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Schaffung eines Ersatzbaus für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen in der Margaretenstraße auf der städtischen Fläche der bestehenden Lagerhalle sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule im Bereich der bisherigen Kita-Außenspielfläche
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Sammeldokument öffentlich
11713 Zeichen
Beschlussvorlage
öffentlich
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Die Oberbürgermeisterin
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Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Schaffung eines Ersatzbaus für die zweigruppige
städtische Einrichtung Annaberger Str. mit
gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen in der
Margaretenstraße auf der städtischen Fläche der
bestehenden Lagerhalle sowie Vorhalten einer
ausreichend dimensionierten Fläche für einen
Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule im
Bereich der bisherigen Kita-Außenspielfläche
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Anhörung
Sportausschuss 27.03.2025 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 08.04.2025 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Empfehlung
Schulausschuss 07.05.2025 Empfehlung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird mit der Planung eines viergruppigen Kita-Neubaus auf
dem städtischen Hallengrundstück am Verbindungspfad Margareten-
straße/Kochgäßchen unter Einbeziehung der seitlich angrenzenden Liegefläche
des Freibads Friesdorf für den Außenspielbereich beauftragt. Hierbei sind fol-
gende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- Erhalt der auf der Liegefläche des Freibads befindlichen Platanen.
- Standorterhalt des Bolzplatzes Margaretenstr./Ecke Verbindungspfad;
geringfügige Änderung des Zuschnitts sowie Sanierung der Fläche sind
vertretbar.
- Erhalt der Grabelandflächen zum Schutz der dort angesiedelten, ver-
pachteten Kleingärten und der Vegetation.
- Vorhalten einer schulnahen Fläche für einen Mensa-Neubau für die
Servatiusschule.
- Schaffung eines neuen Beachvolleyball-Feldes im Bereich der verblei-
benden Liegewiese des Freibads als Ersatz für die wegfallende Ball-
spielfläche.
Der Beschluss vom 30.01.2019 unter DS 1813318 wird damit aufgehoben.
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Der Kita-Baumaßnahme wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
- der Inaussichtstellung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugend-
amt
- der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
- der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
- der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden
Kindpauschalen durch das Land NRW.
Begründung
Ausgehend von dem vorgenannten politischen Auftrag (DS 1813318) „die Vor-
aussetzungen für einen sechsgruppigen Kita-Neubau auf der städtischen
Fläche Margaretenstraße nordöstlich des Freibades Friesdorf zu schaffen“, hat
die Verwaltung zunächst die möglichen Standorte auf der Parkplatzfläche bzw.
der angrenzenden Grünfläche nordöstlich des Freibades untersucht. Auch der
Bereich der Fundamente des ehemaligen Clubs Nam Nam wurde hier mitein-
bezogen.
Die Fläche des Fundamentes allein ist nicht ausreichend für die Errichtung ei-
ner Kindertagesstätte. Es müssten daher notwendige Stellplatzflächen für die
Sportanlagen und das Friesdorfer Freibad entfallen. Zudem wäre die Funktion
des Parkplatzes als Kirmesfläche durch die Flächeninanspruchnahme in sei-
nem Umfang nicht mehr gegeben. Aufgrund der Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes Nr. 7918-43 wäre des Weiteren eine Änderung des Bebauungspla-
nes für die Errichtung einer Kita erforderlich. Eine Verfahrensdauer von mehre-
ren Jahren kann hier vorausgesetzt werden.
Eine Bebauung der rückwärtigen öffentlichen Grünfläche wurde aufgrund des
hohen Erschließungsaufwandes und der damit verbundenen Versiegelung der
Fläche, die auch für das Martinsfeuer genutzt wird, ausgeschlossen.
Diese Restriktionen haben die Verwaltung dazu bewogen nach Alternativen zu
suchen.
