS Annastraße spricht sich gegen die Maßnahme der Zugerweiterung durch Aufstellen von mobilen Einheiten aus. Die Begründung entnehmen Sie bitte der angefügten Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Annastraße zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein- bildende Schulen in Köln - M15 Zügigkeitserweiterung der GGS Annastraße auf 4 Züge Folgender Konferenzbeschluss wurde gefasst: Die Schulkonferenz der GGS Annastraße spricht sich gegen die Maßnahme der Erweiterung um einen Zug aus. Konferenzbeschluss vom 12.05.2020 Begründung des Votums: Vor dem Hintergrund der mittelfristigen Planung, einen Erweiterungsbau zu errichten, stellt eine temporäre Containeraufstellung keine Lösung dar. Die gleichzeitige Durchführung der Maßnahmen (Container + Baustelle für einen Erweiterungsbau) hat eine deutliche Minderung der Qualität der Schule zur Folge. Durch das Aufstellen der temporären Containern und mittelfristig gleichzeitigem Errichten eines Erweiterungsbaus würden zwei Flächen auf dem Schulgrundstück als Pausen- und Bewegungsraum wegfallen. Bei gleichzeitig erheblich ansteigenden Schülerzahlen würden die Bewegungs - möglichkeiten soweit räumlich und qualitativ eingeschränkt werden (Wegfall von Spielgeräten und Fuß ballfeld), dass ein regulärer Ablauf der Pausen und der Nachmittagsbetreuung nicht mehr möglich wäre n; zurzeit besuchen 285 von 300 Kinder die OGS. D as Konfliktpotential steigert sich dadurch erheblich und der Schulgarten kann für den Sportunterricht und die Nachmittags-AG nicht mehr genutzt werden. Die bestehende Infrastruktur der Schule sowie die Möglichkeiten eines Ausbaus des vorhandenen Gebäudes (Ausbau des Dachgeschosses, Bau eines Mensagebäudes mit Veranstaltungsraum zur Auslagerung des OGS-Mittagsbetriebs bei gleichzeitigem Umbau der Kellerräume zu Klassenzimmern) wurden bisher nicht geprüft. F ür die Errichtung eines geplanten Erweiterungsbaus müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Errichtung auf dem hinteren Schulhof – Die Schulkonferenz wünscht ausdrücklich den Erhalt des Schulgartens als Pausen- und Bewegungsf läche und als grüne Oase für unsere Stadtkinder, die wesentlich zu einem angenehmen und konfliktfreieren Umgang der Kinder untereinander sowie einen wichtigen Beitrag für das ökologische Bewusstsein der Kinder ( Hochbeet, Insektenhotel, Apfelbäume) liefert. Darüber hinaus wird der Schulgarten mit seiner Laufbahn und Sprunggrube sowie der Rasenfläche im Rahmen des Sportunterrichts für den Bereich Leichtathletik (Sprung-, Lauf- und Wurfschulung) genutzt. - Sollte dennoch der Schulgarten als Baufläche ausgewiesen werden, muss für eine entsprechende Ausgleichsfläche gesorgt werden. - Für eine vierzügige Schule müssen neben den Klassenräumen entsprechende Räumlichkeiten geschaffen werden • Aula / Veranstaltungsraum für schulische Veranstaltungen wie Einschulungsfeier, Theaterveranstaltungen etc. • Klassenräume mit Differenzierungsräumen – entsprechend dem bilingualen Schulkonzept (geteilte Gruppen zum Sprachenlernen) und Bedarfen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens • ein weiteres oder größeres Lehrerzimmer / Arbeitsplätze für Lehrkräfte; zurzeit nehmen bereits durchschnittlich 30 Personen ( multiprofessionelles Team bestehend aus Regelschul- und Förderschullehrkräfte, Sozialpädagogische Fachkräfte, Schulsozialarbeit, OGS -Leitung, Lehramtsanwärter Innen) an den regelmäßig alle zwei Wochen stattfindenden Konferenzen teil – bei einer 4- Zügigkeit würde sich diese Anzahl weiter erhöhen - bereits jetzt reicht die Größe des Lehrerzimmers nicht aus. • Sanierung der sanitären Anlagen, Überprüfung der notwendigen Anzahl der Kabinen • Einrichten eines Sanitätsraums, zurzeit Doppelnutzung eines Raumes als Sanitätsraum und Büro der Schulsozialarbeit • Erweiterung der Küchenkapazität sowie der Essensräume • Überprüfung der Hallenkapazitäten Die Schulanmeldungen haben sich folgendermaßen entwickelt: Schuljahr 2017/18: Anmeldeüberhang 19 Kindern, davon 11 Kinder mit GGS Annastraße als nächstgelegene Schule Schuljahr 2018/19: Anmeldeüberhang von 29 Kindern, davon 26 Kinder mit GGS Annastraße als nächstgelegene Schule Schuljahr 2019/20: Anmeldeüberhang von 3 Kindern, davon 1 Kind mit GGS Annastraße als nächstgelegene Schule Schuljahr 2020/21: Anmeldeüberhang von 10 Kindern, davon 5 Kinder mit GGS Annastraße als nächstgelegene Schule Die Schulkonferenz der GGS Annastraße sieht nicht die Notwendigkeit der Aufstellung von temporären Containern, um die Schulplatzsituation kurzfristig zu entlasten. Grundsätzlich sehen wir den mittelfristigen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen, insbesondere durch die Erschließung weiterer Neubaugebiete im Kölner Süden und befürworten daher eine langfristig tragbare Lösung durch einen Erweiterungsbau, der schnellstmöglich umgesetzt werden sollte. Köln, 12.05.2020 Katholische Grundschule Mengenicher Straße 28 - 50829 Köln Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung vom Januar 2020 – hier: M45b B ocklemünd/ Mengenich ist in vielen Bereichen ein benachteiligter Stadtteil. Zum einen besteht eine Verdichtung zahlreicher Kulturen mit sehr unterschiedlichen sozialen Voraussetzungen, zum anderen existiert in diesem Stadtteil ein sehr hohe r Sozialindex und eine ausgeprägte Kinderarmut. Durch den Umzug der Gemeinschaftsgrundschule Görlinger Zentrum vor 3 Jahren verschwand auch ein zentrales Bildungsangebot aus diesem Stadtteil. Der vorübergehende Standort dieser Schule in Vogelsang ist fußläufig für Grundschulkinder schwer erreichbar. Es müssen zwei vielbefahrene Bundesstraßen u nd jeweils die Straßenbahngleise überquert werden. Das bestehende Schulbusangebot wird nicht von allen Familien genutzt und verursacht zusätzlich Kosten. Uns stellt sich die Frage, welchen konkreten Plan verfolgt die Stadt Köln, um die bereits vorhandene große und ständig wachsende Schülerzahl in einem benachteiligten Stadtviertel angemessen und nachhaltig zu versorgen und wie wurde in den vergangenen Jahre n die Schulentwicklungsplanung der Einwohnerprognose angepasst? Die Grundschule Mengenicher Straße ist eine kleine, zweizügige Offene Ganztagsschule. Das derzeitige Platzangebot für 56 Kinder in den Eingangsklassen überschreitet nach unseren Erfahrungen mit der Arbeit an diesem Standort eine vertretbare Klassenstärke bereits jetzt. Seit vielen Jahren reicht dieser Platz bei weitem nicht aus und alljährlich müssen zahlreiche Schulanmeldungen abgewiesen werden, da weder Raum noch Personal zur Verfügung stehen. Auch als Zweitwunschschule kann die Mengenicher Straße somit für keinen Schulneuling in Frage kommen. Die aktuelle Einwohnerprognose macht deutlich, dass künftig noch mehr Schulneulinge im Stadtteil Bocklemünd/ Mengenich keinen Schulplatz finden werden und das Problem wird sich somit weiter verschärfen. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln 2020 wird auf die steigende Kinderzahl im Stadtteil Bocklemünd /Mengenich hingewiesen. Um die potentiellen Schüler*innen unter vertretbaren Klassengrößen beschulen zu können, ist es erforderlich die Grundschulkapazität in diese m Stadtteil zu erhöhen. Eine bauliche und schulrechtliche Erweiterung ist für den Standort Mengenicher Straße vorgesehen. Um dieses Vorhaben, die Zügigkeit der bestehenden Grundschule von zwei auf drei Züge zu erhöhen, ist eine personelle Erweiterung um 50% des Lehrpersonals, des sonstigen pädagogischen Personals (Sozialarbeit), des Verwaltungspersonals (Sekretariats) sowie der OGS-Mitarbeiter (Erzieher*innen, Küchenkräfte) dringend erforderlich! Eine räumliche Erweiterung muss auch den Offenen Ganztag einschließlich der Möglichkeit zur Essenseinnahme berücksichtigen. Der Platz im bestehenden OGS Gebäude reicht seit Jahren nicht aus, um die wachsende Anzahl der Gruppen unterzubringen. Zur konkreten baulichen Erweiterung können wir keine Stellung beziehen, da uns genaue Pläne nicht bekannt sind. Das Problem „Grundschulplatzmangel“ in Bocklemünd/ Mengenich wird noch viele Jahre Bestand haben. Aktuell ist bei der Bevölkerung ein wachsender Unmut über das begrenzte Schulplatzangebot zu beobachten. Grundsätzlich erscheint eine Erweiterung um einen Zug am Standort Mengenicher Straße aufgrund der aktuellen und zu erwartenden Situation im Stadtteil keine hinreichende und nachhaltige Lösung zu sein. Es ist höchstens als eine Übergangslösung zu betrachten. Eine wirksame pädagogische Arbeit mit und für die Kinder in einem ohnehin stark benachteiligten Stadtteil ist unter diesen Bedingungen sehr in Frage zu stellen. Das erklärte Ziel der Frau Oberbürgermeisterin – kommuniziert an die Schulpflegschaftsvertreter*innen - nämlich „jedem Kölner Kind einen Schulplatz zu gewährleisten, an dem seine individuellen Fähigkeiten am besten gefördert werden können“, erscheint so nicht erreichbar. Für die ohnehin benachteiligten Kinder und Familien im Stadtviertel ist aus unserer Sicht die Einrichtung eines neuen Schulstandortes im Zentrum des Stadtteils eine angemessene und nachhaltige Lösung. K öln, im Mai 2020 Fü r die Lehrerkonferenz: M. Jonas-Hamacher, Schulleiterin K öln, den 13.05.2020 S tellungnahme der Schulkonferenz zur Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Einzügige Dependance der Lindenbornschule (GGS) in der Geisselstraße, Köln Ehrenfeld Sehr geehrte Damen und Herren, der Planung einer einzügigen Dependance der Lindenbornschule (GGS) in der Geisselstraße können wir nicht zustimmen. N ach unseren Kenntnissen gilt in NRW , vorrangig eine Schule an einem Standort zu betreiben. „Die Einrichtung eines Teilstandortes gemäß §83 Abs. 4 SchulG NRW („Dependance“) kann beispielsweise notwendig werden, um vorübergehenden Raumkapazitäts-Engpässen zu begegnen.“ §83 Abs. 1 : „Die Schulaufsichtsbehörde soll Ausnahmen von der Verpflichtung zu einer einheitlichen Organisation gemäß den Sätzen 4 und 5 zulassen, sofern an einem Teilstandort auf Grund der Vorschriften für die Klassengrößen jahrgangsübergreifende Gruppen gebildet werden und die Schule durch ein pädagogisches Konzept darlegt, dass ein Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer an allen Teilstandorten im Grundschulverbund möglich ist.“ D ie Lindenbornschule ist eine jahrgangsübergreifende reformpädagogische inklusive Grundschule. Bei einer einzügigen Dependance würde die Vielfalt der anderen Kinder mit Förderbedarfen wegfallen. Inklusion ist in einzügigen Schulen emotional / sozial erheblich schwieriger. Die in unserem Schulprogramm initiierten Gruppen- zugehörigkeiten, spezielle Förderangebote oder auch in den Lehrplänen der Förderschulen mit nicht -zielgleich zu unterrichtenden Kindern angebotenen Unterrichtssequenzen (z.B. Lebenspraktische Übungen wie Kochen, motopädische Sequenzen,u.a.) kämen den Kindern in der Dependance nicht oder kaum zugute, da sich diese wichtigen Einrichtungen alle am Kernstandort befinden. Inklusion und klassenübergreifende Arbeitskonstrukte, Spielkontakte, lebensprak - tische Fördermaßnahmen werden hinsichtlich erforderlicher Gruppengröße nur erreicht, wenn Schülerinnen und Schüler in ein anderes Gebäude wechseln, was sich unter Umständen wegen eingeschränkter Mobilität oder auch Über - forderungsreaktionen auf Neues nachteilig entwickeln kann. G rundsätzlich problematisch wäre auch das Fortführen unseres reformpädagogischen Schulprogramms, das die Anbindung der Kinder in altersgemischte Gruppen in den Vordergrund stellt. Spielkameraden (z.T. noch aus dem Kindergarten oder aus häuslich vernetzten Kontexten) können nicht in der Pause oder bei AG´s getroffen werden. Monatsfeiern können wegen der überschreitenden Gesamtzahl nicht gemeinsam in der Turnhalle durchgeführt werden. Geschwisterkinder befänden sich an unterschiedlichen Standorten. Wichtige E inrichtungen würden sich am Kernstandort befinden (wie Sekretariat, Schulleitung, Konferenzen, Sporthalle etc.). Unsere Turnhalle bietet schon jetzt für zwei Grundschulen nicht ausreichend Stunden, wo sollen die Kinder der Dependance ihren Sportunterricht erhalten? Allein ein gemeinsames Fest im „Hauptstandort-Gebäude“ mit einem Nebenstandort würde die Kapazitäten mit Kindern und Eltern bei weitem überschreiten. Durch das Pendeln verlieren die Lehrkräfte wichtige Stunden. Denn: „Zwingende Voraussetzung ist, dass durch den Teilstandort kein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht und der Teilstandort in zumutbarer Entfernung geführt wird (§ 83 Abs. 6 und 7 SchulG NRW).“ Seit Jahren erleben zwei Schulen in einem Schulgebäude einen Standort, der nicht mehr den heutigen angemessenen Standard an Raumkapazitäten bietet. Allein die Ausweitung der OGS (an unserer Schule mittlerweile 99%) lässt das Gebäude aus „allen Nähten“ platzen. Unsere Schule kämpft seit Jahren mit Platzproblemen für die Kinder, die bereits die Schule besuchen. Fachräume wie z.B. ein Musikraum oder eine Bibliothek bleiben Träume. Gruppenräume, die in einem inklusiven Schulsystem erforderlich sind, fehlen gänzlich. Kern- und Kursunterricht, eine wesentliche Säule der reformpädagogischen Ausrichtung erfordern Platz und Lehrer vor Ort . Lern- Landschaften lassen sich gar nicht realisieren. Aus unserer Sicht wäre ein Denkansatz , direkt eine der Schule n in der Lindenbornstraße aus dem Gebäude in ein anderes Schulgebäude umziehen zu lassen. Einer Dependance unserer Schule in der Geisselstraße können wir nicht zustimmen. D ie Schulkonferenz der Lindenbornschule  : 0221-22138070  : 0221-22138073 e-mail: vincenz-statz-schule@stadt-koeln.de 14.05.2020 Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung Köln 2020 unserer Schule D ie Schulentwicklungsplanung 2020 sieht für den Stadtteil Köln-Ehrenfeld die Errichtung eines Teilstandortes auf dem Gelände der ehemaligen Grundschule Geisselstraße vor. Die nutzbare Fläche würde ausreichen um einen Zug dort als Neubau zu errichten. B eide Grundschulleitungen der Lindenbornstraße (die GGS Lindenbornstraße und die Vincenz -Statz- Grundschule) wurden über die mögliche Errichtung des Teilstandortes informiert. Daraufhin wurden in den jeweiligen schulischen Gremien der Mitbestimmung / den Schulpflegschaften darüber beraten, inwieweit diese Planungen auch konzeptionell mit den Schulprofilen zu vereinbaren sind. D ie Vincenz-Statz-Grundschule stellt fest, dass die Errichtung weiterer Unterrichtsräume aufgrund der kontinuierlichen hohen Anmeldezahlen sinnvoll ist insbesondere im Hinblick auf die Prognosen für die nächsten Jahre. Die zwei Schulen in einem Schulgebäude stoßen bereits seit geraumer Zeit an ihre Belastungsgrenzen. Deshalb werden die grundsätzlichen Überlegungen zur Erweiterung des Schulraumangebotes begrüßt. Die Errichtung eines Teilstandortes ist jedoch aufgrund unserer konzeptionellen Ausrichtung nicht sinnvoll, da unsere Schulkinder in unserem bilingualen Konzept täglich in Teilgruppen und unterschiedlichen Räumen von mehreren Kollegen unterrichtet werden. Die besondere personel le Ausstattung, eine Klassenleitung und ein Herkunftssprachenlehrer, begrenzt die Raumnutzung und leistbare Wegebewältigung. Daher können wir uns aufgrund unserer Ausrichtung einen Teilstandort, der nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe des derzeitigen Gebäudes errichtet würde, nicht vorstellen. K laus Wille, Vorsitzender der Schulpflegschaft, Vincenz-Statz-Grundschule, Schuljahr 2019/20 1 GGS SOLDINERSTRAßE 68 14. Mai 2020 Schulkonferenz Schuljahr 2019 / 2020 als Mitwirkungsorgan mit informierender und beratender Funktion mit Beschlussfähigkeit Ort: Zeit: Teilnehmer: Grundschule Soldiner Straße 28.04.20 – 18.00 Uhr P rotokoll:  Die anwesenden Mitglieder stellen sich vor  Informationen / Fragen – Antwort zur aktuellen Corona-Situation  Beratung über wichtige Angelegenheiten der Schule Themen Beschluss Von der Schulentwicklungsplanung Stadt Köln 2020 eingeforderte Stellungnahme zur Anpassung der Zügigkeit um + 0,5 als Grundlage für die abschießende Diskussion der Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung in der Sitzung am 25.5.2020 Die Schulkonferenz begrüßt die Anpassung der Zügigkeit um + 0,5 und hegt keine Einwände. Begründung: Die Schule wurde in den letzten 2 Jahren von 1 auf 1,5 zügig angepasst. Diese Steigerung, zeigt wie positiv die Schule in den letzten Jahren wahrgenommen wurde. Die Erhöhung der Schülerzahlen sei eine Chance für den Stadtteil Lindweiler, der sich in den letzten Jahren im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes positiv entwickelt hat. Durch den Besuch von Schülern aus den Nachbarstadtteilen erfähren die Schule und so der Stadtteil eine Aufwertung. 2 GGS SOLDINERSTRAßE 68 Das Kollegium begrüßt die Anpassung. Eine zweizügige Grundschule hat eine Größe, in der Schul- und Unterrichtsentwicklung kontinuierlich erfolgen kann. Wahl der Vertreter der Schulkonferenz für Vorauswahl und Auswahlgespräche bei Neueinstellungen Vertreter: Markus Leßlich Stellvertretung: Kathrin de Boer 4. Personelle Situation  2 Klassen sind zum Sommer unbesetzt (Langzeiterkrankung Klasse 3a, 2. Zug Eingangsklasse) Eine feste Stelle konnte zum 1.5. ausgeschrieben werden, mit der Erwartung der Besetzung Mitte Mai  Die Schulleitung verlässt die Schule zum 15.7.20. Eine Nachfolge ist noch nicht bekannt. 5. Bewegliche Ferientage 2020 / 2021 a. Karnevalsfreitag 12.2.20 b. Rosenmontag 15.2.2020 c. Freitag nach Christi Himmelfahrt: 14.5.2020 d. Freitag nach Fronleichnam: 4.6.2020 6. Klassenpflegschaft-Sitzung wird am 6.5.20 stattfinden, Einladung folgt. Inklusive Schule – räumliche Ausstattung S eit 2014/15 arbeitet die KGS Horststraße inklusiv. Im Rahmen der Sanierung im Jahr 20 11 fand diese inklusive Schulentwicklung keine Berücksichtigung – es wurde lediglich ein Aufzug installiert, der aber nicht bis in die oberste Etage unserer Schule führt. Sich verändernde Bedingungen jedoch erfordern neue räumliche Überlegungen. Nicht nur die Arbeit mit inklusiven Klassen muss möglich sein. Auch die Arbeit der multiprofessionellen Teams machen Maßnahmen notwendig. Zu den Grundpfeilern einer gelungenen Inklusion gehört, jedes Kind mit all seinen Stärken, Schwächen und besonderen Bedürfnissen wahrzunehmen. Neben geeigneten Unterrichtsmethoden spielen spezielle Lehr - und Lernmaterialien bei der pädagogischen Arbeit sowie die Raumgestaltung eine große Rolle. D ie klassische Anordnung von Klassenzimmern an langen leeren Fluren erfüllt die Anforderungen an die Schule längst nicht mehr. Eine moderne Schule ist vielmehr ein Ort, an dem Schüler unterschiedlicher Altersstufen sowie Lehrer und Schulpersonal einen großen Teil ihrer Lebenszeit verbringen. Sie unterstützt die Schüler beim Lernen und die Lehrer bei ihrer Arbeit, ermöglicht inklusiven Unterricht, bietet Freizeiträume und öffnet sich zudem noch als Veranstaltungsort für Theater - oder Konzertaufführungen, Lesungen und Informationsveranstaltungen. Kurz gesagt: Aus der Schule wird mehr und mehr ein Ort des Lernens und des Lebens. W ir benötigen für das Lernen in inklusiv zusammengesetzten Gruppen neue Raumarrangements jenseits unserer Klassenraum -Flur-Schule. Moderne, an den Grundsätzen von Inklusion ausgerichtete Pädagogik braucht Raumstrukturen, die verschiedene Formen des Lernens und des Austausches möglich machen und gleichzeitig dem Bedürfnis nach Rückzug, Entspannung oder Bewegung Rechnung tragen. Wir benötigen ein Angebot an Differenzierungs- und Förderorten. Somit stellt sich aktuell die Frage: Wie kann der vorhandene Schulbau den inklusiven Anforderungen im Bildungssystem entsprechend gestaltet werden? 1. Klasse Richtwert für die Fläche einer Offenen Lernlandschaft 3,5 – 4 m2 je Schüler (ohne Sanitärflächen und ohne Verkehrsflächen) 4,5 – 5 m2 je Schüler (ohne Sanitärflächen, aber mit Verkehrsflächen 1.1. Tische und Stühle Tische und Stühle in unseren Klassen entsprechen nicht den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, da sie nicht höhenverstellbar sind. Außerdem gibt es keine Möglichkeiten, die Schultaschen zu lagern, die deshalb in den Klassenräumen auf dem Boden stehen und somit Stolperfallen und Hindernisse bei der Nutzung des Raumes bilden. Auch gibt es mittlerweile praktikablere Ablagemöglichkeiten unter dem Tisch. Einzeltische könnt en schnell und flexibel nach jeweiliger Unterrichtsstruktur oder Lernbedürfnis verstellt werden. 1.2. Weiteres Mobiliar Rückzugsecken spielen eine große Rolle, denn nicht jeder Schüler hat die gleiche Aufmerksamkeitsspanne. In den Klassenraum integrierte Bereiche mit Polstern und Trennwänden bieten die Möglichkeit, zu entspannen. Weiteres Mobiliar würde das Lernen und Unterrichten im inklusiven System erleichtern: • Flexible Regalsysteme / Aufbewahrungssysteme für Lernmaterialien und Lernsysteme • r uhiger Bereich zum Lesen und Entspannen • Möglichkeiten, um mit Kleingruppen zu arbeiten • Sitzmöglichkeiten für Gesprächskreise mit wenig Aufwand schaffen • dem Bewegungsdrang der Schüler gerecht werden (unterschiedliche Sitz - und Stehmöglichkeiten) • Forscherecke/flexible Forschermöbel 2. Flure 2.1 Flurmöbel Die Flure nehmen einen großen Teil der Flächen unseres Schulgebäudes ein und bergen viel Potenzial, das genutzt werden kann. Da die Klassenräume über keine Flächen verfügen, die als Differenzierungs- oder Förderort gen utzt werden könnten, wäre der Wunsch auch die Flure als Raum zur Begegnung, Entspannung und als Raum fürs Lernen und Unterrichten zu nutzen. Wir wissen, dass für die Möblierung im Flur gilt, dass besondere Sicherheitsmerkmale eingehalten werden müssen: Ideal ist, wenn die Möbel dort fest mit dem Boden verschraubt werden, damit die Fluchtwege frei bleiben, und dass sie schwer entflammbar bzw. nicht brennbar sind. E ntsprechende Sitznischen und Sitzmöbel hat das Raumkonzept set.upp im Programm. Die Firma project bietet Beratung und entsprechendes Mobiliar Die vorherrschende Akustik auf den Fluren müsste geprüft und entsprechende Maßnahmen zur Schallreduzierung vorgenommen werden, damit die Flure als Lernraum genutzt werden können. A uch unter dem Aspekt einer gesunden Schule sollte ein Konzept zur Lärmreduzierung erarbeitet werden. Hierbei haben wir alle Möglichkeiten der pädagogischen Umsetzung genutzt. Selbst leise Unterhaltungen werden durch Raumakustik und Nachhall derart verstärkt, dass der Lärm für alle an der Schule tätigen Personen zu einer Belastung wird. Zusätzliche Räume für eine inklusive Schule 3. Lehrer*innenräume Das klassische Lehrerzimmer erfüllt nicht mehr die Bedingungen eines inklusiven Schulsystems. Das Kollegium hat sich in den vergangenen Jahren derart vergrößert, dass Raumstrukturen neu gedacht werden müssen. Im Lehrerzimmer halten sich in den Pausen so viele Personen auf, dass weder Entspannungs- und Erholungsphasen noch konstruktive Arbeitsphasen möglich sind. Notwendig ist einerseits das Lehrer*innenzimmer als Kommunikationsbereich und Treffpunkt der Mitarbeiter*innen. Andererseits muss das Lehrerzimmer vielfältige Funktionen erfüllen: 3.1 Lehrer*innenarbeitszimmer Notwendig sind Arbeitsplätze, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Neben der technischen Ausstattung benötigen wir gängige Computerprogramme wie Microsoft Word. Für die Gutachtenerstellung im Rahmen der sonderpädagogischen Fragestellung benötigen wir Computer, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Auch in Hinblick auf eine zukünftige Ganztagsbetreuung der SchülerInnen werden weitere Räume für Besprechungszeiten und Vorbereitungen notwendig, da die Klassenräume voraussichtlich benötigt werden. 3.2 Lehrer*innenerholungsräume Notwendig sind im Rahmen einer gesunden Schule ansprechende Rückzugsmöglichkeiten und Entspannungsorte für das Lehrpersonal , i nsbesondere im Hinblick auf eine zukünftige Ganztagsbetreuung alle Kinder. 3.3 Konferenzräume Wir benötigen m edial gut ausgestattete Räume, in denen alle an der Schule tätigen Personen zusammenkommen können, für einen jahrgangsstufen- bzw. fachbereichsübergr eifenden Informationsaustausch. Ein Beamer mit den entsprechenden Zugängen würde den Mindestanforderungen entsprechen. 4. Zusätzliche Räume für eine inklusive Schule 4.1. Therapieräume / Auszeiträume / Entspannungsräume T herapie: Räume zur therapeutischen Unterstützung für Schüler/innen mit spezifischen Beeinträchtigungen und daraus folgendem Assistenzbedarf wären wünschenswert, beispielsweise für die logopädische oder therapeutische Arbeit. K risenvorbeugung: Für Schüler/innen, die mit längeren Konzentrationsphasen Probleme haben oder besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, haben sich sogenannte Stop - oder Auszeitenkonzepte bewährt. Für diese Konzepte bedarf es eines eigenen Raums, der nicht mit Unterrichtsaktivitäten belegt wird, da er den ganzen Tag für diese temporären Maßnahmen verfügbar sein muss. S ich zurückziehen, ausruhen: Für Schüler/innen, die mit längeren Konzentrationsphasen Probleme haben oder die spezifische physische Bedarfe und komplexeren Assistenzbedarf haben, muss sich im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts eventuell ein akustisch und optisch abgeschirmter Raum an die reguläre Unterrichtsfläche anschließen. Diese Räume müssen andere Anforderungen erfüllen und eine andere Ausstattung aufweisen als die oben angeführten Räume zur Krisenvorbeugung, die auf Intervention angelegt und dezentral lokalisiert sind. B eratung: Für niederschwellige Beratungsangebote bedarf es entsprechend ausgestatteter und akustisch abgeschirmter Beratungsräume. Hier ist noch einmal auf die Schulbauleitlinie der Stadt Köln zu verweisen, die in Bezug auf soziale Problematiken dezidiert die Konsequenzen für räumliche Aspekte benennt. 4.2. Turnhalle / Mehrzweckraum / Aula Die Turnhalle wurde geschlossen, da sie stark sanierungsbedürftig nicht mehr den allgemeingültigen Sicherheitsstandards genügt. Eine Sanierung bzw. ein Neubau ist somit dringend notwendig. Für eine lebendige und aktive Schulgemeinschaft bildet eine Aula das räumliche Zentrum. In der an der KGS Horststraße vorhandenen Aula kann die gesamte Schulgemeinschaft nicht zusammenkommen. Die Sicht bei Veranstaltungen und Aufführungen werden durch die tragenden Balken in der Mitte des Raumes gestört. Auch die akustischen Bedingungen in diesem Raum sind mangelhaft. Die Aula und die angrenzenden Differenzierungsräume sind zudem nicht barrierefrei. Die Förderräume werden derzeit hauptsächlich für die Kleingruppenförderung genu tzt. Dies ist v.a. für Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung problematisch. Zwei Kinder unserer Schule können den Aufstieg zu Förderräumen nicht selbständig bewältigen, weil sie derzeit auf Gehilfen (Rollstuhl, Krücken) angewiesen sind. Lehrkräfte tragen die Kinder in das Obergeschoss. s. Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen, 2. Auflage : https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf40/planungsrahmen-fue-paedag- raumkonzepte.pdf Aula (Pädagogisches Zentrum) Die Aula bildet das pädagogische Zentrum im gemeinschaftlichen Schullebe n. Sie ist unmittelbar in den Schulalltag eingebunden und bietet ebenso Raum für Spiel, Sport und Bewegung wie f ür schulinterne Veranstaltungen. Die folgenden pädagogisch-architektonischen Standards sollte die Aula erfüllen: Bühne Eine Bühne ist zu berücksichtigen. Diese kann als fest eingebaute oder mobile Bühne erstellt werden. Anbindung Speisesaal Falls möglich ist eine Öffnung der Aula zum Speisesaal vorzusehen. technische Ausstattung Als Ort f ür Veranstaltungen, Vorf ührungen, Konzerte , Diskussionen oder Ausstellungen ist eine entsprechende technische Ausstattung vorzusehen. Zugänglichkeit Die Aula sollte auch für externe Veranstaltungen (z. B. Karneval) nutzbar sein. Dadurch ergibt sich die Anforderung, dass die Zug änglichkeit der Aula auch außerhalb des schulischen Betriebs gewährleistet werden soll. 5. Erweiterung OGS (zu ergänzen in Absprache mit OGS, KJA, Stadt Köln, Schulträger) 6. Antrag Um im Laufe der kommenden Jahre die Räumlichkeiten der KGS Horststraße an die inklusiven Bedingungen anzupassen, beantragen wir eine Beratung zur Schulgestaltung durch Umbauarbeiten und Erweiter ungsbauten, evtl auch in Hinblick auf eine Erweiterung zur Ganztagsschule. Außerdem benötigen wir eine Lärmmessung und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Lärmpegels, damit Unterricht und Selbstlernphasen auf den Fluren möglich wird. Des Weiteren bitten wir um Beteiligung bei den Planungen zur Sanierung / Neubau einer Turnhalle / Erweiterungsbauten. K öln, den 06.12.2019 Lei tung Um im laufe der kommenden Jahre die Räumlichkeiten der KGS Horststraße an die inklusiven Bedingungen anzupassen, beantragen wir eine Betatung zur Schulgestaltung durch Umbauarbeiten und Erweitungsbauten, evtl auch in Hinblick auf eine Erweiterung zur Ganztagsschule. Außerdem benötigen wir eine Lörmmessung und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des Lärmpegels, damit Unterricht und Selbstlernphasen auf den Fluren möglich wird. Des Weiteren bitten wir um Beteiligung bei den Planungen zur Sanierung / Neubau einer Turnhalle/ Erweiterungsbauten. Köln, den 06.12.2019 Leitung 5 U4/JJ.�/20:?0 08: 3.3 EI sa Brändström Rea I schu I e (FAX)+49 221 4302383 P.001/003 ,,.-...__ EJ5o1-ar.in dström 0 Realsch1de -<JBS Her'rn .Voigtsberger Stadt Köln Dez. für Bildung, Jugend und Sport Wflly.ßra'nd-Platz 2: 50679 Köln · Efsa-Brändström-Schule Barrenrather Str. 488, 50937 Köln :rel.: 0221-285506·0 ' .. N�ul� Fax: 0221.4�02383 e-:maii: 16024S@schule.nrw.de [�- 1 ;"� ... , ,.-j�W · · ,Eingang Stedtl<öln · 0 3. Mai 2020 · l . Dezernat IV . . . �2. April 2020 Fortschreibung der Schulentwkklungsplanung Köln ·20:zo - Beteiligung der städtischen Schulen. . ' Ihr Zeichen IV/2 Hö Sehr geehrter Herr Voigtsberger, hiermit nimmt die Efsa-Brändström Realschule, Berrenräther -Str.',488, zu l�ren gewünschten Punkten Stellung. U.nsere ·s�·t.iule i:;t wie 1·i, Ihrer, ,,Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 - Herausford�rungeri und Maßnahmen für eine. bedarisgerechte··Gestalt�ng der l<ölner Schullandschaft allgem�in bildender Schulen .bis 2030, Stand Januar 2oio11 elne. ausla.ufend schließende. Realschule {siehe in' der o.�. · Fortschreibung unter S. 65 4nter M35aJ. Unser�· Schule nahm bereits z:un, Schuljahr 2019/Z0 keine Fünftklässler/innen mehr auf. Die aktuelle Schülerzahl (Stand 1.4 .. 20) liegt bei 346 S_chüler/innen. Die eAtwickl:ung der Schülerzahlen lässt sich als der folgenden Tabefle entnehmen. Schuljahr Anzahl und Jahrgänge Schülerzahl zu versorgende Klassen 2019/W 13 (Klassen 6 bis·l0) 346 2020/21 10 (Klassen 7 bis io) Z6T -202.1/22 7 (Klassen S bis 10) 180 2022/23 4 (Klassen 9 bis 10} 99 2023/24 '·.' 2 (Klas.sen 1or 47 Da die .neue Gesal_'l'ltschule· Lindenthal a_n äem Teilstandort Berr�nrather Str 488 zum ·Schuljahr 2019/20 errichtet wurde, erga� sich kurzfristig für das Schuljahr 2019/20 eine �chwier-ige Raur'nsltuation, die schnell gelöst w�rden konnte. • .. Auch zum Schuljahr Z020/21 wird es mit der Raumsft�ation etwas �chwierig, da die Elsa-Brändströni• Realschule drei Klassen abgeben wird uno d_ie Gesamtschule mit vier Klassen starten wird. Eine Schulhausbegehung :mit .Herrn Liedke (S�adt Köl�), Herrn . Herr Zdriliuk (Schulleiter Gesamtschule. Lintjenthal), Herr Biedermann (Stellv. Schulleiter Elsa-Brändström) · und F�au Reisyan (Sc:hulleitung Elsa- l U4/05/2020 08:33 Elsa Brändst r6m Rea lschu le (FAX)+49 221 4302383 P.002/003 Brändström) zeigte auf, dass das Zusammenschließen ·der Räu.ll'!e BQOi_und B003 oder der Räume B005 und 8006a dazu führen kann, dass der Informatikraum (R'aum B107) in diesen neuen Raum im Erdgeschoss umziehen könnte, um aus dem 1nformatlkr_a~m einen· zusätzlichen. Klassenrau~ zu schaffen. Somit wären die Klassen Schuljahr'2020/21 mit R~umen.versorgt. ' . \ '. ' . Die nun auf&eführte Ta.belle zeigt dle · Entwic~lung der Raumsitua~ion beider Schulen .in ·der Berrenrather Str. . Zeitpunkt 'Raumbedarf Raum­ Abgabe Eisa•· . Bedarf im Lösung Containerbau oder · Fertigbaueinheiten Gesamtschule . ·.Haus Brändström Juli 2020 +4 - 3 1 Raum Umzug Fertigsteilung lnformatlkrauni Containerbau auf f9r.·schuljahr. in Räume B002 Fläche der GBA auf 2020/2-1 \• und B003 oder · Schulgrundstück der Räume (Fertigstellung B005 und Oktober 2020) BOO~a, ,. Informatikraum ~chaffung_von mind. 4 wird Klassenräumen (und 2 Juli 2021 für Schuljahr 2021/22 Juli2022 für Schuljahr 2022/23 Juli 2023 für Schuljahr 2023/24 . +4 0 Gesamtschule ,zieht mit Klassen 8 naah Müngersdorf 0 . Gesamtschule. ziehtmit Kfass_en 8 v.nd 9 nach Müngersdorf . ., , -.3' 1 Raum ' .., -::, '• :- 2 Klassenr~um Dffferenzierungs7. Räum~n) und Mensa füt die Gesamtschule ·Raumbedarf wird durch den Contai~erbau (s.o.) abgedeckt Gesamtschuie viird iflre. Klasse 8 (la1,1t Ra-tsbesch1uss·mit Schuljanr 2022/23) am Alten Militärrlng beschulen. Demnach werden nur .die Klassen 5 bis 7 (Schuljahr 2019/20; 20i0/21 und 2021/22) in der Be·rrenrather .Str. be~chult. . . . Somit ist ·der.Raumbedarf. im Juli 2022 nicht mehr von seitens der 'Gesamtsch.ufe gegeben. Die Elsa-Brändström Realschule muss.dah~r das Gebaude nicht-ve-rlassen. 2 ' • ,. uq..- •J�.-'�U:.:!IJ 08: 34 EI sa Brändström Rea I schu I e (FAX)+49 221 4302383 P.003/00:3 Die EBS ist seit •den 70er Jahren eine prägende Institution und .feste Größe Im Vlertel und in Sülz tief. ' . ' . . verwurzelt. Es besuchen Schüler/innen zum Teil schon in.2. Generation die Schule . . Die Schü.ler/innen, Eltern und Lehrer/irmen möcht!!l'I 1.m Sommer 2021 nicht nach Müngersdorf umz.ieheri. Durch d�n' Umzug werden nicht nur den· -Kindern Steine auf den Weg gelegt; sondem a1:1ch Eltern. Das Gebäuäe a� J,Alten Militärring" wir� zur Zeit schor:1 von der Ernst-Simons-Realschule und von .LVR­ Anna:l=reud ·Schule besucht: Im Sommer.2022 „wfrd die äe,samtschufe Lindenthal mit d_en ersten Klassen a�ct „ nach Müngersdorf ziehe·n. Eine weitere Schule· mit der Elsa-Brandstam�Schule a.m Standort Alter.. . . . . . ' Militärring führt ln�erttalb·dieses Schulgebä�des n�r zu weiteren Konflikten. Die EBS' hat vor über.40 Jahren ihre hervorragende Arbeit in Sülz· begonnen, fassen Sie·die Schule und diese Aroeitauch hier zu End_e bringen. Wir.werden-in unserem Gebäude friedlich mit der Gesamtschule unsere le�ten Jahre· z·u Ende. bringen. . . Mit freundlichen Grüßen 3 Peter-Ustinov-Schule – Neusser Str. 421 – 50733 Köln 0221/9765750 – 160131@schule.nrw.de – www. peter-ustinov-realschule.de „Erfolg macht erfolgreich.“ (Zitat aus einem Gespräch nach einem Unterrichtsbesuch in einer inklusiven Klasse) Köln, 15.5.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, die Peter-Ustinov-Schule hat in der Schulgemeinde die Fortschreibung des Schulentwick- lungsplans der Stadt Köln thematisiert. Gerne möchten wir Ihnen einige Aspekte aus den Gesprächen zur Kenntnis geben: 1) Was spricht für die (Peter-Ustinov-)Realschule? Ca. 1600 Schulplätze werden in Köln in diesem Jahr durch Realschulen zur Verfügung gestellt und nachgefragt. Von ganz wenigen Standorten abgesehen, sind alle städti- schen Realschulen sehr gut nachgefragt. Warum entscheiden sich Eltern für die (Peter- Ustinov-)Realschule? In Rückmeldungen in Gesprächen mit Eltern, Schüler_innen und dem pädagogischen Team an unserer Schule werden folgende Aspekte genannt: Die Peter-Ustinov-Realschule bietet… - die Möglichkeit, dass sich leistungsorientierte, aber eher zurückhaltende Schü- ler_innen mit organisatorischen Schwächen/ mit eher kreativen Talenten und Inte- ressen an Nebenfächern in Ruhe entwickeln können und nicht von Beginn an mit großem Leistungsdruck umgehen müssen - eine engmaschige Betreuung, die mit viel Beziehungsarbeit in der pädagogischen Arbeit Schüler zu Erfolgserlebnissen führt und gemeinsame Erziehungsarbeit mit den Eltern zum Erfolg zu führen trachtet - Projekte innerhalb der Klasse, um Sozialkompetenzen zu fördern; daher ist der Klassenlehrer mit einer größeren Stundenanzahl in seiner Gruppe - die Entwicklung und der Förderung der Stärken unser Schüler_innen in schulunty- pischen Fächern (z.B. Ehrenamtsprojekte, Schülerhelferausbildungen und –pro- jekte wie Streitschlichter, Sporthelfer, Tutoren, Schülerfirma) - kreative und unterstützungsorientierte Lösungen für herausforderndes Verhalten und herausfordernde Phasen in der Entwicklung unserer Schüler_innen, die unsere Sonderpädagog_Innen mit den Regelschullehrkräften in einem (gemessen an der Größe von Gesamtschulen) relativ kleinen System entwickeln, erproben und indi- viduell anpassen - intensive Arbeit im Bereich Berufsorientierung, die durch viele Elemente des KAoA- Konzepts ab Klasse 7 die Schüler_innen darauf vorbereitet, ihren Schulweg nach der Vollzeitschulpflicht bewusst zu gestalten - individuelle Förderungmöglichkeiten für Schüler_innen in Vorbereitungsklassen, damit sie rasch die Unterrichtssprache lernen und Abschlüsse erwerben können Peter-Ustinov-Schule – Neusser Str. 421 – 50733 Köln 0221/9765750 – 160131@schule.nrw.de – www. peter-ustinov-realschule.de - i ndividuelle Lernwege für Schüler_innen mit und ohne Förderbedarf, in dem sie zum Beispiel in Zusatz- und Langzeitpraktika oder außerschulischen Projekten teil- nehmen und ihre Stärken weiterentwickeln - intensive Beratung und Betreuung von Schülern, die von anderen Schulformen zu uns (zum Teil mit großen Frustrationserlebnissen) wechseln und durch die profes- sionelle Teamarbeit von Schulsozialarbeit, Beratungsteam, Klassenlehrer_innen, Sonderpädagog_innen und Schulbegleiter_innen ihren Weg erfolgreich fortsetzen können - besondere Konzepte: Bläserklasse, Gemeinsames Lernen, Pool-Modell für Schul- begleitungen (Pilotprojekt für weiterführende Schulen u.a. an der Peter-Ustinov- Schule in Köln an Schuljahr 2020/21), Ganztag - ein ansprechendes – intaktes – Schulgebäude und eine gute Ausstattung, die sich im Unterrichtsmaterial (Roboter-Bausätze, Experimentalkoffer etc.) widerspiegelt und interessante Unterrichtsarbeit und –projekte möglich macht - einen besonders behutsam gestalteten Übergang der Grundschüler_innen in die Klasse 5; die Umstellung von einem sehr kleinen System (Grundschule) in das grö- ßere System der Realschule wird durch das eigene kleine Gebäude erleichtert - die langfristige Begleitung von Schülerinnen und Schülern durch die Lehrkräfte in der weiterführenden Schule, um Entwicklungsprozesse erfolgreich zu gestalten (Fachlehrkräfte wechseln nach Möglichkeit nicht häufig) - einen Bildungsgang, der „alle Möglichkeiten offenhält“ (Zitat aus dem Gespräch in der Schulpflegschaft), aber junge Schülerinnen und Schüler nicht von Beginn an hohen Leistungsanforderungen und Anforderungen an Selbständigkeit und Durch- haltevermögen aussetzt (s.o.) Welche Fragen stellen sich uns in diesem Zusammenhang? a) Die bereits in den letzten Schulentwicklungsplänen immer wieder angeführte Be- fragung von Eltern der damaligen Grundschulkinder Klasse 4 stammt aus dem Jahr 2012. Zu diesem Zeitpunkt sah die Schullandschaft in Köln anders aus. Viele für Eltern wichtige Bedingungen in Schule waren an Realschulen noch nicht existent, sondern nur an Gesamtschulen etabliert. Heute hingegen kennzeichnen sie die Ar- beit an Realschulen. Dazu gehören… - der Ganztag als Angebot an (fast) allen städtischen Realschulen, was für viele Be- rufstätige und Alleinerziehende heute eine sehr wichtiges Argument für die Wahl der weiterführenden Schule ihres Kindes ist; dieses Angebot wurde in der Befra- gungszeit noch (fast) nur von Gesamtschulen realisiert - das gemeinsame Lernen, das zum Befragungszeitpunkt noch (fast) nur an Gesamt- schulen umgesetzt wurde, inzwischen aber ganz selbstverständlich an (fast) allen Realschulen Schüler_innen und Schüler mit und ohne Förderbedarf unterstützt. - die intensive Förderung junger Menschen, die erst seit kurzem in Deutschland leben Peter-Ustinov-Schule – Neusser Str. 421 – 50733 Köln 0221/9765750 – 160131@schule.nrw.de – www. peter-ustinov-realschule.de - die multiprofessionellen Teams aus Schulsozialarbeitern, Sonderpädagogen, Schul- begleitern und weiteren Fachkräften (MPT) an Realschulen, die gemeinsam mit El- tern und Kindern gelingende Bildungswege finden; die vielfältige Expertise im pä- dagogischen Team war vormals auch ein Alleinstellungsmerkmal an Gesamtschulen Welchen Wert hat also eine Befragung noch, die vor den skizzierten Entwicklungen stattfand? Daraus entstehende weitere Überlegung: Warum befragt man nicht… - erneut Eltern von Grundschulkindern zu ihrer (aktuellen) Einschätzung zu einer an vielen Stellen weiterentwickelten Schullandschaft in Köln (s.o.): Was sind für sie wichtige Kriterien an einer weiterführenden Schule, damit sie dort ihr Kind anmel- den (und zwar unabhängig von der Schulform)? - Eltern in Abgangsklassen der Realschulen (und Hauptschulen): Wie schätzen sie den ggf. auch erst nachträglich entstandenen Weg ihrer Kinder über die Realschule (und Hauptschule) ein? - Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge, die zuvor an Realschulen/ Haupt- schulen unterrichtet wurden: Wie schätzen diese ihren Weg „über die Realschule“ ein? Wie sehen sie sich im Vergleich zu Schüler_innen, die an Gesamtschulen und Gymnasien unterrichtet wurden? Und: Wie haben sie die Bildungsgangwechsel er- lebt (innerhalb der Sekundarstufe 1 und nach Abschluss der Sekundarstufe 1)? 2) Welche Übergange finden in der Schullandschaft in Köln statt? Welche Schul- formen sollten angeboten werden? Welche Bedingungen an Schulen sollten entscheidungsleitend für Schulentwicklung sein? Die Übergangsquoten von Gymnasien (gering auch aus Gesamtschulen) an Realschu- len in den Klassen 7-9 führen zu einem anderen Bild an Nachfrage für die Schulform Realschule (und übrigens auch Hauptschule), als die Anmeldezahlen in der Klasse 5. Da die Wahl der Schulform für die Klassen 5 frei ist, kann man an dieser Stelle nicht regulierend eingreifen. Gleichzeitig wird aber deutlich, welche wichtigen Bildungs- gänge Realschulen und Hauptschulen sind, die ab Klasse 5 und weiterhin im Verlauf der Sek1 als kleinere Systeme und mit anderen Schwerpunkten erfolgreiche Bildungs- wege neben Gymnasien und Gesamtschulen anbieten. Welche Fragen stellen sich uns in diesem Zusammenhang? - Wie kann man (auch von kommunaler Seite) – respektive: Will man(?) - die ver- schiedenen Systeme als gleichberechtigt wichtige Elemente im Bildungsangebot der Stadt Köln kommunizieren? - Wie kommuniziert man die Stärken der Systeme (auch am jeweiligen Standort!), statt als Referenz nur die Anmeldungszahlen in Klasse 5 (und nicht den weiteren Weg!) zu nennen? Realschulen (und Hauptschulen) als „übrigbleibende“ Elemente einer vergangenen Zeit zu betrachten (S.33), wird sicherlich nicht der guten Arbeit der kleinen Systeme gerecht, wie sie im Schulentwicklungsplan zumindest auch stellenweise ausgedrückt wird (ebd.). Peter-Ustinov-Schule – Neusser Str. 421 – 50733 Köln 0221/9765750 – 160131@schule.nrw.de – www. peter-ustinov-realschule.de - Wie kann man auch zukünftig Schulstandorte mit kleineren System anbieten für Schülerinnen und Schüler, die in großen Systemen nach dem Übergang von der Grundschule (noch) überfordert sind? NB: Die Zahl der Anmeldungen an Förder- schulen hat sich nach dem Übergang der weiterführenden Regelschulen zum GL wieder nach oben entwickelt, da diese kleineren System für manche Schüler (manchmal auch nur zeitweise) wichtige Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Sorgen macht uns in diesem Zusammenhang bei allem Verständnis für die Schul- platznot übrigens die Aussage im Schulentwicklungsplan (S.36), „alle 277 Schul- standorte auf mögliche Nachverdichtungspotentiale (zu) prüfen“. Gute Ausbildung braucht gute Rahmenbedingungen (s. auch der Hinweis der Eltern auf die Ausstat- tung/ der bauliche Zustand als wichtiges Kriterium bei der Schulwahl oben). Dies beinhaltet auch Raum im Sinne von Differenzierungsräumen/ Rückzugsräumen im Gemeinsamen Lernen und Schulhofraum. Nachverdichtung muss daher unbedingt die Gesamtgröße und die Bedarfe von in- klusiven Ganztagssystemen achten. Gelungene Schulbaukonzepte sind nicht ver- dichtet, wie die Schulbauten der Bildungslandschaft Nord zeigen. Hier hat das Amt für Schulentwicklung neue Maßstäbe für den Schulbau geschaffen, die in landes- weit geltende Schulbaurichtlinien eingehen sollen. Die Bauten zeichnen sich aber durch großzügige Raumkonzepte aus – (Nach-)Verdichtung sollte nicht Leitprinzip bei der Schaffung von Schulplätzen sein. Und: Große Schulstandorte überfordern viele jüngere Schüler_innen! Sorgen macht uns aber auch die immer noch genannte Perspektive für Realschulen und Hauptschulen, nach §132c SchulG NRW eine „Notlösung“ aus ländlichen Re- gionen in Köln zu etablieren. Realschulen mit Hauptschulzweigen hätten die schlechtesten Rahmenbedingungen aller weiterführenden Schulen bezogen auf Klassengrößen und strukturelle Bedingungen. Sie können damit nicht als gleich- berechtigtes Angebot neben Gesamtschulen und Gymnasien betrachtet werden. Der Hinweis im Schulentwicklungsplan auf S.32, dass sich hier „neu Möglichkeiten anbieten“, ist zwar sachlich richtig, aber aus den genannten Gründen kaum positiv zu bewerten. Dieses Konstrukt wäre daher wohl auch kaum eine Schulform, die auf eine hohe Akzeptanz bei Eltern stieße. - Warum nennt der Schulentwicklungsplan einerseits die begrenzte Nachfrage nach Sekundarschulen in der Abfrage von 2012 als Argument gegen diese Schulform - und nennt sie gleichzeitig eine mögliche Perspektive für Realschulstandorte im ak- tuellen Schulentwicklungsplan (S.82)? In den Gesprächen in der Schulgemeinde der Peter-Ustinov-Schule wird übrigens vermutet, dass die „kleine Gesamtschule“ Sekundarschule heutzutage auf eine grö- ßere Nachfrage unter Eltern stoßen könnte. Sie verbindet die Vorzüge „kleinerer Systeme“ mit der grundsätzlichen Offenheit (Integration aller Bildungsgänge) in gesamtschulähnlichen Rahmenbedingungen. - Eine weitere Frage in den Gesprächen zur Schulentwicklung in Köln lautet: Sind grundsätzlich auch Gesamtschulstandorte denkbar, die nur die Sek 1 umfassen (diese Frage haben wir auch schon in unserem Beitrag zum Schulentwicklungsplan 2016 gestellt)? Peter-Ustinov-Schule – Neusser Str. 421 – 50733 Köln 0221/9765750 – 160131@schule.nrw.de – www. peter-ustinov-realschule.de 3) Welche weiteren Fragen stellen sich zum aktuellen Prozedere und zur Gestaltung der Schullandschaft? Viele Entscheidungen werden aus einer Befragung von 2012 abgeleitet. Wie schon oben angemerkt, halten wir eine aktualisierte Abfrage bei Eltern von Schulwechslern (Kl.5 und später), Schulabgängern und Absolventen für hilfreich. Außerdem bleiben Fragen zum aktuellen Prozedere und zu Perspektiven, die wir gerne auch in entsprechenden Gremien und Runden diskutieren würden: - Warum zieht man ein Anmeldeverfahren einer Schulform vor, die sich dann ihre Schüler_innen in „Vorstellungsgesprächen“ (Zitat aus einem Gespräch in der Schul- pflegschaft) heraussuchen und damit das Entstehen ausgewogener anderer Schul- standorte erschwert? Provoziert man mit diesem Verfahren nicht erst Recht den großen Anmeldeüberhang an Gesamtschulen, da sich die Eltern „einer zweiten Chance“ an anderen Schulformen sicher sind? - Wenn Rat und Verwaltung die Bildungslandschaft der Stadt mittelfristig nur noch zweizügig sehen: Wie kann man den Umwandlungsprozess eines Schulstandortes so gestalten, dass ein gut entwickelter Schulstandort NICHT erst auslaufen muss – mit allen Konsequenzen, die dies für Kooperationen, Projekte, pädagogische Mitar- beiter, zu kürzenden Fachunterricht im auslaufenden System etc. hat? Wäre es nicht notwendig, dass man im Gespräch der Schulträger mit dem Ministerium Um- wandlungsprozesse (falls stadtweit beabsichtigt) von Realschulen zu Sekundar- schulen oder Sek1-Gesamtschulen „ohne Bruch“ ermöglicht, so wie es auch in an- deren Bundesländern gelungen ist? Letztlich stehen am Ende der Klassen 10 allen Schülerinnen und Schülern gleiche Abschlussmöglichkeiten zur Wahl. - Und mit dem Blick auf die Stärken kleiner Systeme noch einmal ein anderer Blick auf Kölns Schulen: Ist nicht Vielfalt in der Schullandschaft die richtige Antwort auf die vielfältigen Bedürfnisse, die Schüler_innen der viertgrößten Stadt in Deutsch- land haben? 4) Abschließende Bemerkungen: Die Schulgemeinde der Peter-Ustinov-Schule leistet gemeinsame gute Arbeit für und mit den Schülerinnen und Schülern. Wir (Eltern, Schüler_innen, das multiprofessio- nelle Team und die städtischen Mitarbeiter) schätzen die Möglichkeiten eines (relativ) kleinen, inklusiven Systems im Ganztag. In ihm gelingt es uns sehr gut, auf die indi- viduellen Bedürfnisse und verschiedenen Stärken und Talente der Kinder und Jugend- lichen einzugehen und Bildungserfolge zu sichern. Wir sehen uns daher zusammen mit allen anderen Realschulen und Hauptschulen der Stadt Köln als unverzichtbaren wich- tigen Baustein in der Bildungslandschaft, um allen Kindern gerecht zu werden und Erfolge zu ermöglichen – denn: „Erfolg macht erfolgreich“. Mit freundlichen Grüßen, für alle Beteiligten: Susanne Braun, Schulleiterin EUROPASCHULE KÖLN Gesamtschule Zollstock• Schule für Interkulturelles Lernen (Sekundarstufe I und II) Europaschule Köln • Raderthalgürtel 3 • 50968 Köln • T 0221 285006-0 • F 0221 285006-66 • www.europaschulekoeln.eu, esk.blickberndt@schulen-koeln.de Köln, den 27.04.2020 per Mail Stadt Köln, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Herrn Robert Voigtsberger Stadt Köln, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Herrn Markus Hölzer Stadt Köln, Amt für Schulentwicklung Frau Anne Lena Ritter Stadt Köln, Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksbürgermeister Herrn Mike Homann in CC gesetzt: Bezirksregierung Köln Herrn Ralph Kuhn Stellungnahme der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthal/ Zollstock zum Schulentwicklungsplan der Stadt Köln 2020 und Ablehnung der darin unter M25 (Seite 60) aufgeführten Zügigkeitserweiterung auf 8 Züge Sehr geehrte Herr Voigtsberger, sehr geehrter Herr Hölzer, sehr geehrte Frau Ritter, sehr geehrter Herr Homann, die Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthal/ Zollstock möchte sich zu dem Schulentwick­ lungsplan der Stadt Köln 2020 positionieren. Schon 2018 hat die Europaschule Köln auf den Schulentwicklungsplan 2018 umfassend rea­ giert und eine Zügigkeitserweiterung auf 8 Züge mit Schulkonferenzbeschluss unter Bezug­ nahme auf unser Papier von 2016 abgelehnt. Wir verweisen hiermit auf das entsprechende Schreiben vom 30.11.2018. Zum historischen Überblick: Die Europaschule Köln hat schon sehr frühzeitig seit 2013 durch die jährliche Bildung von Mehrklassen und dann seit 2016 durch die offizielle Erhöhung unserer Zügigkeit auf 6-Züge in der Sek.l und Sek.II gerne und umfassend einen Beitrag geleistet, um auf Dauer mehr Schul­ plätze in der Stadt Köln zur Verfügung zu stellen. Schon in unserer ersten umfassenden Stellungnahme und Beschlussfassung der Schulkonfe­ renz 2016 steht neben der Bereitschaft zur Erhöhung auf 6 Züge im Vorgriff auf die Generalin­ standsetzung (GI) auch ausdrücklich, dass die Schulkonferenz eine Erweiterung auf 8 Züge, z.B. durch Nutzung der Parkplatzfläche o.ä., einstimmig abgelehnt hat. Diese Ablehnung wurde in einer zweiten Stellungsnahme 2018 noch einmal begründet und erneut beschlossen - siehe Schreiben vom 30.11.2018. Stellungnahme der Europaschule Köln, GE Zollstock zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln 2020 Seite 1 Begründung für eine auch in 2020 erneute dritte Ablehnung einer Zügigkeitserweiterung: 1.) Die Anmeldezahlen von 2020 zeigen nun im zweiten Jahr erneut, dass die Bedarfe an Schulplätzen nicht im Kölner Süden liegen, sondern vielmehr im Kölner Westen und Nor­ den sowie teilweise im Rechtsrheinischen. Unsere aktuellen Anmeldezahlen der letzten beiden Jahre geben eine Zügigkeitserweiterung wirklich nicht her. 2.) Keine Gesamtschule sollte mehr als 6 Züge haben. Auch wenn es in Köln Ausnahmen nach oben gibt, muss das Ziel sein, übergroße Systeme zu vermeiden. Der qualitative schulformtypische Bildungs- und Erziehungsauftrag einer heterogenen Schülerschaft das Erreichen eines individuell besten Schulabschlusses zu ermöglichen und damit „Bil­ dung für Alle" umzusetzen, kann in übergroßen System von mehr als 6 Zügen nur schwer­ lich umgesetzt werden. Die Schulkonferenz weist deshalb schon 2018 ausdrücklich darauf hin, dass eine zusätzliche Erweiterung der Zügigkeit der Europaschule die für die Ge­ samtschulen so bedeutsame Leistungsheterogenität, die unbedingt auch das obere Leistungsdrittel einschließt, deutlich be- und einschränken würde, wie die Erfahrungen mittlerweile bestätigen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Positionspapier des Kölner Krei­ ses (Mai 2016) und die darin formulierten Gelingensbedingungen. Es muss hier unbedingt beachtet werden, dass in den Kölner Gebieten mit den enormen Ab­ lehnungszahlen viele Gesamtschulen nur 4-zügig sind. 3.) Die Europaschule steht mittelfristig vor der Generalinstandsetzung (GI). Laut Prioritäten­ liste (Gl1) wird die seit 2010 geplante GI in den nächsten 6 bis 8 Jahren beginnen. Die Parkplatzflächen sowie das umliegende Gelände werden dringend für die Baumaßnahmen als Verkehrswege, für die Baucontainer und als Lagerungsorte für Baumaterialien bei der Generalinstandsetzung benötigt. Die Erweiterung durch Nutzung der Parkplatzflächen könnte den Start der Generalinstandsetzung weiterhin verzögern oder gar blockieren, was die Schulkonferenz mit Nachdruck ablehnt. Hier werden Zusagen an die Schule verletzt und sehr viel schon geleistete Arbeit und Gelder gefährdet. Eine weitere Zügigkeitserhöhung würde die Europaschule Köln gegenüber z.B. den meisten deut­ lich kleineren Gymnasien und auch kleineren Gesamtschulen erheblich benachteiligen. Wir kön­ nen und wollen dies für unsere Schüler*innen nicht verantworten und auch nicht, dass unsere Schule in der Wahrnehmung vieler Eltern erheblich an Attraktivität verlieren würde. Die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz der Europaschule Köln, Gesamtschule Zoll­ stock lehnen es nach erneuter Beratung (Emailkonferenz) am 31.03.2020 aus genannten Gründen weiterhin ab, auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und II erweitert zu werden, wie es in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Köln 2020 geschrieben steht. Wir freuen uns auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit Mit freundlichen Grüßen Für die Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthal/ Zollstock Stellungnahme der Europaschule Köln, GE Zollstock zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln 2020 Seite 2 ! Die Oberbürgermeist�rin Montessori Gymnasium, Rochusstr. 145, 50827 Köln '-'· montessori gymnas1um Rochusstraße 145•50827 Köln (Bickendorf) Telefon (0221 ) 59 572 31 • Fax (0221) 59 572 49 E-Mail: mail@monte-koeln.de• http://www.monte-koeln.de Beschluss Eilausschuss vom 07.05.2020 Stellungnahme des Montessori-Gymnasiums ·zum Schulentwicklungsplan 07.05.2020 Der Eilausschuss der Schulkonferenz des Montessori-Gymnasiums lehnt den im Schulentwicklungsplan vorgesehenen Teilstandort Borsigstraße aus vielen pä­ dagogischen und schulorganisatorischen Gründen ab. Eine ausführliche Be­ gründung unserer Stellungnahme befindet sich im Anhang. Stellungnahme der Schulkonferenz zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sieht eine Schulerweiterung des Montessori-Gymnasiums durch einen Teilstandort Borsigstraße ab dem Jahre 2024 vor. Gegen dieses Vorhaben spricht sich die Schulkonferenz des Montessori-Gymnasiums mit aller Entschiedenheit aus einer Vielzahl. von schulorganisator'ischen und pädagogischen Gründen aus. · Zwei Standorte bedeuten einen erheblichen zusätzlichen Aufwand und eine dauerhaft systematische Belastung für die (alltägliche) Schulorganisation und alle Beteiligten. Die Entfernung beider Schulstandorte voneinander führt dazu, dass • • • die Stundenpläne für Schüler*innen und Lehrkräfte aufgebläht werden Mehrbelastungen bei Pausenaufsichten, Klausuraufsichten, Konferenzen, bei der Kooperation der Lehrkräfte, die durch (tägliche~) Standortwechsel und die Arbeit an zwei verschiedene Standorte entstehen. (An _einem Gymnasium ist es unmöglich, dass ein Teil des Kollegiums nur in Unter-, Mittel-oder Oberstufe unterrichtet, insofern hat gerade dieses System eine hohe Lehrkräfte-Fluktuation durch die Stufen hindurch, was die Schulorganisation an zwei Standorten n_och mehr erschwert.) die Pausenzeiten für Schüler*innen und Lehrkräfte durch Standortwechsel reduziert sind oder ganz entfallen Die unzumutbare Entfernung war schon 2011 für das Schulministerium der Grund zur Ablehnung eines Gemeinschaftsschulvorhabens an diesen zwei Standorten: ,,Die Entfernung zwischen den Standorten ist zu groß, um einen reiblosen Wechsel zwischen beiden Standorten in.den Pausen zuzulassen." (Siehe Anlage: Kopie des Schreibens vom 02.02.2011). Es stellt sich die Frage, warum die identische Sachlage heute anders bewertet wird. Zusätzlich würde die Zersplitterung der Schule in zwei Standorte verschiedene Doppelstrukturen erfordern, weil zwei Sekretariate, zwei Hausmeister, zwe·i Bibliotheken, zwei Mensen, zwei Betreuungseinheiten durch externe Partner im gebundenen Ganztag etc. erforderlich sind und sachlich und personell dauerhaft bewirtschaftet werden müssen. Dazu kämen noch aufwändige Doppelstrukturen bezogen auf Fachräume und andere Räumlichkeiten. Zwei Standorte bedeuten einen (massiven) Qualitätsverlust der pädagogischen Praxis und verhindern die bisher erfolgreiche Verzahnung von pädagogischen Teilkonze~ten im gebundenen Ganztag Zentrale pädagogische Konzepte, die e~g mit der Schularchitektw des Montessori­ Gymnasiums in der Rochusstr. zusammenhängen, wären kaum noch umzusetzen. Zur Erläuterung: Das Montessori-Gymnasium wurde vor mehr als 60 Jahren als Teil des Montessori-Zentrums errichtet. Die Architektur ist genau darauf ausgerichtet, das Lernen möglichst selbstständig und individuell nach den pädagogischen Prinzipien von Maria Montessori zu gestalten. Die weiten Flure und die Zwischenräume sind extra dafür gebaut worden. Alle Stufen nutzen diese „architektonisch vorbereitete Umgebung" für ein modernes Lernen im Regelunterricht und im Rahmen unterschiedlicher pädagogischer Konzepte z.B. für zahlreiche, gleichzeitig stattfindende Differenzierungsmaßnahmen (individuelle Arbeit an selbstgewählten Themen, Recherchearbeit am PC, Lektüre in der Bibliothek, Lerninseln in den Nebenräumen, Wortschatzarbeit im Stillen Winkel, Projektarbeit in Gruppen etc.). Zu nennen sind hier eben die „klassischen" Montessori-Konzepte: die Wahlarbeit in der Unterstufe, das klassen-und fächerübergreifende Lernzeitenkonzept in der Mittelstufe und die Vertiefungskurse in der Oberstufe. Diese schülerorientierten Konzepte fördern die Selbststeuerungsfähigkeit der Schüler*innen und ihre lernstrategische Kompetenz und sind iäußerst wichtig für erfolgreiches Lernen und in hohem Maße angewiesen auf die „pädagogische" Architektur des Monte. Ohne Qualitätsverlust ist das an anderen Standorten nicht möglich. Unsere erfolgreichen jahrgangsübergreifenden Konzepte (Patinnen und Paten der 11. Klassen betreuen die neuen 5. Klassen intensiv und regelmäßig, der tägliche Einsatz von Streitschlichtung und Schulsanitätsdienst von Oberstufe für die jüngeren Klassen 5 bis 10) ermöglichen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft wichtige und wertvolle Erfahrungen mit Kooperation, Teilhabe an einer Schulgemeinde und Partizipation an demokratischen Strukturen und sind nicht nur im Sinne von Maria Montessori, sondern tatsächlich auch im Sinne der zentralen Aufgaben von Schule in unserer Gesellschaft von großer Wichtigkeit. Auch wesentliche Eckpfeiler des gebundenen Ganztags sind bei zwei Standorten nicht mehr leistbar, z.B. ein jahrgangsübergreifendes Angebot, an dem Schüler*innen der Unter-und Mittelstufe gemeinsam an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen können. Und die feinen Verzahnungen im Schulalltag zwischen allen Altersgruppen der Schüler*innen, die für ein Wir-Gefühl und gemeinsames Schulleben wichtig sind (etwa die Patensysteme, Streitschlichtung, Schulsanitätsdienst, Beratungskonzepte etc.) sind nur an einem gemeinsam_en Standort durchzuführen und aufrecht zu erhalten. Auf die Problematik, die Angebote eines externen Partners im Ganztag ggf. doppeln zu müssen, wurde weiter oben schon hingewiesen. Standortteilung in der Schulentwicklungsplanung für Ehrenfeld alternativlos? Zum einen sei darauf hingewiesen, dass das Montessori-Gymnasium bereits einen erheblichen Beitrag zur Ausweitung des Angebots an Schulplätzen geleistet (mehr als die meisten anderen Schulen im Bezirk Ehrenfeld): Die Schüler/innenzahlen sind von 553 (Jahr 2006) auf 960 (Mai 2020) gestiegen. Das Montessori-Gymnasiur:r, hat schulorganisatorisch erhebliche Anstrengungen geleistet, um die Zügigkeit von 2 auf 4 zu erweitern und den Ganztag -als eine der ersten Gymnasien in Köln -aufzubauen. Zum anderen fällt bei der Lektüre der Schulentwicklungsplanung auf, dass andere Lösungen, etwa -ein Erweiterungsbau des Monte (für den es ja schon einmal Planungen inklusive einer Machbarkeitsstudie gab) oder -weitere Neugründung eines Gymnasiums im Bezirk Ehrenfeld von der Stadt -anders als etwa im Bezirk Lindenthal - nicht konsequent weiterverfolgt werden. Dort geht die Stadt Köln einen anderen Weg: Vor zwei Jahren startete ein neues Gymnasium in Widdersdor.f, das ursprünglich einen eigenen Neubau in Lövenich erhalten sollte mit 3 Zügen. Inzwischen ist die Stadt von dem Umzug dieses Gymnasiums nach Lövenich abgerückt und hä_lt am Standort in Widdersdorf fest. Trotzdem ist weiterhin laut der Übersicht eine zusätzliche Neugründung in Lövenich mit 3 Zügen geplant. Noch weiteres Gymnasium im Bezirk Lindenthal wird laut Liste angedacht. Es ist kaum nachvollziebar, dass im benachbarten Stadtbezirk problemlos die Planung neuer Gymnasien möglich werden und gleichzeitig mögliche Alternativerweiterungen bestehender Standorte verworfen werden sollen (laut Liste ·am GBG, EvT und HvB), während im Bezirk Ehrenfeld Erweiterung und Teilstandorte die einzigen denkbaren Maßnahmen sind. Ohnehin gibt es im ganzen Bezirk Ehrenfeld nur zwei städtische_ Gymnasien. Wieso hier der Mangel an Gymnasialplätzen_ nur durch Teilstandorte für das Monte beseitigt werden sollen, während in einem mit ohnehin schon viel mehr gymnasialen Klassenzügen bestückten Stadtb_ezirk wie Lindenthal scheinbar alle Ampeln auf Neugrün<;lungen stehen, will uns nicht einleuchten. Fazit In Ihrer „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung" bewerten Sie Teilstandortlösungen selbst als,, ... schulorganisatorisch nicht die optimale Lösung (S. 25)." Tatsächlich wäre aber (nach allen empirischen Befunden über Schulen mit Teilstandorten) nicht nur die Schulorganisation (und auch die Leitung der Schulen) in hohem Maße erschwert. Diese Maßnahme würde auch die aktuell gute Qualität am Montessori­ Gymnasium -für das Lernen der Schülerinnen und Schüler -für das Unterrichten und Kooperieren der Lehrkräfte -für die Alltagsorganisation der schulischen Arbeit -für das Wir-Gefühl und das gute Miteinander aller Beteiligten, die mit Motivation und Einsatz von allen Beteiligten erarbeitet wird, massiv beeinträchtigen. Dass diese Qualität eng mit der „pädagogischen" Architektur des einen Standortes zusammenhängt, der extra für die Umsetzung der Leitorientien,mg der Montessori- Pädagogik gestaltet wurde, ist weiter oben erläutert worden. · Für die Schulkonferenz ist die „Teilstandortlösung" daher keine Lösung, sondern das Problem: . Die Stadt Köln ·mag damit zwar einige Gym~asialplätze mehr haben. Der Preis dafür wäre aber, dass eine pädagogisch moderne, gut aufgestellte, im Stadtteil wertgeschätzte Schule destabilisiert und ihr die Fortführung einer qualitativ guten Arbeit ohne Not systematisch und dauerhaft erschwert würde. Deshalb bittet die Schulkonferenz des Montessori-Gymnasiums darum, andere Lösungen für eine Erweiterung der Gymnasialplätze in Ehrenfeld ab 24/25 zu finden. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministe�um für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf Gegen Empfangsbekenntnis An den Oberbürgermeister der Stadt Köln Herrn Jürgen Roters Dezernat IV l��-\stadt l<öln M] 2. Februar 2011 Seite 1 von 4 Aktenzeichen: 223-6.11.03-94170 bei Antwort bitte angeben Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln l• u110" 11<i O 4. Feb. 201�(-� 1 ��;;�:�:,,7��: Telefon 0211 5867,3484 Telefax 0211 5867-3676 Schulversuch Gemeinschaftsschule joachim.fehrmann@msw.nrw.de Ihr Antra� vom 15.12.�010-Rochusstraße ;,2. Ihr Schreiben vom 21.01.2011 Sehr geehrter Herr Roters, Ihren Antrag vom 15.12.2010 auf Teilnahme mit dem Standort Ro­ chusstraße/ Borsigstraße an dem Schulversuch muss ich zu meinem Bedauern ablehnen.• Begründung 1. Die Stadt Köln hat drei Anträge auf Errichtung von dreizügigen Ge­ meinschaftsschulen, die auch Inklusion betreiben sollen, zu den vom Kabinett am 17.09.2010 mit den Zentralen Eckpunkten für das Modell­ vorhaben „Gemeinschaftsschule" beschlossenen Konditionen gestellt. Vorliegend geht es um den Standort Rochusstraße. An diesem Standort betreibt die Stadt Köln zur Zeit das zweizügige Montessori-Gymnasium Rochusstraße und die zwe1zug1ge Montessori­ Gemeinschaftshauptschule Rochusstraße. In 800 m Entfernung von diesem Standort liegt die in Auflösung befindliche Hauptschule Borsig­ straße. Die Stadt Köln beabsichtigt nun, am Standort Rochusstraße einerseits das Gymnasium in der Sekundarstufe I um einen Zug und in der Oberstufe auf fünf Züge zu·erweitern, andererseits die bestehende Gemeinschaftshauptschule in eine Gemeinschaftsschule der Sekun­ darstufe I umzuwandeln. Dabei soll am Standort Rochusstraße ein Zug Anschrift: Völklinger Straße 49 40221 □Osseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msw.nrw.de www.schulministerium.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linien 704, 709 (Georg-Schulhoff-Platz) dieser Schule betrieben werden, da die übrigen Räume der jetzigen Seite 2 von 4 Hauptschule an diesem Standort für die Erweiterung des Gymnasiums benötigt werden. Der für die Gemeinschaftsschule notwendig weitere Schulraum soll in den frei werdenden Räumlichkeiten· der Schule Bor- sigstr. zur Verfügung gestellt werden. Dort sollen zwei Züge der Ge­ meinschaftsschule der Sekundarstufe I betrieben werden. In der Ober- stufe soll die Gemeinschaftsschule mit dem Berufskolleg Ehrenfeld in der Weinsbergstraße zusammenarbeiten. Das als weiterer Kooperati- onspartner vorgesehene und am Ort ~er Schule liegende Gymnasium Rochusstraße hat mit Schulkonferenzbeschluss vom 16.11.201 O die Kooperation einstimmig abgelehnt. Dem Antrag liegt eine vorläufige Schulentwicklungsplanung zugrunde, die kein Gesamtkonzept für den Stadtteil Ehrenfeld beinhaltet. Der Schulentwicklungsplan für die Stadt Köln wird im Entwurf erst im Feb­ ruar vorliegen und im laufe des Jahres 2011 von den kommunalen Gremien beraten werden. Die von der Stadt Köln durchgeführte Elternbefragung aus 2009 für ganz Köln und die Elternbefragung vom November 2010 ergab eine hohe Elternnachfrage nach Schulen, die längeres gemeinsames Lernen anbieten. Für Ehrenfeld ergab sich eine Zustimmung von 61 % derbe- -fragten Eltern für die Gemeinschaftsschule; allein aus dem 4. Grund­ schuljahrgang gaben 94 Eltern an, dass sie ihr Kind ganz sicher auf eine Gemeinschaftsschule schicken würden. Der Antrag der Stadt Köln ist mit dieser im Vorfeld ausführlich und ein­ gehend sowohl auf der Ebene der Bezirksregierung als auch in einem Gesprächen am 13. Januar 2011 in Köln und am 26. Januar im Ministe­ rium eingehend erörtert worden. Die Stadt Köln hat im Nachgang zu dem Gespräch vom ·13. Januar 2011 unter dem 21. Januar 2011 ihren Antrag zur Gemeinschaftsschule Rochusstraße noch einmal begründet und dies am 26. Januar vertieft. Sie beruft sich auf den Elternwillen. Die !;lternbefragung habe sowohl einen Bedarf für zusätzliche Gymnasial­ plätze als auch für Gesamtschulen und damit für längeres gemeinsa­ mes Lernen ergeben. Sie trägt weiter vor, dass durch die Gründung der Gemeinschaftsschule in Konkurrenz zum Montessori-Gymnasium die­ s~s nicht gefährdet werden würde. Auch sei der Standort Borsigstraße gut geeignet und nicht zu weit entfernt für eine Dependance. Beide Schulen hätten mit drei Zügen eine sinnvolle Größe. Für eine Gesamt­ schule an dem Standort fehlten geeignete Flächen. Die Stadt Köln hebt hervor, dass es einen dringenden Bedarf für Inklusion gebe, der durch die Schule ein Stück weit befriedigt werden würde. Schließlich trägt sie vor, dass aufgrund der heterogenen Zusammensetzung der Bevölke­ rung, des hohen Anteils benachteiligter Kinder im Stadtteil und der ho­ hen Zustimmung auch bildungsnaher Eltern mit Realschul-oder Gym- nasial-Aspirationen zu längerem gemeinsamem Lernen die notwendige Seite 3 von 4 Leistun_gsheterogenität gesichert sei. 11. Der Antrag Rochusstraße entspricht nicht den im Kabinettsbeschluss vom 17.09. 2010 vorgegebenen Eckpunkten für das Modellvorhaben Gerne i nschaftsschu le. Nach den Eckpunkten muss eine Großstadt, die· eine Gemeinschafts­ schule gründen möchte, eine auf den Stadtteil bezogenen Schulent­ wicklungsplanung vorlegen. Daran fehlt es hier. Zwar hat die Stadt Köln schulentwicklungsplanerische Überlegungen zu der Situation am. Standort vorgetrage·n. Es fehlt jedoch eine Gesamtabwägung der unter­ schiedlichen Stanäorte und Angebote im Stadtteil Ehrenfeld. Eine sol­ che wird e~st im· laufe des Jahres 2011 vorliegen. Überdies wirq, wie die Stadt selbst schreibt, mit der Gründung einer dreizügigen Gemein­ schaftsschule nur ein Teil des dortigen Bedürfnisses abgedeckt. Ferner sind Gemeinschaftsschulen im Regelfall vierzügig. Die kleinere Form ist mit Rücksicht auf kleinere Gemeinden zugelassen worden, um im ländlichen Raum ortsnahe Angebote zu ermöglichen. Eine dreizügi­ ge Gemeinschaftsschule in der Großstadt ist daher nur im Ausnahme­ fall zuzulassen. Die Stadt Köln hat allein räumliche Gründe für diese Beschränkung auf drei Züge vorgetragen. Diese Gründe vermögen für sich keinen Ausnahmefall zu begründen. Nach den Eckpunkten muss eine Gemeinschaftsschule eine leistungs­ heterogen zusammengesetzte Schülerschaft haben, da sie ein Angebot vorhält, das alle drei Schulformen des gegliederten Schulsystems um­ fasst. Wegen der Konkurrenzsituation mit dem benachbarten Gymnasi­ U/11, das zeitgleich um einen Zug erweitert wird, bestehen erhebliche Zweifel, ob die für eine Gemeinschaftsschule erforderliche leistungshe­ terogene Zusammensetzung der Schülerschaft zustande käme. 'Die vorgesehene Dependancelösung mit zwei 800 m auseinander lie­ genden Standorten ist schulorganisatorisch nicht unproblematisch. Die Entfernung zwischen den Standorten ist zu groß, um einen eventuell erforderlichen reibungslosen Wechsel zwischen den beiden Standorten in den Pausen zuzulassen. Wie ~ie Stadt Köln vorgetragen hat, sollen mehrere „untere" Jahrgänge in der Borsigstraße, die oberen Jahrgänge der Sekundarstufe I in der Rochusstraße beschult werden. Diese Pla­ nung bedarf der Konkretisierung und Überprüfung auf Realisierbarkeit. Schließlicli muss auch der Widerstand des Gymnasiums am gleichen Standort zur Ablehnung des Antrags führen. Gerade eine_ neu gegrün- dete Schule wäre darauf angewiesen, dass es eine gedeihliche Zu-Seite 4 von 4 sammenarbeit mit einer am selben Standort arbeitenden Schule gibt. Nach alledem kann ich zum jetzig~n Zeitpunkt eine Gemeinschafts- schule am Standort Rochusstraße/Borsigstraße nicht genehmigen. Gerne bin ich bereit mit Ihnen zu erörtern, wie der Antrag weiter entwi- ckelt werden kann, um in künftigen Schuljahren ein Gemeinschafts­ schulangebot auch in Köln-Ehrenfeld zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen lnl/rtretung //o „In rtl-11:. -q,{.Ml-1 Ludwig~ Gegen diesen Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht in Köln (Appellhofplatz 50667 Köln) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
  • Anlage 8, 9.2.3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.05.2020 0418-2020

