V/0646/2013
Weiterführung und Neuausschreibung der Schülerspezialverkehre zum 01.08.2014
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Ant: 27° 3 Amt des Rates und des Oberbürgermeisters ABV/0002/2013 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Ost an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in ihrer Sitzung am 20.06.2013 folgende Anregung.an den Rat beschlossen: Der Schülerspezialverkehr bleibt erhalten Der Schülerspezialverkehr bleibt erhalten. Dazu prüft die Verwaltung, inwieweit eine Möglichkeit besteht, bei Beibehaltung der derzeitigen Organisationsform eine Elternbeteiligung sicherzustellen. Weiter wird die Verwaltung aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, dass in den Schulen mit Schülerspezialverkehr verlässlicher -Unterricht sichergestellt werden kann bzw. den Kindern die den Schülerspezialverkehr nutzen entsprechende Betreuungsangebote gemacht werden, damit die Fahrten reduziert werden können.“
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Amdage Pr Antrag an den Rat Nr. ET E\ Ratsantrag nach $ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates BÜNDNIS °o DIE GRÜNEN! „Schülerspezialverkehr beibehalten“ , u caL münsrei Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster 15.05.2013 ‘ j Windthorststr. 7 48143 Münster „Fon: 0251/89958 10 . Fax: 0251/89958 15 FE ri . ratsfraktion@ gruene-muenster.de Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: ae en siere 1. Der Konsolidierungsbeschluss Nr. 117 "Einstellung des ) Schülerspezialverkehrs" zum Haushalt 2013 wird aufgehoben. Die bisherige, Regelung wird beibehalten. ) 2. Mit dem Haushalt 2014 werden die notwendigen finanziellen Mittel wieder zur Verfügung gestellt. Begründung: Der Konsolidierungsbeschluss (Nr. 117 „Einstellung des Schülerspezialverkehrs“) lautet: „Die Einsparung soll erzielt werden, jedoch nicht durch eine Einstellung des '_. Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung der Eltern und ’ \Schulen. Wie schon zu den Haushaltsberatungen 2011 per Antrag gefordert, sollen Wege gefunden werden, die Eltern stärker an den Beförderungskosten zu beteiligen. Darüber hinaus müssen nun endlich die Gespräche mit den jeweiligen Schulen geführt werden, um z.B. durch Betreuungsmodelle die Zahl der Fahrten deutlich zu reduzieren.“ Die Verwaltung hat trotz intensiver Bemühungen keine Lösung für den o.g. Beschluss gefunden. Weder lassen sich durch Angebotsverdichtung/Reduzierung von Fahrten und Betreuungsmodelle "wesentliche Einsparungen" erzielen noch wurde eine Möglichkeit für eine "geeignete Einbeziehung" von Eltern und Schulen gefunden: Hieraus schließt die Verwaltung nun, dass nur noch eine Variante übrig bliebe: den Schülerspezialverkehr komplett einzustellen. Dies würde jedoch eine völlig unerwartete zusätzliche Belastung der betroffenen Familien mit z.Z. durchschnittlich 105,- € monatlich, in der Spitze bis zu 308,- € pro Kind bedeuten. Um diese Härten zu vermeiden, muss der Konsolidierungsbeschluss aufgehoben werden. gez. Hery Klas gez. Manfred Kehr . gez. Otto Reiners gez. Helga Bennink gez. Annette Kemper; gez. Tim Rohleder gez. Dr. Petra Dieckmann gez. Jutta Möllers - gez. Dr. Ludwig Schipmann - gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Jörn Möltgen gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Gerhard Joksch gez. Anne Naegels. gez. Christoph Kattentidt gez. Carsten Peters
