Mandari Insight

V/0619/2024

Errichtungsbeschluss Hoppengarten

Vorlagen 09.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 39

Anlage1_Baumbestandsplan_Hoppengarten

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage1_Baumbestandsplan_Hoppengarten

2267 Zeichen

Baumbestandsplan - Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum HoppengartenMaßstab 1:400
218
557
1,48
2,19
10,269,72
84,08
10,87
38,07
629,37 m2 
37,81  m2 32,35  m Gem. KücheBT_U_H32_EG-03F: U: 
11,70  m2 13,905  m Kurat 2BT_U_H32_EG-05F: U: 
17,24  m2 21,575  m Bad K1BT_U_H32_EG-07F: U: 
4,95  m2 9,04  m Bad K2BT_U_H32_EG-06F: U: 
19,62  m2 26,35  m Flur/Trhs.BT_U_H32_EG-90F: U: 
3,57  m2 7,74  m Bad K2BT_U_H32_EG-01F: U: 
2,92  m2 7,195  m HABT_U_H32_EG-02F: U: 11,81  m2 13,96  m Büro K1+K2BT_U_H32_EG-04F: U: 
17,24  m2 21,575  m Kurat 1BT_U_H32_EG-08F: U: 
90  BRH90  BRH 90  BRH 90  BRH 90  BRH90  BRH90  BRH90  BRH90  BRH 90  BRH 90  BRH
Auf
Ab
16Stg.   19,7  cm / 25,6  cm 
Auf Ab
16Stg.   17,2  cm / 28,5  cm 
Auf
Ab12Stg.   19,25  cm / 25,0  cm 
Auf Ab
14Stg.   17,85  cm / 28,3  cm 
90  BRH
90  BRH90  BRH90  BRH90  BRH90  BRH90  BRH90  BRH90  BRH90  BRH90  BRH 90  BRH
0,00  BRH 0,00  BRH90  BRH 0,00  BRH90  BRH 90  BRH2,565  BRH
2,565  BRH
2,565  BRH
2,565  BRH
5 6 7
AA A
BB B
14 9,39 14
16 15,14 16 2,31 2,14 2,38
14 9,39 14
16 15,14 16 2,31 2,14 2,38
11
12
13
14
19
17
4321 765
15
16
18
20
21
22
UV 0.1
8
9
10
bodentiefesFenster
bodentiefesFenster
bodentiefesFenster
bodentiefesFenster
bodentiefesFenster
bodentiefesFenster
bodentiefesFenster
bodentiefesFenster
Schwingboden / Tanzteppich7cm Aufbau
Schwingboden / Tanzteppich8cm Aufbau
Eingang Kita 
Auf
Ab17Stg.   18,45  cm / 28,0  cm 
Auf
Ab17Stg.   18,45  cm / 28,0  cm 
1 3 4 5 6 72
A
C
D
21 3 4 5 6 7 8 9 10
1 2 3 4
16 76 1,12 10,87 2,1425 16
142,02131,00131,00131,00131,00132,7514
16 12,75 2,1425 1630 12,61 2,2530
Eingang P5
Zugang KITA
Trafohäuschen
DVUV 0.4
DVUV 0.3 DVUV 0.5
DVUV 0.2
Garderobe Garderobe WindfangKi-Wa
Lichte Raumhöhe 3,50
Dachüberstand
Dachüberstand
Dachüberstand
Ø 0.3
004015 03864 03865 03866 03867 03868 03869 03870 03875 03876 03887 03878
03879
03888
03881
004007
004008
004006
004001
004004004005 004003004002
03887
03888
03889
03912
03913
03914
03915
03890 03891
03892
N001
03894N003
N00403898
03899
N002
0390003901039020390303904
03916
03917
039050390603909039080391003911
03860
03895
03858
N006 N007
03871004009004010
004014004011 004013
004012N010N009
N008
Baumentnahme(39 Stk.) Baumbestand(29 Stk.) 
Symbolerklärung:
Ersatzpflanzung(39 Stk.)
Sträucher im Bestand

