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V/0135/2021

Auslastung und Ausbau der münsteraner Kläranlagen:

Vorlagen 30.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 23

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1904 Zeichen

Anlage A zur V/0135/2021 
Kurzüberblick 
Die Kläranlage Hiltrup soll zu einer zentralen Kläranlage in Münsters Süden erweitert werden. 
Dazu sind die bestehenden Kläranlagen Am Loddenbach und Hiltrup stillzulegen. Das Kanalnetz 
inklusive der Pumpwerke ist entsprechend anzupassen und zu ergänzen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
 Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 
 Schaffung erforderlicher Behandlungskapazität auf Grund Bevölkerungswachstum 
 Rechtssicherer Anlagenbetrieb (Einhaltung von Überwachungswerten) 
 Gewässerschutz (Elimination anthropogener Spurenstoffe, Mikroplastik) 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 190 Mio. € für die Erweite-
rung der Kläranlage Hiltrup und ca. 60 Mio. für die Änderungen im Kanalnetz zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

12046 Zeichen

V/0135/2021 
V/0135/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Auslastung und Ausbau der münsteraner Kläranlagen: 
Beschluss zur Planung des Ausbaus der Kläranlage Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Einbringung 
   27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
I.1 Der Rat beauftragt  die Verwaltung, die bestehenden Kläranlagen Am Loddenbach und Geist 
aufzugeben und an die Kläranlage Hiltrup anzuschließen. Der erforderliche Ausbau der Kläran-
lage Hiltrup ist inklusive einer 4. Reinigungsstufe zu planen. Die Entwurfsplanung ist dem Rat 
zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
I.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Zentralisierung der Abwasserreinigung im Süden 
der Stadt gemäß des Beschlusspunktes 1. erforderlichen Abwassertransportleitungen und 
Pumpwerke zu planen und den Bau vorzubereiten. 
 
I.3 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe der Ingenieurleistungen gemäß der Beschluss-
punkte 1. und 2. vorzubereiten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Planungskosten in Höhe von 14 Mio. € ent-
stehen. Für die Planung (Leistungsphasen 1 bis 4) des Ausbaus der Kläranlage Hiltrup werden vo-
raussichtlich Kosten in Höhe von ca. 10 Mio. € sowie für die Grundlagenermittlung und die vorberei-
tenden Ingenieurleistungen zur Herstellung der Abwassertransportleitungen voraussichtlich Kosten 
in Höhe von 4,0 Mio. € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die Maßnahme wird zu 100% 
aus der Abwassergebühr refinanziert. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
19.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0135/2021 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaß-
nahme 
4259 Kläranlage Süd inkl. Druckrohrlei-
tungen 
   
Auszahlungen   2022 
2023 
2024 
2.500.000 
6.000.000 
5.500.000 
Ingenieurauftrag 
Planung Leis-
tungsphasen 1-4 
 
Summe Auszah-
lungen 
   14.000.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe teilweise veranschlagt. Die zur Finanzierung zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen für 
die Haushaltsjahre 2022 – 2024 werden zum Haushaltsplanentwurf 2022 angemeldet. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Zentralisierung der Abwasserreinigung durch den Ausbau der Klära nlage Hiltrup und die damit 
verbundenen Aufhebungen der Einleitungen der Kläranlagen Am Loddenbach und Geist sind zentrale 
Elemente in der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Münster. 
Diese Maßnahmen werden unter den Maßnahmenarten A8 „Kommunale Kläranlagen“ lfd. Nr.: 9.1.2 
und A14 „Wegfall einer punktuellen Einleitung“ lfd. Nr.: 2.1.120 und 4.1.52 geführt. 
 
Mit der Vorlage V/0923/2017 hat der Rat die Erfordernisse zur Ertüchtigung der Kläranlagen auf 
Grund der Ausbaugröße und Auslastung sowie neuer Anforderungen an die Abwasserbehandlung zur 
Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde d ie Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Abwasser - und 
Schlammbehandlung zu erarbeiten. Das Schlammkonzept wurde mit den Vorlagen V/1123/2018, 
V/1123/2018/2 und V/0001/2019 bereits beschlossen. 
 
Bei der Erarbeitung des Abwasserbehandlungskonzeptes waren i m Wesentlichen folgende Randbe-
dingungen zu beachten und deren Auswirkungen zu prüfen: 
 
1. Kläranlagen werden in ihrer Grundkonzeption mit einem Planungshorizont von mehreren Jahr-
zehnten errichtet. Der Planungshorizont für die bestehenden Kläranlagen Am Lodden bach (der-
zeit genehmigt für 45.000 Einwohnerwerte (EW), Hiltrup (derzeit genehmigt für 30.000 EW) und 
Geist (derzeit genehmigt für 18.000 EW) , die Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre errichtet wur-
den, ist damit erreicht. Eine Anpassung der Kläranlagen an u . a. das prognostizierte Bevölke-
rungswachstum und zu erwartende neue Reinigungsanforderungen wäre in der bestehenden 
Grundstruktur sehr aufwendig.  
 
