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V/0295/2024

Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik

Vorlagen 09.08.2024

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Anlage_1_Schulordnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_3_Synopse_Schulordnung

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Ansehen

Anlage_2_Gebuehrensatzung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_4_Synopse_Gebuehrensatzung

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Ansehen

Anlage_1_Schulordnung

13407 Zeichen

V/0295/2024 Anlage 1 
 
Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster 
vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 158) 
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197) 
und der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226) 
und der 3. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 170) 
und der 4. Änderungssatzung vom 14.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188) 
und der 5. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 23 S. 194) 
und der 6. Änderungssatzung vom 11.09.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. XX S. XX) 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 
11.09.2024 beschlossen: 
 
§ 1 Aufgabe der Musikschule 
Die Musikschule führt Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heran und fördert sie 
individuell. Darüber hinaus will die Musikschule besondere Begabungen frühzeitig erkennen und 
angemessen ausbilden. Die Unterrichtsziele und -inhalte orientieren sich am Strukturplan und den 
Rahmenlehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM). 
 
§ 2 Unterrichtsangebote 
Die Westfälische Schule für Musik bietet 
 
(1) Elementare Musikpädagogik 
•    für Vorschulkinder: Musikzwerge und Musikalische Früherziehung 
•    für Grundschulkinder: Musikalische Grundausbildung, JEKISS-Chor und Instrumentenkarussell 
Unterrichtsform: Gruppenunterricht 
(2) Instrumental- und Vokalausbildung 
Unterrichtsformen: Einzel-, Gruppen- und Klassenunterricht (inkl. „JeKits – Jedem Kind Instrumente, 
Tanzen, Singen“) 
(3) Ensemble-Ausbildung 
Kammermusik mit verschiedenen Ensembles, Sing- und Spielkreise, Chöre, Bands, Combos und 
Orchester 
(4) Musiktheoretische Ausbildung 
Gehörbildung, Musiklehre, Musiktheorie 
(5) Studienvorbereitende Ausbildung/Jugendakademie 
Studienvorbereitung, Begabtenförderung 
(6) Projektbereich 
Zeitlich begrenzte Angebote: Kurse, Workshops und Projekte (siehe § 12) 
 
§ 3 Unterricht 
(1) Alle Schüler/-innen der Musikschule sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. 
(2) Alle Schüler/-innen müssen bei Aufnahme des Instrumentalunterrichtes ein geeignetes Instrument 
zur Verfügung haben. Aus dem Bestand der Westfälischen Schule für Musik können Instrumente 
gegen Gebühr gemietet werden. 
(3) Allen Schüler/-innen wird die Teilnahme an mindestens einem Ensemble der Musikschule 
empfohlen bzw. einem anderen ergänzenden Unterrichtsangebot. Nach Familie und Schule hat die 
Teilnahme am Unterricht sowie den empfohlenen Ensembles Priorität. Die Zusammenstellung der 
Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte. 
(4) Bei Unterrichtsversäumnis oder Krankheit hat der Schüler/die Schülerin bzw. die Eltern 
unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, den Lehrer/die Lehrerin oder die Verwaltung der 
Westfälischen Schule für Musik zu benachrichtigen. Versäumte Unterrichtsstunden werden nach

Möglichkeit nachgegeben, wenn mindestens zwei Unterrichtstage vorher Mitteilung erfolgt ist und der 
Schulbetrieb dies zulässt. 
(5) Fällt der Unterricht infolge Verhinderung einer Lehrkraft oder aufgrund eines unvorhergesehenen 
Ereignisses aus, so besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichtes. Eventuelle Ansprüche 
auf eine Ermäßigung des Schulgeldes werden durch die Gebührensatzung geregelt. 
(6) Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichtes. 
 
§ 4 Schuljahr 
(1) Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden 
Jahres. Es gliedert sich in zwei Schulhalbjahre: 
•    1. Schulhalbjahr: 1. August bis 31. Januar 
•    2. Schulhalbjahr: 1. Februar bis 31. Juli. 
Abweichend hiervon ist das Schuljahr der Jugendakademie. Es beginnt am 01. Oktober und endet am 
30. September des darauffolgenden Jahres 
(2) Die Erteilung von Unterricht an "beweglichen" Ferientagen ist gebunden an die Verfügbarkeit von 
Unterrichtsräumen an allgemeinbildenden Schulen. 
(3) Die Erteilung von Unterricht an regionalen Feiertagen (z. B. Rosenmontag) ist abhängig von den 
Regelungen, die für den gesamten Bereich der Stadtverwaltung Münster getroffen werden. 
 
§ 5 Anmeldung, Austritt und Abmeldung 
(1) An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Verwaltung der Westfälischen Schule 
für Musik zu richten. An- und Abmeldungen per E-Mail können nur angenommen werden, wenn sie an 
die E-Mail-Adresse musikschule@stadt-muenster.de gesendet werden. Sie werden durch die 
Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. 
Ausgenommen von der Schriftform ist die Online-An- und Abmeldung über die Internetseite der 
Westfälischen Schule für Musik. 
Online-Anmeldungen stellen ein Angebot des Kunden dar. Dieses kann bis zum übernächsten Beginn 
des Schulhalbjahres seitens der Westfälischen Schule für Musik angenommen werden. Die 
Unterrichtsvereinbarung kommt erst mit der Bestätigung des Unterrichts durch die Westfälische Schule 
für Musik zu Stande. Voraussetzung hierfür ist, dass der angeforderte Unterricht dem angebotenen 
Unterricht entspricht. Sollte der Online-Anmeldung seitens der Westfälischen Schule für Musik nicht 
entsprochen werden können, bietet sie der Kundin/dem Kunden ein alternatives Angebot an. Mit der 
Online-Anmeldung wird ein Kundenkonto eingerichtet und die Datenschutzbestimmungen festgelegt. 
Es gelten weiter die gesetzlichen Vorgaben zum Online-Recht. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung 
einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über Aufnahme, 
Klasseneinteilung sowie Unterrichtsform (Einzel-/Gruppen-/Ensembleunterricht) entscheidet die 
Fachbereichsleitung bzw. bei Jugendakademie das Leitungsteam der Jugendakademie nach 
Abstimmung mit Eltern und Schüler/-innen im Rahmen freier Kapazitäten sowie nach pädagogischen 
Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Im Laufe der Ausbildung kann eine 
Änderung der Unterrichtsform sinnvoll und notwendig sein. 
(2) Anmeldungen zur Elementaren Musikpädagogik, zum Instrumental- und Vokalunterricht sowie zu 
Ensemble und Ergänzungsfächer als auch zum Projekt JeKits sind auch während des laufenden 
Schuljahres möglich. Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zu Schulhalbjahresbeginn. Während des 
Schulhalbjahres ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule 
gegeben sind. 
Die Anmeldung für „JEKISS“ und „JeKits“ sind befristet bis zum Ende des 4. Schuljahres (Ende der 
Grundschulzeit) und enden dann automatisch. 
(3) Abmeldungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres bzw. beim Projekt „JeKits“ zum Ende des 
Schuljahres möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens zwei Monate vorher schriftlich 
zugegangen sein. In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung oder die Verwaltungsleitung der 
Musikschule Ausnahmen zulassen. Zu diesen Fällen gehören z.B. Lehrerwechsel, Wegzug, schulische 
oder familiäre Belange sowie Krankheit. Ausnahmen können außerdem zugelassen werden, wenn der 
frei werdende Unterrichtsplatz direkt neu besetzt werden kann. 
Bei der Jugendakademie endet der Unterricht und die Unterrichtsvereinbarung automatisch zum Ende 
des Abiturjahrgangs und dann zum 30.09.. Ansonsten ist eine Abmeldung für die Jugendakademie 
zum Ende des Folgemonats möglich.

Bei „JEKISS“ und „JeKits“ enden die Vereinbarungen automatisch zum Ende des 4. Schuljahres (Ende 
der Grundschulzeit). 
(4) In den Fächern der Elementaren Musikpädagogik "Musikzwerge", "Musikalische Früherziehung", 
"Musikalische Grundausbildung", „JEKISS-Chor“ sowie der Erstaufnahme einer instrumentalen oder 
vokalen Ausbildung ist es möglich, das Unterrichtsverhältnis innerhalb der ersten zwei Monate nach 
Beginn des Unterrichtes ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Abmeldung zu beenden. 
(5) Um angesichts der begrenzten Kapazität lange Wartezeiten zu vermeiden, kann der 
Unterrichtsvertrag bei Erreichen der Leistungsgrenze oder auch, wenn eine regelmäßige 
Einzelbetreuung durch eine Lehrkraft nicht mehr zwingend erforderlich ist, von der Westfälischen 
Schule für Musik spätestens zwei Monate vor Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden. Nach 
Möglichkeit wird ein Alternativangebot unterbreitet. 
 
§ 6 Ausschluss 
(1) Unterrichtsversäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung sowie offensichtlich mangelhafte 
Unterrichtsvorbereitung können im Wiederholungsfalle nach vorausgegangener Verwarnung den 
Ausschluss von der Schule zur Folge haben. 
(2) Wiederholte Verstöße gegen die Bestimmung der Schulordnung bzw. der jeweils gültigen 
Hausordnung können nach vorausgegangener Verwarnung den Ausschluss nach sich ziehen. 
(3) Werden die Gebühren drei Monate in Folge nicht gezahlt, kann das Unterrichtsverhältnis durch die 
Westfälische Schule für Musik beendet werden. 
 
§ 7 Gebühren 
Für den Unterricht und die Bereitstellung von Instrumenten werden Gebühren nach einer besonderen 
Gebührensatzung erhoben. 
 
§ 8 Jahresvorspiel 
Einmal im Schuljahr wird bei allen Schüler/-innen in der Instrumental- und Vokalausbildung die 
individuelle Jahresentwicklung in Form eines Jahresvorspiels betrachtet. An den Jahresvorspielen 
oder vergleichbaren Formaten nehmen, mit Ausnahme der Jugendakademie, alle Schüler/-innen teil, 
die mindestens seit einem Jahr von der gleichen Lehrerin/dem gleichen Lehrer unterrichtet werden. 
Für Jungstudierende gilt die verpflichtende Teilnahme an öffentlichen Konzerten im Rahmen der 
Jugendakademie als Leistungsnachweis. Für erwachsene Schüler/-innen ist die Teilnahme am 
Jahresvorspiel freiwillig. Im zeitlichen Zusammenhang mit den Jahresvorspielen kann ein beratendes 
Gespräch zwischen dem Lehrer/der Lehrerin und dem Schüler/der Schülerin bzw. ihren gesetzlichen 
Vertretern vereinbart werden.  
§ 9 Hausordnung 
Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist zu beachten. 
 
§ 10 Unterrichtsstätten 
(1) Der Unterricht wird in den Räumen der Westfälischen Schule für Musik oder von der Stadt Münster 
zur Verfügung gestellten Räumen erteilt (Ausnahmen: Jugendakademie und Projektbereich). Der 
Unterricht kann auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für 
Musik mit Dritten auch in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. 
(2) Der Unterricht der Jugendakademie wird in den Räumen der Westfälischen Schule für Musik oder 
der Musikhochschule Münster erteilt. 
(3) Die Kurse und Workshops des Projektbereichs finden in den von den Dozierenden festgelegten 
Räumlichkeiten statt. 
(4) Der Unterricht wird regelmäßig als Präsenzunterricht durchgeführt. In Einzelfällen kann im 
Einvernehmen zwischen der Westfälischen Schule für Musik, der Lehrkraft und dem Schüler/der 
Schülerin bzw. des gesetzlichen Vertreters des Schülers/der Schülerin der Unterricht digital, im 
Internet oder im öffentlichen Raum gleichwertig und zeitlich begrenzt durchgeführt werden. 
Einzelfälle können vorliegen, wenn 
•    die Räume der Westfälischen Schule für Musik bzw. der Kooperationspartner zur Nutzung nicht zur 
Verfügung stehen,

•    der Weg zu den Unterrichtsstätten erheblich erschwert ist, 
•    die Lehrkraft oder der Schüler/die Schülerin persönlich verhindert sind die Unterrichtsstätten 
aufzusuchen, aber sonst in der Lage ist, den Unterricht durchzuführen/wahrzunehmen oder wenn mit 
dem Unterricht im virtuellen oder öffentlichen Raum ein besonderes künstlerisches und/oder 
pädagogisches Ziel verfolgt wird, 
•    auf Wunsch des Schülers/der Schülerin, sofern eine Lehrkraft mit entsprechender medialer 
Erfahrung und Ausrüstung zur Verfügung steht und Einvernehmen besteht. 
 
§ 11 Veranstaltungen 
Öffentliche und interne Veranstaltungen mit Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik sind 
einschließlich der notwendigen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme und das 
aktive Mitwirken der Schüler/-innen wird erwartet. 
Die Westfälische Schule für Musik ist berechtigt von öffentlichen Veranstaltungen (alle 
Veranstaltungen, die öffentlich kommuniziert werden) Film-, Bild- und Tonaufzeichnungen anzufertigen 
und zu ihrem Eigenbedarf und ihrer Selbstdarstellung zu verwenden (inklusive Weitergabe an Medien 
zur Veröffentlichung und Speicherung im Bildarchiv). Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Für interne 
Veranstaltungen (z.B. Vorspiele) wird durch die Westfälische Schule für Musik eine separate 
Einwilligung eingeholt. 
Für die Schüler/-innen der Jugendakademie gilt die zwischen der Westfälischen Wilhelms-Universität 
Münster (Musikhochschule Münster) und den Erziehungsberechtigten getroffenen gesonderten 
Regelungen zu Film, Bild- und Tonaufnahmen. 
 
§ 12 Geltungsbereich 
Die Unterrichtsangebote der Westfälischen Schule für Musik richten sich vorrangig an alle Einwohner/-
innen der Stadt Münster. 
Die Unterrichtsangebote der Jugendakademie richten sich an besonders begabte Schüler/-innen, 
vorrangig der Stadt Münster und der Region Westfalen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine 
bestandene Aufnahmeprüfung. 
Für den Projektbereich gelten zusätzlich zur Schulordnung gesonderte Vereinbarungen zwischen 
Kursleitung und Musikschule sowie durch Vermittlung der Musikschule zwischen Kursteilnehmenden 
und Kursleitung. 
 
§ 13 Inkrafttreten 
Diese Schulordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Anlage A

2723 Zeichen

Anlage A zur V/0295/2024 
Kurzüberblick 
Die Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik wird überwiegend redaktionell angepasst. 
Die Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik ist zum Zweck der Gebührenerhöhung 
und mit einzelnen redaktionellen Änderungen geändert worden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Westfälische Schule für Musik versteht sich als kulturelles Zentrum und unterstützt daher das 
ISM-Ziel: 
Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung 
entwickeln. 
Weiter ist die Westfälische Schule für Musik ein wesentlicher Partner um das folgende ISM-Ziel 
zu erreichen: 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 
enthalten? 
 Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Westfälische Schule für Musik wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet. 
Grundlagen der Arbeit der Westfälischen Schule für Musik sind: 
 Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen e.V.  (VdM) seit 1952 (Leitbild, Richt-
linien und Strukturplan des VdMs) 
 Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städtetag – Umsetzung KGSt-Gutachten 
Musikschule (2012) 
 Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes 
Nordrhein-Westfalen zum Förderprojekt JeKits (Jedem Kind instrumente, tanzen, singen) 
 Kooperationsvereinbarung der Westfälischen Schule für Musik mit Schulen in Münster im 
Bereich JEKISS (Jedem Kind seine Stimme) und Klassenmusizieren 
 Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur macht Stark – Musik leben III“ sowie 
Miniprojekte – JEKISS DaZ - in denen kulturelle Integration sozial benachteiligter und ge-
flüchteter Kinder und Jugendlichen erfolgt 
 Vertrag zur gemeinsamen initiierten „Jugendakademie“ zwischen der Uni Münster / Musik-
hochschule und der Stadt Münster/ Westfälische Schule für Musik

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage hat keine unmittelbare Relevanz zu den Querschnittsthemen.

