V/1052/2020
Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für Münster
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Beschlussvorlage
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V/1052/2020 V/1052/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für Münster Beratungsfolge 11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.02.2021 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 16.02.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Vorberatung 16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 10.03.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss beschließt das in Anlage 1 beigefügte „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil A: Qualitätsstandards“. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Qualitätsstan- dards zukünftig bei allen Planungen zur Weiterentwicklung bestehender oder Einrichtung neuer Mobilstationen in Münster umzusetzen. Die baulich -optische Ausgestaltung richtet sich nach den Vorgaben des in Anlage 3 beigefügten Gestaltungsleitfadens des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. Im Sinne einer netzbasierten Gesamtverkehrsplanung wird das Potenzial für weitere Mobilstati- onsstandorte in einem gesonderten „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standort- konzept“ ermittelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die externe Vergabe des Standortkonzepts vorzubereiten und durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die folgenden Pilotstandorte konkrete Umsetzungsplanungen nach den o.g. Grundsätzen zu entwickeln und den politischen Gremien zur Beschlussfassun g vorzulegen: a. Haltepunkt Zentrum Nord: Weiterentwicklung des bestehenden SPNV -Haltepunktes zu einer Mobilstation nach den neuen Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der Bestandsinfrastruktur sowie in enger Amt für Mobilität und Tiefbau 05.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kraehnke Telefon: 492-6505 Kraehnke@stadt- muenster.de - 2 - V/1052/2020 Abstimmung mit den laufenden Planungen zur b aulichen Umgestaltung der Nebenanlagen des Haltepunkts. b. Haltestelle Altstadt / Bült: Weiterentwicklung der bestehenden Bushaltestelle zu einer Mobilstation nach den neuen Qualitätsstandards unter Einbeziehung der bisher als Parkplatz genutzten Fläche Bült / Ecke Hörsterstraße. In einem zweiten Schritt wird das Ziel verfolgt, den bedeutsamen verkehrlichen Knotenpunkt We- seler Straße / „Spinne“ sowie – in enger Abstimmung mit der Universität – einen Standort am Coesfelder Kreuz zu Mobilstationen nach den neuen Qualitätsstandards zu entwickeln. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Park &Ride-Platz Nieberdingstraße in Kooperation mit de n Stadtwerken Münster zu einem Reallabor „Smarte Mobilstation Nieberdingstraße“ zu entwickeln. 5. Der Betrieb der Mobilstationen e rfolgt durch die Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA). Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob hierfür der bestehende öDA mit den Stadtwerken zu erweitern ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten von ca. 100.000 € entstehen. Die Verwaltung wird sich um die Akquise von Fördermitteln bemühen. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2021 100.000 Ergebnis 100.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 20 21 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Ermächtigun- gen bereitstellt. Die Finanzierung zukünftiger Mobilstatione n wird in separaten Baubeschlussvorlagen dargestellt, die über den jeweiligen Haushaltsplan(entwurf) finanziert sein müssen. Begründung: Die Stadt Münster bekennt sich zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung und setzt sich für eine umwelt-, klima- und flächenschonende Mobilität ein. Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird aktuell der konzeptionelle Rahmen für die Mobilität der Zukunft in Münster erarbeitet. Mit dem Mas- terplanprozess wird u.a. das Ziel verfolgt, multi - und intermodale Wegeket ten zu erleichtern und so die Erreichbarkeit von Wohn -, Arbeits -, Studien - und Freizeitorten auch ohne ein eigenes Auto zu verbessern. - 3 - V/1052/2020 Damit eine Verknüpfung einzelner Wege zu multi - und intermodalen Wegeketten zukünftig noch schneller und komfortabler als bisher stattfinden kann, sollen die in Münster bereits bestehenden Mo- bilstationen aufgewertet und neue Mobilstationen geplant werden. Die Verwaltung schlägt dazu die in Anlage 1 beigefügten Qualitätsstandards als Rahmenplanung vor. Anlage 2 liefert einige Eindrücke, wie Mobilstationen oder ähnliche Haltepunkte im nationalen und internationalen Umfeld bereits reali- siert wurden, und zeigt damit auch den Gestaltungsanspruch für Münster auf. Für die konkrete Müns- ter-spezifische Umsetzung ist der in Anlage 3 beigefügte Gestaltungsleitfaden des Landes Nordrhein- Westfalen maßgeblich. Mit dem Anknüpfen an den Gestaltungsleitfaden des Landes wird eine lan- desweit einheitliche Erscheinungsweise der eine Mobilstation ausweisenden Stele und damit eine eindeutige, überörtliche Erkennbarkeit auch für Besucherinnen und Besucher der Stadt Münster si- chergestellt. Dies ist zudem Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der „Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)“. Exemplarisch sollen die neuen Qualitätsstandards für Mobilstationen in Münster sowie die neue, lan- deseinheitliche Erscheinungsweise zunächst an zwei Pilotstandorten umgesetzt werden, welche mög- lichst unterschiedliche Nutzungsansprüche abbilden: Über den Haltepunkt Zentrum Nord wird eine hohe Anzahl von Berufspendlerinnen und -pendlern im SPNV abgewickelt. Mit der Weiterentwicklung des Standorts zu einer Mobilstation nach neuen Stan- dards steht den SPNV-Nutzern zukünftig ein attraktiveres Angebot für die Anschlussmobilität bis zum Arbeitsplatz zur Verfügung. Damit erhöht sich die Anzahl der vom SPNV-Haltepunkt in angemessener Zeit und mit angemessenem Aufwand erreichbaren Arbeitsplätze. Die bestehende Bushaltestelle Altstadt / Bült hat mit einer durchschnittlichen Anzahl von rund 10.500 Ein- und Aussteigern täglich (Zählung von November 2019) eine zentrale Funktion für die Erschlie- ßung der Innenstadt und des Martiniviertels. Auf der angrenzenden Fläche werden bislang größten- teils private PKW abgestellt. Mit der Qualifizierung der Bushaltestelle und der angrenzenden Parkflä- che zu einer einheitlich gestalteten Mobilstation nach den neuen Qualitätsstandards wird eine städte- baulich bisher unter Wert genutzte Fläche zu einem attraktiven Mobilitätsstando rt in zentraler Lage weiterentwickelt. Damit wird den Besuchern der Innenstadt eine attraktive Alternative zur Anreise mit dem eigenen PKW angeboten. Bewohner und Besucher des Martiniviertels profitieren ebenfalls vom verbesserten Angebot. Insgesamt wird m it den bereitgestellten Angeboten der Einzugsbereich der Haltestelle vergrößert und ihre Erschließungsfunktion für die Innenstadt und das Martiniviertel ge- stärkt. In einem zweiten Schritt wird das Ziel verfolgt, den Knotenpunkt Weseler Straße / „Spinne“ sowie – in enger Abstimmung mit der Universität – einen Standort am Coesfelder Kreuz zu Mobilstationen nach den neuen Qualitätsstandards zu entwickeln. Beide Standorte sind von herausgehobener verkehrli- cher Bedeutung. Am Coesfelder Kreuz kann zudem an die b ereits laufenden Planungen und Abstim- mungsprozesse für ein städtebauliches Strukturkonzept „Naturwissenschaftliches Zentrum“ sowie an die internationale Ideenwerkstatt „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ angeknüpft werden, im Zuge derer Mobilstationen als zen traler Bestandteil eines grundsätzlich neuen Erschließungskonzeptes vorge- schlagen wurden. Die bestehende Mobilstation an der Weseler Straße ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den heute anzulegenden Standards. Die in den kommenden Jahren an stehen- de, vollständige Umgestaltung der „Spinne“ bietet die Gelegenheit, Synergien