V/0880/2012
Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. zur Bezirkssportanlage Große Wiese in Münster-Kinderhaus
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Beschlussvorlage
14731 Zeichen
V/0880/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Verlagerung des SC Westfalia Kinderhau s 1920 e. V. zur Bezirkssportanlage Große Wiese in Münster-Kinderhaus hier: Errichtungsbeschluss und Anpassung des vorhandenen Raumprogramms Beratungsfolge 04.12.2012 Sportausschuss Vorberatung 05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 11.12.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, dass SC West falia Kinderhaus 1920 e. V. von der kom munalen Sport- anlage Wangeroogeweg zur städtischen Bezirkssportanlage Große Wiese in Münster - Kinderhaus verlagert wird. 2. Dem Funktionsplan gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt: 3.1 auf der Grundlage des Funktionsplans und im Rahmen der Erarbeitung eines Z u- schuss- und Errichtungsvertrages in Abstimmung mit allen Beteiligten die Planung der einzelnen Module weiter zu entwickeln und mit weiteren Beschlussvorlagen (Raumpro- grammbeschluss für den Hochbau) und darauf aufbauend - bis spätest ens zu den Sommerferien 2013 - die notwendigen Baubeschlüsse herbeizuführen. 3.2 die Fertigstellung der Hochbaumaßnahme (bis Sommer 2014) sowie die Errichtung der Tennisplatzanlage (ab Herbst 2013) vorzunehmen. 3.3 die zusätzlich erforderlichen Flächen für den überwiegend vereinsungebundenen Frei- zeit- und Breitensport für den Stadtteil Kinderhaus sowohl planungs - als auch eige n- tumsrechtlich zeitnah zu sichern. 4. Zur Vorbereitung und Begleitung der Maßnahme wird ein projektbezogener Arbeitskreis aus Vertretern des Vereins, der Architekten und der Verwaltung installiert. Vorlagen-Nr.: V/0880/2012 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 23.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0880/2012 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 5.1 den als Anlage 2 beigefügten Maßnahmeplan sowie den Beginn der notwendigen Baumaßnahmen noch im Jahr 2013 5.2 dass die für die Verlagerung notwendigen Baumaßnahmen (s . Anlage 2) im Rahmen eines Errichtungs- und Zuschussvertrages durch den Verein SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. durchgeführt werden. Für die kommunal genutzten Gebäudeteile erfolgt die Instandsetzung nach Fertigstellung durch die Stadt. 5.3 dass der Betrieb der städtischen Bezirkssportanlage nach der Verlagerung im Rahmen der in Münster üblichen Überlassungsverträgen von SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. durchgeführt wird 5.4 das im weiteren Verfahren die liegenschaftlichen Belange für die Errichtung einer ver- einseigene Anlage mit dem Verein abgestimmt werden. 5.5 dass mit dieser weiteren Überlassung einer kommunalen Sportanlage an einen Spor t- verein ein Konsolidierungsbeitrag für den Zeitraum 2013 - 2017 geleistet wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung der Sachentscheidung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushalt s- plan 2013 wie folgt bereitgestellt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Investitionsmaßnah- me 4250 Funktionsgeb. SZ Kinderhaus (tlw. 2-Mio-Topf) Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2012 720.000 2013 795.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.515.000 Investitionsmaßnah- me 4290 Verlagerung SpA SC Wes t- falia Kinderhaus Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2013 VE: 500.000 2014 1.314.000 2015 196.