V/0800/2013
Einführung einer Wertstofftonne
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Berichtsvorlage
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V/0800/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Einführung einer Wertstofftonne Beratungsfolge 19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 20.11.2013 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Bericht 11.12.2013 Hauptausschuss Bericht 11.12.2013 Rat Bericht Bericht: Hintergrund Das a m 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt in § 14 Abs. 1 KrWG, dass spätestens ab dem 01.01.2015 Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas getrennt zum Zwecke eines hochwertigen Recyclings (§ 3 Nr. 25 KrWG) zu sammeln sind. Zi el der erweiterten Getrennterfassung ist die Erschließung zusätzlicher Wertstoffe, u.a. stoffgleiche Nichtverpacku n- gen (sNVP), die über die Gestellung separater Tonnen, über die Abgabe an Wertstoffhöfen p a- rallel zur LVP Sammlung oder gemeinsam mit LVP in einer Wertstofftonne erfasst werden. In Vorbereitung auf die Umsetzung der künftigen Getrennthaltungserfordernisse des KrWG fü h- ren die AWM derzeit ein begrenztes Pilotprojekt zur gemeinsamen Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) und Leichtv erpackungen (LVP) in zwei Stadtgebieten der Stadt Münster im Wege einer gemeinsamen Wertstofftonne durch (siehe Vorlage V/0243/2012). Der Modellversuch läuft b ereits seit dem 01.09.2012 und endet zum 31.12.2013. Wesentliches Ziel des Versuchs ist es, Erfah rungen für eine flächendeckende Einführung der Wertstofftonne zu sammeln, um auf zukünftige Pflichten der getrennten Erfassung aus dem neuen Kreislaufwir t- schaftsgesetz vorbereitet zu sein. Ergebnisse Modellversuch Wertstofftonne Für den Modellversuch wurden zwei Versuchsbereiche im Stadtgebiet ausgewählt. Dabei handelt es sich zum einen um den Stadtteil Hiltrup -Süd (1 -2 Familienhausbebauung), hier erfolgte die Umstellung von der bisherigen LVP -Sacksammlung auf eine Behältersammlung (MGB 120 l und 240 l). Das zweite Modellgebiet liegt in den Stadtteilen Kinderhaus und Gievenbeck (Großwoh n- Vorlagen-Nr.: V/0800/2013 Auskunft erteilt: Herr Wöstmann Ruf: 60 52 45 E-Mail: WoestmannW@awm.stadt- muenster.de Datum: 13.11.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0800/2013 anlagenbebauung) und verfügte bereits im Rahmen der LVP -Sammlung über eine behälterg e- bundene Sammlung. Darüber hinaus hatten die Teilnehmer/Innen in den Modellgebieten di e Möglichkeit, in gesondert zur Verfügung gestellten orangefarbenen Säcken zusätzlich Elektro -Kleingeräte über die Wer t- stofftonne abzugeben. Die Ergebnisse aus dem Modellversuch zeigen insgesamt eine hohe Akzeptanz dieser Syst e- merweiterung bei den Teilneh mer/Innen. Bei Übertragung und Hochrechnung der gewonnenen Erkenntnisse auf das gesamte Stadtgebiet Münster wird im Vergleich zur bisherigen LVP - Sammlung der positive Effekt deutlich. [kg/(E*a)] [kg/(E*a)] [kg/(E*a)] [Mg/a] [kg/(E*a)] 1 Leichtstoffverpackungen (LVP) 3,2 1,6 1,4 690 2,4 2 PPK - Verpackungen 0,3 0,3 0,6 116 0,4 3 AG - Verpackungen 0,4 0,5 0,6 134 0,5 4 Stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP) 3,9 1,3 1,0 723 2,5 5 Elektrokleingeräte 0,9 0,7 0,7 234 0,8 6 Rest / Sonstiges 3,1 -0,5 -1,6 286 1,0 Summe 11,8 4,0 2,6 2.182 7,4 GWA Stadt Münster Mengenveränderungen durch Einführung der Wertstofftonne gegenüber der LVP-Sammlung Stoffgruppen 1-2 Fam. Städtisch Insgesamt werden durch die Einführung einer Wertstofftonne zusätzli ch ca. 5 kg/(E*a) an LVP und sNVP erfasst und können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Mittels der zusätzlich bereitgestellten orangefarbenen Säcke werden ca. 0,8 kg/(E*a) an Elektrokleingeräten gesa m- melt, das entspricht einer Jahresmenge von ca. 234 t. Darüber hinaus ist ein leichter Anstieg der Mengen an Papier, Glas und sonstigen Reststoffen gegenüber der bisherigen Sacksammlung festzustellen. Dieses ist im Wesentlichen auf die Sy s- temumstellung von Sack - auf Behältersammlung zurückzuführen, die erfahrungsgemäß einen leichten Anstieg des Anteils an unerwünschten Stoffgruppen zur Folge hat. Insgesamt wird auf Basis des Modellversuches eine stadtweite Mehrmenge von ca. 7,4 kg/(E*a) prognostiziert, was ca. 2.200 t pro Jahr entspricht. Hierin sind ca. 240 t Elektrokleingeräte enthal- ten. Der Modellversuch hat insgesamt positive Ergebnisse und einen erheblichen Erkenntnisgewinn im Hinblick auf eine dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gerecht werdende Konzeptionierung der G e- trenntsammlung von Wertstoffen gebracht. Im Falle einer stadtweiten Umsetzung dieser Systemvariante wird allerdings von einer erneuten Miterfassung der Elektrokleingeräte in der Wertstofftonne abgesehen, da eine technisierte Au s- schleusung in den LVP-Sortieranlagen derzeit nicht möglich ist und nur im Rahmen des räumlich begrenzten Modellversuches manuell zu leisten war. Ungeachtet dessen hat der Versuch g e- zeigt, dass bei Angebot eines komfortablen Sammelsystems für Elektrokleingeräte ein Abschö p- fungspotenzial vorhanden ist. 3 V/0800/2013 Bürgerumfrage zur Akzeptanz der Wertstofftonne In der Bürgerumfrage der Abfallwirtschaftsbetriebe zum Ende des Jahres 2012 (AWM - Barometer) wurden 615 Bürgerinnen und Bürger per Zufall sstichprobe zu den AWM und ihrem Leistungsangebot befragt. Thema war hier auch die W ertstofftonne, die von den AWM in dem Pilotprojekt seit dem 1. September 2012 in den Stadtteilen Hiltrup -Ost und Gievenbeck getestet wird. Auch wenn die Umfrage nicht repräsentativ ist, kann festgehalten werden, dass sich der weit überwiegende Teil (87 %) der Befragten, die über eine Wertstofftonne verfügten, über den G e- brauch der Tonne durch die AWM gut informiert fühlten. War die Tonne erst einmal im Gebrauch, fällten 93 % ein positives Urteil über das neue Angebot, über die Hälfte der Befragten (56 %) ä u- ßerte sich sogar sehr zufrieden. Über alle Befragten hinweg würden gut 62 % die Einführung e i- ner stadtweiten Wertstofftonne begrüßen. Einführung einer flächendeckenden gemeinsamen Wertstofftonne in Münster Vor dem Hintergrund der positiven Ergebnisse des Modellversuchs und der gesetzlichen Vorga- be, eine haushaltsnahe Getrenntsammlung zum 01.01.2015 sicherstellen zu können, planen die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster eine einheitliche Wertstofferfassung von Leichtverp a- ckungen und stoffgleichen Nichtverpackungen durch Wertstofftonnen und, in besonders verdich- teten Gebieten bei Grundstücken mit Standortproblemen, eine Erfassung durch Wertstof fsäcke. Die AWM hatten den Werksausschuss (Vorlage Nr. V/0243/2012 und V/0682/2013) und den Rat der Stadt Münster (Vorlage Nr. V/0338/2013) hierüber unterrichtet. Da aber für die Leichtverpackungen nach der Verpackungsverordnung die Dualen Systeme z u- ständig sind, ist eine Abstimmung der Wertstofferfassung zw ischen der Stadt Münster und den Dualen Systemen erforderlich. Dabei ist nach § 6 Abs. 4 S. 1 der Verpackungsverordnung (VerpackV) ein Sammelsystem für Verkaufsverpackungen, das gem. § 6 Abs. 3 VerpackV hau s- haltsnah zur Verfügung stehen muss, auf vorhandene Sammelsysteme des örE abzusti mmen. Will der örE die Rahmenbedingungen für den Systembetrieb wesentlich ändern, kann er gem. § 6 Abs. 4 S. 11 VerpackV eine angemessene Anpassung der Abstimmung verlangen. Die Absti m- mung wiederum ist Voraussetzung für die Systemfeststellung, § 6 Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 1 Ve r- packV. Die Systeme der Systembetreiber sind also auf das kommunale System abzustimmen. Die der- zeitige Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.201 3. In dieser findet sich b e- reits der Hinweis, dass die Stadt Münster ab dem 01.01.2014 eine gem einsame Wertstofferfas- sung flächendeckend auf dem Gebiet der Stadt Münster einzuführen und die Erfassung von Sack auf Behältersammlung umzustellen plant. Gleichzeitig enthält die Vereinbarung die Verpflic htung von DSD, diesen Planungsstand in die Ausschrei bung des LVP-Vertrages aufzunehmen. Dieses ist auch geschehen. Hinsichtlich der erforderlichen neuen Abstimmungsvereinbarung für den Zeitraum ab 2014 konn- te aber trotz des konsensual durchgeführten Pilotprojektes noch keine Einigung mit DSD erreicht werden. Verhandlungspartner ist vorrangig die DSD GmbH, die als Ausschreibungsführer in im Hinblick auf LVP für das Gebiet der Stadt Münster zuständig ist. Zwar konnte in den bisherigen Verhandlungen in wesentlichen Punkten Einigung erzielt werden. Dieses betrifft die flächendeckende Einführung der Wertstofftonnen, die regelmäßige Umste llung von Sack auf Tonne, die von AWM vorgeschlagene Aufteilung des Sammelgem isches sowie die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Systembetreiber aufgrund der Umstellung von Sack auf Tonne und der damit verbundenen Mehrmengen an LVP. 4 V/0800/2013 Allerdings ist die Ausgestaltung der Systembeschreibung noch streitig. Während