zu nutzen und in die- sem Zusammenhang die Mobilstation entsprechend der unter Punkt 1 beschlossenen Qualitätsstan- dards ebenfalls neu zu gestalten. Der Park&Ride-Platz Nieberdingstraße soll zu einem Reallabor „Smarte Mobilstation Nieberdingstra- ße“ entwickelt werden. Ziel ist es, einpendelnde MIV-Verkehrsströme durch Echtzeitinformationen auf die Park&Ride-Anlage zu lenken, so dass ein Umstieg auf umweltverträglichere Mobilitätsangebote (wie z.B. Busse, Bike-Sharing-Angebote oder E-Scooter) erfolgt. Gleichzeitig können mittels der zu erprobenden technologischen Lösungen (z.B. Radar -Sensorik oder Ultraschall-Sensorik) neue Daten über die tatsächliche Nutzung des Park&Ride -Platzes erhoben werden, die in zukünftige Planungen aber auch in bestehende Anwendungen (z.B. Mobilitäts- oder Navigationsdienstleistungen) einfließen. An diesem Standort erfolgreich getestete smarte Technologien sollen auch bei anderen Mobilstatio- - 4 - V/1052/2020 nen oder an weiteren geeigneten Orten in der Stadt eingesetzt werden. Die operative Umsetzung des Reallabors „Smarte Mobilstation Nieberdingstraße“ erfolgt durch die Stadtwerke Münster. Das Potenzial für weitere Mobilstationsstandorte soll in einem gesonderten Standortk onzept ermittelt werden. Damit soll das bestehende Mobilstationsnetz sukzessive aufgewertet und erweitert werden. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil A: Qualitätsstandards Anlage 2: Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Anlage 3: Mobilität vernetzen - Mobilstationen in NRW, Gestaltungsleitfaden, Stand: März 2019
Anlage A
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Anlage A zur V/1052/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden neue Qualitätsstandards für Mobilstationen in Münster beschlossen. Die- se sind zukünftig bei allen Planungen zur Weiterentwicklung bestehender oder Einrichtung neuer Mobilstationen anzuwenden. Des Weiteren enthält die Vorlage einen Vorschlag, wie zeitnah mit der operativen Umsetzung der neuen Standards begonnen werden kann (Pilotstandorte sowie Reallabor smarte Mobilstation Nieberdingstraße). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird ein Baustein des Masterplans Mobilität Münster 2035+ beschlossen, der zu einer umwelt- und sozialverträglichen sowie flächenschonenden Mobilität in Münster beiträgt. Damit werden folgende Leitziele der Stadt Münster verfolgt: Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage liefert einen Beitrag zum Klimaschutz. Als Baustein des Masterplans Mobilität Müns- ter 2035+ dient sie der Realisierung einer sozial- und umweltgerechten sowie flächenschonenden Mobilität. Sie soll mehr Menschen die (effiziente) Nutzung umweltgerechter Verkehrsmittel ermög- lichen und so dazu beitragen, verkehrsbedingte Emissionen durch die Nutzung privater Pkw zu verringern. Mittelfristig kann dies eine Reduzierung der Pkw-Besitzquote bedeuten, was wiede- rum dazu führt, dass weniger Flächen durch parkende Pkw beansprucht werden und mehr Platz für klimaförderndes Stadtgrün zur Verfügung steht.
Anlage_1_Qualitaetsstandards_Mobilstationen
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Mobilstationskonzept der Stadt Münster Teil A: Qualitätsstandards Amt für Mobilität und Tiefbau, Albersloher Weg 33, 48155 Münster Inhalt Präambel ................................................................................................................................................ 1 Ausgangslage ......................................................................................................................................... 1 Aufgabe von Mobilstationen ................................................................................................................. 2 Zukünftige Ausgestaltung von Mobilstationen ...................................................................................... 3 Modularer Aufbau.............................................................................................................................. 3 Ausstattungselemente ....................................................................................................................... 4 Nutzung emissionsarmer Mobilitätslösungen ................................................................................... 6 Einbindung smarter Technologien ..................................................................................................... 6 Barrierefreie Ausgestaltung ............................................................................................................... 7 Hierarchisierung der Standorte ......................................................................................................... 7 Gestaltung im landeseinheitlichen Design ........................................................................................ 8 Eigentum und Betrieb ............................................................................................................................ 9 1 Präambel Die Stadt Münster bekennt sich zu den Zielen einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Entwicklung. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie setzt sie sich auf kommunaler Ebene für eine umwelt-, klima- und flächenschonende Mobilität ein. Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird aktuell der konzeptionelle Rahmen für die Mobilität der Zukunft in Münster erarbeitet. Das vor- liegende Mobilstationskonzept bildet einen Baustein des Masterplans Mobilität Münster 2035+. Mobilstationen leisten einen Beitrag zur Verknüpfung einzelner Wege zu multi - und intermodalen Wegeketten. Mit de r Weiterentwicklung bestehender und der Einrichtung neuer Mobilstationen wird die Grundlage für attrakti ve, schnelle und die unterschiedlichen Nutzungsbedarfe umfassende Ein-, Aus- und Umsteigemöglichkeiten zu beziehungsweise zwischen den Mobilitätsangeboten des Umweltverbundes geschaffen. Insgesamt können die Wegeketten in Münster damit in Zukunft mit weniger Zeitaufwand und mehr (Ein-, Aus- und Umsteige-) Komfort absolviert werden, ohne dass dafür auf einen eigenen PKW zurückgegriffen werden muss. Die im Folgenden dargestellten Qualitätsstandards greifen bestehende Landesvorgaben auf und kon- kretisieren diese für den Bezugsraum Münster. Als konzeptionelle Rahmenplanung zeigen sie auf, nach welchen Grundsätzen Mobilstationen in Münster zukünftig weiterentwickelt oder neu geschaf- fen werden. Ausgangslage Bereits jetzt legen Münsteran erinnen und Münsteraner rund zwei Drittel ihrer Wege mit Verkehrs- mitteln des Umweltverbundes zurück. Damit nimmt Münster im bundesweiten Städtevergleich eine Vorreiterrolle ein. Diese ergibt sich im Wesentlichen aus der weit überdurchschnittlichen Nutzung des Fahrrads, mit dem über 43% aller Wege zurückgelegt werden. Die Nutzung des ÖPNV liegt mit rund 10% aller Wege im bundesweiten Durchschnitt. Gleiches gilt für den Fußverkehr, der gut 11% aller Wege ausmacht. Dennoch machen die stetig wachsenden Einwohnerzahlen der Stadt Münster und ihrer Umlandkommunen eine kontinuierliche Weiterentwicklung der städtischen und stadtregi- onalen Mobilitätsangebote notwendig. Als attraktives Oberzentrum bietet Münster den Bewohnerinnen und Bewohnern des Münsterlandes eine große Anzahl an Arbeitsplätzen und einen hohen Freizeit - und Erlebniswert. In der Folge leidet Münster an einem Einpendlerüberschuss, der größtenteils über pr ivate PKW abgewickelt wird und zu hohen Schadstoffemissionen, Flächenverbrauch sowie einer starken Belastung der städtischen 2 Verkehrsinfrastruktur führt. Um diese Belastungen zu verringern und zugleich die Erreichbarkeit von Wohn-, Arbeits-, Studien- und Freizeitorten in der gewohnten Qualität sicherzustellen, bedarf es ei- nes Umdenkens in Sachen Mobilität. Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird daher aktuell ein konzeptioneller Rahmen für die Mobilität der Zukunft in Münster erarbeitet, mit dem u.a. das Ziel verfolgt wird, die Nutzung multi- und intermodaler Wegeketten zu erleichtern. Dabei spielt die schnelle und komfortable Verknüpfung von Mobilitätsangeboten an Mobilstationen eine Schlüsselrolle. Die in Münster bisher vorhandenen 14 Mobilstationen können die an sie zu stellenden Ansprüche weder in quantitativer noch in qualita- tiver Hinsicht einlösen. Es bedarf daher einer grundsätzlichen Neudefinition von Qualitätsstandards, die bei der Weiterentwicklung bestehender sowie der Pl anung neu zu errichtender Mobilstationen konsequent umzusetzen sind. Aufgabe von Mobilstationen Als „multimodale Verknüpfungspunkte, an denen mindestens zwei Verkehrsmittel verknüpft wer- den“ (Zukunftsnetz Mobilität NRW 2019) leisten Mobilstationen eine n wichtigen Beitrag zu einem umweltverträglichen Stadt- und Regionalverkehr. In Abgrenzung zu klassische n Park&Ride - oder Park&Rail-Plätzen, die ausschließlich auf die Verknüpfung von motorisiertem Individualverkehr mit dem Liniennetz der Busse und Bahnen ausgerichtet sind, ist das Konzept der Mobilstationen offener angelegt und zielt auf die Verknüpfung verschiedenster Mobilitätsangebote. Durch die räumliche Konzentration und verkehrliche Integration vielfältiger und unterschiedliche Nutzungsbedarfe berücksichtigender Mobilitätsangebote im Rahmen von Mobilstationen können die Vorteile der einzelnen Angebote situationsabhängig kombiniert sowie deren jeweilige Nachteile kompensiert werden. Umstiege zwischen den Angeboten können damit in Zukunft komfortabler und weniger zeitintensiv vorgenommen werden. Reisezeiten werden v erkürzt, ohne dass hierfür auf ei- nen privaten PKW zurückgegriffen werden muss. In der Folge kommt es zu einer deutlichen Attrakti- vitätssteigerung von Mobilitätsangeboten jenseits privater PKW. Mittel- bis langfristig leisten Mobil- stationen daher einen Beitrag zur Erreichung der folgenden verkehrsplanerischen und städtebauli- chen Ziele: • Reduzierung der PKW-Besitzquote sowie der tatsächlichen PKW-Nutzung auf dem Gebiet der Stadt Münster • Reduzierung des Bedarfes an kostenintensiven und flächenverbrauchenden PKW -Stellplät- zen, insbesondere im Innenstadtbereich 3 • Entlastung des städtischen Raumes von nicht zwingend notwendigen PKW-Verkehren und da- mit Schaffung von mehr Raum für die Angebote des Umweltverbundes • Abmilderung von Verkehrsspitzen, insbesondere zu den Spitzenstunden am Morgen und am Nachmittag • Verbesserter Verkehrsfluss für nicht verlagerbare Wirtschafts - und Dienstleistungsverkehre, insbesondere für den ÖPNV • Reduzierung von Parksuchverkehren im Innenstadtbereich und in den Stadtteilen • Verringerung von verkehrlich bedingten Lärm- und Schadstoffemissionen durch PKW-Fahrten von Bürgerinnen und Bürgern Münsters sowie von Pendlerinnen und Pendlern Insgesamt tragen Mobilstationen damit in vielfältiger Weise zur Etablierung einer umwelt -, klima- und flächenschonenderen Mobilität bei und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in Münster. Zukünftige Ausgestaltung von Mobilstationen Modularer Aufbau Mobilstationen folgen in Münster zukünftig einer modularen Logik. In der Praxis heißt das, dass der Heterogenität der Standorte sowie den je nach Standort sehr unterschiedlichen Nutzungsansprüchen und Fahrtrelationen dadurch Rechnung getragen wird, dass sich die Bestandteile einer Mobilstation an den jeweiligen Standorten zu individuellen Gesamtlösungen kombinieren lassen. Je nach Lage im Stadtgefüge können Mobilstationen daher über sehr unterschiedliche Ausstattungs- merkmale verfügen. So könnte eine Mobilstation im Innenstadtbereich beispielsweise aus den vier Bestandteilen Bushaltestelle, Bike-Sharing, Car-Sharing und E-Scooter-Sharing bestehen, um die un- terschiedlichen Anforderungen der Besucherinnen und Besucher der Innenstadt möglichst präzise abzubilden und gleichzeitig die Nachteile des motorisierten Individualverkehrs durch in Privatbesitz befindliche KFZ aus der Innens tadt herauszuhalten. Eine Mobilstation an einer der Hauptverkehrs- achsen im äußeren Stadtbereich könnte ebenfalls der Verkehrsvermeidung in Richtung Innenstadt dienen, würde dafür aber beispielsweise auf Stellplätze für den einpendelnden motorisierten Indivi- dualverkehr, eine SPNV-Anbindung und eine Paketstation zurückgreifen und sich so für eine Nutzung als Park&Ride-Platz anbieten. Wieder anders würden sich Mobilstationen in Gewerbegebieten oder dem Universitätsbereich ausgestalten, da diese individuell auf die dort dominierenden Nutzungsan- sprüche und Fahrtrelationen angepasst werden könnten. 4 Ausstattungselemente Im Rahmen einer Mobilstation lassen sich Mobilitäts-, Service- und Informationsangebote in vielfäl- tiger Weise miteinander kombinieren. Im zurzeit äußerst dynamischen Mobilitätsmarkt entstehen darüber hinaus viele neue Angebote in kurzer Zeitfolge. Eine Aufzählung potenziell kombinierbarer Module kann daher nicht absc hließend sein. Vielmehr muss sich eine solche Aufstellung offen für zukünftige Entwicklungen zeigen . Gleichzeitig werden an einer einzelnen Mobilstatio n aufgrund räumlicher, planerischer und finanzieller Restriktionen voraussichtlich niemals alle denkbaren Mo- dule zugleich angeboten werden können. Exemplarisch können in den drei o.g. Angebotskategorien derzeit jedoch folgende Module benannt werden, die sich im Rahmen einer Mobilstation je nach lokalspezifischem Anforderungsprofil kombinieren lassen: Mobilitätsangebote SPNV-Haltepunkt ÖPNV-Haltepunkt Fernbus-Haltepunkt Taxistand Radabstellanlagen / Leezenbox Lastenradstellplätze Bike-Sharing-Station Roller-Sharing-Station Car-Sharing-Station Pkw-Stelllplätze / Quartiersgarage / Park & Ride 5 Serviceangebote Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (Kfz, E-Bike etc.) Anbieterunabhängige Packstation und Brief- kasten Gastronomie, z.B. Kiosk oder Bäckerei Luftpumpenstation Reparaturangebote, z.B. für Fahrräder Verkaufsautomaten, z.B. für Flickzeug oder Getränke W-LAN-Zugangspunkt Unterhaltungsangebote, z.B. kindgerechter Stadtplan oder kleinere Spielelemente Öffentliche, barrierefreie Toilettenanlage Barrierefreie Wickelmöglichkeit Informationsangebote Informationsstele Informationspunkt mit Beratung Übersichtsplan Mobilstation und Stadtplan Münster Detailinformationen zu den Angeboten, z.B. Fahrpläne Dynamisches Fahrgastinformationssystem Digitale Erfassung der Parkraumauslastung Notruf- und Informationssprechstelle Bündelung aller Informationen über digitale Kanäle (App, Website, Parkleitsystem etc.) 6 Dabei lässt sich in Abhängigkeit vom jeweiligen lokalspezifischen Anforderungsprofil prinzipiell jedes Angebot sowohl innerhalb seiner Kategorie als auch kategorienübergreifend mit jedem anderen An- gebot kombinieren. Nutzung emissionsarmer Mobilitätslösungen Sofern die räumliche Situation es zulässt und verkehrsplanerische oder städtebauliche Belange dem nicht entgegenstehen, sind für alle im Rahmen einer Mobilstation bereitgestellten Mobilitätsange- bote emissionsfreie oder möglichst emissionsarme Lösungen zu wählen. Insbesondere sind im Rah- men einer Mobilstation mindestens 50% der Car-Sharing-Stellplätze mit Lademöglichkeiten für Elektro-Car-Sharing-Fahrzeuge auszustatten. Darüber hinaus sollen , sofern entsprechende PKW- o- der Fahrradstellplätze vorgesehen sind, Lademöglichkeiten für private Elektrokraftfahrzeuge und E- Bikes vorgehalten werden. Die Mobilstationen selbst werden mit stromsparenden LED -Beleuchtun- gen ausgestattet und mit Ökostrom betrieben. Sofern baulich möglich, sollen darüber hinaus Photo- voltaik-Module eingesetzt werden, um aktiv Strom aus Sonnenenergie zu erzeugen. Einbindung smarter Technologien Insbesondere im Rahmen von mittleren und größeren Mobilstationen s ollen smarte Technologien eingesetzt werden. Ziel des Einsatzes von smarten Technologien ist es, eine hohe Nutzungs-, Service- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Um Echtzeitinformationen zu den Mobilstationen anzubieten, soll entsprechende Sensorik zur Datensammlung eingesetzt werden (z.B. Parksensoren zur Erfassung der Auto- oder Fahrradparkraumauslastung). Diese Echtzeitinformationen sollen dann mit weiteren Datenquellen (z.B. Verfügbarkeit von Car-/Bike-Sharing Fahrzeugen oder Abfahrtszeiten von ÖPNV/SPNV) gebündelt und Bürgerinnen und Bürgern einfach und anschaulich verfügbar gemacht werden (bspw. über das städtische Autoparkleitsystem, Smartphone -Apps oder digitale Fahrgastin- formationssysteme vor Ort). Zum Zwecke der Innovationsförderung werden alle gesammelten Echt- zeitdaten über das Open- Data-Portal der Stadt veröffentlicht. Mit kostenlos nutzbaren W-LAN Zu- gangspunkten, Auflademöglichkeiten für Smartphones und digitale n Zugangsmöglichkeiten zu den Angeboten (z.B. zu Leezenboxen oder anbieterneutralen Packstationen) soll die Servicequalität wei- ter gesteigert werden. 