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Anka 2 CD. Antrag 23. Mai 2013 Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen: 1. Die Stadt Münster hält an der grundsätzlichen Beibehaltung des Schülerspezialverkehrs fest und bekräftigt dessen Notwendigkeit in einer flächenmäßig großen Stadt mit einem erheblichen ländlichen Einzugsgebiet. Der Haushaltsbeschluss für 2013 wird bekräftigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, tragfähige Vorschläge auszuarbeiten, wie der Schülerspezialverkehr bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Kostenreduzierung nachhaltig gestaltet werden kann. Insbesondere soll dazu geprüft werden: a. Ob und wo die Umwandlung der heutigen Schülerspezialverkehre in Sonderlinienverkehre nach $ 43.2 Personenbeförderungsgesetz mit Tarifpflicht und somit mit einer Mitfinanzierung der Eltern realisiert werden kann. b. Weiter ist zu prüfen, ob dabei Synergien mit der Go-Card der Stadtwerke Münster GmbH geschaffen werden können. c. Für den Schülerspezialverkehr von Meckienbeck zur Loevelinglohschule soll eine Verlängerung der Linie 10 als E-Linie geprüft werden. Im Ziel soll möglichst eine familienfreundliche Regelung ermöglicht werden. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit regionale Lösungen (u. a. im Verkehrsraum der RVM) hinsichtlich des Schülerspezialverkehrs sich auf die Stadt Münster übertragen lassen. Die Anzahl der Fahrten sol} auch durch schulorganisatorische Maßnahmen (Bis-Mittag- Betreuung, verlässlicher Schulbeginn und Unterrichtsende etc.) gesenkt werden. Begründung: Der Schülerspezialverkehr garantiert in der Flächenstadt Münster besonders den Schülerinnen und Schülern in den Außenstadtbereichen einen sicheren Schulweg, weil nicht alle Bereiche so an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind, dass Kinder dieses für den Schulweg nutzen können. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eitern soll das bestehende Angebot so optimiert werden, dass es aufrechterhalten werden kann und sich zugleich mit dem Haushaltsbeschluss vereinbaren lässt. Insbesondere sollen alternative Beförderungsmodelle berücksichtigt werden, die sich in der Region bewährt haben. Gez. Kosmider Und Fraktion CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 "Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de ° hitp://www.cdu-ms.de
Beschlussvorlage
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V/0646/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Weiterführung und Neuausschreibung der Schülerspezialverkehre zum 01.08.2014 Beratungsfolge 17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Konsolidierungsb e- schlusses, die Schülerspezialverkehre bei gleichzeitiger Streichung des Zuschusses aufrecht zu erhalten, nicht möglich ist. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Stadt Münster bestehenden Schülerspezialverkeh- re für die Schülerinnen und Schüler, die in den Randbereichen des Stadtgebietes wohnen, zum 01.08.2014 neu auszuschreiben. Die Schülerspezialverkehre werden jeweils für eine morgendliche Hin - und eine mittägliche Rückfahrt ausgeschrieben. Die derzeit bis zum 31.07.2017 mit den Verkehrsunternehmen bestehenden Verträge we r- den zum 31.07.2014 fristgerecht gekündigt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung über das Au s- schreibungsergebnis zu berichten und die Konsequenzen für die Haushaltsjahre 2015 ff. darzulegen. Vorlagen-Nr.: V/0646/2013 Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: Moerchen@stadt-muenster.de Datum: 10.09.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0646/2013 4. Folgende Anträge sowie die Anregung sind erledigt: - Antrag der Fraktio n Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat Nr. A -R/0023/2013 „Schüler- spezialverkehr beibehalten“ vom 15.05.2013 (Anlage 1) - Antrag der CDU-Fraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 23.05.2013 „Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren“ (Anlage 2) und - die Anregung der BV -Ost an den Rat Nr. ABV/0002/2013 vom 20.06.2013 „Der Sch ü- lerspezialverkehr bleibt erhalten“(Anlage 3). II. Finanzielle Auswirkungen: Der Haushaltsansatz