Anlage_3_Synopse_Schulordnung

23460 Zeichen

V/0295/2024 Anlage 3 
 
Synopse der „Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster“ 
Schulordnung aktuell Schulordnung 
Neue Fassung (Änderungen sind in Rot 
hervorgehoben, sollte kein Text enthalten 
sein, bleibt die bisherige Fassung) 
vom 19.12.1997 
(Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 158) 
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 
20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 
S. 197) 
und der 2. Änderungssatzung vom 
13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 
S. 226) 
und der 3. Änderungssatzung vom 
11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 
S. 170) 
und der 4. Änderungssatzung vom 
14.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 
S. 188) 
und der 5. Änderungssatzung vom 
23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 
23 S. 194) 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom 
14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), zuletzt 
geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 
11.04.2019 (GV. NRW. S. 202), hat der Rat 
der Stadt Münster die nachstehende Satzung 
am 17.12.1997 beschlossen: 
 
vom 19.12.1997 
(Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 158) 
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 
20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 
S. 197) 
und der 2. Änderungssatzung vom 
13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 
S. 226) 
und der 3. Änderungssatzung vom 
11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 
S. 170) 
und der 4. Änderungssatzung vom 
14.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 
S. 188) 
und der 5. Änderungssatzung vom 
23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 
23 S. 194) 
und der 6. Änderungssatzung vom 
11.09.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 
XX S. XX) 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom 
14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat 
der Stadt Münster die nachstehende Satzung 
am 11.09.2024 beschlossen: 
 
§ 1 Aufgabe der Musikschule 
Die Musikschule führt Kinder, Jugendliche 
und Erwachsene an die Musik heran und 
fördert sie individuell. Darüber hinaus will die 
Musikschule besondere Begabungen 
frühzeitig erkennen und angemessen 
ausbilden. Die Unterrichtsziele und -inhalte 
orientieren sich am Strukturplan und den 
Rahmenlehrplänen des Verbandes deutscher 
Musikschulen (VdM). 
 
 
§ 2 Unterrichtsangebote 
Die Westfälische Schule für Musik bietet 
 
(1) Elementare Musikpädagogik 
•    für Vorschulkinder: Musikzwerge und 
Musikalische Früherziehung

•    für Grundschulkinder: Musikalische 
Grundausbildung, JEKISS-Chor und 
Instrumentenkarussell 
Unterrichtsform: Gruppenunterricht 
(2) Instrumental- und Vokalausbildung 
Unterrichtsformen: Einzel-, Gruppen- und 
Klassenunterricht (inkl. „JeKits – Jedem Kind 
Instrumente, Tanzen, Singen“) 
(3) Ensemble-Ausbildung 
Kammermusik mit verschiedenen Ensembles, 
Sing- und Spielkreise, Chöre, Bands, Combos 
und Orchester 
(4) Musiktheoretische Ausbildung 
Gehörbildung, Musiklehre, Musiktheorie 
(5) Studienvorbereitende 
Ausbildung/Jugendakademie 
Studienvorbereitung, Begabtenförderung 
(6) Projektbereich 
Zeitlich begrenzte Angebote: Kurse, 
Workshops und Projekte (siehe § 12) 
 
§ 3 Unterricht 
(1) Alle Schüler/-innen der Musikschule sind 
zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht 
verpflichtet. 
(2) Alle Schüler/-innen müssen bei Aufnahme 
des Instrumentalunterrichtes ein geeignetes 
Instrument zur Verfügung haben. Aus dem 
Bestand der Westfälischen Schule für Musik 
können Instrumente gegen Gebühr 
ausgeliehen werden. 
(3) Allen Schüler/-innen wird die Teilnahme an 
mindestens einem Ensemble der Musikschule 
empfohlen bzw. einem anderen ergänzenden 
Unterrichtsangebot. Nach Familie und Schule 
hat die Teilnahme am Unterricht sowie den 
empfohlenen Ensembles Priorität. Die 
Zusammenstellung der Ensembles erfolgt 
durch die Fachlehrkräfte. 
(4) Bei Unterrichtsversäumnis oder Krankheit 
hat der Schüler/die Schülerin bzw. die Eltern 
unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, 
den Lehrer/die Lehrerin oder die Verwaltung 
der Westfälischen Schule für Musik zu 
benachrichtigen. Versäumte 
Unterrichtsstunden werden nach Möglichkeit 
nachgegeben, wenn mindestens zwei 
Unterrichtstage vorher Mitteilung erfolgt ist 
und der Schulbetrieb dies zulässt. 
(5) Fällt der Unterricht infolge Verhinderung 
einer Lehrkraft oder aufgrund eines 
unvorhergesehenen Ereignisses aus, so 
besteht kein Anspruch auf Nachholung des 
Unterrichtes. Eventuelle Ansprüche auf eine 
Ermäßigung des Schulgeldes werden durch 
die Gebührensatzung geregelt. 
§ 3 Unterricht 
(1) Alle Schüler/-innen der Musikschule sind 
zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht 
verpflichtet. 
(2) Alle Schüler/-innen müssen bei Aufnahme 
des Instrumentalunterrichtes ein geeignetes 
Instrument zur Verfügung haben. Aus dem 
Bestand der Westfälischen Schule für Musik 
können Instrumente gegen Gebühr gemietet 
werden. 
(3) Allen Schüler/-innen wird die Teilnahme an 
mindestens einem Ensemble der Musikschule 
empfohlen bzw. einem anderen ergänzenden 
Unterrichtsangebot. Nach Familie und Schule 
hat die Teilnahme am Unterricht sowie den 
empfohlenen Ensembles Priorität. Die 
Zusammenstellung der Ensembles erfolgt 
durch die Fachlehrkräfte. 
(4) Bei Unterrichtsversäumnis oder Krankheit 
hat der Schüler/die Schülerin bzw. die Eltern 
unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, 
den Lehrer/die Lehrerin oder die Verwaltung 
der Westfälischen Schule für Musik zu 
benachrichtigen. Versäumte 
Unterrichtsstunden werden nach Möglichkeit 
nachgegeben, wenn mindestens zwei 
Unterrichtstage vorher Mitteilung erfolgt ist 
und der Schulbetrieb dies zulässt. 
(5) Fällt der Unterricht infolge Verhinderung 
einer Lehrkraft oder aufgrund eines 
unvorhergesehenen Ereignisses aus, so 
besteht kein Anspruch auf Nachholung des 
Unterrichtes. Eventuelle Ansprüche auf eine 
Ermäßigung des Schulgeldes werden durch 
die Gebührensatzung geregelt.

(6) Eine Aufsicht besteht nur während des 
Unterrichtes. 
 
(6) Eine Aufsicht besteht nur während des 
Unterrichtes. 
 
§ 4 Schuljahr 
(1) Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 
1. August und endet am 31. Juli des 
darauffolgenden Jahres. Es gliedert sich in 
zwei Schulhalbjahre: 
•    1. Schulhalbjahr: 1. August bis 31. Januar 
•    2. Schulhalbjahr: 1. Februar bis 31. Juli. 
Abweichend hiervon ist das Schuljahr der 
Jugendakademie. Es beginnt am 01. Oktober 
und endet am 30. September des 
darauffolgenden Jahres 
(2) Die Erteilung von Unterricht an 
"beweglichen" Ferientagen ist gebunden an 
die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen an 
allgemeinbildenden Schulen. 
(3) Die Erteilung von Unterricht an regionalen 
Feiertagen (z. B. Rosenmontag) ist abhängig 
von den Regelungen, die für den gesamten 
Bereich der Stadtverwaltung Münster 
getroffen werden. 
 
 
§ 5 Anmeldung, Austritt und 
Abmeldung 
(1) An- und Abmeldung bedürfen der 
Schriftform und sind an die Verwaltung der 
Westfälischen Schule für Musik zu richten. 
An- und Abmeldungen per E-Mail können nur 
angenommen werden, wenn sie an die E-
Mail-Adresse WSfM@Stadt-Muenster.de 
gesendet werden. Sie werden durch die 
Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. 
 
Ausgenommen von der Schriftform ist die 
Online-An- und Abmeldung über die 
Internetseite der Westfälischen Schule für 
Musik. 
Online-Anmeldungen stellen ein Angebot des 
Kunden dar. Dieses kann bis zum 
übernächsten Beginn des Schulhalbjahres 
seitens der Westfälischen Schule für Musik 
angenommen werden. Die 
Unterrichtsvereinbarung kommt erst mit der 
Bestätigung des Unterrichts durch die 
Westfälische Schule für Musik zu Stande. 
Voraussetzung hierfür ist, dass der 
angeforderte Unterricht dem angebotenen 
Unterricht entspricht. Sollte der Online-
Anmeldung seitens der Westfälischen Schule 
für Musik nicht entsprochen werden können, 
bietet sie der Kundin/dem Kunden ein 
alternatives Angebot an. Mit der Online-
Anmeldung wird ein Kundenkonto eingerichtet 
§ 5 Anmeldung, Austritt und 
Abmeldung 
(1) An- und Abmeldung bedürfen der 
Schriftform und sind an die Verwaltung der 
Westfälischen Schule für Musik zu richten. 
An- und Abmeldungen per E-Mail können nur 
angenommen werden, wenn sie an die E-
Mail-Adresse musikschule@stadt-
muenster.de gesendet werden. Sie werden 
durch die Bestätigung der Musikschule 
rechtswirksam. 
Ausgenommen von der Schriftform ist die 
Online-An- und Abmeldung über die 
Internetseite der Westfälischen Schule für 
Musik. 
Online-Anmeldungen stellen ein Angebot des 
Kunden dar. Dieses kann bis zum 
übernächsten Beginn des Schulhalbjahres 
seitens der Westfälischen Schule für Musik 
angenommen werden. Die 
Unterrichtsvereinbarung kommt erst mit der 
Bestätigung des Unterrichts durch die 
Westfälische Schule für Musik zu Stande. 
Voraussetzung hierfür ist, dass der 
angeforderte Unterricht dem angebotenen 
Unterricht entspricht. Sollte der Online-
Anmeldung seitens der Westfälischen Schule 
für Musik nicht entsprochen werden können, 
bietet sie der Kundin/dem Kunden ein 
alternatives Angebot an. Mit der Online-
Anmeldung wird ein Kundenkonto eingerichtet

und die Datenschutzbestimmungen 
festgelegt. Es gelten weiter die gesetzlichen 
Vorgaben zum Online-Recht. Bei 
Minderjährigen ist die Zustimmung einer 
gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen 
Vertreters erforderlich. Über Aufnahme, 
Klasseneinteilung sowie Unterrichtsform 
(Einzel-/Gruppen-/Ensembleunterricht) 
entscheidet die Fachbereichsleitung bzw. bei 
Jugendakademie das Leitungsteam der 
Jugendakademie nach Abstimmung mit Eltern 
und Schüler/-innen im Rahmen freier 
Kapazitäten sowie nach pädagogischen 
Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf Aufnahme 
besteht nicht. Im Laufe der Ausbildung kann 
eine Änderung der Unterrichtsform sinnvoll 
und notwendig sein. 
(2) Anmeldungen zur Elementaren 
Musikpädagogik, zum Instrumental- und 
Vokalunterricht sowie zu Ensemble und 
Ergänzungsfächer als auch zum Projekt 
JeKits sind auch während des laufenden 
Schuljahres möglich. Eine Aufnahme erfolgt in 
der Regel zu Schulhalbjahresbeginn. 
Während des Schulhalbjahres ist eine 
Aufnahme nur möglich, wenn die 
Voraussetzungen seitens der Musikschule 
gegeben sind. 
Die Anmeldung für „JEKISS“ und „JeKits“ sind 
befristet bis zum Ende des 4. Schuljahres 
(Ende der Grundschulzeit) und enden dann 
automatisch. 
(3) Abmeldungen sind nur zum Ende eines 
Schulhalbjahres bzw. beim Projekt „JeKits“ 
zum Ende des Schuljahres möglich. Sie 
müssen der Musikschule spätestens zwei 
Monate vorher schriftlich zugegangen sein. In 
begründeten Einzelfällen kann die 
Schulleitung oder die Verwaltungsleitung der 
Musikschule Ausnahmen zulassen. Zu diesen 
Fällen gehören z.B. Lehrerwechsel, Wegzug, 
schulische oder familiäre Belange sowie 
Krankheit. Ausnahmen können außerdem 
zugelassen werden, wenn der frei werdende 
Unterrichtsplatz direkt neu besetzt werden 
kann. 
Bei der Jugendakademie endet der Unterricht 
und die Unterrichtsvereinbarung automatisch 
zum Ende des Abiturjahrgangs und dann zum 
30.09.. Ansonsten ist eine Abmeldung für die 
Jugendakademie zum Ende des Folgemonats 
möglich. 
Bei „JEKISS“ und „JeKits“ enden die 
Vereinbarungen automatisch zum Ende des 
4. Schuljahres (Ende der Grundschulzeit). 
(4) In den Fächern der Elementaren 
Musikpädagogik "Musikzwerge", 
"Musikalische Früherziehung", "Musikalische 
Grundausbildung", „JEKISS-Chor“ sowie der 
und die Datenschutzbestimmungen 
festgelegt. Es gelten weiter die gesetzlichen 
Vorgaben zum Online-Recht. Bei 
Minderjährigen ist die Zustimmung einer 
gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen 
Vertreters erforderlich. Über Aufnahme, 
Klasseneinteilung sowie Unterrichtsform 
(Einzel-/Gruppen-/Ensembleunterricht) 
entscheidet die Fachbereichsleitung bzw. bei 
Jugendakademie das Leitungsteam der 
Jugendakademie nach Abstimmung mit Eltern 
und Schüler/-innen im Rahmen freier 
Kapazitäten sowie nach pädagogischen 
Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf Aufnahme 
besteht nicht. Im Laufe der Ausbildung kann 
eine Änderung der Unterrichtsform sinnvoll 
und notwendig sein. 
(2) Anmeldungen zur Elementaren 
Musikpädagogik, zum Instrumental- und 
Vokalunterricht sowie zu Ensemble und 
Ergänzungsfächer als auch zum Projekt 
JeKits sind auch während des laufenden 
Schuljahres möglich. Eine Aufnahme erfolgt in 
der Regel zu Schulhalbjahresbeginn. 
Während des Schulhalbjahres ist eine 
Aufnahme nur möglich, wenn die 
Voraussetzungen seitens der Musikschule 
gegeben sind. 
Die Anmeldung für „JEKISS“ und „JeKits“ sind 
befristet bis zum Ende des 4. Schuljahres 
(Ende der Grundschulzeit) und enden dann 
automatisch. 
(3) Abmeldungen sind nur zum Ende eines 
Schulhalbjahres bzw. beim Projekt „JeKits“ 
zum Ende des Schuljahres möglich. Sie 
müssen der Musikschule spätestens zwei 
Monate vorher schriftlich zugegangen sein. In 
begründeten Einzelfällen kann die 
Schulleitung oder die Verwaltungsleitung der 
Musikschule Ausnahmen zulassen. Zu diesen 
Fällen gehören z.B. Lehrerwechsel, Wegzug, 
schulische oder familiäre Belange sowie 
Krankheit. Ausnahmen können außerdem 
zugelassen werden, wenn der frei werdende 
Unterrichtsplatz direkt neu besetzt werden 
kann. 
Bei der Jugendakademie endet der Unterricht 
und die Unterrichtsvereinbarung automatisch 
zum Ende des Abiturjahrgangs und dann zum 
30.09.. Ansonsten ist eine Abmeldung für die 
Jugendakademie zum Ende des Folgemonats 
möglich. 
Bei „JEKISS“ und „JeKits“ enden die 
Vereinbarungen automatisch zum Ende des 
4. Schuljahres (Ende der Grundschulzeit). 
(4) In den Fächern der Elementaren 
Musikpädagogik "Musikzwerge", 
"Musikalische Früherziehung", "Musikalische 
Grundausbildung", „JEKISS-Chor“ sowie der

Erstaufnahme einer instrumentalen oder 
vokalen Ausbildung ist es möglich, das 
Unterrichtsverhältnis innerhalb der ersten 
zwei Monate nach Beginn des Unterrichtes 
ohne Angabe von Gründen durch schriftliche 
Abmeldung zu beenden. 
(5) Um angesichts der begrenzten Kapazität 
lange Wartezeiten zu vermeiden, kann der 
Unterrichtsvertrag bei Erreichen der 
Leistungsgrenze oder auch, wenn eine 
regelmäßige Einzelbetreuung durch eine 
Lehrkraft nicht mehr zwingend erforderlich ist, 
von der Westfälischen Schule für Musik 
spätestens zwei Monate vor Ende des 
Semesters gekündigt werden. Nach 
Möglichkeit wird ein Alternativangebot 
unterbreitet. 
 
