V/0813/2012
Gewährung einer zinslosen, zurück zu zahlenden Überbrückungsfinanzierung an die GGUA zur Zwischenfinanzierung des Projekts " Teil - sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten"
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Beschlussvorlage
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V/0813/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Gewährung einer zinslosen, zurück zu zahlenden Überbrückungsfinanzierung an die GGUA zur
Zwischenfinanzierung des Projekts "Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten"
Beratungsfolge
21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
11.12.2012 Integrationsrat Anhörung
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Gewährung einer zinslosen, bis spätestens zum 31.1 2.2015 zurück zu zahlenden Überbrü-
ckungsfinanzierung von 129.750,- € (davon jeweils 43.250,- € für ein Projektjahr) an die GGUA zur
Zwischenfinanzierung des Projekts „Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ wird zugestimmt.
Die Auszahlung erfolgt in drei gleichen Raten zum Ende der Kalenderjahre 2012, 2013 und 2014.
Soweit für ein Projektjahr eine geringere Zuwendung gewährt wird als die mit B escheid vom
19.06.2012 für das erste Projektjahr bewilligte Zuwendung, verringert sich die Überbrückungsf i-
nanzierung für das Projektjahr auf die vom Bundesamt für Migra tion und Flüchtlinge (BAMF) fest-
gelegte zweite und dritte Rate des Projektjahres.
Wird die zweite und dritte Rate des laufenden Projektjahres zum 15.12. des Kalenderjahres au s-
gezahlt, erfolgt keine Zahlung der Stadt Münster für das Projektjahr.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Investitions-
maßnahme
9050 Darlehen GGUA e.V.
Vorlagen-Nr.:
V/0813/2012
Auskunft erteilt:
Frau Robert
Ruf:
492-5909
E-Mail:
Robert@stadt-muenster.de
Datum:
22.10.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0813/2012
Auszahlungen 2012 43.250
Einzahlungen 2013 43.250
Auszahlungen 2013 43.250
Einzahlungen 2014 43.250
Auszahlungen 2014 43.250
Einzahlungen 2015 43.250
Summe Auszahlu n-
gen / Einzahlungen:
Saldo
0
Der zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung in 2012 wird nach § 83 GO
NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0111 „Immobilienm a-
nagement“.
Begründung:
1. Das Projekt „Teil sein – Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“
Ziel des Projekts ist die Integration zugewanderter Familien (mit einem auf Dauer angelegten Auf-
enthaltsrecht) und die Erhöhung der Bildungschancen ihrer Kinder. Das dreijährige Projekt begann
am 15.06.2012, findet in Kooperation mit der Grundschule Berg Fidel statt und besteht aus drei
Modulen:
1. Lernpatenschaften: Ehrenamtliche Lernpatinnen und -paten fördern das Lernverhalten der Ki n-
der und unterstützen sie bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben. Die Lernpatenschaften we rden,
soweit die Wohnsituation dies gestattet, bei den Familien zu Hause durchgeführt.
2. Familienpatenschaften: Die Familien werden durch ehrenamtliche Familienpatinnen und -paten
angeleitet, ihren Alltag (besser) zu organisieren und zu bewältigen.
Lern- und Familienpaten werden durch hauptamtliche Mitarbeiter innen und Mitarbeiter der GGUA
geschult und unterstützend begleitet. Darüber hinaus finden regelmäßige Austauschtreffen der
Paten statt. Auch ein verbindliches Fortbildungsprogramm für die Paten ist vorgesehen.
3. Sprachkurse für Mütter: Die Sprachkurse richten sich an Mütter, deren Kinder die Grundschule
Berg Fidel besuchen. Die Kurse finden auf drei Niveaustufen statt (Alphab etisierung/A1-B1/ab B1)
und werden von zertifizierten Kräften (mit wöchentlich 12 Unterrichtsstunden) durchgeführt. Klein-
kinder können während des Unterrichts von einer pädagogischen Fac hkraft betreut werden. Die
Mütter sollen darüber hinaus motiviert werden, das Hospitationsangebot der Schule wahrzune h-
men. Auch ein gemeinsamer Besuch von Beratungsstellen ist vorgesehen.
Das Projekt „Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ basiert somit auf einem ganzheitl ichen
Ansatz, der die Familien/-mitglieder in unterschiedliche Teilprojekte/Module einbindet und zur einer
nachhaltigen Wirkung der Integrationsarbeit beiträgt.
