V/0734/2007
KiBiz - Folgeabschätzung des neuen Kinderbildungsgesetzes für Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Übersicht KiBiz-Pauschalen
2243 Zeichen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Druck sache 14/5229 27 Beschluss des Ausschusses über die Anlage zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Landesregierung Anlage zu § 19 1. Gruppenformen Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Die Zahl der Kinder im Alter von 2 Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als 6 betragen. Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer w esentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederu ngshilfe festgestellt wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kindpauschale III b. Ergibt sich für das Kind nach dieser Anlage eine höhere Pauschale, ist diese zu zahlen. Die sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ergebend en Veränderungen sind in den Tabel- lenwerten zu den Kindpauschalen nicht enthalten. Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Kindpauschale in EUR Personal a 20 Kinder 25 Stunden 4.288,70 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkräftestunden (FKS) und 12,5 sonstige FKS einschließlich Freistellung b 20 Kinder 35 Stunden 5.746,70 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS und 17,5 FKS, einschließlich Freistellu ng c 20 Kinder 45 Stunden 7.369,75 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS und 22,5 FKS einschließlich Freistellung Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Kindpauschale in EUR Personal a 10 Kinder 25 Stunden 8.841,70 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS und 15 FKS, einschließlich Freistellung b 10 Kinder 35 Stunden 11.863,40 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS und 21 FKS, einschließlich Freistellung c 10 Kinder 45 Stunden 15.215,20 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS und 27 FKS, einschließlich Freistellung Kinderzahl Wöchentliche Betreuungszeit Kindpauschale in EUR Personal a 25 Kinder 25 Stunden 3.165,24 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS, 27,5 EKS und 10 FKS, einschließlich Freistellung b 25 Kinder 35 Stunden 4.225,36 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS, 38,5 EKS und 14 FKS, einschließlich Freistellung c 20 Kinder 45 Stunden 6.771,85 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS, 49,5 EKS und 18 FKS, einschließlich Freistellung
Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion
1833 Zeichen
26/98/2097 SPD-RATSFRAKTICH MS Vi Ss. eva — SPD-Fraktion im Rot dar Studt Münster Stadt Münster > Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport Frau Stradträtin Dr. Andrea Hanka nz 13 " - 43 149 Münster Teen OR 5143214 Taleine 0251.57 3750 Auschuss für Kinder, Jugend und Familie Eat cher @muensie.de Hain Vorsitzenden 3 . Josef Rickfsider . Über die Geschäftsstelle der CDU-Ratsfraktion j 03.08.2007 Folgsabschätzung des KiBiz (Kinderbildungsgeasate) für dis Stadt Münster Sahr geshrie Frau Dr. Hanke, sehr geehrter Herr Rickfeider, die SPD-Fraktion stelit zur Sitzung des AKJE folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Folgeabschätzung des s6ög. KiBiz (Kinderbil- Qungsgesetz) für die Stadt Münster zu erstellen und dem AKJF sowie dem Rat der Siadt Münster In der jeweils ersten Sitzung nach der Sommerpause vorzulegen. Gleichzeitig möchten wir in diesem Zusammenhang nochmals auf den SPD- Ratsantrag vom 28.03.2008 „Chancengerschtigkeit schaffen — Einstieg In den kas- tenlosen Kindergarten prüfen” hinweisen, auf den es bis hatte keinarle) offizisjle Ro= aktian seitens der Verwaltung gab. Begründung: j . Der Minister für Generationen, Frauen, Familie und Infagration hat am 22.05.07 den Geselzentwurf des sog. KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ins Kabinstt eingebracht. Es sind erhebliche Veränderungsn gegenüber der heute gültigen Gesetzeslage für Tra- ger und Kormmunen vorgesehen, Die Verwaltung soll dem AKIF und dem Rat der Stadt die zu erwartenden Veränderungen darstellen, damit eine frühzeitige Diskusal- on und Melnungsbildung in den zuständ igen Gremien möglich Ist, . 922. Anne Hakeres kinder-, Jugend- und familienpolitischs Spracharin » 1: Üffeuagszeiten May Su122. 19217, Fr mie. Errmichber mit der Buslinie 1,5.8 Bankvechindurg: Sparkasse Mönsie: - BLZ AOG.SON SO ..Kio.Nir. 331450
