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V/0647/2021

Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit mit OGTS und Mensa unter Einbeziehung der Flächen PTA - Baubeschluss -

Vorlagen 22.10.2021

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 6 Kostenberechnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 3. Checkliste Nachhaltiges Bauen

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 4. Checkliste Barrierefreiheit

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 1a. Grundriss KG

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 1b. Grundriss EG

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 1d. Grundriss 2.OG

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 1c. Grundriss 1.OG

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 1e. Ansichten

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 5 Folgelastenberechnung

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Ansehen

V.0647.2021_Anlage 5a_Erm. Personalaufwendungen zur Folgelastenberechnung

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Ansehen

V.0647.2021 Anlage 2. Freianlagen

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Ansehen

Beschlussvorlage

29745 Zeichen

V/0647/2021
V/0647/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit mit OGTS und Mensa unter Einbeziehung
der Flächen PTA - Baubeschluss -
Beratungsfolge
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Baumaßnahme „bauliche Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3 -Zügigkeit mit Offener
Ganztagsschule (OGS) und Mensa, unter Einbeziehung der Flächen der Stadtischen
Berufsfachschule für pharmazeutische Assistenten/ innen der Stadt Münster“ wird auf Grundlage
des Wettbewerbes nach Plänen des Architekturbüros Mense Architekten aus Münster ausgeführt
(Anlage 1a-e).
2. Die Außenanlagen werden nach den Plänen des „Büro für Landschaftsarchitektur Müller-Dams
Landschaften“ aus Osnabrück ausgeführt (Anlage 2).
3. Es wird sowohl eine Photovoltaikanlage auf dem geneigten Dach des Bestandsgebäudes
installiert, als auch ein Gründach auf dem Flachdach des Neubaus aufgebracht.
4. Die Checkliste nachhaltiges Bauen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3). Die
Gebäudeleitlinien 2020 der Stadt Münster sind berücksichtigt.
5. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen
mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
Amt für
Immobilienmanagement
08.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koschinowski
T elefon:492-2513
koschinowski@stadt-
muenster.de

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6. Die Erläuterungen zum energetischen Zustand des Bestandsgebäudes werden zur Kenntnis
genommen.
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Baubeginn für den Neubau im Sommer 2022 geplant
ist und die Inbetriebnahme des Neubaus voraussichtlich Ende 2023 erfolgt. Die weiteren
Bauabschnitte mit den Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude sind vom Auszug der PTA-
Berufsfachschule abhängig und können voraussichtlich ab Mitte 2024 erfolgen (Vorlage
V/0455/2021). Sie werden dementsprechend im 1. Quartal 2025 fertiggestellt.
8. Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund der Erweiterung der Bodelschwinghschule zur
Dreizügigkeit ab Fertigstellung gegenüber dem Ist-Wert am aktuellen Standort ein Mehrbedarf von
0,1 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der
Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schülerschaft
hat zudem zusätzlichen Bedarf an Sekretariatsstunden im Umfang von 0,15 VZÄ zur Folge.
II. Finanzielle Auswirkungen:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gem. der Kostenberechnung
nach DIN 276 vom 30.08.2021 in Höhe von 10.550.000 € entstehen, als auch Folgekosten in
Höhe von 553.000 € entstehen (Anlage 5).
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz von
9.666.501 (pauschal 25% Mehrkosten zu dem Budget Errichtungsbeschluss) Mehrkosten i. H. von
883.499 € entstehen. Gegenüber der Veranschlagung im Errichtungsbeschluss (s. Vorlage
V/0705/2018/2) entstehen Mehrkosten von 3.765.000 € (Anlage 6).
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
HH-
Planentwurf
2022
neu
€
HH-Planentwurf
2022
€
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4900 Erw. Bodelschwinghschule
Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher
bereitge
stellt
inkl.
2021
4.366.501 4.366.501
2022 4.000.000 4.000.000
VE (1.300.000) (1.300.000)
2023 1.000.000 1.000.000
2024 880.000 300.000
2025 303.499 0
Gesamtauszahlungen 10.550.000 9.666.501

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Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der
Investitionsmaßnahme 4900 “ Erweiterung Bodelschwinghschule“ in Höhe von 9.666.501 Euro
veranschlagt.
Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen über Veränderungsblätter angepasst. Der Mehrbedarf in Höhe von
883.499 Euro wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aus
der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskosten Erweiterung Schulgebäude“ kompensiert.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat
im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die
Ermächtigungen bereitstellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerk-
ungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 11 Personalaufwendungen 2023 ff. 5.420 Folgeaufwand
Hausmeister
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2025 ff. 143.760 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 231.230 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine
Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
2025 ff. 158.250 Folgeaufwand
Summe aller Aufwendungen 533.240
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 5).
Begründung:
Bisherige Beschlüsse
Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde der baulichen Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung
der Räume der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt
Münster (PTA-Berufsfachschule) im 2. Obergeschoss (OG) des Grundschulgebäudes zugestimmt.
Daraufhin wurde ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerb durchgeführt, aus dem das
Büro Mense Architekten als Sieger hervorgegangen ist (Vorlage V/0084/2020 – Ergebnis des
Wettbewerbs und des Vergabeverfahrens für Architektenleistungen). Die ursprünglichen Grundlagen
sahen einen Auszug der PTA-Berufsschule bis Sommer 2021 vor. Mit Beschluss der Vorlage
V/0455/2021 wird ein Auszug der PTA-Fachschule Mitte 2024 angestrebt.
Mit der Dringlichkeitsentscheidung D/0030/2020 hat der Haupt und Finanzausschuss der
Beauftragung der Architektenleistungen für die Baumaßnahme auf Grundlage der
Wettbewerbsplanung des Architurbüros Mense Architekten aus Münster zugestimmt.

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Die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung zu erstellen
und den Baubeschluss herbeizuführen.
Zu 1.: Planung – Gebäude
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurde die Entwurfsplanung des Architekturbüros Mense
Architekten aus Münster mit den beteiligten Fachämtern und in Abstimmung mit der
Bodelschwinghschule erarbeitet (Anlage 1a-e).
Die Bodelschwinghschule ist derzeit eine zweizügige Grundschule, die nicht barrierefrei erschlossen
ist. Der Schulkomplex besteht aus drei Bauteilen
Bauteil 1: straßenbegleitendes dreigeschossiges Hauptgebäude als Backsteinbau mit Satteldach
Bauteil 2: an der westlichen Grundstücksgrenze befindliche Turnhalle
Bauteil 3: eingeschossiger WC-Trakt mit großzügigem Vordach, der Hauptgebäude und Turnhalle
entlang der nördlichen Grundstücksgrenze verbindet und zu einem u-förmigen
Gesamtbaukörper schließt.
Der Entwurf ergänzt den Bestand um einen zweigeschossigen Neubau mit Unterrichts-und
Betreuungsräumen und Mensa entlang der südlichen Grundstücksgrenze, unter altem Baumbestand.
Die Verbindung zwischen Altbau und Neubau wird über eine Brücke im ersten Obergeschoss
realisiert. Mit dieser Erschließung ist die barrierefreie Erreichbarkeit aller Geschosse über den neu zu
errichtenden Aufzug im Bestandsgebäude sichergestellt. Der Entwurf ist gekennzeichnet durch eine
klare und funktionale Grundrissorganisation. Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen Flure und
Treppenräume im Altbau und wird durch die o.g. Brücke zum Neubau, sowie ein Treppenraum im
Neubau ergänzt.
Der im Erdgeschoss winkelförmige Baukörper des Neubaus rahmt den differenziert gestalteten
Schulhof ein. Der Haupteingang des Bestandsgebäudes auf der Schulhofseite bleibt erhalten und alle
Zugänge werden barrierefrei gestaltet. Die innere Organisation weist sowohl im Alt- als auch im
Neubau eine klare Gliederung auf. Der Verwaltungsbereich im Altbau wird durch bauliche Eingriffe
umorganisiert und gewährleistet zweckmäßige kurze Anbindungswege.
Die im Neubau angeordnete Mensa wird über ein angemessen dimensioniertes Foyer erreicht. Der
Speiseraum ist dreiseitig belichtet und für eine schulische Mehrzwecknutzung ausgelegt. Die aus dem
Obergeschoss kommende außenliegende Fluchttreppe ist prägnant in die Innenhof-Situation
eingebunden. Die Anbindung des 1.OG im Neubau an das Bestandsgebäude über ein funktional
schlichtes Brückenbauwerk schafft die erforderlichen kurzen Wege und bietet der Schule eine hohe
Flexibilität. Die neuen OGS-Räume sind in ihrer Größe an die heutigen Anforderungen angepasst und
über einen Flur und die T errasse direkt mit dem Schulhof verbunden. Die T errasse steht in einem
direkten Bezug zu dem pädagogischen Konzept und ergänzt in ihrer eigenständigen Gestaltqualität
sowohl den Schulhof als auch die Unterrichts-und Betreuungsbereiche.
Die transparente Fassadengestaltung des Neubaus setzt sich über alle Geschosse auch im Bauteil
Brücke fort. Das sehr klare Zusammenwirken von funktionalen Lösungen und angemessenen
Proportionierungen ist in ihrer Transparenz prägend für den Dialog mit den Freianlagen. Diese
aufeinander abgestimmte Planung von Hochbau und Außenanlagen schafft neben einem Mehrwert
für die schulischen Abläufe ebenso eine Aufwertung des gesamten Wohnquartiers, da sie diesem
außerhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen wird.
Der Neubau ist als Massivbau mit Klinkerfassade geplant und entspricht den Anforderungen der
Gebäudeleitlinien 2020.

