V/0619/2024
Errichtungsbeschluss Hoppengarten
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Anlage1_Baumbestandsplan_Hoppengarten
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Baumbestandsplan - Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum HoppengartenMaßstab 1:400 218 557 1,48 2,19 10,269,72 84,08 10,87 38,07 629,37 m2 37,81 m2 32,35 m Gem. KücheBT_U_H32_EG-03F: U: 11,70 m2 13,905 m Kurat 2BT_U_H32_EG-05F: U: 17,24 m2 21,575 m Bad K1BT_U_H32_EG-07F: U: 4,95 m2 9,04 m Bad K2BT_U_H32_EG-06F: U: 19,62 m2 26,35 m Flur/Trhs.BT_U_H32_EG-90F: U: 3,57 m2 7,74 m Bad K2BT_U_H32_EG-01F: U: 2,92 m2 7,195 m HABT_U_H32_EG-02F: U: 11,81 m2 13,96 m Büro K1+K2BT_U_H32_EG-04F: U: 17,24 m2 21,575 m Kurat 1BT_U_H32_EG-08F: U: 90 BRH90 BRH 90 BRH 90 BRH 90 BRH90 BRH90 BRH90 BRH90 BRH 90 BRH 90 BRH Auf Ab 16Stg. 19,7 cm / 25,6 cm Auf Ab 16Stg. 17,2 cm / 28,5 cm Auf Ab12Stg. 19,25 cm / 25,0 cm Auf Ab 14Stg. 17,85 cm / 28,3 cm 90 BRH 90 BRH90 BRH90 BRH90 BRH90 BRH90 BRH90 BRH90 BRH90 BRH90 BRH 90 BRH 0,00 BRH 0,00 BRH90 BRH 0,00 BRH90 BRH 90 BRH2,565 BRH 2,565 BRH 2,565 BRH 2,565 BRH 5 6 7 AA A BB B 14 9,39 14 16 15,14 16 2,31 2,14 2,38 14 9,39 14 16 15,14 16 2,31 2,14 2,38 11 12 13 14 19 17 4321 765 15 16 18 20 21 22 UV 0.1 8 9 10 bodentiefesFenster bodentiefesFenster bodentiefesFenster bodentiefesFenster bodentiefesFenster bodentiefesFenster bodentiefesFenster bodentiefesFenster Schwingboden / Tanzteppich7cm Aufbau Schwingboden / Tanzteppich8cm Aufbau Eingang Kita Auf Ab17Stg. 18,45 cm / 28,0 cm Auf Ab17Stg. 18,45 cm / 28,0 cm 1 3 4 5 6 72 A C D 21 3 4 5 6 7 8 9 10 1 2 3 4 16 76 1,12 10,87 2,1425 16 142,02131,00131,00131,00131,00132,7514 16 12,75 2,1425 1630 12,61 2,2530 Eingang P5 Zugang KITA Trafohäuschen DVUV 0.4 DVUV 0.3 DVUV 0.5 DVUV 0.2 Garderobe Garderobe WindfangKi-Wa Lichte Raumhöhe 3,50 Dachüberstand Dachüberstand Dachüberstand Ø 0.3 004015 03864 03865 03866 03867 03868 03869 03870 03875 03876 03887 03878 03879 03888 03881 004007 004008 004006 004001 004004004005 004003004002 03887 03888 03889 03912 03913 03914 03915 03890 03891 03892 N001 03894N003 N00403898 03899 N002 0390003901039020390303904 03916 03917 039050390603909039080391003911 03860 03895 03858 N006 N007 03871004009004010 004014004011 004013 004012N010N009 N008 Baumentnahme(39 Stk.) Baumbestand(29 Stk.) Symbolerklärung: Ersatzpflanzung(39 Stk.) Sträucher im Bestand
Beschlussvorlage
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V/0619/2024 V/0619/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss Hoppengarten Beratungsfolge 28.11.2024 Kulturausschuss Vorberatung 21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Mit Bezugnahme auf die Vorlagen V/0386/2021, V/0107/2022 und V/0251/2022 fasst der Rat den Errichtungsbeschluss für die Sanierung des Hoppengartens mit den Gebäuden 20 – 30 sowie dem Neubau einer Probebühne (P5). 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medi- en der Stadt Münster Fördermittel für die Sanierung des Heerde-Kollegs sowie den Neubau einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Höhe von 5,334 Mio. Euro in Aussicht gestellt hat. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Westfälische Bauindustrie GmbH ein Vergabeverfahren zur Erlangung des Sanierungs- und Raumkonzeptes einschl. Kostenermittlung durchgeführt hat, die Vorplanung abgeschlossen ist und Planungskosten i.H.v. 880.000 Euro entstehen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Sanierung des Heerde-Kollegs, Hoppengarten und den Neubau einer Probebühne (P5) sind im Haushaltsplanentwurf 2025 Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von 17,4 Mio. Euro und Einzahlungen aus den in Aussicht gestellten Fördermitteln in Höhe von 5,3 Mio. Euro, per Saldo so- mit 12,1 Mio. Euro, wie folgt zu veranschlagen: Dezernat V 31.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wallmann Telefon: 492-7057 Wallmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0619/2024 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0401 Kulturmanagement / Kultur- förderung Investitionsmaßnahme 4005 Sanierung Heerde-Kolleg, Hoppengarten Auszahlungen für Baumaßnahmen Bereitgestellt bis 2024 2.437.342 2025 2.317.000 2026 5.190.000 2027 5.000.000 2028 2.530.000 Summe der Auszahlun- gen 17.474.342 Einzahlungen aus Zuwendungen 2026 1.000.000 2027 2.000.000 2028 2.334.000 Summe der Einzahlun- gen 5.334.000 Saldo 12.140.342 Die Planungskosten in Höhe von 880.000 Euro für die Sanierung der Gebäude 20,22,24,26,28 und 30 sowie für die Errichtung der neuen Probebühne (P5) sind darin enthalten. Der Rat stimmt dem Saldo aus den im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagten Auszahlungen und Einzahlungen für die Sanierung des Heerde -Kollegs, Hoppengarten und den Neubau einer Probe- bühne (P5) als Obergrenze für die weitere Planung und Realisierung des Vorhabens zu. Begründung: 1. Ausgangslage Für die Kunstszene des darstellenden und bildenden Bereichs hat das ehemalige Heerde-Kolleg am Hoppengarten eine bedeutende Funktion. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage und der Nähe zum Theater im Pumpenhaus gGmbH, der bereits bestehenden kulturellen Nutzung und der vorhandenen Gebäudestruktur bietet es ideale Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung als zentraler sowie herausgehobener Produktionsort für Münsters Kunst- und Kulturszene, an dem lokale, nationale und internationale Kulturschaffende aufeinandertreffen. Die Verknüpfung der darstellenden und bildenden Kunst in einem Gebäudeensemble von hoher ent- wurflicher Qualität macht das Projekt Hoppengarten zu einem interdisziplinären Kunst - und Kultur- standort von hoher Güte, der Vorbildcharakter und Strahlkraft für das gesamte Bundesgebiet besitzt. Das Heerde-Kolleg ist in den letzten Jahrzeh nten unter den Gesichtspunkten Gefahrenabwehr und Betriebssicherheit unterhalten worden. Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen wurden hingegen nicht vorgenommen. Eine umfassende Sanierung von Gebäuden und Haustechnik ist in absehbarer Zeit unumgänglich. So ist bereits heute das Gebäude 24 (siehe Abbildung 1) aufgrund von Baumän- geln nicht mehr nutzbar. Jüngste Untersuchungen der Gebäudesubstanz haben gezeigt, dass insbe- - 3 - V/0619/2024 sondere das Gebäude 30 abgängig ist und hier kurzfristiger Handlungsbedarf für eine weitere Nut- zung besteht. Abbildung 1: aktueller Übersichtsplan mit Nummerierung der Gebäude des ehem. Heerde -Kollegs Um die Funktion des Kunst- und Kulturzentrums zu sichern und für die Freie Szene auch zukünftig zeitgemäße Produktionsmöglichkeiten vorhalten zu können, ist eine Sanierung und Weiterentwicklung des ehemaligen Heerde-Kollegs für einen Produktionsort für Kunst und Kultur unumgänglich. Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als einen städtebaulich, architektonisch wertvollen Komplex ein, der aber aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Umbauten im Inneren, seine mögliche Qualität als Baudenkmal eingebüßt hat. Daher soll eine fassadenwahrende Sanierung des Heerde-Kollegs stattfinden. Für Ergänzungsbauten gibt es ebenfalls klare Anforderungen insbesonde- re an Größe und Form von neuen Gebäuden. 2. Grundlage Grundlage für die Sanierung und künftige Ausrichtung des ehemaligen Heerde-Kollegs am Hoppen- garten bilde n die einstimmig durch den Rat der Stadt beschlossenen Beschlussvorlagen V/0386/2021, V/0107/2022 sowie V/0251/2022. Der Stadt Münster ist es gelungen, Fördermittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aus dem Förderprogramm KulturInvest i.H.v. 5,334 Mio. Euro für die Sanierung des Hoppengartens sowie für den Bau einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Aussicht gestellt zu bekommen. Dies erfolgte auf der Grundlage der bisher gefassten Beschlüsse. Es wurde mit der In- aussichtstellung der Fördermittel bestätigt, dass für die Sanierung sowie Erweiterung des Kunst- und Kulturzentrums Hoppengarten ein erhebliches Bundesinteresse vorliegt. Der Ablauf der Förde- rung sieht vor, dass der eigentliche Förderantrag erst nach erfolgtem Baubeschluss gestellt werden kann und somit erst danach vom BKM beschieden werden kann. Die in diesem Verfahren vorge- schaltete „Formlose Anfrage“, welche die Verwaltung bereits eingereicht hat, wurde bereits positiv geprüft, so dass die mögliche Förderung i.H.v. 5,334 Mio. Euro feststeht. Ergänzend zu dieser Förderung bemüht sich die Verwaltung fortlaufend um weitere Fördergelder. - 4 - V/0619/2024 3. Weiterentwicklung zum Produktionsort für Kunst und Kultur am Hoppengarten Wie bereits in den o.g. Beschlussvorlagen ausgeführt, beabsichtigt die Stadtverwaltung, die vorhan- denen Nutzungen zu erhalten, auszubauen und mit substanziellen Funktionen für den Bereich der bildenden und darstellenden Kunst weiterzuentwickeln. Der Komplex mit seiner kulturbedeutsamen gewachsenen Infrastruktur, die über die reine Vorhaltung von Arbeitsräumen deutlich hinausgeht, erfüllt nicht nur stadtweit die zentrale Funktion als lokalem Produktions- und Probezentrum, sondern ist unverzichtbares Bindegl ied für nationale und internatio- nale Kooperationen und Co -Produktionen in der freien professionellen Szene. Die spartenübergrei- fende Ausrichtung des Zentrums bei gleichzeitiger starker lokaler Anbindung markieren ein Alleinstel- lungsmerkmal des Gesamtkomple xes Hoppengarten, das es zu bewahren gilt und dessen Fortbe- stand nachhaltig gesichert und weiterentwickelt werden sollte. Aufbauend auf den genannten Rahmenbedingungen haben alle Akteure gemeinsam die bestehende Konzeption des Probenzentrums Hoppengarten weiterentwickelt. Im Ergebnis soll das gesamte Gebäudeensemble auch künftig über den bisherigen Bestand hinaus als Produktionsstätte für die darstellende und bildende Kunst genutzt werden. Das Vorhaben umfasst im Einzelnen: Erhalt, Ausbau und die Weiterentwicklung der Probenräume, Produktionsbüros ggf. erweitert um Produktionen des Kindertheaters sowie Gästewohnungen (Artists in Residence) orientiert an den Bedarfsmeldungen und in Abstimmung mit dem Kernnutzer Theater im Pumpenhaus gGmbH, Unterbringung von Künstler:innen und Kurator:innen des Stipendienprogramms Residence NRW+ als Kooperation zwischen dem Land NRW, der Kunststiftung NRW, der Schweizer Kul- turstiftung Pro Helvetia und der Stadt Münster, Ateliernutzungen