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V/0987/2018

Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt I und Teilabschnitt II - Beschlüsse zur Aufstellung

Vorlagen 30.10.2018

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V-0987-2018-Anlage-1-Plangebiet

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Ansehen

V-0987-2018-Anlage-2-Niederschrift

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0987-2018-Anlage-1-Plangebiet

235 Zeichen

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Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitte I + Il

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Stadtentwicklung,
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Verkehrsplanung

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Plangebiete / Maßstab 1:5000

V-0987-2018-Anlage-2-Niederschrift

12401 Zeichen

Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 573:  
Hiltrup – Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche 
Stadtbezirk: Münster -Hiltrup  
Anlass: Bebauungsplanentwurf Nr. 573 
Zeit:   21.03.2018, 18:00 Uhr 
Ort: Sitzungssaal der Stadthalle Hiltrup 
Teilnehmer: ca. 130 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Schmidt  
Vertretung der Verwaltung: Herr Winter, Frau Schulte, Amt für Stadtentwicklung, Stadt-
planung, Verkehrsplanung 
Weitere Teilnehmer: Herr Dr. Jaeger, Herr Delius, Frau Brass, Wohn+Stadtbau,  
Frau Thiemann, htarchitektur, Herr Timm, NTS 
Eröffnung 
Herr Schmidt begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der 
Verwaltung sowie die Vertreter des Vorhabenträgers. Ferner informiert er über den geplanten 
Ablauf der Veranstaltung. Herr Winter begrüßt ebenfalls die anwesenden Bürgerinnen und Bür-
ger und weist auf dem formalen Anlass der Bürgeranhörung als Teil des Bebauungsplanverfah-
rens zum Bebauungsplan Nr. 573 Hiltrup – Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kir-
che hin.  
Vorstellung der Planungen 
Frau Brass erläutert den Anlass der Planung und die Planungsgenese. Im Jahr 2014 wurde ein 
städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Jury des Preisgerichtes verlieh dem Büro htarchi-
tektur den ersten Preis. Im Anschluss wurde htarchitektur mit der weiteren Überarbeitung des 
Entwurfs beauftragt. Nach Neuordnung der liegenschaftlichen Verhältnisse ist die 
Wohn+Stadtbau nun alleiniger Vorhabenträger. Mit der Erstellung des Bebauungsplans für das 
ehemalige Eschweilergelände konnte begonnen worden. Diese Bürgeranhörung ist Teil des 
förmlichen Aufstellungsverfahrens des neuen Bebauungsplans Nr. 573. 
Frau Thiemann stellt den im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf aktualisierten städtebaulichen 
Entwurf vor. Der Einzelhandelsstandort wurde in den Norden des Plangebiets verlagert, so dass 
nun alle gewerblichen Nutzungen im Nordosten konzentriert werden können und das Wohnen 
weniger Störeinflüssen ausgesetzt wird. Zudem kann der Einzelhandelsbetrieb am alten Stand-
ort fortgeführt werden, während sich das neue Gebäude mit größerer Verkaufsfläche im Bau 
befindet. Außerdem können in den Obergeschossen des Einzelhandelsgebäudes Wohnungen 
untergebracht werden. Die städtebauliche Grundstruktur des Baugebiets ist beibehalten wor-
den. Die Mehrfamilienhäuser sind weiter in Hofstrukturen angeordnet. Im Übergang zum öffent-
lichen Grünzug schließen sich Einfamilienhäuser an.  
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0987/2018

