V/0751/2021
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Anlage: Wirtschaftsplan 2022 der AWM
53661 Zeichen
1 Wirtschaftsplan 2022
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsplan 2022
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1.
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2022 der Abfallw irt-
schaftsbetriebe Münster
2
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM 5
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 8
4. Erfolgsplan 2022 (Gesamt- und Einzelplan) der AW M
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2022
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan
13
14
20
5. Vermögensplan 2022
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan
21
23
27
6. Stellenübersicht 2022 28
Impressum
2 Wirtschaftsplan 2022
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2022 der AWM
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2022 ist die Eigenbetriebsverord-
nung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004.
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2022 zu erbringenden Dienst-
leistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar.
Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus de m Erfolgsplan, dem Vermögensplan und
der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Unterneh-
mensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der AWM dargestellt.
Der
Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen
des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2020
und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und Trends des lau-
fenden Wirtschaftsjahres 2021.
Der Erfolgsplan 2022 zeigt neben den Wirtschaftspl anansätzen 2022 und 2021 auch das
Rechnungsergebnis 2020.
Der
Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und Aus-
gaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Verpflichtungser-
mächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel.
Die
Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte und Beamtinnen, die bei dem
Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stel-
lenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der
im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten Stellen anzugeben.
3 Wirtschaftsplan 2022
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt:
Erträge
Umsatzerlöse 64.158.000 €
Sonstige betriebliche Erträge 1.389.000 €
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 61.000 €
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 1.815.000 €
67.423.000 €
Aufwendungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.599.000 €
Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.459.000 €
Löhne und Gehälter 20.139.000 €
Soziale Abgaben 5.991.000 €
Abschreibungen abzüglich der Erträge 8.160.000 €
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen
der öffentlichen Hand
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.610.000 €
Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.166.000 €
Sonstige Steuern 125.000 €
63.249.000 €
Jahresüberschuss 4.174.000 €
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirt-
schaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterungen zum
Erfolgsplan).
4 Wirtschaftsplan 2022
Vermögensplan
Die Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar:
Ausgaben
Darlehenstilgungen 650.000 €
Investitionen
- Stadtreinigung 1.463.000 €
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 6.098.000 €
- Gemeinsame Anlagen 265.000 €
8.476.000 €
Deckungsmittel
Zuführungen zu Rückstellungen mit 270.000 €
langfristigem Charakter
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 8.160.000 €
der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Kredite 0 €
Jahresüberschuss 46.000 €
8.476.000 €
Münster, 15.12.2021
i. V. i. A.
gez. gez.
Peck Hasenkamp
Stadtrat Betriebsleiter
5 Wirtschaftsplan 2022
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM
Die AWM sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheit lichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirt-
schaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahme n der Daseinsvorsorge garantieren wir Ent-
sorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelde r erbringen die AWM in Verbindung mit ihren
Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken das gesamte
Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadtreinigung und Win-
terdienst - ab.
Die AWM sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behan-
deln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklusive der
Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung kommunaler
Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanag ement), DIN EN ISO 14001:2009 (Um-
weltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (Arbeitsschutzmanagement) zertifiziert.
Abfallw irtschaftsbetriebe Münster
RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster
BESCHÄFTIGTE: 408 Mitarbeiter-/innen
BETRIEBSLEITUNG: Patrick Hasenkamp
GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km 2 Stadtfläche
315.293 Einwohner
BETRIEBSBEREICHE:
Straßenreinigung
Winterdienst
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privat-
haushalte und gewerbliche Bereiche
Containerdienst
BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
11 Recyclinghöfe
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:
Behandlungsanlage für Restabfälle
Blockheizkraftwerk
Sickerwasserbehandlungsanlage
Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
Grünkompostierungsanlage
Zentraldeponie I und II
6 Wirtschaftsplan 2022
AWM 2030
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind in der DNA der AWM fest verankert und deshalb
seit ihrer Gründung Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maßnahmen. Seit
2010 messen die AWM über ein strategisches Manageme ntsystem (einer gemeinwohlorientierten
Balanced Scorecard) sowie über jährliche repräsenta tive Bürgerumfragen der Westfälischen Wil-
helms-Universität Münster („AWM-Barometer“) den Umsetzungsstand und Erfolg der auf die Unter-
nehmensvision ausgerichteten Maßnahmen.
Die Vision: Münster wird eine Hauptstadt der Abfallvermeidung
Im Jahr 2030 soll es in Münster keine Abfälle mehr geben, nur noch Wertstoffe, die dann stofflich
oder energetisch verwertet werden. Je besser die Abfälle getrennt sind und je hochwertiger sie sind,
desto besser gelingt das. Der Umwelt- und Ressource nschutz soll ebenso wie die regionale Wert-
schöpfung weiter gestärkt werden. Als Partner der B ürgerinnen und Bürger und starker regionaler
und überregionaler Netzwerkpartner schaffen die AWM gemeinsam Lebensqualität.
