V/0987/2018
Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt I und Teilabschnitt II - Beschlüsse zur Aufstellung
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V-0987-2018-Anlage-1-Plangebiet
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Y N Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitte I + Il \ "Anlage 1 zur Vorlage Nr. N bschnit seit N Teila (EN | 0 Sander Alten Kife In L t für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung V/0987/2018 > Plangebiete / Maßstab 1:5000
V-0987-2018-Anlage-2-Niederschrift
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Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 573: Hiltrup – Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche Stadtbezirk: Münster -Hiltrup Anlass: Bebauungsplanentwurf Nr. 573 Zeit: 21.03.2018, 18:00 Uhr Ort: Sitzungssaal der Stadthalle Hiltrup Teilnehmer: ca. 130 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Schmidt Vertretung der Verwaltung: Herr Winter, Frau Schulte, Amt für Stadtentwicklung, Stadt- planung, Verkehrsplanung Weitere Teilnehmer: Herr Dr. Jaeger, Herr Delius, Frau Brass, Wohn+Stadtbau, Frau Thiemann, htarchitektur, Herr Timm, NTS Eröffnung Herr Schmidt begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der Verwaltung sowie die Vertreter des Vorhabenträgers. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Herr Winter begrüßt ebenfalls die anwesenden Bürgerinnen und Bür- ger und weist auf dem formalen Anlass der Bürgeranhörung als Teil des Bebauungsplanverfah- rens zum Bebauungsplan Nr. 573 Hiltrup – Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kir- che hin. Vorstellung der Planungen Frau Brass erläutert den Anlass der Planung und die Planungsgenese. Im Jahr 2014 wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Jury des Preisgerichtes verlieh dem Büro htarchi- tektur den ersten Preis. Im Anschluss wurde htarchitektur mit der weiteren Überarbeitung des Entwurfs beauftragt. Nach Neuordnung der liegenschaftlichen Verhältnisse ist die Wohn+Stadtbau nun alleiniger Vorhabenträger. Mit der Erstellung des Bebauungsplans für das ehemalige Eschweilergelände konnte begonnen worden. Diese Bürgeranhörung ist Teil des förmlichen Aufstellungsverfahrens des neuen Bebauungsplans Nr. 573. Frau Thiemann stellt den im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf aktualisierten städtebaulichen Entwurf vor. Der Einzelhandelsstandort wurde in den Norden des Plangebiets verlagert, so dass nun alle gewerblichen Nutzungen im Nordosten konzentriert werden können und das Wohnen weniger Störeinflüssen ausgesetzt wird. Zudem kann der Einzelhandelsbetrieb am alten Stand- ort fortgeführt werden, während sich das neue Gebäude mit größerer Verkaufsfläche im Bau befindet. Außerdem können in den Obergeschossen des Einzelhandelsgebäudes Wohnungen untergebracht werden. Die städtebauliche Grundstruktur des Baugebiets ist beibehalten wor- den. Die Mehrfamilienhäuser sind weiter in Hofstrukturen angeordnet. Im Übergang zum öffent- lichen Grünzug schließen sich Einfamilienhäuser an. Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0987/2018 Bebauungsplan Nr. 573 Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 Herr Timm erläutert die Verkehrsführung im neuen Qu artier und die Anknüpfung an den Be- stand. Zum Kreuzungspunkt mit der Westfalenstraße werden zwei Varianten vorgestellt. Bei der ersten Variante würde die Kreuzung voll signalisier t werden. Die zweite Variante sieht eine Fußgängerbedarfsampel vor. Beide Varianten wurden v om Ingenieurbüro NTS geprüft und als umsetzbar eingeschätzt. Da der Kreuzungspunkt die V erkehre bereits ohne das neue Bauge- biet nicht mehr vernünftig abwickeln kann, wird die Stadt den Umbau des Knotenpunkts über- nehmen und möglichst schon vor Baubeginn des neuen Baugebiets „Lorenzgrön“ umsetzen. Die Wohn+Stadtbau wird sich an den entstehenden Kosten des Knotenpunktumbaus beteiligen. Herr Delius (W+S) erläutert die Verteilung der Wohn ungen. Die Wohn+ Stadtbau plant ca. 194 Wohneinheiten zu errichten, die sich in ca. 170 Woh neinheiten in Mehrfamilienhäusern und ca. 24 Einfamilienhäusern aufteilen. Mindestens 30% der errichteten Wohnungen sollen sozial ge- förderte Wohnungen werden. Die Vermarktung soll voraussichtlich 2019 beginnen. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Schmidt die Anwesenden um Anmerkun- gen und Fragen: Fragen der Bürgerinnen und Bürger • Eine Bürgerin fragt, wie die Einfamilienhäuser aussehen werden? • Es wird keine freistehenden Einfamilienhäuser geben, sondern Doppelhäuser und Rei- henhäuser. Die Einfamilienhäuser werden als Flachda chgebäude mit Staffelgeschoss geplant. • Ein Bürger fragt, wie die Zuwegung/ Zufahrt zum Ärztehaus geplant ist? • Das Ärztehaus wird dieselbe Zufahrt nutzen wie der neue Einzelhandelsmarkt. Die nö- tigen Stellplätze werden dem Ärztehaus eindeutig zugeordnet sein. Die Anfahrtssituati- on für Liegendtransporte und Notfälle wird eingepla nt. Die Wohn+Stadtbau ist bereits in Gesprächen mit Vertretern des Ärztehaus um zu einer guten Lösung zu kommen. • Ein Bürger merkt an, dass ein vollsignalisierter Ko ntenpunkt an diesem Kreuzungsbereich die bevorzugte Variante sei. Schon jetzt kommt es o ft zu gefährlichen Situationen bei Zu- und Abfahrten zum Ärztehaus und zum Einzelhandelsmarkt. • Die Verwaltung befindet sich gerade in der Vorberei tung des Planungsbeschlusses für den Umbau des Knotenpunkts. Der Politik werden beid e Varianten zur Entscheidung vorgestellt. Von Seiten der städtischen Verkehrspla nung und des Tiefbauamts gibt es bereits eine Tendenz zur Vollsignalisierung. Der U mbau des Knotenpunkts wird wenn möglich vor der Erschließung des Baugebiets erfolgen. • Ein Bürger fragt, wie die Anlieferung zum Ärztehaus erfolgen soll? Gibt es eine zweite Zu- fahrt nördlich des Ärztehauses? • Zum neuen Quartier gibt es eine Zufahrt von der Wes tfalenstraße aus, die sich am Kreuzungspunkt mit dem Hummelbrink befindet. Auch d as Ärztehaus wird über diese Zufahrt angefahren. Eine weitere Zufahrt gibt es nicht. • Ein Bürger bemängelt, dass es für die Bewohner des neuen Quartiers keine zweite Zu- o- der Abfahrt zum Quartier gibt. Im Kreuzungsbereich mit der Westfalenstraße wird durch den Verkehr zum Einzelhandel ein hohes Verkehrsaufkommen mit Rückstau ins Gebiet be- fürchtet. Bebauungsplan Nr. 573 Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 • Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts ist für das neue Quartier unter Beachtung des verlagerten Einzelhandelsmarkts, des Ärztehaus und der neuen Bewohner berechnet worden. Nach dem Umbau des Knotenpunkts werden die Verkehre ohne Probleme abgewickelt werden können. • Eine Bürgerin fragt, wie hoch die Lärmimmissionen des Einzelhandelsmarkts sein werden? • Die Lärmimmissionen werden derzeit durch ein Lärmgutachten ermittelt. Durch die ein- gehauste Anlieferung werden die Lärmimmissionen im Vergleich zum bestehenden Einzelhandel weniger. Die Stellplatzanlage des Einz elhandelsmarkts wird mit den Stellplätzen des Ärztehauses kombiniert, sodass sic h die Verkehre konzentriert an ei- ner Stelle befinden. Nur die Stirnseiten der Gebäud e des ersten Hofs der Mehrfamili- enhäuser wird einer erhöhten Lärmbelastung ausgeset zt. Hier werden Maßnahmen des passiven Lärmschutzes getroffen. • Ein Bürger fragt, wie die Storkampsche Scheune an d er alten Kirche künftig genutzt wird? Wird die Storkampsche Scheune mit dem Baugebiet entwickelt? • Die Storkampsche Scheune wird nicht mit dem Baugebiet entwickelt. Die Idee eine Kita in diesem Gebäude einzurichten, ist inzwischen verw orfen worden. Eine weitere Nut- zungsmöglichkeit der Storkampschen Scheune ist derzeit nicht bekannt. • Ein Bürger fragt, ob auch gemeinschaftliches, genos senschaftliches Wohnen im Baugebiet möglich ist? • Bisher ist noch kein gemeinschaftliches, genossensc haftliches Wohnen geplant. Die Wohn+Stadtbau ist aber bereit hierzu Gespräche mit Interessenten zu führen. • Eine Bürgerin fragt, ob der öffentliche Grünstreifen im Gegensatz zum Wettbewerbsentwurf schmaler geworden ist? • Im Durchschnitt ist der Grünstreifen ca. 20m breit. Ein einigen Stellen ist der Grünstrei- fen etwas schmaler oder breiter geworden. Diese Anp assung war notwendig, um die Einfamilienhäuser sinnvoll anzuordnen und erschließen zu können. • Ein Bürger fragt, ob der Gehweg im Westen des Gebie ts an derselben Stelle bestehen bleibt? • Der Gehweg bleibt nicht an derselben Stelle bestehe n, sondern wird künftig innerhalb der öffentlichen Grünfläche alternierend angelegt. • Eine Bürgerin fragt, ob neue Spielflächen für das B augebiet angelegt werden? Der beste- hende Spielplatz sei bereits jetzt schon stark ausgelastet. • Im Gebiet befindet sich kein neuer Spielplatz. Nach Einschätzung des Amts für Grün- flächen und Nachhaltigkeit reichen die angrenzenden bestehenden Spielplätze auch für das neue Baugebiet mit aus. • Ein Bürger fragt, wie das Baugebiet während der Bauzeit erschlossen wird? • Das Baugebiet soll während der