Bebauungsplan Nr. 573 
Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche 
 
 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 
Herr Timm erläutert die Verkehrsführung im neuen Qu artier und die Anknüpfung an den Be- 
stand. Zum Kreuzungspunkt mit der Westfalenstraße werden zwei Varianten vorgestellt. Bei der 
ersten Variante würde die Kreuzung voll signalisier t werden. Die zweite Variante sieht eine 
Fußgängerbedarfsampel vor. Beide Varianten wurden v om Ingenieurbüro NTS geprüft und als 
umsetzbar eingeschätzt. Da der Kreuzungspunkt die V erkehre bereits ohne das neue Bauge- 
biet nicht mehr vernünftig abwickeln kann, wird die  Stadt den Umbau des Knotenpunkts über- 
nehmen und möglichst schon vor Baubeginn des neuen Baugebiets „Lorenzgrön“ umsetzen. 
Die Wohn+Stadtbau wird sich an den entstehenden Kosten des Knotenpunktumbaus beteiligen. 
Herr Delius (W+S) erläutert die Verteilung der Wohn ungen. Die Wohn+ Stadtbau plant ca. 194 
Wohneinheiten zu errichten, die sich in ca. 170 Woh neinheiten in Mehrfamilienhäusern und ca. 
24 Einfamilienhäusern aufteilen. Mindestens 30% der  errichteten Wohnungen sollen sozial ge- 
förderte Wohnungen werden. Die Vermarktung soll voraussichtlich 2019 beginnen. 
Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Schmidt die Anwesenden um Anmerkun- 
gen und Fragen: 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
• Eine Bürgerin fragt, wie die Einfamilienhäuser aussehen werden?  
• Es wird keine freistehenden Einfamilienhäuser geben, sondern Doppelhäuser und Rei- 
henhäuser. Die Einfamilienhäuser werden als Flachda chgebäude mit Staffelgeschoss 
geplant.  
 
• Ein Bürger fragt, wie die Zuwegung/ Zufahrt zum Ärztehaus geplant ist? 
• Das Ärztehaus wird dieselbe Zufahrt nutzen wie der neue Einzelhandelsmarkt. Die nö- 
tigen Stellplätze werden dem Ärztehaus eindeutig zugeordnet sein. Die Anfahrtssituati- 
on für Liegendtransporte und Notfälle wird eingepla nt. Die Wohn+Stadtbau ist bereits 
in Gesprächen mit Vertretern des Ärztehaus um zu einer guten Lösung zu kommen.  
 
• Ein Bürger merkt an, dass ein vollsignalisierter Ko ntenpunkt an diesem Kreuzungsbereich 
die bevorzugte Variante sei. Schon jetzt kommt es o ft zu gefährlichen Situationen bei Zu- 
und Abfahrten zum Ärztehaus und zum Einzelhandelsmarkt.  
• Die Verwaltung befindet sich gerade in der Vorberei tung des Planungsbeschlusses für 
den Umbau des Knotenpunkts. Der Politik werden beid e Varianten zur Entscheidung 
vorgestellt. Von Seiten der städtischen Verkehrspla nung und des Tiefbauamts gibt es 
bereits eine Tendenz zur  Vollsignalisierung. Der U mbau des Knotenpunkts wird wenn 
möglich vor der Erschließung des Baugebiets erfolgen.  
 
• Ein Bürger fragt, wie die Anlieferung zum Ärztehaus  erfolgen soll? Gibt es eine zweite Zu- 
fahrt nördlich des Ärztehauses?  
• Zum neuen Quartier gibt es eine Zufahrt von der Wes tfalenstraße aus, die sich am 
Kreuzungspunkt mit dem Hummelbrink befindet. Auch d as Ärztehaus wird über diese 
Zufahrt angefahren. Eine weitere Zufahrt gibt es nicht.  
 
• Ein Bürger bemängelt, dass es für die Bewohner des neuen Quartiers keine zweite Zu- o- 
der Abfahrt zum Quartier gibt. Im Kreuzungsbereich mit der Westfalenstraße wird durch 
den Verkehr zum Einzelhandel ein hohes Verkehrsaufkommen mit Rückstau ins Gebiet be- 
fürchtet.

Bebauungsplan Nr. 573 
Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche 
 
 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 
• Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts ist für das neue Quartier unter Beachtung des 
verlagerten Einzelhandelsmarkts, des Ärztehaus und der neuen Bewohner berechnet 
worden. Nach dem Umbau des Knotenpunkts werden die Verkehre ohne Probleme 
abgewickelt werden können.  
 
• Eine Bürgerin fragt, wie hoch die Lärmimmissionen des Einzelhandelsmarkts sein werden? 
• Die Lärmimmissionen werden derzeit durch ein Lärmgutachten ermittelt. Durch die ein- 
gehauste Anlieferung werden die Lärmimmissionen im Vergleich zum bestehenden 
Einzelhandel weniger. Die Stellplatzanlage des Einz elhandelsmarkts wird mit den 
Stellplätzen des Ärztehauses kombiniert, sodass sic h die Verkehre konzentriert an ei- 
ner Stelle befinden. Nur die Stirnseiten der Gebäud e des ersten Hofs der Mehrfamili- 
enhäuser wird einer erhöhten Lärmbelastung ausgeset zt. Hier werden Maßnahmen 
des passiven Lärmschutzes getroffen.  
 
