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V/0831/2011

Errichtung einer neuen Sporthalle für das Ostviertel

Vorlagen 04.11.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 24

Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage 831 08 Halle_Raumprogramm_25.10.11

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Beschlussvorlage

11861 Zeichen

V/0831/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung einer neuen Sporthalle für das Ostviertel 
hier: Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
30.11.2011 Sportausschuss Vorberatung 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. An dem Standort der ehemaligen 08 Sporthalle wird eine neue Zweifachsporthalle - (ohne 
Tribüne), mit Verbindungsbaukörper zur bestehenden Dreifachsporthalle - errichtet. 
 
2. Dem Raumprogramm gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der  Grundlage des Raumprogramms in Abstimmung 
mit allen Beteiligten die Planung bis zur Baureife weiter zu entwickeln und den Baube-
schluss herbeizuführen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Realisierung des Bauprojektes nicht in einem 
PPP-Verfahren durchgeführt wird. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass so schnell wie möglich mit dem Neubau begonnen 
werden soll. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0831/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0831/2011 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und –stätten    
Investitionsmaß-
nahme 
4270 Neu bau ehem. Sporthalle 
Münster 08 
   
Auszahlungen 08 
 
Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 2012 3.500.000 
 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  3.500.000  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 08 Bilanzielle Abschreibungen jährlich 
(ab 2013) 
58.330 € 
(gerundet) 
Nutzungsdauer 
60 Jahre 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf veranschlagt: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Begründung: 
1. Ausgangslage 
 
Der Sportausschuss be
schloss in seiner Sitzung am 16.06.2011 einstimmig, die Verwaltung mit 
der Prüfung zu beauftragen, ein Planungs- und Finanzierungskonzept für eine neue Sporthalle im 
Ostviertel - als Ersatz für die Sporthalle Münster 08 - zu erarbeiten. Dabei sollen Bedarfssituation, 
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Landeszuschüsse und/ oder andere Drittmittel) auf-
gezeigt werden. 
Der Auftrag des Sportausschusses wurde durch die Sportverwaltung in Zusammenarbeit mit dem 
Amt für Immobilienmanagement umfassend geprüft. Im Ergebnis ist Folgendes mitzuteilen: 
 
1.1 Bedarfsanalyse:  
 
Durch den Ausfall der ehemaligen Sporthalle Münster 08 sind folgende Schulen/Vereine betroffen: 
 
Albert-Schweitzer-Schule 
Hans-Böckler-Berufskolleg 
Richard-von-Weizsäcker-Schule 
 
Sportclub Münster 08 e. V. 
BSG Stadtverwaltung 
DJK Sparta Münster e. V. (Sonderveranstaltungen am Wochenende) 
Unihockey-Club Münster e. V. (Sonderveranstaltungen am Wochenende)

- 3 - 
V/0831/2011 
Der Umfang der zugewiesenen regelmäßigen (= periodischen) Termine und der Sondertermine (= 
terminliche Belegungen) stellen sich wie folgt dar: 
 
1.1.1 Schulen
 
Der Albert-Schweitzer-Schule wurden 10 Std. 45 Min. dem Hans-Böckler-Berufskolleg 21 Std. 25 
Min. und der Richard-v.-Weizsäcker-Schule 1 Std. 30 Min. wöchentlich in der 08-Sporthalle für den 
Schulsport zur Verfügung gestellt. 
 
Nach heutigem Kenntnisstand ist es nicht möglich, die fehlenden fast 33 Stunden in benachbarten 
Sportstätten aufzufangen. Der bekannte Engpass an fehlenden Sportstunden führte bereits zum 
Neubau einer Dreifachsporthalle am Hansa-Berufskolleg. Mit der Inbetriebnahme der Dreifach-
sporthalle am Hansa-Berufskolleg konnte der Fehlbedarf an Schulsportstunden auf 77 Stunden 
reduziert werden. Durch den Wegfall der 08-Sporthalle ist erneut ein Fehlbedarf von 110 Stunden 
(77 Stunden + 33 Stunden 08-Halle) entstanden. 
 
