V/0295/2024
Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
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Anlage_1_Schulordnung
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V/0295/2024 Anlage 1 Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 158) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197) und der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226) und der 3. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 170) und der 4. Änderungssatzung vom 14.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188) und der 5. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 23 S. 194) und der 6. Änderungssatzung vom 11.09.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. XX S. XX) Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 11.09.2024 beschlossen: § 1 Aufgabe der Musikschule Die Musikschule führt Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heran und fördert sie individuell. Darüber hinaus will die Musikschule besondere Begabungen frühzeitig erkennen und angemessen ausbilden. Die Unterrichtsziele und -inhalte orientieren sich am Strukturplan und den Rahmenlehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM). § 2 Unterrichtsangebote Die Westfälische Schule für Musik bietet (1) Elementare Musikpädagogik • für Vorschulkinder: Musikzwerge und Musikalische Früherziehung • für Grundschulkinder: Musikalische Grundausbildung, JEKISS-Chor und Instrumentenkarussell Unterrichtsform: Gruppenunterricht (2) Instrumental- und Vokalausbildung Unterrichtsformen: Einzel-, Gruppen- und Klassenunterricht (inkl. „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) (3) Ensemble-Ausbildung Kammermusik mit verschiedenen Ensembles, Sing- und Spielkreise, Chöre, Bands, Combos und Orchester (4) Musiktheoretische Ausbildung Gehörbildung, Musiklehre, Musiktheorie (5) Studienvorbereitende Ausbildung/Jugendakademie Studienvorbereitung, Begabtenförderung (6) Projektbereich Zeitlich begrenzte Angebote: Kurse, Workshops und Projekte (siehe § 12) § 3 Unterricht (1) Alle Schüler/-innen der Musikschule sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. (2) Alle Schüler/-innen müssen bei Aufnahme des Instrumentalunterrichtes ein geeignetes Instrument zur Verfügung haben. Aus dem Bestand der Westfälischen Schule für Musik können Instrumente gegen Gebühr gemietet werden. (3) Allen Schüler/-innen wird die Teilnahme an mindestens einem Ensemble der Musikschule empfohlen bzw. einem anderen ergänzenden Unterrichtsangebot. Nach Familie und Schule hat die Teilnahme am Unterricht sowie den empfohlenen Ensembles Priorität. Die Zusammenstellung der Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte. (4) Bei Unterrichtsversäumnis oder Krankheit hat der Schüler/die Schülerin bzw. die Eltern unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, den Lehrer/die Lehrerin oder die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik zu benachrichtigen. Versäumte Unterrichtsstunden werden nach Möglichkeit nachgegeben, wenn mindestens zwei Unterrichtstage vorher Mitteilung erfolgt ist und der Schulbetrieb dies zulässt. (5) Fällt der Unterricht infolge Verhinderung einer Lehrkraft oder aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses aus, so besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichtes. Eventuelle Ansprüche auf eine Ermäßigung des Schulgeldes werden durch die Gebührensatzung geregelt. (6) Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichtes. § 4 Schuljahr (1) Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Es gliedert sich in zwei Schulhalbjahre: • 1. Schulhalbjahr: 1. August bis 31. Januar • 2. Schulhalbjahr: 1. Februar bis 31. Juli. Abweichend hiervon ist das Schuljahr der Jugendakademie. Es beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres (2) Die Erteilung von Unterricht an "beweglichen" Ferientagen ist gebunden an die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen an allgemeinbildenden Schulen. (3) Die Erteilung von Unterricht an regionalen Feiertagen (z. B. Rosenmontag) ist abhängig von den Regelungen, die für den gesamten Bereich der Stadtverwaltung Münster getroffen werden. § 5 Anmeldung, Austritt und Abmeldung (1) An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik zu richten. An- und Abmeldungen per E-Mail können nur angenommen werden, wenn sie an die E-Mail-Adresse musikschule@stadt-muenster.de gesendet werden. Sie werden durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Ausgenommen von der Schriftform ist die Online-An- und Abmeldung über die Internetseite der Westfälischen Schule für Musik. Online-Anmeldungen stellen ein Angebot des Kunden dar. Dieses kann bis zum übernächsten Beginn des Schulhalbjahres seitens der Westfälischen Schule für Musik angenommen werden. Die Unterrichtsvereinbarung kommt erst mit der Bestätigung des Unterrichts durch die Westfälische Schule für Musik zu Stande. Voraussetzung hierfür ist, dass der angeforderte Unterricht dem angebotenen Unterricht entspricht. Sollte der Online-Anmeldung seitens der Westfälischen Schule für Musik nicht entsprochen werden können, bietet sie der Kundin/dem Kunden ein alternatives Angebot an. Mit der Online-Anmeldung wird ein Kundenkonto eingerichtet und die Datenschutzbestimmungen festgelegt. Es gelten weiter die gesetzlichen Vorgaben zum Online-Recht. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über Aufnahme, Klasseneinteilung sowie Unterrichtsform (Einzel-/Gruppen-/Ensembleunterricht) entscheidet die Fachbereichsleitung bzw. bei Jugendakademie das Leitungsteam der Jugendakademie nach Abstimmung mit Eltern und Schüler/-innen im Rahmen freier Kapazitäten sowie nach pädagogischen Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Im Laufe der Ausbildung kann eine Änderung der Unterrichtsform sinnvoll und notwendig sein. (2) Anmeldungen zur Elementaren Musikpädagogik, zum Instrumental- und Vokalunterricht sowie zu Ensemble und Ergänzungsfächer als auch zum Projekt JeKits sind auch während des laufenden Schuljahres möglich. Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zu Schulhalbjahresbeginn. Während des Schulhalbjahres ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind. Die Anmeldung für „JEKISS“ und „JeKits“ sind befristet bis zum Ende des 4. Schuljahres (Ende der Grundschulzeit) und enden dann automatisch. (3) Abmeldungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres bzw. beim Projekt „JeKits“ zum Ende des Schuljahres möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens zwei Monate vorher schriftlich zugegangen sein. In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung oder die Verwaltungsleitung der Musikschule Ausnahmen zulassen. Zu diesen Fällen gehören z.B. Lehrerwechsel, Wegzug, schulische oder familiäre Belange sowie Krankheit. Ausnahmen können außerdem zugelassen werden, wenn der frei werdende Unterrichtsplatz direkt neu besetzt werden kann. Bei der Jugendakademie endet der Unterricht und die Unterrichtsvereinbarung automatisch zum Ende des Abiturjahrgangs und dann zum 30.09.. Ansonsten ist eine Abmeldung für die Jugendakademie zum Ende des Folgemonats möglich. Bei „JEKISS“ und „JeKits“ enden die Vereinbarungen automatisch zum Ende des 4. Schuljahres (Ende der Grundschulzeit). (4) In den Fächern der Elementaren Musikpädagogik "Musikzwerge", "Musikalische Früherziehung", "Musikalische Grundausbildung", „JEKISS-Chor“ sowie der Erstaufnahme einer instrumentalen oder vokalen Ausbildung ist es möglich, das Unterrichtsverhältnis innerhalb der ersten zwei Monate nach Beginn des Unterrichtes ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Abmeldung zu beenden. (5) Um angesichts der begrenzten Kapazität lange Wartezeiten zu vermeiden, kann der Unterrichtsvertrag bei Erreichen der Leistungsgrenze oder auch, wenn eine regelmäßige Einzelbetreuung durch eine Lehrkraft nicht mehr zwingend erforderlich ist, von der Westfälischen Schule für Musik spätestens zwei Monate vor Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden. Nach Möglichkeit wird ein Alternativangebot unterbreitet. § 6 Ausschluss (1) Unterrichtsversäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung sowie offensichtlich mangelhafte Unterrichtsvorbereitung können im Wiederholungsfalle nach vorausgegangener Verwarnung den Ausschluss von der Schule zur Folge haben. (2) Wiederholte Verstöße gegen die Bestimmung der Schulordnung bzw. der jeweils gültigen Hausordnung können nach vorausgegangener Verwarnung den Ausschluss nach sich ziehen. (3) Werden die Gebühren drei Monate in Folge nicht gezahlt, kann das Unterrichtsverhältnis durch die Westfälische Schule für Musik beendet werden. § 7 Gebühren Für den Unterricht und die Bereitstellung von Instrumenten werden Gebühren nach einer besonderen Gebührensatzung erhoben. § 8 Jahresvorspiel Einmal im Schuljahr wird bei allen Schüler/-innen in der Instrumental- und Vokalausbildung die individuelle Jahresentwicklung in Form eines Jahresvorspiels betrachtet. An den Jahresvorspielen oder vergleichbaren Formaten nehmen, mit Ausnahme der Jugendakademie, alle Schüler/-innen teil, die mindestens seit einem Jahr von der gleichen Lehrerin/dem gleichen Lehrer unterrichtet werden. Für Jungstudierende gilt die verpflichtende Teilnahme an öffentlichen Konzerten im Rahmen der Jugendakademie als Leistungsnachweis. Für erwachsene Schüler/-innen ist die Teilnahme am Jahresvorspiel freiwillig. Im zeitlichen Zusammenhang mit den Jahresvorspielen kann ein beratendes Gespräch zwischen dem Lehrer/der Lehrerin und dem Schüler/der Schülerin bzw. ihren gesetzlichen Vertretern vereinbart werden. § 9 Hausordnung Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist zu beachten. § 10 Unterrichtsstätten (1) Der Unterricht wird in den Räumen der Westfälischen Schule für Musik oder von der Stadt Münster zur Verfügung gestellten Räumen erteilt (Ausnahmen: Jugendakademie und Projektbereich). Der Unterricht kann auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für Musik mit Dritten auch in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. (2) Der Unterricht der Jugendakademie wird in den Räumen der Westfälischen Schule für Musik oder der Musikhochschule Münster erteilt. (3) Die Kurse und Workshops des Projektbereichs finden in den von den Dozierenden festgelegten Räumlichkeiten statt. (4) Der Unterricht wird regelmäßig als Präsenzunterricht durchgeführt. In Einzelfällen kann im Einvernehmen zwischen der Westfälischen Schule für Musik, der Lehrkraft und dem Schüler/der Schülerin bzw. des gesetzlichen Vertreters des Schülers/der Schülerin der Unterricht digital, im Internet oder im öffentlichen Raum gleichwertig und zeitlich begrenzt durchgeführt werden. Einzelfälle können vorliegen, wenn • die Räume der Westfälischen Schule für Musik bzw. der Kooperationspartner zur Nutzung nicht zur Verfügung stehen, • der Weg zu den Unterrichtsstätten erheblich erschwert ist, • die Lehrkraft oder der Schüler/die Schülerin persönlich verhindert sind die Unterrichtsstätten aufzusuchen, aber sonst in der Lage ist, den Unterricht durchzuführen/wahrzunehmen oder wenn mit dem Unterricht im virtuellen oder öffentlichen Raum ein besonderes künstlerisches und/oder pädagogisches Ziel verfolgt wird, • auf Wunsch des Schülers/der Schülerin, sofern eine Lehrkraft mit entsprechender medialer Erfahrung und Ausrüstung zur Verfügung steht und Einvernehmen besteht. § 11 Veranstaltungen Öffentliche und interne Veranstaltungen mit Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik sind einschließlich der notwendigen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme und das aktive Mitwirken der Schüler/-innen wird erwartet. Die Westfälische Schule für Musik ist berechtigt von öffentlichen Veranstaltungen (alle Veranstaltungen, die öffentlich kommuniziert werden) Film-, Bild- und Tonaufzeichnungen anzufertigen und zu ihrem Eigenbedarf und ihrer Selbstdarstellung zu verwenden (inklusive Weitergabe an Medien zur Veröffentlichung und Speicherung im Bildarchiv). Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Für interne Veranstaltungen (z.B. Vorspiele) wird durch die Westfälische Schule für Musik eine separate Einwilligung eingeholt. Für die Schüler/-innen der Jugendakademie gilt die zwischen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Musikhochschule Münster) und den Erziehungsberechtigten getroffenen gesonderten Regelungen zu Film, Bild- und Tonaufnahmen. § 12 Geltungsbereich Die Unterrichtsangebote der Westfälischen Schule für Musik richten sich vorrangig an alle Einwohner/- innen der Stadt Münster. Die Unterrichtsangebote der Jugendakademie richten sich an besonders begabte Schüler/-innen, vorrangig der Stadt Münster und der Region Westfalen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bestandene Aufnahmeprüfung. Für den Projektbereich gelten zusätzlich zur Schulordnung gesonderte Vereinbarungen zwischen Kursleitung und Musikschule sowie durch Vermittlung der Musikschule zwischen Kursteilnehmenden und Kursleitung. § 13 Inkrafttreten Diese Schulordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0295/2024 Kurzüberblick Die Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik wird überwiegend redaktionell angepasst. Die Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik ist zum Zweck der Gebührenerhöhung und mit einzelnen redaktionellen Änderungen geändert worden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Westfälische Schule für Musik versteht sich als kulturelles Zentrum und unterstützt daher das ISM-Ziel: Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln. Weiter ist die Westfälische Schule für Musik ein wesentlicher Partner um das folgende ISM-Ziel zu erreichen: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Westfälische Schule für Musik wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet. Grundlagen der Arbeit der Westfälischen Schule für Musik sind: Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM) seit 1952 (Leitbild, Richt- linien und Strukturplan des VdMs) Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städtetag – Umsetzung KGSt-Gutachten Musikschule (2012) Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zum Förderprojekt JeKits (Jedem Kind instrumente, tanzen, singen) Kooperationsvereinbarung der Westfälischen Schule für Musik mit Schulen in Münster im Bereich JEKISS (Jedem Kind seine Stimme) und Klassenmusizieren Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur macht Stark – Musik leben III“ sowie Miniprojekte – JEKISS DaZ - in denen kulturelle Integration sozial benachteiligter und ge- flüchteter Kinder und Jugendlichen erfolgt Vertrag zur gemeinsamen initiierten „Jugendakademie“ zwischen der Uni Münster / Musik- hochschule und der Stadt Münster/ Westfälische Schule für Musik Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage hat keine unmittelbare Relevanz zu den Querschnittsthemen.