für die Schülerfahrkosten ist im Ra hmen der Konsolidierung ab 201 5 um 325.000,00 € reduziert worden. Erst nach Neuausschreibung der Schülerspezialverkehre in 2014 steht der genaue - nicht gedeckte - Bedarf fest. Die dann erforderlichen Mittel werden im Rahmen des Etats 2015 additiv bereitgestellt. Begründung: Vorbemerkungen: Aktuell bestehen in der Stadt Münster 10 Schülerspezialverkehre, mit denen ca. 280 Schülerinnen und Schüler befördert werden. Die Schülerinnen und Schüler haben nach den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten. Von ihren Wohnstandort her haben sie jedoch keinen direkten Zugang zum ÖPNV. Im Rahmen der Etatberatungen für die Haushaltsjahre 2013 ff. hat der Rat der Stadt Münster im Dezember 2012 die für den Schülerspezialverkehr vorhandenen Mit tel, die über den pflichtigen Schülerfahrkostenanteil hinausgehen, ab dem Haushaltsjahr 2015 um 325.000,00 € reduziert. Damit stehen die Haushaltsmi ttel für den Schülerspezialverkehr nur bis zum Ende des Jahres 2014 zur Verfügung, sodass dieser ab Januar 2015 nicht mehr vollständig finanziert werden kann. Gleichzeitig hat der Rat den Beschluss gefasst, dass die Einsp arung erzielt werden soll, jedoch nicht durch eine Einstellung des Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung der Eltern und Schulen. Der Konsolidierungsbeschluss geht von einer Reduzierung der Gesamtkosten aus, die dann in voller Höhe von den Eltern getragen werden sollen. Dazu hat die Schulverwaltung Gespräche mit Eltern, Beförderungsunternehmen und Schulen g e- führt; ergänzend wurden die Stadtwerke Münster GmbH um Prüfung gebeten, ob der Schülersp e- zialverkehr insgesamt oder zumindest in Teilen von den Stadtwerken übernommen werden kann. Gespräche mit Eltern Nach der Schülerfahrkostenverordnung ist der Schulträger nicht verp flichtet, einen Sch ü- lerspezialverkehr einzurichten. Wird ein derartiger Schülerspezialverkehr eingerichtet, darf von den Eltern keine Kostenbeteiligung erhoben werden. Dieses gilt auch bei einer Übertr a- gung auf einen anderen Rechtsträger, wie z. B. einem Elternverein, der dann die Spezialver- kehre organisatorisch umsetzt und zudem das wirtschaftliche Risiko trägt. Sobald die Stadt Münster diesen Rechtsträger personell oder finanziell unterstützt, d. h. beispiel s- weise eine Geschäftsführung für einen Verein wahrnimmt, bzw. die Geschäftsstelle eines Vereins vorhält, ist nach einer rechtlichen Prüfung von einem Scheingeschäft mit dem Ziel der Umgehung der Schülerfahrkostenverordnung auszugehen. - 3 - V/0646/2013 Vor diesem Hintergrund sind mit den Eltern Gespräche zu der mögli chen Option geführt worden, dass ein zu gründender Verein aus Schulen, Eltern, Fördervereinen die Spezialverkehre organ i- siert. Dieser Verein wäre für die Ausschreibung, Beauftragung, Kalkulation, Berechnung und Einziehung der Elternbeiträge verantwortlich und würde das volle wirtschaftliche Risiko tragen. Von den Eltern wurde dieser Vorschlag vehement abgelehnt, da sie sich nicht imstande sehen, die Organisation bzw. das volle wirtschaftliche Risiko zu tragen. Gespräche mit den Stadtwerken Münster GmbH Parallel sind die Stadtwerke Münster GmbH um Prüfung gebeten worden, ob und ggf. welche Mög- lichkeiten bestehen, die Spezialverkehre oder zumindest Teile dieser Verkehre zu übernehmen. In den Gesprächen haben die Stadtwerke darauf hingewiesen, dass - unabhängig von dem hohen Verwaltungsaufwand und einer kaum zu erzielenden Gewinnspanne - die Übernahme der Spezial- verkehre ein hohes Kalkulationsrisiko und damit ein wirtschaftliches Risiko beinhaltet. Evtl. Elternbeiträge würden eine Höhe erreichen, die zwang släufig dazu führen werden, dass ein erheblicher Teil der Eltern eine andere Beförderungslösung für sich selbst suchen wird. In der Fo l- ge würde dieses noch zu einem höheren rechnerischen Betrag für die verbleibenden Eltern und zu einem steigenden Kalkulationsrisiko für das Unternehmen führen. Darüber hinaus wären die Verkehre weder als Linienverkehre noch als Sonderlinienverkehre zu organisieren, da in beiden Fällen Tarifpflicht gilt. Das bedeutet, dass von den Eltern maximal der Eigenanteil einer „goCard“ gefordert werden darf. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass von den Eltern der Grundschülerinnen und -schüler die eine „goCard“ erhalten, zurzeit keine E i- genbeteiligung gefordert wird, da die Freizeitnutzung durch die Grundschüler/innen sehr ger ing ist. Umsetzbar ist auf keinen Fall eine Erhebung des Eigenanteils ausschließlich von den Eltern, deren Kinder mit dem Schülerspezialverkehr fahren. Auch vor diesem Hintergrund wären die Verkehre deshalb als Freistellungsverkehre, verbunden mit einem ho hen wirtschaftlichen Risiko zu organ i- sieren. Grundsätzlich ist auch hier zu berücksichtigen, dass in diesem Fall durch die Eltern ein Scheinge- schäft zur Umgehung der Schülerfahrkostenverordnung bemängelt werden könnte mit der Kons e- quenz, dass dann der Schulträger wieder alleiniger Kostenträger des Schülerspezialverkehrs wird. Ergänzend zu der Komplettübernahme der Schülerspezialverkehre wurde geprüft, ob nicht zumi n- dest Teile des Verkehres übernommen werden können. Geprüft wurde der Schülerspezialverkehr zur Grundschule Loevelingloh durch - eine Verlängerung der Linie 10 bzw. - eine Verlängerung des bestehenden Schülersonderlinienverkehrs Häger - Nienberge - Roxel - Albachten, verlängert bis Loevelingloh. Dies stellt im Wesentlichen eine Möglichkeit für die Mecklenbecker Kinder dar, zukünftig per ÖPNV die Grundschule Loevelingloh zu erreichen. Aktuell werden im Schülerspezialverkehr 84 Schülerinnen und Schüler mit zwei Solobussen und einem Minibus transportiert. Angefahren werden die Grundschule Loevel ingloh, die Davertschule Amelsbüren und das Schulzentrum Hiltrup. Bei der Prüfung durch die Stadtwerke Münster GmbH wurde eine Reduzierung der Fahrten au s- schließlich zur Grundschule Loevelingloh mit zwei Fahrten (eine Hin - und eine Rückfahrt) durch eine Verlängerung der Linie 10, die zurzeit die Endhaltestelle „Waldweg“ im Stundentakt b edient, geprüft. - 4 - V/0646/2013 Nach dem Ergebnis der Prüfung reicht die aktuell vorhandene Wendezeit von 16 Minuten nicht aus, die Grundschule Loevelingloh anzufahren. Stattdessen müsste n für zwei Fahrten Busse aus dem Betriebshof eingesetzt werden. Der Aufwand beliefe sich dabei auf ca. 2,5 Einsatzstunden pro Schultag, die Kosten beliefen sich auf ca. 40.000,00 € jährlich. Unberücksichtigt bleiben dabei die Schülerinnen und Schüler, die wesentlich abseits der Verkehrsstrecke wohnen. Diese müssten weiterhin mit einem Schülerspezialverkehr der Stadt Münster befördert werden. Wesentliche Ei n- sparungen sind damit nicht zu erzielen. Auch bei der möglichen Verlängerung des bestehenden Schülers onderlinienverkehrs Häger - Ni- enberge - Roxel - Albachten, verlängert bis zur Grundschule Loevelingloh, wurde pro Schultag jeweils eine Hin- und eine Rückfahrt berücksichtigt. Nach dem Ergebnis der Prüfung erzeugt die Verlängerung des bestehenden Schülers onderlinien- verkehrs einen Mehraufwand von 28.000,00 € für die Stadtwerke Münster GmbH. Dafür müsste die Stadt als Basisbetrag für ca. 50 Schülerinnen und Schüler die Kosten einer „goCard“ mit ca. 470,00 € pro Jahr je Kind zahlen. Daraus resultiert eine Ein nahme für die Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von rd. 24.000,00 €. Für die Stadtwerke Münster GmbH wäre damit dieser Verkehr wirtschaftlich annähernd neutral. Von der Stadt Münster müssten jedoch die goCard-Kosten für die anspruchsberechtigten Kinder