1.1.2 Vereine:
 
Der Verein SC Münster 08 e. V.  war mit rund 32 Wochenstunden Hauptnutzer der ehemaligen 08-
Sporthalle gewesen. Folgende Abteilungen des SC Münster 08 e. V. haben die Sportstätte in dem 
v. g. Umfang belegt: 
Handball 
Volleyball 
Badminton 
Kinderturnen 
Gymnastik 
Fußball-Jugend (im unteren Jugendbereich) 
Leichtathletik  
 
Aufgrund des Einsturzes der ehemaligen Sportha lle Münster 08 konnte die Sportverwaltung dem 
Verein SC Münster 08 e. V. 17 Stunden kurzfristig zur Verfügung stellen. Die bereitgestellten Er-
satzsportstätten sind nur als Übergangslösung geeignet, da es sich weitestgehend um Sportstätten 
handelt, die nicht zum Einzugsbereich des Vereins gehören und längere Anfahrtswege nötig ma-
chen. Darüber hinaus handelt es sich fast aussch ließlich um Einfachsporthallen (Größe max. 27 m 
x 15 m), die für Sportarten wie Handball und Badminton aufgrund Ihrer Beschaffenheit (Handball: 
Feld zu klein; keine Tore / Badminton: ungenügende Anzahl an Spielfeldern) nicht geeignet sind. 
Hallenkapazitäten in der Größenordnung der alten 08-Sporthalle (Größe 43 m x 21 m) stehen nicht 
zur Verfügung. 
 
Mit wöchentlich 2 Stunden belegte auch die Sparte Badminton der BSG Stadtverwaltung die 08-
Sporthalle. Der BSG wurde eine Turnhalle in Coerde angeboten, die allerdings die Bedürfnisse (7 
Wettkampf-Doppelfelder) nicht abdecken konnte.  
 
Die am Wochenende angesetzten Sonderveranstaltungen (73 Stunden) des SC Münster 08 e. V. 
(Meisterschaftsspiele Handball, Fußball Winterrunde Jugend, Turniere) konnten bis zum Sommer 
2011 in geringem Umfang durch vereinsinterne Regelungen und durch Bereitstellung weiterer 
städtischer Hallen aufgefangen werden. DJK Sparta Münster e. V. und Unihockey-Club Münster e. 
V. belegten die Sporthalle nur gelegentlich am Wochenende.

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V/0831/2011 
2. Ergebnis der Bedarfsanalyse: 
Es ist festzustellen, dass durch den Wegfall der 08-Sporthalle den Schulen aus dem Ostviertelbe-
reich insgesamt 110 Stunden fehlen und anderweitig nicht ausgeglichen werden können.  
 
Im Hinblick auf die außerschulische Belegung (= Vereinsbelegung) fehlen 34 Wochenstunden für 
den Bereich Handball, Badminton, Fußball, Leichtathletik, Kinderturnen und Gymnastik. Darüber 
hinaus werden ca. 400 Stunden im Jahr benötigt, um die stattfindenden Sonderveranstaltungen 
(Handballspiele, Turniere, Ferienangebote etc.) durchführen zu können. Daraus folgt, dass künftig 
eine neue Zweifachsporthalle mit einem Verbindungskörper zur bestehenden Dreifachsporthalle 
erforderlich ist, um den Trainings,- Meisterschafts,- und Turnierbetrieb auch zukünftig sicher zu 
stellen. 
Insgesamt besteht im Bereich Schule/Verein ein Fehlbedarf von 144 Std./Woche. 
 
3. Bauliche Umsetzung: 
Die Qualitäten und Ausbaustandards der Dreifachsporthalle in Roxel werden in das Raumpro-
gramm für den Standort Manfred-von-Richthofen-Straße übertragen und stellen die Planungsbasis 
für die neue Zweifachsporthalle mit Verbindungsbaukörper zur bestehenden Dreifachsporthalle 
dar. 
 
