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V/0646/2013

Weiterführung und Neuausschreibung der Schülerspezialverkehre zum 01.08.2014

Vorlagen 22.08.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.09.2013, TOP 23

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Beschlussvorlage

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790 Zeichen

Ant: 27° 3

Amt des Rates und des Oberbürgermeisters ABV/0002/2013

Anregung der Bezirksvertretung Münster-Ost an den Rat

Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in ihrer Sitzung am 20.06.2013 folgende Anregung.an
den Rat beschlossen:

Der Schülerspezialverkehr bleibt erhalten

Der Schülerspezialverkehr bleibt erhalten. Dazu prüft die Verwaltung, inwieweit eine Möglichkeit
besteht, bei Beibehaltung der derzeitigen Organisationsform eine Elternbeteiligung sicherzustellen.

Weiter wird die Verwaltung aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, dass in den Schulen mit
Schülerspezialverkehr verlässlicher -Unterricht sichergestellt werden kann bzw. den Kindern die
den Schülerspezialverkehr nutzen entsprechende Betreuungsangebote gemacht werden, damit die
Fahrten reduziert werden können.“

DOC220813

2326 Zeichen

Amdage Pr

Antrag an den Rat Nr. ET E\

Ratsantrag nach $ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates BÜNDNIS °o
DIE GRÜNEN!

„Schülerspezialverkehr beibehalten“ , u caL münsrei

Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster

15.05.2013 ‘ j Windthorststr. 7
48143 Münster

„Fon: 0251/89958 10
. Fax: 0251/89958 15
FE ri . ratsfraktion@ gruene-muenster.de
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: ae en siere

1. Der Konsolidierungsbeschluss Nr. 117 "Einstellung des
) Schülerspezialverkehrs" zum Haushalt 2013 wird aufgehoben. Die bisherige,
Regelung wird beibehalten.

) 2. Mit dem Haushalt 2014 werden die notwendigen finanziellen Mittel wieder zur
Verfügung gestellt.

Begründung:

Der Konsolidierungsbeschluss (Nr. 117 „Einstellung des Schülerspezialverkehrs“) lautet:
„Die Einsparung soll erzielt werden, jedoch nicht durch eine Einstellung des

'_. Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung der Eltern und

’  \Schulen. Wie schon zu den Haushaltsberatungen 2011 per Antrag gefordert, sollen Wege
gefunden werden, die Eltern stärker an den Beförderungskosten zu beteiligen. Darüber
hinaus müssen nun endlich die Gespräche mit den jeweiligen Schulen geführt werden, um
z.B. durch Betreuungsmodelle die Zahl der Fahrten deutlich zu reduzieren.“

Die Verwaltung hat trotz intensiver Bemühungen keine Lösung für den o.g. Beschluss
gefunden. Weder lassen sich durch Angebotsverdichtung/Reduzierung von Fahrten und
Betreuungsmodelle "wesentliche Einsparungen" erzielen noch wurde eine Möglichkeit für
eine "geeignete Einbeziehung" von Eltern und Schulen gefunden:

Hieraus schließt die Verwaltung nun, dass nur noch eine Variante übrig bliebe: den
Schülerspezialverkehr komplett einzustellen. Dies würde jedoch eine völlig unerwartete
zusätzliche Belastung der betroffenen Familien mit z.Z. durchschnittlich 105,- € monatlich,
in der Spitze bis zu 308,- € pro Kind bedeuten.

Um diese Härten zu vermeiden, muss der Konsolidierungsbeschluss aufgehoben werden.

gez. Hery Klas gez. Manfred Kehr . gez. Otto Reiners

gez. Helga Bennink gez. Annette Kemper; gez. Tim Rohleder

gez. Dr. Petra Dieckmann gez. Jutta Möllers - gez. Dr. Ludwig Schipmann
- gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Jörn Möltgen gez. Dr. Rita Stein-Redent

gez. Gerhard Joksch gez. Anne Naegels.

gez. Christoph Kattentidt gez. Carsten Peters

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2385 Zeichen

Anka 2

CD.

Antrag 23. Mai 2013

Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen:

1.

Die Stadt Münster hält an der grundsätzlichen Beibehaltung des Schülerspezialverkehrs
fest und bekräftigt dessen Notwendigkeit in einer flächenmäßig großen Stadt mit einem
erheblichen ländlichen Einzugsgebiet.