für die lokale bildende Kunstszene, Schaffung von temporären/offenen Co-Working-Spaces für freischaffende Künstler:innen und Kulturschaffende der bildenden und darstellenden Künste sowie Schaffung eines Gemeinschaftsraumes und/ oder Flächen, die die Produktionsstätte und das Quartier verbinden und lokale sowie temporäre Akteure der darstellenden und bildenden Kunst verbinden, Errichtung einer (gesondert finanzierten) 2-Gruppen Kita mit Ganztagsbetreuung und Errichtung einer weiteren Probebühne – P5 3.1 Darstellende Künste Ein Nutzer im Bereich der Darstellenden Künste im Hoppengarten ist das Theater Titanick. In der über 30jährigen Geschichte hat das Theater Titanick 16 Open Air-Tourneeproduktionen, sieben Stad- tinszenierungen und zahlreiche Specials für besondere Orte und A nlässe produziert. Mit insgesamt mehr als 1.000 Aufführungen in 29 Ländern auf vier Kontinenten, die über drei Millionen Zuschau- er:innen erreicht haben, bildet es eine feste Größe in der Kulturszene in Münster und auch darüber hinaus. Hier werden weiterhin, die von Theater Titanick präferierten rd. 90 qm für Produktionsbüros im Hop- pengarten zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus ist das Theater im Pumpenhaus gGmbH der große Nutzer des Hoppengartens im Darstellenden Bereich. Das ehemalige Heerde-Kolleg ist ein notweniger Ausgangspunkt für nationale und internationale Koproduktionen der Theater im Pumpenhaus gGmbH. Es zählt aufgrund dieser Rahmenbedingungen heute zu den größten Produktionszentren der freien darstellenden Kunst in Nordrhein-Westfalen. Im Verlauf der Jahre sind hier über 200 Theater - und Tanzstücke entstanden, die nicht nur in Münster, sondern auch international erfolgreich waren. - 5 - V/0619/2024 Ein Schwerpunkt der bisherigen Nutzung ist da s Produktionszentrum Hoppengarten, das mit bisher gut 1.000 qm Nutzfläche von der Theater im Pumpenhaus gGmbH betrieben wird. Zukünftig würde, durch Aktivierung bisher nicht nutzbarer Bereiche sowie dem Anbau einer weiteren Probebühne, dem Produktionszentrum über 1.980 qm zur Verfügung stehen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs in Höhe von rund 980 qm. Der Anstieg ist vor allem auf die rd. 310 qm große neue Probebühne P5 so- wie auf die wichtige sowie dringend benötigte Ausweitung der Gästezimmer (Artists -in-Residence) i.H.v. rd. 370 qm und einen Zuwachs von Büros/ Coworking-Fläche und Produktionsflächen i.H.v. ca. 200 qm zurückzuführen. Ein für diesen Standort bedeutender und wichtiger Aspekt der Unterbringung von Künstler:innen kann somit ausgebaut werden. Dadurch wird ein produktives Arbeiten mit Raum zum Experimentieren er- möglicht. Zusätzlich können auch Schauspieler:innen bei Gastauftritten hier untergebracht werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere das Konzept der Artists -in-Residence Gästezim- mer, ein überregional bedeutender Standortfaktor für das Produktionszentrum ist. Der Ausbau wäre somit ein großer Gewinn für das Pumpenhaus. Bislang bestand für acht Schauspieler:innen die Mög- lichkeit in vier Doppelzimmer mit Gemeinschaftsbad zu übernachten, dies wird auf zwölf Doppelzim- mer und somit auf 24 Betten mit jeweils eigenem Sanitärbereich erhöht. Das Probezentrum am Hoppengarten bietet darstellenden Künstler:innen die erforderlichen Rahmen- bedingungen für die Produktion ihrer Werke. Hierzu zählen vor allem geeignete Proberäume, die über eine ausreichende Größe sowie Höhe