Der gewünschte Verbindungsbaukörper zur bestehenden Dreifachsporthalle muss eine Ebenendif-
ferenz von ca. 1,50 m barrierefrei überwinden. Im Bestand sind an der "Schnittstelle" Besucher-
WCs vorhanden, die ggf. verlegt werden müssen, um eine gemeinsame Eingangshalle herzustel-
len. Daher ist ein Entwurf notwendig, der diese Gegebenheiten berücksichtigt. Durch den Verbin-
dungsbaukörper ergeben sich Zusatzkosten, die über das Standardraumprogramm einer Sporthal-
le hinausgehen werden. 
 
Die "alte 08 Sporthalle" stand, wie sich beim Abbruch der Halle zeigte, auf einer ca. 2 m starken 
Kriegstrümmer-/Bauschuttanfüllung. Ein Wiederaufbau an dieser Stelle erhöht daher den Grün-
dungsaufwand beträchtlich. Der vorhandene Bauschutt ist geringfügig "schadstoffbelastet", aber in 
der derzeit abgedeckten Form unbedenklich. Ein bei der Gründung des Neubaus in größerem Um-
fang notwendiger Bodenaushub muss aber als "Sondermüll" entsorgt werden. 
 
Der nördlich des Standortes vorhandene Parkplatz ist in seiner Kapazität ausgelastet. Die für die 
neue Zweifachsporthalle notwendigen Stellplätze sind inklusive des Zufahrtbereiches auf dem 
Baugrundstück zusätzlich herzustellen. 
Auf diesen standortbedingten Rahmenbedingungen begründet sich der, im Verhältnis zur Drei-
fachsporthalle, erhöhte Kostenrahmen. 
Erweiterungsbauten an die vorhandene Dreifachsporthalle Ost sind bereits im gültigen Bebau-
ungsplan Nr. 299 (in Kraft getreten am 20.01.1994) berücksichtigt worden. Eine bebauungsplan-
konforme Erweiterung würde aber zwingend mit einer gleichzeitigen Verkleinerung des vorhande-
nen Tennenplatzes einhergehen müssen, die jedoch aus sportfachlicher Sicht aufgrund der vor-
handenen Wettkampfgröße des Tennenspielfeldes nicht vorzunehmen ist. Die Erweiterung um 
eine Zweifachsporthalle führt, bei vollständige m Erhalt des Tennenplatzes, zu einer Überschrei-
tung der Baugrenzen. Dies wäre im konkretisierten Planungsverfahren stadtgestalterisch und bau-
ordnungsrechtlich abzustimmen.

- 5 - 
V/0831/2011 
 
4. Finanzierung einer Zweifachsporthalle mit Verbindungsbaukörper: 
Das Amt für Immobilienmanagement hat im Rahm en der Standortanalysen ebenfalls in einer Kos-
tenschätzung gemäß DIN 276 die Gesamtkosten (Planungs-, Bau- und Beschaffungskosten) für 
eine neue Zweifachsporthalle (ohne Tribüne) mit einem Verbindungsbaukörper zur bestehenden 
Dreifachsporthalle mit 3.500.000 € beziffert. Das zu Grunde gelegte Raumprogramm (Anlage 1) 
ergibt sich aus der DIN 18032 – 1 Programm für eine Zweifachsporthalle. 
Die Sportverwaltung hatte daraufhin das Projekt als „Neue Maßnahme“ zum Haushalt 2012 ange-
meldet, dem der Verwaltungsvorstand in der Investitionskonferenz am 18./19.07.2011 zustimmte. 
Im Haushaltsplanentwurf 2012 steht somit ein Betrag von 3.500.000 € unter 4270 – Neubau ehem. 
Sporthalle Münster 08, vgl. HHPlan-Entwurf, Band 2, Seite 300.   
 