7 Barrierefreie Ausgestaltung Mobilstationen erfüllen auch eine soziale Funktion. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels dienen sie ein er möglichst lückenlosen Versorgung mit unterschiedlichen Mobilitätsange- boten auch ohne eigenen PKW. Insbesondere aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung sind Mobilstationen als wichtiger Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge anzusehen. Sie sind daher so zu gestalten, dass sie für alle Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Im Sinne eines universellen „Designs für Alle“ sind Mobilsta- tionen in Münster sowie der Zugang zu ihnen daher barrierefrei herzustellen. Die maßgeblichen DIN- Normen und sonstigen Regelwerke für die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Verkehrsanla- gen, Freiräumen und Plätzen werden beachtet. Zu berücksichtigen sind neben der barrierefreien Ge- staltung von baulichen Anlagen einschließlich eines Orientierungs - und Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen unter anderem auch die Barrierefreiheit der bereitgestellten Informations- und Serviceangebote (u.a. Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip sowie grundsätzlich kurze und leicht verständliche Informationen) sowie Sitzmöglichkeiten möglichst mit Arm- und Rückenlehnen. Hierarchisierung der Standorte Unterschiedliche Wegezwecke, Nutzungspotenziale und Flächenverfügbarkeiten bestimmen nicht nur die Zusammensetzung von Angeboten an einem Standort, sondern auch deren an einem Standort notwendige und zugleich realisierbare Gesamtanzahl. Aus der Vielzahl möglicher Standorte mit ihren spezifischen Funktionen für ein städtisches Mobilstationsnetz ergibt sich daher die Notwendigkeit, eine Hierarchisierung von Standorten vorzunehmen. Größere Mobilstationen üben als zentrale Kno- tenpunkte beispielsweise eine Vernetzungsfunktion aus, während kleinere Mobilstationen als Zu- gangs- oder Zielpunkte zum/vom System fungieren und so der Erschließung von Wohn-, Arbeits- und Studienquartieren sowie Freizeitorten dienen. Als Grundlage für die weitere Planung von Mobilstati- onen in Münster und deren langfristigen Ausbau zu einem Mobilstationsnetz werden folgende Grö- ßenklassen festgelegt: 8 Größenklasse S Verknüpfung von mind. 3 Mobilitätsangeboten, ergänzt um begleitende Informationsangebote Größenklasse M Verknüpfung von mind. 4 Mobilitätsangeboten, ergänzt um begleitende Service- und Informationsangebote Größenklasse L Verknüpfung von mind. 6 Mobilitätsangeboten, ergänzt um begleitende Service- und Informationsangebote Die Festlegung geeigneter Standorte für die jeweiligen Größenklassen und damit die Qualifizierung der bislang solitär existierenden sowie der zukünftig neu zu schaffenden Mobilstationen zu einem Mobilstationsnetz erfolgt im Rahmen eines extern zu vergebenden Planungsauftrags auf Basis von demographischen und verkehrlichen Grundlagendaten, dem erwarteten Fahrgastaufkommen sowie bestehenden Infrastrukturen und räumlichen Verfügbarkeiten (Mobilstationskonzept der Stadt Münster, Teil B: Standortkonzept). Gestaltung im landeseinheitlichen Design Ein Mobilstationsnetz lebt davon, dass die einzelnen Stationen schnell und einfach erkennbar sind: für Menschen jeden Alters, jeder körperlichen Verfassung, für Münsteranerinnen und Münsteraner genauso wie für Pendelnde und Dienstreisende. Hinsichtlich der baulichen Ausgestaltung von Mobil- stationen wird zukünftig daher an den Gestaltungsleitfaden des Landes Nordrhein -Westfalen ange- knüpft. Die Umsetzung im landeseinheitlichen Design ist zudem Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der „Richt linien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mo- bilitätsmanagements (FöRi-MM)“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Mobilstationen sollen nicht nur schnelle, sondern auch komfortable Ein-, Aus- und Umsteigemöglich- keiten bieten. Städtebauliche Integrati on und die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten spielen eine besondere Rolle für die bauliche Ausgestaltung von Mobilstationen. Zwar folgt die Anordnung der Elemente einer Mobilstation von Standort zu Standort unterschiedlichen Rationalitäten und Flächen- verfügbarkeiten, sollte aber immer eine klare, intuitiv erfassbare Strukturierung aufweisen. Dies um- fasst auch eine attraktive Erreichbarkeit im Zulauf, insbesondere durch komfortable Fuß - und Rad- wege. Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an empfundener Sicherheit ist eine nutzungsfreundli- 9 che, transparente und helle Gestaltung obligatorisch. A lle Mobilstationen sollen zudem mit Witte- rungsschutz und Sitzgelegenheiten ausgestattet sein. Um einen Beitrag zum Stadtklima zu leisten, sollen Dächer wenn möglich begrünt werden. Eigentum und Betrieb Eigentümerin der Mobilstationen ist die Stadt Münster. Sie ist auch verantwortlich für die bauliche Errichtung der Mobilstationen sowie für dere n Finanzierung und die Akquisition von Fördermitteln. Ansprechpartner ist das Amt für Mobilität und Tiefbau. Der Betrieb der Mobilstationen erfolgt durch die Stadtwerke Münster GmbH . Als kommunales Ver- kehrsunternehmen sind die Stadtwerke Münster der natürliche Ansprechpartner der Stadt Münster in Sachen Mobilitätsdienstleistungen. Umso mehr, da zahlreiche der aktuell von den Stadtwerken Münster angebotenen Mobilitätsdienstleistungen auch im Rahmen der zukünftigen Mobilstationen angeboten werden sollen, bei spielsweise der Busverkehr, Car -Sharing- oder Bike-Sharing-Angebote sowie die bereits jetzt von den Stadtwerken erfolgreich betriebenen Leezenboxen. Die von den Stadt- werken geplante digitale Mobilitätsplattform kann zudem maßgeblich dazu beitragen, dass di e phy- sisch an den Mobilstationen vorhandenen Angebote kundenfreundlich verfügbar gemacht und digital miteinander verknüpft werden. Um eine optimale Integration der Angebote sicherzustellen, werden die Stadtwerke Münster von Beginn an in die Umsetzungsplanungen für die jeweiligen Standorte einbezogen. Zu den Aufgaben der Stadtwerke Münster als Betreiber der Mobilstationen gehören im Wesentli- chen: • Wartung und Instandhaltung der Mobilstationen • Einbindung der Mobilstationen in das ÖPNV-Netz • Berücksichtigung der Mobilstationen bei der Planung neuer Mobilitätsprodukte • Integration der Mobilstationen, der stadtwerkeeigenen Mobilitätsprodukte sowie der Mobi- litätsprodukte von Drittanbietern in eine digitale Mobilitätsplattform • Bereitstellung aller relevanten, mobilitätsbezogenen Daten für städtische Auskunftssysteme und Ämter • Optimierung der Mobilitätsangebote vor Ort im laufenden Betrieb (größere Anpassungen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung) 10 • Regelmäßiger Austausch mit der St adtverwaltung zur Nutzung der Mobilstationen sowie zu den Erfahrungen mit deren Betrieb zwecks kontinuierlicher Verbesserung des Angebots • Aufnahme der Mobilstationen als Merkmal in das jährliche Kundenbarometer Die Beauftragung der Stadtwerke Münster sowie die laufende Finanzierung des Betriebs erfolgen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA).