Erstaufnahme einer instrumentalen oder 
vokalen Ausbildung ist es möglich, das 
Unterrichtsverhältnis innerhalb der ersten 
zwei Monate nach Beginn des Unterrichtes 
ohne Angabe von Gründen durch schriftliche 
Abmeldung zu beenden. 
(5) Um angesichts der begrenzten Kapazität 
lange Wartezeiten zu vermeiden, kann der 
Unterrichtsvertrag bei Erreichen der 
Leistungsgrenze oder auch, wenn eine 
regelmäßige Einzelbetreuung durch eine 
Lehrkraft nicht mehr zwingend erforderlich ist, 
von der Westfälischen Schule für Musik 
spätestens zwei Monate vor Ende des 
Schulhalbjahres gekündigt werden. Nach 
Möglichkeit wird ein Alternativangebot 
unterbreitet. 
 
§ 6 Ausschluss 
(1) Unterrichtsversäumnisse ohne 
ausreichende Entschuldigung sowie 
offensichtlich mangelhafte 
Unterrichtsvorbereitung können im 
Wiederholungsfalle nach vorausgegangener 
Verwarnung den Ausschluss von der Schule 
zur Folge haben. 
(2) Wiederholte Verstöße gegen die 
Bestimmung der Schulordnung bzw. der 
jeweils gültigen Hausordnung können nach 
vorausgegangener Verwarnung den 
Ausschluss nach sich ziehen. 
(3) Werden die Gebühren drei Monate in 
Folge nicht gezahlt, kann das 
Unterrichtsverhältnis durch die Westfälische 
Schule für Musik beendet werden. 
 
 
§ 7 Gebühren 
Für den Unterricht und die Bereitstellung von 
Instrumenten werden Gebühren nach einer 
besonderen Gebührensatzung erhoben. 
 
 
§ 8 Jahresvorspiel, Zeugnis 
Einmal im Schuljahr wird im Rahmen eines 
Vorspieles für alle Schüler/-innen in der 
Instrumental- und Vokalausbildung ein 
vergleichendes Bild ihrer individuellen 
Jahresentwicklung und des momentanen 
Leistungsstandes entworfen. Am 
Jahresvorspiel oder einem vergleichbaren 
Nachweis nehmen alle Schüler/-innen teil 
(Ausnahme: Jugendakademie, siehe 
Sonderregelung nächste Absatz), die 
mindestens seit einem Jahr von der gleichen 
§ 8 Jahresvorspiel 
Einmal im Schuljahr wird bei allen Schüler/-
innen in der Instrumental- und 
Vokalausbildung die individuelle 
Jahresentwicklung in Form eines 
Jahresvorspiels betrachtet. An den 
Jahresvorspielen oder vergleichbaren 
Formaten nehmen, mit Ausnahme der 
Jugendakademie, alle Schüler/-innen teil, die 
mindestens seit einem Jahr von der gleichen 
Lehrerin/dem gleichen Lehrer unterrichtet 
werden. Für Jungstudierende gilt die

Lehrerin/dem gleichen Lehrer unterrichtet 
werden. Für erwachsene Schüler/-innen ist 
die Teilnahme am Jahresvorspiel freiwillig. Im 
zeitlichen Zusammenhang mit den 
Jahresvorspielen kann ein beratendes 
Gespräch zwischen dem Lehrer/der Lehrerin 
und dem Schüler/der Schülerin bzw. ihren 
gesetzlichen Vertretern vereinbart werden. 
Ein Zeugnis dokumentiert den aktuellen 
Leistungsstand und gibt gegebenenfalls 
Empfehlungen für die weitere Förderung. 
Für Jungstudierende der Jugendakademie ist 
die Teilnahme an den öffentlichen Konzerten 
verpflichtend. Diese gelten als 
Leistungsnachweis 
 
verpflichtende Teilnahme an öffentlichen 
Konzerten im Rahmen der Jugendakademie 
als Leistungsnachweis. Für erwachsene 
Schüler/-innen ist die Teilnahme am 
Jahresvorspiel freiwillig. Im zeitlichen 
Zusammenhang mit den Jahresvorspielen 
kann ein beratendes Gespräch zwischen dem 
Lehrer/der Lehrerin und dem Schüler/der 
Schülerin bzw. ihren gesetzlichen Vertretern 
vereinbart werden.  
§ 9 Hausordnung 
Die Hausordnung des jeweiligen 
Unterrichtsortes ist zu beachten. 
 
 
§ 10 Unterrichtsstätten 
(1) Der Unterricht wird in den Räumen der 
Westfälischen Schule für Musik oder von der 
Stadt Münster zur Verfügung gestellten 
Räumen erteilt.  
Der Unterricht kann auf der Grundlage von 
Kooperationsvereinbarungen der 
Westfälischen Schule für Musik mit Dritten 
auch in anderen geeigneten Räumlichkeiten 
stattfinden. 
 
(2) Der Unterricht der Jugendakademie wird in 
den Räumen der Westfälischen Schule für 
Musik oder der Musikhochschule Münster 
erteilt. 
(3) Der Unterricht wird regelmäßig als 
Präsenzunterricht durchgeführt. In Einzelfällen 
kann im Einvernehmen zwischen der 
Westfälischen Schule für Musik, der Lehrkraft 
und dem Schüler/der Schülerin bzw. des 
gesetzlichen Vertreters des Schülers/der 
Schülerin der Unterricht digital, im Internet 
oder im öffentlichen Raum gleichwertig und 
zeitlich begrenzt durchgeführt werden. 
Einzelfälle können vorliegen, wenn 
•    die Räume der Westfälischen Schule für 
Musik bzw. der Kooperationspartner zur 
Nutzung nicht zur Verfügung stehen, 
•    der Weg zu den Unterrichtsstätten 
erheblich erschwert ist, 
•    die Lehrkraft oder der Schüler/die 
Schülerin persönlich verhindert sind die 
Unterrichtsstätten aufzusuchen, aber sonst in 
der Lage ist, den Unterricht 
durchzuführen/wahrzunehmen oder wenn mit 
§ 10 Unterrichtsstätten 
(1) Der Unterricht wird in den Räumen der 
Westfälischen Schule für Musik oder von der 
Stadt Münster zur Verfügung gestellten 
Räumen erteilt (Ausnahmen: 
Jugendakademie und Projektbereich). Der 
Unterricht kann auf der Grundlage von 
Kooperationsvereinbarungen der 
Westfälischen Schule für Musik mit Dritten 
auch in anderen geeigneten Räumlichkeiten 
stattfinden. 
(2) Der Unterricht der Jugendakademie wird in 
den Räumen der Westfälischen Schule für 
Musik oder der Musikhochschule Münster 
erteilt. 
(3) Die Kurse und Workshops des 
Projektbereichs finden in den von den 
Dozierenden festgelegten Räumlichkeiten 
statt. 
(4) Der Unterricht wird regelmäßig als 
Präsenzunterricht durchgeführt. In Einzelfällen 
kann im Einvernehmen zwischen der 
Westfälischen Schule für Musik, der Lehrkraft 
und dem Schüler/der Schülerin bzw. des 
gesetzlichen Vertreters des Schülers/der 
Schülerin der Unterricht digital, im Internet 
oder im öffentlichen Raum gleichwertig und 
zeitlich begrenzt durchgeführt werden. 
Einzelfälle können vorliegen, wenn 
•    die Räume der Westfälischen Schule für 
Musik bzw. der Kooperationspartner zur 
Nutzung nicht zur Verfügung stehen, 
•    der Weg zu den Unterrichtsstätten 
erheblich erschwert ist, 
•    die Lehrkraft oder der Schüler/die

dem Unterricht im virtuellen oder öffentlichen 
Raum ein besonderes künstlerisches 
und/oder pädagogisches Ziel verfolgt wird, 
•    auf Wunsch des Schülers/der Schülerin, 
sofern eine Lehrkraft mit entsprechender 
medialer Erfahrung und Ausrüstung zur 
Verfügung steht und Einvernehmen besteht. 
 
Schülerin persönlich verhindert sind die 
Unterrichtsstätten aufzusuchen, aber sonst in 
der Lage ist, den Unterricht 
durchzuführen/wahrzunehmen oder wenn mit 
dem Unterricht im virtuellen oder öffentlichen 
Raum ein besonderes künstlerisches 
und/oder pädagogisches Ziel verfolgt wird, 
•    auf Wunsch des Schülers/der Schülerin, 
sofern eine Lehrkraft mit entsprechender 
medialer Erfahrung und Ausrüstung zur 
Verfügung steht und Einvernehmen besteht. 
 
§ 11 Veranstaltungen 
Öffentliche und interne Veranstaltungen mit 
Schüler/-innen der Westfälischen Schule für 
Musik sind einschließlich der notwendigen 
Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. 
Die Teilnahme und das aktive Mitwirken der 
Schüler/-innen wird erwartet. 
Die Westfälische Schule für Musik ist 
berechtigt von öffentlichen Veranstaltungen 
(alle Veranstaltungen, die öffentlich 
kommuniziert werden) Film-, Bild- und 
Tonaufzeichnungen anzufertigen und zu 
ihrem Eigenbedarf und ihrer Selbstdarstellung 
zu verwenden (inklusive Weitergabe an 
Medien zur Veröffentlichung und Speicherung 
im Bildarchiv). Eine Vergütungspflicht besteht 
nicht. Für interne Veranstaltungen (z.B. 
Vorspiele) wird durch die Westfälische Schule 
für Musik eine separate Einwilligung 
eingeholt. 
Für die Schüler/-innen der Jugendakademie 
gilt die zwischen der Westfälischen Wilhelms-
Universität Münster (Musikhochschule 
Münster) und den Erziehungsberechtigten 
getroffenen gesonderten Regelungen zu Film, 
Bild- und Tonaufnahmen. 
 
 
§ 12 Geltungsbereich 
Die Unterrichtsangebote der Westfälischen 
Schule für Musik richten sich vorrangig an alle 
Einwohner/-innen der Stadt Münster. 
Die Unterrichtsangebote der Jugendakademie 
richten sich an besonders begabte Schüler/-
innen, vorrangig der Stadt Münster und der 
Region Westfalen. Voraussetzung für die 
Teilnahme ist eine bestandene 
Aufnahmeprüfung. 
Die vorstehenden Bestimmungen der §§ 3 - 
11 gelten nicht für Angebote im 
Projektbereich. Hier werden jeweils 
gesonderte Vereinbarungen zwischen 
Kursleitung und Musikschule, sowie durch 
Vermittlung der Musikschule zwischen 
Kursteilnehmenden und Kursleitung getroffen. 
§ 12 Geltungsbereich 
Die Unterrichtsangebote der Westfälischen 
Schule für Musik richten sich vorrangig an alle 
Einwohner/-innen der Stadt Münster. 
Die Unterrichtsangebote der Jugendakademie 
richten sich an besonders begabte Schüler/-
innen, vorrangig der Stadt Münster und der 
Region Westfalen. Voraussetzung für die 
Teilnahme ist eine bestandene 
Aufnahmeprüfung. 
Für den Projektbereich gelten zusätzlich zur 
Schulordnung gesonderte Vereinbarungen 
zwischen Kursleitung und Musikschule sowie 
durch Vermittlung der Musikschule zwischen 
Kursteilnehmenden und Kursleitung.

§ 13 Inkrafttreten 
Diese Schulordnung tritt am 01.02.2014 in 
Kraft. 
 
§ 13 Inkrafttreten 
Diese Schulordnung tritt am 01.01.2025 in 
Kraft.

Anlage_2_Gebuehrensatzung

23642 Zeichen

V/0295/2024 Anlage 2 
 
Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster 
44.02 
vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 159) 
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.02.2000 (Amtsblatt der Stadt Münster 2000 S. 9) 
und der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 196) 
und der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197) 
und der 4. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226) 
und der 5. Änderungssatzung vom 19.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 139) 
und der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 316) 
und der 7. Änderungssatzung vom 30.11.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 225 und 233) 
und der 8. Änderungssatzung vom 06.11.2008 (Amtsblatt der Stadt Münster 2008 S.155) 
und der 9. Änderungssatzung vom 10.12.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 180) 
und der 10. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 159) 
und der 11. Änderungssatzung vom 15.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188) 
und der 12. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 242) 
und der 13. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 229) 
und der 14. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster 2021 S. 197) 
und der 15. Änderungssatzung vom 11.09.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster 2024 S. XXX). 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666/SGV. 
NW 2023), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW S. 444), sowie der §§ 1, 2 und 4 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712/SGV. NW 610), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NW S. 155), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 11.09.2024 beschlossen:

§ 1 Art und Höhe der Gebühren 
(1) Gegenstand dieser Gebührensatzung sind die Kosten, die als Gegenleistung 
1. für die Erteilung von Unterricht (Unterrichtsgebühren), 
2. für die bei der Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für 
Musik (einmalige Aufnahmegebühren), 
3. für die im Rahmen der Bearbeitung einer vorzeitigen Abmeldung erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen 
Schule für Musik (Abmeldegebühren), 
4. für die Überlassung eines Mietinstrumentes (Gebühren für Mietinstrumente) erhoben werden. 
(2) Die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Tarif. 
 
§ 2 Gebührenpflichtige 
Gebührenpflichtige sind die Schüler/-innen sowie die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schüler/-innen. Mehrere 
Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 
 
§ 3 Veranlagung, Fälligkeit und Erstattung 
(1) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie entspricht 39 Unterrichtswochen im Kalenderjahr. Die Gebührenpflicht 
beginnt mit dem 1. des Monats, zu dem die erstmalige Zulassung zum Unterricht erfolgt. Die Beträge sind laufend zum 1. eines jeden 
Monats fällig. 
(2) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 fällt an mit der erstmaligen Anmeldung der Schülerin/des Schülers. Im Fall einer Online-Anmeldung 
wird auf die Erhebung der Gebühr verzichtet. 
(3) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 fällt an, sobald ausnahmsweise eine vorzeitige Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers wegen einer 
direkten Neubesetzung des frei werdenden Unterrichtsplatzes zugelassen wird. 
(4) Für die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 beginnt die Gebührenpflicht mit dem 1. des Monats, in dem das Instrument erstmals zur Verfügung 
gestellt wird. Die Gebühr ist jeweils zu dem Termin zu entrichten, zu dem auch die Unterrichtsgebühr zu zahlen ist. 
(5) Die Gebührenpflichtigen erhalten über die zu entrichtenden Beträge einen Gebührenbescheid. 
 