Der Haushaltsbeschluss für 2013 wird bekräftigt. Die Verwaltung wird aufgefordert,
tragfähige Vorschläge auszuarbeiten, wie der Schülerspezialverkehr bei gleichzeitiger
Berücksichtigung der Kostenreduzierung nachhaltig gestaltet werden kann. Insbesondere
soll dazu geprüft werden:

a. Ob und wo die Umwandlung der heutigen Schülerspezialverkehre in
Sonderlinienverkehre nach $ 43.2 Personenbeförderungsgesetz mit Tarifpflicht
und somit mit einer Mitfinanzierung der Eltern realisiert werden kann.

b. Weiter ist zu prüfen, ob dabei Synergien mit der Go-Card der Stadtwerke Münster
GmbH geschaffen werden können.

c. Für den Schülerspezialverkehr von Meckienbeck zur Loevelinglohschule soll eine
Verlängerung der Linie 10 als E-Linie geprüft werden.

Im Ziel soll möglichst eine familienfreundliche Regelung ermöglicht werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit regionale Lösungen (u. a. im
Verkehrsraum der RVM) hinsichtlich des Schülerspezialverkehrs sich auf die Stadt
Münster übertragen lassen.

Die Anzahl der Fahrten sol} auch durch schulorganisatorische Maßnahmen (Bis-Mittag-
Betreuung, verlässlicher Schulbeginn und Unterrichtsende etc.) gesenkt werden.

Begründung:
Der Schülerspezialverkehr garantiert in der Flächenstadt Münster besonders den

Schülerinnen und Schülern in den Außenstadtbereichen einen sicheren Schulweg, weil nicht

alle Bereiche so an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind, dass Kinder dieses für
den Schulweg nutzen können. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eitern soll
das bestehende Angebot so optimiert werden, dass es aufrechterhalten werden kann und

sich zugleich mit dem Haushaltsbeschluss vereinbaren lässt. Insbesondere sollen alternative
Beförderungsmodelle berücksichtigt werden, die sich in der Region bewährt haben.

Gez. Kosmider
Und Fraktion

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 "Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de ° hitp://www.cdu-ms.de

Beschlussvorlage

17240 Zeichen

V/0646/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterführung und Neuausschreibung der Schülerspezialverkehre zum 01.08.2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Konsolidierungsb e-
schlusses, die Schülerspezialverkehre bei gleichzeitiger Streichung des Zuschusses aufrecht 
zu erhalten, nicht möglich ist.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Stadt Münster bestehenden Schülerspezialverkeh-
re für die Schülerinnen und Schüler, die in den Randbereichen des Stadtgebietes wohnen, 
zum 01.08.2014 neu auszuschreiben.  
Die Schülerspezialverkehre werden jeweils für eine morgendliche Hin - und eine mittägliche 
Rückfahrt ausgeschrieben. 
 
 Die derzeit bis zum 31.07.2017 mit den Verkehrsunternehmen bestehenden Verträge we r-
den zum 31.07.2014 fristgerecht gekündigt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung über das Au s-
schreibungsergebnis zu berichten und die Konsequenzen für die Haushaltsjahre 2015 ff. 
darzulegen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0646/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Mörchen 
Ruf: 
492 40 50 
E-Mail: 
Moerchen@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.09.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0646/2013 
4. Folgende Anträge sowie die Anregung sind erledigt: 
 
 - Antrag der Fraktio n Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat Nr. A -R/0023/2013 „Schüler-
spezialverkehr beibehalten“ vom 15.05.2013 (Anlage 1) 
 
 - Antrag der CDU-Fraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 23.05.2013 
„Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren“ (Anlage 2) und 
 
 - die Anregung der BV -Ost an den Rat Nr. ABV/0002/2013 vom 20.06.2013 „Der Sch ü-
lerspezialverkehr bleibt erhalten“(Anlage 3). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Haushaltsansatz für die Schülerfahrkosten ist im Ra hmen der Konsolidierung ab 201 5 um 
325.000,00 € reduziert worden. Erst nach Neuausschreibung der Schülerspezialverkehre in 2014 
steht der genaue - nicht gedeckte - Bedarf fest. Die dann erforderlichen Mittel werden im Rahmen 
des Etats 2015 additiv bereitgestellt.  
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkungen: 
 
Aktuell bestehen in der Stadt Münster 10 Schülerspezialverkehre, mit denen ca. 280 Schülerinnen 
und Schüler befördert werden. Die Schülerinnen und Schüler haben nach den Regelungen der 
Schülerfahrkostenverordnung einen Anspruch auf Übernahme der  Schülerfahrkosten. Von ihren 
Wohnstandort her haben sie jedoch keinen direkten Zugang zum ÖPNV.  
 