Anlage_2_Gestaltungsanspruch_Mobilstationen
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Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Nørreport Station in Kopenhagen Bildquelle: https://www.publicspace.org/works/-/project/j057-n-rreport-station Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Nørreport Station in Kopenhagen Bildquelle: https://www.archdaily.com/794012/norreport-station-gottlieb-paludan-architects-plus-cobe-architects Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Nørreport Station in Kopenhagen Bildquelle: http://landezine.com/index.php/2016/08/norreport-station-copenhagen Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Müchner Freiheit und Zenettiplatz in München Bildquellen: https://www.usp-projekte.de sowie https://www.mvg.de/ueber/mvg-projekte/multimodale-mobilitaet/mobilitaetsstationen.html Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Königsplatz in Augsburg Bildquelle: https://www.buero-kolb.de/projekte/geschaeftsbereich/detail/news/swa-kundencenter-am-koenigsplatz Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Limmatplatz in Zürich Bildquelle: https://www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/hochbau/bauten/bauten-realisiert/archiv-bauten.html Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Bushaltestellen mit Dachbegrünung in Utrecht Bildquelle: https://www.welt.de/kmpkt/article196861495/Utrecht-Daecher-von-Bushaltestellen-fuer-Bienen-und-Insekten-begruent.html Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Bushaltestelle mit Dachbegrünung in Utrecht Bildquelle: https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/langenfeld-will-haltestellen-begruenen-id226836277.html Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele Entwurf einer Haltestelle mit Photovoltaik-Modulen und Fahrradparken Bildquelle: https://ifworlddesignguide.com/entry/211845-bike-stop
Anlage_3_Gestaltungsleitfaden_Mobilstationen
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Mobilität
vernetzen
Mobilstationen in NRW
Gestaltungs-
leitfaden
Stand: März 2019
2
Neue Möglichkeiten und neue Ansprüche
erfordern eine neue Marke
An dem Wunsch nach neuen und besseren Mobilitätsangeboten in
Nordrhein-Westfalen wird aktuell in vielen landesweiten Projekten
gearbeitet. Mittel- und langfristig entstehen aus der Vielzahl der
Ideen und Testbetriebe konkrete Angebote, die sich an den Bedürf-
nissen der Nutzer orientieren.
Mobilstationen sind ein wichtiger Baustein, der die Vernetzung von
Mobilitätsangeboten unterstützt und die Nutzung deutlich verein-
facht. Bus, Bahn, Car- oder Bike-Sharing werden an einem Ort ge-
bündelt. Umso wichtiger ist es, dass Mobilstationen gut sichtbar und
schnell für den Nutzer erkennbar sind. In Zukunft sollen sie deswegen
überall in Nordrhein-Westfalen in einem einheitlichen Design
erscheinen. Das gibt den Nutzern Orientierung. Jeder, der Mobil-
stationen nutzt, erkennt sie überall am selben Erscheinungsbild.
Vorwort
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hat zusammen mit dem Verkehrs-
ministerium das Corporate Design für die Mobilstationen überarbeitet
und ein neues Logo entwickelt, das klar und in der Anwendung intui-
tiv ist: mobil.nrw – unter diesem Namen treten die Mobilstationen
zukünftig im öffentlichen Straßenbild auf.
Dabei ist mobil.nrw mehr als nur ein Name für eine Mobilstation.
In der weiteren Entwicklung entsteht daraus ein neues allgemein-
gültiges Leitsystem, das alle öffentlich zugänglichen Mobilitäts-
angebote bündelt. Dieses Leitsystem ist aus Sicht der Nutzer
gedacht und gemacht.
In diesem Leitfaden finden Sie die Anwendungen für die Gestaltung
von Mobilstationen, die exemplarisch auch auf weitere Maßnahmen
übertragen werden. Verbindlich wird die Gestaltungsvorgabe, wenn
die Mobilstationen über die Förderrichtlinie „Vernetzte Mobilität und
Mobilitätsmanagement des Verkehrsministeriums NRW“ gefördert
werden. Diese Verbindlichkeit beschränkt sich dabei auf Stele und
Säule sowie die Hinweisschilder und die Wegweisung. Das Zukunfts-
netz Mobilität NRW unterstützt und berät die Kommunen auch gerne
vor Ort.
Wir wünschen Ihnen jetzt viel Spaß bei der Lektüre und viel Erfolg
bei der Umsetzung.
3
Vorwort
Als weiterführende
Literatur sei an dieser
Stelle auf das Handbuch
Mobilstationen NRW
hingewiesen, das unter
zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/
mobilstationen
zum Download
bereit steht.
Inhaltsverzeichnis
4
Auf einen Blick
1
Basiselemente
der Gestaltung 4
Markenlogo 6 – 9
Schriften 10
Farben 11
Piktogramme 12
2
Die Systemkomponenten 13
Die Einzelmodule einer
Mobilstation im Überblick 14 – 17
Modul A / Basismodul Stele 18 – 26
Modul B / Wegweiser 27
Allgemeines 28
Ansprechpartner
Impressum
1
5
Basiselemente
der Gestaltung
Gestaltungselemente
6
Markenlogo
Das Logo ist eines der gestalterischen Kernmerkmale des
Corporate Designs und eine integrale Einheit der Mobilstation, das
nur unter Rückgriff auf die Original dateien verwendet werden darf.
Als integrale Einheit kann das Logo lediglich in den hier aufgeführten
Varianten genutzt werden. Größenverhältnisse und Proportionen
sind hierbei fest definiert.
