Mandari Insight

V/0800/2013

Einführung einer Wertstofftonne

Vorlagen 17.10.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 20

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

13229 Zeichen

V/0800/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einführung einer Wertstofftonne 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
20.11.2013 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Bericht 
11.12.2013 Hauptausschuss Bericht 
11.12.2013 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Hintergrund 
 
Das a m 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt in § 14 Abs. 1 KrWG, 
dass spätestens ab dem 01.01.2015 Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas getrennt zum 
Zwecke eines hochwertigen Recyclings (§ 3 Nr. 25 KrWG) zu sammeln sind. Zi el der erweiterten 
Getrennterfassung ist die Erschließung zusätzlicher Wertstoffe, u.a. stoffgleiche Nichtverpacku n-
gen (sNVP),  die über die Gestellung separater Tonnen, über die Abgabe an Wertstoffhöfen p a-
rallel zur LVP Sammlung oder gemeinsam mit LVP in einer Wertstofftonne erfasst werden. 
 
In Vorbereitung auf die Umsetzung der künftigen Getrennthaltungserfordernisse des KrWG fü h-
ren die AWM derzeit ein begrenztes Pilotprojekt zur gemeinsamen Erfassung von stoffgleichen 
Nichtverpackungen (sNVP) und Leichtv erpackungen (LVP) in zwei Stadtgebieten der Stadt 
Münster im Wege einer gemeinsamen Wertstofftonne durch (siehe Vorlage V/0243/2012).  Der 
Modellversuch läuft b ereits seit dem 01.09.2012 und endet zum 31.12.2013. Wesentliches Ziel 
des Versuchs ist es, Erfah rungen für eine flächendeckende Einführung der Wertstofftonne zu 
sammeln, um auf zukünftige Pflichten der getrennten Erfassung aus dem neuen Kreislaufwir t-
schaftsgesetz vorbereitet zu sein. 
 
Ergebnisse Modellversuch Wertstofftonne 
 
Für den Modellversuch wurden zwei Versuchsbereiche im Stadtgebiet ausgewählt. Dabei handelt 
es sich zum einen um den Stadtteil Hiltrup -Süd (1 -2 Familienhausbebauung), hier erfolgte die 
Umstellung von der bisherigen LVP -Sacksammlung auf eine Behältersammlung (MGB 120 l und 
240 l). Das zweite Modellgebiet liegt in den Stadtteilen Kinderhaus und Gievenbeck (Großwoh n-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0800/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Wöstmann 
Ruf: 
60 52 45 
E-Mail: 
WoestmannW@awm.stadt-
muenster.de 
Datum: 
13.11.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0800/2013 
 
anlagenbebauung) und verfügte bereits im Rahmen der LVP -Sammlung über eine behälterg e-
bundene Sammlung.  
 
Darüber hinaus hatten die Teilnehmer/Innen in den Modellgebieten di e Möglichkeit, in gesondert 
zur Verfügung gestellten orangefarbenen Säcken zusätzlich Elektro -Kleingeräte über die Wer t-
stofftonne abzugeben. 
 
Die Ergebnisse aus dem Modellversuch zeigen insgesamt eine hohe Akzeptanz dieser Syst e-
merweiterung bei den Teilneh mer/Innen. Bei Übertragung und Hochrechnung der gewonnenen 
Erkenntnisse auf das gesamte Stadtgebiet Münster wird im Vergleich zur bisherigen LVP -
Sammlung der positive Effekt deutlich.  
 
