Mandari Insight

V/0734/2007

KiBiz - Folgeabschätzung des neuen Kinderbildungsgesetzes für Münster

Vorlagen 16.11.2007

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Anlage 2 - Übersicht KiBiz-Pauschalen

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Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion

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Berichtsvorlage

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Anlage 2 - Übersicht KiBiz-Pauschalen

2243 Zeichen

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Druck sache 14/5229 
27
Beschluss des Ausschusses 
über die Anlage zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Landesregierung 
Anlage zu § 19  
1. Gruppenformen 
Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung 
Die Zahl der Kinder im Alter von 2 Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als 6 betragen. 
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren 
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter 
Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer w esentlichen Behinderung bedroht sind, 
und bei denen dies von einem Träger der Eingliederu ngshilfe festgestellt wurde, erhalten den 
3,5fachen Satz der Kindpauschale III b. Ergibt sich für das Kind nach dieser Anlage eine höhere 
Pauschale, ist diese zu zahlen. 
Die sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ergebend en Veränderungen sind in den Tabel-
lenwerten zu den Kindpauschalen nicht enthalten. 
Kinderzahl Wöchentliche 
Betreuungszeit 
Kindpauschale 
in EUR 
Personal
a 20 Kinder 25 Stunden 4.288,70 2 Fachkräfte, insgesamt  
55 Fachkräftestunden (FKS) und  
12,5 sonstige FKS einschließlich 
Freistellung
b 20 Kinder 35 Stunden 5.746,70 2 Fachkräfte, insgesamt  
77 FKS und 17,5 FKS, einschließlich 
Freistellu
ng
c 20 Kinder 45 Stunden 7.369,75 2 Fachkräfte, insgesamt  
99 FKS und 22,5 FKS einschließlich 
Freistellung
Kinderzahl Wöchentliche 
Betreuungszeit 
Kindpauschale 
in EUR 
Personal
a 10 Kinder 25 Stunden 8.841,70 2 Fachkräfte, insgesamt 
55 FKS und 15 FKS, einschließlich 
Freistellung
b 10 Kinder 35 Stunden 11.863,40 2 Fachkräfte, insgesamt  
77 FKS und 21 FKS, einschließlich 
Freistellung
c 10 Kinder 45 Stunden 15.215,20 2 Fachkräfte, insgesamt 
99 FKS und 27 FKS, einschließlich 
Freistellung
Kinderzahl Wöchentliche 
Betreuungszeit 
Kindpauschale 
in EUR 
Personal
a 25 Kinder 25 Stunden 3.165,24 1 Fachkraft und 
1 Ergänzungskraft, insgesamt  
27,5 FKS, 27,5 EKS und 10 FKS, 
einschließlich Freistellung 
b 25 Kinder 35 Stunden 4.225,36 1 Fachkraft und 
1 Ergänzungskraft, insgesamt  
38,5 FKS, 38,5 EKS und 14 FKS, 
einschließlich Freistellung
c 20 Kinder 45 Stunden 6.771,85 1 Fachkraft und 
1 Ergänzungskraft, insgesamt  
49,5 FKS, 49,5 EKS und 18 FKS, 
einschließlich Freistellung

Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion

1833 Zeichen

26/98/2097

SPD-RATSFRAKTICH MS Vi Ss. eva
—

SPD-Fraktion
im Rot dar Studt Münster

Stadt Münster >
Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport
Frau Stradträtin
Dr. Andrea Hanka nz 13
" - 43 149 Münster
Teen OR 5143214
Taleine 0251.57 3750

Auschuss für Kinder, Jugend und Familie Eat cher @muensie.de
Hain Vorsitzenden 3 .
Josef Rickfsider
. Über die Geschäftsstelle der
CDU-Ratsfraktion j
03.08.2007

Folgsabschätzung des KiBiz (Kinderbildungsgeasate) für dis Stadt Münster

Sahr geshrie Frau Dr. Hanke,
sehr geehrter Herr Rickfeider,

die SPD-Fraktion stelit zur Sitzung des AKJE folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Folgeabschätzung des s6ög. KiBiz (Kinderbil-
Qungsgesetz) für die Stadt Münster zu erstellen und dem AKJF sowie dem Rat der
Siadt Münster In der jeweils ersten Sitzung nach der Sommerpause vorzulegen.