Berichtsvorlage
23676 Zeichen
V/0734/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
KiBiz - Folgeabschätzung des neuen Kinderbildungsgesetzes für Münster
Beratungsfolge
04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
12.12.2007 Hauptausschuss Bericht
12.12.2007 Rat Bericht
Bericht:
Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Folgenabschätzung für Münster
1. Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des KiBiz
Am 22. Mai 2007 hat die Landesregierung den „Gesetzentwurf zur frühen Bildung und Förderung
von Kindern" verabschiedet und dem Landtag zugeleitet. Das neue Gesetz mit der Abkürzung
KiBiz (Kinderbildungsgesetz) löst das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-
Westfalen (kurz: GTK) aus dem Jahre 1993 ab. Der nordrhein-westfälische Landtag hat das neue
Kinderbildungsgesetz am 25. Oktober 2007 in 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll am 1.
August 2008 - zum Kindergartenjahr 2008/2009 - in Kraft treten.
Die inhaltlichen Zielsetzungen des Gesetzes beziehen sich insbesondere auf die Verbesserung
der Lebensverhältnisse der Familien und die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Um dies zu erreichen, formuliert die Landesregierung die folgenden Qualitätsmerkmale:
• Stärkung der Bildungs- und Erziehungsarbeit im frühen Kindesalter
• Umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren
• Sicherung einer vielfältigen Angebotsstruktur
• Orientierung der Betreuungszeiten an den unterschiedlichen Bedarfen der Familien
• Vereinfachung des Finanzierungssystems durch Pauschalierung.
• Sicherung der pädagogischen Qualität in den Tageseinrichtungen und
• Aufwertung der Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den Tageseinricht-
ungen
Besonderes Augenmerk richtet der Gesetzgeber darüber hinaus auf den Ausbau der Vernetzung
zwischen Kindertageseinrichtung und Schule sowie auf die Erweiterung von Angebotsstrukturen
im Rahmen von Familienzentren und auf di e Auswirkungen geänderter Familienstrukturen und
Vorlagen-Nr.:
V/0734/2007
Auskunft erteilt:
Herr Braun
Ruf:
492 51 03
E-Mail:
BraunO@stadt-muenster.de
Datum:
21.11.2007
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0734/2007
des demografischen Wandels sowie auf die Integration von Kindern mit Zuwanderungshinter-
grund.
Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes, die zur Umsetzung der vorgenannten Ziele führen sollen,
sind:
• Das Land unterstützt die Kommunen erstmalig bei der Förderung der Kindertagespflege
mit 725 € pro Kind. Der Zuschuss soll für die Qualifizierung oder Alterssicherung der Ta-
gespflegepersonen eingesetzt werden.
• Familienzentren erhalten mit dem KiBiz eine gesetzliche Grundlage. Insgesamt sollen
landesweit 3.000 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut werden. Mit
jährlich jeweils 12.000 € sollen bis zum Jahr 2012 wohnortnahe Betreuung, Bildung und
Beratung gebündelt werden Die Eltern sollen bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützt wer-
den und erhalten weitere Hilfen und Angebote bei der Kinderbetreuung oder passgenaue
Familienbildungsangebote.
• Die bisherige Sprachförderung wird mit der Zielsetzung umgestellt, dass alle Kinder spä-
testens bis zum Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrschen sollen, dass sie unab-
hängig von ihrer Herkunft die gleichen Bildungs- und Entwicklungschancen haben. Pro
Kind zahlt das Land einen Zuschuss von 340 €. Die Förderbedarfe werden im Rahmen
des neuen Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 ermittelt.