[kg/(E*a)] [kg/(E*a)] [kg/(E*a)] [Mg/a] [kg/(E*a)]
1 Leichtstoffverpackungen (LVP) 3,2 1,6 1,4 690 2,4
2 PPK - Verpackungen 0,3 0,3 0,6 116 0,4
3 AG - Verpackungen 0,4 0,5 0,6 134 0,5
4 Stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP) 3,9 1,3 1,0 723 2,5
5 Elektrokleingeräte 0,9 0,7 0,7 234 0,8
6 Rest / Sonstiges 3,1 -0,5 -1,6 286 1,0
Summe 11,8 4,0 2,6 2.182 7,4
GWA Stadt Münster
Mengenveränderungen durch Einführung der Wertstofftonne
 gegenüber der LVP-Sammlung
Stoffgruppen
1-2 Fam. Städtisch
 
 
Insgesamt werden durch die Einführung einer Wertstofftonne zusätzli ch ca. 5 kg/(E*a) an LVP 
und sNVP erfasst und können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Mittels der zusätzlich 
bereitgestellten orangefarbenen Säcke werden ca. 0,8 kg/(E*a) an Elektrokleingeräten gesa m-
melt, das entspricht einer Jahresmenge von ca. 234 t.  
 
Darüber hinaus ist ein leichter Anstieg der Mengen an Papier, Glas und sonstigen Reststoffen 
gegenüber der bisherigen Sacksammlung festzustellen. Dieses ist im Wesentlichen auf die Sy s-
temumstellung von Sack - auf Behältersammlung zurückzuführen, die erfahrungsgemäß einen 
leichten Anstieg des Anteils an unerwünschten Stoffgruppen zur Folge hat. 
 
Insgesamt wird auf Basis des Modellversuches eine stadtweite Mehrmenge von ca. 7,4 kg/(E*a) 
prognostiziert, was ca. 2.200 t pro Jahr entspricht. Hierin sind ca. 240 t Elektrokleingeräte enthal-
ten. 
 
Der Modellversuch hat insgesamt positive Ergebnisse und einen erheblichen Erkenntnisgewinn 
im Hinblick auf eine dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gerecht werdende Konzeptionierung der G e-
trenntsammlung von Wertstoffen gebracht.  
 
Im Falle einer stadtweiten Umsetzung dieser Systemvariante wird allerdings von einer erneuten 
Miterfassung der Elektrokleingeräte in der Wertstofftonne abgesehen, da eine technisierte Au s-
schleusung in den LVP-Sortieranlagen derzeit nicht möglich ist und nur im Rahmen des räumlich 
begrenzten Modellversuches manuell zu leisten war. Ungeachtet dessen hat der Versuch g e-
zeigt, dass bei Angebot eines komfortablen Sammelsystems für Elektrokleingeräte ein Abschö p-
fungspotenzial vorhanden ist.

3 
V/0800/2013 
 
Bürgerumfrage zur Akzeptanz der Wertstofftonne 
In der Bürgerumfrage der Abfallwirtschaftsbetriebe zum Ende des Jahres 2012 (AWM -
Barometer) wurden 615 Bürgerinnen und Bürger per Zufall sstichprobe zu den AWM und ihrem 
Leistungsangebot befragt. Thema war hier auch die W ertstofftonne, die von den AWM in dem 
Pilotprojekt seit dem 1. September 2012 in den Stadtteilen Hiltrup -Ost und Gievenbeck getestet 
wird.  
Auch wenn die Umfrage nicht repräsentativ ist, kann festgehalten werden, dass sich der weit 
überwiegende Teil (87 %)  der Befragten, die über eine Wertstofftonne verfügten, über den G e-
brauch der Tonne durch die AWM gut informiert fühlten. War die Tonne erst einmal im Gebrauch, 
fällten 93 % ein positives Urteil über das neue Angebot, über die Hälfte der Befragten (56 %) ä u-
ßerte sich sogar sehr zufrieden. Über alle Befragten hinweg würden gut 62 % die Einführung e i-
ner stadtweiten Wertstofftonne begrüßen. 
Einführung einer flächendeckenden gemeinsamen Wertstofftonne in Münster 
 
Vor dem Hintergrund der positiven Ergebnisse des  Modellversuchs und der gesetzlichen Vorga-
be, eine haushaltsnahe Getrenntsammlung zum 01.01.2015 sicherstellen zu können, planen die 
Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster eine einheitliche Wertstofferfassung von Leichtverp a-
ckungen und stoffgleichen Nichtverpackungen durch Wertstofftonnen und, in besonders verdich-
teten Gebieten bei Grundstücken mit Standortproblemen, eine Erfassung durch Wertstof fsäcke. 
Die AWM hatten den Werksausschuss (Vorlage Nr. V/0243/2012 und V/0682/2013) und den Rat 
der Stadt Münster (Vorlage Nr. V/0338/2013) hierüber unterrichtet. 
 