2. Die Kläranlagen sind auf Grund der Nutzungsdauer in vielen Bereichen zusätzlich zu den Proble-
men bzgl. der Grundkonzeption sanierungsbedürftig. Insbesondere betroffen sind hier maschinen- 
und elektrotechnische Einrichtungen; betroffen sind jedoch auch zunehmend Betonbauwerke. 
 
3. Die Überwachungswerte wurden in den vergangenen Jahren bereits gesenkt ; mit weiteren Ver-
schärfungen für die bestehenden Kläranlagen ist zu rechnen . Eine Verschärfung der Parameter 
CSB und N führt gleichzeitig zu einer Verringerung der Behandlungskapazität.

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V/0135/2021 
4. Es sind auf Grund der wachsenden Stadt weitere Abwasserbehandlungskapazitäten zu s chaffen 
(siehe auch Vorlage V/0923/2017). Gleichzeitig sind hier Reserven vorzusehen, um auch bei Ein-
treten der Maximalprognosen über ausreichend Behandlungskapazität zu verfügen.  Externe Gut-
achten haben ergeben, dass an den bestehenden drei Standorten mit  vertretbarem Aufwand nur 
noch geringe Kapazitätserhöhungen realisiert werden können. Diese Kapazitätserhöhungen wür-
den z. B. im Fall der Kläranlage Am Loddenbach nach Einschätzung der Verwaltung voraussicht-
lich maximal den Bevölkerungszuwachs bis 2025 abdecken. 
 
5. Die Implementierung zukünftig zusätzlich erforderlicher Verfahrensstufen wie z. B. der 4. Reini-
gungsstufe zur Elimination anthropogener Spurenstoffe, der Desinfektion zur Entfernung multire-
sistenter Keime oder der weitergehenden Elimination von Mik roplastik ist zu berücksichtigen. Al-
lein aus dem Blickwinkel der Investitionskosten für eine 4. Reinigungsstufe ist es günstiger, eine 
größere Anlage an einem Standort zu errichten anstatt drei kleinere Anlagen an drei Standorten. 
Gleiches gilt auch für die Kosten für Betrieb und Unterhaltung.  
 
Zusammenfassend ergibt die Prüfung der genannten Randbedingungen, dass die beiden Kläranlagen 
Am Loddenbach und Geist aufzugeben sind und eine Erweiterung der Kläranlage Hiltrup zu erfolgen 
hat. Bei der Entscheidung spielt die Standortfrage eine zentrale Rolle. Es wurden verschiedene Opti-
onen mit folgenden Ergebnissen geprüft: 
 
1. Der Standort der Kläranlage Geist eignet sich nicht als Standort für eine neue zentrale Kläranlage. 
Neben der fehlenden Größe der Liegenschaf t ist hier entscheidend, dass der zur Verfügung ste-
hende Vorfluter nicht leistungsfähig genug wäre.  
2. Die potentiellen Erweiterungsflächen an der Kläranlage Am Loddenbach liegen teilweise im Über-
schwemmungsgebiet der Werse; ein Neubau scheidet an diesem Standort somit aus.  
3. Der Standort der bestehenden Kläranlage Hiltrup erfüllt nach derzeitiger Ersteinschätzung auch 
unter Beteiligung der Genehmigungsbehörden die Voraussetzungen für den erforderlichen Aus-
bau. Offene Fragen zur Genehmigungsfähigkeit bestehen hier jedoch noch z. B. bzgl. des be-
schränkten Platzangebotes, des Immissionsschutzes und der Einleitungsfähigkeit ins Gewässer.  
4. Die Option eines gänzlich neuen Standortes für eine große Kläranlage im Süden Münsters wurde 
nur sehr grob geprüft. Neben viele n zu prüfenden Faktoren und bereits absehbaren Hemmnissen 
wäre von einem zusätzlichen Zeitaufwand für eine Standortsuche und Genehmigung von ca. 5 bis 
8 Jahren auszugehen.  
5. Das Abwasser aus dem Einzugsgebiet der Kläranlage „Geist“ kann zukünftig entwed er nach Nor-
den in das Netz zur Hauptkläranlage oder nach Süden in das Netz der ausgebauten Kläranlage 
Hiltrup gefördert werden. Über diese Varianten muss im weiteren Planungsprozess anhand der 
Kläranlagenauslastungen und der Trassenführung der Abwassertranspor tleitungen entschieden 
werden. 
 