• Plätze für Schulkinder, die nicht in ausgewiesenen Förderhorten betreut werden, werden
max. bis 2012 gefördert. Die Förderung von Schulkindern wird damit auf Dauer in den
schulischen Bereich verlagert. Der Landesgesetzgeber trägt damit dem Ausbau von An-
geboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Rechnung.
• Die Kindertageseinrichtungen werden künftig auf der Basis von Kindpauschalen gefördert.
a) Neue Gruppentypen:
Die Kindpauschalen leiten sich rechnerisch ab aus Personal- und Sachkosten von drei
Gruppentypen:
Gruppe I: Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt für 20 Kinder
Gruppe II: Gruppe mit Kindern unter drei Jahren für 10 Kinder
Gruppe III: Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt für 25 Kinder,
bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden für 20 Kinder.
Die einzelnen Pauschalen sind der Tabelle in der Anlage zu entnehmen.
Eine Überschreitung der Zahl der Kinder pro Gruppe soll nicht mehr als zwei Kinder
betragen.
b) Betreuungszeiten:
Die Förderung richtet sich nach den unterschiedlichen Betreuungszeiten: 25, 35 oder 45
Stunden. Das neue Gesetz soll ein bedarfsgenaueres Angebot für Kinder und Eltern, das
sich an unterschiedlichen Öffnungszeiten orientiert, ermöglichen. Damit soll auch der un-
terschiedliche Betreuungsbedarf der Eltern berücksichtigt werden.
Die Eltern können zwischen den genannten Betreuungszeiten wählen, soweit diese als
Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von einer Einrichtung als bedarfsgerecht
angeboten werden.
3
V/0734/2007
c) Förderung
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird entschieden, welche Gruppenformen mit wel-
chen Betreuungszeiten in den Einrichtungen erforderlich sind. Bis zum 15. März eines
Jahres ergibt sich daraus das Einrichtungsbudget (Planungsbudget) für das kommende
Kindergartenjahr. Dieses Budget wird zum Abschluss des Kindergartenjahres mit dem
aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme ermittelten Vergleichsbudget abgeglichen.
Über- und Unterschreitungen zwischen Budgets werden berücksichtigt, wenn sie bezogen
auf die Einrichtung über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgehen.
Nachweis und Grundlage für die einzelne Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen
dem Träger und den Eltern. Für Kinder, die eine Einrichtung nicht während des gesamten
Kindergartenjahres besucht haben, erhält der Träger eine anteilige Förderung.
d) Besondere Einzelförderungen
Einrichtungen mit Kindern mit Behinderungen erhalten für jedes Kind eine 3,5-fache Kind-
pauschale eines Kindes in einer Kindergartengruppe. Ergibt sich für ein Kind aufgrund der
Gruppenform eine höhere Pauschale, wird diese gezahlt.
Eingruppige Einrichtungen, die am 28.02.2007 im Betrieb waren, sowie Einrichtungen in
sozialen Brennpunkten können eine zusätzliche Förderung von 15.000 € erhalten, wenn
der Träger die Einrichtung ansonsten nicht ausreichend finanzieren kann.
e) Mietzuschuss
Die Kaltmiete mit Mietverträgen bis zum 28.02.2007 wird aufgrund der tatsächlichen Miete
bezuschusst. Allerdings wird in diesem Zusammenhang pro Gruppe die in die Pauschalen
eingerechnete Erhaltungspauschale für Eigentümer abgezogen. Für Mietverträge, die
nach diesem Stichtag abgeschlossen werden Art und Höhe der Zuschüsse durch eine
Rechtsverordnung festgelegt.
f) Trägeranteile
Der kirchliche Trägeranteil wird von 20 % auf 12% der Betriebskosten abgesenkt. Das
Land übernimmt 75% der Kosten für die Absenkung; die Kommunen 25%. Dafür sollen
die Kirchen ihr Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtung der
Ergebnisse der Jungendhilfeplanung aufrecht halten. Die Prozentanteile an den Betriebs-
kosten für alle anderen Träger ändern sich nicht.
