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V/1052/2020

Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für Münster

Vorlagen 19.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 27.04.2021, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_1_Qualitaetsstandards_Mobilstationen

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Ansehen

Anlage_2_Gestaltungsanspruch_Mobilstationen

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Ansehen

Anlage_3_Gestaltungsleitfaden_Mobilstationen

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Ansehen

Beschlussvorlage

10225 Zeichen

V/1052/2020 
V/1052/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   16.02.2021 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   16.02.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   10.03.2021 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss beschließt das in Anlage 1 beigefügte „Mobilstationskonzept der Stadt 
Münster – Teil A: Qualitätsstandards“. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Qualitätsstan-
dards zukünftig bei allen Planungen zur Weiterentwicklung bestehender oder Einrichtung neuer 
Mobilstationen in Münster umzusetzen. Die baulich -optische Ausgestaltung richtet sich nach den 
Vorgaben des in Anlage 3 beigefügten Gestaltungsleitfadens des Landes Nordrhein-Westfalen. 
 
2. Im Sinne einer netzbasierten Gesamtverkehrsplanung wird das Potenzial für weitere Mobilstati-
onsstandorte in einem gesonderten „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standort-
konzept“ ermittelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die externe Vergabe des Standortkonzepts 
vorzubereiten und durchzuführen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die folgenden Pilotstandorte konkrete Umsetzungsplanungen 
nach den o.g. Grundsätzen zu entwickeln und den politischen Gremien zur Beschlussfassun g 
vorzulegen: 
 
a. Haltepunkt Zentrum Nord: 
Weiterentwicklung des bestehenden SPNV -Haltepunktes zu einer Mobilstation nach den 
neuen Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der Bestandsinfrastruktur sowie in enger 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
05.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kraehnke 
Telefon: 492-6505 
Kraehnke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1052/2020 
Abstimmung mit den laufenden Planungen zur b aulichen Umgestaltung der Nebenanlagen 
des Haltepunkts. 
 
b. Haltestelle Altstadt / Bült: 
Weiterentwicklung der bestehenden Bushaltestelle zu einer Mobilstation nach den neuen 
Qualitätsstandards unter Einbeziehung der bisher als Parkplatz genutzten Fläche Bült  / 
Ecke Hörsterstraße. 
 
In einem zweiten Schritt wird das Ziel verfolgt, den bedeutsamen verkehrlichen Knotenpunkt We-
seler Straße / „Spinne“ sowie – in enger Abstimmung mit der Universität – einen Standort am 
Coesfelder Kreuz zu Mobilstationen nach den neuen Qualitätsstandards zu entwickeln. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Park &Ride-Platz Nieberdingstraße in Kooperation mit de n 
Stadtwerken Münster zu einem Reallabor „Smarte Mobilstation Nieberdingstraße“ zu entwickeln. 
 
5. Der Betrieb der Mobilstationen e rfolgt durch die Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen eines 
öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA). Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob hierfür 
der bestehende öDA mit den Stadtwerken zu erweitern ist. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten von ca. 100.000 € entstehen. Die 
Verwaltung wird sich um die Akquise von Fördermitteln bemühen. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2021 100.000  
Ergebnis    100.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 20 21 bei der 
o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Ermächtigun-
gen bereitstellt. 
 
Die Finanzierung zukünftiger Mobilstatione n wird in separaten Baubeschlussvorlagen dargestellt, 
die über den jeweiligen Haushaltsplan(entwurf) finanziert sein müssen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster bekennt sich zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung und setzt sich für eine 
umwelt-, klima- und flächenschonende Mobilität ein. Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird 
aktuell der konzeptionelle Rahmen für die Mobilität der Zukunft in Münster erarbeitet. Mit dem Mas-
terplanprozess wird u.a. das Ziel verfolgt, multi - und intermodale Wegeket ten zu erleichtern und so 
die Erreichbarkeit von Wohn -, Arbeits -, Studien - und Freizeitorten auch ohne ein eigenes Auto zu 
verbessern.

- 3 - 
V/1052/2020 
Damit eine Verknüpfung einzelner Wege zu multi - und intermodalen Wegeketten zukünftig noch 
schneller und komfortabler als bisher stattfinden kann, sollen die in Münster bereits bestehenden Mo-
bilstationen aufgewertet und neue Mobilstationen geplant werden. Die Verwaltung schlägt dazu die in 
Anlage 1 beigefügten Qualitätsstandards als Rahmenplanung vor. Anlage 2 liefert einige  Eindrücke, 
wie Mobilstationen oder ähnliche Haltepunkte im nationalen und internationalen Umfeld bereits reali-
siert wurden, und zeigt damit auch den Gestaltungsanspruch für Münster auf. Für die konkrete Müns-
ter-spezifische Umsetzung ist der in Anlage 3 beigefügte Gestaltungsleitfaden des Landes Nordrhein-
Westfalen maßgeblich. Mit dem Anknüpfen an den Gestaltungsleitfaden des Landes wird eine lan-
desweit einheitliche Erscheinungsweise der eine Mobilstation ausweisenden Stele und damit eine 
eindeutige, überörtliche Erkennbarkeit auch für Besucherinnen und Besucher der Stadt Münster si-
chergestellt. Dies ist zudem Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der 
„Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)“. 
 
Exemplarisch sollen die neuen Qualitätsstandards für Mobilstationen in Münster sowie die neue, lan-
deseinheitliche Erscheinungsweise zunächst an zwei Pilotstandorten umgesetzt werden, welche mög-
lichst unterschiedliche Nutzungsansprüche abbilden:  
 
Über den Haltepunkt Zentrum Nord wird eine hohe Anzahl von Berufspendlerinnen und -pendlern im 
SPNV abgewickelt. Mit der Weiterentwicklung des Standorts zu einer Mobilstation nach neuen Stan-
dards steht den SPNV-Nutzern zukünftig ein attraktiveres Angebot für die Anschlussmobilität bis zum 
Arbeitsplatz zur Verfügung. Damit erhöht sich die Anzahl der vom SPNV-Haltepunkt in angemessener 
Zeit und mit angemessenem Aufwand erreichbaren Arbeitsplätze. 
 
Die bestehende Bushaltestelle Altstadt / Bült hat mit einer durchschnittlichen Anzahl von rund 10.500 
Ein- und Aussteigern täglich (Zählung von November 2019) eine zentrale Funktion für die Erschlie-
ßung der Innenstadt und des Martiniviertels. Auf der angrenzenden Fläche werden bislang größten-
teils private PKW abgestellt. Mit der Qualifizierung der Bushaltestelle und der angrenzenden Parkflä-
che zu einer einheitlich gestalteten Mobilstation nach den neuen Qualitätsstandards wird eine städte-
baulich bisher unter Wert genutzte Fläche zu einem attraktiven Mobilitätsstando rt in zentraler Lage 
weiterentwickelt. Damit wird den Besuchern der Innenstadt eine attraktive Alternative zur Anreise mit 
dem eigenen PKW angeboten. Bewohner und Besucher des Martiniviertels profitieren ebenfalls vom 
verbesserten Angebot. Insgesamt wird m it den bereitgestellten Angeboten der Einzugsbereich der 
Haltestelle vergrößert und ihre Erschließungsfunktion für die Innenstadt und das Martiniviertel ge-
stärkt. 
 
In einem zweiten Schritt wird das Ziel verfolgt, den Knotenpunkt Weseler Straße / „Spinne“ sowie – in 
enger Abstimmung mit der Universität – einen Standort am Coesfelder Kreuz zu Mobilstationen nach 
den neuen Qualitätsstandards zu entwickeln.  Beide Standorte sind von herausgehobener verkehrli-
cher Bedeutung. Am Coesfelder Kreuz kann zudem an die b ereits laufenden Planungen und Abstim-
mungsprozesse für ein städtebauliches Strukturkonzept „Naturwissenschaftliches Zentrum“ sowie an 
die internationale Ideenwerkstatt „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ angeknüpft werden, im Zuge derer 
Mobilstationen als zen traler Bestandteil eines grundsätzlich neuen Erschließungskonzeptes vorge-
schlagen wurden. Die bestehende Mobilstation an der Weseler Straße ist in die Jahre gekommen und 
entspricht nicht mehr den heute anzulegenden Standards. Die in den kommenden Jahren an stehen-
de, vollständige Umgestaltung der „Spinne“ bietet die Gelegenheit, Synergien zu nutzen und in die-
sem Zusammenhang die Mobilstation entsprechend der unter Punkt 1 beschlossenen Qualitätsstan-
dards ebenfalls neu zu gestalten. 
 