Die Vision im Wortlaut:
Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen Abfall mehr – nur noch Wertstoffe!
Unsere Mission: Wir machen Lebensqualität – und alle wirken mit!
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 2030 an. Unser Ziel: Die noch
verbleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe , die primär stofflich verwertet werden. Der Rest
wird effizient energetisch genutzt.
Die AWM sind: Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und Wertstoff-Manufaktur.
Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantw ortungsvoller Partner – durch vorbildliche
Abfallvermeidung , Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressourcenbewusstsein . Sie leis-
ten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit .
Die Mitarbeitenden der AWM sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch mehr
Umweltschutz , noch mehr Miteinander und regionale Wertschöpfung .
Herausforderungen wie Klimaschutz , Digitalisierung und die demographische Entwicklung wer-
den proaktiv und gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Bürgerinnen / Bürgern und den Netzwerk-
partnern gestaltet.
7 Wirtschaftsplan 2022
Balanced-Scorecard: Ausrichtung der 12 Handlungsfelder auf die Vision 2030
Mit der Entwicklung der Vision 2020 hatten die AWM 2010 ein neues strategisches Management-
system (gemeinwohlorientierte Balanced-Scorecard (BSC), s. Abb. 1) eingeführt. Die Struktur dieser
BSC – die vier Perspektiven Eigentümer/innen, Kunde n/Kundinnen, Prozesse und Mitarbeitende
und die drei Dimensionen wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich – bleibt auch für die Vision
2030 bestehen. Die zwölf Handlungsfelder, in denen Maßnahmen und Projekte zur Zielerreichung
verankert werden, richten die AWM aktuell entsprechend der Vision 2030 zukünftig neu aus.
8 Wirtschaftsplan 2022
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche „Stadt-
reinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben werden die all-
gemeinen und zentralen Betriebe benötigt.
Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbere iche gem. dem Leistungskatalog der AWM.
Leistungen Stadtsauberkeit
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-
ReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die
Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der
geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Allg. Straßenreinigung
Fahrbahnreinigung
Vollreinigung
Winterdienst
Winterdienst auf Fahrbahnen
Winterdienst auf Radwegen
Winterdienst auf Geh- und Überwegen
Sonderleistungen der Straßenreinigung
Außergewöhnliche Reinigung
Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ort slagen
Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobil ienmanagement und das Amt für
Schule und Weiterbildung
Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstal tungen
Reinigung von Gewerbeflächen
Reinigung von Depotcontainer-Standorten
Sonderleistungen im Winterdienst
Winterdienst an Bushaltestellen
Winterdienst vor städt. Grundstücken
Winterdienst auf Schulhöfen
9 Wirtschaftsplan 2022
Leistungen Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG).
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige
Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben vom KrWG
und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt-
schaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird
regelmäßig fortgeschrieben.
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen
11 Recyclinghöfe
Problemabfallzwischenlager
Entsorgungszentrum Münster (EZM)
Restmüllbeseitigung
Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern
Restmüll aus Unterflurcontainern
Restmüll aus Restmüllsäcken
Restmüll aus Sperrgutabfuhr
Restmüll aus Straßenpapierkörben
Restmüll von Recyclinghöfen
Gewerbeabfälle
Sonstige Abfälle
Bioabfallverwertung
Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen
Bioabfall aus Unterflurcontainern
Grünabfallverwertung
Grünabfall von Recyclinghöfen
Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)
Papierverwertung
Papier aus Papiertonnen (Gewerbe)
Papier aus Papiertonnen (Haushalt)
Papier aus Unterflurcontainern
Papier von Recyclinghöfen
Papier Duale Systeme
Papier aus Papiertonnen, Gewerbe
Papier aus Papiertonnen, Haushalte
Papier von Recyclinghöfen
Wertstoffverwertung (SNVP)
Wertstoffe aus 120-l- bis1.100 l-Wertstoffbehälter n
Wertstoffe aus Unterflurcontainern
Wertstoffe von Recyclinghöfen
10 Wirtschaftsplan 2022
Containerdienst
Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm
Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm
Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm
Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm
Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren)
Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren)
Entsorgung von Großveranstaltungen
Sonderleistungen Abfallabfuhr
Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben
Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter
Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut)
Behälterreinigung
Abfallsammlung in städtischen Parkanlagen/Grünfläc hen
Sonstige Sonderleistungen
Altholzverwertung
Holz von Recyclinghöfen
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott
Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen
Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuh r
Elektrogroßgeräte aus Haushalten
Verwertung von Altmetallen
Metalle von Recyclinghöfen
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen
Problemabfälle aus Haushalten
Verwertung sonstiger Abfälle
Altreifen von Recyclinghöfen
Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen
Aktenvernichtung
240-l- bis 660-l-Behälter
5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen
Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben
Annahme von Inertstoffen
Sickerwasserbehandlung für Dritte