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 11.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.05.2020 öffentlich 9.2.3 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung K öln 2020 0418/2020 Die Fraktion Die Grünen stellt einen Vertagungsantrag. Die CDU-Fraktion bittet um Klärung und Beantwortung folgender Nachfragen: • Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass die Sc hulentwicklungsplanung für die Grundschulen Cäsarstraße und Annastraße umgesetzt werden kann? D.h. wie und wann werden die notwendigen Container beschafft? • Wann ist mit der Umsetzung der Schulentwicklungspl anung im Bereich Ro- denkirchen, Weiß, Sürth für die Grundschulen zu rechnen? D.h. wann werden die Baumaßnamen in Weiß umgesetzt, wann werden die Container für Sürth beschafft? • In der Anlage 2 Stadtteil- und Stadtbezirksverwert ung SEP 2020 ist keine Aussage zur Bewertung der Auskömmlichkeit an Schulplätzen in der Sekun- darstufe II getroffen. Wie schätzt die Verwaltung die Situation ein? Alle Fraktionen haben einheitlich erheblichen Diskussionsbedarf angemeldet. Es liegt zudem ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor. Aufgrund der Rahmenbedingungen der Sitzung wird die Diskussion daher auf die Sitzung in anderer Örtlichkeit auf den 15.06.2020 verschoben. Herr Homann lässt abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt 9.2.3 bis zur nächsten Sitzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugstimmt. (nicht anwesend: Frau Ante, Herr Küpper, Herr Heinzlmeier, Frau Bussmann, Frau Sandow, Herr Theilen von Wrochem, Herr Daniel, Herr Bronisz, Herr Ilg) 9.2.3.1 Ergänzungsantrag zu TOP 9.2.3 " Fortschreibung der Schulent- wicklungsplanung Köln 2020" der SPD-Fraktion AN/0587/2020 Siehe Top 9.2.3
  • Anlage 6, Auszug BV 5 vom 07.05.2020

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 07.05.2020 öffentlich 9.2.2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020 Herr Baumann verweist auf die Beantwortung einer Anfrage in der Bezirksvertretung Innenstadt (Session-Nr. 0684/2020), in der die Verwaltung in der Antwort zu Frage 3 darlegt, dass vorgesehen sei, den Teilstandort der Montessori-Grundschule GGS Gilbachstraße von der Stammheimer Straße in den Neubau an der Friedrich-Karl- Straße zu verlegen und als dreizügige Grundschule zu verselbständigen. Er verweist auf den mehrfach geäußerten Wunsch der Bezirksvertretung Nippes, dass an der Friedrich-Karl-Straße keine Montessori-Grundschule entstehen soll und möchte von der Verwaltung wissen, wie Sie dazu kommt, ungeachtet dessen weiterhin eine Mon- tessori-Grundschule zu planen. Nach weiterer Diskussion wird die Beschlussvorlage der Verwaltung ergänzt und dem Rat empfohlen, wie folgt zu beschließen: „Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schul- struktur im Wandel, G9) sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Ge- staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird. 2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vor- zubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politi- schen Gremien einzubringen. 3. lehnt am Standort Friedrich-Karl-Straße eine gebundene Schule ab. Stattdessen solle eine Allgemeine Schule errichtet werden. 4. lehnt die Unterbringung einer Sekundarschule im Stadtbezirk Nippes ab. 5. beauftragt die Verwaltung, am Standort Longericher Straße in Bilderstöckchen ein Gymnasium zu planen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
  • Anlage 2 - Stadtteil- und Stadtbezirksbewertung SEP 2020

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    Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Anlage Stadtteil- und Stadtbezirksbewertung Mit der kleinräumigen Einwohnerprognose 2018 stehen nun aktualisierte Daten zur Verfügung, die mit den vorhandenen Schulplatzbeständen abgeglichen werden können. Für Grundschulen bietet sich eine stadtteilscharfe Gegenüberstellung an. Aufgrund des ver- dichteten Stadtraums erfolgt in verschiedenen Fällen eine räumliche Clusterung im Sinne ei- nes Planungsgebietes. In diesen Fällen werden die Schulplatzbestände mehrere Stadtteile mit der erwarteten Einwohnerentwicklung in diesen Stadtteilen verglichen. Der Fokus weitet sich bei der Bewertung des Raumbes tandes für die Sekundarstufe I und II. Für diese Schulstufen erfolgt die schulentwicklungs planerische Bewertung des Bestands mit Blick auf den Bedarf auf Ebene der Stadtbezirke. Auch wenn die kleinräumige Einwohnerprognose die Basis für die Schulentwicklung darstellt, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Prognose keinen Anspruch auf absolute Ver- bindlichkeit mit sich bringt. Insbesondere in neuen Wohnbaugebieten und auch in B ezug auf sich möglicherweise än- dernde Bevölkerungsstrukturen in einzelnen Stadtteilen nimmt die Schulentwicklungsplanung auch die aktuellen Einwohnerdaten in den Blick. So kann es zu Situationen kommen, in denen sich die Einschätzung des Bedarfs in Bezug auf die Einwohnerprognose anders darstellen kann als in Bezug auf den aktuellen Einwohnerbe- stand. Da es in solchen Fällen keine absolute Sicherheit über die tatsächliche zukünftige Entwicklung gibt, arbeitet die Schulentwicklungsplanung insbesondere bei abweichenden Zukunftsvisionen mit Szenarien, die eine schrittweise Entwicklung er möglichen und somit einen Kompromiss zwischen Einwohnerprognose und Fortschreibung der a ktuellen Einwohnerzahlen bzw. zwi- schen methodisch teils unterschiedlichen Perspektiven auf große neue Wohngebiete darstel- len können. In den Stadtteil- und Stadtbezirksbewertungen werde n die Überlegungen, die den einzelnen Maßnahmen im Hauptteil der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (Anlage 1) zu Grunde lie- gen, noch etwas näher ausgeführt. Die vorliegende s chulentwicklungsplanerische Stadtteil- und Stadtbezirksbewertung korrespondiert mit den tabellarischen Darstellungen für die Grund- schulen (Anlage 3) und für die weiterführenden Schulen (Anlage 4). 1.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt Grundschulen Planungsregion: Altstadt/Süd, Neustadt/Süd: Die Zügigkeitserweiterung der GGS Loreleystraße (M1 ) wurde mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 (im Bestand) umgesetzt. Die 2016 vorgeschlagene, perspektivische Erweiterung der GGS Pfälzer Straße (M3) begrün- dete die Flächensicherung des vorgesehenen Grundstü cks an der Trierer Straße. Da diese Fläche nicht mehr zur Verfügung steht, ist die Erweiterungsüberlegung an dieser Stelle hinfäl- lig. Es besteht die Absicht, den ehemaligen Standort ein es Berufskollegs an der Stolze Straße erneut schulisch zu nutzen. Die Chance sollte wahrgenommen werden, um das Schulangebot im Grundschulbereich und für Förderschulen zu verbessern. Dies könnte einerseits in Bezug Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 2 auf den Zugewinn von Schulplätzen erfolgen, anderer seits auch eine mögliche Option zum Abbau von Teilstandortlösungen sein, um schulorgani satorische Prozesse innerhalb einer Schule zu verbessern. In der tabellarischen Darstellung (Anlage 3) wird auf den Zugewinn von Grundschulplätzen durch die vorgeschlagene (mittelf ristige) Verlagerung des Teilstandortes der Paul-Maar-Schule an den Standort Stolzestraße abgestellt. Die laut der kleinräumigen Einwohnerprognose erwart eten Schüler*innen können in den Grundschulen der Planungsregion aufgenommen werden. Dabei trägt der Stadtteil Neu- stadt/Süd auch zur Versorgung der Kinder aus dem Stadtteil Altstadt/Süd bei. Ein durchschnittlicher Einschulungsjahrgang kann be i durchschnittlichen Klassengrößen von 21,3 Schüler*innen aufgenommen werden. Auch der nach Einwohnerprognose größtmögliche Einschulungsjahrgang in der Zukunft kann problemlos aufgenommen werden. Sofern sich das Wegzugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahingehend verändert, dass mehr Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in den Stadtteilen verbleiben, ist es im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung möglic h, mindestens bis zu 450 Kinder auf- zunehmen. Sofern der Standort Stolze Straße als Grundschulstandort entwickelt werden kann, steigt die maximale Kapazität auf 531 Plätze an. Di e private Waldorfschule weist im Übrigen einen überörtlichen Einzugsbereich auf. Planungsregion Altstadt/Nord, Neustadt/Nord: Der Rat hat am 22.09.2016 die Kapazitätserweiterung der GGS Dagobertstraße zum Schuljahr 2017/18 (M2) beschlossen. Sie soll ab erfolgtem Umz ug in die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) gelten und ist elementarer Bestandteil d er Bildungslandschaft. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses verzögert sich, da die Arbeiten in der BAN andauern. Der faktische Auf- bau der Zügigkeit kann erst mit Umzug an den neuen Standort erfolgen. Mit der Umsetzung ist zum Schuljahr 2020/21 zu rechnen. Die Zügigkeitserweiterung der GGS Balthasarstraße ( M5) wurde mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 (im Bestand) umgesetzt. Der schulentwicklungsplanerische Diskussionsvorschl ag eines Umzugs der GGS Gilbach- straße (M4) ist zurückgezogen und der Schule ein Ve rbleib am Standort zugesagt worden. Eine Zügigkeitsreduzierung als Anpassung an die sehr knappen Raumkapazitäten soll im zeit- lichen Zusammenhang mit Maßnahme M 57 (Verselbständigung des bisherigen Teilstandortes der GGS Gilbachstraße in der Stammheimer Straße (Ri ehl) am neuen Grundschulstandort Friedrich-Karl-Straße (Nippes)) erfolgen und im Bestand umgesetzt werden. Bei der Überprüfung der Gebäudesubstanz des Grundschulgebäudes Antwerpener Straße ist deutlich geworden, dass ein Abriss und Neubau wirts chaftlicher ist als eine Generalinstand- setzung des Standortes. Daher schlägt die Verwaltun g vor, die Möglichkeit des Neubaus zu nutzen, um die Kapazität des Grundschulstandortes z u erhöhen. Dies ermöglicht erste ver- besserte Handlungsoptionen, wenn unvorhergesehen me hr Kinder einen Grundschulplatz nachfragen sollten als aktuell nach Bevölkerungsprognose zu erwarten ist. Zweitens könnten die weiteren Kapazitäten auch Grundschulkindern im benachbarten Stadtteil Ehrenfeld zur Verfügung stehen. Ein durchschnittlicher Einschulungsjahrgang in der Zukunft kann bei durchschnittlichen Klas- sengrößen von rd. 20,1 Schüler*innen aufgenommen werden. Auch der nach Einwohnerprog- nose größtmögliche Einschulungsjahrgang in der Zukunft kann im Rahmen der Korridore zur Klassenbildung problemlos aufgenommen werden. Sofern sich das Wegzugsverhalten von El- tern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahingehend verändert, dass mehr Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in den Stadtteilen v erbleiben, ist es im Rahmen der Band- breiten zur Klassenbildung möglich, bis zu 318 Kinder aufzunehmen. Deutz Im Stadtteil Deutz wird mit Realisierung des Wohnba uprojektes Deutzer Hafen zusätzlicher Bedarf an Grundschulplätzen und an Plätzen an weite rführenden Schulen entstehen, der im Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 3 Bestand nicht gedeckt werden kann. Im Plangebiet "Deutzer Hafen" ist daher eine Fläche für eine bis zu 5 zügige Grundschule vorgesehen. Im aktuellen Planungsstadium ist es noch nicht mögl ich, eine verbindliche Einschätzung des Grundschulbedarfs, der durch das neue Wohngebiet en tstehen könnte, abzugeben. Mit der vorgesehenen Fläche kann der Bedarf an Grundschulplätzen in und für Deutz voraussichtlich gedeckt werden. Um insbesondere auf denkbare Bedarfsspitzen der Erstbezugsphase, die in der aktuellen kleinräumigen Einwohnerprognose noch nicht auffällig sind, reagieren zu kön- nen, ist es sinnvoll, das Gebäude für die neue Grun dschule unmittelbar für eine 5-Zügigkeit auszulegen. Weiterführende Schulen Stadtbezirk Innenstadt Mit Blick auf die Eingangsklassen für die Fünftklässler*innen ergibt sich– wenn nur die Bedarfe des Stadtbezirks Innenstadt betrachtet werden – ein rechnerisches Zuviel an Hauptschulplät- zen an der einzigen Hauptschule im Stadtbezirk Inne nstadt, der Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt. Erfahrungsgemäß schrumpft die ser Überhang jedoch deutlich, wenn spätestens nach der Orientierungsstufe ab dem 7. Schuljahr Schulformwechsler*innen in der Regel aus den Realschulen aufgenommen werden. Zum S chuljahr 2019/20 werden abwei- chend von der Zügigkeit lediglich im 5. und im 10. Schuljahr zwei Klassen geführt. Da mit dem angekündigten 15. Schulrechtsänderungsge setz ab dem Schuljahr 2020/21 die Möglichkeit entfallen soll, Aufbaurealschulen zu führen, würde an der Realschule und Aufbau- realschule "Am Rhein" der Aufbauzweig zukünftig ent fallen. Auf Grund des Raumangebotes wäre es möglich, rund 18 Klassen zu führen. Daher könnte die Realschule am Rhein zukünftig dreizügig geführt werden. Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln sind für eine solche Ver- änderung der Zügigkeit auf der Grundlage einer neuen Gesetzesgrundlage Ratsbeschluss und Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde entbehrlich. Faktisch sind zum Schuljahr 2019/20 an den Realschulen im Stadtbezirk Innenstadt alle nach Zügigkeit verfügbaren Klassen belegt. Nach Einschätzung der Verwaltung wird sich diese Si- tuation erst dann ändern, wenn weitere neue Schulplätze an Gesamtschulen realisiert werden können. Die Umnutzung bestehender Schulplätze verändert die grundsätzliche Platzknappheit an weiterführenden Schulen in Köln jedoch nicht. In den linksrheinischen Gebieten des Stadtbezirks I nnenstadt stehen aufgrund der Vielzahl der bestehenden Schulstandorte - insbesondere Gymna sien - deutlich mehr Schulplätze zur Verfügung als dort potentielle Schüler*innen wohnen. Die Schulplätze werden erfahrungsge- mäß bewusst von Schüler*innen aus den anderen Stadtbezirken als Wunschschulort gewählt. Daher wird der Überhang - insbesondere der Gymnasialplätze - im Rahmen einer Bedarfskal- kulation rechnerisch anteilig den anderen Stadtbezirken zugeordnet. Die im Stadtbezirk Innen- stadt neben den vorhandenen Schulplätzen vorhandene n Ressourcen (Erweiterungspotenti- ale an Schulgrundstücken oder möglicherweise vorhandene Umnutzungspotentiale bestehen- der Schulstandorte) müssen trotz des rechnerischen Überhangs an Plätzen in Anspruch ge- nommen werden, um zumindest perspektivisch zur gesa mtstädtischen Bedarfsdeckung bei- zutragen. Die Veränderung am Standort Im Hasental, einschließlich der vorgeschlagenen neuen weiter- führenden Schule, wird durch die Wohnungsbaumaßnahmen im nahegelegenen Wohnbauge- biet "Deutzer Hafen" erforderlich, um wohnortnah im rechtsrheinischen Deutz neue, zusätzli- che Schulplätze schaffen zu können. Um ein möglichst breitgefächertes Abschlussangebot zu erreichen, ist nach Vorschlag der Verwaltung eine Gesamtschule vorzusehen. Die Schülerzahlen und die Klassenfrequenzen der pri vaten Schulen können durch die Stadt Köln nicht beeinflusst werden. In der Gesamtbetrachtung ist es jedoch erforderlich, auch das private Schulangebot der Ersatzschulen in die Schulentwicklungsplanung einzubeziehen, um die Bevölkerungszahlen mit der Gesamtheit der vorhandenen Schulplätze in Köln abgleichen zu können. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 4 1.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen Grundschulen Planungsregion Bayenthal, Marienburg, Raderthal, Raderberg, (Zollstock): Neben dem geplanten Schulneubau Gaedestraße (M16) ist eine Erweiterung an den Standor- ten Cäsarstraße (M15) und Annastraße (M15) erforderlich, um zur Deckung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs in angemessenen Klassengrößen d er Stadtteile Bayenthal, Raderberg und Raderthal beitragen zu können. Mit Realisierung der Parkstadt-Süd werden im Plangebiet zwei neue Grundschulen (M17) erforderlich. Die Grundschule Gaedestraße (M 16) ist im Grunde bereits heute erforderlich, um zur Bedarfs- deckung an Schulplätzen in Marienburg beizutragen. Aufgrund der gegenwärtig nach Schul- baumaßnahmenliste voraussichtlichen Inbetriebnahme IV/2021 kann der Start der Schule vo- raussichtlich erst zum Schuljahr 2022/23 erfolgen. Mit dem Bau und Bezug neuer Wohnungen in der Parkst adt-Süd werden die vorgesehenen Grundschulen in diesem Gebiet zur Verfügung stehen müssen. Die Parkstadt-Süd ist in der Einwohnerprognose für den Stadtteil Raderberg berei ts mit 3.500 Wohneinheiten (entspricht rund 8.200 Einwohner*innen) berücksichtigt. Auf Basis der neuen städtischen Einwohnerprognose k önnte rechnerisch die Notwendigkeit der beiden vorgesehenen Grundschulen in der Parksta dt Süd in Zweifel gezogen werden. Dennoch erscheint es aus schulentwicklungsplanerisc her Sicht sinnvoll und erforderlich, die Planung unverändert beizubehalten. Ziel ist, auch in der Parkstadt Süd für die neuen Einwoh- ner*innen ein ausreichendes und wohnortnahes Grunds chulangebot zu schaffen. In diesem Fall ist es Ziel der Schulentwicklungsplanung, teil s abweichend von den Ergebnissen der neuen Einwohnerprognose, eine angemessene Reserve f ür einen möglicherweise doch ein- tretenden, höheren Bedarf an (Grund-) Schulplätzen in der Planungsregion vorzusehen. Aufgrund der Schulwegesituation kann der Stadtteil Zollstock im Rahmen der bestehenden Kapazitäten nur begrenzt zur Bedarfsdeckung (Grundschule) des in Raderberg und Raderthal entstehenden Bedarfs beitragen. Bezogen auf die aktuelle, kleinräumige Einwohnerprognose stehen ausreichend Plätze für die in Zollstock erwarteten Kinder an den Grundschulen in Zoll- stock zur Verfügung. Rondorf Die vorhandenen Grundschulplätze in Rondorf erschei nen bis zum Bezug des Plangebietes Rondorf-Nordwest auskömmlich. Voraussichtlich werden erst mit Bezug der ersten Wohnun- gen im Plangebietes Rondorf Nordwest zusätzliche Grundschulplätze (M18) erforderlich wer- den. Die Grundstückssicherung für zwei neue Grundschulen ist im Rahmen eines städtebaulichen Verfahrens erfolgt und wird im B-Planverfahren berü cksichtigt werden. Auch wenn in der neuen Einwohnerprognose bereits 1.300 Wohneinheiten (mit rd. 3.950 Einwohner*innen) be- rücksichtigt sind, sollte die bisherige Planung neuer Grundschulen - wie auch im Bereich der Parkstadt Süd - aufrechterhalten werden. Nur so kan n gewährleistet werden, dass auch im Falle eines höheren Zuwachses an Kindern im Grundsc hulalter ein auskömmliches Grund- schulangebot vorhanden ist. Planungsregion Rodenkirchen, Hahnwald, Sürth, Weiß: Durch den Bezug des neuen Wohngebiets Sürther Feld werden weitere Schulplätze für die Stadtteile Sürth, Weiß und Rodenkirchen erforderlich. Bereits zum Schuljahr 2017/18 musste an der Grundschule in Weiß eine Mehrklasse eingerichtet werden, da für die Schulanmeldun- gen auch unter Ausschöpfung der zulässigen Bandbreiten zur Klassenbildung in Rahmen der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 5 festgelegten Zügigkeit nicht ausreichend viele Plät ze zur Verfügung standen. Die Situation wird sich erst durch die vorgesehenen 2 zusätzlichen Züge mit dem Neubau für die EMA, EGS Mainstraße (M19) entspannen. Bis zur Fertigstellung des neuen Schulgebäudes im Sürther Feld sind die Zügigkeiten der Grundschulen in Weiß und Sürth temporär (um insgesamt bis zu 2 Züge) angehoben worden. Die im Zusammenhang mit der (vorübergehenden) Zügigkeitser- höhung vorgesehenen Baumaßnahmen (Aufzug in Weiß, C ontainer in Sürth) konnten bisher leider noch nicht fertig gestellt werden. Bei Bedarf können am Standort Mainstraße (nach Umzug der Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule (EMA) in den Neubau Sürther Feld) bei Abbau der akt uell vorhandenen Container und durch die Nutzung der ehemaligen Räume der EMA weitere Schulplätze ohne bauliche Erweiterung für die Grüngürtelschule gewonnen werden (M20). Idealerweise würde nach Auszug der EMA zunächst die vorgesehene Generalsanierung erfolgen. Die private Offene Schule Köln beabsichtigt, in ihrem Neubau auf dem Sürther Feld zukünftig auch eine Grundschule anzubieten. Die Offene Schule Köln spricht mit Ihrem Angebot grund- sätzlich einen überregionalen Einzugsbereich an. Die Verwaltung wird, obwohl hierdurch das Schulplatzangebot an Grundschulen im Stadtteil Rodenkirchen steigt, ihre Ausbauplanung in der Planungsregion nicht anpassen. Auch wenn das Angebot der Offenen Schule mit berech- net wird, liegen die rechnerisch erwarteten Klassenbildungswerte in einer Bandbreite von 21,3 bis 22,1. Ohne das private Angebot ergäbe sich für die rechnerischen Klassenbildungswerte ein Korridor zwischen 24,0 und 24,9, der deutlich über dem Klassenfrequenzrichtwert von 23 liegt. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 6 Planungsregion Godorf, Immendorf, Meschenich: Durch das beengte Platzangebot an der GGS Godorfer Hauptstraße wird es erforderlich wer- den, dass regelmäßig einige Kinder am benachbarten Schulstandort in Immendorf aufgenom- men werden müssen. Das Platzangebot in und für die Stadtteile Godorf, Immendorf und Meschenich erscheint zukünftig knapp auskömmlich. Auf Basis der Einwohnerprognose erge- ben sich Klassenbildungswerte um rd. 25,0 bis 26,5. Die Situation muss daher kontinuierlich beobachtet werden. Platzreserven in Höhe von einem halben Zug bestehen am Schulstandort (Teilstandort) der GGS IM Süden in Immendorf. In ei nzelnen Jahren wäre somit die Bildung von Mehrklassen möglich. Sofern weitere Baugebiete, die bisher noch nicht in der Einwohner- prognose berücksichtigt sind, entwickelt werden, muss an geeigneter Stelle - in dem Stadtteil, in dem das Baugebiet vorgesehen wird - die bauliche Erweiterung der Grundschulkapazitäten geprüft werden. Da die Wegeverbindung zwischen Godorf und Immendorf für Grundschüler schwierig er- scheint, sollte vorsichtshalber geprüft werden, ob auf den Grundstücken der Grundschule in Godorf und auf dem Grundstück der Johannes-Gutenber g-Realschule in Godorf Flächenpo- tentiale vorhanden sind, um zusätzliche Grundschulplätze in und für Godorf zu schaffen. Am Standort Kuckucksweg könnte parallel ebenfalls gepr üft werden, ob Räume für eine Grund- schulnutzung identifiziert werden könnten (M21a). Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen Insgesamt können mit der vorliegenden Platzplanung im Abgleich mit den Ergebnissen der Einwohnerprognose ausreichend Schulplätze in der Sekundarstufe I nachgewiesen werden. 1.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal Bilanz Maßnahmenplanung Grundschulen Planungsregion Klettenberg, Sülz, Lindenthal: Insbesondere für die Stadtteile Sülz und Lindenthal kann der rechnerische Nachweis ausrei- chend vieler Schulplätze (bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen) und angesichts der zu- künftigen Kinderzahlenentwicklung nach neuer Bevölk erungsprognose durch eine gemein- same Betrachtung erreicht werden. Mit den vorgesehenen Maßnahmen können die durch die kleinräumige Einwohnerprognose erwarteten Schüler*i nnen adäquat mit Grundschulplätzen versorgt werden. Die durchschnittlichen Klassengröß en der Planungsregion liegen zukünftig dann in einem rechnerischen Korridor von 21,6 bis 24,0. Im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung wird es möglich sein, bis zu 723 Kinder auf- zunehmen. Sofern zukünftig in einzelnen Jahren unvorhergesehene Bedarfsspitzen entstehen sollten, die darüber hinausgehen, muss schulorganisatorisch reagiert werden. Dies kann bei- spielsweise durch die ausnahmsweise Bildung von Mehrklassen geschehen. Es erfolgt an die- ser Stelle der Hinweis, dass die private KGS Clarenbachstraße einen "überörtlichen" Einzugs- bereich aufweist. Planungsregion Braunsfeld, Müngersdorf: Die Bedarfsdeckung in der Planungsregion ist rechnerisch durch die Einbeziehung der priva- ten Grundschule darstellbar. Aufgrund des bilingual en Angebotes der GGS Geilenkircher Straße wird diese Grundschule auch überörtlich nach gefragt. Im Sinne der wohnortnahen Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 7 Schulplatzversorgung muss jedoch zunächst die "örtliche Nachfrage" befriedigt werden. Der- zeit wird geprüft, ob das Raumprogramm für eine in ihrer Zügigkeit erweiterte, 5-zügige Grund- schule am Standort Geilenkircher Straße realisiert werden kann (M31a). Die private GGS Stollberger Straße hat einen "überörtlichen" Einzugsbereich. Im Gebäude Wendelinstraße bestehen Kapazitätsreserv en, die im Bedarfsfall ausgeschöpft werden müssen. In einzelnen Jahren könnten hier Mehrklassen realisiert werden. Da es sich bei der Reserve um kleinere Räume handelt, ist eine formelle Erweiterung der Zügigkeit nicht zu empfehlen. Planungsregion Junkersdorf, Weiden: Mit der zukünftigen Realisierung der geplanten neue n Grundschule Statthalterhofallee (M32) erscheint die Kapazität in und für Junkersdorf und Weiden zukünftig in der Regel auskömmlich. Bezogen auf die durchschnittliche Einschulungserwartung ergibt sich ein rechnerischer Klas- senbildungswert von 24, bezogen auf den Maximalwert an erwarteten Einschulungen bis 2030 ergibt sich ein rechnerischer Durchschnittswert von 26,1. Im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung ist es möglich, bis zu 316 Kinder aufzuneh- men. Sofern darüber hinaus in einzelnen Jahren Bedarfsspitzen entstehen sollten, muss schul- organisatorisch reagiert werden. Dies kann beispielsweise durch die ausnahmsweise Bildung von Mehrklassen (hier beispielsweise am Standort Kirchweg) geschehen. Planungsregion Lövenich, Widdersdorf: Die schulrechtlichen Erweiterungen der Zügigkeit der GGS Neue Sandkaul (M33) und der KGS Im Kamp (M34) sind mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 erfolgt. Die erforderlichen Räume für die Pater Delp-Schule (KGS Im Kamp) konnten durch die Ein- richtung eines Teilstandortes auf einem nahe gelegenen Grundstück geschaffen werden. Am Standort der Olympia-Schule (Neue Sandkaul) konnte der Raumbedarf lediglich durch den Aufbau von Containerklassen auch auf angrenzenden Flächen außerhalb des Schulgrundstü- ckes erfüllt werden. Daher sollte die temporären Er weiterungsbauten bei zurückgehenden Schülerzahlen möglichst schrittweise reduziert werden. Sofern die Ergebnisse der neuen Einwohnerprognose eintreffen, wird es möglich sein, die Ka- pazitäten an den Grundschulen mittel- bis langfrist ig zu reduzieren und die Flächensituation am Standort der Olympia-Schule durch den Abbau von Gebäudeteilen zu verbessern. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass in der P lanungsregion mittel- und langfristig bis zu 12 Grundschulzüge vorhanden sind. Durch den Wegzug der bisher in der Kapazitätsplanung berücksichtigten Grundschule der Internationalen Fr iedensschule reduziert sich der Platzbe- stand jedoch bereits auf 12 Züge, so dass ein Abbau der Containerräume der Olympiaschule nicht mehr möglich wäre. Daher muss das entfallende, rechnerische Grundschul angebot der Internationalen Friedens- schule kompensiert werden, um die Olympia-Schule mi ttel- und langfristig entlasten zu kön- nen. Da alle in Widdersdorf vorhandenen Schulgrunds tücke eine maximale Ausnutzung auf- weisen, muss ein neuer Grundschulstandort gefunden und entwickelt werden (M34a). Zu- nächst ist aber das Gespräch mit der Olympia-Schule zu suchen. Auf Basis der aktuellen Schulgrößen und Einwohnerdaten (Prognose bzw. Bestand) könnten durchschnittliche Klassengrößen zwischen 20,5 und 23,4 erreicht werden. Durch den Rückbau von 1 Zug ergäben sich rechnerisch durchschnittliche Klassengrößen zwischen 22,1 und 25,2. Bei einer Reduzierung um 2 Züge würden die durchsch nittlichen Klassengrößen rechnerisch in einem Korridor zwischen 23,9 und 27,3 liegen. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 8 Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Lindenthal Insgesamt kann mit den dargestellten Planungsszenar ien ein Platzbestand erreicht werden, der in der Lage ist, den rechnerischen Bedarf laut kleinräumiger Einwohnerprognose zu de- cken. Die Gesamtschule Wasseramselweg wird trotz der Lage im Stadtbezirk Ehrenfeld rechnerisch dem Platzbestand des Stadtbezirks Lindenthal zugeordnet. Sowohl die erwartete Gymnasial- nachfrage als auch der erwartete Bedarf an Gesamtsc hulplätzen lässt sich auf dieser Basis rechnerisch decken. 1.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld Grundschulen Planungsregion Ehrenfeld / Neuehrenfeld: Am Standort Nussbaumer Straße sind noch alte Fertigbauten in Holztafelbauweise vorhanden, die möglichst abgebaut und nicht in gleicher Anzahl ersetzt werden sollten. Daher hat die Ver- waltung in der Vergangenheit vorgeschlagen, die Züg igkeit an der GGS Nussbaumer Straße (M44) zu reduzieren. Die Umsetzung des Vorschlags w urde auf Bitte der Unteren Schulauf- sicht zunächst zurückgestellt. Aufgrund der geringen Größe des Grundstücks und des erheb- lichen Baumbestandes sollte aber auf eine Erweiterung auf 4 Züge durch einen größer dimen- sionierten Ersatz der Fertigbauten aus Sicht der Sc hulentwicklungsplanung nach Möglichkeit verzichtet werden. Die geplante Kapazität der derzeitigen Schulstandorte in Ehrenfeld und Neuehrenfeld ist aus- reichend, um die laut Einwohnerprognose zukünftig e rwarteten Grundschüler*innen rechne- risch aufnehmen zu können. Sollte die Einwohnerzahl der beiden Stadtteile zukünftig höher ausfallen, als aktuell erwartet wird, kann dies im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung bis zu einem gewissen Maß aufgefangen werden. Es kö nnen bis 553 Kinder aufgenommen werden. Dies kann nach derzeitiger Einschätzung durch eine Erweiterung am Standort Everhardstraße um zwei bis drei Züge, durch die Aktivierung eines bereits vor Jahrzehnten aufgegebenen Schulstandortes an der Geisselstraße (durch Erhöhung der Kapazität einer der beiden Grund- schulen an der Lindenbornstraße um einen Zug unter Einbeziehung eines noch zu prüfenden Neubaus in der näheren Umgebung, um den Sporthallen bedarf zu decken) und durch den zusätzlichen Bau eines neuen Grundschulgebäudes an einem noch zu findenden Standort im Stadtteil Ehrenfeld (vier bis fünf Züge) erfolgen. Nach schulentwicklungsplanerischer Einschätzung sol lte vorrangig ein neuer Grundschul- standort entwickelt werden, nachrangig die Lösungen an der Everhardstraße und der Geissel- straße realisiert werden, um auf ein ggf. stärkeres Einwohnerwachstum reagieren zu können. An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass die private Lauder-Morijah-Schule, jüdische Grund- schule, einen überregionalen Einzugsbereich aufweist, so dass sie in der Bewertung des woh- nortnahen Grundschulangebotes lediglich eine untergeordnete Rolle spielt. Planungsregion Bickendorf und Ossendorf: Der Raumbestand im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung ist mit Blick auf die Er- gebnisse der aktuellen Einwohnerprognose rechnerisch auskömmlich. Die Baumaßnahme zum Neubau eines Grundschulgebäudes (M46a) ist dennoch erforderlich, da im Bereich des Butzweiler Hofes Wohnbauprojekte realisiert wurden. Für die dort lebenden Kinder soll eine wohnortnahe Grundschulversorgung geschaffen werden. An der Anna-Lindh-Straße ist in- zwischen ein Grundstück gesichert worden. Es ist vorgesehen, dass der Schulstandort zu- Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 9 nächst als Teilstandort einer bestehenden Grundschule organisiert werden soll. In Abstim- mung mit der Schulleitung und der unteren Schulaufsicht wird nun eine Anbindung des Teil- standortes an die GGS Erlenweg angestrebt. Zum Schuljahr 2022/23 wird die private Grundschule "Internationale Friedensschule" (bisher Widdersdorf) in Ossendorf ihren neuen Standort beziehen. Die Grundschule hat einen über- regionalen Einzugsbereich und erscheint aufgrund der Konzeption und auch der Einwoh- nerstruktur in Ossendorf (die sich anders darstellt als in Widdersdorf) nicht geeignet, in erfor- derlichem Maß zur wohnortnahen Versorgung mit Grundschulplätzen beizutragen. Vogelsang: Der Raumbestand am Standort Vogelsanger Straße ist im Rahmen der Bandbreite rechne- risch auskömmlich. Die (kleine) private GGS Wasseramselweg hat einen "überörtlichen" Einzugsbereich. Die derzeit an den Standort Kolkrabenweg in Vogelsang ausgelagerte Grundschule Kunter- bunt (GGS Görlinger Zentrum) wird in der schulentwicklungsplanerischen Betrachtung - trotzt der langen Auslagerungszeit - weiterhin als Grundschulangebot für Bocklemünd/Mengenich gewertet. Bocklemünd/Mengenich: Sowohl die aktuelle Einwohnerprognose, als auch die aktuellen Einwohnerdaten weisen auf steigende Kinder- und damit Schülerzahlen im Stadtteil (und Sozialraum) Bockemünd/Men- genich hin. Das Angebot an Grundschulplätzen muss erweitert werden, um den Bedarf für den Stadtteil zu decken. Es bietet sich an, den Standort Mengenicher Straße um ein Ge- bäude(teil) für einen Grundschulzug zu erweitern, da das Grundstück mit knapp 10.000 m² ein entsprechendes Potential aufweist. Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld Die Baumaßnahme am Standort Kolkrabenweg (Berta-von-Suttner-Realschule, M47) ist ab- geschlossen. Die Realschule hat ein neues, zukunftsfähiges Gebäude erhalten. Der Standort ist mit dem neuen Gebäude gut aufgestellt, um auch zukünftigen Herausforderungen genü- gen zu können. In einem zweiten Schritt wird derzeit die Sportübungseinheit durch ein neues Gebäude ersetzt. Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Ehrenfeld mit Blick auf die klein- räumige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien sehr aus- kömmlich. Unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte besteht eine theoretische Platz- reserve, die zwingend erforderlich wäre, wenn sich die Einwohnerzahl höher als prognosti- ziert entwickeln würde. Da sowohl die internationale Friedensschule als auch das gewünschte Gymnasium der Sy- nagogengemeinde eher einen überregionalen Einzugsbereich aufweisen werden, werden die Platzkapazitäten in der Realität nicht vollständig für den Stadtbezirk zur Verfügung stehen. Die Gesamtschule Wasseramselweg wird zur rechnerischen Bedarfsdeckung des Stadtbe- zirks Lindenthal herangezogen. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 10 1.5. Stadtbezirk 5/ Nippes Grundschulen Planungsregion Nippes, Mauenheim, Riehl, Niehl: Der gemäß der kleinräumigen Einwohnerprognose erwartete Bedarf für die Stadtteile Nippes Mauenheim, Riehl und Niehl kann im Rahmen der Korridore zur Klassenbildung an den be- stehenden und vorgesehenen Grundschulen in diesen Stadtteilen gedeckt werden. Bei den vorgesehenen Kapazitäten ist das 3-zügige Grundschulgebäude am zentralen Standort Friedrich Karl Straße (M57) ebenso berücksichtigt, wie die Kapazitätsausweitung der GGS Kretzer Straße (M56). Der bisher am Standort Stammheimer Straße geführte Teilstandort der GGS Gilbachstraße mit 6 Klassen (1,5 Züge) soll in das neue Gebäude Friedrich Karl Straße umziehen und dort als 3-zügige Schule verselbständigt werden soll. Die frei werden- den Räume am Standort Stammheimer Straße sollen zukünftig von einer der beiden Grund- schulen an der Garthestraße genutzt werden (M60). Bei Bedarf könnten als eine Planungsoption zur Kapazitätsausweitung der KGS Bülowstraße Räume der Kath. Hauptschule (nach deren Auszug), genutzt werden, die das Leonardo-da- Vinci-Gymnasium bei einer Erweiterung um 1 Zug in der SI und 2 Zügen in der SII rechne- risch nicht benötigt. Eine detaillierte Betrachtung und Abwägung der einzelnen Bedarfe (Grundschule und Gymnasium) ist erforderlich, um eine geeignete Nutzungsstrategie für den Standort Bülowstraße zu entwickeln. Sofern sich das Wegzugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahin- gehend verändert, dass mehr Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in den Stadttei- len verbleiben, ist es im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung möglich, bis zu 790 Kinder aufzunehmen. Wenn darüber hinaus in einzelnen Jahren Bedarfsspitzen entstehen sollten, muss schulorganisatorisch reagiert werden. Dies kann beispielsweise durch die aus- nahmsweise Bildung von Mehrklassen (hier beispielsweise am Standort Steinberger Straße) geschehen. Zusätzlich können Kinder aus dem süd-westlichen Nippes im Rahmen der Kapa- zitäten am Standort Osterrather Straße in Bilderstöckchen aufgenommen werden. Mit Maßnahme M58 wurde eine vorstellbare Erweiterungsoption für das Schulgrundstück Gellertstraße beschrieben. Die beschriebene Fläche weist im nördlichen Bereich eine Größe von rd. 450 m² auf. Im südlichen Bereich sind es rd. 600 m². Das schulisch genutzte Grund- stück liegt mit einer Größe von rd. 4.000 m² bereits deutlich unter der Standardgröße einer 2- zügigen Grundschule (5.000 m²). Somit wäre eine Zügigkeitsausweitung unter Einbeziehung der bisher als Parkplatz genutzten Grundstücksteile nicht möglich, da für eine 3-zügige Grundschule ein Schulgrundstück von rd. 7.500 m² zur Verfügung stehen sollte. Die Grund- stücksteile könnten grundsätzlich genutzt werden, um für die Schüler*innen ein großzügigere Freiflächenangebot zu schaffen. IV/2 schlägt mit Blick auf die begrenzten personellen Ressourcen und anderen Prioritäten die Handlungsoption zunächst ruhend zu stellen. Planungsregion Weidenpesch, Longerich: Die Kapazität der Florian-Schule reicht nicht aus, um alle Schüler*innen, die für den Stadtteil Weidenpesch erwartet werden, unterzubringen. Zur rechnerischen Bedarfsdeckung müssen Plätze im benachbarten Stadtteil Longerich herangezogen werden. Dort bestehen rechneri- sche Kapazitäten im Rahmen der Korridore zur Klassenbildung. Allerdings können dabei in manchen Fällen weitere Schulwege entstehen. In Spitzenjahren kann die Bildung von Mehrklassen in der Planungsregion erforderlich wer- den. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 11 Bilderstöckchen: Aus dem Jahr 2014 liegt ein Planungsbeschluss zum Ausbau des Gebäudes Osterrather Straße auf eine volle 3-Zügigkeit vor. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahme müssen die Bandbreiten zur Klassenbildung rechnerisch nicht ausgeschöpft werden. Es bestehen Rest- kapazitäten, die rechnerisch für Kinder aus dem benachbarten Stadtteil Nippes genutzt wer- den können. Die schulrechtliche Anpassung der Zügigkeit der KGS Osterrather Straße soll mit Abschluss der Baumaßnahme herbeigeführt werden. Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Nippes Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Nippes mit Blick auf die kleinräu- mige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien auskömmlich. Unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte besteht eine theoretische Platzreserve, die zwingend erforderlich wäre, wenn sich die Einwohnerzahl höher als prognostiziert entwickeln würde. 1.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler Grundschulen Merkenich: Aufgrund der regionalen Lage im Stadtgebiet wird die Schule an zwei Teilstandorten geführt. Die rechnerischen Kapazitäten können aus dem gleichen Grund nicht zur Bedarfsdeckung der Nachbarstadtteile einkalkuliert werden. Planungsregion Seeberg, Fühlingen, Chorweiler: In der Gesamtheit der Stadtteile Seeberg, Fühlingen und Chorweiler stehen im Rahmen der Bandbreite und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der privaten Freien Waldorfschule in den Stadtteilen Seeberg, Fühlingen und Chorweiler ausreichend Schulplätze bzw. Platzre- serven zur Verfügung. Sofern die Kapazitäten im Rahmen der derzeitigen Planungen nicht ausreichen, so bestehst im Gebäude der 5-zügigen Grundschule Merianstraße das Raumpotential für die Bildung ei- nes weiteren Zuges. Planungsregion Heimersdorf, Volkhoven/Weiler: Für die GGS Lebensbaumweg wurde ein neues Gebäude am Standort Fühlinger Weg in Volkhoven/Weiler gebaut. Mit diesem Angebot ist zumindest für einen Teil der Schüler*innen aus Volkhoven/Weiler ein wohnortnäheres Grundschulangebot entstanden, als es bisher vor- handen war (M67). Nun kann die Kapazität der KGS Lebensbaumweg auf 4 Züge reduziert werden (M68), da dort abgängige Gebäudeteilen in Fertigbauweise stehen, die ersatzlos de- montiert werden müssen. Am Standort Lebensbaumweg sind daher auch zukünftig keine Raumpotentiale für eine nichtschulische Nutzung vorhanden. Lindweiler: Die Erweiterung (M69) wird aufgrund der isolierten Lage im Stadtgebiet erforderlich. Ein Ver- weis auf Grundschulen in angrenzenden Stadtteilen erscheint aufgrund der Distanz und der Schulwegesituation nicht praktikabel. Die Erweiterung soll im Gebäudebestand erfolgen. Al- Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 12 lerdings muss auch der Raumbedarf der im gleichen Gebäude untergebrachten Förder- schule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Ent- wicklung (M75) beachtet werden. Pesch: Die Kapazitätsausweitung der GGS Schulstraße (M70) ist mit Ratsbeschluss vom 04.09.2018 erfolgt. Sofern sich das Wegzugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahin- gehend verändert, dass mehr Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in den Stadttei- len verbleiben, ist es im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung möglich, bis zu 75 Kin- der aufzunehmen. Sofern darüber hinaus in einzelnen Jahren Bedarfsspitzen entstehen soll- ten, muss schulorganisatorisch reagiert werden. Beispielsweise wäre eine ausnahmsweise Mehrklassenbildung zu prüfen oder es könnten einige Kinder an den Grundschulstandort Martinusstraße in Esch/Auweiler verwiesen werden. Esch/Auweiler: Aufgrund der erwarteten Einschulungen empfiehlt es sich, die Kapazität zu erweitern. Hierzu kann der B-Trakt auf dem Schulgrundstück genutzt werden (M70a). Es ergeben sich rechne- risch allerdings kleine Klassen, die aufgrund der regionalen Lage im Stadtgebiet nur in gerin- gem Umfang zum Ausgleich mit benachbarten Stadtteilen herangezogen werden können. Sofern auf den im Stadtentwicklungskonzept Wohnen aufgerufenen Flächen in Pesch Wohn- bau realisiert wird, kann sich zusätzlicher Grundschulbedarf ergeben. Daher sollte bei den entsprechenden Bauleitplanungen sicherheitshalber ein Grundstück berücksichtigt werden (M76). Blumenberg: Die festgelegte Zügigkeit ist ausreichend, um den erwarteten Bedarf zu decken. Allerdings werden sich voraussichtlich kleine Klassengrößen ergeben. Das Gebäude wurde nach alten Raumstandards ohne Ganztagsräume und Inklusionsflächen mit nur 56 m² großen Klassen- und Mehrzweckräumen geplant und gebaut. Exkurs Kreuzfeld: Bei den Planungen für den neuen Stadtteil Kreuzfeld sind Bildungsbedarfe zu berücksichti- gen. Im Primarbereich wird sich zusätzlicher Bedarf an Grundschulplätzen ergeben. Abhän- gig von der Zahl der Wohneinheiten und der voraussichtlichen Anzahl der Bewohner*innen differenziert nach Alter sollte mit einem Bedarf von bis zu 13 Grundschulzügen kalkuliert wer- den. Eine sinnvolle Aufteilung auf mehrere Schulstandorte in den entstehenden Stadtteil ist vorzunehmen. Daher sollte bei den entsprechenden Bauleitplanungen Grundstücke für Grund- und weiterführende Schulen, sowie eine Förderschule und ein Berufskolleg berück- sichtigt werden (M76). Die genaue Anzahl und die Ausprägung der Standorte muss im weite- ren Verfahren konkretisiert werden. Planungsregion Roggendorf/Thenhoven, Worringen: Aufgrund der sozialen Herausforderungen in Roggendorf/Thenhofen sollten die Klassen ma- ximal 25 Kinder aufweisen. Daher ergibt sich ein Erweiterungsbedarf auf 3 Züge (M71). Sofern sich das Wegzugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahin- gehend verändert, dass mehr Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in den Stadttei- len verbleiben, ist es im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung möglich, bis zu 187 Kinder in den beiden Stadtteilen aufzunehmen. Aufgrund der Insellage der Stadtteile ist es für Grundschüler schwierig, in andere Stadtteile auszuweichen. Sicherheitshalber sollte be- reits heute eine Fläche für einen potentiellen neuen Grundschulstandort (bisher kein Flä- chenvorschlag) für Roggendorf/Thenhoven und Worringen vorgesehen werden. Das bisher als Reservefläche betrachtete Grundstück Holzheimer Weg, auf dem früher eine Haupt- Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 13 schule untergebracht war, wird aufgrund der in Rede stehenden Planung als Gesamtschul- standort ggf. für Grundschule nicht mehr zur Verfügung stehen. In der Summe beider Stadt- teile erscheint es sinnvoll, rechtzeitig ein möglichst zentral zwischen beiden Stadtteilen lie- genden Standort als Reservegrundstück zu ermitteln, um kurzfristig (zunächst als Teil- standortlösung einer der Grundschulen in der Planungsregion) mit zusätzlichen Schulplätzen reagieren zu können. Dies gilt erst recht, wenn auf den im Stadtentwicklungskonzept Wohnen aufgerufenen Flä- chen in Worringen Wohnungsbau realisiert wird. In diesem Fall sollte bei den entsprechen- den Bauleitplanungen ein Grundstück berücksichtigt werden (M76 bzw. M76a). Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Chorweiler Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Chorweile mit Blick auf die klein- räumige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien auskömm- lich. Unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte besteht eine theoretische Platzre- serve, die zwingend erforderlich wäre, wenn die Einwohnerzahl zukünftig höher als prognos- tiziert ausfallen würde. Die Platzreserve kann auch herangezogen werden, um im neuen Stadtteil Kreuzfeld die Dimension der bisher vorgesehenen Plätze in den weiterführenden Schulen maßvoll zu reduzieren. 1.7. Stadtbezirk 7/ Porz Grundschulen Poll: Selbst unter Ausschöpfung der derzeitigen, maximalen Platzzahlen ist es spätestens ab 2020 rechnerisch nicht mehr möglich, alle im Stadtteil Poll lebenden Kinder in einer Grund- schule im Stadtteil Poll einzuschulen. Daher sind Baumaßnahmen erforderlich (M77). Mit dem Neubau des Schulgebäudes an der Siegburger Straße als Teilstandort der Janusz- Korczak-Schule entsteht ein auskömmliches Platzangebot, in dem im Rahmen der Klassen- bildungswerte auch noch Platzreserven vorhanden sind. Diese könnten beispielsweise für Kinder aus den nördlichen Wohnbereichen in Ensen/Westhoven genutzt werden. Durch die Anbindung mit der Stadtbahnlinie 7 erscheint dies möglich. Ensen und Westhoven: Auf Basis der aktuellen Einwohnerprognose ist das Platzangebot der Grundschule Hohe Straße für Kinder aus dem Stadtteil Ensen/Westhoven nicht auskömmlich. Auch der Aus- gleich mit der Planungsregion um den Stadtteil Porz ist aufgrund der Einwohnererwartung zweifelhaft. Daher sollte geprüft werden, ob ggf. der Standort Berliner Straße, nach einem Rückzug des Teilstandortes der Förderschule Lernen an den ursprünglichen Standort Stre- semannstraße, für ein Grundschulangebot aktiviert werden kann. Dagegen spricht die alter- native Planungsoption, den Standort Stresemannstraße ggf. als Teilstandort der Lise-Meit- ner-Gesamtschule zu nutzen, wenn keine Möglichkeiten bestünden, auf dem Grundstück der Gesamtschule zu erweitern, wie dies im Rahmen des 3. Containerprogramms vorgesehen wurde. In jedem Fall müsste im Zusammenhang mit den beiden benannten Handlungsoptio- nen insbesondere die Sporthallensituation, aber auch die Zukunftsfähigkeit des Schulgebäu- des, geklärt werden, da die bestehende Halle aufgrund von Baumängeln seit Jahren gesperrt ist. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 14 Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf, Finkenberg: In der Gesamtsumme der Stadtteile Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg ergibt sich er- heblicher zusätzlicher Platzbedarf, der nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden kann. Selbst mit den bereits vorgesehenen Erweiterungen an der GGS Humboldtstraße (M79), der KGS Kupfergasse (M80, 1. Schritt mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 vollzogen) und der Erweiterung der GGS Hauptstraße (M78) kann möglicherweise der Bedarf nicht in Gänze gedeckt werden. Daher sollte auch am Standort Schulstraße (Eil) eine Erweiterung vorgesehen werden. Als Planungsvariante könnte die KGS Kupfergasse am Standort Kupfergasse 31 als 4-zü- gige Grundschule geführt werden und der bisherige Teilstandort Kupfergasse 3 als 2-zügige neue Grundschule „verselbständigt“ werden. Darüber hinaus sind weitere Schulplätze erforderlich, um den erwarteten Bedarf decken zu können. Aus diesem Grund und um die regionale Verteilung der Schulplätze zu verbessern, sollte im Stadtteil Elsdorf ein neues Grundschulangebot (2 Züge) eingeplant werden. Nur durch die Summe der Maßnahmen ist es rechnerisch möglich, den erwarteten Bedarf an Grundschulplätzen in der Planungsregion zu decken. Grengel: Der Raumbestand an Grundschulkapazitäten ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch aus- kömmlich. Die rechnerischen Kapazitäten können aufgrund der regionalen Lage im Stadtge- biet nur in Einzelfällen zum Ausgleich der benachbarten Statteile herangezogen werden. Planungsregion Wahn, Wahnheide, Lind, Libur: Die Kapazität in der Planungsregion ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch auskömm- lich. Aufgrund der aktuellen Prognosewerte und der Unsicherheit über zukünftige potentielle Wohnbaugebiete in den Stadtteilen Wahn, Wahnheide, Lind und Libur sollte dennoch die Si- cherung des Schulreservegrundstück Am Krausbaum (M88) nachdrücklich weiterverfolgt werden und die potentielle Baumaßnahme bereits so weit vorbereitet werden, dass eine Re- alisierungen bei Bedarf schnell umgesetzt werden kann. Zündorf: Die Kapazität der beiden Grundschulen in Zündorf ist in Bezug auf die erwarteten Kinderzah- len auskömmlich. Bei Realisierung des Wohnbaugebietes Zündorf Süd sind die dargestellten und angemelde- ten zusätzliche Schulplätze erforderlich (M81), da Erweiterungen der bestehenden Grund- schulen auf den vorhandenen Grundstücksflächen über die derzeit festgelegte Zügigkeit hin- aus nicht ausreichen würden. Langel: Die KGS Hinter der Kirche kann die rechnerisch erwarteten Kinder im Rahmen der Band- breite aufnehmen. Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Porz Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Porz mit Blick auf die kleinräumige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien sehr auskömmlich. Unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte besteht eine größere, theoretische Platzre- serve, die zwingend erforderlich wäre, wenn sich die Einwohnerzahl höher als prognostiziert entwickeln würde. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 15 Der Standort Schubertstraße wurde als einer von maximal drei Standorten identifiziert, an denen ein Schulneubau für ein Gymnasium schnellstmöglich realisiert werden kann, um dem, durch die Kombination der demografischen Entwicklung und G9 entstehenden, Raum- bedarf an Gymnasien begegnen zu können. Im Sinne der Planung von drei vorgezogen-star- tenden Gymnasien (und drei vorgezogenen Gesamtschulen) auf kurz- bzw. mittelfristig ver- fügbaren Grundstücken, muss die bisherige stadtweite Planung der Gymnasialplätze ange- passt werden. Durch den vorgesehenen Neubau des Gymnasien an der Schubertstraße ergibt in der Ge- samtbetrachtung der Schulplätze in Porz die Situation, dass die Zurechnung von Gymnasial- plätzen aus der Innenstadt für Porz nicht mehr erforderlich ist, um die rechnereiche Deckung des Bedarfs nachzuweisen. Der neue Standort kompensiert gleichzeitig die bisherigen Über- legungen auf dem Grundstück Bonner Straße ein neues 3-zügiges Gymnasium zu errichten. Dieses Grundstück / Dieser Grundstücksteil, der bisher durch die Kopernikusschule genutzt wird, steht nun "konkurrenzlos" für die Planung zusätzlicher Grundschulplätze zur Verfügung. Die (teilweise maroden) Schulgebäude der Kopernikusschule müssen dafür zunächst auf dem verbleibenden nördlichen Grundstücksteil neu organisiert werden 1.8. Stadtbezirk 8/ Kalk Grundschulen Humboldt/Gremberg: Im Rahmen der Bandbreite könnten alle gemäß Einwohnerprognose erwarteten Einschulun- gen wohnortnah in Humboldt / Gremberg aufgenommen werden. Sofern auf den im Stadtent- wicklungskonzept Wohnen aufgerufenen Flächen in Humboldt / Gremberg Wohnungsbau re- alisiert werden sollte, ergäbe sich zusätzlicher Grundschulbedarf. Die Erweiterungsoption am Standort Lohmarer Straße wurde mit positivem Ergebnis geprüft (M104). Die Erweiterungs- planung sollte so weit vorbereitet werden, dass die Maßnahme bei Bedarf schnell umgesetzt werden kann. Sofern sich das Wegzugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahin- gehend verändert, dass mehr Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in den Stadttei- len verbleiben, ist es im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung möglich, bis zu 181 Kinder aufzunehmen. Sollten entgegen der derzeitigen Einschätzung in einzelnen Jahren mehr Kinder angemeldet werden, muss eine schulorganisatorische Lösung gefunden wer- den. Kalk: Im Stadtteil Kalk besteht deutlicher, zusätzlicher Bedarf an Grundschulplätzen. Die Überle- gungen, die GGS Kapitelstraße nach Auszug der KGS auf 5 Züge zu erweitern, sind auf- grund der schwierigen räumlich-gebäudlichen Rahmenbedingungen vor Ort auf eine zukünf- tig vorgesehene 4-Zügigkeit geändert worden Da im Stadtteil Kalk insgesamt 4 Maßnahmen anstehen, die zu neuen Schulplätzen führen, erscheint es sinnvoll, zu priorisieren und das Projekt, das am wenigsten weit fortgeschritten ist, mit einer nachrangigen Priorität zu versehen. Bei diesem Projekt handelt es sich um den Schulstandort Albermannstraße (M90). Die zeitnahe Realisierung der Maßnahmen M89 muss weiterhin mit Nachdruck betrieben werden. Die Maßnahme des Erzbistums Köln (M90/M103a) wird von dort mit Nachdruck be- trieben. Die neue Grundschule des Erzbistums wird zum Schuljahr 2020/21 ihren Betrieb aufnehmen. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 16 Im Stadtteil Kalk sollten die Grundschulklassen nach Möglichkeit mit maximal 25 Kindern be- legt werden. Planungsregion Vingst / Höhenberg: Unter Berücksichtigung der aktuellen Einwohnerprognose und den Ist-Einwohnerdaten würde die bisherige Planung mit insgesamt 6 Grundschulzügen am Standort Heßhofstraße zu einem überdimensionierten Platzangebot für die Stadtteile Vingst und Hohenberg führen. Aus diesem Grund muss die Planung des Angebotes so angepasst werden, dass am Stand- ort Hesshofstraße mittel- und langfristig insgesamt 2 Züge weniger als bisher geplant vorge- sehen werden. Beide Grundschulen sollen zukünftig dennoch die gleiche Kapazität haben (jeweils 2 Züge). Insgesamt stehen nach dieser Planung in den Stadtteilen Höhenberg und Vingst, nach der Verselbständigung des derzeitigen Teilstandortes der GGS Ferdinandstraße (Montessori- Grundschule) 13 Grundschulzüge zur Verfügung. Rechnerisch können alle erwarteten Kinder in Klassen untergebracht werden, die maximal 25 Kinder umfassen. Ostheim: Der erwartete Bedarf an Grundschulplätzen ist nur durch die zeitnahe Realisierung der Maß- nahmen M 93 (Erweiterung Standort Zehnthofstraße) und M93a (neuer Grundschulstandort mit 3 Zügen) zu decken. Durch die beiden Maßnahmen ergeben sich zusätzlich 5 Züge mit bis zu 131 Plätze. Im Stadtteil Ostheim sollten die Klassen mit maximal 25 Kindern belegt werden. Planungsregion Merheim, Brück, Neubrück: Die Kapazität der KGS Fußfallstraße wurde um einen Zug erhöht, um den Anstieg der Schü- lerzahlen in Merheim zu kompensieren (M94). Diese Erhöhung soll die Zeit überbrücken, die erforderlich ist, bis ein neues Grundschulgebäude fertiggestellt werden kann. Mittel- und langfristig kann der erwartete Bedarf nur unter Einbeziehung eines neuen Grundschulstan- dortes mit bis 3 Zügen (M95) gedeckt werden. Rath/Heumar: Durch die Erweiterung der KGS Vollberger Weg von 2,5 auf 3 Züge wird eine ausreichend große Kapazität erreicht, um sicherzustellen, dass für die erwarteten Schulneulinge aus dem Stadtteil Rath/Heumar in jedem Jahr ausreichend viele wohnortnahe Schulplätze verfügbar sind. Ein Ausgleich mit benachbarten Stadtteilen wäre aufgrund der isolierten Lage von Rath / Heumar schwierig darzustellen. Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Kalk Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Kalk mit Blick auf die kleinräumige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien auskömmlich. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 17 1.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim Grundschulen Planungsregion Mülheim, Buchforst: Die Änderung der Zügigkeit der GGS Ferdinandstraße hat keine Auswirkung auf die Bewer- tung der grundschulischen Planungsregion Mülheim und Buchforst, da sich der Teilstandort der Schule im Stadtteil Höhenberg befindet. Um die Raumsituation und damit die Lehr- und Lernsituation am Standort Mülheimer Freiheit zu verbessern, ist eine Reduzierung um 1 Zug erforderlich. Die Änderung der Zügigkeit der KGS Langemaß wurde durch Rastbeschluss vom 22.09.2016 beschlossen. Die Schulentwicklungsplanung kalkuliert auf der Grundlage von Realerfahrungen mit tatsäch- lich erfolgten Familienzuzügen in großen Wohnbaugebiete wie Widdersdorf-Süd, Eisenbahn- ausbesserungswerk Nippes, Merheimer Gärten/Madausgelände, CFK-Gelände Kalk und weiteren für Mülheim-Süd mit einem in den anteiligen Größenordnungen vergleichbaren Be- darf an bis zu 12 Grundschulzügen bei erwarteten insgesamt rd. 11.385 Einwohner*innen in 4.895 Wohneinheiten. In der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose ist ein Zuzug von rd. 12.050 neuen Ein- wohner*innen in 5.536 Wohneinheiten im Stadtteil Mülheim bis 2030 hinterlegt. Die Bevölke- rungsprognose erwartet für die Stadtteile Mülheim und Buchforst für die Jahre 2020 bis 2030 durchschnittlich knapp 520 6-jährige in den Jahren bis 2030. Dies entspricht einem _Bedarf von knapp 23 Grundschulzügen. An den Grundschulen in der Planungsregion sind derzeit 19 Grundschulzüge vorhanden. Dementsprechend ergäbe sich laut Einwohnerprognose lediglich ein zusätzlicher Bedarf von rd. 4 Grundschulzügen. Für eine Verteilung der prognostizierten Neubaubezüge werden Stadtteile typisiert sowie de- mografische Quoten berechnet, wobei Neubauzuzüge der Vergangenheit zugrunde gelegt werden. Die Schulentwicklungsplanung hält gleichwohl an ihrer Bedarfsfeststellung fest, die die Spe- zifika eines sehr großen neuen Wohnbaugebietes in Rechnung stellt, auch auf Spitzenbe- darfe abstellt und nicht unmittelbar voraussehbare Entwicklungen (die über 2030 hinausrei- chen) einkalkuliert. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin von einem Bedarf von bis zu 12 zusätzlichen Grundschulzügen ausgegangen werden, die in einem gestuften Verfahren um- gesetzt werden sollen: - zunächst die fünfzügige Grundschule, - dann die dreizügige Grundschule (jeweils im Plang ebiet) - ein noch zu findendes Grundstück im Bereich Mülhe im Süd für eine zweizügige Grund- schule und schließlich - optional die zweizügige Grundschule an der Horsts traße. Die beiden letztgenannte Maßnahmen sollten vorbereitet, aber erst umgesetzt werden, wenn weitere Erkenntnisse zum Bezug von Mülheim-Süd (Bezugsphasen; tatsächliche, zu erwar- tende Bevölkerungszahl) vorliegen. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 18 Buchheim: Der Raumbestand an Grundschulkapazitäten ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch aus- kömmlich. Die Kapazitätsanpassung der GGS An St. Theresia (M108) ist auf Bitten der unteren Schul- aufsicht nicht erfolgt. Planungsregion Holweide, Dellbrück: Sofern sich das Wegzugsverhalten von Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern dahin- gehend verändern sollte, dass mehr Kinder bis zur Einschulung und darüber hinaus in den Stadtteilen verbleiben, ist es im Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung möglich, bis zu 429 Kinder aufzunehmen. Der Bedarf würde sich weiter verstärken, wenn zusätzliche Wohn- bauprojekte, die bisher nicht in der Einwohnerprognose berücksichtigt sind, konzipiert wür- den. Die Planungen für den Schulreservestandort an der Neufelder Straße sollten dennoch so weit vorbereitet werden, dass eine Realisierung im Bedarfsfall schnell umgesetzt werden kann. Die Änderungen der Zügigkeiten der KGS Thurner Straße (M111) und der GGS Dellbrücker Hauptstraße (M110) wurden durch Rastbeschluss am 22.09.2016 vollzogen. Höhenhaus: Der Raumbestand ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch mit Blick auf den Klassenbil- dungswert 23 gut auskömmlich. Ein Kapazitätsausgleich mit Stadtteilen mit zusätzlichem Be- darf erscheint aufgrund der Schulwege nicht realisierbar. Dünnwald: Der Raumbestand ist im Rahmen der Bandbreite rechnerisch - unter Berücksichtigung der maximalen Klassenbildungswerte - auskömmlich. Allerdings sollten in Dünnwald maximal 25 Kinder je Klasse aufgenommen werden. Bei Bedarfsspitzen können schulorganisatorische Maßnahmen (z.B. Mehrklassenbildung) erforderlich werden, um die vorgesehene Klassen- größe von 25 Kindern nicht zu überschreiten. Stammheim: Die Kapazität der vorhandenen Grundschulen im Stadtteil Stammheim reicht rechnerisch aus, um die erwarteten Kinder im Rahmen der Bandbreite aufnehmen zu können. Flittard: Bereits aktuell besteht ein rechnerischer Fehlbedarf im Stadtteil Flittard, der nur durch die Er- höhung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge gedeckt werden kann. Mittel- und langfristig ist auf- grund der Einwohnerprognose und der zur Plausibilisierung herangezogenen Ist-Einwohner- daten eine weitere Erhöhung der Kapazität um einen Zug erforderlich. Da am Standort "Am Feldrain" aufgrund der parallelen Belegung durch die Heinrich-Welsch-Schule die Schaffung zusätzlicher Räume nicht realisierbar erscheint, sollte der Standort Peter-Grieß-Straße auf sein Erweiterungspotential geprüft werden. Weiterführende Schulen im Stadtbezirk Mülheim Bezogen auf die Richtfrequenz sind die Platzkapazitäten in der Sekundarstufe I und damit auch im Folgenden in der Sekundarstufe II im Stadtbezirk Mülheim mit Blick auf die kleinräu- mige Einwohnerprognose insgesamt mit den dargestellten Standortszenarien auskömmlich. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 201 9 19 Unter rechnerischer Ausnutzung der Höchstwerte besteht eine theoretische Platzreserve, die zwingend erforderlich wäre, wenn sich die Einwohnerzahl höher als prognostiziert entwickeln würde.
  • Anlage 5 - Vorabauszug BV 1 vom 27.05.2020