Anlage_3_Synopse_Schulordnung
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V/0295/2024 Anlage 3 Synopse der „Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster“ Schulordnung aktuell Schulordnung Neue Fassung (Änderungen sind in Rot hervorgehoben, sollte kein Text enthalten sein, bleibt die bisherige Fassung) vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 158) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197) und der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226) und der 3. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 170) und der 4. Änderungssatzung vom 14.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188) und der 5. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 23 S. 194) Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 17.12.1997 beschlossen: vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 158) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197) und der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226) und der 3. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 170) und der 4. Änderungssatzung vom 14.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188) und der 5. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 23 S. 194) und der 6. Änderungssatzung vom 11.09.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. XX S. XX) Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 11.09.2024 beschlossen: § 1 Aufgabe der Musikschule Die Musikschule führt Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heran und fördert sie individuell. Darüber hinaus will die Musikschule besondere Begabungen frühzeitig erkennen und angemessen ausbilden. Die Unterrichtsziele und -inhalte orientieren sich am Strukturplan und den Rahmenlehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM). § 2 Unterrichtsangebote Die Westfälische Schule für Musik bietet (1) Elementare Musikpädagogik • für Vorschulkinder: Musikzwerge und Musikalische Früherziehung • für Grundschulkinder: Musikalische Grundausbildung, JEKISS-Chor und Instrumentenkarussell Unterrichtsform: Gruppenunterricht (2) Instrumental- und Vokalausbildung Unterrichtsformen: Einzel-, Gruppen- und Klassenunterricht (inkl. „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) (3) Ensemble-Ausbildung Kammermusik mit verschiedenen Ensembles, Sing- und Spielkreise, Chöre, Bands, Combos und Orchester (4) Musiktheoretische Ausbildung Gehörbildung, Musiklehre, Musiktheorie (5) Studienvorbereitende Ausbildung/Jugendakademie Studienvorbereitung, Begabtenförderung (6) Projektbereich Zeitlich begrenzte Angebote: Kurse, Workshops und Projekte (siehe § 12) § 3 Unterricht (1) Alle Schüler/-innen der Musikschule sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. (2) Alle Schüler/-innen müssen bei Aufnahme des Instrumentalunterrichtes ein geeignetes Instrument zur Verfügung haben. Aus dem Bestand der Westfälischen Schule für Musik können Instrumente gegen Gebühr ausgeliehen werden. (3) Allen Schüler/-innen wird die Teilnahme an mindestens einem Ensemble der Musikschule empfohlen bzw. einem anderen ergänzenden Unterrichtsangebot. Nach Familie und Schule hat die Teilnahme am Unterricht sowie den empfohlenen Ensembles Priorität. Die Zusammenstellung der Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte. (4) Bei Unterrichtsversäumnis oder Krankheit hat der Schüler/die Schülerin bzw. die Eltern unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, den Lehrer/die Lehrerin oder die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik zu benachrichtigen. Versäumte Unterrichtsstunden werden nach Möglichkeit nachgegeben, wenn mindestens zwei Unterrichtstage vorher Mitteilung erfolgt ist und der Schulbetrieb dies zulässt. (5) Fällt der Unterricht infolge Verhinderung einer Lehrkraft oder aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses aus, so besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichtes. Eventuelle Ansprüche auf eine Ermäßigung des Schulgeldes werden durch die Gebührensatzung geregelt. § 3 Unterricht (1) Alle Schüler/-innen der Musikschule sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. (2) Alle Schüler/-innen müssen bei Aufnahme des Instrumentalunterrichtes ein geeignetes Instrument zur Verfügung haben. Aus dem Bestand der Westfälischen Schule für Musik können Instrumente gegen Gebühr gemietet werden. (3) Allen Schüler/-innen wird die Teilnahme an mindestens einem Ensemble der Musikschule empfohlen bzw. einem anderen ergänzenden Unterrichtsangebot. Nach Familie und Schule hat die Teilnahme am Unterricht sowie den empfohlenen Ensembles Priorität. Die Zusammenstellung der Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte. (4) Bei Unterrichtsversäumnis oder Krankheit hat der Schüler/die Schülerin bzw. die Eltern unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, den Lehrer/die Lehrerin oder die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik zu benachrichtigen. Versäumte Unterrichtsstunden werden nach Möglichkeit nachgegeben, wenn mindestens zwei Unterrichtstage vorher Mitteilung erfolgt ist und der Schulbetrieb dies zulässt. (5) Fällt der Unterricht infolge Verhinderung einer Lehrkraft oder aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses aus, so besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichtes. Eventuelle Ansprüche auf eine Ermäßigung des Schulgeldes werden durch die Gebührensatzung geregelt. (6) Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichtes. (6) Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichtes. § 4 Schuljahr (1) Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Es gliedert sich in zwei Schulhalbjahre: • 1. Schulhalbjahr: 1. August bis 31. Januar • 2. Schulhalbjahr: 1. Februar bis 31. Juli. Abweichend hiervon ist das Schuljahr der Jugendakademie. Es beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres (2) Die Erteilung von Unterricht an "beweglichen" Ferientagen ist gebunden an die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen an allgemeinbildenden Schulen. (3) Die Erteilung von Unterricht an regionalen Feiertagen (z. B. Rosenmontag) ist abhängig von den Regelungen, die für den gesamten Bereich der Stadtverwaltung Münster getroffen werden. § 5 Anmeldung, Austritt und Abmeldung (1) An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik zu richten. An- und Abmeldungen per E-Mail können nur angenommen werden, wenn sie an die E- Mail-Adresse WSfM@Stadt-Muenster.de gesendet werden. Sie werden durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Ausgenommen von der Schriftform ist die Online-An- und Abmeldung über die Internetseite der Westfälischen Schule für Musik. Online-Anmeldungen stellen ein Angebot des Kunden dar. Dieses kann bis zum übernächsten Beginn des Schulhalbjahres seitens der Westfälischen Schule für Musik angenommen werden. Die Unterrichtsvereinbarung kommt erst mit der Bestätigung des Unterrichts durch die Westfälische Schule für Musik zu Stande. Voraussetzung hierfür ist, dass der angeforderte Unterricht dem angebotenen Unterricht entspricht. Sollte der Online- Anmeldung seitens der Westfälischen Schule für Musik nicht entsprochen werden können, bietet sie der Kundin/dem Kunden ein alternatives Angebot an. Mit der Online- Anmeldung wird ein Kundenkonto eingerichtet § 5 Anmeldung, Austritt und Abmeldung (1) An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik zu richten. An- und Abmeldungen per E-Mail können nur angenommen werden, wenn sie an die E- Mail-Adresse musikschule@stadt- muenster.de gesendet werden. Sie werden durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Ausgenommen von der Schriftform ist die Online-An- und Abmeldung über die Internetseite der Westfälischen Schule für Musik. Online-Anmeldungen stellen ein Angebot des Kunden dar. Dieses kann bis zum übernächsten Beginn des Schulhalbjahres seitens der Westfälischen Schule für Musik angenommen werden. Die Unterrichtsvereinbarung kommt erst mit der Bestätigung des Unterrichts durch die Westfälische Schule für Musik zu Stande. Voraussetzung hierfür ist, dass der angeforderte Unterricht dem angebotenen Unterricht entspricht. Sollte der Online- Anmeldung seitens der Westfälischen Schule für Musik nicht entsprochen werden können, bietet sie der Kundin/dem Kunden ein alternatives Angebot an. Mit der Online- Anmeldung wird ein Kundenkonto eingerichtet und die Datenschutzbestimmungen festgelegt. Es gelten weiter die gesetzlichen Vorgaben zum Online-Recht. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über Aufnahme, Klasseneinteilung sowie Unterrichtsform (Einzel-/Gruppen-/Ensembleunterricht) entscheidet die Fachbereichsleitung bzw. bei Jugendakademie das Leitungsteam der Jugendakademie nach Abstimmung mit Eltern und Schüler/-innen im Rahmen freier Kapazitäten sowie nach pädagogischen Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Im Laufe der Ausbildung kann eine Änderung der Unterrichtsform sinnvoll und notwendig sein. (2) Anmeldungen zur Elementaren Musikpädagogik, zum Instrumental- und Vokalunterricht sowie zu Ensemble und Ergänzungsfächer als auch zum Projekt JeKits sind auch während des laufenden Schuljahres möglich. Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zu Schulhalbjahresbeginn. Während des Schulhalbjahres ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind. Die Anmeldung für „JEKISS“ und „JeKits“ sind befristet bis zum Ende des 4. Schuljahres (Ende der Grundschulzeit) und enden dann automatisch. (3) Abmeldungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres bzw. beim Projekt „JeKits“ zum Ende des Schuljahres möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens zwei Monate vorher schriftlich zugegangen sein. In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung oder die Verwaltungsleitung der Musikschule Ausnahmen zulassen. Zu diesen Fällen gehören z.B. Lehrerwechsel, Wegzug, schulische oder familiäre Belange sowie Krankheit. Ausnahmen können außerdem zugelassen werden, wenn der frei werdende Unterrichtsplatz direkt neu besetzt werden kann. Bei der Jugendakademie endet der Unterricht und die Unterrichtsvereinbarung automatisch zum Ende des Abiturjahrgangs und dann zum 30.09.. Ansonsten ist eine Abmeldung für die Jugendakademie zum Ende des Folgemonats möglich. Bei „JEKISS“ und „JeKits“ enden die Vereinbarungen automatisch zum Ende des 4. Schuljahres (Ende der Grundschulzeit). (4) In den Fächern der Elementaren Musikpädagogik "Musikzwerge", "Musikalische Früherziehung", "Musikalische Grundausbildung", „JEKISS-Chor“ sowie der und die Datenschutzbestimmungen festgelegt. Es gelten weiter die gesetzlichen Vorgaben zum Online-Recht. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über Aufnahme, Klasseneinteilung sowie Unterrichtsform (Einzel-/Gruppen-/Ensembleunterricht) entscheidet die Fachbereichsleitung bzw. bei Jugendakademie das Leitungsteam der Jugendakademie nach Abstimmung mit Eltern und Schüler/-innen im Rahmen freier Kapazitäten sowie nach pädagogischen Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Im Laufe der Ausbildung kann eine Änderung der Unterrichtsform sinnvoll und notwendig sein. (2) Anmeldungen zur Elementaren Musikpädagogik, zum Instrumental- und Vokalunterricht sowie zu Ensemble und Ergänzungsfächer als auch zum Projekt JeKits sind auch während des laufenden Schuljahres möglich. Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zu Schulhalbjahresbeginn. Während des Schulhalbjahres ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind. Die Anmeldung für „JEKISS“ und „JeKits“ sind befristet bis zum Ende des 4. Schuljahres (Ende der Grundschulzeit) und enden dann automatisch. (3) Abmeldungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres bzw. beim Projekt „JeKits“ zum Ende des Schuljahres möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens zwei Monate vorher schriftlich zugegangen sein. In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung oder die Verwaltungsleitung der Musikschule Ausnahmen zulassen. Zu diesen Fällen gehören z.B. Lehrerwechsel, Wegzug, schulische oder familiäre Belange sowie Krankheit. Ausnahmen können außerdem zugelassen werden, wenn der frei werdende Unterrichtsplatz direkt neu besetzt werden kann. Bei der Jugendakademie endet der Unterricht und die Unterrichtsvereinbarung automatisch zum Ende des Abiturjahrgangs und dann zum 30.09.. Ansonsten ist eine Abmeldung für die Jugendakademie zum Ende des Folgemonats möglich. Bei „JEKISS“ und „JeKits“ enden die Vereinbarungen automatisch zum Ende des 4. Schuljahres (Ende der Grundschulzeit). (4) In den Fächern der Elementaren Musikpädagogik "Musikzwerge", "Musikalische Früherziehung", "Musikalische Grundausbildung", „JEKISS-Chor“ sowie der Erstaufnahme einer instrumentalen oder vokalen Ausbildung ist es möglich, das Unterrichtsverhältnis innerhalb der ersten zwei Monate nach Beginn des Unterrichtes ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Abmeldung zu beenden. (5) Um angesichts der begrenzten Kapazität lange Wartezeiten zu vermeiden, kann der Unterrichtsvertrag bei Erreichen der Leistungsgrenze oder auch, wenn eine regelmäßige Einzelbetreuung durch eine Lehrkraft nicht mehr zwingend erforderlich ist, von der Westfälischen Schule für Musik spätestens zwei Monate vor Ende des Semesters gekündigt werden. Nach Möglichkeit wird ein Alternativangebot unterbreitet. Erstaufnahme einer instrumentalen oder vokalen Ausbildung ist es möglich, das Unterrichtsverhältnis innerhalb der ersten zwei Monate nach Beginn des Unterrichtes ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Abmeldung zu beenden. (5) Um angesichts der begrenzten Kapazität lange Wartezeiten zu vermeiden, kann der Unterrichtsvertrag bei Erreichen der Leistungsgrenze oder auch, wenn eine regelmäßige Einzelbetreuung durch eine Lehrkraft nicht mehr zwingend erforderlich ist, von der Westfälischen Schule für Musik spätestens zwei Monate vor Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden. Nach Möglichkeit wird ein Alternativangebot unterbreitet. § 6 Ausschluss (1) Unterrichtsversäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung sowie offensichtlich mangelhafte Unterrichtsvorbereitung können im Wiederholungsfalle nach vorausgegangener Verwarnung den Ausschluss von der Schule zur Folge haben. (2) Wiederholte Verstöße gegen die Bestimmung der Schulordnung bzw. der jeweils gültigen Hausordnung können nach vorausgegangener Verwarnung den Ausschluss nach sich ziehen. (3) Werden die Gebühren drei Monate in Folge nicht gezahlt, kann das Unterrichtsverhältnis durch die Westfälische