Da aber für die Leichtverpackungen nach der Verpackungsverordnung die Dualen Systeme z u-
ständig sind, ist eine Abstimmung der Wertstofferfassung zw ischen der Stadt Münster und den 
Dualen Systemen erforderlich. Dabei ist nach § 6 Abs. 4 S. 1 der Verpackungsverordnung  
(VerpackV) ein Sammelsystem für Verkaufsverpackungen, das gem. § 6 Abs. 3 VerpackV  hau s-
haltsnah zur Verfügung stehen muss, auf vorhandene Sammelsysteme des örE abzusti mmen. 
Will der örE die Rahmenbedingungen für den Systembetrieb wesentlich ändern, kann er gem. § 6 
Abs. 4 S. 11 VerpackV eine angemessene Anpassung der Abstimmung verlangen. Die Absti m-
mung wiederum ist Voraussetzung für die Systemfeststellung, § 6 Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 1 Ve r-
packV. 
 
Die Systeme der Systembetreiber sind also auf das kommunale System  abzustimmen. Die der-
zeitige Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.201 3. In dieser findet sich b e-
reits der Hinweis,  dass die Stadt Münster ab dem 01.01.2014 eine gem einsame Wertstofferfas-
sung flächendeckend auf dem Gebiet der Stadt Münster einzuführen und die Erfassung von Sack 
auf Behältersammlung umzustellen plant. Gleichzeitig enthält die Vereinbarung die Verpflic htung 
von DSD, diesen Planungsstand in die Ausschrei bung des LVP-Vertrages aufzunehmen. Dieses 
ist auch geschehen.  
 
Hinsichtlich der erforderlichen neuen Abstimmungsvereinbarung für den Zeitraum ab 2014  konn-
te aber trotz des konsensual durchgeführten Pilotprojektes noch keine Einigung mit DSD erreicht 
werden. Verhandlungspartner ist vorrangig die DSD GmbH, die als Ausschreibungsführer in im 
Hinblick auf LVP für das Gebiet der Stadt Münster zuständig ist. 
 
Zwar konnte in den bisherigen Verhandlungen in wesentlichen Punkten  Einigung erzielt werden. 
Dieses betrifft die flächendeckende Einführung der Wertstofftonnen, die regelmäßige Umste llung 
von Sack auf Tonne, die von AWM vorgeschlagene Aufteilung des Sammelgem isches sowie die 
Erhöhung der Kostenbeteiligung der Systembetreiber aufgrund der Umstellung  von Sack auf 
Tonne und der damit verbundenen Mehrmengen an LVP.

4 
V/0800/2013 
 
Allerdings ist die Ausgestaltung der Systembeschreibung noch streitig. Während die AWM als 
Regelsystem ein 120 l -Gefäß bei 14 -täglicher Abfuhr einführen wollen , besteht DSD grundsätz-
lich auf einer 240 l-Tonne bei 4-wöchentlicher Abfuhr. Die AWM hatten der Politik im Werksau s-
schuss am 16.10.2013 mündlich berichtet. 
 
Ein von AWM unterbreitetes Kompromissangebot , den von DSD gewünschten 4 -wöchentlichen 
Abfuhrrhythmus auf freiwilliger Basis mit aufzunehme n, hat die DSD zwischenzeitlich abgelehnt, 
gleichzeitig aber ihre weitere Verhandlungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht.  
 
Nach Auffassung der AWM fallen die Systembetreiber damit auf einen Verhandlungsstand vor 
der Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmun gsvereinbarung zurück, da diese bereits Gege n-
stand der aktuellen LVP Ausschreibung war.  
Es ist somit zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass sich die Verhandlungen noch einige 
Zeit hinziehen werden und eine schrittweise Einführung der gemei nsamen Wertstofferfassung im 
Jahr 2014 zunächst nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Dementsprechend werden die vorge-
sehenen Wertstoffbehälter zwar ab dem 01.01.2014 in die Abfallsa tzung aufgenommen; einen 
Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Wertstoffe gibt es aber voraussichtlich in 2014 
nicht. 
 