 
§ 4 Ermäßigungen, Zuschläge, Stundung und Erstattungen 
(1)    Die Westfälische Schule für Musik lässt Ermäßigungen zu. Ermäßigungen werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt (Ausnahme 
zur Reihenfolge beim Projekt JeKits siehe Absatz 2): 
1.    Geschwisterermäßigung 
2.    Ermäßigung Ehrenamtskarte

3.    Ermäßigung Münster-Pass 
4.    Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe (Münsterlandkarte) 
 
zu Ziffer 1 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren 
1.    für das zweite Kind der Familie um 20 % der Gebühr, 
2.    für das dritte Kind der Familie um 40 % der Gebühr, 
3.    für das vierte Kind der Familie um 60 % der Gebühr, 
4.    für das fünfte und jedes weitere Kind der Familie um 80 % der Gebühr. 
Als Kinder einer Familie gelten alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, soweit und solange für sie dieselbe Person oder deren Ehegatte 
zum Empfang von Kindergeld berechtigt ist. Der Anspruch auf Kindergeld ist für Erwachsene stets, für Kinder und Jugendliche auf Anfrage 
der Musikschule nachzuweisen. 
Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug einer Ermäßigung. 
Das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr zählt als erstes. 
 
zu Ziffer 2 
Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten eine 100 %ige Ermäßigung auf den Erwachsenenzuschlag in Höhe von 40% auf die 
Unterrichtsgebühren. 
 
zu Ziffer 3 
Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten eine 100 %ige Ermäßigung für Angebote im Bereich der elementaren Musikpädagogik sowie 
dem Projekt „JeKits“ und bei der Anmelde bzw. Abmeldegebühr. Für die Bereiche Instrumental-/Vokalunterricht, 
Ensembleunterricht/Ergänzungsfächer sowie Jugendakademie wird Inhaber/-innen des Münster-Passes eine 50%ige Ermäßigung gewährt. 
Der Münster-Pass ist vor dem ersten Unterricht und dann in regelmäßigen Abständen mindestens einmal jährlich zum 01.11. eines Jahres 
in der Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik vorzulegen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wird der Münster-Pass für 
das gesamte folgende Kalenderjahr berücksichtigt. Sollte der Münster-Pass nicht verlängert werden, ist die Schülerin/der Schüler 
verpflichtet, der Westfälischen Schule für Musik dieses umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik 
wird stichprobenmäßig 5% der Münster-Passinhaber, von denen kein aktueller Münster-Pass vorliegt, im 3. Quartal anschreiben und zur 
Vorlage des Münster-Passes auffordern. Sollte der Münster-Pass nicht bis zum 15.11. vorgelegt werden, kann der Münster-Pass für das 
Folgejahr nicht anerkannt werden. Eine rückwirkende Anerkennung des Münster-Passes ist nur in besonderen Härtefällen und mit 
Zustimmung der Verwaltungsleitung möglich. 
 
zu Ziffer 4 
Berechtigte der Münsterlandkarte können diese für die Leistungen der Westfälischen Schule für Musik ansetzen.

(2)    Die Sozialermäßigungen im Projekt JeKits werden abweichend zu Absatz 1 in folgender Reihenfolge der Ermäßigungen gewährt: 
1.    Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe 
2.    Beitragsbefreiung Münster-Pass 
3.    Geschwisterermäßigung 
Die Nachweise zu diesen Sozialermäßigungen sind bei Anmeldung bzw. ist nach Ausstellung zu erbringen, anderenfalls kann die Befreiung 
nicht anerkannt werden. 
 
(3)    Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben. Davon sind junge Erwachsene 
bis zum 25. Lebensjahr, soweit Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird, ausgenommen. Der Anspruch auf Kindergeld 
ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. 
 
(4)    Die Westfälische Schule für Musik kann in Härtefällen auf Antrag die Gebühren bis zum Ende des jeweiligen vierteljährlichen 
Zahlungszeitraums stunden. In Ausnahmefällen kann die Stundung verlängert werden. 
 
(5)    In begründeten Einzelfällen oder als herausgehobene, durch die Musikschule verantwortete Maßnahme der Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit, kann ein Erlass durch eine mit der Verwaltungsleitung abgestimmte Schulleitungsentscheidung vorgenommen werden. 
 
(6)    Fällt der Unterricht aus von der Westfälischen Schule für Musik zu vertretenden Gründen im Laufe des Kalenderjahres aus und kann 
nicht innerhalb des Kalenderjahres bzw. bis zum 31.01 des Folgejahres vor- oder nachgegeben werden, erfolgt die anteilige Erstattung der 
Unterrichtsgebühren im ersten Quartal des folgenden Jahres (Erstattungsgebühr = Anzahl ausgefallender Unterrichte (ohne Schulferien 
NRW und Feiertage) im Verhältnis zu 39 garantierten Unterrichten im Kalenderjahr). 
Bei Abmeldungen zum Schulhalbjahr oder Schuljahr erfolgt die Erstattung anteilig für die Unterrichtszeit im auf die Abmeldung folgenden 
Quartal. 
 
§ 5 Fördermaßnahmen 
Im Rahmen der Jugendakademie fördert die Westfälische Schule für Musik gemeinsam mit der Musikhochschule bis zu 30 Schülerinnen 
und Schüler, die sich über eine Aufnahmeprüfung qualifizieren. Die Förderung beinhaltet in der Regel eine kostenfreie Aufstockung des 
bezahlten Hauptfachunterrichtes von 45 Minuten um 15 Minuten, das kostenlose Angebot eines zweiten Instrumental- oder Vokalfaches 
sowie weitere kostenfreie Ergänzungsfächer. 
 
§ 6 Dauer des Unterrichtes 
Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist die Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Abweichungen vom 45 Minuten-Standard sind 
teilweise sinnvoll, daher beträgt z.B. in den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung die Unterrichtseinheit

60 Minuten; Einzelunterricht wird auch in 30 Minuten angeboten und Ensembles sowie Gruppenunterrichte finden auch länger statt. Der 
anliegende Gebührentarif regelt hierfür die Gebührenhöhe. 
 
§ 7 Geltungsbereich 
Der Projektbereich der Westfälischen Schule für Musik bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit zeitlich begrenzt 
etwas Neues auszuprobieren, alte Fähigkeiten wiederzuentdecken oder sie weiterzuentwickeln. Sie kann somit ein Einstieg in ein 
Unterrichtsangebot mit langfristiger Perspektive sein. Die vorstehenden Bestimmungen der §§ 1 bis 6 gelten nicht für Angebote im 
Projektbereich. Im Projektbereich werden jeweils gesonderte Vereinbarungen zwischen Kursleitung und der Westfälischen Schule für Musik 
sowie durch Vermittlung der Westfälischen Schule für Musik zwischen Kursteilnehmenden und Kursleitung getroffen. 
 
§ 8 Inkrafttreten 
Diese Gebührensatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Gebührentarif der Westfälischen Schule für Musik 
 
Gebühren ab 01.01.2025, 01.01.2026 bzw. 01.01.2027 
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. 
Aufnahme-/Abmeldegebühr 
Die Anmeldung in die Musikschule kostet einmalig 15,00 €. Bei einer Online-Anmeldung entfällt diese Gebühr. Wird durch die Westfälische 
Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 15,00 € fällig. 
Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 100%ige Ermäßigung. 
 
A) Elementare Musikpädagogik für Kinder ab 2 Jahren 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Teilnehmerzahl Jahresgebühr  Monatsrate Jahresgebühr  Monatsrate Jahresgebühr  Monatsrate 
Musikzwerge 
45 Min. pro Woche 
mit Begleitperson 
Laufzeit: 1 Jahr 
5 – 8 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € 
Musikalische 
Früherziehung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 2 Jahre 
6 – 15 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € 
Musikalische 
Grundausbildung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 1 Jahr 
6 – 15 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € 
Musikalische 
Grundausbildung in 
Schulklassen 
45 Min. pro Woche 
Laufzeit: 1 Jahr 
Schulklasse 164,40 € 13,70 € 172,80 € 14,40 € 176,40 € 14,70 € 
JEKISS-Chor 
45 Min. pro Woche 
Ab 15 98,40 € 8,20 € 104,40 € 8,70 € 106,80 € 8,90 €

Laufzeit: 
Grundschulzeit 
Instrumentenkarussell 
45 Min. pro Woche 
inkl. Leihgebühr für die 
Instrumente 
Laufzeit: 6 Monate 
4 je Instrument Für 6 Monate: 
259,20 € 
43,20 € Für 6 Monate: 
272,40 € 
45,40 € Für 6 Monate: 
278,40 € 
46,40 € 
 
 
Regelungen 
 Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Zahlungspflichtige haben ein Sonderabmelderecht. So können sie 
ihr Kind bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. 
 Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote. 
 Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur die Anmeldegebühr.

B) Instrumental- und Vokalunterricht  
 
  Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Dauer pro 
Woche 
Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
Einzelunterricht 
 
30 Min. 892,80 € 74,40 € 956,40 € 79,70 € 975,60 € 81,30 € 
45 Min. 1.290,00 € 107,50 € 1.381,20 € 115,10 € 1.410,00 € 117,50 € 
2er-Gruppe 45 Min. 716,40 € 59,70 € 766,80 € 63,90 € 782,40 € 65,20 € 
3er-Gruppe 45 Min. 537,60 € 44,80 € 576,00 € 48,00 € 588,00 € 49,00 € 
60 Min. 716,40 € 59,70 € 766,80 € 63,90 € 782,40 € 65,20 € 
4er- bis 6er- Gruppe 45 Min. 454,80 € 37,90 € 487,20 € 40,60 € 498,00 € 41,50 € 
60 Min. 601,20 € 50,10 € 644,40 € 53,70 € 657,60 € 54,80 € 
7er- bis 9er- Gruppe 45 Min. 351,60 € 29,30 € 376,80 € 31,40 € 385,20 € 32,10 € 
60 Min. 469,20 € 39,10 € 502,80 € 41,90 € 513,60 € 42,80 € 
Klassenunterricht an 
allgemeinbildenden 
Schulen 
In Absprache mit den 
Schulen 
9,60 € 
bis 
38,40 € 
10,30 € 
bis 
41,10 € 
10,60 € 
bis 
42,00 € 
 
Regelungen für Kinder und Jugendliche 
 Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: 
Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. 
 Für Inhaber/-innen des Münster-Passes 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. 
 Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %, 
beim dritten   Kind um 40 %, 
beim vierten  Kind um 60 %, 
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %.

 Kostenloser Ensembleunterricht 
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und 
Ergänzungsfächern (s. Punkt E) kostenlos. 
 
Regelungen für Erwachsene 
 Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein 
Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. 
 Erwachsenenzuschlag 
Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % erhoben. 
 Bei Kindergeldbezug 
Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem 
Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. 
 Bei Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte 
Es wird auf die Erhebung des Erwachsenenzuschlags ab Vorlage der Ehrenamtskarte NRW in der Westfälischen Schule für Musik 
verzichtet. Zu Beginn des Schuljahres (01.02. bzw. 01.08 eines Jahres) ist die Ehrenamtskarte in der Westfälischen Schule für Musik 
vorzuzeigen. 
 Bei Inhaber/-innen des Münster-Passes 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. 
 Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer 
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und 
Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt E). 
 Zusätzliches Unterrichtsangebot 
Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit,14-tägig Einzelunterricht zu wählen. 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
45 Min./14-tägig 938,40 € 78,20 € 1.004,40 € 83,70 € 1.024,80 € 85,40 € 
60 Min./14-tägig 1.250,40 € 104,20 € 1.338,00 € 111,50 € 1.365,60 € 113,80 €

C) Projekt JeKits, Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt 
Das Projekt JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen) wird von der Landesregierung NRW gefördert. Die Landesregierung legt 
die Gebühren bzw. den Rahmen für Gebühren fest. Das Projekt wird basierend auf einem Vertrag mit der Landesregierung NRW bzw. dem 
Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Kooperationen zwischen der Westfälischen Schule für Musik und den Schulen durchgeführt.  
 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.02. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
JeKits 1 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
JeKits 2 312,00 € 26,00 € 312,00 € 26,00 € 312,00 € 26,00 € 
JeKits 3 339,60 € 28,30 € 363,60 € 30,30 € 372,00 € 31,00 € 
JeKits 4 339,60 € 28,30 € 363,60 € 30,30 € 372,00 € 31,00 € 
Regelungen 
 Kostenlose Leihgabe der Instrumente 
 Das Guthaben für Bildung und Teilhabe ist vor der Sozialbefreiung durch den Münster-Pass anzurechnen. 
 100,00 % Sozialbefreiungen durch den Münster-Pass für Unterricht JeKits 2, 3 und 4 und 50,00 % Sozialbefreiungen durch den 
Münster-Pass für Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt. 
Eine vollständige bzw. teilweise Befreiung von den Beitragszahlungen ist bei Empfängern von: 
- Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, 
- Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 
- Wohngeld nach Wohngeldgesetz 
- Kinderzuschlägen nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes 
- Ausbildungsbeihilfen und 
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz möglich. 
Der Nachweis über die Berechtigung der Beitragsbefreiung ist anhand eines behördlichen Bescheides durch den 
Erziehungsberechtigten mit Anmeldung zu erbringen. 
 Geschwisterermäßigung 
Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig zahlungspflichtig an dem Projekt JeKits teil, fällt der volle Elternbeitrag nur 
für das erste Kind an. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%, soweit nicht eine vollständige Beitragsbefreiung aus 
den oben genannten Gründen möglich ist. 
 Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen aus dem Angebot der Westfälischen Schule für Musik ist nicht möglich.

D) Instrumental- und Vokalunterricht Jugendakademie 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Dauer pro 
Woche 
Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
Hauptfach - 
Einzelunterricht 
60 Min. 1.290,00 € 107,50 € 1.381,20 € 115,10 € 1.410,00 € 117,50 € 
Nebenfach – 
Einzelunterricht 
(obligatorisch nur mit 
Hauptfach möglich) 
30 Min. kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei 
 
Regelungen für Jugendliche und Erwachsene 
 Für Inhaber/-innen des Münster-Passes 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt. 
 Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %, 
beim dritten   Kind um 40 %, 
beim vierten  Kind um 60 %, 
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %.  
 Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsunterricht 
Für Teilnehmer/-innen der Jugendakademie ist ab dem 13. Lebensjahr die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern 
(s. Punkt E) verpflichtend und für alle kostenlos. 
 Keine Abmeldegebühr 
Bei Beendigungen im laufendem Schulhalbjahr werden keine Abmeldegebühren berechnet.

E) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
Chor, pro 15 Min. 38,40 € 3,20 € 42,00 € 3,50 € 43,20 € 3,60 € 
2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach 
Tarifen für Gruppenunterrichte 
Gebühren richten sich nach 
Tarifen für Gruppenunterrichte 
Gebühren richten sich nach 
Tarifen für Gruppenunterrichte 
10 bis 19 Teilnehmende 216,00 € 18,00 € 231,60 € 19,30 € 236,40 € 19,70 € 
20 und mehr Teilnehmende 176,40 € 14,70 € 189,60 € 15,80 € 194,40 € 16,20 € 
Ergänzungsfächer: 
Musik hören und verstehen 
(Musiktheorie und 
-improvisation) 
319,20 € 26,60 € 342,00 € 28,50 € 349,20 € 29,10 € 
 
Regelungen 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder-, Jugendliche und Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule 
Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. 
Die Teilnahme an Ensembles kann durch eine Entscheidung der Schulleitung mit Bestätigung durch die Verwaltungsleitung für Externe 
kostenfrei sein, wenn die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist.