2. Bewilligte Zuwendung und Verfahren
Mit Bescheid vom 19.06.2012 hat das BAMF der GGUA für das Projekt „Teil sein - Teilhaben. Zu-
kunft aktiv gestalten“ eine Zuwendung von 86.500, - € aus dem Europäischen Integrationsfonds
(EIF) als Fehlbedarfsfinanzierung für das erste Förderjahr (Laufzeit vom 15.06.2012 bis
14.06.2013) bewilligt. Die Gesamtlaufzeit des Pr ojekts wurde auf den Zeitraum vom 15.06.2012
bis 14.06.2015 festgesetzt. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt jeweils für ein Projektjahr.
Der Zuwendung im ersten Förderjahr liegen förderfähige Projektkosten von 1 15.400,- € zugrunde,
darin enthalten sind Eigen - bzw. Drittmittel von 25 % (28.900, - €) und EIF -Mittel von 75 %
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(86.500,- €). Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in drei Raten . Die erste Rate in Höhe von
43.250,- € (50 % der EIF -Mittel) wurde fristgerecht an die GGUA ausgezahlt. Die Auszahlung der
zweiten und dritten Rate (30 % der EIF -Mittel = 25.950,- € und 20% der EI F-Mittel = 17.300,- €)
verzögert sich nach Erfahrungen des Träger s meist erheblich, auch wenn die an die Auszahlung
geknüpften Bedingungen eingehalten und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorgelegt wur-
den. Diese Erfahrungen bestätigen auch die Hi nweise vom Förderverein PRO ASYL e.V. (Anlage
2).
Der GGUA entsteht d urch die verzögerte Auszahlung der zweiten und dritten Rate eine Finanzie-
rungslücke in Höhe von 43.250, - € in der zweiten Hälfte eines Projektjahres. Davon ausgehend,
dass das BAMF auch für die beiden folgenden Projektjahre eine Zuwendung in unveränderter H ö-
he bewilligt, entsteht der GGUA während der Gesamtlaufzeit des Projekts eine Finanzierungslücke
von insg. 129.750,- €.
Die erhebliche Vorfinanzierung des Projekts kann der Träger nicht leisten, zumal die GGUA bereits
andere laufende EU-geförderte Projekte vorfinanziert. Die GGUA beantragt daher mit Schreiben
vom 14.09.2012 (Anlage 1) eine Überbrückungsfinanzierung von insgesamt 129.750, - €, ausge-
zahlt in drei Raten i.H.v. von 43.250,- € zum Ende der Kalenderjahre 2012, 2013 und 2014.
3. Empfehlung der Verwaltung
Der Rat der Stadt Münster hat bereits am 10.11.2010 der Gewährung einer zinslosen, bis späte s-
tens zum 01.04.2011 rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierung von 100.000,- € an die GGUA zur
Zwischenfinanzierung des Projekts MAMBA zugestimmt. Diese Überbrückungsfinanzierung wurde
inzwischen von der GGUA vollständig und fristgerecht erstattet.
Die Verwaltung empfiehlt, der GGUA eine zinslose, zurück zu zahlende Überbrückungsfinanzi e-
rung von 129.750,- € (jeweils 43.250,- € für ein Projektjahr) zur Zwischenfinanzierung des Projekts
„Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ zu gewähren, die in drei gleichen Raten zu m Ende
der Kalenderjahre 2012, 2013 und 2014 ausgezahlt wird.
Soweit für ein Projektjahr eine geringere Zuwendung gewährt wird als die mit B escheid vom
19.06.2012 für das erste Projektjahr bewilligte Zuwendung, verringert sich die Überbrückungsf i-
nanzierung für das jeweilige Projektjahr auf die vom BAMF festgelegte zwe ite und dritte Rate des
Projektjahrs. Wird die zweite und dritte Rate des laufenden Projektjahres zum 15.12. des Kalen-
derjahres ausgezahlt, erfolgt keine Zahlung der Stadt Münster für das Projektjahr.
Die GGUA zahlt die Überbrückungsfinanzierung unverzüglich nach Erhalt der zweiten und dritten
Zuwendungsrate für das Projektjahr zurück; im Übrigen bis zum 31.12.2015.