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.510.000 Die Verwaltung hat en tsprechende Veränderungsblätter zum Entwurf des Haushaltsplanes 2013 gefertigt. - 3 - V/0880/2012 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen Jährlich (ab 2014) 25.250 für Gebäude Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen Jährlich (ab 2015) 93.680 für übrige Anla- gen Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Folg ekosten für die Betriebs - und Personalkostenzu- schüsse für die Bezirkssportanlage nach den in Münster üblichen Überlassungsvertr ägen (jährlich ca. 117.000 € ab dem Jahr 2014) vorbehaltlich der Zusti mmung des Rates der Stadt Münster im Rahmen der einzelnen Verlagerungsschritte (je nach Fertigstellung der einzelnen Baumaßnahmen und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzungen 2014 ff) zur Verfügung gestellt werden. Die lfd. Betriebskosten für die dann aufzugebende Sportanlage Wangeroogeweg entfallen. Begründung: 1. Der Verein SC Westfalia Kinderhaus e.V. gründete sich 1920 und versteht sic h im Stadtteil Kinderhaus als Sportclub, der das Ziel verfolgt, ein vielfältiges Sportangebot für alle Bürger und Bürgerinnen bereitzuhalten. Dabei ist er bestrebt, dass durch den Sport entstandene Gemeinschaftsleben durch weitere Freizeit- und Bildungsangebote zu ergänzen (Jugend- und Freizeitwerk Westfalia e. V.). Er versteht sich als Träger von Gemeinwesenarbeit, insbesondere für die Bewohner des Stadtteils Kinderhaus. Aus diesem Grunde bietet der Verein zurzeit 25 verschiedene Sporta n- gebote an. Als einer der großen Sportvereine in Münster mit ca. 2.100 Mitgliedern aus mittlerweile mehr als 60 Nationen, davon zwei Drittel unter 18 Jahren, leistet der Sportverein somit einen wesentl i- chen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt im Stadtteil Kinderhaus. All dies ist getragen von e i- ner breiten ehrenamtlichen Basis, die auch vielfältige Kooperationen mit den Schulen und s o- zialen Einrichtungen im Stadtteil umfasst. Die Fußballabteilung umfasst aktuell 714 Mitglieder. Davon nehmen 452 Kinder (Alter sstruktur 0-18 Jahre = 63,3%) und 262 Erwachsene (Alterstruktur 19 -99 Jahre = 36,7) das Sportangebot des Vereins in Anspruch. Am aktuellen Spielbetrieb nehmen insgesamt 36 Mannschaften teil. Diese teilen sich in 29 Jugend - und 7 Seniorenmannschaften auf. Deshalb gilt es, dem Verein eine funktionierende Infrastruktur an Sportstätten zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermö g- licht, einen ordnungsgemäßen Trainings- und Spielbetrieb zu garantieren. - 4 - V/0880/2012 2. Ausgangslage SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. ist aktuell in der komm unalen Sportanlage Wanger ooge- weg beheimatet und übt dort sein viel - und reichhaltiges Sportangebot aus. Der Grundstücksei- gentümer möchte das Grundstück anders nutzen. Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt und dem Verein sowie zwischen dem LWL und der Stadt Münster über das Grundstück läuft am 31.12.2012 aus. Es bestanden aber unterschiedliche Kündigungsfristen. Der Vertrag zwischen der Stadt Münster und dem LWL verlängert sich ab 01.01.2013 auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Dem Verein liegt ein Angebot zur Verlä ngerung des Vertrages ab dem 01.01.2013 zu den vorgenannten Konditionen vor. Die Verwaltung strebt eine Verlänge- rung des Vertrages analog des vom LWL eingeräumten Zeitraums an. Der zwischen dem Ve r- ein und dem LWL laufende Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück mit den aufstehenden Ve r- einsgebäuden läuft am 30.09.2015 aus. Aus diesen Gründen ist die Weiterführung des Betri e- bes der Sportanlage über das Jahr 2015 hinaus nicht mehr möglich. Die Sportverwaltung hat in den let zten beiden Jahren bereits mehrfach im Sportausschuss zu den aktuellen Vertragsverhandlungen Stadt/LWL berichtet und deutlich gemacht, dass zunächst die liegenschaftlichen Belange des neuen Standortes geregelt werden müssen, damit das g e- plante Sportkonzept zur Verlagerung vorangetrieben werden kann. Um eine zeitnahe Umse t- zung der Verlagerung garantieren zu können, hat die Verwaltung für die neue Fläche sehr frü