Grünabfall Direktanlieferung EZM
Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM
Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM
Annahme von Bauschutt EZM
Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZ M
11 Wirtschaftsplan 2022
Papier Direktanlieferung EZM
Holz Direktanlieferung EZM
Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM
Sonstige Sonderleistungen
Werkstätten (externe Fahrzeuge)
Reparaturwerkstatt
Tankstelle
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)
Bereitschaftsdienst gem. StrWG
Bereitschaftsdienst gem. OBG
sonstiger Bereitschaftsdienst
Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftsberatung/Nachhaltigkeitspädagogik
Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungskon-
zepte
Erarbeitung und Umsetzung von nachhaltigkeitspädag ogischen Bildungskonzepten
Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfall wirtschaftlichen Schulung und Bera-
tung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Organisation und Betrieb des Nachhaltigkeitslernor tes Deponieerlebnispfad
Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatu ng und Kundenbetreuung
Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (ei nschließlich Wohnbaugesellschaften und
Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben
Beschwerdemanagement
Allgemeine und zentrale Leistungen
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtsauberkeit und der Abfall-
wirtschaft werden die internen Leistungen der AWM benötigt. Folgende interne Leistungen
werden erbracht:
Verwaltung
Betriebsleitung
Organisation und Betreuung des Betriebsausschusses
Wirtschaftsplanung, Controlling, Berichtswesen
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Finanz- und Rechnungswesen, Liquiditätsmanagement
Kostenrechnung und Gebührenkalkulation
Satzungen (Straßenreinigungs-, Abfall- und Gebühre nsatzungen incl. deren Umsetzung)
Rechts- und Vertragsangelegenheiten, Versicherunge n
Vergabeverfahren, Beschaffungs- und Lagerwesen
Personal (-verwaltung, -entwicklung, -recruiting) und Organisation (Geschäftsverteilung)
Gesundheitsmanagement und Changemanagement
Vermarktung von Recyclingprodukten und Wertstoffen
IT-Organisation
Digitalisierungsmanagement
Managementsysteme ISO 9001/14001/45001 und EfBV-Ze rtifikat
Risikomanagement
12 Wirtschaftsplan 2022
DNK-Erklärung
Koordination der Verbandsarbeit VKU, ASA, BGK, VHE
Ausbildung
Kfz-Mechatroniker/-in
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Industriekauffrau/-mann
Berufskraftfahrer/-in
Planung und Entwicklung
Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskon zeptes
Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erfor derlicher Behandlungs-, Verwertungs- und
Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a. Zwischenlager
Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldepo nie Münster II
Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvo rhaben im öffentlichen und privaten Be-
reich
Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle)
Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftli cher Anlagen
Organisation von Abfallabfuhr, Stadtsauberkeit und Winterdienst
Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik
Revier- und Tourenplanung
Disposition Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit
Betriebsdatenerfassung/Rapportierung
Betrieb
Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle
Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabf älle
Betrieb der Kompostierungsanlage
Betrieb der Papierumschlagshalle
Betrieb des Altholzumschlages
Betrieb der Zentraldeponie II.
Nachsorgebetrieb der Zentraldeponie I.
Betrieb der Sickerwasserbehandlungsanlage
Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwi schenlager
Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebs führung erfolgt durch Stadtwerke MS)
Organisation des Betriebes und Organisation der Ve rwertung der getrennt erfassten Wert-
stoffe und Problemabfälle
Personalplanung und Personalbetreuung
Abfallstatistik
Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungs zentrum)
Betrieb der Tankstellen und der Waschanlagen (Rösn erstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Photovoltaikanlagen
13 Wirtschaftsplan 2022
4. Erfolgsplan 2022 der AWM
Planansatz
2022
€
Planansatz
2021
€
Rechnungs-
ergebnis
2020
€
1. Umsatzerlöse
64.158.000
63.123.000
59.224.853
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen Erzeugnissen
0
0
317
3. Sonstige betriebliche Erträge 3.204.000 1.269.000 3.391.101
davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten
Gebührenüberschüsse
1.815.000
539.000
1.289.130
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens
DSD
0
0
0
5. Materialaufwendungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe
4.599.000
4.558.000
4.175.039
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.459.000 16.138.000 16.411.278
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter 20.139.000 19.182.000 18.543.314
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
5.991.000
5.764.000
5.259.965
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sach-
anlagen
8.160.000
7.991.000
7.571.796
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand
0
678.000
0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.610.000 6.252.000 4.674.642
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 61.000 62.000 67.095
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.166.000 1.338.000 1.239.619
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.299.000 3.909.000 4.807.713
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
14. Sonstige Steuern 125.000 125.000 56.983
15. Jahresergebnis 4.174.000 3.784.000 4.750.730
14 Wirtschaftsplan 2022
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2022
1. Umsatzerlöse 64.158 .000 €
Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen-
reinigung und der Abfallwirtschaft.
Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie fo lgt:
- Straßenreinigungsgebühren
5.543.000 €
- Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil
1.414.000 €
- Umsatzerlöse Winterdienst
2.000.000 €
- Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale
Systeme
51.914.000 €
- Umsatzerlöse Nebengeschäfte
3.287.000 €
1.1 Straßenreinigung
Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die vom
Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zugrunde.
Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 20 % der um-
lagefähigen Kosten der Straßenreinigung.
Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zug unsten ei-
ner rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Gebüh-
renkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haushaltsmit-
teln der Stadt getragen.
Die Gebühren der Straßenreinigung verbleiben auf V orjahres-
niveau (s. auch Vorlage Nr. V/0753/2021).
15 Wirtschaftsplan 2022
Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchentl iche Rei-
nigung je Frontmeter:
Gebührensatz
- Vollreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
6,06 €
5,40 €
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
3,00 €
2,64 €
1.2 Abfallwirtschaft
Die folgenden vom Rat der Stadt Münster zu beschließen-
den Abfallbeseitigungs-, Abfallverwertungs- und Deponiege-
bühren bilden die Grundlage der Umsatzerlöse aus der Ab-
fallwirtschaft. Die Gebühren basieren auf einem Gebühren-
modell bestehend aus einer haushaltsbezogenen Grundge-
bühr und einer Leistungsgebühr. Für 2022 bleiben die Ge-
bührensätze für die Restabfall- und Bioabfallabfuhr konstant
(s. im Einzelnen Vorlage V/0752/2021).
Die wesentlichen Gebührensätze betragen:
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und An neh-
men von Abfällen
nutzbarer
Rauminhalt
je Restmüllbehälter
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1
Abfallsatzung)
14-tägliche Abfuhr
je Biotonne
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2
Abfallsatzung)
wöchentliche Abfuhr
35 l 72,96 €/a 116,52 €/a
60 l 125,04 €/a 199,80 €/a
90 l 187,56 €/a 299,64 €/a
120 l 250,20 €/a 399,60 €/a
240 l 500,40 €/a 799,20 €/a
660 l 1.376,04 €/a
770 l 1.605,36 €/a
1,1 m³ 2.293,44 €/a
16 Wirtschaftsplan 2022
Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unveränder t
bei 230,00 €/t.
Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sin d die
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetri ebe
Münster (s. Vorlage V/0754/2021).
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fer-
tigen Erzeugnissen
Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der Ko m-
postbestände absehbar.
0 €
3. Sonstige betriebliche Erträge 3.204 .000 €
In Höhe von 1.815.000 € ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich
der Straßenreinigung und Abfallabfuhr dargestellt. An-
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zählen.
Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereitschafts-
dienst, Erträge der Werkstatt, Erträge aus dem Betrieb
der Photovoltaikanlage sowie Erträge aus Mieten und
Pachten.
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus
DSD-Überschüssen
Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten
Überschuss DSD. Für 2022 ist keine Entnahme geplant.
0 €
5. Materialaufwendungen
21.058.000 €
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den lau-
fenden Betrieb der Straßenreinigung und der Abfall-
wirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die Treib-
stoffverbräuche der Fahrzeuge.
4.599.000 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inans pruch-
nahme von Fremdleistungen für die Beseitigung und
Behandlung von Wertstoffen und Abfällen.
16.459.000 €
17 Wirtschaftsplan 2022
Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand f ür
die Entsorgung von Reststoffen aus der mechanischen
Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten für die Be-
seitigung wilder Müllablagerungen und die Entsorgung
von Problemabfällen.
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter
26.130 .000 €
20.139.000 €
Plan
2022
Plan
2021
Beamte 4,5 4,5
Arbeitnehmer 408,26 399,76
Auszubildende 17 17
429,76 421,26
(vgl. Stellenübersicht)
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersverso r-
gung und für Unterstützung
Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver -
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pensi-
onsrückstellungen zu nennen.
5.991 .00 0 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
angewendet.
8.160.000 €
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Die Investitionszuschüsse werden anteilig entsprec hend
der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensge-
genstände ertragswirksam aufgelöst.
0 €
18 Wirtschaftsplan 2022
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die In an-
spruchnahme städt. Ämter. Ebenfalls im Ansatz enthalten
sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsberatung ,
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen der
Kantine, Fernmelde- und Postgebühren, EDV-Leistungen
Dritter, Ingenieur- und Gutachteraufwendungen, Vers i-
cherungsleistungen sowie sämtliche Gebäudeaufwen-
dungen.
6.610.000 €
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträ ge aus
der Anlage liquider Mittel.
