V/0831/2011
Errichtung einer neuen Sporthalle für das Ostviertel
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Beschlussvorlage
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V/0831/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Errichtung einer neuen Sporthalle für das Ostviertel hier: Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss Beratungsfolge 15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 30.11.2011 Sportausschuss Vorberatung 07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. An dem Standort der ehemaligen 08 Sporthalle wird eine neue Zweifachsporthalle - (ohne Tribüne), mit Verbindungsbaukörper zur bestehenden Dreifachsporthalle - errichtet. 2. Dem Raumprogramm gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Raumprogramms in Abstimmung mit allen Beteiligten die Planung bis zur Baureife weiter zu entwickeln und den Baube- schluss herbeizuführen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Realisierung des Bauprojektes nicht in einem PPP-Verfahren durchgeführt wird. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass so schnell wie möglich mit dem Neubau begonnen werden soll. Vorlagen-Nr.: V/0831/2011 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0831/2011 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan- lagen und –stätten Investitionsmaß- nahme 4270 Neu bau ehem. Sporthalle Münster 08 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2012 3.500.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.500.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 08 Bilanzielle Abschreibungen jährlich (ab 2013) 58.330 € (gerundet) Nutzungsdauer 60 Jahre Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Ausgangslage Der Sportausschuss be schloss in seiner Sitzung am 16.06.2011 einstimmig, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ein Planungs- und Finanzierungskonzept für eine neue Sporthalle im Ostviertel - als Ersatz für die Sporthalle Münster 08 - zu erarbeiten. Dabei sollen Bedarfssituation, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Landeszuschüsse und/ oder andere Drittmittel) auf- gezeigt werden. Der Auftrag des Sportausschusses wurde durch die Sportverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilienmanagement umfassend geprüft. Im Ergebnis ist Folgendes mitzuteilen: 1.1 Bedarfsanalyse: Durch den Ausfall der ehemaligen Sporthalle Münster 08 sind folgende Schulen/Vereine betroffen: Albert-Schweitzer-Schule Hans-Böckler-Berufskolleg Richard-von-Weizsäcker-Schule Sportclub Münster 08 e. V. BSG Stadtverwaltung DJK Sparta Münster e. V. (Sonderveranstaltungen am Wochenende) Unihockey-Club Münster e. V. (Sonderveranstaltungen am Wochenende) - 3 - V/0831/2011 Der Umfang der zugewiesenen regelmäßigen (= periodischen) Termine und der Sondertermine (= terminliche Belegungen) stellen sich wie folgt dar: 1.1.1 Schulen Der Albert-Schweitzer-Schule wurden 10 Std. 45 Min. dem Hans-Böckler-Berufskolleg 21 Std. 25 Min. und der Richard-v.-Weizsäcker-Schule 1 Std. 30 Min. wöchentlich in der 08-Sporthalle für den Schulsport zur Verfügung gestellt. Nach heutigem Kenntnisstand ist es nicht möglich, die fehlenden fast 33 Stunden in benachbarten Sportstätten aufzufangen. Der bekannte Engpass an fehlenden Sportstunden führte bereits zum Neubau einer Dreifachsporthalle am Hansa-Berufskolleg. Mit der Inbetriebnahme der Dreifach- sporthalle am Hansa-Berufskolleg konnte der Fehlbedarf an Schulsportstunden auf 77 Stunden reduziert werden. Durch den Wegfall der 08-Sporthalle ist erneut ein Fehlbedarf von 110 Stunden (77 Stunden + 33 Stunden 08-Halle) entstanden. 