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V/0880/2012

Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. zur Bezirkssportanlage Große Wiese in Münster-Kinderhaus

Vorlagen 20.11.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 14

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 V 0880 2012

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Ansehen

Anlage V 0880 2 - 6

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Ansehen

Beschlussvorlage

14731 Zeichen

V/0880/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Verlagerung des SC Westfalia Kinderhau s 1920 e. V. zur Bezirkssportanlage Große Wiese in 
Münster-Kinderhaus 
hier: Errichtungsbeschluss und Anpassung des vorhandenen Raumprogramms 
 
 
Beratungsfolge  
04.12.2012 Sportausschuss Vorberatung 
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.12.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, dass SC West falia Kinderhaus 1920 e. V. von der kom munalen Sport-
anlage Wangeroogeweg zur städtischen Bezirkssportanlage Große Wiese in Münster -
Kinderhaus verlagert wird. 
 
2. Dem Funktionsplan  gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
3.1 auf der Grundlage des  Funktionsplans und im Rahmen der Erarbeitung eines Z u-
schuss- und Errichtungsvertrages in Abstimmung mit allen Beteiligten die Planung der 
einzelnen Module weiter zu entwickeln und mit weiteren Beschlussvorlagen (Raumpro-
grammbeschluss für den Hochbau) und darauf aufbauend  - bis spätest ens zu den 
Sommerferien 2013 - die notwendigen Baubeschlüsse herbeizuführen. 
 
3.2 die Fertigstellung der Hochbaumaßnahme (bis Sommer 2014) sowie die Errichtung der 
Tennisplatzanlage (ab Herbst 2013)  vorzunehmen. 
 
3.3 die zusätzlich erforderlichen Flächen für den überwiegend vereinsungebundenen Frei-
zeit- und Breitensport für den Stadtteil Kinderhaus sowohl planungs - als auch eige n-
tumsrechtlich zeitnah zu sichern.   
 
4. Zur Vorbereitung und Begleitung der Maßnahme wird ein projektbezogener Arbeitskreis 
aus Vertretern des Vereins, der Architekten und der Verwaltung installiert. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0880/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.11.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0880/2012 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 
 
5.1 den als Anlage 2 beigefügten Maßnahmeplan sowie den Beginn der notwendigen 
Baumaßnahmen noch im Jahr 2013  
 
5.2 dass die für die Verlagerung notwendigen Baumaßnahmen (s . Anlage 2) im Rahmen 
eines Errichtungs- und Zuschussvertrages durch den Verein SC Westfalia Kinderhaus 
1920 e. V. durchgeführt werden. Für die kommunal genutzten Gebäudeteile erfolgt die 
Instandsetzung nach Fertigstellung durch die Stadt. 
 
5.3 dass der Betrieb der städtischen Bezirkssportanlage nach der Verlagerung im Rahmen 
der in Münster üblichen Überlassungsverträgen von SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. 
V. durchgeführt wird   
 
5.4 das im weiteren Verfahren die liegenschaftlichen Belange für die Errichtung einer ver-
einseigene Anlage mit dem Verein abgestimmt werden.    
 
5.5 dass mit dieser weiteren Überlassung einer kommunalen Sportanlage an einen Spor t-
verein ein  Konsolidierungsbeitrag für den Zeitraum 2013 - 2017 geleistet wird. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung der Sachentscheidung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushalt s-
plan 2013 wie folgt bereitgestellt: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten    
Investitionsmaßnah-
me 
4250 Funktionsgeb. SZ Kinderhaus 
(tlw. 2-Mio-Topf) 
   
Zeile 08 
 
Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2012 720.000  
2013 795.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.515.000  
Investitionsmaßnah-
me 
4290 Verlagerung SpA SC Wes t-
falia Kinderhaus 
   
Zeile 08 
 
Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2013 VE: 500.000  
2014 1.314.000  
2015    196.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.510.000  
 
Die Verwaltung hat en tsprechende Veränderungsblätter zum Entwurf des Haushaltsplanes 2013 
gefertigt.