61.000 €
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen
Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung von Rückstellun -
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzinsungs-
betrag in Höhe von 1.125.000 € berücksichtigt. Der Rest
in Höhe von 41.000 € resultiert aus Darlehenszinsen.
1.166.000 €
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
4.299.000 €
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für das Wirtschaftsjahr 2022 werden keine Steuerau f-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.
0 €
14. Sonstige Steuern
Es handelt sich hier um die Umsatzsteuer auf den K WK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern.
125.000 €
19 Wirtschaftsplan 2022
15. Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt:
Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlich en ge-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in
der Gebührenbedarfsberechnung:
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebühre n-
kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten
und im Wirtschaftsplan auf Basis von Anschaffungs-
werten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unterschieds-
betrag von ca. 754.000 €.
- Die AWM berücksichtigen auch auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebührenkal-
kulation eine kalkulatorische Verzinsung des betriebs-
notwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein Unter -
schiedsbetrag von 2.856.000 €.
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden
in Höhe von 503.000 € prognostiziert.
- Die Summe der Zinserträge beträgt 61.000 €.
4.174.000 €
20 Wirtschaftsplan 2022
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2022 – 2026
der AWM
Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026
1 Umsatzerlöse 64.158.000,00 € 64.165.000,00 € 64.932.000,00 € 65.712 .000,00 € 67.253.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Gesamtleistung 64.158.000,00 € 64.165.000,00 € 64.932.000,00 € 65.712 .000,00 € 67.253.000,00 €
4 Materialaufwand 21.058.000,00 € 21.267.000,00 € 21.480.000,00 € 21.697 .000,00 € 21.920.000,00 €
5 Personalaufwand 26.130.000,00 € 26.522.000,00 € 26.920.000,00 € 27.324 .000,00 € 27.734.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 6.610.000,00 € 6.577.000,0 0 € 6.650.000,00 € 6.725.000,00 € 6.801.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 3.204.000,00 € 3.588.000,00 € 3.429.000,00 € 3.270.000 ,00 € 2.364.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 13.564.000,00 € 13.387.000,00 € 13.311.000,00 € 13.236.000,00 € 13.16 2.000,00 €
9 Abschreibungen 8.160.000,00 € 8.160.000,00 € 8.160.000,00 € 8.160.000 ,00 € 8.160.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 5.404.000,00 € 5.227.000,00 € 5.151.000,00 € 5.076.000 ,00 € 5.002.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) 1.105.000,00 € 1.105.000,00 € 1.105.000,00 € 1.105.000 ,00 € 1.105.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
14 Finanzergebnis 1.105.000,00 € 1.105.000,00 € 1.105.000,00 € 1.105.000 ,00 € 1.105.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 4.299.000,0 0 € 4.122.000,00 € 4.046.000,00 € 3.971.000,00 € 3.897. 000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 4.299.000,00 € 4.122.000,00 € 4.046.000,00 € 3.971.000 ,00 € 3.897.000,00 €
18 Steuern 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 € 125 .000,00 €
19 Jahresüberschuss 4.174.000,00 € 3.997.000,00 € 3.921.000,00 € 3.846.000 ,00 € 3.772.000,00 €
Verwendung Jahresergebnis:
Unterschied AfA Handelsrecht - AfA Gebührenrecht 754 .000,00 € 734.000,00 € 714.000,00 € 694.000,00 € 674.000,00 €
Kalkulatorische Verzinsung 2.856.000,00 € 2.699.000,00 € 2.643.000,00 € 2.588.000,00 € 2.534.000,00 €
Zinserträge 61.000,00 € 61.000,00 € 61.000,00 € 61.000,00 € 61.000,00 €
Erträge aus Nebengeschäften 503.000,00 € 503.000,00 € 503.000,00 € 503.000,00 € 503.000,00 €
4.174.000,00 € 3.997.000,00 € 3.921.000,00 € 3.846.000,00 € 3.772.000,00 €
21 Wirtschaftsplan 2022
5. Vermögensplan 2022 der AWM
Vermögensplan
2022
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2021
I. Einnahmen
8.476.000 €
14.896.000 €
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit
langfristigem Charakter
270.000 €
350.000 €
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus
der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen
Hand
8.160.000 €
7.313.000 €
3. Aufnahme von Krediten
0 €
3.449.000 €
4. Jahresüberschuss
46.000 €
3.784.000 €
II. Ausgaben
8.476.000 €
14.896.000 €
1. Darlehenstilgungen
650.000 €
650.000 €
2. Investitionen
7.826.000 €
14.246.000€
a) Stadtreinigung
1.463.000 €
3.364.000 €
a1) Straßenreinigung
480.000 €
2.340.000 €
a2) Winterdienst
945.000 €
986.000 €
a3) Sonstiges
38.000 €
38.000 €
b) Abfallwirtschaft 6.098 .000 € 10. 577 .000 €
b1) Abfallabfuhr 3.593.000 € 5.762.000 €
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 770.000 € 720.000 €
b1.2) Fahrzeuge 2.785.000 € 5.004.000 €
b1.3) Sonstiges 38.000 € 38.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestellen 0 € 0 €
22 Wirtschaftsplan 2022
Vermögensplan
2022
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2021
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 2.505.000 € 4.815.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
690.000 €
2.315.000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM
1.595.000 €
2.450.000 €
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaft-
lichen Anlagen
170.000 € 0 €
b2.4) Sonstiges 50.000 € 50.000 €
c) Gemeinsame Anlagen 26 5.000 € 305 .000 €
c1) Fahrzeuge 0 € 0 €
c2) Maschinen/Geräte 60.000 € 100.000 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 15.000 €
c4) Baumaßnahmen 0 € 0 €
c5) Sonstiges 190.000 € 190.000 €
23 Wirtschaftsplan 2022
Erläuterungen zum Vermögensplan 2022 (Investitionen)
a) Stadtreinigung 1.463.000 €
a1)
Straßenreinigung
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatz be-
schaffung von einer Kompaktkehrmaschine mit elekt-
rischem Antrieb benötigt.