Im Rahmen der Etatberatungen für die Haushaltsjahre 2013 ff. hat der Rat der Stadt Münster im 
Dezember 2012 die für den Schülerspezialverkehr vorhandenen Mit tel, die über den pflichtigen 
Schülerfahrkostenanteil hinausgehen, ab dem  Haushaltsjahr 2015 um 325.000,00 € reduziert. 
Damit stehen die Haushaltsmi ttel für den Schülerspezialverkehr nur bis zum Ende des Jahres 
2014 zur Verfügung, sodass dieser ab Januar 2015 nicht mehr vollständig finanziert werden kann. 
Gleichzeitig hat der Rat den Beschluss gefasst, dass die Einsp arung erzielt werden soll, jedoch 
nicht durch eine Einstellung des Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung 
der Eltern und Schulen.  
 
Der Konsolidierungsbeschluss geht von einer Reduzierung der Gesamtkosten aus, die dann in 
voller Höhe von den Eltern getragen werden sollen.  
Dazu hat die Schulverwaltung Gespräche mit Eltern, Beförderungsunternehmen und Schulen g e-
führt; ergänzend wurden die Stadtwerke Münster GmbH um Prüfung gebeten, ob der Schülersp e-
zialverkehr insgesamt oder zumindest in Teilen von den Stadtwerken übernommen werden kann. 
 
Gespräche mit Eltern 
 
Nach der Schülerfahrkostenverordnung ist der Schulträger nicht verp flichtet, einen Sch ü-
lerspezialverkehr einzurichten. Wird ein derartiger Schülerspezialverkehr eingerichtet, darf 
von den Eltern keine Kostenbeteiligung erhoben werden. Dieses gilt auch bei einer Übertr a-
gung auf einen anderen Rechtsträger, wie z. B. einem Elternverein, der dann die Spezialver-
kehre organisatorisch umsetzt und zudem das wirtschaftliche Risiko trägt.  
 
Sobald die Stadt Münster diesen Rechtsträger personell oder finanziell unterstützt, d. h. beispiel s-
weise eine Geschäftsführung für einen Verein wahrnimmt, bzw. die Geschäftsstelle eines Vereins 
vorhält, ist nach einer rechtlichen Prüfung von einem Scheingeschäft mit dem Ziel der Umgehung 
der Schülerfahrkostenverordnung auszugehen.

- 3 - 
V/0646/2013 
Vor diesem Hintergrund sind mit den Eltern Gespräche zu der mögli chen Option geführt worden, 
dass ein zu gründender Verein aus Schulen, Eltern, Fördervereinen die Spezialverkehre organ i-
siert. 
Dieser Verein wäre für die Ausschreibung, Beauftragung, Kalkulation, Berechnung und Einziehung 
der Elternbeiträge verantwortlich und würde das volle wirtschaftliche Risiko tragen. 
Von den Eltern wurde dieser Vorschlag  vehement abgelehnt, da sie sich nicht imstande sehen, 
die Organisation bzw. das volle wirtschaftliche Risiko zu tragen. 
 
Gespräche mit den Stadtwerken Münster GmbH  
 
Parallel sind die Stadtwerke Münster GmbH um Prüfung gebeten worden, ob und ggf. welche Mög-
lichkeiten bestehen, die Spezialverkehre oder zumindest Teile dieser Verkehre zu übernehmen. 
In den Gesprächen haben die Stadtwerke darauf hingewiesen, dass - unabhängig von dem hohen 
Verwaltungsaufwand und einer kaum zu erzielenden Gewinnspanne - die Übernahme der Spezial-
verkehre ein hohes Kalkulationsrisiko und damit ein wirtschaftliches Risiko beinhaltet.  
 
Evtl. Elternbeiträge würden eine Höhe erreichen, die zwang släufig dazu führen werden, dass ein 
erheblicher Teil der Eltern eine andere Beförderungslösung für sich selbst suchen wird. In der Fo l-
ge würde dieses noch zu einem höheren rechnerischen Betrag für die verbleibenden Eltern und zu 
einem steigenden Kalkulationsrisiko für das Unternehmen führen.  
 