1.1.2 Vereine: Der Verein SC Münster 08 e. V. war mit rund 32 Wochenstunden Hauptnutzer der ehemaligen 08- Sporthalle gewesen. Folgende Abteilungen des SC Münster 08 e. V. haben die Sportstätte in dem v. g. Umfang belegt: Handball Volleyball Badminton Kinderturnen Gymnastik Fußball-Jugend (im unteren Jugendbereich) Leichtathletik Aufgrund des Einsturzes der ehemaligen Sportha lle Münster 08 konnte die Sportverwaltung dem Verein SC Münster 08 e. V. 17 Stunden kurzfristig zur Verfügung stellen. Die bereitgestellten Er- satzsportstätten sind nur als Übergangslösung geeignet, da es sich weitestgehend um Sportstätten handelt, die nicht zum Einzugsbereich des Vereins gehören und längere Anfahrtswege nötig ma- chen. Darüber hinaus handelt es sich fast aussch ließlich um Einfachsporthallen (Größe max. 27 m x 15 m), die für Sportarten wie Handball und Badminton aufgrund Ihrer Beschaffenheit (Handball: Feld zu klein; keine Tore / Badminton: ungenügende Anzahl an Spielfeldern) nicht geeignet sind. Hallenkapazitäten in der Größenordnung der alten 08-Sporthalle (Größe 43 m x 21 m) stehen nicht zur Verfügung. Mit wöchentlich 2 Stunden belegte auch die Sparte Badminton der BSG Stadtverwaltung die 08- Sporthalle. Der BSG wurde eine Turnhalle in Coerde angeboten, die allerdings die Bedürfnisse (7 Wettkampf-Doppelfelder) nicht abdecken konnte. Die am Wochenende angesetzten Sonderveranstaltungen (73 Stunden) des SC Münster 08 e. V. (Meisterschaftsspiele Handball, Fußball Winterrunde Jugend, Turniere) konnten bis zum Sommer 2011 in geringem Umfang durch vereinsinterne Regelungen und durch Bereitstellung weiterer städtischer Hallen aufgefangen werden. DJK Sparta Münster e. V. und Unihockey-Club Münster e. V. belegten die Sporthalle nur gelegentlich am Wochenende. - 4 - V/0831/2011 2. Ergebnis der Bedarfsanalyse: Es ist festzustellen, dass durch den Wegfall der 08-Sporthalle den Schulen aus dem Ostviertelbe- reich insgesamt 110 Stunden fehlen und anderweitig nicht ausgeglichen werden können. Im Hinblick auf die außerschulische Belegung (= Vereinsbelegung) fehlen 34 Wochenstunden für den Bereich Handball, Badminton, Fußball, Leichtathletik, Kinderturnen und Gymnastik. Darüber hinaus werden ca. 400 Stunden im Jahr benötigt, um die stattfindenden Sonderveranstaltungen (Handballspiele, Turniere, Ferienangebote etc.) durchführen zu können. Daraus folgt, dass künftig eine neue Zweifachsporthalle mit einem Verbindungskörper zur bestehenden Dreifachsporthalle erforderlich ist, um den Trainings,- Meisterschafts,- und Turnierbetrieb auch zukünftig sicher zu stellen. Insgesamt besteht im Bereich Schule/Verein ein Fehlbedarf von 144 Std./Woche. 3. Bauliche Umsetzung: Die Qualitäten und Ausbaustandards der Dreifachsporthalle in Roxel werden in das Raumpro- gramm für den Standort Manfred-von-Richthofen-Straße übertragen und stellen die Planungsbasis für die neue Zweifachsporthalle mit Verbindungsbaukörper zur bestehenden Dreifachsporthalle dar. Der gewünschte Verbindungsbaukörper zur bestehenden Dreifachsporthalle muss eine Ebenendif- ferenz von ca. 1,50 m barrierefrei überwinden. Im Bestand sind an der "Schnittstelle" Besucher- WCs vorhanden, die ggf. verlegt werden müssen, um eine gemeinsame Eingangshalle herzustel- len. Daher ist ein Entwurf notwendig, der diese Gegebenheiten berücksichtigt. Durch den Verbin- dungsbaukörper ergeben sich Zusatzkosten, die über das Standardraumprogramm einer Sporthal- le hinausgehen werden. Die "alte 08 Sporthalle" stand, wie sich beim Abbruch der Halle zeigte, auf einer ca. 2 m starken Kriegstrümmer-/Bauschuttanfüllung. Ein Wiederaufbau an dieser Stelle erhöht daher den Grün- dungsaufwand beträchtlich. Der vorhandene Bauschutt ist geringfügig "schadstoffbelastet", aber in der derzeit abgedeckten Form unbedenklich. Ein bei der Gründung des Neubaus in größerem Um- fang notwendiger Bodenaushub muss aber als "Sondermüll" entsorgt werden. Der nördlich des Standortes vorhandene Parkplatz ist in seiner Kapazität ausgelastet. Die für die neue Zweifachsporthalle notwendigen Stellplätze sind inklusive des Zufahrtbereiches auf dem Baugrundstück zusätzlich herzustellen. Auf diesen standortbedingten Rahmenbedingungen begründet sich der, im Verhältnis zur Drei- fachsporthalle, erhöhte Kostenrahmen. Erweiterungsbauten an die vorhandene Dreifachsporthalle Ost sind bereits im gültigen Bebau- ungsplan Nr. 299 (in Kraft getreten am 20.01.1994) berücksichtigt worden. Eine bebauungsplan- konforme Erweiterung würde aber zwingend mit einer gleichzeitigen Verkleinerung des vorhande- nen Tennenplatzes einhergehen