Der Park&Ride-Platz Nieberdingstraße soll zu einem Reallabor „Smarte Mobilstation Nieberdingstra-
ße“ entwickelt werden. Ziel ist es, einpendelnde MIV-Verkehrsströme durch Echtzeitinformationen auf 
die Park&Ride-Anlage zu lenken, so dass ein Umstieg auf umweltverträglichere  Mobilitätsangebote 
(wie z.B. Busse, Bike-Sharing-Angebote oder E-Scooter) erfolgt. Gleichzeitig können mittels der zu 
erprobenden technologischen Lösungen (z.B. Radar -Sensorik oder Ultraschall-Sensorik) neue Daten 
über die tatsächliche Nutzung des Park&Ride -Platzes erhoben werden, die in zukünftige Planungen 
aber auch in bestehende Anwendungen (z.B. Mobilitäts- oder Navigationsdienstleistungen) einfließen. 
An diesem Standort erfolgreich getestete smarte Technologien sollen auch bei anderen Mobilstatio-

- 4 - 
V/1052/2020 
nen oder an weiteren geeigneten Orten in der Stadt eingesetzt werden. Die operative Umsetzung des 
Reallabors „Smarte Mobilstation Nieberdingstraße“ erfolgt durch die Stadtwerke Münster. 
 
Das Potenzial für weitere Mobilstationsstandorte soll in einem gesonderten Standortk onzept ermittelt 
werden. Damit soll das bestehende Mobilstationsnetz sukzessive aufgewertet und erweitert werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil A: Qualitätsstandards 
Anlage 2: Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Anlage 3: Mobilität vernetzen - Mobilstationen in NRW, 
Gestaltungsleitfaden, Stand: März 2019

Anlage A

2406 Zeichen

Anlage A zur V/1052/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage werden neue Qualitätsstandards für Mobilstationen in Münster beschlossen. Die-
se sind zukünftig bei allen Planungen zur Weiterentwicklung bestehender oder Einrichtung neuer 
Mobilstationen anzuwenden. Des Weiteren enthält die Vorlage einen Vorschlag, wie zeitnah mit 
der operativen Umsetzung der neuen Standards begonnen werden kann (Pilotstandorte sowie 
Reallabor smarte Mobilstation Nieberdingstraße). 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird ein Baustein des Masterplans Mobilität Münster 2035+ beschlossen, der zu 
einer umwelt- und sozialverträglichen sowie flächenschonenden Mobilität in Münster beiträgt. 
Damit werden folgende Leitziele der Stadt Münster verfolgt: 
 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage liefert einen Beitrag zum Klimaschutz. Als Baustein des Masterplans Mobilität Müns-
ter 2035+ dient sie der Realisierung einer sozial- und umweltgerechten sowie flächenschonenden 
Mobilität. Sie soll mehr Menschen die (effiziente) Nutzung umweltgerechter Verkehrsmittel ermög-
lichen und so dazu beitragen, verkehrsbedingte Emissionen durch die Nutzung privater Pkw zu 
verringern. Mittelfristig kann dies eine Reduzierung der Pkw-Besitzquote bedeuten, was wiede-
rum dazu führt, dass weniger Flächen durch parkende Pkw beansprucht werden und mehr Platz 
für klimaförderndes Stadtgrün zur Verfügung steht.

Anlage_1_Qualitaetsstandards_Mobilstationen

21018 Zeichen

Mobilstationskonzept der 
Stadt Münster 
 
Teil A: Qualitätsstandards 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Albersloher Weg 33, 48155 Münster

Inhalt 
 
Präambel ................................................................................................................................................ 1 
Ausgangslage ......................................................................................................................................... 1 
Aufgabe von Mobilstationen ................................................................................................................. 2 
Zukünftige Ausgestaltung von Mobilstationen ...................................................................................... 3 
Modularer Aufbau.............................................................................................................................. 3 
Ausstattungselemente ....................................................................................................................... 4 
Nutzung emissionsarmer Mobilitätslösungen ................................................................................... 6 
Einbindung smarter Technologien ..................................................................................................... 6 
Barrierefreie Ausgestaltung ............................................................................................................... 7 
Hierarchisierung der Standorte ......................................................................................................... 7 
Gestaltung im landeseinheitlichen Design ........................................................................................ 8 
Eigentum und Betrieb ............................................................................................................................ 9

1 
 
 
Präambel 
 
Die Stadt Münster bekennt sich zu den Zielen einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen 
Entwicklung. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie setzt sie sich auf kommunaler Ebene für eine 
umwelt-, klima- und flächenschonende Mobilität ein. Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ 
wird aktuell der konzeptionelle Rahmen für die Mobilität der Zukunft in Münster erarbeitet. Das vor-
liegende Mobilstationskonzept bildet einen Baustein des Masterplans Mobilität Münster 2035+.  
 
Mobilstationen leisten einen  Beitrag zur Verknüpfung einzelner Wege zu multi - und intermodalen 
Wegeketten. Mit de r Weiterentwicklung bestehender und der Einrichtung neuer Mobilstationen 
wird die Grundlage für attrakti ve, schnelle und die unterschiedlichen Nutzungsbedarfe  umfassende 
Ein-, Aus- und Umsteigemöglichkeiten zu beziehungsweise zwischen den Mobilitätsangeboten des 
Umweltverbundes geschaffen. Insgesamt können die Wegeketten in Münster damit in Zukunft mit 
weniger Zeitaufwand und mehr (Ein-, Aus- und Umsteige-) Komfort absolviert werden, ohne dass 
dafür auf einen eigenen PKW zurückgegriffen werden muss. 
 
Die im Folgenden dargestellten Qualitätsstandards greifen bestehende Landesvorgaben auf und kon-
kretisieren diese für den Bezugsraum Münster. Als konzeptionelle Rahmenplanung zeigen sie auf, 
nach welchen Grundsätzen Mobilstationen in Münster zukünftig weiterentwickelt oder neu geschaf-
fen werden. 
 
 
Ausgangslage 
 
Bereits jetzt legen Münsteran erinnen und Münsteraner rund zwei Drittel  ihrer Wege mit Verkehrs-
mitteln des Umweltverbundes zurück. Damit nimmt Münster im bundesweiten Städtevergleich eine 
Vorreiterrolle ein. Diese ergibt  sich im Wesentlichen aus der weit überdurchschnittlichen Nutzung 
des Fahrrads, mit dem über 43% aller Wege zurückgelegt werden. Die Nutzung des ÖPNV liegt mit 
rund 10% aller Wege im bundesweiten Durchschnitt. Gleiches gilt für den Fußverkehr, der gut 11%  
aller Wege ausmacht. Dennoch machen die stetig wachsenden Einwohnerzahlen der Stadt Münster 
und ihrer Umlandkommunen eine kontinuierliche Weiterentwicklung der städtischen und stadtregi-
onalen Mobilitätsangebote notwendig.  
 
Als attraktives Oberzentrum bietet Münster den Bewohnerinnen und Bewohnern des Münsterlandes 
eine große Anzahl an Arbeitsplätzen und einen hohen Freizeit - und Erlebniswert. In der Folge leidet 
Münster an einem Einpendlerüberschuss, der größtenteils über pr ivate PKW abgewickelt wird und 
zu hohen Schadstoffemissionen, Flächenverbrauch sowie einer starken Belastung der städtischen

2 
 
 
Verkehrsinfrastruktur führt. Um diese Belastungen zu verringern und zugleich die Erreichbarkeit von 
Wohn-, Arbeits-, Studien- und Freizeitorten in der gewohnten Qualität sicherzustellen, bedarf es ei-
nes Umdenkens in Sachen Mobilität.  
 
Mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird daher aktuell ein konzeptioneller Rahmen für die 
Mobilität der Zukunft in Münster erarbeitet, mit  dem u.a. das Ziel verfolgt wird, die Nutzung multi- 
und intermodaler Wegeketten zu erleichtern. Dabei spielt die schnelle und komfortable Verknüpfung 
von Mobilitätsangeboten an Mobilstationen eine Schlüsselrolle. Die in Münster bisher vorhandenen 
14 Mobilstationen können die an sie zu stellenden Ansprüche weder in quantitativer noch in qualita-
tiver Hinsicht einlösen. Es bedarf daher einer grundsätzlichen Neudefinition von Qualitätsstandards, 
die bei der Weiterentwicklung bestehender sowie der Pl anung neu zu errichtender Mobilstationen 
konsequent umzusetzen sind. 
 
 
Aufgabe von Mobilstationen 
 
Als „multimodale Verknüpfungspunkte, an denen mindestens zwei Verkehrsmittel verknüpft wer-
den“ (Zukunftsnetz Mobilität NRW 2019) leisten Mobilstationen eine n wichtigen Beitrag zu einem 
umweltverträglichen Stadt- und Regionalverkehr.  In Abgrenzung zu klassische n Park&Ride - oder 
Park&Rail-Plätzen, die ausschließlich auf die Verknüpfung von motorisiertem Individualverkehr mit 
dem Liniennetz der Busse und Bahnen ausgerichtet sind, ist das Konzept der Mobilstationen offener 
angelegt und zielt auf die Verknüpfung verschiedenster Mobilitätsangebote. 
 
Durch die räumliche Konzentration und verkehrliche Integration vielfältiger  und unterschiedliche 
Nutzungsbedarfe berücksichtigender Mobilitätsangebote im Rahmen von Mobilstationen können die 
Vorteile der einzelnen Angebote situationsabhängig kombiniert sowie deren jeweilige Nachteile 
kompensiert werden. Umstiege zwischen den Angeboten können damit in Zukunft komfortabler und 
weniger zeitintensiv vorgenommen werden. Reisezeiten werden v erkürzt, ohne dass hierfür auf ei-
nen privaten PKW zurückgegriffen werden muss. In der Folge kommt es zu einer deutlichen Attrakti-
vitätssteigerung von Mobilitätsangeboten jenseits privater PKW. Mittel- bis langfristig leisten Mobil-
stationen daher einen Beitrag zur Erreichung der folgenden verkehrsplanerischen und städtebauli-
chen Ziele: 
 
• Reduzierung der PKW-Besitzquote sowie der tatsächlichen PKW-Nutzung auf dem Gebiet der 
Stadt Münster 
• Reduzierung des  Bedarfes an kostenintensiven und flächenverbrauchenden PKW -Stellplät-
zen, insbesondere im Innenstadtbereich

3 
 
 
• Entlastung des städtischen Raumes von nicht zwingend notwendigen PKW-Verkehren und da-
mit Schaffung von mehr Raum für die Angebote des Umweltverbundes 
• Abmilderung von Verkehrsspitzen, insbesondere zu den Spitzenstunden am Morgen und am 
Nachmittag 
• Verbesserter Verkehrsfluss für nicht verlagerbare Wirtschafts - und Dienstleistungsverkehre, 
insbesondere für den ÖPNV 
• Reduzierung von Parksuchverkehren im Innenstadtbereich und in den Stadtteilen 
• Verringerung von verkehrlich bedingten Lärm- und Schadstoffemissionen durch PKW-Fahrten 
von Bürgerinnen und Bürgern Münsters sowie von Pendlerinnen und Pendlern 
 
Insgesamt tragen Mobilstationen damit in vielfältiger Weise zur Etablierung einer umwelt -, klima- 
und flächenschonenderen Mobilität bei und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der 
Lebensqualität in Münster. 
 
 
Zukünftige Ausgestaltung von Mobilstationen 
 
Modularer Aufbau 
 
Mobilstationen folgen in Münster zukünftig einer modularen Logik. In der Praxis heißt das, dass der 
Heterogenität der Standorte sowie den je nach Standort sehr unterschiedlichen Nutzungsansprüchen 
und Fahrtrelationen dadurch Rechnung getragen wird, dass sich die Bestandteile einer Mobilstation 
an den jeweiligen Standorten zu individuellen Gesamtlösungen kombinieren lassen.  
 
Je nach Lage im Stadtgefüge können Mobilstationen daher über sehr unterschiedliche Ausstattungs-
merkmale verfügen. So könnte eine Mobilstation im Innenstadtbereich beispielsweise aus den vier 
Bestandteilen Bushaltestelle, Bike-Sharing, Car-Sharing und E-Scooter-Sharing bestehen, um die un-
terschiedlichen Anforderungen der Besucherinnen und Besucher der Innenstadt möglichst präzise 
abzubilden und gleichzeitig die Nachteile des motorisierten Individualverkehrs durch in Privatbesitz 
befindliche KFZ aus der Innens tadt herauszuhalten. Eine Mobilstation an einer der Hauptverkehrs-
achsen im äußeren  Stadtbereich könnte ebenfalls der Verkehrsvermeidung in Richtung Innenstadt 
dienen, würde dafür aber beispielsweise auf Stellplätze für den einpendelnden motorisierten Indivi-
dualverkehr, eine SPNV-Anbindung und eine Paketstation zurückgreifen und sich so für eine Nutzung 
als Park&Ride-Platz anbieten. Wieder anders würden sich Mobilstationen in Gewerbegebieten oder 
dem Universitätsbereich ausgestalten, da diese individuell auf die dort dominierenden Nutzungsan-
sprüche und Fahrtrelationen angepasst werden könnten.

4 
 
 
Ausstattungselemente 
 
Im Rahmen einer Mobilstation lassen sich Mobilitäts-, Service- und Informationsangebote in vielfäl-
tiger Weise miteinander kombinieren. Im zurzeit äußerst  dynamischen Mobilitätsmarkt entstehen 
darüber hinaus viele neue Angebote in kurzer Zeitfolge.  Eine Aufzählung potenziell kombinierbarer 
Module kann daher nicht absc hließend sein. Vielmehr muss sich  eine solche Aufstellung  offen für 
zukünftige Entwicklungen zeigen . Gleichzeitig werden an einer einzelnen Mobilstatio n aufgrund 
räumlicher, planerischer und finanzieller Restriktionen voraussichtlich  niemals alle denkbaren Mo-
dule zugleich angeboten werden können. Exemplarisch können in den drei o.g. Angebotskategorien 
derzeit jedoch folgende Module benannt werden, die sich  im Rahmen einer Mobilstation je nach 
lokalspezifischem Anforderungsprofil kombinieren lassen: 
 
 
Mobilitätsangebote 
SPNV-Haltepunkt ÖPNV-Haltepunkt  
Fernbus-Haltepunkt Taxistand  
Radabstellanlagen / Leezenbox Lastenradstellplätze 
Bike-Sharing-Station Roller-Sharing-Station 
Car-Sharing-Station Pkw-Stelllplätze / Quartiersgarage / Park & 
Ride

5 
 
 
Serviceangebote 
Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (Kfz, 
E-Bike etc.) 
Anbieterunabhängige Packstation und Brief-
kasten 
Gastronomie, z.B. Kiosk oder Bäckerei Luftpumpenstation 
Reparaturangebote, z.B. für Fahrräder Verkaufsautomaten, z.B. für Flickzeug oder 
Getränke 
W-LAN-Zugangspunkt Unterhaltungsangebote, z.B. kindgerechter 
Stadtplan oder kleinere Spielelemente 
Öffentliche, barrierefreie Toilettenanlage Barrierefreie Wickelmöglichkeit 
 
 
Informationsangebote 
Informationsstele Informationspunkt mit Beratung 
Übersichtsplan Mobilstation und Stadtplan 
Münster 
Detailinformationen zu den Angeboten, z.B. 
Fahrpläne 
Dynamisches Fahrgastinformationssystem Digitale Erfassung der Parkraumauslastung 
Notruf- und Informationssprechstelle Bündelung aller Informationen über digitale 
Kanäle (App, Website, Parkleitsystem etc.)

6 
 
 
 
Dabei lässt sich in Abhängigkeit vom jeweiligen lokalspezifischen Anforderungsprofil prinzipiell jedes 
Angebot sowohl innerhalb seiner Kategorie als auch kategorienübergreifend mit jedem anderen An-
gebot kombinieren. 
 