g) Elternbeiträge
Der Anteil der Elternbeiträge an der Finanzierung der Betriebskosten wird gesetzlich auf
19% festgesetzt. Für die Festsetzung und Einnahme der Elternbeiträge sind die Kommu-
nen zuständig. Das Land beteiligt sich nicht an einem Ausgleich von Mindereinnahmen
bei den Elternbeiträgen.
h) Rücklagen
Rücklagen, die bei In-Kraft-Treten des KiBiz bereits vorhanden sind, werden mit den Be-
triebskostenzuschüssen zum Kindergartenjahr 2013/2014 endgültig verrechnet.
Ausführungs- und/oder Durchführungsverordnungen, die Konkretisierungen zu den vorgenannten
Punkten enthalten, sollen gegen Mitte Dezember 2007 vorliegen. Angekündigt wurden eine Ver-
fahrensverordnung, eine Vereinbarung zur Qualifikation und Personal, eine Vereinbarung über
4
V/0734/2007
die Fortbildung, eine Verordnung zu Familienzentren, eine Verordnung zur Kaltmiete sowie eine
Bildungsvereinbarung.
Im Jahr 2011 sollen die Auswirkungen des Gesetzes unter Beteiligung der Spitzenverbände der
öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen überprüft werden.
2. Auswirkungen des KiBiz auf die Kindertagesbetreuung in Münster
(Vorläufige Schätzungen)
Die nachste
hend dargestellte Folgeabschätzung muss zum aktuellen Zeitpunkt vage formuliert
werden, da die vorgenannten Ausführungs- und/oder Durchführungsverordnungen zurzeit noch
nicht vorliegen. Eine konkretisierte Darstellung zu den Folgen der KiBiz-Umsetzung insbesondere
hinsichtlich der Kosten bzw. Folgekosten wird die Verwaltung im Rahmen einer weiteren Vorlage
im ersten Quartal 2008 den politischen Gremien vorstellen.
Die Folgeabschätzung zum KiBiz für die Stadt Münster greift unter anderem den Antrag der SPD-
Fraktion vom 06.06.2007 auf, in dem die Verwaltung gebeten wurde, eine entsprechende Ein-
schätzung dem Ausschuss vorzustellen.
Das KiBiz in der verabschiedeten Fassung nimmt den individuellen Betreuungsbedarf in den
Blick. Die bisherigen Strukturen einer Einrichtung werden ersetzt durch den jährlich neu zu erklä-
renden Bedarf der Eltern und die damit verbundene, bedarfsbezogene Umstrukturierung bzw.
Anpassung der Einrichtung. Die Jugendhilfeplanung wird gemeinsam mit den Trägern die Struk-
turen einer Einrichtung immer wieder neu aushandeln. Dieser Systemwechsel und die im Rah-
men des politischen Beratungsverfahrens eventuell noch erfolgenden Änderungen bilden den
Hintergrund für die hier dargelegte Folgenabschätzung zum KiBiz für die Kindertagesbetreuung
in Münster.
Um trotz der genannten Unwägbarkeiten eine nachvollziehbare Einschätzung vorzunehmen, ist
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien von folgenden Rahmenbedingungen ausgegan-
gen:
• Umsetzungen der heutigen GTK-Gruppen bzw. der GTK-Platzstruktur in die „KiBiz-
Struktur“ auf dem Hintergrund einer „Status-Quo“-Analyse
Die „Status-Quo“-Analyse der Umsetzung berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben und
die damit verbundenen Erfordernisse. Sie ermög licht eine Einschätzung der sich aus den
reinen gesetzlichen Änderungen ergebenden künftigen Finanzierung. Auf dieser Grundla-
ge werden die weiteren Bedarfsplanungen dargestellt und sozialräumlich abgestimmt
(Entwicklung der Kindertagesbetreuung, Flexibilisierung, u3-Ausbau, künftige Förderbe-
dingungen für Schulkinder etc.).
