V/0019/2024
Absicherung von Förderschulkapazitäten durch die Erweiterung der Papst-Johannes-Schule - Aufstellung von Fertigbauklassen
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Beschlussvorlage
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V/0019/2024 V/0019/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Absicherung von Förderschulkapazitäten durch die Erweiterung der Papst-Johannes-Schule - Aufstellung von Fertigbauklassen Beratungsfolge 13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund steigender Schüler*innenzahlen wie auch erhöhter Betreuungsbedarfe die aktuellen Räumlichkeiten der Papst-Johannes-Schule nicht mehr für die Beschulung und Betreuung der Schüler*innen ausreichen. 2. Zur kurzfristigen Erhöhung der Raumkapazitäten erfolgt die Aufstellung einer Containeranlage entsprechend den beiliegenden Planskizzen mit einem Raumvolumen von insgesamt 395,89 qm (Anlagen 1 + 2). 3. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in der Regie des Bistums Münster. 4. Die Stadt Münster erstattet dem Bistum Münster die dafür entstehenden Baukosten (s. Kosten- berechnung Anlage 3) im Umfang von 1,2 Mio. €; die Containeranlage geht nach der Interims- nutzung in das Eigentum der Stadt Münster über. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Eckpunkte einen Zuwendungsbe- scheid zu erstellen. Amt für Schule und Weiterbildung 26.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0019/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgrup- pe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4730 Fertigbauklassen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2024 445.000 2025 755.000 Gesamtauszahlungen 1.200.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Das Bistum Münster ist Schulträgerin für die Papst-Johannes-Schule, Förderschule im Förderschwer- punkt „Geistige Entwicklung“. Grundlage ist ein mit der Stadt Münster im Jahr 1972 geschlossener Vertrag, der wesentlich den Neubau der Schule zum Gegenstand hatte. Darüber hinaus wurde für den folgenden S chulbetrieb eine Zuschussvereinbarung geschlossen. Grundsätzlich ist die Stadt Münster nach dem Schulgesetz verpflichtet, bedarfsentsprechend Schul- raum bereitzustellen, auch für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Als private Ersatzschu- le stellt die Papst-Johannes-Schule Plätze für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ aus dem gesamten Stadtgebiet bereit, sodass die Stadt Münster bislang keine eigene Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt vorhalten musste. Mit dem „ Statusbericht zur schulischen Inklusion “ (Vorlage Nr. V/0173/2023) hat die Verwaltung im vergangenen Jahr bereits über die sich verschärfende Situation berichtet. Neben den steigenden Schüler*innenzahlen und den zunehmenden Betreuungs - und damit auch Platzan forderungen ist auch der Zustand und der Zuschnitt der Bestandsräume, die in den siebziger Jahren errichet wurden, unzureichend und keineswegs zeitgemäß. In der genannten Vorlage wurden die möglichen Maßnahmen zur Gegensteuerung beschrieben, die aber nur schrittweise Wirkung entfalten werden. In der o. a. Vorlage wurde dazu ausgeführt: „Da sich die zahlenmäßige Entlastung der Papst -Johannes-Schule durch die vorgesehenen Maßnahmen erst mit der Zeit im Rahmen des schrittweisen Aufwachsens der Lerngruppe auswirken wird, muss zwischenzeitlich eine temporäre Erweite rung der Raumkapazitäten an der Papst-Johannes-Schule erreicht werden. Dies soll durch die Aufstellung von Fertigbau- klassen erfolgen. Aufgrund der Verpflichtung der Stadt Münster als kommunaler Schulträgerin, ausreichende Beschulungskapazitäten vorzuhalten, obliegt die Finanzierung der Container- klassen der Stadt Münster. Aktuell werden die Planungen hierfür konkretisiert und aufbereitet. Die Verwaltung bereitet hierzu eine Beschlussvorlage für den Rat vor, sobald die notwendigen Eckdaten vorliegen. Bei der Einrichtung der Fertigbauklassen handelt es sich ausdrücklich um - 3 - V/0019/2024 eine temporäre Übergangslösung, um der Schule und den Schüler*innen, die in äußerst be- engten Verhältnissen lernen und arbeiten, bessere Bedingungen zu verschaffen. Hierzu findet ein enger Austausch mit dem Bistum als Schulträgerin der Papst-Johannes-Schule statt.“ Das Bistum Münster hat das Architekturbüro Hartig Meyer Wömpner Architekten mit der Planung ei- ner Containeranlage beauftragt. Diese Anlage mit Klassenräumen, zwei Nebenräumen, zwei Thera- pieräumen, einem Besprechungsraum, einem Pflegebad sowie Sanitäranlagen mit insgesamt 395,76 qm soll im südwestlichen Bereich der Schule errichtet werden. Die Gesamtkosten belaufen sich bei einem Erwerb der Anlage auf rd. 1,2 Mio. € (s. Kostenberech- nung). Nach Beschluss über diese Vorlage wird das Bistum Münster die Umsetzung der Maßnahme ange- hen. Neben der Aufstellung der Container ist grundsätzlich und konzeptionell über die künftige Beschulung der Schüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt zu entscheiden. Dazu gehört der Ausbau und die konzeptionelle Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens (das umfasst auch die potenziellen Raumbedarfe), des Weiteren die Sanierung / Umbau der Räumlichkeiten und schließlich die Prüfung der bestehenden Optionen zur Schaffung weiterer Förderschulkapazitäten. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen Anlage A Anlage 1 Lageplan Anlage 2 Planung der Containeranlage Anlage 3 Kostenberechnung Anlage 4 Folgelastenberechnung
Anlage A
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Anlage A zur V/0019/2024 Kurzüberblick Grundsätzlich ist die Stadt Münster nach dem Schulgesetz verpflichtet, bedarfsentsprechend Schulraum bereitzustellen. Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Als private Ersatzschule nimmt die Papst-Johannes-Schule Schüler*innen mit dem Förderschwer- punkt „Geistige Entwicklung“ aus dem gesamten Stadtgebiet auf, sodass die Stadt Münster bis- lang keine eigene Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt vorhalten musste. Die aktuelle Raumkapazität der Schule ist für die Beschulung nicht mehr ausreichend; um Schü- lerinnen und Schüler überhaupt aufnehmen zu können, bedarf es einer Erweiterung der beste- henden Kapazitäten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Per- sonal zur Verfügung“. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Zusammenhang zum Thema „Inklusion“ wurde umfassend erläutert mit dem „Statusbericht zur schulischen Inklusion“ (Vorlage Nr. V/0173/2023), den die Verwaltung im vergangenen Jahr vorgelegt hat.