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    Seite 1 Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 Fax : (0221) E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 28.04.2020 Auszug aus dem Beschlussprot okoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.04.2020 öffentlich 3.3 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020 Ergänzter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 20 20“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9) sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerec h- ten Gestaltung der Kölner Sch ullandschaft allgemein bildender Schulen geg e- ben wird. (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesichert er Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Blick auf das in M3b erwähnte Grundstück in der Stolzestraße 5-7 als Standort für eine Grund- und Förderschule ein Ge- samtkonzept für die Grundstücke in der Stolzestraße einschließlich der Stol- zestraße 21, 23 und 27 und der auf der anderen Straßenseite liegenden Parzel- len 413, 414, und 415 zu entwickeln (vgl. BV1/0042/2019) und zu prüfen, auf welchem der genannten Grundstücke Schulen und an welchen Stellen z.B. in geeigneter Weise betreutes Jugendwohnen für (minderjährige) Auszubildende, Studierendenwohnen etc. entstehen können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 Fax : (0221) E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 28.04.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.04.2020 öffentlich 3.3.1 Änderungsantrag: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020) AN/0504/2020 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Blick auf das in M3b erwähnte Grundstück in der Stolzestraße 5-7 als Standort für eine Grund- und Förderschule ein Gesamtkonzept für die Grundstücke in der Stolzestraße einschließlich der Stolzestraße 21, 23 und 27 und der auf der anderen Straßenseite liegenden Parzellen 413, 414, und 415 zu entwickeln (vgl. BV1/0042/2019) und zu prüfen, auf welchem der genannten Grund- stücke Schulen und an welchen Stellen z.B. in geeigneter Weise betreutes Jugend- wohnen für (minderjährige) Auszubildende, Studierendenwohnen etc. entstehen können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 3 - Grundschulen SEP 2020

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    Anlage Grundschulen Seite 1 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. 111806 KGS Trierer Straße 2 23 46 56 189169 GGS Zwirner Straße 2 GL 23 46 50 Summe Altstadt/Süd 4 92 106 134 146 132 14 241 179 62 111648 GGS Stefan-Lochner-Schule, Lochnerstraße 2 23 46 56 112320 GGS Loreleystraße 2 23 46 56 111697 KGS Mainzer Straße 3,5 GL 23 69 oder 92 75 oder 100 Pfälzer Straße 2 46 56 Erweiterung 1 Zug durch Nutzung Grundstück im Umfeld (Grundstück steht nicht mehr zur Verfügung, Maßnahmen zur Sicherung entfallen, Erweiterung zunächst auf unbestimmte Zeit zurückstellen - Stand: 11-2016) Als Kompensation Stolze Straße ! Stolze Straße - NEU 2 23 46 56 111880 KGS Zugweg 3 23 69 81 194402 FWS Michaeli-Schule, FWS Vorgebirgswall 1 20 20 20 15,5 342 oder 365 400 oder 425 275 271 230 41 397 306 91 19,5 434 oder 457 506 oder 531 404 417 362 55 638 485 153 Altstadt/Nord 111442 GGS Freinet-Schule, Dagobertstraß e 2 GL 23 46 50 70 78 72 6 147 103 44 112112 GGS Antwerpener Straße 2 23 46 56 mögliche Erweiterung im Rahmen der GI / Abriss-Neubau (+ 1 Zug) 1 23 25 111958 KGS Nikolaus-Groß-Schule, Bernhard- Letterhaus-Straße 2 23 46 56 111909 GGS Balthasarstraße 3 GL 23 69 75 Montessori-Grundschule, Gilbachstraße (Standort Innenstadt) 2,5 46 56 Reduzierung nach Verselbständigung des Teilstandortes im StB Nippes -0,5 10 230 268 191 199 169 30 297 230 67 12 276 318 257 275 241 34 444 333 111 112380 GGS Gotenring 2 23 46 56 111545 KGS Gotenring 2 23 46 56 yyyy01 GS „Deutzer Hafen“ 5 23 115 125 9 207 237 117 127 100 27 142 122 20 40,5 917 oder 940 1061 oder 1086 765 787 702 85 1.221 940 28 1 GL Summe Altstadt/Süd, Neustadt/Süd Summe Altstadt/Nord, Neustadt/Nord Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Neustadt/Süd GGS 23 Neustadt/Nord GGS 23 Deutz Summe Grundschulen Stadtbezirk Innenstadt Schul-nummer 112586 150903 Summe Neustadt/Nord Summe Deutz Summe Neustadt/Süd Stadtbezirk Innenstadt Altstadt/ Süd Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Anlage Grundschulen Seite 2 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Franziskus-Schule, Cäsarstraße 1,5 Erweiterung +0,5 Zug 0,5 Maria-Sybilla-Merian-Schule, Cäsarstraße 3 69 81 Erweiterung + 1 Zug 1 23 23 Summe Bayenthal 6 138 160 90 101 84 17 130 112 18 Marienburg yyyy02 GS Gaedestraße 3 23 69 81 68 77 75 2 81 75 6 Annastraße 3 GL 69 75 Erweiterung + 1 Zug 1 23 23 yyyy03 GS „Parkstadt Süd I“ 4 23 92 104 yyyy04 GS „Parkstadt Süd II“ 3 23 69 81 59 112 73 39 78 66 12 44 57 46 11 65 42 23 20 460 524 254 310 277 33 309 296 13 111946 GGS Sankt- Nikolaus-Schule, Bernkasteler Straße 4 GL 23 92 100 112409 GGS Rosenzweigweg 2 23 46 56 6 138 156 110 166 131 35 92 83 9 113890 GGS Anne-Frank-Schule, Adlerstraße 4 GL 23 92 100 yyyy5 GS Rondorf Nordwest 2 23 46 56 yyyy06 GS Rondorf Nordwest 4 23 92 104 10 69 230 260 110 166 131 35 92 83 9 Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Mainstraße 3 GL 69 75 Erweiterung mit Umzug ins Sürther Feld 2 46 50 Grüngürtelschule, Mainstraße 3 69 81 Erweiterung nach Auszug EGS 1 23 23 neue Grundschule OGS (privat) 2 GL 23 46 50 179 203 187 16 202 186 16 31 24 21 3 22 16 6 Weiß 113888 GGS Albert-Schweitzer-Schule, Zum Hedelsbe rg 3 23 69 81 68 71 64 7 62 52 10 Sürth 113918 GGS Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstr aße 4 23 92 104 122 114 110 4 112 97 15 18 46 414 464 380 398 383 15 376 351 25 Godorf 113920 GGS Godorfer Hauptstraße 1 GL 23 23 25 35 35 31 4 35 30 5 Meschenich /Immendorf 113943 GGS Kettelerschule, Ketteler Straße, inkl. Teilstandort Godorfer Straße (bis 1,5 Züge) 5 GL 23 115 125 116 128 120 8 143 126 17 6 138 150 150 159 150 9 166 156 10 60 1.380 1.554 1.054 1.178 1.127 51 1.124 1.092 32 Summe Bayenthal, Marienburg, Raderberg, Raderthal Summe Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß, Sürth 23 Summe Stadtbezirk Rodenkirchen 23 23 46 56 GGS Rondorf 23 11 253 283 Summe Raderberg/Raderthal Zollstock Summe Zollstock 23 111430 112045 112100 113906 Raderberg/ Raderthal GGS Bayenthal KGS Rodenkirchen/ Hahnwald EGS KGS Summe Rondorf Summe Rodenkirchen/Hahnwald 11 253 279 Summe Godorf, Immendorf, Meschenich 113955 Anlage Grundschulen Seite 3 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 111661 KGS Lohrbergstraße 2 23 46 56 111399 GGS Stenzelbergstraße 3 23 69 81 Summe Klettenberg 5 115 137 111 105 97 8 142 108 34 111934 KGS Berrenrather Straße 179 2 23 46 56 112458 GGS Manderscheider Platz, Berrenrather Straße 352 3 23 69 81 Gemeinschaftsgrundschule Köln Sülz, Mommsenstraße 2 GL 46 50 Erweiterung nach Auszug Helios- Grundschule (ab 2022/23) 2 46 50 Nachrichtlich: Helios-Grundschule, Kaisersescher Straße (bis Ende 2021/22), mit 2 Zügen 9 207 237 291 304 268 36 388 322 66 111922 GGS Bachemer Straße 2 23 46 56 Freiligrathstraße 3 GL 69 75 nach Auszug KGS 1 23 25 Hans-Christian-Anders-Schule, Freiligrathstraße, 2 46 56 Erweiterung durch Umzug in Neubau Werthmannstraße 1 23 25 111636 KGS Lindenburger Allee 2 23 46 56 187963 KGS Domsingschule, Clarenbachstraße; Träger Erzbistum Köln 2 23 46 56 13 299 349 248 247 218 29 359 285 74 27 621 723 634 649 583 66 889 714 175 Geilenkircher Straße 4 92 104 mögliche Erweiterung 1 23 21 195509 GGS Bilingo – Bilinguale Grundschule, Stollberger Straße, privat 1 23 23 23 6 138 148 98 112 102 10 148 127 21 Müngersdorf 190299 GGS Gemeinschaftsgrundschule Müngersdorf, Wendelinstraße 2 23 46 56 80 86 79 7 84 74 10 8 184 204 175 198 181 17 228 201 27 113864 GGS Ildefons-Herwegen-Schule, Kirchweg 4 23 92 104 yyyy07 GS Statthalterhofallee 3 23 69 81 Summe Junkersdorf 7 161 185 154 165 142 23 154 145 9 113840 GGS Albert-Schweitzer-Schule, Breslauer Straße 3 GL 23 69 75 184184 GGS Clarenhofschule, Schulstraße 2 2 23 46 56 5 115 131 143 154 146 8 177 165 12 12 276 316 291 313 288 25 326 310 16 Summe Kletteneberg, Sülz, Lindenthal Summe Braunsfeld, Müngersdorf 112422 GGS 23 Weiden Klettenberg GGS 23 KGS 23 Sülz GGS Braunsfeld 23 GGS Summe Braunsfeld Summe Lindenthal Summe Sülz (ohne Helios) 197518 199345 111480 Junkersdorf Lindenthal 112010 Summe Junkersdorf, Weiden Summe Weiden Anlage Grundschulen Seite 4 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Lövenich 113839 GGS Johanniterschule, Kölner Straße 4 23 92 104 108 104 97 7 112 97 15 Olympia-Schule, Neue Sandkaul 3 temporäre Erweiterung 2 113694 KGS Pater-Delp-Schule, Im Kamp 3 23 69 81 yyyy08 GS Neue Sandkaul II NEU 2 23 46 56 195420 GGS Internationale Friedensschule, Neue Sandkaul 2 23 Umzug an anderen Standort außerhalb des Stadtteils Neu -2 10 230 262 250 223 190 33 213 189 24 14 322 366 347 327 287 40 325 286 39 61 1.403 1.609 1.432 1.429 1.339 90 1.680 1.512 168 115 125 Widdersdorf GGS 195250 Summe Stadtbezirk Lindenthal 23 Summe Widdersdorf Summe Lövenich, Widdersdorf Anlage Grundschulen Seite 5 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 111995 GGS Astrid-Lindgren-Schule, Borsigstraße 2 GL 23 4 6 50 111478 KGS Everhardstraße 2 23 46 56 yyy08a GS Neue Grundschule am Standort Everhardstraße mit 2 Zügen NEU 2 23 46 56 112343 GGS Lindenbornschule, Lindenbornstraße 2 GL 23 46 5 0 Erweiterung um 1 Zug unter Nutzung des ehemaligen Schulstandortes Geisselstraße NEU 1 23 25 111624 KGS Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstraße 2 23 4 6 56 111417 KGS Michael-Ende-Schule, Platenstraße 2 GL 23 46 50 yyyy09 GS Ehrenfeld NEU 4 23 92 104 Summe Ehrenfeld 17 391 447 265 309 279 30 467 367 100 112057 KGS Baadenberger Straße 3 23 69 81 Nussbaumer Straße 3,5 69 81 Zügigkeitsanpassung – 0,5 Züge -0,5 111752 GGS Paul-Klee-Schule, Ottostraße 2 23 46 56 199345 GGS Heliosgrundschule 2 23 46 50 194797 JGS Lauder-Morijah-Schule, Ottostraße, privat 1 23 23 23 Summe Neuehrenfeld 11 253 291 234 220 192 28 261 236 25 28 644 738 494 520 472 48 722 603 119 Erlenweg 2 GL 23 46 50 Erweiterung durch Teilstandort „südl. IKEA – Butzweiler Hof um bis zu 3 Züge (Start mit 1 Zug) 3 69 75 111466 KGS Erlenweg 3 23 69 81 8 184 206 201 193 168 25 182 171 11 195870 GGS Aktive Schule, Wasseramselweg, privat 1 20 20 20 4 89 101 82 87 71 16 86 79 7 112574 GGS Schule Kunterbunt, Görlinger Zentrum 3 GL 23 6 9 75 Mengenicher Straße 2 23 46 56 Erweiterung um 1 Zug NEU 1 23 25 6 138 156 116 139 131 8 128 121 7 186636 GGS Montessori-Grundschule, Am Pistorhof 4 GL 23 9 2 100 111879 KGS Wilhelm-Schreiber-Straße 3 GL 23 69 75 195420 GGS Internationale Friedensschule, Neue Sandkaul 2 23 46 56 7 207 231 120 139 111 28 145 130 15 15 391 437 321 317 279 38 327 301 26 53 1.262 1.432 991 1024 952 72 1215 1103 112 Ossendorf Summe Stadtbezirk Ehrenfeld Bocklemünd/ Mengenich 111820 Summe Bickendorf, Ossendorf Bickendorf Vogelsang GGS 112021 KGS 111703 Summe Bickendorf Summe Bocklemünd/ Mengenich Summe Vogelsang Summe Ossendorf Kardinal-Frings-Schule, Vogelsanger Straße KGS + GGS Zweig 81 69 23 3 Neuehrenfeld Summe Ehrenfeld, Neuehrenfeld Ehrenfeld GGS 23 112471 Anlage Grundschulen Seite 6 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Bülowstraße 3 GL 23 69 75 + Erweiterung um 1 Zug (Umnutzung Räume KHS, die vom Leonardo-da-Vinci- Gymnasium nach Raumprogramm nicht benötigt werde - Planungsoption - NEU 1 23 23 25 112379 GGS Mathilde-von-Mevissen-Grundschule, Gellertstraße 3 23 69 81 Kretzer Straße 2 GL 46 50 + Erweiterung um 1 Zug 1 23 25 112008 GGS Steinberger Straße 4 GL 23 92 100 yyyy10 GS Friederich-Karl-Straße 3 23 69 81 17 391 437 385 371 317 54 478 404 74 Mauenheim 112604 GGS Nibelungenstraße 3 23 69 81 53 54 48 6 63 51 12 112501 GGS Garthestraße 2 23 46 56 111521 KGS Ottfried-Preussler-Schule, Garthestraße 2 23 46 56 Erweiterungspotential nach Auszug Nebenstelle Montessori-Grundschule 1 23 23 25 5 115 137 86 95 89 6 132 107 25 112290 GGS Halfengasse 2 GL 23 46 50 111715 GGS Nesselrodestraße 3,5 23 69 oder 92 81 oder 104 Summe Niehl 5,5 115 oder 138 131 oder 154 214 203 179 24 214 197 17 30,5 690 oder 713 786 oder 809 725 709 633 76 861 758 103 Weidenpesch 112537 GGS Neusser Straße 4 23 92 104 108 126 118 8 148 131 17 112264 GGS Gemeinschaftsgrundschule Gartenstadt, Altonaer Straße 2 23 46 56 111650 KGS Marienschule, Altonaer Straße 2 23 46 56 111673 KGS Longericher Hauptstraße 2 GL 23 46 50 6 138 162 116 132 116 16 137 131 6 10 230 266 222 254 234 20 278 261 17 112239 GGS Alzeyer Straße 2 GL 23 46 50 112150 KGS Lukas-Schule, Alzeyer Straße 3 GL 23 69 75 Osterrather Straße 2,5 + Zügigkeitsanpassung 0,5 Summe Bilderstöckchen 8 184 206 185 178 175 3 195 183 12 48,5 1104 oder 1127 1258 oder 1281 1.132 1.133 1.042 91 1. 326 1.202 124 69 Summe Weidenpesch, Longerich KGS GGS 111429 Riehl Niehl GGS Summe Nippes Summe Stadtbezirk Nippes 198560 Summe Riehl 81 Longerich Nippes Summe Longerich Bilderstöckchen 111740 23 Summe Nippes, Mauenheim, Riehl, Niehl 23 Anlage Grundschulen Seite 7 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Spoerkelhof mit Teilstandort 2 46 54 Amandusstraße 1 23 27 3 69 81 51 61 52 9 71 58 13 111971 KGS St. Martin-Schule, Balsaminenweg 4 GL 23 92 100 183349 GGS Riphanstraße 4 GL 23 92 100 8 184 200 170 163 159 4 179 150 29 Lebensbaumweg 4,5 92 104 Anpassung Zügigkeit -0,5 Züge -0,5 Anna-Langohr-Schule, bisher Lebensbaumweg, zukünftig GL Fühlinger Weg 6 138 154 116 131 123 8 141 129 12 Soldiner Straße 1,5 Anpassung Zügigkeit +0,5 Zug 0,5 Pesch 114110 GGS Erich-Ohser-Schule, Schulstraße 3 GL 23 6 9 75 67 72 61 11 80 71 9 Martinusstraße 3 GL 69 75 Erweiterung um 1 Zug NEU 1 23 25 4 92 100 72 82 78 4 78 72 6 185413 GGS Merianstraße 5 GL 23 115 125 187604 FWS FWS Weichselring 2 20 40 40 Summe Chorweiler 7 155 165 197 226 212 14 191 177 14 15 0 339 365 338 386 371 15 344 327 17 50 73 9 9 8 5 72 32 112513 112318 KGS 23 GGS 23 Heimersdorf 51 Summe Merkenich 2 Esch / Auweiler GGS 114108 23 Summe Esch-Auweiler Lindweiler GGS 23 111557 185425 77 Summe Heimersdorf, Volkhoven/Weiler Summe Fühlingen, Seeberg, Chorweiler 46 56 49 Volkhoven / Weiler GGS 46 50 Seeberg / Fühlingen Chorweiler 51 Merkenich 74 39 10 6 13 14 58 33 71 79 52 65 64 672 78 478 82 59 81 37 Summe Seeberg / Fühlingen 23 61 Anlage Grundschulen Seite 8 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Blumenberg 111910 GGS Ernstbergstraße 3 GL 23 69 75 64 63 54 9 6 0 52 8 Gutnickstraße 2 soziale Aspekte 69 75 Erweiterung + 1 Zug 1 Teilsstandort für Roggendorf/Thenhoven und Worringen NEU 1 soziale Aspekte 23 23 25 112434 GGS An den Kaulen 2 23 46 56 112094 KGS An den Kaulen 2 23 46 56 Summe Worringen 4 92 112 110 121 108 13 122 110 12 8 0 184 212 155 192 178 14 209 188 21 44 1.006 1.118 875 959 948 11 965 931 34 470 23 Summe Stadtbezirk Chorweiler Summe Roggendorf/Thenhoven, Worringen Roggendorf / Thenhoven KGS 58 Worringen 111405 987 78 74 Anlage Grundschulen Seite 9 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Janusz-Korczak-Schule; Am Altenberger Kreuz 1,5 GL 23 25 Reduzierung Am Altenberger Kreuz -0,5 Züge -0,5 Erweiterung Teilstandort Siegburger Straße +2 Züge 2 46 50 112355 GGS Poller Hauptstraße 3 GL 23 69 75 6 138 150 125 123 115 8 117 110 7 Hohe Straße 4 GL 92 100 Reduzierung um 1 Zug -1 -23 -25 xxxxxx GS Berliner Straße 2 23 46 56 5 115 131 105 133 117 16 132 121 11 Gremberghoven 114777 KGS Friedrich-List-Schule, Breite nbachstraße 2 GL 23 46 50 45 50 46 4 45 36 9 GGS Unter Birken, Schulstraße 2 23 46 56 94 #NV #NV #NV #NV #NV #NV Erweiterung (+ 1 Zug) 1 23 25 3 69 81 162 149 131 18 158 145 13 Hauptstraße 3 GL 69 75 Erweiterung (+ 1 Zug) 1 23 25 Don-Bosco-Schule, Humboldtstraße 3,5 GL 115 125 Neubau / Erweiterungsbau auf Grundstück Bonner Straße (Südbereich) +1,5 Züge 1,5 9 207 225 162 149 131 18 158 145 13 Kupfergasse 5 Erweiterung 2. Schritt + 1 Zug 1 Elsdorf GS südl. Friedensstraße NEU! 2 23 46 28 44 36 27 9 13 12 1 Grengel 114807 GGS Peter-Petersen-Schule, Friedensstra ße 3 GL 23 69 75 53 62 56 6 63 57 6 Wahnheide und Lind 114790 GGS Heideschule, Neue Heide 4 23 92 104 93 103 98 5 140 117 23 GS Schulreserve Am Krausbaum 2 23 46 56 Wahn und Libur 114765 GGS Adolph-Kolping-Straße 4 23 92 10 4 105 112 107 5 117 99 18 10 230 264 198 214 205 9 233 216 17 138 KGS 23 150 Summe Ensen und Westhoven Ensen und Westhoven 114820 GGS 23 114832 GGS Summe Eil Eil 112148 114819 114868 Summe Porz Summe Poll Porz GGS 23 Poll Urbach KGS 23 125 10 11 140 126 130 137 Summe Wahn, Wahnheide, Lind, Libur Anlage Grundschulen Seite 10 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 190100 GGS Irisweg 3 GL 23 69 75 114856 GGS Schmittgasse 3 23 69 81 yyyy11 GS Zündorf Süd 1 4 23 92 104 yyyy12 GS Zündorf Süd 2 2 23 46 56 12 276 316 111 104 89 15 103 94 9 Langel 114844 KGS Hinter der Kirche 2 23 46 56 43 44 36 8 47 37 1 0 Finkenberg 114870 GGS Konrad-Adenauer-Straße 3 GL 23 69 75 124 146 135 11 120 100 20 23 529 559 543 523 508 15 530 484 46 62 1.426 1.570 1.208 1.215 1.172 43 1.233 1.156 77 Summe Eil, Porz, Urbach, Elsdorf, Finkenberg Summe Stadtbezirk Porz Zündorf Summe Zündorf Anlage Grundschulen Seite 11 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 112331 GGS Lohmarer Straße 2 23 46 56 112288 GGS Westerwaldstraße 4 GL 23 92 100 6 138 156 152 148 135 13 188 165 23 Grüneberg-Schule, Kapitelstraße 3 GL Erweiterung nach Auszug KGS + 1 Zug - GEÄNDERT 1 111594 KGS Kapitelstraße, nach Umzug in Neubau Tessalonikki-Allee 3 soziale Aspekte 23 69 75 yyyy13 GS Albermannstraße 3 soziale Aspekte 23 69 75 yyyy14 KGS Bildungscampus Kalk (Erzbistum Köln) 2 GL 23 4 6 50 12 276 300 255 263 240 23 292 268 24 Heinzelmännchen Schule, Heßhofstraße 1,5 GL Erweiterung um 0,5 Züge - ÄNDERUNG 0,5 Heßhofstraße 2,5 GL Reduzierung um 0,5 Züge - ÄNDERUNG -0,5 112410 GGS Lustheider Straße 4 GL 23 92 100 8 184 200 216 182 174 8 178 157 21 Verselbständigte Nebenstelle der Montessori Grundschule 1 soziale Aspekte Erweiterung um 1 Zug (auf insg. 2 Züge) 1 112367 GGS Weimarer Straße 3 GL 23 69 75 Höhenberg 5 115 125 109 124 112 12 141 131 10 13 299 325 325 295 286 9 312 288 24 James-Krüss-Schule, Zehnthofstraße 2 GL 46 50 Erweiterung + 1 Zug 1 23 25 Zehnthofstraße 2,5 soziale Aspekte Erweiterung +0,5 Zug 0,5 yyyy16 GS Wilhelm-Griesinger-Straße - NEU 3 soziale Aspekte 23 69 75 9 207 225 231 211 187 24 219 197 22 111510 GGS Fussfallstraße 4 GL 23 92 100 Nachrichtlich: Temporäre Erweiterung + 1 Zug (bis zur Fertigstellung der neuen GS) yyyy17 GS Ostmerheimer Straße / Klinikgelände - NEU 3 23 69 81 7 161 181 112033 GGS Diesterwegstraße 2 23 46 56 111739 KGS Olpener Straße 2 23 46 56 Brück 4 92 112 102 106 99 7 108 97 11 14 133 147 12 139 151 142 100 Höhenberg yyyy15 GS 23 Humboldt / Gremberg Kalk GGS 50 92 111776 Vingst 23 46 50 46 50 23 112203 KGS 23 46 112549 111569 KGS GGS 23 Summe Vingst, Höhenberg 69 75 Merheim Brück Ostheim GGS 23 112252 Summe Ostheim Summe Vingst Summe Kalk Summe Humboldt / Gremberg Summe Merheim Anlage Grundschulen Seite 12 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 114881 KGS Forststraße 2 23 46 56 111831 GGS Volberger Weg 2,5 Erweiterung + 0,5 Zug 0,5 5 115 137 114 115 105 10 132 113 19 112082 KGS Andreas-Hermes-Straße 2 23 46 56 112525 GGS Europaring / Ludwig-Quidde-Platz 2 GL 23 46 50 4 92 106 128 146 135 11 118 109 9 15 345 399 363 382 373 9 360 338 22 60 23 1.380 1.542 1.440 1.389 1.327 62 1.418 1.370 48 Summe Merheim, Brück, Neubrück Summe Stadtbezirk Kalk 69 81 23 Rath / Heumar Neubrück Summe Rath / Heumar Summe Neubrück Anlage Grundschulen Seite 13 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Montessori-Grundschule, Ferdinandstraße 4 soziale Aspekte Reduzierung durch Verselbständigung des Teilstandortes Schulstraße in Höhenberg um –1 Zug -1 111570 KGS Horststraße 4 GL 23 92 100 GS Horststraße II NEU 2 23 46 56 111790 KGS Langemaß 3 GL 23 69 75 Mülheimer Freiheit 4 GL 23 92 100 Reduzierung um 1 Zug zur Verbesserung der Raumsituation - NEU -1 -23 -25 Kath. Teilstandort der GGS Ricarda-Huch- Straße (Stammheim) am Luzerner Weg (Mülheim) - Verrechnung 1 GL 23 23 25 yyyy18 GS Mülheimer Hafen I 5 23 115 125 yyyy19 GS Mülheimer Hafen II 3 23 69 81 yyyy20 GS Mülheimer Hafen III NEU 2 23 46 56 Mülheim 26 598 668 427 484 458 26 513 465 48 Buchforst 112197 GGS Kopernikusstraße 4 23 92 104 67 75 60 15 99 86 13 30 690 772 493 538 518 20 606 551 55 112240 GGS Alter Wipperfürther Straße 2 GL 23 46 50 112173 KGS Sankt-Mauritius-Schule, Alte Wipperfürther Straße 2 GL 23 46 50 An St. Theresia 2,5 GL 46 50 Anpassung Zügigkeit - 0,5 Zug -0,5 Buchheim 6 138 150 153 144 117 27 153 142 11 111983 GGS Berthold-Otto-Schule, Buschfeldstraße 3 GL 2 3 69 75 111491 KGS Friedlandstraße 2 GL 23 46 50 111727 KGS Neufelder Straße 4 GL 23 92 100 Holweide 9 207 225 211 218 200 18 255 227 28 112483 GGS Dellbrücker Hauptstraße 4 23 92 104 111788 KGS Thurner Straße 4 GL 23 92 100 Dellbrück 8 184 204 203 229 193 36 227 209 18 17 391 429 404 438 393 45 482 436 46 150897 GGS Rosenmaarschule, Am Rosenmaar 4 GL 23 92 100 112562 GGS + KGS Zweig Johannesschule, Honschaftstraße 4 23 92 104 112446 GGS Von Bodelschwingh-Straße 1,5 23 23 oder 46 29 oder 56 112446 Höhenhaus 9,5 207 oder 230 233 oder 260 159 186 172 14 183 168 15 112136 KGS Am Portzenacker 2,5 GL 23 46 oder 69 50 oder 7 5 112306 GGS Leuchterstraße 3 soziale Aspekte 23 69 75 Dünnwald 5,5 115 oder 138 125 oder 150 132 137 113 24 153 132 21 Summe Holweide, Dellbrück Buchheim Mülheim GGS 23 69 75 Summe Mülheim, Buchforst 112495 Dünnwald Dellbrück 150885 112124 Holweide Höhenhaus GGS 23 GGS Anlage Grundschulen Seite 14 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. GL Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 Schul-nummer Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 111454 KGS Diependahlstraße 2 23 46 56 112616 GGS Ricarda-Huch-Straße (ohne KGS Teilstandort Luzerner Weg (Mülheim), 1 Zug) 3 GL Verrechnung KGS Teilstandort Luzerner Weg (Mülheim), 1 Zug) -1 Stammheim 4 92 112 85 96 87 9 110 98 12 Am Feldrain mit Teilstandort Peter-Grieß- Straße 2,5 46 56 Erweiterung + 0,5 Zug 0,5 23 25 2. Erweiterung + 1 Zug - NEU (Peter-Grieß- Straße) 1 23 23 4 92 104 74 90 81 9 106 94 12 76 1725 oder 1771 1925 oder 1977 1.464 1.585 1.480 105 1.6 87 1.622 65 Stadt Köln 505 11649 oder 11741 13134 oder 13234 10.299 10.573 10.090 483 11.586 10.929 657 90 81 74 12 94 106 Summe Stadt Köln 46 23 Summe Stadtbezirk Mülheim GGS 23 112460 Stammheim Flittard Summe Flittard 56 9
  • Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen in Köln 20 20 stellt eine wichtige Grundlage für die kommenden Planungsbeschlüsse für neue Schulstandorte und Schulgebäude dar. Die darin enthaltenen Informationen zur Schülerzahlenentwicklung, zum Nachfrageverhalten der Eltern in Bezug auf die Schulformen und zu möglichen Schulstandorten werden von der Politik in den Gremienberatungen sowie von der interessierten Öffentlichkeit hä ufig nachgefragt und wurden von der Verwaltung für das I. Quartal 2020 avisiert. Die Ergebnisse der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose lagen verwaltungsintern im Herbst 2019 vor und wurden im Dezember 2019 veröffentlicht . Die gründliche Überarbeitun g der Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage der kleinräumigen Auswertungen der neuen Bevölkerungsprognose erforderte aufgrund der Komplexität der Analysen und vielfältiger Abstimmungsbedarfe einer intensiven Bearbeitungszeit. Vor diesem Hintergrund war es leider nicht möglich , die Schulentwicklungsplanung 2020 so rechtzeitig fertigzustellen, dass die vorgesehene Beratungskette mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf nicht verfristet erreicht wird. Die Ratsvorlage soll den Rat in seiner Sitzung am 18. 06.2020 erreichen. Um den vorberatenden Ausschüssen sowie allen Bezirksvertretungen bis dahin genügend Zeit für eine intensive Befassung mit der Vorlage zu ermöglichen , ist eine erste Beratung in den Bezirksvertretungen ab dem 12.03.2020 sinnvoll und erforderlich.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0418/2020 Freigabedatum 09.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisie rter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderun- gen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9) sowie über Lösungs- ansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schu- len gegeben wird. Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.03.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 Rat 18.06.2020 2 (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksver- tretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschluss- vorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Der Rat hat am 14.02.2019 die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln 2018“ (Session 3179/2018) als aktualisierte Rahmenplanung beschlo ssen und die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter anderem damit beauftragt, zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung die Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Nachdem die Ergebnisse der kleinräumigen städtischen Prognose bis 2030 am 04.12.2019 veröffent- licht wurden (Session 4108/2019), legt die Verwaltung nunmehr wie angekündigt eine weitere For t- schreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Diese neue Fortschreibung 2020 baut in wesentlichen Teilen auf die erst kürzlich beschlossene Vorgängerin auf. Die dort beschriebenen Inhalte haben in kurzer Frist nicht an Relevanz verloren. Sie werden vorliegend auf der Grundlage neuer Zahlen und 4 neuester Entwicklungen abgesichert, aktualisiert bzw. teilweise angepasst. 2. Ausgewählte Ergebnisse auf einen Blick Vor dem Hintergrund der sehr stark steigenden Kinder- und Schülerzahlen in Köln in Verbindung mit schulrechtlichen Veränderungen sieht die Verwaltung (aufbauend auf die vorgehenden Schulentwick- lungsplanungen 2018, 2016, 2012 und 2011) eine Vielzahl von Maßnahmen vor, mit denen zusätzli- che Schulplätze geschaffen und die Schulstruktur der Nachfrage entsprechend angepasst werden kann.  Nach der neuen städtischen Prognose steigt die Gesamtbevölkerung in Köln auf voraussichtlich knapp 1,15 Mio. Einwohner*innen in 2040. Das wären in 2040 rund 70.000 Einwohner*innen mehr als 2017, dem Ausgangsjahr der neuen Prognose, und rund 120.000 mehr als noch 2010. Der Wachstumskurs, der bereits bei der städtischen Vorausberechnung aus dem Jahr 2015 er- mittelt wurde, bleibt somit grundsätzlich bestehen, wenngleich in etwas geringerem Ausmaß. 2015 waren noch rund 1,18 Mio. Einwohner*innen in Köln in 2040 vorausberechnet worden.  Kann vor diesem Hintergrund teil weise „Entwarnung“ mit Blick auf die in den vorgehenden Schulentwicklungsplanungen auf der Grundlage der älteren Prognose ausgewiesenen, dri n- gend erforderlichen neuen Schulen bzw. Schulraumkapazitäten gegeben werden? Diese Frage ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten.  Erstens sind für die Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung grundlegend weniger die stadtweiten als vielmehr die kleinräumigen, also stadtbezirks - und stadtteilbezogene Er- gebnisse der neuen Bevölkerungsprognose elementar, um Entwicklungen und Bedarfe im Stadtgebiet möglichst genau zu lokalisieren, und zwar Grundschulbedarfe auf Stadttei l- ebene und Bedarfe im Bereich der weiterführenden Schulen mindestens auf stadtbezirkli- cher Ebene.  Zweitens: Nach intensiven Analysen der neuen kleinräumig en Prognoseergebnisse kommt die Schulentwicklungsplanung zu dem Schluss, dass an der bisherigen Zahl der geplanten neuen Schulen unbedingt festgehalten werden muss. Es ist zu unterstreichen, dass die Schülerzahlen in Köln in kurz - bis mittelfristiger Zukunft voraussichtlich weiter sehr stark ansteigen werden. Gleichzeitig mögen sich zukünftig auf längere Sicht ggf. Handlungsoptionen ergeben, die geplanten Größenordnungen bzw. Zügigkeiten von neu- en und bestehenden Schulen mit Augenmaß etwas zu reduzieren, wenn die prognostizier- ten moderaten Rückgänge der Kinderzahlen in langfristiger Perspektive tatsächlich eintre- ten. Ob und in welchem Ausmaß genau dies geschehen wird, ist durch zukünftige Aktuali- sierungen von Bevölkerungsprognosen, die in Köln spätestens alle drei Jahre vorgesehen sind, abzusichern.  Drittens: Da die Schülerzahlen kurz - bis mittelfristig noch stärker steigen als auf der Grundlage der älteren Bevölkerungsprognose von 2015 angenommen werden konnte, sind weitere neue Schulen bzw. Schulraumkapazit äten erforderlich, insbesondere (für) Grundschulen. In diesem Zusammenhang spielt auch der angekündigte Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag im Primarbereich (OGS) ab 2025 eine Rolle.  In der Schulentwicklungsplanung 2018 hat die Verwaltung einen Bedarf an mindestens 23 neu- en Grundschulen bzw. Grundschulgebäuden festgestellt. Mit der vorliegenden Schulentwic k- 5 lungsplanung 2020 ist die Zahl der erforderlichen Grundschulen auf nunmehr mindestens 30 anzupassen. Dies hat vor allem mit Erkenntnissen aus der neuen kleinräumigen Bevölkerungs- prognose zu tun bzw. mit neuen Wohnungsbauplanungen (vor allem Kreuzfeld, aber auch Els- dorf und Ehrenfeld), einer in der jüngeren Vergangenheit zwischenzeitlich höher angesetzten Zahl an geplanten neuen Wohneinheiten im Bereich Rondorf -Nordwest oder anzupassenden Planungen der Grundschulstandorte im Kontext von Mülheim-Süd aufgrund knapper Flächen.  Ein Teil der erforderlichen neuen Grundschulen bzw. Grundschulgebäude ist im Interim schon an den Start gegangen (Helios -Grundschule in Ehrenfeld) bzw. wird nach Schulbaumaßna h- menliste (Session 2905/2019) voraussichtlich in den nächsten Jahren in Betrieb genommen werden können (Fühlinger Weg in Volkhoven/Weiler in II -2020; Gaedestraße in Marienburg, Statthalterhofallee in Junkersdorf und Thessalonikiallee in Kalk (alle in IV-2021), Sürther Feld in Rodenkirchen (in I-2022), Friedrich-Karl-Straße in Nippes (in III-2023). Knappe Grundschulka- pazitäten sorgen allerdings heute schon dafür, dass sich die Situation in bestimmten Tei lräu- men der Stadt und damit an einzelnen Grundschulen sehr prekär darstellt. Daher sind zur Überbrückung und bis zur Inbetriebnahme der geplanten Grundschulneubauten Interimslösun- gen, z.B. durch das (temporäre) Zusetzen mobiler Einheiten vorzusehen.  Nach Einschätzung der Verwaltung lässt sich nach Analyse der Herausforderungen der G e- samtschul- und der Gymnasiallandschaft in Köln Folgendes festhalten:  Es werden in Köln sowohl mehr Gesamtschulplätze als auch mehr Gymnasialplätze benö- tigt, und zwar gleich dringlich und gleichberechtigt in der zeitlichen Perspektive.  Das Ziel besteht darin, in einem ersten Schritt 3 neue Gesamtschulen und 3 neue Gy m- nasien – wenn irgend möglich – bis zum Schuljahr 2023/24 vorgezogen an den (Interims- )Start zu bringen, und in ei nem zweiten Schritt, im Idealfall bis zum Schuljahr 2025/26, weitere 3 neue Gesamtschulen und 3 neue Gymnasien. Im dann folgenden dritten Schritt sollten die weiteren erforderlichen 5 Gesamtschulen (vor allem in den großen neuen Wohnbaugebieten) folgen.  Mit den im Interim schon gestarteten 2 neuen Gesamtschulen Helios in Ehrenfeld und Wasseramselweg in Vogelsang, dem in Betrieb gegangenen Gymnasium Neue Sandkaul in Widdersdorf sowie dem absehbar fertig gestellten Gymnasium Zusestraße in Lövenich wären dann bedarfsgerecht 21 neue weiterführende Schulen realisiert, davon 13 Gesamt- schulen und 8 Gymnasien.  Die aktualisierte schulentwicklungsplanerische Bedarfsfeststellung hinsichtlich neuer wei- terführender Schulen hat sich gegenüber der Schulentwicklungsplanung 2018 damit nicht verändert.  Es ergibt sich in Köln ein aktualisierter Bedarf an insgesamt mindestens 54 neuen Schulen bzw. Schulgebäuden bis 2030, von denen die ersten jüngst, überwiegend im Interim, schon an den Start gegangen sind. Gegenüber der Schulen twicklungsplanung 2018, mit der ein Bedarf an insgesamt mindestens 46 neuen Schulen bzw. Schulgebäuden ausgewiesen worden war (23 Grundschulen, 21 weiterführende Schulen und 2 Berufskollegs) stellt die Schulentwicklungspla- nung 2020 nunmehr einen Bedarf an 30 Grundschulen, 21 weiterführenden Schulen, 2 Berufs- kollegs und 1 Förderschule Geistige Entwicklung, damit insgesamt mindestens 54 neuen Schu- len bzw. Schulgebäuden fest. Alle geplanten neuen Schulen bzw. Schulgebäude sind in der Schulbaumaßnahmenliste (Session 2905/2019) enthalten, die mit Stand Oktober 2019 im D e- zember 2019 veröffentlicht wurde und die fortgeschrieben wird, so dass Änderungen im Zeitver- 6 lauf vorbehalten sind. Mindestens zwei ganz neue Suchaufträge für Grundschulstandorte wer- den mit einer Fortschreibung der Schulbauliste noch zu ergänzen sein.  Um den Schulbau weiter zu beschleunigen, wird die Verwaltung ein konkretes Schulbaupr o- gramm auflegen. In diesem wird die Verwaltung dem Rat verschiedene Möglichkeiten einer be- schleunigten Umsetzung mit direkter Zuordnung der Schulbaumaßnahmen, beispielsweise für ein weiteres GU/TU -Paket oder für Schulbauvorhaben im Investorenverfahren, vorschlagen. Außerdem wird die Verwaltung alle 277 Schulstandorte auf mögliche Nachverdichtungspote n- tiale prüfen.  Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung sind in diesem Zusammenhang gleichzeitig neue Interimslösungen zum vorgezogenen Start der dringend erforderlichen neuen Schulen notwendig, die die Zeit bis zur Umsetzung der abschließenden Schulneubauten und Erwe ite- rungsbauten überbrücken. Hier kommen mehrere Teillösungsschritte in Frage, zum Beispiel die Ausweitung der bestehenden drei „Containerpakete“, Interimsbauten auf gesonderten Flächen oder (temporäre) Anmietungen geeigneter (Büro-)Immobilien. 3. Haushaltsmäßige Auswirkungen Es handelt sich bei vorliegender Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 in erster Linie um eine Rahmenplanung, die Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsoptionen darstellt und dadurch eine Orientierung für weitere Diskussionen gibt. Einzelne Maßnahmen werden in jeweils ge- sonderten Vorlagen bei gesicherter Finanzierung zur Beschlussfassung durch die politischen Gremi- en vorgelegt werden (siehe auch Beschlusspunkt 2). Die Einzelmaßnahmen können dabei Bezug auf den vorliegenden Referenzrahmen nehmen und damit auch im Gesamtkontext bewertet werden. In der Mittelfristigen Finanzplanung sind beim Amt für Schulentwicklung Finanzmittel sowohl im kon- sumtiven als auch im investiven Bereich in Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben – Mittel veran- schlagt, die aus den gegenwärtigen Herausforderungen resultieren. Die Ansätze werden anlassbezo- gen und an den zukünftigen Handlungsbedarfen orientiert fortgeschrieben. Um sich einer finanziellen Größenordnung annähern zu können, verweist die Verwa ltung auf eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik. Im Mai 2015 haben das Deutsche Institut für Urbanistik und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln den gemeinsamen Abschlussbericht zum Pilotprojekt „Leistungsfähige Infrastruktur generationengerecht finanziert – am Beispiel der Stadt Köln“ vorgelegt. Das Projekt wurde gemeinsam von der Stadt Köln und den Stadt- werken Köln beauftragt. Köln ist damit die erste Großstadt, die so weit reichende Modelle, gemei n- sam mit Projektpartner*innen, erstellt hat.  Allein für sechs ausgewählte Bereiche der Daseinsvorsorge – darunter Mobilität, Wohnen und Bildung – werden in Köln, konservativ geschätzt, investive Bedarfe von rund 16 Milliarden Euro bis 2040 ausgewiesen. Auf Bildung entfällt dabei ein Anteil von rund 15% an den gesamten in- vestiven Bedarfen, das sind rund 2,4 Milliarden Euro.  Das „Kölner Tragfähigkeitskonzept“ betrachtet die Finanzentwicklung, wie sie sich unter den heutigen Bedingungen im Laufe von 25 Jahren darstel lt. Hier haben die Forscher eine sog e- nannte „Tragfähigkeitslücke“ für den „Konzern Stadt Köln“ errechnet. 7  Kölns Infrastrukturen sind elementarer Bestandteil des öffentlichen Vermögens. Pflege und Er- halt sowie Um - und Ausbau der Infrastruktur zählen zu den Kernaufgaben jeder nachhaltigen und generationengerechten Daseinsvorsorge. Die städtischen Infrastrukturen müssen in Kennt- nis der finanziellen Gestaltungsspielräume der Stadt stetig und mit langfristigem Blick entwickelt werden. 4. Auswirkungen auf den Klimaschutz Da es sich vorliegend um eine Rahmenplanung handelt, die Handlungserfordernisse und Lösungsan- sätze im Gesamtzusammenhang beschreibt, ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz. Einzelne schulentwicklungsplanerische bzw. schulorganisatorische Maßnahmen werden wie beschrieben als gesonderte Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien eingebracht und dann auch jeweils hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf den Klimaschutz betrachtet. 5. Ausblick auf das weitere Vorgehen Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 in zwei Lesungen im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzustellen und in der Beratungsfolge alle B e- zirksvertretungen sowie weitere Fachausschüsse zu befassen. Anschließend soll die Schulentwic k- lungsplanung 2020 in den Rat eingebracht werden. Im Parallelverfahren soll die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen mit der Bitte um bzw. Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. Die Beratungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen und die Rückmeldungen der Schulen werden der aktuellen Beschlussvorlage beigefügt und bei B e- darf durch die Verwaltung in Kurzform bewertet. Daneben wird in 2020 neu ein „Runder Tisch Schule“ etabliert, der halbjährlich tagt und einem ve r- stärkten Dialog über die erforderlichen Schulbaumaßnahmen mit verschiedenen Akteuren und Stake- holdern in Verwaltung und Politik dient. Adressaten sind z.B. die Sprecher*innen der Schulformen in Köln, Vertreter*innen der unteren und oberen Schulaufsicht, Schulpflegschaft und Bezirkssch ü- ler*innenvertretung sowie die Bürgeramtsleitungen. Die Verwaltung beabsichtigt, im Einzelnen vorgesehene schulorganisatorische b zw. schulentwic k- lungsplanerische Maßnahmen im Parallelverfahren bzw. zeitnah im Anschluss an die Erörterung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 mit gesonderten Beschlussvorlagen in die politi- schen Gremien einzubringen. Wie weiter oben scho n ausgeführt, wird die Verwaltung in 2020 ein konkretes Schulbauprogramm auflegen, um den Schulbau weiter zu beschleunigen. Anlagen
  • Anlage 9, Auszug BV 4 Ehrenfeld vom 11.05.2020

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 12.05.2020 Auszug aus der Niederschrift der 47. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.05.2020 öffentlich 10.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9) sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerec h- ten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen geg e- ben wird. (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entspre chende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. Die Verwaltung wird gebeten, in der Fortschreibung der Schulentwicklungspla- nung Köln 2020 zu berücksichtigen, dass 1. Der Stadtbezirk Ehrenfeld bereits 2019 den für 2030 prognostizierten Be- völkerungsstand nahezu erreicht hat1 2. Im Stadtbezirk Ehrenfeld große Bauvorhaben, die (hoffentlich) vor 2030 fertiggestellt sein werden, bei der Bevölkerungsprognose nicht berück- sichtigt werden konnten2 3. Zeitnah notwendig würde, den Neubau einer Grundschule sowie die zu- sätzlichen Erweiterungspotentiale im Stadtteil Ehrenfeld unverzüglich 1 umzusetzen 3 In diesem Zusammenhang, ist der Standort Franz- Geuerstraße erneut zu prüfen oder im näheren Umfeld ein neuer Grund- schulstandort zu suchen. 4. Neben der Ausweitung des Angebots an Grundschulplätzen im Stadtteil Bocklemünd/Mengenich auch die Rückkehr der Schule Kunterbunt an ih- ren Ursprungsstandort mit Hochdruck betrieben werden muss Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 12.05.2020 Auszug aus der Niederschrift der 47. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.05.2020 öffentlich 10.4.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion Die Linke und Herrn Schuster (Deine Freunde) zu TOP 10.4, betr.: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 – Schulplanung konkretisieren AN/0541/2020 Beschluss Die Verwaltung wird gebeten, in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 zu berücksichtigen, dass 5. Der Stadtbezirk Ehrenfeld bereits 2019 den für 2030 prognostizierten Bevölke- rungsstand nahezu erreicht hat4 6. Im Stadtbezirk Ehrenfeld große Bauvorhaben, die (hoffentlich) vor 2030 fertig- gestellt sein werden, bei der Bevölkerungsprognose nicht berücksichtigt wer- den konnten5 7. Zeitnah notwendig würde, den Neubau einer Grundschule sowie die zusätzli- chen Erweiterungspotentiale im Stadtteil Ehrenfeld unverzüglich umzusetzen6 In diesem Zusammenhang, ist der Standort Franz-Geuerstraße erneut zu pr ü- fen oder im näheren Umfeld ein neuer Grundschulstandort zu suchen. 8. Neben der Ausweitung des Angebots an Grundschulplätzen im Stadtteil Bock- lemünd/Mengenich auch die Rückkehr der Schule Kunterbunt an ihren Ur- sprungsstandort mit Hochdruck betrieben werden muss 4 5 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
  • Anlage 16, Auszug BV Kalk 14.05.2020 TOP 1.2

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 15.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 43. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 14.05.2020 öffentlich 1.2.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU- Fraktion vom 14.05.2020 AN/0617/2020 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lä sst zunächst getrennt über die einzelnen Punkte aus der Ziffer 3 des gemeinsamen Änderungsantrages der SPD- und CDU- Fraktion abstimmen: Beschlüsse: 1. Beschluss: M103a Realisierung eines neuen Gymnasiums mit 3 Zügen in der Sekundarstu- fe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf der Fläche Poll-Vingster Straße in Köln-Humboldt/Gremberg Wie die Bezirksvertretung Kalk begrüßt der Rat die Realisierung einer weiterführen- den Schule mit Oberstufe an diesem Standort. Die Schulform zur rechtlichen Errich- tung wird bis zur Umsetzung der Maßnahme zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt. 2 2. Beschluss: M103b Errichtung einer neuen Gesamtschule mit 6 Zügen in der Sekundarstu- fe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück Frankfurter Stra- ße/Fuldaer Straße in Köln-Höhenberg Der Rat bekräftigt die eindeutigen Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk, dass nach der Verlegung des Bauhofes die Fläche an der Frankfurter Straße in Köln-Höhenberg für den Wohnungsbau entwickelt wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. 3. Beschluss: M104 Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk Zusätzlich zu den genannten Optionen wird zur zeitnahen Errichtung einer weiterfüh- renden Schule (Gesamtschule/Gymnasium) die Fläche am Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar in die Rahmenplanung aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt. 4. Beschluss: M104a Sanierung von bestehenden Schulgebäuden Der Rat unterstützt wie die Bezirksvertretung Kalk, dass die Sanierung der stark sa- nierungsbedürftigen Schulen und dadurch nicht genutzten Kapazitäten zeitnah um- gesetzt werden (z.B. Albermannstraße in Köln-Kalk). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Abschließend stellt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer den gesamten neuen Beschlussvorschlag aus dem Änderungsantrag zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schul- struktur im Wandel, G9) sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Ge- staltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird. (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vo r- zubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politi- schen Gremien einzubringen. 3 (3) beschließt folgende Änderungen und Ergänzungen zum Verw altungsvorschlag: M103a Realisierung eines neuen Gymnasiums mit 3 Zügen in der Sekun- darstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf der Fläche Poll-Vingster Straße in Köln-Humboldt/Gremberg Wie die Bezirksvertretung Kalk begrüßt der Rat die Realisierung einer w eiterfüh- renden Schule mit Oberstufe an diesem Standort. Die Schulform zur rechtlichen Errichtung w ird bis zur Umsetzung der Maßnahme zurückgestellt. M103b Errichtung einer neuen Gesamtschule mit 6 Zügen in der Sekundar- stufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück Frankfurter Straße/Fuldaer Straße in Köln-Höhenberg Der Rat bekräftigt die eindeutigen Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk, dass nach der Verlegung des Bauhofes die Fläche an der Frankfurter Straße in Köln- Höhenberg für den Wohnungsbau entw ickelt w ird. M104 Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk Zusätzlich zu den genannten Optionen w ird zur zeitnahen Errichtung einer w ei- terführenden Schule (Gesamtschule/Gymnasium) die Fläche am Brück-Rather Steinw eg in Köln-Rath/Heumar in die Rahmenplanung aufgenommen. M104a Sanierung von bestehenden Schulgebäuden Der Rat unterstützt w ie die Bezirksvertretung Kalk, dass die Sanierung der stark sanierungsbedürftigen Schulen und dadurch nicht genutzten Kapazitäten zeitnah umgesetzt w erden (z.B. Albermannstraße in Köln-Kalk). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
  • Anlage 10, Ergebnisprotokoll Fachgespräch BV 6 SEP 12052020

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    Anlage 10 zur Vorlage 0418/2020 Information zum interfraktionellen Fachgespräch in der Bezirksvertretung Chorweiler am 12.05.2020 Herr Zöllner begrüßt die Anwesenden und übergibt das Wort an Herrn Hölzer. Im Vorfeld des Interfraktionellen Gesprächs wurde abgestimmt, dass die Beschlussvorlage „Fortschreibung Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Dringlichkeitsentscheidung behandelt werden könnte, damit der Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 25.05.2020 und der Rat am 18.06.2020 mit den Voten aller Bezirksvertretungen erreicht werden kann. Die BV Rodenkirchen hat die Beschlussvorlage vertagt, so dass eine Dringlichkeit nicht mehr erforderlich ist. Herr Hölzer erläutert anhand der vorliegenden Präsentation die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 als Rahmenplanung. Die detaillierten Fragen der Bezirksvertreter*innen zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung werden von Herrn Hölzer ausführlich beantwortet. Als Ergebnis der Fragen formuliert Herr Zöllner einen Beschlussvorschlag für die BV-Sitzung am 04.06.2020: Prinzipiell begrüßt die Bezirksvertretung Chorweiler die Schulentwicklungsplanung Köln 2020. Es soll durch die Verwaltung geprüft werden, wo eine Grundschule in Fühlingen errichtet werden kann. Diese Prüfung soll der BV vorgelegt werden. Die BV spricht sich für den Gesamtschul-Standort Worringen aus und bevorzugt diesen vor dem Schulstandort Netzestraße. Der Standort Netzestraße soll als Reservestandort vorgehalten werden. Der Kindergartenbau Netzestraße soll zügig umgesetzt werden. Eine Konzeptentwicklung zum Bildungscampus Köln-Nord soll durch die Verwaltung erstellt werden. Diese Konzeptentwicklung ist ein entscheidendes Bauteil zur Gesamtentwicklung von Kreuzfeld und ist auch wichtig für die Planung des neuen Stadtteils. Die Priorisierung für Schulbauten im SB Chorweiler ist für die Bezirksvertretung bzw. für den Stadtbezirk keine Perspektive, die Verwaltung wird aufgefordert die Priorisierung zu überarbeiten. Die Bezirksvertretung beschließt ein Interfraktionelles Gespräch zum Thema „Schulsanierung“. Die Bezirksvertretung beschließt eine schnelle Umsetzung und Entwicklung von Gesamtschulen für den Stadtbezirk Chorweiler, da bereits heute viele Schulplätze fehlen.
  • Anlage 13 Stellungnahme der Stadtschulpflegschaft Köln

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    1 von 2 15. Mai 2020 Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie uns als Stadtschulpflegschaft die Möglichkeit geben, Stellung zur Fortschreibung Ihres Schulentwicklungsplans zu nehmen. Dieser Gelegenheit kommen wir gerne nach und entschuldigen uns gleichzeitig dafür, dass es uns wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen aufwendigen Abstimmungen erst heute gelingt, Ihnen unsere Vorstellungen mitzuteilen. Wir haben diese soeben in einer Videokonferenz schulformübergreifend abgestimmt. Zunächst danken wir für Ihr Bemühen, den Schulbaunotstand in Köln möglichst schnell zu überwinden. Daher hoffen wir, dass viele der von Ihnen angestoßenen Projekte schnell in Angriff genommen werden können. Denn für die Bildung unserer Kinder ist es von erheblicher Bedeutung, dass diese unter optimalen Bedingungen vermittelt werden kann. Dazu gehören neben genügend Lehrern selbstverständlich auch gut ausgestattete Schulen. Wir nehmen bewusst davon Abstand, uns mit einzelnen Maßnahmen Ihrer Schulentwicklungsplanung zu beschäftigen. Dazu fehlen uns konkrete Zahlen und Daten. Wir beschränken uns in unserer Stellungnahme stattdessen auf einige grundsätzliche Aspekte, die wir für bedeutsam halten. Wir bitten Sie daher bei der Umsetzung des Plans, zu dem selbstverständlich noch Prioritäten zu bilden sind, die folgenden Aussagen zu berücksichtigen. Die schulische Bildung ruht in NRW auf zwei Säulen, die sich gegenseitig ergänzen sollen. Dies ist einerseits das dreigliedrige Schulsystem, andererseits sind es die Gesamtschulen. Damit beide Systeme unabhängig voneinander funktionieren können, ist es unabdingbar, dass nicht nur genügend Gesamtschulplätze angeboten werden, sondern auch das dreigliedrige System Stadtschulpflegschaft Köln* Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Vorstandsmitglieder Lutz Tempel (Vorsitzender) Silvia Behrendt Ines Parotat-Schreiner fon 0221-925775-31 (Lutz Tempel) info@stadtschulpflegschaft- koeln.de www.stadtschulpflegschaft- koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoel n *Die Stadtschulpflegschaft Köln ist die frei-willige Vereinigung der Schulpflegschaften Kölner Schulen auf der Basis des § 72 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW. Stadtschulpflegschaft Köln • Willy-Brandt-Platz 3 • 50475 Köln Stadtschulpflegschaft Köln • Willy-Brandt-Platz 3 • 50475 Köln Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat Bildung Jugend und Sport Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Per E-Mail an markus.hoelzer@stadt-koeln.de Stadtschulpflegschaft Köln 2 von 2 durchlässig funktioniert. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn es neben den Gymnasien auch genügend Real- und Hauptschulen gibt. Anderenfalls wird das dreigliedrige Schulsystem auf Dauer nicht lebensfähig sein, muss aber erhalten werden, weil nur dieses die Gesellschaft in Gänze abbildet. Dazu muss alles dafür getan werden, die noch bestehenden Hauptschulen gesellschaftlich zu stützen, besonders zu fördern, auf jeden Fall nicht noch weiter zu reduzieren. Desgleichen gilt für die Realschulen, da beide Schulformen die Fähigkeiten bereitstellen, die von Handwerk, Handel und Industrie zukünftig benötigt werden. Dieser Aspekt kommt nach unserer Überzeugung in Ihrem Schulentwicklungsplan zu kurz. Insofern sollte im nächsten Schulbaumaßnahmenpaket ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, dass beide Schulsysteme in allen neun Kölner Stadtbezirken gleichmäßig vertreten sind. Kinder und Eltern sollte die freie Schulwahl ermöglicht werden auch unter Berücksichtigung angemessener Schulwege. Nur so kann gewährleistet werden, dass jedes Kind nach seinen Bedürfnissen optimal gefördert werden kann. Als Richtschnur kann dazu die am 13. Mai 2020 veröffentliche Mitteilung 1367/2020 Ihres Dezernates gewählt werden. Darin wird aufgezeigt, dass von 8.606 Kindern gerne 3.301 auf eine Gesamtschule gewechselt wären, was einer Quote von knapp 40% entspricht. Daher sollte diese möglichst bald in allen Stadtbezirken angeboten werden. In Bezug auf den Bestand der Förderschulen sollte bedacht werden, ob sich die Inklusion – wie von uns gewünscht – in den nächsten Jahren weiter verstärkt. Daher sollten neue Förderschulen nur noch gebaut werden, wenn diese tatsächlich und kurzfristig erforderlich sind. In diesem Zusammenhang erschließt es sich uns z. B. nicht, warum im neu geplanten Bildungscampus Kreuzfeld, der realistisch in den nächsten 15 Jahren kaum realisiert werden wird, eine Förderschule Geistige Entwicklung (M76d in Verbindung mit M65c und M76e) geplant ist. Vielleicht wäre es alternativ möglich, ein weiteres, ungenutztes Gebäude der FS GE Redwitzstraße zusätzlich zu nutzen, da der zusätzliche Bedarf offenbar ja bereits heute besteht. Es wäre schön, wenn es uns gemeinsam gelingen würde, die Schullandschaft Kölns in möglichst kurzfristiger Zeit entsprechend vielfältig aufzustellen. Dazu hoffen wir sehr, dass Ihnen auch politisch die Möglichkeit eingeräumt wird, dem Schulbau die nötige Priorität zu verleihen, und er nicht zerrieben wird zwischen ökologischen, wirtschaftlichen und liegenschaftlichen Interessen. Der dringend benötigte Schulbau sollte in diesem Zusammenhang immer bevorzugt ermöglicht werden. Als Stadtschulpflegschaft Köln sind wir gerne bereit, Sie in diesem Sinne zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Lutz Tempel (Vorsitzender StSPS Köln)
  • Anlage 15 Korrigierte Seiten der Anlagen Grundschulen und Weiterführende Schulen für den Stadtbezirk Rodenkirchen - Stand 20.05.2020

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    Herunterladen: Anlage 15 Korrigierte Seiten der Anlagen Grundschulen und Weiterführende Schulen für den Stadtbezirk Rodenkirchen - Stand 20.05.2020

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    Anlage Grundschulen Seite 2 von 14 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Ø Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Einschulung Referenz: mögliche Schulpflicht bis 2025 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schul-nummer Übersicht Grundschulen - Überarbeitung mit kleinräumiger EW Prognose 2018 - Stand Februar 2020 Stadtteil Straße Züge „Richt-frequenz“ Summe Maximale Kapazität (GL berücksichtigt) Max. Einschulung lt. Einwohnerprognose (6<7 Jahre) SEP 2016 GL Franziskus-Schule, Cäsarstraße 1,5 Erweiterung +0,5 Zug 0,5 Maria-Sybilla-Merian-Schule, Cäsarstraße 3 69 81 Erweiterung + 1 Zug 1 23 23 Summe Bayenthal 6 138 160 90 101 84 17 130 112 18 Marienburg yyyy02 GS Gaedestraße 3 23 69 81 68 77 75 2 81 75 6 Annastraße 3 GL 69 75 Erweiterung + 1 Zug 1 23 23 yyyy03 GS „Parkstadt Süd I“ 4 23 92 104 yyyy04 GS „Parkstadt Süd II“ 3 23 69 81 59 112 73 39 78 66 12 44 57 46 11 65 42 23 20 460 524 254 310 277 33 309 296 13 111946 GGS Sankt- Nikolaus-Schule, Bernkasteler Straße 4 GL 23 92 100 112409 GGS Rosenzweigweg 2 23 46 56 6 138 156 192 214 185 29 232 207 25 113890 GGS Anne-Frank-Schule, Adlerstraße 4 GL 23 92 100 yyyy5 GS Rondorf Nordwest 2 23 46 56 yyyy06 GS Rondorf Nordwest 4 23 92 104 10 69 230 260 110 166 131 35 92 83 9 Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Mainstraße 3 GL 69 75 Erweiterung mit Umzug ins Sürther Feld 2 46 50 Grüngürtelschule, Mainstraße 3 69 81 Erweiterung nach Auszug EGS 1 23 23 neue Grundschule OGS (privat) 2 GL 23 46 50 179 203 187 16 202 186 16 31 24 21 3 22 16 6 Weiß 113888 GGS Albert-Schweitzer-Schule, Zum Hedelsbe rg 3 23 69 81 68 71 64 7 62 52 10 Sürth 113918 GGS Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstr aße 4 23 92 104 122 114 110 4 112 97 15 18 46 414 464 380 398 383 15 376 351 25 Godorf 113920 GGS Godorfer Hauptstraße 1 GL 23 23 25 35 35 31 4 35 30 5 Meschenich /Immendorf 113943 GGS Schule IM Süden, Ketteler Straße, inkl. Teilstandort Godorfer Straße (bis 1,5 Züge) 5 GL 23 115 125 116 128 120 8 143 126 17 6 138 150 150 159 150 9 166 156 10 60 1.380 1.554 1.054 1.178 1.127 51 1.124 1.092 32 Summe Rodenkirchen/Hahnwald 11 253 279 Summe Godorf, Immendorf, Meschenich 113955 111430 112045 112100 113906 Raderberg/ Raderthal GGS Bayenthal KGS Rodenkirchen/ Hahnwald EGS KGS Summe Rondorf 23 46 56 GGS Rondorf 23 11 253 283 Summe Raderberg/Raderthal Zollstock Summe Zollstock 23 Summe Bayenthal, Marienburg, Raderberg, Raderthal Summe Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß, Sürth 23 Summe Stadtbezirk Rodenkirchen 23 Anlage weiterführende Schulen Seite 2 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø zu Max. Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020 - 2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Realschulen Johannes-Gutenberg-Realschule, Kuckucksw eg 4 27 108 116 0 0 7,5% 0 86 80 6 83 78 6 Gymnasium Rodenkirchen, Sürther Straße 55 6 27 162 174 9 175,5 Irmgardisgymnasium, Schillerstraße (Erzbistum) 4 27 10 8 116 6 117 Rondorf Nordwest mit 4 Zügen SI und 6 Zügen SII aufbauend ab 5. Sj. 4 27 108 116 6 117 Summe Rodenkirchen 14 0 378 406 21 409,5 60,8% 0 702 653 50 681 632 48 Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 8 27 216 232 7 136,5 Gesamtschule Zollstock, Raderthalgürtel 3 6 27 135 174 6 117 Erweiterung auf Parkplatzfläche um 2 Züge SI und 1 Zig SII 2 0 54 58 1 19,5 Gesamtschule „Dom-Brauerei-Gelände“ mit 6 Zügen SI und 5 Zügen SII 6 27 162 174 5 97,5 Offene Schule Köln, private Gesamtschule, An der Wachsfabrik 2 20 40 40 1 19,5 Summe Rodenkirchen 24 0 607 678 20 390 31,0% 0 358 332 25 347 322 25 42 1.093 1.200 41 799,5 99,3% 0 1.146 1.065 81 1.111 1.032 79 3 27 81 87 5 97,5 45 1.174 1.287 46 897 99,3% 1.154 1.073 81 1.119 1.039 80 Gymnasien Gesamtschulen Summe insgesamt Zurechnungsanteil Innenstadt Stadtbezirk Rodenkirchen Summe insgesamt
  • Anlage 17 Stellungnahme Lise-Meitner-Gesamtschule - Eingang 22.05.2020

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    Anlage 17 Stellungnahme der Schulkonferenz der Lise -Meitner-Gesamtschule, Gesamtschule Stresemannstraße Porz, Eingang bei IV/2: 22.05.2020, 10:09 Uhr per Mail Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zu dem Vorgang Stellung zu nehmen. Die Schulkonferenz der Lise -Meitner-Gesamtschule begrüßt die in der Maßnahme 84b der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 genannten Entwicklungsmöglichkeiten. Die Schulkonferenz betrachtet die Erweiterung der Sekundarstufe I als große Chance für den Standort der Lise Meitner Gesamtschule. Auch sieht sich di e Lise-Meitner-Gesamtschule mit verpflichtet, den wachsenden Bedarf an Schulplätzen zu decken. Sowohl die Zusammenkunft des Eilausschusses der Schulkonferenz am 19.11.2018 a ls auch die Schulkonferenz am 13.12.2018 hatte sich für die Erweiterung der Lise Meitner Gesamtschule ausgesprochen. Ebenso hat das Gremium beschlossen, den Schulträger dazu aufzufordern, die direkt nebenan liegende ehemalige Finkenbergschule für die Lise Meitner Gesamtschule nutzbar zu machen, da diese sich ganz besonders für eine Schulerweiterung eignet. Eine Auslagerung von Lerngruppen hätte den Vorteil, dass hier individuelle Förderung und auch Forderung gelebt werden kann: fehlende Differenzierungsräume für die Inklusion, die Erweiterung der Ganztagsangebote, die Ausweitung der Lernzeit können dann umgesetzt werden. Zur Realisierung eines möglichst optimalen Schulbetriebes schlägt die Schulkonferenz hiermit die Auslagerung von Lerngruppen in das benachbarte Sc hulgebäude Stresemannstraße vor. Nach Auszug der derzeit dorthin verlegten Grundschule Friedrich List (Breitenbachstr.) müssen die entsprechenden Anpassungsarbeiten und Ausstattungen durchgeführt werden, um den Lerngruppen der LMG zu entsprechen. Ein weiterer Vorteil ist es, dass es keinerlei Einschränkungen für die restlichen Schüler gibt, da weder die vorhandenen Flächen des Schulhofes, noch bauliche Einschränkungen im vorhandenen Gebäude nötig sind. Anmerken möchten wir nochmals, d ass unter dem Schulgelände der LMG eine Gasleitung verläuft, die eine Erweiterung des Gebäudes verhindert. Eine Beschulung in Containern ist weder für unsre Schülerinnen und Schüler noch für das lehrende Personal zumutbar.
  • Anlage 19 zu SEP - Mittendrin e.V.