Gleichzeitig möchten wir in diesem Zusammenhang nochmals auf den SPD-
Ratsantrag vom 28.03.2008 „Chancengerschtigkeit schaffen — Einstieg In den kas-
tenlosen Kindergarten prüfen” hinweisen, auf den es bis hatte keinarle) offizisjle Ro=
aktian seitens der Verwaltung gab.

Begründung: j .
Der Minister für Generationen, Frauen, Familie und Infagration hat am 22.05.07 den
Geselzentwurf des sog. KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ins Kabinstt eingebracht. Es
sind erhebliche Veränderungsn gegenüber der heute gültigen Gesetzeslage für Tra-
ger und Kormmunen vorgesehen, Die Verwaltung soll dem AKIF und dem Rat der
Stadt die zu erwartenden Veränderungen darstellen, damit eine frühzeitige Diskusal-
on und Melnungsbildung in den zuständ igen Gremien möglich Ist, .

922. Anne Hakeres
kinder-, Jugend- und familienpolitischs Spracharin

»

1: Üffeuagszeiten May Su122. 19217, Fr mie. Errmichber mit der Buslinie 1,5.8
Bankvechindurg: Sparkasse Mönsie: - BLZ AOG.SON SO ..Kio.Nir. 331450

Berichtsvorlage

23676 Zeichen

V/0734/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
KiBiz - Folgeabschätzung des neuen Kinderbildungsgesetzes für Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
12.12.2007 Hauptausschuss Bericht 
12.12.2007 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Folgenabschätzung für Münster 
 
1.  Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des KiBiz 
 
Am 22. Mai 2007 hat die Landesregierung den „Gesetzentwurf zur frühen Bildung und Förderung 
von Kindern" verabschiedet und dem Landtag zugeleitet. Das neue Gesetz mit der Abkürzung 
KiBiz (Kinderbildungsgesetz) löst das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-
Westfalen (kurz: GTK) aus dem Jahre 1993 ab. Der nordrhein-westfälische Landtag hat das neue 
Kinderbildungsgesetz am 25. Oktober 2007 in 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll am 1. 
August 2008 - zum Kindergartenjahr 2008/2009 - in Kraft treten.  
 
Die inhaltlichen Zielsetzungen des Gesetzes beziehen sich insbesondere auf die Verbesserung 
der Lebensverhältnisse der Familien und die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
Um dies zu erreichen, formuliert die Landesregierung die folgenden Qualitätsmerkmale: 
 
• Stärkung der Bildungs- und Erziehungsarbeit im frühen Kindesalter  
• Umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren  
• Sicherung einer vielfältigen Angebotsstruktur  
• Orientierung der Betreuungszeiten an den unterschiedlichen Bedarfen der Familien  
• Vereinfachung des Finanzierungssystems durch Pauschalierung.  
• Sicherung der pädagogischen Qualität in den Tageseinrichtungen und  
• Aufwertung der Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den Tageseinricht-
ungen 
 
Besonderes Augenmerk richtet der Gesetzgeber darüber hinaus auf den Ausbau der Vernetzung 
zwischen Kindertageseinrichtung und Schule sowie auf die Erweiterung von Angebotsstrukturen 
im Rahmen von Familienzentren und auf di e Auswirkungen geänderter Familienstrukturen und 
Vorlagen-Nr.: 
V/0734/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Braun 
Ruf: 
492 51 03 
E-Mail: 
BraunO@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.11.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0734/2007 
 
des demografischen Wandels sowie auf die Integration von Kindern mit Zuwanderungshinter-
grund. 
 
Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes, die zur Umsetzung der vorgenannten Ziele führen sollen, 
sind: 
 
• Das Land unterstützt die Kommunen erstmalig bei der Förderung der  Kindertagespflege 
mit 725 € pro Kind. Der Zuschuss soll für die Qualifizierung oder Alterssicherung der Ta-
gespflegepersonen eingesetzt werden. 
 