 
Nutzung emissionsarmer Mobilitätslösungen 
 
Sofern die räumliche Situation es zulässt und verkehrsplanerische oder städtebauliche Belange dem 
nicht entgegenstehen, sind für alle im Rahmen einer Mobilstation bereitgestellten Mobilitätsange-
bote emissionsfreie oder möglichst emissionsarme Lösungen zu wählen. Insbesondere sind im Rah-
men einer Mobilstation mindestens 50% der Car-Sharing-Stellplätze mit Lademöglichkeiten für 
Elektro-Car-Sharing-Fahrzeuge auszustatten. Darüber hinaus sollen , sofern entsprechende PKW- o-
der Fahrradstellplätze vorgesehen sind, Lademöglichkeiten für private Elektrokraftfahrzeuge und E-
Bikes vorgehalten werden. Die Mobilstationen selbst werden mit stromsparenden LED -Beleuchtun-
gen ausgestattet und mit Ökostrom betrieben. Sofern baulich möglich, sollen darüber hinaus Photo-
voltaik-Module eingesetzt werden, um aktiv Strom aus Sonnenenergie zu erzeugen. 
 
 
Einbindung smarter Technologien 
 
Insbesondere im Rahmen von mittleren und größeren Mobilstationen s ollen smarte Technologien 
eingesetzt werden. Ziel des Einsatzes von smarten Technologien ist es, eine hohe Nutzungs-, Service- 
und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Um Echtzeitinformationen zu den Mobilstationen anzubieten, 
soll entsprechende Sensorik zur Datensammlung eingesetzt werden (z.B. Parksensoren zur Erfassung 
der Auto- oder Fahrradparkraumauslastung). Diese Echtzeitinformationen sollen dann mit weiteren 
Datenquellen (z.B. Verfügbarkeit von Car-/Bike-Sharing Fahrzeugen oder Abfahrtszeiten von 
ÖPNV/SPNV) gebündelt und Bürgerinnen und Bürgern einfach und anschaulich verfügbar gemacht 
werden (bspw. über das städtische Autoparkleitsystem, Smartphone -Apps oder digitale Fahrgastin-
formationssysteme vor Ort). Zum Zwecke der Innovationsförderung werden alle gesammelten Echt-
zeitdaten über das Open- Data-Portal der Stadt veröffentlicht. Mit  kostenlos nutzbaren W-LAN Zu-
gangspunkten, Auflademöglichkeiten für Smartphones und digitale n Zugangsmöglichkeiten zu den 
Angeboten (z.B. zu Leezenboxen oder anbieterneutralen Packstationen) soll die Servicequalität wei-
ter gesteigert werden.

7 
 
 
Barrierefreie Ausgestaltung 
 
Mobilstationen erfüllen auch eine soziale Funktion. Vor dem Hintergrund des demographischen 
Wandels dienen sie ein er möglichst lückenlosen Versorgung mit unterschiedlichen Mobilitätsange-
boten auch ohne eigenen PKW. Insbesondere aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen, 
älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung  sind Mobilstationen als wichtiger Bestandteil 
kommunaler Daseinsvorsorge anzusehen. Sie sind daher so zu gestalten, dass sie für alle Menschen 
in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe 
auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Im Sinne eines universellen „Designs für Alle“ sind Mobilsta-
tionen in Münster sowie der Zugang zu ihnen daher barrierefrei herzustellen. Die maßgeblichen DIN-
Normen und sonstigen Regelwerke für die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Verkehrsanla-
gen, Freiräumen und Plätzen werden beachtet. Zu berücksichtigen sind neben der barrierefreien Ge-
staltung von baulichen Anlagen einschließlich eines Orientierungs - und Leitsystems für blinde und 
sehbehinderte Menschen unter anderem auch die Barrierefreiheit der bereitgestellten Informations- 
und Serviceangebote (u.a. Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip sowie grundsätzlich kurze und 
leicht verständliche Informationen) sowie Sitzmöglichkeiten möglichst mit Arm- und Rückenlehnen. 
 
 
Hierarchisierung der Standorte 
 
Unterschiedliche Wegezwecke, Nutzungspotenziale und Flächenverfügbarkeiten bestimmen nicht 
nur die Zusammensetzung von Angeboten an einem Standort, sondern auch deren an einem Standort 
notwendige und zugleich realisierbare Gesamtanzahl. Aus der Vielzahl möglicher Standorte mit ihren 
spezifischen Funktionen für ein städtisches Mobilstationsnetz ergibt sich daher die Notwendigkeit, 
eine Hierarchisierung von Standorten vorzunehmen. Größere Mobilstationen üben als zentrale Kno-
tenpunkte beispielsweise eine Vernetzungsfunktion aus, während kleinere Mobilstationen als Zu-
gangs- oder Zielpunkte zum/vom System fungieren und so der Erschließung von Wohn-, Arbeits- und 
Studienquartieren sowie Freizeitorten dienen. Als Grundlage für die weitere Planung von Mobilstati-
onen in Münster und deren langfristigen Ausbau zu einem Mobilstationsnetz werden folgende Grö-
ßenklassen festgelegt:

8 
 
 
Größenklasse S Verknüpfung von mind. 3 Mobilitätsangeboten, ergänzt um begleitende  
Informationsangebote 
Größenklasse M Verknüpfung von mind. 4 Mobilitätsangeboten, ergänzt um begleitende  
Service- und Informationsangebote 
Größenklasse L Verknüpfung von mind. 6 Mobilitätsangeboten, ergänzt um begleitende  
Service- und Informationsangebote 
 
 
Die Festlegung geeigneter Standorte für die jeweiligen Größenklassen und damit die Qualifizierung 
der bislang solitär existierenden sowie der zukünftig neu zu schaffenden Mobilstationen zu einem 
Mobilstationsnetz erfolgt im Rahmen eines extern zu vergebenden Planungsauftrags  auf Basis von 
demographischen und verkehrlichen Grundlagendaten, dem erwarteten Fahrgastaufkommen sowie 
bestehenden Infrastrukturen und räumlichen Verfügbarkeiten  (Mobilstationskonzept der Stadt 
Münster, Teil B: Standortkonzept). 
 
 
Gestaltung im landeseinheitlichen Design 
 
Ein Mobilstationsnetz lebt davon, dass die einzelnen Stationen schnell und einfach erkennbar sind: 
für Menschen jeden Alters, jeder körperlichen Verfassung, für Münsteranerinnen und Münsteraner 
genauso wie für Pendelnde und Dienstreisende. Hinsichtlich der baulichen Ausgestaltung von Mobil-
stationen wird zukünftig daher an den Gestaltungsleitfaden des Landes Nordrhein -Westfalen ange-
knüpft. Die Umsetzung im landeseinheitlichen Design ist zudem Voraussetzung für die Beantragung 
von Fördermitteln im Rahmen der „Richt linien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mo-
bilitätsmanagements (FöRi-MM)“ des Landes Nordrhein-Westfalen. 
 
Mobilstationen sollen nicht nur schnelle, sondern auch komfortable Ein-, Aus- und Umsteigemöglich-
keiten bieten. Städtebauliche Integrati on und die Schaffung von  Aufenthaltsqualitäten spielen eine 
besondere Rolle für die bauliche Ausgestaltung von Mobilstationen.  Zwar folgt die Anordnung der 
Elemente einer Mobilstation von Standort zu Standort unterschiedlichen Rationalitäten und Flächen-
verfügbarkeiten, sollte aber immer eine klare, intuitiv erfassbare Strukturierung aufweisen. Dies um-
fasst auch eine attraktive Erreichbarkeit im Zulauf, insbesondere durch komfortable Fuß - und Rad-
wege. Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an empfundener Sicherheit ist eine nutzungsfreundli-

9 
 
 
che, transparente und helle Gestaltung obligatorisch. A lle Mobilstationen sollen zudem mit Witte-
rungsschutz und Sitzgelegenheiten ausgestattet sein.  Um einen Beitrag zum Stadtklima zu leisten, 
sollen Dächer wenn möglich begrünt werden. 
 