F) Gebühren für Mietinstrumente 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
Instrumentengruppe 1: 
Anfänger- und 
Kunststoffblockflöten (Sopran, Alt, 
Tenor, Bass), Bongos, Cajons, 
einfache Mikrofone & technisches 
Equipment 
60,00 € 5,00 € 60,00 € 5,00 € 72,00 € 6,00 € 
Instrumentengruppe 2: 
Höherwertige Blockflöten aus Holz 
(Alt, Tenor, Bass, Großbass, 
Subbass/ Kontrabass), einfache 
Anfängervioline und –viola (1/8, 
1/4, 1/2, 3/4), Anfängergitarre (1/4, 
1/2, 3/4, 7/8, 4/4), Oud, 
hochwertige Mikrofone & 
technisches Equipment 
132,00 € 11,00 € 144,00 € 12,00 € 144,00 € 12,00 € 
Instrumentengruppe 3: 
Höherwertige Anfängervioline und 
–viola (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), 
einfaches Anfängercello (1/8, 1/4, 
1/2), einfacher Kontrabass (1/8, 
1/4, 1,2), Trompete, Kornett, 
Hochwertige Gitarren (4/4), 
Keyboard, einfaches Stagepiano, 
einfaches Bb-Horn (MTP), 
Kinderposaune, einfaches 
Tenorhorn  
156,00 € 13,00 € 168,00 € 14,00 € 168,00 € 14,00 € 
Instrumentengruppe 4: 
Stagepiano, Anfängerakkordeon, 
Querflöte, Höherwertiges 
Anfängercello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4, 
7/8) Violine (4/4), Bratsche (4/4), 
192,00 € 16,00 € 204,00 € 17,00 € 216,00 € 18,00 €

Anfängersaxofon, A-, Bb und C-
Klarinette 
Instrumentengruppe 5: 
Höherwertiges Saxofon, 
ausgewählte, höherwertige Violine 
(4/4), Doppelhorn, Tuba, 
Bassklarinette, Kontrafagott, 
Akkordeon für Fortgeschrittene 
216,00 € 18,00 € 228,00 € 19,00 € 240,00 € 20,00 € 
Instrumentengruppe 6: 
Harfe 
288,00 € 24,00 € 312,00 € 26,00 € 324,00 € 27,00 € 
Instrumentengruppe 7: 
Instrumente für den Einsatz in 
JeKits- Schulkooperationen 
0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,00 € 0,00 € 0,00 € 
Kurzausleihe: 
Einmalige Miete für eine maximal 
zweiwöchige Ausleihe für 
Konzerte durch Lehrkräfte, 
Externe, Studierendenorchester 
usw. 
 30,00 €  32,00 €  33,00 € 
Regelungen 
Die Überlassungszeit für Instrumente ist unbefristet (Ausnahme Kurzausleihe). Die Westfälische Schule für Musik kann bei Bedarf mit einer 
3-monatigen Kündigungsfrist (beginnend zum 1. des Folgemonats) das Instrument zurückfordern. 
Vorrangig werden Instrumente an Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik ausgeliehen. Instrumentenausleihen an Externe sind 
zulässig, solange sie nicht den Betrieb der Westfälischen Schule für Musik einschränken. Die Mietgebühren für Externe regelt sich 
entsprechend dieser Satzung zuzüglich eines Aufschlages von 20% sowie zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. 
Die Ausleihe von Instrumenten kann durch eine Entscheidung der Schulleitung kostenfrei sein, wenn die Ausleihe für Teilnehmer/-innen von 
Ensembles der Westfälischen Schule für Musik erfolgt und die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist oder wenn 
es der strategischen Ausrichtung der Westfälischen Schule für Musik förderlich ist. 
 
Abrechnung 
Die Gebühr für Mietinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird für die 
genaue Dauer der Nutzung berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist jederzeit – während der Öffnungszeiten des Instrumenten- 
und Medienservices - möglich.

Beschlussvorlage

16933 Zeichen

V/0295/2024 
V/0295/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die 
Westfälische Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2024 Kulturausschuss Vorberatung 
   10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzungen zur Änderung der Schulordnung (Anlage 1) und zur Änderung der Gebühren-
satzung (Anlage 2) für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster werden zum 
01.01.2025 beschlossen. 
 
2. Die Gebührensatzung enthält eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich 
 
a. 7% für 2025 und 
b. 7% für 2026 
 
3. Die Benutzungsgebühren werden ab dem Jahr 2027 bis auf Weiteres jährlich mit einer  
2%igen Steigerung dynamisiert. 
 
4. Die Auswirkungen des Bundessozialgerichtsurteils vom 28. Juni 2022 (B 12 R3/20) 
„Herrenberg-Urteil“ werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik entstehen einmalig 
für die Umsetzung der Gebührenerhöhung Kosten für die Information der Schülerinnen und Schüler 
sowie für administrative Tätigkeiten in der Verwaltung. Diese Aufwendungen werden durch das 
Budget der Westfälischen Schule für Musik finanziert. 
 
Westf. Schule für Musik 
 
20.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Brinkmann 
Telefon: 492-4414 
Brinkmann@stadt-
muenster.de

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V/0295/2024 
Die Gebührenerhöhung sowie die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ führen zu folgenden Än-
derungen im Teilergebnisplan 0403 „Westfälische Schule für Musik“: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr 
Betrag € Bemerkung 
PG 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen 
Zeile 04 Öffentlich rechtliche 
Leistungsentgelte 
2025 100.000 € Benutzungsgebühren Ø + 7 % 
2026 200.000 € Benutzungsgebühren Ø + 7 % 
2027 235.000 € Benutzungsgebühren Ø + 2 % 
2028 270.000 € Benutzungsgebühren Ø + 2 % 
11 Personalaufwendungen 
 
2025 -900.320 € Anteil der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten 
erhöht sich um 12,35 VZÄ 
E09b (= 12,35 x 72.900 €)  
2026 -918.320 € Tarifsteigerung + 2% 
2027 -936.690 € Tarifsteigerung + 2% 
2028 -955.420 € Tarifsteigerung + 2% 
16 Sonstige Ordentliche 
Aufwendungen 
2025 597.810 € Aufwand für Honorare entfällt 
2026 666.150 € 
2027 666.150 € 
2028 666.150 € 
 
Die o. g. Erträge und Aufwendungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2025 in der o. g. Produkt-
gruppe berücksichtigt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage und veränderte Rahmenbedingungen 
Die Schulordnung und Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) sind mit der 
Vorlage V/0381/2021 zuletzt zum 01.08.2021 angepasst worden. Zuvor wurden mit der Vorlage 
V/0954/2016 zum 01.02.2017 die Benutzungsgebühren um durchschnittlich 10% erhöht.  
 
Die seither entstandenen Steigerungen bei den Personal- und Sachaufwendungen sowie die Min-
dererträge aufgrund der Einführung des Münster-Passes (siehe Erläuterungen) sind seit 2017 nicht 
mehr durch Gebühren- und Entgelterhöhungen an die Schülerinnen und Schüler der Musikschule 
weitergegeben worden. 
 
Gleichzeitig trägt auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (B 12 R3/20) – das 
sogenannte „Herrenberg-Urteil“- dazu bei, dass eine Anpassung der Benutzungsgebühren vorge-
nommen werden muss. Nach diesem Urteil können Honorarkräfte mit Blick auf die betrieblich-
organisatorische Praxis der WSfM nicht mehr rechtssicher unter Vertrag genommen werden. Im 
Rahmen einer umfassenden, rechtlichen Bewertung der Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ so-
wie einer Prüfung der Optionen einer Umsetzung, wurde verwaltungsseitig eine entsprechende Stra-
tegie zur zeitnahen Überleitung in feste Anstellungsverhältnisse erarbeitet.  
 
Diese sieht auf der einen Seite vor, den Unterrichtsbetrieb der WSfM weiter zu gewährleisten und auf 
der anderen Seite die finanziellen Risiken für die Stadt Münster im Sinne der Haushaltsstabilisierung

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V/0295/2024 
zu minimieren. 
 
Zu betrachtende Aspekte waren dabei ebenfalls (vertretbare) Angebotsreduzierungen, mögliche 
Standardabsenkungen und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung im Betrieb der WSfM. 
 
Im Ergebnis konnte allen Honorarkräften ein tarifgebundenes Beschäftigungsverhältnis bei leicht re-
duziertem Stundenumfang gemacht werden.  
 
Ausgestaltung der Gebührenerhöhung 
Damit die Westfälische Schule für Musik gemäß ihrem Leitbild weiterhin eine „Musikschule für alle“ 
bleiben kann, wurden bei der Ausgestaltung der Gebührenerhöhung soziale Aspekte im Zusammen-
spiel mit dem Grad der individuellen Förderung im Rahmen des Musikschulunterrichts berücksichtigt. 
 
Durch eine gestaffelte Gebührenerhöhung in Abhängigkeit der Unterrichtsarten ergibt sich insgesamt 
eine durchschnittliche Erhöhung der Gebühren von  
 
 7% in 2025,  
 7% in 2026 sowie  
 2% jährlich dynamisiert ab 2027, 
 
die ein entsprechendes Refinanzierungspotential bieten, das sozialverträglich ausgestaltet ist. 
 
Im Haushaltsplan 2024 ist für das Haushaltsjahr 2025 bereits eine Erhöhung der Benutzungsentgelte 
vorgesehen. Außerdem kommt es durch die vorgenommene, moderate Angebotsreduzierung eben-
falls zu Mindererträgen. Daher entfaltet sich die Wirkung der Maßnahme sukzessiv über die kom-
menden Haushaltsjahre. 
 
Staffelung der Gebührenerhöhung nach Unterrichtsarten 
Nachfolgend ist die Staffelung der 7%igen Gebührenerhöhung nach Unterrichtsarten für das Jahr 
2025 aufgeführt. Die 7%ige Gebührenerhöhung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2026 sowie die ab 
dem 01.01.2027 greifende, jährliche Dynamisierung um 2% entspricht der aufgeführten Binnendiffe-
renzierung. 
 
 
Erhöhung in % Unterrichtsart 
5% Elementare Musikpädagogik (außer Instrumentenkarussell und JEKISS-
Chor) 
6,5% Instrumentenkarussell, Gruppenunterrichte im Instrumental- und Vokal-
unterricht, Chöre 
8% Instrumentenmiete  
8,5% Einzelunterrichte im Instrumental- und Vokalunterricht sowie Jugendaka-
demie, JEKISS-Chor, Ensembleunterricht (ohne Chöre), Ergänzungsfä-
cher und das Projekt JeKits (Förderprojekt Jedem Kind Instrumente, 
Tanzen, Singen) 
 
Es erfolgt eine Aufrundung der Gebühren auf 0,10 €. Die tatsächlichen Gebühren ab dem 01.01.2025 
können der Gebührensatzung (Anlage 2) entnommen werden. Die Synopse zur Gebührensatzung 
(Anlage 4) weist die Gebühren bis 2024 und ab 2025 aus. 
 
Erläuterungen zur Staffelung der Gebührenerhöhung 
 
Elementare Musikpädagogik (außer Instrumentenkarussell und JEKISS-Chor) (+ 5%): 
Die geringste Gebührenerhöhung um 5% betrifft die jüngsten Schüler*innen der WSfM. Die Elementa-
re Musikpädagogik erreicht Kinder im Alter ab 2 Jahren und ist der musikalische Beginn für Viele. 
Auch wenn diese Kurse sehr begehrt und die Plätze begrenzt sind, sollen die Gebühren unterdurch-
schnittlich steigen. Die Gebühren sind im Gebührentarif A) zur Gebührensatzung zu finden.

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V/0295/2024 
 
Einzelunterrichte im Instrumental- und Vokalunterricht sowie Jugendakademie (+ 8,5%) 
Einzelunterrichte zeichnen sich durch die höchste individuelle Förderung aus, sie werden von Schü-
ler*innen jeden Alters besucht. Es handelt sich um individuelle Unterrichte, die besonders personalin-
tensiv sind. Durch den Münster-Pass und Bildung und Teilhabe ist eine Reduzierung um 50% und 
weitere 15 € pro Monat möglich. Die Gebühren finden sich im Gebührentarif B) und D) zur Gebühren-
satzung. 
 
JEKISS-Chor (+ 8,5%) 
JEKISS-Chöre sind in Münster in 26 Schulen und erreichen hiermit die Grundschulkinder. Der JE-
KISS-Chor war bisher mit 7,50 € monatlich deutlich günstiger als andere Chöre der Westfälischen 
Schule für Musik. Gleichzeitig werden die JEKISS-Chöre zu 100% durch den Münster-Pass ermäßigt 
und sind damit kostenlos für entsprechende Nutzergruppen. Ebenfalls kann dieser Chor mit dem Gut-
haben von Bildung und Teilhabe kostenlos besucht werden. Die Gebühren sind im Gebührentarif A) 
zur Gebührensatzung zu finden. 
 
Ensembleunterricht (ohne Chöre), Ergänzungsfächer (+ 8,5%) 
Ensembleunterricht (ohne Chöre) und Ergänzungsfächer sind für die Schüler*innen, die Vokal- oder 
Instrumentalunterricht haben, kostenfrei. Sie werden in der Regel erst von Schüler*innen im Alter ab 
der weiterführenden Schule besucht. Hier sieht die Gebührensatzung eine Kostenfreistellung in Aus-
nahmefällen durch die Schul- und Verwaltungsleitung vor, so dass diese Gebühr nur in Ausnahmefäl-
len zum Tragen kommt. Die Gebühren sind im Gebührentarif E) zur Gebührensatzung enthalten. 
  
JeKits (+ 8,5%) 
„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist mit über 1.000 Schulen, 177 Kommunen aus 
dem gesamten Bundesland und ca. 75.000 Schülerinnen und Schülern das größte Programm kultu-
reller Bildung im Bundesgebiet. Durchgeführt wird JeKits in Kooperation von außerschulischen Bil-
dungspartnern wie z. B. Musikschulen oder Tanzinstitutionen und den Schulen. JeKits hat drei alter-
native Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen und wird in Münster durch die Westfälische 
Schule für Musik an 4 Grundschulen durchgeführt. Es beinhaltet für die Schüler*innen ab dem 2. 
Schuljahr 45 Minuten Instrumentalunterricht in Gruppenform und 45 Minuten Orchesterunterricht. Im 
ersten JeKits-Schuljahr wird im Klassenverbund unterrichtet; auf Grund der Landesförderung ist das 
erste JeKits-Schuljahr kostenlos. 
Das Projekt sieht aktuell eine Maximalgebühr von 26 € pro Monat für JeKits 2 und 35 € pro Monat für 
JeKits 3 und 4 vor. Bei der Westfälischen Schule für Musik kostet JeKits 2 bis 4 aktuell 26,00 € pro 
Monat. JeKits 3 und 4 soll mit 8,5% Erhöhung auf 28,30 € pro Monat steigen. Hiermit wird vorerst die 
Maximalgebühr nicht erreicht. Der Fördergeber erwartet, dass die Gruppengrößen des Instrumental-
unterrichts von Jahr zu Jahr sinken. In Münster sind die Gruppen jedoch konstant groß, da die Wei-
termacherquote bei fast 100% liegt.  
 
Weiterhin hat das Projekt eine 100% Ermäßigung für die Schülergruppen, die Leistungen zur Sicher-
stellung des Lebensunterhalts nach SGB II, Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld 
nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbei-
hilfen und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetzt erhalten. Dieses geht über die Ermäßigungs-
tatbestände der anderen Unterrichte der WSfM hinaus. Die Geschwisterermäßigung für das JeKits-
Projekt führt zu einer 50% Ermäßigung für das zweite und jedes weitere Kind und alle Instrumente 
werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Guthaben aus Bildung und Teilhabe ist ebenfalls einsetzbar. 
Die Gebühren finden sich im Gebührentarif C) zur Gebührensatzung. 
 
Instrumentenmiete (+8%): 
Die Instrumentenmiete wurde in der bisherigen Gebührensatzung in den ersten Jahren immer teurer, 
um einen Anreiz zu schaffen, ein eigenes Instrument zu kaufen. Zukünftig sollen die Instrumenten-
mieten konstant bleiben, dieses verhindert Verwaltungsaufwand und geht auch nicht zu Lasten der 
Kinder, die sich kein Instrument anschaffen können.  
Die Höhe der Instrumentenmiete ist zukünftig abhängig vom Wert des Instrumentes, dem Aufwand 
zur Erhaltung des Instrumentes und der Nutzungsdauer. Insgesamt ist eine Erhöhung von 8% einkal-

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V/0295/2024 
kuliert. Die Anlagen 2 und 4 weisen die exakten Instrumentenmieten aus. 
Die Gebühren sind dem Gebührentarif F) zur Gebührensatzung zu entnehmen. 
 