- 3 - 
V/0880/2012 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
   
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen  Jährlich 
(ab 2014) 
25.250 für Gebäude 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen  Jährlich 
(ab 2015) 
93.680 für übrige Anla-
gen  
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Folg ekosten für die Betriebs - und Personalkostenzu-
schüsse für die Bezirkssportanlage nach den in Münster üblichen Überlassungsvertr ägen (jährlich 
ca. 117.000 € ab dem Jahr 2014) vorbehaltlich der Zusti mmung des Rates der Stadt Münster im 
Rahmen der einzelnen Verlagerungsschritte (je nach Fertigstellung der einzelnen Baumaßnahmen 
und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzungen 2014 
ff) zur Verfügung gestellt werden. Die lfd. Betriebskosten für die dann aufzugebende Sportanlage 
Wangeroogeweg entfallen.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Der Verein 
 
SC Westfalia Kinderhaus e.V. gründete sich 1920 und versteht sic h im Stadtteil Kinderhaus als 
Sportclub, der das Ziel verfolgt, ein vielfältiges Sportangebot für alle Bürger und Bürgerinnen 
bereitzuhalten. Dabei ist er bestrebt, dass durch den Sport entstandene Gemeinschaftsleben 
durch weitere Freizeit- und Bildungsangebote zu ergänzen (Jugend- und Freizeitwerk Westfalia 
e. V.). Er versteht sich als Träger von Gemeinwesenarbeit, insbesondere für die Bewohner des 
Stadtteils Kinderhaus. Aus diesem Grunde bietet der Verein zurzeit 25 verschiedene Sporta n-
gebote an.  
Als einer der großen Sportvereine in Münster mit ca. 2.100 Mitgliedern aus mittlerweile mehr als 
60 Nationen, davon zwei Drittel unter 18 Jahren, leistet der Sportverein somit einen wesentl i-
chen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt im Stadtteil Kinderhaus. All dies ist getragen von e i-
ner breiten ehrenamtlichen Basis, die auch vielfältige Kooperationen mit den Schulen und s o-
zialen Einrichtungen im Stadtteil umfasst. 
Die Fußballabteilung umfasst aktuell 714 Mitglieder. Davon nehmen 452 Kinder (Alter sstruktur 
0-18 Jahre = 63,3%) und 262 Erwachsene (Alterstruktur 19 -99 Jahre = 36,7) das Sportangebot 
des Vereins in Anspruch. Am aktuellen Spielbetrieb nehmen insgesamt 36 Mannschaften teil. 
Diese teilen sich in 29 Jugend - und 7 Seniorenmannschaften auf. Deshalb gilt es, dem Verein 
eine funktionierende Infrastruktur an Sportstätten zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermö g-
licht, einen ordnungsgemäßen Trainings- und Spielbetrieb zu garantieren.

- 4 - 
V/0880/2012 
2.  Ausgangslage 
 
SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. ist aktuell  in der komm unalen Sportanlage  Wanger ooge-
weg beheimatet und übt dort sein viel - und reichhaltiges Sportangebot aus. Der Grundstücksei-
gentümer möchte das Grundstück anders nutzen. Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt 
und dem Verein sowie zwischen dem LWL und der Stadt Münster über das Grundstück läuft am 
31.12.2012 aus. Es bestanden aber unterschiedliche Kündigungsfristen. Der Vertrag zwischen 
der Stadt Münster und dem LWL verlängert sich ab 01.01.2013 auf unbestimmte Zeit mit einer 
Kündigungsfrist von 6 Monaten. Dem Verein liegt ein Angebot zur Verlä ngerung des Vertrages 
ab dem 01.01.2013 zu den vorgenannten Konditionen vor. Die Verwaltung strebt eine Verlänge-
rung des Vertrages analog des vom LWL eingeräumten Zeitraums an. Der zwischen dem Ve r-
ein und dem LWL laufende Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück mit den aufstehenden Ve r-
einsgebäuden läuft am 30.09.2015 aus.  Aus diesen Gründen ist die Weiterführung des Betri e-
bes der Sportanlage über das Jahr 2015 hinaus nicht mehr möglich. 
Die Sportverwaltung hat in den let zten beiden Jahren bereits mehrfach im Sportausschuss zu 
den aktuellen Vertragsverhandlungen Stadt/LWL berichtet und deutlich gemacht, dass zunächst 
die liegenschaftlichen Belange des neuen Standortes geregelt werden müssen, damit das g e-
plante Sportkonzept zur Verlagerung vorangetrieben werden kann. Um eine zeitnahe Umse t-
zung der Verlagerung garantieren zu können, hat die Verwaltung für die neue Fläche sehr frü h-
zeitig ein entsprechendes Raumprogrammkonzept einschließlich Kostenschätzung erarbeitet.       
Die Verwaltung hatte deshalb ursprünglich geplant, den Sportverein auf eine neue Fläche des 
LWL nördlich der Bezirkssportanlage Große Wiese (in der Nähe von Gut Kinderhaus) zu verl a-
gern. Leider konnten die Grundstücksverhandlungen zwischen Stadt und LWL bis heute nicht 
fristgerecht zum Abschluss gebracht werden, sodass eine andere Möglichkeit der Verlagerung 
gesucht werden musste. Deshalb wird mit dieser Beschlussvorlage die Verlagerung des SC 
Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. zur Bezirkssportanlage Große Wiese  zur Entscheidung vorge-
legt.  
 