Eine Aufrechnung mit dem jährlichen Zuschuss von zurzeit 78.600,- € für die Flüchtlingsberatu ng
der GGUA bleibt vorbehalten.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der GGUA vom 14.09.2012
Anlage 2: Schreiben des Fördervereins PRO ASYL e.V.
Anlage 1
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- Alec ch - G (5 U A Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. oo. Südstraße 46 ‚ Flüchtlingshilfe - 48153 Münster Der Vorstand GGUA » Südstraße 46 » 48153 Münster Tel.: 0251/144 86-0 Herrn Treutler a Fax: 0251/144 86-10 Stadt Münster ö E-Mail: info@ggua.de Der Oberbürgermeister i \ - - Sozialamt - \ . Hafenstraße 8 48151 Münster Münster, den 14.09.2012. N Antrag auf Zwischenfinanzierung j des Projekts „Teil sein — Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ der GGUA Flüchtlingshilfe Sehr geehrter Herr Treutler, unter Bezugnahme auf unsere Gespräche mit Ihnen am 26.02.12 und am 19.07.12 möchten wir die derzeitige Finanzsituation der GGUA - bezogen auf das o. g. Projekt - darlegen. - Die GGUA hat seit vielen Jahren Erfahrungen mit Europäischen Förderfonds: Aus dem EFF (Europäischer Flüchtlingsfonds), aus dem EIF (Europäischer Integrationsfonds), dem RF (Europäischer Rückkehrfonds) und dem ESF (Europäischer Sozialfonds) wurden und werden Projektmittel bezogen. In der Regel betragen die Fördergelder jeweils 50%;:der Projektkosten. Allen EU-Fonds ist gemeinsam, dass die Fördergelder immer zeitlich verzögert ausgezahlt werden und die GGUA als Träger nicht unerheblich in Vorleistung treten muss. Im Jahr 2010 entstand. durch verzögerte Zahlungen im ESF-geförderten Projekt MAMBA eine Liquiditätslücke in der GGUA und damit eine Situation, die aus eigener finanzieller Kraft nicht mehr geschultert werden konnte. Nur mit Hilfe des von der Stadt Münster gewährten Überbrückungsdarlehens konnte die GGUA ihr Angebot aufrechterhalten. Das Darlehen wurde fristgerecht zurückgezahlt. Außerhalb des Projektes MAMBA ist die GGUA stets in der Lage gewesen, die zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung der Fördergelder aus eigener Kraft zu bewältigen. ö Mit der neuen Bewilligung des durch den EIF geförderten Projekts „Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv.gestalten‘ (2012-2015) freut sich die GGUA, ein großteils EU-gefördertes Projekt in Münster beginnen zu können. Gleichzeitig stehen wir nun erneut vor der Schwierigkeit, in erheblichem Maße in Vorleistung treten zu müssen. Im Vorfeld ist bereits absehbar, dass wir das in diesem Fall 'nicht-werden leisten können, da durch die hohe Anzahl der EU-geförderten Projekte in der GGUA bereits jetzt erhebliche Summen vorfinanziert werden. Darüber hinaus ergibt sich die Schwierigkeit in diesem Fall auch aus der Größe des Projekts (Laufzeit 3 Jahre) und der hohen Förderung der Projektkosten (75%) durch den EIF. Die Finanzierung des Projekts setzt sich aus 25% Eigen- und Drittmitteln und 75% EIF-Mitteln zusammen. Für jedes Projektjahr gibt es einen gesonderten Bewilligungsbescheid. Mit Bestandskraft des Bescheids wird jeweils die erste Rate (50 % der Zuwendungssumme) ausgezahlt. GGUA e.V. - Mitglied im Paritätischen Wohifahrtsverband _ Tel. 0251/1444860, Fax: 0251/1448610 Webseite: www.ggua.de, E-Mail: info@ggua.de, Kto-Nr.: 304 222 200 beider Volksbank Münster (BLZ 401 600 50) Bu Für das erste Projektjahr wurde die erste Rate von 43.250 Euro am 18.07.2012 ausgezahlt. Die erste Rate des zweiten Projektjahres erwarten wir im Juli 2013, die des dritten und letzten Projektjahres im Juli 