Gruppenunterrichte im Instrumental- und Vokalunterricht und Chöre (+ 6,5%): 
Ein Ansatz, um Breitenförderung zu erzielen, sind Gruppenunterrichte und Chöre. Abhängig von der 
Gruppengröße reduziert sich der Anteil der individuellen Förderung und auch die Gebühr. Chöre ha-
ben eine Mindestgröße von 10 Schüler*innen. Die Gebühren für Chöre sind abhängig von der Dauer 
der Chöre und im Vergleich preiswerter als Gruppenunterrichte. Mit einer Steigerung von 6,5% wer-
den diese Musikangebote weniger stark von der Gebührenerhöhung belastet.  
 
Das Instrumentenkarussell ist eine besondere Unterrichtsform in Vierer-Gruppen, stellt aber ein nied-
rigschwelliges Kennenlernangebot dar. Entsprechend wurde hier ein Prozentsatz von 6,5% gewählt. 
Die Gebühren sind im Gebührentarif B) und E) zur Gebührensatzung zu finden. 
 
 
Informationen zu Ermäßigungen 
 
Münster-Pass 
Durch den Münster-Pass gewährt die Westfälische Schule für Musik eine 100%ige Ermäßigung für 
die Unterrichtsgebühren in der Elementaren Musikpädagogik (inkl. JEKISS-Chor) und dem Förderpro-
jekt JeKits und 50% Ermäßigung auf Instrumental- und Vokalunterricht. 2023 wurden durch den 
Münster-Pass Ermäßigungen in der Höhe von ca. 97.000 € gewährt. Der Münster-Pass ist damit der 
größte Ermäßigungstatbestand für die WSfM.   
 
Den Münster-Pass erhalten in Münster wohnende Personen, wenn sie folgende Leistungen erhalten: 
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II), Hilfe zum 
Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII), Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge-
setz, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundes-
versorgungsgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. Beim Förderprojekt 
„JeKits“ ist der Empfängerkreis noch um Wohngeld nach Wohngeldgesetz erweitert. 
 
Die Ermäßigung durch den Münster-Pass ist für die WSfM 2014 eingeführt worden. Damals wurde 
eine Mindereinnahme von 12.500 € prognostiziert. 2016 gewährte die WSfM auf Basis des Münster-
Pass Ermäßigungen in Höhe von 60.000 €. Mit der Vorlage V/0954/2016 wurde auf die An- und Ab-
meldegebühr mit Vorlage des Münster-Passes verzichtet. Es wurde erwartet, dass hierdurch die Er-
mäßigungen auf 66.000 € steigen. 2023 hat die WSfM aufgrund des Münster-Passes Ermäßigungen 
im Umfang von über 97.000 € gewährt. Somit noch einmal ein Plus von 31.000 €. Zu beachten ist, 
dass alleine über 32.000 € auf das Projekt JeKits entfallen und durch Erstattungen vom Land kom-
pensiert werden.  
 
Geschwisterermäßigung 
Über Geschwisterermäßigungen gewährt die Westfälische Schule für Musik 2023 knapp 70.000 € 
Ermäßigungen. Die Geschwisterermäßigung gewährt für das zweite Kind der Familie eine Ermäßi-
gung von 20%, für das dritte Kind der Familie eine Ermäßigung von 40%, für das vierte Kind der Fa-
milie um 60% und für das fünfte und jedes weitere Kind einer Familie eine Ermäßigung um 80% der 
Gebühr. Im JeKits-Projekt werden für das zweite und jedes folgende Kind 50% Ermäßigung gewährt, 
dieses sind 2023 rund 5.600 €. 
 
Bildung und Teilhabe 
Zusätzlich zu den zuvor genannten Ermäßigungen kann das Bundesprogramm Bildung und Teilhabe 
für die Finanzierung von Musikunterricht (aktuell 15 € im Monat) genutzt werden. Dies soll beibehal-
ten werden.  
 
Prüfung Einführung Mehrfächerermäßigung 
Eine Mehrfächerermäßigung soll aus der Sicht der Westfälischen Schule für Musik nicht eingeführt

- 6 - 
V/0295/2024 
werden, damit sich die Anzahl derjenigen Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der Westfäli-
schen Schule für Musik nutzen, nicht weiter reduziert. 
 
Prüfung Verzicht Erwachsenenzuschlag für Schüler*innen mit Regelaltersrentenbezug 
Ein Ergebnis des Zukunftsprozesses der Westfälischen Schule für Musik ist, dass der Erwachsenen-
zuschlag für Senioren eine besondere Belastung darstellt. Im Rahmen der Vorlage wurde daher ein 
Verzicht des Erwachsenenzuschlages ab der Altersgrenze für die Regelaltersrente ausgesprochen. 
Hiermit sind jährlich ca. 12.000 € Benutzungsgebühren auszugleichen. Eine Kompensation wäre nur 
durch weitere Gebührenerhöhungen möglich. Darauf wird vorerst verzichtet.  
  
 
Allgemeine Hinweise zur Umsetzung der Gebührenerhöhung 
Die Gebühren werden nach der prozentualen Erhöhung auf volle 0,10 € aufgerundet. Die exakten 
Gebühren ab dem 01.01.2025 enthält die Anlage 2 bzw. 4.  
 
Die Information der Schüler*innen sowie der Zahlungspflichtigen benötigt einen zeitlichen Vorlauf, 
sodass die Gebührenerhöhung zum 01.01.2025 umgesetzt werden soll. Trotz der sozialen Ausrich-
tung der Gebührenerhöhung und den Ermäßigungstatbeständen erwartet die Westfälische Schule für 
Musik Abmeldungen von Schüler*innen. Es gilt, diese so zeitnah wie möglich zu kompensieren, um 
die Ertragsausfälle hierdurch zu minimieren.  
 
Redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen und können der Synopse entnommen werden. 
 
 
 
i.V. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 Anlage 1 Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik 
 Anlage 2 Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik 
 Anlage 3 Synopse zur Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik 
 Anlage 4 Synopse zur Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik 
 Anlage A (Kurzüberblick, Ziele, Finanzierung, Pflichtigkeitsgrad und Relevanz zu Querschnitts-
themen)

Anlage_4_Synopse_Gebuehrensatzung

41596 Zeichen

V/0295/2024 Anlage 4 
 
Synopse der „Gebührensatzung für die Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster“ 44.02 
Gebührensatzung aktuell Gebührensatzung 
Neue Fassung ab 01.01.2025 (Änderungen sind in Rot hervorgehoben, sollte kein Text enthalten sein, bleibt die bisherige Fassung) 
Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik  
44.02  
vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 159) 
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.02.2000 (Amtsblatt der Stadt 
Münster 2000 S. 9) 
und der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 
196) 
und der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 
197) 
und der 4. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 
226) 
und der 5. Änderungssatzung vom 19.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 
139) 
und der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 
316) 
und der 7. Änderungssatzung vom 30.11.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 
225 und 233) 
und der 8. Änderungssatzung vom 06.11.2008 (Amtsblatt der Stadt Münster 2008 
S.155) 
und der 9. Änderungssatzung vom 10.12.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 
180) 
und der 10. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 
159) 
und der 11. Änderungssatzung vom 15.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 
188) 
und der 12. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 
242) 
und der 13. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 
229) 
und der 14. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster 2021 S. 
197) 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666/SGV. NW 2023), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 20.3.1996 (GV. NW S. 124), sowie der §§ 1, 2 und 4 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 
(GV. NW S. 712/SGV. NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 
1996 (GV. NW S. 586), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 
17.12.1997 beschlossen: 
Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster 
44.02 
vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 159) 
in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.02.2000 (Amtsblatt der Stadt Münster 2000 S. 9) 
und der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 196) 
und der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 197) 
und der 4. Änderungssatzung vom 13.12.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 226) 
und der 5. Änderungssatzung vom 19.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 139) 
und der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 316) 
und der 7. Änderungssatzung vom 30.11.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 225 und 233) 
und der 8. Änderungssatzung vom 06.11.2008 (Amtsblatt der Stadt Münster 2008 S.155) 
und der 9. Änderungssatzung vom 10.12.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 180) 
und der 10. Änderungssatzung vom 11.11.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 159) 
und der 11. Änderungssatzung vom 15.11.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 188) 
und der 12. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 242) 
und der 13. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 229) 
und der 14. Änderungssatzung vom 23.06.2021 (Amtsblatt der Stadt Münster 2021 S. 197) 
und der 15. Änderungssatzung vom 11.09.2024 (Amtsblatt der Stadt Münster 2024 S. XXX). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666/SGV. 
NW 2023), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW S. 444), sowie der §§ 1, 2 und 4 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712/SGV. NW 610), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NW S. 155), hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 11.09.2024 beschlossen: 
§ 1 Art und Höhe der Gebühren 
(1) Gegenstand dieser Gebührensatzung sind die Kosten, die als Gegenleistung 
1. für die Erteilung von Unterricht (Unterrichtsgebühren), 
2. für die bei der Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers erforderliche besondere 
Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik (einmalige 
Aufnahmegebühren), 
§ 1 Art und Höhe der Gebühren 
(1) Gegenstand dieser Gebührensatzung sind die Kosten, die als Gegenleistung 
1. für die Erteilung von Unterricht (Unterrichtsgebühren), 
2. für die bei der Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für 
Musik (einmalige Aufnahmegebühren),

3. für die im Rahmen der Bearbeitung einer vorzeitigen Abmeldung erforderliche 
besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen Schule für Musik 
(Anmeldegebühren), 
4. für die Überlassung eines Leihinstrumentes (Gebühren für Leihinstrumente) 
erhoben werden. 
(2) Die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Tarif. 
3. für die im Rahmen der Bearbeitung einer vorzeitigen Abmeldung erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit der Westfälischen 
Schule für Musik (Abmeldegebühren), 
 
4. für die Überlassung eines Mietinstrumentes (Gebühren für Mietinstrumente) erhoben werden. 
 
(2) Die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Tarif. 
§ 2 Gebührenpflichtige 
Gebührenpflichtige sind die Schüler/innen sowie die Erziehungsberechtigten der 
minderjährigen Schüler/-innen. Mehrere Gebührenpflichtige haften als 
Gesamtschuldner. 
§ 2 Gebührenpflichtige 
Gebührenpflichtige sind die Schüler/-innen sowie die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schüler/-innen. Mehrere 
Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 
§ 3 Veranlagung, Fälligkeit und Erstattung 
(1) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie entspricht 39 
Unterrichtswochen im Kalenderjahr. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des 
Monats, zu dem die erstmalige Zulassung zum Unterricht erfolgt. Die Beträge sind 
laufend zum 1. eines jeden Monats fällig. 
(2) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 fällt an mit der erstmaligen Anmeldung der 
Schülerin/des Schülers. Im Fall einer Online-Anmeldung wird auf die Erhebung der 
Gebühr verzichtet. 
(3) Die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 fällt an, sobald ausnahmsweise eine vorzeitige 
Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers wegen einer direkten Neubesetzung des 
frei werdenden Unterrichtsplatzes zugelassen wird. 
(4) Für die Gebühr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 beginnt die Gebührenpflicht mit dem 1. des 
Monats, in dem das Instrument erstmals zur Verfügung gestellt wird. Die Gebühr ist 
jeweils zu dem Termin zu entrichten, zu dem auch die Unterrichtsgebühr zu zahlen ist. 
(5) Die Gebührenpflichtigen erhalten über die zu entrichtenden Beträge einen 
Gebührenbescheid. 
 
§ 4 Ermäßigungen, Zuschläge, Stundung und Erstattungen 
(1)    Die Westfälische Schule für Musik lässt Ermäßigungen zu. Ermäßigungen 
werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt (Ausnahme zur Reihenfolge beim 
Projekt JeKits siehe Absatz 2): 
1.    Geschwisterermäßigung 
2.    Ermäßigung Ehrenamtskarte 
3.    Ermäßigung Münsterpass 
4.    Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe (Münsterlandkarte) 
 
zu Ziffer 1 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigen sich die 
Unterrichtsgebühren 
1.    für das zweite Kind der Familie um 20 % der Gebühr, 
2.    für das dritte Kind der Familie um 40 % der Gebühr, 
3.    für das vierte Kind der Familie um 60 % der Gebühr, 
4.    für das fünfte und jedes weitere Kind der Familie um 80 % der Gebühr. 
Als Kinder einer Familie gelten alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, soweit und 
solange für sie dieselbe Person oder deren Ehegatte zum Empfang von Kindergeld 
berechtigt ist. Der Anspruch auf Kindergeld ist für Erwachsene stets, für Kinder und 
Jugendliche auf Anfrage der Musikschule nachzuweisen. 
Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der 
jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug einer Ermäßigung. Das Kind mit der 
höchsten Gesamtgebühr zählt als erstes. 
 
zu Ziffer 2 
Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten eine 100 %ige Ermäßigung auf den 
Erwachsenenzuschlag in Höhe von 40% auf die Unterrichtsgebühren.  
§ 4 Ermäßigungen, Zuschläge, Stundung und Erstattungen 
(1)    Die Westfälische Schule für Musik lässt Ermäßigungen zu. Ermäßigungen werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt (Ausnahme 
zur Reihenfolge beim Projekt JeKits siehe Absatz 2): 
1.    Geschwisterermäßigung 
2.    Ermäßigung Ehrenamtskarte 
3.    Ermäßigung Münster-Pass 
4.    Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe (Münsterlandkarte)

zu Ziffer 3 
Inhaber/-innen des Münsterpasses erhalten eine 100 %ige Ermäßigung für Angebote 
im Bereich der elementaren Musikpädagogik sowie dem Projekt „JeKits“ und bei der 
Anmelde bzw. Abmeldegebühr. Für die Bereiche Instrumental-/Vokalunterricht, 
Ensembleunterricht/Ergänzungsfächer sowie Jugendakademie wird Inhaber/-innen 
des Münsterpasses eine 50%ige Ermäßigung gewährt. 
Der Münsterpass ist vor dem ersten Unterricht und dann in regelmäßigen Abständen 
mindestens einmal jährlich zum 01.11. eines Jahres in der Verwaltung der 
Westfälischen Schule für Musik vorzulegen. Zur Reduzierung des 
Verwaltungsaufwandes wird der Münsterpass für das gesamte folgende Kalenderjahr 
berücksichtigt. Sollte der Münsterpass nicht verlängert werden, ist die Schülerin/der 
Schüler verpflichtet, der Westfälischen Schule für Musik dieses umgehend schriftlich 
mitzuteilen. Die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik wird 
stichprobenmäßig 5% der Münsterpassinhaber, von denen kein aktueller Münsterpass 
vorliegt, im 3. Quartal anschreiben und zur Vorlage des Münsterpasses auffordern. 
Sollte der Münsterpass nicht bis zum 15.11. vorgelegt werden, kann der Münsterpass 
für das Folgejahr nicht anerkannt werden. Eine rückwirkende Anerkennung des 
Münsterpasses ist nur in besonderen Härtefällen und mit Zustimmung der 
Verwaltungsleitung möglich. 
 
zu Ziffer 4 
Berechtigte der Münsterlandkarte können diese für die Leistungen der Westfälischen 
Schule für Musik ansetzen. 
 
(2)    Die Sozialermäßigungen im Projekt JeKits werden abweichend zu Absatz 1 in 
folgender Reihenfolge der Ermäßigungen gewährt: 
1.    Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe 
2.    Beitragsbefreiung Münsterpass 
3.    Geschwisterermäßigung 
Die Nachweise zu diesen Sozialermäßigungen sind bei Anmeldung bzw. ist nach 
Ausstellung zu erbringen, anderenfalls kann die Befreiung nicht anerkannt werden. 
 
(3)    Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % 
erhöhte Gebühr erhoben. Davon sind junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, 
soweit Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird, ausgenommen. 
Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. 
 