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Die Regenationsküche mit angeschlossener Mensa erhält eine Lüftungsanlage. Die im ersten
Obergeschoss des Neubaus gelegenen Unterrichts- und Betreuungsräume erhalten eine dezentrale
Lüftung.
Mit der Planung werden folgende Neubauflächen (Bruttogeschossflächen) realisiert:
Die BGF Schulerweiterung beträgt rund 1.033 m². Zusätzlich sind gemäß Wettbewerbsumfang
Umbaumaßnahmen im Bestand in den Bereichen Verwaltung und Flächen der PTA-Berufsfachschule
notwendig.
Die tatsächlich bearbeiteten BG Flächen im Bestand umfassen rund 1.350 m2.
Die Entwurfsplanung wird in der Anlage 1 ausführlich dargestellt.
Die Freiflächen werden nach den Plänen des Landschaftsarchitekturbüro Müller-Dams Landschaften
aus Osnabrück gestaltet und ausgeführt. Die zu planende Gesamtfläche beläuft sich auf rund 3.819
m2.
Der Bauantrag soll noch im 4. Quartal 2021 eingereicht werden.
Zu 2.: Planung – Freianlagen
Im Zuge der geplanten Neuanlage eines Erweiterungsgebäudes der Bodelschwinghschule in Münster
wurden auch die Außenanlagen konzeptionell untersucht und planerisch überarbeitet. Räumlich
betrachtet befindet sich der Erweiterungsbau mit Mensa auf dem aktuellen Schulhofgelände. Durch
die volle Dreizügigkeit wird sich die Anzahl der Schüler und Schülerinnen um ca. 120 Kinder erhöhen.
Somit erhöhen sich die Belastung und der Druck auf die bestehenden Flächen erheblich, wodurch
diese den neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen, da es keine Möglichkeit zur
Schulhoferweiterung gibt. Neben der Funktion des Schulhofes dient der Bereich als außerschulischer
Spielbereich einer urban geprägten Stadt.
Der Entwurf der Freianlagen bildet mit seinen organischen Formen ein Pendant zur geradlinigen
Formsprache der Architektur ab. Drei ovale Inseln, die in eine großzügige und ebene
Betonpflasterfläche eingelassenen sind, stellen mit verschiedenen Nutzungen die Anziehungs- und
Mittelpunkte des neuen Schulhofs dar: zentral unter dem wertvollen Baumbestand und ausgerichtet
zum Haupteingang des Neubaus befindet sich eine Insel, die von zwei Holzdecks und einem
Hochbeet bespielt wird. Die Decks fungieren sowohl als Schutz der Wurzelhälse der Bestandsbäume
als auch als Rückzugsort für die Kinder. Zwei weitere Inseln bilden Anziehungspunkte mit
Spielgeräten in verschiedenen Fallschutzbelägen, wie Sand oder Kunststoff, die mit unterschiedlichen
Schwierigkeitsgraden ein Bewegungsangebot für verschiedene Altersstufen bieten. Die individuell
entworfenen Kletterlandschaften können integrativ und von mehreren Schulkindern unabhängig ihrer
motorischen Fähigkeiten gleichzeitig bespielt werden. Eine große Bedeutung an der Schule hat auch
der Ballsport. Ein Kleinspielfeld mit Kunststoffrasen und entsprechender Einfriedung, welche mit einer
speziellen, lärmdämmenden Pufferkonstruktion ausgestattet ist, ermöglicht die Umsetzung von
aktivem Ballspiel, ohne dass andere Spielformen außerhalb der Einfriedung gestört werden.
Eine Besonderheit der Schule stellt der Schulgarten dar, welcher in einem gemeinsamen Workshop
mit Schulleitung, Kollegium und Amt für Schule und Weiterbildung gestaltet wird. Der Garten dient
sowohl als Grünes Klassenzimmer als auch zum Anbau eigener Nutzpflanzen und als Kreativ- und
Werkbereich.
Die Schulhoffläche wird mit einem hellgrauen Betonsteinpflaster ohne Fase ausgestattet. In die
Fläche sind Liniierungen aus anthrazitfarbenem, gerumpelten Kleinsteinbetonpflaster integriert,
welche ein Leitsystem für Sehbehinderte darstellen. Die Belange barrierefreies Bauen nach Din

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18040-1 werden für die Außenanlagen erfüllt. Die Gefällesituation des Schulhofes wird angepasst und
bestehende Stufenanlagen vor dem Haupteingang der Schule und an der Regenhalle zurückgebaut,
sodass die Schule barrierefrei erschlossen werden kann.
Die Stellplätze für Fahrräder und Scooter werden vor dem Bestandsbau entlang des Gehwegs
angeordnet. Schulkinder stellen ihre Fahrzeuge vor der Schule ab und kommen nicht mit dem
motorisierten Individualverkehr auf dem Schulgrundstück in Kontakt. Zwischen den
Bestandskastanien entsteht eine Fläche zum Abstellen von Lastenrädern. Hier können sowohl Eltern
als auch Lehrkräfte spezielle Räder abstellen. Weitere Lehrkräfte-Fahrradstellplätze befinden sich auf
der Südseite des Neubaus.
Die zu erbringenden 12 PKW-Stellplätze werden in Rasenpflaster erstellt. Der barrierefreie Stellplatz
wird aus Betonsteinpflaster hergestellt und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang.
Der schützenswerte, schattenspendende Baumbestand (Kastanien entlang der südlichen
Grundstücksgrenze, Platane und Linden auf dem Schulhof) wird während der Baumaßnahme
aufwändig gesichert und bleibt der Schule erhalten. Zusätzlich werden im Bereich zwischen Turnhalle
und Bestandsgebäude drei und an der Gutenbergstraße sechs neue Bäume ergänzt.
Als Lagerfläche für Gartengeräte wird der Bestandscontainer weiterverwendet. Spielgeräte, wie
Fahrzeuge und Kleinteile, können in der neu erstellten Einhausung an der Sporthallenwand
untergebracht werden. Der Vorplatz, eingerahmt von Bestandsgebäude und dem Neubau, wird mit
einem Hochbeet und darin eingefassten Bänken ausgestattet. Dieser Bereich dient als Empfangs-
und Abschiedsfläche für Kinder und Eltern.
Zu 3.: Gründach und Photovoltaikanlage
Das Flachdach des Neubaus wird extensiv begrünt. Hiermit wird die Vorlage V/0705/2018/2
umgesetzt, in der der Rat zur Kenntnis nimmt, dass „bei allen vorgenannten Baumaßnahmen zur
Erweiterung von Schulen und zum Neubau von Schulgebäuden/-Sporthallen alle Möglichkeiten zur
extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen“.
Bezugnehmend auf die beschlossene Vorlage V/0668/2018 „Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
in städtischen Gebäuden“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung von Maßnahmen zur
Energieeinsparung verstärkt fortzusetzen, dazu gehört die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf
städtischen Dächern.
Standortbezogen wird der Neubau jedoch keine PV Anlage erhalten. Durch die lt.
Baumschutzsatzung erhaltenswerten Bestandsbäume an der südlichen Grundstücksgrenze werden
aufgrund der sehr hohen Verschattung der Dachfläche weder eine wirtschaftliche Einrichtung noch ein
wirtschaftlicher Betrieb auf dem Neubau möglich sein.
Zur Optimierung des Standortes wird daher eine PV Anlage auf dem Satteldach des
Bestandsgebäudes mit einer Leistung von rund 72 kWp errichtet, wodurch rd. 20 t CO2 im Jahr
eingespart werden und welche unabhängig von der Schulerweiterung vorgezogen realisiert und
finanziert wird.
Zu 4.: Checkliste nachhaltiges Bauen
Die anliegenden Checklisten für die Erweiterung der Schule geben Auskunft über die energetische
Qualität und die baubiologischen Kriterien der geplanten Baukörper. Die Checkliste Nachhaltiges
Bauen (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Zu 5.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen

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Im Zuge der Schulerweiterung wird die barrierefreie Erschließung innerhalb der Schulgebäude durch
den Einbau eines Aufzuges im Neubau, unterstützt durch die Verbindungsbrücke zwischen Neubau
und Bestandsgebäude, gewährleistet. Somit wird die gesamte Schule in allen Geschossen barrierefrei
zugänglich sein.
Ein visuelles und akustisches Leitsystem erschließt sowohl im Neubau als auch im Bestandsgebäude
wichtige Räume und Funktionen. Das Leitsystem innerhalb der Gebäude ist auf das Leitsystem im
Außenbereich abgestimmt. In mit dem Betreiber abzustimmenden Räumen soll zusätzlich eine
Unterstützung für Hörgeschädigte installiert werden. Im gesamten Neubau wird die DIN 18040-1
eingehalten.
Ein Behinderten-Parkplatz wird auf dem Schulhof in kürzester Nähe zum Haupteingang des
Bestands- und Neubaus angelegt.
Die Entwurfsplanung wurde dem „Runden Tisch Barrierefreies Bauen“ in der Sitzung am 21.04.2021
vorgestellt. Die Anregungen werden im weiteren Planungsprozess übernommen.
Die Checkliste Barrierefreiheit (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.
Zu 6.: Energetische Bewertung Bestandsgebäude
Das Hauptgebäude befindet sich in einem uneingeschränkt betriebsbereiten Zustand. In den letzten
Jahren wurden in diesem Gebäudeteil regelmäßig umfassende Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Neben einer Fenstererneuerung wurden u.a. die Fachräume der PTA-Berufsfachschule teilsaniert,
womit bereits eine energetische Verbesserung einzelner Bauteile des Gebäudes erreicht wurde. Aus
baufachlicher Sicht besteht derzeit keine Notwendigkeit zur kurzfristigen umfassenden weiteren
Sanierung der verbleibenden Bauteile.
Aufgrund der bereits erfolgten energetischen Sanierungen (u. a. Innendämmung, Fenstererneuerung)
ist kein energetisches Kurzgutachten erforderlich.
Zu 7.: Terminplanung
Der Baubeginn für den Neubau ist für Sommer 2022, die Inbetriebnahme für Ende 2023 geplant. Für
vorbereitende Arbeiten zur Einrichtung der Baustelle, Sicherstellung der Feuerwehrzufahrt und
Aufstellflächen, Bereinigung von baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Belangen im Bereich der
Lichtgräben etc. ist bereits ein gesonderter Bauantrag eingereicht worden.
Aufgrund der baulichen Eingriffe im bestehenden Schulgebäude, dem unvermeidbaren Bauen in drei
Bauabschnitten während des Schulbetriebs, wodurch mehrere Um- und Freizüge innerhalb des
Gebäudes erforderlich werden, sowie dem von 2021 auf 2024 verschobenen Auszug der PTA-
Berufsfacchschule (V/0455/2021) wird die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme für das erste Quartal
2025 angestrebt.
Zu II: finanzielle Auswirkungen
Zu 1.-3.: Kosten
Das Budget in Höhe von insgesamt 6.785.000 € wurde auf der Grundlage der Kostenschätzung
nach BKI-Werten zum Errichtungsbeschluss in 2018 veranschlagt.
Die vorliegenden ermittelten Kosten beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN 276 der
weiterentwickelten Entwurfsplanung.
Durch die im Folgenden aufgeführten Anpassungen der Baupreisindizes, den zusätzlichen
entwurfsbedingten und nutzungsspezifischen Anforderungen, die zum Zeitpunkt des

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Errichtungsbeschlusses nicht vorhersehbar waren, entstehen Mehrkosten zu den Kosten aus dem
Errichtungsbeschluss in Höhe von insgesamt 3.765.000 € brutto (Anlage 6).
Zusatzkosten Gebäude – Hochbau:
a. Verbindungsbrücke: rund 125.000 €
Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs Mense Architekten Münster
Verbindung im ersten Obergeschoss zwischen Bestands- und Neubau zur Optimierung von
schulischen Abläufen, witterungsgeschützter Nutzung und barrierefreier Erschließung beider
Gebäude
b. Dachterrasse: rund 60.000 €
Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs Entwurf Mense Architekten Münster
Verbindung der OGS im ersten Obergeschoss mit dem Schulhof, Ausbildung 2. Rettungsweg
c. T eilunterkellerungzur Unterbringung der haustechnischen Anlagen: rund 140.000 €
T echnikflächen wurden im Wettbewerbsentwurfs zu gering berücksichtigt, da von einer
Dachaufstellung ausgegangen worden ist. Eine Aufstellung auf der Dachfläche ist nach
Einbindung Amt 61 jedoch nicht umsetzbar
d. 2. Rettungsweg aus KG/ Brandschutz Treppenräume Bestandsgebäude: rund 185.000 €
bauordnungsrechtliche Anforderungen in Abstimmung mit der Feuerwehr,
brandschutztechnische Optimierung der Treppen im Bestandsgebäude
e. Zusätzliche Maßnahmen der Barrierefreiheit: rund 19.000 €
Begleitmaßnahmen im Alt-und Neubau (ohne Aufzug)
f. Raumakustische Maßnahmen: rund 80.000 €
die Raumakustik optimierende Deckensysteme im Bestands- und im Neubau, u. a. zur
Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderungen, inkl. akustischer Hörschleife
g. Nutzeranforderungen: rund 60.000 €
Verschattung Speiseraum hinsichtlich multifunktionaler Nutzung, Wandöffnungen im
Bestandsgebäude zur Umsetzung des Pädagogischen Konzeptes
h. Zusätzliche Maßnahmen zur Gebäude- und Freiflächenentwässerung: rund 290.000 €
Ungeplante Notwendigkeit der Sanierung und T eilneubaus der Freiflächen- und
Gebäudeentwässerung, einschließlich erforderlicher Schachtbauwerke und Anschluss an die
öffentliche Kanalisation, zusätzliche Mehraufwendungen der Baustelleneinrichtung begründet
durch erforderliche Baumschutzmaßnahmen
i. Bildung von Bauabschnitten: rund 45.000 €
Mehrkosten bei Begleitmaßnahmen (u. a. wiederholte Baustelleneinrichtung) durch
Ausführung in zusätzlichen Bauabschnitten, begründet durch die Verschiebung der
Verfügbarkeit der Flächen der PTA Berufsfachschule (geplant 2021, realisierbar 2024)
j. Preisentwicklung im Planungsprozess: rund 105.000 €
aktuelle Preisentwicklung von Baustoffen im laufenden Planungsprozess 2021
Die Kostenschätzung im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde im Jahr 2018 mit einer
Preissteigerung von 2,7% erstellt. Die Konjunkturlage weist jedoch einen realen Anstieg des
Baupreisindexes von 4,5% p.a. für die Jahre 2018 bis 2019, sowie von voraussichtlich 6% p.a.
für die Jahre 2020-2024 aus.
Zusatzkosten Gebäude – TGA:
k. Zusatzmaßnahmen TGA, hier HLS: rund 160.000 €
Entwurfsbedingte Anpassung der Lüftungstechnik der Bereiche Küche, Speiseraum,
Untericht und OGS, Bauart TGA Geräte im Keller, entwurfsbedingte Anpassung der