• Familienzentren erhalten mit dem KiBiz eine gesetzliche Grundlage. Insgesamt sollen 
landesweit 3.000 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut werden. Mit 
jährlich jeweils 12.000 € sollen bis zum Jahr 2012 wohnortnahe Betreuung, Bildung und 
Beratung gebündelt werden Die Eltern sollen bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützt wer-
den und erhalten weitere Hilfen und Angebote bei der Kinderbetreuung oder passgenaue 
Familienbildungsangebote. 
 
• Die bisherige Sprachförderung wird mit der Zielsetzung umgestellt, dass alle Kinder spä-
testens bis zum Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrschen sollen, dass sie unab-
hängig von ihrer Herkunft die gleichen Bildungs- und Entwicklungschancen haben. Pro 
Kind zahlt das Land einen Zuschuss von 340 €. Die Förderbedarfe werden im Rahmen 
des neuen Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 ermittelt.  
 
• Plätze für Schulkinder, die nicht in ausgewiesenen Förderhorten betreut werden,  werden 
max. bis 2012 gefördert. Die Förderung von Schulkindern wird damit auf Dauer in den 
schulischen Bereich verlagert. Der Landesgesetzgeber trägt damit dem Ausbau von An-
geboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Rechnung. 
 
• Die Kindertageseinrichtungen werden künftig auf der Basis von Kindpauschalen gefördert. 
 
a) Neue Gruppentypen: 
 
Die Kindpauschalen leiten sich rechnerisch ab aus Personal- und Sachkosten von drei 
Gruppentypen: 
 
Gruppe I:  Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt für 20 Kinder  
Gruppe II:  Gruppe mit Kindern unter drei Jahren  für 10 Kinder 
Gruppe III:  Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt für 25 Kinder, 
bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden für 20 Kinder. 
 
Die einzelnen Pauschalen sind der Tabelle in der Anlage zu entnehmen.  
 
Eine Überschreitung der Zahl der Kinder pro Gruppe soll nicht mehr als zwei Kinder 
betragen.  
 
b) Betreuungszeiten: 
 
Die Förderung richtet sich nach den unterschiedlichen Betreuungszeiten: 25, 35 oder 45 
Stunden. Das neue Gesetz soll ein bedarfsgenaueres Angebot für Kinder und Eltern, das 
sich an unterschiedlichen Öffnungszeiten orientiert, ermöglichen. Damit soll auch der un-
terschiedliche Betreuungsbedarf der Eltern berücksichtigt werden. 
 
 
Die Eltern können zwischen den genannten Betreuungszeiten wählen, soweit diese als 
Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von einer Einrichtung als bedarfsgerecht 
angeboten werden.

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V/0734/2007 
 
 
c) Förderung  
 
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird entschieden, welche Gruppenformen mit wel-
chen Betreuungszeiten in den Einrichtungen erforderlich sind. Bis zum 15. März eines 
Jahres ergibt sich daraus das Einrichtungsbudget (Planungsbudget) für das kommende 
Kindergartenjahr. Dieses Budget wird zum Abschluss des Kindergartenjahres mit dem 
aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme ermittelten Vergleichsbudget abgeglichen.  
Über- und Unterschreitungen zwischen Budgets werden berücksichtigt, wenn sie bezogen 
auf die Einrichtung über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgehen. 
 
Nachweis und Grundlage für die einzelne Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen 
dem Träger und den Eltern. Für Kinder, die eine Einrichtung nicht während des gesamten 
Kindergartenjahres besucht haben, erhält der Träger eine anteilige Förderung. 
 
d) Besondere Einzelförderungen 
 
Einrichtungen mit Kindern mit Behinderungen erhalten für jedes Kind eine 3,5-fache Kind-
pauschale eines Kindes in einer Kindergartengruppe. Ergibt sich für ein Kind aufgrund der 
Gruppenform eine höhere Pauschale, wird diese gezahlt. 
 
