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V/0617/2021

Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für ein Teilstück des Grundstücks Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 557

Vorlagen 18.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 40

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Anlage_1_Satzungstext

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Beschlussvorlage

3146 Zeichen

V/0617/2021
V/0617/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für
ein T eilstückdes Grundstücks Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 557
Beratungsfolge
24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat beschließt die Vorkaufsrechtssatzung gemäß Anlage 1 für ein T eilstückdes Grundstücks
Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 557, das im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt ist.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Beschluss der Satzung entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Erst wenn bei
dem Verkauf des Grundstücks der Rat über die Ausübung des Vorkaufsrechtes entscheidet, können
Kosten für den Grunderwerb und weitere Verfahrenskosten anfallen.
Begründung:
I. Der Bedarf an der Feuer- und Rettungswache 3 und dem 2. Grünring
Die Stadt Münster benötigt im Norden von Hiltrup in räumlicher Nähe zur Westfalenstraße die
Feuer- und Rettungswache 3. Mit dem zukünftigen Bebauungsplan Nr. 627: Östlich Hohe
Geest / Nördlich Im Dahl / Südlich Gorenkamp (Aufstellungsbeschluss in V/0528/2021) wird die
Vermessungs- und
Katasteramt
16.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Zimmermann
T elefon:492-6242
ZimmermannBernhard@stadt
-muenster.de

- 2 -
V/0617/2021
Stadt Münster den Standort für die Feuer- und Rettungswache 3 und die Freifläche des 2.
Grünrings mit seiner Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum sichern.
II. Sicherung des Erwerbs des Grundstücks
Das Grundstück ist nicht im Eigentum der Stadt Münster. Das BauGB sieht verschiedene
Instrumente vor, mit denen die Gemeinde eine geordnete Bodennutzung in ihrem
Hoheitsgebiet sicherstellen kann. Zu diesen Instrumenten zur Sicherung der Bauleitplanung
gehört das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 BauGB. Die Gemeinde kann
in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer
städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein
Vorkaufsrecht zusteht. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der
Allgemeinheit dies rechtfertigt. Durch die Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 und die
Sicherung des 2. Grünrings wird diese Bedingung erfüllt.
Mit der Vorkaufsrechtssatzung kann die Stadt Münster das Grundstück im Falle eines Verkaufs
im Wege des gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB erwerben. Deshalb
ist der Erlass dieser Vorkaufsrechtssatzung erforderlich.
Die Satzung umfasst die Fläche südlich der Grundstücke Gorenkamp bis nördlich der Bebauung
Im Dahl entsprechend dem beiliegenden Übersichtsplan.
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1 - Vorkaufsrechtssatzung
Übersichtsplan
Anlage A

Übersichtsplan

151 Zeichen

Vorkaufsrechtssatzung 
nach § 25 (1) Nr. 2 BauGB
Maßstab  1 : 5.000
Vermessungs- und Katasteramt
Anlage zur Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0617/2021

Anlage_1_Satzungstext

3434 Zeichen

SATZUNG 
der Stadt Münster 
über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes 
für ein Teilstück des Grundstücks Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 557 
vom ………. 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 , Absatz 1, Satz 2, Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. 
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) und 
des § 25 Absatz 1 , Satz 1, Ziffer 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes 
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am ……… 
folgende Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für ein Teilstück des Grund-
stücks Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 557 beschlossen: 
§ 1 
Besonderes Vorkaufsrecht 
Im Stadtteil Münster – Hiltrup werden auf dem Teilstück des Grundstücks Gemarkung Hiltrup, 
Flur 7 Flurstück 557 städtebauliche Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch in Betracht gezogen. 
Zur Durchführung dieser Maßnahmen und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen 
Entwicklung steht der Stadt Münster im Geltungsbereich dieser Satzung ein Vorkaufsrecht ge-
mäß § 25, Absatz 1, Satz 1, Ziffer 2 BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. 
§ 2 
Geltungsbereich dieser Satzung 
Im Geltungsbereich dieser Satzung lieg t das Grundstück Gemarkung Hiltrup, Flur 7, Flurstück 
557. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist im beigefügten Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5.000 
dargestellt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung. 
Das Vorkaufsrecht steht der Stadt Münster nicht zu beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungs-
eigentumsgesetz und von Erbbaurechten.  Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn 
das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Der Verwendungszweck des Grundstücks ist anzu-
geben, soweit dies bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes bereits möglich ist.  
§ 3 
Rechtswirkungen des besonderen Vorkaufsrechts 
Die Eigentümer des Grundstücks im Geltungsbereich dieser Satzung sind verpflichtet, der Stadt 
Münster den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.  
§ 4 
Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Auf die Rechtsfolgen der nachstehenden Bestimmungen des § 7, Absatz 6 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein – Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. 
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) wird 
hingewiesen.  
„Eine Verletzung von Verfahrens - und Formvorschriften kann gegen Satzungen und sonstige 
ortsrechtliche Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend 
gemacht werden, es sei denn,  
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren 
wurde nicht durchgeführt, 
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,  
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss beanstandet oder   
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei 
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“ 
 
 
Münster, den                  2021 Veröffentlicht im 
Der Oberbürgermeister Amtsblatt der Stadt Münster 
 Nr. … /21 vom ……2021 
 
 
__________________ 
           Lewe

Anlage A

1141 Zeichen

Anlage A zur V/0617/2021
Kurzüberblick
Für die Realisierung der Feuer- und Rettungswache 3 und zur Sicherung des zweiten
Grünrings wird eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel ist der Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 und die Sicherung des 2. Grünrings. T eilziel
ist die Möglichkeit zu schaffen, das Grundstück im Wege des gesetzlichen Vorkaufsrechts
erwerben zu können.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig X überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Beratungsverlauf (7)

24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Westfalenstraße
  • Hohe Geest
  • Gorenkamp
  • Im Dahl

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Details

Aktenzeichen
V/0617/2021
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2021
Erstellt
11.08.2021 13:56