• Fortsetzung des städtischen u3-Ausbauprogramms (100 neue Plätze pro Jahr bis
2010) und
• Umsetzung und Umstrukturierung der städtischen Module im Rahmen des KiBiz
Die bestehenden, im Rahmen des städtischen u3-Programms (von 2005 bis 2007) ge-
schaffen u3-Plätze, die zurzeit ohne Landesfinanzierung betrieben werden, werden in die
„KiBiz“-Struktur integriert und analog der damit verbundenen Kind- und Gruppenpauscha-
len gefördert und finanziert.
Die tatsächliche Mitfinanzierung durch das Land im Rahmen möglicher Landesausbau-
kontingentierungen und Ausbauquoten ist noch offen. Abzuwarten ist ebenfalls inwieweit
die Einrichtungen von den im Rahmen des sogenannten Krippengipfels des Bundes be-
schlossenen Zuschüsse profitieren können.
5
V/0734/2007
• Berücksichtigung und Orientierung an dem sozialräumlichen und demografischen
Bedarf in Abstimmung mit den individuellen Zielen der Träger
Bestehende Rechtsansprüche und gesellschaftspolitische Entwicklungen mit daraufbasie-
renden gesamtstädtischen Selbstverpflichtungen (u3-Ausbau in der Kindertagesbetreu-
ung in Münster bis zum Jahr 2010 auf 20 % und weitergehende bundes- und landespoliti-
schen Ausformulierungen) sind jeweils wohnbereichsbezogen angemessen umzusetzen.
Daraus ergeben sich im Einzelfall im Wohnbereich Planungserfordernisse, die über eine
bloße „Status Quo“-Umsetzung hinausgehen und jeweils mit den Einrichtungen bzw. Trä-
gergruppen abgestimmt werden müssen. Wie bisher auch, müssen diese Entwicklungen
vielfältige Rahmenbedingungen berücksichtigen und im Kontext der bestehenden Res-
sourcen erfolgen sowie die demografischen Entwicklungen berücksichtigen.
D.h., dass die bisherigen Planungsinstrumente wie z.B. jährliche Berichte für die parla-
mentarischen Gremien weiterhin eingesetzt und entwickelt werden.
• Finanzformel und Abrechnungssystematik
Das KiBiz ersetzt eine Abrechnungsform, die im Wesentlichen tatsächliche Kosten be-
rücksichtigt, durch eine Abrechnung, die auf Dauer ausschließlich aus Pauschalen beste-
hen soll.
Dieses hat in unterschiedlichem Maße Konsequenzen in der Höhe der Förderung für die
Träger. Die Veränderungen bzw. Abweichungen in Bezug auf die derzeitige Förderung
sind bei der Umstellung zu berücksichtigen. Ziel ist, die städtischen Zuschüsse nicht zu
erhöhen und die freien Träger entsprechend ihrer individuellen Zuschussbedingungen
weiterhin adäquat einzubeziehen und dabei die Belastungen in einem angemessenen
Rahmen zu halten.
Unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen ist eine Kalkulation der Betriebskos-
ten vorgenommen worden, die eine erste Folgeabschätzung auf der Basis der Status-Quo-
Umsetzung ermöglicht.