Alternative Erfassungssysteme zur Getrennterfassung 
 
Die AWM als öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger haben grundsätzlich verschiedene Mö g-
lichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen an eine hochwertige E ntsorgung von Wertstoffen aus 
privaten Haushalten zu erfüllen.  
 
Denn mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Getrennthaltung von Papier -, Metall-, 
Kunststoff- und Glasabfällen ab dem 01.01.2015 verpflichtend. Die Einführung einer Wertstof f-
tonne kann hierfür ein wichtiger Baustein sein. 
 
Neben einer gemeinsamen haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen 
Nichtverpackungen (sNVP) stehen alternative Abgabeangebote über die Recyclinghöfe (Wer t-
stoffhöfe) oder Wertstoffsammelcontainer zur Verfügung.  
 
Die AWM haben diese Möglichkeiten geprüft und kommen zu dem Schluss, dass die Einführung 
einer Wertstofftonne den gesetzlichen Zielvorgaben entspricht und den Wünschen und Bedür f-
nissen der Bürger/Innen der Stadt Münster am nächsten kommt. Aufbauend auf der bestehenden 
haushaltsnahen Erfassung von Abfällen und Wertstoffen in Münster stellt die Wer tstofftonne aus 
Sicht der AWM eine komfortable und sinnvolle Ergänzung dar. Die Wahlmöglichkeit der Behä l-
tergröße (MGB 120 l – MGB 1.100 l) und der angedachte 14-tägliche Abfuhrrhythmus lassen eine 
hohe Akzeptanz dieses Systems in der Bürgerschaft erwarten.  
 
Bringsysteme sind i. d. R. zwar wirtschaftlicher als Holsysteme, sie haben aber den Nachteil, 
dass die Abfälle vom Abfallbesitzer selbst z u einem Standort (z.B. Recyclinghof  oder Wertstoff-
sammelcontainer) transportiert werden müssen. Somit werden immobile Personen ausgeschlo s-
sen. Ältere, Menschen mit Behinderung  oder auch Menschen ohne eigenes Kraftfahrzeug sind 
meist nicht fähig, aufgrund der Entfernung am Recyclinghofkonzept teilzunehmen. Hinzu kommt, 
dass Recyclinghöfe nur zu bestimmten Tageszeiten geöffnet  sind, welche oft im zeitlichen Ko n-
flikt mit den Arbeitszeiten Berufstätiger liegen.  
 
Wenn die Verhandlungen mit den Dualen Systemen scheitern, kann die Stadt Münster als öffent-
lich-rechtlicher Entsorgungsträger auf der Grundlage der kommunalen Organisationshoheit eine 
eigene, getrennte Erfassung von Wertstoffen (sog. stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP)) ei n-
führen.

5 
V/0800/2013 
 
Diese Erfassung be schränkt sich auf Wertstoffe aus privaten Haushalten, für welche die Stadt 
Münster als örE die Entsorgungsverantwortung gem. §§ 17, 20 KrWG innehat. Diese „kommun a-
le Wertstofftonne“ existiert dann neben der privaten LVP-Sammlung der Systembetreiber. Für ein 
solches kommunales System bedarf es keiner Abstimmung mit den Dualen Syst emen gem. § 6 
Abs. 4 VerpackV. 
Weiteres Verhandlungsverfahren 
 
Die AWM planen, an der beabsichtigten Einführung der Wertstofftonne in Münster festzuhalten. 
Hierbei soll das bestehen de hochwertige und bürgerfreundliche  Erfassungssystem beibeha lten 
werden. Die aufgenommenen Verhandlungen mit DSD sollen zeitnah fortgeführt und zum A b-
schluss gebracht werden. Die AWM werden dem Werksausschuss weiterhin hierüber berichten. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.11.2013 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 20 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0800/2013
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37