Schule für Musik beendet werden. § 7 Gebühren Für den Unterricht und die Bereitstellung von Instrumenten werden Gebühren nach einer besonderen Gebührensatzung erhoben. § 8 Jahresvorspiel, Zeugnis Einmal im Schuljahr wird im Rahmen eines Vorspieles für alle Schüler/-innen in der Instrumental- und Vokalausbildung ein vergleichendes Bild ihrer individuellen Jahresentwicklung und des momentanen Leistungsstandes entworfen. Am Jahresvorspiel oder einem vergleichbaren Nachweis nehmen alle Schüler/-innen teil (Ausnahme: Jugendakademie, siehe Sonderregelung nächste Absatz), die mindestens seit einem Jahr von der gleichen § 8 Jahresvorspiel Einmal im Schuljahr wird bei allen Schüler/- innen in der Instrumental- und Vokalausbildung die individuelle Jahresentwicklung in Form eines Jahresvorspiels betrachtet. An den Jahresvorspielen oder vergleichbaren Formaten nehmen, mit Ausnahme der Jugendakademie, alle Schüler/-innen teil, die mindestens seit einem Jahr von der gleichen Lehrerin/dem gleichen Lehrer unterrichtet werden. Für Jungstudierende gilt die Lehrerin/dem gleichen Lehrer unterrichtet werden. Für erwachsene Schüler/-innen ist die Teilnahme am Jahresvorspiel freiwillig. Im zeitlichen Zusammenhang mit den Jahresvorspielen kann ein beratendes Gespräch zwischen dem Lehrer/der Lehrerin und dem Schüler/der Schülerin bzw. ihren gesetzlichen Vertretern vereinbart werden. Ein Zeugnis dokumentiert den aktuellen Leistungsstand und gibt gegebenenfalls Empfehlungen für die weitere Förderung. Für Jungstudierende der Jugendakademie ist die Teilnahme an den öffentlichen Konzerten verpflichtend. Diese gelten als Leistungsnachweis verpflichtende Teilnahme an öffentlichen Konzerten im Rahmen der Jugendakademie als Leistungsnachweis. Für erwachsene Schüler/-innen ist die Teilnahme am Jahresvorspiel freiwillig. Im zeitlichen Zusammenhang mit den Jahresvorspielen kann ein beratendes Gespräch zwischen dem Lehrer/der Lehrerin und dem Schüler/der Schülerin bzw. ihren gesetzlichen Vertretern vereinbart werden. § 9 Hausordnung Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist zu beachten. § 10 Unterrichtsstätten (1) Der Unterricht wird in den Räumen der Westfälischen Schule für Musik oder von der Stadt Münster zur Verfügung gestellten Räumen erteilt. Der Unterricht kann auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für Musik mit Dritten auch in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. (2) Der Unterricht der Jugendakademie wird in den Räumen der Westfälischen Schule für Musik oder der Musikhochschule Münster erteilt. (3) Der Unterricht wird regelmäßig als Präsenzunterricht durchgeführt. In Einzelfällen kann im Einvernehmen zwischen der Westfälischen Schule für Musik, der Lehrkraft und dem Schüler/der Schülerin bzw. des gesetzlichen Vertreters des Schülers/der Schülerin der Unterricht digital, im Internet oder im öffentlichen Raum gleichwertig und zeitlich begrenzt durchgeführt werden. Einzelfälle können vorliegen, wenn • die Räume der Westfälischen Schule für Musik bzw. der Kooperationspartner zur Nutzung nicht zur Verfügung stehen, • der Weg zu den Unterrichtsstätten erheblich erschwert ist, • die Lehrkraft oder der Schüler/die Schülerin persönlich verhindert sind die Unterrichtsstätten aufzusuchen, aber sonst in der Lage ist, den Unterricht durchzuführen/wahrzunehmen oder wenn mit § 10 Unterrichtsstätten (1) Der Unterricht wird in den Räumen der Westfälischen Schule für Musik oder von der Stadt Münster zur Verfügung gestellten Räumen erteilt (Ausnahmen: Jugendakademie und Projektbereich). Der Unterricht kann auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für Musik mit Dritten auch in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. (2) Der Unterricht der Jugendakademie wird in den Räumen der Westfälischen Schule für Musik oder der Musikhochschule Münster erteilt. (3) Die Kurse und Workshops des Projektbereichs finden in den von den Dozierenden festgelegten Räumlichkeiten statt. (4) Der Unterricht wird regelmäßig als Präsenzunterricht durchgeführt. In Einzelfällen kann im Einvernehmen zwischen der Westfälischen Schule für Musik, der Lehrkraft und dem Schüler/der Schülerin bzw. des gesetzlichen Vertreters des Schülers/der Schülerin der Unterricht digital, im Internet oder im öffentlichen Raum gleichwertig und zeitlich begrenzt durchgeführt werden. Einzelfälle können vorliegen, wenn • die Räume der Westfälischen Schule für Musik bzw. der Kooperationspartner zur Nutzung nicht zur Verfügung stehen, • der Weg zu den Unterrichtsstätten erheblich erschwert ist, • die Lehrkraft oder der Schüler/die dem Unterricht im virtuellen oder öffentlichen Raum ein besonderes künstlerisches und/oder pädagogisches Ziel verfolgt wird, • auf Wunsch des Schülers/der Schülerin, sofern eine Lehrkraft mit entsprechender medialer Erfahrung und Ausrüstung zur Verfügung steht und Einvernehmen besteht. Schülerin persönlich verhindert sind die Unterrichtsstätten aufzusuchen, aber sonst in der Lage ist, den Unterricht durchzuführen/wahrzunehmen oder wenn mit dem Unterricht im virtuellen oder öffentlichen Raum ein besonderes künstlerisches und/oder pädagogisches Ziel verfolgt wird, • auf Wunsch des Schülers/der Schülerin, sofern eine Lehrkraft mit entsprechender medialer Erfahrung und Ausrüstung zur Verfügung steht und Einvernehmen besteht. § 11 Veranstaltungen Öffentliche und interne Veranstaltungen mit Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik sind einschließlich der notwendigen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme und das aktive Mitwirken der Schüler/-innen wird erwartet. Die Westfälische Schule für Musik ist berechtigt von öffentlichen Veranstaltungen (alle Veranstaltungen, die öffentlich kommuniziert werden) Film-, Bild- und Tonaufzeichnungen anzufertigen und zu ihrem Eigenbedarf und ihrer Selbstdarstellung zu verwenden (inklusive Weitergabe an Medien zur Veröffentlichung und Speicherung im Bildarchiv). Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Für interne Veranstaltungen (z.B. Vorspiele) wird durch die Westfälische Schule für Musik eine separate Einwilligung eingeholt. Für die Schüler/-innen der Jugendakademie gilt die zwischen der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster (Musikhochschule Münster) und den Erziehungsberechtigten getroffenen gesonderten Regelungen zu Film, Bild- und Tonaufnahmen. § 12 Geltungsbereich Die Unterrichtsangebote der Westfälischen Schule für Musik richten sich vorrangig an alle Einwohner/-innen der Stadt Münster. Die Unterrichtsangebote der Jugendakademie richten sich an besonders begabte Schüler/- innen, vorrangig der Stadt Münster und der Region Westfalen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bestandene Aufnahmeprüfung. Die vorstehenden Bestimmungen der §§ 3 - 11 gelten nicht für Angebote im Projektbereich. Hier werden jeweils gesonderte Vereinbarungen zwischen Kursleitung und Musikschule, sowie durch Vermittlung der Musikschule zwischen Kursteilnehmenden und Kursleitung getroffen. § 12 Geltungsbereich Die Unterrichtsangebote der Westfälischen Schule für Musik richten sich vorrangig an alle Einwohner/-innen der Stadt Münster. Die Unterrichtsangebote der Jugendakademie richten sich an besonders begabte Schüler/- innen, vorrangig der Stadt Münster und der Region Westfalen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bestandene Aufnahmeprüfung. Für den Projektbereich gelten zusätzlich zur Schulordnung gesonderte Vereinbarungen zwischen Kursleitung und Musikschule sowie durch Vermittlung der Musikschule zwischen Kursteilnehmenden und Kursleitung. § 13 Inkrafttreten Diese Schulordnung tritt am 01.02.2014 in Kraft. § 13 Inkrafttreten Diese Schulordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Anlage_2_Gebuehrensatzung
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V/0295/2024 Anlage 2 Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster 44.02 vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 159) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.02.2000 (Amtsblatt der Stadt Münster 2000 S. 9) und der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 196) und der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197) und der 4. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226) und der 5. Änderungssatzung vom 19.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 139) und der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 316) und der 7. Änderungssatzung vom 30.11.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 225 und 233) und der 8. Änderungssatzung vom 06.11.2008 (Amtsblatt der Stadt Münster 2008 S.155) und der 9. Änderungssatzung vom 10.12.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 180) und der 10. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 159) und der 11. Änderungssatzung vom 15.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188) und der 12. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 242) und der 13. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 229) und der 14. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster 2021 S. 197) und der 15. Änderungssatzung vom 11.09.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster 2024 S. XXX). Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666/SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW S. 444), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712/SGV. NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NW S. 155), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 11.09.2024 beschlossen: § 1 Art und Höhe der Gebühren (1) Gegenstand dieser Gebührensatzung sind die Kosten, die als Gegenleistung 1. für die Erteilung von Unterricht (Unterrichtsgebühren), 2. für die bei der Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik (einmalige Aufnahmegebühren), 3. für die im Rahmen der Bearbeitung einer vorzeitigen Abmeldung erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik (Abmeldegebühren), 4. für die Überlassung eines Mietinstrumentes (Gebühren für Mietinstrumente) erhoben werden. (2) Die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Tarif. § 2 Gebührenpflichtige Gebührenpflichtige sind die Schüler/-innen sowie die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schüler/-innen. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. § 3 Veranlagung, Fälligkeit und Erstattung (1) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie entspricht 39 Unterrichtswochen im Kalenderjahr. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, zu dem die erstmalige Zulassung zum Unterricht erfolgt. Die Beträge sind laufend zum 1. eines jeden Monats fällig. (2) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 fällt an mit der erstmaligen Anmeldung der Schülerin/des Schülers. Im Fall einer Online-Anmeldung wird auf die Erhebung der Gebühr verzichtet. (3) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 fällt an, sobald ausnahmsweise eine vorzeitige Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers wegen einer direkten Neubesetzung des frei werdenden Unterrichtsplatzes zugelassen wird. (4) Für die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 beginnt die Gebührenpflicht mit dem 1. des Monats, in dem das Instrument erstmals zur Verfügung gestellt wird. Die Gebühr ist jeweils zu dem Termin zu entrichten, zu dem auch die Unterrichtsgebühr zu zahlen ist. (5) Die Gebührenpflichtigen erhalten über die zu entrichtenden Beträge einen Gebührenbescheid. § 4 Ermäßigungen, Zuschläge, Stundung und Erstattungen (1) Die Westfälische Schule für Musik lässt Ermäßigungen zu. Ermäßigungen werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt (Ausnahme zur Reihenfolge beim Projekt JeKits siehe Absatz 2): 1. Geschwisterermäßigung 2. Ermäßigung Ehrenamtskarte 3. Ermäßigung Münster-Pass 4. Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe (Münsterlandkarte) zu Ziffer 1 Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren 1. für das zweite Kind der Familie um 20 % der Gebühr, 2. für das dritte Kind der Familie um 40 % der Gebühr, 3. für das vierte Kind der Familie um 60 % der Gebühr, 4. für das fünfte und jedes weitere Kind der Familie um 80 % der Gebühr. Als Kinder einer Familie gelten alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, soweit und solange für sie dieselbe Person oder deren Ehegatte zum Empfang von Kindergeld berechtigt ist. Der Anspruch auf Kindergeld ist für Erwachsene stets, für Kinder und Jugendliche auf Anfrage der Musikschule nachzuweisen. Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug einer Ermäßigung. Das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr zählt als erstes. zu Ziffer 2 Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten eine 100 %ige Ermäßigung auf den Erwachsenenzuschlag in Höhe von 40% auf die Unterrichtsgebühren. zu Ziffer 3 Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten eine 100 %ige Ermäßigung für Angebote im Bereich der elementaren Musikpädagogik sowie dem Projekt „JeKits“ und bei der Anmelde bzw. Abmeldegebühr. Für die Bereiche Instrumental-/Vokalunterricht, Ensembleunterricht/Ergänzungsfächer sowie Jugendakademie wird Inhaber/-innen des Münster-Passes eine 50%ige Ermäßigung gewährt. Der Münster-Pass ist vor dem ersten Unterricht und dann in regelmäßigen Abständen mindestens einmal jährlich zum 01.11. eines Jahres in der Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik vorzulegen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wird der Münster-Pass für das gesamte folgende Kalenderjahr berücksichtigt. Sollte der Münster-Pass nicht verlängert werden, ist die Schülerin/der Schüler verpflichtet, der Westfälischen Schule für Musik dieses umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik wird stichprobenmäßig 5% der Münster-Passinhaber, von denen kein aktueller Münster-Pass vorliegt, im 3. Quartal anschreiben und zur Vorlage des Münster-Passes auffordern. Sollte der Münster-Pass nicht bis zum 15.11. vorgelegt werden, kann der Münster-Pass für das Folgejahr nicht anerkannt werden. Eine rückwirkende Anerkennung des Münster-Passes ist nur in besonderen Härtefällen und mit Zustimmung der Verwaltungsleitung möglich. zu Ziffer 4 Berechtigte der Münsterlandkarte können diese für die Leistungen der Westfälischen Schule für Musik ansetzen. (2) Die Sozialermäßigungen im Projekt JeKits werden abweichend zu Absatz 1 in folgender Reihenfolge der Ermäßigungen gewährt: 1. Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe 2. Beitragsbefreiung Münster-Pass 3. Geschwisterermäßigung Die Nachweise zu diesen Sozialermäßigungen sind bei Anmeldung bzw. ist nach Ausstellung zu erbringen, anderenfalls kann die Befreiung nicht anerkannt werden. (3) Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben. Davon sind junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, soweit Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird, ausgenommen. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. (4) Die Westfälische Schule für Musik kann in Härtefällen auf Antrag die Gebühren bis zum Ende des jeweiligen vierteljährlichen Zahlungszeitraums stunden. In Ausnahmefällen kann die Stundung verlängert werden. (5) In begründeten Einzelfällen oder als herausgehobene, durch die Musikschule verantwortete Maßnahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, kann ein Erlass durch eine mit der Verwaltungsleitung abgestimmte Schulleitungsentscheidung vorgenommen werden. (6) Fällt der Unterricht aus von der Westfälischen Schule für Musik zu vertretenden Gründen im Laufe des Kalenderjahres aus und kann nicht innerhalb des Kalenderjahres bzw. bis zum 31.01 des Folgejahres vor- oder nachgegeben werden, erfolgt die anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren im ersten Quartal des folgenden Jahres (Erstattungsgebühr = Anzahl ausgefallender Unterrichte (ohne Schulferien NRW und Feiertage) im Verhältnis zu 39 garantierten Unterrichten im Kalenderjahr). Bei Abmeldungen zum Schulhalbjahr oder Schuljahr erfolgt die Erstattung anteilig für die Unterrichtszeit im auf die Abmeldung folgenden Quartal. § 5 Fördermaßnahmen Im Rahmen der Jugendakademie fördert die Westfälische Schule für Musik gemeinsam mit der Musikhochschule bis zu 30 Schülerinnen und Schüler, die sich über eine Aufnahmeprüfung qualifizieren. Die Förderung beinhaltet in der Regel eine kostenfreie Aufstockung des bezahlten Hauptfachunterrichtes von 45 Minuten um 15 Minuten, das kostenlose Angebot eines zweiten Instrumental- oder Vokalfaches sowie weitere kostenfreie Ergänzungsfächer. § 6 Dauer des Unterrichtes Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist die Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Abweichungen vom 45 Minuten-Standard sind teilweise sinnvoll, daher beträgt z.B. in den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung die Unterrichtseinheit 60 Minuten; Einzelunterricht wird auch in 30 Minuten angeboten und Ensembles sowie Gruppenunterrichte finden auch länger statt. Der anliegende Gebührentarif regelt hierfür die Gebührenhöhe. § 7 Geltungsbereich Der Projektbereich der Westfälischen Schule für Musik bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit zeitlich begrenzt etwas Neues auszuprobieren, alte Fähigkeiten wiederzuentdecken oder sie weiterzuentwickeln. Sie kann somit ein Einstieg in ein Unterrichtsangebot mit langfristiger Perspektive sein. Die vorstehenden Bestimmungen der §§ 1 bis 6 gelten nicht für Angebote im Projektbereich. Im Projektbereich werden jeweils gesonderte Vereinbarungen zwischen Kursleitung und der Westfälischen Schule für Musik sowie durch Vermittlung der Westfälischen Schule für Musik zwischen Kursteilnehmenden und Kursleitung getroffen. § 8 Inkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gebührentarif der Westfälischen Schule für Musik Gebühren ab 01.01.2025, 01.01.2026 bzw. 01.01.2027 Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. Aufnahme-/Abmeldegebühr Die Anmeldung in die Musikschule kostet einmalig 15,00 €. Bei einer Online-Anmeldung entfällt diese Gebühr. Wird durch die Westfälische Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 15,00 € fällig. Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 100%ige Ermäßigung. A) Elementare Musikpädagogik für Kinder ab 2 Jahren Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Musikzwerge 45 Min. pro Woche mit Begleitperson Laufzeit: 1 Jahr 5 – 8 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € Musikalische Früherziehung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 2 Jahre 6 – 15 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € Musikalische Grundausbildung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr 6 – 15 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € Musikalische Grundausbildung in Schulklassen 45 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr Schulklasse 164,40 € 13,70 € 172,80 € 14,40 € 176,40 € 14,70 € JEKISS-Chor 45 Min. pro Woche Ab 15 98,40 € 8,20 € 104,40 € 8,70 € 106,80 € 8,90 € Laufzeit: Grundschulzeit Instrumentenkarussell 45 Min. pro Woche inkl. Leihgebühr für die Instrumente Laufzeit: 6 Monate 4 je Instrument Für 6 Monate: 259,20 € 43,20 € Für 6 Monate: 272,40 € 45,40 € Für 6 Monate: 278,40 € 46,40 € Regelungen Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Zahlungspflichtige haben ein Sonderabmelderecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote. Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur die Anmeldegebühr. B) Instrumental- und Vokalunterricht Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Dauer pro Woche Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Einzelunterricht 30 Min. 892,80 € 74,40 € 956,40 € 79,70 € 975,60 € 81,30 € 45 Min. 1.290,00 € 107,50 € 1.381,20 € 115,10 € 1.410,00 € 117,50 € 2er-Gruppe 45 Min. 716,40 € 59,70 € 766,80 € 63,90 € 782,40 € 65,20 € 3er-Gruppe 45 Min. 537,60 € 44,80 € 576,00 € 48,00 € 588,00 € 49,00 € 60 Min. 716,40 € 59,70 € 766,80 € 63,90 € 782,40 € 65,20 € 4er- bis 6er- Gruppe 45 Min. 454,80 € 37,90 € 487,20 € 40,60 € 498,00 € 41,50 € 60 Min. 601,20 € 50,10 € 644,40 € 53,70 € 657,60 € 54,80 € 7er- bis 9er- Gruppe 45 Min. 351,60 € 29,30 € 376,80 € 31,40 € 385,20 € 32,10 € 60 Min. 469,20 € 39,10 € 502,80 € 41,90 € 513,60 € 42,80 € Klassenunterricht an allgemeinbildenden Schulen In Absprache mit den Schulen 9,60 € bis 38,40 € 10,30 € bis 41,10 € 10,60 € bis 42,00 € Regelungen für Kinder und Jugendliche Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Für Inhaber/-innen des Münster-Passes Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr beim zweiten Kind um 20 %, beim dritten Kind um 40 %, beim vierten Kind um 60 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. Kostenloser Ensembleunterricht Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt E) kostenlos. Regelungen für Erwachsene Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Erwachsenenzuschlag Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % erhoben. Bei Kindergeldbezug Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. Bei Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte Es wird auf die Erhebung des Erwachsenenzuschlags ab Vorlage der Ehrenamtskarte NRW in der Westfälischen Schule für Musik verzichtet. Zu Beginn des Schuljahres (01.02. bzw. 01.08 eines Jahres) ist die Ehrenamtskarte in der Westfälischen Schule für Musik vorzuzeigen. Bei Inhaber/-innen des Münster-Passes Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt E). Zusätzliches Unterrichtsangebot Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit,14-tägig Einzelunterricht zu wählen. Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 45 Min./14-tägig 938,40 € 78,20 € 1.004,40 € 83,70 € 1.024,80 € 85,40 € 60 Min./14-tägig 1.250,40 € 104,20 € 1.338,00 € 111,50 € 1.365,60 € 113,80 € C) Projekt JeKits, Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt Das Projekt JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen) wird von der Landesregierung NRW gefördert. Die Landesregierung legt die Gebühren bzw. den Rahmen für Gebühren fest. Das Projekt wird basierend auf einem Vertrag mit der Landesregierung NRW bzw. dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Kooperationen zwischen der Westfälischen Schule für Musik und den Schulen durchgeführt. Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.02. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate JeKits 1 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € JeKits 2 312,00 € 26,00 € 312,00 € 26,00 € 312,00 € 26,00 € JeKits 3 339,60 € 28,30 € 363,60 € 30,30 € 372,00 € 31,00 € JeKits 4 339,60 € 28,30 € 363,60 € 30,30 € 372,00 € 31,00 € Regelungen Kostenlose Leihgabe der Instrumente Das Guthaben für Bildung und Teilhabe ist vor der Sozialbefreiung durch den Münster-Pass anzurechnen. 100,00 % Sozialbefreiungen durch den Münster-Pass für Unterricht JeKits 2, 3 und 4 und 50,00 % Sozialbefreiungen durch den Münster-Pass für Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt. Eine vollständige bzw. teilweise Befreiung von den Beitragszahlungen ist bei Empfängern von: - Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, - Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII - Wohngeld nach Wohngeldgesetz - Kinderzuschlägen nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes - Ausbildungsbeihilfen und - Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz möglich. Der Nachweis über die Berechtigung der Beitragsbefreiung ist anhand eines behördlichen Bescheides durch den Erziehungsberechtigten mit Anmeldung zu erbringen. Geschwisterermäßigung Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig zahlungspflichtig an dem Projekt JeKits teil, fällt der volle Elternbeitrag nur für das erste Kind an. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%, soweit nicht eine vollständige Beitragsbefreiung aus den oben genannten Gründen möglich ist. Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen aus dem Angebot der Westfälischen Schule für Musik ist nicht möglich. D) Instrumental- und Vokalunterricht Jugendakademie Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Dauer pro Woche Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Hauptfach - Einzelunterricht 60 Min. 1.290,00 € 107,50 € 1.381,20 € 115,10 € 1.410,00 € 117,50 € Nebenfach – Einzelunterricht (obligatorisch nur mit Hauptfach möglich) 30 Min. kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei Regelungen für Jugendliche und Erwachsene Für Inhaber/-innen des Münster-Passes Es wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt. Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr beim zweiten Kind um 20 %, beim dritten Kind um 40 %, beim vierten Kind um 60 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsunterricht Für Teilnehmer/-innen der Jugendakademie ist ab dem 13. Lebensjahr die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt E) verpflichtend und für alle kostenlos. Keine Abmeldegebühr Bei Beendigungen im laufendem Schulhalbjahr werden keine Abmeldegebühren berechnet. E) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Chor, pro 15 Min. 38,40 € 3,20 € 42,00 € 3,50 € 43,20 € 3,60 € 2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach Tarifen für Gruppenunterrichte Gebühren richten sich nach Tarifen für Gruppenunterrichte Gebühren richten sich nach Tarifen für Gruppenunterrichte 10 bis 19 Teilnehmende 216,00 € 18,00 € 231,60 € 19,30 € 236,40 € 19,70 € 20 und mehr Teilnehmende 176,40 € 14,70 € 189,60 € 15,80 € 194,40 € 16,20 € Ergänzungsfächer: Musik hören und verstehen (Musiktheorie und -improvisation) 319,20 € 26,60 € 342,00 € 28,50 € 349,20 € 29,10 € Regelungen Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder-, Jugendliche und Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Die Teilnahme an Ensembles kann durch eine Entscheidung der Schulleitung mit Bestätigung durch die Verwaltungsleitung für Externe kostenfrei sein, wenn die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist. F) Gebühren für Mietinstrumente Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Instrumentengruppe 1: Anfänger- und Kunststoffblockflöten (Sopran, Alt, Tenor, Bass), Bongos, Cajons, einfache Mikrofone & technisches Equipment 60,00 € 5,00 € 60,00 € 5,00 € 72,00 € 6,00 € Instrumentengruppe 2: Höherwertige Blockflöten aus Holz (Alt, Tenor, Bass, Großbass, Subbass/ Kontrabass), einfache Anfängervioline und –viola (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Anfängergitarre (1/4, 1/2, 3/4, 7/8, 4/4), Oud, hochwertige Mikrofone & technisches Equipment 132,00 € 11,00 € 144,00 € 12,00 € 144,00 € 12,00 € Instrumentengruppe 3: Höherwertige Anfängervioline und –viola (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), einfaches Anfängercello (1/8, 1/4, 1/2), einfacher Kontrabass (1/8, 1/4, 1,2), Trompete, Kornett, Hochwertige Gitarren (4/4), Keyboard, einfaches Stagepiano, einfaches Bb-Horn (MTP), Kinderposaune, einfaches Tenorhorn 156,00 € 13,00 € 168,00 € 14,00 € 168,00 € 14,00 € Instrumentengruppe 4: Stagepiano, Anfängerakkordeon, Querflöte, Höherwertiges Anfängercello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4, 7/8) Violine (4/4), Bratsche (4/4), 192,00 € 16,00 € 204,00 € 17,00 € 216,00 € 18,00 € Anfängersaxofon, A-, Bb und C- Klarinette Instrumentengruppe 5: Höherwertiges Saxofon, ausgewählte, höherwertige Violine (4/4), Doppelhorn, Tuba, Bassklarinette, Kontrafagott, Akkordeon für Fortgeschrittene 216,00 € 18,00 € 228,00 € 19,00 € 240,00 € 20,00 € Instrumentengruppe 6: Harfe 288,00 € 24,00 € 312,00 € 26,00 € 324,00 € 27,00 € Instrumentengruppe 7: Instrumente für den Einsatz in JeKits- Schulkooperationen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,00 € 0,00 € 0,00 € Kurzausleihe: Einmalige Miete für eine maximal zweiwöchige Ausleihe für Konzerte durch Lehrkräfte, Externe, Studierendenorchester usw. 30,00 € 32,00 € 33,00 € Regelungen Die Überlassungszeit für Instrumente ist unbefristet (Ausnahme Kurzausleihe). Die Westfälische Schule für Musik kann bei Bedarf mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (beginnend zum 1. des Folgemonats) das Instrument zurückfordern. Vorrangig werden Instrumente an Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik ausgeliehen. Instrumentenausleihen an Externe sind zulässig, solange sie nicht den Betrieb der Westfälischen Schule für Musik einschränken. Die Mietgebühren für Externe regelt sich entsprechend dieser Satzung zuzüglich eines Aufschlages von 20% sowie zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Die Ausleihe von Instrumenten kann durch eine Entscheidung der Schulleitung kostenfrei sein, wenn die Ausleihe für Teilnehmer/-innen von Ensembles der Westfälischen Schule für Musik erfolgt und die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist oder wenn es der strategischen Ausrichtung der Westfälischen Schule für Musik förderlich ist. Abrechnung Die Gebühr für Mietinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird für die genaue Dauer der Nutzung berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist jederzeit – während der Öffnungszeiten des Instrumenten- und Medienservices - möglich.