Beschlussvorlage

17185 Zeichen

V/0619/2024 
V/0619/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss Hoppengarten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2024 Kulturausschuss Vorberatung 
   21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Mit Bezugnahme auf die Vorlagen V/0386/2021, V/0107/2022 und V/0251/2022 fasst der Rat 
den Errichtungsbeschluss für die Sanierung des Hoppengartens mit den Gebäuden 20 – 30 
sowie dem Neubau einer Probebühne (P5). 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medi-
en der Stadt Münster Fördermittel für die Sanierung des Heerde-Kollegs sowie den Neubau 
einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Höhe von 5,334 Mio. Euro in Aussicht gestellt hat. 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Westfälische Bauindustrie GmbH ein Vergabeverfahren 
zur Erlangung des Sanierungs- und Raumkonzeptes einschl. Kostenermittlung durchgeführt 
hat, die Vorplanung abgeschlossen ist und Planungskosten i.H.v. 880.000 Euro entstehen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Sanierung des Heerde-Kollegs, Hoppengarten und den Neubau einer Probebühne (P5) sind 
im Haushaltsplanentwurf 2025 Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von 17,4 Mio. Euro und 
Einzahlungen aus den in Aussicht gestellten Fördermitteln in Höhe von 5,3 Mio. Euro, per Saldo so-
mit 12,1 Mio. Euro, wie folgt zu veranschlagen: 
 
Dezernat V  
 
31.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Wallmann 
Telefon: 492-7057 
Wallmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0619/2024 
 
Teilfinanzplan   
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr Betrag € 
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement / Kultur-
förderung 
  
Investitionsmaßnahme 4005 Sanierung Heerde-Kolleg, 
Hoppengarten 
  
Auszahlungen  
für Baumaßnahmen 
  Bereitgestellt 
bis 2024 
2.437.342 
   2025 2.317.000 
 
   2026 5.190.000 
   2027 5.000.000 
   2028 2.530.000 
Summe der Auszahlun-
gen 
   17.474.342 
Einzahlungen 
aus Zuwendungen 
  2026 1.000.000 
   2027 2.000.000 
   2028 2.334.000 
Summe der Einzahlun-
gen 
   5.334.000 
Saldo    12.140.342 
   
 
Die Planungskosten in Höhe von 880.000 Euro für die Sanierung der Gebäude 20,22,24,26,28 und  
30 sowie für die Errichtung der neuen Probebühne (P5) sind darin enthalten. 
 
Der Rat stimmt dem Saldo aus den im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagten Auszahlungen und 
Einzahlungen für die Sanierung des Heerde -Kollegs, Hoppengarten und den Neubau einer Probe-
bühne (P5) als Obergrenze für die weitere Planung und Realisierung des Vorhabens zu. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Für die Kunstszene des darstellenden und bildenden Bereichs hat das ehemalige Heerde-Kolleg am 
Hoppengarten eine bedeutende Funktion. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage und der Nähe zum 
Theater im Pumpenhaus gGmbH, der bereits bestehenden kulturellen Nutzung und der vorhandenen 
Gebäudestruktur bietet es ideale Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung als zentraler sowie 
herausgehobener Produktionsort für Münsters Kunst- und Kulturszene, an dem lokale, nationale und 
internationale Kulturschaffende aufeinandertreffen. 
Die Verknüpfung der darstellenden und bildenden Kunst in einem Gebäudeensemble von hoher ent-
wurflicher Qualität macht das Projekt Hoppengarten zu einem interdisziplinären Kunst - und Kultur-
standort von hoher Güte, der Vorbildcharakter und Strahlkraft für das gesamte Bundesgebiet besitzt.  
 
Das Heerde-Kolleg ist in den letzten Jahrzeh nten unter den Gesichtspunkten Gefahrenabwehr und 
Betriebssicherheit unterhalten worden. Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen  wurden hingegen 
nicht vorgenommen. Eine umfassende Sanierung von Gebäuden und Haustechnik ist in absehbarer 
Zeit unumgänglich. So ist bereits heute das Gebäude 24 (siehe Abbildung 1) aufgrund von Baumän-
geln nicht mehr nutzbar. Jüngste Untersuchungen der Gebäudesubstanz haben gezeigt, dass insbe-

- 3 - 
V/0619/2024 
sondere das Gebäude 30 abgängig ist und hier kurzfristiger Handlungsbedarf für eine weitere Nut-
zung besteht.  
 