die AWM als Regelsystem ein 120 l -Gefäß bei 14 -täglicher Abfuhr einführen wollen , besteht DSD grundsätz- lich auf einer 240 l-Tonne bei 4-wöchentlicher Abfuhr. Die AWM hatten der Politik im Werksau s- schuss am 16.10.2013 mündlich berichtet. Ein von AWM unterbreitetes Kompromissangebot , den von DSD gewünschten 4 -wöchentlichen Abfuhrrhythmus auf freiwilliger Basis mit aufzunehme n, hat die DSD zwischenzeitlich abgelehnt, gleichzeitig aber ihre weitere Verhandlungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht. Nach Auffassung der AWM fallen die Systembetreiber damit auf einen Verhandlungsstand vor der Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmun gsvereinbarung zurück, da diese bereits Gege n- stand der aktuellen LVP Ausschreibung war. Es ist somit zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass sich die Verhandlungen noch einige Zeit hinziehen werden und eine schrittweise Einführung der gemei nsamen Wertstofferfassung im Jahr 2014 zunächst nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Dementsprechend werden die vorge- sehenen Wertstoffbehälter zwar ab dem 01.01.2014 in die Abfallsa tzung aufgenommen; einen Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Wertstoffe gibt es aber voraussichtlich in 2014 nicht. Alternative Erfassungssysteme zur Getrennterfassung Die AWM als öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger haben grundsätzlich verschiedene Mö g- lichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen an eine hochwertige E ntsorgung von Wertstoffen aus privaten Haushalten zu erfüllen. Denn mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Getrennthaltung von Papier -, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen ab dem 01.01.2015 verpflichtend. Die Einführung einer Wertstof f- tonne kann hierfür ein wichtiger Baustein sein. Neben einer gemeinsamen haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) stehen alternative Abgabeangebote über die Recyclinghöfe (Wer t- stoffhöfe) oder Wertstoffsammelcontainer zur Verfügung. Die AWM haben diese Möglichkeiten geprüft und kommen zu dem Schluss, dass die Einführung einer Wertstofftonne den gesetzlichen Zielvorgaben entspricht und den Wünschen und Bedür f- nissen der Bürger/Innen der Stadt Münster am nächsten kommt. Aufbauend auf der bestehenden haushaltsnahen Erfassung von Abfällen und Wertstoffen in Münster stellt die Wer tstofftonne aus Sicht der AWM eine komfortable und sinnvolle Ergänzung dar. Die Wahlmöglichkeit der Behä l- tergröße (MGB 120 l – MGB 1.100 l) und der angedachte 14-tägliche Abfuhrrhythmus lassen eine hohe Akzeptanz dieses Systems in der Bürgerschaft erwarten. Bringsysteme sind i. d. R. zwar wirtschaftlicher als Holsysteme, sie haben aber den Nachteil, dass die Abfälle vom Abfallbesitzer selbst z u einem Standort (z.B. Recyclinghof oder Wertstoff- sammelcontainer) transportiert werden müssen. Somit werden immobile Personen ausgeschlo s- sen. Ältere, Menschen mit Behinderung oder auch Menschen ohne eigenes Kraftfahrzeug sind meist nicht fähig, aufgrund der Entfernung am Recyclinghofkonzept teilzunehmen. Hinzu kommt, dass Recyclinghöfe nur zu bestimmten Tageszeiten geöffnet sind, welche oft im zeitlichen Ko n- flikt mit den Arbeitszeiten Berufstätiger liegen. Wenn die Verhandlungen mit den Dualen Systemen scheitern, kann die Stadt Münster als öffent- lich-rechtlicher Entsorgungsträger auf der Grundlage der kommunalen Organisationshoheit eine eigene, getrennte Erfassung von Wertstoffen (sog. stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP)) ei n- führen. 5 V/0800/2013 Diese Erfassung be schränkt sich auf Wertstoffe aus privaten Haushalten, für welche die Stadt Münster als örE die Entsorgungsverantwortung gem. §§ 17, 20 KrWG innehat. Diese „kommun a- le Wertstofftonne“ existiert dann neben der privaten LVP-Sammlung der Systembetreiber. Für ein solches kommunales System bedarf es keiner Abstimmung mit den Dualen Syst emen gem. § 6 Abs. 4 VerpackV. Weiteres Verhandlungsverfahren Die AWM planen, an der beabsichtigten Einführung der Wertstofftonne in Münster festzuhalten. Hierbei soll das bestehen de hochwertige und bürgerfreundliche Erfassungssystem beibeha lten werden. Die aufgenommenen Verhandlungen mit DSD sollen zeitnah fortgeführt und zum A b- schluss gebracht werden. Die AWM werden dem Werksausschuss weiterhin hierüber berichten. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0800/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37