Beschlussvorlage
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V/0295/2024 V/0295/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik Beratungsfolge 29.08.2024 Kulturausschuss Vorberatung 10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzungen zur Änderung der Schulordnung (Anlage 1) und zur Änderung der Gebühren- satzung (Anlage 2) für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster werden zum 01.01.2025 beschlossen. 2. Die Gebührensatzung enthält eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich a. 7% für 2025 und b. 7% für 2026 3. Die Benutzungsgebühren werden ab dem Jahr 2027 bis auf Weiteres jährlich mit einer 2%igen Steigerung dynamisiert. 4. Die Auswirkungen des Bundessozialgerichtsurteils vom 28. Juni 2022 (B 12 R3/20) „Herrenberg-Urteil“ werden zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik entstehen einmalig für die Umsetzung der Gebührenerhöhung Kosten für die Information der Schülerinnen und Schüler sowie für administrative Tätigkeiten in der Verwaltung. Diese Aufwendungen werden durch das Budget der Westfälischen Schule für Musik finanziert. Westf. Schule für Musik 20.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Brinkmann Telefon: 492-4414 Brinkmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0295/2024 Die Gebührenerhöhung sowie die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ führen zu folgenden Än- derungen im Teilergebnisplan 0403 „Westfälische Schule für Musik“: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag € Bemerkung PG 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen Zeile 04 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte 2025 100.000 € Benutzungsgebühren Ø + 7 % 2026 200.000 € Benutzungsgebühren Ø + 7 % 2027 235.000 € Benutzungsgebühren Ø + 2 % 2028 270.000 € Benutzungsgebühren Ø + 2 % 11 Personalaufwendungen 2025 -900.320 € Anteil der sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten erhöht sich um 12,35 VZÄ E09b (= 12,35 x 72.900 €) 2026 -918.320 € Tarifsteigerung + 2% 2027 -936.690 € Tarifsteigerung + 2% 2028 -955.420 € Tarifsteigerung + 2% 16 Sonstige Ordentliche Aufwendungen 2025 597.810 € Aufwand für Honorare entfällt 2026 666.150 € 2027 666.150 € 2028 666.150 € Die o. g. Erträge und Aufwendungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2025 in der o. g. Produkt- gruppe berücksichtigt. Begründung: Ausgangslage und veränderte Rahmenbedingungen Die Schulordnung und Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) sind mit der Vorlage V/0381/2021 zuletzt zum 01.08.2021 angepasst worden. Zuvor wurden mit der Vorlage V/0954/2016 zum 01.02.2017 die Benutzungsgebühren um durchschnittlich 10% erhöht. Die seither entstandenen Steigerungen bei den Personal- und Sachaufwendungen sowie die Min- dererträge aufgrund der Einführung des Münster-Passes (siehe Erläuterungen) sind seit 2017 nicht mehr durch Gebühren- und Entgelterhöhungen an die Schülerinnen und Schüler der Musikschule weitergegeben worden. Gleichzeitig trägt auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (B 12 R3/20) – das sogenannte „Herrenberg-Urteil“- dazu bei, dass eine Anpassung der Benutzungsgebühren vorge- nommen werden muss. Nach diesem Urteil können Honorarkräfte mit Blick auf die betrieblich- organisatorische Praxis der WSfM nicht mehr rechtssicher unter Vertrag genommen werden. Im Rahmen einer umfassenden, rechtlichen Bewertung der Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ so- wie einer Prüfung der Optionen einer Umsetzung, wurde verwaltungsseitig eine entsprechende Stra- tegie zur zeitnahen Überleitung in feste Anstellungsverhältnisse erarbeitet. Diese sieht auf der einen Seite vor, den Unterrichtsbetrieb der WSfM weiter zu gewährleisten und auf der anderen Seite die finanziellen Risiken für die Stadt Münster im Sinne der Haushaltsstabilisierung - 3 - V/0295/2024 zu minimieren. Zu betrachtende Aspekte waren dabei ebenfalls (vertretbare) Angebotsreduzierungen, mögliche Standardabsenkungen und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung im Betrieb der WSfM. Im Ergebnis konnte allen Honorarkräften ein tarifgebundenes Beschäftigungsverhältnis bei leicht re- duziertem Stundenumfang gemacht werden. Ausgestaltung der Gebührenerhöhung Damit die Westfälische Schule für Musik gemäß ihrem Leitbild weiterhin eine „Musikschule für alle“ bleiben kann, wurden bei der Ausgestaltung der Gebührenerhöhung soziale Aspekte im Zusammen- spiel mit dem Grad der individuellen Förderung im Rahmen des Musikschulunterrichts berücksichtigt. Durch eine gestaffelte Gebührenerhöhung in Abhängigkeit der Unterrichtsarten ergibt sich insgesamt eine durchschnittliche Erhöhung der Gebühren von 7% in 2025, 7% in 2026 sowie 2% jährlich dynamisiert ab 2027, die ein entsprechendes Refinanzierungspotential bieten, das sozialverträglich ausgestaltet ist. Im Haushaltsplan 2024 ist für das Haushaltsjahr 2025 bereits eine Erhöhung der Benutzungsentgelte vorgesehen. Außerdem kommt es durch die vorgenommene, moderate Angebotsreduzierung eben- falls zu Mindererträgen. Daher entfaltet sich die Wirkung der Maßnahme sukzessiv über die kom- menden Haushaltsjahre. Staffelung der Gebührenerhöhung nach Unterrichtsarten Nachfolgend ist die Staffelung der 7%igen Gebührenerhöhung nach Unterrichtsarten für das Jahr 2025 aufgeführt. Die 7%ige Gebührenerhöhung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2026 sowie die ab dem 01.01.2027 greifende, jährliche Dynamisierung um 2% entspricht der aufgeführten Binnendiffe- renzierung. Erhöhung in % Unterrichtsart 5% Elementare Musikpädagogik (außer Instrumentenkarussell und JEKISS- Chor) 6,5% Instrumentenkarussell, Gruppenunterrichte im Instrumental- und Vokal- unterricht, Chöre 8% Instrumentenmiete 8,5% Einzelunterrichte im Instrumental- und Vokalunterricht sowie Jugendaka- demie, JEKISS-Chor, Ensembleunterricht (ohne Chöre), Ergänzungsfä- cher und das Projekt JeKits (Förderprojekt Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen) Es erfolgt eine Aufrundung der Gebühren auf 0,10 €. Die tatsächlichen Gebühren ab dem 01.01.2025 können der Gebührensatzung (Anlage 2) entnommen werden. Die Synopse zur Gebührensatzung (Anlage 4) weist die Gebühren bis 2024 und ab 2025 aus. Erläuterungen zur Staffelung der Gebührenerhöhung Elementare Musikpädagogik (außer Instrumentenkarussell und JEKISS-Chor) (+ 5%): Die geringste Gebührenerhöhung um 5% betrifft die jüngsten Schüler*innen der WSfM. Die Elementa- re Musikpädagogik erreicht Kinder im Alter ab 2 Jahren und ist der musikalische Beginn für Viele. Auch wenn diese Kurse sehr begehrt und die Plätze begrenzt sind, sollen die Gebühren unterdurch- schnittlich steigen. Die Gebühren sind im Gebührentarif A) zur Gebührensatzung zu finden. - 4 - V/0295/2024 Einzelunterrichte im Instrumental- und Vokalunterricht sowie Jugendakademie (+ 8,5%) Einzelunterrichte zeichnen sich durch die höchste individuelle Förderung aus, sie werden von Schü- ler*innen jeden Alters besucht. Es handelt sich um individuelle Unterrichte, die besonders personalin- tensiv sind. Durch den Münster-Pass und Bildung und Teilhabe ist eine Reduzierung um 50% und weitere 15 € pro Monat möglich. Die Gebühren finden sich im Gebührentarif B) und D) zur Gebühren- satzung. JEKISS-Chor (+ 8,5%) JEKISS-Chöre sind in Münster in 26 Schulen und erreichen hiermit die Grundschulkinder. Der JE- KISS-Chor war bisher mit 7,50 € monatlich deutlich günstiger als andere Chöre der Westfälischen Schule für Musik. Gleichzeitig werden die JEKISS-Chöre zu 100% durch den Münster-Pass ermäßigt und sind damit kostenlos für entsprechende Nutzergruppen. Ebenfalls kann dieser Chor mit dem Gut- haben von Bildung und Teilhabe kostenlos besucht werden. Die Gebühren sind im Gebührentarif A) zur Gebührensatzung zu finden. Ensembleunterricht (ohne Chöre), Ergänzungsfächer (+ 8,5%) Ensembleunterricht (ohne Chöre) und Ergänzungsfächer sind für die Schüler*innen, die Vokal- oder Instrumentalunterricht haben, kostenfrei. Sie werden in der Regel erst von Schüler*innen im Alter ab der weiterführenden Schule besucht. Hier sieht die Gebührensatzung eine Kostenfreistellung in Aus- nahmefällen durch die Schul- und Verwaltungsleitung vor, so dass diese Gebühr nur in Ausnahmefäl- len zum Tragen kommt. Die Gebühren sind im Gebührentarif E) zur Gebührensatzung enthalten. JeKits (+ 8,5%) „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist mit über 1.000 Schulen, 177 Kommunen aus dem gesamten Bundesland und ca. 75.000 Schülerinnen und Schülern das größte Programm kultu- reller Bildung im Bundesgebiet. Durchgeführt wird JeKits in Kooperation von außerschulischen Bil- dungspartnern wie z. B. Musikschulen oder Tanzinstitutionen und den Schulen. JeKits hat drei alter- native Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen und wird in Münster durch die Westfälische Schule für Musik an 4 Grundschulen durchgeführt. Es beinhaltet für die Schüler*innen ab dem 2. Schuljahr 45 Minuten Instrumentalunterricht in Gruppenform und 45 Minuten Orchesterunterricht. Im ersten JeKits-Schuljahr wird im Klassenverbund unterrichtet; auf Grund der Landesförderung ist das erste JeKits-Schuljahr kostenlos. Das Projekt sieht aktuell eine Maximalgebühr von 26 € pro Monat für JeKits 2 und 35 € pro Monat für JeKits 3 und 4 vor. Bei der Westfälischen Schule für Musik kostet JeKits 2 bis 4 aktuell 26,00 € pro Monat. JeKits 3 und 4 soll mit 8,5% Erhöhung auf 28,30 € pro Monat steigen. Hiermit wird vorerst die Maximalgebühr nicht erreicht. Der Fördergeber erwartet, dass die Gruppengrößen des Instrumental- unterrichts von Jahr zu Jahr sinken. In Münster sind die Gruppen jedoch konstant groß, da die Wei- termacherquote bei fast 100% liegt. Weiterhin hat das Projekt eine 100% Ermäßigung für die Schülergruppen, die Leistungen zur Sicher- stellung des Lebensunterhalts nach SGB II, Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbei- hilfen und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetzt erhalten. Dieses geht über die Ermäßigungs- tatbestände der anderen Unterrichte der WSfM hinaus. Die Geschwisterermäßigung für das JeKits- Projekt führt zu einer 50% Ermäßigung für das zweite und jedes weitere Kind und alle Instrumente werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Guthaben aus Bildung und Teilhabe ist ebenfalls einsetzbar. Die Gebühren finden sich im Gebührentarif C) zur Gebührensatzung. Instrumentenmiete (+8%): Die Instrumentenmiete wurde in der bisherigen Gebührensatzung in den ersten Jahren immer teurer, um einen Anreiz zu schaffen, ein eigenes Instrument zu kaufen. Zukünftig sollen die Instrumenten- mieten konstant bleiben, dieses verhindert Verwaltungsaufwand und geht auch nicht zu Lasten der Kinder, die sich kein Instrument anschaffen können. Die Höhe der Instrumentenmiete ist zukünftig abhängig vom Wert des Instrumentes, dem Aufwand zur Erhaltung des Instrumentes und der Nutzungsdauer. Insgesamt ist eine Erhöhung von 8% einkal- - 5 - V/0295/2024 kuliert. Die Anlagen 2 und 4 weisen die exakten Instrumentenmieten aus. Die Gebühren sind dem Gebührentarif F) zur Gebührensatzung zu entnehmen. Gruppenunterrichte im Instrumental- und Vokalunterricht und Chöre (+ 6,5%): Ein Ansatz, um Breitenförderung zu erzielen, sind Gruppenunterrichte und Chöre. Abhängig von der Gruppengröße reduziert sich der Anteil der individuellen Förderung und auch die Gebühr. Chöre ha- ben eine Mindestgröße von 10 Schüler*innen. Die Gebühren für Chöre sind abhängig von der Dauer der Chöre und im Vergleich preiswerter als Gruppenunterrichte. Mit einer Steigerung von 6,5% wer- den diese Musikangebote weniger stark von der Gebührenerhöhung belastet. Das Instrumentenkarussell ist eine besondere Unterrichtsform in Vierer-Gruppen, stellt aber ein nied- rigschwelliges Kennenlernangebot dar. Entsprechend wurde hier ein Prozentsatz von 6,5% gewählt. Die Gebühren sind im Gebührentarif B) und E) zur Gebührensatzung zu finden. Informationen zu Ermäßigungen Münster-Pass Durch den Münster-Pass gewährt die Westfälische Schule für Musik eine 100%ige Ermäßigung für die Unterrichtsgebühren in der Elementaren Musikpädagogik (inkl. JEKISS-Chor) und dem Förderpro- jekt JeKits und 50% Ermäßigung auf Instrumental- und Vokalunterricht. 2023 wurden durch den Münster-Pass Ermäßigungen in der Höhe von ca. 97.000 € gewährt. Der Münster-Pass ist damit der größte Ermäßigungstatbestand für die WSfM. Den Münster-Pass erhalten in Münster wohnende Personen, wenn sie folgende Leistungen erhalten: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge- setz, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundes- versorgungsgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. Beim Förderprojekt „JeKits“ ist der Empfängerkreis noch um Wohngeld nach Wohngeldgesetz erweitert. Die Ermäßigung durch den Münster-Pass ist für die WSfM 2014 eingeführt worden. Damals wurde eine Mindereinnahme von 12.500 € prognostiziert. 2016 gewährte die WSfM auf Basis des Münster- Pass Ermäßigungen in Höhe von 60.000 €. Mit der Vorlage V/0954/2016 wurde auf die An- und Ab- meldegebühr mit Vorlage des Münster-Passes verzichtet. Es wurde erwartet, dass hierdurch die Er- mäßigungen auf 66.000 € steigen. 