Eingruppige Einrichtungen, die am 28.02.2007 im Betrieb waren, sowie Einrichtungen in 
sozialen Brennpunkten können eine zusätzliche Förderung von 15.000 € erhalten, wenn 
der Träger die Einrichtung ansonsten nicht ausreichend finanzieren kann. 
 
e) Mietzuschuss 
 
Die Kaltmiete mit Mietverträgen bis zum 28.02.2007 wird aufgrund der tatsächlichen Miete 
bezuschusst. Allerdings wird in diesem Zusammenhang pro Gruppe die in die Pauschalen 
eingerechnete Erhaltungspauschale für Eigentümer abgezogen. Für Mietverträge, die 
nach diesem Stichtag abgeschlossen werden Art und Höhe der Zuschüsse durch eine 
Rechtsverordnung festgelegt. 
 
f) Trägeranteile 
 
Der kirchliche Trägeranteil wird von 20 % auf 12% der Betriebskosten abgesenkt. Das 
Land übernimmt 75% der Kosten für die Absenkung; die Kommunen 25%. Dafür sollen 
die Kirchen ihr Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtung der 
Ergebnisse der Jungendhilfeplanung aufrecht halten. Die Prozentanteile an den Betriebs-
kosten für alle anderen Träger ändern sich nicht. 
 
g) Elternbeiträge  
 
Der Anteil der Elternbeiträge an der Finanzierung der Betriebskosten wird gesetzlich auf 
19% festgesetzt. Für die Festsetzung und Einnahme der Elternbeiträge sind die Kommu-
nen zuständig. Das Land beteiligt sich nicht an einem Ausgleich von Mindereinnahmen 
bei den Elternbeiträgen. 
 
h) Rücklagen 
 
Rücklagen, die bei In-Kraft-Treten des KiBiz bereits vorhanden sind, werden mit den Be-
triebskostenzuschüssen zum Kindergartenjahr 2013/2014 endgültig verrechnet. 
 
Ausführungs- und/oder Durchführungsverordnungen, die Konkretisierungen zu den vorgenannten 
Punkten enthalten, sollen gegen Mitte Dezember 2007 vorliegen. Angekündigt wurden eine Ver-
fahrensverordnung, eine Vereinbarung zur Qualifikation und Personal, eine Vereinbarung über

4 
V/0734/2007 
 
die Fortbildung, eine Verordnung zu Familienzentren, eine Verordnung zur Kaltmiete sowie eine 
Bildungsvereinbarung. 
 
Im Jahr 2011 sollen die Auswirkungen des Gesetzes unter Beteiligung der Spitzenverbände der 
öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen überprüft werden.  
 
 
2. Auswirkungen des KiBiz auf die Kindertagesbetreuung in Münster 
    (Vorläufige Schätzungen) 
 
Die nachste
hend dargestellte Folgeabschätzung muss zum aktuellen Zeitpunkt vage formuliert 
werden, da die vorgenannten Ausführungs- und/oder Durchführungsverordnungen zurzeit noch 
nicht vorliegen. Eine konkretisierte Darstellung zu den Folgen der KiBiz-Umsetzung insbesondere 
hinsichtlich der Kosten bzw. Folgekosten wird die Verwaltung im Rahmen einer weiteren Vorlage 
im ersten Quartal 2008 den politischen Gremien vorstellen. 
 
Die Folgeabschätzung zum KiBiz für die Stadt Münster greift unter anderem den Antrag der SPD-
Fraktion vom 06.06.2007 auf, in dem die Verwaltung gebeten wurde, eine entsprechende Ein-
schätzung dem Ausschuss vorzustellen. 
 
Das KiBiz in der verabschiedeten Fassung nimmt den individuellen Betreuungsbedarf in den 
Blick. Die bisherigen Strukturen einer Einrichtung werden ersetzt durch den jährlich neu zu  erklä-
renden Bedarf der Eltern und die damit verbundene, bedarfsbezogene Umstrukturierung bzw. 
Anpassung der Einrichtung. Die Jugendhilfeplanung wird gemeinsam mit den Trägern die Struk-
turen einer Einrichtung immer wieder neu aushandeln. Dieser Systemwechsel und die im Rah-
men des politischen Beratungsverfahrens eventuell noch erfolgenden Änderungen bilden den 
Hintergrund für die hier dargelegte Folgenabschätzung zum KiBiz für die Kindertagesbetreuung 
in Münster. 
 
