V/0135/2021
Auslastung und Ausbau der münsteraner Kläranlagen:
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Anlage A
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Anlage A zur V/0135/2021 Kurzüberblick Die Kläranlage Hiltrup soll zu einer zentralen Kläranlage in Münsters Süden erweitert werden. Dazu sind die bestehenden Kläranlagen Am Loddenbach und Hiltrup stillzulegen. Das Kanalnetz inklusive der Pumpwerke ist entsprechend anzupassen und zu ergänzen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes Schaffung erforderlicher Behandlungskapazität auf Grund Bevölkerungswachstum Rechtssicherer Anlagenbetrieb (Einhaltung von Überwachungswerten) Gewässerschutz (Elimination anthropogener Spurenstoffe, Mikroplastik) Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 190 Mio. € für die Erweite- rung der Kläranlage Hiltrup und ca. 60 Mio. für die Änderungen im Kanalnetz zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beschlussvorlage
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V/0135/2021 V/0135/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Auslastung und Ausbau der münsteraner Kläranlagen: Beschluss zur Planung des Ausbaus der Kläranlage Hiltrup Beratungsfolge 11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Einbringung 27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: I.1 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die bestehenden Kläranlagen Am Loddenbach und Geist aufzugeben und an die Kläranlage Hiltrup anzuschließen. Der erforderliche Ausbau der Kläran- lage Hiltrup ist inklusive einer 4. Reinigungsstufe zu planen. Die Entwurfsplanung ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. I.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Zentralisierung der Abwasserreinigung im Süden der Stadt gemäß des Beschlusspunktes 1. erforderlichen Abwassertransportleitungen und Pumpwerke zu planen und den Bau vorzubereiten. I.3 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe der Ingenieurleistungen gemäß der Beschluss- punkte 1. und 2. vorzubereiten. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Planungskosten in Höhe von 14 Mio. € ent- stehen. Für die Planung (Leistungsphasen 1 bis 4) des Ausbaus der Kläranlage Hiltrup werden vo- raussichtlich Kosten in Höhe von ca. 10 Mio. € sowie für die Grundlagenermittlung und die vorberei- tenden Ingenieurleistungen zur Herstellung der Abwassertransportleitungen voraussichtlich Kosten in Höhe von 4,0 Mio. € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die Maßnahme wird zu 100% aus der Abwassergebühr refinanziert. Amt für Mobilität und Tiefbau 19.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0135/2021 Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaß- nahme 4259 Kläranlage Süd inkl. Druckrohrlei- tungen Auszahlungen 2022 2023 2024 2.500.000 6.000.000 5.500.000 Ingenieurauftrag Planung Leis- tungsphasen 1-4 Summe Auszah- lungen 14.000.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro- duktgruppe teilweise veranschlagt. Die zur Finanzierung zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen für die Haushaltsjahre 2022 – 2024 werden zum Haushaltsplanentwurf 2022 angemeldet. Begründung: Die Zentralisierung der Abwasserreinigung durch den Ausbau der Klära nlage Hiltrup und die damit verbundenen Aufhebungen der Einleitungen der Kläranlagen Am Loddenbach und Geist sind zentrale Elemente in der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Münster. Diese Maßnahmen werden unter den Maßnahmenarten A8 „Kommunale Kläranlagen“ lfd. Nr.: 9.1.2 und A14 „Wegfall einer punktuellen Einleitung“ lfd. Nr.: 2.1.120 und 4.1.52 geführt. Mit der Vorlage V/0923/2017 hat der Rat die Erfordernisse zur Ertüchtigung der Kläranlagen auf Grund der Ausbaugröße und Auslastung sowie neuer Anforderungen an die Abwasserbehandlung zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde d ie Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Abwasser - und Schlammbehandlung zu erarbeiten. Das Schlammkonzept wurde mit den Vorlagen V/1123/2018, V/1123/2018/2 und V/0001/2019 bereits beschlossen. Bei der Erarbeitung des Abwasserbehandlungskonzeptes waren i m Wesentlichen folgende Randbe- dingungen zu beachten