Zur weiteren Prüfung der Genehmigungsfähigkeit wurde ein Gutachten zur Möglichkeit der Einleitung 
des gereinigten Abwassers aus der ausgebauten Kläranlage Hiltrup in den Emmerbach beauftragt. 
Entscheidend kann hierbei sein, ob der Emmerbach als aufnehmendes Gewässer die Anforderungen 
der WRRL zukünftig erfüllt. Weitere Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit befinden sich in 
der Prüfung. Ebenfalls beauftragt ist eine Studie, in der die verschiedenen technischen Alternative n 
zum Ausbau der Kläranlage Hiltrup dargelegt werden sollen. Die Studie soll gleichzeitig  die Grundla-
ge für das Vergabeverfahren zur Vergabe des Planungsauftrages bilden.  
 
Die erweiterte Kläranlage Hiltrup soll über die erforderliche Kapazität verfügen, u m den Bevölke-
rungszuwachs der nächsten Jahrzehnte abzufangen. Die abschließende Ausbaugröße wird sich im 
weiteren Planungsverlauf ergeben. Insofern sind die zum jetzigen Zeitpunkt geschätzten Investitions-
kosten in Höhe von 190 Mio. € vorläufig und mit Unsicherheiten behaftet. 
 
Mit der Zentralisierung der Abwasserreinigung im Süden muss das Abwasser der Kläranlagenstand-
orte Am Loddenbach und Geist über Pumpwerke und Druckrohrleitungen transportiert werden. Die 
Neutrassierung der Transportdruckrohrleitungen b ietet auch die Möglichkeit zur Schaffung einer ein-
deutigen Netzstruktur, in dem das Trennsystem vom Mischsystem abgekoppelt wird. Hierdurch kann

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V/0135/2021 
die Regenwasserbehandlung im Netz sowohl technisch als auch wirtschaftlich erheblich verbessert 
werden. Darüber hinaus können auch betriebliche Optimierungen hergestellt werden, indem die bei-
den Kläranlagen durch diese Druckrohleitungen verbunden werden und im Bedarfsfall wechselseitig 
beaufschlagt werden können. Im Netz werden durch den Neubau der Zuleitungssträng e und den da-
mit möglichen Einbau von geeigneten technischen Vorkehrungen Betriebsprobleme wie Korrosion 
und Geruchsbildung reduziert. Der mit dem Neubau der Kläranlagen bedingte Druckrohrleitungsbau 
ersetzt auch zum Teil die bauliche notwendige Erneuerung von Druckrohleitungen im Einzugsbereich 
der Kläranlage Am Loddenbach und die bauliche Erneuerung von Pumpwerken. 
 
Parallel zu der Kläranlagenplanung sind die Planungen und die Vorbereitungen für den Bau der 
Druckrohrleitungen und Pumpwerke durchzuführen. D iese Planungen können in mehreren Abschnit-
ten parallel beauftragt und durchgeführt werden, wobei die Konzepte kurzfristig erarbeitet werden 
müssen, um mögliche Trassen - und Ausbaukollisionen mit anderen Projekten (Ausbau Albersloher 
Weg, Velorouten, Wohnbauprogramm) planerisch und bautechnisch zu vermeiden. 
 
Vorgelagert zur Objektplanung müssen Messdaten erhoben und ausgewertet werden, um eine zielge-
richtete Planungsgrundlage und eine effiziente Betriebsweise zu schaffen. 
 
Für den Bau der Druckrohrleitungen  einschließlich Neu- und Umbau der Pumpwerke und des Rück-
baus werden Kosten in Höhe von rund 60 Mio. € ge schätzt. Diese Maßnahmen machen die erforder-
lichen baulichen Sanierungen der Druckrohrleitungen im Einzugsgebiet der Kläranlage „Am Lodden-
bach“ in Höhe von rund 10 Mio. € und die baulichen Sanierungen einiger Pumpwerke mit geschätzten 
Kosten von rund 1,5 Mio. € entbehrlich. 
 
Die Kosten für die Grundlagenermittlung (einschl. Messdaten) und der vorbereitenden Ingenieurleis-
tungen werden in Summe auf etwa 4 Mio. € geschätzt.  
 
Die Auswahl der Ingenieurbüros erfolgt über Teilnahmewettbewerbe nach den entsprechenden 
Vergabeverfahren gem. VgV. Diese Teilnahmewettbewerbe werden insbesondere auf Grund der 
komplexen vergaberechtlichen Vorgaben durch externe Büros begleitet.  
Die erforderlichen Entscheidungen wird die Verwaltung in den politischen Gremien einholen. 
 
Zur Umsetzung dieser umfangreichen und anspruchsvollen Planungen zum Beschlusspunkt 2 sind 
zunächst zwei zusätzliche Stellen erforderlich. Die detaillier te Begründung und Beschreibung dieser 
Stellenanforderung ist in der Vorlage zur 7. Fortschreibung des ABKs (1031/2020) aufgeführt. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (5)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Albersloher Weg
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0135/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2021
Erstellt
04.02.2021 10:20