Nordwestlich des öffentlichen Bolzplatzes an der Margaretenstr. befindet sich
eine Gemeinbedarfsfläche Schule, die flächen- und standortmäßig für eine Be-
bauung geeignet erscheint. Eine Befreiung von der festgelegten Nutzung
„Schule“ zur Realisierung einer Kita-Baumaßnahme ist hier planungsrechtlich
möglich. Im Rahmen der Kita-Baumaßnahme muss auch ein potentieller
Standort für einen Mensa-Betrieb für eine dreizügige Grundschule berücksich-
tigt werden. Zur Umsetzung dieser räumlichen Bedarfe für Kinder wurde der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 05.06.2024 die Beschlussvorlage DS
240661 zur Anhörung vorgelegt. Die Vorlage sah eine Bebauung der städti-
schen Hallenfläche auf dem Flurstück 956 sowie eines Teilstücks der Liege-
fläche des Freibads und damit einhergehend eine Fällung der zwei großen Pla-
tanen vor. Als Flächenausgleich sollte dem Freibad ein Teilbereich der angren-
zenden Grabelandflächen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu erfolgte sei-
tens der Freibadfreunde Friesdorf e.V. die Rückmeldung, dass der Erhalt der
Platanen ein vordringliches Anliegen sei und man deshalb um Verlegung des
Kita-Baukörpers bittet. Seitens der FDP wurde zudem ein Änderungsantrag
hinsichtlich einer Verlagerung des Kita-Gebäudes auf die Bolz- und Spielplatz-
fläche, mit der Maßgabe einer Einladung zu einem gemeinsamen Ortstermin,
gestellt. Die Verwaltung hat sich dann nachfolgend zunächst für eine Vertagung
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der Beschlussvorlage entschieden, um verwaltungsintern Anpassungsoptionen
zu prüfen. Die Planung wurde auf Grundlage folgender Parameter überarbeitet:
1. Eingriff in den Baumbestand so gering wie möglich halten, vor allem Er-
halt der auf der Liegefläche befindlichen Platanen.
2. Eine Reduzierung der Gruppenzahl der geplanten Kita von sechs auf
vier Gruppen ist angezeigt, um mit einer moderaten Bebauung im Über-
gang von der Hallenfläche zum Freibadgelände den städtebaulichen
und gestalterischen Interessen zu entsprechen sowie den Bedenken der
Anwohner des Plangebiets hinsichtlich zunehmender Lärm- und Ver-
kehrsbelastungen durch ein neues Kita-Gebäude zu begegnen. Zudem
gestaltet sich für kleinere Einrichtungen in der Regel die Personalfin-
dung erfolgreicher.
3. Eine Platzierung des Baukörpers im rückwärtigen Teil des Verbin-
dungspfades, bei denen in die Flächen des Grabelandes eingegriffen
werden muss, ist nicht nur wegen des Eingriffs in die Vegetation, son-
dern auch vor dem Hintergrund der langen, unverhältnismäßigen und
kostenintensiven Erschließung zu vermeiden.
4. Der Standorterhalt des Bolzplatzes ist wichtig für die Kinder aus der
näheren Umgebung, aber auch für den Schul- und OGS-Betrieb. Der
Schulhof der Servatiusschule bietet nicht ausreichend Fläche für Frei-
spiel und Fußball. Die Bolzplatzfläche wird viel und regelmäßig genutzt
und ist daher unverzichtbar. Er bedarf jedoch einer Sanierung, in die-
sem Rahmen wären geringfügige Umstrukturierungen vertretbar.
Der Baukörper der neuen Kita soll im Wesentlichen auf dem Hallengelände
positioniert werden, das Außenspielgelände erstreckt sich dann im hinteren
Bereich der Liegewiese über eine Fläche von ca. 1.600 m². Eine Flächenredu-
zierung der Liegewiese in der genannten Größenordnung wird als vertretbar im
Verhältnis zu der Freibadgröße beurteilt. Die weiteren Planungen hinsichtlich
der Umstrukturierung der Liegewiese des Freibades in die Teilbereiche
„Außengelände Kita“ und „Freibadgelände“, erfolgen jeweils unter Beteiligung
des Sport- und Bäderamtes, die mit den Freibadfreunden Friesdorf e. V. im
regelmäßigen Austausch stehen. In diesem Rahmen erfolgt auch die Berück-
sichtigung und Herrichtung einer Ersatzfläche für das entfallende Beachvolley-
ballfeld. Eine Inanspruchnahme der Grabelandflächen als Kompensations-
flächen für das Freibad Friesdorf soll vermieden werden, da die verpachteten
Flächen als Kleingärten von einer Tagespflegeperson ganzjährig regelmäßig im
Rahmen der Kinderbetreuung genutzt werden.