Darüber hinaus wären die Verkehre weder als Linienverkehre noch als Sonderlinienverkehre zu 
organisieren, da in beiden Fällen Tarifpflicht gilt. Das bedeutet, dass von den Eltern maximal der 
Eigenanteil einer „goCard“ gefordert werden darf. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass 
von den Eltern der Grundschülerinnen und -schüler die eine „goCard“ erhalten, zurzeit keine E i-
genbeteiligung gefordert wird, da die Freizeitnutzung durch die Grundschüler/innen sehr ger ing ist. 
Umsetzbar ist auf keinen Fall eine Erhebung des Eigenanteils ausschließlich von den Eltern, deren 
Kinder mit dem Schülerspezialverkehr fahren. Auch vor diesem Hintergrund wären die Verkehre 
deshalb als Freistellungsverkehre, verbunden mit einem ho hen wirtschaftlichen Risiko zu organ i-
sieren. 
Grundsätzlich ist auch hier zu berücksichtigen, dass in diesem Fall durch die Eltern ein Scheinge-
schäft zur Umgehung der Schülerfahrkostenverordnung bemängelt werden könnte mit der Kons e-
quenz, dass dann der Schulträger wieder alleiniger Kostenträger des Schülerspezialverkehrs wird.  
 
Ergänzend zu der Komplettübernahme der Schülerspezialverkehre wurde geprüft, ob nicht zumi n-
dest Teile des Verkehres übernommen werden können. Geprüft wurde der Schülerspezialverkehr 
zur Grundschule Loevelingloh durch 
 
- eine Verlängerung der Linie 10 bzw. 
 
- eine Verlängerung des bestehenden Schülersonderlinienverkehrs Häger - Nienberge - Roxel 
- Albachten, verlängert bis Loevelingloh. 
 
Dies stellt im Wesentlichen eine Möglichkeit für die Mecklenbecker Kinder dar, zukünftig per ÖPNV 
die Grundschule Loevelingloh zu erreichen.  
 
Aktuell werden im Schülerspezialverkehr 84 Schülerinnen und Schüler mit zwei Solobussen und 
einem Minibus transportiert. Angefahren werden die Grundschule Loevel ingloh, die Davertschule 
Amelsbüren und das Schulzentrum Hiltrup. 
 
Bei der Prüfung durch die Stadtwerke Münster GmbH wurde eine Reduzierung der Fahrten au s-
schließlich zur Grundschule Loevelingloh mit zwei Fahrten (eine Hin - und eine Rückfahrt) durch 
eine Verlängerung der Linie 10, die zurzeit die Endhaltestelle „Waldweg“ im Stundentakt b edient, 
geprüft.

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V/0646/2013 
Nach dem Ergebnis der Prüfung reicht die aktuell vorhandene Wendezeit von 16 Minuten nicht 
aus, die Grundschule Loevelingloh anzufahren. Stattdessen müsste n für zwei Fahrten Busse aus 
dem Betriebshof eingesetzt werden. Der Aufwand beliefe sich dabei auf ca. 2,5 Einsatzstunden pro 
Schultag, die Kosten beliefen sich auf ca. 40.000,00 € jährlich. Unberücksichtigt bleiben dabei die 
Schülerinnen und Schüler, die wesentlich abseits der Verkehrsstrecke wohnen. Diese müssten 
weiterhin mit einem Schülerspezialverkehr der Stadt Münster befördert werden. Wesentliche Ei n-
sparungen sind damit nicht zu erzielen.  
 
Auch bei der möglichen Verlängerung des bestehenden Schülers onderlinienverkehrs Häger - Ni-
enberge - Roxel - Albachten, verlängert bis zur Grundschule Loevelingloh, wurde pro Schultag 
jeweils eine Hin- und eine Rückfahrt berücksichtigt. 
 
Nach dem Ergebnis der Prüfung erzeugt die Verlängerung des bestehenden Schülers onderlinien-
verkehrs einen Mehraufwand von 28.000,00 € für die Stadtwerke Münster GmbH. Dafür müsste 
die Stadt als Basisbetrag für ca. 50 Schülerinnen und Schüler die Kosten einer „goCard“ mit ca. 
470,00 € pro Jahr je Kind zahlen. Daraus resultiert eine Ein nahme für die Stadtwerke Münster 
GmbH in Höhe von rd. 24.000,00 €. Für die Stadtwerke Münster GmbH wäre damit dieser Verkehr 
wirtschaftlich annähernd neutral. Von der Stadt Münster müssten jedoch die goCard-Kosten für die 
anspruchsberechtigten Kinder in Höhe von jährlich 24.000,00 € gezahlt werden.  
 