480 .000 €
a2) Winterdienst
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von dre i
Streufahrzeugen mit Streutechnik und Schneeräum-
schildern sowie für zwei Radwegbetreuungsgeräte mit
Winterdienstausrüstung benötigt.
945 .000 €
a3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet
ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgü-
tern gem. § 6 Abs. 2 EStG.
38.000 €
b)
Abfallwirtschaft 6.098.000 €
b1) Abfallabfuhr 3.593.000 €
b1.1)
Abfall- u. Wertstoffbehälter
770.000 €
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung
von Abfallgefäßen (MGB), Großbehältern, Papierkör-
ben, Big Bellys und Einhausungen sowie für Container
und Presscontainer.
b1.2)
Fahrzeuge
Die Mittel sind für die Ersatzbeschaffung von sechs
Abfallsammelfahrzeugen verschiedenster Bauart,
zwei Sperrgutfahrzeugen und drei elektrisch betriebe-
nen Fahrgestellen mit Kofferaufbau und Ladebord-
wand benötigt.
2.785 .000 €
24 Wirtschaftsplan 2022
b1.3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet
ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgü-
tern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
38.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestellen
In 2022 sind keine Maßnahmen vorgesehen.
0 €
b2)
Abfallverwertung/ -entsorgung 2. 505 .000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
Die AWM planen die Ersatzbeschaffung eines Radla-
ders am Entsorgungszentrum für die Kompostierungs-
anlage (250.000 €), sowie die Ersatzbeschaffung ei-
nes Hakenliftfahrzeugs inklusive eines Containeran-
hängers (205.000 €).
Des Weiteren ist die Beschaffung eines Gabelstaplers
(40.000 €) sowie eines Vorbaukehrbesens (20.000 €)
für die MRA geplant.
Mittel in Höhe von 175.000 € sind vorgesehen für di e
Ausrüstung der Werkstatt am EZM. Hier werden
Schweißgeräte sowie eine Abkantbank, Werkbänke,
Werkzeuge sowie eine Tafelschere benötigt.
690 .000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum
Der Standort Rösnerstraße stößt seit geraumer Zeit
räumlich an seine Grenzen. Durch das prognostizierte
Bevölkerungswachstum in den kommenden Jahren
wird sich die Situation in der Rösnerstraße erwar-
tungsgemäß weiter verschlechtern. Um die Situation
an der Rösnerstraße zu entspannen, planen die AWM
die weitere Nutzung der Infrastruktur an der ehemal i-
gen Bioabfallvergärungsanlage (BVA alt). Der beste-
hende Sozialbereich wird hierfür ausgebaut und erwei-
tert, der ehemalige Maschinenraum soll als Werkstat t
und Lagerraum genutzt werden. Hierfür werden Mittel
in Höhe von 145.000 € für die Werkstatt und 300.000
€ für den Umbau der BVA alt benötigt.
Mittel in Höhe von 80.000 € werden für die Sanierun g
der Rottetunneldecken benötigt. Die Tunneldecken
1.59 5.000 €
25 Wirtschaftsplan 2022
sind aufgrund der hohen Ammoniakbelastung in den
Rottetunneln einer starken Korrosion ausgesetzt. Wei-
terhin sind aufgrund der starken Korrosion die Trapez-
bleche und der Lichtfirst in der Rotte zu ersetzen.
Hierzu sind Mittel von 480.000 € angesetzt.
Weitere Mittel in Höhe von 110.000 € werden für den
Austausch der Osmoseanlage und für die Ersatzbe-
schaffung eines Gasanalysegerätes benötigt.