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    mittendrin e.V. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat IV 50679 Köln 26.5.2020 Betrifft: Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Köln 2020 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, als Elternverein für inklusive Bildung, der von Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher gegründet wurde und betroffene Familien berät, möchten wir uns hiermit zur Ratsvorlage „Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Köln 2020“ zu Wort melden. Zunächst sind wir verwundert, dass die aktuelle Schulentwicklungsplanung dem Rat vorgelegt wird, ohne dass zuvor der Behindertenbeauftragte der Stadt Köln sowie der „Expertenbeirat für den Inklusionsplan für Kölner Schulen“ in den Entstehungsprozess einbezogen worden sind. Im Zuge dieser Beratungen wäre deutlich geworden, dass der vorliegende Entwurf nicht den Vorgaben von 8 80 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen entspricht, der die Schulträger in mehreren Absätzen ausdrücklich verpflichtet, eine inklusive Schulentwicklungsplanung vorzulegen. $80 Schulentwicklungsplanung (1) Soweit Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände Schulträgeraufgaben nach $ 78 zu erfüllen haben, sind sie verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses ($ 78 Abs. 4) der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und geben mittendrin e.V. Luxemburger Str. 189 50939 Köln www.mittendrin-koeln.de mittendrin e.V. ihnen Empfehlungen. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander. abzustimmen. (2) Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens ($ 20 Absatz 2) unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. (...) (5) Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten. Die gegenwärtige Vorlage lässt eine inklusive Schulentwicklungsplanung in allen diesen Aspekten vermissen. Dieses Versäumnis wird nicht durch die Existenz des „Kommunalen Inklusionsplans für Kölner Schulen 3.0“ von 2019 ausgeglichen, weil der Inklusionsplan erstens nicht Bestandteil der Schulentwicklungsplanung ist und zweitens ebenfalls keine Entwicklungsplanung nach 8 80 Schulgesetz enthält. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass im 3. Inklusionsplan sämtliche Zielmarken für den Aufbau der inklusiven Bildung in Köln gestrichen sind, die im 1. und 2. Inklusionsplan noch enthalten waren. Der vorliegende Schulentwicklungsplan genügt damit auch nicht der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die ausdrücklich alle staatlichen Ebenen verpflichtet, die Inklusion (hier im Bereich Schule nach Artikel 24) voran zu treiben. Die Fortschreibung der Schulentwicklung Köln 2020 lässt keine aktive Handlungsplanung erkennen, wie die Stadt Köln die inklusive Bildung in ihrer Schullandschaft in Zukunft weiter gestalten will. Besonders deutlich wird dies in der Planung einer 5. Förderschule Geistige Entwicklung im neu entstehenden Stadtteil Kreuzfeld. Mehr als zehn Jahre nach Rechtsgültigkeit der UN- Behindertenrechtskonvention ist uns völlig unverständlich, wie die Stadt Köln einen neuen mittendrin e.V. Luxemburger Str. 189 50939 Köln www.mittendrin-koeln.de mittendrin e.V. Stadtteil planen kann, der nicht von vorn herein eine inklusive Schullandschaft vorsieht, sondern stattdessen eine neue Förderschule in diesem Stadtteil implementieren will. Wir möchten in diesem Zusammenhang anmerken, dass Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention die Staaten verpflichtet, sämtliche verfügbaren Mittel einschließlich der Verlagerung von Mitteln in den Aufbau der inklusiven Bildung zu investieren. Der Bau neuer zusätzlicher Förderschulen ist definitiv konventionswidrig. Anstatt inklusiv zu gestalten, lässt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 in Bezug auf inklusive Bildung den Gestaltungswillen vermissen und plant an einem Punkt sogar den bisherigen Schwachstellen der inklusiven Entwicklung in Köln hinterher und verstärkt diese: bei den steigenden Schüler*innenzahlen der Förderschulen Geistige Entwicklung. Die Zahlen des städtischen Inklusionsmonitorings zeigen hier zwei problematische Entwicklungen auf. Erstens ist die Zahl der Schüler*innen an den Förderschulen Geistige Entwicklung seit dem Schuljahr 2005/2006 in Köln nicht etwa durch eine inklusive Entwicklung gesunken, sondern absolut (+99) und relativ (!) gestiegen. Die Exklusionsquote der Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt nahm im genannten Zeitraum von 0,47 Prozent auf 0,59 Prozent zu! Zweitens ist die Zahl der Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im genannten Zeitraum insgesamt um unglaubliche 63 Prozent gestiegen. Diese Steigerung lässt sich weder durch den allgemeinen Anstieg der Schüler*innenzahlen erklären noch sind irgendwelche medizinischen Gründe realistisch annehmbar. Da Schüler*innen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung rechtlich keinen Schulabschluss ablegen können, tut sich hier ein zukünftiges Problemfeld für die Stadt Köln auf, auf das wir im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Antworten erwartet hätten, anstatt der Problemlage unhinterfragt hinterher zu planen. Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Anmerkungen in die Beratung des Rates einbezogen werden. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Eva-Maria Thoms mittendrin e.V. Luxemburger Str. 189 50939 Köln www.mittendrin-koeln.de
  • Anlage 20 zu SEP - Anmerkungen der Verwaltung zur Stellungnahme von mittendrin e.V_

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    1 Anlage 20 27.05.2020 Anmerkungen der Verwaltung zur Stellungnahme von mittendrin e.V. vom 26.05.2020 zur „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (0418/2020) Die Verwaltung dankt mittendrin e.V. für das Schreiben zur Schulentwicklungsplanung vom 26.05.2020 (siehe Anlage 19) und nimmt zu den Inhalten wie folgt Stellung: • In der vorliegenden Schulentwicklungsplanung wird in Kapitel 1.1 („Hintergrund und Ziele der Fortschreibung“) ausgeführt: „Die vorliegende Fortschreibung der Schulent- wicklungsplanung 2020 fokussiert wie ihre Vorgängerinnen in erster Linie auf quantita- tive Bedarfe an Schulplätzen und Schulraumkapazitäten sowie auf Fragen einer be- darfsgerechten Schulstruktur. Ergänzende, ebenso wichtige Fragen, wie z.B. nach der schulischen Inklusion oder der Ausbauplanung im Bereich der Offenen Ganztagsschu- le (OGS) werden hier nicht adressiert bzw. nur gestreift. Sie wurden und werden in er- gänzenden, separaten Planungsberichten ausführlich erörtert, auf die an dieser Stelle querverwiesen wird. In diesem Zusammenhang kündigt die Verwaltung an, dass sie beabsichtigt, ab Jahresanfang 2021 eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung für die (städtischen) Berufskollegs und Weiterbildungskollegs zu erarbeiten.“ • Wie erläutert, betreibt die Verwaltung eine Schulentwicklungsplanung in sich wechsel- seitig ergänzenden und miteinander korrespondierenden Modulen, um der Komplexität quantitativer und qualitativer Herausforderungen der differenzierten Schullandschaft Köln gerecht zu werden. Die vorliegende Schulentwicklungsplanung entspricht § 80 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. • In 2019 ist die dritte Fortschreibung der Inklusionsplanung veröffentlicht worden (siehe 2500/2019, „Kommunaler Inklusionsplan für Kölner Schulen 3.0 (2019)“, die im Aus- schuss Schule und Weiterbildung, im Jugendhilfeausschuss und in der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik erörtert und zur Kenntnis genommen wurde. Der In- klusionsplan war vorab im „Expertenbeirat Inklusion“, in dem auch mittendrin e.V. und der Behindertenbeauftragte der Stadt Köln Mitglieder sind, abgestimmt worden. • In den Entstehungsprozess der vorliegenden Fortschreibung der Schulentwicklungs- planung (für allgemein bildende Schulen) sind der Behindertenbeauftragte und der Ex- pertenbeirat Inklusion nicht vorab einbezogen worden. Das gilt auch für weitere Akteu- re wie z.B. die Stadtschulpflegschaft, die Schulen, das Schulamt für die Stadt Köln (als untere Schulaufsicht) und die Bezirksregierung Köln (als obere Schulaufsicht). Der Be- teiligungsprozess vollzog und vollzi eht sich nach Einbringung der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung“ in die politischen Gremien ab März 2020 und wird auch nach einem Ratsbeschluss über die vorgelegte Rahmenplanung nicht abgeschlossen sein. Beschlusspunkt 2 weist darauf hin, dass d ie Verwaltung auf der Grundlage der orientierenden Rahmenplanung im Dialog einzelne schulorganisatorische Maßnahmen vorbereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einbringen wird. 2 • Nach Ansicht der Verwaltung ist inklusive Bildung Bildungsgerechtigkeit und heißt alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen an den Kölner Schulen willkommen zu hei- ßen; bedeutet Vielfalt als Bereicherung für die (Lern-)Gemeinschaft zu erleben und den jungen Menschen ein Lernumfeld zu bereiten, in dem sie gemeinsam ihre individuellen Bildungschancen bestmöglich ausschöpfen können. • Gleichzeitig setzt die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung einen tiefgreifenden Wandel des deutschen Bildungssystems voraus, für den viele notwendige Rahmenbe- dingungen auch aufgrund der Komplexität der Aufgaben noch nicht vereinbart sind. Die Verwaltung setzt sich dafür ein, die kommunalen Handlungsspielräume im Kontext in- klusiver Bildungssysteme auszuleuchten und den Wandel für Köln mitzugestalten. Di e dritte Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen zeigt in ihrem 10- Punkte- Maßnahmenpaket Gestaltungsmöglichkeiten, die sich den kommunalen Entschei- dungsträger*innen zum Beispiel bei der Förderung von Netzwerkarbeit, der Steuerung kommunaler Bildungsressourcen und der Bewusstseinsbildung eröffnen. • Der Inklusionsentwicklungsprozess in Kölner Schulen vollzieht sich nach Einschätzung der Verwaltung in einem Spannungsfeld aus einer klaren Zielperspektive auf inklusive Bildung, gegebenen schulrechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten, einer Verantwortungsgemeinschaft von Stadt und Land mit unterschiedlichen Zuständigkei- ten sowie dem Wahlverhalten der Eltern. • In diesem Zusammenhang sieht die Verwaltung eine neue Förderschule mit dem För- derschwerpunkt Geistige Entwicklung im Planungsgebiet Kreuzfeld vor. Die Planungs- absicht begründet sich durch den Ist -Zustand gestiegener Zahlen von Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt an den vier bestehenden Förderschulen für geistige Entwicklung in Verbindung mit starken Raumengpässen der Schulen. Die bestehende Handlungsnotwendigkeit wird im Übrigen auch vom Schulamt für die Stadt Köln (siehe Anlage 12) und von der Stadtschulpflegschaft (siehe Anlage 13) aufgegriffen. • In Köln ist der Inklusionsanteil, also der Anteil der Schüler*innen mit Förderbedarf, die im Gemeinsamen Lernen einer Regelschule gefördert werden, im Schuljahr 2018/19 auf rund 51% angestiegen. Die Gesamtzahl der Schüler*innen an Förderschulen in Köln ist in der jüngeren Vergangenheit star k gesunken, eine Ausnahme bildet wie an- geführt die Schülerzahl an den Förderschulen Geistige Entwicklung. Im Schuljahr 2018/19 wurde an 67 städtischen Grundschulen und an 44 städtischen Schulen der Sekundarstufe I Gemeinsames Lernen angeboten. Die Verwaltung unterstützt den In- klusionsentwicklungsprozess in Richtung eines Gemeinsamen Lernens (GL) u.a. dadurch, dass Schulen räumlich- gebäudlich auf GL ausgerichtet und die Klassenfre- quenzen in GL- Schulen freiwillig auf durchschnittlich 27 an weiterführenden Schulen und höchstens 25 an Grundschulen begrenzt werden. • Gerne wird die Verwaltung die eingegangene Stellungnahme von mittendrin e.V. und die vorliegenden Anmerkungen dazu in der nächsten geplanten Sitzung des Experten- kreises Inklusion am 19.06.2020 zur weiteren Diskussion stellen.
  • Anlage 24, Auszug Finanzausschuss 15-06-2020

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    Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 16.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.06.2020 öffentlich 10.8 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020 Geänderter Beschluss (in der Fassung des Ausschusses Schule und Weiter- bildung): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9) sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerech- ten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gege- ben wird. (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der rea- len Schülerinnen- und Schülerzahlen und Beachtung und intensiven Prüfung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzu- bereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politi- schen Gremien einzubringen. (3) beauftragt die Verwaltung bei der Planung weiterführender Schulen nach Mög- lichkeit eine flexiblere Bauform zu berücksichtigen, die nicht den engen Gren- zen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entsprechen muss. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimme der Fraktion Die Linke - zugestimmt
  • Anlage 21, Auszug Beschlussprotokoll TOP 4

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    Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Willms Telefon: (0221) 221-21600 Fax : (0221) E-Mail: jennifer.willms@stadt-koeln.de Datum: 29.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 25.05.2020 öffentlich 4.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020 Beschluss in der so geänderten Fassung: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9) sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerech- ten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gege- ben wird. (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der rea- len Schülerinnen- und Schülerzahlen und Beachtung und intensiven Prüfung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzu- bereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politi- schen Gremien einzubringen. (3) beauftragt die Verwaltung bei der Planung weiterführender Schulen nach Mög- lichkeit eine flexiblere Bauform zu berücksichtigen, die nicht den engen Gren- zen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entsprechen muss. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke zugestimmt. Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Willms Telefon: (0221) 221-21600 Fax : (0221) E-Mail: jennifer.willms@stadt-koeln.de Datum: 29.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Auss chusses Schule und Weiterbildung vom 25.05.2020 öffentlich 4.1.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 4.1 „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (0418/2020) - Gesamtschule für Rondorf ! AN/0658/2020 Beschluss: Ergänzend zum vorliegenden interfraktionellen Antrag wird die Verwaltung beauf- tragt, im Bereich Rondorf Nordwest anstelle eines dreizügigen Gymnasiums eine Gesamtschule zu planen, um den Bedarf an geeigneten Schulplätzen im Einzugsge- biet der zu errichtenden Schule gerecht zu werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Willms Telefon: (0221) 221-21600 Fax : (0221) E-Mail: jennifer.willms@stadt-koeln.de Datum: 29.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 25.05.2020 öffentlich 4.1.2 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 4.1, Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020, DS 0418/2020: Ablehnungen an Gesamtschulen nicht erst in zehn Jahren auf "0" senken! AN/0664/2020 Beschluss: Der Beschluss wird folgendermaßen geändert: 1. Zwischen Beschlusspunkt 1 und 2 wird ein neuer Beschlusspunkt 2 eingefügt: (2) beschließt, die Rahmenplanung dahingehend zu ändern, dass zusätzliche Plätze an Gesamtschulen bis zum Schuljahr 2025/26 in einer Zahl geschaffen werden, so dass die für dieses Schuljahr prognostizierte Nachfrage von rund 3.270 städtischen Gesamtschulplätzen gedeckt werden kann. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln und dem Ausschuss bis zum 24.8.2020 zur Diskussion und zum Beschluss vorzulegen, mit dem nötige Flächen und Interimsgebäude rechtzeitig zur Verfügung stehen sowie die Neubauten erstellt werden können. 2. Der ursprüngliche Beschlusspunkt 2 wird zu Beschlusspunkt 3. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke abge- lehnt. Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Willms Telefon: (0221) 221-21600 Fax : (0221) E-Mail: jennifer.willms@stadt-koeln.de Datum: 29.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 25.05.2020 öffentlich 4.1.3 gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, CDU, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu TOP 4.1 – Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung Köln 2020 AN/0665/2020 Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird folgendermaßen geändert bzw. er- gänzt: 1. Der Rat der Stadt Köln (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der realen Schülerinnen- und Schülerzahlen und Beachtung und intensiven Prüfung der Be- schlüsse der Bezirksvertretungen im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertre- tungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als Be- schlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien ein- zubringen. (3) beauftragt die Verwaltung bei der Planung weiterführender Schulen nach Mög- lichkeit eine flexiblere Bauform zu berücksichtigen, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entsprechen muss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
  • Anlage 23, Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 28.05.2020

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    Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 05.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.05.2020 öffentlich 6.2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem geänderten Beschlussvorschlag des Ausschusses Schule und Weiterbildung an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9) sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerech- ten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gege- ben wird. (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der rea- len Schülerinnen- und Schülerzahlen und Beachtung und intensiven Prüfung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzu- bereiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politi- schen Gremien einzubringen. (3) beauftragt die Verwaltung bei der Planung weiterführender Schulen nach Mög- lichkeit eine flexiblere Bauform zu berücksichtigen, die nicht den engen Gren- zen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entsprechen muss. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Fraktion Die Linke – zugestimmt.
  • Anlage 22, Auszug BV6 zu 0418-2020

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 05.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 51. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 04.06.2020 öffentlich 9.2.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020 Geänderter Beschluss: Prinzipiell begrüßt die Bezirksvertretung Chorweiler die Schulentwicklungsplanung Köln 2020. Es soll durch die Verwaltung geprüft werden, wo eine Grundschule in Fühlingen er- richtet werden kann. Diese Prüfung soll der Bezirksvertretung vorgelegt werden. Die Bezirksvertretung spricht sich für den Gesamtschul-Standort Worringen aus und bevorzugt diesen vor dem Schulstandort Netzestraße. Der Standort Netzestraße soll als Reservestandort vorgehalten werden. Der Kindergartenbau Netzestraße soll zügig umgesetzt werden. Eine Konzeptentwicklung zum Bildungscampus Köln-Nord soll durch die Verwaltung erstellt werden. Diese Konzeptentwicklung ist ein entscheidender Bauteil zur Gesam- tentwicklung von Kreuzfeld und ist auch wichtig für die Planung des neuen Stadtteils. Die Priorisierung für Schulbauten im Stadtbezirk Chorweiler ist für die Bezirksvertre- tung bzw. für den Stadtbezirk keine Perspektive, die Verwaltung wird aufgefordert die Priorisierung zu überarbeiten. Die Bezirksvertretung beschließt ein Interfraktionelles Gespräch zum Thema „Schulsanierung“. Die Bezirksvertretung beschließt eine schnelle Umsetzung und Entwicklung von Ge- samtschulen für den Stadtbezirk Chorweiler, da bereits heute viele Schulplätze feh- len. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
  • Anlage 11 Stellungnahme der Bezirksregierung Köln

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    Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 15.05.2020 Seite 1 von 6 Aktenzeichen: 48.02 Auskunft erteilt: Herr Marx peter.marx@bezreg- koeln.nrw.de Zimmer: C 234 Telefon: (0221) 147 - 2552 , Fax: (0221) 147 - 4831, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Verein- barung) Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zent- ralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Bezirksregierung Köln Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Dezernat IV 50679 Köln Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln 2020; Ihr Schreiben ohne Datum –IV/2 Hö, hier eingegangen am 28.03.2020 Sehr geehrter Herr Voigtsberger, Sie haben mich darüber informiert, dass die neue Schulentwicklungs- planung 2020 der Stadt Köln vorliegt. Im Rahmen der vorgesehenen Beteiligung aller städtischen Schulen haben Sie auch mich eingeladen, zu dieser Planung eine Rückmeldung zu geben. Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach. Der dringende Bedarf an weiteren Schulplätzen in der Stadt Köln b e- steht bereits seit einigen Jahren. Die Gründe hierfür sind mehrschichtig und wurden von Ihnen bereits vor geraumer Zeit aufgezeigt. Neben e i- ner weiter steigenden Bevölkerung führen schulrechtliche Änderungen sowie ein geändertes Elternwahlverhalten zu Bedarfen sowohl in der Primarstufe als auch in den Schulen der Sekundarstufe I. Zu dieser Problematik haben wir uns in den vergangenen Jahren u m- fassend verschiedentlich ausgetauscht. Auch der von Frau Regierungs- präsidentin Walsken initiierte „Schulbaugipfel“ war in der jüngeren Ve r- gangenheit der bestehenden Schulraumsituation in der Stadt Köln g e- schuldet. Datum: 15.05.2020 Seite 2 von 6 Bezirksregierung Köln Die zeitnahe Schaffung weiterer baulicher Kapazitäten ist bislang nicht im erforderlichen Maße erfolgt. Daher sind Sie der steigenden Nachfrage nach Schulplätzen in den Ge- samtschulen als auch in den Gymnasien auch mit der wiederholten Bi l- dung von Mehrklassen begegnet. Eine solche Mehrklassenbildung ist aber sowohl aus rechtlicher als auch aus tatsächlicher Sicht nur begrenzt möglich. Die hiervon betroffenen Schulen haben bislang in großer Kraftanstrengung versucht, allen Sch ü- lerinnen und Schülern den gewünschten Gesamtschul- oder Gymnas i- alplatz zur Verfügung zu stellen. Hierbei wurden aber vielfach Belas- tungsgrenzen erreicht bzw. teilweise überschritten. Auch diese Situation wurde mit Ihnen wiederholt erörtert. Eine durch die wiederholte Erhöhung von Eingangsjahrgängen erforde r- liche formale Zügigkeitserhöhung ist aufgrund des an vielen Schulen hierzu nicht ausreichendem Raumbestands nicht genehmigungsfähig. Ich begrüße daher an dieser Stelle ausdrücklich, dass Sie in der SEP- Fortschreibung 2020 zu der Feststellung gelangen, dass es zum Einen bereits im Grundschulbereich dringenden Bedarf an neuem Schulraum gibt, zum Anderen aber auch die Tatsache hervorheben, dass die fe h- lenden Plätze sowohl an den Gesamtschulen als auch an den Gymn a- sien gleich dringlich und gleichberechtigt geschaffen werden müssen. Zu den beiden Schulformen Gesamtschule und Gymnasium möchte ich nachstehend etwas detaillierter eingehen. Gesamtschule Die Fortschreibung des SEP geht von einem Bedarf von 13 neuen G e- samtschulen bis zum Jahr 2030 aus. Diese Zahl beruht u.a. auf den e r- heblichen Anmeldeüberhängen der letzten Jahre an den Kölner G e- samtschulen. Die Zahl der geschaffenen neuen Gesamtschulen muss der tatsächlichen bzw. prognostizierten Nachfrage nach Gesamtschu l- plätzen entsprechen. Die Planung der in den kommenden Jahren erforderlichen Plätze an Real-und Hauptschulen muss auch die prognostizierten Zahlen der Schulformwechsler*innen (i.d.R. am Ende der Erprobungsstufe) berück- sichtigen. Diese Schülerinnen und Schüler können in der Regel keine Aufnahme an den bestehenden Gesamtschulen finden. Datum: 15.05.2020 Seite 3 von 6 Bezirksregierung Köln Es ist zu begrüßen, dass die Planungen der Stadt Köln berücksichtigen, dass alle Gesamtschulen Schulen des Gemeinsamen Lernens und d a- mit inklusiv arbeitende Schulen sind. Für diese Schulen soll nach den Vorgaben des Schulgesetzes und den Aussagen der Schulentwic k- lungsplanung von Klassengrößen von maximal im Durchschnitt 27 Ki n- dern ausgegangen werden. Bei der weiteren Planung sollte aber auch berücksichtigt werden, dass u.a. durch Zuzüge die bereits bis zur Obergrenze 27 gefüllten Klassen weiter vergrößert werden. Um dem entgegen zu wirken, müssten weit e- re Plätze vorgehalten werden. Aus schulfachlicher Sicht sind für Schulen maximal zwei Standorte vor- zusehen. Bereits zwei Standorte stellen für die Schulen große organis a- torische und pädagogische Herausforderungen dar und verursachen für den Schulträger zusätzliche Kosten, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Im Hinblick auf geplante Zügigkeitserweiterungen muss weiter der Grundsatz gelten, dass keine Gesamtschule mehr als acht Parallelklas- sen haben sollte. Bereits diese Zügigkeit stellt die Schulen vor große Herausforderungen. Eine Architektur, die die Organisation einer „Schule innerhalb der Schule“, also z.B. die Aufteilung in unterschiedliche Bere i- che für unterschiedliche Jahrgänge, ermöglicht, sollte hierbei angestrebt werden. So wichtig die Planung und Errichtung neuer Schulgebäude ist, so wic h- tig ist es auch, zum Teil seit Langem geplante Generalinstandsetzungen und Sanierungen nicht aus dem Fokus zu verlieren. Dies betrifft z.B. die Europaschule Köln, die Heinrich Böll Gesamtschule in Chorweiler und die Lise-Meitner -Gesamtschule in Köln-Porz. Zügigkeitserweiterungen an diesen Schulen dürfen nicht die dringend erforderlichen Sanierungs- maßnahmen verhindern oder in eine ungewisse Zukunft verschieben. Umgekehrt sollten deshalb zuerst die Sanierungsmaßnahmen erfolgen, um dann an die Zügigkeitserweiterungen zu gehen. Gymnasium An den Gymnasien gelang es bislang mit großem Aufwand aller Beteilig- ten, den Kölner Schülerinnen und Schülern einen entsprechenden Schulplatz anzubieten. Diese Situation wird sich aber ohne die schnellstmögliche Schaffung weiteren Schulraums so nicht mehr auf- rechterhalten lassen, wie die nachstehende Bewertung aufzeigt. Datum: 15.05.2020 Seite 4 von 6 Bezirksregierung Köln Es bedarf einer deutlicheren Differenzierung der Bedarfe, die durch die Schulzeitverlängerung (G9) einerseits und die Schülerzahlentwick lung aufgrund des Bevölkerungswachstums andererseits entstehen. Die beiden oben genannten Entwicklungen müssen unterschiedlich b e- handelt werden, weil in einem Fall dem gleichmäßig steigenden Bedarf, im anderen Fall aber einem singulär sprunghaften Anstieg des Bedarfs Rechnung zu tragen ist. Die Kapazität von Schulplätzen am Gymnasium für den im Schuljahr 2026/2027 sprunghaft ansteigenden Bedarf muss bis zu diesem Zei t- punkt eingerichtet sein und besitzt daher entsprechende Dringlic hkeit. Die Stadtteil- und Stadtbezirksbewertung, die der Schulentwicklungs- planung als Anlage beigefügt ist, geht grundlegend davon aus, dass die in der Planung beschriebenen Bauvorhaben, soweit sie Nachverdic h- tungsmaßnahmen und Interimslösungen (ohne Neu-Anmietungen z.B. von Bürogebäuden) betreffen, termingerecht realisiert werden. Auf di e- ser Grundlage basiert die Annahme, dass alle Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Stadtbezirken bzw. zugerechneten Bezirken beschult werden können. Insbesondere für die Stadtbezirke Lindenthal, R o- denkirchen, Nippes, Ehrenfeld und Innenstadt ist diese Bewertung zwe i- felhaft, da die geplanten (Neu-)Baumaßnahmen von ihrer vorgesehenen Zeitschiene her nicht auf die Bedarfe 2026 passen. Die Maßnahmen greifen hier voraussichtlich zu spät und führen nicht zu einer passg e- nauen Bedarfsabdeckung. Im Schuljahr 2026/27 sind nicht nur die in Ihrer Planung beschriebenen 4.300 Schülerinnen und Schüler zu beschulen, die sich aus dem zusät z- lichen dreizehnten Jahrgang (G9) ergeben, weil kein Abschluss jahrgang die Schule verlässt. Zusätzlich erhöht sich die Zahl der aufzunehme n- den Fünftklässler im gleichen Schuljahr auf ca. 4.700, wie Ihre Prognose zeigt. Mit den im SEP beschriebenen Maßnahmen (Ausbaumaßnahmen und Schulneugründungen) wird der daraus resultierende Bedarf an zusätzl i- chen Klassen voraussichtlich nicht rechtzeitig zu realisieren sein. Ohne Berücksichtigung der Mehrklassen, bei rechtzeitiger Umsetzung aller Erweiterungspläne und Umstrukturierungsmaßnahmen (Abkehr von Ganztag und Inklusion, Qualitätsmängel infolge fehlender Fachräume) und bei planmäßiger Realisierung der Neugründung des Gymnasiums Zusestraße bis spätestens zu Schuljahr 2026/2027, könnten in die Jah r- gangsstufe 5 des Gymnasiums im Jahr 2026 insgesamt 107 neue Klas- sen aufgenommen werden. Wird – wie geplant - auf die Bildung von Mehrklassen erst im Schuljahr 2023/24 verzichtet, dann werden im Datum: 15.05.2020 Seite 5 von 6 Bezirksregierung Köln Schuljahr 2026/2027 noch ca. 40 Mehrklassen in den Gymnasien b e- schult. Die Aufnahmekapazität für den Anmeldejahrgang im Sommer 2026 beträgt dann also bestenfalls 67 Klassen. Damit bleibt die Planung – ungeachtet der Realisierungsmöglichkeit – deutlich hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück. Dieser beläuft sich auf ca. 140 neue Eingangsklassen in der fünften Jahrgangsstufe des Gy m- nasiums bei insgesamt ca. 4.700 Anmeldungen, von denen ca. 500 an Ersatzschulen aufgenommen werden dürften. Hierbei bereits die eigent- lich nur im Einzelfall vorgesehene Überschrei tung der Klassenfreque n- zobergrenze durch die Erhöhung auf 30 Schülerinnen und Schüler pro Klasse einkalkuliert. Zur Sicherung des Raumbestandes für die Umsetzung von G9 an den Gymnasien muss der Bestand an Mehrklassen daher rechtzeitig abg e- baut werden Hinweisen möchte ich auch darauf, dass die in den Blick genommenen Interimslösungen überwiegend rein quantitativ geprägt sind. So wird für viele Gymnasien die Realisierung von G9 nur durch Teilstandortlösu n- gen (teilweise drei Teilstandorte für eine Schule bzw. Nutzung von Tei l- standorten durch drei Schulen) sowie die Abkehr vom Ganztag und von der Inklusion möglich. Für einige Schulen wird G9 nur bei eingeschränk- tem Raumprogramm durchführbar sein, wobei unklar bleibt, worin genau diese Einschränkungen bestehen. Die Nutzung von Fachräumen als Klassenräumen und umgekehrt bei zeitgleicher Überschreitung der K a- pazitätsgrenzen gefährdet die Qualität des Unterrichts und schränkt die pädagogischen Handlungsspielräume der Schulen deutlich ein. Zeitg e- mäße pädagogische Raumkonzepte sind faktisch nur für die bislang nicht fertig gestellte Bildungslandschaft Altstadt Nord sowie das noch in Planung befindliche Bauprojekt Kreuzfeld erkennbar. Zusammenfassend ist es aus Sicht der Bezirksregierung unbedingt g e- boten, zeitnah flexible Lösungsansätze konsequent zu verfolgen und umzusetzen. Dazu sollten parallel sowohl flexible, schnelle und kreative Optionen an gegebenen Standorten geprüft und realisiert als auch die geplanten Neubauten vorangetrieben werden. Vor allem die von Ihnen angedachten Lösungsmöglichkeiten der Mehrfachnutzungen von Schul- und Bürogebäuden, Containerlösungen etc. sollten verstärkt in den Blick genommen werden. Alle Teilstandorte müssen hierbei aber auch päd a- gogisch und schulfachlich geprüft werden, um die Qualität von Unterricht und pädagogischer Arbeit zu sichern. Datum: 15.05.2020 Seite 6 von 6 Bezirksregierung Köln Die von Ihnen beabsichtigte Einrichtung des Formats „Runder Tisch Schule“ wird von der Bezirksregierung sehr begrüßt. Eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ist letztlich unerlässlich, um die He r- ausforderungen der nächsten Jahre zu bewältigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Kuhle
  • Anlage 1 - Fortschreibung SEP 2020