müssen, die jedoch aus sportfachlicher Sicht aufgrund der vor- handenen Wettkampfgröße des Tennenspielfeldes nicht vorzunehmen ist. Die Erweiterung um eine Zweifachsporthalle führt, bei vollständige m Erhalt des Tennenplatzes, zu einer Überschrei- tung der Baugrenzen. Dies wäre im konkretisierten Planungsverfahren stadtgestalterisch und bau- ordnungsrechtlich abzustimmen. - 5 - V/0831/2011 4. Finanzierung einer Zweifachsporthalle mit Verbindungsbaukörper: Das Amt für Immobilienmanagement hat im Rahm en der Standortanalysen ebenfalls in einer Kos- tenschätzung gemäß DIN 276 die Gesamtkosten (Planungs-, Bau- und Beschaffungskosten) für eine neue Zweifachsporthalle (ohne Tribüne) mit einem Verbindungsbaukörper zur bestehenden Dreifachsporthalle mit 3.500.000 € beziffert. Das zu Grunde gelegte Raumprogramm (Anlage 1) ergibt sich aus der DIN 18032 – 1 Programm für eine Zweifachsporthalle. Die Sportverwaltung hatte daraufhin das Projekt als „Neue Maßnahme“ zum Haushalt 2012 ange- meldet, dem der Verwaltungsvorstand in der Investitionskonferenz am 18./19.07.2011 zustimmte. Im Haushaltsplanentwurf 2012 steht somit ein Betrag von 3.500.000 € unter 4270 – Neubau ehem. Sporthalle Münster 08, vgl. HHPlan-Entwurf, Band 2, Seite 300. 5. PPP-Verfahren: Die Stadt Münster hat in den letzten Jahren mehrere Projekte im Hinblick auf ein ÖPP/PPP Ver- fahren geprüft. Zu nennen sind hier die Sanierung der Bäderlandschaft, der Neubau des Freiherr- von-Stein-Gymnasium, drei Dreifachsporthallen in Albachten, Gremmendorf und Hiltrup. Aus un- terschiedlichen Gründen wurden einige ÖPP/PPP-Projekte verworfen. Dagegen wurden die drei Dreifachsporthallen durch ein PPP-Modell realisiert. Auf Basis der gewonnenen Erfahrung zeigt sich, dass die Prüfung eines PPP-Verfahrens sinnvoll erscheint, wenn: - die betroffene Maßnahme sich auf ein eigenständiges Gebäude bezieht, in dem es keine Schnittstellen zu Dritten gibt (z.B. Anbau). Der vertragliche Regelungsaufwand bezüglich dieser Schnittstelle wäre immens, da diese Regelung alle eintretenden Ereignisse für die nächsten 20 bis 30 Jahren abdecken muss, - das Investitions- bzw. Vertragsvolumen sich auf rd. 10 Mio. € bezieht, da sonst die hohen Transaktionskosten (externe Beratung und eigene Personalkosten) in keiner wirtschaftli- chen Relation zur klassischen Beschaffungsvariante stehen, - für die Realisierung und nachfolgende Betreuung des Bauvorhabens in der Verwaltung keinerlei fachliches Know-how vorhanden ist, - der Realisierungszeitpunkt noch offen ist, da der zeitliche Vorlauf im europa-weitem Aus- schreibungsverfahren größer ist. Im Ergebnis wird aus Sicht der Verwaltung ein PPP Verfahren für den Bau einer Zweifachsporthal- le im Ostviertel mit einem Investitionsvolumen von rd. 3,5 Mio. € nicht befürwortet. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Raumprogramm einer Zweifachsporthalle gemäß DIN 18032
Anlage zur Vorlage 831 08 Halle_Raumprogramm_25.10.11
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Anlage zur Vorlage V/0831/2011 Errichtung einer neuen Zweifachsporthalle für das Ostviertel hier: Raumprogramm Dem Raumprogramm liegt das DIN 18032-1 Programm für eine Zweifachhalle ohne Tribüne - ergänzt um einen Verbindungsbaukörper zur vorhandenen Dreifachhalle – zugrunde. Anzahl Bezeichnung Nutzfläche [qm] 1 Zweifachhalle 22 x 44 x 7 m (teilbar in 2 Teile) 968 4 Sammelumkleiden je ca. 25 qm (12 m Banklänge) 100 2 Dusch-/Waschräume je ca. 15 qm (je 2 WT und 6 Duschplätze) 30 4 Sportler-WC je ca. 3,5 qm 14 1 Übungsleiterraum min. 10 qm 10 2 Geräteraum je Hallenhälfte ca. 47,5 qm 95 1 Putzmittelraum 4 1 Hallenwart/Sanitätsraum ca. 10 qm 10 1 Hausanschluss- und Technikraum (entwurfsabhängig) 2 Besucher-WC in der Eingangshalle je ca. 3,5 qm 7 1 Barrierefreies WC in der Eingangshalle ca. 5 qm 5 1 Stiefelgang (entwurfsabhängig) 1 Turnschuhgang (entwurfsabhängig) 1 Eingangshalle, mit Verbindung zur Dreifachhalle (ggf. ist der Umbau Besucher-WC der Dreifachhalle notwendig) max. 120-150
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0831/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37