2014. Die Zahlung dieser ersten Raten erfolgt zuverlässig und fristgerecht. Die Auszahlung der zweiten und dritten Rate in Höhe von 25.950 Euro (30% der Zuwendung) und 17.300 Euro (20%.der Zuwendung) für das jeweilige Projektjahr verzögert sich erfahrungsgemäß und weicht erheblich von den im Bewilligungsbescheid angegebenen Auszahlungszeitpunkten ab: Auch wenn vom Träger die Bedingungen zur Auszahlung der jeweiligen Rate erfüllt sind, wird diese regelmäßig erst mit zum. Teil über einem Jahr Verspätung ausgezahlt. Die absehbar dadurch entstehende Zahlungslücke von 43.250 Euro in der zweiten Hälfte eines jeden Projektjahres kann die GGUA nicht aus eigener Kraft decken. Um die durch ‚Teil sein — Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ erwartete maximale Liquiditätslücke von 129.750 Euro (43.250 Euro pro Projektjahr) decken zu können, beantragt die GGUA hiermit eine "Überbrückungsfinanzierung durch die Stadt Münster in Höhe von insgesamt 129.750 Euro. Die Auszahlung der Überbrückungsfinanzierung kann’ jeweils pro Projektjahr erfolgen; sie wird zum Ende der Kalenderjahre 2012, 2013, 2014 benötigt. Die Rückzahlung der Gelder seitens der GGUA erfolgt jeweils unmittelbar nach der Auszahlung der zweiten und dritten Rate durch den EIF. Der rechtskräftige Bewilligungsbescheid für das Projekt liegt Ihnen bereits vor. Ein‘ Abtretungsvertrag kann von uns jederzeit unterschrieben werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß für den Vorstand Anlagen: Anlage 1 Projektbeschreibung „Teil sein — Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ Anlage 2 Finanzierungsübersicht Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ Anlage 3 Kostenverteilung „Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ Ein gleichlautendes Schreiben geht an Herm Paal und Herrn Reinkemeier. GGUA e.V. - Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband - Tel. 0251/144860; Fax: 0251/1448610 Webseite: www.ggua.de, E-Mail: info@ggua.de, Kto-Nr.: 304 222 200 bei der Volksbank Münster (BLZ 401 600 50) De Anlage 1 Projektbeschreibung „Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“, GGUA e.V. Das Projekt „Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ Die Erfahrungen aus der: bestehenden mehrjährigen Integrationsarbeit der GGUA Flüchtlingshilfe zeigen dringlich die Notwendigkeit, die Eltern, und hier speziell die Mütter selbst in die Lage zu versetzen, den schulischen und außerschüulischen Werdegang ihrer Kinder aktiv und kenntnisreich zu unterstützen. Dazu ist eine stärkere Vernetzung. der Angebote von familialer Hilfe, Anleitung zur Hausaufgabenbetreuüng/Lernbegleitung und Sprachvermittlung erforderlich. Diese wird in dem Projekt „Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“ umgesetzt, mit dem die GGUA Mitte Juni 2012 ihr Integrationsangebot, in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinschaftsgrundschule Berg Fidel und der von der AWO betriebenen Kita an der Trauttmansdorffstraße auf den Stadtteil Berg.Fidel ausgeweitet hat. Ziel des: Projekts ist die Stärkung junger zugewanderter Familien und die Erhöhung der Bildungschancen ihrer Kinder. Durch die Bündelung der Angebote „Lernbegleitung für die Kinder“, „Deutschunterricht für die Mütter‘ und „Familiale Hilfe“ soll eine „ganzheitliche“ Unterstützung erfolgen, wobei der Fokus auf die Ermöglichung von gesellschaftliche Teilhabe junger zugewanderter Familien gelegt wird: Die Eltern werden in die Lage versetzt, ihre Kinder aktiv und selbstständig in ihrem schulischen Werdegang zu