Gegenwärtig können 59 der 84 Fahrschüler/innen mit einer Verlängerung des Sonderlinienve r-
kehrs bedient werden. Bei der genannten Einnahmeabschätzung sind die Stadtwerke lediglich von 
50 Schüler/innen, die im Durchschnitt zu befördern wären, ausgegangen (kalkulatorische Grundla-
ge). 
Für die verbleibenden Schülerinnen und Schüler, die wesentlich abseits der Verkehrslinie wohnen, 
müsste die Stadt weiterhin einen Schülerspezialverkehr vorhalten.  
 
Ob und in welcher H öhe sich in diesem Fall eine Einsparung für die Stadt Münster ergibt, hängt 
vom Ergebnis einer Neuausschreibung ab und kann derzeit nicht beziffert werden. Eine Vorein-
schätzung von den Busunternehmen war trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu erhalten. 
 
Zusammengefasst haben die Stadtwerke Münster GmbH darauf hingewiesen, dass ein Herau s-
brechen eines Teils des heutigen unternehmerisch optimierten Schülerspezialverkehrs zur Grun d-
schule Loevelingloh zu erheblichen Restverkehren führt, die von der Stadt Münster - zusätzlich zu 
den Zahlungsverpflichtungen der Stadt für die Basisfinanzierung der „goCard“ - zu finanzieren 
sind. Auch die Verlängerung des Sonderlinienverkehrs Häger - Nienberge - Roxel - Albachten, 
verlängert bis zur Grundschule Loevelingloh, ist ausschreibungspflichtig.  
 
In ihrem Fazit weist die Stadtwerke Münster GmbH darauf hin, dass die heutige unternehmer ische 
Organisation des Schülerspezialverkehrs mit Ausschreibung grundsätzlich wirtschaftlich ist und in 
seiner jetzigen Rechtsform beibehalten werden sollte. Sie empfehlen eine Haushaltskonsolidierung 
vielmehr durch Kürzung des Angebotes in Form einer Reduzierung der Fahrtenzahl auf eine Hin - 
und auf eine Rückfahrt.  
 
Gespräche mit Beförderungsunternehmen  
 
Eine Verringerung der Kosten kann durch ei ne Reduzierung der Rückfahrten erzielt werden. Akt u-
ell werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerspezialverkehrs je nach Schule 
nach der 4. und 5. als auch 6. Stunde befördert.

- 5 - 
V/0646/2013 
In den Gesprächen wurde von allen Verkehrsunternehmen darauf hingewiesen, dass mit der R e-
duzierung auf eine Rückfahrt Einsparungen erzielt werden können, die jedoch relativ gering seien. 
Begründet wurde dieses damit, dass die Buskapazitäten auch bei nur einer Rückfahrt gebunden 
seien und nicht anderweitig eingesetzt werden können. Aus Sicht der Unternehmer reduzieren sich 
lediglich die Treibstoffkosten. In welcher Höhe Einsparungen erzielt werden könnten, wurde von 
den Unternehmen trotz mehrfacher Nachfrage nicht gesagt. In den Gesprächen wurde vielmehr 
darauf hingewiesen, dass die abgegebenen Angebote bereits jetzt sehr wirtschaftlich seien und 
weitere Einsparungen nicht gesehen werden. 
 
Gespräche mit den Schulen 
 
Die Reduzierung der Rückfahrten im Schülerspezialverkehr auf nur noch eine Rückfahrt bedeutet, 
dass die Eltern ihr Kind zur Bis-Mittag-Betreuung (bis maximal 13.30 Uhr) anmelden müssen. 
 
Bis auf drei Grundschulen, die auf mangelnde Raumkapazitäten hingewiesen haben, können sich 
die übrigen Grundschulen eine Reduzierung auf eine Rückfahrt vorstellen. Für die weiterführenden 
Schulen ist die Reduzierung auf eine Rückfahrt nicht vorstellbar. Sie haben darauf hingewiesen, 
dass von den Eltern vielmehr weitere Rückfahrten, z. B. nach der 9. Unterrichtsstunde, gefordert 
wurden und werden. 
 
Fazit: 
 
Eine Beibehaltung d er Schülerspezialverkehre mit einer Übernahme der Aufwendungen in voller 
Höhe durch die Eltern ist nicht umsetzbar, da die Eltern die Organisation und das volle wirtschaftl i-
che Risiko ablehnen und nach deren Aussage in den meisten Fällen die tatsächlichen Kosten nicht 
zu tragen sind. Dieses gilt auch dann, wenn die Gesamtkosten der Spezialverkehre reduziert we r-
den können. 
 