Basisversion (Querformate)
Dies ist die Grundform des Logos, das standard mäßig verwendet
werden soll.
Basisversion (Hochformate)
Bei enger laufenden Formaten kann die Basis version Hochformat
genutzt werden, die das Logo zweizeilig darstellt.
Gestaltungselemente
1 X
Beschnittfläche Logo
Beschnittfläche Badge
1/2 X
Logo
Partner
3
2
1 4
1 X
1/2 X
Beschnittfläche Logo
Beschnittfläche Badge
4
7
Logoelemente und -platzierung
Das Logo der Mobilstationen besteht aus dem Signet der neuen
Mobilitätsmarke für NRW (1) und dem Zusatz „mobilstation“ (2).
Diese beiden stehen in einem festen Verhältnis zueinander und
dürfen proportional zueinander nicht verändert werden.
Bei extremen Hoch- oder Querformaten (3), dürfen die Elemente
getrennt von einander eingesetzt werden (siehe z. B. Leihradstation,
oder Ladesäule, Kapitel 3).
Das Logo der Mobilstation wird immer oben und rechts am Signet
gleichmäßig angeschnitten auf den jeweiligen Formaten platziert (4).
Gestaltungselemente
8
Farbvarianten
Farbvarianten für dunkle Fondflächen
Die Negativform des Logo in der Farbe der Basis -
variante ist die Standardvariante. Diese sollte
auf sehr dunklen Hintergrundflächen eingesetzt
werden.
Farbvarianten für helle Fondflächen
Für helle Fondflächen soll die Variante für helle
Fondflächen verwendet werden, um größtmögliche
Sichtbar zu gewährleisten.
Farbvarianten für 1-farbigen Druck
Ist keine farbige Darstellung möglich, zum Beispiel
wenn nur in Schwarz oder Graustufen gedruckt
werden kann, kommt das Logo in seiner 1-farbigen
Variante zur Anwendung.
Gestaltungselemente
Unerwünschte Darstellungen
1 Das Umpositionieren und / oder Schrägstellen des Logos ist nicht zulässig.
2 Jegliche Art von Verzerrung des Markenlogos ist nicht gestattet.
3 Die farbige Veränderung der Wortmarke, sei es ein- oder mehr farbig, ist nicht
erlaubt. Ebenfalls eingeschlossen sind die im Logo verwendeten Farben.
9
Gestaltungselemente
Schriften
Schriftfamilie DIN Next LT Pro
Diese Schrift ist sehr gut lesbar, was für ihren Einsatz bei den Mobil -
stationen spricht. Auch in sehr kleiner Darstellung ist die gute Les -
barkeit gewährleistet. Zudem besticht sie durch einen eigenständigen,
modernen aber auch zeitlosen Charakter.
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZÄÖÜ
abcdefghijklmnopqrstuvwxyzäöüß
0123456789!?§$%&/()=+*;:,._-–><^°„“
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZÄÖÜ
abcdefghijklmnopqrstuvwxyzäöüß
0123456789!?§$%&/()=+*;:,._-–><^°„“
Standortbezeichnung / Stationskennung // Din Next LT Pro Bold
Erläuterungen // Din Next LT Pro Regular
10
Erhältlich ist
die Schrift unter
www.fontshop.com
Gestaltungselemente
Markenfarben
Akzentfarben
Flächenfarben
(je nach CI der jeweiligen Kommune)
CMYK: 0 / 50 / 100 / 0
RAL: 1037
RGB: 243 / 146 / 0
HEXA: f39200
CMYK: 40 / 0 / 0 / 10
RAL: 5024 (60 %)
RGB: 150 / 202 / 230
HEXA: 96cae6
CMYK: 0 / 0 / 0 / 20
RAL: 7047
RGB: 218 / 218 / 218
HEXA: dadada
CMYK: 0 / 70 / 100 / 0
RAL: 2008
RGB: 236 / 102 / 8
HEXA: ec6608
CMYK: 60 / 0 / 0 / 10
RAL: 5012
RGB: 86 / 183 / 224
HEXA: 56b7e0
CMYK: 80 / 60 / 50 / 40
RAL: 7024
RGB: 54 / 71 / 81
HEXA: 364751
CMYK: 50 / 10 / 5 / 95
RAL: 7021
RGB: 14 / 33 / 41
HEX A: 0e2129
11
Farben
Wichtiger Hinweis
Nach Möglichkeit sollten sämt liche
Elemente einer Mobilstation mit
RAL- Farben gedruckt werden. Wird aus
Kostengründen der Digitaldruck im 4-Farb -
modus (CMYK) gewählt, ist es ratsam, einen
farbverbindlichen Proof für das produzierende
Dienstleistungs unter nehmen mitzuschicken,
damit die größtmögliche Farb genauigkeit
erreicht wird.
Gestaltungselemente
ParkplatzBike+Ride-
Plätze
Park+Ride-
Plätze
Radluftstation Leihlastenrad -
station
LeihradstationRadstation Fahrradgarage
/-box
Fahrrad-
ladestation
Fahrrad-
abstellanlage
Bahnhof Tram /
Straßenbahn
U-Bahn S-Bahn BusstationHaltestelle
Taxistand
Elektroroller
Ladestation
Information
Reserviertes
Parken
Carsharing-
Station
12
Piktogramme
Gestaltungselemente
2
13
Die Systemkomponenten
Module der Mobilstation
Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Das Basismodul Stele
Wo immer möglich, sollen Mobilstationen in NRW durch eine Informationssäule
gekennzeichnet werden. Diese Stele trägt immer das Logo Mobilstation NRW im
Kopf. Die Features der Stele sind abhängig vom Standort und Einsatzzweck. Sie
sind auf Sichthöhe angebracht. Im unteren Bereich der Stele sind die Akteure
und Initiatoren per Logo darzustellen.
Der Standort sollte gut sichtbar und eindeutig zuzuordnen sein. Die Stele dient
der Orientierung („Hier befindet sich eine Mobil station“) sowie zur Information
über den Standort: Umgebung, Lageplan, vernetzte Verkehrsträger, etc.
A
Basismodul Stele
Zum Standard der Mobilstation
gehören immer Logo, Standort,
Piktogramme der Verkehrsträger
sowie die Logos der Akteure.
14
Die Einzelmodule
einer Mobilstation im Überblick
Module der Mobilstation
Wichtiger Hinweis
Für Stelen, Hinweisschilder, Wegweiser
und andere Gestaltungselemente, die nach den
Förderrichtlinien für Vernetzte Mobilität und
Mobilitätsmanagement gefördert werden, ist
der Gestaltungsleitfaden anzuwenden.
Und so
funktionierts:
Hier kann ein
erläuternder Text
zum Funktions -
prinzipp der
Leihradstation
stehen.
Partnerlogo
C
Modul Leihradstation / Fahrradbox
Das Fahrrad ist ein wichtiges und umweltfreund liches Verkehrsmittel. In den letzten Jahren sind immer
mehr Fahrradleih stationen in den Kommunen entstanden. Beschleunigt wurde dieser Trend noch durch
den Boom bei den E-Bikes und Pedelecs. Die Fahrradabstellanlagen können auch im Design der Mobil -
stationen NRW gestaltet und mit dem Logo versehen werden.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
B
Modul Wegweiser
Sind im Umfeld der Mobil stationen Wegweiser
oder Leitsysteme neu zu konzi pieren, kann auch
hier optimalerweise das Corporate Design
der Mobilstationen Verwendung finden.