begleiten, und dazu angeregt, im Wohn- und Schulumfeld größere Verantwortung zu übernehmen. Sie können hier als MentorInnen für nachfolgende Jahrgänge und als MultiplikatorInnen in ihrem gesellschaftlichen Umfeld wirken. Für die Kinder erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Schullaufbahn, wodurch auch für sie die Grundlage für gesellschaftliche Teilnahme und Teilhabe geschaffen wird. \ Zielgruppen: Das Projekt richtet sich an Drittstaatsangehörige mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsrecht, die entweder bereits seit längerem: in Deutschland leben oder erst vor kurzem, meist im Rahmen von Familienzusammenführung, eingewandert sind. Inbegriffen sind auch diejenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben oder die nach jahrelangem Aufenthalt ein Bleiberecht erhalten haben. Ebenso gehört die Aufnahmegesellschaft zur Zielgruppe (das bürgerschaftliche Engagement in dem Projekt fördert die gesellschaftliche Akzeptanz von Migrantinnen und das’ Verständnis für sie und ihre Lebenssituation). Die einzelnen Bereiche: Lernpatenschaften Die Lernpatinnen unterstützen Kinder der Gemeinschaftsgrundschule Berg Fidel beim Lernen und bei den Hausaufgaben. Die Lernpatenschaften werden, soweit dies die Wohnsituation der Familien gestattet, bei den Kindern zuhause durchgeführt. Begründet wird dieses Vorgehen zum einen durch die Erfahrung im „Schlauberger |" - Projekt, dass die Beziehung zwischen Pate und Kind bei einer Betreuung in der Familie enger und stabiler ist: Schlauberger-Paten, die „ihr Kind“ zuhause betreuten, standen als PatInnen länger. zur Verfügung. Diese Konstanz kam dem Lernerfolg des Kindes zugute. Zum anderen erstreckt sich der Aufgabenbereich der Lernpaten über die eigentliche Hausaufgabenbetreuung hinaus auch auf die Anleitung der Eltern: Bei Bedarf sollen sie ihnen zeigen, wie diese selbst ihr Kind beim regelmäßigen und konzentrierten Lernen unterstützen können. Familienpatenschaften Familienpatinnen unterstützen die Familien auf Wunsch in Alltagsangelegenheiten. Sie sind z. B. beim Aufbau eines sozialen Netzwerks behilflich, geben Informationen über Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe oder begleiten zu Beratungsstellen und Elternsprechtagen. Sie stellen zusätzliche Bedarfe fest:und geben diese an die Projektleitung weiter, die dann weitere Schritte einleitet. Bei den Familienpatenschaften kommt die Vernetzung der verschiedenen Projektbereiche zum Tragen insofern sich diese aus den Lernpatenschaften heraus entwickeln. Wir gehen davon aus, dass die Lernpaten im Zuge ihrer Arbeit in. den Familien ein Gespür dafür entwickeln, ob eine Familienpatenschaft gewünscht und von Nutzen sein könnte. Ist dies der Fall und die Familie offen für eine Familienpatenschaft, so informieren sie die Projektleiterin, die dann nach geeigneten Familienpaten sucht und diese zusammen mit den Lernpaten in - die Familien einführt. Qualifizierung der Freiwilligen Die Freiwilligen .in den Familien- und Lernpatenschaften werden durch ausführliche Vorbereitungsgespräche, ein verbindliches Weiterbildungsprogramm, regelmäßige Austauschtreffen und hauptamtliche Begleitung in ihrer Tätigkeit unterstützt. Sprachkurse Die Sprachkurse für Mütter mit Kindern an der Gemeinschaftsgrundschule Berg Fidel finden auf drei Niveaus statt (Alphabetisierung/ A1-B1/ ab B1) und werden von zertifizierten Kräften durchgeführt. Mit 12 Unterrichtsstunden wöchentlich (verteilt auf vier Vormittage) soll den Müttern die Möglichkeit gegeben werden, unter Berücksichtigung