• Ein Bürger fragt, wie die Storkampsche Scheune an d er alten Kirche künftig genutzt wird? 
Wird die Storkampsche Scheune mit dem Baugebiet entwickelt? 
• Die Storkampsche Scheune wird nicht mit dem Baugebiet entwickelt. Die Idee eine Kita 
in diesem Gebäude einzurichten, ist inzwischen verw orfen worden. Eine weitere Nut- 
zungsmöglichkeit der Storkampschen Scheune ist derzeit nicht bekannt.  
 
• Ein Bürger fragt, ob auch gemeinschaftliches, genos senschaftliches Wohnen im Baugebiet 
möglich ist? 
• Bisher ist noch kein gemeinschaftliches, genossensc haftliches Wohnen geplant. Die 
Wohn+Stadtbau ist aber bereit hierzu Gespräche mit Interessenten zu führen.  
 
• Eine Bürgerin fragt, ob der öffentliche Grünstreifen im Gegensatz zum Wettbewerbsentwurf 
schmaler geworden ist? 
• Im Durchschnitt ist der Grünstreifen ca. 20m breit. Ein einigen Stellen ist der Grünstrei- 
fen etwas schmaler oder breiter geworden. Diese Anp assung war notwendig, um die 
Einfamilienhäuser sinnvoll anzuordnen und erschließen zu können. 
 
• Ein Bürger fragt, ob der Gehweg im Westen des Gebie ts an derselben Stelle bestehen 
bleibt? 
• Der Gehweg bleibt nicht an derselben Stelle bestehe n, sondern wird künftig innerhalb 
der öffentlichen Grünfläche alternierend  angelegt.  
 
• Eine Bürgerin fragt, ob neue Spielflächen für das B augebiet angelegt werden? Der beste- 
hende Spielplatz sei bereits jetzt schon stark ausgelastet. 
• Im Gebiet befindet sich kein neuer Spielplatz. Nach  Einschätzung des Amts für Grün- 
flächen und Nachhaltigkeit reichen die angrenzenden  bestehenden Spielplätze auch 
für das neue Baugebiet mit aus.  
 
• Ein Bürger fragt, wie das Baugebiet während der Bauzeit erschlossen wird? 
• Das Baugebiet soll während der Bauzeit über die Wes tfalenstraße erschlossen wer- 
den. Wie genau der Kontenpunkt dann aussieht ist no ch nicht endgültig abgestimmt. 
Ziel ist es den Ausbau des Knotenpunktes vor Beginn  der Bauarbeiten im Baugebiet 
fertigzustellen, um die Baustellenverkehre über den  ausgebauten Kontenpunkt abwi- 
ckeln zu können.

Bebauungsplan Nr. 573 
Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche 
 
 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 
• Eine Bürgerin fragt, ob eine Flüchtlingseinrichtung auf dem Gelände untergebracht wird?  
• Eine Flüchtlingseinrichtung ist hier nicht vorgesehen.  
 
• Eine Bürgerin fragt, in welchen Bauabschnitten das Gebiet entwickelt wird? Wann werden 
die Einfamilienhäuser fertig gestellt? 
• Begonnen wird mit der Errichtung des neuen Einzelha ndelsmarkts und der Erschlie- 
ßung des Baugebiets. Im Anschluss sollen die Wohnge bäude von Westen nach Osten 
folgen. Der Einzelhandelsmarkt soll im Jahr 2021 er richtet sein. Komplett fertiggestellt 
werden soll das Baugebiet voraussichtlich im Jahr 2023. 
 
• Eine Bürgerin fragt, ob auch eine Erschließung des Baugebiets über die Fleigestraße vor- 
gesehen ist? 
• Das neue Baugebiet wird nicht über die Fleigestraße  angebunden. Aus Sicht der Ver- 
kehrsplanung wird eine Anbindung des neuen Quartier s an das bestehende Wohnge- 
biet nicht befürwortet. Durch eine Anbindung würden die Verkehre in bisher ruhige Ge- 
biete gezogen werden und Schleichverkehre entstehen. 
 