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Heizsysteme in T eilbereichen, Leistungserweiterung im Rahmen der Grundstücks-und
Gebäudeentwässerung
l. Zusatzmaßnahmen TGA, hier ELT :rund 140.000 €
Entwurfsbedingte Anpassung der Elektrotechnik der Bereiche Küche, Speiseraum, Unterricht
und OGS, Bauart TGA Geräte im Keller, Anpassung auf aktuellen Medientechnik-Standard in
T eilbereichen, ELA Anlage, Leistungserweiterung im Rahmen der Grundstücks-und
Gebäudeentwässerung, Erschließungskosten Netzanschluss
m. Informationstechnische Ausstattung (Hardware); Umsetzung Digitalpakt: rund 63.000 €
In der vorliegenden Kostenberechnung sind Leistungen zur Umsetzung des Digitalpaktes
enthalten; auf den Neubau entfallen rund 18.000 €, für den Altbau werden in den
mitverarbeitenden T eilbereichenrund 45.000 € erfasst
n. Zuordnungsänderung Machbarkeit/ Baubeschluss: rund 120.000 €
In der Machbarkeit ist die Küche in der Kostengruppe 600 erfasst, dieses Kostenpaket wurde
nun Kostengruppe 400 zugeordnet, dadurch reduziert sich die KG 600
Zusatzkosten Freianlagen:
Die Kostenberechnung zum Baubeschluss basiert auf deutlich veränderten Rahmenbedingungen für
das Gesamtprojekt im Vergleich zur Kostenschätzung des Errichtungsbeschlusses.
Im Errichtungsbeschluss vom Dezember 2018 ging man für die Kostengruppe 500 von einer Fläche
von 2.100m² aus. Diese Fläche umfasst ausschließlich die Schulhoffläche.
Im weiteren Projetverlauf wurden folgende Flächen zum ursprünglichen Bearbeitungsgebiet ergänzt:
o. Flächenvergrößerung der zu bearbeitenden Fläche: rund 240.000 €
o 720m² Parkfläche, Kosten 87.000€ brutto
o 260m² Fläche vor dem Altbau (Planung: Fahrradstellplätze), Kosten 74.500€ brutto
o 540m² Schulgarten und Außenbereich der Einliegerwohnung, Kosten 32.000€ brutto
o 210 m² Vorplatz (Lehrereingang), Kosten 46.500€ brutto
o Summe: 1730m²
p. Kostenentwicklung durch Anweisungen aus Bodengutachten: rund 52.500 €
Dem zur Verfügung gestellten geotechnischen Bericht des Büros Roxeler
Ingenieurgemeinschaft wurde entnommen, dass die Anforderungen gemäß RStO 12 des
vorhandenen Schulhofaufbaus sowohl in den jeweiligen Schichtstärken als auch die
Gesamtaufbaustärke in keinem Untersuchungspunkt erfüllt werden. Ein Austausch des
gesamten Aufbaus ist dementsprechend unumgänglich. Der Boden wird vom Büro Roxeler
Ingenieurgesellschaft als sehr frostempfindlich (Frostempfindlichkeitsklasse 3) eingestuft. Ein
frostsicherer Gesamtaufbau von mindestens 35cm wird deshalb empfohlen. Sollten
notwendige Verformungsmodule nicht erreicht werden, ist ein Austausch des organischen
Bodens und der Einbau eines Trennvlieses nötig. Außerdem wird das Erstellen einer
Planumsdrainage als zwingend erforderlich beschrieben.
q. Fassadenrinnen: rund 7.000 €
Der Neubau der Bodelschwinghschule verfügt über zahlreiche Glasfassaden, welche durch
Fassadenrinnen vor Wassereintritt geschützt werden müssen.
r. Lagerfläche Spielgeräte: rund 18.000 €
Spielgeräte können nicht im Neubau untergebracht werden. Für entsprechende Geräte wird
eine Lagerfläche in Form eins abschließbaren Elementes eingeplant.
s. Kunststoffbelag: rund 27.500 €
Ausbildung des Fallschutzbereichs in der Ellipse an der Sporthalle als EPDM-Kunststoffbelag.
In der Unterhaltung ist hier mit einem deutlich geringeren Pflegeaufwand zu rechnen.

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t. Kleinspielfeld: rund 41.000 €
Es wird ein Kleinspielfeld mit Kunstrasen vorgesehen, welches ein Ballspielen ermöglicht,
ohne Kinder, die in angrenzenden Bereichen spielen, einzuschränken.
u. Keboni-Hölzer: rund 18.000 €
Um Konstruktionen aus Holz wirtschaftlich und nachhaltig zu realisieren, wird Keboni-Holz
verwendet. Keboni ist ein imprägniertes Holz, welches leicht zu reinigen und durch Lagerware
der Stadt Münster bei Beschädigung austauschbar ist. Im Gegensatz zu zertifiziertem FSC-
Hartholz oder Lärchenholz ist Keboni-Holz im Durchschnitt 1/3 teuer.
v. Ausstattung Dachterrasse: rund 24.000 €
Im Verlauf der Entwurfsplanung wurde der Planungsumfang um die Ausstattung der
Dachterrasse am Neubau erweitert. Dieser Bereich wird möbliert.
w. Erhaltung des Baumbestandes: rund 29.000 €
Das Grundstück der Bodelschwinghschule verfügt über einen wertvollen Baumbestand, der
während und auch nach der Baumaßnahme besonders schützenswert ist. Dem
dendrologischen Gutachten sind Maßnahmen zu entnehmen, die die Vitalität der Gehölze
unterstützen.
x. Bauen in Bauabschnitten: rund 19.500 €
In Zusammenarbeit mit den Hochbauarchitekten wurden Bauabschnitte ausgearbeitet. Um der
Schule während der Baumaßnahme konstant ausreichend Flächen zur Bespielung zur
Verfügung zu stellen, ist ein mehrmaliges Einrichten der Baustelle in die Kosten
miteinzukalkulieren
y. aktuelle Kostenentwicklung der Baukosten: rund 26.000 €
Aufgrund der aktuellen Marktlage der Baukosten in den ersten zwei Quartalen 2021 kam es zu
unerwarteten Kostensteigerungen, die unvorhersehbar und nicht kalkulierbar sind. Eine
abschließende Einschätzung der Entwicklung der Baukosten über den Projektzeitraum ist
nicht möglich.
Einsparungen:
z. Ausstattungsstandard Möblierung: rund 19.000 €
Reduzierung Anzahl Bänke, Hochbeet, Bepflanzung auf der Dachterrasse
aa. Ausstattungsstandard Deckenverkleidungen: rund 22.600 €
Rasterdecke statt Lochdecke im Bestandsgebäude
bb. Ausstattungsstandard Bodenbeläge: rund 39.000 €
Hochkantlamellenparkett statt Stabparkett
cc. Ausstattungsstandard Sonnenschutz: rund 17.500 €
Verzicht auf Raffstoreanlagen im Speiseraum
dd. Ausbildung Lagerflächen Spielgeräte: rund 13.600 €
Container statt Massivbauweise
ee. Ausstattungsstandard Metallbauteile: rund 2.000 €
Ausführung Fahrradanlehnbügel und Scooterparker
ff. Ausstattungsstandard Beleuchtung: rund 11.600 €
Rasterleuchten statt Langfeldleuchten im Bestandsgebäude
Zusammenfassung: Konjunkturbedingte Mehrkosten, Anpassung des Baupreisindexes und
Sicherheiten - Konkretisierung der Entwurfsplanung/T erminplanung:ca. 6.450.000 € brutto (Anlage 6)
Das Paket der Zusatzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Minderkosten, Einsparungen und des
Sicherheitsaufschlages sowie der Preissteigerung für die Jahre 2022 und 2023 beläuft sich auf
3.140.000 € brutto.

