V/0719/2022
Zwischenbericht Haushalt 2022 -Ukraine- 3. Quartal
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Berichtsvorlage
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V/0719/2022 V/0719/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zwischenbericht Haushalt 2022 -Ukraine- 3. Quartal Beratungsfolge 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 14.12.2022 Hauptausschuss Bericht 14.12.2022 Rat Bericht Bericht: Vorbemerkungen Nach § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein -Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsVO UA - Schutzsuchendenaufnahme) vom 11.04.2022 soll die Kämmerin oder der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ zum Ende eines jeden Quartals über Erträ- ge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Auf- nahme und Unterbringung der Schutzsuchenden berichten. Mit der Vorlage V/0515/2022 hat die Verwaltung über den Krieg in der Ukraine und die damit verbun- denen Flüchtlingsaufnahmen und weitere Hilfsmaßnahmen in Münster berichtet sowie die damit ver- bundenen Haushaltsbelastungen bis zum 30.06.2022 dargestellt. Mit dieser zweiten Berichtsvorlage werden die in dem Zeitraum 01.07. – 30.09.2022 abgewickelten finanziellen Auswirkungen dargestellt. Ein- und Auszahlungen, die erst nach dem betrachteten Zeit- raum zahlungswirksam werden, finden im Bericht für das 4. Quartal 2022 Berücksichtigung. Haushaltsmäßige Auswirkungen Folgender zusätzlicher Aufwand ist im Zeitraum 01.07. – 30.09.2022 angefallen: Position Aufwand Personalaufwand 433.976,25 € Sachaufwand versch. Ämter 50.451,01 € Amt für Finanzen und Beteiligungen 15.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Müller Telefon: 492-2030 MuellerH@stadt- muenster.de - 2 - V/0719/2022 Position Aufwand Herrichtung/Bereitstellung Gebäude 1.073.282,15 € Sozial-/Jugendhilfeleistungen 9.105.250,50 € gesamt 10.662.959,91 € Personalaufwand Im Bereich der Registrierung der Flüchtlinge und für die Leistungsgewährung ist ein personeller Mehrbedarf entstanden, der Personalkosten von ca. 435.000 € verursacht. Sachaufwand verschiedener Ämter In einigen Ämtern ist zusätzlicher Sachaufwand für Publikationen, Veranstaltungen und Unterstüt- zungsangebote mit einem Volumen von ca. 50.000 € entstanden, hinzu kommen geringe Min- dererträge für kostenfreie Angebote für Ukraine-Flüchtlinge. Herrichtung / Bereitstellung Gebäude Für die Herrichtung (ca. 640.000 €) und die Anmietung (ca. 430.000 €) von Gebäuden sind insge- samt ca. 1.070.000 € angefallen. Sozial-/Jugendhilfeleistungen Im Bereich der Sozial - und Jugendhilfeleistungen sind im betrachteten Zeitraum etwa 9,1 Mio. € verausgabt worden, der überwiegende Teil davon durch das Sozialamt. Im dritten Quartal stehen den vorgenannten Aufwendungen Einzahlungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 9,4 Mio. € gegenüber. Hiervon entfallen ca. 1,7 Mio. € auf die pauschalen Bundesmittel und ca. 7,6 Mio. € auf die Beteiligung von Land und Bund an den verschiedenen Sozial- und Jugendhilfe- leistungen. Somit ist eine zusätzliche Belastung für die Stadt Münster in Höhe von ca. 1,3 Mio. € entstanden. Diese kann aus den verbliebenen Pauschalerstattungen des ers ten Berichtszeitraums kompensiert werden. Ausblick In der Gesamtbetrachtung von Februar bis September übersteigen die Erträge rechnerisch noch die Aufwendungen. Dies liegt insbesondere in den bereits erfolgten Pauschalerstattungen des Bundes und des Landes begründet, mit denen bereits in Anspruch genommene, aber noch nicht abgerechne- te Leistungen ebenso wie künftige Bedarfe abgedeckt werden müssen. Insbesondere der zeitliche Versatz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen führt jedoch zu einer wenig eindeutigen Quartalsbetrachtung und ist nicht geeignet, einen realistischen Eindruck von den vollständigen finanziellen Belastungen der Stadt Münster im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zu vermitteln. Die pauschal durch das Land und den Bund bereitgestellten Mittel werden aller Voraus- sicht nach nicht ausreichen, alle unterjährigen zusätzlichen Bedarfe abzudecken. Soweit alle Abrech- nungen periodengerecht abgewickelt werden können, ist mit einem nennenswerten Mehraufwand für das Jahr 2022 zu rechnen. I.V. Christine Zeller Stadtkämmerin - 3 - V/0719/2022
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0719/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 08.11.2022 15:42