Um trotz der genannten Unwägbarkeiten eine nachvollziehbare Einschätzung vorzunehmen, ist 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien von folgenden Rahmenbedingungen ausgegan-
gen: 
 
• Umsetzungen der heutigen GTK-Gruppen bzw. der GTK-Platzstruktur in die „KiBiz-
Struktur“ auf dem Hintergrund einer „Status-Quo“-Analyse 
 
Die „Status-Quo“-Analyse der Umsetzung berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben und 
die damit verbundenen Erfordernisse. Sie ermög licht eine Einschätzung der sich aus den 
reinen gesetzlichen Änderungen ergebenden künftigen Finanzierung. Auf dieser Grundla-
ge werden die weiteren Bedarfsplanungen dargestellt und sozialräumlich abgestimmt 
(Entwicklung der Kindertagesbetreuung, Flexibilisierung, u3-Ausbau, künftige Förderbe-
dingungen für Schulkinder etc.). 
 
• Fortsetzung des städtischen u3-Ausbauprogramms (100 neue Plätze pro Jahr bis 
2010) und
 
• Umsetzung und Umstrukturierung der städtischen Module im Rahmen des KiBiz 
 
Die bestehenden, im Rahmen des städtischen u3-Programms (von 2005 bis 2007) ge-
schaffen u3-Plätze, die zurzeit ohne Landesfinanzierung betrieben werden, werden in die 
„KiBiz“-Struktur integriert und analog der damit verbundenen Kind- und Gruppenpauscha-
len gefördert und finanziert.  
 
Die tatsächliche Mitfinanzierung durch das Land im Rahmen möglicher Landesausbau-
kontingentierungen und Ausbauquoten ist noch offen. Abzuwarten ist ebenfalls inwieweit 
die Einrichtungen von den im Rahmen des sogenannten Krippengipfels des Bundes be-
schlossenen Zuschüsse profitieren können.

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V/0734/2007 
 
 
• Berücksichtigung und Orientierung an dem sozialräumlichen und demografischen 
Bedarf in Abstimmung mit den individuellen Zielen der Träger 
 
Bestehende Rechtsansprüche und gesellschaftspolitische Entwicklungen mit daraufbasie-
renden gesamtstädtischen Selbstverpflichtungen (u3-Ausbau in der Kindertagesbetreu-
ung in Münster bis zum Jahr 2010 auf 20 % und weitergehende bundes- und landespoliti-
schen Ausformulierungen) sind jeweils wohnbereichsbezogen angemessen umzusetzen. 
Daraus ergeben sich im Einzelfall im Wohnbereich Planungserfordernisse, die über eine 
bloße „Status Quo“-Umsetzung hinausgehen und jeweils mit den Einrichtungen bzw. Trä-
gergruppen abgestimmt werden müssen. Wie bisher auch, müssen diese Entwicklungen 
vielfältige Rahmenbedingungen berücksichtigen und im Kontext der bestehenden Res-
sourcen erfolgen sowie die demografischen Entwicklungen berücksichtigen.  
D.h., dass die bisherigen Planungsinstrumente wie z.B. jährliche Berichte für die parla-
mentarischen Gremien weiterhin eingesetzt und entwickelt werden. 
 
• Finanzformel und Abrechnungssystematik 
 
Das KiBiz ersetzt eine Abrechnungsform, die im Wesentlichen tatsächliche Kosten be-
rücksichtigt, durch eine Abrechnung, die auf Dauer ausschließlich aus Pauschalen beste-
hen soll.  
Dieses hat in unterschiedlichem Maße Konsequenzen in der Höhe der Förderung für die 
Träger. Die Veränderungen bzw. Abweichungen in Bezug auf die derzeitige Förderung 
sind bei der Umstellung zu berücksichtigen. Ziel ist, die städtischen Zuschüsse nicht zu 
erhöhen und die freien Träger entsprechend ihrer individuellen Zuschussbedingungen 
weiterhin adäquat einzubeziehen und dabei die Belastungen in einem angemessenen 
Rahmen zu halten. 
 
Unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen ist eine Kalkulation der Betriebskos-
ten vorgenommen worden, die eine erste Folgeabschätzung auf der Basis der Status-Quo-
Umsetzung ermöglicht. 
 