h- zeitig ein entsprechendes Raumprogrammkonzept einschließlich Kostenschätzung erarbeitet. Die Verwaltung hatte deshalb ursprünglich geplant, den Sportverein auf eine neue Fläche des LWL nördlich der Bezirkssportanlage Große Wiese (in der Nähe von Gut Kinderhaus) zu verl a- gern. Leider konnten die Grundstücksverhandlungen zwischen Stadt und LWL bis heute nicht fristgerecht zum Abschluss gebracht werden, sodass eine andere Möglichkeit der Verlagerung gesucht werden musste. Deshalb wird mit dieser Beschlussvorlage die Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. zur Bezirkssportanlage Große Wiese zur Entscheidung vorge- legt. 3. Weiteres Vorgehen 3.1 Verlagerung Aus den bisherigen Abstimmungsgesprächen mit allen Beteiligten (Fachämter und Verein) ist festzuhalten, dass die bisher als „1B -Lösung“ vorgesehene Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. zur Bezirkssportanlage Große Wiese grundsätzlich möglich ist. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei dieser Umsetzung weitere Sportflächen insbesondere auch für den Freizeitsport und den ungebundenen Vereinssport in der Perspektive zu schaffen sind. Bei Aufgabe des im Bebauungsplan Nr. 277 „Kinderhaus – Kanalstraße/Wangeroogeweg“ als öffentliche Grünfläche ausgewiesene und bisher als kommunale Sportanlage angepachtete Areal am Wangeroogeweg ist mit grob geschätzten Rückbaukosten für d ie auf der Sportanla- ge vorhandenen Anlagen i.H.v. von vorläufig etwa 250.000 € zu Lasten der Stadt zu rec hnen. Der Anfall der Kosten hängt von weiteren Verhandlungen ab. Nach deren Abschluss werden gegebenenfalls erforderliche Finanzmittel zuständigkeitsha lber vom Amt für Immobilienm a- nagement für den Haushalt 2014/2015 angemeldet. 3.2 Planung Die Verwaltung wird im Rahmen des zu erarbeitenden Zuschuss - und Errichtungsvertrages und auf der Grundlage eines noch erforderlichen Raumprogrammbeschlusses fü r die Hoc h- bauten - bei Zustimmung zur Umsetzung - in Zusammenarbeit der zu beteiligenden Ämter e i- ne Entwurfsplanung einschließlich detaillierter Kostenberechnung auf der Grundlage des vo r- liegenden Funktionsplanes erstellen. Dabei wird die detaillierte Anor dnung der einzelnen Ei n- richtungen (Hochbau und Freianlagen) innerhalb der bestehenden Bezirkssportanlage zw i- - 5 - V/0880/2012 schen den Beteiligten im projektbezogenen Arbeitskreis besprochen und abgestimmt. In di e- sem Zusammenhang wird zur Thematik Lärmschutz zeitnah ein se parates Gutachten in Au f- trag gegeben. Die Erstellung des Baukörpers und der Freianlagen erfolgt in der Bauausführung bautechnisch und sportfachlich nach den einschlägigen DIN - und Bauvorschriften sowie den Beschlüssen des Rates der Stadt Münster. Aus dem Funktionsplan (Anlage 1) ist zu ersehen, dass die Sportverwaltung die U mwandlung eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld vorsieht. Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2011 über die definierten Kriterien der Nutzwertanalyse „Um wand- lung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ mit ihren Gewichtungen und ihren Klassifizieru n- gen entschieden. Aus der ebenfalls in diesem Zusamme nhang erstellten Sanierungsübersicht ist zu ersehen, dass der für die Umwandlung vorgesehene Tennenplatz plan mäßig im Jahr 2014 zu sanieren ist. Im Zuge der weiteren Planungsschritte zur Verlagerung werden diese Vorgaben bei der Umwandlung - einschließlich einer entsprechenden Kostenbeteiligung des Vereins – geprüft und abgewickelt. Die einzelnen Sporteinrichtung en der Bezirkssportanlage werden durch die Zufahrtsstraße Große Wiese – die entlang der Sportanlage verläuft - voneinander getrennt. Es handelt sich hierbei um eine „Tempo 30“ Zone mit eingeschränktem Halteverbot, die als Sackgasse mit Durchfahrtmöglichkeit für Radfahrer und Anlieger (insbesondere für die Anwohner hinter der Bezirkssportanlage und der Waldschule Kinderhaus) gekennzeichnet ist. Im Zuge der weiteren Planung ist mit den zuständigen Ämtern das Ziel zu verfolgen, zusätzliche Verkehrsberuh i- gungsmaßnahmen zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit und zum Schutz der querenden Fußgänger einzubringen, (z. B. Bodenschwellen oder Fahrbahneinengungen) um eine höchstmögliche Sicherheit für alle Sporttreibenden zu erreichen. 