2023 hat die WSfM aufgrund des Münster-Passes Ermäßigungen im Umfang von über 97.000 € gewährt. Somit noch einmal ein Plus von 31.000 €. Zu beachten ist, dass alleine über 32.000 € auf das Projekt JeKits entfallen und durch Erstattungen vom Land kom- pensiert werden. Geschwisterermäßigung Über Geschwisterermäßigungen gewährt die Westfälische Schule für Musik 2023 knapp 70.000 € Ermäßigungen. Die Geschwisterermäßigung gewährt für das zweite Kind der Familie eine Ermäßi- gung von 20%, für das dritte Kind der Familie eine Ermäßigung von 40%, für das vierte Kind der Fa- milie um 60% und für das fünfte und jedes weitere Kind einer Familie eine Ermäßigung um 80% der Gebühr. Im JeKits-Projekt werden für das zweite und jedes folgende Kind 50% Ermäßigung gewährt, dieses sind 2023 rund 5.600 €. Bildung und Teilhabe Zusätzlich zu den zuvor genannten Ermäßigungen kann das Bundesprogramm Bildung und Teilhabe für die Finanzierung von Musikunterricht (aktuell 15 € im Monat) genutzt werden. Dies soll beibehal- ten werden. Prüfung Einführung Mehrfächerermäßigung Eine Mehrfächerermäßigung soll aus der Sicht der Westfälischen Schule für Musik nicht eingeführt - 6 - V/0295/2024 werden, damit sich die Anzahl derjenigen Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der Westfäli- schen Schule für Musik nutzen, nicht weiter reduziert. Prüfung Verzicht Erwachsenenzuschlag für Schüler*innen mit Regelaltersrentenbezug Ein Ergebnis des Zukunftsprozesses der Westfälischen Schule für Musik ist, dass der Erwachsenen- zuschlag für Senioren eine besondere Belastung darstellt. Im Rahmen der Vorlage wurde daher ein Verzicht des Erwachsenenzuschlages ab der Altersgrenze für die Regelaltersrente ausgesprochen. Hiermit sind jährlich ca. 12.000 € Benutzungsgebühren auszugleichen. Eine Kompensation wäre nur durch weitere Gebührenerhöhungen möglich. Darauf wird vorerst verzichtet. Allgemeine Hinweise zur Umsetzung der Gebührenerhöhung Die Gebühren werden nach der prozentualen Erhöhung auf volle 0,10 € aufgerundet. Die exakten Gebühren ab dem 01.01.2025 enthält die Anlage 2 bzw. 4. Die Information der Schüler*innen sowie der Zahlungspflichtigen benötigt einen zeitlichen Vorlauf, sodass die Gebührenerhöhung zum 01.01.2025 umgesetzt werden soll. Trotz der sozialen Ausrich- tung der Gebührenerhöhung und den Ermäßigungstatbeständen erwartet die Westfälische Schule für Musik Abmeldungen von Schüler*innen. Es gilt, diese so zeitnah wie möglich zu kompensieren, um die Ertragsausfälle hierdurch zu minimieren. Redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen und können der Synopse entnommen werden. i.V. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage 1 Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik Anlage 2 Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik Anlage 3 Synopse zur Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik Anlage 4 Synopse zur Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik Anlage A (Kurzüberblick, Ziele, Finanzierung, Pflichtigkeitsgrad und Relevanz zu Querschnitts- themen)
Anlage_4_Synopse_Gebuehrensatzung
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V/0295/2024 Anlage 4 Synopse der „Gebührensatzung für die Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster“ 44.02 Gebührensatzung aktuell Gebührensatzung Neue Fassung ab 01.01.2025 (Änderungen sind in Rot hervorgehoben, sollte kein Text enthalten sein, bleibt die bisherige Fassung) Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 44.02 vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 159) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.02.2000 (Amtsblatt der Stadt Münster 2000 S. 9) und der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 196) und der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197) und der 4. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226) und der 5. Änderungssatzung vom 19.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 139) und der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 316) und der 7. Änderungssatzung vom 30.11.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 225 und 233) und der 8. Änderungssatzung vom 06.11.2008 (Amtsblatt der Stadt Münster 2008 S.155) und der 9. Änderungssatzung vom 10.12.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 180) und der 10. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 159) und der 11. Änderungssatzung vom 15.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188) und der 12. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 242) und der 13. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 229) und der 14. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster 2021 S. 197) Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666/SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.3.1996 (GV. NW S. 124), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712/SGV. NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1996 (GV. NW S. 586), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 17.12.1997 beschlossen: Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster 44.02 vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 159) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.02.2000 (Amtsblatt der Stadt Münster 2000 S. 9) und der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 196) und der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197) und der 4. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226) und der 5. Änderungssatzung vom 19.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 139) und der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 316) und der 7. Änderungssatzung vom 30.11.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 225 und 233) und der 8. Änderungssatzung vom 06.11.2008 (Amtsblatt der Stadt Münster 2008 S.155) und der 9. Änderungssatzung vom 10.12.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 180) und der 10. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 159) und der 11. Änderungssatzung vom 15.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188) und der 12. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 242) und der 13. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 229) und der 14. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster 2021 S. 197) und der 15. Änderungssatzung vom 11.09.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster 2024 S. XXX). Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666/SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW S. 444), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712/SGV. NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NW S. 155), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 11.09.2024 beschlossen: § 1 Art und Höhe der Gebühren (1) Gegenstand dieser Gebührensatzung sind die Kosten, die als Gegenleistung 1. für die Erteilung von Unterricht (Unterrichtsgebühren), 2. für die bei der Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik (einmalige Aufnahmegebühren), § 1 Art und Höhe der Gebühren (1) Gegenstand dieser Gebührensatzung sind die Kosten, die als Gegenleistung 1. für die Erteilung von Unterricht (Unterrichtsgebühren), 2. für die bei der Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik (einmalige Aufnahmegebühren), 3. für die im Rahmen der Bearbeitung einer vorzeitigen Abmeldung erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik (Anmeldegebühren), 4. für die Überlassung eines Leihinstrumentes (Gebühren für Leihinstrumente) erhoben werden. (2) Die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Tarif. 3. für die im Rahmen der Bearbeitung einer vorzeitigen Abmeldung erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik (Abmeldegebühren), 4. für die Überlassung eines Mietinstrumentes (Gebühren für Mietinstrumente) erhoben werden. (2) Die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Tarif. § 2 Gebührenpflichtige Gebührenpflichtige sind die Schüler/innen sowie die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schüler/-innen. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. § 2 Gebührenpflichtige Gebührenpflichtige sind die Schüler/-innen sowie die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schüler/-innen. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. § 3 Veranlagung, Fälligkeit und Erstattung (1) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie entspricht 39 Unterrichtswochen im Kalenderjahr. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, zu dem die erstmalige Zulassung zum Unterricht erfolgt. Die Beträge sind laufend zum 1. eines jeden Monats fällig. (2) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 fällt an mit der erstmaligen Anmeldung der Schülerin/des Schülers. Im Fall einer Online-Anmeldung wird auf die Erhebung der Gebühr verzichtet. (3) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 fällt an, sobald ausnahmsweise eine vorzeitige Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers wegen einer direkten Neubesetzung des frei werdenden Unterrichtsplatzes zugelassen wird. (4) Für die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 beginnt die Gebührenpflicht mit dem 1. des Monats, in dem das Instrument erstmals zur Verfügung gestellt wird. Die Gebühr ist jeweils zu dem Termin zu entrichten, zu dem auch die Unterrichtsgebühr zu zahlen ist. (5) Die Gebührenpflichtigen erhalten über die zu entrichtenden Beträge einen Gebührenbescheid. § 4 Ermäßigungen, Zuschläge, Stundung und Erstattungen (1) Die Westfälische Schule für Musik lässt Ermäßigungen zu. Ermäßigungen werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt (Ausnahme zur Reihenfolge beim Projekt JeKits siehe Absatz 2): 1. Geschwisterermäßigung 2. Ermäßigung Ehrenamtskarte 3. Ermäßigung Münsterpass 4. Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe (Münsterlandkarte) zu Ziffer 1 Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren 1. für das zweite Kind der Familie um 20 % der Gebühr, 2. für das dritte Kind der Familie um 40 % der Gebühr, 3. für das vierte Kind der Familie um 60 % der Gebühr, 4. für das fünfte und jedes weitere Kind der Familie um 80 % der Gebühr. Als Kinder einer Familie gelten alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, soweit und solange für sie dieselbe Person oder deren Ehegatte zum Empfang von Kindergeld berechtigt ist. Der Anspruch auf Kindergeld ist für Erwachsene stets, für Kinder und Jugendliche auf Anfrage der Musikschule nachzuweisen. Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug einer Ermäßigung. Das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr zählt als erstes. zu Ziffer 2 Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten eine 100 %ige Ermäßigung auf den Erwachsenenzuschlag in Höhe von 40% auf die Unterrichtsgebühren. § 4 Ermäßigungen, Zuschläge, Stundung und Erstattungen (1) Die Westfälische Schule für Musik lässt Ermäßigungen zu. Ermäßigungen werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt (Ausnahme zur Reihenfolge beim Projekt JeKits siehe Absatz 2): 1. Geschwisterermäßigung 2. Ermäßigung Ehrenamtskarte 3. Ermäßigung Münster-Pass 4. Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe (Münsterlandkarte) zu Ziffer 3 Inhaber/-innen des Münsterpasses erhalten eine 100 %ige Ermäßigung für Angebote im Bereich der elementaren Musikpädagogik sowie dem Projekt „JeKits“ und bei der Anmelde bzw. Abmeldegebühr. Für die Bereiche Instrumental-/Vokalunterricht, Ensembleunterricht/Ergänzungsfächer sowie Jugendakademie wird Inhaber/-innen des Münsterpasses eine 50%ige Ermäßigung gewährt. Der Münsterpass ist vor dem ersten Unterricht und dann in regelmäßigen Abständen mindestens einmal jährlich zum 01.11. eines Jahres in der Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik vorzulegen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wird der Münsterpass für das gesamte folgende Kalenderjahr berücksichtigt. Sollte der Münsterpass nicht verlängert werden, ist die Schülerin/der Schüler verpflichtet, der Westfälischen Schule für Musik dieses umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik wird stichprobenmäßig 5% der Münsterpassinhaber, von denen kein aktueller Münsterpass vorliegt, im 3. Quartal anschreiben und zur Vorlage des Münsterpasses auffordern. Sollte der Münsterpass nicht bis zum 15.11. vorgelegt werden, kann der Münsterpass für das Folgejahr nicht anerkannt werden. Eine rückwirkende Anerkennung des Münsterpasses ist nur in besonderen Härtefällen und mit Zustimmung der Verwaltungsleitung möglich. zu Ziffer 4 Berechtigte der Münsterlandkarte können diese für die Leistungen der Westfälischen Schule für Musik ansetzen. (2) Die Sozialermäßigungen im Projekt JeKits werden abweichend zu Absatz 1 in folgender Reihenfolge der Ermäßigungen gewährt: 1. Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe 2. Beitragsbefreiung Münsterpass 3. Geschwisterermäßigung Die Nachweise zu diesen Sozialermäßigungen sind bei Anmeldung bzw. ist nach Ausstellung zu erbringen, anderenfalls kann die Befreiung nicht anerkannt werden. (3) Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben. Davon sind junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, soweit Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird, ausgenommen. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. (4) Die Westfälische Schule für Musik kann in Härtefällen auf Antrag die Gebühren bis zum Ende des jeweiligen vierteljährlichen Zahlungszeitraums stunden. In Ausnahmefällen kann die Stundung verlängert werden. (5) In begründeten Einzelfällen oder als herausgehobene, durch die Musikschule verantwortete Maßnahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, kann ein Erlass durch eine mit der Verwaltungsleitung abgestimmte Schulleitungsentscheidung vorgenommen werden. (6) Fällt der Unterricht aus von der Westfälischen Schule für Musik zu vertretenden Gründen im Laufe des Kalenderjahres aus und kann nicht innerhalb des Kalenderjahres bzw. bis zum 31.01 des Folgejahres vor- oder nachgegeben werden, erfolgt die anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren im ersten Quartal des folgenden Jahres (Erstattungsgebühr = Anzahl ausgefallender Unterrichte (ohne Schulferien NRW und Feiertage) im Verhältnis zu 39 garantierten Unterrichten im Kalenderjahr). Bei Abmeldungen zum Schulhalbjahr oder Schuljahr erfolgt die Erstattung anteilig für die Unterrichtszeit im auf die Abmeldung folgenden Quartal. zu Ziffer 3 Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten eine 100 %ige Ermäßigung für Angebote im Bereich der elementaren Musikpädagogik sowie dem Projekt „JeKits“ und bei der Anmelde bzw. Abmeldegebühr. Für die Bereiche Instrumental-/Vokalunterricht, Ensembleunterricht/Ergänzungsfächer sowie Jugendakademie wird Inhaber/-innen des Münster-Passes eine 50%ige Ermäßigung gewährt. Der Münster-Pass ist vor dem ersten Unterricht und dann in regelmäßigen Abständen mindestens einmal jährlich zum 01.11. eines Jahres in der Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik vorzulegen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wird der Münster-Pass für das gesamte folgende Kalenderjahr berücksichtigt. Sollte der Münster-Pass nicht verlängert werden, ist die Schülerin/der Schüler verpflichtet, der Westfälischen Schule für Musik dieses umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik wird stichprobenmäßig 5% der Münster-Passinhaber, von denen kein aktueller Münster-Pass vorliegt, im 3. Quartal anschreiben und zur Vorlage des Münster-Passes auffordern. Sollte der Münster-Pass nicht bis zum 15.11. vorgelegt werden, kann der Münster-Pass für das Folgejahr nicht anerkannt werden. Eine rückwirkende Anerkennung des Münster-Passes ist nur in besonderen Härtefällen und mit Zustimmung der Verwaltungsleitung möglich. zu Ziffer 4 Berechtigte der Münsterlandkarte können diese für die Leistungen der Westfälischen Schule für Musik ansetzen. (2) Die Sozialermäßigungen im Projekt JeKits werden abweichend zu Absatz 1 in folgender Reihenfolge der Ermäßigungen gewährt: 1. Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe 2. Beitragsbefreiung Münster-Pass 3. Geschwisterermäßigung Die Nachweise zu diesen Sozialermäßigungen sind bei Anmeldung bzw. ist nach Ausstellung zu erbringen, anderenfalls kann die Befreiung nicht anerkannt werden. (3) Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben. Davon sind junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, soweit Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird, ausgenommen. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. (4) Die Westfälische Schule für Musik kann in Härtefällen auf Antrag die Gebühren bis zum Ende des jeweiligen vierteljährlichen Zahlungszeitraums stunden. In Ausnahmefällen kann die Stundung verlängert werden. (5) In begründeten Einzelfällen oder als herausgehobene, durch die Musikschule verantwortete Maßnahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, kann ein Erlass durch eine mit der Verwaltungsleitung abgestimmte Schulleitungsentscheidung vorgenommen werden. (6) Fällt der Unterricht aus von der Westfälischen Schule für Musik zu vertretenden Gründen im Laufe des Kalenderjahres aus und kann nicht innerhalb des Kalenderjahres bzw. bis zum 31.01 des Folgejahres vor- oder nachgegeben werden, erfolgt die anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren im ersten Quartal des folgenden Jahres (Erstattungsgebühr = Anzahl ausgefallender Unterrichte (ohne Schulferien NRW und Feiertage) im Verhältnis zu 39 garantierten Unterrichten im Kalenderjahr). Bei Abmeldungen zum Schulhalbjahr oder Schuljahr erfolgt die Erstattung anteilig für die Unterrichtszeit im auf die Abmeldung folgenden Quartal. § 5 Fördermaßnahmen Im Rahmen der Jugendakademie fördert die Westfälische Schule für Musik gemeinsam mit der Musikhochschule bis zu 30 Schülerinnen und Schüler, die sich über eine Aufnahmeprüfung qualifizieren. Die Förderung beinhaltet in der Regel eine kostenfreie Aufstockung des bezahlten Hauptfachunterrichtes von 45 Minuten um 15 Minuten, das kostenlose Angebot eines zweiten Instrumental- oder Vokalfaches sowie weitere kostenfreie Ergänzungsfächer. § 6 Dauer des Unterrichtes Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist die Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Abweichungen vom 45 Minuten-Standard sind teilweise sinnvoll, daher beträgt z.B. in den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung die Unterrichtseinheit 60 Minuten; Einzelunterricht wird auch in 30 Minuten angeboten und Ensembles finden auch länger statt. Der anliegende Gebührentarif regelt hierfür die Gebührenhöhe. § 6 Dauer des Unterrichtes Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist die Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Abweichungen vom 45 Minuten-Standard sind teilweise sinnvoll, daher beträgt z.B. in den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung die Unterrichtseinheit 60 Minuten; Einzelunterricht wird auch in 30 Minuten angeboten und Ensembles sowie Gruppenunterrichte finden auch länger statt. Der anliegende Gebührentarif regelt hierfür die Gebührenhöhe. § 7 Geltungsbereich Der Projektbereich der Westfälischen Schule für Musik bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit zeitlich begrenzt etwas Neues auszuprobieren, alte Fähigkeiten wiederzuentdecken oder sie weiterzuentwickeln. Sie kann somit ein Einstieg in ein Unterrichtsangebot mit langfristiger Perspektive sein. Die vorstehenden Bestimmungen der §§ 1 bis 6 gelten nicht für Angebote im Projektbereich. Im Projektbereich werden jeweils gesonderte Vereinbarungen zwischen Kursleitung und der Westfälischen Schule für Musik sowie durch Vermittlung der Westfälischen Schule für Musik zwischen Kursteilnehmenden und Kursleitung getroffen. § 8 Inkrafttreten Diese Schulordnung tritt bei gleichzeitiger Aufhebung der Schulordnung vom 24.03.1972 am 01.01.1998 in Kraft. Diese Gebührensatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gebührentarif der Westfälischen Schule für Musik Gebühren ab 01.08.2021 Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. Gebühren ab 01.01.2025, 01.01.2026 bzw. 01.01.2027 Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. Aufnahme-/Abmeldegebühr Die Anmeldung in die Musikschule kostet einmalig 13,00 €. Bei einer Online- Anmeldung entfällt diese Gebühr. Wird durch die Westfälische Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 13,00 € fällig. Inhaber/innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 100%ige Ermäßigung. Aufnahme-/Abmeldegebühr Die Anmeldung in die Musikschule kostet einmalig 15,00 €. Bei einer Online-Anmeldung entfällt diese Gebühr. Wird durch die Westfälische Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 15,00 € fällig. Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 100%ige Ermäßigung. A) Elementare Musikpädagogik für Kinder ab 2 Jahren Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate Musikzwerge 45 Min. pro Woche mit Begleitperson Laufzeit: 1 Jahr 5 – 8 288,00 € 24,00 € Musikalische Früherziehung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 2 Jahre 6 – 15 288,00 € 24,00 € Musikalische Grundausbildung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr 6 – 15 288,00 € 24,00 € Musikalische Grundausbildung in Schulklassen 45 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr Schulklasse 156,00 € 13,00 € JEKISS-Chor 45 Min. pro Woche Laufzeit: Grundschulzeit Ab 15 90,00 € 7,50 € Instrumentenkarussell 45 Min. pro Woche inkl. Leihgebühr für die Instrumente Laufzeit: 6 Monate 4 je Instrument Für 6 Monate: 243,00 € 40,50 € A) Elementare Musikpädagogik für Kinder ab 2 Jahren Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Musikzwerge 45 Min. pro Woche mit Begleitperson Laufzeit: 1 Jahr 5 – 8 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € Musikalische Früherziehung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 2 Jahre 6 – 15 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € Musikalische Grundausbildung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr 6 – 15 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € Musikalische Grundausbildung in Schulklassen 45 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr Schulklasse 164,40 € 13,70 € 172,80 € 14,40 € 176,40 € 14,70 € JEKISS-Chor 45 Min. pro Woche Laufzeit: Grundschulzeit Ab 15 98,40 € 8,20 € 104,40 € 8,70 € 106,80 € 8,90 € Instrumentenkarussell 45 Min. pro Woche inkl. Leihgebühr für die Instrumente Laufzeit: 6 Monate 4 je Instrument Für 6 Monate: 259,20 € 43,20 € Für 6 Monate: 272,40 € 45,40 € Für 6 Monate: 278,40 € 46,40 € Regelungen Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote. Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur die Anmeldegebühr. Regelungen Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Eltern Zahlungspflichtige haben ein Sonderabmeldekündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote. Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur die Anmeldegebühr. B) Instrumental- und Vokalunterricht Dauer pro Woche Jahresgebühr Monatsrate Einzelunterricht 30 Min. 822,00 € 68,50 € 45 Min. 1.188,00 € 99,00 € 2er-Gruppe 45 Min. 672,00 € 56,00 € 3er-Gruppe 45 Min. 504,00 € 42,00 € 60 Min. 672,00 € 56,00 € 4er- bis 6er- Gruppe 45 Min. 426,00 € 35,50 € 60 Min. 564,00 € 47,00 € 7er- bis 9er- Gruppe 45 Min. 330,00 € 27,50 € B) Instrumental- und Vokalunterricht Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Dauer pro Woche Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Einzelunterricht 30 Min. 892,80 € 74,40 € 956,40 € 79,70 € 975,60 € 81,30 € 45 Min. 1.290,00 € 107,50 € 1.381,20 € 115,10 € 1.410,00 € 117,50 € 2er-Gruppe 45 Min. 716,40 € 59,70 € 766,80 € 63,90 € 782,40 € 65,20 € 3er-Gruppe 45 Min. 537,60 € 44,80 € 576,00 € 48,00 € 588,00 € 49,00 € 60 Min. 716,40 € 59,70 € 766,80 € 63,90 € 782,40 € 65,20 € 4er- bis 6er- Gruppe 45 Min. 454,80 € 37,90 € 487,20 € 40,60 € 498,00 € 41,50 € 60 Min. 601,20 € 50,10 € 644,40 € 53,70 € 657,60 € 54,80 € 7er- bis 9er- Gruppe 45 Min. 351,60 € 29,30 € 376,80 € 31,40 € 385,20 € 32,10 € 60 Min. 438,00 € 36,50 € Klassenunterricht an allgemeinbildenden Schulen In Absprache mit den Schulen 9,00 € bis 36,00 € Regelungen für Kinder und Jugendliche Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Für Inhaber/-innen des Münsterpasses Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr beim zweiten Kind um 20 %, beim dritten Kind um 40 %, beim vierten Kind um 60 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. Kostenloser Ensembleunterricht Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt E) kostenlos. Regelungen für Erwachsene Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Erwachsenenzuschlag Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % erhoben. Bei Kindergeldbezug Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. Bei Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte Es wird auf die Erhebung des Erwachsenenzuschlags ab Vorlage der Ehrenamtskarte NRW in der Westfälischen Schule für Musik verzichtet. Zu Beginn des Schuljahres (01.02. bzw. 01.08 eines Jahres) ist die Ehrenamtskarte in der Westfälischen Schule für Musik vorzuzeigen. Bei Inhaber/-innen des Münsterpasses Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt E). Zusätzliches Unterrichtsangebot Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit 45 Min./14tägig Einzelunterricht zum Preis von 72,00 € zu wählen. 60 Min. 469,20 € 39,10 € 502,80 € 41,90 € 513,60 € 42,80 € Klassenunterricht an allgemeinbildenden Schulen In Absprache mit den Schulen 9,60 € bis 38,40 € 10,30 € bis 41,10 € 10,60 € bis 42,00 € Regelungen für Kinder und Jugendliche Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Für Inhaber/-innen des Münster-Passes Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr beim zweiten Kind um 20 %, beim dritten Kind um 40 %, beim vierten Kind um 60 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. Kostenloser Ensembleunterricht Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt E) kostenlos. Regelungen für Erwachsene Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Erwachsenenzuschlag Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % erhoben. Bei Kindergeldbezug Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. Bei Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte Es wird auf die Erhebung des Erwachsenenzuschlags ab Vorlage der Ehrenamtskarte NRW in der Westfälischen Schule für Musik verzichtet. Zu Beginn des Schuljahres (01.02. bzw. 01.08 eines Jahres) ist die Ehrenamtskarte in der Westfälischen Schule für Musik vorzuzeigen. Bei Inhaber/-innen des Münster-Passes Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt E). Zusätzliches Unterrichtsangebot Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit,14-tägig Einzelunterricht zu wählen. Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 45 Min./14-tägig 938,40 € 78,20 € 1.004,40 € 83,70 € 1.024,80 € 85,40 € 60 Min./14-tägig 1.250,40 € 104,20 € 1.338,00 € 111,50 € 1.365,60 € 113,80 € C) Projekt JeKits, Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt Das Projekt JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen) wird von der Landesregierung NRW gefördert. Die Landesregierung legt die Gebühren bzw. den Rahmen für Gebühren fest. Das Projekt wird basierend auf einem Vertrag mit der Landesregierung NRW bzw. dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Kooperationen zwischen der Westfälischen Schule für Musik und den Schulen durchgeführt. Zukünftig wird JeKits 3 (3. Schuljahr) und JeKits 4 (4. Schuljahr) ebenfalls über das Projekt gefördert. Jahresgebühr Monatsrate JeKits 1 0,00 € 0,00 € JeKits 2 312,00 € 26,00 € JeKits 3 312,00 € 26,00 € JeKits 4 312,00 € 26,00 € Regelungen Kostenlose Leihgabe der Instrumente Das Guthaben für Bildung und Teilhabe ist vor der Sozialbefreiung durch den Münsterpass anzurechnen. 100,00 % Sozialbefreiungen durch den Münsterpass für Unterricht JeKits 2, 3 und 4 und 50,00 % Sozialbefreiungen durch den Münsterpass für Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt. Eine vollständige bzw. teilweise Befreiung von den Beitragszahlungen ist bei Empfängern von: - Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, - Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII - Wohngeld nach Wohngeldgesetz - Kinderzuschlägen nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes - Ausbildungsbeihilfen und - Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz möglich. Der Nachweis über die Berechtigung der Beitragsbefreiung ist anhand eines behördlichen Bescheides durch den Erziehungsberechtigten mit Anmeldung zu erbringen. Geschwisterermäßigung Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig zahlungspflichtig an dem Projekt JeKits teil, fällt der volle Elternbeitrag nur für das erste Kind an. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%, soweit nicht eine vollständige Beitragsbefreiung aus den oben genannten Gründen möglich ist. Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen aus dem Angebot der Westfälischen Schule für Musik ist nicht möglich. C) Projekt JeKits, Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt Das Projekt JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen) wird von der Landesregierung NRW gefördert. Die Landesregierung legt die Gebühren bzw. den Rahmen für Gebühren fest. Das Projekt wird basierend auf einem Vertrag mit der Landesregierung NRW bzw. dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Kooperationen zwischen der Westfälischen Schule für Musik und den Schulen durchgeführt. Zukünftig wird JeKits 3 (3. Schuljahr) und JeKits 4 (4. Schuljahr) ebenfalls über das Projekt gefördert. Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.02. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate JeKits 1 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € JeKits 2 312,00 € 26,00 € 312,00 € 26,00 € 312,00 € 26,00 € JeKits 3 339,60 € 28,30 € 363,60 € 30,30 € 372,00 € 31,00 € JeKits 4 339,60 € 28,30 € 363,60 € 30,30 € 372,00 € 31,00 € Regelungen Kostenlose Leihgabe der Instrumente Das Guthaben für Bildung und Teilhabe ist vor der Sozialbefreiung durch den Münster-Pass anzurechnen. 100,00 % Sozialbefreiungen durch den Münster-Pass für Unterricht JeKits 2, 3 und 4 und 50,00 % Sozialbefreiungen durch den Münster-Pass für Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt. Eine vollständige bzw. teilweise Befreiung von den Beitragszahlungen ist bei Empfängern von: - Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, - Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII - Wohngeld nach Wohngeldgesetz - Kinderzuschlägen nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes - Ausbildungsbeihilfen und - Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz möglich. Der Nachweis über die Berechtigung der Beitragsbefreiung ist anhand eines behördlichen Bescheides durch den Erziehungsberechtigten mit Anmeldung zu erbringen. Geschwisterermäßigung Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig zahlungspflichtig an dem Projekt JeKits teil, fällt der volle Elternbeitrag nur für das erste Kind an. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%, soweit nicht eine vollständige Beitragsbefreiung aus den oben genannten Gründen möglich ist. Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen aus dem Angebot der Westfälischen Schule für Musik ist nicht möglich. D) Instrumental- und Vokalunterricht Jugendakademie Dauer pro Woche Jahresgebühr Monatsrate Hauptfach - Einzelunterricht 60 Min. 1.188,00 € 99,00 € Nebenfach – Einzelunterricht (obligatorisch nur mit Hauptfach möglich) 30 Min. kostenfrei kostenfrei Regelungen für Jugendliche und Erwachsene Für Inhaber/-innen des Münsterpasses Es wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt. Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr beim zweiten Kind um 20 %, beim dritten Kind um 40 %, beim vierten Kind um 60 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsunterricht Für Teilnehmer/-innen der Jugendakademie ist ab dem 13. Lebensjahr die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt E) verpflichtend und für alle kostenlos. Keine Abmeldegebühr Bei Beendigungen im laufendem Schulhalbjahr werden keine Abmeldegebühren berechnet. D) Instrumental- und Vokalunterricht Jugendakademie Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Dauer pro Woche Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Hauptfach - Einzelunterricht 60 Min. 1.290,00 € 107,50 € 1.381,20 € 115,10 € 1.410,00 € 117,50 € Nebenfach – Einzelunterricht (obligatorisch nur mit Hauptfach möglich) 30 Min. kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei Regelungen für Jugendliche und Erwachsene Für Inhaber/-innen des Münster-Passes Es wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt. Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr beim zweiten Kind um 20 %, beim dritten Kind um 40 %, beim vierten Kind um 60 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsunterricht Für Teilnehmer/-innen der Jugendakademie ist ab dem 13. Lebensjahr die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt E) verpflichtend und für alle kostenlos. Keine Abmeldegebühr Bei Beendigungen im laufendem Schulhalbjahr werden keine Abmeldegebühren berechnet. E) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer Jahresgebühr Monatsrate Chor, pro 15 Min. 36,00 € 3,00 € 2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach Tarifen für Gruppenunterrichte 10 bis 19 Teilnehmende 198,00 € 16,50 € 20 und mehr Teilnehmende 162,00 € 13,50 € Ergänzungsfächer: Musik hören und verstehen (Musiktheorie und –improvisation) 294,00 € 24,50 € Regelungen Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder-, Jugendliche und Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Die Teilnahme an Ensembles kann durch eine Entscheidung der Schulleitung mit Bestätigung durch die Verwaltungsleitung für Externe kostenfrei sein, wenn die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist. E) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Chor, pro 15 Min. 38,40 € 3,20 € 42,00 € 3,50 € 43,20 € 3,60 € 2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach Tarifen für Gruppenunterrichte Gebühren richten sich nach Tarifen für Gruppenunterrichte Gebühren richten sich nach Tarifen für Gruppenunterrichte 10 bis 19 Teilnehmende 216,00 € 18,00 € 231,60 € 19,30 € 236,40 € 19,70 € 20 und mehr Teilnehmende 176,40 € 14,70 € 189,60 € 15,80 € 194,40 € 16,20 € Ergänzungsfächer: Musik hören und verstehen (Musiktheorie und -improvisation) 319,20 € 26,60 € 342,00 € 28,50 € 349,20 € 29,10 € Regelungen Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder-, Jugendliche und Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Die Teilnahme an Ensembles kann durch eine Entscheidung der Schulleitung mit Bestätigung durch die Verwaltungsleitung für Externe kostenfrei sein, wenn die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist. F) Gebühren für Leihinstrumente Dauer Jahresgebühr Monatsrate Instrumentengruppe 1: Bongos, einfache Holz- und Plastikblockflöten Jedes Jahr 60,00 € 5,00 € Instrumentengruppe 2: Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2), Querflöte (Anfänger), Kornett, Trompete, hochwertige Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr und weitere Jahre 120,00 € 144,00 € 168,00 € 168,00 € 10,00 € 12,00 € 14,00 € 14,00 € Instrumentengruppe 3: Querflöte, Horn, Posaune, Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1), Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe, Akkordeon, Stagepiano 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr und weitere Jahre 168,00 € 192,00 € 216,00 € 216,00 € 14,00 € 16,00 € 18,00 € 18,00 € Instrumentengruppe 4: Harfe Jedes Jahr 264,00 € 22,00 € Instrumentengruppe 5: Instrumente für den Einsatz in JeKits- Schulkooperationen Grundschul- zeit 0,00 € 0,00 € F) Gebühren für Mietinstrumente Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Instrumentengruppe 1: Anfänger- und Kunststoffblockflöten (Sopran, Alt, Tenor, Bass), Bongos, Cajons, einfache Mikrofone & technisches Equipment 60,00 € 5,00 € 60,00 € 5,00 € 72,00 € 6,00 € Instrumentengruppe 2: Höherwertige Blockflöten aus Holz (Alt, Tenor, Bass, Großbass, Subbass/ Kontrabass), einfache Anfängervioline und –viola (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Anfängergitarre (1/4, 1/2, 3/4, 7/8, 4/4), Oud, hochwertige Mikrofone & technisches Equipment 132,00 € 11,00 € 144,00 € 12,00 € 144,00 € 12,00 € Instrumentengruppe 3: Höherwertige Anfängervioline und –viola (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), einfaches Anfängercello (1/8, 1/4, 1/2), einfacher Kontrabass (1/8, 1/4, 1,2), Trompete, Kornett, Hochwertige Gitarren (4/4), Keyboard, einfaches Stagepiano, einfaches Bb-Horn (MTP), Kinderposaune, einfaches Tenorhorn 156,00 € 13,00 € 168,00 € 14,00 € 168,00 € 14,00 € Instrumentengruppe 4: Stagepiano, Anfängerakkordeon, Querflöte, Höherwertiges Anfängercello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4, 7/8) Violine (4/4), Bratsche (4/4), Anfängersaxofon, A-, Bb und C- Klarinette 192,00 € 16,00 € 204,00 € 17,00 € 216,00 € 18,00 € Instrumentengruppe 5: Höherwertiges Saxofon, ausgewählte, höherwertige Violine (4/4), Doppelhorn, Tuba, Bassklarinette, Kontrafagott, Akkordeon für Fortgeschrittene 216,00 € 18,00 € 228,00 € 19,00 € 240,00 € 20,00 € Instrumentengruppe 6: Harfe 288,00 € 24,00 € 312,00 € 26,00 € 324,00 € 27,00 € Instrumentengruppe 7: Instrumente für den Einsatz in JeKits- Schulkooperationen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,00 € 0,00 € 0,00 € Kurzausleihe: Einmalige Miete für eine maximal zweiwöchige Ausleihe für Konzerte durch Lehrkräfte, Externe, Studierendenorchester usw. 30,00 € 32,00 € 33,00 € Regelungen Die Überlassungszeit für Instrumente ist unbefristet. Die Westfälische Schule für Musik kann bei Bedarf mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (beginnend zum 1. des Folgemonats) das Instrument zurückfordern. Vorrangig werden Instrumente an Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik ausgeliehen. Instrumentenausleihen an Externe sind zulässig, solange sie nicht den Betrieb der Westfälischen Schule für Musik einschränken. Die Ausleihgebühren für Externe regelt sich entsprechend dieser Satzung zuzüglich eines Aufschlages von 20% sowie zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Die Ausleihe von Instrumenten kann durch eine Entscheidung der Schulleitung kostenfrei sein, wenn die Ausleihe für Teilnehmer/-innen von Ensembles der Westfälischen Schule für Musik erfolgt und die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist oder wenn es der strategischen Ausrichtung der Westfälischen Schule für Musik förderlich ist. Abrechnung Die Gebühr für Leihinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist monatsweise möglich. Regelungen Die Überlassungszeit für Instrumente ist unbefristet (Ausnahme Kurzausleihe). Die Westfälische Schule für Musik kann bei Bedarf mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (beginnend zum 1. des Folgemonats) das Instrument zurückfordern. Vorrangig werden Instrumente an Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik ausgeliehen. Instrumentenausleihen an Externe sind zulässig, solange sie nicht den Betrieb der Westfälischen Schule für Musik einschränken. Die Mietgebühren für Externe regelt sich entsprechend dieser Satzung zuzüglich eines Aufschlages von 20% sowie zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Die Ausleihe von Instrumenten kann durch eine Entscheidung der Schulleitung kostenfrei sein, wenn die Ausleihe für Teilnehmer/-innen von Ensembles der Westfälischen Schule für Musik erfolgt und die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist oder wenn es der strategischen Ausrichtung der Westfälischen Schule für Musik förderlich ist. Abrechnung Die Gebühr für Mietinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird für die genaue Dauer der Nutzung berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist jederzeit – während der Öffnungszeiten des Instrumenten- und Medienservices - möglich.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0295/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.08.2024
- Erstellt
- 25.04.2024 11:42