3.   Weiteres Vorgehen 
3.1  Verlagerung 
Aus den bisherigen Abstimmungsgesprächen mit allen Beteiligten (Fachämter und Verein) ist 
festzuhalten, dass die bisher als „1B -Lösung“ vorgesehene Verlagerung des SC Westfalia 
Kinderhaus 1920 e. V. zur Bezirkssportanlage Große Wiese grundsätzlich möglich ist. Hierbei 
ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei dieser Umsetzung weitere Sportflächen insbesondere 
auch für den Freizeitsport und den ungebundenen Vereinssport in der Perspektive zu schaffen 
sind. 
Bei Aufgabe des im Bebauungsplan Nr. 277 „Kinderhaus – Kanalstraße/Wangeroogeweg“ als 
öffentliche Grünfläche ausgewiesene und bisher als kommunale Sportanlage angepachtete 
Areal am Wangeroogeweg ist mit grob geschätzten Rückbaukosten für d ie auf der Sportanla-
ge vorhandenen Anlagen i.H.v. von vorläufig etwa 250.000 € zu Lasten der Stadt zu rec hnen. 
Der Anfall der Kosten hängt von weiteren Verhandlungen ab. Nach deren Abschluss werden 
gegebenenfalls erforderliche Finanzmittel zuständigkeitsha lber vom Amt für Immobilienm a-
nagement für den Haushalt 2014/2015 angemeldet.     
 
3.2  Planung 
 Die Verwaltung wird im Rahmen des zu erarbeitenden Zuschuss - und Errichtungsvertrages 
und auf der Grundlage eines noch erforderlichen Raumprogrammbeschlusses fü r die Hoc h-
bauten - bei Zustimmung zur Umsetzung - in Zusammenarbeit der zu beteiligenden Ämter e i-
ne Entwurfsplanung einschließlich detaillierter Kostenberechnung auf der Grundlage des vo r-
liegenden Funktionsplanes erstellen. Dabei wird die detaillierte Anor dnung der einzelnen Ei n-
richtungen (Hochbau und Freianlagen) innerhalb der bestehenden Bezirkssportanlage zw i-