Haltestelle
Standortname
50 m
Bahnhof
Standortname
85 m
U-Bahn
Standortname
65 m
Radstation
Standortname
40 m
15
Module der Mobilstation
Logo
Kommune
Logo
Partner
Luft
Partnerlogo Partnerlogo
Logo
Kommune
Luft
Luft
Luft
Logo
Kommune
Logo
Partner
D
Modul Radluftstation
An gut frequentierten Radwegen
sind Luftstationen ein willkom -
mener Service. Pumpstation
und Hinweisschild können gleich -
falls im CD der Mobilstation
gestaltet werden.
Partnerlogo
Logo
Partner
F
Modul Ladestation
Neben dem Icon auf einem
Hinweisschild kann auch die
Gestaltung der Ladestation
im Design der Mobilstation
vorgenommen werden.
Partnerlogo Partnerlogo
Partnerlogo
E
Modul Carsharing-Platz
Carsharing ist die orga nisierte,
gemeinschaftliche Nutzung von
Kraftfahr zeugen. Analog zu den
Mietparkplätzen können diese
mit Hinweisschildern sowie
Kenn zeichnung der Park flächen
zu gestaltet werden. Sie unter -
schieden sich allerdings in der
Verwendung des Icons.
16
Module der Mobilstation
Partnerlogo Partnerlogo
Partnerlogo
Partnerlogo 4 Stellplätze
Partnerlogo 4 Stellplätze
Partnerlogo 20 Stellplätze
Partnerlogo 20 Stellplätze
Partnerlogo 4 Stellplätze
Partnerlogo 4 Stellplätze
Partnerlogo 20 Stellplätze
Partnerlogo 20 Stellplätze
G
Modul Mietparkplatz
Per App im Voraus den Parkplatz reservieren –
auch das geht bereits in einigen Kommunen und
vermeidet Parkplatzsuchverkehre. Verknüpft
mit anderen Verkehrsträgern können auch
hier Mobilstationen entstehen. Elemente sind
ein weithin sichtbares Hinweisschild sowie die
Kennzeichnung der Parkfläche mit dem Icon
für Mietparkplätze.
I
Modul Kombinationen
Eine Kombination aus Wegweiser und Hinweis -
schild stellt diese Variante dar.
H
Modul Hinweisschild
Wenn aus baulichen oder technischen Gründen
die Implementierung einer Stele nicht möglich ist,
können Hinweisschilder im Corporate Design der
Mobilstation NRW die Grundfunk tionen (Orien -
tierung und Information) übernehmen.
Lageplan
300 m
500 m
250 m
Stadtlogo
17
Module der Mobilstation
Basismodul
Stele
Die Stelen sind das Kernelement der Mobilstation und sollen,
wo immer möglich, vorrangig eingesetzt werden. Sie definieren
prinzipiell den Mindeststandard einer Mobilstation.
Die Stelen sind hochwertige Informationstafeln aus Aluminium,
Dibond oder bruch sicherem Glas, die sich in ihrer zurückhaltenden,
aber aufmerksamkeitsstarken Gestaltung in das Stadtbild einfügen.
Bei der Gestaltung der Stelen wie der anderen Informations-
elemente wurde auf klare und deutliche Informationsfunktion und
einheitliches Design geachtet. Icons, Farben und grafische Bild-
umsetzungen vermitteln Inhalte auf einen Blick: die vorhandenen
Angebote sind für den Nutzer gut wahrnehmbar. Im Resultat
entsteht ein Gesamtbild mit differenzierten Aus prägungen und
großer Wiedererkennbarkeit.
18
Module der Mobilstation
A
Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
L45 Lorem Ipsum in 3 Min
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
L45 Lorem Ipsum in 3 Min
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
L45 Lorem Ipsum in 3 Min
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Vorschlag A1.2 –
Standardlösung
Vorschlag A1.1 –
Minimallösung
Vorschlag A1.3 –
Individuallösung
z. B. touristische
Informationen
Vorschlag A1.4 –
Individuallösung
z. B. ortsansässiges
Verkehrsunternehmen
A1
Vorderseiten
Je nach Standort und Einsatzzweck können Vorder-
und Rückseiten der Stelen identisch oder unter -
schiedlich konzipiert werden. Bei frei stehenden
Stelen bieten sich andere Verwendungen an als bei
Stelen, deren Rückseite möglicherweise nur
schwer einsehbar ist.
Das modulare
Baukasten-System
Im Folgenden sind nur einige Beispiele, ausgehend
von der Grundform, gelistet.
Aufgrund der vielfältigen Einsatz möglichkeiten
und unterschiedlichen Standorte geben diese
Beispiele einen Orientierungsrahmen für die
Gestaltung zukünftiger Mobilstationen.
Die Features der Stele sind jeweils vor Ort
individuell den Gegebenheiten und Möglichkeiten
anzupassen.
19
Module der Mobilstation
Haltestelle
Standortname
90 m
Leihradstation
Standortname
150 m
Taxistand
Standortname
180 m
Umgebungsplan
Logo
Kommune
Logo
Partner
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Haltestelle
Standortname
120 m
Leihradstation
Standortname
85 m
Taxistand
Standortname
150 m
Ladestation
Standortname
200 m
Carsharing-Station
Standortname
100 m
Bahnhof
Standortname
50 m
Logo
Kommune
Logo
Partner
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Ladestation
Standortname
100 m
Leihradstation
Standortname
75 m
Carsharing-Station
Standortname
150 m
Logo
Kommune
Logo
Partner
Logo
Partner
Logo
Partner
Logo
Partner
Logo
Partner
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Logo
Kommune
Notruf
Logo
Partner
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Luft
Vorschlag A2.1 –
Minimallösung
z. B. bei schlechter Sichtbar-
keit, bessere Integration in
das Stadtbild
A2
Rückseiten
Auch die Rückseiten können –
je nach Gegebenheit vor Ort –
im dunkleren Anthrazit-Ton
gestaltet werden. Ob die Rück -
seiten identische, andere oder
keine Infor mationen enthalten,
ist wiederum abhängig von ihrer
Positionierung.
20
Vorschlag A1.6 Vorschlag A1.7 Vorschlag A1.5 Vorschlag A1.8
Module der Mobilstation
Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
T a n n e n w e g
He i de br oichstr a ße
B ahnhofstraße
Don
atusst
ra ße
S c h l u n k w e g
T a n n e n w e g
F r an
z - Rüt
h - Str
aß
e
A m V o g e l s an g
J o s e f - Z i m m e r m a n n - S t r a ße
Ber
gstraße
A m T u n n e l
T a n n e n w e g
B a h n hof st r aße B a h n h o f s tr aß e B a h n ho f str a ß e
R i c h t ung K öl n
G r u b e n w e g
R i c h t u n g T r i e r
Standort
Bahnhof
CarSharing
E-Ladesäule
Taxistand
Bushaltestelle
Behinderten-
parkplatz
Kurzzeit-
parken
Park and
Ride-Platz
Fahrrad-
parkhaus
Kiosk
Toiletten
Legende
Bahnhof Erftstadt Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
0,35 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m
2,80 m
Höhe = 2,60 m
Lageplan / Standskizze
2,60 m
0,165 m0,34 m 0,515 m
1 3 42
1 2 3 4
Radstation
Bahnhof
Kiosk
0,50 m
1
2
3
4
Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
T a n n e n w e g
He i de br oichstr a ße
B ahnhofstraße
Don
atusst
ra ße
S c h l u n k w e g
T a n n e n w e g
F r an
z - Rüt
h - Str
aß
e
A m V o g e l s an g
J o s e f - Z i m m e r m a n n - S t r a ße
Ber
gstraße
A m T u n n e l
T a n n e n w e g
B a h n hof st r aße B a h n h o f s tr aß e B a h n ho f str a ß e
R i c h t ung K öl n
G r u b e n w e g
R i c h t u n g T r i e r
Standort
Bahnhof
CarSharing
E-Ladesäule
Taxistand
Bushaltestelle
Behinderten-
parkplatz
Kurzzeit-
parken
Park and
Ride-Platz
Fahrrad-
parkhaus
Kiosk
Toiletten
Legende
Bahnhof Erftstadt Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
0,35 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m
2,80 m
Höhe = 2,60 m
Lageplan / Standskizze
2,60 m
0,165 m0,34 m 0,515 m
1 3 42
1 2 3 4
Radstation
Bahnhof
Kiosk
0,50 m
1
2
3
4
A3
Die Säule
in Erftstadt ist ebenfalls in Informations-
einheiten aufgeteilt, diese sind idealtypisch
bemaßt. Die Bemaßung sollte der Regelfall
sein. Ausnahme regelungen sind bei
örtlichen Notwendigkeiten möglich.
