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Schaffung eines Ersatzbaus für die zweigruppige städtische Einrichtung Annaberger Str. mit gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen in der Margaretenstraße auf der städtischen Fläche der bestehenden Lagerhalle sowie Vorhalten einer ausreichend dimensionierten Fläche für einen Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule im Bereich der bisherigen Kita-Außenspielfläche

Beschlussvorlage 24.02.2025

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Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Beschlussvorlage 
öffentlich 
242198 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Dezernat: 
Dez. V 
 
 
 
Schaffung eines Ersatzbaus für die zweigruppige 
städtische Einrichtung Annaberger Str. mit 
gleichzeitiger Erweiterung auf vier Gruppen in der 
Margaretenstraße auf der städtischen Fläche der 
bestehenden Lagerhalle sowie Vorhalten einer 
ausreichend dimensionierten Fläche für einen 
Mensa-Neubau der KGS Servatiusschule im 
Bereich der bisherigen Kita-Außenspielfläche 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Anhörung 
Sportausschuss 27.03.2025 Empfehlung 
Betriebsausschuss SGB 08.04.2025 Empfehlung 
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Empfehlung 
Schulausschuss 07.05.2025 Empfehlung 
Rat 08.05.2025 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Verwaltung wird mit der Planung eines viergruppigen Kita-Neubaus auf 
dem städtischen Hallengrundstück am Verbindungspfad Margareten-
straße/Kochgäßchen unter Einbeziehung der seitlich angrenzenden Liegefläche 
des Freibads Friesdorf für den Außenspielbereich beauftragt. Hierbei sind fol-
gende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: 
 
- Erhalt der auf der Liegefläche des Freibads befindlichen Platanen. 
- Standorterhalt des Bolzplatzes Margaretenstr./Ecke Verbindungspfad; 
geringfügige Änderung des Zuschnitts sowie Sanierung der Fläche sind 
vertretbar. 
- Erhalt der Grabelandflächen zum Schutz der dort angesiedelten, ver-
pachteten Kleingärten und der Vegetation. 
- Vorhalten einer schulnahen Fläche für einen Mensa-Neubau für die 
Servatiusschule. 
- Schaffung eines neuen Beachvolleyball-Feldes im Bereich der verblei-
benden Liegewiese des Freibads als Ersatz für die wegfallende Ball-
spielfläche. 
 
Der Beschluss vom 30.01.2019 unter DS 1813318 wird damit aufgehoben. 
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—
 
Der Kita-Baumaßnahme wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:  
 
- der Inaussichtstellung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugend-
amt  
- der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung  
- der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel  
- der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden 
Kindpauschalen durch das Land NRW. 
 