 
Eigentum und Betrieb 
 
Eigentümerin der Mobilstationen ist die Stadt Münster. Sie ist auch verantwortlich für die bauliche 
Errichtung der Mobilstationen sowie für dere n Finanzierung und die Akquisition  von Fördermitteln. 
Ansprechpartner ist das Amt für Mobilität und Tiefbau. 
 
Der Betrieb der Mobilstationen erfolgt durch die Stadtwerke Münster GmbH . Als kommunales Ver-
kehrsunternehmen sind die Stadtwerke Münster der natürliche Ansprechpartner der Stadt Münster 
in Sachen Mobilitätsdienstleistungen. Umso mehr,  da zahlreiche der aktuell von den Stadtwerken 
Münster angebotenen Mobilitätsdienstleistungen auch im Rahmen der zukünftigen Mobilstationen 
angeboten werden sollen, bei spielsweise der Busverkehr, Car -Sharing- oder Bike-Sharing-Angebote 
sowie die bereits jetzt von den Stadtwerken erfolgreich betriebenen Leezenboxen. Die von den Stadt-
werken geplante digitale Mobilitätsplattform kann zudem maßgeblich dazu beitragen, dass di e phy-
sisch an den Mobilstationen vorhandenen Angebote kundenfreundlich verfügbar gemacht und digital 
miteinander verknüpft werden. Um eine optimale Integration der Angebote sicherzustellen, werden 
die Stadtwerke Münster von Beginn an in die  Umsetzungsplanungen für die  jeweiligen Standorte 
einbezogen.  
 
Zu den Aufgaben der Stadtwerke Münster als Betreiber der Mobilstationen gehören im Wesentli-
chen: 
 
• Wartung und Instandhaltung der Mobilstationen 
• Einbindung der Mobilstationen in das ÖPNV-Netz 
• Berücksichtigung der Mobilstationen bei der Planung neuer Mobilitätsprodukte 
• Integration der Mobilstationen, der stadtwerkeeigenen Mobilitätsprodukte sowie der Mobi-
litätsprodukte von Drittanbietern in eine digitale Mobilitätsplattform 
• Bereitstellung aller relevanten, mobilitätsbezogenen Daten für städtische Auskunftssysteme 
und Ämter 
• Optimierung der Mobilitätsangebote vor Ort im laufenden Betrieb (größere Anpassungen in 
Abstimmung mit der Stadtverwaltung)

10 
 
 
• Regelmäßiger Austausch mit der St adtverwaltung zur Nutzung der Mobilstationen sowie zu 
den Erfahrungen mit deren Betrieb zwecks kontinuierlicher Verbesserung des Angebots 
• Aufnahme der Mobilstationen als Merkmal in das jährliche Kundenbarometer 
 
Die Beauftragung der Stadtwerke Münster sowie die laufende Finanzierung des Betriebs erfolgen im 
Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA).

Anlage_2_Gestaltungsanspruch_Mobilstationen

2023 Zeichen

Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Nørreport Station in Kopenhagen 
 
 
Bildquelle: https://www.publicspace.org/works/-/project/j057-n-rreport-station

Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Nørreport Station in Kopenhagen 
 
 
Bildquelle: https://www.archdaily.com/794012/norreport-station-gottlieb-paludan-architects-plus-cobe-architects

Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Nørreport Station in Kopenhagen 
 
 
Bildquelle: http://landezine.com/index.php/2016/08/norreport-station-copenhagen

Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Müchner Freiheit und Zenettiplatz in München 
 
 
Bildquellen: https://www.usp-projekte.de sowie https://www.mvg.de/ueber/mvg-projekte/multimodale-mobilitaet/mobilitaetsstationen.html

Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Königsplatz in Augsburg 
 
 
Bildquelle: https://www.buero-kolb.de/projekte/geschaeftsbereich/detail/news/swa-kundencenter-am-koenigsplatz

Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Limmatplatz in Zürich 
 
 
Bildquelle: https://www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/hochbau/bauten/bauten-realisiert/archiv-bauten.html

Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Bushaltestellen mit Dachbegrünung in Utrecht 
 
 
Bildquelle: https://www.welt.de/kmpkt/article196861495/Utrecht-Daecher-von-Bushaltestellen-fuer-Bienen-und-Insekten-begruent.html

Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Bushaltestelle mit Dachbegrünung in Utrecht 
 
 
Bildquelle: https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/langenfeld-will-haltestellen-begruenen-id226836277.html

Gestaltungsanspruch für Mobilstationen in Münster – internationale Beispiele 
Entwurf einer Haltestelle mit Photovoltaik-Modulen und Fahrradparken 
 
 
Bildquelle: https://ifworlddesignguide.com/entry/211845-bike-stop

Anlage_3_Gestaltungsleitfaden_Mobilstationen

23422 Zeichen

Mobilität 
     vernetzen
Mobilstationen in NRW 
Gestaltungs- 
leitfaden
Stand: März 2019

2
Neue Möglichkeiten und neue Ansprüche  
erfordern eine neue Marke
An dem Wunsch nach neuen und besseren Mobilitätsangeboten in 
Nordrhein-Westfalen wird aktuell in vielen landesweiten Projekten 
gearbeitet. Mittel- und langfristig entstehen aus der Vielzahl der 
Ideen und Testbetriebe konkrete Angebote, die sich an den Bedürf-
nissen der Nutzer orientieren. 
Mobilstationen sind ein wichtiger Baustein, der die Vernetzung von 
Mobilitätsangeboten unterstützt und die Nutzung deutlich verein-
facht. Bus, Bahn, Car- oder Bike-Sharing werden an einem Ort ge-
bündelt. Umso wichtiger ist es, dass Mobilstationen gut sichtbar und 
schnell für den Nutzer erkennbar sind. In Zukunft sollen sie deswegen 
überall in Nordrhein-Westfalen in einem einheitlichen Design 
 erscheinen. Das gibt den Nutzern Orientierung. Jeder, der Mobil-
stationen nutzt, erkennt sie überall am selben Erscheinungsbild. 
Vorwort

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hat zusammen mit dem Verkehrs-
ministerium das Corporate Design für die Mobilstationen überarbeitet 
und ein neues Logo entwickelt, das klar und in der Anwendung intui-
tiv ist: mobil.nrw – unter diesem Namen treten die Mobilstationen 
 zukünftig im öffentlichen Straßenbild auf. 
Dabei ist mobil.nrw mehr als nur ein Name für eine Mobilstation.  
 In der weiteren Entwicklung entsteht daraus ein neues allgemein-
gültiges Leitsystem, das alle öffentlich zugänglichen Mobilitäts-
angebote bündelt. Dieses Leitsystem ist aus Sicht der Nutzer 
 gedacht und gemacht. 
In diesem Leitfaden finden Sie die Anwendungen für die Gestaltung 
von Mobilstationen, die exemplarisch auch auf weitere Maßnahmen 
übertragen werden. Verbindlich wird die Gestaltungsvorgabe, wenn 
die Mobilstationen über die Förderrichtlinie „Vernetzte Mobilität und 
Mobilitätsmanagement des Verkehrsministeriums NRW“ gefördert 
werden. Diese Verbindlichkeit beschränkt sich dabei auf Stele und 
Säule sowie die Hinweisschilder und die Wegweisung. Das Zukunfts-
netz Mobilität NRW unterstützt und berät die Kommunen auch gerne 
vor Ort. 
Wir wünschen Ihnen jetzt viel Spaß bei der Lektüre und viel Erfolg 
bei der Umsetzung.
3
Vorwort
Als weiterführende  
Literatur sei an dieser  
Stelle auf das Handbuch  
Mobilstationen NRW  
hingewiesen,  das unter  
zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/  
mobilstationen  
zum Download  
bereit steht.