schulischer und erzieherischer Themen, über einen längern Zeitraum hinweg intensiv Deutsch zu lernen. Unterrichtsorte .sind die Kita an der Trautimansdorffstraße (Alpha-Kurs) sowie. das Stadtteilhaus Lorenz Süd (Sprachkurse). Eventuell anwesende Kleinkinder werden während des Unterrichts von einer pädagogischen Fachkraft betreut. Da es an der Gemeinschaftsgrundschule Berg Fidel ein durchgängiges Hospitationsangebot für Eltern gibt, sollen die Frauen ermuntert werden, dieses stärker wahrzunehmen. Daneben sind Besuche von wohnortnahen Beratungseinrichtungen sowie von Elternveranstaltungen der „Schulpychologischen Beratungsstelle“ vorgesehen. LehrerInnen haben bei Bedarf die Gelegenheit ihre Anliegen an die Mütter zu tragen bzw. über für diese Zielgruppe besonders wichtigen schulrelevanten Themen zu informieren. Die GGUA arbeitet in dem Projekt zusammen mit: = der Gemeinschaftsgrundschule Berg Fidel - dem Stadtteilhaus Lorenz Süd - .. der Kita (AWO) Trauttmansdorffstraße - dem Bunten Kinderverein e. V. - . der FreiwilligenAgentur Münster - der Schulpsychologischen Beratungsstelle - Jutta Gorschlüter, ‚Beraterin für Lern- und Kommunikationsprozesse - der Westfälischen Wilhelms-Universität Anlage 2 Kostenverteilung „Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten", GGUA e.V. Kostenverteilung Projekt "Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten". - . Personalkosten gesamt: 94.200 Euro bestehend aus Koordination Sprachkurse und Dozentin Sprachkurs 24.900 Euro (20,5 WS) Dozentin Sprachkurs 9.000 Euro (ws) Dozentin. Sprachkurs . " 9.000 Euro (9wS) Co-Teacherin Sprachkurse (Midijob, ggf. zwei Minijobs) 11.100 Euro (12 WS) Kinderbetreuung (Midijob) 10.000 Euro (10 WS) Koordination Modul Familien- und Lernpatenschaften 24,900 Euro. (20,5 WS) Projektverwaltung 5.300 Euro (5WwS) Aufwandsentschädigungen Ehrenamtliche, Reisekosten: 5.000 Euro Ausrüstungsgegenstände: 2.500 Euro (PCs, Stühle und Aktenschrank für die zwei Koordinatorinnen) Miete: . 4.440 Euro Verbrauchsgüter: 700 Euro (Lehrbücher und Lehrmaterial für die Sprachkursteilnehmerinnen, ' Flyer/öffentlichkeitsarbeit) Ausgaben für die Zielgruppe: \ 1.060 Euro - (Aufwendungen Anerkennung und Wertschätzung des freiwilligen | Engagements) Indirekte Kosten (Pauschale): ° .7.500 Euro (Büromaterial, Telefon- und Internetgebühren, Portokosten, Fortbildung, Fachliteratur, Versicherungen) GESAMTBETRAG PROJEKTAUSGABEN 115.400 Euro . (pro Förderjahr) Anlage 3 Finanzierungsübersicht „Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten“, GGUA e. V. Finanzierungsübersicht Projekt "Teil sein - - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten” - Projektlaufzeit: drei Jahre Projektbeginn: 15.06.2012 Projektende: 14.06.2015 Gesamtprojektvolumen (drei Jahre): 346.200 Euro Anteil EIF-Förderung u (75%) 259.500 Euro Eingenanteil bzw. . Drittmittel (25%) j 86.700 Euro Projektvolumen (pro Förderjahr): 115.400 Euro Anteil EIF-Förderung (75% 86.500 Euro Eigenanteil bzw. . Drittmittel (25%) 28.900 Euro Auszahlung EIF in Raten (pro Förderjahr): 1..Rate in Höhe von 43.250 Euro 2. Rate in Höhe von “ 25.950 Euro 3. Rate in Höhe von 17.300 Euro Pro Förderjahr ist eine Zwischenfinanzierung von 43.250 Euro notwendig, da die zweiten und dritten. Raten der EU-Mittel- zeitlich nur sehr verzögert ausgezahlt werden. Eine‘ Zwischenfinanzierung wird immer zum Ende eines Kalenderjahres notwenig sein (zum 31.12.2012,. zum. 31.12.2013, zum 31.12. 2014). . .
Anlage 2
7613 Zeichen
— Änlaoe 2 -
7
_PRO ASYL
Förderverein PRO ASYLeV.