 
 
 
Abbildung 1: aktueller Übersichtsplan mit Nummerierung der Gebäude des ehem. Heerde -Kollegs 
 
 
Um die Funktion des Kunst- und Kulturzentrums zu sichern und für die Freie Szene auch zukünftig 
zeitgemäße Produktionsmöglichkeiten vorhalten zu können, ist eine Sanierung und Weiterentwicklung 
des ehemaligen Heerde-Kollegs für einen Produktionsort für Kunst und Kultur unumgänglich.  
 
Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als einen städtebaulich, architektonisch 
wertvollen Komplex ein, der aber aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Umbauten im Inneren, seine 
mögliche Qualität als Baudenkmal eingebüßt hat. Daher soll eine fassadenwahrende Sanierung des 
Heerde-Kollegs stattfinden. Für Ergänzungsbauten gibt es ebenfalls klare Anforderungen insbesonde-
re an Größe und Form von neuen Gebäuden.  
 
 
2. Grundlage  
 
Grundlage für die Sanierung und künftige Ausrichtung des ehemaligen Heerde-Kollegs am Hoppen-
garten bilde n die einstimmig durch den Rat der Stadt beschlossenen Beschlussvorlagen 
V/0386/2021, V/0107/2022 sowie V/0251/2022. 
 
Der Stadt Münster ist es gelungen, Fördermittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur 
und Medien (BKM) aus dem Förderprogramm KulturInvest i.H.v. 5,334 Mio. Euro für die Sanierung 
des Hoppengartens sowie für den Bau einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Aussicht gestellt zu 
bekommen. Dies erfolgte auf der Grundlage der bisher gefassten Beschlüsse. Es wurde mit der In-
aussichtstellung der Fördermittel bestätigt, dass für die Sanierung sowie Erweiterung des Kunst- 
und Kulturzentrums Hoppengarten ein erhebliches Bundesinteresse vorliegt. Der Ablauf der Förde-
rung sieht vor, dass der eigentliche Förderantrag erst nach erfolgtem Baubeschluss gestellt werden 
kann und somit erst danach vom BKM beschieden werden kann. Die in diesem Verfahren vorge-
schaltete „Formlose Anfrage“, welche die Verwaltung bereits eingereicht hat, wurde bereits positiv 
geprüft, so dass die mögliche Förderung i.H.v. 5,334 Mio. Euro feststeht.  
Ergänzend zu dieser Förderung bemüht sich die Verwaltung fortlaufend um weitere Fördergelder.

- 4 - 
V/0619/2024 
3. Weiterentwicklung zum Produktionsort für Kunst und Kultur am Hoppengarten 
 
Wie bereits in den o.g. Beschlussvorlagen ausgeführt, beabsichtigt die Stadtverwaltung, die vorhan-
denen Nutzungen zu erhalten, auszubauen und mit substanziellen Funktionen für den Bereich der 
bildenden und darstellenden Kunst weiterzuentwickeln.  
Der Komplex mit seiner kulturbedeutsamen gewachsenen Infrastruktur, die über die reine Vorhaltung 
von Arbeitsräumen deutlich hinausgeht, erfüllt nicht nur stadtweit die zentrale Funktion als lokalem 
Produktions- und Probezentrum, sondern ist unverzichtbares Bindegl ied für nationale und internatio-
nale Kooperationen und Co -Produktionen in der freien professionellen Szene. Die spartenübergrei-
fende Ausrichtung des Zentrums bei gleichzeitiger starker lokaler Anbindung markieren ein Alleinstel-
lungsmerkmal des Gesamtkomple xes Hoppengarten, das es zu bewahren gilt und dessen Fortbe-
stand nachhaltig gesichert und weiterentwickelt werden sollte. 
 
Aufbauend auf den genannten Rahmenbedingungen haben alle Akteure gemeinsam die bestehende 
Konzeption des Probenzentrums Hoppengarten weiterentwickelt.  
 