und deren Auswirkungen zu prüfen: 1. Kläranlagen werden in ihrer Grundkonzeption mit einem Planungshorizont von mehreren Jahr- zehnten errichtet. Der Planungshorizont für die bestehenden Kläranlagen Am Lodden bach (der- zeit genehmigt für 45.000 Einwohnerwerte (EW), Hiltrup (derzeit genehmigt für 30.000 EW) und Geist (derzeit genehmigt für 18.000 EW) , die Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre errichtet wur- den, ist damit erreicht. Eine Anpassung der Kläranlagen an u . a. das prognostizierte Bevölke- rungswachstum und zu erwartende neue Reinigungsanforderungen wäre in der bestehenden Grundstruktur sehr aufwendig. 2. Die Kläranlagen sind auf Grund der Nutzungsdauer in vielen Bereichen zusätzlich zu den Proble- men bzgl. der Grundkonzeption sanierungsbedürftig. Insbesondere betroffen sind hier maschinen- und elektrotechnische Einrichtungen; betroffen sind jedoch auch zunehmend Betonbauwerke. 3. Die Überwachungswerte wurden in den vergangenen Jahren bereits gesenkt ; mit weiteren Ver- schärfungen für die bestehenden Kläranlagen ist zu rechnen . Eine Verschärfung der Parameter CSB und N führt gleichzeitig zu einer Verringerung der Behandlungskapazität. - 3 - V/0135/2021 4. Es sind auf Grund der wachsenden Stadt weitere Abwasserbehandlungskapazitäten zu s chaffen (siehe auch Vorlage V/0923/2017). Gleichzeitig sind hier Reserven vorzusehen, um auch bei Ein- treten der Maximalprognosen über ausreichend Behandlungskapazität zu verfügen. Externe Gut- achten haben ergeben, dass an den bestehenden drei Standorten mit vertretbarem Aufwand nur noch geringe Kapazitätserhöhungen realisiert werden können. Diese Kapazitätserhöhungen wür- den z. B. im Fall der Kläranlage Am Loddenbach nach Einschätzung der Verwaltung voraussicht- lich maximal den Bevölkerungszuwachs bis 2025 abdecken. 5. Die Implementierung zukünftig zusätzlich erforderlicher Verfahrensstufen wie z. B. der 4. Reini- gungsstufe zur Elimination anthropogener Spurenstoffe, der Desinfektion zur Entfernung multire- sistenter Keime oder der weitergehenden Elimination von Mik roplastik ist zu berücksichtigen. Al- lein aus dem Blickwinkel der Investitionskosten für eine 4. Reinigungsstufe ist es günstiger, eine größere Anlage an einem Standort zu errichten anstatt drei kleinere Anlagen an drei Standorten. Gleiches gilt auch für die Kosten für Betrieb und Unterhaltung. Zusammenfassend ergibt die Prüfung der genannten Randbedingungen, dass die beiden Kläranlagen Am Loddenbach und Geist aufzugeben sind und eine Erweiterung der Kläranlage Hiltrup zu erfolgen hat. Bei der Entscheidung spielt die Standortfrage eine zentrale Rolle. Es wurden verschiedene Opti- onen mit folgenden Ergebnissen geprüft: 1. Der Standort der Kläranlage Geist eignet sich nicht als Standort für eine neue zentrale Kläranlage. Neben der fehlenden Größe der Liegenschaf t ist hier entscheidend, dass der zur Verfügung ste- hende Vorfluter nicht leistungsfähig genug wäre. 2. Die potentiellen Erweiterungsflächen an der Kläranlage Am Loddenbach liegen teilweise im Über- schwemmungsgebiet der Werse; ein Neubau scheidet an diesem Standort somit aus. 3. Der Standort der bestehenden Kläranlage Hiltrup erfüllt nach derzeitiger Ersteinschätzung auch unter Beteiligung der Genehmigungsbehörden die Voraussetzungen für den erforderlichen Aus- bau. Offene Fragen zur Genehmigungsfähigkeit bestehen hier jedoch noch z. B. bzgl. des be- schränkten Platzangebotes, des Immissionsschutzes und der Einleitungsfähigkeit ins Gewässer. 4. Die Option eines gänzlich neuen Standortes für eine große Kläranlage im Süden Münsters wurde nur sehr grob geprüft. Neben viele n zu prüfenden Faktoren und bereits absehbaren Hemmnissen wäre von einem zusätzlichen Zeitaufwand für eine Standortsuche und Genehmigung von ca. 5 bis 8 Jahren auszugehen. 