Inhaltsverzeichnis
4
Auf einen Blick
 1
 Basiselemente  
  der Gestaltung 4
  Markenlogo  6 – 9 
  Schriften  10
  Farben  11
  Piktogramme  12
 2
 Die Systemkomponenten 13 
  Die Einzelmodule einer  
  Mobilstation im Überblick  14 – 17
   Modul A / Basismodul Stele  18 – 26
   Modul B / Wegweiser  27
  Allgemeines 28
  Ansprechpartner
  Impressum

1
5
Basiselemente  
der Gestaltung
Gestaltungselemente

6
Markenlogo
Das Logo ist eines der gestalterischen Kernmerkmale des 
 Corporate Designs und eine integrale Einheit der Mobilstation, das 
nur unter Rückgriff auf die Original dateien verwendet werden darf. 
Als integrale Einheit kann das Logo lediglich in den hier aufgeführten 
 Varianten genutzt werden.  Größenverhältnisse und  Proportionen 
sind hierbei fest definiert.
Basisversion (Querformate)
Dies ist die Grundform des Logos, das standard  mäßig verwendet  
werden soll.
Basisversion (Hochformate)
Bei enger laufenden Formaten kann die Basis  version Hochformat 
 genutzt werden, die das Logo zweizeilig darstellt.
Gestaltungselemente

1 X
Beschnittfläche Logo
Beschnittfläche Badge
1/2 X
Logo
Partner
  3
2
1 4
1 X
1/2 X
Beschnittfläche Logo
Beschnittfläche Badge
4
7
Logoelemente und -platzierung
Das Logo der Mobilstationen besteht aus dem Signet der neuen 
 Mobilitätsmarke für NRW (1) und dem Zusatz „mobilstation“ (2).  
Diese beiden stehen in einem festen Verhältnis zueinander und  
dürfen proportional zueinander nicht verändert werden. 
Bei extremen Hoch- oder Querformaten (3), dürfen die Elemente 
 getrennt von einander eingesetzt werden (siehe z. B. Leihradstation, 
oder Ladesäule, Kapitel 3).
Das Logo der Mobilstation wird immer oben und rechts am Signet  
gleichmäßig angeschnitten auf den jeweiligen Formaten platziert (4).
Gestaltungselemente

8
Farbvarianten
Farbvarianten für dunkle Fondflächen
Die Negativform des Logo in der Farbe der Basis -
variante ist die Standardvariante. Diese sollte  
auf sehr dunklen Hintergrundflächen eingesetzt 
werden.
Farbvarianten für helle Fondflächen
Für helle Fondflächen soll die Variante für helle 
Fondflächen verwendet werden, um größtmögliche  
Sichtbar zu gewährleisten.
Farbvarianten für 1-farbigen Druck
Ist keine farbige Darstellung möglich, zum Beispiel 
wenn nur in Schwarz oder Graustufen gedruckt 
werden kann, kommt das Logo in seiner 1-farbigen 
Variante zur Anwendung. 
Gestaltungselemente

Unerwünschte Darstellungen
  1  Das Umpositionieren und / oder Schrägstellen des Logos ist nicht zulässig.
  2  Jegliche Art von Verzerrung des Markenlogos ist nicht gestattet.
  3   Die farbige Veränderung der Wortmarke, sei es ein- oder mehr  farbig, ist nicht 
 erlaubt. Ebenfalls eingeschlossen sind die im Logo verwendeten Farben.
9
Gestaltungselemente

Schriften
Schriftfamilie DIN Next LT Pro
Diese Schrift ist sehr gut lesbar, was für ihren Einsatz bei den Mobil -
stationen spricht. Auch in sehr kleiner Darstellung ist die gute Les -
barkeit gewährleistet. Zudem besticht sie durch einen eigenständigen, 
modernen aber auch zeitlosen Charakter. 
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZÄÖÜ
abcdefghijklmnopqrstuvwxyzäöüß
0123456789!?§$%&/()=+*;:,._-–><^°„“
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZÄÖÜ
abcdefghijklmnopqrstuvwxyzäöüß
0123456789!?§$%&/()=+*;:,._-–><^°„“
Standortbezeichnung / Stationskennung // Din Next LT Pro Bold
Erläuterungen // Din Next LT Pro Regular
10
Erhältlich ist  
die Schrift unter  
www.fontshop.com
Gestaltungselemente

Markenfarben
Akzentfarben
Flächenfarben  
(je nach CI der jeweiligen Kommune)
CMYK:  0 / 50 / 100 / 0 
RAL:  1037
RGB:  243 / 146 / 0
HEXA:  f39200
CMYK:  40 / 0 / 0 / 10 
RAL:  5024 (60 %)
RGB:  150 / 202 / 230
HEXA:  96cae6
CMYK:  0 / 0 / 0 / 20 
RAL:  7047
RGB:  218 / 218 / 218
HEXA:  dadada
CMYK:  0 / 70 / 100 / 0 
RAL:  2008
RGB:  236 / 102 / 8
HEXA:  ec6608
CMYK:  60 / 0 / 0 / 10 
RAL:  5012
RGB:  86 / 183 / 224
HEXA:  56b7e0
CMYK:  80 / 60 / 50 / 40 
RAL:  7024
RGB:  54 / 71 / 81
HEXA:  364751
CMYK: 50 / 10 / 5 / 95
RAL: 7021
RGB:  14 / 33 / 41
HEX A:  0e2129
11
Farben
Wichtiger Hinweis
Nach Möglichkeit sollten sämt  liche 
 Elemente einer Mobilstation mit 
 RAL- Farben gedruckt werden. Wird aus 
 Kostengründen der Digitaldruck im 4-Farb -
modus (CMYK) gewählt, ist es ratsam, einen 
 farbverbindlichen Proof für das produzierende 
Dienstleistungs  unter nehmen mitzuschicken, 
damit die größtmögliche Farb  genauigkeit 
 erreicht wird.
Gestaltungselemente

ParkplatzBike+Ride- 
Plätze
Park+Ride- 
Plätze
Radluftstation Leihlastenrad -
station
LeihradstationRadstation Fahrradgarage 
/-box
Fahrrad-
ladestation
Fahrrad-
abstellanlage
Bahnhof Tram /  
Straßenbahn
U-Bahn S-Bahn BusstationHaltestelle
Taxistand
Elektroroller
Ladestation
Information
Reserviertes 
Parken
Carsharing-  
Station
12
Piktogramme
Gestaltungselemente

2
13
Die Systemkomponenten
Module der Mobilstation

Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Das Basismodul Stele
 Wo immer möglich, sollen Mobilstationen in NRW durch eine  Informationssäule 
gekennzeichnet werden. Diese Stele trägt immer das Logo Mobilstation NRW im 
Kopf. Die Features der Stele sind  abhängig vom Standort und Einsatzzweck. Sie 
sind auf Sichthöhe angebracht. Im unteren Bereich der Stele sind die  Akteure 
und  Initiatoren per Logo darzustellen.
 Der Standort sollte gut sichtbar und eindeutig zuzuordnen sein. Die Stele dient 
der Orientierung („Hier befindet sich eine Mobil station“) sowie zur Information 
über den Standort: Umgebung, Lageplan, vernetzte  Verkehrsträger, etc.
 A
Basismodul Stele
 Zum Standard der Mobilstation 
gehören immer Logo, Standort, 
Piktogramme der Verkehrsträger 
sowie die Logos der Akteure.
14
Die Einzelmodule  
einer Mobilstation im Überblick
Module der Mobilstation
Wichtiger Hinweis
Für Stelen, Hinweisschilder, Wegweiser  
und andere Gestaltungselemente, die nach den 
Förderrichtlinien für Vernetzte Mobilität und 
Mobilitätsmanagement gefördert werden, ist 
der Gestaltungsleitfaden anzuwenden.