Begründung 
Ausgehend von dem vorgenannten politischen Auftrag (DS 1813318) „die Vor-
aussetzungen für einen sechsgruppigen Kita-Neubau auf der städtischen 
Fläche Margaretenstraße nordöstlich des Freibades Friesdorf zu schaffen“, hat 
die Verwaltung zunächst die möglichen Standorte auf der Parkplatzfläche bzw. 
der angrenzenden Grünfläche nordöstlich des Freibades untersucht. Auch der 
Bereich der Fundamente des ehemaligen Clubs Nam Nam wurde hier mitein-
bezogen.  
Die Fläche des Fundamentes allein ist nicht ausreichend für die Errichtung ei-
ner Kindertagesstätte. Es müssten daher notwendige Stellplatzflächen für die 
Sportanlagen und das Friesdorfer Freibad entfallen. Zudem wäre die Funktion 
des Parkplatzes als Kirmesfläche durch die Flächeninanspruchnahme in sei-
nem Umfang nicht mehr gegeben. Aufgrund der Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes Nr. 7918-43 wäre des Weiteren eine Änderung des Bebauungspla-
nes für die Errichtung einer Kita erforderlich. Eine Verfahrensdauer von mehre-
ren Jahren kann hier vorausgesetzt werden. 
Eine Bebauung der rückwärtigen öffentlichen Grünfläche wurde aufgrund des 
hohen Erschließungsaufwandes und der damit verbundenen Versiegelung der 
Fläche, die auch für das Martinsfeuer genutzt wird, ausgeschlossen. 
Diese Restriktionen haben die Verwaltung dazu bewogen nach Alternativen zu 
suchen.  
Nordwestlich des öffentlichen Bolzplatzes an der Margaretenstr. befindet sich 
eine Gemeinbedarfsfläche Schule, die flächen- und standortmäßig für eine Be-
bauung geeignet erscheint. Eine Befreiung von der festgelegten Nutzung 
„Schule“ zur Realisierung einer Kita-Baumaßnahme ist hier planungsrechtlich 
möglich. Im Rahmen der Kita-Baumaßnahme muss auch ein potentieller 
Standort für einen Mensa-Betrieb für eine dreizügige Grundschule berücksich-
tigt werden. Zur Umsetzung dieser räumlichen Bedarfe für Kinder wurde der 
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 05.06.2024 die Beschlussvorlage DS 
240661 zur Anhörung vorgelegt. Die Vorlage sah eine Bebauung der städti-
schen Hallenfläche auf dem Flurstück 956 sowie eines Teilstücks der Liege-
fläche des Freibads und damit einhergehend eine Fällung der zwei großen Pla-
tanen vor. Als Flächenausgleich sollte dem Freibad ein Teilbereich der angren-
zenden Grabelandflächen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu erfolgte sei-
tens der Freibadfreunde Friesdorf e.V. die Rückmeldung, dass der Erhalt der 
Platanen ein vordringliches Anliegen sei und man deshalb um Verlegung des 
Kita-Baukörpers bittet. Seitens der FDP wurde zudem ein Änderungsantrag 
hinsichtlich einer Verlagerung des Kita-Gebäudes auf die Bolz- und Spielplatz-
fläche, mit der Maßgabe einer Einladung zu einem gemeinsamen Ortstermin, 
gestellt. Die Verwaltung hat sich dann nachfolgend zunächst für eine Vertagung 
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der Beschlussvorlage entschieden, um verwaltungsintern Anpassungsoptionen 
zu prüfen. Die Planung wurde auf Grundlage folgender Parameter überarbeitet: 
1. Eingriff in den Baumbestand so gering wie möglich halten, vor allem Er-
halt der auf der Liegefläche befindlichen Platanen. 
2. Eine Reduzierung der Gruppenzahl der geplanten Kita von sechs auf 
vier Gruppen ist angezeigt, um mit einer moderaten Bebauung im Über-
gang von der Hallenfläche zum Freibadgelände den städtebaulichen 
und gestalterischen Interessen zu entsprechen sowie den Bedenken der 
Anwohner des Plangebiets hinsichtlich zunehmender Lärm- und Ver-
kehrsbelastungen durch ein neues Kita-Gebäude zu begegnen. Zudem 
gestaltet sich für kleinere Einrichtungen in der Regel die Personalfin-
dung erfolgreicher.  
3. Eine Platzierung des Baukörpers im rückwärtigen Teil des Verbin-
dungspfades, bei denen in die Flächen des Grabelandes eingegriffen 
werden muss, ist nicht nur wegen des Eingriffs in die Vegetation, son-
dern auch vor dem Hintergrund der langen, unverhältnismäßigen und 
kostenintensiven Erschließung zu vermeiden. 
4. Der Standorterhalt des Bolzplatzes ist wichtig für die Kinder aus der 
näheren Umgebung, aber auch für den Schul- und OGS-Betrieb. Der 
Schulhof der Servatiusschule bietet nicht ausreichend Fläche für Frei-
spiel und Fußball. Die Bolzplatzfläche wird viel und regelmäßig genutzt 
und ist daher unverzichtbar. Er bedarf jedoch einer Sanierung, in die-
sem Rahmen wären geringfügige Umstrukturierungen vertretbar. 
Der Baukörper der neuen Kita soll im Wesentlichen auf dem Hallengelände 
positioniert werden, das Außenspielgelände erstreckt sich dann im hinteren 
Bereich der Liegewiese über eine Fläche von ca. 1.600 m². Eine Flächenredu-
zierung der Liegewiese in der genannten Größenordnung wird als vertretbar im 
Verhältnis zu der Freibadgröße beurteilt.   Die weiteren Planungen hinsichtlich 
der Umstrukturierung der Liegewiese des Freibades in die Teilbereiche 
„Außengelände Kita“ und „Freibadgelände“, erfolgen jeweils unter Beteiligung 
des Sport- und Bäderamtes, die mit den Freibadfreunden Friesdorf e. V. im 
regelmäßigen Austausch stehen. In diesem Rahmen erfolgt auch die Berück-
sichtigung und Herrichtung einer Ersatzfläche für das entfallende Beachvolley-