5. PPP-Verfahren: 
Die Stadt Münster hat in den letzten Jahren  mehrere Projekte im Hinblick auf ein ÖPP/PPP Ver-
fahren geprüft. Zu nennen sind hier die Sanierung der Bäderlandschaft, der Neubau des Freiherr-
von-Stein-Gymnasium, drei Dreifachsporthallen in Albachten, Gremmendorf und Hiltrup. Aus un-
terschiedlichen Gründen  wurden einige ÖPP/PPP-Projekte verworfen. Dagegen wurden die drei 
Dreifachsporthallen durch ein PPP-Modell realisiert. 
 
Auf Basis der gewonnenen Erfahrung zeigt sich, dass die Prüfung eines PPP-Verfahrens sinnvoll 
erscheint, wenn: 
 
- die betroffene Maßnahme sich auf ein eigenständiges Gebäude bezieht, in dem  es keine 
Schnittstellen zu Dritten gibt (z.B. Anbau). Der vertragliche Regelungsaufwand bezüglich 
dieser Schnittstelle wäre immens, da diese Regelung alle eintretenden Ereignisse für die 
nächsten 20 bis 30 Jahren abdecken muss, 
 
- das Investitions- bzw. Vertragsvolumen sich auf rd. 10 Mio. € bezieht, da sonst die hohen 
Transaktionskosten (externe Beratung und eigene Personalkosten) in keiner wirtschaftli-
chen Relation zur klassischen Beschaffungsvariante stehen, 
 
-  für die Realisierung und nachfolgende Betreuung des  Bauvorhabens in der Verwaltung 
keinerlei fachliches Know-how vorhanden ist, 
  
-  der Realisierungszeitpunkt noch offen ist, da der zeitliche Vorlauf im europa-weitem Aus-
schreibungsverfahren größer ist. 
 
 
Im Ergebnis wird aus Sicht der Verwaltung ein PPP Verfahren für den Bau einer Zweifachsporthal-
le im Ostviertel mit einem Investitionsvolumen von rd. 3,5 Mio. € nicht befürwortet.  
 
In Vertretung 
 
gez.  
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage:
 Raumprogramm einer Zweifachsporthalle gemäß DIN 18032

Anlage zur Vorlage 831 08 Halle_Raumprogramm_25.10.11

1056 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0831/2011 
 
 
 
 
Errichtung einer neuen Zweifachsporthalle für das Ostviertel  
hier: Raumprogramm 
 
 
Dem Raumprogramm liegt das DIN 18032-1 Programm für eine Zweifachhalle ohne Tribüne 
- ergänzt um einen Verbindungsbaukörper zur vorhandenen Dreifachhalle – zugrunde. 
 
Anzahl Bezeichnung Nutzfläche 
[qm] 
   
1 Zweifachhalle 22 x 44 x 7 m (teilbar in 2 Teile) 968 
4 Sammelumkleiden je ca. 25 qm (12 m Banklänge) 100 
2 Dusch-/Waschräume je ca. 15 qm (je 2 WT und 6 Duschplätze)   30 
4 Sportler-WC je ca. 3,5 qm   14 
1 Übungsleiterraum min. 10 qm   10 
2 Geräteraum je Hallenhälfte ca. 47,5 qm   95 
1 Putzmittelraum    4 
1 Hallenwart/Sanitätsraum ca. 10 qm  10 
1 Hausanschluss- und Technikraum (entwurfsabhängig)  
2 Besucher-WC in der Eingangshalle je ca. 3,5 qm    7 
1 Barrierefreies WC in der Eingangshalle ca. 5 qm   5 
1 Stiefelgang (entwurfsabhängig)  
1 Turnschuhgang (entwurfsabhängig)  
1 Eingangshalle, mit Verbindung zur Dreifachhalle 
(ggf. ist der Umbau Besucher-WC der Dreifachhalle notwendig) 
max. 120-150

Beratungsverlauf (6)

15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2011 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0831/2011
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37