- 11 -
V/0647/2021
Die Anpassung der Preissteigerung ab 2019 bis 2022 gegenüber der Kostenprognose des
Errichtungsbeschlusses von 2018 beziffert sich auf 625.000 € brutto.
Für das Gesamtprojekt entstehen unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte Gesamtkosten in
Höhe von 10.550.000 €.
Planungsdaten:
Neubau - BGF (Bruttogrundfläche): 1.033 m²
Umbau Bestandsgebäude – bearbeitete Bruttogrundfläche: 1.350 m²
Der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) bezogen auf die Bruttogeschossfläche
von 2.381 m² für den Neu- und Bestandsbau beträgt 2.310 €/m² BGF .
Der Kostenkennwert liegt damit geringfügig über BKI Mitte-Oben-Wert für die BGF und entspricht der
derzeitigen Konjunkturlage.
Im Vergleich dazu die Standardbewertungen:
Kostenkennwert Mitte-Oben: 2.250 €/m² BGF
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1a-g
Anlage 2
Entwurfsplanung des Architekturbüros Mense Architekten, Münster
Entwurfsplanung des Landschaftsarchitekturbüo MDL, Osnabrück
Anlage 3 Checkliste „Nachhaltiges Bauen“
Anlage 4 Checkliste Barrierefreiheit
Anlage 5
Anlage 5a
Folgelastenberechnung
Erm. Personalaufwendungen zur Folgelastenberechnung
Anlage 6 Kostenberechnung nach DIN 276

V.0647.2021 Anlage 6 Kostenberechnung

7047 Zeichen

Bruttokosten Anmerkungen
Errichtungsbeschluss 6.784.963,28 € Kostenermittlung 2018 mit Hochrechnung bis 2022 
mit 2,7% p.a.                                        
Summe KG 100 0 € vorhanden
Summe KG 200 171.360 €
Summe KG 300 2.380.000 €
Summe KG 400 1.312.540 €
Summe KG 500 360.035 €
Summe KG 600 286.790 €
Summe KG 700 1.033.911 € KG 300-400 gerundet ca. 28%
Summe KG 200-700 5.544.636 €
Unvorhersehbares 554.464 € 10 % auf die Bruttosumme
Gesamtkosten 6.099.100 €
Preissteigerung 2019-2022 685.864 € 4 Jahre je 2,7 %
Kostenansatz Schulgebäude 2021 6.784.964 €
Gesamtkosten gerundet 6.785.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss
Gesamtkostenansatz 2021 6.785.000 €
Mehrkosten aus Preissteigerung und 
Unvorhergesehenes 2019-2023 623.942 € 1 Jahr 4,5 %, 3 Jahre je 6 % auf die KG 200-700
Gesamtkosten 2023 7.408.942 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss, 
angepasst
Gesamtkosten 2023 7.410.000 € gerundet
a. KG 200 - Verbindungsbrücke 125.000 €
Architektenwettbewerb, qualitative Besonderheit d. 
Entwurfs, Verbindung im ersten Obergeschoss 
zwischen Bestands- und Neubau zur Optimierung 
von schulischen Abläufen, witterungsgeschützten 
Nutzung und barrierefreien Erschließung beider 
Gebäude
b. KG 300 - Dachterrasse 60.000 € Verbindung der OGS im ersten Obergeschoss mit 
dem Schulhof, Ausbildung 2. Rettungsweg
c.
KG 300/400 Neubau - Teilunterkellerung 
zur Unterbringung der haustechnischen 
Anlagen
140.000 € Eine Aufstellung auf der Dachfläche ist nach 
Einbindung Amt 61 jedoch nicht umsetzbar
d.
KG 300 - 2. Rettungsweg aus KG/ 
Brandschutz Treppenräume 
Bestandsgebäude
185.000 €
bauordnungsrechtliche Anforderungen in 
Abstimmung mit der Feuerwehr, brandschutz-
technische Optimierung der Treppen im 
Bestandsgebäude
e. KG 300 - Zusätzliche Maßnahmen der 
Barrierefreiheit 19.000 € Begleitmaßnahmen im Alt-und Neubau (ohne 
Aufzug)
Jan Koschinowski                                                                      
23.42.0009                                                                                         
Kostenstand 30.09.2021                                                                                            
Anlage 6 zur Vorlage V/0647/2021
Kostenzusammenstellung Baubeschluss                                                                                                    
Kostenschätzung - Neubau u. Bestandsgebäude, brutto
Baubeschluss - Paket Zusatzmaßnahmen brutto

f. KG 300/400 - zusätzliche 
Raumakustische Maßnahmen 80.000 €
die Raumakustik optimierende Deckensysteme im 
Bestands- und im Neubau, u. a. zur Unter-stützung 
von Menschen mit Hörbehinderungen, inkl. 
akustischer Hörschleife
g. KG 300 - Nutzeranforderungen 60.000 €
Verschattung Speiseraum hinsichtlich 
multifunktionaler Nutzung, Wandöffnungen im 
Bestandsgebäude zur Umsetzung des erweiterten 
Pädagogischen Konzeptes
h. KG 300 - Zusätzliche Maßnahmen zur 
Gebäude- und Freiflächenentwässerung 290.000 €
Ungeplante Notwendigkeit der Sanierung und 
Teilneubaus der Freiflächen- und Gebäude-
entwässerung, Schachtbauwerke und Anschluss 
an die öffentliche Kanalisation, zusätzliche 
erforderliche Baumschutz-maßnahmen
i. KG 300/400 - Bildung von Bauabschnitten 45.000 € Verschiebung der Verfügbarkeit der PTA-Flächen 
(geplant 2021, realisierbar 2024)
j. KG 300/400 - Preisentwicklung im 
Planungsprozess 105.000 € aktuelle Preisentwicklung von Baustoffen im 
laufenden Planungsprozess 2021
k. KG 400 - Zusatzmaßnahmen TGA, hier 
HLS 160.000 €
Anpassung der Lüftungstechnik, Zulagen TGA 
Geräte im Keller, Anpassung der Heizsysteme, 
Grundstücks-und Gebäudeentwässerung
l. KG 400 - Zusatzmaßnahmen TGA, hier 
ELT 140.000 €
Anpassung der Elektrotechnik, Zulagen TGA 
Geräte im Keller, Anpassung auf aktuellen 
Medientechnik-Standard, ELA Anlage, 
Leistungserweiterung im Rahmen der Grundstücks-
und Gebäudeentwässerung, Erschließungskosten 
Netzanschluss
m. KG 400 - Vorbereitung Umsetzung 
Digitalpakt 59.000 € bauliche und technische Vorbereitungen im 
Neubau u. Bestandsgebäude
n. KG 400 - Mensaküche 120.000 € Im Errichtungsbeschluss unter der KG 600 verortet
o. KG 500 - Außenanlagen Vergrößerung 
der Flächen 240.000 €
Vergrößerung der urspr. vorgesehenen 
Schulhoffläche (2.100 m²) um Parkplatz-, Rand-, 
Wege- und Grünflächen auf insgesamt 3.830 m²
p. KG 500 - Forderung aus dem 
Bodengutachten 52.500 € Bodenaustausch, Planumsdrainage
q. KG 500 - Fassadenrinnen vor 
Glasfassaden 7.000 € entwurfsbedingte Entwässerungsrinnen
r. KG 500 - Lagerfläche Spielgeräte 18.000 € Lagerfläche in Form eins abschließbaren 
Elementes
s. KG 500  - Kunststoffbelag 27.500 €
Fallschutz als EPDM-Kunststoffbelag zum 
Unfallschtz der Kinder mit deutlich geringerem 
Pflegeaufwand
t. KG 500 - Kunstrasenkleinspielfeld 41.000 € ausdrücklichem Wunsch der Schulleitung
u. KG 500 - Holzkonstruktionen Spielgeräte 18.000 € wartungsfreundliches Hartholz für Spielgeräte
v. KG 600 - Ausstattung Dachterrasse 24.000 € Möblierung der neu geplanten Dachterrasse
w. KG 500 - Schutz des Baumbestandes 29.000 € zusätzlicher Baumschutz der erhaltenswerten 
Bäume
x. KG 500 - Bildung von Bauabschnitten 19.500 € Erhalt der Nutzbarkeit des Schulhofes
y. KG 500 - Preisentwicklung im 
Planungsprozess 26.000 € aktuelle Preisentwicklung von Baustoffen im 
laufenden Planungsprozess 2021
Zusatzmaßnahmen gesamt 2.090.500 €
Seite 2/3
Zusatzmaßnahmen gesamt 2.090.500 €
KG 700 aus Zusatzmaßnahmen 522.500 €
Sicherheit Zusatzmaßnahmen ca. 10 % 261.375 €