„> - ‚Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
Posch 0624 60069 Frankfurt/M;, Telefon (069)230688, Telefax (069)230650
internet: hitps///{nww. pronsyl de;e-mail;prousyl@prossyl.de
Spandenkonto-Kr.:8047300; Bank für Soziahwirtschaft Röln,-BLZ 37020500
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unter- :
stützung Asylsuchender (ggua)
z.H. Saskia Zeh
Südstraße 46
48153 Münster
Frankfurt am Main, 25.10.2012
EIF-Projekt "Teil sein - Teilhaben. Zukunft aktiv gestalten"
— Vorfinanzierung von Projekten aus den Europäischen Solidaritätsfonds, hier:
Europäischer Integrationsfonds (EIF)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Antrag der. ggua auf Gewährung einer Zwischenfinanzierung nehme ich wie folgt
Stellung: j
'Zu meiner Person:
In meiner Beratungsfunktion für Organisationen aus der Flüchtlingshilfe und der Arbeit
- mit AusländerInnen bin ich seit 2002 mit der Umsetzung der Europäischen Solidaritäts-
fonds befasst. Von Februar 2008 und November 2010 leitete ich hierzu auf Wunsch des
Bundesamtes für Migration /Asyl (BAMF) als zuständige Behörde für die Fonds einen
Arbeitskreis zur qualitativen Verbesserung der Förderprogramme. Darüber hinaus bin ich
als Mitglied der Steuerungsgruppe zur Umsetzung des so genannten ESF-Bleiberechts-
programms mit Problemsteliungen der Europäischen Strukturfonds befasst.
Grundsätzliche Rahmenbedingungen in den Soli-Fonds
Projekte, die aus diesen Fonds (u.a. des EIF) gefördert werden, sind grundsätzlich nicht
auf den Zeitrahmen eines Haushaltsjahres beschränkt. So kann bspw. ein Projekt, das
Fördermittel aus dem Förderjahr 2012 erhält, im Dezember 2012 beginnen und somit
erst im November 2013 beendet werden. Ein Projekt, das aus dem Haushaltsjahr 2012
gefördert wird, muss spätestens am 30.06.2014 beendet sein.
“ Die Ausschreibung der Projekte erfolgt in der Regel im. Frühjahr des Förderjahres. Das
Auswahlverfahren wurde zwar durch verschiedene Maßnahmen beschleunigt, dauert
aber nach wie vor gut & — 8 Monate. Nach einer Phase der Registrierung erfolgt eine
Bewertung der Projekte. In diese Bewertung sind verschiedene Stellen einbezogen. Im
EIF liegt die fachliche Beurteilung sowohl beim Bundesinnenministerium als auch in Ab-
teilung des BAMF. Darüber hinaus erhalten die Länderinnenministerien Gelegenheit zur
Stellungnahme. In strittigen Fällen wird versucht, zwischen den beteiligten Stellen zu ei-
nem Einvernehmen zu kommen. Stehen die geförderten Projekte fest, wird die Projekt-
liste zur erneuten abschließenden Abstimmung an das BMI übersandt. Die Bescheider-
teilung erfolgt schließlich regelmäßig 10 - 12 Monate nach Ausschreibung. Dieser zeit-
liche Aufwand ist den Projektträgern bekannt, so dass sie den Beginn der Projekte soweit
wie möglich nach hinten verschieben. In aller Regel beginnen sie nicht vor dem Ende des
Ausschreibungsjahres, oftmals erst am Ende des darauf folgenden Jahres. j
Die ggua hat mit dem Projektbeginn zum 01.06.2012 — die Förderung erfolgt aus dem
Förderjahr 2011 — einen Mittelweg gewählt, gehört aber bereits zu den Frühstartern. Die
Bescheiderteilung erfolgte zeitnah am 19.06.2012. Zwischen Antrag und Bewilligung lag
somit mehr als 1 Jahr.
Mittelfluss
Mit .Rechtsmittelverzicht zum Bewilligungsbescheid und Mittelanforderung werden den
Projekten 50% der bewilligten Fördermittel ausgezahlt. Die ggua hat somit zur Finanzie-
rung der Ausgaben EU-Mittel bis zum 30.11.2012 erhalten.
Die Förderrichtlinien sehen vor, dass nach Prüfung des Zwischenverwendungsnachwei- °
ses — abzugeben 7 Monate nach Projektbeginn - eine weitere Rate in Höhe von 30% _
und nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises die Restmittel in einer
Höhe von bis zu 20% der bewilligten Mittel an die Projektträger ausgezahlt werden.
Verwendungsnachweisprüfung
Die Fonds-Richtlinien gehen davon aus, dass Zwischenverwendungsnachweise regel-
mäßig noch während der Projektlaufzeit geprüft und die 2. Rate in Höhe von 30% der
bewilligten Mittel ausgezahlt werden können. Dies ist jedoch regelmäßig nicht der Fall.