Ein Umzug des zweigruppigen städtischen Kindergarten Annaberger Str. in den
Neubau ist nach baulicher Fertigstellung erforderlich, da das Raumkonzept
unzureichend ist und das Außengelände nicht direkt an die Kita angrenzt. So
lässt sich eine Qualitätsverbesserung und Sicherstellung der Betriebserlaubnis
für diese Kita erzielen. Gleichzeitig werden die bisherigen Räumlichkeiten der
Bestandskita wieder einer schulischen Nutzung zugeführt werden, um zusätzli-
che Schul- und OGS-Plätze schaffen zu können. Darüber hinaus wird eine
Fläche für den Bau einer Mensa für eine dreizügige Grundschule benötigt und
ist entsprechend vorzuhalten, um im Bedarfsfall auch unter Inanspruchnahme
der durch den Ersatzneubau des Kindergartens freiwerdenden Räumlichkeiten
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im Bestand, die Servatiusschule in eine Dreizügigkeit entwickeln zu können.
Die Schulplatzkapazitäten an anderen Schulen im Schulbezugsraum sowie
anderer Schulen im Einzugsbereich sind nahezu ausgeschöpft, die Schülerzah-
len steigen prognostisch. Insofern besteht darin die einzige Möglichkeit, zusätz-
liche Schulplätze in diesem Bereich zu schaffen und bedarfsgerecht reagieren
zu können. Die Mensa soll gegenüber der Grundschule auf einer Teilfläche des
Außenspielgeländes des städt. Kindergartens Annaberger Str. verortet werden.
Der Standort für die Mensa wird das Fällen diverser Bäume nach sich ziehen.
Zur Berücksichtigung des Artenschutzes wird eine Artenschutzprüfung durch-
geführt.
Die Realisierung des Kita-Bau steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtli-
chen Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes
zum Raumkonzept für einen viergruppigen Kita-Neubau.
Die erforderlichen Mittel zur Planung des viergruppigen Neubaus sind im Wirt-
schaftsplan 2025 des SGB mit 200.000 € verankert. Entsprechen des Be-
schlusses vom 28.01.2014 (DS 1312032NV4) wird der weiterer Planungsstand
bei Projekten über 2 Mio. Euro dem Rat zum Beschluss vorgestellt. Weiterhin
wird geprüft, ob investive Fördermittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen
ggf. auch für den Erhalt der Bestandsplätze generiert werden können. Sollten
Fördermittel für klimafreundlichen Neubau seitens der KfW zur Verfügung ste-
hen, wird angestrebt diese zu nutzen.
Die Mittel für einen perspektivischen Mensa-Neubau werden zu gegebener Zeit
und bei Konkretisierung des schulischen Bedarfs für den Wirtschaftsplan an-
gemeldet werden. Eine Kombination mit Wohnbebauung scheidet an dem
Standort aus, da es sich planungsrechtlich um eine Gemeinbedarfsfläche han-
delt und die Fläche aufgrund der Nähe zum Freibad und der damit einherge-
henden Lärmemissionen für eine Wohnnutzung nicht geeignet erscheint. Das
Kita-Gebäude stellt bei Realisierung einen guten Übergang von der Freibad-
fläche zu der an der Margaretenstr. 68 entstehenden Wohnbebauung dar. Die
Vorplanung mit Kostenschätzung sowie nachfolgend die Entwurfsplanung mit
Kostenberechnung werden den zuständigen politischen Gremien zur Be-
schlussfassung vorgelegt.
Die zusätzlichen Betriebskosten für die zwei neuen Gruppen werden durch
Landeszuschüsse, Elternbeiträge und den städtischen Eigenanteil refinanziert.
Die Höhe der Betriebskosten kann erst dann verlässlich beziffert werden, wenn
die Baugenehmigung erteilt wurde und das Kita-Jahr der voraussichtlichen In-
betriebnahme belastbar terminiert werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 200.000 € 524500 WP 2025
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Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
200.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
Keine
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Beratungsverlauf (6)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Margaretenstraße 68
- Annaberger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 242198
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 24.02.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40