Summe Zusatzkosten 2.874.375 €
Kostensteigerung Zusatzkosten für 2022 
und 2023 je 6% 355.289 €
Gesamtsumme Zusatzkosten 3.229.664 €
Gesamtkosten 2023 10.639.664 €
Gesamtkosten 2023, gerundet 10.650.000 €
z. Einsparungen Ausstattungsstandard 
Möblierung -19.000 €
aa. Einsparungen Ausstattungsstandard 
Deckenverkleidungen -22.600 €
bb. Einsparungen Ausstattungsstandard 
Bodenbeläge -39.000 €
cc. Einsparungen Ausstattungsstandard 
Sonnenschutz -17.500 €
dd. Einsparungen Ausbildung Lagerflächen -13.600 € Container statt Massivbau
ee. Einsparungen Ausstattungsstandard 
Fahrradanlehnbügel -2.000 €
ff. Einsparungen Ausstattungsstandard 
Beleuchtung -11.600 € Nebenräume
Summe Einsparungen / 
Minderkosten -125.300 €
Summe Zusatzkosten, reduziert 3.104.364 €
Gesamtkosten 2023, reduziert 10.514.364 €
Gesamtkosten 2023, gerundet 10.550.000 €
Mehrkosten gesamt 3.765.000 € zu 6.785.000 € Kostenrahmen aus 
Errichtungsbeschluss
Mehrkosten gesamt 3.140.000 €
zu 7.410.000 € Kostenrahmen aus 
Errichtungsbeschluss mit aktuellen 
Baupreisindizes angepasst u. fortgeschrieben
Bruttokosten Anmerkungen
Baubeschluss 10.550.000,00 € Gesamtkosten
Summe KG 100 0 € vorhanden
Summe KG 200 200.000 €
Summe KG 300 3.500.000 €
Summe KG 400 1.800.000 €
Summe KG 500 830.000 €
Summe KG 600 300.000 €
Summe KG 700 1.410.000 €
Summe KG 200-700 8.040.000 €
Unvorhersehbares 804.000 € 10 % auf die Bruttosumme
Gesamtkosten 8.844.000 €
Preissteigerung 1.670.000 € 3 Jahre je 6 %
Kostenansatz 2021 10.514.000 €
Gesamtkosten, gerundet 10.550.000 € Gesamtkosten Baubeschluss
Kostenberechnung - Neubau u. Bestandsgebäude, brutto

Anlage A

2382 Zeichen

Anlage A zur V/0647/2021
Kurzüberblick
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurde die Entwurfsplanung des Architekturbüros
Mense Architekten aus Münster mit den beteiligten Fachämtern und in Abstimmung mit der
Bodelschwinghschule erarbeitet. Die Bodelschwinghschule ist derzeit eine zweizügige
Grundschule, die nicht barrierefrei erschlossen ist. Der Schulkomplex besteht momentan aus drei
Bauteilen. Durch die Erweiterung mit einem zweigeschossigen Neubau, den Umbauten im
Bestandsgebäude und Errichtung einer Aufzugsanlage wird der Standort über alle
Geschosse barrierefrei zugänglich sein und zur 3-Zügigkeit mit offener Ganztagsschule
erweitert. Die Außenanlagen werden nach den Plänen des „Büro für Landschaftsarchitektur
Müller-Dams Landschaften“ aus Osnabrück ausgeführt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
mit zeitgemäßen und gut ausgestatteten Schulen und großer Familienfreundlichkeit
Mit der Vorlage wird das Ziel „Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit mit Offener
Ganztasschule und Mensa unter Einbeziehung der Flächen Städtischen Berufsfachschule für
pharmazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster“ ermöglicht.
Zielerreichung: Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird in Kürze
eingereicht. Nach heutigem Stand ist ein Baubeginn für den Neubau in 2022 vorgesehen. Laut
Errichtungsbeschluss wurde ein finanzieller Bedarf von 6.785.000 Mio. Euro kalkuliert. Hinzu
kommen Mehrkosten von 3.765.000 €.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen eingehalten:
Inklusion - Bauordnung NRW § 55 Absatz 1 im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Klimaschutz - Gebäudeleitlinien der Stadt Münster
Voraussichtlich Ratsbeschluss V/0647/2021 am 15.12.2021

V.0647.2021 Anlage 3. Checkliste Nachhaltiges Bauen

3395 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
 
Stand: März 2021 
 
Checkliste nachhaltiges Bauen  
 
 
Standort: Bodelschwinghschule Gutenberg Str. 14 48145 Münster  
Vorlagen-Nr.: V/0647/2021 Anlage: 3  
          
Energetische Standards  
1. Art des Bauvorhabens  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz  
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus- 
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung  
 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude- 
leitlinien werden eingehalten: 
 
Ja:  Nein:  
Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme:       
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:   
 Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 
2-Einsparung:           t/a 
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
3. Neubau / Anmietung  
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:  8773 kg CO 2 
Vermiedene Emissionen:  30715 kg CO 2 
Erläuterung: PV Anlage 72kWp auf Bestand  
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung: 20 kWh /(m 2)    Berechnet:20 kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung  
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
 
5. Aktive Solarenergienutzung  
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit  72 kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh 64800 ca. CO 
2-Einsparung:    21,9  t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung:       
 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450  Berechnet:     65  
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen  
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard)  
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schu len)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)  
      
 
4. Gründach  
 Ja 450 m 2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt: PHPP: Bild+Partner Beratende Ingenieure mbB geprüft: Steffen Kattert  
 
Amt für Immobilienmanagement

V.0647.2021 Anlage 4. Checkliste Barrierefreiheit

2101 Zeichen

FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 05.11.18// Änd. 02                                                                Seite 1 von 1 
Anlage 4 zur Vorlage V/0647 /2021 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze 
 
 ja, Anzahl: 1  nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang   
 
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße: 2,20 X 2,20 m 
 
Erreichbarkeit der Geschosse 
 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
Aufzüge 
 
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben  der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen 
mit Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung:       
 
Toilettenanlagen 
 
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung:        
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen 
 
 Taktil erfassbares und kontrastreich ge- 
staltetes Leitsystem für blinde und sehbe- 
hinderte Menschen vom Eingang zu wich- 
tigen Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei- 
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbe- 
läge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- 
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung:        
 
Technik für schwerhörige Menschen 
 
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng: Speiseraum Neubau  
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: Akustik Decke  
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

