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1007/2026

Einwohnerfrage - Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk

Einwohneranfrage nach § 39 Abs. 6 08.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.06.2026, TOP 1.1

Einwohneranfrage

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Einwohneranfrage

2561 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1007/2026 
Einwohneranfrage nach § 39 Abs. 6 der  Geschäftsordnung 
des Rates und der Bezirksvertretungen 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 
Einwohnerfrage - Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk 
Sehr geehrte Julie Cazier,  
  
sehr geehrter Dr. Ulrich Höver,  
  
Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Abschwächung der Folgen 
des Klimawandels im Hinblick auf Hitzeschutz. In Anbetracht immer wieder zu beobachtender 
Baumfällungen bin ich besorgt, dass die Stadt Köln nicht genug tut, um Baumfällungen zu ver-
hindern, auch wenn die Neufassung der Baumschutzsatzung von Juli 2023 ein guter Schritt in 
diese Richtung war. Dennoch habe ich den Eindruck, dass noch zu oft Fällgenehmigungen 
erstellt werden, insb. bei Bauvorhaben.  
  
Ich bitte Sie, dass die Verwaltung zur kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 7. Mai 
2026 folgende Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Innenstadt im Zeitraum 2019 
bis 2025 jeweils jahresbezogen und nach Möglichkeit stadtteilbezogen beantwortet:  
 
1. Wie viele Fällgenehmigungen für Bäume im Stadtbezirk wurden in diesem Zeitraum erteilt, 
differenziert nach a) Fällungen im Zusammenhang mit privaten Bau- oder Sanierungsvorha-
ben, b) öffentlichen Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen sowie c) Gründen der Gefahrenab-
wehr oder der Verkehrssicherung differenziert nach privaten und öffentlichen Flächen?  
 
2. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden diesem Zeitraum infolge solcher Fällungen vorgenom-
men, differenziert nach Pflanzungen innerhalb und außerhalb des Stadtbezirks, wenn eine 
Pflanzung vor Ort nicht möglich war?  
 
3. Mit welchen Maßnahmen kontrolliert die zuständige Behörde die Erfüllung der Ersatzpflan-
zungen nach § 10 Abs. 1 der BschS („erfüllt, wenn die Gehölze angewachsen sind“), hält die 
Verwaltung diese Maßnahmen für ausreichend und was passiert, wenn festgestellt wird, dass 
die Verpflichtung nicht erfüllt wird?  
  
4. Wie hoch ist in diesem Zeitraum der Anteil der nicht realisierbaren Ersatzpflanzungen, für 
die stattdessen eine Ausgleichszahlung zu leisten ist und welche Beträge wurden dadurch 
eingenommen?  
  
5. Wie viele zusätzliche Baumpflanzungen wurden im selben Zeitraum im Stadtbezirk vorge-
nommen, die nicht auf Ersatz- oder Ausgleichsverpflichtungen zurückgehen (z. B. im Rahmen 
von Straßenbaumprogrammen, Entsiegelungsmaßnahmen oder Förderprogrammen)?  
 
Mir genügt eine schriftliche Beantwortung der Fragen. Vielen Dank.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1007/2026
Typ
Einwohneranfrage nach § 39 Abs. 6
Datum
08.04.2026
Erstellt
08.04.2026 11:09