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1826/2026

Beantwortung einer Einwohneranfrage (1007/2026) betreffend Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Innenstadt

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 15.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 17.09.2026

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

5853 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1826/2026 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2026 
 
Beantwortung einer Einwohneranfrage (1007/2026) betreffend Fragen zur Nettobilanz 
der Stadtbäume im Bezirk Innenstadt 
Einwohneranfrage: 
 
Die Verwaltung beantwortet folgende Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Innen-
stadt im Zeitraum 2019 bis 2025, jeweils jahresbezogen und nach Möglichkeit stadtteilbezo-
gen, beantworten: 
 
1. Wie viele Fällgenehmigungen für Bäume im Stadtbezirk wurden in diesem Zeitraum erteilt, 
differenziert nach a) Fällungen im Zusammenhang mit privaten Bau- oder Sanierungsvorha-
ben, b) öffentlichen Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen sowie c) Gründen der Gefahrenab-
wehr oder der Verkehrssicherung differenziert nach privaten und öffentlichen Flächen?  
 
2. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden diesem Zeitraum infolge solcher Fällungen vorgenom-
men, differenziert nach Pflanzungen innerhalb und außerhalb des Stadtbezirks, wenn eine 
Pflanzung vor Ort nicht möglich war?  
 
3. Mit welchen Maßnahmen kontrolliert die zuständige Behörde die Erfüllung der Ersatzpflan-
zungen nach § 10 Abs. 1 der BschS („erfüllt, wenn die Gehölze angewachsen sind“), hält die 
Verwaltung diese Maßnahmen für ausreichend und was passiert, wenn festgestellt wird, dass 
die Verpflichtung nicht erfüllt wird?  
 
4. Wie hoch ist in diesem Zeitraum der Anteil der nicht realisierbaren Ersatzpflanzungen, für 
die stattdessen eine Ausgleichszahlung zu leisten ist und welche Beträge wurden dadurch 
eingenommen?  
 
5. Wie viele zusätzliche Baumpflanzungen wurden im selben Zeitraum im Stadtbezirk vorge-
nommen, die nicht auf Ersatz- oder Ausgleichsverpflichtungen zurückgehen (z. B. im Rahmen 
von Straßenbaumprogrammen, Entsiegelungsmaßnahmen oder Förderprogrammen)?

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Vorbemerkung:  
Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ergibt sich aus § 7 Abs. 4 i. V. m. § 10 der Baumschutz-
satzung der Stadt Köln (BSchS). Die konkreten Fristen für die Durchführung und den Nach-
weis sind als verbindliche Auflage fester Bestandteil des Genehmigungsbescheides. 
 
Fällgenehmigungen, für die hier abgefragten Stadtbäume (= öffentliche Bäume), werden in-
nerhalb der Stadtverwaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bearbeitet. 
Anträge auf Fällung privater Bäume werden beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt bear-
beitet. 
 
 
Zu 1: 
Tabellarische Übersicht zu Fällungen öffentlicher Bäume: 
 
Jahr Anzahl 
zu fäl-
lender 
Bäume 
Ersatzbedarf 
lt. BSchS 
Ersatzpflanzungen 
durch Antragsstel-
ler 
Anteil Er-
satzbedarf 
der abgelöst 
wurde 
Höhe Aus-
gleichs-zah-
lungen 
2025 150 324 80 75 % 363.072,- EUR 
2024 22 59 0 100 % 87.792,- EUR 
2023 3 5 3 40 % n.a. 
2022 10 17 0 100 % n.a. 
Gesamt 185 405 83 80 %  
 
Eine differenzierte Darstellung der ursächlichen Gründe für die erteilten Fällgenehmigungen 
öffentlicher Bäume macht die Überprüfung jedes einzelnen Vorgangs erforderlich. Hinzu 
kommt, dass die Bearbeitung von Fällanträgen für öffentlicher Bäume beim Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen erst seit 2025 in der digitalen Akte erfolgt. Für den Zeitraum 
2019 – 2024 müssten somit sämtliche Papierakten einzeln gezogen und überprüft werden. 
Dies kann auf Grund der angespannten Personalsituation im Sachgebiet zum aktuellen Zeit-
punkt nicht geleistet werden. Eine statistische Auswertung der reinen Fällantragszahlen (ge-
fällte Bäume, Ersatzbedarf und gepflanzter Ersatz) für öffentliche Bäume ist seit 2022 möglich.  
 
Gemäß § 10 BSchS müssen für gefällte Bäume, die im öffentlichen Raum stehen, die Ersatz-
pflanzungen auch dort wieder vorgenommen werden. Diese Ersatzpflanzungen können zu-
dem nur über die Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erfolgen. Daher ist 
der Anteil an Ablösezahlungen hierfür verhältnismäßig hoch.  
 
 
Zu 2: 
Alle „Ersatzpflanzungen durch die Antragsteller“ wurden gemäß BSchS im selben Stadtbezirk 
durchgeführt.  
 
 
Zu 3: 
Gemäß § 10 Abs. 1 BSchS gilt die Pflicht erst dann als erfüllt, wenn die Gehölze erfolgreich 
angewachsen sind. 
 
Da es sich bei den, durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kontrollierten, Er-
satzpflanzungen grundsätzlich um öffentliche Bäume handelt, ist die Kontrolle durch die be-
stehende Pflege und Betreiberverantwortung gegeben. 
 
Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass Gehölze nicht angewachsen oder abgestorben 
sind, ist die Pflanzung zu wiederholen. Kommt der Verpflichtete dieser Auflage nicht nach, 
kann die Verwaltung rechtliche Schritte, etwa eine ordnungsbehördliche Aufforderung oder die 
Festsetzung von Zwangsmitteln, einleiten.

3 
 
 
Zu 4: 
Die Zahlen für 2024 und 2025 sind der Tabelle zu 1 zu entnehmen. 
Eine Auswertung der Ausgleichszahlung aus Zeiträumen vor der Novelle der Baumschutzsat-
zung 2023 ist aus den zu 1 genannten Gründen nicht möglich, da die Berechnung der Aus-
gleichzahlung von der Novelle individuell pro Baum erfolgte. Nach § 12 der BSchS werden 
65 % der Ausgleichszahlungen für Anpflanzungen im Stadtgebiet und 35 % der Ausgleichs-
zahlungen für Erhalt und Sanierungen schutzwürdiger Bäume verwendet.  
 
 
Zu 5: 
Das für den Stadtbezirk Innenstadt erstellte Straßenbaumkonzept weist 154 neue Baumstand-
orte aus. Diese Pflanzungen erfolgen unabhängig von den Ersatzpflanzungen lt. BSchS. 
 
Sachstand der Umsetzung: 
Pflanzperiode
  
Anzahl Bäume Stand 
2022/2023 9 abgeschlossen 
2025/2026 5 abgeschlossen 
2026/2027 25 in laufender Planung 
 
2025 wurden zudem 20 Baumfehlstellen im Straßenraum ersatzgepflanzt. Zusätzlich konnten 
18 Ersatzpflanzungen über das Programm „1000 Bäume für Köln“ der Kölner Grün Stiftung 
realisiert werden. 82 Bäume wurden in den Grünanlagen des Bezirkes gepflanzt.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1826/2026
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
15.07.2026
Erstellt
17.06.2026 09:36