Im Ergebnis soll das gesamte Gebäudeensemble auch künftig über den bisherigen Bestand hinaus 
als Produktionsstätte für die darstellende und bildende Kunst genutzt werden. Das Vorhaben umfasst 
im Einzelnen: 
 Erhalt, Ausbau und die Weiterentwicklung der Probenräume, Produktionsbüros ggf. erweitert 
um Produktionen des Kindertheaters sowie Gästewohnungen (Artists in Residence) orientiert 
an den Bedarfsmeldungen und in Abstimmung mit dem Kernnutzer Theater  im Pumpenhaus 
gGmbH, 
 Unterbringung von Künstler:innen und Kurator:innen des Stipendienprogramms Residence 
NRW+ als Kooperation zwischen dem Land NRW, der Kunststiftung NRW, der Schweizer Kul-
turstiftung Pro Helvetia und der Stadt Münster, 
 Ateliernutzungen für die lokale bildende Kunstszene, 
 Schaffung von temporären/offenen Co-Working-Spaces für freischaffende Künstler:innen und 
Kulturschaffende der bildenden und darstellenden Künste sowie  
 Schaffung eines Gemeinschaftsraumes und/ oder Flächen, die die Produktionsstätte und das 
Quartier verbinden und lokale sowie temporäre Akteure der darstellenden und bildenden 
Kunst verbinden,  
 Errichtung einer (gesondert finanzierten) 2-Gruppen Kita mit Ganztagsbetreuung und  
 Errichtung einer weiteren Probebühne – P5 
 
 
3.1 Darstellende Künste 
 
Ein Nutzer im Bereich der Darstellenden Künste im Hoppengarten ist das Theater Titanick. In der 
über 30jährigen Geschichte hat das Theater Titanick 16 Open Air-Tourneeproduktionen, sieben Stad-
tinszenierungen und zahlreiche Specials für besondere Orte und A nlässe produziert. Mit insgesamt 
mehr als 1.000 Aufführungen in 29 Ländern auf vier Kontinenten, die über drei Millionen Zuschau-
er:innen erreicht haben, bildet es eine feste Größe in der Kulturszene in Münster und auch darüber 
hinaus.  
Hier werden weiterhin, die von Theater Titanick präferierten rd. 90 qm für Produktionsbüros im Hop-
pengarten zur Verfügung gestellt werden können.  
 
Darüber hinaus ist das Theater im Pumpenhaus gGmbH der große Nutzer des Hoppengartens im 
Darstellenden Bereich. Das ehemalige Heerde-Kolleg ist ein notweniger Ausgangspunkt für nationale 
und internationale Koproduktionen der Theater im Pumpenhaus gGmbH. Es  zählt aufgrund dieser 
Rahmenbedingungen heute zu den größten Produktionszentren der freien darstellenden Kunst in 
Nordrhein-Westfalen. Im Verlauf der Jahre sind hier über 200 Theater - und Tanzstücke entstanden, 
die nicht nur in Münster, sondern auch international erfolgreich waren.

- 5 - 
V/0619/2024 
Ein Schwerpunkt der bisherigen Nutzung ist da s Produktionszentrum Hoppengarten, das mit bisher 
gut 1.000 qm Nutzfläche von der Theater  im Pumpenhaus gGmbH betrieben wird. Zukünftig würde, 
durch Aktivierung bisher nicht nutzbarer Bereiche sowie dem Anbau einer weiteren Probebühne, dem 
Produktionszentrum über 1.980 qm zur Verfügung stehen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs in 
Höhe von rund 980 qm. Der Anstieg ist vor allem auf die rd. 310 qm große neue Probebühne P5 so-
wie auf die wichtige sowie dringend benötigte Ausweitung der Gästezimmer (Artists -in-Residence) 
i.H.v. rd. 370 qm und einen Zuwachs von Büros/ Coworking-Fläche und Produktionsflächen i.H.v. ca. 
200 qm zurückzuführen.  
 
Ein für diesen Standort bedeutender und wichtiger Aspekt der Unterbringung von Künstler:innen kann 
somit ausgebaut werden. Dadurch wird ein produktives Arbeiten mit Raum zum Experimentieren er-
möglicht. Zusätzlich können auch Schauspieler:innen bei Gastauftritten hier untergebracht werden. 
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere das Konzept der Artists -in-Residence Gästezim-
mer, ein überregional bedeutender Standortfaktor für das Produktionszentrum ist. Der Ausbau wäre 
somit ein großer Gewinn für das Pumpenhaus. Bislang bestand für acht Schauspieler:innen die Mög-
lichkeit in vier Doppelzimmer mit Gemeinschaftsbad zu übernachten, dies wird auf zwölf Doppelzim-
mer und somit auf 24 Betten mit jeweils eigenem Sanitärbereich erhöht.  
 