- 5 - 
V/0880/2012 
schen den Beteiligten im projektbezogenen Arbeitskreis besprochen und abgestimmt. In di e-
sem Zusammenhang wird zur Thematik Lärmschutz zeitnah ein se parates Gutachten in Au f-
trag gegeben.  
Die Erstellung des Baukörpers und der Freianlagen erfolgt in der Bauausführung bautechnisch 
und sportfachlich nach den einschlägigen DIN - und Bauvorschriften sowie den Beschlüssen 
des Rates der Stadt Münster.  
Aus dem Funktionsplan (Anlage 1) ist zu ersehen, dass die Sportverwaltung die U mwandlung 
eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld vorsieht. Der Sportausschuss hat in 
seiner Sitzung am 05.10.2011 über die definierten Kriterien der Nutzwertanalyse „Um wand-
lung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ mit ihren Gewichtungen und ihren Klassifizieru n-
gen entschieden. Aus der ebenfalls in diesem Zusamme nhang erstellten Sanierungsübersicht 
ist zu ersehen, dass der für die Umwandlung vorgesehene Tennenplatz plan mäßig im Jahr 
2014 zu sanieren ist. Im Zuge der weiteren Planungsschritte zur Verlagerung werden diese 
Vorgaben bei der Umwandlung - einschließlich einer entsprechenden Kostenbeteiligung des 
Vereins – geprüft und abgewickelt. 
Die einzelnen Sporteinrichtung en der Bezirkssportanlage werden durch die Zufahrtsstraße 
Große Wiese – die entlang der Sportanlage verläuft - voneinander getrennt. Es handelt sich 
hierbei um eine „Tempo 30“ Zone mit eingeschränktem Halteverbot, die als Sackgasse mit 
Durchfahrtmöglichkeit für Radfahrer und Anlieger (insbesondere für die Anwohner hinter der 
Bezirkssportanlage und der Waldschule Kinderhaus) gekennzeichnet ist. Im Zuge der weiteren 
Planung ist mit den zuständigen Ämtern das Ziel zu verfolgen, zusätzliche Verkehrsberuh i-
gungsmaßnahmen zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit und zum Schutz der querenden 
Fußgänger einzubringen, (z. B. Bodenschwellen oder Fahrbahneinengungen) um eine 
höchstmögliche Sicherheit für alle Sporttreibenden zu erreichen.         
 
3.3  Termine   
Ziel ist es, im Jahr 2013 mit den notwendigen Umbaumaßnahmen auf der Bezirksspor tanlage 
Große Wiese zu beginnen, um einen termingerechten Umzug (spätestens bis zum 
30.09.2015) des Vereins SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. zu sichern. 
 
3.4 Vereinsbeteiligung 
Von Seiten des Vereins wurde der Vorschlag unterbreitet, alle anfallenden Arbeiten sowohl bei 
den Hochbauten als auch bei den Freianlagen durch den SC Westfalia Kinde rhaus 1920 e. V. 
- unter Berücksichtung der Rahmenbedingungen eines Erric htungs- und Zuschussvertrages – 
durchführen zu lassen. Begleitet wird das Projekt durch einen pr ojektbezogenen Arbeitskreis, 
der aus Vertretern des Vereins, des Architekten, der zu beteiligten Ämter und der bauausfü h-
renden Firmen besteht. Diese Vorgehensweise, dokumentiert ein hohe s Maß an Verantwor t-
lichkeit des Vereins für die städtische Sportstätte und wurde in den letzten Jahren bei unte r-
schiedlichen Projekten mit verschiedenen Sportvereinen erfolgreich mit gegenseitigen Syne r-
gieeffekten praktiziert.   
 
Die der Verwaltung vorliegenden Anträge: 
 
- gemeinsamer Antrag der SPD - und CDU Ratsfraktion zum Haushalt 2012 über 550.000 € 
im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung  
 
- Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 26.04.2012 „Realistische Ersatzlösung für den SC Wes t-
falia Kinderhaus 1920 e. V.  auf den Weg bringen – Verlagerung der Sport- und Vereinsflä-
chen auf die Bezirkssportanlage Münster-Kinderhaus prüfen“

- 6 - 
V/0880/2012 
- Gemeinsamer Antrag der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 22.10.2012 „ Mit der Verl a-
gerung des SC Westfalia Kinderhaus noch im Jahr 2013 beginnen“ 
 
- Antrag der SPD -Ratsfraktion an den Rat vom 29.10.2012 „Mit der Verlagerung des SC 
Westfalia Kinderhaus noch im Jahr 2013 beginnen“  
 
sind mit dieser Beschlussvorlage erledigt/umgesetzt.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
Anlagen: 
Funktionsplan (Raumprogramm) zur Verlagerung      - Anlage 1 - 
Maßnahmeplan zur Verlagerung        - Anlage 2 -  
Gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU Ratsfraktion zum Haushalt 2012 - Anlage 3 -   
Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 26.04.2012     - Anlage 4 - 
Gemeinsamer Antrag der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 22.10.2012 - Anlage 5 - 
Antrag der SPD-Ratsfraktion an den Rat vom 29.10.2012    - Anlage 6 -

Anlage 1 V 0880 2012

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Anlage V 0880 2 - 6

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Anlage 4 zur Beschlussvorlage V/0880/2012