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    Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 Herausforderungen und Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2030 auf der Grundlage der neuen Bevölkerungsprognose 2018 bis 2040 mit kleinräumigen Auswertungen bis 2030 Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und Amt für Schulentwicklung Köln, im Januar 2020 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 2 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 3 Inhalt (1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 .................................................................... 5 1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung ............................................................ 5 1.2. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts .................................................. 6 (2) Neue städtische Bevölkerungsprognose und Implikationen für die Schulentwicklungsplanung ............................................................................. 7 2.1. Ergebnisse der neuen stadtweiten Bevölkerungsprognose bis 2040 .................... 7 2.2. Schülerzahlenerwartung nach der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2030 ..............................................................................................................11 (3) Ausbaubedarfe der Grundschullandschaft in Köln ..................................... 17 3.1. Grundschullandschaft in Köln, kommunale Klassenrichtzahl ...............................17 3.2. Teilräumliche Ausbaubedarfe im Grundschulbereich ..........................................19 (4) Schulstruktur im Wandel und Ausbaubedarfe der weiterführenden Schulen nach Schulformen .......................................................................................... 19 4.1. Schulstruktur im Wandel .....................................................................................19 4.2. Gymnasial- und Gesamtschullandschaft in Köln .................................................21 4.3. Realschul- und Hauptschullandschaft in Köln ......................................................32 (5) Lösungsansätze zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen und flankierende Maßnahmen zur Schaffung und Nutzung von Schulraumkapazitäten ................................................................................... 34 5.1. Hintergrund und Sachstandsdarstellung: Priorisierung, Schulbaumaßnahmenliste, Schulbauprogramm .............................................................................................34 5.2. Übersicht: Lösungsansätze zur beschleunigten Realisierung neuer Schulraumkapazitäten und flankierende Maßnahmen .........................................37 (6) Kurzübersicht über die vorgesehenen Maßnahmen zur Realisierung neuer Schulen bzw. neuer Schulgebäude sowie zur Erweiterungen bestehender Schulen ........................................................................................................... 42 (7) Fortschreibung der Maßnahmenplanung auf stadtbezirklicher Ebene ..... 48 7.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt.....................................................................................49 7.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen ...............................................................................57 7.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal .....................................................................................62 7.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld ......................................................................................71 7.5. Stadtbezirk 5/ Nippes ..........................................................................................79 7.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler ....................................................................................85 7.7. Stadtbezirk 7/ Porz ..............................................................................................96 7.8. Stadtbezirk 8/ Kalk ............................................................................................ 109 7.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim ...................................................................................... 117 (8) Einzelfallprüfungen G9, Flächen für neue Schulen, Vorschläge zu den Schulformen der geplanten neuen Schulen ............................................... 124 8.1. Räumlich-gebäudliche Einzelfallprüfungen an den städtischen Gymnasien im Hinblick auf die Umsetzung von G9 .................................................................. 124 8.2. Flächenbedarfe und Flächensicherung für neue Schulen .................................. 129 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 4 8.3. Vorschläge zur Schulform der (geplanten) neuen weiterführenden Schulen ..... 130 (9) Ausblick auf das weitere Vorgehen ............................................................ 132 9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen ..................................................... 132 9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien ...................... 132 9.3. Schulbauprogramm 2020 zur Beschleunigung des Schulbaus .......................... 132 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 5 (1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 1.1. Hintergrund und Ziele der Fortschreibung Der Rat hat am 14.02.2019 die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen in Köln 2018“ (Session 3179/2018) als Rahmenplanung beschlossen. Mit der Fortschreibung 2018 war ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zu- künftige Herausforderungen (stark steigende Schülerzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9, Inklusion) sowie über Lösungsansätze zur weiteren bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben worden. Der Rat hat die Verwaltung in diesem Zusammenhang damit beauftragt…  im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisa- torische Maßnahmen vorzubereiten,  die notwendigen Flächen für die erforderlichen neuen Schulen zu sichern und pla- nungsrechtlich zu entwickeln und  zeitnah nach Vorliegen einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausbe- rechnung die Fortschreibung der Kölner Schulentwicklungsplanung zu ergänzen. Nachdem die Ergebnisse der kleinräumigen städtischen Prognose bis 2030 am 04.12.2019 veröffentlicht wurden (Session 4108/2019, Kölner Statistische Nachrichten – 4/2019, Bevöl- kerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030), legt die Verwaltung nunmehr wie angekündigt eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungs- planung vor. Diese neue Fortschreibung 2020 baut in wesentlichen Teilen auf die erst kürzlich beschlos- sene Vorgängerin auf. Die dort beschriebenen Inhalte haben in kurzer Frist nicht an Rele- vanz verloren. Sie werden vorliegend auf der Grundlage neuer Zahlen und neuester Entwick- lungen abgesichert, aktualisiert bzw. teilweise angepasst. Die vorliegende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 fokussiert wie seine Vorgängerinnen in erster Linie auf quantitative Bedarfe an Schulplätzen und Schulraumka- pazitäten sowie auf Fragen einer bedarfsgerechten Schulstruktur. Ergänzende, ebenso wich- tige Fragen, wie z.B. nach der schulischen Inklusion oder der Ausbauplanung im Bereich Offene Ganztagsschule (OGS) werden hier nicht adressiert bzw. nur gestreift. Sie wurden und werden in ergänzenden, separaten Planungsberichten ausführlich erörtert, auf die an dieser Stelle querverwiesen wird. In diesem Zusammenhang kündigt die Verwaltung an, dass sie beabsichtigt, ab Jahresanfang 2021 eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung für die (städtischen) Berufskollegs und Weiterbildungskollegs zu erarbeiten. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 6 1.2. Inhaltlicher Aufbau des Fortschreibungsberichts Nachdem vorgehend kurz der Hintergrund und die Ziele der vorliegenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 skizziert wurden, soll in Kapitel 2 zunächst auf die Er- gebnisse der neuen städtischen Bevölkerungsprognose, die gesamtstädtisch bis 2040 und auf teilräumlicher Ebene bis 2030 vorliegen, und auf ihre Implikationen für die Schulentwick- lungsplanung abgestellt werden. Kapitel 3 fokussiert auf die Ausbaubedarfe der Grundschul- landschaft in Köln, Kapitel 4 wendet sich den Herausforderungen der weiterführenden Schu- len in Köln zu, wobei auch Hinweise zu schulstrukturellen Fragen gegeben werden. Kapitel 5 beschreibt anschließend Lösungsansätze zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen und flankierende Maßnahmen zur bedarfsgerechten Schaffung und Nutzung von Schulraum- kapazitäten. Hier geht es insbesondere um die Themen „Schulbauprogramm“ und „Schul- baumaßnahmenliste“. Kapitel 6 gibt einen Kurzüberblick über die Maßnahmen, die zur Reali- sierung weiterer Schulplatzkapazitäten schulentwicklungsplanerisch vorgesehen sind. Es handelt sich hierbei um neue Schulen und um Erweiterungen bestehender Schulen, für die ein Bedarf sehr häufig schon in den vorgehenden Schulentwicklungsplanungen 2018, 2016, 2012 und 2011 festgestellt worden war, zu einem Teil handelt es sich hier auch um gänzlich neue Projekte. In Kapitel 7 sollen dann alle diese Maßnahmen sowie weitere, ergänzende Handlungsoptionen und Einschätzungen der Schulentwicklungsplanung differenziert nach Stadtbezirken dargestellt und erörtert werden. In Kapitel 8 werden einzelne Übersichtskapitel aus der Schulentwicklungsplanung 2018 erneut, aber in aktualisierter Form aufgegriffen. Hier geht es um die Ergebnisse der räumlich-gebäudlichen Einzelfallprüfungen an den städti- schen Gymnasien im Hinblick auf die Umsetzung von G9, um Flächen und Grundstücke für neue Schulen sowie um Vorschläge zur Schulform der (geplanten) weiterführenden Schulen, von denen die ersten jüngst im Interim schon an den Start gegangen sind. Schließlich soll Kapitel 9 einen Ausblick auf das weitere Vorgehen auf der Grundlage der vorliegenden Fort- schreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 geben. Es wird auf den weiteren Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen sowie auf die Vorbereitung weiterer konkreter Be- schlüsse zu einzelnen schulentwicklungsplanerischen Maßnahmen im Rahmen der vorlie- genden Planung eingegangen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 7 (2) Neue städtische Bevölkerungsprognose und Implikationen für die Schulentwicklungsplanung 2.1. Ergebnisse der neuen stadtweiten Bevölkerungsprognose bis 2040 Schon im Dezember 2018 waren die gesamtstädtischen Ergebnisse der neuen städtischen Bevölkerungsprognose 2018 bis 2040 veröffentlicht worden, welche die ältere städtische Prognose von Mai 2015 ablöste. Als wesentliche Ergebnisse auf gesamtstädtischer Ebene ergaben sich unter anderen:  Nach der neuen Prognose steigt die Gesamtbevölkerung in Köln auf voraussichtlich knapp 1,15 Mio. Einwohner*innen in 2040. Das wären in 2040 rund 70.000 Einwoh- ner*innen mehr als 2017, dem Ausgangsjahr der neuen Prognose, und rund 120.000 mehr als noch 2010. Der Wachstumskurs, der bereits bei der städtischen Vorausbe- rechnung aus dem Jahr 2015 ermittelt wurde, bleibt somit grundsätzlich bestehen, wenngleich in etwas geringerem Ausmaß. (2015 waren noch rund 1,18 Mio. Einwoh- ner*innen in Köln in 2040 vorausberechnet worden.) Nachdem die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln in den letzten rd. 10 Jahren schon sehr rasant gestiegen ist, wird ihre Zahl nach der neuen Prognose kurz- bis mittelfristig weiter stark steigen. Länger- fristig ist mit etwas sinkenden Zahlen zu rechnen.  Die Zahl der 6- bis unter 10-Jährigen (Kinder im Grundschulalter) in Köln ist von 2010 bis 2017 von rund 33.800 um mehr als 4.400 auf rund 38.200 angestiegen. Der pro- zentuale Zuwachs betrug rund 13%. Die neue Bevölkerungsprognose rechnet gesamt- städtisch von 2017 bis 2023 zunächst mit einem weiteren deutlichen Anstieg um rund 2.800 Kinder (weitere plus rund 7%). In 2023 wird die Zahl der Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren damit rund 20% höher liegen als 2010. Bis 2027 sinkt die Zahl dann voraussichtlich auf rund 39.000 und wird sich in den Folgejahren auf diesem hohen Ni- veau konsolidieren. In 2030 und 2040 würde die Zahl der Kinder im Grundschulalter gleichwohl immer noch um rund 5.000 oder 14% höher liegen als 2010.  Die Zahl der 10- bis unter 16-Jährigen (Kinder und Jugendliche im Alter der Sekundar- stufe I) in Köln ist von 2010 bis 2017 von rund 51.900 um rund 2.000 auf 53.900 ange- stiegen, der prozentuale Zuwachs betrug 4%. Die neue Bevölkerungsprognose rechnet gesamtstädtisch von 2017 bis 2027 zunächst mit einem rasanten Anstieg um rund 7.400 auf rund 60.300 Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe (weitere plus 12%). In 2027 wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis unter 16 Jahren damit rund 16% höher liegen als 2010. Bis 2033 wird die Zahl auf knapp 58.000 sinken und in den Folgejahren bis 2040 voraussichtlich auf diesem Niveau verharren. Dann läge die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter der Sekundarstufe I immer noch um fast 6.000 oder 11% höher als 2010. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 8 Es bleibt mit Blick auf die gesamtstädtischen Ergebnisse festzuhalten, dass die Schülerzah- len auch zukünftig weiter sehr deutlich ansteigen werden, und zwar kurz- bis mittelfristig noch stärker als mit der Prognose 2015 erwartet worden war, dagegen könnten längerfristig – im Unterschied zur „alten“ Prognose – moderate Rückgänge der Schülerzahlen eintreten. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 9 Kann vor diesem Hintergrund teilweise „Entwarnung“ mit Blick auf die in den vorgehenden Schulentwicklungsplanungen auf der Grundlage der älteren Prognose ausgewiesenen, drin- gend erforderlichen neuen Schulen bzw. Schulraumkapazitäten gegeben werden? Diese Frage ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten.  Erstens sind für die Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung grundlegend weniger die stadtweiten als vielmehr die kleinräumigen, also stadtbezirks- und stadtteilbezoge- ne Ergebnisse der neuen Bevölkerungsprognose elementar, um Entwicklungen und Bedarfe im Stadtgebiet möglichst genau zu lokalisieren, und zwar Grundschulbedarfe auf Stadtteilebene und Bedarfe im Bereich der weiterführenden Schulen mindestens auf stadtbezirklicher Ebene.  Zweitens: Nach intensiven Analysen der neuen kleinräumigen Prognoseergebnisse kommt die Schulentwicklungsplanung zu dem Schluss, dass an der bisherigen Zahl der geplanten neuen Schulen unbedingt festgehalten werden muss.  Es ist zu unterstreichen, dass die Schülerzahlen in Köln in kurz- bis mittelfristiger Zukunft voraussichtlich weiter sehr stark ansteigen werden.  Gleichzeitig mögen sich zukünftig auf längere Sicht ggf. Handlungsoptionen er- geben, die geplanten Größenordnungen bzw. Zügigkeiten von neuen und beste- henden Schulen mit Augenmaß etwas zu reduzieren, wenn die prognostizierten moderaten Rückgänge der Kinderzahlen in langfristiger Perspektive tatsächlich eintreten.  Ob und in welchem Ausmaß genau dies geschehen wird, ist durch zukünftige Ak- tualisierungen von Bevölkerungsprognosen, die in Köln spätestens alle drei Jah- re vorgesehen sind, abzusichern.  Drittens: Da die Schülerzahlen kurz- bis mittelfristig noch stärker steigen als auf der Grundlage der älteren Bevölkerungsprognose von 2015 angenommen werden konnte, sind weitere neue Schulen bzw. Schulraumkapazitäten erforderlich, insbesondere (für) Grundschulen. Für die Schulentwicklungsplanung ist die zukünftige Entwicklung der Zahl der Erstkläss- ler*innen und die Entwicklung der Zahl der Fünftklässler*innen ein entscheidender Pla- nungsparameter. Im Folgenden werden hierzu zu Informationszwecken die gesamtstädti- schen Prognosewerte ausgewiesen. Der konkreten Maßnahmenplanung auf stadtbezirkli- cher und Stadtteilebene liegen kleinräumige Analysen zu Erstklässler*innen und Fünftkläss- ler*innen in der Zukunft zugrunde, die in den Kapitel 6 und 7 sowie in der Anlage adressiert werden. Auf gesamtstädtischer Ebene zeigt sich, dass die Zahl der Erstklässler*innen in Köln, die bis zum Schuljahr 2013/14 noch unter 9.000 lag, aktuell bei knapp 9.500 liegt. Bis zum Schuljahr 2022/23 ist von einem weiteren, erheblichen Anstieg auf rund 10.500 auszugehen, danach wird die Zahl der Erstklässler*innen voraussichtlich wieder etwas sinken und zwar auf rund 9.800. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 10 Die Gesamtzahl der Fünftklässler*innen in Köln liegt – nach einem deutlichen Anstieg in der Vergangenheit – bei gegenwärtig rund 9.000. Sie wird auf voraussichtlich rund 10.000 im Schuljahr 2026/27 ansteigen und danach möglicherweise auf rund 9.300 absinken. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 11 2.2. Schülerzahlenerwartung nach der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2030 Wie weiter oben schon angeführt sind kleinräumige Prognoseergebnisse für die Schulent- wicklungsplanung von entscheidender Bedeutung. Die unter 2.1 dargestellten, gesamtstädti- schen Entwicklungen mit Blick auf Kinder und Jugendliche im schulrelevanten Alter stellen sich auf der Ebene von Stadtteilen und Stadtbezirken höchst unterschiedlich dar. Im Folgen- den soll zunächst auf die kleinräumige Entwicklung der Zahl der 6- bis unter 10-Jährigen und damit auf die Kinder im Grundschulalter in Köln fokussiert werden. Betrachtet wird der Zeit- raum von 2010 bis 2025, um einen Überblick über die Gesamtdynamik auf Stadtteilebene zu erhalten und zukünftige Bedarfsspitzen zu erkennen.  Die grafischen Darstellungen verdeutlichen, dass die Zahl der Kinder im Grundschulal- ter vor allem in den Stadtteilen Rodenkirchen, Widdersdorf, Nippes und Ostheim bis 2017 schon sehr deutlich angestiegen ist. Während für Rodenkirchen und Ostheim weitere, im Vergleich zur vergangenen Dynamik aber etwas moderatere Zuwächse zu erwarten sind, ist in Nippes eher mit keinem weiteren Zuwachs zu rechnen und wird die Zahl der Kinder im Grundschulalter in Widdersdorf zukünftig voraussichtlich sinken.  Für einige Stadtteile ergeben sich sowohl für den Zeitraum von 2010 bis 2017 in der Ist-Entwicklung als auch im Zeitraum von 2017 bis 2025 nach der kleinräumigen Prog- nose kaum oder keine Veränderungen in den Zahlen der Grundschulkinder. Das betrifft zum Beispiel Hahnwald, Mauenheim, Lind und Libur sowie Holweide und Dellbrück.  Für eine Reihe von Stadtteilen ist gerade mit Blick auf den zukünftigen, kleinräumigen Prognosezeitraum von 2017 bis 2030 mit sehr starken Zuwächsen bei den Grund- schulkindern zu rechnen, während sich die vorgehende Entwicklung bis 2017 im Ver- gleich moderater darstellte. Der Grund liegt häufig insbesondere in der geplanten oder in Umsetzung befindlichen Realisierung neuer (großer) Wohnbaugebiete bzw. wohn- baulichen Verdichtungen in Verbindung mit einem entsprechenden Familienzuzug. Beispielhaft sind hier die Stadtteile Zollstock und Rondorf, Lindenthal, Ehrenfeld und Chorweiler, aber auch Finkenberg, Neubrück und Mülheim zu nennen.  Die Schulentwicklungsplanung reagiert auf diese Entwicklung mit der Bedarfsfeststel- lung für neue Grundschulen und Erweiterungen bestehender Grundschulen. Wie schon in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 (aufbauend auf Planungen von 2016, 2012 und 2011) ausgewiesen, sieht die Verwaltung mindestens 23 neue Grundschulen (bzw. Grundschulgebäude) in Köln vor, von denen die ersten, teils im In- terim schon an den Start gegangen sind. Mit der vorliegenden Schulentwicklungspla- nung 2020 ist die Zahl der erforderlichen Grundschulen auf nunmehr mindestens 30 anzupassen. Dies hat erstens mit Erkenntnissen aus der neuen kleinräumigen Bevöl- kerungsprognose zu tun, zweitens mit neuen Wohnungsbauplanungen, wie z.B. in Kreuzfeld oder einer in der jüngeren Vergangenheit zwischenzeitlich höher angesetz- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 12 ten Zahl an geplanten neuen Wohneinheiten im Bereich Rondorf-Nordwest (siehe hier- zu ausführlich Kapitel 6 und 7).  Gerade bei den Planungen einer bedarfsgerechten Schul- und Bildungsinfrastruktur für große neue Wohngebiete werden schulentwicklungsplanerische Erfahrungen mit der tatsächlich beobachteten Entwicklung der Zahl der Kinder in den erfolgten Bezugspha- sen anderer großer Wohnbaugebiete wie z.B. in Widdersdorf oder im Ausbesserungs- werk Nippes übertragen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 13 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 14 Betrachtet man nunmehr die kleinräumige Entwicklung der Zahl der 10- bis unter 16- Jährigen, das sind Kinder und Jugendliche im Alter der Sekundarstufe I weiterführender Schulen, dann zeigen sich in einer teilräumlichen Differenzierung auch hier sehr unterschied- liche Dynamiken in den Stadtteilen und Stadtbezirken. Wieder soll nachfolgend der Zeitraum von 2010 bis 2025 betrachtet werden, um insbesondere die kurz- und mittelfristigen Heraus- forderungen klar erkennen zu können.  Die Grafiken zeigen, dass die Zahl der 10- bis unter 16-Jährigen bis 2017 insbesonde- re in den Stadtteilen der Stadtbezirke Lindenthal und Kalk stark gestiegen ist. Gleich- zeitig sind hier auch zukünftig weitere, deutliche Zuwächse zu erwarten.  Aber auch in allen anderen Stadtbezirken wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter der Sekundarstufe I zumindest zukünftig deutlich anwachsen, nachdem sie bis- lang nur sehr gering angestiegen war (Stadtbezirk Nippes), leicht gesunken war (Stadtbezirk Ehrenfeld und Mülheim) oder sogar stärker gesunken war (Stadtbezirk Chorweiler).  Die Schulentwicklungsplanung begegnet dieser Herausforderung mit der Bedarfsfest- stellung für mindestens 21 neue weiterführende Schulen und außerdem einer Vielzahl von Erweiterungen bestehender Schulen. Nach Vorschlag der Verwaltung sollten 8 neue Gymnasien und 13 neue Gesamtschulen vorgesehen werden, von denen die ers- ten in der jüngeren Vergangenheit im Interim an den Start gegangen sind. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 15 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 16 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 17 (3) Ausbaubedarfe der Grundschullandschaft in Köln 3.1. Grundschullandschaft in Köln, kommunale Klassenrichtzahl Die Kölner Grundschullandschaft besteht aktuell aus insgesamt 141 städtischen Grundschu- len zuzüglich 7 Grundschulen in anderweitiger Trägerschaft. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat am 20.01.2020 die „kommunale Klassenrichtzahl“, die Zahl der Eingangs- klassen der Kölner Grundschulen in städtischer Trägerschaft und die Festlegung der Schul- plätze in diesen Klassen für das kommende Schuljahr 2020/21 beschlossen (vergleiche Ses- sion 4333/2019). Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz wurde durch den neu eingeführten § 6a der Verord- nung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW eine „kommunale Klassenrichtzahl“ als Höchstgrenze für die Bildung von Eingangsklassen an öffentlichen Grundschulen eingeführt.  Es handelt sich hierbei um ein neuartiges Steuerungsinstrument. Nach dieser Vor- schrift legt der Schulträger für die Grundschulen unter Beachtung der kommunalen Klassenrichtzahl die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest.  Bemessungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Basis der tatsächlichen Anmeldezahlen sowie der Er- fahrungswerte aus den Vorjahren. An Schulen, die jahrgangsübergreifend arbeiten, werden bei der Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl auch die Schüler*innen höherer Jahrgänge mitgezählt, die gemeinsam mit Schulneulingen im Klassenverband lernen. Von dem neuen Steuerungselement bleibt die Entscheidung des Schulträgers über die Zügigkeit einer Grundschule unberührt.  Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die voraussichtliche Schüler- zahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt.  Im Gebiet des Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kom- munale Klassenrichtzahl nicht überschreiten.  Die Zahl der zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. Die kommunale Klassenrichtzahl ist als ein Steuerungsinstrument zu verstehen, mit dem in Kommunen in Nordrhein-Westfalen die durchschnittliche Schüler*innenzahl je Klasse im Grundschulbereich auf einen Klassenfrequenzwert von 23 hin orientiert wird, damit nach Möglichkeit sowohl zu kleine als auch zu große Klassen vermieden werden, auch wenn es – je nach Größe der Schule unterschiedliche große – Bandbreiten gibt, in denen sich Klassen- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 18 bildungen schulrechtlich bewegen können, um auf Schwankungen in den Anmeldezahlen reagieren zu können. An den städtischen Grundschulen in Köln sind für das Schuljahr 2020/21 insgesamt 552 Ein- gangsklassen beschlossen worden. Aufgrund der durch Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode bei 9.768 Grundschulanmeldungen (und unter Berücksichtigung von 3.650 Schüler*innen in jahrgangsübergreifenden Klassen) wurde eine Höchstzahl von 582 Klassen ermittelt, die grundsätzlich hätten gebildet werden dürfen. Die Anzahl der tatsächlich zu bildenden Eingangsklassen weicht vor allem aus baulichen Gründen bzw. aufgrund der knappen Grundschulkapazitäten vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen von der rech- nerisch möglichen Klassenzahl ab. Die Differenz von 30 Klassen entspricht dabei 10 dreizü- gigen Grundschulen und verweist auf die aktuell schon bestehenden Ausbaubedarfe, die in der Zukunft mit weiter steigenden Zahlen von Kindern im Grundschulalter weiter steigen werden. Die durchschnittliche Klassenstärke im Grundschulbereich in Köln wird damit in 2020/21 voraussichtlich bei knapp 25 liegen (wenn die gegenwärtig noch nicht angemeldeten 318 Kinder, die eine Elternbenachrichtigung erhalten haben, hinzugezählt werden) und nicht bei den schulrechtlich anzuvisierenden 23. Die weiter steigenden Kinderzahlen im Blick stellt die Schulentwicklungsplanung einen Be- darf an insgesamt mindestens rund 30 neuen Grundschulen fest (aktualisierte Zahl, wobei es sich in mehreren Fällen um neue Grundschulgebäude handelt, die entweder als Ersatzbau- ten für bestehende Grundschulen oder dem Umzug einer Grundschule dienen, wodurch am aktuellen Standort dieser Schule Raumreserven für eine Zügigkeitserweiterung einer be- nachbarten Schule realisiert werden). Bei dieser schulentwicklungsplanerischen Bedarfs- schätzung wird korrespondierend mit der Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl ein Klassenfrequenzwert von 23 zu Grunde gelegt, so dass sich bei baulicher Umsetzung der Planungen in der Zukunft die zukünftige Zahl der tatsächlich zu bildenden Eingangsklassen an die kommunale Klassenrichtzahl annähern wird. Dies wird aber sicherlich nicht kurzfristig erfolgen können. Bis zur Umsetzung der Planungen werden an den Grundschulen weiterhin Bandbreiten zur Klassenbildung nach oben hin schulrechtskonform ausgeschöpft werden müssen, also an einzelnen Standorten größere Grundschulklassen mit bis zu 29 Kindern je nach Zügigkeit der Schule eingerichtet werden müssen. Dies ist schulrechtlich möglich, aber sowohl aus pädagogischen Gründen als auch aus planerischen Gründen nicht erstrebenswert und darf kein Dauerzustand bleiben. Vor allem sorgen die knappen Grundschulkapazitäten dafür, dass sich die Situation in be- stimmten Teilräumen der Stadt und damit an einzelnen Grundschulen sehr prekär darstellt, während sie anderen Teilräumen der Stadt entspannt ist (die Klassenstärken teils auch unter 23 liegen), darüber dürfen die oben genannten Durchschnittswerte nicht hinwegtäuschen. Daher sind zur Überbrückung und bis zur Inbetriebnahme der geplanten Grundschulneubau- ten Interimslösungen, z.B. durch das (temporäre) Zusetzen mobiler Einheiten vorzusehen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 19 3.2. Teilräumliche Ausbaubedarfe im Grundschulbereich Wo im Stadtgebiet jetzt und in der Zukunft besonders hohe Ausbaubedarfe bestehen, dar- über geben die Darstellungen in Kapitel 2 und die Planungen neuer Grundschulen (siehe Übersicht in Kapitel 6) eine gute Orientierung. Problematisch ist, dass die zeitliche Abfolge, zu der hohe Ausbaubedarfe aufgrund steigender Kinderzahlen bestehen und zu der neue Grundschulen in Betrieb genommen werden können, nicht zusammen passen. Es sind daher – wie für den Bereich der weiterführenden Schulen – Überbrückungslösungen bis zum Start der (teils schon länger geplanten) neuen Grundschulen vorzusehen. Für eine Übersicht der neuen Grundschulen, für die die Schulentwicklungsplanung einen Bedarf feststellt, wird an dieser Stelle auf Kapitel 6 für eine Übersicht und auf Kapitel 7 für eine Erörterung nach Stadtbezirken und Stadtteilen verwiesen. (4) Schulstruktur im Wandel und Ausbaubedarfe der weiterführen- den Schulen nach Schulformen 4.1. Schulstruktur im Wandel Die Schulstruktur befindet sich (nicht nur) in Köln in einem tiefgreifenden Wandel. Während in Köln im Schuljahr 2018/19 mit 46% annähernd die Hälfte der Fünftklässler*innen in Köln ein Gymnasium besuchte, während es 2000/01 noch rund 36% waren, ist der Anteil der Fünftklässler*innen, die eine Hauptschule besuchen, von einem knappen Fünftel (19%) im Schuljahr 2000/01 auf 6% im Schuljahr 2018/19 gesunken. Im gleichen Zeitraum sind die Übergänge auf eine Gesamtschule sukzessive von 15% auf nunmehr 25% angestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil der Fünftklässler*innen an Realschulen von 25% auf 20% gesun- ken. Die Entwicklung korrespondiert mit Ergebnissen von Elternbefragungen, die auf kommuna- ler, Landes- oder Bundesebene durchgeführt werden. Die Verwaltung hat zuletzt im Herbst 2012 eine repräsentative Elternbefragung zur Schulwahl in Köln durchgeführt. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Schulformen der Hauptschule und der Förderschule bei den befragten Eltern von Viertklässler*innen in Köln trotz ihrer unzweifelhaft guten Arbeit im Grunde auf keine Akzeptanz treffen (Wunschschulform bei jeweils 1% der befragten rund 4.700 Eltern von Viertklässler*innen). Auch die damals landesweit eingeführte neue Schulform der Se- kundarschule war von den Kölner Eltern nicht gewünscht worden (2%). Hoch im Kurs stan- den dagegen die Schulformen des Gymnasiums (55%) und der Gesamtschule (26%). An Realschulen – so die Rückmeldung – würden rund 15% der Eltern ihr Kind wunschgemäß gerne anmelden. Die Bilanzierung des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2019/20 zeigte erneut auf, dass Gymnasien und Gesamtschulen in Köln über die bestehen- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 20 den Regelkapazitäten hinaus nachgefragt sind (7 zusätzliche Eingangsklassen (Mehrklas- sen) an Gymnasien bei maximaler Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung und damit Klassenfrequenzen von 30 Schüler*innen bzw. 31 Schüler*innen, 733 Ablehnungen an Gesamtschulen) und an den anderen Schulformen rechnerisch und gesamtstädtisch in Be- zug auf die Schulplatzkapazitäten noch Plätze frei waren, obwohl diese Schulformen schon in erheblicher Menge Schülerinnen und Schüler aufgenommen haben, die zuvor an den Ge- samtschulen abgelehnt werden mussten. Für die Realschulen ist dabei darauf hinzuweisen, dass sich je nach Stadtgebiet angespannte Versorgungssituationen ergaben, die auch in dieser Schulform Mehrklassenbildungen nach sich zog. Für die Hauptschulen waren die in der Bilanzierung des Anmeldeverfahrens ausgewiesenen Zahlen als vorläufig zu betrachten, da nach wie vor Anmeldungen angenommen wurden (vergleiche Session 2220/2010). Zu- dem ist zu bedenken, dass Hauptschulen und Realschulen im Verlauf der Sekundarschule I eine erhebliche Zahl an Schüler*innen durch Schulformwechsel nach der Erprobungsstufe dazu gewinnen. Die Verwaltung geht nach wie vor davon aus, dass sich die Kölner Schullandschaft auf der Grundlage eines entsprechenden Schulwahlverhaltens von Eltern und Kindern tendenziell weiter in Richtung eines zweigliedrigen Schulsystems entwickeln wird. Damit würde in Köln – wie in Nordrhein-Westfalen – eine Entwicklung nachvollzogen, die in vielen Bundesländern schon deutlich weiter fortgeschritten ist. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass sich dieser Ent- wicklungsprozess in Köln gegenwärtig offenbar etwas verlangsamt und es sich daher mög- licherweise eher um eine mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektive handelt. Die in den letzten Schuljahren beobachtbare, verlangsamende Dynamik des Wandels der Schulstruktur in Köln liegt nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung darin begründet, dass erstens die bestehenden Gesamtschulkapazitäten trotz eines massiven Ausbaus die hohe, anteilig ggf. weiter steigende Nachfrage (noch) nicht decken können, sich zweitens insgesamt sehr stark steigende Schüler*innenzahlen ergeben und damit die Gesamtnachfrage steigt und drittens im Verlauf der Sekundarstufe I Schulformwechsel, z.B. von Gymnasien an Realschu- len zu verzeichnen sind. Alle Gründe zusammen genommen bewirken, dass sich die Schü- lerzahlen an den bestehenden Realschulen und Hauptschulen in Köln stabilisieren bzw. je nach Region und Standort maximale Kapazitäten erreicht oder sogar überschritten werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 21 4.2. Gymnasial- und Gesamtschullandschaft in Köln In einem vorgezogenen Fazit der folgenden Analyse der Herausforderungen der Gesamt- schul- und der Gymnasiallandschaft in Köln lässt sich nach Einschätzung der Verwaltung Folgendes festhalten:  Es werden in Köln sowohl mehr Gesamtschulplätze als auch mehr Gymnasial- plätze benötigt, und zwar gleich dringlich und gleichberechtigt in der zeitlichen Perspektive.  Das Ziel sollte sein, in einem ersten Schritt 3 neue Gesamtschulen und 3 neue Gymnasien – wenn irgend möglich – bis zum Schuljahr 2023/24 vorgezogen an den (Interims-)Start zu bringen, und in einem zweiten Schritt, im Idealfall bis zum Schuljahr 2025/26 weitere 3 neue Gesamtschulen und 3 neue Gymnasien. Im dann folgenden dritten Schritt sollten die weiteren erforderlichen 5 Gesamtschu- len (vor allem in den großen neuen Wohnbaugebieten) folgen.  Mit den im Interim schon gestarteten 2 neuen Gesamtschulen Helios und Wasseram- selweg und dem in Betrieb gegangenen Gymnasium Neue Sandkaul sowie dem ab- sehbar fertig gestellten Gymnasium Zusestraße wären bedarfsgerecht 21 neue wei- terführende Schulen realisiert, davon 13 Gesamtschulen und 8 Gymnasien. Herausforderungen der Gymnasiallandschaft in Köln Die Gymnasiallandschaft in Köln sieht sich enormen Herausforderungen gegenüber, die auf- grund von schulrechtlichen Änderungen jüngst noch an Größe zugenommen haben. Seit 2006 ist das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen übrigens vierzehnmal geändert worden, teils mit erheblichen Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung in Köln, wenn z.B. Klas- sengrößen an Schulen reduziert wurden.  Das 13. Schulrechtsänderungsgesetz NRW regelt die Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium neu und sieht die Rückkehr von G8 auf G9 vor. Für Köln bedeutet dies, dass im Schuljahr 2023/24 die ersten G9-Schüler*innen in die 10. Klassen übergehen, die nunmehr nicht mehr die Einführungsphase der Oberstufe im Kurssystem, sondern nunmehr (wieder) den letzten Jahrgang der Sekundarstufe I im Klassensystem darstel- len, was insbesondere veränderte Raumanforderungen nach sich zieht. Im Schuljahr 2026/27 werden die ersten G9-Schüler*innen in Klasse 13 übergehen, statt nach Klas- se 12 die Schule mit dem Abitur zu verlassen. Ab diesem Schuljahr werden sich rund 4.300 Schüler*innen mehr im System der aktuell insgesamt 36 Gymnasien in Köln in städtischer und nicht-städtischer Trägerschaft befinden als im Jahr zuvor.  Das 15. Schulrechtsänderungsgesetz NRW hebt unter anderem darauf ab, dass soge- nannte Mehrklassen an Schulen, die über die vom Rat beschlossene und von der Be- zirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde mit Blick auf die Raumprogram- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 22 me genehmigte Zügigkeit der Schulen hinaus gehen, nur noch in zwei aufeinanderfol- genden Schuljahren möglich sind. In Köln mussten seit etwa 2005 in tendenziell zu- nehmender Größenordnung Mehrklassen an Gymnasien eingerichtet werden, weil die regulären Schulplatzkapazitäten nicht ausreichten. Zunächst konnte davon ausgegan- gen werden, dass es sich um ein temporäres Phänomen handelt, weil erstens städti- sche Bevölkerungsprognosen tendenziell rückläufige Schülerzahlen vorhersagten und zweitens (auch in Verbindung mit dem Konzept der Ganztagsschulen) im Zeitraum von 2007 bis 2010 eine Reihe von Erweiterungen bestehender Gymnasien mit Grundsatz- und Planungsbeschlüssen beauftragt worden war. Tatsächlich aber sind die Schüler- zahlen gestiegen und konnten die Erweiterungsbauten erst zeitverzögert fertig gestellt werden (bzw. steht die Fertigstellung noch aus).  Im aktuellen Schuljahr 2019/20 wurden an den städtischen Gymnasien insgesamt 7 Mehrklassen eingerichtet, in den Jahren zuvor waren es 13 bis 20 Mehrklassen. Damit befinden sich im Schuljahr 2019/20 rechnerisch insgesamt 109 Mehrklassen, verteilt über alle (noch) 8 Jahrgänge, im System der Gymnasien. Diese „Überlast“, die die Gymnasien tragen, war möglich durch Nutzung von Raumkapazitäten, die ab dem Schuljahr 2013/14 durch den damaligen Wechsel von G9 nach G8 frei wurden und grundsätzlich dem Ganztag und der Inklusion zur Verfügung gestellt werden konnten. Darüber hinaus wurden Funktionsräume als Klassenräume genutzt und mobile Einhei- ten (teils im Vorgriff auf die Fertigstellung von Erweiterungsbauten) zugesetzt. Aber auch dies reicht nicht aus. Zusätzlich wird der schulrechtliche Richtwert für durch- schnittliche Klassengrößen an Gymnasien von 27 regelmäßig überschritten. Er geht sogar über den eigentlich als Maximum festgelegten Wert von 29 hinaus, indem schul- rechtliche Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden müssen, nach denen die geplanten Klassengrößen 30 Schüler*innen, vereinzelt auch 31 Schüler*innen um- fassen können. Die nachfolgende Grafik stellt den Bestand und den Bedarf an Gymnasialplätzen in Köln in den Eingangsklassen (also den 5. Klassen) in einer langen Zeitreihe vom Schuljahr 2010/11 bis zum Schuljahr 2030/31 dar. Bis zum Schuljahr 2019/20 werden hierbei Ist-Zahlen der offiziellen Schulstatistik des Landes NRW verwendet (die Köln für differenzierte Auswertun- gen und Planungen zur Verfügung gestellt werden). Ab dem Schuljahr 2020/21 handelt sich um schulentwicklungsplanerische Prognosewerte.  Hier wird der Bedarf (also die Zahl der neuen Gymnasiasten in Köln je Schuljahr) auf der Grundlage der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose abgeschätzt, indem prognostizierte Einwohnerdaten der 10-Jährigen mit Übergangsquoten auf die Gymna- sien verknüpft werden.  Für den zukünftigen Bestand an Schülerplätzen in den Eingangsklassen der Gymnasi- en wird erstens auf den aktuellen Bestand im laufenden Schuljahr 2019/20 abgehoben und wird zweitens der geplante zukünftige Ausbau der Schulplatzkapazitäten kalkuliert. So ist eine Zügigkeitserweiterung des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums in Nippes unter Nutzung des benachbarten Schulstandortes Bülowstraße geplant, nachdem die dort Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 23 aktuell noch ansässige Hauptschule an den Standort Dagobertstraße/ Niederichstraße umgezogen und in die Bildungslandschaft Altstadt-Nord aufgenommen worden sein wird. Zum Schuljahr 2022/23 ist nach der städtischen Schulbaumaßnahmenliste die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums Zusestraße in Lövenich geplant (vergleiche Session 2905/2019, Fortschreibung der priorisierenden Schulbau- maßnahmenliste, Auftragsnummer 59, Priorität „0“).  Die Schulentwicklungsplanung stellte in der Vergangenheit wie auch aktuell einen Be- darf an insgesamt 8 neuen Gymnasien in Köln fest. Eine dieser Schulen ist mit dem Gymnasium Neue Sandkaul in Widdersdorf zum Schuljahr 2018/19 realisiert worden, nachdem die Stadt Köln das Gebäude der privaten Internationalen Friedensschule an- gekauft hat. Im Rahmen des 1. GU/TU-Schulbaupaketes wird für diese Schule ein Er- weiterungsbau für ein Gymnasium umgesetzt, dass die Anforderungen an drei Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II vollumfänglich erfüllen kann. Dieser Erweiterungsbau des Gymnasiums Neue Sandkaul zur Vervollständigung des Raumprogramms kann voraussichtlich zum Schuljahr 2022/23 in Betrieb genommen werden (vergleiche Session 2905/2019, Fortschreibung der priorisierenden Schulbau- maßnahmenliste, Auftragsnummer 41, Priorität „0“). Eine weitere dieser Schulen ist das oben erwähnte Gymnasium Zusestraße in Lövenich. 6 weitere Gymnasien müssen noch geplant und realisiert werden, davon zumindest 3 Gymnasien schnellstmöglich. In der Fortschreibung der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste sind alle diese sechs Gymnasien enthalten und mit Priorität „A“ (fünfmal) bzw. „0“ (einmal) versehen. Die Auftragsnummern lauten 110, 117, 118, 120, 124 und 124.1. In der Schulbauliste sind für diese Maßnahmen noch keine Zeitpunkte zur voraussichtlichen Inbetriebnahme hin- terlegt. Für zwei der Maßnahmen, im Stadtbezirk Porz (Auftragsnummer 118) und im Stadtbezirk Lindenthal (Auftragsnummer 110) liegen Zeit-Maßnahmen-Pläne vor, nach denen eine Bezugsfertigkeit dieser Schulen für April bzw. Februar 2026 kalkuliert wird. Ein Start dieser Schulen könnte danach – bei entsprechender Personalisierung der Gebäudewirtschaft – zum Schuljahr 2026/27 erfolgen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 24  Der Grafik „Bestand und Bedarf“ ist zu entnehmen, dass die Fertigstellung der insge- samt 2 x 3 Schulneubauten für Gymnasien, was Planungs- und Bauprozesse angeht, aktuell zu den Schuljahren 2026/27 und ggf. 2030/31 geschätzt werden kann. Ein schulentwicklungsplanerischer Bedarf besteht allerdings früher, und zwar spätestens Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 25 zum Schuljahr 2023/24 (3 Gymnasien) und zweitens zum Schuljahr 2025/26 (3 Gym- nasien). Warum ist das so?  Wie oben im Zusammenhang mit G9 beschrieben, werden ab dem Schuljahr 2026/27 „auf einen Schlag“ rund 4.300 Schüler*innen mehr die Kölner Gymnasi- en besuchen als vorher. Um die dafür erforderlichen, zusätzlichen Schulräume zur Verfügung stellen zu können, ist es grundlegend von außerordentlicher Be- deutung, dass allerspätestens ab dem Schuljahr 2023/24 keine Mehrklassen mehr eingerichtet werden. Nur dann werden in einem Zeitraum von vier Schuljah- ren ausreichend viele Mehrklassen aus dem System der Gymnasien „herausge- wachsen“ sein, um überhaupt eine Chance zu erhalten, den neuen 13. Jahrgang unterbringen zu können. Weiter werden je nach Gymnasialstandort weitere Maß- nahmen erforderlich sein, die schon in der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 beschrieben worden sind (vergleiche Kapitel 8).  Ab dem Schuljahr 2025/26 werden außerdem die zweiten drei neuen Gymnasien erforderlich werden, um – nunmehr ohne Mehrklassenbildung an den bestehen- den Gymnasien – drei voraussichtlich besonders starke Eingangsjahrgänge an den Gymnasien bei weiterhin maximalen Klassengrößen von 30 versorgen zu können.  Ab dem Schuljahr 2028/29 werden die Schülerzahlen in den Eingangsklassen nach Bevölkerungsvorausberechnung und darauf aufbauender schulentwick- lungsplanerischer Prognose etwas zurückgehen, um sich dann auf hohem Ni- veau zu stabilisieren. Dann könnte in Köln der schulrechtlich vorgesehene Regel- Zustand von Gymnasien ohne Mehrklassen und Klassengrößen von 27 erreicht sein. Lösungsansätze: Was ist also zu tun? (Vergleiche auch Kapitel 5, Beschleunigung Schulbau und vorgezogene Interimsstarts neuer Schulen)  Es besteht die Handlungsoption möglicher Nachverdichtungen an bestehenden Schu- len. Derzeit wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, bei dem nicht nur der Modulbau, sondern verschiedene bauliche Realisierungsmöglichkeiten abgefragt werden, um eine möglichst große Bandbreite an Unternehmen und baulichen Varianten zu erhalten.  Nach Ergebnissen ämter- und dezernatsübergreifender Abstimmungen erscheinen abschließende Schulneubauten von zwei der ersten drei Gymnasien bis 2026/27 rea- listisch. Die Schulbaumaßnahmen sind dringend im geplanten Zeitraum zu realisieren, besser früher. Es handelt sich um die Gymnasialbaumaßnahmen in Porz (Auftrags- nummer 118 der Schulbauliste) und Lindenthal (Auftragsnummer 110). Daneben ist ein dritter neuer Gymnasialstandort im Stadtbezirk Innenstadt vorgesehen (Auftragsnum- mer 124.1). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 26  Die benannten drei Gymnasien (rechnerisch mit jeweils vier Zügen und damit insge- samt 12 Eingangsklassen) mit den Auftragsnummern 110, 118 und 124.1, deren Fer- tigstellung ab heute in sechs Jahren gelingen kann, müssen spätestens zum Schuljahr 2023/24 im Interim an den Start gehen. Wie dieser Interimsstart für drei Schuljahre und damit insgesamt 36 Klassen umgesetzt werden kann, ist derzeit noch offen. Ggf. sind hier nunmehr Anmietungen inklusive Umbaumaßnahmen von Bestands- bzw. Büroim- mobilien in den Blick zu nehmen, nachdem Überlegungen zum schnellen vorgezoge- nen Bau von Interimsschulen in Modul- bzw. Containerbauweise nicht mit belastbarem Bausoll und somit nicht mit realistischen Planungen hinterlegt werden konnten.  Für die drei weiteren neuen Gymnasien der zweiten Tranche mit den Auftragsnummern 117, 120 und 124 ist entweder unmittelbar eine abschließende Fertigstellung zum Schuljahr 2025/26 vorzusehen, oder eine Fertigstellung in den Folgejahren, die dann ebenfalls mit Lösungen für einen Interimsstart der neuen Schulen überbrückt werden muss. Von den in den vorgenannten Lösungsansätzen benannten 6 Maßnahmen mit den Auftragsnummern 110, 117, 118, 120, 124 und 124.1 konnte bisher lediglich Maß- nahme 124.1 personalisiert werden. Insoweit sind die vorgenannten Fertigstellungs- termine aus Sicht der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung notwendig, die Realisierung in den genannten Zeiträumen jedoch äußerst kritisch zu sehen.  Mindestens für die Schuljahre 2020/21 bis 2022/23 müssten weiterhin Mehrklassen eingerichtet werden, dann entsprechend neuer schulrechtlicher Regelungen, also im Wechsel der Gymnasien, damit keines mehr als zwei Jahre nacheinander Mehrklassen bildet. Es muss geprüft werden, ob und inwieweit nach Fertigstellung von (lange ge- planten) Erweiterungsbauten an bestehenden Gymnasien die vorab zur Verfügung ge- stellten provisorischen Lösungen (Container) nach Möglichkeit vorerst weiter stehen bleiben, unter dem Vorbehalt, dass Abstimmungen mit den betroffenen Schulen bzw. Schulleitungen, die sich auf anderweitige Absprachen in der Vergangenheit und damit Vertrauensschutz berufen könnten, einvernehmlich verlaufen. Diese (Teil-) Hand- lungsoption betrifft z.B. das Humboldt-Gymnasium in Altstadt-Süd, deren Erweite- rungsbauten im IV. Quartal 2019 fertig gestellt wurden. Herausforderungen der Gesamtschullandschaft In vergleichbar großer Tragweite wie die Gymnasiallandschaft sieht sich die Gesamtschul- landschaft in Köln gewaltigen Herausforderungen gegenüber. Auf der einen Seite konnten die Gesamtschulkapazitäten in Köln in den letzten zehn Jahren auf der Grundlage der ent- sprechenden Elternwünsche zur Schulwahl massiv ausgebaut werden.  Seit dem Schuljahr 2010/11 sind in Köln insgesamt 9 neue Gesamtschulen an den Start gegangen (davon 7 städtische und 2 private). Für die städtischen Gesamtschulen Nippes (Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule), Helios in Ehrenfeld und Wasseramselweg in Vogelsang wurden bzw. werden neue Schulgebäude gebaut, wobei alle zunächst im Interim in Betrieb gegangen sind und die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule jüngst in Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 27 ihren Neubau umziehen konnte. Die Gesamtschulen Mülheim, Innenstadt, Lindenthal und Dellbrück sind unter Nutzung bestehender Schulstandorte entstanden, an denen vormals Haupt- oder Realschulen geführt wurden bzw. auslaufend schließend noch bestehen.  Zudem sind im gleichen Zeitraum bestehende Gesamtschulen erweitert worden, teils unter Nutzung benachbarter Schulstandorte, an denen vormals eine Hauptschule be- stand, wie im Fall der erfolgten Erweiterung der Katharina-Henoth-Gesamtschule unter Nutzung des Schulgebäudes Nürnberger Straße.  In den letzten zehn Jahren konnten stadtweit insgesamt 42 Züge neu realisiert werden, das entspricht rechnerisch einer Kapazität von 42 x 27, also rund 1.100 neuen Schü- lerplätzen in den Eingangsklassen der Gesamtschulen in Köln. Tatsächlich fällt das Plus an Gesamtschulaufnahmen im Vergleich der Schuljahre 2019/20 und 2009/10 mit 925 etwas geringer aus, weil im Schuljahr 2009/10 nach den damals noch geltenden schulrechtlichen Regelungen größere Klassen an Gesamtschulen realisiert werden konnten. Auf der anderen Seite und gleichzeitig ist die Nachfrage von Eltern und ihren Kindern nach Gesamtschulplätzen in Köln in der Vergangenheit rasant gestiegen und übersteigt dabei so- gar die Größenordnungen, die im Rahmen der Kölner Elternbefragung 2012 ermittelt worden waren. Dies, wie auch die große Zahl von Gesamtschulneugründungen in Nordrhein- Westfalen in Folge des „Schulkonsens“ auf Landesebene von 2011, zeigt, dass Gesamt- schulen als Langzeitform der Schule des längeren gemeinsamen Lernens von Eltern in ho- hem Maße nachgefragt werden. Die Gesamtschule ist in NRW durch ihre lange Tradition und durch den im Zentralabitur erbrachten Beweis der Gleichwertigkeit eine breit akzeptierte Schulform.  Lag die Zahl der Anmeldungen an Gesamtschulen in Köln bis zum Schuljahr 2013/14 noch in einem Korridor von 2.000 bis 2.300, stieg sie zunächst auf 2.500 und mehr und lag in den beiden Schuljahren 2018/19 und 2019/20 bei rund 3.000.  Gerade der Sprung in den Gesamtschulanmeldungen in den letzten beiden Schuljah- ren führte dazu, dass die Zahl der Ablehnungen, trotz der Ausweitung der Platzkapazi- täten, nicht substanziell reduziert werden konnte. Der starke Ausbau der Gesamtschul- kapazitäten wurde also im Grunde durch den ebenso starken Anstieg der Nachfrage eingeholt. Im Schuljahr 2019/20 konnten daher 733 Kinder, die nach ihrem Wunsch und dem Wunsch der Eltern, gerne Aufnahme an einer Gesamtschule gefunden hät- ten, leider nicht aufgenommen werden. Sie haben im weiteren Anmeldeverfahren einen Platz an einer Schule anderer Schulform gefunden, in erster Linie an Hauptschulen und Realschulen in Köln. Nach den Feststellungen der Schulentwicklungsplanung 2018 (aufbauend auf den vorge- henden Schulentwicklungsplanungen) wird ein Bedarf an insgesamt 13 neuen Gesamtschu- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 28 len in Köln erkannt, der in der hier vorliegenden Schulentwicklungsplanung 2020 ausdrück- lich bestätigt wird. Zwei dieser Gesamtschulen sind im Schuljahr 2018/19 schon im Interim an den Start gegangen (Gesamtschulen Helios und Wasseramselweg), sie werden hinsicht- lich der Fertigstellung der endgültigen Schulgebäude in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnummern 28 bzw. 57 bei Priorität „0“ geführt. (Im Schuljahr 2019/20 starteten zudem die Gesamtschulen Lindenthal und Dellbrück an bestehenden Schulstandorten.) Die weiteren Baumaßnahmen von neuen Schulgebäuden für neue Gesamtschulen müssen aus schulentwicklungsplanerischer Sicht zum einen mit Blick auf die hohen Abweisungszah- len, zum anderen mit Blick auf die weiter stark steigenden Schülerzahlen in Köln schnellst- möglich folgen. Alle diese Maßnahmen sind in der Fortschreibung der Schulbaumaßnahmen- liste enthalten. Es handelt sich im Einzelnen um die Maßnahmen in Ossendorf (Fitzmauri- cestraße, Auftragsnummer 98, Priorität „0“), in Weidenpesch (Schmiedegasse, 122, Priorität „A“) mit angestrebtem Interim in Bilderstöckchen (neu), in Deutz (Im Hasental, 237, Priorität „A“), in Kalk (Grundstückssuche, 107, Priorität „A“), in Zündorf-Süd (130, Priorität „A“), in Mülheim-Süd (136, Priorität „B“), in Chorweiler oder Worringen (Netzestraße oder Holzhei- mer Weg, [wobei der andere Standort unbedingt als Schulreservefläche gesichert werden muss], 137, Priorität „B“), in Nippes (Grundstückssuche, neu, Priorität „B“), in Parkstadt-Süd (140, Priorität „B“), in Höhenberg (Frankfurter Straße, Betriebshof, 195, Priorität „C“). Zudem ist für den neuen Stadtteil Kreuzfeld eine neue Gesamtschule vorzusehen (135, Priorität „B“), wobei in Abhängigkeit von der abschließenden Zahl der geplanten neuen Wohneinheiten in Kreuzfeld vermutlich eher zwei neue weiterführende Schulen vorzusehen sein werden. Die Grafik „Szenario“ stellt eine mögliche bzw. denkbare Entwicklung der Anmelde-, Auf- nahme- und Abweisungszahlen bis zum Schuljahr 2030/31 dar, die im Folgenden näher er- läutert werden soll.  Danach wird in diesem Szenario kalkuliert, was passiert, wenn es gelingt, (erst) spätes- tens ab dem Schuljahr 2025/26 in insgesamt drei Schritten jeweils 3 neue Gesamt- schulen, also insgesamt 9 Gesamtschulen in Schulneubauten an ihren endgültigen Standorten in Betrieb zu nehmen. (Mit Interimslösungen werden die Starts der ersten 3 Schulen im Idealfall auf 2023/24 vorgezogen und der Start der zweiten 3 auf 2025/26.)  Wenn dies gelänge, dann könnten im Schuljahr 2029/30 Angebot und Nachfrage von bzw. nach Gesamtschulplätzen in den Eingangsklassen ausgeglichen, also alle An- meldungen auch angenommen werden und es müssten keine Kinder mehr abgewie- sen werden. Dies gilt allerdings nur unter der einschränkenden Bedingung, dass der prozentuale Anteil der Kinder und Eltern im Übergang von Grundschulen auf weiterfüh- rende Schulen zukünftig konstant bliebe. In der Abschätzung der zukünftigen Anmel- dezahlen wird hier zunächst angenommen, dass unter Berücksichtigung der in den Schuljahren prognostizierten Zahl der 10-Jährigen zukünftig anteilig für genauso viele Kinder Anmeldungen an den Kölner Gesamtschulen vorgenommen werden, wie zu- letzt. Wenn die Nachfrage auch anteilig weiter steigt, was durchaus möglich ist und sich in höheren absoluten Anmeldezahlen ausdrücken würde, dann reichte die skizzier- te Realisierung von neun neuen Gesamtschulen alleine nicht aus. Genau für diesen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 29 wahrscheinlichen Fall sind deshalb – neben den beiden schon im Interim in Betrieb ge- gangenen Gesamtschulen Helios und Wasseramselweg – insgesamt 11 weitere Ge- samtschulen in Planung, davon eine im geplanten neuen Stadtteil Kreuzfeld, der in der kleinräumigen Bevölkerungsprognose noch nicht hinterlegt ist.  Das beschriebene Entwicklungsszenario zeigt auch auf, dass sich unter sonst gleichen Bedingungen, das meint bei bis 2024/25 konstanten Platzkapazitäten, voraussichtliche Abweisungszahlen an den Gesamtschulen ergeben würden, die mindestens in der Größenordnung der aktuellen Zahlen liegen und tendenziell weiter ansteigen würden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 30 Was ist also angesichts dieser gewaltigen Herausforderungen zu tun? (vergleiche auch Kapi- tel 5 zur Beschleunigung des Schulbaus und zu Interimsstart neuer Schulen)  Vor dem beschriebenen Hintergrund müssen unbedingt Lösungen gefunden werden, um den Start weiterer neuer Gesamtschulen in Köln vorzuziehen, entweder durch eine Beschleunigung des Baus der abschließenden neuen Schulgebäude (die im Szenario wie angeführt mit einer angenommenen Inbetriebnahme ab 2025/26 hinterlegt sind, auch wenn ihre voraussichtlichen Inbetriebnahmen nach Schulbaumaßnahmenliste noch offen sind) oder durch vorgezogene Interimsstarts dieser Schulen als überbrü- ckende Lösungen bis zur Fertigstellung der endgültigen Schulgebäude. Es ergeben sich im Grunde die gleichen Handlungsnotwendigkeiten mit gleicher Dringlichkeit, die weiter oben schon mit Blick auf die bedarfsgerechte Gestaltung der Gymnasialland- schaft in Köln ausgewiesen wurden: vorgezogener Start mehrerer neuer Gesamtschu- len zu den Schuljahren 2023/24 und 2025/26.  Der beschleunigte Schulbau der im oben skizzierten Szenario miteinbezogenen 9 Ge- samtschulen mit vorgezogenem Interimsstart kann und wird durch weitere Zügigkeits- erweiterungen bestehender Gesamtschulen flankiert werden. Da diese Handlungsopti- on in der Vergangenheit schon vielfach umgesetzt wurde, sind die verbleibenden Po- tenziale überschaubar, aber trotzdem wichtig (siehe hierzu auch Kapitel 6). So ist – wie in vorgehenden Schulentwicklungsplanungen schon dargestellt – zum Beispiel eine Erweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule in Longerich von 4 Zügen auf 6 Zü- ge unter Nutzung des Schulgrundstücks Paul-Humburg-Straße als Teilstandort ge- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 31 plant, nachdem das dort bestehende Schulgebäude saniert und zielentsprechend her- gerichtet ist.  Wie weiter oben skizziert, sind neue Gesamtschulen in Köln oder Erweiterungen be- stehender Gesamtschulen in der Vergangenheit teilweise unter Nutzung bestehender Schulstandorte entstanden, an denen zuvor Haupt- oder Realschulen geführt wurden. Dies ist und bleibt auch in der Zukunft unter bestimmten Bedingungen eine wichtige Handlungsoption. Zu beachten ist dabei nach Einschätzung der Schulentwicklungspla- nung unbedingt Folgendes:  Solche Veränderungen erbringen keine zusätzlichen Plätze in der Sekundarstufe I. Gleichzeitig helfen diese schulorganisatorischen Maßnahmen aber, das El- ternwahlverhalten nach zu vollziehen, bestehende Schulstandorte mit einer star- ken Entwicklungsperspektive zu versehen und die Schulstruktur im Wandel zu gestalten.  Hauptschulen und Realschulen verfügen im Unterschied zu Gesamtschulen und Gymnasien über keine Oberstufe. Werden also z.B. zwei benachbarte Schul- standorte ohne Oberstufe zu einer Gesamtschule entwickelt, wie dies bei der Gesamtschule Innenstadt der Fall war, entfallen ohne Lösungen für ergänzende Schulraumkapazitäten Schülerplätze in der Sekundarstufe I, weil die bestehen- den Raumkapazitäten teils für die Sekundarstufe II genutzt werden müssen.  Wichtig ist daher angesichts des insgesamt knappen Schulplatzangebotes bei hoher und steigender Nachfrage, dass bei Planung und Umsetzung dieser Hand- lungsoption der Entwicklung bestehender Schulstandorte, an denen aktuell eine Hauptschule oder eine Realschule geführt wird, in Richtung von Gesamtschulen oder (horizontal oder vertikal geteilten) Teilstandorten von Gesamtschulen bzw. Gymnasien in der Summe keine Schülerplätze in der Sekundarstufe I verloren gehen. Das bedeutet, dass in der Regel zusätzliche Flächen oder nutzbare Be- standsimmobilien im näheren Umfeld zur Verfügung stehen müssten und neue Erweiterungs- und Umbaubaumaßnahmen vorzusehen sind.  In der Vergangenheit hat sich – nicht überraschend – gezeigt, dass sich ein sol- cher komplexer Entwicklungsprozess, der schulrechtlich mit der auslaufenden Schließung bestehender Hauptschulen oder Realschulen und der Neugründung einer Gesamtschule bzw. der Zügigkeitserweiterung einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums in der Regel durch Bildung eines Teilstandortes einhergeht, dann ohne größere Schwierigkeiten umsetzen lässt, wenn die Initiative von den zu schließenden Schulen selbst ausgeht und das Vorhaben breit getragen wird, auch wenn entsprechend positive Schulkonferenzbeschlüsse schulrechtlich keine Voraussetzungen für solche schulorganisatorischen Maßnahmen und damit für Ratsbeschlüsse und Genehmigungen sind. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 32  Die Schulentwicklungsplanung hält für alle bestehenden Haupt- und Realschulen potenzielle Entwicklungsmodelle für den Fall bereit, dass Schülerzahlen unter die schulrechtlichen Mindestgrößen fallen sollten (was aber angesichts der insge- samt stark steigenden Schülerzahlen in näherer Zukunft unwahrscheinlich er- scheint), Schulgemeinden von sich selbst aus initiativ werden und sich hinsicht- lich anderer Entwicklungsperspektiven an den Schulträger wenden bzw. sich der Schulträger in einer Chancen-Risiken-Abwägung gezwungen sähe, dem Rat eine auslaufende Schließung auch gegen den erklärten Willen der Schulen vorzu- schlagen. 4.3. Realschul- und Hauptschullandschaft in Köln Wie eingangs in Kapitel 3 beschrieben, sind die Schülerzahlen an den Realschulen und Hauptschulen in Köln in der Vergangenheit stark respektive drastisch zurückgegangen. Auch wenn die Schulen dieser Schulformen eine sehr gute Arbeit leisten, was z.B. im Rahmen der Qualitätsanalyse NRW, den Qualitätsprüfungen der Bezirksregierung Köln als obere Schul- aufsichtsbehörde Bestätigung findet, ist ihre Akzeptanz bei den Eltern im Vergleich zu Ge- samtschulen und Gymnasien, Schulformen mit einem direkten Weg zum Abitur, im Zeitver- lauf gesunken, was durch schulorganisatorische Maßnahmen zur auslaufenden Schließung von Hauptschulen und Realschulen nachvollzogen und damit gleichzeitig befördert wurde.  Gerade mit Blick auf die Realschulen ist darauf hinzuweisen, dass interessanterweise rund 32% der Schüler*innen dieser Schulform nach Erwerb der mittleren Reife den Er- werb der Allgemeinen Hochschulreife an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg anstreben und weitere rund 37% den Erwerb der Fachhochschul- reife an einem Berufskolleg (vergleiche 3779/2018, Monitoringbericht (allgemeinbilden- de Schulen und Berufskollegs) 2018, Seite 20). An den Zahlen wird deutlich, dass die Realschulen in Köln für die Mehrheit ihrer Schüler*innen einen (indirekten) Weg zum Fach-Abitur oder Abitur weist.  Im Grunde sind Realschulen in dieser Hinsicht Sekundarschulen teils nicht ganz un- ähnlich, einer Schulform, die als „kleine Schwester der Gesamtschule“ (ohne eigene Oberstufe, aber mit Kooperationsvereinbarungen mit Berufskollegs bzw. anderen Schulen mit Oberstufe) schulrechtlich neu eingeführt worden war, in Köln und anderen Großstädten in NRW aber bislang in Konkurrenz zu Gesamtschulen kaum Akzeptanz gefunden hat. Für Realschulen ergeben sich zudem nach § 132c Schulgesetz NRW neu Möglichkeiten, für Ihre eigenen Schüler*innen ab Klasse 7 einen Hauptschulbil- dungsgang anzubieten.  Dass die Hauptschulen in Köln eine gute Arbeit leisten, dokumentiert unter anderem der Umstand, dass die Zahl der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss in Köln zuletzt mit 5% unter dem Landesdurchschnitt von 5,8% lag und die Quote in Köln zudem gegenüber 2005 mit 9% stark gesunken ist, auch wenn die sozialstrukturellen Bedingungen in Köln, zum Beispiel gemessen an der Kinderarmutsquote, also dem An- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 33 teil der Kinder unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, über dem Landes- durchschnitt liegt.  Für beide Schulformen, Hauptschulen und Realschulen, gilt außerdem, dass sie ganz zentrale Stützen des Inklusionsentwicklungsprozesses darstellen. Die Zahl der inklusiv geförderten Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den beiden Schulformen ist in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen. Auch im Kontext der Beschulung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund haben sich beide Schulformen besonders stark engagiert. Wie stellen sich also die Entwicklungsperspektiven der Hauptschulen und Realschulen in Köln dar?  Wie weiter oben beschrieben ist die Zukunft der Schulformen nicht sicher vorgezeich- net. Es erscheint denkbar, dass es in Köln zumindest längerfristig keine Hauptschulen mehr geben bzw. ihre Zahl weiter deutlich sinken könnte, eine Entwicklung, die in an- deren nordrhein-westfälischen Städten schon eingetreten ist.  Möglicherweise werden längerfristig auch die Realschulen mit dem weiteren, bedarfs- gerechten Ausbau der Gesamtschulkapazitäten in Köln unter noch stärkeren Druck ge- raten. Ggf. kann die Realschule in Köln zukünftig auch als dritte Schulform (neben Ge- samtschulen und Gymnasien) in einem erweitert zweigliedrigen Schulsystem dauerhaft bestehen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 34 (5) Lösungsansätze zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen und flankierende Maßnahmen zur Schaffung und Nutzung von Schulraumkapazitäten 5.1. Hintergrund und Sachstandsdarstellung: Priorisierung, Schulbaumaßnahmenlis- te, Schulbauprogramm Die Zeiträume für die Realisierungen von Schulneubauten und Erweiterungen dauerten in der Vergangenheit viel zu lang. Es braucht wesentlich kürzere Reaktionszeiten zwischen erfolgter, frühzeitiger Bedarfsfeststellung und der Inbetriebnahme von neuen Schulen, näm- lich in der Regel 5 Jahre, statt 10 bis 15 Jahre. In der heutigen Zeit ist das Bauen einer Schule ein vielschichtiger und von vielen Mitwirkenden beeinflusster komplexer Prozess. Ein Projekt dieser Art beginnt mit der Sicherstellung eines Grundstückes, der Festlegung des Bau- und Planungsrechts, der Festlegung des Bausolls, den politischen Gremienläufen, der Erteilung der Baugenehmigung, den Vergaben und dem anschließenden Bauprozess sowie der rechtlich vorgeschriebenen Abnahmen. Die Beschleunigung des Gesamtprozesses der Projektrealisierung ist der Schlüssel zum Erfolg. An dieser Stelle ist nicht nur die Gebäude- wirtschaft involviert, sondern auch die anderen am Prozess beteiligten Ämter der Stadt Köln. Ebenso darf der Einfluss des Vergaberechts sowie die wirtschaftliche Situation der Unter- nehmen sowie die allgemeine Marktlage nicht außer Acht gelassen werden. Vorbild könnte das Schulbauprogramm in München sein: Dort wurden 2016 in einem ersten Paket insgesamt 39 Schulbauprojekte auf den Weg gebracht. Nach derzeitigem Stand wird der überwiegende Anteil der Maßnahmen bis 2021 termingerecht fertig. Im Sommer 2017 ist das zweite Paket mit weiteren 38 Schulneubauten bis 2030 geschnürt worden. Ein drittes und ein viertes Paket sollen folgen. In München wird mit einem Bevölkerungsanstieg von 1,7 Mio. auf 1,9 Mio. Einwohner*innen gerechnet. In Köln sind in diesem Kontext der beschleunigten Realisierung von Schulbaumaßnahmen und der Beschaffung von Schulraumkapazitäten in der jüngeren Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen worden. Der Rat der Stadt Köln hat folgende Schulbaupakete beschlossen:  15.03.2016, „Errichtung von mehreren Schulen in modularer Bauweise / Systembau- weise mit entsprechend angepasstem Baubeschlussverfahren“,  14.02.2017, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur Minderung des Schulnotstandes“ (1. Containerpaket),  04.04.2017, „Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte – Neubau/ Erweiterung/ Gene- ralsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen“ (1. GU-/TU- Paket),  06.02.2018, „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen Schaffung dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze“ (2. Containerpaket). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 35 Des Weiteren hat die Verwaltung den Ausschuss Schule und Weiterbildung am 11.06.2018 über das „Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021“ (3. Containerpaket) informiert. Im Dezember 2019 hat der Rat eine Fortschreibung der priorisierenden Schulbaumaßnah- menliste mit Datenstand Oktober 2019 zur Kenntnis genommen (Session 2905/2019).1 Im Weiteren hat der Rat erste Clusterungen der Schulbaumaßnahmen nach Asset-Strategie, Planungsaufträgen und Machbarkeitsstudien beschlossen. Hierdurch wurden Synergien er- zeugt, die zu einer effizienten Abarbeitung führen. Eine Priorisierung, also eine Festlegung der zeitlichen Abfolge der drängenden Schulbaumaßnahmen, ist erforderlich, da bei knappen Personalressourcen insbesondere der Gebäudewirtschaft und aufgrund der Vielzahl der Be- darfe nicht alle notwendigen Schulbaumaßnahmen gleichzeitig, sondern lediglich zeitlich gestreckt umgesetzt werden können. Gleichwohl muss festgehalten werden, dass auch nach einer priorisierenden Rangordnung der erforderlichen Schulbaumaßnahmen die Anzahl der höchstprioritären Projekte die aktuellen Kapazitäten der Gebäudewirtschaft bei weitem über- steigt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die knappen Personalressourcen nicht nur die Gebäudewirtschaft in Bedrängnis bringen. Auch notwendige Partner in der Verwal- tung, die für die Umsetzung der Projekte unverzichtbar sind, stehen vor dem gleichen Prob- lem, mit knappen Ressourcen den alltäglichen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Tatsache, dass nicht alle erforderlichen Schulbauprojekte zeitnah realisiert werden können, bedeutet nicht, dass sich der Bedarf entsprechend analog zeitlich strecken lässt. Vor diesem Hintergrund bereitet die Verwaltung aktuell in einem zweiten Schritt neue Schulbaupakete vor. Am 21.01.2020 haben Frau Oberbürgermeisterin Reker und die Beigeordneten das städti- sche „Arbeitsprogramm 2020“ vorgestellt. Unter den hier vorgestellten 110 Maßnahmen sind im Kontext Schulbau insbesondere die Folgenden von besonderem Interesse: 1. Fortschreibung der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste Der Rat hat in seiner Sitzung im Februar 2019 die priorisierende Schulbaumaßnahmenliste zur Kenntnis genommen. Diese Schulbauliste umfasst alle Schulprojekte, deren Umsetzung zu zusätzlichen Schulplätzen führt beziehungsweise einen Verlust von vorhandenen Schul- plätzen durch General- oder Teilsanierungen vermeidet. Die Verwaltung hat die Schulbau- maßnahmenliste laufend fortgeschrieben. Aktuell umfasst die Liste 191 Projekte. 73 Schul- bauprojekte sind derzeit personalisiert und in Bearbeitung. Insgesamt werden mit aktuell 20 laufenden Schulbaustellen im Bau rund 18 000 Schulplätze gesichert oder zusätzlich ge- schaffen. Nach heutigem Planungs- und Ausführungsstand können in 2020 weitere 15 Maß- nahmen fertiggestellt werden, so beispielsweise die Neubauten für die Bildungslandschaft Altstadt Nord in der Innenstadt und für die Gemeinschaftsgrundschule Lebensbaumweg in Volkhoven/Weiler sowie die umfangreiche Generalsanierung im Schulgebäude Overbeck- straße in Neuehrenfeld. 1 Da die Schulbaumaßnahmenliste bedarfsgerecht fortgeschrieben wird, sind Änderungen im Zeitver- lauf vorbehalten. Im vorliegenden Planungsbericht wird durchgehend noch auf die Angaben nach 2905/2019 abgestellt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 36 2. Beschleunigung Schulbau Um den Schulbau weiter zu beschleunigen, wird die Verwaltung ein konkretes Schulbaupro- gramm auflegen. In diesem wird die Verwaltung dem Rat verschiedene Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung mit direkter Zuordnung der Schulbaumaßnahmen, beispielsweise für ein weiteres GU/TU-Paket oder für Schulbauvorhaben im Investorenverfahren, vorschla- gen. Um dem Schulbaunotstand weiter entgegen zu wirken, stellt die städtische Gebäude- wirtschaft in ihrem Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 allein im Bereich „Neubau, Erweite- rungsbau und Generalinstandsetzung“ 274 Millionen Euro für Großbauprojekte im Schulbau bereit. Dies bedeutet im Vergleich zum schon hohen Budget von 2019 (176,3 Millionen Euro) eine massive Erhöhung um fast 100 Millionen Euro. Zusätzlich werden 58,5 Millionen Euro für die laufende Instandsetzung und Instandhaltung an den 277 Schulstandorten für 261 städtische Schulen bereitgestellt. 3. Schulbauten im Investorenverfahren und Nachverdichtung Die Verwaltung wird in 2020 durch eine europaweite Ausschreibung ermitteln, ob sich im Kölner Stadtgebiet geeignete Grundstücke im Privateigentum befinden, auf denen ein Inves- tor für die Stadt Schulbauten errichten könnte. Die erforderliche Grundstücksgröße bewegt sich dabei zwischen etwa 8.000 und 35.000 Quadratmetern. Die Ergebnisse werden im Schulbauprogramm berücksichtigt. Außerdem wird die Verwaltung alle 277 Schulstandorte auf mögliche Nachverdichtungspo- tentiale prüfen. Bei entsprechendem schulfachlichem Bedarf werden dann für die als geeig- net identifizierten Grundstücke Machbarkeitsstudien beauftragt. Auch diese Ergebnisse flie- ßen in das Schulbauprogramm ein. 4. Schulbau-Richtlinie (Handreichung) Ein Kölner Modell macht Schule. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat eine Handreichung für den Schulbau herausgegeben, die maßgeblich geprägt ist durch den Kölner Planungs- rahmen für pädagogische Raumkonzepte und die gemeinsam mit den Montag Stiftungen entwickelten Raumprogrammen für die Pilotprojekte Bildungslandschaft Altstadt Nord und der Heliosschulen (integrative Universitätsschule der Stadt Köln). Derzeit wird die Schulbau- richtlinie zur Landesbauordnung überarbeitet. Die zu erwartenden Änderungen werden die Brandschutzanforderungen an pädagogische Raumkonzepte definieren. Dabei sind städti- sche Beschäftigte des vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr und des Amtes für Schulentwicklung Teil der entsprechenden Arbeitsgruppe des Ministeriums. 5. Stärkung der städtischen Gebäudewirtschaft Das „Reformprogramm Stärkung der Gebäudewirtschaft“ ist ein mehrjährig angelegtes Mo- dernisierungsprojekt, bei dem die Strukturen und Prozesse der Gebäudewirtschaft umfas- send und grundlegend analysiert und überarbeitet werden. Nach der Bestandsaufnahme werden nun auf dieser Basis die weiteren Optimierungsmaßnahmen konzeptionell erarbeitet. Dabei steht in 2020 die operative Umsetzung der folgenden drei Themen im Fokus: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 37  Bauprozesse: In 2020 soll die Konzeptionsarbeit für von der Gebäudewirtschaft beglei- tete Bauprozesse abgeschlossen werden. Dazu gehört, dass alle Neuerungen in die in- ternen Regelwerke eingearbeitet und die Verantwortungsträger bei der Gebäudewirt- schaft und den anderen involvierten Verwaltungsstellen darüber informiert und geschult werden.  Aufbauorganisation / Berichtswesen: Die Gebäudewirtschaft hat ihr Bauprojektma- nagement im vergangenen Jahr weiter kundenorientiert ausgebaut und mit bautechni- schen Innovationen ausgestattet. Zum 1. Januar 2020 wurde das neue Sachgebiet „Einkauf“ installiert. Für kontinuierliche Verbesserungsprozesse wird ein „Projekt- Review“ eingeführt. In 2020 wird das bei der Gebäudewirtschaft neu konzipierte „Ma- nagement-Reporting“ in das vorhandene Steuerungssystem integriert.  Personalgewinnung: Nach wie vor ist die Marktlage für die Gewinnung von Personal für die Gebäudewirtschaft sehr angespannt. Wegen des in vielen Bereichen stark steigen- den Investitionsbedarfs, steht die Personalgewinnung aber auch in 2020 weiterhin im Fokus. Der bereits in Vorjahren gestartete „Recruiting-Prozess“ wird daher auch 2020 weiter ausgebaut und die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Bildungsträgern ver- stärkt. 5.2. Übersicht: Lösungsansätze zur beschleunigten Realisierung neuer Schulraum- kapazitäten und flankierende Maßnahmen In den vorgehenden Kapiteln der vorliegenden Schulentwicklungsplanung 2020 ist erneut aufgezeigt worden, dass angesichts rasant gestiegener Kinderzahlen in Köln in der jüngeren Vergangenheit und aller Voraussicht nach weiter sehr stark steigenden Kinderzahlen in der Zukunft riesige Herausforderungen dahingehend bestehen, eine quantitativ ausreichende und qualitativ gute schulische Infrastruktur in Köln bereitzustellen, die dieses Wachstum mit- geht. Im Folgenden sollen die aktuellen Handlungsnotwendigkeiten und Lösungsansätze in einer kurzen Übersicht und zusammen fassend ausgeführt werden. Im Übrigen wird auf das oben erwähnte, kurzfristig erfolgende Schulbauprogramm quer verwiesen. (1) Grundlegend ist eine beschleunigte Umsetzung der Schulbaumaßnahmen mit den höchsten Prioritäten nach Schulbauliste in mehreren, parallel zu bearbeitenden neu- en und ergänzenden Schulbaupaketen in einem Schulbauprogramm unbedingt er- forderlich. Dafür braucht es entsprechender personeller Ressourcen insbesondere bei der städtischen Gebäudewirtschaft sowie einer weiter verstärkten Beauftragung und Umsetzung von Schulbaumaßnahmen durch Investoren. a) Mit Blick auf die oben beschriebenen Herausforderungen der Kölner Schulland- schaft, sieht die Verwaltung gleichberechtigte Bedarfe für neue Gymnasien und für neue Gesamtschulen. Es sind daher im Parallelverfahren sowohl Gymna- sialpakete als Gesamtschulpakete zu schnüren, die zeitlich gleichberechtigt Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 38 umgesetzt werden. In einem ersten Teilschritt sind 3 Gesamtschulen und 3 Gymnasien umzusetzen, im zweiten Teilschritt wiederum 3 Gesamtschulen und 3 Gymnasien, im dritten Teilschritt die erforderlichen dritten 3 und weiteren Ge- samtschulen. b) Daneben sind mit Blick auf die oben beschriebenen Herausforderungen für eine Ausweitung der Schulplatzkapazitäten im Primarbereich weitere Grundschulpa- kete vorzusehen. (2) In diesem Zusammenhang ist erneut über die Einrichtung einer Schulbaugesellschaft nachzudenken. Ergänzend oder alternativ sollte die Beauftragung bestehender städti- scher Gesellschaften mit Schulbau befördert werden. Hier ist an Aktivitäten der Stadt- werke Köln AG und von „moderne stadt“ zu denken. (3) Gleichzeitig sind neue Interimslösungen zum vorgezogenen Start der dringend erforderlichen neuen Schulen erforderlich, die die Zeit bis zur Umsetzung abschlie- ßender Schulneubauten und Erweiterungsbauten überbrücken. Hier kommen mehrere Teillösungsschritte in Frage: a) Umsetzung und ggf. Ausweitung der bestehenden drei Containerpakete, mit de- nen in der Regel an bestehenden Schulstandorten temporär mobile Einheiten zur Entlastung bzw. zeitweiligen Erhöhung der Platzkapazitäten an bestehenden Schulen zugesetzt werden. b) Denkbar erscheint es, den Start neuer Schulen im Nahbereich der dafür vorge- sehenen abschließenden Schulstandorte durch Interimsbauten auf neuen ge- sonderten Flächen – in Form ganzer „Containerschulen“ oder mobiler Einheiten für mehrere Jahrgänge – vorzuziehen. c) Es könnte die temporäre Anmietung nicht schulisch genutzter Bestandsimmobi- lien, z.B. geeigneter Büroimmobilien in den Blick genommen werden. d) Die Verwaltung wird erneut prüfen, ob und inwieweit ggf. zumindest temporär ei- ne Nutzung räumlicher Kapazitäten an den 17 städtischen Berufskollegs realisiert werden kann, z.B. in dem neue Raumkapazitäten (Containeraufstellung) ge- schaffen bzw. unter Umständen bestehende räumliche Ressourcen durch verän- derte Raumnutzungen erschlossen werden könnten. Hier ist anzumerken, dass zwar einerseits die Schülerzahlen an den Berufskollegs in Köln leicht rückläufig sind, andererseits aber teils erhebliche eigene Raumdefizite an den Berufskol- legs bestanden und bestehen. Daher ist mit Augenmaß und im Einzelfall zu klä- ren, inwieweit die Möglichkeit und Bereitschaft bei Berufskollegs besteht, an ih- ren Standorten Räume für andere Schulen zu schaffen oder Räume zeitweilig zur Verfügung zu stellen. e) Es gilt, darüber nachzudenken, Interimsstandorte über die derzeit vorgesehene Standzeit hinaus zu nutzen, bis notwendige Generalinstandsetzungen oder Neu- bauten realisiert und bezugsfertig sind. (4) Eine Reihe neuer Schulen ist im Zusammenhang mit der Realisierung der großen neu- en Wohnbaugebiete Deutzer Hafen, Mülheim-Süd, Parkstadt-Süd, Rondorf-Nordwest, Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 39 Zündorf-Süd und Kreuzfeld vorgesehen, um die zuziehenden Kinder und Jugendlichen adäquat schulisch versorgen zu können. Zu prüfen ist die vorgezogene Realisierung der geplanten Schulen in den großen neuen Wohnbaugebieten auch unabhängig von den Wohnungsbaumaßnahmen und dem Bezug der neuen Wohneinheiten. Klar ist, dass in neuen Wohnbaugebieten eine bedarfsgerechte Bildungs- und Jugendinfra- struktur direkt zu Beginn der Bezugsphasen zur Verfügung stehen muss. In der Regel wird das Planungsrecht für Kitas und Schulen in neuen Wohnbaugebieten und Pla- nungsrecht für die neue Wohnbebauung im Parallelverfahren geschaffen. Vorgehen- des Baurecht für Kitas und Schulen liegt dann nicht vor. Ein früher bzw. vorgezogener Start erscheint damit unwahrscheinlich. Eine Ausnahme ist aktuell das Wohnungsbau- gebiet Parkstadt-Süd. Hier wird Planungs- und Baurecht in Teilplänen geschaffen, so- dass ein früher bzw. vorgezogener Start von Kitas und Schulen möglich erscheint. Zu überlegen ist, das Arbeiten mit Teilplänen zur „Blaupause“ für andere (große) Woh- nungsbaugebiete zu machen. Dies auch eine Frage von Personalkapazitäten bei der Stadtplanung, weil Teilpläne aufwändiger sind als eine Gesamtplanung. (5) Auch wenn für die schulentwicklungsplanerisch als notwendig erachteten neuen Schu- len in Köln in der Regel Flächen zur Verfügung stehen, bestehen teils noch Leerstellen was das Auffinden von Flächen, die abschließende Sicherung oder die planungsrecht- liche Entwicklung von Flächen angeht. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, wei- tere neue oder veränderte Flächennutzungsoptionen zu erschließen. Hier sieht die Verwaltung insbesondere zwei Handlungsansätze: a) Zum einen sind weiterhin Möglichkeiten zur schulischen Kooperation mit Nach- barkommunen auszuloten. Die Handlungsansätze reichen von der Beschulung Kölner Kinder in bestehenden Schulen in Nachbarkommunen auf der Grundlage von Beschulungsvereinbarungen bis hin zum gemeinsam verantworteten Schul- neubau in Grenzgebieten. b) Es besteht die grundsätzliche Handlungsoption einer bedarfsgerechten teilräum- lichen Verortung von Schulen im Kölner Stadtgebiet durch Standortwechsel. Zum einen ist beispielhaft auf den geplanten Standortwechsel der Katholischen Hauptschule Bülowstraße in die Bildungslandschaft Altstadt-Nord mit anschlie- ßender Nutzung des aktuellen Schulstandortes als Teilstandort des Leonardo-da- Vinci-Gymnasiums hinzuweisen. Zum anderen sieht die Verwaltung den Umzug eines Berufskollegs in den Bildungscampus Kreuzfeld vor und die anschließende Nutzung des aktuellen Standortes des Berufskollegs für eine Gesamtschule oder ein Gymnasium. (6) Teilstandortlösungen von Schulen sind schulorganisatorisch nicht die optimale Lö- sung, aber mit Blick auf die beschriebenen Herausforderungen und bei optimaler Aus- nutzung und Weiterentwicklung der bestehenden Schulstandorte auch zukünftig, ver- mutlich verstärkt erforderlich. Bestehende Hauptschul- und Realschulgebäude lassen eine Folgenutzung als Gesamtschule oder Gymnasium bei entsprechendem Umbau als Teilstandorte unter Umständen zu. Wenn Schulbaumaßnahmen zur Realisierung der erforderlichen, zusätzlichen Raumkapazitäten an bestimmten Standorten nicht um- gesetzt werden können, ist die Errichtung von Teilstandorten (schulrechtlich in horizon- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 40 taler oder vertikaler Teilung der Schule) bestehender Gesamtschulen oder Gymnasien im Nahbereich vorzusehen. a) Nach wie vor geht die Schulentwicklungsplanung davon aus, dass es in Zukunft auch zu schulorganisatorischen Lösungen für einzelne Schulen mit drei Teil- standorten kommen kann. Es sollte in horizontaler Teilung möglich sein, zum Beispiel die Jahrgänge 5 bis 7 einer Schule an einem Standort, die Jahrgänge 8 bis 10 an einem weiteren Standort und die Oberstufe an einem dritten Standort zu realisieren. b) In diesem Zusammenhang hält es die Schulentwicklungsplanung auch für sinn- voll, zukünftig an einem geeigneten Teilstandort z.B. die Oberstufen von zwei oder mehreren Gymnasien oder Gesamtschulen zu verorten. Die einzelnen Oberstufen blieben Teil des jeweiligen Gymnasiums oder der jeweiligen Gesamt- schule, könnten aber selbstverständlich verstärkt miteinander kooperieren und (Fach-)Räume gemeinsam nutzen, wie dies im Grunde auch heute schon von benachbarten Schulen praktiziert wird. Teilweise wird in der Diskussion solcher Handlungsoptionen auch von „Oberstufenzentren“ gesprochen, wobei hierbei zu bedenken ist, dass dies in Nordrhein-Westfalen kein schulrechtlich hinterlegter Begriff ist und eine Bündelung mehrerer Oberstufen in einer eigenständigen Schule bzw. Schulform, wie dies beispielsweise in anderen Bundesländern ange- legt ist, in Nordrhein-Westfalen schulrechtlich nicht möglich ist. (7) Wenn möglich soll bei der erforderlichen Ausweitung der Kapazitäten im Grundschul- bereich auch der Bedarf an Kindertagesbetreuung mitgedacht und mitgeplant werden. Die Verwaltung erwartet von Grundschulstandorten auf dem gleichen Grundstück oder in unmittelbarer Nachbarschaft von Kitastandorten positive Effekte für eine bedarfsge- rechte Kooperation von vorschulischem und schulischem Bereich nicht zuletzt beim Übergangsmanagement Kita – Grundschule. In eine ähnliche Richtung wie bei solchen „kleinen Bildungslandschaften von Kitas und Grundschulen“ weisen Überlegungen zur verstärkten Umsetzung von Bildungscampus-Modellen, wie sie z.B. in der Bil- dungslandschaft Altstadt-Nord realisiert und für den neuen Stadtteil Kreuzfeld geplant sind. Hierbei sind auch gemeinsame Nutzungen von Raumressourcen vorzusehen. (8) In (stark wachsenden) Agglomerationsräumen wie in Köln bestehen vielfältige Flä- chenkonkurrenzen angesichts multipler Zielsetzungen (z.B. Schaffung von Wohnraum, Grünflächen, weitere Gewerbestandorte, Schul-, Bildungs- und Jugendinfrastruktur etc.). Vor diesem Hintergrund sind verstärkt innovative und flexible Lösungen mit Mehrfachnutzungen von Flächen bzw. gestapelten und verschränkten Nutzungen vorzusehen. Neue Kindertageseinrichtungen werden ganz überwiegend heute schon integriert in Wohnungsbau realisiert. Für Schulen sind zukünftig auch z.B. Lösungen zu realisieren, nach denen z.B. auf einer Fläche „unten“ Schule und „oben“, darüber Woh- nen oder Bürogewerbe umgesetzt wird. Adressiert sind an dieser Stelle auch Fragen nach einer Öffnung von Schulen in den Sozialraum, z.B. mit einer Öffnung der Schul- höfe bzw. Gestaltung der Schulhöfe auch als öffentlich nutzbare Spielräume oder mit der Mehrfachnutzung von Schulräumen (z.B. Aulen, Turnhallen) auch für Vereine und Initiativen im Stadtteil. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob beispielsweise an Schul- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 41 standorte angrenzende Grünbereiche auch als Pausenflächen genutzt werden dürfen, insbesondere wenn an bestehenden Schulstandorten durch Nachverdichtung auf dem Schulgrundstück (vgl. 5.1. Nr. 3) die zur Verfügung stehende Frei- und Bewegungsflä- chen weiter eingeschränkt werden sollten. (9) Es ist angekündigt und zu erwarten, dass ab 2025 ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Primarbereich in Kraft treten wird. Um trotz einer vergleichsweise sehr hohen OGS-Quote in Köln von gegenwärtig rund 80% eine bedarfsgerechte Ver- sorgung gewährleisten zu können, müssen weitere Raumkapazitäten realisiert werden, gerade weil auch heute schon nicht alle Nachfragen nach einem OGS-Platz befriedigt werden können. Das Amt für Schulentwicklung prüft vor Beauftragung einer Baumaß- nahme immer, ob am Schulstandort Modifizierungen des pädagogischen Ganztags- konzeptes oder des Verpflegungssystems eine noch effektivere Nutzung aller vorhan- denen Schulräume ermöglichen. Hierbei handelt es sich um einen Vorgang, der schon seit vielen Jahren praktiziert wird und u.a. auch zu der Entstehung der hohen OGS- Versorgungsquote beigetragen hat. Es erscheint aktuell nicht realistisch, die bestehen- de Schulbaumaßnahmenliste um weitere bis zu rund 150 Baumaßnahmen für die 141 städtischen Grundschulen und einen Teil der städtischen Förderschulen mit offenem Ganztag zu verlängern. Um die OGS-Versorgung bedarfsgerecht weiter ausbauen zu können, braucht es nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung als er- gänzenden Baustein vielmehr auch und insbesondere der innovativen und flexib- len Nutzung bestehender „Sozialraumimmobilien“ im Nahbereich der offenen Ganztagsgrundschulen. Das können z.B. Einrichtungen von Sportvereinen sein, aber auch Jugendeinrichtungen, Bürgerzentren, Räume von Kirchengemeinden und vieles mehr. Im Bedarfsfall sind auch hier Anmietungen, z.B. von leerstehenden Ladenlokalen vorzusehen. (10) Schließlich machen die gewaltigen Herausforderungen zum dringend notwendigen bedarfsgerechten Ausbau der schulischen Infrastruktur angesichts stark steigender Schülerzahlen eine verstärkte Kultur des Dialogs und des zielorientierten Mitei- nanders innerhalb der Verwaltung aber auch im Zusammenwirken von Stadt, Politik und weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft erforderlich. Es braucht Transparenz, Dia- log, Vertrauen und die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Ideen. In diesem Zusammenhang ist ein neues, ergänzendes Dialogformat vorgesehen: Die Verwaltung wird halbjährliche „Runde Tische Schule“ umsetzen, um in einem verstärkten Dialog über die erforderlichen Schulbaumaßnahmen mit verschiedenen Akteuren und Stake- holdern in Verwaltung und Politik einzutreten. Adressaten sind z.B. die Sprecher*innen der Schulformen in Köln, Vertreter*innen der unteren und oberen Schulaufsicht, Schul- pflegschaft und Bezirksschüler*innenvertretung sowie Bürgeramtsleitungen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 42 (6) Kurzübersicht über die vorgesehenen Maßnahmen zur Realisie- rung neuer Schulen bzw. neuer Schulgebäude sowie zur Erwei- terungen bestehender Schulen In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 war ein Bedarf an insgesamt 46 neuen Schulen in Köln bis 2030 und darüber hinaus ausgewiesen worden. Mit der vorliegen- den Fortschreibung 2020 ist diese Gesamtzahl auf mindestens 54 nach oben hin anzupas- sen, was sich unter anderem und vor allem durch die nunmehr ausdrückliche Miteinbezie- hung des geplanten neuen Stadtteils Kreuzfeld (mit mindestens 2, ggf. 3 Grundschulen und mindestens 1, ggf. 2 weiterführenden Schulen) sowie weiterer Anpassungen im Rahmen von Wohnungsbauaktivitäten ergibt. Es besteht nach aktueller Bedarfseinschätzung der Schulentwicklungsplanung 2020 somit ein Bedarf an neuen Schulen bzw. Schulgebäuden, der sich wie folgt aufschlüsselt:  Mindestens 30 neue Grundschulen bzw. Grundschulgebäude (Statt 23, wie in der Schulentwicklungsplanung 2018 ausgewiesen. Hier waren Handlungserfordernisse im Grundschulbereich, die sich mit Blick auf Kreuzfeld, Rondorf-Nordwest und Ostheim ergeben werden, zwar schon klar benannt, aber noch nicht ausdrücklich in die Ge- samtzahl der erforderlichen neuen Schulen und Schulgebäude einberechnet worden).  Mindestens 21 neue weiterführende Schule, davon 13 Gesamtschulen und 8 Gymna- sien (wie 2018)  Zwei Ersatzbauten für Berufskollegs (wie 2018)  Eine neue Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (neu, als Handlungsoption in der Schulentwicklungsplanung 2018 schon benannt). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 43 Neue Grundschulen bzw. Grundschulgebäude für Köln (Teil 1) Schulbaumaßnahmenliste (Session 2905/2019)2 Priorität Auftrags- nummer voraus. Inbetriebn. (1) Am Altenberger Kreuz in Poll (Neubau Teilstand- ort bei Erweiterung Janusz-Korczak-Schule) 0 3 IV-2022 (2) Fühlinger Weg in Volkhoven/Weiler (Neues Grundschulgebäude, Verlagerung GGS Lebens- baumweg aus Heimersdorf) 0 18 II-2020 (3) Gaedestraße in Marienburg (Neue Grundschule) 0 20 IV-2021 (4) Heliosgelände in Ehrenfeld (Neue Grundschule, vorab im Interim Kaisersescher Straße gestartet) 0 27 III-2024 (5) Statthalterhofallee in Junkersdorf (Neues Grund- schulgebäude, Verselbständigung Teilstandort der Ildefons-Herwegen-Schule bei Erweiterung) 0 52 IV-2021 (6) Friedrich-Karl-Straße in Nippes (Neues Grund- schulgebäude, Verlagerung und Verselbständi- gung des Teilstandortes der Montessori- Grundschule Gilbachstraße bei Erweiterung) 0 17 III-2023 (7) Thessalonikiallee in Kalk (Neues Grundschulge- bäude, Umzug KGS Kapitelstraße, Erweiterung GGS Kapitelstraße) 0 53 IV-2021 (8) Sürther Feld in Rodenkirchen (Neues Grund- schulgebäude, Umzug bei Erweiterung EMA, Er- weiterung GGS Mainstraße) 0 39 I-2022 (9) Albermannstraße/Falckensteinstraße in Höhen- berg (Neue Grundschule) A 91 offen (10) Anna-Lindh-Straße in Ossendorf (Neues Grund- schulgebäude, Einrichtung eines Teilstandortes der GGS Erlenweg mit Ziel der langfristigen Ver- selbständigung) A 94 (11) Hauptstraße in Porz (Neubau bei Erweiterung im Kontext des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte) A 103 (12) Humboldtstraße in Porz (Neubau bei Erweiterung der Don-Bosco-Schule, GGS Humboldtstraße auf dem Grundstück Bonner Straße) A 106 (13) Rondorf-Nordwest (1. neue Grundschule) A 121 (14) Mülheim-Süd (1. neue Grundschule) B 200 (15) Mülheim-Süd (2. neue Grundschule) C 199 (16) Deutzer Hafen (Neue Grundschule) C 194 2 Datenstand Oktober 2019, ggf. Änderungen im Rahmen Fortschreibung vorbehalten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 44 Neue Grundschulen bzw. Grundschulgebäude für Köln (Teil 2) Schulbaumaßnahmenliste (Session 2905/2019) Priorität Auftrags- nummer voraus. Inbetriebn. (17) Parkstadt-Süd (1. neue Grundschule) C 202 (18) Parkstadt-Süd (2. neue Grundschule) C 202 (19) Werthmannstraße in Lindenthal (Neues Grund- schulgebäude, Umzug Hans-Christian-Andersen- Schule, KGS Freiligrathstr., Erweiterung GGS Freiligrathstr.) C 205 (20) Kliniken Merheim (Neue Grundschule) D 213 (21) Zündorf-Süd (1. neue Grundschule) D 217 (22) Zündorf-Süd (2. neue Grundschule) D 218 (23) Nürnberger Str./ Schulstraße in Höhenberg (Ver- selbstständigung + Erweiterung der Nebenstelle der Montessori-Grundschule GGS Ferdinandstr.) GI 1 113 (24) Neu: Suchauftrag Ehrenfeld für Grundschule(n) A offen (25) Neu: In vorgesehenem Wohnbaugebiet „südlich Friedensstraße in Porz Elsdorf“ (Neue Grund- schule) A (26) Neu: Rondorf-Nordwest (2. neue Grundschule, nach Erhöhung der geplanten Wohneinheiten) A 141 offen (27) Neu: Kreuzfeld (1. neue Grundschule) B 135 (28) Neu: Kreuzfeld (2. neue Grundschule) B 135 (29) Neu: Wilhelm-Griesinger-Str. in Ostheim B 143 (30) Neu: Horststraße in Mülheim (im Zusammenhang mit Mülheim-Süd) C 221 Ggf. Neu: ggf. weitere (dritte) neue Grundschule für Kreuzfeld in Abhängigkeit von der Zahl der ge- planten Wohneinheiten offen Ggf. Neu: Suchauftrag Ensen/Westhoven (ggf. Nut- zung eines bestehenden Schulstandortes mög- lich) Ggf. Neu: Suchauftrag Widdersdorf Sicherung von Schulreserve- flächen Am Krausbaum in Wahn C 190 offen Dr.-Simons-Straße in Deutz C 97 Schlagbaumsweg in Holweide D 215 Holweide/ Dellbrück D 209 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 45 Neue weiterführende Schulen für Köln Schulbaumaßnahmenliste (Session 2905/2019) Priorität Auftrags- nummer voraus. Inbetriebn. (1) Gesamtschule Helios in Ehrenfeld (Interims- start ist erfolgt) 0 28 III-2024 (2) Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang (Interimsstart ist erfolgt) 0 57 III-2024 (3) Gymnasium Zusestraße in Lövenich 0 59 III-2022 (4) Gymnasium Neue Sandkaul (Start ist erfolgt, Vervollständigung des Raumprogramms) 0 41 2022/23 (5) Gymnasium Innenstadt (Suchauftrag) 0 124.1 „offen (6) Gesamtschule Fitzmauricestraße in Ossendorf A 98 (7) Gesamtschule Kalk (Suchauftrag, Alternative zu Walter-Pauli-Ring) A 107 (8) Gymnasium Lindenthal (Vorankündigung, Standort erforderlich) A 110 (9) Gymnasium Poll-Vingster-Straße in Humboldt- Gremberg A 117 (10) Gymnasium Schubertstraße in Urbach (Voran- kündigung) A 118 (11) Gymnasium Rondorf-Nordwest A 120 (12) Gesamtschule Schmiedegasse in Weidenpe- sch (Interimsstart in Prüfung) A 122 (13) Gymnasium Nippes (Suchauftrag) A 124 (14) Gesamtschule Zündorf-Süd A 130 (15) Gesamtschule Im Hasental in Deutz A 237 (16) Gesamtschule Mülheim-Süd B 136 (17) Gesamtschule Netzestraße in Chorweiler oder Holzheimer Weg in Worringen (Sicherung bei- der Flächen als Schulgrundstücke) B 137 (18) Gesamtschule Parkstadt-Süd B 140 (19) Gesamtschule Nippes (Vorankündigung) B „neu“ (20) Gesamtschule Kreuzfeld B 135 (21) Gesamtschule Frankfurter Straße/ Betriebshof in Höhenberg C 195 ggf. weitere weiterführende Schule für Kreuzfeld B 135 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 46 Geplante Zügigkeitserweiterungen zur zukünftigen Realisierung neuer Schulplätze (Auswahl) Schulbaumaßnahmenliste (Session 2905/2019) Priorität Auftrags- nummer voraus. Inbetriebn. (1) Erweiterung Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule in Longerich von 4 Zügen auf 6 Züge unter Nut- zung des Teilstandortes Paul-Humburg-Straße nach dessen Sanierung GI 1 83 offen (2) Erweiterung GGS Kretzerstraße von 2 Zügen auf 3 Züge (Erweiterungsbau am Standort) 0 35 IV-2022 (3) Erweiterung Europaschule, Gesamtschule Zoll- stock von 6 Zügen auf 8 Züge (Erweiterungsbau am Standort im Zuge der Sanierung) GI 1 85 offen (4) Erweiterung Max-Ernst-Gesamtschule in Bock- lemünd/Mengenich von 5 Zügen auf 6 Züge (Erweiterungsbau am Standort) 70 100 (5) Erweiterungen der Franziskusschule, KGS Cä- sarstraße auf volle Zweizügigkeit, der Maria- Sybilla-Merian-Schule, GGS Cäsarstraße auf 4 Züge und Erweiterung der GGS Annastraße auf 4 Züge offen (6) Erweiterung der Grüngürtelschule, KGS Main- straße auf 4 Züge nach Umzug der EMA Umzug EMA voraussichtlich zu I- 2022 (7) Erweiterung GGS Mommsenstraße in Sülz unter Nutzung des Schulstandortes Kaisersescher- straße nach Umzug der Helios-Grundschule Umzug Helios-Grundschule vo- raussichtlich zu III-2024 (8) Erweiterung GGS Freiligrathstraße in Lindenthal nach Umzug Hans-Christian-Andersen-Schule, KGS Freiligrathstraße in den Grundschulneubau Werthmannstraße in Lindenthal offen (9) Erweiterung der GGS Kapitelstraße nach Um- zug der KGS Kapitelstraße in den Grundschul- neubau Thessalonikiallee in Kalk Umzug KGS Kapitelstraße vo- raussichtlich zu IV-2021 (10) Erweiterung des Montessori-Gymnasiums Ro- chusstraße unter Nutzung des Schulstandortes Borsigstraße nach Umzug der Gesamtschule Helios Umzug Gesamtschule Helios vo- raussichtlich zu III-2024 (11) Erweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule in Finkenberg (ggf. unter Nutzung des Teilstandor- tes Stresemannstraße (ehemalige Finkenberg- schule)) Offen, Schulgebäude Strese- mannstraße auf Sanierungsbedarf zu prüfen (12) Erweiterung der KGS Kupfergasse in Urbach von 5 Zügen auf 6 Züge (2. Erweiterungsschritt) A 109 offen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 47 Weitere neue Schulen und Schulgebäude sowie Erweiterungen zur Realisierung neuer Schulplätze Schulbaumaßnahmenliste (Session 2905/2019) Priorität Auftrags- nummer voraus. Inbetriebn. (1) Umzug des Berufskollegs Porz nach Deutz (Er- satzbau) B 133 offen (2) Verlagerung eines innerstädtisch gelegenen Berufskollegs an einen neuen Standort; vorge- sehen: Bildungscampus Kreuzfeld – zukünftige Nutzung des aktuellen Standortes eines Berufs- kolleg als Gesamtschule oder Gymnasium D 207 offen (3) Erweiterung des Berufskollegs Weinsbergstraße in Ehrenfeld (zum Ausbau der Ausbildungska- pazitäten für neue Erzieher*innen) A 128 offen (4) Neubau einer Förderschule Geistige Entwick- lung (aufgrund steigender Schülerzahlen und schwieriger räumlicher Bedingungen der beste- henden vier Förderschulen Geistige Entwick- lung), nach Möglichkeit vorzusehen auf dem Bildungscampus Kreuzfeld B 135 offen (5) Erweiterung inklusive Ersatz von Fertigbauein- heiten Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg in Poll 0 5 IV-2022 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 48 (7) Fortschreibung der Maßnahmenplanung auf stadtbezirklicher Ebene Im Folgenden werden schulentwicklungsplanerische Maßnahmen und Maßnahmenoptionen, die entweder zu einer Realisierung der erforderlichen Ausweitung der Schülerplätze oder zu einer Weiterentwicklung der Schulstruktur in Köln beitragen, in stadtbezirklicher Differenzie- rung beschrieben und erörtert. In einer Anlage werden die hier beschrieben, einzelnen Maßnahmen durch übergreifende Erörterungen der Bedarfe von einzelnen Planungsregionen in den Stadtbezirken ergänzt. Hier wird jeweils auch der schulentwicklungsplanerische Nachweis geführt, dass bzw. wie und mit welchen Maßnahmen der zukünftige Bedarf an Schülerplätzen auf der Grundlage der prognostizierten kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung adäquat befriedigt werden kann, also ausreichend viele Schulplätze in Grundschulen und weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen. Auf diese Bilanzierungen in Anlage wird an dieser Stelle hingewiesen. Für Schulstandorte, an denen gegenwärtig Hauptschulen oder Realschulen geführt werden, wird die Frage „Was wäre wenn (die Schüler*innenzahlen an diesen Schulen unter die schulgesetzlich geforderte Mindestzahl fallen würden) und alternative schulische Nutzun- gen vorzusehen wären?“ adressiert. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 49 7.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt M1 Zügigkeitserweiterung der GGS Loreley- straße auf eine volle Zweizügigkeit nach Auszug der Michaeli-Schule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Loreleystraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M2 Zügigkeitserweiterung der Célestin- Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße auf eine volle Zweizügigkeit nach Umzug in die Bildungslandschaft Altstadt-Nord erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der Célestin-Freinet-Schule zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses erfolgt nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln erst zeitverzögert, da sich nach Ratsbeschluss heraus stellte, dass sich der geplante Umzug der Célestin-Freinet- Schule verzögert. Mit der Umsetzung ist nach derzeitiger Einschätzung zum Schuljahr 2020/21 zu rechnen. M3 Nur nachrichtlich, in der vorgesehe- nen Variante nicht realisierbar: Pla- nungsoption zur Zügigkeitserweiterung der GGS Pfälzer Straße auf drei Züge unter Nutzung einer Fläche im Bereich Pfälzer Straße/ Trierer Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die ursprünglich avisierte Fläche steht nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung wird eine neue Planungsoption erarbeiten, um den gemeinsamen Standort von Grund- schule und Förderschule Sprache perspektivisch weiterentwickeln zu können. M3a Prüfoption: Erweiterung der KGS Main- zer Straße von 3,5 auf 4 Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwel- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft, ob der Zusatz von Containern auf dem Schulgrundstück möglich ist, um so den Raumbestand für eine 4-zügige Grund- schule realisieren zu können. Derzeit scheint eine Zusetzung von Containern eher nicht möglich. Daher wird zunächst die bestehende Kapazität von 3,5 Zügen beibehal- ten.  Mit Auftragsnummer 171 (Priorität „GI2“) wird der Schulstandort in der Schulbaumaß- nahmenliste geführt. Der Auftrag bezieht sich auf eine Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes ohne Erweiterung. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 50  Auch wenn das Aufstellen von Containern nicht möglich erscheint, muss dennoch im Rahmen der angekündigten Generalsanierung geprüft werden, ob das Raumpro- gramm einer 4-zügigen Grundschule hergestellt werden kann. Erst nach Kenntnis dieser Möglichkeiten kann, auf Grundlage der dann geltenden Rahmenbedingungen, eine abschließende Aussage über die Kapazität der KGS Mainzer Straße und deren Anteil zur regionalen Bedarfsdeckung erfolgen. M3b Neu: Reaktivierung des „alten“ Schul- standortes Stolzestraße: Schaffung neuer Grundschulplätze durch einen neuen Grundschulstandort oder die Verlagerung des Teilstandortes einer Förderschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Nachdem die ursprünglich avisierte Fläche an der Trierer Straße (siehe M3) nicht mehr zur Verfügung steht, prüft die Verwaltung als Alternative den ehemaligen Be- rufsschulstandort Stolzestraße auf seine Eignung als Grundschul- bzw. Förderschul- standort.  Insbesondere soll geprüft werden, ob die Verlagerung des Teilstandortes der Paul- Maar-Schule (Förderschule Sprache) vom Standort Pfälzer Straße an den Standort Stolze Straße möglich ist. So könnte am Standort Pfälzer Straße für die GGS Pfälzer Straße Potential für zusätzlich Schulplätze geschaffen werden.  Sofern die Eignung festgestellt wird, muss das Projekt neu in die Schulbaumaßnah- menliste aufgenommen werden. M4 Anpassung der Zügigkeit der Montessori- Grundschule Gilbachstraße nach Ver- selbständigung des Teilstandortes Stammheimer Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Das Schulgebäude Gilbachstraße muss saniert werden. Zur Planung der Sanierung ist eine „Phase 0“ unter Beteiligung von Schule und Verwaltung erfolgt. Seitens der Verwaltung wurde verdeutlicht, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb ihrer Ein- schätzung nach nicht verantwortbar ist und die Schule Abstriche beim Raumkonzept und hinsichtlich der Schulhoffläche machen müsse. Während der Sanierungsphase muss die Schule ausgelagert werden.  Der Schulstandort wird mit Auftragsnummer 69 (Priorität „GI1“) in der Schulbaumaß- nahmenliste geführt.  Der Teilstandort Stammheimer Straße der GGS Gilbachstraße soll in den Schulneu- bau Friedrich-Karl-Straße (siehe auch M57) umziehen und dort als dreizügige Grund- schule verselbstständigt werden.  In der Konsequenz soll die verbleibende GGS Gilbachstraße am Standort Gilbach- straße auf 2 Züge (statt 2,5 Züge) festgelegt werden, um die Raumsituation dort zu verbessern. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 51 M5 Zügigkeitserweiterung der GGS Baltha- sarstraße auf eine volle Dreizügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Balthasarstraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M6 Sicherung Schulreservegrundstück Dr.- Simons-Straße in Deutz erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    In den aktuellen städtebaulichen Planungen für den „Deutzer Hafen“ ist nunmehr die Errichtung der erforderlichen 5-zügigen Grundschule unmittelbar auf dem Gelände des neuen Wohngebietes vorgesehen (siehe M6a) und nicht mehr an der Dr. Simons- Straße. Das Grundstück Dr. Simons-Straße soll aber als potentieller Schulstandort unbedingt weiterhin gesichert werden. Er kann langfristig als schulische Reserveflä- che (insbesondere für Grundschulbedarfe in und für Deutz) dienen und kann ggf. als Auslagerungsstandort für die erforderliche Sanierung der Realschule im Hasental die- nen.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 97 (Priorität „C“) M6a Neue Grundschule Deutzer Hafen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   In den aktuellen städtebaulichen Planungen für das Wohnbaugebiet „Deutzer Hafen“ ist auf dem Gelände eine 5-zügige Grundschule vorgesehen.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 194 (Priorität „C“). M7 Neue Gesamtschule Innenstadt an den Teilstandorten Frankstraße und Se- verinswall bei auslaufender Schließung der beiden Realschulen zum Schuljahr 2014/15 (ist erfolgt) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Baumaßnahmen zum Abriss und Neubau des Schulgebäudes Severinswall auf- grund des erheblichen Sanierungsbedarfs und zur Realisierung einer Turnhalle sind im vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen Maßnahmenpaket GU/TU enthalten. Die Fertigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung geplant.  Derzeit wird das benachbarte Gebäude des ehemaligen Rautenstrauch-Joest- Museums als Interimsstandort für die Sekundarstufe II hergerichtet, da die Baumaß- nahme auf dem Grundstück Severinswall nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 52 M8 Diskussionsvorschlag zunächst zu- rückgezogen, Planungsoption ruhend: Anpassung der Zügigkeit der Katholi- schen Hauptschule Großer Griechen- markt – ggf. Nutzung von Raumreserven durch die Gesamtschule Innenstadt, Pla- nungsoption zur Reduzierung oder später auslaufenden Schließung der Hauptschu- le und Einrichtung eines Teilstandortes der Gesamtschule Innenstadt erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016, nach dem für alle Schü- lerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden ein erreichbares Hauptschulangebot in der bestehenden Hauptschule Großer Griechenmarkt im Stadtbezirk Innenstadt vor- gehalten wird, zieht die Verwaltung ihren Diskussionsvorschlag M8 „Anpassung der Zügigkeit der Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt – ggf. Nutzung von Raumreserven durch die Gesamtschule Innenstadt, Planungsoption zur Reduzierung oder später auslaufenden Schließung der Hauptschule und Errichtung eines Teilstan- dortes der Gesamtschule Innenstadt“ zurück und verfolgt diese Handlungsoption nicht mehr weiter.  Gleichzeitig ist die Verwaltung angehalten, die Schülerzahlentwicklung der Haupt- schule weiterhin zu beobachten. Würde diese unter die Mindestgröße fallen, bestünde Handlungsbedarf. Zudem stellt sich die Frage nach dem (potentiell erforderlichen) Er- satz der bestehenden Fertigbaueinheiten aus den Jahren 1972 und 1976. Würde die Zügigkeit der Hauptschule zukünftig angepasst werden, könnte auf den Ersatz ver- zichtet werden.  Der Standort Großer Griechenmarkt könnte zukünftig ggf. als Teilstandort einer be- nachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden. Darüber hinaus wäre es aufgrund der (derzeitigen) Gebäudegröße möglich, am Standort eine Realschule oder eine Sekundarschule unterzubringen. M9 Neue Gesamtschule Im Hasental neben Realschule Im Hasental in Deutz (im Kontext Deutzer Hafen) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung sieht vor, am Schulstandort Im Hasental eine neue Gesamtschule neben der bestehenden Realschule zu errichten. Eine Machbarkeitsstudie hat aufge- zeigt, dass dies umsetzbar ist.  Die Planung steht im Zusammenhang mit dem Bedarf an Schulplätzen, der sich aus dem Bezug des neuen Siedlungsgebietes „Deutzer Hafen“ ergeben wird. Eine Wei- terentwicklung bzw. ein Zusammendenken der dann am Standort bestehenden zwei Schulen könnte optional in einem zweiten, zukünftigen Schritt bearbeitet werden.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 237 (Priorität “A“). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 53 M10 Weiterentwicklung der Realschule am Rhein von einer Realschule und Aufbau- realschule zu einer Realschule ohne Aufbauzweig erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Das neue 15. Schulrechtsänderungsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht keine Aufbau- realschulformen mehr vor. Die bisherige Realschule und Aufbaurealschule wird zu- künftig entsprechend allein als mit durchgehendem Beginn in der Eingangsklasse 5 geführt werden müssen. Insgesamt können im neuen Schulgebäude in der Bildungs- landschaft Altstadt Nord 18 Klassen untergebracht werden. Anhand der bestehenden Raumsituation könnte die Realschule am Rhein zukünftig entsprechend 3-zügig ge- führt werden.  Zum Schuljahr 2019/20 war erstmals eine Eingangsklasse im 5. Schuljahr gebildet worden. In den Jahrgängen der 7.-10. Schuljahre ist die Schule bislang als Aufbaure- alschule weiterhin 4-zügig. M11 Bauliche Erweiterung Königin-Luise- Schule, Gymnasium Alte Wallgasse in Altstadt-Nord durch Nutzung des gegen- überliegenden Schulstandorts Palmstra- ße bei gleich bleibender Zügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Baumaßnahmen zur Generalinstandsetzung des Schulgebäudes und zur Erweite- rung der Königin-Luise-Schule mit einem Neubau auf dem Gelände der ehemaligen KGS Palmstraße sind im vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen Maßnahmenpaket GU/TU enthalten. Die Fertigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfas- sung geplant. Eine zusätzliche Sportübungseinheit kann vor Ort nicht geschaffen werden.  Da der Raumbedarf für G9 nicht nachträglich abgedeckt werden kann, muss die ei- gentlich vorgesehene Erhöhung der Zügigkeit bei unverändertem Bauumfang (der nunmehr der Umsetzung von G9 dient) entfallen. M11a Vorübergehende Zügigkeitserweite- rung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße – mit Wiedereinfüh- rung G9 voraussichtlich Rücknahme der Zügigkeitserweiterung erforderlich erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 14.02.2017 die Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße von 2 Zügen auf 3 Züge in der Sekundarstufe I und von 3 Zügen auf 5 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18 im Raumbestand beschlossen. Das Deutzer Gymnasium hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits re- gelmäßig mehr Klassen gebildet, als es das Raumprogramm eigentlich vorsieht. Dafür wurden auch die Raumkapazitäten genutzt, die durch Erweiterungsbaumaßnahmen für Zwecke des Ganztags und der Inklusion zur Verfügung gestellt wurden. Der Be- schluss geschah in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleichzeitig längerfris- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 54 tig auf die Einführung des gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusive Unter- richtsangebote lediglich eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisieren zu können.  Vor dem Hintergrund der Wiedereinführung von G9 erscheint es erforderlich, die Än- derung der Zügigkeit zukünftig wieder zurückzunehmen. Die entfallenden Plätze sind an anderer Stelle neu zu schaffen. M11b Nachrichtlich, aktuell nicht in ge- planter Form realisierbar: Zügig- keitserweiterung des Friedrich- Wilhelm-Gymnasiums, Gymnasium Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung des Friedrich-Wilhelm- Gymnasiums, Gymnasium Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd von 3 Zügen auf 4 Zü- ge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat den Beschluss des Rates nicht genehmigt, weil Bedenken mit Blick auf die räumlichen Ressourcen der Schule bestehen, gleichzeitig aber zeitweilige Mehrklassenbildungen erlaubt.  Sofern es erforderlich ist, wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln weiterhin prüfen, wann und ob am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in den kom- men Jahren Mehrklassen eingerichtet werden können, um zur Bedarfsdeckung an Gymnasialplätzen beizutragen. Räumliche Verbesserungen könnten durch die Be- rücksichtigung des FWG bei der Baumaßnahme auf der Fläche Löwengasse entste- hen (siehe M11c). M11c Zügigkeitserweiterung der Kaiserin- Augusta-Schule, Gymnasium Georgsplatz und/oder des Friedrich- Wilhelm-Gymnasiums, Gymnasium Severinstraße in Altstadt-Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit Flächen im Bereich Löwengasse/ Severinstra- ße als bauliche Erweiterungsfläche für die Kaiserin-Augusta-Schule oder/und das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium aktiviert werden kann. Aufgrund der Eigentumsverhält- nisse der Grundstücke ist eine enge Abstimmung mit einem privaten Grundstücksei- gentümer erforderlich. Gleichzeitig sollen Anforderungen an Spielplatzflächen berück- sichtigt werden, die im „erweiterten Bereich“ bis zur Follerstraße als Ausgleichsmaß- nahmen vorgesehen worden sind.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 212 (Priorität „D“). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 55 M11d Neu: Errichtung eines neuen Gymna- siums mit 4 Zügen in der Sekundar- stufe I und 6 Zügen in der Sekundar- stufe II auf einem zentral gelegenen Grundstück in Deutz erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Zur (stadtweiten) Vermeidung von demografisch bedingten Mehrklassen an Gymnasi- en ist es erforderlich, drei aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderliche Gymnasien schnellstmöglich an den Start zu bringen (siehe auch Kapitel 4.2). Nur so ist es möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen Gymnasien zur Verfügung zu stellen.  Ein neuer Gymnasialstandort in Deutz kann auch zur Bedarfsdeckung in Mülheim und in der linksrheinischen Innenstadt oder den angrenzenden Stadtteilen beitragen. so- wie die angesichts G9 nicht mehr realisierbare Zügigkeitserweiterung der Königin- Luise-Schule (M11) wie die erforderliche Zügigkeitsreduzierung des Deutzer Gymna- siums (M11a) kompensieren.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum- mer 124.1 (Priorität „0“). M12 Planungsoption zur Errichtung einer neu- en weiterführenden Schule am Standort eines innerstädtischen Berufskollegs nach Verlegung des Berufskollegs nach Kreuzfeld (statt nach Ossendorf) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die bisherigen Planungen zur Errichtung eines Berufskollegs mit der Ausrichtung auf gesundheitsnahe Berufe in Ossendorf wurden aufgrund der Komplexität des Verfah- rens und der drängenden Bedarfe an den allgemein bildenden Schulen zurückgestellt. Stattdessen sieht die Verwaltung am Standort Ossendorf auf einem Teilgrundstück nunmehr die Errichtung einer weiterführenden Schule vor. Auf dem zweiten Teil- grundstück wird er Träger der Internationalen Friedensschule/ Cologne International School ein neues Schulgebäude bauen (siehe M53a und M53b).  Bevor die Überlegungen zur Verlagerung eines Berufskollegs bzw. zur Verlagerung und Bündelung mehrerer gesundheitsnaher Bildungsgänge unterschiedlicher Berufs- kollegs wieder aufgegriffen werden können, ist es erforderlich, einen neuen, geeigne- ten Standort zu finden. Ggf. könnte dieser Alternativstandort – einen Vorschlag der Bezirksvertretung Chorweiler aufgreifend („Realisierung eines Bildungscampus Köln- Nord“) – im Stadtbezirk Chorweiler im neuen Stadtteil Im Kreuzfeld verortet werden (siehe M76e).  Wenn es gelingt, ein zentral im Stadtgebiet gelegenes Berufskolleg entsprechend zu verlegen, soll der aktuelle Schulstandort neu für Gesamtschul- oder Gymnasialzwe- cke genutzt werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 56 M13 Nachrichtlich: Errichtung eines Neubaus und vier Sportübungseinheiten für die Bedarfe der Berufskollegs 10, 17, 18 und 19 am Standort Eitorfer Straße in Deutz erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Das Projekt befindet sich derzeit noch in der Planungsphase. Eine große Herausfor- derung stellt u.a. dar, den Schulbetrieb für derzeit rund 5.000 Schüler*innen bei einer laufenden Baumaßnahme zu gewährleisten. In Ermangelung geeigneter, spezialisier- ter Fachräume an möglichen Ausweichstandorten bestehen höchst anspruchsvolle und komplexe Anforderungen an die Baumaßnahme.  In ihrer Sitzung vom 15.05.2018 hat die Bezirksvertretung Porz den ASW mehrheitlich gebeten, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgeho- ben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufge- geben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehemaliges Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Er- gebnis soll dem ASW und der Bezirksvertretung Porz vorgestellt werden.  Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat den Beschluss der Bezirksvertretung Porz in seiner Sitzung am 27.09.2018 erörtert. Die Verwaltung befürwortet weiterhin den Umzug nach Deutz.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum- mer 133 (Priorität „B“).  Ungeachtet dessen wird die Verwaltung einer neuen Idee der Gebäudewirtschaft nachgehen, die vier Berufskollegs an einen anderen Standort zu verlagern, sofern hierfür ein geeignetes Grundstück verfügbar wäre. In diesem Fall könnte der Unter- richt an den aktuellen Standorten solange weitergeführt werden, bis an neuer Stelle die Ersatzgebäude fertiggestellt sind. M14 Sicherung von Grundstücken im Stadt- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Nach wie vor werden weitere Grundstücksoptionen im Stadtbezirk Innenstadt ge- sucht. Ziel ist es, geeignete Standorte zu finden, an denen zeitnah Schulgebäude ge- baut werden können. Sofern sich als Ergebnis der Suche dabei auch Standortoptio- nen ergeben, die eine schnellere und / oder wirtschaftlichere Variante zu bereits vor- handenen Planungen / Überlegungen darstellen könnten, wäre dann zu entscheiden, welche Option realisiert werden soll.  Darüber hinaus werden zukünftig Flächen für die Auslagerung von Schulen während Sanierungsmaßnahmen benötigt.  In diesem Zusammenhang wird auch die Bezirksvertretung Innenstadt um Unterstüt- zung gebeten. Hinweise auf möglicherweise geeignete Flächen für Schulbau sind willkommen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 57 7.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen M15 Zügigkeitserweiterung der Franziskus- schule, KGS Cäsarstraße auf eine volle Zweizügigkeit, Zügigkeitserweiterung der Maria-Sybilla-Merian-Schule, GGS Cä- sarstraße auf 4 Züge und Zügigkeitser- weiterung der GGS Annastraße auf 4 Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnum- mern 192 und 193 (Priorität „C“).  Die bisherige Einsortierung der Maßnahmen in die Priorität „C“ der Schulbaumaß- nahmenliste ist vor dem Hintergrund erfolgt, dass kurzfristig eine Entlastung der pre- kären Schulplatzsituation durch Container möglich erscheint. Sofern das Aufstellen von temporären Containern an den Standorten Cäsarstraße und Annastraße jedoch nicht möglich sein sollte, müssen die vorgesehen baulichen Erweiterungen in einem geeigneten Maßnahmenpaket schnellstmöglich umgesetzt werden. M16 Neue Grundschule Gaedestraße in Mari- enburg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Gaedestraße zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modula- rer Bauweise zu errichten.  Am 07.11.2019 hat der Rat den Baubeschluss (Vorlagen Nr.: 2135/2019) zur Erstel- lung eines Neubaus für eine Grundschule mit einer 1-fach Turnhalle in der Gaede- straße in Marienburg gefasst. Die schulrechtliche Errichtungsvorlage (3205/2019) wurde am 06.02.2020 vom Rat beschlossen. Die Grundschule kann aufgrund des vo- raussichtlichen Fertigstellungstermins im IV. Quartal 2021 voraussichtlich erst zum Schuljahr 2022/23 ihren Betrieb aufnehmen.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum- mer 20 (Priorität „0“) mit einer voraussichtlichen Inbetriebnahme IV-2021. M17 Zwei neue Grundschulen in Parkstadt- Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Für die benötigten Grundschulen sind in der städtebaulichen Entwicklungsplanung entsprechende Flächen berücksichtigt.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum- mer 202 (Priorität „C“). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 58 M18 Nur nachrichtlich, geänderte Planung: Eine neue Grundschule im Plangebiet Rondorf-Nordwest erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Zahl der vorgesehenen Wohneinheiten im Plangebiet Rondorf-Nordwest hat sich zwischenzeitlich erhöht. Die schulischen Planungen wurden angepasst (siehe M18a). M18a Zwei neue Grundschulen im Plangebiet Rondorf-Nordwest erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Aufgrund der gestiegenen Zahl der vorgesehenen Wohneinheiten im Wohnungsbau- gebiet Rondorf-Nordwest wird nun ein Bedarf von insgesamt bis zu 6 Grundschulzü- gen – damit ein Zug mehr als bisher – erwartet. Die Bildungsverwaltung hat die Flä- chenbedarfsanmeldung angepasst. In der Summe sind nun zwei Grundstücke, für ei- ne 4-zügige und eine 2-zügige Grundschule, erforderlich und eingeplant. Die 4-zügige Grundschule soll dabei mit dem Bezug der ersten Wohneinheiten in Rondorf Nord- west zuerst ihren Betrieb aufnehmen können.  Der Rat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 (Vorlage Nr.: 2574/2018) die Planungs- aufnahmen zur Errichtung je eines Gebäudes für eine 4-zügige und eine 2-zügige Grundschule beschlossen.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnum- mern 121 und 141 (Priorität „A“). Die Grundschulgebäude sollen unter Berücksichti- gung der Asset-Strategie in einem „Paket“ mit dem Gymnasialgebäude Rondorf ver- wirklicht werden. M19 Neubau bei Erweiterung der Ernst- Moritz-Arndt-Schule (EMA), EGS Main- straße in Rodenkirchen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Neubau eines fünfzügigen Grundschulgebäudes ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes. Bis zur Inbetriebnahme wird das erforderliche Platzangebot durch vorübergehende Erweiterungen der Grundschu- len in Weiß und Sürth sichergestellt.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum- mer 39 (Priorität „0“) mit einer voraussichtlichen Inbetriebnahme I-2022. Die EMA kann damit voraussichtlich im Schuljahr 2022/23 ihren Neubau beziehen. M19a Nachrichtlich: Umzug der Offenen Schule Köln in einen Neubau auf dem Sürther Feld erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Offene Schule Köln beabsichtigt, auf einer Fläche im Sürther Feld, ein neues Schulgebäude für ihre Gesamtschule zu errichten. Darüber hinaus soll eine zweizügi- ge Grundschule entstehen. Auf dem Grundstück sollen zudem Räume für eine Ju- gendeinrichtung entstehen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 59 M20 Zügigkeitserweiterung der Grüngürtel- schule, KGS Mainstraße auf 4 Züge nach Umzug der EMA erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Zügigkeitserweiterung der Grüngürtelschule soll nach Umzug der EMA erfolgen (siehe M19).  Nach derzeitiger Einschätzung ist die schulrechtliche Erweiterung auch nach Abbau der Container im Raumbestand des Standortes möglich. Idealer Weise würde vorher die vorgesehene Generalsanierung des Gebäudes erfolgen.  Die erforderliche Sanierung findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auf- tragsnummer 170 (Priorität „GI2“). M21 Anpassung der Zügigkeit der Ketteler- schule, GGS Ketteler Straße mit Teil- standort Godorfer Straße auf eine volle Fünfzügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der Kettelerschule zum Schul- jahr 2017/18 beschlossen. M21a Neu: Überprüfung des Potentials der Grundstücke Godorfer Hauptstraße und Kuckucksweg für zusätzliche Grund- schulplätze, um die GGS Godorfer Hauptstraße von einem auf zwei Züge erweitern zu können. erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die erwartete Einwohnerentwicklung in Godorf sieht für die kommenden Jahre stets Einschulungszahlen um 30 Kinder voraus. Schulrechtlich ist dies zu viel für eine ein- zügige Grundschule (maximal 29 Kinder je Klasse). Die Bandbreite zur Bildung von zwei Klassen an einer Grundschule reicht gemäß § 6a der Verordnung zur Ausfüh- rung des §92 Absatz 2 Schulgesetz) von 15 bis 28 Schüler*innen.  Daher ist zu prüfen, ob räumliche Lösungen gefunden werden können, die GGS Go- dorfer Hauptstraße zukünftig als 2-zügige Grundschule führen zu können. M22 Zügigkeitserweiterung Gymnasium Ro- denkirchen Sürther Straße zu 2017/18 bei auslaufender Schließung der Haupt- schule Ringelnatzstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkir- chen Sürther Straße zu 2017/18 bei auslaufender Schließung der Hauptschule Rin- gelnatzstraße beschlossen. Das Gymnasium übernimmt die frei werdenden Räume der Hauptschule, um den Raumbedarf zu erfüllen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 60 M23 Neues Gymnasium Rondorf-Nordwest erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   In der städtebaulichen Entwicklungsplanung ist eine 5-zügige weiterführende Schule berücksichtigt. Der Rat hat beschlossen, die Realisierung eines Gymnasiums vorzu- sehen.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum- mer 120 (Priorität „A“). M24 Zügigkeitserweiterung Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Straße zu 2017/18 unter Nutzung von Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkir- chen beschlossen. Die Fertigbauten sind errichtet. In einem zweiten Schritt wird die vorgesehene, dauerhafte bauliche Erweiterung realisiert werden.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnum- mer 125 (Priorität „0“). M25 Zügigkeitserweiterung Europaschule, Gesamtschule Zollstock zu 2017/18 im Raumbestand unter Vorgriff auf Erweite- rungsbau, Planungsoption einer weiteren Erweiterung in einem zweiten Schritt un- ter Nutzung Parkplatzfläche erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung der Europaschule auf jeweils 6 Züge in den Sekundarstufen I und II beschlossen.  In einem zweiten Schritt sieht die Verwaltung zukünftig eine weitere schulrechtliche und räumliche Erweiterung auf insgesamt 8 Züge in der Sekundarstufe I und 7 Züge in der Sekundarstufe II auf dem Schulgrundstück unter Einbeziehung der Parkplatz- fläche vor. Die Erweiterung soll im Zuge der Generalinstandsetzung baulich umge- setzt werden. Der schulrechtliche Änderungsbeschluss wird rechtzeitig vorgelegt, so- bald der Fertigstellungszeitpunkt absehbar ist.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter den Auftragsnum- mern 85 und 119 (Priorität „GI1“). Die Erweiterung soll unter Berücksichtigung der As- set-Strategie in einem „Paket“ mit der Generalinstandsetzung verwirklicht werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 61 M26 Neue Gesamtschule Parkstadt-Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Im Rahmen der Flächensicherung für Bildungsbedarfe wurde das Gelände der ehe- maligen Dom-Brauerei in der städtebaulichen Entwicklungsplanung als Standort für eine weiterführende Schule berücksichtigt. Der Ankauf vom BLB NRW steht jedoch noch aus, da das Land die Flächen zumindest noch mittelfristig für die Erstaufnahme- einrichtung des Landes für Geflüchtete weiternutzen wird.  In der Sitzung vom 22.11.2018 hat der Rat (Vorlage Nr.: 2574/2018) beschlossen, die schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule vorzusehen. Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 140 (Priorität „B“).  Die Gebäudewirtschaft wird gebeten zu prüfen, ob sich die Baumaßnahmen in der Parkstadt Süd (zwei Grundschulgebäude und ein Gebäude für eine Gesamtschule) im Sinne der Asset-Strategie bündeln lassen. M27 Nachrichtlich: Erfolgte Auflösende Schließung der Förderschule Lernen Rosenzweigweg wegen Unterschreitung der Mindestgröße bei gleichzeitiger Ein- richtung eines Teilstandortes der Wil- helm-Leyendecker-Schule zum Erhalt des regionalen Angebotes zum Schuljahr 2015/16 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat die Maßnahme am 12.05.2015 beschlossen. M27a Flächensicherung für Schulen und Schulreservegrundstücke erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Nach wie vor werden im Stadtbezirk Rodenkirchen weitere Grundstücksoptionen ge- sucht. Ziel ist es, geeignete Standorte zu finden, an denen zeitnah Schulgebäude ge- baut werden können. Sofern sich als Ergebnis der Suche dabei auch Standortoptio- nen ergeben, die eine schnellere und / oder wirtschaftlichere Variante zu bereits vor- handenen Planungen / Überlegungen darstellen könnten, wäre dann zu entscheiden, welche Option realisiert werden soll.  Darüber hinaus werden zukünftig Flächen für die Auslagerung von Schulen während Sanierungsmaßnahmen benötigt. In diesem Zusammenhang wird auch die Bezirks- vertretung Rodenkirchen um Unterstützung gebeten. Hinweise auf möglicherweise geeignete Flächen für Schulbau sind willkommen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 62 7.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal M28 Neue Grundschule Mommsenstraße in Sülz zu 2014/15 (ist erfolgt); geplante Erweiterung von 2 Zügen auf 4 Züge unter Nutzung von Räumlichkeiten, die die Helios-Grundschule bis zu ihrem Um- zug in den Neubau das Heliosgelände 2024/25 nutzt. erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Grundschule Mommsenstraße ist im Betrieb. Der Umzug der Helios-Grundschule wird nach derzeitigem Kenntnisstand im Schuljahr 2024/25 vollzogen werden können. Danach soll wie geplant die schulrechtliche Erweiterung der GGS Mommsenstraße in Sülz erfolgen. Die GGS Mommsenstraße wird dann die Räume nutzen, die bis dahin die Helios-Grundschule belegt hat.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Schulstandort Mommsenstraße der unter Auftragsnummer 81 (Priorität „GI1“) geführt. Es handelt sich um die Generalinstand- setzung der Turnhalle. M29 Anpassung der Zügigkeit der GGS Ba- chemer Straße auf eine volle Zweizügig- keit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Bachemer Straße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M30 Umzug bei Erweiterung der Hans- Christian-Andersen-Schule, KGS Frei- ligrathstraße in Grundschulneubau Werthmannstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Umsetzung des Schulbauprojektes Werthmannstraße steht noch aus. Der Ankauf der Fläche im Privateigentum ist noch nicht erfolgt.  In den Grundschulneubau soll nach erfolgter Abstimmung mit der Schule die KGS Freiligrathstraße ziehen und ihre Kapazität von zwei Zügen auf drei Züge erweitern. Für die am Doppelstandort Freiligrathstraße verbleibende GGS kann nach Auszug der KGS ebenfalls eine Zügigkeitserweiterung von drei Zügen auf vier Züge vorgesehen werden.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird der neue Grundschulstandort Werthmannstraße der unter Auftragsnummer 205 (Priorität „C“) geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 63 M31 Zügigkeitserweiterung der GGS Frei- ligrathstraße auf 4 Züge nach Umzug der Hans-Christian-Anders-Schule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Umsetzung der Maßnahme hängt von M30 ab. M31a Neu: Prüfoption: Erweiterung der GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße von 4 auf 5 Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Mit Vorlage 1849/2018 hatte die Verwaltung im Rahmen des Containerprogramms 2019 bis 2021 die Untersuchung des Standortes angekündigt. Ziel ist es, kurzfristig – neben dem Austausch der Bestandscontainer – zusätzliche Räume (vier Klassen- und 2 OGS-Räume) zu gewinnen.  Unabhängig von der temporären Containerlösung soll am Standort Geilenkircher Straße die Prüfung erfolgen, ob dort dauerhaft erweitert werden kann. Parallel ist auch die Suche nach einem geeigneten weiteren Grundschulstandort im Stadtteil Braunsfeld (und Müngersdorf) fortzuführen. Je nach Lage des potentiellen Standortes könnten damit Bedarfe aus der und für die Planungsregion Braunsfeld/Müngersdorf gedeckt werden. Oder es könnte sich ein Szenario ergeben, in dem mit einem neuen Standort Bedarfe aus und für Braunsfeld und Ehrenfeld gedeckt werden könnten.  Das Erweiterungsprojekt ist neu in die Schulbaumaßnahmenliste aufzunehmen. Mög- licherweise ergibt sich dabei die Gelegenheit, die Erweiterung mit der angekündigten Generalinstandsetzung der Turnhalle im Sinne der Asset-Strategie zu kombinieren. M32 Neue Grundschule Statthalterhofallee in Junkersdorf, Anpassung der Zügigkeit der Ildefons-Herwegen-Schule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Statthalter- hofallee zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modularer Bauweise zu errichten. Die Planungsaufnahme erfolgte mit Ratsbeschluss vom 19.12.2017.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 52 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV-2021 geführt. Damit könnte die neue Grundschule ihren Betrieb zum Schuljahr 2022/23 aufnehmen. Die Verwaltung wird die schulrechtliche Errichtungsvorlage rechtzeitig zum Beschluss vorlegen. M33 Erweiterung Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul in Widdersdorf (bereits fertig gestellt) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der Olympiaschule von 2 Zü- gen auf 5 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Siehe auch M34a. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 64 M34 Erweiterung Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp in Widdersdorf erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der Pater-Delp-Schule von 2 Zügen auf 3 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M34a Neu: Ggf. neue Grundschule Widders- dorf/ Lösungen für eine adäquate Grundschulversorgung in Widdersdorf zur Kompensation des Wegzugs der Internationalen Friedensschule (Prim- arbereich) und zur Verbesserung der räumlichen Situation der Olympiaschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Zwar wird die Zahl der Kinder im Grundschulalter in Widdersdorf nach den Ergebnis- sen der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose voraussichtlich sinken, gleich- zeitig zieht aber die zur wohnortnahen Versorgung im Stadtteil beitragende private zweizügige Grundschule der Internationalen Friedensschule vom Standort Neue Sandkaul nach Ossendorf. Zudem ist die Erweiterung der Olympiaschule (siehe M33) temporär und unter schwierigen Bedingungen durch mobile Einheiten erreicht worden, was keine Dauerlösung darstellen sollte.  Um vor diesem Hintergrund zukünftig eine adäquate Grundschulversorgung in Wid- dersdorf zu erreichen, ist ggf. trotz tendenziell sinkender Grundschulkinderzahlen eine neue zweizügige Grundschule an einem noch zu findenden Grundstück zu realisieren. Die Verwaltung sieht vor, zeitnah zunächst mit der Olympiaschule Gespräche zur Be- wertung der Situation aufzunehmen und verwaltungsintern die Bedingungen der er- folgten Zusetzung von Containern (Aufstellzeit, Baugenehmigung etc.) zu klären. M35 Nur nachrichtlich, so nicht mehr ver- folgte Planungsoption: Neue Gesamt- schule Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße und Euskirchener Straße zu 2018/19 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Das benannte Vorhaben wird nach ausführlicher Diskussion in den politischen Gremi- en nicht weiterverfolgt und wurde zwischenzeitlich durch Maßnahme M35a ersetzt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 65 M35a Neue Gesamtschule Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße und Alter Militärring zu 2019/20 bei zeit- gleich auslaufender Schließung der Elsa-Brändström-Realschule und der Ernst-Simons-Realschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Zum Schuljahr 2019/20 wurde die neue Gesamtschule Lindenthal an den Teilstandor- ten Berrenrather Straße in Sülz und Alter Militärring in Müngersdorf errichtet (verglei- che Beschluss 2627/2018, Rat 27.09.2018). Die neue Gesamtschule ist nach den Sommerferien 2019 mit vier Eingangsklassen in der 5. Klassenstufe am Schulstandort Berrenrather Straße gestartet. Die Jahrgänge der Sekundarstufe I (5. bis 7. Klasse) sollen dauerhaft am Standort Berrenrather Straße bleiben, die höheren Jahrgänge der Sekundarstufen I und II (die 8. bis 13. Klasse) am Alten Militärring.  Mit dem Start der Gesamtschule schließen die Elsa-Brändström-Realschule, Berren- rather Straße, und die Ernst Simons-Realschule, Alter Militärring, zum Schuljahr 2019/20 auslaufend. Beide Schulen nehmen ab dem Schuljahr 2019/20 keine Fünft- klässler*innen mehr auf. Für die verbleibenden Schüler*innen der Realschulen wer- den Stadt Köln und Bezirksregierung Köln sicherstellen, dass sie den angestrebten Schulabschluss unter angemessenen Rahmenbedingungen absolvieren können. Die Schulkonferenzen der beiden Realschulen haben die schulentwicklungsplanerische Maßnahme im Juni 2018 jeweils einstimmig beschlossen.  Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwel- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft, inwieweit die Raumsituation am Standort Berrenrather Straße 488 kurzfristig verbessert werden kann.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme unter den Auftragsnummern 93, 95 und 147 (Priorität „A“) geführt. M36 Zügigkeitserweiterung Hildegard-von- Bingen-Gymnasium Leybergstraße zu 2017/18 unter Nutzung von Fertigbau- einheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung ist mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 er- folgt. Der Erweiterungsbau mit Dreifachturnhalle für den Ganztag und Ersatz der zur Zügigkeitserhöhung aufgestellten Modulbauten ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes. Eine Fertigstellung ist inner- halb von fünf Jahren nach Beschlussfassung vorgesehen.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 38 (Priorität „0“) geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 66 M37 Zügigkeitserweiterung Schillergymnasi- um Nikolausstraße 55 zum Schuljahr 2017/18 unter Nutzung von Räumlichkei- ten (des alten Schulstandortes) Lothar- straße im Vorgriff auf Erweiterungsbau erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung ist mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 er- folgt. Die baulichen Erweiterungsbaumaßnahmen haben im Jahr 2018 begonnen.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 45 (Priorität „0“) geführt. M37a Nutzung weiterer zur Verfügung ste- hender Raumkapazitäten am Standort Lotharstraße durch die nahe gelegenen Schulen Elisabeth-von-Thüringen- Gymnasium und Hildegard-von-Bingen- Gymnasium erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Standort Lotharstraße wird derzeit als Teilstandort des Schillergymnasiums ge- nutzt. Weitere Nutzungsmöglichkeiten durch die naheliegenden Schulen mit Blick auf die Wiedereinführung G9 sind erforderlich und werden geprüft M38 Zügigkeitserweiterung Georg-Büchner- Gymnasium Ostlandstraße zu 2016/17 unter Nutzung von Räumlichkeiten der auslaufend schließenden Martin-Luther- King-Hauptschule Ostlandstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat die Zügigkeitserweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums Ostlandstra- ße zu 2016/17 unter Nutzung von Räumlichkeiten der auslaufend schließenden Mar- tin-Luther-King-Hauptschule Ostlandstraße am 10.05.2016 beschlossen. Die Sanie- rung des Gebäudes hat im Jahr 2018 begonnen.  Aufgrund der G9-Anforderungen kann der vormals geplante zweite Schritt einer weite- ren Zügigkeitserhöhung nach Abschluss der Generalsanierung nicht erfolgen. Die Plätze sind an anderer Stelle neu zu schaffen.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 48 (Priorität „0“)geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 67 M39 Zügigkeitserweiterung des Apostelgym- nasiums Biggestraße auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und 6 Züge in der Se- kundarstufe II erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Nach der in der Vergangenheit schon erfolgten Zügigkeitserweiterung des APG in der Sekundarstufe II auf 5 Züge, ist die Zügigkeit der Schule im Dezember 2017 erneut angepasst worden. Das Apostelgymnasium wird nunmehr – bei gleichen räumlichen Gegebenheiten wie zuvor – mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II geführt. Die Verwaltung zieht in Erwägung, die Zügigkeit wieder zu reduzieren, sobald geeignete Alternativen für dringend erforderliche Gymnasialplätze im Stadtbezirk vorhanden sind.  Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwel- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft, inwieweit die Raumsituation am Standort Biggestraße 2 kurzfristig verbessert werden kann. M40 Neues Gymnasium Zusestraße in Löve- nich erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau des Gymnasiums Zusestraße in modularer Bauweise zu errichten. Der Neubau mit Turnhalle ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 59 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme III-2022 geführt. M40a Neues Gymnasium Neue Sandkaul in Widdersdorf erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung     In seiner Sitzung vom 18.05.2017 hat der Rat die schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschlossen, das bis zur Fertig- stellung des Gebäudes interimsweise am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf starten sollte.  Die Verwaltung sieht vor, am Schulstandort Neue Sandkaul in Widdersdorf dauerhaft ein Gymnasium zu führen. Wenn das Schulgebäude in Lövenich fertig gestellt sein wird (siehe M40), wird die Verwaltung den politischen Gremien eine weitere schul- rechtliche Errichtung vorschlagen, so dass zukünftig zwei neue Gymnasien, in Löve- nich und in Widdersdorf, entstanden sein werden.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 41 (Priorität „0“) geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 68 M40b Neu: Realisierung eines (weiteren) neuen Gymnasiums mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II auf einem noch zu findenden Grundstück im Stadtbezirk Lindenthal erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Zur (stadtweiten) Vermeidung von demographisch bedingten Mehrklassen an Gym- nasien ist es aus schulentwicklungsplanerischer Sicht erforderlich, neben drei Ge- samtschulen drei Gymnasien schnellstmöglich starten zu lassen (siehe auch Kapitel 4.2). Nur so ist es möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen Gymnasien zur Verfügung zu stellen.  Ein Standort im Stadtbezirk Lindenthal könnte auch zur Bedarfsdeckung in den Stadt- bezirken Ehrenfeld und Nippes, gegebenenfalls auch Rodenkirchen beitragen. Au- ßerdem könnte ein weiterer Gymnasialstandort im Stadtbezirk Lindenthal die nach schulentwicklungsplanerischer Einschätzung im Zuge G9 voraussichtlich erforderliche Zügigkeitsreduzierung des Apostelgymnasiums (Rücknahme der vorübergehenden Kapazitätserhöhung, um Raumreserven für G9 zu realisieren) kompensieren.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme der unter Auftragsnummer 110 (Priorität „A“) geführt. M41 Nachrichtlich: Neue Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang im Stadtbezirk Ehrenfeld erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Gesamtschule Wasseram- selweg zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modularer Bauweise zu errichten.  In der Sitzung vom 28.09.2017 hat der Rat der Stadt Köln die schulrechtliche Errich- tung der Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. Die Gesamtschule wird bis zur Fertigstellung des Gebäudes zunächst in mobilen Fertigbaueinheiten und anschließend in einem angemieteten Gebäude am Wasseramselweg untergebracht werden. Die Schule ist zum Schuljahr 2018/19 an den Start gegangen. M41a Dauerhafte Planungsoption: Schuli- sche Kooperation mit Stadt Pulheim / Beschulung Kölner Schüler*innen am Schulzentrum Brauweiler erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Verwaltungen der Kommunen Pulheim und Köln haben in der Vergangenheit erör- tert, ob und inwieweit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kooperation im schu- lischen Bereich umgesetzt werden kann, mit dem Ziel, an den beiden Schulen (Gym- nasium und Gesamtschule) im Schulzentrum Brauweiler in Pulheim „Belegplätze“ für Kölner Kinder dauerhaft abzusichern. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 69  Im August 2018 hat die Stadt Pulheim ihre Entscheidung mitgeteilt, dass sie an einem Vertragsabschluss nicht mehr interessiert ist. Unter anderem möchte die Stadt Pul- heim keine Definition von Schuleingangsbezirken vornehmen, in denen Einzugsgebie- te des Kölner Westen mit aufgenommen werden, da man hier eine Einschränkung der gemeindlichen Handlungsspielräume befürchtet. Die Bildungsverwaltung der Stadt Pulheim zieht des Weiteren in Erwägung, mit Blick auf die Grundschulsituation einen Ratsbeschluss nach § 46 Abs. 4 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen, der nur im Fall ei- nes Anmeldeüberhanges zum Tragen käme, zu erwirken. Es ist derzeit dennoch da- von auszugehen, dass im Schulzentrum Brauweiler auch zukünftig Kölner Kinder auf- genommen werden können. Die Verwaltung wird die Entwicklung sehr genau be- obachten, um bei Bedarf alternative Lösungen entwickeln zu können. Auch wenn das Ziel einer formalen Kooperation nicht mehr weiterverfolgt wird, ist gleichwohl festzu- halten, dass die konkrete Zusammenarbeit im schulischen Bereich durch die Erörte- rungen weiter intensiviert werden konnten.  Wenngleich bei diesen ersten Sondierungen keine Übereinkunft erzielt werden konn- te, wird die Verwaltung weiterhin das Gespräch mit der Stadt Pulheim, wie auch allen anderen Nachbarkommunen suchen, um mögliche Synergien und / oder Kooperatio- nen zu entwickeln. Aus Sicht der Verwaltung ist für solche Fälle allerdings eine unter- stützende schulgesetzliche Regelung erforderlich, die es ermöglicht, dass bei ge- meinsamen Schulprojekten Schulplatzkontingente für die jeweiligen Partnerkommu- nen festgelegt werden dürfen. M42 Sicherung von Grundstücken im Stadt- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Mit der Realisierung der Gesamtschule Wasseramselweg sowie der Gymnasien Zu- sestraße und Neue Sandkaul können die vormals bestehenden großen Bedarfe im Stadtbezirk Lindenthal weitgehend gedeckt werden.  Leider konnte eine formale Vereinbarung mit der Stadt Pulheim zur Sicherung von Schülerplätzen für Kölner Kinder im Schulzentrum Brauweiler nicht erreicht werden. Um noch verbleibenden Platzbedarfen begegnen zu können, die sich zukünftig vo- raussichtlich ergeben werden und auch die (vorübergehende) Erweiterung des Apos- telgymnasiums wieder revidieren zu können, ist perspektivisch ein weiteres Schul- grundstück, möglichst in einem zentralen Bereich im Stadtbezirk Lindenthal in den Blick zu nehmen.  Im Stadtteil Widdersdorf muss ggf. ein Grundstück für eine Grundschule gesucht und entwickelt werden (siehe M34a).  Die Verwaltung hat die Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal aufgegriffen und die Eignung des Stadionparkplatzes 2 als Schulbaufläche geprüft. Im Ergebnis er- scheint es nicht möglich, ohne Weiteres auf die Parkplätze zu verzichten, da zur Erfül- lung der Auflagen der Baugenehmigung für die Stadionerweiterung auf die Zahl von 50.000 Zuschauer*innen im Jahr 2004 der Nachweis von 8.200 PKW Stellplätzen er- forderlich ist. Damit ist es schon heute nicht möglich, auf die Stellplätze zu verzichten. Im Falle einer Stadionerweiterung würde sich der Bedarf an Stellplätzen weiter erhö- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 70 hen. Inwieweit sich die Herausforderung durch den Bau einer Parkpalette begegnen ließe, ist noch zu erörtern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Parkplätze laut Re- gionalplan im Grünbereich liegen. Schon allein aus diesem Grund ist es derzeit nicht möglich, eine Genehmigung für einen Schulbau an dieser Stelle zu erhalten. In Vorla- ge 2887/2019 (Regionalplanüberarbeitung, Modul III – Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Option zur Weiterentwicklung der wach- senden Stadt) werden u.a. die Stadionparkplätze am Salzburger Weg (Nr. 3-306- 001A) als möglicher Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Dabei muss ei- nerseits die Anzahl der Stellplätze gesichert werden. Die Festlegung der Fläche als ASB im Regionalplan wäre jedoch der erste Schritt, um eine schulische Nutzung mög- lich zu machen. Da die Fläche überwiegend zum regionalen Grünzug zählt und einen Bereich zum Schutz der Landschaft und von Grundwasser und Gewässern darstellt sowie zur landschaftsorientierten Erholung dient, müssen auch diese Interessen bei der Abwägung über die zukünftige Nutzung berücksichtigt werden. Eine sich zumin- dest kurz- oder mittelfristig eröffnende Nutzung für einen Schulbau scheint unter Be- rücksichtigung der Gesamtsituation nicht wahrscheinlich. Die Verwaltung sucht daher weiterhin nach schneller umsetzbaren Schulbauoptionen. Ziel ist es, geeignete Standorte zu finden, an denen zeitnah Schulgebäude gebaut werden können. Sofern sich als Ergebnis der Suche dabei auch Standortoptionen ergeben, die eine schnelle- re und / oder wirtschaftlichere Variante zu bereits vorhandenen Planungen / Überle- gungen darstellen könnten, wäre dann zu entscheiden, welche Option realisiert wer- den soll.  In diesem Zusammenhang wird auch die Bezirksvertretung Lindenthal weiterhin um Unterstützung gebeten. Hinweise auf möglicherweise geeignete Flächen für Schulbau sind willkommen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 71 7.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld M43 Anpassung der Zügigkeit der KGS Everhardstraße in Ehrenfeld auf eine volle Zweizügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der KGS Everhardstraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M44 Anpassung der Zügigkeit der GGS Nuss- baumer Straße in Neuehrenfeld erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   An der GGS Nussbaumer Straße ist ein Ersatz bestehender Fertigbaueinheiten vor- gesehen, um insbesondere das Raumangebot für den offenen Ganztag zu verbes- sern. Vor Ort sind insgesamt noch 8 Unterrichtsräume in alten Fertigbaueinheiten vorhanden. Das Raumprogramm ist bisher auf die aktuelle 3,5-Zügigkeit abgestellt.  Das Grundstück umfasst rd. 8.400 m² und erfüllt damit nicht die Flächenanforderun- gen für eine 4-zügige Grundschule. Aufgrund des erwarteten Bedarfs an Grundschul- plätzen in den Stadtteilen Ehrenfeld und Neuehrenfeld sollte dennoch das bauliche Erweiterungspotential für ein 4-zügiges Grundschulgebäude geprüft werden.  Parallel kann die Planung zum Ersatz der alten Fertigbaueinheiten weitergeführt wer- den. Es wird noch zu bewerten sein, ob mittelfristig eine schulrechtliche Änderung, Erhöhung der Zügigkeit auf 4 volle Züge, ggf. erforderliche Reduzierung der Zügigkeit auf 3 volle Züge umgesetzt werden kann. Im letztgenannten Fall ergäbe sich je nach dann vorhandenem Raumbestand ein Spielraum, bei Bedarf schulrechtskonform zeit- weise eine Mehrklasse bilden zu können. In diesem Fall könnte der Standort Nuss- baumer Straße zumindest dazu beitragen, Bedarfsspitzen abzufangen. M45 Neue Grundschule auf dem Heliosgelän- de in Ehrenfeld – Start der neuen Grund- schule am Interimsstandort Kaiserse- scher Straße zu 2015/16 ist erfolgt erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Umzug der Grundschule Helios von ihrem Interimsstandort Kaisersescher Straße in den Neubau auf dem Heliosgelände wird nach derzeitiger Einschätzung für das Schuljahr 2024/25 vorgesehen werden können.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Neubau auf dem Heliosgelände unter den Auftragsnummer 27 und 28 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme III- 2024 geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 72 M45a Prüfoption: Temporärer Schulstandort für die ausgelagerte Grundschule Kun- terbunt (GGS Görlinger Zentrum) auf dem Schulgrundstück Mengenicher Straße 28 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwel- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) sollte geprüft werden, ob der Zusatz von Contai- nern auf dem Schulgrundstück Mengenicher Straße in ausreichender Anzahl möglich ist, um die Grundschule Kunterbunt von ihrem derzeitigen Auslagerungsstandort in Vogelsang schnellstmöglich nach Bocklemünd/Mengenich zurückholen zu können.  Auf Grundlage der Stellungnahme der Schulkonferenz vom 02.11.2018 musste die Option, das Auslagerungs-Interim für die Schule Kunterbunt im Stadtteil Bock- lemünd/Mengenich zu verorten, verworfen werden. M45b Neu: Erweiterung der KGS Mengeni- cher Straße von zwei Zügen auf drei Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Für den Stadtteil Bocklemünd/Mengenich werden nach kleinräumiger Bevölkerungs- prognose steigende Kinderzahlen erwartet. Um die potentiellen Schüler*innen unter vertretbaren Klassengrößen beschulen zu können, ist es erforderlich, die Grundschul- kapazität im Stadtteil Bocklemünd/Mengenich zu erhöhen.  Aufgrund der vorhandenen Grundstücksgröße bietet es sich an, die bauliche und schulrechtliche Erweiterung für den Standort Mengenicher Straße vorzusehen. M45c Neu: Lösungen für eine adäquate Grundschulversorgung in Ehrenfeld erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Vor Veröffentlichung der Ergebnisse der neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose musste die Schulentwicklungsplanung mit Blick auf die (entgegen der alten Prognose) stark gestiegenen Kinderzahlen in Ehrenfeld und mit Blick auf eine Reihe von geplan- ten Neubaumaßnahmen in Ehrenfeld davon ausgehen, dass ein Bedarf von bis zu neun weiteren Grundschulzügen entstehen könnte. Nach den Ergebnissen der neuen Bevölkerungsprognose ergeben sich dagegen rechnerisch Bedarfe für lediglich zwei zusätzliche Grundschulzüge. In der regionalen gemeinsamen Betrachtung mit Neueh- renfeld wäre auf Basis der Einwohnerprognose der Bestand nach dem Umzug der Helios-Grundschule in den Neubau sogar rechnerisch gedeckt.  Die Schulentwicklungsplanung sieht vor diesem Hintergrund schrittweise vier Maß- nahmen für eine adäquate Grundschulversorgung in Ehrenfeld vor, um eine Bedarfs- deckung auch bei höheren als in der Einwohnerprognose dargestellten möglichen Einschulungen gewährleisten zu können: (1) Baustein 1: Es ist in jedem Fall die Errichtung einer neuen 4-zügigen Grund- schule vorzusehen. Die Verwaltung prüft derzeit Möglichkeiten, geeignete Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 73 Grundstücke zu identifizieren und als Schulstandorte zu aktivieren. (2) Baustein 2: Aufgrund der Grundstücksgröße besteht am vorhandenen Grund- schulstandort Everhardstraße die Möglichkeit, die Nutzungsintensität des Stan- dortes zu erhöhen, indem dort eine zweite eigenständige Grundschule unterge- bracht wird. Hierzu ist es erforderlich, ein geeignetes Verfahren zu finden, um das erforderliche Schulgebäude schnell planen und bauen zu können. Der Neu- bau an dieser Stelle sollte als Option offen gehalten werden, wenn sich der Be- darf anders entwickelt, als in der aktuellen Einwohnerprognose erwartet. Je nach Entscheidung über die schulrechtliche Option (Erweiterung der KGS oder neue, zusätzliche, eigenständige Grundschule) könnten dort zwei bis drei zu- sätzliche Züge untergebracht werden können. (3) Baustein 3: Am ehemaligen Schulstandort Geisselstraße stehen rd. 1.400 m² Grundstücksfläche zu Verfügung. Die Verwaltung prüft derzeit, welche Möglich- keiten bestehen, um unter Einbeziehung des Standortes Geisselstraße zusätzli- che Schulplätze in Höhe eines Zuges für eine der beiden Grundschulen (vor- zugsweise für die Gemeinschaftsgrundschule) an der Lindenbornstraße gewin- nen zu können. Da in jedem Fall ein Teilstandort in räumlicher Entfernung zum Hauptgebäude entstehen würde, sollte diese, die Schulen organisatorisch stark herausfordernde Lösung, möglichst nachrangig vorgesehen werden. (4) Baustein 4: Mit den ersten drei Bausteinen lassen sich in der Summe im Ideal- fall 7 Grundschulzüge gewinnen. Sofern der Bedarf an Grundschulplätzen für die Stadtteile Ehrenfeld und Neuehrenfeld absehbar in der Zukunft hierüber hin- ausgehen sollte und sich doch in Richtung 9 Züge entwickeln würde, wäre ein weiterer zusätzlicher Schulstandort in der Größe von rd. 5.000 m² für eine 2- zügige Grundschule erforderlich. Die Verwaltung wird sicherheitshalber kurzfris- tig die Suche nach einer entsprechenden Fläche vornehmen. M46 Nur nachrichtlich, zwischenzeitlich teils veränderte Planung: Neubau eines Grundschulgebäudes Anna-Lindh-Straße in Ossendorf/ Butzweiler Hof als Teil- standort der Peter-Lustig-Schule, KGS Wilhelm-Schreiber-Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Überlegungen zur Errichtung eines Teilstandortes haben sich verändert. Es wird nunmehr eine Anbindung des neuen Grundschulgebäudes Anna-Lindh-Straße an die GGS Erlenweg vorgesehen (siehe M46a). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 74 M46a Neu: Neubau eines Grundschulgebäu- des Anna-Lindh-Straße in Ossendorf/ Butzweiler Hof als Teilstandort der GGS Erlenweg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Ankauf des Grundstücks Anna-Lindh-Straße ist beauftragt. In der Schulbaumaß- nahmenliste wird die Maßnahme unter Auftragsnummer 94 (Priorität „A“) geführt. Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss der Vorlage 2419/2018 am 18.12.2018 den Pla- nungsbeschluss für ein 1-zügiges Grundschulgebäude gefasst.  Im Nachgang zur Schulentwicklungsplanung Köln 2018 wurde neu der Vorschlag der Schulkonferenz der Peter-Lustig-Schule aufgegriffen und als Planungsoption die An- bindung des Teilstandortes an eine andere benachbarte Grundschule diskutiert.  Im Ergebnis wird nun in Abstimmung mit unterer Schulaufsicht und Schulleitung vor- gesehen, den Teilstandort (mit der langfristigen Perspektive der Verselbständigung) für die GGS Erlenweg einzurichten.  Schulaufsicht und Schulleitung der GGS Erlenweg plädieren dafür, das erforderliche Schulgebäude unmittelbar für eine 2-zügige Grundschule zu gestalten, auch wenn zunächst schulrechtlich „lediglich“ ein 1-zügiger Teilstandort begründet werden kann. Insbesondere können so Doppelbelastungen in der Planung vermieden werden und die zukünftigen Schüler*innen werden nicht während einer zweiten Bauphase auf dem Schulgrundstück im Lernen beeinträchtigt. Darüber hinaus wäre zu klären, ob auch wirtschaftliche Aspekte für den „Bau aus einem Guss“ sprechen und ob für eine Über- gangszeit die überzähligen Räume beispielsweise bürgerschaftlich genutzt werden könnten. Hierfür wäre ein veränderter Planungsbeschluss erforderlich. M47 Ersatzbau für die Bertha-von-Suttner- Realschule Kolkrabenweg in Vogelsang - (Planungsoption einer perspektivischen Nutzung für Gymnasium oder Gesamt- schule, wenn Realschule nicht mehr adäquat nachgefragt würde ) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Ersatzbaumaßnahmen für die Bertha-von-Suttner-Realschule sind in Ausführung. Die seinerzeit benannte Planungsoption wird aktuell nicht verfolgt; die Schülerzahlen der Realschule sind gegenwärtig stabil.  Der Standort Kolkrabenweg könnte gleichwohl zukünftig grundsätzlich auch als Teil- standort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden. Darüber hinaus wäre es aufgrund der Gebäudegröße möglich, am Standort eine Sekundarschule unterzubringen.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Maßnahme unter Auftragsnummer 34 („Prio- rität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme II-2020 geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 75 M48 Nur nachrichtlich, es gibt eine verän- derte Planung: Zügigkeitserweiterung Albertus-Magnus-Gymnasium Ottostraße unter Nutzung des Schulstandortes Overbeckstraße nach Umzug der Ge- samtschule Helios von den Interims- standorten Borsigstraße und Overbeck- straße auf das Heliosgelände erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Überlegungen, die Kapazität des Albertus-Magnus-Gymnasiums durch die Ein- richtung eines Teilstandortes am sehr nahe gelegenen Standort Overbeckstraße zu erweitern, werden aktuell nicht mehr weiterverfolgt. Die Verwaltung beabsichtigt nun, das Schulgebäude Overbeckstraße der Synagogengemeinde Köln zur Errichtung ei- nes Jüdischen Gymnasiums zur Verfügung zu stellen (siehe Maßnahme M48a). M48a Realisierung eines jüdischen Gymnasi- ums am Schulstandort Overbeckstraße nach Umzug der Gesamtschule Helios vom Interimsstandort auf das Heliosge- lände erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Stadt Köln und die Synagogen-Gemeinde Köln arbeiten im Rahmen einer Schul- neuerrichtung eng zusammen. Konzipiert wird ein jüdisches Gymnasium am Schul- standort Overbeckstraße in Köln-Ehrenfeld. Das Gymnasium wird in Ersatzschulträ- gerschaft der Synagogen-Gemeinde Köln geführt. Es ist ein von der Synagogen- Gemeinde und der Stadt gewünschtes Schulprojekt zur Bereicherung der Kölner Schullandschaft und Beleg für ein tolerantes und weltoffenes Köln. Die Schule wird of- fen für Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen sein. Damit ist sie so- wohl Ort des Lernens als auch Ort der Begegnung und des Miteinanders.  Die Partnerinnen sind sich einig, bevorzugt den bestehenden Schulstandort Overbeckstraße in Köln-Ehrenfeld als Standort eines jüdischen Gymnasiums in zent- raler Lage und in unmittelbarer Nähe der Synagoge Roonstraße und des Wohlfahrts- zentrums Ottostraße zu realisieren. Die Stadt beabsichtigt, der Synagogen-Gemeinde den Schulstandort Overbeckstraße zur Verfügung zu stellen, nachdem die Helios- Gesamtschule von diesem Interimsstandort in den Schulneubau auf dem Heliosge- lände in Köln-Ehrenfeld umziehen wird.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Generalsinstandsetzung und die Erweite- rung des Gebäudes für die Interims-Nutzung durch die Gesamtschule Helios unter den Auftragsnummern 50 und 114 (Priorität „0“) geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 76 M49 Zügigkeitserweiterung Montessori- Gymnasium Rochusstraße zum Schul- jahr 2016/17 unter Nutzung von Räum- lichkeiten der zum Schuljahr 2016/17 umziehenden und zum Schuljahr 2017/18 auslaufend schließenden Mont- essori-Hauptschule Rochusstraße – wei- tere Zügigkeitserweiterung unter Nutzung des Schulstandorts Borsigstraße nach Umzug der Gesamtschule Helios von den Interimsstandorten Borsigstraße und Overbeckstraße auf das Heliosgelände erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Zügigkeitserweiterung des Montessori-Gymnasiums unter Nutzung von Räum- lichkeiten der Hauptschule am Standort Rochusstraße ist erfolgt. Nach derzeitiger Einschätzung steht das Gebäude Borsigstraße nach Auslaufen der dorthin umgezo- genen Hauptschule und Auszug der Gesamtschule Helios voraussichtlich im Verlauf des Schuljahres 2024/25 zur Verfügung, so dass die vorgesehene zweite Kapazitäts- ausweitung erst ab dann vorgesehen werden kann. In der Schulbaumaßnahmenliste wird die Realisierung der Gesamtschule Helios unter Auftragsnummer 28 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme III-2024 geführt. M50 Zügigkeitserweiterung der Max-Ernst- Gesamtschule Tollerstraße in Bock- lemünd zum Schuljahr 2016/17 unter Nutzung bestehender Räumlichkeiten im teilweise Vorgriff auf Erweiterungsbau / nach Fertigstellung des Erweiterungs- baus weitere Zügigkeitserhöhung in ei- nem zweiten Schritt erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 10.05.2016 die Zügigkeitserweiterung der Max-Ernst-Gesamtschule beschlossen (erster Schritt). In einem zweiten Schritt soll die weitere Erweiterung der Max-Ernst-Gesamtschule auf 6 Züge SI und 5 Züge SII erfolgen, sobald die erforderli- chen Räume zur Verfügung stehen.  Die Erweiterung soll unter Berücksichtigung der Asset-Strategie in einem „Paket“ mit der Generalinstandsetzung verwirklicht werden. Die Maßnahme wird unter den Auf- tragsnummern 70 und 100 (Priorität „GI1“) geführt. M51 Nur nachrichtlich: Neue Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die neue Gesamtschule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2018/19 in Interimsgebäuden aufgenommen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 77 M52 Neue Gesamtschule Heliosgelände in Ehrenfeld – Start an den Interimsstandor- ten Borsigstraße und Overbeckstraße zu 2018/19 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die neue Gesamtschule hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2018/19 am Interimsstandort Borsigstraße aufgenommen.  Der Schulneubau auf dem Heliosgelände wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 28 (Priorität „0“) geführt. M53 Nur nachrichtlich, es gibt eine verän- derte Planung: Neubau Berufskolleg Gesundheit in Ossendorf/ Butzweiler Hof erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Das Projekt wird zugunsten der Errichtung von zwei weiterführenden Schulen (siehe Maßnahmen M53a und M53b) auf dem vorgesehenen Grundstück ruhend gestellt, bis eine Grundstücksalternative gefunden wird. Diese Alternative kann ggf. – einem Vor- schlag der Bezirksvertretung Chorweiler folgend („Realisierung eines Bildungscampus Köln-Nord“) – an einem Standort im Stadtbezirk Chorweiler gesehen werden (siehe Maßnahme M76e). M53a Neue Gesamtschule Fitzmauricestra- ße/ Butzweiler Hof in Ossendorf in städtischer Trägerschaft erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Auf dem bisher für Berufskollegs angedachten Grundstück soll eine dringende benö- tigte weiterführende Schule in städtischer Trägerschaft baulich realisiert werden. Der Rat hat am 18.12.2018 (Session 2419/2018) beschlossen, die schulrechtliche Errich- tung einer Gesamtschule vorzusehen.  Der Schulneubau wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 98 (Priorität „A“) geführt.  Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung außerdem damit beauftragt, eine Lösung zu finden, um den Schulbetrieb schnellstmöglich aufnehmen zu können. Die Verwal- tung hat auftragsgemäß die Möglichkeit zum vorgezogenen Schulstart auf einem Inte- rimsgelände untersucht. Bei der fraglichen Fläche handelt es sich um einen ausge- wiesenen Grünbereich. Eine vorübergehende Nutzung der Fläche für den vorgezoge- nen Start der Gesamtschule kann im Ergebnis nicht umgesetzt werden. Da im Umfeld aktuell keine Flächenalternativen für einen Interimsstart erkennbar sind, kann die Ge- samtschule ihren Betrieb ggf. erst mit Fertigstellung des Schulgebäudes aufnehmen.  Der Beschluss zur schulrechtlichen Errichtung der Gesamtschule kann erst in einem zweiten Schritt erfolgen, sobald ein verbindlicher Fertigstellungstermin für das Ge- bäude bekannt ist. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 78 M53b Nachrichtlich: Neue weiterführende Schule und neue Grundschule an der Fitzmauricestraße/ Butzweiler Hof in Ossendorf in privater Trägerschaft (Internationale Friedensschule / Co- logne International School) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Internationale Friedensschule zieht von Widdersdorf nach Ossendorf um. Nach Angaben des privaten Schulträgers soll der Umzug 2022 erfolgen. Derzeit teilt sich die Internationale Friedensschule noch den Schulstandort Neue Sandkaul in Wid- dersdorf mit dem dort zum Schuljahr 2018/19 gestarteten neuen Gymnasium in städ- tischer Trägerschaft. M54 Erfolgte auslaufende Schließung der Kolkrabenschule, Förderschule Lernen Kolkrabenweg ab dem Schuljahr 2015/16 wegen Unterschreitung der Mindestgröße – [Bündelung der regionalen Nachfrage in Förderschulen Lernen Leyendecker Straße und Lernen/Emotionale und so- ziale Entwicklung Soldiner Straße] erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat die schulentwicklungsplanerische Maßnahme am 24.03.2015 beschlos- sen. Die Räume der Kolkrabenschule werden derzeit für die aufgrund einer Generals- anierung erforderlichen Auslagerung der Grundschule Kunterbunt (Görlinger Zentrum, Bocklemünd/Mengenich) genutzt. Einige Räume werden des Weiteren der Förder- schule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg zur Verfügung gestellt, um deren ange- spannte Raumsituation etwas zu entspannen. M55 Sicherung von Grundstücken im Stadt- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Mit der vorgelegten Planung kann in der Summe aller Plätze die Deckung des erwar- teten Bedarfs dargestellt werden. Weitere Grundstücke zur schulischen Nutzung, ggf. als Schulreserveflächen werden gleichsam vorsorglich gesucht. Ziel ist es, geeignete Standorte zu finden, an denen zeitnah Schulgebäude gebaut werden können. Sofern sich als Ergebnis der Suche dabei auch Standortoptionen ergeben, die eine schnelle- re und / oder wirtschaftlichere Variante zu bereits vorhandenen Planungen / Überle- gungen darstellen könnten, wäre dann zu entscheiden, welche Option realisiert wer- den soll.  In diesem Zusammenhang wird auch die Bezirksvertretung Ehrenfeld um Unterstüt- zung gebeten. Hinweise auf möglicherweise geeignete Flächen für Schulbau sind willkommen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 79 7.5. Stadtbezirk 5/ Nippes M56 Neue Grundschule Kretzerstraße in Nip- pes zu 2015/16 nach Schließung der Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße (ist erfolgt) – Erweiterung der neuen Grundschule um einen Zug nach Realisierung der Erweiterungsbau- maßnahmen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die schulrechtliche Errichtung ist zum Schuljahr 2015/16 erfolgt. Die Generalinstand- setzung der Turnhalle und der Erweiterungsbau zur Zügigkeitserweiterung sind Be- standteile des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes.  Der Erweiterungsbau wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 35 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV/2022 geführt. M57 Neue Grundschule Friedrich-Karl-Straße (ehemaliges Nippesbad) in Nippes erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hatte am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Friedrich- Karl-Straße zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modularer Bauweise zu errichten. Zwischenzeitlich ist eine Anpassung des Pla- nungsbeschlusses erfolgt (vergleiche 1444/2016/1). Der Rat hat am 05.07.2018 eine neue Planungsaufnahme zur Errichtung des Grundschulgebäudes in konventioneller und massiver Bauweise beschlossen.  Der Grundschulneubau wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 17 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme III-2023 geführt.  Ziel ist der Umzug und die Verselbstständigung des bisherigen Teilstandortes der GGS Gilbachstraße (Montessori-Grundschule) aus der Stammheimer Straße. Die dor- tigen Räume sollen dann dem Grundschulstandort Garthestraße zugerechnet werden (siehe auch M60). M58 Planungsoption Sicherung/ Erhalt von städtischen Grundstücksteilen zur mögli- chen Erweiterung der Mathilde-von- Mevissen-Grundschule Gellertstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Grundstücksteile zwischen dem erhöht liegenden Schulgrundstück und der Nieh- ler Straße befinden sich in städtischem Eigentum und sind unbebaut. Die derzeitige Nutzung als Parkplatz stellt eine Zwischennutzung für die Zeit dar, in der noch kein Erweiterungsbedarf für die Mathilde-von-Mevissen-Schule besteht.  Stadtplanerisch sind die betrachteten Teilflächen des Grundstücks derzeit als Stra- ßenerweiterungsfläche (Radweg) gewidmet. Hierzu ist eine Änderung des B-Plans er- forderlich. Die Fläche sollte zukünftig als Gemeinbedarfsfläche festgelegt werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 80  Aufgrund des geringen Umfangs des potentiellen Flächenzugewinns von rd. 300 m² werden die Bemühungen zunächst ruhend gestellt, um die vorhandenen Ressourcen an anderen Projekten mit einem höheren Nutzen einsetzen zu können. M59 Anpassung der Zügigkeit der GGS Nibe- lungenstraße in Mauenheim auf eine volle Dreizügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Änderung der Zügigkeit der GGS Nibelungenstraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M60 Erweiterung der Ottfried-Preussler- Schule Garthestraße oder der GGS Garthestraße in Riehl um einen Zug nach Auszug der Nebenstelle der Montessori- Grundschule am Standort erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die schulrechtliche Änderung einer der beiden Grundschulen an der Garthestraße ist parallel zur Verselbständigung des Teilstandortes der GGS Gilbachstraße (siehe M57) (am Standort Friedrich-Karl-Straße (ehemaliges Nippesbad)) in Nippes vorge- sehen.  Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die Abstimmung mit den Schulleitungen her- beiführen. M61 Zügigkeitserweiterung der KGS Oster- rather Straße in Bilderstöckchen auf eine volle Dreizügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Erweiterung soll gemeinsam mit der erforderlichen Generalinstandsetzung im Rahmen der Asset-Strategie erfolgen. In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Schulstandort unter Auftragsnummer 201 (Priorität „GI2“) geführt. M62 Nur nachrichtlich, perspektivische Planungsoption: Zügigkeitserweiterung Dreikönigsgymnasium Escher Straße bei auslaufender Schließung der Hauptschu- le Reutlinger Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Hauptschule Reutlinger Straße hat in den Eingangsklassen nach wie vor recht stabile Schülerzahlen. Eine Schulschließung zugunsten des Dreikönigsgymnasiums wird daher aktuell nicht in Erwägung gezogen.  Der Standort Reutlinger Straße könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden. Darüber hinaus wäre es aufgrund der Gebäudegröße möglich, am Standort eine Re- alschule oder eine Sekundarschule unterzubringen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 81  Der Erweiterungsbau für den Ganztag und die Generalinstandsetzung des Hauptge- bäudes des DKG (unter Berücksichtigung des G9-Bedarfs) sind Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes. Eine Fertigstellung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung vorgesehen. Die dafür erforder- liche Auslagerung des DKG soll im nahegelegenen Bürgerpark erfolgen (siehe auch M63). M63 Neue Gesamtschule Schmiedegasse in Weidenpesch erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 16.04.2018 be- schlossen, am Standort Schmiedegasse in Weidenpesch eine neue Gesamtschule vorzusehen.  Derzeit werden mit den auf dem Areal ansässigen Gewerbebetrieben Verhandlungen über eine ortsnahe Umsiedlung der Betriebe geführt. Die Umsetzung wird nach aktu- ellem Stand voraussichtlich im Jahr 2021 erfolgen. Die Baumaßnahme soll so ausge- staltet werden, dass ein Start der Bebauung ohne diese Grundstücke erfolgen kann.  Die Verwaltung prüft derzeit, ob die Möglichkeit besteht, die Gesamtschule Schmie- degasse in einem Interim schneller in Betrieb nehmen zu können.  In der Schulbaumaßnahmenliste wird der Gesamtschulbau unter der Auftragsnummer 122 (Kategorie „A“) geführt. Es wird ein Interimsstart geprüft. M64 Zügigkeitserweiterung der Carl-von- Ossietzky-Gesamtschule in Longerich unter Nutzung des Schulstandortes Paul- Humburg-Straße / Konsequenz für die Förderschule Sprache Brehmstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Das Schulgebäude Paul-Humburg-Straße muss generalsaniert werden. Nachdem adäquate räumlich-gebäudliche Bedingungen geschaffen worden sind, wird die Ver- waltung die erforderliche Beschlussvorlage zur Erweiterung der Carl-von-Ossietzky- Gesamtschule von 4 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und von 4 Zügen auf 5 Züge in der Sekundarstufe II in die politischen Gremien einbringen.  Die erforderliche Generalsanierung und die Erweiterung werden zur Optimierung der Prozesse im Sinne der Asset-Strategie zusammengefasst. In der Schulbauliste wird die Maßnahme unter den Auftragsnummern 75 und 76 (Priorität „GI1“) geführt.  Die Förderschule Sprache muss an ihrem derzeitigen Standort im Schulgebäude Brehmstraße verbleiben. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 82 M65 Nur nachrichtlich, nicht mehr verfolgte Planungsoption: Realisierung einer neuen Gesamtschule (oder eines Gym- nasiums) an den Standorten Niehler Kirchweg und Bülowstraße bei auslau- fender Schließung der Edith-Stein- Realschule und der Katholischen Haupt- schule Bülowstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Planungsoption zur Realisierung einer neuen Gesamtschule an den angegebenen Standorten ist einerseits aufgrund der stabilen Schülerzahlen an Haupt- und Real- schule, andererseits bedingt durch den vorgesehenen Umzug der Katholischen Hauptschule Bülowstraße an den Standort Dagobertstraße/ Niederichstraße nicht mehr gegeben.  Die Generalinstandsetzung der Edith-Stein-Realschule ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU-Maßnahmenpaketes. Die Realisierung ist in- nerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung vorgesehen.  Der Standort Niehler Kirchweg (Gebäudeteile der Realschule) könnte zukünftig grundsätzlich als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundar- stufe I und II) genutzt werden. Darüber hinaus wäre es aufgrund der Gebäudegröße möglich, am Standort eine Sekundarschule unterzubringen. M65a Zügigkeitserweiterung des Leonardo- da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung von Räumen am Schulstandort Bülowstraße / Umzug der Katholischen Hauptschule Bülowstraße in das Schul- gebäude Dagobertstraße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung sieht eine Zügigkeitserweiterung des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums unter Nutzung von Räumen am Schulstandortes Bülowstraße vor, nachdem die Ka- tholische Hauptschule Bülowstraße in das Schulgebäude Dagobertstraße umgezogen ist.  Ziel ist es, die Zügigkeit zum Schuljahr 2021/22 zu ändern. Die erforderliche Be- schlussvorlage zum Aufbau der Zügigkeit des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums wird zeitnah in den Gremienlauf eingebracht. M65b Nur nachrichtlich, Eignungsprüfung nicht erfolgreich: Prüfung zur Reali- sierung einer neuen weiterführenden Schule Longericher Straße in Bilderstö- ckchen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Dreikönigsgymnasiums wurde der Verwaltung eine potentielle Auslagerungsfläche Longericher Straße im Stadtteil Bil- derstöckchen bekannt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 83  Die Fläche kam für eine Auslagerung des DKG nicht in Frage. Die Verwaltung hat geprüft, ob die Fläche als dauerhafter Standort für eine weiterführende Schule in Fra- ge kommen könnte.  Die Fläche befindet sich in einem ausgewiesenen Gewerbebereich, in unmittelbarer Nachbarschaft zum ICE Ausbesserungswerk. Die Überprüfung der Fläche hat erge- ben, dass keine Genehmigung für eine schulische Nutzung, auch nicht ausnahmswei- se, erreicht werden kann. Die Prüfung ist damit abgeschlossen. Eine schulische Nut- zung ist ausgeschlossen. Daher werden die die Bemühungen um diese Fläche einge- stellt. M65c Nur nachrichtlich, Eignungsprüfung nicht erfolgreich: Prüfung des Stan- dortes des ehemaligen Kinderkranken- hauses Pallenbergstraße in Nippes / neue Förderschule Geistige Entwick- lung erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Schulraumsituation der Förderschulen Geistige Entwicklung ist aufgrund der be- sonderen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen und der insgesamt steigenden Nachfrage in Quantität und Qualität weiter verbesserungsfähig. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht den Standort des ehemaligen Kinderkran- kenhauses Pallenbergstraße in Nippes auf die Möglichkeit hin geprüft, dort eine neue Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu errichten.  Im Ergebnis ist der Standort Pallenbergstraße für eine schulische Nutzung nicht ge- eignet. Das bestehende Gebäude ist für die Umsetzung des erforderlichen Raumpro- gramms zu klein. Für den Neubau einer Schule reicht die zur Verfügung stehende Fläche nicht aus. Die Prüfung ist damit abgeschlossen. Eine schulische Nutzung ist ausgeschlossen. M66 Sicherung von Grundstücken im Stadt- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die ursprünglich ins Auge gefassten Schulreserveflächen für Grundschulen in Niehl (Pastor-Wolf-Straße) und Weidenpesch (Simonskaul) haben sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Verwaltung sucht nach Alternativen für die vorgesehenen Schulreser- veflächen.  Es werden noch zwei weitere Fläche für weiterführende Schulen gesucht, da sich Maßnahme M65b (Bahngelände an der Longericher Straße) nicht realisieren lässt. Eine Option stellt die Fläche „Der Rübenacker“ zwischen Lachemer Weg und Niehler Ei dar, die im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans als potenzielle Fläche für einen „Allgemeinen Siedlungsbereich“ geprüft wird. Eine zeitnahe Realisierung dieser Fläche ist allerdings nicht zu erwarten.  Diese Flächenfindung für zwei weitere weiterführende Schulen (neben der geplanten Gesamtschule Schmiedegasse) hat weiterhin eine sehr hohe Priorität. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 84  Ziel ist es, geeignete Standorte zu finden, an denen zeitnah Schulgebäude gebaut werden können. Sofern sich als Ergebnis der Suche dabei auch Standortoptionen er- geben, die eine schnellere und / oder wirtschaftlichere Variante zu bereits vorhande- nen Planungen / Überlegungen darstellen könnten, wäre dann zu entscheiden, wel- che Option realisiert werden soll.  In diesem Zusammenhang wird auch die Bezirksvertretung Nippes nochmals um Un- terstützung gebeten. Hinweise auf möglicherweise geeignete Flächen für Schulbau sind willkommen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 85 7.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler M67 Neubau/ Verlagerung der Anna-Langohr- Schule, GGS Lebensbaumweg von Hei- mersdorf nach Fühlinger Weg in Volk- hoven-Weiler erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Baumaßnahmen am Standort Fühlinger Weg haben 2018 begonnen.  Das neue Grundschulgebäude am Standort Fühlinger Weg wird derzeit fertig gestellt. In der Schulbaumaßnahmenliste wird es unter Auftragsnummer 18 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme II-2020 geführt. M68 Anpassung der Zügigkeit der KGS Le- bensbaumweg in Heimersdorf auf eine volle Vierzügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Zügigkeitsänderung der KGS ist für die Zeit nach dem Umzug der GGS Lebens- baumweg (siehe M67) vorgesehen. Die schulrechtliche Änderung der KGS Lebens- baumweg wird im Jahr 2020 den Gremien vorgelegt werden. M69 Zügigkeitserweiterung der GGS Soldiner Straße in Lindweiler auf eine volle Zwei- zügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die aktuelle kleinräumige Einwohnerprognose und Einwohnerbestandsdaten für Lindweiler weisen auf zukünftig höhere Einschulungszahlen hin als in den vergange- nen Jahren. Im Durchschnitt stehen in den kommenden Jahren 32 bis 33 Kinder zur Einschulung an. Dies ist für eine Klasse zu viel. Die Mindestgröße einer 2-zügigen Grundschule beträgt 15 Kinder je Klasse. Daher kann eine 2-Zügigkeit, auch mit ge- ringen Klassenstärken vorgesehen werden.  Um eine Abweisung von Kindern in benachbarte, ungünstig zu erreichende Stadtteile zu vermeiden, wird die Änderung der Zügigkeit vorgeschlagen.  Die Raumsituation am Standort Soldiner Straße (Grundschule und Förderschule) soll durch das Aufstellen von Containereinheiten verbessert werden (vgl. Vorlage 1849/2018). Es ist leider noch nicht absehbar, wann die vorgesehenen zusätzlichen Räume verfügbar sind und damit die Entlastung der Raumsituation, erfolgen kann. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 86 M70 Zügigkeitserweiterung der Erich-Ohser- Schule, GGS Schulstraße in Pesch auf drei Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Erich-Ohser-Schule hat zusätzliche Räume erhalten. Die schulrechtliche Ände- rung der Zügigkeit ist vom Rat der Stadt Köln am 27.09.2018 beschlossen worden. M70a Neu: Zügigkeitserweiterung der GGS Martinusstraße in Esch von drei Zügen auf vier Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Ergebnisse der kleinräumigen Einwohnerprognose und Einwohnerbestandsdaten für Esch und Auweiler weisen auf zukünftig höhere Einschulungszahlen. Im Rahmen der bestehenden Dreizügigkeit der Schüler reichen die Kapazitäten nicht aus, um die zukünftig erwarteten Schüler*innen aufnehmen zu können.  Damit Kindern aus Esch und Auweiler zukünftig nicht Grundschulen in benachbarten, aber ungünstig zu erreichenden Stadtteilen besuchen müssen, wird die Änderung der Zügigkeit vorgeschlagen.  Die Verwaltung wird prüfen, wie sich verfügbare Räume im B-Trakt für die Erweite- rung der Zügigkeit nutzen lassen. Die Änderung der Zügigkeit kann erfolgen, wenn die Raumsituation vor Ort geklärt ist. Die Verwaltung wird dann die erforderliche schulrechtliche Änderungsvorlage erarbeiten. M71 Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnick- straße in Roggendorf/Thenhoven auf drei Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Be- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 1 führt aus: „Die Planung zum Be- schluss zur Kapazitätserweiterung der KGS Gutnickstraße um die Erweiterungsfläche auf dem Gelände der heutigen Kita Further Straße wird umgehend personalisiert und die Maßnahme umgesetzt (Schulentwicklungsplan (M71)).  Die Verwaltung begrüßt den BV-Beschluss ausdrücklich. Die Verwaltung wird prüfen, ob, und wenn ja, mit welchen Konsequenzen für andere Schulen bzw. Schulstandorte, eine Änderung der Priorität erfolgen könnte. Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 197 (Priorität „C“) geführt. M71a Prüfung erfolgt, Bedarf kann nicht bestätigt werden: Prüfauftrag für eine weitere Grundschule in Fühlingen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Be- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 3 führt aus: „Der Stadtbezirk 6 benötigt in Fühlingen eine weitere Grundschule. Diese neu zu errichtende 2-zügige Grund- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 87 schule soll Potential zur Erweiterung haben. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Standort für ein solches Schulprojekt in Fühlingen zu finden. Ein möglicher Standort wäre das Grundstück des jetzigen Festplatzes an der Neusser Straße. Der Festplatz kann entsprechend auf das Nachbargrundstück ausweichen.“  Die Fragestellung, ob in Fühlingen eine Grundschule errichtet werden sollte und kann, ist sehr komplex. Hierbei spielen insbesondere die bestehenden Kapazitäten an den bestehenden Schulstandorten in den Nachbarstadtteilen eine Rolle, die bisher die Grundschulversorgung von Fühlingen (mit)übernommen haben. Gegenwärtig sieht die Verwaltung den Bedarf für eine neue Grundschule in Fühlingen nicht. Der vorge- schlagene Festplatz an der Neusser Landstraße (Gemarkung Worringen, Flur 50, Flurstück 1893, im Eigentum der Stadt Köln) liegt im Grünbereich des aktuellen Flä- chennutzungsplans. Auch der übergeordnete Landschaftsplan sieht an dieser Stelle eine „Grün-Nutzung“ vor. Eine Änderung des Landschaftsplans an dieser Stelle ist ak- tuell nicht vorgesehen. Daher erscheint es derzeit nicht realisierbar, die Fläche mittel- oder langfristig als potentielles Schulgrundstück oder Schulreservegrundstück zu akti- vieren.  Im Stadtteil Fühlingen werden nach der neuen kleinräumigen Einwohnerprognose bis 2030 durchschnittlich jährlich 19 Kindern schulpflichtig. Dies ist bei weitem nicht aus- reichend, um schulrechtlich eine eigenständige Grundschule begründen zu können. In der Planungsregion Fühlingen, Seeberg und Chorweiler stehen insgesamt genügend Schulplätze zur Verfügung, um den bis 2030 jährlich erwarteten Bedarf an Grund- schulplätzen decken zu können. Ein weiterer Grundschulstandort in Fühlingen kann somit weder aufgrund der erwarteten Bedarf in der Planungsregion, noch aufgrund der isolierten Betrachtung des Stadtteils Fühlingen hergeleitet werden.  Aufgrund der erwarteten Bedarfssituation ist eine Grundschule im Stadtteil Fühlingen derzeit nicht begründbar. Die vorgeschlagene Fläche ist aktuell planungsrechtlich nicht für eine Schulnutzung geeignet. Das erforderliche Planrecht ist voraussichtlich auch mittel- und langfristig nicht erreichbar. Der Prüfauftrag der Bezirksvertretung Chorweiler ist damit erledigt. M72 Nur nachrichtlich, zurückgezogener Diskussionsvorschlag zur bedarfsge- rechten Weiterentwicklung der Schul- struktur in Chorweiler bei Schließung der Gustav-Heinemann-Hauptschule – ver- schiedene Handlungsoptionen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Be- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 6 führt aus: “Die aufgeführten Maß- nahmen M72 werden nicht weiter verfolgt.“  Mit M72 hatte die Verwaltung einen Diskussionsvorschlag zur bedarfsgerechten Wei- terentwicklung der Schulstruktur in Chorweiler bei Schließung der Gustav- Heinemann-Hauptschule unterbreitet und vier verschiedene Handlungsoptionen dar- gestellt. Schon im Vorgriff auf weitere Erörterungen unterstrich die Verwaltung im wei- teren Verlauf der Diskussionen, dass die nachrichtlich genannte, weil theoretisch Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 88 denkbare Erweiterung der Heinrich-Böll-Gesamtschule unter Nutzung des Schulstan- dortes Karl-Marx-Allee 3 als Handlungsoption entfällt. Erstens sahen Rückmeldungen der Bezirksvertretung Chorweiler und von Schulen dies unisono sehr kritisch, weil die Heinrich-Böll-Gesamtschule jetzt schon achtzügig ist. Zweitens hat die Bezirksregie- rung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde deutlich signalisiert, dass sie eine Erweite- rung der Schule aufgrund der aktuell schon erreichten Zügigkeit nicht genehmigen würde. Die Verwaltung begrüßte die damit erreichte Klarstellung. Sie beabsichtigte, die anderen Handlungsoptionen in Gesprächen mit den Schulen weiter zu erörtern, wenn die Schülerzahlenentwicklung der Haupt- und Realschule dies erfordern. Dies war bislang nicht der Fall. Entsprechend kann die Verwaltung dem oben benannten BV-Beschluss gut folgen.  Die Gustav-Heinemann-Schule hat nach wie vor stabile Schülerzahlen. Schulentwick- lungsplanerisch ist die Verwaltung allerdings nach wie vor angehalten, die Schüler- zahlentwicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schulen unter die Min- destgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf.  Der Standort Karl-Marx-Allee 3 könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden bzw. mit dem Standort Karl-Marx-Allee 43 eine neue, eigenständige Schule der Se- kundarstufe I und II an zwei Teilstandorten bilden. Aufgrund der Schulgröße der Hein- rich-Böll-Gesamtschule scheidet diese aus dem Kreis der möglichen benachbarten Schulen aus. Gleiches gilt für die bereits 5-zügige Henry-Ford-Realschule. Aufgrund der Gebäudegröße wäre es grundsätzlich auch möglich, am Standort eine weitere ei- genständige Realschule unterzubringen. M72a Prüfauftrag Erweiterungsbau zum Ganztagsausbau der Henry-Ford- Realschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Be- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 5 führt aus: „Der dringend notwendige Erweiterungsbau zum Ganztagsausbau der Henry-Ford-Realschule Karl-Marx-Allee (Projektnummer 16-21235) mit Planungsbeschluss vom 10.07.2009 ist nun zügig vo- ranzutreiben.“  Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 32 (Prio- rität „0“) geführt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für III-2021 avisiert.  Die Henry-Ford-Realschule hat nach wie vor stabile Schülerzahlen. Schulentwick- lungsplanerisch ist die Verwaltung nach wie vor angehalten, die Schülerzahlentwick- lung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf.  Der Standort Karl-Marx-Allee 43 könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden bzw. mit dem Standort Karl-Marx-Allee 3 eine neue, eigenständige Schule der Sekun- darstufe I und II an zwei Teilstandorten einzurichten. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 89 M73 Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstraße in Pesch erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Änderung der Zügigkeit erfolgte zum Schuljahr 2017/18. M74 Nur nachrichtlich, aktuell nicht ver- folgte Planungsoption zur Realisierung eines neuen Gymnasiums Volkhovener Weg bei Schließung der Ursula-Kuhr- Hauptschule Volkhovener Weg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Ursula-Kuhr-Schule hat nach wie vor stabile Schülerzahlen. Daher wird die Pla- nungsoption nicht weiterverfolgt. Der Rat der Stadt Köln hat eine Reduzierung der Zügigkeit von 4 Zügen auf 3 Züge in seiner Sitzung am 05.07.2018 beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat die Änderung genehmigt. Für die erforderlichen Bauarbei- ten am Standort besteht nun ein verbindlicher Rahmen.  Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung aber nach wie vor angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf. Der Standort Volkhovener Weg könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden. Auf- grund der Schulgröße der Heinrich-Böll-Gesamtschule scheidet diese aus dem Kreis der möglichen benachbarten Schulen aus. Gleiches gilt für die bereits 5-zügige Hen- ry-Ford-Realschule und das bereits 5/7-zügige Heinrich-Mann-Gymnasium. Aufgrund der Gebäudegröße wäre es auch möglich, am Standort eine eigenständige Realschu- le oder eine Sekundarschule unterzubringen. M75 Entwicklung der Förderschule Lernen Soldiner Straße zu einer Verbundschule (Erweiterung um den Förderschwer- punkt Emotionale und soziale Entwick- lung) zum Schuljahr 2015/16 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Förderschule wurde wie vorgesehen zum Schuljahr 2015/16 um den Förder- schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung erweitert. Wie beabsichtigt, müssen Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt, die im Stadtbezirk Chorweiler wohnen und den Besuch einer Förderschule wünschen, nicht mehr nach Neustadt-Nord fah- ren, um das dortige Angebot wahrnehmen zu können.  Gleichzeitig führt dies aber dazu, dass die Raumsituation am (Doppel-)Standort (an dem sich auch die GGS Soldiner Straße befindet, vergleiche M69) zunehmend ange- spannt ist, da die Schülerzahlen gestiegen sind. Die Verwaltung arbeitet an Lösungen zur Verbesserung der Raumsituation auf dem vorhandenen Schulgrundstück (siehe auch M75a). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 90 M75a Prüfauftrag Umzug der Förderschule Soldiner Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Be- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 4 führt aus: „Da eine Erweiterung der Förderschule Soldiner Straße am derzeitigen Standort nicht mehr möglich ist, die Ka- pazitätsgrenze der Schule aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt überschritten ist, muss über eine mögliche Umsiedlung nachgedacht werden. Die Gustav Heinemann- Hauptschule Karl-Marx-Allee verzeichnet rückläufige Schülerzahlen. Es ist zu prüfen, ob eine Zusammenlegung der Gustav-Heinemann-Hauptschule mit der Ursula-Kuhr- Hauptschule Volkhovener Weg am Standort Volkhovener Weg realisiert werden kann. In den frei werdenden Standort der Gustav-Heinemann-Hauptschule könnte die För- derschule Soldiner Straße ziehen. Die ÖPNV-Anbindung ist gegeben.“  Die Verwaltung rät zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer schulrechtlichen Zusam- menlegung der Gustav-Heinemann-Hauptschule und der Ursula-Kuhr-Hauptschule am Standort Volkhovener Weg ab. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass eine „Zusammenlegung“ formal schulrechtlich gleichbedeutend mit der Schließung beider Schulen und der schulrechtlichen Errichtung einer neuen Hauptschule ist, was die Bezirksvertretung vermutlich nicht intendiert.  Die aktuelle Schülerzahl(entwicklung) stellt sich wie folgt dar: Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2019/20 hatten sich mit Stand August 2019 insgesamt 40 Schü- ler*innen an der Gustav-Heinemann-Schule und 58 an der Ursula-Kuhr-Schule (ver- gleiche dazu Schuljahr 2018/19: 32 Schüler*innen an der Gustav-Heinemann-Schule und 44 an der Ursula-Kuhr-Schule) angemeldet. Eine adäquate räumliche Versorgung der Schülerinnen in den Eingangsklassen an einem Standort kann daher nicht sicher- gestellt werden bzw. nur dann, wenn die aktuell erfolgte Zügigkeitsreduzierung der Ursula-Kuhr-Schule von 4 auf 3 Züge wieder rückgängig gemacht und das Rauman- gebot entsprechend hergerichtet werden würde. Zu bedenken ist aber, dass sich die Schülerzahlen in den Hauptschulen in höheren Jahrgängen aufgrund von Schulform- wechseln erhöhen. Die Verwaltung rät aktuell von schulorganisatorischen Maßnah- men ab und schlägt vor, die Schülerzahlentwicklung der beiden Schulen weiter zu be- obachten. Für die Erweiterung der Förderschule Soldiner Straße wird angestrebt, eine räumliche Lösung auf dem aktuellen Grundstück zu finden, die die Bedarfe sowohl der Grundschule, als auch der Förderschule berücksichtigen kann.  Im Rahmen des Containerprogramms für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwel- le“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft, inwieweit die Raumsituation am Standort Soldiner Straße 68 kurzfristig verbessert werden kann. M76 Sicherung von Grundstücken im Stadt- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Für den Stadtbezirk Chorweiler wird aktuell der Bedarf an ein bis zwei neuen weiter- führenden Schule gesehen, der durch die Maßnahmen M76b und M76c gedeckt wer- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 91 den könnte. Bei einer Realisierung des städtebaulichen Großprojektes Kreuzfeld müssten dort zwingend Flächen für (weitere) Grund- und weiterführende Schulen ein- geplant werden.  Siehe zu den Planungen für den neuen Stadtteil Kreuzfeld M76d. M76a Nachrichtlich, zurück gestellte Pla- nung: Realisierung einer Schulreser- vefläche und einer Kindertageseinrich- tung am (ehemaligen) Schulstandort Holzheimer Weg in Worringen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Nach Überlegungen der Verwaltung im Nachgang zur Schulentwicklungsplanung 2016 sollte eine Teilfläche des ehemaligen Hauptschulgrundstückes in Worringen als Schulreservefläche für Grundschule erhalten bleiben. Eine weitere Teilfläche war für die Realisierung einer Kindertageseinrichtung und Wohnungsbau vorgesehen (Für den alternativen Prüfauftrag der Bezirksvertretung und eine weitere Erörterung der Zukunft des ehemaligen Hauptschulstandortes siehe M76c). M76b Realisierung einer neuen Gesamtschu- le am Standort Netzestraße/ Swine- straße in Chorweiler (neu: Alternative A, siehe auch M76b+c) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung hat ein städtisches Grundstück an der Netzestraße/ Swinestraße in Chorweiler mit positivem Ergebnis auf seine Eignung als Standort für eine weiterfüh- rende Schule hin geprüft. Am Standort könnte zudem eine Kindertageseinrichtung entstehen. M76c Prüfauftrag zur Realisierung einer neuen Gesamtschule Holzheimer Weg in Worringen (neu: Alternati- ve B, siehe auch M76b+c) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Be- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 3 führt aus: „Die Verwaltung wird auf- gefordert, am ehemaligen Schulstandort der Hauptschule am Holzheimer Weg in Worringen den Neubau einer 4-zügigen Gesamtschule zu ermöglichen. Hierzu soll die Gesamtfläche des Grundstücks unter Hinzunahme der Freiflächen und Sportplätze, des ehemaligen Turnhallengrundstücks und auch der derzeit zur Flüchtlingsunterbrin- gung genutzten Flächen sowie der Hausmeisterwohnung und der Parkflächen über- plant werden. Die Altgebäude sind abzureißen, eine mehrgeschossige Neubaupla- nung ist zu erarbeiten und entsprechend umzusetzen. In der Neubauplanung müsste keine Turnhalle eingeplant werden, da hierzu die Fläche der Sportanlage am Erdweg in Worringen, die fußläufig erreichbar ist, genutzt werden könnten. Eine Hausmeister- wohnung muss ebenfalls nicht geplant werden, da die Aufgaben des Hausmeisters in Personalunion durch den Hausmeister mit Wohnung der Grundschulen „An den Kau- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 92 len“ übernommen werden können.  Die Verwaltung weist zunächst darauf hin, dass für den Standort Holzheimer Weg gegenwärtig andere Planungen bestehen (Schulreserve Grundschule, Kindertages- einrichtungen sowie Wohnungsbau, siehe M76a). Die nach Bedarfsanalyse erforderli- che, neue weiterführende Schule (Gesamtschule) im Stadtbezirk Chorweiler sieht die Verwaltung aufgrund der deutlich zentraleren Lage eher am Standort Netzestraße/ Swinestraße im Stadtteil Chorweiler vor, auch wenn sich eine größere räumliche Nä- he und mögliche Konkurrenz zu anderen Schulen, insbesondere der Heinrich-Böll- Gesamtschule ergeben würde. Die periphere Lage einer neuen Gesamtschule am Standort Holzheimer Weg würde sich wiederum auf das Einzugsgebiet der Schule auswirken, die für eine erfolgreiche Neuerrichtung zwingend mindestens 100 Anmel- dungen benötigt, um schulrechtlich genehmigt zu werden. Vertreter*innen der Be- zirksvertretung und der Bürgervereine Worringen und Roggendorf/ Thenhoven argu- mentierten im Gespräch mit der Verwaltung, dass der Standort Holzheimer Weg rela- tiv gut an die S-Bahnlinie angebunden und damit auch gut vertretbar für Schü- ler*innen aus den südlichen Stadtteilen des Stadtbezirks Chorweiler, aus Nippes und der Innenstadt erreichbar sei (siehe auch Begründung zu M76d). Alles in allem stellt die Verwaltung fest, dass beide Standortalternativen zur Realisierung der benötigten neuen weiterführenden Schule im Stadtbezirk Chorweiler Chancen und Risiken auf- weisen, sie eine Gesamtschule Netzestraße/Swinestraße aufgrund der Lagegunst und Erreichbarkeit für Schüler*innen aus dem Stadtbezirk Chorweiler aber als besse- re Alternative ansieht als eine Gesamtschule Holzheimer Weg.  Die Verwaltung schlug in der Schulentwicklungsplanung 2018 vor, den Standort Net- zestraße/Swinestraße für eine neue Gesamtschule vorzusehen. Um auf zukünftig ggf. neu entstehende Bedarfe (neue Bevölkerungsprognose, aktuell laufende Fortschrei- bung der Regionalplanung) vorbereitet zu sein, schlug die Verwaltung außerdem vor, den Standort Holzheimer Weg nicht nur wie geplant für Grundschule und Kita (siehe M76a) zu entwickeln, sondern gleichzeitig die baurechtlichen Möglichkeiten für eine weitere weiterführende Schule zu prüfen. M76b+c Neu: Realisierung einer neuen Gesamtschule für den Bezirk Chorweiler am Standort Netzestra- ße/ Chorweiler oder Holzheimer Weg in Worringen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung hat die beiden in M76b und M76c beschriebenen, alternativ in Frage kommenden Standorte hinsichtlich ihrer Eignung als Gesamtschulstandort geprüft. Im Ergebnis sind beide Standorte aufgrund ihrer nutzbaren Größe als Gesamtschul- standorte geeignet. Auf beiden Flächen könnte zudem eine Kindertageseinrichtung realisiert werden.  Hinsichtlich der nach Bedarfsanalyse erforderlichen, neuen weiterführenden Schule (Gesamtschule) im Stadtbezirk Chorweiler tendiert die Verwaltung nach wie vor eher zum Standort Netzestraße/ Swinestraße im Stadtteil Chorweiler (siehe Argumentation in M76b). Aber auch der Standort Holzheimer Weg in Worringen kann nach schulent- wicklungsplanerischer Einschätzung eine tragfähige Lösung darstellen, wenn es ge- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 93 lingt, die für eine erfolgreiche Neuerrichtung zwingend mindestens 100 Anmeldungen zu erreichen (siehe Argumentation in M76c).  Da die Massenstudie (zum Bau eines Gebäudes für ein Gebäude für eine Gesamt- schule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II) für den Standort Holzheimer Weg positiv war, wird die Verwaltung im Jahr 2020 eine Entscheidungsvorlage mit zwei Alternativen für die politischen Gremien vorbereiten, die bei abschließender Abwägung von Chancen und Risiken beider potentieller Schulstandorte eine abschließende Entscheidung über den bevorzugten Schulstand- ort treffen mögen.  Mit Blick auf die Ergebnisse der neuen Bevölkerungsprognose und auf den durch Kreuzfeld zusätzlich erwartbaren Einwohnerzuwachs schlägt die Verwaltung in jedem Fall vor, beide Flächen für Bildungsbedarfe zu sichern, um Reserveflächen zu erhal- ten, auf denen bei Bedarf weitere Schulangebote realisiert werden könnten. Ggf. sind perspektivisch an beiden Standorten – Netzestraße in Chorweiler und Holzheimer Weg in Worringen – neue weiterführende Schulen respektive neue Gesamtschulen vorzusehen. Die Schulentwicklungsplanung schlägt vor, zunächst die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen genau zu beobachten. M76d Realisierung von schulischer Infra- struktur (und weiterer Bildungs- und Jugendinfrastruktur) im ge- planten neuen Wohnbaugebiet „Im Kreuzfeld“ – Bildungscampus Im Kreuzfeld, u.a. mindestens 2 Grundschulen und 1 weiterfüh- rende Schulen erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Es ist darauf hinzuweisen, dass ein neues Wohnbaugebiet „Im Kreuzfeld“ in den Schulentwicklungsplanungen 2016 und 2018 noch keine Berücksichtigung im Sinne einer umfassenden separaten Maßnahmendarstellung fanden.  Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 das Leitbild Kreuzfeld „Ein gutes Stück Köln“ als Grundlage für die weitere Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld be- schlossen. Als nächster Verfahrensschritt ist ein städtebauliches Qualifizierungsver- fahren vorgesehen (siehe 3588/2019). Das Leitbild bildet die programmatische Grund- lage des neuen Stadtteils. Es hebt ab auf die Entwicklungsziele: Nachhaltig vernet- zen, Bildung fördern, für Gesundheit sorgen.  Zum Entwicklungsziel „Bildung fördern“ wird im Leitbild ausgeführt: „Kreuzfeld wird Aktionsfeld für moderne Bildungslandschaften und schafft neue, qualitativ hochwerti- ge und lebensnahe Bildungsangebote für alle. In einer Bildungslandschaft werden diese im ganzen Stadtteil erlebbar und setzen von Anfang an soziale und räumliche Akzente. Kreuzfeld wird somit nicht nur für die zukünftigen Bewohner*innen, sondern für Chorweiler und ganz Köln zu einem attraktiven Standort.“  Die genaue Gestaltung des Bildungscampus Kreuzfeld wird nunmehr entwickelt. Da der neue Stadtteil Kreuzfeld noch nicht in der kleinräumigen Einwohnerprognose ent- halten ist, ist es noch nicht möglich, den Bedarf an Schulplätzen auf dieser Basis zu Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 94 kalkulieren. Es ergeben sich bei aktuell geplanten rund 3.000 Wohneinheiten und knapp 7.000 Einwohner*innen und auf der Grundlage der Erfahrungen mit den Be- zugsphasen anderer großer Neubaugebieten vielfältige Bedarfe an Schul-, Bildungs-, Jugend- und Sportinfrastruktur:  Mindestens 2 vierzügige Grundschulen mit temporärem Erweiterungspotenzial (ggf. eine dritte Grundschule)  Mindestens 1 achtzügige weiterführende Schule (Gesamtschule) oder zwei mindes- tens vierzügige weiterführende Schulen – der Platzbedarf kann ggf. maßvoll reduziert werden, wenn sowohl am Standort Holzheimer Weg als auch am Standort Netzestra- ße jeweils eine Gesamtschule mit je 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II vorgesehen wird. Gegebenenfalls ergeben sich dann Kooperati- onsmöglichkeiten der Gesamtschulen in Worringen, Kreuzfeld und Chorweiler in Be- zug auf Sekundarstufe II und Berufsvorbereitung.  Mindestens 9 Kindertageseinrichtungen mit 47 Gruppen  13.800 qm Nettospielfläche für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsräume für Kinder und Jugendliche  Zudem ist 1 Jugendeinrichtung und sind mobile Jugendangebote (letztere integriert in die Spiel-, Bewegungs- und Aktionsräume) vorzusehen  Des Weiteren sollten vielfältige Sportmöglichkeiten berücksichtigt werden, z.B. 3 Großspielfelder Kunstrasen, einer mit Tartanlaufbahn und Vereinsheim mit ausrei- chenden Stellplätzen (für Schulen und Vereine), 3 Bolzplätze Kunstrasen und ein Basketballplatz, jeweils möglichst klimaoffen überdacht (öffentlich zugänglich) [siehe auch Flächenansatz unter Spiel-, Bewegungs- und Aktionsräume], Sporthallen mit Abdeckung der Bedarfe für Schul- und Vereinssport inklusive Tribüne, eine davon mit einer Kapazität von 1.000 Zuschauern, Inliner- und Laufstrecke, Fahrradwege etc.  Für den schulischen Bereich ergibt sich zudem ein stadtweiter Bedarf an der Verlage- rung eines Berufskollegs und an einer neuen Förderschule mit dem Förderschwer- punkt Geistige Entwicklung, die beide im Stadtteil Kreuzfeld vorgesehen werden könnten. Außerdem braucht es nach wie vor Lösungen für zwei neue weiterführende Schulen im benachbarten Stadtbezirk Nippes (siehe auch M76e). M76e Prüfauftrag zur Realisierung eines Bil- dungscampus Köln-Nord erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Bezirksvertretung hat am 21.06.2018 eine „Initiative zur Schulentwicklung im Be- zirk Chorweiler“ beschlossen. Beschlusspunkt 7 führt aus: „Zur Entschärfung des Schulnotstandes in Köln müssen unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruk- tur bezirksübergreifende Lösungen für Kölner Schulen erörtert werden. Hierbei ist der über genügend Flächenpotential verfügende Stadtbezirk 6 als Standort eines Bil- dungscampus Köln-Nord zu betrachten. Wünschenswert ist ein Standort zwischen Mercatorstraße und Dresenhofweg. Die Erreichbarkeit ist über den S-Bahnanschluss der S11 bzw. S6 an der Haltestelle Blumenberg gegeben, die in 18 Minuten vom Hbf. Köln u.a. über die Haltestellen Hansaring, Geldernstraße, Longerich erreicht wird. Das Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 95 Einzugsgebiet für Schüler ginge somit weit über die Grenzen des Stadtbezirks hinaus. Die Infrastruktur der anzusiedelnden Schulen, wie Mensa und Sportmöglichkeiten, kann weitestgehend gemeinsam genutzt werden, sodass sich die Gesamtkosten für die zu errichtenden Schulen reduzieren werden. In einem Bildungscampus werden sich sämtliche benötigten Bildungseinrichtungen abbilden lassen, sodass die Möglich- keit besteht, den Campus von der Kita bis zum Abitur zu durchlaufen. Selbst eine Au- ßenstelle der TH Köln mit angeschlossenem Wohnheim wäre denkbar.“  Die Verwaltung steht der Realisierung eines „Bildungscampus Köln-Nord“ sehr positiv gegenüber und dankt der Bezirksvertretung Chorweiler für den konstruktiven Vor- schlag mit bezirksübergreifender Perspektive. Der angesprochene, mögliche Standort für einen Bildungscampus zwischen Mercatorstraße und Dresenhofweg liegt im zu- künftigen Stadtteil Kreuzfeld. Maßnahme M76d wäre damit elementarer Bestandteil des Bildungscampus. Nach Ersteinschätzung der Bildungsverwaltung in der Schul- entwicklungsplanung 2018 und vorbehaltlich weiterer Erörterungen könnten sich – über die dringend erforderliche Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und eine adä- quate Versorgung der Kinder- und Jugendbevölkerung von Kreuzfeld mit Schulplätzen hinaus – weitere konkrete schulische Nutzungsmöglichkeiten ergeben, z.B. Neubau für ein Berufskolleg; neue weiterführende Schule für den Stadtbezirk Nippes in Ab- hängigkeit von zeitnahen Erfolgen bei der Flächensuche und -sicherung für die erfor- derlichen zwei neuen weiterführenden Schulen in diesem Stadtbezirk.  Des Weiteren hat die Sportverwaltung im Rahmen der Sportentwicklungsplanung den Vorschlag der Bezirksvertretung aufgegriffen, vielfältige und attraktive Sportmöglich- keiten für den neuen Stadtteil Kreuzfeld vorzuschlagen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 96 7.7. Stadtbezirk 7/ Porz M77 Neubau bei Erweiterung der Janusz- Korczak-Schule, KGS Am Altenberger Kreuz in Poll erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Neubau ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU- Maßnahmenpaketes.  Der Neubau des Teilstandortes der KGS Am Altenberger Kreuz ist baulich zwingend mit der Erweiterung der Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg ver- bunden und wird daher entsprechend koordiniert.  Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 3 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV-2022 geführt. M77a Erweiterung der Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg in Poll erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Schulraumsituation der Förderschule Geistige Entwicklung ist aufgrund der be- sonderen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen und der insgesamt steigenden Nachfrage in Quantität und Qualität weiter verbesserungsfähig. Der Erweiterungsbau für die Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen Beschleunigungspaketes Schulbau. Vorgesehen sind die Errichtung eines barrierefreien Erweiterungsbaus und der Neubau von Au- ßenanlagen für den Bring- und Abholverkehr. Im Zuge der Baumaßnahmen werden ältere Pavillonanlagen ersetzt. Zusätzliche Schulplätze entstehen nicht.  Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 5 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV-2022 geführt. M77b Neu: Lösungen für eine adäquate Grundschulversorgung in Westhoven und Ensen, ggf. neue Grundschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Auf Basis der aktuellen Einwohnerprognose ist das Platzangebot der Grundschule Hohe Straße für Kinder aus den Stadtteilen Ensen und Westhoven nicht auskömm- lich. Auch der Ausgleich mit der Planungsregion um den Stadtteil Porz ist aufgrund der erwarteten Kinderzahlenentwicklung zweifelhaft.  Daher sollte geprüft werden, ob der Standort Berliner Straße für ein Grundschulange- bot aktiviert werden kann, nach dem der dort befindliche Teilstandort der Förderschu- le an den Schulstandort Stresemannstraße (ehemalige Finkenbergschule) (zurück) gezogen ist. Am Standort Berliner Straße müsste insbesondere die Sporthallensituati- on, aber auch die Zukunftsfähigkeit des Schulgebäudes, geklärt werden, da die be- stehende Halle aufgrund von Baumängeln seit Jahren gesperrt ist. Käme der Standort Stresemannstraße für einen (noch mit der Förderschule abzustimmenden) Rückzug Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 97 nicht in Frage, u.a. weil die Alternativplanung einer Erweiterung der Lise-Meitner- Gesamtschule in Verbindung mit dem Schulstandort Stresemannstraße vorzuziehen wäre, müsste im Bereich Westhoven und Ensen eine Fläche für eine neue zweizügi- ge Grundschule gefunden werden.  Ein neues Grundschulangebot kann außerdem dazu beitragen, eine bedarfsgerechte Reduzierung der Kapazität der GGS Hohe Straße von 4 Zügen auf 3 Züge zur Ver- besserung der Raumsituation vorzusehen. M78 Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Porz, GGS Hauptstraße in Porz bei Er- weiterung der Zügigkeit erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Neubau der Grundschule am bisherigen Standort steht noch aus. Er wird im Inte- grierten Handlungskonzept Porz-Mitte beschrieben.  Die Bezirksvertretung Porz hat mit Beschluss vom 11.09.2018 bestätigt, dass der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule – wie von der Verwaltung vorgesehen und seitens der Schule und der Schulaufsicht unterstützt, nunmehr auch nach Einschät- zung der Bezirksvertretung – in Porz-Mitte, und nicht etwa im Bereich Glashüttenstra- ße vorzusehen ist. Dieser Auffassung hat sich der Stadtentwicklungsausschuss in ei- ner Sitzung am 20.09.2018 angeschlossen.  Der Rat der Stadt Köln hat am 26.09.2019 den Baubeschluss (Vorlage 2447/2019) gefasst, Stahlmodulbauten als Interimslösung für voraussichtlich 10 Jahre aufzustel- len. Das Interimsgebäude wird für eine 4-zügige Grundschule dimensioniert. Ziel ist es die Räume zum Schuljahresbeginn 2020/21 in Betrieb zu nehmen.  Der Rat hat daraufhin am 12.12.2019 die schulrechtliche Änderung der Kapazität der GGS Hauptstraße ab dem Schuljahr 2020/21 von 3 Zügen auf 4 Züge gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW beschlossen (Session 3024/2019).  Die Maßnahme zur Generalsanierung / zum Neubau des Schulgebäudes wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 103 (Priorität „A“) geführt. M79 Neubau bei Erweiterung der Don-Bosco- Schule, GGS Humboldtstraße auf dem Grundstück Bonner Straße (südlicher Bereich) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Durch die Nutzung des südlichen Grundstücksteils am Schulstandort Bonner Straße (Fläche der ehemaligen belgischen Schule) für den Neubau eines 5-zügigen Grund- schulgebäudes kann die Kapazität der Don-Bosco-Schule erhöht und damit das Platzangebot im Bereich der Stadtteilgrenzen von Porz, Urbach und Eil verbessert werden.  Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 106 (Priorität „A“) geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 98 M80 Zügigkeitserweiterung der KGS Kupfer- gasse in zwei Schritten auf 6 Züge – Neu: Variante Verselbständigung des bisherigen Teilstandortes Kupfergasse 3 als 2-zügige Grundschule bei gleichzeiti- ger Änderung der KGS Kupfergasse von derzeit 5 auf 4 Züge. erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung     Der Rat hat am 22.09.2016 in einem ersten Schritt die Änderung der Zügigkeit der KGS Kupfergasse auf 5 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Die bauliche Rea- lisierung zur Aufnahme eines 6. Grundschulzuges als Grundlage zur schulrechtlichen Änderung steht noch aus.  Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 109 (Priorität „A“) geführt.  Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der bisher vorgesehenen Schulgröße von sechs Zügen zu prüfen, ob am Teilstandort die räumlichen Voraussetzungen für eine zwei- zügige, eigenständige Grundschule geschaffen werden können. Dieser Vorschlag sollte jedoch nur weiterverfolgt werden, wenn dies ohne (nennenswerte) Zeitverluste möglich wäre.  In diesem Fall ergäben sich die insgesamt sechs eingeplanten Züge in Urbach durch vier Züge an der KGS Kupfergasse 31 und zwei Züge an der neuen Grundschule am Standort Kupfergasse 3. M80a Neu: Zügigkeitserweiterung der GGS Schulstraße in Eil von 2 Zügen auf 3 Züge. erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Im Zuge der ohnehin vorgesehenen Bauarbeiten, um zusätzliche Plätze in der OGS zu gewinnen, sollte auch die Kapazität der Grundschule erweitert werden. Die Erwei- terung der Kapazität der GGS Schulstraße soll dazu beitragen, die erwarteten Bedar- fe in der Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg zu decken und das wohnortnahe Schulangebot im Nordosten der Planungsregion zu verbessern. M80b Neu: Neue Grundschule in Elsdorf erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Im Stadtteil Elsdorf soll eine neue Grundschule entstehen. Die Grundschule soll dazu beitragen, die erwarteten Bedarfe in der Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg zu decken und das wohnortnahe Schulangebot im Süden der Pla- nungsregion zu verbessern. Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftrags- nummer „neu“ (Sortierzeile 126) mit Priorität „A“ geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 99 M81 Zwei neue Grundschulen in Zündorf-Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Grundschulplanungen sollen dann weiter vorangetrieben werden, wenn hinsicht- lich der städtebaulichen Entwicklung des Wohnbaugebietes Zündorf Süd eine klarere zeitliche Perspektive besteht. Die Maßnahmen werden in der Schulbauliste unter den Auftragsnummern 217 und 218 mit Priorität „D“ geführt. M82 Nur nachrichtlich, aufgegebene Pla- nungsoption zur Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Porz unter Nut- zung eines Teilstandortes Bonner Straße bei (auslaufender) Schließung der Ko- pernikusschule, Hauptschule Bonner Str. erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Porz von 4 Zügen auf 5 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 7 Züge in der Sekun- darstufe II zum Schuljahr 2018/19 im Raumbestand beschlossen. Die Bezirksregie- rung Köln hat den Beschluss des Rates allerdings nicht genehmigt, da Bedenken hin- sichtlich der Auskömmlichkeit der bestehenden räumlichen Ressourcen bestanden, gleichzeitig aber Mehrklassenbildungen erlaubt.  Die mit M82 beschriebene Planungsoption zur Bildung eines Teilstandortes des Stadtgymnasiums Porz wurde bislang nicht aktiv aufgegriffen, da die Schülerzahlen der Kopernikusschule relativ stabil sind und eine auslaufende Schließung der Haupt- schule aktuell nicht zielführend ist. Es erscheint gegenwärtig vielmehr günstig, die er- forderlichen Sanierungsarbeiten an den Hauptschulgebäuden schnellstmöglich zu er- ledigen und die Gebäudesituation dabei neu zu strukturieren. Dabei sollte möglichst die südliche Teilfläche des Hauptschulgrundstückes (Grundstück der ehemaligen bel- gischen Schule) für einen Grundschulneubau mit Erweiterung für die Don-Bosco- Schule genutzt werden (siehe M79). Dies verbessert das Angebot an Grundschulplät- zen für die Stadtteile Porz, Eil und Urbach in hohem Maß und trägt damit zur Deckung des Grundschulbedarfs in diesen Stadtteilen nachhaltig bei.  Die Überlegung zum Teilstandort des Stadtgymnasiums kann aufgrund der Planun- gen des Gymnasiums an der Schubertstraße entfallen.  Die Kopernikusschule hat nach wie vor stabile Schülerzahlen. Schulentwicklungspla- nerisch ist die Verwaltung aber nach wie vor angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf.  Der Standort Bonner Straße könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort ei- ner benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden oder gemeinsam mit einem weiteren Schulstandort durch eine neue weiterführende Schule mit Sekundarstufe I und II genutzt werden. Aufgrund der derzeitigen Gebäu- degröße wäre es grundsätzlich auch möglich, am Standort eine Realschule oder eine Sekundarschule unterzubringen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 100 M83 Planungsoption zur Zügigkeitserweite- rung der Max-Planck-Realschule auf 6 Züge unter Nutzung der Räumlichkeiten der Don-Bosco-Schule, GGS Humboldt- straße nach deren Umzug erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die vierzügige Max-Planck-Realschule hatte insgesamt 108 Anmeldungen im Anmel- deverfahren zum Schuljahr 2019/20 und musste entsprechend keine Ablehnungen aussprechen. Die vorgeschlagene Zügigkeitserweiterung der Realschule sollte nach Einschätzung der Verwaltung dennoch realisiert werden. Zuvor ist ein Umzug der Don-Bosco-Schule in einen Grundschulneubau vorzusehen (siehe M79).  Die Max-Planck-Realschule hat nach wie vor stabile Schülerzahlen. Schulentwick- lungsplanerisch ist die Verwaltung aber gleichwohl angehalten, die Schülerzahlent- wicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindest- größe fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf.  Der Standort Planckstraße könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden oder gemeinsam mit einem weiteren Schulstandort durch eine neue weiterführende Schule mit Sekundarstufe I und II genutzt werden. Aufgrund der Gebäudegröße wäre es auch möglich, am Standort eine Sekundarschule unterzubringen. M84 Planungsoption: Neue weiterführende Schule (Gesamtschule) in Zündorf-Süd, Interimsstart am Standort Heerstraße bei (auslaufender) Schließung der Johann- Amos-Comenius-Schule, Hauptschule Heerstraße und der Wilhelm-Busch- Realschule Heerstraße – Alternativ: neue Gebäude für fortbestehende Hauptschule und Realschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Realisierung der Planungsoption steht aus. Die Bezirksvertretung hat den Gedan- ken der Verwaltung aufgegriffen und eine Variante entwickelt (siehe Maßnahmen M84a). Unabhängig davon ist nach Einschätzung der Verwaltung im Wohnbaugebiet Zündorf-Süd perspektivisch in jedem Fall die Realisierung eines Schulgebäudes für eine neue weiterführende Schule (neben zwei Grundschulgebäuden) vorzusehen. M84a Prüfauftrag der Bezirksvertretung Porz zur Entwicklung der Schullandschaft im Bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Auf Anregung der Bezirksvertretung Porz hat der ASW die Verwaltung am 14.05.2018 beauftragt, (1) „kurzfristig Standorte für die Errichtung einer Dependance der Lise-Meitner- Gesamtschule zu prüfen. Dabei soll auch das Schulgebäude in der Strese- mannstraße in die Prüfung miteinbezogen werden, das derzeit als Ausweich- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 101 quartier für die GGS Breitenbachstraße genutzt wird.“ (2) „die auslaufende Schließung der Johann-Amos-Comenius-Schule, Hauptschule Heerstraße in Zündorf vorzubereiten und eine mögliche frühere Überführung der Kinder in die Kopernikusschule, Hauptschule Bonner Straße zu prüfen.“ (3) „auf Basis des in der aktualisierten Schulentwicklungsplanung skizzierten El- ternwillens von 22% (S. 84) den mittelfristigen Bedarf an Realschulplätzen im Stadtbezirk Porz darzustellen und dabei insbesondere zu prüfen, ob und wie der Bedarf bei einer eventuellen Schließung der Wilhelm-Busch-Realschule Heer- straße in Zündorf gedeckt werden kann. Hierbei ist ebenso darzustellen, ob sich aus Sicht der Verwaltung nach einer möglichen Schließung der Wilhelm-Busch- Realschule der Bedarf für die Errichtung einer neuen Realschule am gleichen bzw. an einem anderen Standort im Stadtbezirk Porz ergibt.“ (4) „als Übergangslösung den Aufbau neuer Gesamtschulklassen in den freiwer- denden Räumen der Johann-Amos-Comenius-Schule und ggf. der Wilhelm- Busch-Realschule entweder als Dependance der Lise-Meitner-Gesamtschule oder als Gesamtschulneugründung zu prüfen. Voraussetzung ist hierbei, dass spätestens zeitgleich die An- und Abfahrtssituation mittels einer separaten Zu- wegung über das benachbarte Feld verbessert wird und die Heerstraße dabei entlastet wird.“ (5) „die Standortsuche und die Planungen für den Neubau einer Gesamtschule im Stadtbezirk Porz unabhängig von den Planungen zum diskutierten Neubauge- biet Zündorf-Süd voranzutreiben, in welche nach Errichtung die möglichen Ge- samtschulklassen des Schulzentrums Zündorf einziehen. Als mögliche Standor- te sind u.a. auch das ehemalige Dialektra-Gelände oder das Gewerbegebiet Kölner Straße in Westhoven einzubeziehen.“ (6) „die Planungen für die bedarfsgerechte Erweiterung des Lessing-Gymnasiums Heerstraße in die dann freiwerdenden Haupt-, Real- bzw. Gesamtschulräume am Schulzentrum Zündorf zu prüfen und ggf. vorzubereiten.“  Die Verwaltung dankt der Bezirksvertretung Porz für ihre intensive Auseinanderset- zung mit der in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ vorge- stellten Planungsoption M84. Der Prüfauftrag entwickelt eine Variante der schulent- wicklungsplanerischen Überlegungen, zu der die Verwaltung folgend Einschätzungen abgibt. M84b Realisierung eines Teilstandortes für die Lise-Meitner-Gesamtschule // Ein- schätzung der Verwaltung zum Prüfauf- trag der Bezirksvertretung Porz, Be- schlusspunkt 1 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Zunächst ist aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass die Lise-Meitner- Gesamtschule aktuell bereits sechszügig in der Sekundarstufe I ist. Da die Bezirksre- gierung Köln signalisiert hat, dass sie die maximale Größe von Gesamtschulen bei 8 Zügen sieht, besteht die Option, die Schule um 2 Züge zu erweitern. Zu bedenken ist Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 102 weiter, dass Gesamtschulen an Teilstandorten nach § 83 Abs. 5 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen schulrechtlich in der Regel horizontal zu gliedern sind. Das bedeutet, dass an einem Standort alle Klassen bestimmter Jahrgänge (z.B. die Klassen 5 bis 7) und am anderen Standort alle Klassen der weiteren Jahrgänge (z.B. die Klassen 8 bis 13) zu führen sind. Wenn eine Gesamtschule mindestens 6 Züge hat, sind schulrecht- lich auch vertikal gegliederte Teilstandorte denkbar (beide Standorte führen Klassen 5 bis 10, die Oberstufe darf nicht aufgeteilt werden), wenn an einem Standort mindes- tens 2 Züge verortet werden können. Weitere Bedingungen nach Schulrecht für eine vertikale Gliederung bestehen darin, dass (a) nur so das schulische Angebot der Se- kundarstufe I in einer Gemeinde gesichert werden kann und (b) dies nicht mit einer Sekundarschule gesichert werden kann. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Realisierung eines horizontalen Teilstandortes für eine bestehende Schule, hier die Lise-Meitner-Gesamtschule, eine gewisse schulorganisatorische Herausforderung, die Realisierung eines vertikalen Teilstandortes müsste auf seine schulrechtliche Ge- nehmigungsfähigkeit geprüft werden. Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen einer vertieften Prüfung dieser Handlungsoption als erste Schritte den Dialog mit der Schule und mit der Bezirksregierung Köln zu suchen.  Durch die Einbeziehung des benachbarten Grundstücks Stresemannstraße 15 (ehe- mals Standort der Finkenbergschule, derzeit zur Auslagerung der GGS Breitenbach- straße genutzt) könnte aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Standorte auch eine Teilstandort-Lösung angedacht werden. Allerdings würde das mit Überlegungen kolli- dieren, den Teilstandort der Förderschule Thymianweg (Förderschwerpunkt Lernen) – Nachfolgesystem der Finkenbergschule – wieder an den ursprünglichen Standort zu- rück zu verlagern, um an der Berliner Straße eine neue Grundschule für Westhoven und Ensen schaffen zu können.  Im Rahmen des Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwelle“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft, inwieweit die Raumsituation am Standort Stresemannstraße 36 kurzfristig so deutlich verbessert werden kann, dass die (vo- rübergehende) Aufnahme von 2 weiteren Zügen möglich wird. Die Kapazitätserweite- rung könnte dann zurückgenommen werden, sobald im Stadtbezirk Porz die vorgese- henen Gesamtschulplätze an anderer Stelle realisiert werden konnten. M84c Realisierung einer neuen Gesamtschu- le am Interimsstandort Heerstraße nach Schließung der Johann-Amos- Comenius-Hauptschule und der Wil- helm-Busch-Realschule // Einschätzung der Verwaltung zum Prüfauftrag der Bezirksvertretung Porz, Beschluss- punkte 2 bis 4 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Prüfauftrag der Bezirksvertretung entspricht weitestgehend der seitens der Ver- waltung vorgeschlagenen Planungsoption M84. Der Unterschied besteht darin, dass die Verwaltung einen perspektivischen Umzug der neuen Gesamtschule in das Neu- baugebiet Zündorf-Süd andachte, während die Bezirksvertretung einen Umzug an ei- nen anderen, noch zu findenden Ort vorschlägt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 103  Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Errichtung einer neuen Gesamtschule am Standort Heerstraße nach wie vor eine schulorganisatorische Maßnahme, für die viel spricht, die aber auch mit der Schließung von zwei Schulen einhergeht und die eine bauliche Lösung für die Sekundarstufe II der Gesamtschule bzw. ihren Umzug nach spätestens 6 Jahren voraussetzt. Im Einzelnen ist auszuführen: ­ Es könnte eine auslaufende Schließung der Johann-Amos-Comenius- Hauptschule vorgesehen werden. Auslaufende Schließungen zielen auf einen möglichst langen Verbleib der Schüler*innen am Schulstandort und der Mög- lichkeit für möglichst viele der Schüler*innen in den bestehenden, zumindest in den höheren Jahrgängen, an der ursprünglich gewählten Schule einen Schulab- schluss zu erlangen. Eine gleichzeitige, möglichst frühe Überführung der Kinder an die Kopernikusschule, wie von der Bezirksvertretung vorgeschlagen, er- scheint daher nicht praktikabel. Eine tatsächlich frühe Überführung wäre eher gleichbedeutend mit einer Ad-hoc-Schließung der Johann-Amos-Comenius- Schule und der sofortigen Ummeldung der Schüler*innen an die Kopernikus- schule. Dagegen sprechen aber die dafür nicht ausreichenden Schulraumkapa- zitäten der Kopernikusschule. Die Schülerzahlenentwicklung der Johann-Amos- Comenius-Schule, Hauptschule Heerstraße stellt sich gegenwärtig wie folgt dar: Nach Abschluss des Schulanmeldeverfahrens der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2018/19 waren mit Datenstand 30.05.2018 nur 26 Anmeldungen an der zweizügigen Schule registriert worden. An der dreizügigen Kopernikus- Schule, Hauptschule Bonners Straße wurden im Anmeldeverfahren zu 2018/19 insgesamt 44 Anmeldungen gezählt. Insgesamt würden damit drei Eingangs- klassen im Hauptschulbereich ausreichen, um alle Anmeldungen annehmen zu können. Nicht lösbar ist aber, dass sich die Hauptschulen in den höheren Jahr- gängen erfahrungsgemäß noch stark mit Schulformwechsler*innen der Real- schulen füllen und die räumlichen Kapazitäten dann nicht mehr ausreichen wer- den. ­ Die Wilhelm-Busch-Realschule Heerstraße verzeichnete im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2019/20 78 angenommene Anmeldungen bei einer Gesamtkapa- zität in drei Eingangsklassen von 81. ­ Bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Wilhelm-Busch-Realschule und der Johann-Amos-Comenius-Hauptschule könnte im Schulzentrum Heerstraße aufbauend eine neue Gesamtschule mit 5 Zügen in der Sekundarstufe I errichtet werden, die als integrative Schulform sowohl für Schüler*innen mit Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialempfehlung offen stünde. Es käme zu keiner Redu- zierung von Schulplatzkapazitäten, sondern zu einer nach Einschätzung der Verwaltung nachfragegerechten Weiterentwicklung der Schulstruktur. Der Um- stand, dass sich bei der Elternbefragung 2012 rund 22% der damals befragten Eltern einen Realschulplatz für ihre Kinder wünschten, steht dem nicht entge- gen. Im Anmeldeverfahren wurde wie dargelegt deutlich, dass Realschule und Hauptschule am Standort Heerstraße einen vergleichsweise geringen Zuspruch erhielten. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine neue Gesamtschule auf ei- ne gute Resonanz treffen würde und die Bedarfe an Realschulplätzen sehr gut abbilden kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass rund 30% der Realschüler*innen in Köln nach Erlangen des mittleren Schulabschlusses sofort in die gymnasiale Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 104 Oberstufe einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums überwechseln. Die Notwendigkeit, gleichzeitig an anderer Stelle eine neue Realschule zu errichten, sieht die Verwaltung nicht. Neue Schulen sollten nach Einschätzung der Verwal- tung vielmehr entweder eine Gesamtschule oder ein Gymnasium sein, also eine der beiden Schulformen, die sehr stark nachgefragt werden. Durch die vorgese- hene Erweiterung der Max-Planck-Realschule (siehe M83) stehen mit der Otto- Lilienthal-Realschule insgesamt 10 Realschulzüge zur Verfügung. Auf Grundla- ge der erwarteten rund 1.200 Schüler*innen in den Eingangsklassen der Se- kundarstufe I ist dies bei einem Bedarf von 22% ausreichend. ­ Wichtig ist, dass eine Gesamtschule am Standort Heerstraße nur im Interim starten könnte. Spätestens 6 Jahre nach ihrem Start würden erfahrungsgemäß 50-60% der Schüler*innen in die Sekundarstufe II übergehen, die am Standort Heerstraße baulich nicht realisiert werden kann. Der Start einer Gesamtschule müsste also zeitlich so synchronisiert werden, dass der Umzug an einen neuen Standort nach spätestens 6 Jahren ganz sicher gewährleistet werden kann.  Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein dringender Sanierungsbedarf am Schul- standort Heerstraße besteht (siehe auch Session 1710/2017). In jedem Fall ist für die (abschnittsweise) Generalsanierung des Gebäudes eine Auslagerung von Klassen in Container erforderlich. Die Ausweichräume sollen so konzipiert werden, dass dort (u.a.) die schulindividuellen Räume für Haupt-, Real- bzw. Gesamtschule (Berufsvor- bereitung, Hauswirtschaft) geschaffen werden. Die Anzahl der Ausweichräume soll so dimensioniert werden, dass nach Abschluss der Sanierung das Gymnasium nach heutiger Zügigkeit (unter Berücksichtigung G8/G9) und eine Gesamtschule mit 5 Zü- gen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort mittelfris- tig parallel geführt werden könnten. Die Sanierung des Gebäudebestands sollte sich ausschließlich am Bedarf eines Gymnasiums orientieren. Hierbei wird aufgrund des Raumbestands und der möglichen Schulzeitszenarien (G8/G9) die maximale Kapazi- tät für ein Gymnasium nach Umzug der Gesamtschule (oder der fortbestehenden Hauptschule und Realschule) in einen Neubau in Zündorf-Süd oder an einem anderen Ort ermittelt. Die Ausweichräume sollen (teilweise) bis zum Umzug der Gesamtschule oder der fortbestehenden Hauptschule und Realschule am Standort Heerstraße ver- bleiben und dienen insbesondere dazu, den Raumbedarf der Gesamtschule, der im generalsanierten Gebäude nicht realisiert werden kann (spezialisierte Fachräume und ggf. Klassen/Kursräume), zu decken. Die Planungen und Vorbereitungen für einen Gesamtschulneubau mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekun- darstufe II im Plangebiet Zündorf-Süd oder einem anderen Ort müssten parallel ange- gangen werden. In dem Gebäude könnte auch die fortbestehende Hauptschule und Realschule untergebracht werden können. Mit diesem Vorgehen soll die Zeit der „Pa- rallelnutzung“ am Standort Heerstraße möglichst gering gehalten werden.  Die Planung der Generalinstandsetzung kann auf dieser Basis im Übrigen auch dann erfolgen, wenn die schulrechtlichen Überlegungen zum Interimsstart einer Gesamt- schule am Standort Heerstraße nicht die erforderliche Akzeptanz finden würden und die Haupt- und Realschule in gleicher Größe am Standort verbleiben sollten. In die- sem Fall wäre ein Neubau für die Haupt- und Realschule in Zündorf-Süd oder an ei- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 105 nem Ort vorzusehen. Um die Weiterentwicklung für eine Gesamtschule offen zu hal- ten, wäre in diesem Fall ein Gebäude für insgesamt 5 Züge in der Sekundarstufe I (2 Züge Hauptschule und 3 Züge Realschule; bisherige Schulgröße) vorzusehen und die Grundstücksgröße, der Gebäudezuschnitt sowie die Positionierung des Gebäudes so zu gestalten, dass eine Erweiterungsoption um 1 Zug in der Sekundarstufe I und eine 4-zügige Sekundarstufe II in einem weiteren Bauabschnitt realisiert werden könnten. In diesem Fall könnte ein Teil der Ausweichräume (nicht die schulformspezifischen Räume für Berufsvorbereitung und Hauswirtschaft) nach Abschluss der Generalsanie- rung abgezogen werden. M84d Standortsuche und Bau eines Gesamt- schulgebäudes // Einschätzung der Verwaltung zum Prüfauftrag der Be- zirksvertretung Porz, Beschlusspunkt 5 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung dankt der Bezirksvertretung für ihre Vorschläge ggf. geeigneter Flä- chen für den Schulbau. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass aufgrund des benach- barten Gewerbebetriebes am Dielektra-Gelände derzeit keine Möglichkeit gesehen wird, dort einen Schulstandort zu entwickeln.  Das Gebiet an der Kölner Straße in Westhoven ist im Flächennutzungsplan als Ge- werbefläche ausgewiesen. In Gewerbebereichen ist eine Genehmigung für eine schu- lische Nutzung nicht erreichbar Daher ist es nicht möglich, in diesem Gebiet ein Grundstück für eine Schulnutzung zu finden. Aus diesem Grund musste nach intensi- ver verwaltungsinterner Prüfung auch das Grundstück des ehemaligen Praktiker Marktes in Porz-Eil – das zwischenzeitlich vorübergehend als Flüchtlingsunterkunft genutzt wurde – als potentielles Schulgrundstück verworfen werden.  Am Standort Schubertstraße / Im Falkenhorst in Urbach soll nach Vorschlag der Ver- waltung ein neues Gymnasium entstehen, um zur Deckung des Bedarfs, der aus ei- ner Kombination von demografischer Entwicklung und Rückkehr zu G9 stadtweit be- steht, beizutragen.  Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung besteht im Stadtbezirk Porz – wie schon in der Planung 2016 ausgewiesen – der Bedarf für mindestens eine neue wei- terführende Schule (neben dem Bedarf an schulischer Infrastruktur, der sich durch das Wohnbaugebiet Zündorf-Süd ergeben wird).  Neben dem vorgesehenen neuen Gymnasium an der Schubertstraße sollte sicher- heitshalber noch eine weitere Reservefläche gesucht werden, um bei Bedarf eine wei- tere weiterführende Schule unterbringen zu können. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 106 M84e Neu: Errichtung eines neuen Gymnasi- ums mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 8 Zügen in der Sekundarstufe II auf der Fläche Schubertstraße / Im Falken- horst in Urbach erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Zur (stadtweiten) Vermeidung von demografisch bedingten Mehrklassen an Gymnasi- en ist es erforderlich, zumindest drei ohnehin schulentwicklungsplanerisch vorgese- hene Gymnasien schnellstmöglich baulich vorzuziehen. Nur so ist es möglich, die für G9 benötigten Klassenräume an den einzelnen Gymnasien zur Verfügung zu stellen.  Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 118 (Priorität „A“) geführt.  Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung bestehen im Stadtbezirk Porz und im ganzen Stadtgebiet Bedarfe sowohl für einen Ausbau der bestehenden Gesamt- schulkapazitäten als auch für den Ausbau der bestehenden Gymnasialkapazitäten, die gleich drängend sind und in gleicher zeitlicher Perspektive befriedigt werden soll- ten. Die im Plangebiet Falkenhorst (Vorlage 3843/2019) dargestellte Schule schlägt die Schulentwicklungsplanung klar zur Nutzung als Gymnasium vor. Die regionalen und teilweise überregionalen Gymnasialbedarfe, die sich insbesondere aus der G9- Umstellung in Verbindung mit der der positiven demografischen Entwicklung ergeben, werden sonst nicht zu lösen sein. Der Rat der Stadt Köln hat sich mit Beschluss der Schulbaumaßnahmenliste (Vorlage 2905/2019) ebenfalls bereits mit der Frage be- schäftigt, ob das für Porz vorgesehene Gymnasialgebäude (Auftragsnummer 118) ggf. als Gesamtschulstandort geplant werden solle. Im Ergebnis hat der Rat aufgrund des drängenden, durch die G9-Umstellung deutlich verschärften Gymnasialbedarfs, die Überlegung zur schnellstmöglichen Realisierung eines Gymnasiums in Porz ak- zeptiert. Um gleichzeitig zu schnellen Lösungen auch mit Blick auf die genau so wich- tigen Gesamtschulkapazitäten zu kommen, schlägt die Verwaltung die zeitnahe Er- weiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule vor. Die Verwaltung erwartet, dass sich der Trend hin zu einem „zweigliedrigen Schulsystem“ mit Gesamtschulen und Gymnasien weiterhin fortsetzt. Daher wird es in der Konsequenz voraussichtlich auch im Stadtbe- zirk Porz dazu kommen, dass bestehende Schulstandorte von Haupt- und Realschu- len zukünftig anders genutzt werden. Diesen Aspekt hat die Verwaltung bereits in Be- zug auf den Standort Heerstraße als eine Option dargestellt. Natürlich ist dieser An- satz der zukünftigen Gesamtschulnutzung auch auf andere Standorte anwendbar. Die veränderte Nutzung eines Schulstandortes geht dabei immer mit der schulrechtlichen Schließung (in der Regel auslaufend) der bestehenden Schulen und der schulrechtli- chen Errichtung der neuen Schulen (aufbauend ab dem 5. Schuljahr) einher.  Da das vorgesehene Wohngebiet Zündorf-Süd noch nicht in der Einwohnerprognose berücksichtigt wurde, sieht die Verwaltung aufgrund der erwarteten Dimension nach wie vor den Bedarf an zusätzlichen Grundschulplätzen und auch für die Sekundarstu- fe I und II. Diese Plätze sollten wohnortnah im vorgesehenen Plangebiet berücksich- tigt werden. Um ein umfassendes Abschlussangebot für die Sekundarstufen I und II anbieten zu können, wäre eine Gesamtschule in Zündorf Süd für die Verwaltung die Schulform der Wahl. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 107 M85 Planungsoption zur Zügigkeitserweite- rung des Lessinggymnasiums Heerstra- ße nach Umzug der neuen Gesamtschu- le von dem Interimsstandort Heerstraße nach Zündorf-Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Umsetzung der Planungsoption hängt von der Realisierung der Maßnahme M84 ab. Die Erweiterung des Gymnasiums wird bei der bevorstehenden Generalsanierung berücksichtigt. M85a Erweiterung des Lessing-Gymnasiums // Einschätzung der Verwaltung zum Prüfauftrag der Bezirksvertretung Porz, Beschlusspunkt 6 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht der Prüfauftrag dem Verwaltungsvor- schlag M85, wobei nach der Bezirksvertretung eine Gesamtschule als Nachfolgesys- tem von Haupt- und Realschule im Schulzentrum Heerstraße eben nicht in das Neu- baugebiet Zündorf-Süd, sondern an einen anderen Ort umziehen soll.  Das Lessing-Gymnasium ist gegenwärtig 4-zügig in der Sekundarstufe I und 6-zügig in der Sekundarstufe II. Nach Umzug einer neuen Gesamtschule vom Interimsstand- ort Heerstraße (oder der fortgeführten Hauptschule und Realschule) stünden räumli- che Kapazitäten zur Erweiterung auf 7 Züge Sekundarstufe I und 10 Züge Sekundar- stufe II zur Verfügung, die entsprechend genutzt werden sollten. M86 Zügigkeitserweiterung der Lise-Meitner Gesamtschule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung schlägt für eine Zügigkeitserweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule entweder eine bauliche Erweiterung auf dem Grundstück der Gesamtschule oder die Nutzung des ehemaligen Grundstücks der Finkenbergschule, Förderschule Lernen Stresemannstraße vor (falls bei letztgenannter Alternative nicht ein Rückzug des Teil- standortes der Förderschule Thymianweg in Westhoven vorzuziehen wäre, M 77b). M87 Auslaufende Schließung der Finkenberg- schule zum Schuljahr 2017/18 wegen Unterschreitung der Mindestgröße [Bün- delung der regionalen Nachfrage] erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Unter M87 war in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016“ dargestellt worden, dass die Finkenbergschule, Förderschule Lernen Berliner Straße die schul- rechtlich erforderliche Mindestgröße von 144 Schüler*innen für eine Förderschule Lernen aller Voraussicht nach unterschreiten wird. Nach Schulstatistik des Landes für das Schuljahr 2016/17 besuchten nur noch 125 Schüler*innen die Finkenbergschule. Aufgrund der Vorgaben der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen war die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 108 Verwaltung verpflichtet, schulorganisatorisch zu reagieren. In diesem Zusammenhang stellte die Verwaltung drei Handlungsoptionen zur Diskussion. Mit ihren Rückmeldun- gen haben die Finkenbergschule, die Förderschule Lernen Thymianweg und die Edu- ard-Mörike-Schule, Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung übereinstim- mend Handlungsoption 2 empfohlen. Diese stellte darauf ab, die Finkenbergschule ad hoc zu schließen und gleichzeitig an der Berliner Straße in Westhoven einen Teil- standort der Förderschule Lernen Thymianweg einzurichten. Die Verwaltung konnte sie sich der Empfehlung der Schulen für eine aus ihrer Sicht zu präferierende schul- organisatorische Lösung gut anschließen. Im Stadtbezirk Porz wird ein Förderschul- angebot im Förderschwerpunkt Lernen zumindest bis auf weiteres (solange ein Teil der Eltern dies wünscht/nachfragt und dies schulrechtlich möglich ist) erhalten blei- ben. Der Rat hat am 14.02.2017 mit Wirkung zu 2017/18 entsprechend beschlossen. M88 Sicherung von Grundstücken im Stadt- bezirk Porz erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung prüft die Eignung und den Ankauf eines Grundstücks „Am Kraus- baum“, um dort für den Fall weiterer Wohnbebauungen in Wahn (unabhängig von den Überlegungen zu möglichen Wohnbauprojekten westlich der S-Bahntrasse) ein kurz- fristig aktivierbares Schulreservegrundstück für eine Grundschule zu gewinnen.  Wie oben ausgeführt, hat die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung in ihrer Sitzung am 26.04.2018 beauftragt, das Grundstück der ehemaligen Dielektra-Werke auf sein Nutzungspotential u.a. für Bildungseinrichtungen zu prüfen. Die Nutzung der Fläche auf dem Dielektra-Gelände scheidet nach Einschätzung der Verwaltung aus.  Zum Zwecke der Realisierung einer neuen weiterführenden Schule konnte eine Flä- che am Standort Schubertstraße / Im Falkenhorst in Urbach identifiziert werden.  Es sollte eine weitere Fläche, die zur Aufnahme einer weiterführenden Schule (Se- kundarstufen I und II) geeignet wäre, gesucht werden. Ziel ist es, geeignete Standorte zu finden, an denen grundsätzlich auch zeitnah Schulgebäude gebaut werden kön- nen. Sofern sich als Ergebnis der Suche dabei auch Standortoptionen ergeben, die eine schnellere und / oder wirtschaftlichere Variante zu bereits vorhandenen Planun- gen / Überlegungen darstellen könnten, wäre dann zu entscheiden, welche Option re- alisiert werden soll. M88a Prüfauftrag Neubau für das Berufskol- leg Porz im Stadtbezirk Porz / Umzug des BK 10 von Porz nach Deutz erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Auf Anregung der BV 7 hat der ASW die Verwaltung am 14.05.2018 u.a. beauftragt, „einen Neubau für das Berufskolleg Porz im Stadtbezirk Porz zu prüfen. Bei der Prü- fung ist u.a. das ehemalige Dielektra-Gelände einzubeziehen“ (Beschlusspunkt 7). Die Verwaltung hält daran fest, das Berufskolleg nach Deutz an den Standort Eitorfer Straße zu verlegen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 109 7.8. Stadtbezirk 8/ Kalk M89 Neues Grundschulgebäude Thessaloni- kiallee (ehemaliges CFK-Gelände) in Kalk – Umzug der KGS Kapitelstraße dorthin – Zügigkeitserweiterung der Grü- nebergschule, GGS Kapitelstraße auf 4 Züge nach Umzug der KGS an den Standort Thessalonikiallee erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 15.03.2016 beschlossen, den Neubau der Grundschule Thessaloniki Allee zur schnellstmöglichen Deckung des dringenden Bedarfs an Schulplätzen in modularer Bauweise zu errichten.  Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 53 (Prio- rität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV-2021 geführt.  Da das Erzbistums Köln in Kalk neben einer Gesamtschule auch eine Grundschulen (M103c) errichten wird (die Grundschule nimmt ihren Betrieb zum Schuljahr 2020/21 auf), kann die bisherige Planung, die GGS Kapitelstraße nach Auszug der KGS auf bis zu 5 Züge zu erweitern, abgeändert werden. Eine 4-Zügigkeit scheint nach aktuel- ler Einschätzung – auch vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Option, am Standort Albermannstraße eine weitere Grundschule zu errichten, ausreichend. M90 Neue Grundschule Albermannstraße in Kalk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Räume im Gebäudeteil Albermannstraße werden derzeit noch durch die Adolph- Kolping-Schule zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund genutzt.  Da das Erzbistum Köln an der Christian-Sünner-Straße einen Bildungscampus (Grundschule und Gesamtschule) errichten wird (siehe M 103a), sah die Verwaltung in der Schulentwicklungsplanung 2018 vor, die angedachte perspektivische Nutzung des Gebäudeteils Albermannstraße als Grundschule nach Kenntnis der neuen Ein- wohnerprognose aktualisiert zu bewerten und einen Vorschlag zur adäquaten Nut- zung des Schulstandortes zu unterbreiten.  Mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 schlägt die Verwaltung nunmehr vor, die Maßnahme in eine nachrangigere Priorität zu schieben und somit ein anderes Projekt zu beschleunigen. Der Planungsauftrag für ein 3-zügiges Grund- schulgebäude ist in Vorbereitung. Das Projekt wird bisher in der Schulbaumaßnah- menliste unter den Auftragsnummern 91 und 61 (Priorität „A“) geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 110 M91 Aufgrund aktualisierter Bevölke- rungsprognose zurück gezogene Pla- nung zur Zügigkeitserweiterungen der Heinzelmännchen-Schule, GGS Heßhof- straße und der KGS Heßhofstraße je- weils auf drei Züge nach Erweiterung erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Es wurden inzwischen Containerklassen für eine Auslagerung während der Elektro- sanierung aufgestellt.  Aufgrund der aktualisierten Einwohnerprognose ergibt sich für den Stadtteil Vingst eine niedrigere Einwohner-Erwartung als nach der alten Prognose. Diese fällt so deut- lich aus und wird dabei von den Ist-Einwohnerdaten (31.12.2018) gestützt, dass die Kapazität der beiden Schulen an der Heßhofstraße nach aktualisierter schulentwick- lungsplanerischer Einschätzung nicht erhöht werden muss. Die bisher vorgesehene schulrechtliche und bauliche Erweiterung auf insgesamt 6 Züge ist aufgrund der aktu- ellen Einwohnererwartung nicht mehr zu vertreten. Insgesamt reichen mit Blick auf die prognostizierte Kinderzahlenentwicklung die bestehenden 4 Züge an diesem Standort aus. Sie sollten gleichmäßig auf beide Schulen verteilt sein.  Die vormals geplante Erweiterung des Schulstandortes ist aktuell noch in der Schul- baumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 104 mit Priorität A (Machbarkeitsstudie Erweiterungsbau) gelistet. Sie kann zugunsten eines dringlicheren Projektes entfallen. M92 Neue Grundschule Schulstraße/ Nürn- berger Straße in Höhenberg (Verselbst- ständigung der Nebenstelle der Montes- sori-Grundschule GGS Ferdinandstraße in Mülheim) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Maßnahme wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 113 (Pri- orität „GI1“) geführt. M93 Zügigkeitserweiterung der James-Krüss- Schule, GGS Zehnthofstraße und der KGS Zehnthofstraße in Ostheim auf je- weils drei Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Aufgrund einer aktuellen Schadstoffsituation sind derzeit einige Klassen der James- Krüss-Schule an den Standort Vietorstraße in Kalk ausgelagert.  Es wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Erweiterungsbau am Standort Zehnthof- straße beauftragt. Der Grundschulbedarf in Ostheim kann auch mit einer baulichen Erweiterung nicht in Gänze am Doppelstandort Zehnthofstraße gedeckt werden. Da- her wird ein neues Grundschulangebot in Ostheim als sinnhaft und erforderlich ange- sehen (siehe M93a). In Verbindung mit der erforderlichen Sanierung der Räume in der Zehnthofstraße besteht die Chance, die erforderlichen Erweiterungsbaumaßnah- men gleichzeitig anzugehen.  Der Schulstandort wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter der Auftragsnummer 129, 90 (Priorität „0“) geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 111 M93a Neue Grundschule Wilhelm-Griesinger- Straße in Ostheim erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung sieht vor, auf einem Areal an der Wilhelm-Griesinger-Straße ein Ge- bäude für eine neue Grundschule zu realisieren. In einem ersten Schritt soll die Siche- rung der erforderlichen Fläche für eine bis zu 3-zügige Grundschule erfolgen.  Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter der Auftragsnummer 143 (Priorität „B“) geführt. M94 Maßnahmen zur Sicherung eines be- darfsgerechten Grundschulangebotes in den Stadtteilen Merheim, Brück und Neubrück erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung     Der Rat hat am 22.09.2016 die befristete Erweiterung der Zügigkeit der KGS Fußfall- straße von 4 Zügen auf 5 Züge zum Schuljahr 2018/19 beschlossen. Die Erweiterung gilt zunächst bis zur Fertigstellung einer neuen Grundschule in Merheim (siehe M95). Die Fläche „Gräfenhof“ wurde als Schulreservefläche gesichert. Für den Standort Diesterwegstraße / Petersenstraße sind räumliche Verbesserungen durch das Paket zur „Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen Schaffung dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze“ (Vorlage 3518/2017) vorgesehen.  Der Ausschuss Schule und Weiterbildung ist am 11.06.2018 einer Beschlussempfeh- lung der Bezirksvertretung Kalk gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, an dem vorgesehenen Containerstandort KGS Andreas-Hermes-Straße in Neubrück mög- lichst noch in 2018 die maximal mögliche Zahl von Schulcontainern (ggf. auch mehr- stöckig) als temporäre Maßnahme zur Abwendung des Schulnotstandes aufzustellen.  Nach Einschätzung der Verwaltung besteht auf der Grundlage der aktuell bekannten und erwarteten Schülerzahlen rechnerisch knapp kein Bedarf für zusätzliche Contai- nereinheiten am Standort Andreas-Hermes-Straße. Um aber den Bedenken der Be- zirksvertretung Rechnung zu tragen und auch auf aktuell noch nicht absehbare Ent- wicklungen vorbereitet zu sein, wurde dennoch innerhalb der Verwaltung geprüft, in- wieweit Containereinheiten auf dem Schulgrundstück Andreas-Hermes-Straße unter- gebracht werden können. Die baurechtliche Beurteilung einer möglichen Zweige- schossigkeit der aufzustellenden Anlage bedarf aufgrund der schwierigen Abstands- flächen- und Baumsituation einer Bauvoranfrage. Um diese zu initiieren, wurde die Aufstellung von Containern in die aktuelle Containerliste aufgenommen (siehe auch Mitteilung der Verwaltung zum „3. Containerpaket“, Session 1849/2018). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 112 M95 Neue Grundschule in Merheim erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Mit den Kliniken Merheim konnte nach längeren Verhandlungen zwischenzeitlich das grundsätzliche Einvernehmen hergestellt werden, eine Fläche auf dem Klinikgelände für eine neue Grundschule zur Verfügung zu stellen. Die bau- und planungsrechtliche Prüfung der Fläche läuft.  Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter der Auftragsnummer 213 (Priorität „D“) geführt. M96 Zügigkeitserweiterung der KGS Volber- ger Weg in Rath/Heumar auf drei Züge erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Baumaßnahme als Voraussetzung der Zügigkeitserweiterung der KGS Vollberger Weg in Rath/Heumar steht noch aus. Sie wird in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 216 (Priorität „D“) geführt. M97 Zügigkeitserweiterung Heinrich-Heine- Gymnasium Hardtgenbuscher Kirchweg zu 2017/18 unter Weiternutzung vorhan- dener Fertigbaueinheiten nach Fertigstel- lung Erweiterungsbau mit geplanter Inbe- triebnahme 2016 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine- Gymnasiums beschlossen. Eine erste Erweiterungsbaumaßnahme wurde zwischen- zeitlich realisiert. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit am Heinrich-Heine- Gymnasium und an der Albert-Schweitzer-Realschule durch die Zusetzung von weite- ren Mobilcontainern vorübergehend die Aufnahmekapazität nochmals erweitert wer- den kann. Das Grundstück ist ausreichend groß. Die geplante weitere Kapazitätser- höhung sollte perspektivisch dann zurückgenommen werden, wenn die dringend er- forderlichen neuen weiterführenden Schulen in Kalk ihren Betrieb aufgenommen ha- ben.  Im Rahmen des Containerprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 („3. Containerwelle“, vergleiche Vorlage 1849/2018) wird geprüft, inwieweit die Raumsituation am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg kurzfristig so deutlich verbessert werden kann, dass die Aufnahme von jeweils 2 weiteren Zügen an der Realschule und am Gymnasium mög- lich wird. Die Kapazitätserweiterungen könnten zurückgenommen werden, sobald im Stadtbezirk Kalk die vorgesehenen Gesamtschul- und Gymnasialplätze an anderer Stelle realisiert werden konnten. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 113 M98 Neue weiterführende Schule (Gesamt- schule), Ersatzfläche für Walter-Pauli- Ring (Fläche am Polizeipräsidium) in Kalk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Das Ministerium der Finanzen NRW hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW am 19.04.2018 in Beantwortung einer kleinen Anfrage aus- geführt: „Die Landesregierung hält an ihrer grundsätzlichen Bereitschaft fest, das Grundstück an die Stadt Köln zur Errichtung einer Schule zu verkaufen. Ein Verkauf ist aber nur dann möglich, wenn das Grundstück in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung der Aufgaben des Landes benötigt wird. Das in Rede stehende Grundstück wird je- doch bis voraussichtlich Ende 2026 als Interimsfläche während der ersten Bauphase des Ersatzneubaus für das benachbarte Ingenieurwissenschaftliche Zentrum (IWZ) der Technischen Hochschule Köln benötigt. Die genaue Dauer der Nutzung hängt von der Ausschreibungs-, Vergabe- und Bauphase des Ersatzneubaus IWZ ab.“  Die Verwaltung beabsichtigt, die zukünftige Flächensicherung eines Schulstandortes Walter-Pauli-Ring weiter zu verfolgen. Da die zeitliche Perspektive in die fernere Zu- kunft gerückt ist, sieht sie gleichzeitig vor, eine kurzfristiger nutzbare Ersatzfläche zu suchen und dort schnellstmöglich eine weiterführende Schule zu errichten.  Die Maßnahme findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 107 (Priorität „A“). M99 Zügigkeitserweiterung der Kaiserin- Theophanu-Schule, Gymnasium Kant- straße unter Nutzung von Fertigbauein- heiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Erweiterungsbaumaßnahme wird aktuell ausgeführt; die schulrechtliche Änderung ist erfolgt. In der Schulbaumaßnahmenliste wird das Projekt unter Auftragsnummer 31 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme I-2021 geführt. M99a Zügigkeitserweiterung der Käthe- Kollwitz-Schule, Realschule Petersen- straße Realschule in Brück erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule, Re- alschule Petersenstraße von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I zum Schul- jahr 2018/19 beschlossen. Die Käthe-Kollwitz-Schule hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits regelmäßig mehr Klassen gebildet, als es die vorgesehene Zügigkeit eigentlich vorsieht. Der Raumbedarf kann kurz- bis mittelfristig mit Hilfe ei- ner vorhandenen, alten Fertigbaueinheit vertretbar gedeckt werden.  Wenn die für den Stadtbezirk Kalk beschriebenen Schulneugründungen (weiterfüh- rende Schulen) zukünftig realisiert sind, kann die aktuell schulrechtlich für die Käthe- Kollwitz-Realschule erforderliche Erhöhung der Zügigkeit wieder rückgängig gemacht werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 114 M100 Zügigkeitserweiterung der Katharina- Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße in Höhenberg bei auslaufender Schlie- ßung der Hauptschule Nürnberger Straße zum Schuljahr 2015/16 (ist er- folgt) erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 08.04.2014 die Zügigkeitserweiterung der Katharina-Henoth- Gesamtschule beschlossen. Der Schulstandort wird in der Schulbaumaßnahmenliste untern den Auftragsnummer 60 und 145 mit Priorität „A“ bzw. „GI2“ (General- oder Teilsanierung) teilweise mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV-2020 geführt. M101 Aktuell nicht verfolgte, perspektivi- sche Planungsoption: Neue Gesamt- schule (oder neues Gymnasium) an den Teilstandorten Falckensteinstraße und Helene-Weber-Platz bei auslau- fender Schließung der Adolph-Kolping- Schule und der Kurt-Tucholsky-Schule erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Es handelt sich um eine Planungsoption in mittel- bis langfristiger Perspektive, die gegenwärtig nicht aktiv verfolgt wird, da die Schülerzahlen der Hauptschulen derzeit relativ stabil sind.  Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung gleichwohl nach wie vor angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht schulgesetzlich vorgegebener Handlungsbe- darf.  Der Standort Falckensteinstraße könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden bzw. gemeinsam mit dem Standort Helene-Weber-Platz könne eine neue, eigenstän- dige Schule der Sekundarstufe I und II an zwei Teilstandorten eingerichtet werden. M102 Auslaufende Schließung der Schule „Der kleine Prinz“, Förderschule Emoti- onale und soziale Entwicklung Vietor- straße zum Schuljahr 2015/16 wegen Unterschreitung der Mindestgröße [Bündelung der regionalen Nachfrage in der Martin-Köllen-Schule zum Schuljahr 2015/16] erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat die schulentwicklungsplanerische Maßnahme am 05.02.2015 beschlos- sen. Das frei gewordene Schulgebäude Vietorstraße wird derzeit für die befristete Auslagerung der KGS Kapitelstraße hergerichtet.  Die Schulleitung der Martin-Köllen-Schule hat bereits mehrfach auf die ihrer Ansicht nach unzureichende Raumsituation an den beiden Teilstandorten Martin-Köllen- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 115 Straße und Hachenburger Straße hingewiesen. Im Rahmen der Priorisierung der Schulbaumaßnahmen wird bewertet werden, wann die vorgesehene Erweiterung am Standort Hachenburger Straße umgesetzt werden kann. Ob im Rahmen der erforder- lichen Generalinstandsetzung des Teilstandortes Martin-Köllen-Straße eine räumliche Verbesserung erreicht werden kann, muss geprüft werden. M103 Realisierung von weiteren drei neuen weiterführende Schulen im Stadtbezirk Kalk – Flächensuche und Flächensi- cherung erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Im Bezirk Kalk wurden in der jüngeren Vergangenheit mehrere Flächenoptionen und Schulentwicklungsmodelle hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit geprüft, um den sehr ho- hen Bedarfen von insgesamt vier neuen weiterführenden Schulen (inklusive Gesamt- schule Walter-Pauli-Ring bzw. einem Ersatzstandort (siehe M98)) begegnen zu kön- nen; siehe bitte im Folgenden Maßnahmen M103a bis M103c sowie M104). M103a Realisierung eines neuen Gymnasi- ums mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück Poll-Vingster- Straße in Humboldt-Gremberg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Auf dem unbebauten, städtischen Grundstück soll schnellstmöglich eine weiterfüh- rende Schule in maximaler realisierbarer Größe vorgesehen werden. Die Verwaltung schlägt hier die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums vor. Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 117 (Priorität „A“) geführt. M103b Realisierung einer neuen Gesamt- schule mit 6 Zügen in der Sekundar- stufe I und 5 Zügen in der Sekundar- stufe II auf dem Grundstück Frankfur- ter Straße / Fuldaer Straße in Höhen- berg nach Umzug des städtischen Bauhofes erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Auf dem städtischen Grundstück soll schnellstmöglich eine weiterführende Schule in maximaler realisierbarer Größe vorgesehen werden. Voraussetzung ist die Verlegung der dort bestehenden städtischen Betriebshöfe. Die Verwaltung schlägt hier die schul- rechtliche Errichtung einer Gesamtschule vor. Die Maßnahme wird in der Schulbaulis- te unter Auftragsnummer 195 (Priorität „C) geführt. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 116 M103c Nachrichtlich: Bildungscampus des Erzbistums Köln mit Grundschule und Gesamtschule am Standort Christian- Sünner-Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Auf dem ehemals von der Klöckner-Humboldt-Deutz AG genutzten Industriegelände an der Dillenburger Straße, Ecke Christian-Sünner-Straße, wird ein neuer Schul- standort entwickelt. Träger der Schule wird das Erzbistum Köln, das dort einen Bil- dungscampus (bestehend aus einer Grundschule und einer Gesamtschule) als päda- gogisches Modellprojekt realisieren wird. Die Stadt Köln begrüßt das Vorhaben sehr. Es wird in der städtischen Schulentwicklungsplanung entsprechend berücksichtigt. Die Grundschule soll bereits zum Schuljahr 2020/21, die Gesamtschule zum Schul- jahr 2024/25 ihren Betrieb aufnehmen. M104 Sicherung von Grundstücken im Stadt- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Verwaltung hatte beabsichtigt, eine Fläche des BLB am Walter-Pauli-Ring zur Schaffung eines neuen Standortes für eine weiterführende Schule zu erwerben (M98). Jedoch wurde inzwischen deutlich, dass die Fläche auf nicht absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen wird. Da im Stadtbezirk Kalk jedoch nach wie vor ein hoher Bedarf an Schulplätzen an weiterführenden Schulen besteht, ist kurzfristig eine nutzbare Er- satzfläche zu ermitteln und dort schnellstmöglich eine weitere, zusätzliche Gesamt- schule mit 5 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II zu er- richten.  Ziel ist es, geeignete Standorte zu finden, an denen zeitnah Schulgebäude gebaut werden können. Sofern sich als Ergebnis der Suche dabei auch Standortoptionen er- geben, die eine schnellere und / oder wirtschaftlichere Variante zu bereits vorhande- nen Planungen / Überlegungen darstellen könnten, wäre dann zu entscheiden, wel- che Option realisiert werden soll. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 117 7.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim M105 Anpassung der Zügigkeit der Montes- sori-Grundschule, GGS Ferdinandstra- ße nach Verselbstständigung des Teil- standortes Schulstraße in Höhenberg erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Umsetzung dieser Maßnahme steht in unmittelbaren Zusammenhang mit Maß- nahme M92. M106 Anpassung der Zügigkeit der KGS Lan- gemass aufgrund der defizitären Raumsituation erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Anpassung der Zügigkeit der KGS Langemass zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M107 Zwei neue Grundschulen in Mülheim- Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsplanung des Areals sind zwei Grundschul- standorte festgelegt worden (siehe auch M107a). Die geplante fünfzügige Grundschu- le (Auftragsnummer 200) ist in der Schulbaumaßnahmenliste gemeinsam mit dem vorgesehenen Neubau einer Gesamtschule (Auftragsnummer 136) im Rahmen der Asset-Strategie unter Priorität „B“ gelistet. Die weitere, dreizügige Grundschule findet sich unter Auftragsnummer 199 mit Priorität „C“. M107a Neu: Weitere neue Grundschule im Kontext Mülheim-Süd am Standort Horststraße als Planungsoption erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsplanung Mülheim-Süd sind zwei Grund- schulstandorte festgelegt worden. Es handelt sich um eine Fläche im Deutz-Areal (Grundschule mit 5 Zügen und außerdem eine Gesamtschule mit je 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II) sowie um die Fläche des ehemaligen Blockheizkraftwerkes (Grundschule mit 3 Zügen). Die beiden vorgesehenen Grundstücke sind mit einer mi- nimalen Grundstücksfläche in den B-Plan-Entwürfen berücksichtigt.  Da es nicht möglich ist im Plangebiet rund um den Mülheimer Hafen eine weitere ge- eignete Fläche zu finden, muss die Verwaltung im Sinne einer Notreserve für mögli- che zusätzliche Bedarfe die Option weiterer Schulraumkapazitäten (2 Züge) auf dem Schulgrundstück Horststraße vorsehen. Dort befindet sich bereits eine 4-zügige Grundschule. Um eine 6-zügige Grundschule zu vermeiden sollte im Bedarfsfall eine eigenständige 2-zügige Grundschule entstehen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 118  Das Grundstück Horststraße umfasst rd. 9.700 m² und erfüllt damit genau die Flä- chenanforderung für die bestehende 4-zügige Grundschule. Das bestehende Schul- gebäude ist „platzsparend“ im südwestlichen Bereich des Grundstücks untergebracht. Im nordöstlichen Bereich des Grundstücks ist eine große Freifläche vorhanden, auf der derzeit Spielgeräte und ein bestandsgeschützter Bolzplatz untergebracht sind. Die Kapazitätserhöhung am Schulstandort Horststraße würde zu einer weiteren (qualitati- ven) Verschlechterung der Schulsituation im Stadtteil Mülheim führen, da die zur Ver- fügung stehenden Schulgrundstücke immer weiter verdichtet werden.  Um ein neues Gebäude für eine neue 2-zügige Grundschule zu bauen, müsste die bisherige gesonderte Nutzung der Schulgrundstücksfläche als Bolzplatz und Spielflä- che revidiert werden. Es wäre in diesem Fall von Anfang an eine attraktive, als Spiel- raum geöffnete Schulhoffläche vorzusehen.  Sofern sich die Zahl der Wohneinheiten und damit die Zahl der (erwarteten) Einwoh- ner in den Plangebieten um dem Mülheimer Hafen weiter erhöhen würde, müssten dementsprechend auch weitere Schulplätze gewonnen werden. M107b Neu: Verbesserung der Raumsituati- on oder Anpassung der Zügigkeit der GGS Mülheimer Freiheit zur Verbes- serung der Raum- und Flächensituati- on erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Raumsituation der Schule ist aufgrund der „alten“ Raumkonzepte für eine 4- zügige Grundschule dauerhaft eher nicht geeignet. Entweder müssen neue Räume / Nutzflächen gewonnen werden, oder die Aufnahmekapazität muss nach unten korri- giert werden. M108 Zurückgezogene Planungsoption: Anpassung der Zügigkeit der GGS An St. Theresia in Buchheim erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Schulleitung der GGS An St. Theresia hat, um das integrative Modell der Schule nicht zu gefährden, darum gebeten, von einer Reduzierung der Zügigkeit auf 2 Züge abzusehen. Die Verwaltung kann der Argumentation folgen und nimmt von ihrer Pla- nungsidee Abstand. M109 Anpassung der Zügigkeit der KGS Friedlandstraße in Holweide erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Anpassung der Zügigkeit der KGS Friedlandstraße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 119 M110 Zügigkeitserhöhung der Regenbogen- schule, GGS Dellbrücker Hauptstraße bei Anmietung eines benachbarten Ge- bäudes erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 22.09.2016 die Zügigkeitserhöhung der Regenbogenschule zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M111 Anpassung der Zügigkeit der KGS Thurner Straße in Dellbrück erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Der Rat hat am 22.09.2016 die Anpassung der Zügigkeit der KGS Thurner Straße zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Außerdem hat der Rat am 05.07.2018 die Pla- nungsaufnahme zur Erstellung eines Erweiterungsbaus, des Umbaus der ehemaligen Räume der freiwilligen Feuerwehr sowie des Umbaus der jetzigen Küche und Speise- räume zur Erfüllung des Raumprogramms für eine 4-zügige Grundschule (an den bei- den Standorten Thurner Straße und Urnenstraße) inklusive Mensa beschlossen.  Die Verselbstständigung der beiden Teilstandorte der KGS Thurner Straße stellt wei- terhin eine Planungsoption dar (siehe M114). Ggf. ist es nach neuer schulrechtlicher Bewertung erforderlich, die gegenwärtig bestehende Teilstandortlösung aufzugeben, da hierfür keine Rechtsgrundlage besteht. Die Verwaltung stellt die Überlegung auf- grund anderer Prioritäten im Schulbereich zunächst zurück. M112 Zügigkeitserweiterung der GGS Am Feldrain mit Teilstandort Peter-Grieß- Straße in Flittard erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 11.07.2017 die Anpassung der Zügigkeit der GGS Am Feldrain zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. M113 Aktuell ruhend gestellte Prüfoption zur Realisierung eines Grundschulver- bundes von GGS von-Bodelschwingh- Straße und GGS Honschaftsstraße in Höhenhaus erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Seit dem Schuljahr 2017/18 sind die Schülerzahlen der GGS von-Bodelschwingh- Straße wieder spürbar angestiegen, so dass die Gefahr, die Mindestschülerzahl zu unterschreiten derzeit nicht gegeben ist. Nach derzeitiger Einschätzung geht die Ver- waltung davon aus, dass die erforderliche Mindestgröße auch mittel- und langfristig erreicht wird.  Daher und aufgrund anderer Prioritäten im Schulbereich, lässt die Verwaltung die bisherigen Überlegungen, bei Bedarf die GGS Von-Bodelschwingh-Straße in einen Grundschulverbund zu führen, ruhen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 120 M114 Prüfoption zur schulrechtlichen Teilung der KGS Thurner Straße in Dellbrück erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Prüfoption besteht nach wie vor. Ggf. ist es nach neuer schulrechtlicher Bewer- tung erforderlich, die gegenwärtig bestehende Teilstandortlösung an der Urnenstraße aufzugeben, da hierfür keine Rechtsgrundlage besteht. Sollte sich dies bestätigen, muss eine Teilung der Grundschule vorgenommen werden und wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Schule und der Bezirksregierung Köln eine entsprechende schulorganisatorische Maßnahme vorbereiten. Die Verwaltung stellt die Überlegung aufgrund anderer Prioritäten im Schulbereich zunächst zurück. M115 Zügigkeitserweiterung der Willy-Brandt- Gesamtschule Im Weidenbruch in Hö- henhaus unter Nutzung des Standortes Dellbrücker Mauspfad zum Schuljahr 2015/16 bei auslaufender Schließung der Heinrich-Schieffer-Hauptschule und der Realschule Dellbrücker Mauspfad (ist erfolgt) – Realisierung eines Er- satzbaus am Standort im Weidenbruch erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Zügigkeitserweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule bei Einrichtung eines Teil- standortes in Dellbrück ist erfolgt. Der Rat hat am 01.10.2013 auch die Errichtung ei- nes neuen Schulgebäudes sowie einer 6-fach Sporthalle für die Willy-Brandt- Gesamtschule Im Weidenbruch beschlossen. Mit der Umsetzung der Ersatzbaumaß- nahme wurde im Oktober 2017 begonnen.  Die Maßnahme am Standort Im Weidenbruch wird in der Schulbauliste unter Auf- tragsnummer 30 (Priorität „0“) mit voraussichtlichen Inbetriebnahmen in mehreren Bauabschnitten bis II-2024 geführt. M115a Verselbstständigung des Teilstandor- tes Dellbrück zu einer eigenständigen, vierzügigen Gesamtschule und Fest- legung der Zügigkeit der Willy-Brandt- Gesamtschule auf 6 Züge in der Se- kundarstufe I erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Die Verselbstständigung des Teilstandortes Dellbrück der Willy-Brandt-Gesamtschule bedeutet ein Plus von zwei Gesamtschulzügen, die zum Schuljahr 2019/20 zum Tra- gen gekommen sind. Der Platzgewinn ergibt sich dadurch, dass am Standort Im Wei- denbruch dann 6 anstelle der bisher vorgesehenen 4 Züge untergebracht werden können. Voraussetzung für die Verselbständigung war der Nachweis, dass am Stand- ort Dellbrücker Mauspfad die erforderlichen Räume für die Sekundarstufe II einer dann eigenständigen Gesamtschule geschaffen werden können.  Der Rat hat in seiner Sitzung vom 18.12.2018 (Vorlage Nr.: 3356/2018) die Verselbst- Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 121 ständigung des Standortes Dellbrücker Mauspfad zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II beschlossen. Die erforderlichen Räume für die Sekundarstufe II werden zeitnah auf dem Gelände der neuen Gesamt- schule errichtet. Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 96 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme III-2021 geführt. M116 Zügigkeitserweiterung des Genoveva- Gymnasiums in der Sekundarstufe II – Prüfoption einer weiteren Zügigkeitser- weiterung Sek. I und Sek. II unter Nut- zung des Schulstandortes Holweider Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat am 11.07.2017 die Zügigkeitserweiterung des Genoveva-Gymnasiums von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I unter Einbeziehung des Standortes Holweider Straße 2 beschlossen. Die am 14.07.2011 beschlossene 6-Zügigkeit der Sekundarstufe II reicht für die nun beschlossene 4-Zügigkeit in der Sekundarstufe I aus und wird beibehalten. M117 Neue weiterführende Schule Mülheim- Süd erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Im städtebaulichen Verfahren wurde ein Grundstück für eine weiterführende Schule im Deutz-Areal des Mülheimer Hafens berücksichtigt. Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 136 (Priorität „B“) geführt. M118 Realisierung einer Gesamtschule Mül- heim an zwei Teilstandorten bei Zu- sammenlegung der Gemeinschafts- schulen Ferdinandstraße und Wupper- taler Straße zum Schuljahr 2014/15 (ist erfolgt) – Standorttausch der Haupt- schule Rendsburger Platz mit dem Teil- standort der Gesamtschule Mülheim Wuppertaler Straße erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat die Maßnahme am 01.10.2013 beschlossen. M118a Erweiterung der Gesamtschule Mül- heim unter Nutzung von Teilflächen des benachbarten Grundstücks Pfäl- zischer Ring erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Da die neue kleinräumige Einwohnerprognose mit einem zeitlichen Horizont bis 2030 noch nicht alle Wohnbaumaßnahmen im Stadtteil Mülheim berücksichtigen konnte, Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 122 muss für Mülheim mit zusätzlichen Bedarfen gerechnet werden. Daher muss (weiter- hin) versucht werden, eine geeignete Teilfläche des benachbarten, nicht in städti- schem Eigentum befindlichen Grundstücks am Pfälzischen Ring für eine Erweiterung der Gesamtschule Mülheim zu sichern. M119 Aktuell nicht verfolgte, perspektivi- sche Planungsoption: Zügigkeitser- weiterung des Johann-Gottfried-Herder- Gymnasiums Kattowitzer Straße unter Nutzung des Schulstandortes Wupper- taler Straße, sofern die Nelson- Mandela-Hauptschule zukünftig auf- grund zu geringer Nachfrage geschlos- sen werden müsste erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung    Derzeit verzeichnet die Hauptschule Wuppertaler Straße 19 (früher Rendsburger Platz 1) relativ stabile Schülerzahlen. Die Planungsoption wird daher ruhend gestellt.  Schulentwicklungsplanerisch ist die Verwaltung aber nach wie vor angehalten, die Schülerzahlentwicklung der einzelnen Schulen zu beobachten. Sofern Schulen unter die Mindestgröße fallen, besteht gesetzlich vorgegebener Handlungsbedarf.  Der Standort Wuppertaler Straße könnte zukünftig grundsätzlich auch als Teilstandort einer benachbarten weiterführenden Schule (Sekundarstufe I und II) genutzt werden oder gemeinsam mit einem weiteren Schulstandort durch eine neue weiterführende Schule mit Sekundarstufe I und II genutzt werden. Aufgrund der derzeitigen Gebäu- degröße wäre es grundsätzlich auch möglich, am Standort eine Sekundarschule oder eine Realschule unterzubringen. M119a Reduzierung der Zügigkeit des Hölder- lin-Gymnasiums, Gymnasium Graf- Adolf-Straße, von 3 Zügen in der Se- kundarstufe I und 5 Zügen in der Se- kundarstufe II auf 2 Züge in der Sekun- darstufe I und 3 Züge in der Sekundar- stufe aufgrund der Raumsituation am Standort mit Blick auf G9 – ruhend, bis die Frage der Raumorganisation ge- klärt ist erle- digt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung  In der Schulentwicklungsplanung 2018 hatte die Verwaltung dargestellt, dass ihrer Einschätzung nach G9 am Hölderlin-Gymnasium nur bei der Reduzierung der Kapazi- täten adäquat realisiert werden könnte. Damals war der Umfang der erforderlichen Generalsanierung noch nicht absehbar.  Inzwischen erscheint ein Abriss und Neubau des Schulgebäudes mit einer Kom- plettauslagerung die realistische und wirtschaftlichste Variante zu sein. Je nach Mög- lichkeiten, das Raumprogramm zu erfüllen, kann die Überlegung zur Reduzierung der Kapazität verworfen werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 123  Dabei wird auch die Möglichkeit einer Teilstandortlösung untersucht, um den Raum- bedarf des Gymnasiums decken zu können. Allein am Standort Graf-Adolf-Straße er- scheint es aus verschiedenen Gründen nicht möglich, das Raumprogramm für ein 3/5-zügiges Gymnasium zu realisieren.  Die Schule spricht sich sowohl gegen eine Reduzierung der Kapazität, als auch ge- gen eine Teilstandortlösung aus. Daher ist es derzeit nicht möglich, ein abschließen- des Szenario zu beschreiben. M120 Generalsanierung und Erweiterung der Elly-Heuss-Knapp-Schule, Realschule Fürstenbergstraße und der Realschule Lassallestraße in Mülheim erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Baumaßnahmen haben im Jahr 2018 begonnen. Sie werden in der Schulbau- maßnahmenliste unter Auftragsnummer 19 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbe- triebnahme II-2022 geführt. M121 Nachrichtlich: Erfolgte auslaufende Schließung der André-Thomkins- Schule, Förderschule Lernen Holweider Straße ab dem Schuljahr 2014/15 erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Der Rat hat die Maßnahme am 18.07.2013 beschlossen. M122 Sicherung von Grundstücken im Stadt- bezirk erledigt in Um- setzung ausste- hend Ände- rung   Die Verwaltung prüft eine schulische Nutzung geeigneter Grundstücke. Für eine po- tentielle Grundschulnutzung wurde ein Grundstück am Schlagbaumsweg ausge- macht. Dort werden in Abstimmung mit der Bildungsverwaltung zunächst temporäre Wohnungen für Flüchtlinge realisiert. Die Fläche soll als Schulreservefläche dienen. Die Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks als Schulreservefläche wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer 215 (Priorität „D“) geführt.  Zudem wurde eine Fläche an der Neufelder Straße als potentielle Schulreservefläche bei ggf. zukünftig steigenden Bedarfen in Dellbrück und Holweide identifiziert. Die Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks als Schulreservefläche wird in der Schul- bauliste unter Auftragsnummer 209 (Priorität „D“) geführt.  Sicherheitshalber sollte eine weitere Fläche, die zur Realisierung einer weiterführen- den Schule (Sekundarstufen I und II) geeignet wäre, gesucht werden. Ziel ist es, ge- eignete Standorte zu finden, an denen zeitnah Schulgebäude gebaut werden können. Sofern sich als Ergebnis der Suche dabei auch Standortoptionen ergeben, die eine schnellere und / oder wirtschaftlichere Variante zu bereits vorhandenen Planungen / Überlegungen darstellen könnten, wäre dann zu entscheiden, welche Option realisiert werden soll. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 124 (8) Einzelfallprüfungen G9, Flächen für neue Schulen, Vorschläge zu den Schulformen der geplanten neuen Schulen In den folgenden Kapiteln 8.1 bis 8.3 werden Sachstandsdarstellungen aus der Fortschrei- bung der Schulentwicklungsplanung 2018, die für die weitere Entwicklung der Schulland- schaft Köln sehr wichtig sind, noch einmal aufgegriffen und aktualisiert ausgewiesen. Es handelt sich um Beschreibungen der Ergebnisse der räumlich-gebäudlichen Einzelfallprü- fungen an den städtischen Gymnasien im Hinblick auf die Umsetzung von G9, um Hand- lungsnotwendigkeiten betreffend Flächensicherung mit Blick auf die vorgesehenen Standorte der geplanten neuen Schulen und um schulentwicklungsplanerische Vorschläge zur jeweili- gen Schulform (Gesamtschule oder Gymnasium) der neuen Schulen in einer Einzelfallbe- trachtung. 8.1. Räumlich-gebäudliche Einzelfallprüfungen an den städtischen Gymnasien im Hinblick auf die Umsetzung von G9 Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 1 Königin-Luise-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse 10 in Altstadt-Nord  Eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten ergab, dass unter Berücksichtigung der bereits geplanten Erweiterungsbauten an diesem Schulstandort eine weitere bauliche Erweite- rung für G9 nicht möglich ist. Letztendlich ist dies der innerstädtischen Lage und den ohne- hin schon engen Platzverhältnissen geschuldet (vergleiche 0990/2018 „Modifizierung des ers- ten GU/TU-Maßnahmenpaketes für Schulbau- projekte“).  An der Königin-Luise-Schule kann G9 nur um- gesetzt werden, wenn bei unverändertem Bau- umfang die Zügigkeit reduziert wird. Dies ent- spannt insbesondere auch die Fachraumsitua- tion, da bei einer Kapazitätserweiterung bisher unklar war, wie die erforderlichen Sportkapazi- täten hätten nachgewiesen werden können (siehe auch M11).  Der entfallende Zug muss an anderer Stelle kompensiert werden.  Die erneute schulrechtliche Änderung ist erfor- derlich und steht noch aus. 2 Humboldt-Gymnasium, Kartäuser Wall 40 in Altstadt-Süd  G9 kann mit leicht eingeschränktem Raumpro- gramm realisiert werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 125 Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 3 Kaiserin-Augusta-Schule, Gymna- sium Georgsplatz 10 in Altstadt-Süd  Unter Beibehaltung der bisher zur Aufgabe vorgesehenen Räume am Standort Georgstra- ße ist die Umsetzung von G9 im Raumbestand möglich (siehe auch M11c). 4 Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstraße 241 in Altstadt-Süd  Unter Berücksichtigung der bisher nach Raum- programm für Ganztagsangebote und Inklusion vorgesehenen Räume ist die Umsetzung von G9 im Bestand möglich, wenn die Schule im Halbtagsbetrieb verbleibt (siehe auch M11b). 5 Hansagymnasium, Hansaring 56 in Neustadt-Nord  Durch Nutzung von Räumen in der Bildungs- landschaft Altstadt-Nord (Abendgymnasium Gereonsmühlengasse), kann G9 am Han- sagymnasium im Raumbestand der BAN um- gesetzt werden. 6 Gymnasium Kreuzgasse, Vogels- anger Straße 1 in Neustadt-Nord  Unter Berücksichtigung der bestehenden (langfristig nutzbaren) „Containerräume“ kann G9 im vorhandenen Raumbestand realisiert werden. 7 Deutzer Gymnasium, Schaur- testraße 1 in Köln-Deutz  G9 kann am Gymnasium Deutz nur umgesetzt werden, wenn die Zügigkeit wieder auf die ur- sprüngliche 2/3 Zügigkeit (Sekundarstufe I/ Se- kundarstufe II) reduziert wird (siehe auch M11a).  Der entfallende Zug muss an anderer Stelle kompensiert werden.  Die schulrechtliche Änderung ist erforderlich und steht noch aus. 8 Gymnasium Köln-Deutz, Thusnel- dastraße 15 – 17 in Köln-Deutz  Unter Berücksichtigung der aktuellen Erweite- rungsplanung kann G9 am Gymnasium Thus- neldastraße im Raumbestand realisiert werden. 9 Gymnasium Rodenkirchen, Sürther Straße 55 in Köln- Rodenkirchen  Ausreichende Raumkontingente für G9 erge- ben sich unter Nutzung der Raumkapazitäten am Standort Ringelnatzstraße (vergleiche 0014/2018) (siehe auch M22). 10 Apostelgymnasium, Biggestraße 2 in Köln-Lindenthal  Die Erweiterung auf 4 Züge in der Sekundar- stufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe II ist nur vorübergehend vorgesehen. Durch Contai- nerzusatz (2023/24) ist G9 am Apostelgymna- sium realisierbar (siehe auch M39). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 126 Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 11 Hildegard-von-Bingen- Gymnasium, Leybergstraße 1 in Köln-Sülz  Die Erweiterungsbaumaßnahme befindet sich derzeit in Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung). Auf Grund des fortgeschrittenen Pla- nungsstandes ist eine Anpassung an G9 nicht möglich, ohne den vorgegebenen Zeitrahmen der Fertigstellung (avisiert Schuljahr 2022/23) zu gefährden (vergleiche 0990/2018 „Modifizie- rung des ersten GU/TU-Maßnahmenpaketes für Schulbauprojekte“). Unter langfristiger Bei- behaltung der in der Bauphase errichteten „Containerklassen“ oder unter Nutzung von Räumen in einem noch zu bildenden Teil- standort an der Lotharstraße ist G9 am Hilde- gard-von-Bingen Gymnasium realisierbar (sie- he auch M36 und M37a). 12 Elisabeth-von-Thüringen- Gymnasium, Nikolausstraße 51 – 53 in Köln-Sülz  Raumkontingente für G9 ergeben sich im Raumbestand für das Elisabeth-von- Thüringen-Gymnasium im Rahmen der vorge- sehenen 3/5 Zügigkeit (SI/SII) bzw. unter Nut- zung von Raumkapazitäten des Schulstandor- tes Lotharstraße (vergleiche 0014/2018) für das Schillergymnasium im Rahmen der vorge- sehenen 4/6 Zügigkeit (siehe auch M37a). 13 Schiller-Gymnasium, Nikolaus- straße 55 in Köln-Sülz 14 Georg-Büchner-Gymnasium, Ost- landstraße 39 in Köln-Weiden  Die vorgesehene und in der Kapazitätsplanung berücksichtigte nochmalige Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums im Rahmen der Sanierung ist unter Berücksichtigung des Raumbedarfs für G9 nicht mehr möglich und muss an anderer Stelle kompensiert werden (siehe auch M38). 15 Gymnasium Neue Sandkaul 29 in Köln-Widdersdorf  Raumkontingente für G9 können im Rahmen der erforderlichen und schon vorgesehenen Erweiterungsbaumaßnahmen abgebildet wer- den (siehe auch M40a). 16 [in Planung:] Gymnasium Zu- sestraße in Köln-Lövenich  Der aktuelle Planungsstand zur baulichen Rea- lisierung des Gymnasiums Zusestraße berück- sichtigt bereits eine Anpassung auf G9 (ver- gleiche 0990/2018 „Modifizierung des ersten GU/TU-Maßnahmenpaketes für Schulbaupro- jekte“) (siehe auch M40). 17 Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße 87 in Köln-Ehrenfeld  Unter Umnutzung der bisher als Inklusions- räume vorgesehenen Räume könnte G9 bei leicht eingeschränktem Raumprogramm reali- siert werden. (siehe auch M48). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 127 Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 18 Montessori-Gymnasium, Rochus- straße 145 in Köln-Bickendorf  Die erforderlichen Raumkontingente für G9 ergeben sich unter Nutzung von Raumkapazi- täten des Schulstandortes Borsigstraße nach Auszug der Heliosschule (vergleiche 0014/2018) (siehe auch M49). 19 Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Blücherstraße 15 – 17 in Köln- Nippes  Die erforderlichen Raumkontingente für G9 lassen sich neben einer Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums unter Umnutzung von ur- sprünglich für Ganztag und Inklusion vorgese- henen Räume und der Nutzung des Schul- standortes Bülowstraße als Teilstandort (nach Umzug der Hauptschule) realisieren (siehe auch M65a). 20 Dreikönigsgymnasium, Escher Straße 247 in Köln-Bilderstöckchen  Zusätzlich zur Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes erfolgt eine Modernisierung unter neuen pädagogischen Gesichtspunkten inklusive einer Erweiterung auf G9 (vergleiche 0990/2018 „Modifizierung des ersten GU/TU- Maßnahmenpaketes für Schulbauprojekte“) (siehe auch M62). 21 Erich-Kästner-Gymnasium, Cas- troper Straße 7 in Köln-Niehl  Unter Berücksichtigung der geplanten Erweite- rung und einer Umnutzung der dabei vorgese- hen Ganztagsräume ist G9 am Erich-Kästner- Gymnasium umsetzbar, wenn die Schule wei- terhin Halbtagsschule bleibt (siehe auch M65d). 22 Heinrich-Mann-Gymnasium, Füh- linger Weg 4 in Köln- Volkhoven/Weiler  Bei langfristig möglicher Weiternutzung der vorhandenen „Containerklassen“ ist G9 am Heinrich-Mann-Gymnasium realisierbar. 23 Gymnasium Köln-Pesch, Schul- straße 18 in Köln-Pesch  G9 kann im Raumbestand bei leicht einge- schränktem Raumprogramm realisiert werden (siehe auch M73). 24 Lessing-Gymnasium, Heerstraße 7 in Köln-Zündorf  Raumkontingente für G9 könnten ggf. im Rah- men einer Generalinstandsetzung nach Verla- gerung Haupt-/Realschule bzw. einer Gesamt- schule als potenzielles Nachfolgesystem nach Zündorf-Süd (oder einen anderen Ort) realisiert werden (vergleiche 0014/2018) (siehe auch M84c). 25 Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstraße 19 – 21 in Köln- Wahn  G9 kann mit leicht eingeschränktem Raumpro- gramm im Bestand realisiert werden. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 128 Städtisches Gymnasium (inklusive konkreter Planungen) Wenn Grundbedingung „keine Mehrklassen“ erfüllt ist – Schaffung zusätzlicher Raumkon- tingente für G9 möglich? 26 Stadtgymnasium Köln-Porz, Hum- boldtstraße 2 – 8 in Köln-Porz  Durch Umnutzung der bisher als Ganztags- räume vorgesehenen Räume ist die Umset- zung von G9 im Raumbestand möglich, wenn die Schule im Halbtagsbetrieb verbleibt (siehe auch M82). 27 Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in Ostheim  Raumkontingente für G9 könnten ggf. auch kurzfristig durch Schaffung zusätzlicher, lang- fristig nutzbarer („Container-“)Raum- kapazitäten auch bei einer nochmaligen Erhö- hung der Zügigkeit auf dem Grundstück reali- siert werden (siehe 0014/2018 und M97). 28 Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 in Köln- Kalk  Bei Reduzierung der Kapazität in Sekundarstu- fe II von 7 auf 6 Züge (ausreichend, um den „eigenen Bedarf“ in der gymnasialen Oberstufe zu decken) ist nach Abschluss aller Erweite- rungs- und Generalsanierungsarbeiten die Umsetzung von G9 im Raumbestand möglich (siehe auch M99).  Die schulrechtliche Änderung ist erforderlich und steht noch aus. 29 Hölderlin-Gymnasium, Graf-Adolf- Straße 59 in Köln-Mülheim  G9 kann nur umgesetzt werden, wenn im Zuge der vorgesehenen Sanierungs- und Neubau- planungen die erforderlichen Räume geschaf- fen werden können. Nach den derzeit vorlie- genden Informationen ist es erforderlich, die Schule auf zwei Standorte aufzuteilen. Hierbei ist es eine Möglichkeit, die Sekundarstufe I am Standort Graf-Adolf-Straße unterzubringen und die Sekundarstufe – gemeinsam mit Klassen des Genoveva-Gymnasiums- am Standort Holweider Straße 2. 30 Rhein-Gymnasium, Düsseldorfer Straße 13 in Köln-Mülheim  Die Realisierung von G9 im Bestand als ge- bundene Ganztagsschule ist im Rahmen der bestehenden 3/5 Zügigkeit möglich.. 31 Johann-Gottfried-Herder- Gymnasium, Kattowitzer Straße 52 in Buchheim  Bei langfristig möglicher Nutzung der (vorge- sehenen) „Containerräume“ und Umnutzung der bisher für Inklusion vorgesehenen Räume ist G9 am Johann-Gottfried-Herder- Gymnasium realisierbar (siehe auch M119). 32 Genoveva-Gymnasium, Genoveva- straße 58/62 in Köln-Mülheim  Raumkontingente für G9 sind unter Nutzung Schulstandort Holweider Straße als Teilstand- ort realisierbar (siehe auch M116). Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 129 8.2. Flächenbedarfe und Flächensicherung für neue Schulen Aktualisierte kartographische Darstellung (Stand Januar 2020) Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 130 8.3. Vorschläge zur Schulform der (geplanten) neuen weiterführenden Schulen Vorschläge zur Schulform aktualisiert (Stand Januar 2020) Geplante neue weiterführende Schule Verwaltungsvorschlag zur Schulform Stadtbezirk Innenstadt 1 Fläche Im Hasental in Deutz (neben Realschule Im Hasental) im Kontext Plangebiet Deutzer Hafen Gesamtschule 2 Standort noch offen Gymnasium Stadtbezirk Rodenkirchen 3 Parkstadt-Süd Gesamtschule 4 Rondorf-Nordwest Gymnasium Stadtbezirk Lindenthal 5 Zusestraße in Lövenich Gymnasium (vorauss. Start 2022/23) 6 Neue Sandkaul in Widdersdorf Gymnasium (Start 2018/19) 7 Standort noch offen Gymnasium Nachrichtlich: Schulstandorte Berren- rather Straße und Alter Militärring Gesamtschule (Start 2019/20) (Folgenut- zung bestehender Standorte) Stadtbezirk Ehrenfeld 8 Wasseramselweg in Vogelsang Gesamtschule (Start 2018/19) 9 Heliosgelände in Ehrenfeld Gesamtschule (Start 2018/19) 10 Fitzmauricestraße in Ossendorf Gesamtschule Nachrichtlich: Bestehender Schul- standort Overbeckstraße in Ehrenfeld Jüdisches Gymnasium (in Ersatzschulträ- gerschaft der Synagogen-Gemeinde Köln) Stadtbezirk Nippes 11 Schmiedegasse in Weidenpesch Gesamtschule 12 Standort noch offen Gesamtschule 13 Standort noch offen Gymnasium Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 131 Geplante neue weiterführende Schule Verwaltungsvorschlag zur Schulform Stadtbezirk Chorweiler 14 Holzheimer Weg in Worringen oder Fläche Netzestraße in Chorweiler Gesamtschule 15 Fläche im Plangebiet Kreuzfeld Gesamtschule (je nach Größe des Wohn- baugebietes ggf. zwei weiterführende Schu- len erforderlich) Stadtbezirk Porz 16 Zündorf-Süd Gesamtschule 17 Fläche Falkenhorst in Urbach Gymnasium Stadtbezirk Kalk 18 Ersatzfläche für Walter-Pauli-Ring in Kalk Gesamtschule 19 Poll-Vingster-Straße Gymnasium 20 Frankfurter Straße/ Bauhof Gesamtschule Nachrichtlich: Bildungscampus Erzbis- tum Köln in Kalk Gesamtschule Stadtbezirk Mülheim 21 Mülheim-Süd Gesamtschule Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 132 (9) Ausblick auf das weitere Vorgehen 9.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen Die Verwaltung sieht vor – wie in der Vergangenheit schon bei den vorgehenden Schulent- wicklungsplanungen 2018, 2016, 2012 und 2011 praktiziert –, die vorliegende Fortschrei- bung 2020 in zwei Lesungen im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzustellen und in der Beratungsfolge alle Bezirksvertretungen und weitere Fachausschüsse zu befassen. An- schließend soll die Schulentwicklungsplanung 2020 in den Rat eingebracht werden. Im Pa- rallelverfahren soll die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen mit der Bitte um bzw. Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. Die Beratungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen und die Rückmeldungen der Schulen werden der aktuellen Beschlussvorlage beigefügt und bei Bedarf durch die Verwaltung in Kurzform bewertet. Daneben wird – wie in Kapitel 5 ausgeführt – in 2020 neu ein „Runder Tisch Schule“ etab- liert, der halbjährlich tagt und einem verstärkten Dialog über die erforderlichen Schulbau- maßnahmen mit verschiedenen Akteuren und Stakeholdern in Verwaltung und Politik dient. Adressaten sind z.B. die Sprecher*innen der Schulformen in Köln, Vertreter*innen der unte- ren und oberen Schulaufsicht, Schulpflegschaft und Bezirksschüler*innenvertretung sowie die Bürgeramtsleitungen. 9.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien Die Verwaltung beabsichtigt, im Einzelnen vorgesehene schulorganisatorische bzw. schul- entwicklungsplanerische Maßnahmen im Parallelverfahren bzw. zeitnah im Anschluss an die Erörterung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 mit gesonderten Be- schlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. 9.3. Schulbauprogramm 2020 zur Beschleunigung des Schulbaus Wie weiter oben schon ausgeführt, wird die Verwaltung in 2020 ein konkretes Schulbaupro- gramm auflegen, um den Schulbau weiter zu beschleunigen. In diesem wird die Verwaltung dem Rat verschiedene Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung mit direkter Zuord- nung der Schulbaumaßnahmen, beispielsweise für ein weiteres GU/TU-Paket oder für Schulbauvorhaben im Investorenverfahren vorschlagen. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 133
  • Anlage 4 - weiterführende Schulen SEP 2020