 
2.1 Besondere finanzielle Auswirkungen für die Stadt Münster 
 
Die aktuellen Ausgaben  im Rahmen der Betriebskosten bestehen aus den folgenden Po-
sitionen: 
- Anerkennungsfähige Betriebskosten reduziert um die Trägeranteile 
- Anerkennungsfähige Betriebskosten für das städtische U3-Programm (TAG)  
  reduziert um die Trägeranteile 
- Freiwillige Zuschüsse der Stadt zu den Betriebskosten 
 
1.a Aktueller Ansatz:  
Betriebskostenzuschüsse (Mittel für GTK-Gruppen + 
Gruppen des Städtisches u3-Ausbauprogramms) 
43.700.000 €
1.b Zu erreichender Ansatz: 
Betriebskostenzuschüsse KiBiz (Mittel für KiBiz-
Gruppen nach der Status-Quo-Umsetzung) 
45.200.000 €
1. Differenz (1b-1a) 1.500.000 €
2. Erläuterung zu 1.a Die Erhöhung der anerkennungsfähigen Betriebskos-
ten im KiBiz kann in Münster nur unter Berücksichti-
gung der TAG-Mittel in Höhe von rd. 2.400.000 € ge-
samtstädtisch nahezu ausgeglichen werden. Diese 
Mittel werden aber mehrheitlich für die Fortset-
zung des städtischen u3-Programms benötigt und 
2.400.000 €

6 
V/0734/2007 
 
sollten nicht ausschließlich in die Status-Quo-
Umsetzung des KiBiz fließen, da in der Status-
Quo-Umsetzung die Kosten für einen weiteren u3-
Ausbau nicht enthalten sind. Die 2.400.000 €, die 
in der aktuellen Betriebskosten-summe von 
43.700.000 € (siehe 1.a) enthalten sind,  müssen 
deshalb zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. 
3. Zwischensumme (1+2) 3.900.000 €
4. Zusätzliche Kosten durch Bedarfsanpassungen 
500.000 €   
(Anteilige Ansatzerhöhung / Mehrausgaben) 
250.000 €
5. Absenkung des kirchlichen Trägeranteils 400.000 € 
(Anteilige Ansatzerhöhung / Mehrausgaben) 250.000 € 
6. Summe aller Mehrbedarfe** (3+4+5) 4.400.000 €
**Die vorgenannte Summe ist eine Schätzung, die sich noch verändern kann, 
wenn die Durchführungsverordnungen vorliegen und das Buchungsverhalten 
der Eltern deutlich wird.  
 
 
Der Erhöhung der Ausgaben stehen die folgenden Einnahmepositionen gegenüber: 
 
7.a Landeszuschüsse nach den aktuellen Regelungen 14.800.000 €
7.b Erwartete Erhöhung der Landeszuschüsse nach dem 
KiBiz 17.000.000 €
7. Differenz (Ansatzerhöhung Mehreinnahmen) (7b-7a) 2.200.000 €
 
8. Rechnerisches gesamtstädtisches Defizit (6-7) 2.200.000 €
 
9. Bereit zu stellendes gerundetes Defizit:  2.000.000 €
Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund von Synergieeffekten (Angekün-
digte Landesmittel + Bundesmittel, Buchungsverhalten der Eltern) der Mehr-
bedarf bei abgerundeten rd. 2 Mio € liegt. 
 
 
Zu einzelnen der in der Folge aufgeführten Positionen ist auf der Grundlage des aktuellen Kennt-
nisstandes eine belastbare Kostenangabe nicht möglich. In diesen Fällen können nur Tendenzen 
beschrieben werden.   
 
• Der Gesetzgeber schreibt zur Berechnung der Betriebskosten fest, dass 19% der Betriebs-
kosten durch Elternbeiträge finanziert werden. Das tatsächliche Elternbeitrags-aufkommen 
für die Stadt Münster liegt aktuell bei 13,4%. Der Defizitbetrag wird komplett durch Mittel der 
Stadt geschultert. Das Land beteiligt sich nicht mehr an einem Ausgleich. Die Kostenkalkula-
tion ergibt für das erste Jahr der Umsetzung einen Betrag in Höhe von  2.830.000 €. 
 
• Der Trägeranteil der Kirchen wird von 20 auf 12 % abgesenkt. Die Kosten für die verbleiben-
den 8 %  betragen ca. 1.6 Mio €. Das Land übernimmt 75 %, die Kommunen 25 % dieser 
Kosten. Die Absenkung des Trägeranteils der Kirchen  führt zu Mehrkosten für die Stadt 
Münster in Höhe von rd. 400.000 € (vgl. Tabelle S. 6 Nr. 5: Davon nicht etaisiert: 250.000 €). 
 