in Höhe von jährlich 24.000,00 € gezahlt werden. Gegenwärtig können 59 der 84 Fahrschüler/innen mit einer Verlängerung des Sonderlinienve r- kehrs bedient werden. Bei der genannten Einnahmeabschätzung sind die Stadtwerke lediglich von 50 Schüler/innen, die im Durchschnitt zu befördern wären, ausgegangen (kalkulatorische Grundla- ge). Für die verbleibenden Schülerinnen und Schüler, die wesentlich abseits der Verkehrslinie wohnen, müsste die Stadt weiterhin einen Schülerspezialverkehr vorhalten. Ob und in welcher H öhe sich in diesem Fall eine Einsparung für die Stadt Münster ergibt, hängt vom Ergebnis einer Neuausschreibung ab und kann derzeit nicht beziffert werden. Eine Vorein- schätzung von den Busunternehmen war trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu erhalten. Zusammengefasst haben die Stadtwerke Münster GmbH darauf hingewiesen, dass ein Herau s- brechen eines Teils des heutigen unternehmerisch optimierten Schülerspezialverkehrs zur Grun d- schule Loevelingloh zu erheblichen Restverkehren führt, die von der Stadt Münster - zusätzlich zu den Zahlungsverpflichtungen der Stadt für die Basisfinanzierung der „goCard“ - zu finanzieren sind. Auch die Verlängerung des Sonderlinienverkehrs Häger - Nienberge - Roxel - Albachten, verlängert bis zur Grundschule Loevelingloh, ist ausschreibungspflichtig. In ihrem Fazit weist die Stadtwerke Münster GmbH darauf hin, dass die heutige unternehmer ische Organisation des Schülerspezialverkehrs mit Ausschreibung grundsätzlich wirtschaftlich ist und in seiner jetzigen Rechtsform beibehalten werden sollte. Sie empfehlen eine Haushaltskonsolidierung vielmehr durch Kürzung des Angebotes in Form einer Reduzierung der Fahrtenzahl auf eine Hin - und auf eine Rückfahrt. Gespräche mit Beförderungsunternehmen Eine Verringerung der Kosten kann durch ei ne Reduzierung der Rückfahrten erzielt werden. Akt u- ell werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schülerspezialverkehrs je nach Schule nach der 4. und 5. als auch 6. Stunde befördert. - 5 - V/0646/2013 In den Gesprächen wurde von allen Verkehrsunternehmen darauf hingewiesen, dass mit der R e- duzierung auf eine Rückfahrt Einsparungen erzielt werden können, die jedoch relativ gering seien. Begründet wurde dieses damit, dass die Buskapazitäten auch bei nur einer Rückfahrt gebunden seien und nicht anderweitig eingesetzt werden können. Aus Sicht der Unternehmer reduzieren sich lediglich die Treibstoffkosten. In welcher Höhe Einsparungen erzielt werden könnten, wurde von den Unternehmen trotz mehrfacher Nachfrage nicht gesagt. In den Gesprächen wurde vielmehr darauf hingewiesen, dass die abgegebenen Angebote bereits jetzt sehr wirtschaftlich seien und weitere Einsparungen nicht gesehen werden. Gespräche mit den Schulen Die Reduzierung der Rückfahrten im Schülerspezialverkehr auf nur noch eine Rückfahrt bedeutet, dass die Eltern ihr Kind zur Bis-Mittag-Betreuung (bis maximal 13.30 Uhr) anmelden müssen. Bis auf drei Grundschulen, die auf mangelnde Raumkapazitäten hingewiesen haben, können sich die übrigen Grundschulen eine Reduzierung auf eine Rückfahrt vorstellen. Für die weiterführenden Schulen ist die Reduzierung auf eine Rückfahrt nicht vorstellbar. Sie haben darauf hingewiesen, dass von den Eltern vielmehr weitere Rückfahrten, z. B. nach der 9. Unterrichtsstunde, gefordert wurden und werden. Fazit: Eine Beibehaltung d er Schülerspezialverkehre mit einer Übernahme der Aufwendungen in voller Höhe durch die Eltern ist nicht umsetzbar, da die Eltern die Organisation und das volle wirtschaftl i- che Risiko ablehnen und nach deren Aussage in den meisten Fällen die tatsächlichen Kosten nicht zu tragen sind. Dieses gilt auch dann, wenn die Gesamtkosten der Spezialverkehre reduziert we r- den können. Eine