2.1 Besondere finanzielle Auswirkungen für die Stadt Münster
Die aktuellen Ausgaben im Rahmen der Betriebskosten bestehen aus den folgenden Po-
sitionen:
- Anerkennungsfähige Betriebskosten reduziert um die Trägeranteile
- Anerkennungsfähige Betriebskosten für das städtische U3-Programm (TAG)
reduziert um die Trägeranteile
- Freiwillige Zuschüsse der Stadt zu den Betriebskosten
1.a Aktueller Ansatz:
Betriebskostenzuschüsse (Mittel für GTK-Gruppen +
Gruppen des Städtisches u3-Ausbauprogramms)
43.700.000 €
1.b Zu erreichender Ansatz:
Betriebskostenzuschüsse KiBiz (Mittel für KiBiz-
Gruppen nach der Status-Quo-Umsetzung)
45.200.000 €
1. Differenz (1b-1a) 1.500.000 €
2. Erläuterung zu 1.a Die Erhöhung der anerkennungsfähigen Betriebskos-
ten im KiBiz kann in Münster nur unter Berücksichti-
gung der TAG-Mittel in Höhe von rd. 2.400.000 € ge-
samtstädtisch nahezu ausgeglichen werden. Diese
Mittel werden aber mehrheitlich für die Fortset-
zung des städtischen u3-Programms benötigt und
2.400.000 €
6
V/0734/2007
sollten nicht ausschließlich in die Status-Quo-
Umsetzung des KiBiz fließen, da in der Status-
Quo-Umsetzung die Kosten für einen weiteren u3-
Ausbau nicht enthalten sind. Die 2.400.000 €, die
in der aktuellen Betriebskosten-summe von
43.700.000 € (siehe 1.a) enthalten sind, müssen
deshalb zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
3. Zwischensumme (1+2) 3.900.000 €
4. Zusätzliche Kosten durch Bedarfsanpassungen
500.000 €
(Anteilige Ansatzerhöhung / Mehrausgaben)
250.000 €
5. Absenkung des kirchlichen Trägeranteils 400.000 €
(Anteilige Ansatzerhöhung / Mehrausgaben) 250.000 €
6. Summe aller Mehrbedarfe** (3+4+5) 4.400.000 €
**Die vorgenannte Summe ist eine Schätzung, die sich noch verändern kann,
wenn die Durchführungsverordnungen vorliegen und das Buchungsverhalten
der Eltern deutlich wird.
Der Erhöhung der Ausgaben stehen die folgenden Einnahmepositionen gegenüber:
7.a Landeszuschüsse nach den aktuellen Regelungen 14.800.000 €
7.b Erwartete Erhöhung der Landeszuschüsse nach dem
KiBiz 17.000.000 €
7. Differenz (Ansatzerhöhung Mehreinnahmen) (7b-7a) 2.200.000 €
8. Rechnerisches gesamtstädtisches Defizit (6-7) 2.200.000 €
9. Bereit zu stellendes gerundetes Defizit: 2.000.000 €
Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund von Synergieeffekten (Angekün-
digte Landesmittel + Bundesmittel, Buchungsverhalten der Eltern) der Mehr-
bedarf bei abgerundeten rd. 2 Mio € liegt.
Zu einzelnen der in der Folge aufgeführten Positionen ist auf der Grundlage des aktuellen Kennt-
nisstandes eine belastbare Kostenangabe nicht möglich. In diesen Fällen können nur Tendenzen
beschrieben werden.
• Der Gesetzgeber schreibt zur Berechnung der Betriebskosten fest, dass 19% der Betriebs-
kosten durch Elternbeiträge finanziert werden. Das tatsächliche Elternbeitrags-aufkommen
für die Stadt Münster liegt aktuell bei 13,4%. Der Defizitbetrag wird komplett durch Mittel der
Stadt geschultert. Das Land beteiligt sich nicht mehr an einem Ausgleich. Die Kostenkalkula-
tion ergibt für das erste Jahr der Umsetzung einen Betrag in Höhe von 2.830.000 €.
• Der Trägeranteil der Kirchen wird von 20 auf 12 % abgesenkt. Die Kosten für die verbleiben-
den 8 % betragen ca. 1.6 Mio €. Das Land übernimmt 75 %, die Kommunen 25 % dieser
Kosten. Die Absenkung des Trägeranteils der Kirchen führt zu Mehrkosten für die Stadt
Münster in Höhe von rd. 400.000 € (vgl. Tabelle S. 6 Nr. 5: Davon nicht etaisiert: 250.000 €).