• Ein Bürger fragt, nach den Geschossflächenzahlen für das Baugebiet? 
• Die Geschossflächenzahlen werden sich an den zuläss igen Geschossflächenzahlen 
der BauNVO für allgemeine Wohngebiete orientieren. 
 
• Ein Bürger fragt, wie groß die Grundstücke für die Einfamilienhäuser sind? 
• Die Einfamilienhäuser haben je eine Wohnfläche von ca. 145m² und Grundstücksgrö- 
ßen von 150m²- 260m². 
 
• Eine Bürgerin fragt, ob die alten Bäume auf dem Gelände erhalten bleiben? 
• Die Wohn+Stadtbau sichert zu, so viele Bäume wie möglich zu erhalten.  
 
• Eine Bürgerin bittet darum, die Architektur der Bebauung noch einmal zu überdenken.  
• Frau Thiemann erläutert, wie die Bebauungsstrukture n aus architektonischer Sicht 
entwickelt wurden. Die Baukörper werden in sich ges taffelt angelegt. So wirken die 
Gebäude nicht zu massig und der Übergang von Mehrfa milienhäusern zu Einfamilien- 
häusern wird gegliedert. Bei den vorgeschlagenen Fl achdachtypen handelt es sich um 
zeitgemäße Architektur. 
   
• Ein Bürger fragt, wann die Preise für die Häuser fe ststehen und wann die Vermarktung be- 
ginnt? 
• Die Vermarkung wird voraussichtlich in 2019 starten. Erst dann sind Aussagen zu Prei- 
sen möglich. 
 
• Ein Bürger fragt, ob die Abstände zwischen der Best andsbebauung im Umfeld und den 
gelplanten Gebäuden noch vergrößert werden können? 
• Die Abstände zur Bestandsbebauung werden im weitere n Verfahren nochmal geprüft. 
Da die Bebauung im Gebiet schon relativ dicht ist, werden die Abstände der Bebauung 
zum Bestand wahrscheinlich nicht mehr vergrößert we rden können. Die baurechtlich 
erforderlichen Abstandsflächen werden im gesamten Gebiet eingehalten.

Bebauungsplan Nr. 573 
Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich an der alten Kirche 
 
 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 
Ende der Veranstaltung 
Herr Schmidt bedankt sich bei den Vertretern der Ve rwaltung und des Vorhabenträgers für die 
Vorstellung der Planung sowie für die Anmerkungen u nd Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
und beendet die Veranstaltung gegen 19:45 Uhr. 
 
gez.  
Herr Schmidt 
Bezirksbürgermeister 
gez. 
Frau Schulte 
ProtokollführerIn

Anlage A

1221 Zeichen

Anlage A zur V/0987/2018 
Kurzüberblick 
Der Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt I und II soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Entwicklung eines neuen, ortsteilnahen Wohngebiets in Münster-Hiltrup schaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn- und Lebensqualität sowie 
steigender Bevölkerungszahlen weist die Stadt Münster eine hohe Nachfrage nach Wohnraum 
auf. Bei der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für die bauliche Entwicklung sollen aus 
siedlungsstrukturellen und ökologischen Gründen vorranging Flächen durch Wiedernutzbarma-
chung, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. 
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Aufstellung der Teilabschnitte I und II des Bebauungsplans Nr. 573 ent-
stehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