Und so 
 funktionierts:
Hier kann ein 
erläuternder Text 
zum Funktions -
prinzipp der 
 Leihradstation 
stehen.
Partnerlogo
 C
Modul Leihradstation / Fahrradbox
 Das Fahrrad ist ein wichtiges und umweltfreund  liches Verkehrsmittel. In den letzten Jahren sind immer 
mehr Fahrradleih  stationen in den  Kommunen entstanden. Beschleunigt wurde dieser Trend noch durch 
den Boom bei den E-Bikes und Pedelecs. Die Fahrradabstellanlagen können auch im Design der Mobil -
stationen NRW gestaltet und mit dem Logo versehen werden.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
 B
Modul Wegweiser 
Sind im Umfeld der Mobil  stationen Wegweiser  
oder Leitsysteme neu zu konzi  pieren, kann auch  
hier optimalerweise das  Corporate Design  
der Mobilstationen  Verwendung finden.
Haltestelle
Standortname
50 m
Bahnhof
Standortname
85 m
U-Bahn
Standortname
65 m
Radstation
Standortname
40 m
15
Module der Mobilstation

Logo
Kommune
Logo
Partner
Luft
Partnerlogo Partnerlogo
Logo
Kommune
Luft
Luft
Luft
Logo
Kommune
Logo
Partner
 D
Modul Radluftstation
  An gut frequentierten Radwegen 
sind Luftstationen ein willkom -
mener Service. Pumpstation  
und Hinweisschild können gleich -
falls im CD der Mobilstation  
gestaltet werden. 
Partnerlogo
Logo
Partner
 F
Modul Ladestation
Neben dem Icon auf einem 
 Hinweisschild kann auch die 
 Gestaltung der Ladestation  
im Design der Mobilstation 
 vorgenommen werden.
Partnerlogo Partnerlogo
Partnerlogo
 E
Modul Carsharing-Platz
Carsharing ist die orga  nisierte, 
gemeinschaftliche Nutzung von 
Kraftfahr  zeugen. Analog zu den 
Mietparkplätzen können diese 
mit Hinweisschildern sowie 
 Kenn zeichnung der Park flächen 
zu gestaltet werden. Sie unter -
schieden sich allerdings in der 
Verwendung des Icons. 
16
Module der Mobilstation

Partnerlogo Partnerlogo
Partnerlogo
Partnerlogo 4 Stellplätze
Partnerlogo 4 Stellplätze
Partnerlogo 20 Stellplätze
Partnerlogo 20 Stellplätze
Partnerlogo 4 Stellplätze
Partnerlogo 4 Stellplätze
Partnerlogo 20 Stellplätze
Partnerlogo 20 Stellplätze
 G
Modul Mietparkplatz
 Per App im Voraus den Parkplatz reservieren – 
auch das geht bereits in einigen Kommunen und 
vermeidet Parkplatzsuchverkehre. Verknüpft  
mit anderen Verkehrsträgern können auch  
hier  Mobilstationen entstehen. Elemente sind  
ein  weithin sichtbares Hinweisschild sowie die 
Kennzeichnung der Parkfläche mit dem Icon  
für Mietparkplätze. 
 I
Modul Kombinationen
Eine Kombination aus Wegweiser und Hinweis -
schild stellt diese Variante dar.
H
 Modul Hinweisschild
Wenn aus baulichen oder technischen Gründen  
die Implementierung einer Stele nicht möglich ist, 
können Hinweisschilder im Corporate Design der 
Mobilstation NRW die Grundfunk  tionen (Orien -
tierung und Information) übernehmen. 
Lageplan
 300 m
 500 m 
 250 m 
Stadtlogo
17
Module der Mobilstation

Basismodul 
Stele
Die Stelen sind das Kernelement der Mobilstation und sollen,  
wo  immer  möglich,  vorrangig eingesetzt werden. Sie definieren 
prinzipiell den Mindeststandard einer  Mobilstation.
Die Stelen sind hochwertige Informationstafeln aus  Aluminium, 
 Dibond oder bruch sicherem Glas, die sich in ihrer zurückhaltenden, 
aber aufmerksamkeitsstarken  Gestaltung in das Stadtbild einfügen.
Bei der Gestaltung der Stelen wie der anderen Informations-
elemente wurde auf klare und deutliche Informationsfunktion und 
einheitliches Design geachtet. Icons,  Farben und grafische Bild-
umsetzungen vermitteln Inhalte auf einen Blick: die vorhandenen 
Angebote sind für den Nutzer gut wahrnehmbar. Im  Resultat 
 entsteht ein Gesamtbild mit differenzierten Aus prägungen und 
 großer  Wiedererkennbarkeit.
18
Module der Mobilstation
A

Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
L45 Lorem Ipsum in 3 Min
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
L45 Lorem Ipsum in 3 Min
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
L45 Lorem Ipsum in 3 Min
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
L89 Lorem Ipsum in 6 Min
Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
  Vorschlag A1.2 –  
 Standardlösung
  Vorschlag A1.1 –   
Minimallösung
  Vorschlag A1.3 – 
  Individuallösung
 z. B. touristische  
  Informationen
  Vorschlag A1.4 –
  Individuallösung
  z. B. ortsansässiges 
  Verkehrsunternehmen
 A1
Vorderseiten
Je nach Standort und Einsatzzweck können Vorder- 
und Rückseiten der Stelen identisch oder unter -
schiedlich konzipiert werden. Bei frei stehenden 
Stelen bieten sich andere Verwendungen an als bei 
Stelen, deren Rückseite möglicherweise nur 
schwer einsehbar ist.
Das modulare   
Baukasten-System
 
Im Folgenden sind nur einige Beispiele, ausgehend  
von der Grundform, gelistet. 
Aufgrund der vielfältigen Einsatz möglichkeiten  
und unterschiedlichen  Standorte geben diese  
Beispiele einen Orientierungsrahmen für die 
 Gestaltung zukünftiger Mobilstationen. 
 Die Features der Stele sind jeweils vor Ort 
individuell den Gegebenheiten und Möglichkeiten 
 anzupassen.
19
Module der Mobilstation

Haltestelle
Standortname
90 m
Leihradstation
Standortname
150 m
Taxistand
Standortname
180 m
Umgebungsplan
Logo
Kommune
Logo
Partner
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Haltestelle
Standortname
120 m
Leihradstation
Standortname
85 m
Taxistand
Standortname
150 m
Ladestation
Standortname
200 m
Carsharing-Station
Standortname
100 m
Bahnhof
Standortname
50 m
Logo
Kommune
Logo
Partner
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Ladestation
Standortname
100 m
Leihradstation
Standortname
75 m
Carsharing-Station
Standortname
150 m
Logo
Kommune
Logo
Partner
Logo
Partner
Logo
Partner
Logo
Partner
Logo
Partner
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Logo
Kommune
Notruf
Logo
Partner
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
Luft
  Vorschlag A2.1 – 
 Minimallösung
  z. B. bei schlechter  Sichtbar-
keit, bessere Integration in  
das Stadtbild
 A2
Rückseiten
Auch die Rückseiten können –  
je nach Gegebenheit vor Ort –  
im dunkleren Anthrazit-Ton 
 gestaltet werden. Ob die Rück -
seiten identische, andere oder  
keine Infor mationen  enthalten, 
ist  wiederum  abhängig von ihrer 
Positionierung.
20
  Vorschlag A1.6   Vorschlag A1.7  Vorschlag A1.5   Vorschlag A1.8
Module der Mobilstation

Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
T a n n e n w e g
He i de br oichstr a ße
                                                           B ahnhofstraße
Don
atusst
ra ße
S c h l u n k w e g
T a n n e n w e g
F r an
z - Rüt
h - Str
aß
e
A m  V o g e l s an g
J o s e f - Z i m m e r m a n n - S t r a ße
Ber
gstraße
A m  T u n n e l
T a n n e n w e g
B a h n hof st r aße                                        B a h n h o f s tr aß e                                    B a h n ho f str a ß e
R i c h t ung  K öl n
G r u b e n w e g
R i c h t u n g  T r i e r
Standort
Bahnhof
CarSharing
E-Ladesäule
Taxistand
Bushaltestelle
Behinderten-
parkplatz
Kurzzeit-
parken
Park and 
Ride-Platz
Fahrrad-
parkhaus
Kiosk
Toiletten
Legende
Bahnhof  Erftstadt Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
0,35 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m
2,80 m
Höhe = 2,60 m
Lageplan / Standskizze
2,60 m
0,165 m0,34 m 0,515 m
1 3 42
 1  2  3  4
Radstation
Bahnhof
Kiosk
0,50 m
 1
  2
 3
 4
Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
T a n n e n w e g
He i de br oichstr a ße
                                                           B ahnhofstraße
Don
atusst
ra ße
S c h l u n k w e g
T a n n e n w e g
F r an
z - Rüt
h - Str
aß
e
A m  V o g e l s an g
J o s e f - Z i m m e r m a n n - S t r a ße
Ber
gstraße
A m  T u n n e l
T a n n e n w e g
B a h n hof st r aße                                        B a h n h o f s tr aß e                                    B a h n ho f str a ß e
R i c h t ung  K öl n
G r u b e n w e g
R i c h t u n g  T r i e r
Standort
Bahnhof
CarSharing
E-Ladesäule
Taxistand
Bushaltestelle
Behinderten-
parkplatz
Kurzzeit-
parken
Park and 
Ride-Platz
Fahrrad-
parkhaus
Kiosk
Toiletten
Legende
Bahnhof  Erftstadt Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
0,35 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m
2,80 m
Höhe = 2,60 m
Lageplan / Standskizze
2,60 m
0,165 m0,34 m 0,515 m
1 3 42
 1  2  3  4
Radstation
Bahnhof
Kiosk
0,50 m
 1
  2
 3
 4
A3
Die Säule
 in Erftstadt ist ebenfalls in Informations-  
 einheiten aufgeteilt, diese sind idealtypisch  
bemaßt. Die  Bemaßung sollte der Regelfall  
sein. Ausnahme  regelungen sind bei   
örtlichen Notwendigkeiten möglich.
21
Basismodul – Säule /  
Anwendungsbeispiel Mobilstation in Erftstadt
Module der Mobilstation