Die Finanzierung von kirchlichen Überhanggruppen wird zurzeit mit rd. 630.000 € von der
Stadt Münster freiwillig bezuschusst. Bezüglich der Konditionen für die Fortführung dieser
Förderung im Rahmen des KiBiz wird zurzeit ein Konzept erarbeitet. Die finanziellen Konse-
quenzen werden in einer Vorlage im ersten Quartal 2008 vorgestellt.
7
V/0734/2007
• Die Träger zahlen nur einen Teil der Trägeranteile tatsächlich selbst. Die Stadt Münster be-
teiligt sich im Rahmen von freiwilligen Zuschüssen mit 1.400.000 € an diesen Kosten. Das
sind nach Abzug der vorgenannten Überhanggruppenfinanzierung 770.000 € freiwillige Zu-
schüsse. Im Rahmen der Planungsgespräche mit den Trägern muss im Einzelfall geprüft
werden, wie mit den bisherigen Vereinbarungen verfahren werden soll. Die Berechnung eines
potentiellen Zuschusses muss allerdings auf jeden Fall hinsichtlich der neuen gesetzlichen
Regelungen angepasst werden.
• Im Rahmen des GTK kann eine begrenzte Anzahl von Kindern in Kindergartengruppen ein
Übermittagangebot nutzen. Diese ca. 600 Plätze gelten dann in der Regel als Ganztags-
plätze, für die auch der entsprechende Elternbeitrag gezahlt werden muss. In der Status-Quo-
Umsetzung zum KiBiz findet dieser Aspekt keine Berücksichtigung, da diese Plätze in der rei-
nen Gruppenstruktur lt. Betriebserlaubnis bisher nicht auftauchten. Dieses Angebot entspricht
allerdings dem tatsächlichen Bedarf in den Einrichtungen, dem eine immer stärker werdende
Nachfrage gegenübersteht. Durch die Anpassung der Plätze im oben genannten Umfang ent-
stehen Mehrkosten von rd. 1.600.000 € (Betriebskosten). Der städt. Anteil hieran beträgt rd.
500.000 € (vgl. Tabelle S. 6 Nr. 4: Davon nicht etaisiert: 250.000 €).
• Die Landesfinanzierung von u3-Gruppen im KiBiz ist quotiert. In der Kalkulation sind des-
halb zunächst keine Landesmittel für die städtischen u3-Gruppen eingeplant worden.
Sollte das Land ganz oder teilweise in die Förderung dieser Gruppen eintreten, werden dies-
bezügliche städtische Minderausgaben zur Deckung der beschriebenen Mehrbedarfe ver-
wendet werden.
• Bestehende Rechtsansprüche und gesellschaftspolitische Entwicklungen mit darauf basie-
renden gesamtstädtischen Selbstverpflichtungen (u3-Ausbau in der Kindertagesbetreuung in
Münster bis zum Jahr 2010 auf 20 % und weitergehende bundes- und landespolitischen Vor-
gaben) sind jeweils wohnbereichsbezogen angemessen umzusetzen.
Daraus ergeben sich im Wohnbereich Planungserfordernisse, die über eine bloße „Status
Quo“-Umsetzung hinausgehen und jeweils mit den Einrichtungen bzw. Trägergruppen abge-
stimmt werden müssen. Wie bisher auch, müssen diese Entwicklungen vielfältige Rahmen-
bedingungen berücksichtigen und im Kontext der bestehenden Ressourcen erfolgen sowie
die demografischen Entwicklungen berücksichtigen.
• Das KiBiz hat unterschiedliche Konsequenzen für die Förderung der einzelnen Träger. Träger
von Einrichtungen mit kleinen altersgemischten Gruppen müssen in der Regel Einbußen hin-
nehmen, die zur Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen können.
• Die Struktur einer Einrichtung und damit die Grundlage für die Finanzierung ist nicht nur ab-
hängig von der planerischen Vorgabe, die der Träger mit dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien im Rahmen der Jugendhilfeplanung vereinbart.