Eine Kostenreduzierung durch eine Komplettübernahme oder Teilübernahme des Schülerspezia l-
verkehrs durch die Stadtwerke Münster GmbH ist nicht zu erwarten. Eine Aufwandsreduzierung ist 
lediglich durch eine Reduzierung der Rückfahrten auf eine Fahrt zu erzielen. In welcher Höhe sich 
eine Ersparnis ergibt, hängt vom Ergebnis einer Neuausschreibung ab und kann zurzeit nicht b e-
ziffert werden. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Konsolidierungsbeschluss zu den Schülerspezialve r-
kehren zurückgenommen wird. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, jeweils nur eine  morgendliche Hin- und eine  mittägliche Rückfahrt 
auszuschreiben. Bereits jetzt nehmen rd. 23 % der Schüler/innen (64 Kinder) an der Bis -Mittag-
Betreuung teil und treten damit ohnehin erst nach der 6. Unterrichtsstunde die Heimfahrt an. E r-
gänzend nehmen aktuell weitere rd. 64 Schüler/Innen an der offenen Ganztagsschule teil. Deren 
Heimfahrt wird bereits jetzt von den Eltern selbst organisiert. 
Darüber hinaus wird aus Kostengründen vorgeschlagen, für die Schüler/Innen der weiterführenden 
Schulen, deren Unterrichtszeit im Regelfall über die 6. Unterrichtstunde hinausgeht, keine weitere 
Fahrt/en anzubieten. Auch im laufenden Schülerspezialverkehr wird für diese Schüler/Innen keine 
Rückfahrt angeboten, obwohl Eltern diese zusätzlichen Fahrten immer wieder einfordern. 
 
Die Reduzierung der Fahrtenzahl auf eine Hin - und eine Rückfahrt führt zu einer Neuk alkulation 
der Verkehrsunternehmen, die Schülerspezialverkehre müssen daher neu ausgeschrieben we r-
den. Dies setzt voraus, dass bis zum 30.04.2014 die derzeit bestehenden Verträge fristgerecht 
zum 31.07.2014 mit dem Hinweis auf die fehlenden Haushaltsmittel gekündigt werden 
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Schülerspezialverkehre zum 01.08.2014 neu auszuschre i-
ben, über das Ergebnis dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berichten und die zukünf-
tigen Kosten des Schülerspezialverkehrs zu den Haushaltsjahren 2015 ff. anzumelden.

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V/0646/2013 
 
Eine weitere Reduzierung der Kosten des Schülerspezialverkehrs wäre auch dann möglich, wenn 
die Fahrten des Schülerspezialverkehrs nur auf eine tägliche Fahrt, entweder Hin- oder eine Rück-
fahrt begrenzt würden. In diesem Fal le würden die Eltern an den Kosten des Schülerspezialve r-
kehrs tatsächlich beteiligt, da sie eine der Fahrten selbst organisieren und die - über die pflichtige 
Kostenerstattung hinaus gehenden Kosten - übernehmen müssten. Nach Einschätzung der Ve r-
waltung kö nnte damit ein Konso lidierungsbetrag von rd. 150.000€ (abhängig vom Ergebnis der 
Neuausschreibung) erzielt werden. 
Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Kosten für die morgendliche Hinfahrt im Hi nblick auf 
die hohe Auslastung der Buskapazitäten höher sein werden als die Kosten der Rück fahrt. Damit 
wird sich der mögliche Konsolidierungsbeitrag reduzieren.  
 
In den künftigen Jahren können sich Kostenreduzierungen durch Änderungen im Linienverlauf des 
ÖPNV ergeben. Bereits jetzt prüft die Verwaltung jährlich, ob Schülerinnen und Schüler, die aktuell 
im Rahmen des Schülerspezialverkehrs befördert werden, auch den ÖPNV nutzen können. 
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
 Anlage 1 
 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat Nr. A -R/0023/2013 „Schülerspezial-
verkehr beibehalten“ vom 15.05.2013  
 
 Anlage 2 
 Antrag der CDU -Fraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 23.05.2013 
„Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren“ 
 
 Anlage 3 
 Anregung der BV-Ost an den Rat Nr. ABV/0002/2013 vom 20.06.2013  „Der Schülerspezial-
verkehr bleibt erhalten“(Anlage 3).

Beratungsverlauf (4)

17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Windthorststraße 7
  • Mauritzstraße 7
  • Loevelingloh
  • Waldweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0646/2013
Typ
Vorlagen
Datum
22.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37