V.0647.2021 Anlage 1a. Grundriss KG

2693 Zeichen

EDV
Hausanschluss
RLT 
B-1.02
Kunst/
Werkraum/ 
Multifunktion
74,2 m 2
B-1.04 
Flur
31,3 m 2
NICHT UNTERKELLERT
B-1.08 
Flur
31,5 m 2
Technik 
Heizung/Technik HM Werkstatt 
HM Haus-
anschluss
Flur
HM Keller
HM Waschkeller 
HM Keller
B-1.03 
Kinder
Küche
17,8 m 2
B-1.06 Abstell 
4,1 m 2
B-1.10 
Lager für Material
B-1.11 
Neutr.raum
49 6,75 36 5 11,53 5 38 2,66 5 15 4,48 5 55 5 4,42 11 5 6,93 24 11,90 5 17 5 22,93 49 
11,89 5
44 7,61 5 17 5 3,36 5 30 
44 11,15 5 30 
Warm- 
wasser-
speicher
B B
44 2,95 5 17 5 8,02 5 30 
30 3,09 20 3,29 
20 
1,99 
17 5
3,99 44 
B-1.07 Pumi
4,1 m 2
Bodenklappe  EG 
1,60/1 ,20  m 
OKFF KG 
-2,50 = 57.00 üNN 
OKFF KG 
-3,00 = 56.50 üNN 
BRH 0,02 
GHV 
MSR
B-1.12 
Server 
7,4 m 2
B-1.14 
GHV 
7,4 m 2
B-1.15 
SiBel
7,2 m 2
Kopfloch für
Leitungsdurchführungen
49 6,75 36 5 11,41 49 7,25 5 49 11,58 5 24 6,81 5 24 2,34 17 5 2,33 5 17 5 6,57 24 6,80 5 36 5 8,95 49 
A-1.03 
Server 
EDV/GHV
10,3 m 2
A-1.04 
SiBel
6,7 m 2
BA BA 
B-1.13 
ELA
7,5 m 2
2,34 17 5 2,33 5 17 5
3,20 17 5 2,77 17 5 3,20 
Fundament
Brücke
BRH 0,02 
EE
11,89 5
30 3,09 20 1,70 
20 
1,38 5 20 6,15 5 44 
B-1.09
Betreuung
73,6 m 2
 üNN
44 
,57 
OK LICHTGRABEN 
-3,02 = 56.48 üNN 
11 Stg. 
19/27 cm
13,67 
4,52 5
27,25 
44 7,61 5 17 5 3,36 5 30 
3,32 12,61 13,67 11,91 10,42 
30 12,93 44 7,29 4,62 49 9,44 49 
59,42
OK PODEST
-2,17 = 57,33 üNN 
OKFF KG
-3,00 = 56.50 üNN 
BRH 0,02 -3,02 
56.48 üNN 
-2,17
57.33 üNN 
BRH +0,90 5 Stg. 
17/29 cm
Rinne Bestand -2,24 = 57.26
nicht unterkellert 
58,35 üNN
Schiebetür 
A-1.02 
RLT/HAR 
97,0 m 2
A-1.01 
Flur
16,7 m 2
59,19
Fettab- 
scheider 
B-1.05 
Halle
56,5 m 2
B-1.01
Bibliothek/
Medienraum
63,7 m 2
5 Stg. 
17/29 cm
BRH +0,90 BRH +0,90 BRH +0,90 BRH +0,90 BRH +0,90 
BRH +0,90 BRH +0,90 BRH +0,90 BRH +0,90 
57,35 üNN 58,35 üNN
Bestandshöhe Gelände 59,20 üNN Bestandshöhe Gelände 59,15 üNN
-0,75
58,75 üNN
-1,22
58,28 üNN
-1,65
57,85 üNN
175/160
NameIndex Datum Art der Änderung
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung 
Amtsleitung / Technische Leitung 
Standortnummer
Projektleitung
LEGENDE: 
MENSE ARCHITEKTEN
HEINZ JOSEF MENSE
OSTTOR 65
FON:
FAX: 
MAIL:
     •  ARCHITEKT BDA
•  48165 MÜNSTER
02501 - 72 69
02501 - 85 47
MAIL@MENSEARCHITEKTEN.DE
Herr Wieczorek / Herr MümkenHerr Koschinowski
Herr Nienaber / Herr Michel
MenseArchitekten BDA
317_Entwurf_Bodelschwingh_mensearchitekten05_210426 .vwxw
23.6.21 1:100 
KELLERGESCHOSS
317
A
    
1,4/0,8 
Erweiterung
Bodelschwinghschule 
Gutenbergstraße 22 
48145 Münster
GR 
3.001 Entwurfsplanung
KG 
V/0647/2021 Anlage 1a

V.0647.2021 Anlage 1b. Grundriss EG

21 Zeichen

V/0647/2021 Anlage 1b

V.0647.2021 Anlage 1d. Grundriss 2.OG

2241 Zeichen

B2.13
Flur
85,0 m 2
B2.12
Diff.
17,3 m 2
B2.16
Musikraum
63,1 m 2
B2.17
Lehrmittel
13,2 m 2
B2.11 
Unterricht 12
60,6 m 2
B2.10
Betreuung
60,6 m 2
B2.09
Unterricht 11 
60,6 m 2
10,42 
36 5 9,69 36 5
10,50 
44 6,85 5 24 2,60 36 5
 11  11  11  11  11  11  11  11  11  11  11  11  11  11  11  11 
36 5 7,00 24 11,53 5 24 7,44 43 9,20 5 23 5 9,20 5 23 5 9,20 24 4,48 24 5 4,47 5 24 9,20 36 5
Turnhalle 
Rettungs-
terrasse 1.OG
15,99 
85 5 10,96 10 1,63 525 1,81 5 37 5
1,42 5 15 3,98 5 44 
B2.14
Halle 2 
11,8 m 2
B B
A A
CC
Dachbegrünung
Stuhllager 
OK=2,30m 
16,52 5 2,65 7,10 5
3,32 26,28 11,91 
4,71 5 13,35 12,93 11,91 
22,08 
14,48 7,60 
Attikahöhe 
8,30 m 
RR 
Müll 
OK=2,30m 
4,53 
5,51 2,67 5 3,26 5 7,00 3,63 
3,48 5 1,00 
3,04 1,00 
3,83 5
3,69 
Neubau FD II
B2.07
WC D 
6,7 m 2
B2.08
WC H 
6,7 m 2
B2 .07
WC 
,7  m 
.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07.07
WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC 
 m  m  m  m  m  m  m  m  m  m  m ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 ,7 
WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC WC 
B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 B2 
B2.06
Doppelbüro päd. Personal
34,7 m 2
B2.01
Unterricht 10
67,8 m 2
B2.02
Betreuung
75,8 m 2
B2.03
Flur
31,5 m 2
B2.15
Flur
27,9 m 2
1,40 2,14 
Vordach 
OK=3,20m 
Terrasse FD I 
Kühlzellenaggregate
h= 84 cm
Abluft Zuluft AbluftZuluft 
36 36 
11,96 2,53 5 7,58 5
B2.04
Halle 1 
17,8 m 2
B2.05
Flur
41,9 m 2
175/160
NameIndex Datum Art der Änderung
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung 
Amtsleitung / Technische Leitung 
Standortnummer
Projektleitung
LEGENDE: 
MENSE ARCHITEKTEN
HEINZ JOSEF MENSE
OSTTOR 65
FON:
FAX: 
MAIL:
     •  ARCHITEKT BDA
•  48165 MÜNSTER
02501 - 72 69
02501 - 85 47
MAIL@MENSEARCHITEKTEN.DE
Herr Wieczorek / Herr MümkenHerr Koschinowski
Herr Nienaber / Herr Michel
MenseArchitekten BDA
317_Entwurf_Bodelschwingh_mensearchitekten05 .vwxw
23.6.21 1:100 
2.OBERGESCHOSS
317
A
    
1,4/0,8 
Erweiterung
Bodelschwinghschule 
Gutenbergstraße 22 
48145 Münster
GR 
3.004 Entwurfsplanung
2.OG 
V/0647/2021 Anlage 1d