3.3 Termine Ziel ist es, im Jahr 2013 mit den notwendigen Umbaumaßnahmen auf der Bezirksspor tanlage Große Wiese zu beginnen, um einen termingerechten Umzug (spätestens bis zum 30.09.2015) des Vereins SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. zu sichern. 3.4 Vereinsbeteiligung Von Seiten des Vereins wurde der Vorschlag unterbreitet, alle anfallenden Arbeiten sowohl bei den Hochbauten als auch bei den Freianlagen durch den SC Westfalia Kinde rhaus 1920 e. V. - unter Berücksichtung der Rahmenbedingungen eines Erric htungs- und Zuschussvertrages – durchführen zu lassen. Begleitet wird das Projekt durch einen pr ojektbezogenen Arbeitskreis, der aus Vertretern des Vereins, des Architekten, der zu beteiligten Ämter und der bauausfü h- renden Firmen besteht. Diese Vorgehensweise, dokumentiert ein hohe s Maß an Verantwor t- lichkeit des Vereins für die städtische Sportstätte und wurde in den letzten Jahren bei unte r- schiedlichen Projekten mit verschiedenen Sportvereinen erfolgreich mit gegenseitigen Syne r- gieeffekten praktiziert. Die der Verwaltung vorliegenden Anträge: - gemeinsamer Antrag der SPD - und CDU Ratsfraktion zum Haushalt 2012 über 550.000 € im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung - Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 26.04.2012 „Realistische Ersatzlösung für den SC Wes t- falia Kinderhaus 1920 e. V. auf den Weg bringen – Verlagerung der Sport- und Vereinsflä- chen auf die Bezirkssportanlage Münster-Kinderhaus prüfen“ - 6 - V/0880/2012 - Gemeinsamer Antrag der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 22.10.2012 „ Mit der Verl a- gerung des SC Westfalia Kinderhaus noch im Jahr 2013 beginnen“ - Antrag der SPD -Ratsfraktion an den Rat vom 29.10.2012 „Mit der Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus noch im Jahr 2013 beginnen“ sind mit dieser Beschlussvorlage erledigt/umgesetzt. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Funktionsplan (Raumprogramm) zur Verlagerung - Anlage 1 - Maßnahmeplan zur Verlagerung - Anlage 2 - Gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU Ratsfraktion zum Haushalt 2012 - Anlage 3 - Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 26.04.2012 - Anlage 4 - Gemeinsamer Antrag der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 22.10.2012 - Anlage 5 - Antrag der SPD-Ratsfraktion an den Rat vom 29.10.2012 - Anlage 6 -
Anlage 1 V 0880 2012
92 Zeichen
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Anlage V 0880 2 - 6
4579 Zeichen
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Anlage 4 zur Beschlussvorlage V/0880/2012
Ag an den Rainr. AR
Antrag
25.04.2012
Realistische. Ersatzlösung für. den SC Westfalia auf den Weg
"bringen. - ‘Verlagerung der Spört- und Vereinsflächen auf die
Bediikesperianlene Kinderhaus prüfen
Der Rat der Städt Münster möge beschließen:
T, Die Verwallung wird beäuftragt,. unverzüglich. die ‚notwendigen . Arbeiten
aufzunshmen, um. die Möglichkeit. einar Verlegürig des. SC Westfalia
Kinderhaüs: {einschließlich . der ‘erforderlichen Hnchbauten). auf die
Bezirkssportanl äge Kinderhaus zu prüfen,
2; Diese Pfüfung söllin nger Abstimmung mit-dem Verein erfölgen, _
3. Die möglichen Kosten ind welleren Konsequenzen sind zu ermitleln‘ und die
in dieser: Phase planungsrechtlich ‚notwendigen "Schritte sollen ein et
Werden; Über des Ergehnis Inlormiert.die Verwaltung zeitnah die Reisgremien
und.die BV-Nord.