Anlage 3 zur Vorlage V_0019_2024
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Au (96 64 HARTIG =VJER Objekt Papst Johannes Schule, Erstellung von Containerunterichtsräumen Diesterwegstraße 80, 48159 Münster M Bauherr Bistum Münster, vertreten durch das Bischöfliche Generalvikariat Münster wo M P N E R ‚Abteilung 640 - Bauwesen, Gruppe 643 Architekten BDA Magdalenenstraße 2, 48143 Münster Architekt HARTIG / MEYER / WÖMPNER Architekten BDA Scheibenstraße 117, 48153 Münster Kostenberechnung nach DIN 276 alle Preise inkl. 19% MwSt Stand: 26.09.2023 vorbehaltlich: Auflagen Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Bodensondierung, Schadstoffkataster, Vermesser 100 Grundstück . ‚Ohne Ansatz 200 Herrichten und Erschließen 763.238,00 € 210 Herrichten 38.238,00 € 220 Öffentliche Erschließung 8,00€ 220 Nichtöffentliche Erschließung 0,00€ 250 Übergangsmaßnahmen (Container) 725.000,00 € 300 Bauwerk-Baukonstruktion 35.105,00 € 310 Baugrube 0,00€ 320 Gründung " 34.105,00 € 330 ‚Außenwände 0,00€ 340 Innenwände 0,00€ 350 Decken 0,00€ 360 Dächer 0,00€ 380 Baukonstruktive Einbauten 0,00€ 390 Sonstige Baukonstruktionen 1.000,00 € 400 Bauwerk-Technische Anlagen 90.000,00 € 410 ‚Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 25.400,00 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 0,00€ 430 Raumlufttechnische Anlagen 8,00€ 440 Elektrische Anlagen 48.800,00 € 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 15.800,00 € 460 Förderanlagen, Aufzugsanlage 0,00€ 480 Gebäude- und Anlagenautomation 0,00€ 500 Außenanlagen 63.425,00 € 530 Oberbau 20.145,00 € 540 Baukonstruktion 13.060,00 € 550 Technische Anlagen ' 22.900,00 € 551 Abwasseranlagen, ermittelt in KG 300+400 0,00€ 556 Elektrische Anlagen, ermittelt in KG 400 0,00€ 560 Einbauten 2.680,00 € 570 Vegetationsflächen 4.540,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00€ Ausstattung und Kunstwerk 8,00€ 700 Baunebenkosten 209.000,00 € 22% der KG 200-600 203.000,00 € Gesamtsumme brutto 1.160.768,00 € Seile 1 von 1
Anlage 2 zur Vorlage V_0019_2024
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00.43 Nebenraum 2 00,12 Pfiegebäd Nor. 1el7a m? Katz 00.45 Nebenraum 1 48.33 m? 43,17 j
Anlage 4 zur Vorlage V 0019 2024 (004)
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Anlage # lung der haushaltsreievanten Erträge und Aufwendungen) lAufgestellt am: 25.01.24 Amt: 40 0301 Leistungen für Schulen Inveslilionsmaßnahme: 4730 Fertigbauklassen (Jahr der Ferügstellung: 2025 [Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre | __ Euro 1 0,00| 0.00 0,00| 0.00 1.200.000,00) 1.200.000,00 [| Euro | % | Grund und Boden Baukosten Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) Fahrzeug (e) 1.200.000,00 Euro Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan [Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen Instandhaltung des Infrastruklurvermögens Instandhaltung des sonstigen unbewegl, Vermögens Haltung von Fahrzeugen 6. Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposien Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan [7. Mieten und Pachten [8._ Sonstige Verwaltungs- und Beriebsaufwendungen Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 19. Fremdkapitalzinsen INACHRICHTLICH: Zinsen (3,0%) 18.000 € p.a. + Tilgung (3%) 36.000 € p.a. 48.000,00 [Summe Folgeaufwendungen Folgeaufwendung |Eolgserträge pro Jahr Zuweisungen und Zuschüsse für Ifd, Zwecke Auflösung Sonderposten Benutzungsgebühren und ähnliche Enigelle Mieten und Pachten Sonstige Verwallungs- und Betriebserträge insgesamt in % der Gesamtkosten Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch aufganze Zahlen gerundet, R nd Gesa n isweis im Teilerge a
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Magdalenenstraße 2
- Scheibenstraße 117
- Diesterwegstraße 80
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Details
- Aktenzeichen
- V/0019/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.01.2024
- Erstellt
- 10.01.2024 09:58