Im KiBiz können im stärkeren Maße auch die El tern das Angebot einer Einrichtung beeinflus-
sen. Die Konsequenzen insbesondere auch in finanzieller Hinsicht können noch nicht darge-
stellt werden. Der Abgleich zwischen dem Planungsbudget und der tatsächlichen Inan-
spruchnahme für das erste Kindergartenjahr gemäß KiBiz wird wesentliche Erfahrungswerte
zum Buchungsverhalten der Eltern liefern. Eine konkrete Einschätzung hierzu kann daher
erst Ende 2008 erfolgen.
• Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gemäß GTK wurde bisher die Hälfte der Perso-
nalkosten für eine integrative Kraft gefördert. Im KiBiz wird die Förderung von Kindern mit
Behinderungen bzw. von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, durch eine spezielle
Pauschale pro Kind gewährleistet. Der Zuschuss der Stadt könnte sich gegenüber der bishe-
rigen Förderung erhöhen, wenn für mehr als ein Kind eine Pauschale abgerufen wird. Eine
8
V/0734/2007
genaue Bezifferung der Mehrkosten ist zurzeit noch nicht möglich.
2.2 Besondere Perspektiven zur Einnahmeentwicklung
a) Den vorgenannten Ausgaben stehen hinsichtlich der Betriebskosten für die u3-Betreuung in
Kindertageseinrichtungen ab 2009 eventuell zusätzliche Einnahmen gegenüber:
Der Bund hat bis zum Jahr 2013 vier Milliarden Euro für die Betreuung von Kleinkindern zur
Verfügung gestellt. Zwei Milliarden Euro sollen in diesem Zusammenhang ab 2008 für Bau-
kosten verwendet werden. Die anderen zwei Milliarden sollen ab 2009 für Betriebskosten zue
Verfügung stehen. Von diesen Mitteln für die Betriebskosten von u3-Angeboten erhält das
Land NRW 405 Millionen.
Regelungen bzw. Informationen zum Antragsverfahren sowie zur Verteilung der Mittel gibt es
zurzeit noch nicht. Es ist deshalb noch keine Ei nschätzung möglich, inwieweit Münster von
diesen Mitteln profitieren kann.
b) Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen erstmals im Rahmen der Tagespflege:
Der Zuschuss beträgt 725 € pro Kind in Tagespflege. Die Bezuschussung ist allerdings an en-
ge Voraussetzungen geknüpft. Eine mögliche Einnahme kann zurzeit nur vage geschätzt wer-
den. Aus heutiger Sicht wird der Zuschuss 400.000 Euro nicht übersteigen, kann aber auch
erheblich darunterliegen.
3. Ausblick und weiteres Verfahren
Auf der Grundlage des verabschiedeten Gesetzes sowie der vorgenannten Rahmenbedingungen
werden in der Folge in einem abgestuften Verfahren Gespräche mit allen Trägergruppen bzw.
Trägern einzelner Einrichtungen geführt. Ziele dieser Gespräche sind der Abgleich von Bedarfs-
abschätzungen und damit verbunden die Abstimm ung der Angebotsstrukturen, die die Einrich-
tungen ab dem 01.08.2008 vorhalten können. Die Gesprächsergebnisse werden zeitnah mit dem
Landesjugendamt rückgekoppelt. Dieses Verfahren soll Ende Dezember 2007 abgeschlossen
sein, damit die Aufnahme für das Kindergartenjahr 2008/2009 entsprechend vorbereitet werden
kann. Im ersten Quartal des Jahres 2008 wird eine Vorlage über die mit den Trägern abgestimm-
ten Strukturen der Einrichtungen und die daraus resultierenden Konsequenzen informieren.
Anfang 2008 wird eine speziell auf Eltern ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des
KiBiz und zum Anmeldeverfahren in Kindertageseinrichtungen erfolgen.
I. V.
Gez.
Frau Dr. Hanke
Beigeordnete
Anlagen
1. Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.2007 zum Thema „Folgeabschätzung des KiBiz“
2. Übersicht KiBiz-Pauschalen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0734/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37