Die Finanzierung von kirchlichen Überhanggruppen wird zurzeit mit rd. 630.000 € von der 
Stadt Münster freiwillig bezuschusst. Bezüglich der Konditionen für die Fortführung dieser 
Förderung im Rahmen des KiBiz wird zurzeit ein Konzept erarbeitet. Die finanziellen Konse-
quenzen werden in einer Vorlage im ersten Quartal 2008 vorgestellt.

7 
V/0734/2007 
 
• Die Träger zahlen nur einen Teil der Trägeranteile tatsächlich selbst. Die Stadt Münster be-
teiligt sich im Rahmen von freiwilligen Zuschüssen mit 1.400.000 € an diesen Kosten. Das 
sind nach Abzug der vorgenannten Überhanggruppenfinanzierung 770.000 € freiwillige Zu-
schüsse. Im Rahmen der Planungsgespräche mit den Trägern muss im Einzelfall geprüft 
werden, wie mit den bisherigen Vereinbarungen verfahren werden soll. Die Berechnung eines 
potentiellen Zuschusses muss allerdings auf jeden Fall hinsichtlich der neuen gesetzlichen 
Regelungen angepasst werden.  
 
• Im Rahmen des GTK kann eine begrenzte Anzahl von Kindern in Kindergartengruppen ein 
Übermittagangebot nutzen. Diese ca. 600 Plätze gelten dann in der Regel als Ganztags-
plätze, für die auch der entsprechende Elternbeitrag gezahlt werden muss. In der Status-Quo-
Umsetzung zum KiBiz findet dieser Aspekt keine Berücksichtigung, da diese Plätze in der rei-
nen Gruppenstruktur lt. Betriebserlaubnis bisher nicht auftauchten. Dieses Angebot entspricht 
allerdings dem tatsächlichen Bedarf in den Einrichtungen, dem eine immer stärker werdende 
Nachfrage gegenübersteht. Durch die Anpassung der Plätze im oben genannten Umfang ent-
stehen Mehrkosten von rd. 1.600.000 € (Betriebskosten).  Der städt. Anteil hieran beträgt rd. 
500.000 € (vgl. Tabelle S. 6 Nr. 4: Davon nicht etaisiert: 250.000 €). 
 
• Die Landesfinanzierung von u3-Gruppen  im KiBiz ist quotiert. In der Kalkulation sind des-
halb zunächst keine Landesmittel für die städtischen u3-Gruppen eingeplant worden.  
 
Sollte das Land ganz oder teilweise in die Förderung dieser Gruppen eintreten, werden dies-
bezügliche städtische Minderausgaben zur Deckung der beschriebenen Mehrbedarfe ver-
wendet werden. 
 
• Bestehende Rechtsansprüche und gesellschaftspolitische Entwicklungen mit darauf basie-
renden gesamtstädtischen Selbstverpflichtungen (u3-Ausbau in der Kindertagesbetreuung in 
Münster bis zum Jahr 2010 auf 20 % und  weitergehende bundes- und landespolitischen Vor-
gaben) sind jeweils wohnbereichsbezogen angemessen umzusetzen.  
 
Daraus ergeben sich im Wohnbereich Planungserfordernisse, die über eine bloße „Status 
Quo“-Umsetzung hinausgehen und jeweils mit den Einrichtungen bzw. Trägergruppen abge-
stimmt werden müssen. Wie bisher auch, müssen diese Entwicklungen vielfältige Rahmen-
bedingungen berücksichtigen und im Kontext der bestehenden Ressourcen erfolgen sowie 
die demografischen Entwicklungen berücksichtigen.  
 
• Das KiBiz hat unterschiedliche Konsequenzen für die Förderung der einzelnen Träger. Träger 
von Einrichtungen mit kleinen altersgemischten Gruppen müssen in der Regel Einbußen hin-
nehmen, die zur Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen können.  
 