5. Das Abwasser aus dem Einzugsgebiet der Kläranlage „Geist“ kann zukünftig entwed er nach Nor- den in das Netz zur Hauptkläranlage oder nach Süden in das Netz der ausgebauten Kläranlage Hiltrup gefördert werden. Über diese Varianten muss im weiteren Planungsprozess anhand der Kläranlagenauslastungen und der Trassenführung der Abwassertranspor tleitungen entschieden werden. Zur weiteren Prüfung der Genehmigungsfähigkeit wurde ein Gutachten zur Möglichkeit der Einleitung des gereinigten Abwassers aus der ausgebauten Kläranlage Hiltrup in den Emmerbach beauftragt. Entscheidend kann hierbei sein, ob der Emmerbach als aufnehmendes Gewässer die Anforderungen der WRRL zukünftig erfüllt. Weitere Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit befinden sich in der Prüfung. Ebenfalls beauftragt ist eine Studie, in der die verschiedenen technischen Alternative n zum Ausbau der Kläranlage Hiltrup dargelegt werden sollen. Die Studie soll gleichzeitig die Grundla- ge für das Vergabeverfahren zur Vergabe des Planungsauftrages bilden. Die erweiterte Kläranlage Hiltrup soll über die erforderliche Kapazität verfügen, u m den Bevölke- rungszuwachs der nächsten Jahrzehnte abzufangen. Die abschließende Ausbaugröße wird sich im weiteren Planungsverlauf ergeben. Insofern sind die zum jetzigen Zeitpunkt geschätzten Investitions- kosten in Höhe von 190 Mio. € vorläufig und mit Unsicherheiten behaftet. Mit der Zentralisierung der Abwasserreinigung im Süden muss das Abwasser der Kläranlagenstand- orte Am Loddenbach und Geist über Pumpwerke und Druckrohrleitungen transportiert werden. Die Neutrassierung der Transportdruckrohrleitungen b ietet auch die Möglichkeit zur Schaffung einer ein- deutigen Netzstruktur, in dem das Trennsystem vom Mischsystem abgekoppelt wird. Hierdurch kann - 4 - V/0135/2021 die Regenwasserbehandlung im Netz sowohl technisch als auch wirtschaftlich erheblich verbessert werden. Darüber hinaus können auch betriebliche Optimierungen hergestellt werden, indem die bei- den Kläranlagen durch diese Druckrohleitungen verbunden werden und im Bedarfsfall wechselseitig beaufschlagt werden können. Im Netz werden durch den Neubau der Zuleitungssträng e und den da- mit möglichen Einbau von geeigneten technischen Vorkehrungen Betriebsprobleme wie Korrosion und Geruchsbildung reduziert. Der mit dem Neubau der Kläranlagen bedingte Druckrohrleitungsbau ersetzt auch zum Teil die bauliche notwendige Erneuerung von Druckrohleitungen im Einzugsbereich der Kläranlage Am Loddenbach und die bauliche Erneuerung von Pumpwerken. Parallel zu der Kläranlagenplanung sind die Planungen und die Vorbereitungen für den Bau der Druckrohrleitungen und Pumpwerke durchzuführen. D iese Planungen können in mehreren Abschnit- ten parallel beauftragt und durchgeführt werden, wobei die Konzepte kurzfristig erarbeitet werden müssen, um mögliche Trassen - und Ausbaukollisionen mit anderen Projekten (Ausbau Albersloher Weg, Velorouten, Wohnbauprogramm) planerisch und bautechnisch zu vermeiden. Vorgelagert zur Objektplanung müssen Messdaten erhoben und ausgewertet werden, um eine zielge- richtete Planungsgrundlage und eine effiziente Betriebsweise zu schaffen. Für den Bau der Druckrohrleitungen einschließlich Neu- und Umbau der Pumpwerke und des Rück- baus werden Kosten in Höhe von rund 60 Mio. € ge schätzt. Diese Maßnahmen machen die erforder- lichen baulichen Sanierungen der Druckrohrleitungen im Einzugsgebiet der Kläranlage „Am Lodden- bach“ in Höhe von rund 10 Mio. € und die baulichen Sanierungen einiger Pumpwerke mit geschätzten Kosten von rund 1,5 Mio. € entbehrlich. Die Kosten für die Grundlagenermittlung (einschl. Messdaten) und der vorbereitenden Ingenieurleis- tungen werden in Summe auf etwa 4 Mio. € geschätzt. Die Auswahl der Ingenieurbüros erfolgt über Teilnahmewettbewerbe nach den entsprechenden Vergabeverfahren gem. VgV. Diese Teilnahmewettbewerbe werden insbesondere auf Grund der komplexen vergaberechtlichen Vorgaben durch externe Büros begleitet. Die erforderlichen Entscheidungen wird die Verwaltung in den politischen Gremien einholen. Zur Umsetzung dieser umfangreichen und anspruchsvollen Planungen zum Beschlusspunkt 2 sind zunächst zwei zusätzliche Stellen erforderlich. Die detaillier te Begründung und Beschreibung dieser Stellenanforderung ist in der Vorlage zur 7. Fortschreibung des ABKs (1031/2020) aufgeführt. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Albersloher Weg
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0135/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2021
- Erstellt
- 04.02.2021 10:20