Kostenreduzierung durch eine Komplettübernahme oder Teilübernahme des Schülerspezia l- verkehrs durch die Stadtwerke Münster GmbH ist nicht zu erwarten. Eine Aufwandsreduzierung ist lediglich durch eine Reduzierung der Rückfahrten auf eine Fahrt zu erzielen. In welcher Höhe sich eine Ersparnis ergibt, hängt vom Ergebnis einer Neuausschreibung ab und kann zurzeit nicht b e- ziffert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Konsolidierungsbeschluss zu den Schülerspezialve r- kehren zurückgenommen wird. Die Verwaltung schlägt vor, jeweils nur eine morgendliche Hin- und eine mittägliche Rückfahrt auszuschreiben. Bereits jetzt nehmen rd. 23 % der Schüler/innen (64 Kinder) an der Bis -Mittag- Betreuung teil und treten damit ohnehin erst nach der 6. Unterrichtsstunde die Heimfahrt an. E r- gänzend nehmen aktuell weitere rd. 64 Schüler/Innen an der offenen Ganztagsschule teil. Deren Heimfahrt wird bereits jetzt von den Eltern selbst organisiert. Darüber hinaus wird aus Kostengründen vorgeschlagen, für die Schüler/Innen der weiterführenden Schulen, deren Unterrichtszeit im Regelfall über die 6. Unterrichtstunde hinausgeht, keine weitere Fahrt/en anzubieten. Auch im laufenden Schülerspezialverkehr wird für diese Schüler/Innen keine Rückfahrt angeboten, obwohl Eltern diese zusätzlichen Fahrten immer wieder einfordern. Die Reduzierung der Fahrtenzahl auf eine Hin - und eine Rückfahrt führt zu einer Neuk alkulation der Verkehrsunternehmen, die Schülerspezialverkehre müssen daher neu ausgeschrieben we r- den. Dies setzt voraus, dass bis zum 30.04.2014 die derzeit bestehenden Verträge fristgerecht zum 31.07.2014 mit dem Hinweis auf die fehlenden Haushaltsmittel gekündigt werden Die Verwaltung schlägt daher vor, die Schülerspezialverkehre zum 01.08.2014 neu auszuschre i- ben, über das Ergebnis dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berichten und die zukünf- tigen Kosten des Schülerspezialverkehrs zu den Haushaltsjahren 2015 ff. anzumelden. - 6 - V/0646/2013 Eine weitere Reduzierung der Kosten des Schülerspezialverkehrs wäre auch dann möglich, wenn die Fahrten des Schülerspezialverkehrs nur auf eine tägliche Fahrt, entweder Hin- oder eine Rück- fahrt begrenzt würden. In diesem Fal le würden die Eltern an den Kosten des Schülerspezialve r- kehrs tatsächlich beteiligt, da sie eine der Fahrten selbst organisieren und die - über die pflichtige Kostenerstattung hinaus gehenden Kosten - übernehmen müssten. Nach Einschätzung der Ve r- waltung kö nnte damit ein Konso lidierungsbetrag von rd. 150.000€ (abhängig vom Ergebnis der Neuausschreibung) erzielt werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Kosten für die morgendliche Hinfahrt im Hi nblick auf die hohe Auslastung der Buskapazitäten höher sein werden als die Kosten der Rück fahrt. Damit wird sich der mögliche Konsolidierungsbeitrag reduzieren. In den künftigen Jahren können sich Kostenreduzierungen durch Änderungen im Linienverlauf des ÖPNV ergeben. Bereits jetzt prüft die Verwaltung jährlich, ob Schülerinnen und Schüler, die aktuell im Rahmen des Schülerspezialverkehrs befördert werden, auch den ÖPNV nutzen können. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat Nr. A -R/0023/2013 „Schülerspezial- verkehr beibehalten“ vom 15.05.2013 Anlage 2 Antrag der CDU -Fraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 23.05.2013 „Schülerspezialverkehr erhalten - Kosten reduzieren“ Anlage 3 Anregung der BV-Ost an den Rat Nr. ABV/0002/2013 vom 20.06.2013 „Der Schülerspezial- verkehr bleibt erhalten“(Anlage 3).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Windthorststraße 7
- Mauritzstraße 7
- Loevelingloh
- Waldweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0646/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37