Durch die sehr unterschiedlichen Projektlaufzeiten kann das BAMF gegenüber der EU
erst sehr spät belegen, dass: die erforderliche Mindestsumme - 60% der für Deutschland
als erste Rate überwiesenen EU-Mittel - ausgegeben wurden. Erst dann kommt es zur
Auszahlung der 2. Rate durch die EU. Dies hat zur Folge, dass das BAMF aufgrund feh-
lender Finanzmittel die Prüfung der frühzeitig begonnenen Projekte nach hinten ver-
schiebt, so.dass regelmäßig die Projektträger die 2. Rate zusammen mit der Abschluss-
rate erhalten. Damit müssen die Projektträger die gesamt zweite Hälfte der Projektlauf-
zeit vorfinanzieren. Das BAMF verfügt über keine Haushaltsmittel, die für eine Zwischen-
finanzierung genutzt werden können. Lediglich die Verwaltungspauschale des BAMF
könnten zum Ausgleich genutzt werden. Aber auch das scheitert regelmäßig an der feh-
lenden Realisierung der Zwischenprüfung.
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder auch zu erheblichen Verzögerungen
bei der abschließenden Prüfung der Verwendungsnachweise. Das BAMF hat durch die
Beauftragung einer privaten Steuerberatungsagentur einen Großteil der Rückstände auf-
arbeiten können. Mittlerweile kann — vor allem im EIF — davon ausgegangen werden,
dass ein Abschlussbescheid etwa 12 Monate nach Abgabe des Verwendungsnachwei-
ses ergeht. Aber auch das bedeutet, dass 50% der bewilligten Mittel mindestens 12 und
maximal 18 Monate vorfinanziert werden müssen.
Problemstellung bei Abschlussbescheiderteilung
Nicht selten werden durch das BAMF Ausgaben nicht anerkannt und im Abschlussbe-
scheid gestrichen, sowie die Zuschüsse gekürzt. In sehr vielen Fällen.können in einem
Widerspruch die Sachlagen geklärt und die Mittel nachträglich bewilligt werden. Aber es
kommt dann zu weiteren zeitlichen Verzögerungen im Mittelfluss, so dass nicht wenige
kleine Träger auf einen Widerspruch und damit auf Geld verzichten. Größere Träger, wie
etwa Wohlfahrtsverbände oder kommunale Einrichtungen, die über finanzielle Mittel zur
Vorfinanzierung verfügen, sind hier im „Wettbewerb“ deutlich besser gestellt.
Ausblick
Die EU und die Mitgliedsstaaten. haben das Problem längst erkannt. Deshalb wird es in.
der neuen Förderperiode ab 2014 nur noch zwei Teilraten geben. Die erste Rate wird
dann mindestens 70 % der bewilligten Mittel betragen und ein Zwischenbericht entfällt. In
wieweit damit das Problem der Vorfinanzierung gelöst ist, wird die Verwaltungspraxis
Zeigen. Eine zeitnahe Erteilung von Abschlussbescheiden ist ab 2014 aber zu erwarten.
Vorfinanzierung durch Dritte
Dem BAMF ist bereits heute daran gelegen, dass kleinere Träger nicht aus der Förde-
rung ausgeschiossen werden, weil sie die. Vorfinanzierung nicht stemmen können. Die
vorübergehende Übernahme der Vorfinanzierung durch Dritte wird dabei ausdrücklich
begrüßt. Nachteile — auch aus förderrechtlicher Sicht — entstehen dabei weder dem
Projektträger noch dem Drittmittelgeber. Die Förderung durch die Soli-Fonds beruht auf
einer Anteilsfinanzierung. Der Interventionssatz beträgt entweder 50 oder 75% der Ge- .
samtausgaben. Zwischenfinanzierung durch Dritte wirken sich dabei — anders als ggf. bei
einer Fehlbedarfsfinanzierung - nicht auf diese beiden Größen aus.
Eine Zwischenfinanzierung des ggua-Projekts für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten
ist somit nicht nur wünschenswert, sondern auf der Grundlage der begrenzten Möglich-
keiten kleiner gemeinnütziger Vereine, Rücklagen zu bilden zu können, auch angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Grehl-Schmitt
Förderverein Pro Asyl e.V.
- Finanz- und Projektberatung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Südstraße 46
- Hafenstraße 8
- Trauttmansdorffstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0813/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37