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    Anlage weiterführende Schulen Seite 1 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø KHS Großer Griechenmarkt 76 32 4 7 2 9 0 Reduzierung um 1 Zug KHS Dagobertstraße / Niedrichstraße (ehem. Bülowstraße) 3 24 72 90 0 0 Summe Innenstadt (inkl. Rodenkirchen und Lindenthal) 6 0 144 180 0 0 2,9% 0 38 35 3 56 41 16 RS Im Hasental 41 4,5 27 108 oder 135 116 oder 145 00 Schließung -4,5 Züge Realschule am Rhein (AubauRS ab 7. Sj.) 0 27 0 0 0 0 Umwandlung in Realschule (15. Schulrechtsänderungsgesetz) 3 0 81 87 00 Ursulinenschule Köln Staatl. genehm. Realschule für Mädchen des Erzbistums Köln, Machabäerstr. 47 32 7 8 1 8 7 0 0 Summe Innenstadt 10,5 0 270 oder 297 290 oder 319 0 0 7,8% 0 54 49 6 99 63 36 Königin-Luise-Schule, Alte Wallgasse 10, 3 81 87 5 97,5 Aufbau um 1 Zug SI und 2 Züge SII Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 4 27 108 116 6 117 Hansa-Gymnasium, Hansaring 56, 3 27 81 87 5 97,5 Humboldt-Gymnasium, Kartäuserwall 40, 5 27 135 145 7 136,5 GY Schaurtestr. 1 3 27 54 87 5 97,5 Abbau 1 Zug SI und 2 Züge SII zur Ermöglichung G9 -1 0 -27 -29 -2 -39 Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 3 27 81 87 5 97,5 GY Thusneldastr. 15-17 3 27 81 87 5 97,5 Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 4 27 108 116 6 117 Gymnasium Innenstadt / Deutz 4 27 108 116 6 117 Ursulinenschule Köln Staatl. genehmigtes Gymnasium des Erzbistums Köln für Mädchen -Sek. I u. II-, Machabäerstr. 47 4 27 108 116 6 117 Summe Innenstadt 35 0 918 1015 54 1053 58,7% 0 412 370 42 749 477 271 Integrierte Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße 26 / Severinswall, GE Innenstadt 4 27 108 116 4 78 Im Hasental 41 mit 4 Züge SI und 4 Zügen SII aufbauend ab 5. Sj. 4 27 108 116 4 78 Freie Schule Köln - Gesamtschule (Ersatzschule) besonderer Prägung-Sek. I- des Vereins Freie Schule Köln e. V., Bernhard- Letterhaus-Str. 17 12 0 2 0 2 0 0 0 Priv. deutsch-italienische Gesamtschule Francesco Petrarca, Gladbacher Wall 5 32 7 8 1 8 7 2 3 9 Summe Gesamtschulen 12 0 317 339 10 195 30,7% 0 215 194 22 392 250 142 Freie Waldorfschule Michaeli-Schule, Freie Waldorfschule, Vorgeb irgswall 1 20 20 20 1 20 0 0 0 0 0 0 0 64,5 1669 oder 1696 1844 oder 1873 65 1.268,0 100,0% 0 720 647 72 1.296 831 465 19 513 551 27 526,5 bereinigte Summe 45,5 1048 oder 1075 1177 oder 1206 38 741,5 702 631 71 1.276 814 462 Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Realschule Gymnasium 27 Gesamtschule Summe insgesamt darin den anderen Stadtbezirken zugerechnete Züge / Plätze an Gymnasien Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Stadtbezirk Innenstadt Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Hauptschule Anlage weiterführende Schulen Seite 2 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Realschulen Johannes-Gutenberg-Realschule, Kuckucksweg 4 27 108 116 0 0 7,5% 0 86 80 6 83 78 6 Gymnasium Rodenkirchen, Sürther Straße 55 6 27 162 174 9 175,5 Irmgardisgymnasium, Schillerstraße (Erzbistum) 4 27 108 116 6 117 Rondorf Nordwest mit 3 Zügen SI und 5 Zügen SII aufbauend ab 5. Sj. (geändert als Vorschlag am 18.12.19 von 4/6 auf 3/5) 3 27 108 116 5 117 Summe Rodenkirchen 13 0 378 406 20 409,5 60,8% 0 702 653 50 681 632 48 Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 8 27 216 232 7 136,5 Gesamtschule Zollstock, Raderthalgürtel 3 6 27 135 174 6 117 Erweiterung auf Parkplatzfläche um 2 Züge SI und 1 Zig SII 2 0 54 58 1 19,5 Gesamtschule „Dom-Brauerei-Gelände“ mit 6 Zügen SI und 5 Zügen SII 6 27 162 174 5 97,5 Offene Schule Köln, private Gesamtschule, An der Wachsfabrik 2 20 40 40 1 19,5 Summe Rodenkirchen 24 0 607 678 20 390 31,0% 0 358 332 25 347 322 25 41 1.093 1.200 40 799,5 99,3% 0 1.146 1.065 81 1.111 1.032 79 3 27 81 87 5 97,5 44 1.174 1.287 45 897 99,3% 1.154 1.073 81 1.119 1.039 80 Gymnasien Gesamtschulen Summe insgesamt Zurechnungsanteil Innenstadt Stadtbezirk Rodenkirchen Summe insgesamt Anlage weiterführende Schulen Seite 3 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Theodor-Heuss-Resalschule, Euskirchener Straße 3 27 81 87 0 0 Schließung -3 Züge Summe Lindenthal 3 27 81 87 0 0 4,8% 0 67 63 3 80 69 12 Apostelgymnasium, Biggestraße 4 27 81 116 6 117 Reduzierung um 1 Zug SI und 1 Züge SII zur Ermöglichung G9 -1 -27 -29 -1 -19,5 Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, Leybergstraße 4 81 116 6 117 zusätlicher Aufbau um 1 Zug SI und 2 Zug SII (Teilstandort Lotharstraße) Schillergymnasium, GY Nikolausstraße 4 27 108 116 6 117 Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, Nikolausstraße 3 81 87 5 97,5 Nachrichtlich: Alternativ zu zusätzlichen Erweiterung HvB: Erweiterung um 1 Zug SI und 2 Zug SII (Teilstandort Lotharstraße) Georg-Büchner-Gymnasium, Ostlandstraße 6 162 174 9 175,5 Erweiterung 2 (Sanierung-ÖPP) um 1 Zug SI und 1 Zug SII Neue Sandkaul 29 32 7 81 87 5 97,5 0,0% Zusestraße mit 3 Zügen SI und 5 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj. 3 27 81 87 5 97,5 0,0% Gymnasium ohne Grundstück (Toyotaallee ???)mit Zügen SI und 5 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj. (geändert als Vorschlag am 18.12.19 von 4/6 auf 3/5) 4 27 108 116 6 117 Liebfrauenschule; Brucknerstraße (Träger: Erzbistum Köln) 5 27 135 145 7 136,5 Internat. Friedensschule; Neue Sandkaul (privat) 2 20 40 40 2 40 Umzug an Fitzmauricestraße (Ossendorf) -2 0 -40 -40 -2 -40 Summe Lindenthal 35 0 891 1015 54 1053 73,8% 0 1.018 967 51 1.224 1.046 179 Gesamtschulen Gesamtschule Lindenthal - Berrenrather Straße / Alter Militärring 96 4 27 108 116 2 39 18,7% 0 258 245 13 310 265 45 42 54 1080 1218 56 1092 97,3% 0 1.342 1.275 67 1.615 1.379 236 32 7 8 1 8 7 4 7 8 6 27 162 174 5 97,5 51 108 1.323 1.479 65 1.268 97,3% 1.379 1.310 69 1.659 1.417 242 Gymnasien 27 27 27 Stadtbezirk Lindentahl Summe insgesamt zurechenbare Schulplätze Innenstadt (Gymnasien) zurechenbare Schulplätze Ehrenfeld (Gesamtschule) Summe inkl. Innenstadt und Ehrenfeld Anlage weiterführende Schulen Seite 4 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Baadenberger Straße 3 24 72 90 0 0 Wasseramselweg (privat) 1 20 20 20 0 0 Summe Ehrenfeld 4 0 92 110 0 0 0,9% 0 9 8 1 11 9 2 Eichendorff-Realschule, Dechenstraße 4 27 108 116 0 0 Geschwister-Scholl-Realschule, Gravenreuthstraße 3 27 81 87 0 0 Berta von Suttner-Realschule, Kolkrabenweg 3 27 81 87 0 0 Summe Ehrenfeld 10 0 270 290 0 0 14,8% 0 144 136 8 178 151 26 Albertus-Magnus-Gymnasium, Ottostraße 4 108 116 6 117 Erweiterungsoption Overbeckstraße Montessori-Gymnasium, Rochusstraße 4 108 116 6 117 Erweiterung um Teilstandort Borsigstraße um 1 Zug SI und 2 Züge SII 12 7 2 9 7 19,5 Gymnasium der Synagogengemeinde Köln, Overbeckstraße 12 0 2 0 2 0 12 0 Internat. Friedensschule; Neue Sandkaul (privat), Fitzmauricestraße 22 0 4 0 4 0 2 4 0 0,0% 0 0 0 0 0 0 0 Summe Ehrenfeld 12 0 303 321 22 313,5 49,1% 0 477 449 28 587 500 87 Max-Ernst-Gesamtschule (GE Toller Straße) 5 27 135 145 4 78 Erweiterung um 1 Zug SI und 1 Zug SII 1 0 27 29 1 19,5 Helios 4 27 108 116 4 78 GE Wasseramselweg, Am Wassermann 6 27 162 174 5 97,5 Fitzmauricestraße 6 27 162 174 5 97,5 Summe Ehrenfeld 22 0 594 638 19 370,5 33,5% 0 326 306 19 401 341 60 48 0 1.259 1.359 41 684 98,4% 0 956 900 56 1.176 1.002 175 2 27 54 58 3 58,5 6 162 174 5 97,5 44 1.151 1.243 39 645 98,4% 972 915 57 1.196 1.018 178 Hauptschule Realschule Gymnasien 27 27 Gesamtschule Stadtbezirk Ehrenfeld Summe insgesamt zurechenbare Schulplätze Innenstadt (Gymnasien) Summe inkl. Innenstadt darin dem Stadtbezirken Lindenthal zugerechnete Züge / Plätze an der GE Wasseramselweg Anlage weiterführende Schulen Seite 5 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Reutlinger Straße 3,5 24 72 oder 96 90 oder 120 00 Schließung -3,5 Züge KHS Hauptschule Bülowstraße 3 24 72 90 0 0 Umzug an den Standort Dagobertstraße / Niederichstraße -3 0 -72 -90 0 0 Summe Nippes 3,5 0 72 oder 96 90 oder 120 0 0 0,9% 0 10 9 1 12 10 2 Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Straße 5 27 135 145 0 0 Edith-Stein-Realschule, Niehler Kirchweg 3 27 81 87 0 0 perspektivische Schließung -3 Züge Summe Nippes 8 0 216 232 0 0 13,8% 0 151 142 9 182 154 29 Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Blücher Straße 3 81 87 5 97,5 Erweiterung mit Teilstandiort Bülowstraße um 1 Zug SI und 2 Züge SII 1 27 29 2 39 Erich-Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 3 27 81 87 5 97,5 Dreikönigsgymnasium, Escher Straße 3 81 87 5 97,5 Erweiterung mit Teilstandiort Reutlinger Straße um 2 Züge SI und 3 Züge SII neus Gymnasium Nippes mit 5 Zügen in der SI und 7 Zügen in der SII (geändert am 18.12.19 von 6/8 auf 5/7) 5 27 135 145 7 136,5 Summe Nippes 15 0 405 435 24 468 53,4% 0 588 551 37 708 596 112 27 Hauptschule Realschule Gymnasien 27 dtbezirk Nippes Anlage weiterführende Schulen Seite 6 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 4 27 108 116 4 78 Erweiterung mit Teilstandort Paul-Humburg-Straße um 2 Züge SI und 1 Zug SII 2 0 54 58 1 19,5 perspektivisch: Niehler Kirchweg / Bülowstraßemit 4 Zügen SI und 3 Zügen SII aufbauend ab 5. Sj. 00 0 0 0 0 Südlich Schmiedegasse mit 5 Zügen SI und 4 Zügen SII aufbauend ab 5. Sj. 5 27 135 145 4 78 neue Gesamtschule Nippes mit 6 Zügen in der SI und 5 Zügen in der SII 6 27 162 162 5 117 0,0% 0 0 0 0 0 0 0 Summe Nippes 17 0 459 481 14 292,5 30,3% 0 334 313 21 402 339 63 43,5 0 1152 oder 1176 1238 oder 1268 38 760,5 98,3% 0 1.083 1.015 68 1.304 1.098 206 32 7 8 1 8 7 4 7 8 46,5 27 1233 oder 1257 1319 oder 1349 42 838,5 98,3% 1.101 1.032 69 1.326 1.117 209 Gesamtschule Summe insgesamt Stad zurechenbare Schulplätze Innenstadt (Gymnasien) Summe inkl. Innenstadt Anlage weiterführende Schulen Seite 7 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Gustav-Heinemann-Schule, Karl-Marx-Allee 3 3 24 72 90 0 0 Schließung -3 Züge Ursula-Kuhr-Schule, Volkhovener Weg 3 24 72 90 0 0 Schließung -4 Züge Summe Chorweiler 6 0 144 180 0 0 0,2% 0 2 2 0 2 2 0 Realschule Henry-Ford-Realschule, Karl-Marx-Allee 43 5 27 135 145 0 0 2 0,8% 0 200 193 7 198 185 12 Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4 5 27 135 145 7 136,5 Gymnasium Pesch, Schulstraße 4 108 116 6 117 Erweiterung um 1 Zug SI und 1 Zug SII 1 27 29 1 19,5 Volkhovener Weg - Umnutzung des Standortes - mit 4 Zügen SI und 6 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj. Summe Chorweiler 10 0 270 290 14 273 42,1% 0 404 390 14 399 374 25 Heinrich-Böll-Gesamtschule, GE Merianstraße 8 27 216 232 5 97,5 Erweiterung mit Teilstandort Karl-Marx-Allee 3 neue Gesamtschule Holzheimer Weg mit 4 Zügen in der SI und 2 Zügen in der SII 4 27 108 116 2 39 0,0% 0 0 0 0 0 0 0 neue Gesamtschule Netzestraße mit 4 Zügen in der SI und 2 Zügen in der SII - Als Planungsoption 0 0 0 0 0 0 0,0% 0 0 0 0 0 0 0 1 - 2 neue Gesamtschule Kreuzfeld,abhängig von der Einwohnerzahl 0 0 0 0 0 0 0,0% 0 0 0 0 0 0 0 Summe 12 0 324 348 7 136,5 36,8% 0 354 341 13 349 327 22 Freie Waldorfschule Freie Waldorfschule, Weichselring 1 20 20 20 1 20 0 00 0 00 0 34 47 893 983 22 429,5 99,9% 0 960 926 34 948 888 60 1 27 27 29 1 19,5 35 74 920 1012 23 449 99,9% 961 927 34 949 889 60 Hauptschule Gymnasien 27 Gesamtschule Summe insgesamt zurechenbare Schulplätze Innenstadt (Gymnasien) Stadtbezirk Chorweiler Summe inkl. Innenstadt Anlage weiterführende Schulen Seite 8 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Johann-Amos-Comenius Schule, Heerstraße 2 24 48 60 0 0 perspektivische Schließung -2 Züge Kopernikusschule, Bonner Straße 3 24 72 90 0 0 perspektivische Schließung -3 Züge Summe Porz 5 0 120 150 0 0 1,4% 0 18 17 1 17 16 1 Wilhelm-Busch-Realschule, RS Heerstraße 3 27 81 87 0 0 perspektivische Schließung -3 Züge Max-Planck-Realschule, RS Planckstraße 4 27 162 116 0 0 perspektivische Erweiterung (Räume GGS Humboldtstraße) um 2 Züge 2 0 54 58 Otto-Lilienthal-Schule, RS Albert-Schweitzer-Straße 4 0 108 116 0 0 Summe Porz 13 0 405 377 0 0 22,0% 0 271 255 15 266 245 20 Lessinggymnasium, GY Heerstraße 4 108 116 6 117 perspektivische Erweiterung nach Auszug der anderen Schulen um 3 Züge SI und 4 Züge SII (zu viel?) 35 4 8 7 4 7 8 Stadtgymnasium Porz, Humboldtstraße 4 27 108 116 5 97,5 perspektivisch: Neues Gymnasium Standort Bonner Straße mit 3 Züge SI und 5 Züge SII Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstraße 3 27 81 87 5 97,5 neues Gymnasium Schubertsttraße mit 6 Zügen in der SI und 8 Zügen in der SII 6 27 162 174 8 152 Summe Porz 20 0 513 580 28 542 57,1% 0 702 662 40 688 635 53 Stresemannstraße 6 162 174 4 78 Erweiterung um je 2 Züge in der SI und SII (Campus mit Grundstück der ehemaligem Finkenbergschule) 25 4 5 8 23 9 neuen Gesamtschule in Porz (möglichst im vorgesehenen Wohnbaugebiet Zündorf Süd, zumindest in dessen Nähe) ,abhängig von zukünftiger Einwohnerzahl 00 0 0 0 0 Summe Porz 8 0 216 232 6 117 18,8% 0 231 218 13 227 209 17 46 0 1.254 1.339 34 659 99,4% 0 1.221 1.152 69 1.197 1.105 92 46 0 1.254 1.339 34 659 99,4% 1.229 1.159 70 1.205 1.112 93 Stadtbezirk Porz Hauptschule Realschule Gymnasien 27 Gesamtschule Summe insgesamt zurechenbare Schulplätze Innenstadt (Gymnasien) Summe inkl. Innenstadt 27 Anlage weiterführende Schulen Seite 9 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Adolph-Kolping-Schule, HS Falckensteinstraße 2,5 24 48 oder 72 60 oder 90 00 perspektivische Schließung - 2,5 Züge Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 24 72 90 0 0 perspektivische Schließung - 3 Züge Summe Kalk 5,5 0 120 oder 144 150 oder 180 0 0 1,6% 0 22 21 1 23 21 2 Albert-Schweitzer-Realschule, Hardtgenbuscher Kirchweg 3 27 81 87 0 0 Käthe-Kollwitz-Realschule, Petersenstraße 4 27 81 116 0 0 0,0% Abbau 1 Zug, das Bedarf durch neue weiterführende Schulen kompensiert wird (vgl. Vorlage xxxx/xxxx) -1 0 -27 -29 0 0 0,0% Summe Kalk 6 0 135 174 0 0 21,3% 0 289 274 15 305 279 26 Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 4 27 108 116 6 117 Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße 4 27 108 108 7 136,5 Gymnasium Poll-Vingster-Straße mit 6 Zügen SI und 8 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj. 6 27 162 174 9 175,5 GY ??? - Standortsuche erforderlich - mit 5 Zügen SI und 7 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj. Summe Kalk 14 0 378 398 22 429 54,0% 0 731 693 37 772 706 66 Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 6 27 162 174 5 97,5 Gesamtschule Frankfurter Straße / Fuldaer Straße (Betriebshof) mit 6 Zügen SI und 5 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj. 6 27 162 174 5 97,5 Gesamtschule (Grundstücksalternative für Walter-Pauli-Ring erforderlich) mit 5 Zügen SI und 4 Zügen SII, aufbauend ab 5. Sj. 5 27 135 145 4 78 Bildungscampus Erzbistum inkl Gesamtschule mit 4 Zügen SI und 4 Zügen SII (?), aufbauend ab 5. Sj. 4 27 108 108 4 78 Summe Kalk 21 0 567 601 18 351 22,5% 0 304 289 16 321 294 27 46,5 0 1200 oder 1224 1323 oder 1353 40 780 99,4% 0 1.345 1.276 69 1.421 1.299 121 5 27 135 145 7 136,5 51,5 27 1335 oder 1359 1468 oder 1498 47 916,5 99,4% 1.354 1.285 69 1.430 1.308 122 Hauptschule Realschule Gymnasien Gesamtschule Summe insgesamt Stadtbezirk Kalk zurechenbare Schulplätze Innenstadt (Gymnasien) Summe inkl. Innenstadt Anlage weiterführende Schulen Seite 10 von 10 Max Wert. Ø-Wert Differenz Ø Anteil Elternwunsch Befragung 2012 Plätze SII (Ø 19,5) Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) SEP 2016 Max. Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<11 Jahre) 2020-2030 Ø Übergänger lt. Einwohnerprognos e (10<1Jahre) 2020 - 2030 Differenz Ø zu max. Übergänger Referenz: mögliche Übergänger bis 2020-2028 lt. Fortschreibung EW-Daten 31.20.2018 Schulform Straße Züge SI Richt-frequenz Summe Max.SuS Züge SII Nelson-Mandela-Schule, Wuppertaler Straße 2 24 48 60 0 0 Tiefentalstraße 2 24 48 60 0 0 Summe Mülheim 4 0 96 120 0 0 1,5% 0 24 23 2 26 24 2 Johann-Bendel-Realschule, Danzier Straße 3 27 81 87 0 0 Elly-Heuss-Knapp-Realschule, Fürstenbergstraße 3 27 81 87 0 0 LassalleStraße 3 27 81 87 0 0 Private RS Dialog, Arnsberger Straße 2 27 54 58 0 0 Summe Mülheim 11 0 297 319 0 0 17,2% 0 273 253 20 289 264 26 Rheingymnasium, Düsseldorfer Straße 3 27 81 87 5 97,5 Genovevagymnasium, Genovevastraße 4 27 108 116 6 117 Hölderlin-Gymnasium, Graf-Adolph-Straße 3 27 81 87 5 97,5 Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium, Kattowitzer Straße 5 27 135 145 7 136,5 Private GY Dialog, Arnsberger Straße 2 27 54 58 3 58,5 Summe Mülheim 17 0 459 493 26 507 45,6% 0 722 669 53 766 699 68 Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 9 27 243 261 7 136,5 Gesamtschule Mülheim Ferdinandstraße und Rendsburger Platz 4 27 10 8 116 4 78 Erweiterung um 4 Züge SI und 2 Züge SII 4 0 108 116 2 39 Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 6 27 162 174 5 97,5 Gesamtschule Dellbrück, Dellbrücker Mauspfad 4 27 108 116 2 39 Gesamtschule Mülheimer Hafen mit 4 Zügen SI und 4 Zügen S II, aufbauend ab 5. Sj. 4 27 108 116 4 78 Summe Mülheim 31 0 837 899 24 468 34,8% 0 551 510 40 584 533 52 63 0 1.689 1.831 50 975 99,1% 0 1.570 1.454 115 1.666 1.519 147 2 27 54 58 3 58,5 65 27 1.743 1.889 53 1.034 99,1% 1.584 1.468 116 1.681 1.533 148 Stadt Köln Summe alle weiterführenden Schulen in Köln 428,5 11181 oder 11256 12215 oder 12304 386 7.448 10.373 9.799 574 11.474 10.248 1.226 Hauptschule Realschule Gymnasien Stadtbezirk Mülheim Gesamtschule Summe insgesamt zurechenbare Schulplätze Innenstadt (Gymnasien) Summe inkl. Innenstadt
  • Anlage 7, BV 7 07.05.2020 - Auszug TOP 7.6