• Die Struktur einer Einrichtung und damit die Grundlage für die Finanzierung ist nicht nur ab-
hängig von der planerischen Vorgabe, die der Träger mit dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien im Rahmen der Jugendhilfeplanung vereinbart. 
Im KiBiz können im stärkeren Maße auch die El tern das Angebot einer Einrichtung beeinflus-
sen. Die Konsequenzen insbesondere auch in finanzieller Hinsicht können noch nicht darge-
stellt werden. Der Abgleich zwischen dem Planungsbudget und der tatsächlichen Inan-
spruchnahme für das erste Kindergartenjahr gemäß KiBiz wird wesentliche Erfahrungswerte 
zum Buchungsverhalten der Eltern  liefern. Eine konkrete Einschätzung hierzu kann daher 
erst Ende 2008 erfolgen. 
• Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gemäß GTK wurde bisher die Hälfte der Perso-
nalkosten für eine integrative Kraft gefördert. Im KiBiz wird die Förderung von Kindern mit 
Behinderungen bzw. von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, durch eine spezielle 
Pauschale pro Kind gewährleistet. Der Zuschuss der Stadt könnte sich gegenüber der bishe-
rigen Förderung erhöhen, wenn für mehr als ein Kind eine Pauschale abgerufen wird. Eine

8 
V/0734/2007 
 
genaue Bezifferung der Mehrkosten ist zurzeit noch nicht möglich. 
 
2.2 Besondere Perspektiven zur Einnahmeentwicklung   
 
a) Den vorgenannten Ausgaben stehen hinsichtlich der Betriebskosten für die u3-Betreuung in 
Kindertageseinrichtungen ab 2009 eventuell zusätzliche Einnahmen gegenüber: 
 
Der Bund hat bis zum Jahr 2013 vier Milliarden Euro für die Betreuung von Kleinkindern zur 
Verfügung gestellt. Zwei Milliarden Euro sollen in diesem Zusammenhang ab 2008 für Bau-
kosten verwendet werden. Die anderen zwei Milliarden sollen ab 2009 für Betriebskosten zue 
Verfügung stehen. Von diesen Mitteln für die Betriebskosten von u3-Angeboten erhält das 
Land NRW 405 Millionen.  
Regelungen bzw. Informationen zum Antragsverfahren sowie zur Verteilung der Mittel gibt es 
zurzeit noch nicht. Es ist deshalb noch keine Ei nschätzung möglich, inwieweit Münster von 
diesen Mitteln profitieren kann. 
 
b) Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen erstmals im Rahmen der Tagespflege:  
 
Der Zuschuss beträgt 725 € pro Kind in Tagespflege. Die Bezuschussung ist allerdings an en-
ge Voraussetzungen geknüpft. Eine mögliche Einnahme kann zurzeit nur vage geschätzt wer-
den. Aus heutiger Sicht wird der Zuschuss 400.000 Euro nicht übersteigen, kann aber auch 
erheblich darunterliegen. 
 
 
3. Ausblick und weiteres Verfahren  
 
Auf der Grundlage des verabschiedeten Gesetzes sowie der vorgenannten Rahmenbedingungen 
werden in der Folge in einem abgestuften Verfahren Gespräche mit allen Trägergruppen bzw. 
Trägern einzelner Einrichtungen geführt. Ziele dieser Gespräche sind der Abgleich von Bedarfs-
abschätzungen und damit verbunden die Abstimm ung der Angebotsstrukturen, die die Einrich-
tungen ab dem 01.08.2008 vorhalten können. Die Gesprächsergebnisse werden zeitnah mit dem 
Landesjugendamt rückgekoppelt. Dieses Verfahren soll Ende Dezember 2007 abgeschlossen 
sein, damit die Aufnahme für das Kindergartenjahr 2008/2009 entsprechend vorbereitet werden 
kann. Im ersten Quartal des Jahres 2008 wird eine Vorlage über die mit den Trägern abgestimm-
ten Strukturen der Einrichtungen und die daraus resultierenden Konsequenzen informieren. 
 
Anfang 2008 wird eine speziell auf Eltern ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des 
KiBiz und zum Anmeldeverfahren in Kindertageseinrichtungen erfolgen. 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
Frau Dr. Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen
 
1. Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.2007 zum Thema „Folgeabschätzung des KiBiz“  
2. Übersicht KiBiz-Pauschalen

Beratungsverlauf (4)

04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 29.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 27.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0734/2007
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37