Ag an den Rainr. AR

Antrag

25.04.2012

Realistische. Ersatzlösung für. den SC Westfalia auf den Weg
"bringen. - ‘Verlagerung der Spört- und Vereinsflächen auf die

Bediikesperianlene Kinderhaus prüfen

Der Rat der Städt Münster möge beschließen:

T, Die Verwallung wird beäuftragt,. unverzüglich. die ‚notwendigen . Arbeiten
aufzunshmen, um. die Möglichkeit. einar Verlegürig des. SC Westfalia
Kinderhaüs: {einschließlich . der ‘erforderlichen Hnchbauten). auf die
Bezirkssportanl äge Kinderhaus zu prüfen,

2; Diese Pfüfung söllin nger Abstimmung mit-dem Verein erfölgen, _
3. Die möglichen Kosten ind welleren Konsequenzen sind zu ermitleln‘ und die
in dieser: Phase planungsrechtlich ‚notwendigen "Schritte sollen ein et
Werden; Über des Ergehnis Inlormiert.die Verwaltung zeitnah die Reisgremien

und.die BV-Nord.

ungen für: die
sporianlage

Kurt Pölling:
Friedheln Scharle
Aansı Schutze, Winizler

_ A-M looA2] 2041

Siadt Münster
22. 0KT. 2012
BVerw. Nord

(Anlage 5 zur Beschlussvorlage /0880/2012

SPD-Fraktion
in der BV Münster Nord

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

_DIELINKE.

in der Bezirksvertretung Münster-Nord

22. Okt.. 2012

Mit der Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus noch im Jahr 2013 beginnen

Die BV möge beschließen:

!

Die Verwaltung stelit sicher, dass noch im Frühjahr 2013 mit den notwendigen Arbeiten zur .
Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus auf die Bezirkssportanlage in enger Abstimmung
mit. dem Verein begonnen wird.

Begründung:

: Auf die in.der Vergangenheit mehrfach in Anträgen dargestellten Fakten zu Notwendigkeit

einer zügigen Verlagerung des Vereins wird hier verzichtet, zumal sie auch der Verwaltung

hinreichend bekannt sind.

Nach Auskunft der Verwaltung sind die für einen Beginn der Arbeit notwendigen Gelder im .
Entwurf des Haushaltsplanes 2013 enthalten. Die zusätzlich erforderlichen Mittel sind im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 ff. in den Haushalt einzustellen.

Bloch Frese Möller Stuttmann Siewering
und Fraktion und Fraktion und Fraktion und Fraktion

Anlage 6 zur Beschlussvorlage \V/0880/2012

: Antrag an den Rat Nr. A-R/0045/2012

SPD-Fraktion
Rat der Stadt Münster

Ratsantrag

Münzstr. 15

i . ö 48143 Münster

29.10.2012 Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
ak@musnsier.de

www.spd-muenster.de

Mit der Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus noch im Jahr 2013 beginnen

Der Rat möge beschließen:

Die'Verwaltung stellt sicher, dass noch im Frühjahr 2013 mit den notwendigen
Arbeiten zur Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus auf die Bezirkssportanlage in
enger Abstimmung mit dem Verein begonnen wird.

Begründung:

- Auf die in der Vergangenheit mehrfach in Anträgen dargestellten Fakten zu
Notwendigkeit einer zügigen Verlagerung des Vereins wird hier verzichtet, zumal sie
auch der Verwaltung hinreichend bekannt sind.

Nach Auskunft der Verwaltung sind die für einen Beginn der Arbeit notwendigen
Gelder im Entwurf des Haushaltspianes 2013 enthalten. Die zusätzlich erforderlichen
Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 ff. in den Haushalt
einzustellen. . -

Holger Wigger Dr. Michael Jung Kurt Pölling

Anne Hakenes Malhias Kersting Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Marianne Koch Anne Schule Wintzler
Thomas Fastermann Thorsten Kornblum Petra Seyfferthn
Philipp Gabriel . Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson
Beanka Ganser Doris Lammert Maria Winkel

Ralf Hubert Robert von Olberg

Beratungsverlauf (5)

04.12.2012 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kanalstraße
  • Wangeroogeweg
  • Große Wiese
  • Münzstraße 15i
  • Kinderhaus 1920e

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0880/2012
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37