Bauzeit über die Wes tfalenstraße erschlossen wer- den. Wie genau der Kontenpunkt dann aussieht ist no ch nicht endgültig abgestimmt. Ziel ist es den Ausbau des Knotenpunktes vor Beginn der Bauarbeiten im Baugebiet fertigzustellen, um die Baustellenverkehre über den ausgebauten Kontenpunkt abwi- ckeln zu können. Bebauungsplan Nr. 573 Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 • Eine Bürgerin fragt, ob eine Flüchtlingseinrichtung auf dem Gelände untergebracht wird? • Eine Flüchtlingseinrichtung ist hier nicht vorgesehen. • Eine Bürgerin fragt, in welchen Bauabschnitten das Gebiet entwickelt wird? Wann werden die Einfamilienhäuser fertig gestellt? • Begonnen wird mit der Errichtung des neuen Einzelha ndelsmarkts und der Erschlie- ßung des Baugebiets. Im Anschluss sollen die Wohnge bäude von Westen nach Osten folgen. Der Einzelhandelsmarkt soll im Jahr 2021 er richtet sein. Komplett fertiggestellt werden soll das Baugebiet voraussichtlich im Jahr 2023. • Eine Bürgerin fragt, ob auch eine Erschließung des Baugebiets über die Fleigestraße vor- gesehen ist? • Das neue Baugebiet wird nicht über die Fleigestraße angebunden. Aus Sicht der Ver- kehrsplanung wird eine Anbindung des neuen Quartier s an das bestehende Wohnge- biet nicht befürwortet. Durch eine Anbindung würden die Verkehre in bisher ruhige Ge- biete gezogen werden und Schleichverkehre entstehen. • Ein Bürger fragt, nach den Geschossflächenzahlen für das Baugebiet? • Die Geschossflächenzahlen werden sich an den zuläss igen Geschossflächenzahlen der BauNVO für allgemeine Wohngebiete orientieren. • Ein Bürger fragt, wie groß die Grundstücke für die Einfamilienhäuser sind? • Die Einfamilienhäuser haben je eine Wohnfläche von ca. 145m² und Grundstücksgrö- ßen von 150m²- 260m². • Eine Bürgerin fragt, ob die alten Bäume auf dem Gelände erhalten bleiben? • Die Wohn+Stadtbau sichert zu, so viele Bäume wie möglich zu erhalten. • Eine Bürgerin bittet darum, die Architektur der Bebauung noch einmal zu überdenken. • Frau Thiemann erläutert, wie die Bebauungsstrukture n aus architektonischer Sicht entwickelt wurden. Die Baukörper werden in sich ges taffelt angelegt. So wirken die Gebäude nicht zu massig und der Übergang von Mehrfa milienhäusern zu Einfamilien- häusern wird gegliedert. Bei den vorgeschlagenen Fl achdachtypen handelt es sich um zeitgemäße Architektur. • Ein Bürger fragt, wann die Preise für die Häuser fe ststehen und wann die Vermarktung be- ginnt? • Die Vermarkung wird voraussichtlich in 2019 starten. Erst dann sind Aussagen zu Prei- sen möglich. • Ein Bürger fragt, ob die Abstände zwischen der Best andsbebauung im Umfeld und den gelplanten Gebäuden noch vergrößert werden können? • Die Abstände zur Bestandsbebauung werden im weitere n Verfahren nochmal geprüft. Da die Bebauung im Gebiet schon relativ dicht ist, werden die Abstände der Bebauung zum Bestand wahrscheinlich nicht mehr vergrößert we rden können. Die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen werden im gesamten Gebiet eingehalten. Bebauungsplan Nr. 573 Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 Ende der Veranstaltung Herr Schmidt bedankt sich bei den Vertretern der Ve rwaltung und des Vorhabenträgers für die Vorstellung der Planung sowie für die Anmerkungen u nd Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet die Veranstaltung gegen 19:45 Uhr. gez. Herr Schmidt Bezirksbürgermeister gez. Frau Schulte ProtokollführerIn
Anlage A
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Anlage A zur V/0987/2018 Kurzüberblick Der Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt I und II soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen, ortsteilnahen Wohngebiets in Münster-Hiltrup schaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn- und Lebensqualität sowie steigender Bevölkerungszahlen weist die Stadt Münster eine hohe Nachfrage nach Wohnraum auf. Bei der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für die bauliche Entwicklung sollen aus siedlungsstrukturellen und ökologischen Gründen vorranging Flächen durch Wiedernutzbarma- chung, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Aufstellung der Teilabschnitte I und II des Bebauungsplans Nr. 573 ent- stehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0987/2018 V/0987/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt I: Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich An der Alten Kirche [Wohnen und Versorgung] 2. Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt II: Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich An der Alten Kirche [Wohnen] Beschlüsse zur Aufstellung Beratungsfolge 22.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich Westlich Westfalenstraße / Nördlich An der Alten Kirche (östlicher Teil) ist ge- mäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Ver- kehrsflächen aufzustellen (573 – Teilabschnitt I). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 4, Flurstücke 143, 144, 465, 467, 468, 1356, 1421, 2181, 2182, 2183, 2185, 2186, 2187, 2249, 2250, 2251; Teile der Flurstücke 281, 2179, 2184, 2252. 2. Für den Bereich Westlich Westfalenstraße / Nördlich An der Alten Kirche (westlicher Teil) ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Be- bauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (573 – Teilabschnitt II). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 4, Flurstück 1387; Teile der Flurstücke 281, 1385, 2179, 2184, 2252. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 09.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schulte / Herr Geitel Telefon: 492 61 77 / 492 61 93 SchulteStefanie@stadt- muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0987/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Aufstellung der Teilabschnitte I und II des Bebauungsplans Nr. 573 ent- stehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt I soll in Kombination mit dem Bebauungsplan Nr. 573 II die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen, ortsteilna hen Wohngebiets in Münster-Hiltrup schaffen. Bei der für eine Wohngebietsentwicklung vorgesehenen ehemaligen Gär t- nereifläche westlich der Westfalenstraße handelt es sich um einen bereits verkehrlich erschlossenen, integrierten Standort in Münster -Hiltrup, der mit der umliegenden Bebauung einen Zusammenhang bildet. Für den Gesamtbereich des Bebauungsplans Nr. 573 bestand zu Beginn des Planverfahrens die A b- sicht, dieses im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Es handelt sich hier- bei um eine Wiedernutzbarmachung von bereits genutzten Flächen deren versiegelte Grundfläche insgesamt nicht mehr als 20.000 qm umfasst. Im Laufe der Planungen stellte sich jedoch heraus, dass mit der Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für den Lebensmittelmarkt ein UVP-relevantes Vorhaben entstehen soll. Damit sind die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gemäß BauGB nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund wird das Plangebiet in zwei Teilabschnitte geteilt. Der östliche Bereich ( Bebau- ungsplan Nr. 573 I) umfasst die gewerbliche Nutzung entlang der Westfalenstraße mit einem großflä- chigen Lebensmittelmarkt. Dieser Bebauungsplan wird im Vollverfahren mit Darstellung der Umwel t- auswirkungen im Umweltbericht durchgeführt (Beschlusspunkt 1). Der westliche Bereich - Bebauungsplan Nr. 573 II - verbleibt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (Beschlusspunkt 2). Zur Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts wurde bereits 2014 durch den Vorhabenträger Wohn+Stadtbau ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Bebauungspläne werden als vor- habenbezogene Bebauungspläne inklusive eines jeweiligen Vorhaben- und Erschließungsplans ge- fasst. Vor dem Satzungsbeschluss werden mit dem Vorhabenträger Durchführungsverträge ge- schlossen, die weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhalten. Am 21.03.2018 fand im Sitzungssaal der Stadthalle Hiltrup eine Bürgerinformation statt. Das Protokoll dieser Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Bebauungsplan Nr. 573 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 269 „Hiltrup - Westfalenstraße / Amelsbürener Straße / Theodor -Storm-Straße / Albertsheide / Burgwall“. Mit der Rechtskraft der jeweiligen Teilabschnitte des Bebauungsplans Nr. 573 treten Teilflächen di e- ses Plans, soweit sie von der neuen Planung überlagert werden, außer Kraft. Die öffentliche Auslegung der jeweiligen Entwürfe gemäß § 3 (2) BauGB ist für Anfang 2019 geplant (Vorlagen V/0988/2018 und V/989/2018). i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 Plangebiet Anlage 2 Niederschrift zur Bürgeranhörung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Westfalenstraße
- Fleigestraße
- Amelsbürener Straße
- An der Alten Kirche
- Theodor-Storm-Straße
- Hummelbrink
- Albertsheide
- Burgwall
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Details
- Aktenzeichen
- V/0987/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37