ve rfügen. Das Probezentrum verfügt aktuell über vier Probe- bühnen unterschiedlicher Größe und Aus stattung für Theater - und Tanzproduktionen. Zwei Probe- bühnen sind ausschließlich für Tanz- bzw. Jugendtheaterproduktionen reserviert bzw. ausgelastet. Durch die in Aussicht gestellten Fördergelder kann eine zusätzliche Probebühne (P5) realisiert wer- den. Die Bühnengröße von rd. 310 m² bildet die Größe der Bühne des Pumpenhauses ab und bietet daher eine wichtige und ideale Ergänzung zu den vier vorhandenen und deutlich kleineren Probebüh- nen am Standort. Die anderen Probebühnen sind zwischen 110 qm und 135 q m groß. Die dadurch entstehende Standortstärkung ist für den Darstellenden Bereich von großer Bedeutung. Für die neue Probebühne P5 konnte, in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, der unteren Denk- malbehörde und der Westfälischen Bauindustrie GmbH, ein separater Standort für eine weitere Pro- bebühne auf dem Areal bestimmt werden, der die Möglichkeit von einem zusätzlichen Baukörper bie- tet. Dieser Standort ist im Laufe der Planungen nochmal optimiert worden und befindet sich nun in Verlängerung zur Mittelachse (siehe Abbildung 2). - 6 - V/0619/2024 Abbildung 2: Übersichtsplan mit den vorhandenen Gebäuden, der Interimskita (grau) der neuen Kita sowie der neuen Probebühne P5 3.2 Bildende Künstler:innen Ein weiterer Schwerpu nkt der Nutzung im Hoppengarten sind 13 Einzelateliers sowie ein Gemein- schaftsatelier von bildenden Künstler:innen. Der Mix an Künstler:innen birgt eine besondere Vielfalt in deren Werdegängen. N eben Absolvent:innen von Kunst- und Fachhochschulen arbeiten hier auch Autodidakt:innen mit langjähriger Erfahrung. Der Austausch und das Miteinander sowie Gruppenaus- stellungen im Stadtgebiet Münsters haben die Hoppengarten-Szene immer weiter professionalisiert. Die ansässigen Künstler:innen zeichnen sich in ihrer Arbeit durch die Unterschie dlichkeit in den Techniken und Materialien aus: Fotografie, Malerei, Grafik, Druckgrafik, Plastik und Bildhauerei, Pulp and Concrete Art, Holz, Sandstein und Marmor sind u.a. Gegenstand der Werke. Themenbereiche wie Umwelt oder Installationen zu aktuellen Fragen der Gesellschaft werden darüber hinaus immer wieder aufgegriffen. Durch die seit 2001 gewachsenen Strukturen sind die Mieter:innen der Ateliers gut intern sowie ex- tern vernetzt. Die „offenen Ateliers Hoppengarten“ wurden verstetigt. Auch hier gibt es Anforderungen an die Raumgröße und Höhe sowie an Licht und Staubschutzmaß- nahmen. Die Möglichkeit, draußen arbeiten zu können, stellt einen bedeutenden Standortfaktor für die Stein- und Holzbildhauer*innen dar. Durch ein vorhandenes Gemeinschaftsatelier soll es zusätzlich möglich sein, dass Kunst- und Kultur- schaffende einen erleichterten Eintritt in die Kunstszene haben können . Es besteht im Gemein- schaftsatelier durch die gemeinsame Nutzung von Arbeitsflächen sowie insbesondere von Arbeitsge- räten ein kostengünstiger guter Einstiegs- und Ergänzungsort. Die aktuelle Gesamtfläche der Ateliers von ca. 590 qm würde auf voraussichtlich ca. 680 qm in 15 Ateliers erweitert werden. - 7 - V/0619/2024 4. Errichtung einer Kita am Hoppengarten Am 19.06.24 hat der Rat mit der Vorlage V/0234/2024 den Errichtungsbeschluss für eine 2-Gruppen- Kita für die Regenbogenkinder e.V. am Hoppengarten beschlossen, die im südöstlichen Bereich er- richtet wird (siehe Abbildung 2). Erste Gespräche, die Kooperationen zwischen der vor Ort ansässigen Kita sowie dem Pumpenhaus in den Blick nehmen, sind bereits erfolgt und werden im Laufe des Sanierungszeitraums konkretisiert. 