21
Basismodul – Säule /
Anwendungsbeispiel Mobilstation in Erftstadt
Module der Mobilstation
0,80 m
Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
0,35 m 0,40 m0,175 m0,175 m0,525 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m
2,80 m2,40 m
0,165 m0,34 m 0,515 m
0,80 m
Bereich
Solarpanel
Bereich Marke
(Logo und Stand
sind feste
CD-Elemente)
Bereich
Standortnennung
der Stele
Bereich für
Piktogramme der
Verkehrsmittel
Bereich
Informationen
Bereich
Informations-
elemente
Bereich für
Qr-Code/NFC o. ä.
(bei Bedarf)
Bereich für
lokale Akteure
(Logos)
Bereich für
regionale Akteure
(Logos)
A4.1 –
Ansicht Vorderseite
A4.2 –
Ansicht Vorderseite
22
A4
Die Stele
ist in Informationseinheiten aufgeteilt, diese
sind idealtypisch bemaßt. Die Bemaßung sollte
der Regelfall sein. Ausnahme regelungen sind
bei örtlichen Notwendigkeiten möglich.
Basismodul Stele / Baukastensystem
Vermaßung
Module der Mobilstation
0,40 m2,40 m
2,80 m
0,165 m0,515 m 0,34 m
0,80 m
Plattengröße 1
Der Abstand zwischen
den einzelnen Platten
beträgt jeweils
1 cm
Plattengröße 3
Plattengröße 2
A4.3 –
Ansicht Vorderseite
Plattenmaße
23
Module der Mobilstation
A5
Je nach Bauart können Aus -
stanzungen des Markenlogos in
der Stele notwendig sein, wenn
das Logo von hinten beleuchtet
werden soll, um so eine optimale
Fernwirkung zu erzielen.
A6
Bei Nutzung von Profil systemen,
auf denen die Platten arretiert
werden, gibt es die Möglichkeit
des kostengünstigen Austauschs
einzelner Komponenten (z.B. bei
Wechsel eines Akteurs). Dieses
sollte bei Planung und Produk tion
berück sichtigt werden.
24
Basismodul Stele / Baukastensystem
Funktionsprinzip und mögliche Materialien
Module der Mobilstation
Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
T a n n e n w e g
He i de br oichstr a ße
B ahnhofstraße
Don
atusst
ra ße
S c h l u n k w e g
T a n n e n w e g
F r an
z - R üt h - Str
aß
e
A m V o g e l s a n g
J o s e f - Z i m m e r m a n n - S t r a ße
Ber
gstraße
A m T u n n e l
T a n n e n w e g
B a h n hof st r aße B a h n h o f s tr aß e B a h n ho f s tr a ß e
R i c h t ung K öl n
G r u b e n w e g
R i c h t u n g T r i e r
Standort
Bahnhof
CarSharing
E-Ladesäule
Taxistand
Bushaltestelle
Behinderten-
parkplatz
Kurzzeit-
parken
Park and
Ride-Platz
Fahrrad-
parkhaus
Kiosk
Toiletten
Legende
Bahnhof Erftstadt Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
A7
Lichtkonzept Säule
Die Säule in Erftstadt wird durch im Boden einge -
lassene Strahler in der Dunkelheit optimal ausge -
leuchtet, so dass auch in den späteren Stunden
des Tages alle Informationen gut sichtbar sind.
Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
T a n n e n w e g
He i de br oichstr a ße
B ahnhofstraße
Don
atusst
ra ße
S c h l u n k w e g
T a n n e n w e g
F r an
z - Rüt
h - Str
aß
e
A m V o g e l s an g
J o s e f - Z i m m e r m a n n - S t r a ße
Ber
gstraße
A m T u n n e l
T a n n e n w e g
B a h n hof st r aße B a h n h o f s tr aß e B a h n ho f str a ß e
R i c h t ung K öl n
G r u b e n w e g
R i c h t u n g T r i e r
Standort
Bahnhof
CarSharing
E-Ladesäule
Taxistand
Bushaltestelle
Behinderten-
parkplatz
Kurzzeit-
parken
Park and
Ride-Platz
Fahrrad-
parkhaus
Kiosk
Toiletten
Legende
Bahnhof Erftstadt Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
Bahnhof Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
0,35 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m
2,80 m
Höhe = 2,60 m
Lageplan / Standskizze
2,60 m
0,165 m0,34 m 0,515 m
1 3 42
1 2 3 4
Radstation
Bahnhof
Kiosk
0,50 m
1
2
3
4
25
Beleuchtungskonzept
Module der Mobilstation
A8
Wechselsystem
aus Glas mit Möglichkeit des
Austauschs einzelner Kompo -
nenten (z.B. bei Wechsel eines
Industriepartners).
A10
Schiebesystem
Aluminium oder Dibond mit Mög -
lichkeit des Austauschs einzelner
Komponenten (z.B. bei Wechsel
eines Indus triepartners).
A9
Direktdruck
auf Aluminium oder Dibond
mit Möglichkeit des Austauschs
einzelner Komponenten
(z.B. bei Wechsel eines
Indus trie partners).
26
Module der Mobilstation
B
Minimallösung eines Wegweisers
im öffent lichen Raum
Haltestelle
Standortname
50 m
Bahnhof
Standortname
85 m
U-Bahn
Standortname
65 m
Radstation
Standortname
40 m
27
Module der Mobilstation
B
Herausgeber
Geschäftsstelle
Zukunftsnetz Mobilität NRW
c/o Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Christoph Overs
Glockengasse 37 – 39
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 20808 -736
E-Mail: christoph.overs@vrsinfo.de
www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de
Konzept / Gestaltung
CP/COMPARTNER
Agentur für Kommunikation
Markt 1 (Kennedyplatz)
45127 Essen
Telefon: +49 (0) 201 1095-0
www.cp-compartner.de
Koordinierungsstelle Rheinland
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Christoph Overs
Telefon: +49 (0) 221 20808-736
E-Mail: christoph.overs@vrsinfo.de
Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Jan Pfeifer
Telefon: +49 (0) 209 1584-316
E-Mail: pfeifer@vrr.de
Koordinierungsstelle Westfalen
Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH
Judith Peters
Telefon: +49 (0) 251 6270-121
E-Mail: judith.peters@wvg-online.de
Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe
Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter
Franca Börsch
Telefon: +49 (0) 5251 1233-50
E-Mail: boersch@nph.de
UNTERSTÜTZT VON
28
Allgemeines
Ansprechpartner für Mobilstationen
im Zukunftsnetz Mobilität NRW /
Impressum
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (4)
- Weseler Straße
- Albersloher Weg 33
- Nieberdingstraße
- Hörsterstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/1052/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.01.2021
- Erstellt
- 16.12.2020 10:13