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 08.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksv ertretung Porz vom 07.05.2020 öffentlich 7.6 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020 Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen und Frau Bastian (FDP) "Fortschreibung der Schulentwicklungs- planung Köln 2020" AN/0557/2020 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020" AN/0554/2020 I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion, der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Bastian (FDP) Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob eine Erweiterung, Aufstockung der Lise-Meitner Gesamtschule in Porz-Finkenberg möglich ist. Das Ergebnis ist die Bezirksvertretung Porz vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen folgende Ände- rungen für den Stadtbezirk Porz in der Vorlage zu ersetzen/ergänzen: Die Planung und Errichtung einer Gesamtschule in Porz ist inkl. integrierter Sekun- darstufe II und unabhängig von den Planungen zu Zündorf Süd, vorzunehmen. Eine Grundschule Schuberstr/Kennedystr. soll wie beantragt vorgesehen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9) sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gegeben wird. (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzube- reiten und als Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. (3) beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob eine Erweiterung, Aufstockung der Lise-Meitner Gesamtschule in Porz-Finkenberg möglich ist. Das Ergebnis ist die Bezirksvertretung Porz vorzulegen. (4) beschließt die Verwaltung zu beauftragen die Planung und Errichtung einer Gesamtschule in Porz ist inklusive integrierter Sekundarstufe II und unabhä n- gig von den Planungen zu Zündorf Süd vorzunehmen. Eine Grundschule Schubertstraße/Kennedystraße soll wie beantragt vorgese- hen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 18, 1.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 Sondersitzung 20.05.2020 0418-2020