(4)    Die Westfälische Schule für Musik kann in Härtefällen auf Antrag die Gebühren 
bis zum Ende des jeweiligen vierteljährlichen Zahlungszeitraums stunden. In 
Ausnahmefällen kann die Stundung verlängert werden. 
 
(5)    In begründeten Einzelfällen oder als herausgehobene, durch die Musikschule 
verantwortete Maßnahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, kann ein Erlass durch 
eine mit der Verwaltungsleitung abgestimmte Schulleitungsentscheidung 
vorgenommen werden. 
 
(6)    Fällt der Unterricht aus von der Westfälischen Schule für Musik zu vertretenden 
Gründen im Laufe des Kalenderjahres aus und kann nicht innerhalb des 
Kalenderjahres bzw. bis zum 31.01 des Folgejahres vor- oder nachgegeben werden, 
erfolgt die anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren im ersten Quartal des 
folgenden Jahres (Erstattungsgebühr = Anzahl ausgefallender Unterrichte (ohne 
Schulferien NRW und Feiertage) im Verhältnis zu 39 garantierten Unterrichten im 
Kalenderjahr). 
Bei Abmeldungen zum Schulhalbjahr oder Schuljahr erfolgt die Erstattung anteilig für 
die Unterrichtszeit im auf die Abmeldung folgenden Quartal. 
zu Ziffer 3 
Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten eine 100 %ige Ermäßigung für Angebote im Bereich der elementaren Musikpädagogik sowie 
dem Projekt „JeKits“ und bei der Anmelde bzw. Abmeldegebühr. Für die Bereiche Instrumental-/Vokalunterricht, 
Ensembleunterricht/Ergänzungsfächer sowie Jugendakademie wird Inhaber/-innen des Münster-Passes eine 50%ige Ermäßigung gewährt. 
Der Münster-Pass ist vor dem ersten Unterricht und dann in regelmäßigen Abständen mindestens einmal jährlich zum 01.11. eines Jahres 
in der Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik vorzulegen. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wird der Münster-Pass für 
das gesamte folgende Kalenderjahr berücksichtigt. Sollte der Münster-Pass nicht verlängert werden, ist die Schülerin/der Schüler 
verpflichtet, der Westfälischen Schule für Musik dieses umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Verwaltung der Westfälischen Schule für Musik 
wird stichprobenmäßig 5% der Münster-Passinhaber, von denen kein aktueller Münster-Pass vorliegt, im 3. Quartal anschreiben und zur 
Vorlage des Münster-Passes auffordern. Sollte der Münster-Pass nicht bis zum 15.11. vorgelegt werden, kann der Münster-Pass für das 
Folgejahr nicht anerkannt werden. Eine rückwirkende Anerkennung des Münster-Passes ist nur in besonderen Härtefällen und mit 
Zustimmung der Verwaltungsleitung möglich. 
 
 
 
 
 
 
 
zu Ziffer 4 
Berechtigte der Münsterlandkarte können diese für die Leistungen der Westfälischen Schule für Musik ansetzen. 
 
(2)    Die Sozialermäßigungen im Projekt JeKits werden abweichend zu Absatz 1 in folgender Reihenfolge der Ermäßigungen gewährt: 
1.    Anrechnung Guthaben Bildung und Teilhabe 
2.    Beitragsbefreiung Münster-Pass 
3.    Geschwisterermäßigung 
Die Nachweise zu diesen Sozialermäßigungen sind bei Anmeldung bzw. ist nach Ausstellung zu erbringen, anderenfalls kann die Befreiung 
nicht anerkannt werden. 
 
 
 
(3)    Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben. Davon sind junge Erwachsene 
bis zum 25. Lebensjahr, soweit Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird, ausgenommen. Der Anspruch auf Kindergeld 
ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. 
 
 
(4)    Die Westfälische Schule für Musik kann in Härtefällen auf Antrag die Gebühren bis zum Ende des jeweiligen vierteljährlichen 
Zahlungszeitraums stunden. In Ausnahmefällen kann die Stundung verlängert werden. 
 
 
(5)    In begründeten Einzelfällen oder als herausgehobene, durch die Musikschule verantwortete Maßnahme der Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit, kann ein Erlass durch eine mit der Verwaltungsleitung abgestimmte Schulleitungsentscheidung vorgenommen werden. 
 
 
 
(6)    Fällt der Unterricht aus von der Westfälischen Schule für Musik zu vertretenden Gründen im Laufe des Kalenderjahres aus und kann 
nicht innerhalb des Kalenderjahres bzw. bis zum 31.01 des Folgejahres vor- oder nachgegeben werden, erfolgt die anteilige Erstattung der 
Unterrichtsgebühren im ersten Quartal des folgenden Jahres (Erstattungsgebühr = Anzahl ausgefallender Unterrichte (ohne Schulferien 
NRW und Feiertage) im Verhältnis zu 39 garantierten Unterrichten im Kalenderjahr). 
Bei Abmeldungen zum Schulhalbjahr oder Schuljahr erfolgt die Erstattung anteilig für die Unterrichtszeit im auf die Abmeldung folgenden 
Quartal.

§ 5 Fördermaßnahmen 
Im Rahmen der Jugendakademie fördert die Westfälische Schule für Musik 
gemeinsam mit der Musikhochschule bis zu 30 Schülerinnen und Schüler, die sich 
über eine Aufnahmeprüfung qualifizieren. Die Förderung beinhaltet in der Regel eine 
kostenfreie Aufstockung des bezahlten Hauptfachunterrichtes von 45 Minuten um 15 
Minuten, das kostenlose Angebot eines zweiten Instrumental- oder Vokalfaches sowie 
weitere kostenfreie Ergänzungsfächer. 
 
 
§ 6 Dauer des Unterrichtes 
Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist die Unterrichtseinheit von 45 
Minuten. Abweichungen vom 45 Minuten-Standard sind teilweise sinnvoll, daher 
beträgt z.B. in den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische 
Grundausbildung die Unterrichtseinheit 60 Minuten; Einzelunterricht wird auch in 30 
Minuten angeboten und Ensembles finden auch länger statt. Der anliegende 
Gebührentarif regelt hierfür die Gebührenhöhe. 
 
§ 6 Dauer des Unterrichtes 
Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist die Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Abweichungen vom 45 Minuten-Standard sind 
teilweise sinnvoll, daher beträgt z.B. in den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung die Unterrichtseinheit 
60 Minuten; Einzelunterricht wird auch in 30 Minuten angeboten und Ensembles sowie Gruppenunterrichte finden auch länger statt. Der 
anliegende Gebührentarif regelt hierfür die Gebührenhöhe. 
 
§ 7 Geltungsbereich 
Der Projektbereich der Westfälischen Schule für Musik bietet Kindern, Jugendlichen 
und Erwachsenen die Möglichkeit zeitlich begrenzt etwas Neues auszuprobieren, alte 
Fähigkeiten wiederzuentdecken oder sie weiterzuentwickeln. Sie kann somit ein 
Einstieg in ein Unterrichtsangebot mit langfristiger Perspektive sein. Die vorstehenden 
Bestimmungen der §§ 1 bis 6 gelten nicht für Angebote im Projektbereich. Im 
Projektbereich werden jeweils gesonderte Vereinbarungen zwischen Kursleitung und 
der Westfälischen Schule für Musik sowie durch Vermittlung der Westfälischen Schule 
für Musik zwischen Kursteilnehmenden und Kursleitung getroffen. 
 
 
§ 8 Inkrafttreten 
Diese Schulordnung tritt bei gleichzeitiger Aufhebung der Schulordnung vom 
24.03.1972 am 01.01.1998 in Kraft. 
 
 
Diese Gebührensatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. 
 
Gebührentarif der Westfälischen Schule für Musik 
 
 
Gebühren ab 01.08.2021 
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. 
Gebühren ab 01.01.2025, 01.01.2026 bzw. 01.01.2027 
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. 
Aufnahme-/Abmeldegebühr 
Die Anmeldung in die Musikschule kostet einmalig 13,00 €. Bei einer Online-
Anmeldung entfällt diese Gebühr. Wird durch die Westfälische Schule für Musik eine 
vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 13,00 € fällig. 
Inhaber/innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr 
eine 100%ige Ermäßigung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufnahme-/Abmeldegebühr 
Die Anmeldung in die Musikschule kostet einmalig 15,00 €. Bei einer Online-Anmeldung entfällt diese Gebühr. Wird durch die Westfälische 
Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 15,00 € fällig. 
Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 100%ige Ermäßigung.

A) Elementare Musikpädagogik für Kinder ab 2 Jahren 
 
 Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate 
Musikzwerge 
45 Min. pro Woche 
mit Begleitperson 
Laufzeit: 1 Jahr 
5 – 8 288,00 € 24,00 € 
Musikalische 
Früherziehung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 2 Jahre 
6 – 15 288,00 € 24,00 € 
Musikalische 
Grundausbildung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 1 Jahr 
6 – 15 288,00 € 24,00 € 
Musikalische 
Grundausbildung in 
Schulklassen 
45 Min. pro Woche 
Laufzeit: 1 Jahr 
Schulklasse 156,00 € 13,00 € 
JEKISS-Chor 
45 Min. pro Woche 
Laufzeit: 
Grundschulzeit 
Ab 15 90,00 € 7,50 € 
Instrumentenkarussell 
45 Min. pro Woche 
inkl. Leihgebühr für die 
Instrumente 
Laufzeit: 6 Monate 
4 je Instrument Für 6 Monate: 
243,00 € 
40,50 € 
 
A) Elementare Musikpädagogik für Kinder ab 2 Jahren 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Teilnehmerzahl Jahresgebühr  Monatsrate Jahresgebühr  Monatsrate Jahresgebühr  Monatsrate 
Musikzwerge 
45 Min. pro Woche 
mit Begleitperson 
Laufzeit: 1 Jahr 
5 – 8 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € 
Musikalische 
Früherziehung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 2 Jahre 
6 – 15 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € 
Musikalische 
Grundausbildung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 1 Jahr 
6 – 15 302,40 € 25,20 € 318,00 € 26,50 € 325,20 € 27,10 € 
Musikalische 
Grundausbildung in 
Schulklassen 
45 Min. pro Woche 
Laufzeit: 1 Jahr 
Schulklasse 164,40 € 13,70 € 172,80 € 14,40 € 176,40 € 14,70 € 
JEKISS-Chor 
45 Min. pro Woche 
Laufzeit: 
Grundschulzeit 
Ab 15 98,40 € 8,20 € 104,40 € 8,70 € 106,80 € 8,90 € 
Instrumentenkarussell 
45 Min. pro Woche 
inkl. Leihgebühr für die 
Instrumente 
Laufzeit: 6 Monate 
4 je Instrument Für 6 Monate: 
259,20 € 
43,20 € Für 6 Monate: 
272,40 € 
45,40 € Für 6 Monate: 
278,40 € 
46,40 € 
 
Regelungen 
 Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Eltern haben 
ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 2. 
Unterrichtsmonats abmelden. 
 Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle 
Angebote. 
 Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist 
kostenlos, sie zahlt nur die Anmeldegebühr. 
 
Regelungen 
 Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Eltern Zahlungspflichtige haben ein 
Sonderabmeldekündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. 
 Inhaber/-innen des Münster-Passes erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote. 
 Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur die Anmeldegebühr. 
 
B) Instrumental- und Vokalunterricht 
 
 
 Dauer pro 
Woche 
 
Jahresgebühr Monatsrate 
Einzelunterricht 
 
30 Min. 822,00 € 68,50 € 
45 Min. 1.188,00 € 99,00 € 
2er-Gruppe 45 Min. 672,00 € 56,00 € 
3er-Gruppe 45 Min. 504,00 € 42,00 € 
60 Min. 672,00 € 56,00 € 
4er- bis 6er- Gruppe 45 Min. 426,00 € 35,50 € 
 60 Min. 564,00 € 47,00 € 
7er- bis 9er- Gruppe 45 Min. 330,00 € 27,50 € 
B) Instrumental- und Vokalunterricht  
 
  Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Dauer pro 
Woche 
Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
Einzelunterricht 
 
30 Min. 892,80 € 74,40 € 956,40 € 79,70 € 975,60 € 81,30 € 
45 Min. 1.290,00 € 107,50 € 1.381,20 € 115,10 € 1.410,00 € 117,50 € 
2er-Gruppe 45 Min. 716,40 € 59,70 € 766,80 € 63,90 € 782,40 € 65,20 € 
3er-Gruppe 45 Min. 537,60 € 44,80 € 576,00 € 48,00 € 588,00 € 49,00 € 
60 Min. 716,40 € 59,70 € 766,80 € 63,90 € 782,40 € 65,20 € 
4er- bis 6er- Gruppe 45 Min. 454,80 € 37,90 € 487,20 € 40,60 € 498,00 € 41,50 € 
60 Min. 601,20 € 50,10 € 644,40 € 53,70 € 657,60 € 54,80 € 
7er- bis 9er- Gruppe 45 Min. 351,60 € 29,30 € 376,80 € 31,40 € 385,20 € 32,10 €

60 Min. 438,00 € 36,50 € 
Klassenunterricht an 
allgemeinbildenden 
Schulen 
In Absprache mit den Schulen 9,00 € 
bis 
36,00 € 
 
Regelungen für Kinder und Jugendliche 
 Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden 
Schulen - gilt: 
Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende 
des 2. Unterrichtsmonats abmelden. 
 Für Inhaber/-innen des Münsterpasses 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. 
 Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die 
jeweils günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %, 
beim dritten   Kind um 40 %, 
beim vierten  Kind um 60 %, 
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. 
 Kostenloser Ensembleunterricht 
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote 
teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. 
Punkt E) kostenlos. 
Regelungen für Erwachsene 
 Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden 
Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis 
zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. 
 Erwachsenenzuschlag 
Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % 
erhoben. 
 Bei Kindergeldbezug 
Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und 
Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt 
wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum 
nachzuweisen. 
 Bei Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte 
Es wird auf die Erhebung des Erwachsenenzuschlags ab Vorlage der 
Ehrenamtskarte NRW in der Westfälischen Schule für Musik verzichtet. Zu 
Beginn des Schuljahres (01.02. bzw. 01.08 eines Jahres) ist die Ehrenamtskarte 
in der Westfälischen Schule für Musik vorzuzeigen. 
 Bei Inhaber/-innen des Münsterpasses 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. 
 Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer 
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die 
Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule 
kostenlos (s. Punkt E). 
 Zusätzliches Unterrichtsangebot 
Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit 45 Min./14tägig 
Einzelunterricht zum Preis von 72,00 € zu wählen. 
 
 
 
 
60 Min. 469,20 € 39,10 € 502,80 € 41,90 € 513,60 € 42,80 € 
Klassenunterricht an 
allgemeinbildenden 
Schulen 
In Absprache mit den 
Schulen 
9,60 € 
bis 
38,40 € 
10,30 € 
bis 
41,10 € 
10,60 € 
bis 
42,00 € 
 
Regelungen für Kinder und Jugendliche 
 Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: 
Schüler/-innen haben ein Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. 
 Für Inhaber/-innen des Münster-Passes 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. 
 Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %, 
beim dritten   Kind um 40 %, 
beim vierten  Kind um 60 %, 
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. 
 Kostenloser Ensembleunterricht 
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und 
Ergänzungsfächern (s. Punkt E) kostenlos. 
 