Das Probezentrum am Hoppengarten bietet darstellenden Künstler:innen die erforderlichen Rahmen-
bedingungen für die Produktion ihrer Werke. Hierzu zählen vor allem geeignete Proberäume, die über 
eine ausreichende Größe sowie Höhe ve rfügen. Das Probezentrum verfügt aktuell über vier Probe-
bühnen unterschiedlicher Größe und Aus stattung für Theater - und Tanzproduktionen. Zwei Probe-
bühnen sind ausschließlich für Tanz- bzw. Jugendtheaterproduktionen reserviert bzw. ausgelastet.  
 
Durch die in Aussicht gestellten Fördergelder kann eine zusätzliche Probebühne (P5) realisiert wer-
den. Die Bühnengröße von rd. 310 m² bildet die Größe der Bühne des Pumpenhauses ab und bietet 
daher eine wichtige und ideale Ergänzung zu den vier vorhandenen und deutlich kleineren Probebüh-
nen am Standort. Die anderen Probebühnen sind zwischen 110 qm und 135 q m groß. Die dadurch 
entstehende Standortstärkung ist für den Darstellenden Bereich von großer Bedeutung.  
Für die neue Probebühne P5 konnte, in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, der unteren Denk-
malbehörde und der Westfälischen Bauindustrie GmbH, ein separater Standort für eine weitere Pro-
bebühne auf dem Areal bestimmt werden, der die Möglichkeit von einem zusätzlichen Baukörper bie-
tet. Dieser Standort ist im Laufe der Planungen nochmal optimiert worden und befindet sich nun in 
Verlängerung zur Mittelachse (siehe Abbildung 2).

- 6 - 
V/0619/2024 
 
 
Abbildung 2: Übersichtsplan mit den vorhandenen Gebäuden, der Interimskita (grau) der neuen Kita 
sowie der neuen Probebühne P5  
 
 
3.2 Bildende Künstler:innen 
 
Ein weiterer Schwerpu nkt der Nutzung im Hoppengarten sind 13  Einzelateliers sowie ein Gemein-
schaftsatelier von bildenden Künstler:innen. Der Mix an Künstler:innen birgt eine besondere Vielfalt in 
deren Werdegängen. N eben Absolvent:innen von Kunst- und Fachhochschulen arbeiten hier auch 
Autodidakt:innen mit langjähriger Erfahrung. Der Austausch und das Miteinander sowie Gruppenaus-
stellungen im Stadtgebiet Münsters haben die Hoppengarten-Szene immer weiter professionalisiert. 
Die ansässigen Künstler:innen zeichnen sich in ihrer Arbeit durch die Unterschie dlichkeit in den 
Techniken und Materialien aus: Fotografie, Malerei, Grafik, Druckgrafik, Plastik und Bildhauerei, Pulp 
and Concrete Art, Holz, Sandstein und Marmor  sind u.a. Gegenstand der Werke. Themenbereiche 
wie Umwelt oder Installationen zu aktuellen Fragen der Gesellschaft werden darüber hinaus immer 
wieder aufgegriffen.  
Durch die seit 2001 gewachsenen Strukturen sind die Mieter:innen der Ateliers gut intern sowie ex-
tern vernetzt. Die „offenen Ateliers Hoppengarten“ wurden verstetigt.  
 
Auch hier gibt es Anforderungen an die Raumgröße und Höhe sowie an Licht und Staubschutzmaß-
nahmen. Die Möglichkeit, draußen arbeiten zu können, stellt einen bedeutenden Standortfaktor für die 
Stein- und Holzbildhauer*innen dar. 
Durch ein vorhandenes Gemeinschaftsatelier soll es zusätzlich möglich sein, dass Kunst- und Kultur-
schaffende einen erleichterten Eintritt in die Kunstszene haben können . Es besteht im Gemein-
schaftsatelier durch die gemeinsame Nutzung von Arbeitsflächen sowie insbesondere von Arbeitsge-
räten ein kostengünstiger guter Einstiegs- und Ergänzungsort.  
 