0,80 m
Logo
Kommune
Logo
Partner
Informationen Notruf
Stadt und Stadtteil
Standort Straße / Platz
0,35 m 0,40 m0,175 m0,175 m0,525 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m
2,80 m2,40 m
0,165 m0,34 m 0,515 m
0,80 m
Bereich
Solarpanel
Bereich Marke
(Logo und Stand 
sind feste 
CD-Elemente)
Bereich
Standortnennung 
der Stele
Bereich für 
 Piktogramme der 
Verkehrsmittel
Bereich 
Informationen
Bereich
Informations-
elemente
Bereich für
Qr-Code/NFC o. ä.
(bei Bedarf)
Bereich für
lokale Akteure
(Logos)
Bereich für 
regionale Akteure
(Logos)
  A4.1 –  
Ansicht Vorderseite
  A4.2 – 
Ansicht Vorderseite
22
 A4
Die Stele
 ist in Informationseinheiten aufgeteilt, diese  
sind idealtypisch bemaßt. Die Bemaßung sollte  
der Regelfall sein. Ausnahme  regelungen sind  
bei örtlichen Notwendigkeiten möglich.
Basismodul Stele / Baukastensystem
Vermaßung
Module der Mobilstation

0,40 m2,40 m
2,80 m
0,165 m0,515 m 0,34 m
0,80 m
Plattengröße 1
Der Abstand  zwischen 
den  einzelnen  Platten 
beträgt jeweils 
1 cm
Plattengröße 3
Plattengröße 2
  A4.3 – 
Ansicht Vorderseite
 Plattenmaße
23
Module der Mobilstation

A5
Je nach Bauart können Aus -
stanzungen des  Markenlogos in 
der Stele  notwendig sein, wenn  
das Logo von hinten beleuchtet 
werden soll, um so eine optimale 
Fernwirkung zu erzielen.
 A6
Bei Nutzung von Profil  systemen, 
auf denen die Platten arretiert 
werden, gibt es die Möglichkeit 
des kostengünstigen Austauschs 
einzelner Komponenten (z.B. bei 
Wechsel eines Akteurs). Dieses 
sollte bei  Planung und Produk tion 
 berück sichtigt werden.
24
Basismodul Stele / Baukastensystem  
Funktionsprinzip und  mögliche Materialien
Module der Mobilstation

Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
T a n n e n w e g
He i de br oichstr a ße
                                                           B ahnhofstraße
Don
atusst
ra ße
S c h l u n k w e g
T a n n e n w e g
F r an
z - R üt h - Str
aß
e
A m  V o g e l s a n g
J o s e f - Z i m m e r m a n n - S t r a ße
Ber
gstraße
A m  T u n n e l
T a n n e n w e g
B a h n hof st r aße                                        B a h n h o f s tr aß e                                    B a h n ho f s tr a ß e
R i c h t ung  K öl n
G r u b e n w e g
R i c h t u n g  T r i e r
Standort
Bahnhof
CarSharing
E-Ladesäule
Taxistand
Bushaltestelle
Behinderten-
parkplatz
Kurzzeit-
parken
Park and 
Ride-Platz
Fahrrad-
parkhaus
Kiosk
Toiletten
Legende
Bahnhof  Erftstadt Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
A7
Lichtkonzept Säule
Die Säule in Erftstadt wird durch im Boden einge -
lassene Strahler in der Dunkelheit optimal ausge -
leuchtet, so dass auch in den späteren Stunden  
des Tages alle Informationen gut sichtbar sind.
Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
T a n n e n w e g
He i de br oichstr a ße
                                                           B ahnhofstraße
Don
atusst
ra ße
S c h l u n k w e g
T a n n e n w e g
F r an
z - Rüt
h - Str
aß
e
A m  V o g e l s an g
J o s e f - Z i m m e r m a n n - S t r a ße
Ber
gstraße
A m  T u n n e l
T a n n e n w e g
B a h n hof st r aße                                        B a h n h o f s tr aß e                                    B a h n ho f str a ß e
R i c h t ung  K öl n
G r u b e n w e g
R i c h t u n g  T r i e r
Standort
Bahnhof
CarSharing
E-Ladesäule
Taxistand
Bushaltestelle
Behinderten-
parkplatz
Kurzzeit-
parken
Park and 
Ride-Platz
Fahrrad-
parkhaus
Kiosk
Toiletten
Legende
Bahnhof  Erftstadt Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
Bahnhof  Erftstadt
Kiosk
Fahrradparkhaus
Taxistand
Carsharing-Station
E-Lade-Station
25 m
Bahnhof
Busbahnhof
0,35 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m0,175 m
2,80 m
Höhe = 2,60 m
Lageplan / Standskizze
2,60 m
0,165 m0,34 m 0,515 m
1 3 42
 1  2  3  4
Radstation
Bahnhof
Kiosk
0,50 m
 1
  2
 3
 4
25
Beleuchtungskonzept
Module der Mobilstation

A8
Wechselsystem
aus Glas mit Möglichkeit des 
Austauschs  einzelner Kompo -
nenten (z.B. bei Wechsel eines 
 Industriepartners).
 A10
Schiebesystem 
Aluminium oder Dibond mit Mög -
lichkeit des Austauschs einzelner 
Komponenten (z.B. bei Wechsel 
eines  Indus triepartners).
 A9
Direktdruck
auf  Aluminium oder Dibond  
mit Möglichkeit des Austauschs 
 einzelner Komponenten  
(z.B. bei Wechsel eines  
Indus trie partners).
26
Module der Mobilstation

B
Minimallösung eines Wegweisers  
im öffent lichen Raum
Haltestelle
Standortname
50 m
Bahnhof
Standortname
85 m
U-Bahn
Standortname
65 m
Radstation
Standortname
40 m
27
Module der Mobilstation
B

Herausgeber
Geschäftsstelle  
Zukunftsnetz Mobilität NRW
c/o Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Christoph Overs  
Glockengasse 37 – 39
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 20808 -736
E-Mail: christoph.overs@vrsinfo.de
www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de
Konzept / Gestaltung
 CP/COMPARTNER 
Agentur für Kommunikation  
Markt 1 (Kennedyplatz)  
45127 Essen 
Telefon: +49 (0) 201 1095-0 
www.cp-compartner.de
Koordinierungsstelle Rheinland  
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH  
Christoph Overs  
Telefon: +49 (0) 221 20808-736 
E-Mail: christoph.overs@vrsinfo.de
Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr  
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR  
Jan Pfeifer 
Telefon: +49 (0) 209 1584-316 
E-Mail: pfeifer@vrr.de
Koordinierungsstelle Westfalen  
Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH  
Judith Peters 
Telefon: +49 (0) 251 6270-121 
E-Mail: judith.peters@wvg-online.de
 
Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe 
Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter  
Franca Börsch 
Telefon: +49 (0) 5251  1233-50 
E-Mail: boersch@nph.de
UNTERSTÜTZT VON
28
Allgemeines
Ansprechpartner für Mobilstationen  
im  Zukunftsnetz  Mobilität NRW / 
Impressum

Beratungsverlauf (7)

11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2021 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Nieberdingstraße
  • Hörsterstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1052/2020
Typ
Vorlagen
Datum
19.01.2021
Erstellt
16.12.2020 10:13