ungen für: die
sporianlage
Kurt Pölling:
Friedheln Scharle
Aansı Schutze, Winizler
_ A-M looA2] 2041
Siadt Münster
22. 0KT. 2012
BVerw. Nord
(Anlage 5 zur Beschlussvorlage /0880/2012
SPD-Fraktion
in der BV Münster Nord
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
_DIELINKE.
in der Bezirksvertretung Münster-Nord
22. Okt.. 2012
Mit der Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus noch im Jahr 2013 beginnen
Die BV möge beschließen:
!
Die Verwaltung stelit sicher, dass noch im Frühjahr 2013 mit den notwendigen Arbeiten zur .
Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus auf die Bezirkssportanlage in enger Abstimmung
mit. dem Verein begonnen wird.
Begründung:
: Auf die in.der Vergangenheit mehrfach in Anträgen dargestellten Fakten zu Notwendigkeit
einer zügigen Verlagerung des Vereins wird hier verzichtet, zumal sie auch der Verwaltung
hinreichend bekannt sind.
Nach Auskunft der Verwaltung sind die für einen Beginn der Arbeit notwendigen Gelder im .
Entwurf des Haushaltsplanes 2013 enthalten. Die zusätzlich erforderlichen Mittel sind im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 ff. in den Haushalt einzustellen.
Bloch Frese Möller Stuttmann Siewering
und Fraktion und Fraktion und Fraktion und Fraktion
Anlage 6 zur Beschlussvorlage \V/0880/2012
: Antrag an den Rat Nr. A-R/0045/2012
SPD-Fraktion
Rat der Stadt Münster
Ratsantrag
Münzstr. 15
i . ö 48143 Münster
29.10.2012 Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
ak@musnsier.de
www.spd-muenster.de
Mit der Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus noch im Jahr 2013 beginnen
Der Rat möge beschließen:
Die'Verwaltung stellt sicher, dass noch im Frühjahr 2013 mit den notwendigen
Arbeiten zur Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus auf die Bezirkssportanlage in
enger Abstimmung mit dem Verein begonnen wird.
Begründung:
- Auf die in der Vergangenheit mehrfach in Anträgen dargestellten Fakten zu
Notwendigkeit einer zügigen Verlagerung des Vereins wird hier verzichtet, zumal sie
auch der Verwaltung hinreichend bekannt sind.
Nach Auskunft der Verwaltung sind die für einen Beginn der Arbeit notwendigen
Gelder im Entwurf des Haushaltspianes 2013 enthalten. Die zusätzlich erforderlichen
Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 ff. in den Haushalt
einzustellen. . -
Holger Wigger Dr. Michael Jung Kurt Pölling
Anne Hakenes Malhias Kersting Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Marianne Koch Anne Schule Wintzler
Thomas Fastermann Thorsten Kornblum Petra Seyfferthn
Philipp Gabriel . Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson
Beanka Ganser Doris Lammert Maria Winkel
Ralf Hubert Robert von Olberg
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Kanalstraße
- Wangeroogeweg
- Große Wiese
- Münzstraße 15i
- Kinderhaus 1920e
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0880/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37