 
 
 
Regelungen für Erwachsene 
 Für alle Angebote - mit Ausnahme der Klassenunterrichte an allgemeinbildenden Schulen - gilt: Schüler/-innen haben ein 
Sonderabmelderecht. Sie können sich bis zum Ende des 2. Unterrichtsmonats abmelden. 
 Erwachsenenzuschlag 
Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % erhoben. 
 Bei Kindergeldbezug 
Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem 
Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. 
 Bei Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte 
Es wird auf die Erhebung des Erwachsenenzuschlags ab Vorlage der Ehrenamtskarte NRW in der Westfälischen Schule für Musik 
verzichtet. Zu Beginn des Schuljahres (01.02. bzw. 01.08 eines Jahres) ist die Ehrenamtskarte in der Westfälischen Schule für Musik 
vorzuzeigen. 
 Bei Inhaber/-innen des Münster-Passes 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. 
 Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer 
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und 
Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt E). 
 Zusätzliches Unterrichtsangebot 
Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit,14-tägig Einzelunterricht zu wählen. 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
45 Min./14-tägig 938,40 € 78,20 € 1.004,40 € 83,70 € 1.024,80 € 85,40 € 
60 Min./14-tägig 1.250,40 € 104,20 € 1.338,00 € 111,50 € 1.365,60 € 113,80 €

C) Projekt JeKits, Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt 
Das Projekt JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen) wird von der 
Landesregierung NRW gefördert. Die Landesregierung legt die Gebühren bzw. den 
Rahmen für Gebühren fest. Das Projekt wird basierend auf einem Vertrag mit der 
Landesregierung NRW bzw. dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in 
Kooperationen zwischen der Westfälischen Schule für Musik und den Schulen 
durchgeführt. Zukünftig wird JeKits 3 (3. Schuljahr) und JeKits 4 (4. Schuljahr) 
ebenfalls über das Projekt gefördert. 
 
 Jahresgebühr Monatsrate 
JeKits 1 0,00 € 0,00 € 
JeKits 2 312,00 € 26,00 € 
JeKits 3 312,00 € 26,00 € 
JeKits 4 312,00 € 26,00 € 
Regelungen 
 Kostenlose Leihgabe der Instrumente 
 Das Guthaben für Bildung und Teilhabe ist vor der Sozialbefreiung durch den 
Münsterpass anzurechnen. 
 100,00 % Sozialbefreiungen durch den Münsterpass für Unterricht JeKits 2, 3 und 
4 und 50,00 % Sozialbefreiungen durch den Münsterpass für Klassenunterricht 
und Orchester Kunterbunt. 
Eine vollständige bzw. teilweise Befreiung von den Beitragszahlungen ist bei 
Empfängern von: 
- Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, 
- Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 
- Wohngeld nach Wohngeldgesetz 
- Kinderzuschlägen nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes 
- Ausbildungsbeihilfen und 
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz möglich. 
Der Nachweis über die Berechtigung der Beitragsbefreiung ist anhand eines 
behördlichen Bescheides durch den Erziehungsberechtigten mit Anmeldung zu 
erbringen. 
 Geschwisterermäßigung 
Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig zahlungspflichtig an 
dem Projekt JeKits teil, fällt der volle Elternbeitrag nur für das erste Kind an. 
Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%, soweit nicht eine 
vollständige Beitragsbefreiung aus den oben genannten Gründen möglich ist. 
 Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen aus dem Angebot der 
Westfälischen Schule für Musik ist nicht möglich. 
C) Projekt JeKits, Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt 
Das Projekt JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen) wird von der Landesregierung NRW gefördert. Die Landesregierung legt 
die Gebühren bzw. den Rahmen für Gebühren fest. Das Projekt wird basierend auf einem Vertrag mit der Landesregierung NRW bzw. dem 
Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Kooperationen zwischen der Westfälischen Schule für Musik und den Schulen durchgeführt. 
Zukünftig wird JeKits 3 (3. Schuljahr) und JeKits 4 (4. Schuljahr) ebenfalls über das Projekt gefördert. 
 
 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.02. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
JeKits 1 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
JeKits 2 312,00 € 26,00 € 312,00 € 26,00 € 312,00 € 26,00 € 
JeKits 3 339,60 € 28,30 € 363,60 € 30,30 € 372,00 € 31,00 € 
JeKits 4 339,60 € 28,30 € 363,60 € 30,30 € 372,00 € 31,00 € 
Regelungen 
 Kostenlose Leihgabe der Instrumente 
 Das Guthaben für Bildung und Teilhabe ist vor der Sozialbefreiung durch den Münster-Pass anzurechnen. 
 100,00 % Sozialbefreiungen durch den Münster-Pass für Unterricht JeKits 2, 3 und 4 und 50,00 % Sozialbefreiungen durch den 
Münster-Pass für Klassenunterricht und Orchester Kunterbunt. 
Eine vollständige bzw. teilweise Befreiung von den Beitragszahlungen ist bei Empfängern von: 
- Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, 
- Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 
- Wohngeld nach Wohngeldgesetz 
- Kinderzuschlägen nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes 
- Ausbildungsbeihilfen und 
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz möglich. 
Der Nachweis über die Berechtigung der Beitragsbefreiung ist anhand eines behördlichen Bescheides durch den 
Erziehungsberechtigten mit Anmeldung zu erbringen. 
 Geschwisterermäßigung 
Nehmen zwei oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig zahlungspflichtig an dem Projekt JeKits teil, fällt der volle Elternbeitrag nur 
für das erste Kind an. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%, soweit nicht eine vollständige Beitragsbefreiung aus 
den oben genannten Gründen möglich ist. 
 Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen aus dem Angebot der Westfälischen Schule für Musik ist nicht möglich.

D) Instrumental- und Vokalunterricht Jugendakademie 
 
 Dauer pro 
Woche 
Jahresgebühr Monatsrate 
Hauptfach - 
Einzelunterricht 
 
60 Min. 1.188,00 € 99,00 € 
Nebenfach – 
Einzelunterricht 
(obligatorisch nur mit 
Hauptfach möglich) 
30 Min. kostenfrei kostenfrei 
Regelungen für Jugendliche und Erwachsene 
 Für Inhaber/-innen des Münsterpasses 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt. 
 Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die 
jeweils günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %, 
beim dritten   Kind um 40 %, 
beim vierten  Kind um 60 %, 
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %.  
 Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsunterricht 
Für Teilnehmer/-innen der Jugendakademie ist ab dem 13. Lebensjahr die 
Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt E) 
verpflichtend und für alle kostenlos. 
 Keine Abmeldegebühr 
Bei Beendigungen im laufendem Schulhalbjahr werden keine Abmeldegebühren 
berechnet. 
 
D) Instrumental- und Vokalunterricht Jugendakademie 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Dauer pro 
Woche 
Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
Hauptfach - 
Einzelunterricht 
60 Min. 1.290,00 € 107,50 € 1.381,20 € 115,10 € 1.410,00 € 117,50 € 
Nebenfach – 
Einzelunterricht 
(obligatorisch nur mit 
Hauptfach möglich) 
30 Min. kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei 
Regelungen für Jugendliche und Erwachsene 
 Für Inhaber/-innen des Münster-Passes 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt. 
 Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %, 
beim dritten   Kind um 40 %, 
beim vierten  Kind um 60 %, 
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %.  
 Kostenloser Ensembleunterricht und Ergänzungsunterricht 
Für Teilnehmer/-innen der Jugendakademie ist ab dem 13. Lebensjahr die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern 
(s. Punkt E) verpflichtend und für alle kostenlos. 
 Keine Abmeldegebühr 
Bei Beendigungen im laufendem Schulhalbjahr werden keine Abmeldegebühren berechnet. 
 
E) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer 
 
 Jahresgebühr Monatsrate 
Chor, pro 15 Min. 36,00 € 3,00 € 
2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach 
Tarifen für Gruppenunterrichte 
10 bis 19 Teilnehmende 198,00 € 16,50 € 
20 und mehr Teilnehmende 162,00 € 13,50 € 
Ergänzungsfächer: 
Musik hören und verstehen 
(Musiktheorie und –improvisation) 
294,00 € 24,50 € 
Regelungen 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder-, Jugendliche und 
Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. 
Vokalunterricht erhalten. 
Die Teilnahme an Ensembles kann durch eine Entscheidung der Schulleitung mit 
Bestätigung durch die Verwaltungsleitung für Externe kostenfrei sein, wenn die 
Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist. 
 
E) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
Chor, pro 15 Min. 38,40 € 3,20 € 42,00 € 3,50 € 43,20 € 3,60 € 
2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach 
Tarifen für Gruppenunterrichte 
Gebühren richten sich nach 
Tarifen für Gruppenunterrichte 
Gebühren richten sich nach 
Tarifen für Gruppenunterrichte 
10 bis 19 Teilnehmende 216,00 € 18,00 € 231,60 € 19,30 € 236,40 € 19,70 € 
20 und mehr Teilnehmende 176,40 € 14,70 € 189,60 € 15,80 € 194,40 € 16,20 € 
Ergänzungsfächer: 
Musik hören und verstehen 
(Musiktheorie und 
-improvisation) 
319,20 € 26,60 € 342,00 € 28,50 € 349,20 € 29,10 € 
Regelungen 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder-, Jugendliche und Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule 
Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. 
Die Teilnahme an Ensembles kann durch eine Entscheidung der Schulleitung mit Bestätigung durch die Verwaltungsleitung für Externe 
kostenfrei sein, wenn die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist.

F) Gebühren für Leihinstrumente 
 Dauer  Jahresgebühr Monatsrate 
Instrumentengruppe 1: 
Bongos, einfache Holz- 
und Plastikblockflöten 
Jedes Jahr 60,00 € 5,00 € 
Instrumentengruppe 2: 
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 
3/4), Viola (1/4, 1/2, 
3/4), Cello (1/8, 1/4, 
1/2, 3/4), Kontrabass 
(1/8, 1/4, 1/2), 
Querflöte (Anfänger), 
Kornett, Trompete, 
hochwertige Blockflöte, 
Gitarre, Oud, Keyboard 
1. Jahr 
2. Jahr 
3. Jahr und 
weitere 
Jahre 
120,00 € 
144,00 € 
168,00 € 
168,00 € 
10,00 € 
12,00 € 
14,00 € 
14,00 € 
Instrumentengruppe 3: 
Querflöte, Horn, 
Posaune, Violine (1/1), 
Viola (1/1), Cello (7/8, 
1/1), Kontrabass (3/4), 
Klarinette, Oboe, 
Fagott, Saxofon, 
Tuba/Euphonium, 
Gambe, Akkordeon, 
Stagepiano 
1. Jahr 
2. Jahr 
3. Jahr und 
weitere 
Jahre 
168,00 € 
192,00 € 
216,00 € 
216,00 € 
14,00 € 
16,00 € 
18,00 € 
18,00 € 
Instrumentengruppe 4: 
Harfe 
Jedes Jahr 264,00 € 22,00 € 
Instrumentengruppe 5: 
Instrumente für den 
Einsatz in JeKits-
Schulkooperationen 
Grundschul- 
zeit 
0,00 € 0,00 € 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
F) Gebühren für Mietinstrumente 
 
Gültigkeit 01.01. bis 31.12.2025 01.01. bis 31.12.2026 ab 01.01.2027 
 Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate 
Instrumentengruppe 1: 
Anfänger- und 
Kunststoffblockflöten (Sopran, Alt, 
Tenor, Bass), Bongos, Cajons, 
einfache Mikrofone & technisches 
Equipment 
60,00 € 5,00 € 60,00 € 5,00 € 72,00 € 6,00 € 
Instrumentengruppe 2: 
Höherwertige Blockflöten aus Holz 
(Alt, Tenor, Bass, Großbass, 
Subbass/ Kontrabass), einfache 
Anfängervioline und –viola (1/8, 
1/4, 1/2, 3/4), Anfängergitarre 
(1/4, 1/2, 3/4, 7/8, 4/4), Oud, 
hochwertige Mikrofone & 
technisches Equipment 
132,00 € 11,00 € 144,00 € 12,00 € 144,00 € 12,00 € 
Instrumentengruppe 3: 
Höherwertige Anfängervioline und 
–viola (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), 
einfaches Anfängercello (1/8, 
1/4, 1/2), einfacher Kontrabass 
(1/8, 1/4, 1,2), Trompete, 
Kornett, Hochwertige Gitarren 
(4/4), Keyboard, einfaches 
Stagepiano, einfaches Bb-Horn 
(MTP), Kinderposaune, 
einfaches Tenorhorn  
156,00 € 13,00 € 168,00 € 14,00 € 168,00 € 14,00 € 
Instrumentengruppe 4: 
Stagepiano, Anfängerakkordeon, 
Querflöte, Höherwertiges 
Anfängercello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4, 
7/8) Violine (4/4), Bratsche (4/4), 
Anfängersaxofon, A-, Bb und C-
Klarinette 
192,00 € 16,00 € 204,00 € 17,00 € 216,00 € 18,00 € 
Instrumentengruppe 5: 
Höherwertiges Saxofon, 
ausgewählte, höherwertige Violine 
(4/4), Doppelhorn, Tuba, 
Bassklarinette, Kontrafagott, 
Akkordeon für Fortgeschrittene 
216,00 € 18,00 € 228,00 € 19,00 € 240,00 € 20,00 € 
Instrumentengruppe 6: 
Harfe 
288,00 € 24,00 € 312,00 € 26,00 € 324,00 € 27,00 € 
Instrumentengruppe 7: 
Instrumente für den Einsatz in 
JeKits- Schulkooperationen 
0,00 € 0,00 € 0,00 € 00,00 € 0,00 € 0,00 € 
Kurzausleihe: 
Einmalige Miete für eine maximal 
zweiwöchige Ausleihe für 
Konzerte durch Lehrkräfte, 
Externe, Studierendenorchester 
usw. 
 30,00 €  32,00 €  33,00 €

Regelungen 
Die Überlassungszeit für Instrumente ist unbefristet. Die Westfälische Schule für 
Musik kann bei Bedarf mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (beginnend zum 1. des 
Folgemonats) das Instrument zurückfordern. 
Vorrangig werden Instrumente an Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik 
ausgeliehen. Instrumentenausleihen an Externe sind zulässig, solange sie nicht den 
Betrieb der Westfälischen Schule für Musik einschränken. Die Ausleihgebühren für 
Externe regelt sich entsprechend dieser Satzung zuzüglich eines Aufschlages von 
20% sowie zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. 
Die Ausleihe von Instrumenten kann durch eine Entscheidung der Schulleitung 
kostenfrei sein, wenn die Ausleihe für Teilnehmer/-innen von Ensembles der 
Westfälischen Schule für Musik erfolgt und die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des 
Ensembles erforderlich ist oder wenn es der strategischen Ausrichtung der 
Westfälischen Schule für Musik förderlich ist. 
Abrechnung 
Die Gebühr für Leihinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem 
Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berechnet, d. h. eine Rückgabe 
des Instrumentes ist monatsweise möglich. 
 
Regelungen 
Die Überlassungszeit für Instrumente ist unbefristet (Ausnahme Kurzausleihe). Die Westfälische Schule für Musik kann bei Bedarf mit einer 
3-monatigen Kündigungsfrist (beginnend zum 1. des Folgemonats) das Instrument zurückfordern. 
Vorrangig werden Instrumente an Schüler/-innen der Westfälischen Schule für Musik ausgeliehen. Instrumentenausleihen an Externe sind 
zulässig, solange sie nicht den Betrieb der Westfälischen Schule für Musik einschränken. Die Mietgebühren für Externe regelt sich 
entsprechend dieser Satzung zuzüglich eines Aufschlages von 20% sowie zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. 
Die Ausleihe von Instrumenten kann durch eine Entscheidung der Schulleitung kostenfrei sein, wenn die Ausleihe für Teilnehmer/-innen von 
Ensembles der Westfälischen Schule für Musik erfolgt und die Teilnahme zur Aufrechterhaltung des Ensembles erforderlich ist oder wenn 
es der strategischen Ausrichtung der Westfälischen Schule für Musik förderlich ist. 
 
 
 
 
 
Abrechnung 
Die Gebühr für Mietinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird für die 
genaue Dauer der Nutzung berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist jederzeit – während der Öffnungszeiten des Instrumenten- 
und Medienservices - möglich.

Beratungsverlauf (4)

29.08.2024 Kulturausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.10.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 27.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 37.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0295/2024
Typ
Vorlagen
Datum
09.08.2024
Erstellt
25.04.2024 11:42