Die aktuelle Gesamtfläche der Ateliers von ca. 590  qm würde auf voraussichtlich  ca. 680 qm in 15 
Ateliers erweitert werden.

- 7 - 
V/0619/2024 
4. Errichtung einer Kita am Hoppengarten 
 
Am 19.06.24 hat der Rat mit der Vorlage V/0234/2024 den Errichtungsbeschluss für eine 2-Gruppen-
Kita für die Regenbogenkinder e.V. am Hoppengarten beschlossen, die im südöstlichen Bereich er-
richtet wird (siehe Abbildung 2). 
 
Erste Gespräche, die Kooperationen zwischen der vor Ort ansässigen Kita sowie dem Pumpenhaus 
in den Blick nehmen, sind bereits erfolgt und werden im Laufe des Sanierungszeitraums konkretisiert.  
 
 
5. Ausblick zum weiteren Verfahren 
 
Nach positiver Errichtungs- sowie anschließender Baubeschlussfassung wird der formale Antrag bei 
der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) für die Förderung im Rames des KulturInvest-
Programmes i.H.v. 5.334.000 Euro gestellt. Vor Baubeginn muss ein Bewilligungsbescheid des BKM 
über die Förderung vorliegen. Parallel werden Gespräche über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn 
geführt, so dass die Bau- bzw. Sanierungsarbeiten in Abstimmung mit dem BKM starten.  
 
Die generelle verkehrliche Erschließung ist aufgrund der Vornutzung des Heerde-Kollegs grundsätz-
lich gesichert. Das zu erwartende geringe Verkehrsaufkommen ist insbesondere durch die Kunst- und 
Kulturnutzung als unauffällig zu beurteilen. Die gesicherte verkehrliche Erschließung, insbesondere 
für den Fuß- und Radverkehr, ist über das direkt angrenzende Straßen- und Wegenetz des Hoppen-
gartens und des Schlusenweges gegeben. Diese steht nicht im Widerspruch zur hier dargelegten 
Umnutzung des Areals. Es unterstützt die Zielsetzung eines ruhigen Umfeldes, die ein künstlerisches 
und kulturelles Wirken, auch im Umfeld der Kita-Nutzung(en) unterstützt.  
 
 
5.1 Baumschutzsatzung 
 
Die notwendigen Baumrodungen für die Erweiterung des Kulturzentrums am Hoppengarten und der 
Errichtung einer Kita sind im Vorfeld mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abge-
stimmt. Es müssen insgesamt 39 Bäume gerodet werden, darunter fallen 22 Bäume unter die Baum-
schutzsatzung. Als Ersatz werden insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt; siehe 
Anlage 1 der Vorlage. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 – Baumbestandsplan

Anlage A

1872 Zeichen

Anlage A zur V/0619/2024 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird der Errichtungsbeschluss des Hoppengartens, mit der Sanierung der Ge-
bäude 20 – 30 sowie die Errichtung einer neuen Probebühne (P5), gefasst.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internatio-
naler Ausstrahlung entwickeln“ nachhaltig gestärkt.  
 
Die Sanierung des ehemaligen Heerde-Kollegs soll nach den jetzigen Planungen in 2028 ab-
geschlossen sein.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement/ Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Das ehemalige Heerde-Kolleg, aus den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts, ist in den letzten 
Jahrzehnten hauptsächlich unter den Gesichtspunkten Gefahrenabwehr und Betriebssicherheit 
unterhalten worden. Wesentliche Instandsetzungen wurden nicht vorgenommen. Gebäudeteile 
können bereits heute aufgrund fehlender Statik und fehlendem Brandschutz nicht mehr genutzt 
werden und stehen seit geraumer Zeit leer. Daher ist eine umfassende Sanierung von Gebäuden 
und Haustechnik unumgänglich. 
Beeinflussung der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich, da die Gebäudeleitlinien sowie 
die Inaussichtstellung der Fördergelder von der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kul-
tur und Medien den Rahmen vorgeben.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (7)

21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2024 Kulturausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hoppengarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0619/2024
Typ
Vorlagen
Datum
09.10.2024
Erstellt
07.10.2024 12:43