V.0647.2021 Anlage 1c. Grundriss 1.OG

2775 Zeichen

Erschliessung   F  ####  m ² 
OGT  2   F  65 .2  m ² 
Ruhen/Spielen
Erschliessung   F  ####  m ² 
Gärtnern
Spielen
Ruhen
Arbeiten
OGT  2   F  65 .2  m ² 
B1.03
Flur
45,9 m 2
B1.04
Halle 1 
85,8 m 2
B1.10
Unterricht 8 
62,3 m 2
B1.11 
Differenzierung
21,7 m 2
B1.15
Unterricht 9 
63,2 m 2
B1.16
Lehrmittel
13,0 m 2
B1.01
Unterricht 5 
68,7 m 2
B1.02
Unterricht 6 
60,6 m 2
B1.05
Besprechung/
Lehrmittel
36,2 m 2
B1.08
Unterricht 7 
60,6 m 2
B1.14
Flur
10,6 m 2
+ 3,69 
+ 3,72 
15,99 
85 5 10,96 10 1,80 10 1,80 37 5
1,49 
15 
3,92 
44 
24 3,98 5 11 5 5,10 36 5
17,31 
36 5 7,00 24 9,70 5 2,07 
36 5 9,69 36 5
44 6,85 5 24 2,60 36 5
B1.06
WC D 
6,7 m 2
56 6,01 5 20 9,22 5 20 3,30 20 6,02 56 
56 10,77 24 2,91 7,60 30 1,40 
56 9,26 5 3,52 5 12,93 8,19 3,72 
56 6,01 5 20 9,22 5 20 3,30 20 6,02 56 11,91 
1,62 6,52 5
3,00 
3,82 
56 11,40 
BRH= 0,00 
Tr .-raum   F  33 .3  m ² 
BRH= 4,15 m 
1,62 6,52 5
3,00 
6,33 5 7,60 
22,08 
A A
CC
+4,15
OKFF Terrasse 
±4,15 = 63.65 üNN 
A1.09
Terrasse 
85,8 m 2
A1.02
Büro
12,1 m 2
A1.04
Vorzone 
38,7 m 2
A1.08
Brücke
26,5 m 2
A1.01
Unterricht 3 
67,8 m 2
A1.06
Unterricht 4 
66,6 m 2
A1.03
Betreuung
64,9 m 2
A1.05
Treppe 
28,3 m 2
Turnhalle 
B1 .14.14.14.14.14.14.14.14.14.14.14.14.14.14.14B1 B1 B1 B1 B1 B1 B1 B1 B1 B1 B1 B1 B1 B1 
27,25 47,32 5
B1.07
WC H 
6,7 m 2
bis Umbau 2.OG
Musikraum
BRH= 0,00 
BRH= 0,00 BRH= 0,00 BRH= 0,00 
B B
4,53 
OKFF 1.OG 
±4,15 = 63.65 üNN 
11,96 2,53 5 7,58 5
3,32 26,28 11,91 
62 5,95 5
3,00 
20 9,12 5
3,00 
62 2,66 
3,00 
62 5,86 
3,00 
62 
3,48 5 1,00 13,35 12,93 11,91 
36 5 7,00 24 2,16 5 20 9,17 24 7,44 43 9,20 24 9,20 24 9,20 24 4,47 5 25 4,47 5 24 9,20 36 5
2,07 
2,07 1,22 
A1.07
Flur
55,6 m 2
h= 2,30m h= 2,30m 
Vordach 
h=2,30m 
1,40 
3,70 
3,83 5
3,67 
1,00 3,04 
Rettungs-
terrasse
30 m 2
Anleitern Feuerwehr 
56 2,06 5 3,60 1,50 2,10 3,52 5
21 Stg.
20,0/30 cm
2,53 5 20 5
14 5
Stahlstütze
ø 244,5 mm
7,39 5,48 
6,37 
B1.09
Betreuung
60,6 m 2
B1.12 
Flur
83,2 m 2
B1.13
Halle 2 
29,7 m 2 
175/160
NameIndex Datum Art der Änderung
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung 
Amtsleitung / Technische Leitung 
Standortnummer
Projektleitung
LEGENDE: 
MENSE ARCHITEKTEN
HEINZ JOSEF MENSE
OSTTOR 65
FON:
FAX: 
MAIL:
     •  ARCHITEKT BDA
•  48165 MÜNSTER
02501 - 72 69
02501 - 85 47
MAIL@MENSEARCHITEKTEN.DE
Herr Wieczorek / Herr MümkenHerr Koschinowski
Herr Nienaber / Herr Michel
MenseArchitekten BDA
317_Entwurf_Bodelschwingh_mensearchitekten05 .vwxw
23.6.21 1:100 
1.OBERGESCHOSS
317
A
    
1,4/0,8 
Erweiterung
Bodelschwinghschule 
Gutenbergstraße 22 
48145 Münster
GR 
3.003 Entwurfsplanung
1.OG 
V/0647/2021 Anlage 1c

V.0647.2021 Anlage 5 Folgelastenberechnung

2743 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 21.10.21
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Erw. Bodelschwinghschule
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Hochbau: 15 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 10.550.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 10.550.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 10.250.000,00 97,16
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 300.000,00 2,84
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 10.550.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 113.040,00 21,20
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 30.720,00 5,76
Zwischensumme 2025 143.760,00 26,96
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2025 231.230,00 43,36
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2025 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2025 158.250,00 29,68
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 158.250 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 316.500 € p.a.
= Schuldendienst 474.750 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
533.240,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2025 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 533.240,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,05
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

V.0647.2021_Anlage 5a_Erm. Personalaufwendungen zur Folgelastenberechnung

1448 Zeichen

AP-Nr. 40.20.0001 : Datum23 11.2021
Name Wolfgang Wimmer Telefon -4050

Ermittlung Personalaufwendungen zur Folgelastenberechnung

Bitte sprechen Sie zur Abstimmung Ihre/lhren Organisations-Sachbearbeiter/-in im Personal- und
Organisationsamt an!

Investitionsmaßnahme: Erweiterung Bodelschwinghschule
Produktgruppe (PG): 0301

Jahr der Fertigstellung: 2023

Nutzungsdauer: dauerhaft Jahre

Einzelergebnisse: i
Durch die Investitionsmaßnahme entstehen folgende haushaltsrelevante Veränderungen:

1. Zusätzliche dauerhafte Personalaufwendungen

Ab HH-Jahr
06 Schulhausmalster

EEE EEE (or fe
(a02e | jos Sekretariat jo: jsa20 |
aan fon ehren face Tea |
ana 1 fo Serie joe fee |
ee

Stellenbewertung

Erläuterung:
Der Bedarf ergibt sich aus den zusätzlichen Flächen der Erweiterung
und der sukzessive steigenden Zahl der SUS an der Bodelschwinghschule.

2. zusätzliche befristete Personalaufwendungen

Jahreswert in | Summe in €
€/ Stelle

Stellen

Erläuterung:

-2-

3. Dauerhafter Wegfall von Personalaufwendungen

Ab HH-Jahr:

Erläuterung:
Gesamtergebnis:
In die Folgelastenberechnung sind zu der Investitionsmaßnahme 4900für den Haushalt 2023

einmalige Personalaufwendungen in Höhe von 5.424 € und ab dem Haushalt 202%auerhafte

Personalaufwendungen in Höhe von 13,55€ einzustellen. Die Bersonalaufwerdungen steigen in den o.g.
Zwischenjahren um je 2.712€ bis zur Gesamtsumme an.

m

schrift Amtsleitung 10

« Unterschrift Abits-/Betriebsleitung

V.0647.2021 Anlage 2. Freianlagen

21 Zeichen

V/0647/2021 
Anlage 2

Beratungsverlauf (6)

18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gutenbergstraße 22
  • Osttor 65

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0647/2021
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2021
Erstellt
24.08.2021 10:30