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 21.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.05.2020 öffentlich 1.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köl n 2020 0418/2020 Die FDP-Fraktion gibt zur Protokoll: „Hinsichtlich der Thematik „Realschul- und Hauptschullandschaft in Köln“, Punkt 4.3. der Vorlage, tätigt die Verwaltung einige relevante Äußerungen zur Thematik der Zu- kunft von Hauptschulen. Demnach erscheine es denkbar, dass es in Köln zumindest längerfristig keine Hauptschulen mehr geben bzw. ihre Zahl weiter deutlich sinken könnte. Wir als FDP Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen halten diese so absolute Planung und Entwicklung für falsch. So haben alle Schulformen, begonnen von der Förderschule über die Gesamtschule bis hin zum Gymnasium ihre Berechtigung. Nur so vermag dem zu respektierenden Eltern- und Schülerwillen entsprochen werden. Jeder Elternteil möchte für sein Kind das Beste. Insoweit ist es auch nachzuvollzie- hen, dass im Hinblick auf den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife die Nachfrage nach einem Platz an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule stetig steigt. Dennoch dürfen wir unseres Erachtens vermeintlich lernschwächere Kinder nicht aus dem Auge verlieren. Dies bedeutet, dass wir diese Kinder so beschulen, dass diese zu einem soliden Schulabschluss geführt werden. Dabei hat sich in der Vergangen- heit bislang die Schulform der Hauptschule bewährt. Daher sollte die Form der Hauptschule nicht ohne Not und ohne Abfrage des Elternwillens einfach aus der Schullandschaft verschwinden. Daher propagiert die FDP Fraktion eine entspre- chende Abfrage des Elternwillens um festzustellen, inwieweit diese die Hauptschule als die für ihre Kinder gangbare Schulform wünschen. Schließlich darf es nicht dazu kommen, dass Kinder durch die Stadt fahren müssen, um auf die für sie geeignete Schulform zu gelangen.“ Herr Hölzer stellt die Vorlage „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ anhand einer Präsentation vor. Zur der Vorlage „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ liegt ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion sowie zu diesem ein Ersetzungsantrag der Fraktion Die Grünen und ein Ergänzungsantrag des Herrn Ilg vor. Herr Ilg gibt bzgl. seines Ergänzungsantrages zu Protokoll: „Ich habe mich immer vehement für den Erhalt der Hauptschule in Rodenkirchen eingesetzt….Auch in Wesseling dürfte das Modell „Ha uptschule“ unter Druck geraten sein. Zu allem Unglück ist das Schulgebäude der dortigen Hauptschule unlängst durch einen Brand, weitgehend zerstört worden….Da l iegt es doch förmlich auf der Hand, dass Rodenkirchen und Wesseling hier kooperieren. Interkommunale Koope- ration ist ein mögliches und sinnvolles Mittel - wie sie der Broschüre des Städtetages und der Landesregierung entnehmen können. “ Herr Ilg bittet dem Ersetzungsantrag der Fraktion Die Grünen beitreten zu dürfen. Zudem ergänzt die Fraktion Die Grünen ihren Antrag um den Passus des Ergän- zungsantrages des Herrn Ilg. Die Fraktion der Grünen stimmt dem Beitritt des Herrn Ilg zu. Es liegt somit ein modifizierter Ersetzungsantrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt des Herrn Ilg vor. Herr Homann lässt über diesen modifizierten Ersetzungsantrag abstimmen: 1. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zur Prüfung au fzufordern, ob im Bereich Meschenich (siehe hierzu insbesondere die Fläche 2- 213-012 aus dem Regional- plan, Modul III) eine Gesamtschule errichtet werden kann, um dem Bedarf an geeig- neten Schulplätzen im dortigen Einzugsgebiet gerecht zu werden. Bei dieser Analyse möge die Verwaltung auch einen Zeithorizont für eine mögliche Realisierung nennen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der BV2 sowie dem S chulausschuss bis zu den Herbstferien 2020 vorzulegen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die räumlichen und organisatorischen Mög- lichkeiten zu prüfen, den Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulempfehlung in Rodenkirchen, z.B in Form einer „interkommunalen Kooperation“ mit der Stadt Wes- seling, auch zukünftig eine heimatnahe Beschulung zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und drei Stimmen der CDU- Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme des Herrn Ilg abgelehnt. (nicht anwesend: Frau Ante, Herr Küpper, Herr Heinzlmeier, Herr Daniel, Herr Wolters, Herr Bronisz) Herr Homann lässt sodann über den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion abstim- men: 2. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Die Bezirksvertretung bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, im Bereich „Rondorf Nordwest“, Anlage 4, eine Gesamtschule zu planen, um dem Bedarf an ge- eigneten Schulplätzen im Einzugsgebiet der zu errichtenden Schule gerecht zu wer- den. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen gegen drei Stimmen der CDU-Fraktion und die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Ante, Herr Küpper, Herr Heinzlmeier, Herr Daniel, Herr Wolters, Herr Bronisz) Sodann lässt Herr Homann über die geänderte Vorlage abstimmen. 3. Beschluss: Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ra t folgenden geänderten Be- schluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die „Fortschreibung der Schulentwick lungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit der ein aktualisierter Gesamtübe rblick über gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (stark steigende S chüler*innenzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9) sowie über Lösungsansä tze zur bedarfsgerech- ten Gestaltung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen gege- ben wird. (2) beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen entsprechende schulorganisa torische Maßnahmen vorzubereiten und als Beschlussvorlagen bei gesiche rter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen. (3) Die Bezirksvertretung bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, im Bereich „Rondorf Nordwest“, Anlage 4, eine Gesamtschule zu planen, um dem Bedarf an geeigneten Schulplätzen im Einzugsgebiet der zu er- richtenden Schule gerecht zu werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Ante, Herr Küpper, Herr Heinzlmeier, Herr Daniel, Herr Wolters, Herr Bronisz)
  • Anlage 12 Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Kölnals untere Schulaufsicht

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    Dezernat für Bildung, Jugend und Sport z.Hd. Herr Voigtsberger Ihr Schreiben Mein Zeichen Sehr geehrter Herr Voigtsberg~r, Schulamt für die Stadt Köln als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde Dienstgebäude: Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln (Deutz) Spre_chzeiten: Nach Vereinbarung KVB, DB: Linien 1, 3, 4, 9, 151, 153, S-Bahn Haltestelle: Messe-Deutz Auskunft erteilt: Frau Zeißig Zimmer: 09 1 41 Ruf: {02 21) 2 21-29074 Telefax: (02 21) 2 21-29253 e-mail: claudia.zeissig@stadt-koeln.de Tag 14.05.2020 für die Möglichkeit z_ur Schulentwicklungsplanung des Schulträgers Stellung zu nehmen bedanken wir uns herzlich. Wir haben uns im Schulaufsichtsteam mit der Vorlage auseinander gesetzt und möchten auf zwei Punkte besonders hinweisen: Ausbaubedarfe der Grundschullandschaft in Köln Die Ausführungen zur Berechnung und Umsetzung der Kommunalen Klassenrichtzahl machen sehr deut­ lich, dass bereits jetzt in Köln Schulplätze fehlen. Der Schulträger bildet 30 Klassen, analog 10 dreizügige Grundschulen weniger, als er dies aufgrund der Rechtsverordnung tun dürfte. Für die Schulen ergeben sich aus diesem Handeln massive Probleme: Die Eingangsklassen sind bereits bis zur Obergrenze gefüllt, durchschnittlich besuchen 25 Kinder diese Klas­ sen, an einigen Standorten sind es bis zu 29 Kind er aus zum Teil belasteten sozialen Verhältnissen, mit nur geringen Deutschkenntnissen, Migra~ionshintergrund oder auch geringen Erfahrungen im Bereich der frü­ hen Bildung. Der Verbleib in der Schuleingangsphase führt dazu, dass die Klassen der 2. Schuljahre mit noch mehr Schü­ lerinnen und Schülern besetzt sind. Besonders belastend ist, dass auch in den Schulen mit Gemeinsamem Lernen 25 Kinder pro Klasse aufgenommen werden müssen. Hier sind dann neben den Kindern auch noch zusätzliche Erwachsene in den Klassen. Für einige Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist diese Klassenfrequenz deutlich zu hoch. . Diese vom Schulträger bislang zur Verfügung gestellten Bedingungen führen schon jetzt zu großen Belas­ tungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte aber auch der weiteren Mitarbeitenden im schuli­ schen Umfeld. Im Jahr 2018 wurden nach Neuer Kölner Statistik {06.05.2019) 11582 Kinder geboren. Diese Zahl unter­ scheidet sich um einige hundert Kinder von der Vorausberechnung der Schulentwicklungsplanung (vgl. S. 10) Hier wird von ca. 10.000 Erstklässlern im Schuljahr 2024/25 ausgegangen. Die Schulentwicklungsplanung macht auch für die einzelnen Stadtviertel sehr deutlich, dass dringend Schulplätze geschaffen werden müssen, auch aus Sicht der Schulaufsicht ist es notwendig, sehr zeitnah mindestens 30 neue Grundschulen zu errichten und die bisherigen 141 Standorte durch entsprechende Maßnahmen auf die weiterhin wachsende Schülerzahl vorzubereiten und die notwendigen Sanierungen und Erweiterungen zeitnah umzusetzen, um allen Kölner Kindern gute und vergleichbare Bildungschancen zu ermöglichen. Aus schulfachlicher Sicht sind Grundschulen mit einer Zwei-bis Vi1::rzügigkeit sinnvoll, da hier schulorgani­ satorisch, aber auch für die Unterrichtsversorgung und das Schulleben die vielfältigen Aufgaben für alle Beteiligten gut umsetzbar sind. Neben guter räumlicher Bedingungen für den Unterricht ist auch der Bedarf an ausreichender Raumkapazi­ tät für Sport und Spiel sowie für die Angebote des Offenen Ganztags zu berücksichtigen. Gerade hier sind die Möglichkeiten der Förderung, der Inklusion und der Überwindung sozialer Probleme für alle Kinder gegeben. Die Grundschule ist Lern-und Lebensraum der Kinder. Errichtung einer weiteren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Bereits im Sommer 2018 haben die Leitungen der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwick­ lung deutlich gemacht, dass die Schulplatzkapazitäten bei weitem nicht ausreichen und einige Schülerinnen und Schüler nicht an der nächstgelegenen Schule aufgenommen werden können. Die bauliche Situation wird sich nur an der Schule „Auf dem Sandberg" verbessern, besonders an der Schule „Redwitzstr." ist der bauliche Zustand bekanntermaßen katastrophal. Nun ist in der Schulentwicklungsplanung vorgesehen, eine weitere Förderschule im 11Kreuzfeld 11 zu bauen. Dies ist eine eher langfristige Perspektive. Die Schülerinnen und Schüler benötigen jedoch kurzfristig angemessene räumliche Bedingungen, so dass auch über die Schaffung !=ines Interims nachgedacht werden sollte. Wir sehen die großen Herausforderungen, die Sie als Schulträger zu bewältigen haben. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit, die angestoßenen Diskussionsprozesse, beso'nders aber auf die neuen Schu­ len, die wir gemeinsam auf den Weg bringen. Mit freundlichen Grüßen Sprecherin im Schulamt für die Stadt Köln Schulamtsdirektorin

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2020

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
  2. 27.04.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.3, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  3. 04.05.2020

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  4. 04.05.2020

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.8, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 04.05.2020

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  6. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  7. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.6, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  8. 11.05.2020

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.4, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  9. 14.05.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 1.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  10. 20.05.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 1.1, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  11. 25.05.2020

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  12. 28.05.2020

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  13. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  14. 15.06.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  15. 18.06.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 10.11, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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