5048 Zeichen

V/0987/2018 
V/0987/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt I:  
Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich An der Alten Kirche [Wohnen und Versorgung] 
2. Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt II:  
Hiltrup - Westlich Westfalenstraße/ Nördlich An der Alten Kirche [Wohnen] 
Beschlüsse zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und  
Wohnen 
Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1.  Für den Bereich Westlich Westfalenstraße / Nördlich An der Alten Kirche (östlicher Teil) ist ge-
mäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung 
von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Ver-
kehrsflächen aufzustellen (573 – Teilabschnitt I). 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Hiltrup, Flur 4, 
Flurstücke  143, 144, 465, 467, 468, 1356, 1421, 2181, 2182, 2183, 2185, 2186, 2187, 
2249, 2250, 2251; Teile der Flurstücke 281, 2179, 2184, 2252. 
2.  Für den Bereich Westlich Westfalenstraße / Nördlich An der Alten Kirche (westlicher Teil) ist 
gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Be-
bauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (573 – Teilabschnitt II). 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Hiltrup, Flur 4, 
Flurstück  1387; Teile der Flurstücke 281, 1385, 2179, 2184, 2252. 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
09.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schulte / Herr Geitel 
Telefon: 492 61 77 /  
492 61 93 
SchulteStefanie@stadt-
muenster.de /  
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0987/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die Beschlüsse zur Aufstellung der Teilabschnitte I und II des Bebauungsplans Nr. 573 ent-
stehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan Nr. 573 Teilabschnitt I soll in Kombination mit dem Bebauungsplan  Nr. 573 II die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen, ortsteilna hen Wohngebiets in 
Münster-Hiltrup schaffen. Bei der für eine Wohngebietsentwicklung vorgesehenen ehemaligen Gär t-
nereifläche westlich der Westfalenstraße handelt es sich um einen bereits verkehrlich erschlossenen, 
integrierten Standort in Münster -Hiltrup, der mit der umliegenden Bebauung einen Zusammenhang 
bildet. 
 
Für den Gesamtbereich des Bebauungsplans Nr. 573 bestand zu Beginn des Planverfahrens die A b-
sicht, dieses im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Es handelt sich hier-
bei um eine Wiedernutzbarmachung von bereits genutzten Flächen deren versiegelte Grundfläche 
insgesamt nicht mehr als 20.000 qm  umfasst. Im Laufe der Planungen stellte sich jedoch heraus, 
dass mit der Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für den Lebensmittelmarkt ein UVP-relevantes 
Vorhaben entstehen soll. Damit sind die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gemäß 
BauGB nicht mehr gegeben. 
 
Aus diesem Grund wird das Plangebiet in zwei Teilabschnitte geteilt. Der östliche Bereich ( Bebau-
ungsplan Nr. 573 I) umfasst die gewerbliche Nutzung entlang der Westfalenstraße mit einem großflä-
chigen Lebensmittelmarkt. Dieser Bebauungsplan wird im Vollverfahren mit Darstellung der Umwel t-
auswirkungen im Umweltbericht durchgeführt (Beschlusspunkt 1). 
 
Der westliche Bereich - Bebauungsplan Nr. 573 II  - verbleibt im beschleunigten Verfahren  gemäß 
§ 13a Baugesetzbuch (Beschlusspunkt 2). 
 
Zur Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts wurde bereits 2014 durch den Vorhabenträger 
Wohn+Stadtbau ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Bebauungspläne werden als vor-
habenbezogene Bebauungspläne inklusive eines jeweiligen Vorhaben- und Erschließungsplans ge-
fasst. Vor dem Satzungsbeschluss werden mit dem Vorhabenträger Durchführungsverträge ge-
schlossen, die weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhalten. 
 
Am 21.03.2018 fand im Sitzungssaal der Stadthalle Hiltrup eine Bürgerinformation statt. Das Protokoll 
dieser Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 573 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 269 
„Hiltrup - Westfalenstraße / Amelsbürener Straße / Theodor -Storm-Straße / Albertsheide / Burgwall“. 
Mit der Rechtskraft der jeweiligen Teilabschnitte des Bebauungsplans Nr. 573 treten Teilflächen di e-
ses Plans, soweit sie von der neuen Planung überlagert werden, außer Kraft. 
 
Die öffentliche Auslegung der jeweiligen Entwürfe gemäß § 3 (2) BauGB ist für  Anfang 2019 geplant 
(Vorlagen V/0988/2018 und V/989/2018). 
 
i.V. 
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Plangebiet 
Anlage 2 Niederschrift zur Bürgeranhörung

Beratungsverlauf (4)

22.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 48.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 56.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Westfalenstraße
  • Fleigestraße
  • Amelsbürener Straße
  • An der Alten Kirche
  • Theodor-Storm-Straße
  • Hummelbrink
  • Albertsheide
  • Burgwall

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Details

Aktenzeichen
V/0987/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37