ballfeld. Eine Inanspruchnahme der Grabelandflächen als Kompensations-
flächen für das Freibad Friesdorf soll vermieden werden, da die verpachteten 
Flächen als Kleingärten von einer Tagespflegeperson ganzjährig regelmäßig im 
Rahmen der Kinderbetreuung genutzt werden. 
Ein Umzug des zweigruppigen städtischen Kindergarten Annaberger Str. in den 
Neubau ist nach baulicher Fertigstellung erforderlich, da das Raumkonzept 
unzureichend ist und das Außengelände nicht direkt an die Kita angrenzt. So 
lässt sich eine Qualitätsverbesserung und Sicherstellung der Betriebserlaubnis 
für diese Kita erzielen. Gleichzeitig werden die bisherigen Räumlichkeiten der 
Bestandskita wieder einer schulischen Nutzung zugeführt werden, um zusätzli-
che Schul- und OGS-Plätze schaffen zu können. Darüber hinaus wird eine 
Fläche für den Bau einer Mensa für eine dreizügige Grundschule benötigt und 
ist entsprechend vorzuhalten, um im Bedarfsfall auch unter Inanspruchnahme 
der durch den Ersatzneubau des Kindergartens freiwerdenden Räumlichkeiten 
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—
im Bestand, die Servatiusschule in eine Dreizügigkeit entwickeln zu können. 
Die Schulplatzkapazitäten an anderen Schulen im Schulbezugsraum sowie 
anderer Schulen im Einzugsbereich sind nahezu ausgeschöpft, die Schülerzah-
len steigen prognostisch. Insofern besteht darin die einzige Möglichkeit, zusätz-
liche Schulplätze in diesem Bereich zu schaffen und bedarfsgerecht reagieren 
zu können. Die Mensa soll gegenüber der Grundschule auf einer Teilfläche des 
Außenspielgeländes des städt. Kindergartens Annaberger Str. verortet werden. 
Der Standort für die Mensa wird das Fällen diverser Bäume nach sich ziehen.  
Zur Berücksichtigung des Artenschutzes wird eine Artenschutzprüfung durch-
geführt.  
Die Realisierung des Kita-Bau steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtli-
chen Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes 
zum Raumkonzept für einen viergruppigen Kita-Neubau. 
Die erforderlichen Mittel zur Planung des viergruppigen Neubaus sind im Wirt-
schaftsplan 2025 des SGB mit 200.000 € verankert. Entsprechen des Be-
schlusses vom 28.01.2014 (DS 1312032NV4) wird der weiterer Planungsstand 
bei Projekten über 2 Mio. Euro dem Rat zum Beschluss vorgestellt. Weiterhin 
wird geprüft, ob investive Fördermittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen 
ggf. auch für den Erhalt der Bestandsplätze generiert werden können. Sollten 
Fördermittel für klimafreundlichen Neubau seitens der KfW zur Verfügung ste-
hen, wird angestrebt diese zu nutzen. 
Die Mittel für einen perspektivischen Mensa-Neubau werden zu gegebener Zeit 
und bei Konkretisierung des schulischen Bedarfs für den Wirtschaftsplan an-
gemeldet werden. Eine Kombination mit Wohnbebauung scheidet an dem 
Standort aus, da es sich planungsrechtlich um eine Gemeinbedarfsfläche han-
delt und die Fläche aufgrund der Nähe zum Freibad und der damit einherge-
henden Lärmemissionen für eine Wohnnutzung nicht geeignet erscheint. Das 
Kita-Gebäude stellt bei Realisierung einen guten Übergang von der Freibad-
fläche zu der an der Margaretenstr. 68 entstehenden Wohnbebauung dar. Die 
Vorplanung mit Kostenschätzung sowie nachfolgend die Entwurfsplanung mit 
Kostenberechnung werden den zuständigen politischen Gremien zur Be-
schlussfassung vorgelegt.   
Die zusätzlichen Betriebskosten für die zwei neuen Gruppen werden durch 
Landeszuschüsse, Elternbeiträge und den städtischen Eigenanteil refinanziert. 
Die Höhe der Betriebskosten kann erst dann verlässlich beziffert werden, wenn 
die Baugenehmigung erteilt wurde und das Kita-Jahr der voraussichtlichen In-
betriebnahme belastbar terminiert werden kann.  
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Produktgruppe  Produktgruppenbe-
zeichnung 
Produkt Produktbezeichnung 
01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn 
 
Investive Kosten der Maßnahme 
 
 Brutto Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen 200.000 € 524500 WP 2025   
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Seite 5  
 
 
—
—
Einzahlungen      
Investiver  
Finanzsaldo 
200.000 €     
 
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten 
 
 Brutto Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen /  
Aufwendungen 
     
Einzahlungen /  
Erträge 
     
Haushaltsbelastung 
jährlich 
     
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (6)

12.03.2025 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 8.4 Anhörung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Sportausschuss
TOP 6.1 Empfehlung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.04.2025 Betriebsausschuss SGB
TOP 6.2 Empfehlung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.04.2025 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
TOP 6.3 Empfehlung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2025 Schulausschuss
TOP 16.1 Empfehlung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2025 Rat
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Margaretenstraße 68
  • Annaberger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
242198
Typ
Beschlussvorlage
Datum
24.02.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40