5. Ausblick zum weiteren Verfahren Nach positiver Errichtungs- sowie anschließender Baubeschlussfassung wird der formale Antrag bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) für die Förderung im Rames des KulturInvest- Programmes i.H.v. 5.334.000 Euro gestellt. Vor Baubeginn muss ein Bewilligungsbescheid des BKM über die Förderung vorliegen. Parallel werden Gespräche über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn geführt, so dass die Bau- bzw. Sanierungsarbeiten in Abstimmung mit dem BKM starten. Die generelle verkehrliche Erschließung ist aufgrund der Vornutzung des Heerde-Kollegs grundsätz- lich gesichert. Das zu erwartende geringe Verkehrsaufkommen ist insbesondere durch die Kunst- und Kulturnutzung als unauffällig zu beurteilen. Die gesicherte verkehrliche Erschließung, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, ist über das direkt angrenzende Straßen- und Wegenetz des Hoppen- gartens und des Schlusenweges gegeben. Diese steht nicht im Widerspruch zur hier dargelegten Umnutzung des Areals. Es unterstützt die Zielsetzung eines ruhigen Umfeldes, die ein künstlerisches und kulturelles Wirken, auch im Umfeld der Kita-Nutzung(en) unterstützt. 5.1 Baumschutzsatzung Die notwendigen Baumrodungen für die Erweiterung des Kulturzentrums am Hoppengarten und der Errichtung einer Kita sind im Vorfeld mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abge- stimmt. Es müssen insgesamt 39 Bäume gerodet werden, darunter fallen 22 Bäume unter die Baum- schutzsatzung. Als Ersatz werden insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt; siehe Anlage 1 der Vorlage. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Baumbestandsplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0619/2024 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird der Errichtungsbeschluss des Hoppengartens, mit der Sanierung der Ge- bäude 20 – 30 sowie die Errichtung einer neuen Probebühne (P5), gefasst. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internatio- naler Ausstrahlung entwickeln“ nachhaltig gestärkt. Die Sanierung des ehemaligen Heerde-Kollegs soll nach den jetzigen Planungen in 2028 ab- geschlossen sein. Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement/ Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das ehemalige Heerde-Kolleg, aus den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts, ist in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich unter den Gesichtspunkten Gefahrenabwehr und Betriebssicherheit unterhalten worden. Wesentliche Instandsetzungen wurden nicht vorgenommen. Gebäudeteile können bereits heute aufgrund fehlender Statik und fehlendem Brandschutz nicht mehr genutzt werden und stehen seit geraumer Zeit leer. Daher ist eine umfassende Sanierung von Gebäuden und Haustechnik unumgänglich. Beeinflussung der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich, da die Gebäudeleitlinien sowie die Inaussichtstellung der Fördergelder von der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kul- tur und Medien den Rahmen vorgeben. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hoppengarten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0619/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2024
- Erstellt
- 07.10.2024 12:43