Zur Energieoptimierung ist es geplant, die alten Fr e-
quenzumrichter (FU) und elektrischen Antriebe am
EZM auszutauschen. Die Anriebe und FU´s sind weit
über 10 Jahre im Einsatz und sind mittlerweile sehr
wartungsintensiv. Ein Austausch der Antriebe und
FU´s wird durch die BAFA gefördert. Der Förderungs-
antrag wird zurzeit gestellt. Die Maßnahme kann bis
zu einer Höhe von 30% gefördert werden. Eigenmittel
in Höhe von 40.000 € sollten hierzu bereitstehen.
Mittel in Höhe von 25.000 € werden für den Anschluss
der Rottetunnel an die bestehende Fernwärmeversor-
gung benötigt.
Zur weiteren Optimierung der Störmeldeerfassung/-
meldung der OWS (Gärbehälter) werden Mittel in
Höhe von 15.000 € benötigt.
Die AWM lagern in einer Halle auf dem Gelände der
MRA Eisen-, Krankenhausabfälle MRA Output und
Wertstoffe der Wertstofftonne. Die Mittel in Höhe von
100.000 € sind für die Installation einer Brandmelde-
anlage.
Die AWM planen im Bereich des Entsorgungszent-
rums eine Abbiegespur zum Recyclinghof zu bauen.
Die Abbiegespur wird erforderlich, da durch den zu-
nehmenden Anlieferungsverkehr die Verkehrssicher-
heit in diesem Bereich nicht mehr gewährleistet ist.
Ein Ansatz über 50.000 € ist für die Erweiterung de r
bestehenden Lichtwellenleiterverbindungen und des
E-Netzes aufgrund der Nutzungsänderung der alten
Biovergärungsanlage sowie durch die Übernahme der
Wertstoffhalle der Fa. Reiling erforderlich.
b2.3)
Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen
Die Mittel in Höhe von 170.000 € werden für Pla-
nungsleistungen zum Bau und Betrieb des 4. Bauab-
schnittes der Zentraldeponie II benötigt.
170.000 €
26 Wirtschaftsplan 2022
b2.4) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
50 .000 €
c) Gemeinsame Anlagen 265.000 €
c1) Fahrzeuge
0 €
Für 2022 sind keine Ersatzbeschaffungen vorgese-
hen.
c2) Maschinen/Geräte 60.000 €
Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von Ma-
schinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15 .000 €
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet eben-
falls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern gem. § 6
Abs. 2 EStG.
c4) Baumaßnahmen 0 €
Baumaßnahmen sind nicht geplant.
c5) Sonstiges
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzbeschaffun g
von Büromöbeln sowie EDV Hard- und Software.
19 0.000 €
27 Wirtschaftsplan 2022
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2022 – 2026
Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026
Investitionen
a) Stadtreinigung 1.463.000,00 € 2.288.000,00 € 2.288.000,00 € 2.288.000,00 € 2.288.000,00 €
a1) Straßenreinigung 480.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 €
a2) Winterdienst 945.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 €
a3) Sonstiges 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 €
b) Abfallwirtschaft 6.098.000,00 € 5.138.000,00 € 4.888.000,00 € 4.888.000,00 € 4.888.000,00 €
b1) Abfallabfuhr 3.593.000,00 € 3.838.000,00 € 3.838.000,00 € 3.838.000,00 € 3.838.000,00 €
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 770.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 €
b12) Fahrzeuge 2.785.000,00 € 3.000.000,00 € 3.000.000,00 € 3.000.000,00 € 3.000.000,00 €
b13) Sonstiges 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 €
b14) Errichtung von Annahmestellen - € - € - € - € - €
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 2.505.000,00 € 1.300.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 €
b21) Fahrzeuge 690.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 €
b22) Baukosten Infrastruktur 1.595.000,00 € 500.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 €
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen 170.00 0,00 € - € - € - € - €
b24) Sonstiges 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c) Gemeinsame Anlagen 265.000,00 € 315.000,00 € 315.000,00 € 315.000,00 € 315.000,00 €
c1) Fahrzeuge - € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c2) Maschinen und Geräte 60.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €
c4) Baumaßnahmen - € - € - € - € - €
c5) Sonstiges 190.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 €
Darlehenstilgung 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 €
Gesamt 8.476.000,00 € 8.391.000,00 € 8.141.000,00 € 8.141.000,00 € 8.141.000,00 €
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 270.000,00 € 270.000,00 € 270.000,00 € 270.000,00 € 270.000,00 €
Regelabschreibungen 8.160.000,00 € 8.121.000,00 € 7.871.000,00 € 7.871.000,00 € 7.871.000,00 €
Aufnahme von Krediten
Jahresüberschuss 46.000,00 € - € - € - € - €
Gesamt 8.476.000,00 € 8.391.000,00 € 8.141.000,00 € 8.141.000,00 € 8.141.000,00 €
28 Wirtschaftsplan 2022
6. Stellenübersicht 2022 der AWM
Stellenübersicht der Arbeitnehmer/-innen
Entgeltgruppe Stellen 2022 Abweichungen
gegenüber 2021 Stellen 2021 Ist -Besetzung
30.06.2021
Vermerke / Er-
läuterungen
TVÖDFEST
1,00
-
1,00
1,00
EGr. 15 2,00 - 2,00 1,00
EGr. 14 4,00 - 4,00 3,76
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 12 5,00 + 0,50 4,50 4,55
EGr. 11 5,00 + 1,00 4,00 2,92
EGr. 10 7,50 - 1,00 8,50 8,71
EGr. 9c 7,00 - 7,00 6,59
EGr. 9b 7,00 + 2,00 5,00 5,00
EGr. 9a 15,00 + 8,00 7,00 6,62
EGr. 8 3,00 - 2,00 5,00 5,00
EGr. 7 21,00 + 2,50 18,50 18,10
EGr. 6 174,00 - 1,50 175,50 177,35
EGr. 5 1,50 - 4,00 5,50 5,73
EGr. 4 153,00 + 3,00 150,00 149,30
EGr. 3 0,26 - 0,26 0,00
Summe 408,26 + 8,50 399,76 397,63
nachrichtlich:
Auszubildende 18,00 + 1,00 17,00 13,00
29 Wirtschaftsplan 2022
nachrichtlich:
Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs-
gruppen
Stellen
2022
Stellen
2021
Abweichungen
gegenüber 2021
Ist-Besetzung
30.06.2021
Bemerkungen
A 14
1,00
-
+ 1,00
-
A 13 1. Ein-
stiegsamt
-
1,00
- 1,00
1,00
A 12
1,50
1,50
-
1,50
A 9 Lauf-
bahngruppe 1
1,00
1,00
-
1,00
A 8
1,00
1,00
-
1,00
insgesamt
4,50
4,50
-
4,50
Einzelaufstellungen
Stellenmehrungen
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
1. 1,00 EGr. 9b Sachbearbeiter/-in
IT-Koordination
Digitalisierung verschiedener Arbeitspro-
zesse, Ausweitung des IT-Einsatzes in ver-
schiedenen technischen Bereichen. Um-
wandlung einer 2021 überplanmäßig ein-
gerichteten Stelle in eine Planstelle
2. 0,50 EGr. 12 Sachbearbeiter/-in
Anlagenbuchhaltung,
Jahresabschluss
Ausweitung des bisherigen Personalein-
satzes von einer 0,5 Stelle auf eine Voll-
zeitstelle.
3. 1,00 EGr. 9b Sachbearbeiter/-in
Abfallberatung
Information über Abfalltrennung und rich-
tige Entsorgung; Zielgruppe: Personen mit
Migrationshintergrund. Umwandlung einer
2018 zur Abfallberatung in den Flüchtlings-
unterkünften der Stadt Münster überplan-
mäßig eingerichteten Stelle in eine Plan-
stelle
4. 1,00 EGr. 6 Sachbearbeiter/-in
Behälterverwaltung
Verstärkung des Sachgebietes (bisher:
2,00 Stellen) um eine Stelle aufgrund stetig
wachsender Zahl der Arbeitsvorgänge;
Umwandlung einer zum 01.07.2020 über-
planmäßig eingerichteten Stelle in eine
Planstelle
30 Wirtschaftsplan 2022
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
5. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in Umwandlung einer zum 01.01.2016 zur
Abfallentsorgung in den Flüchtlingsunter-
künften der Stadt Münster überplanmäßig
eingerichteten Stelle in eine Planstelle
6. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in Umwandlung der zum 01.01.2016 zur Ab-
fallentsorgung in den Flüchtlingsunterkünf-
ten der Stadt Münster überplanmäßig ein-
gerichteten Stellen in Planstellen
7. 1,00 EGr. 9a Sachbearbeiter/-in
Disposition Restabfall-
transport und Contai-
nerdienst
Verlagerung des Containerdienstes der
AWM vom Betriebshof Rösnerstraße zum
Entsorgungszentrum, Verkehrsleitung für
die Restabfalltransporte); Umwandlung ei-
ner zum 01.08.2020 überplanmäßig einge-
richteten Stelle in eine Planstelle
8. 1,00 EGr. 6 Sachbearbeiter/-in
Vertriebsinnendienst
Kontinuierlicher Zuwachs bei den vertriebli-
chen Aufgaben für Gewerbekunden; Um-
wandlung einer zum 01.06.2018 überplan-
mäßig eingerichteten Stelle in eine Plan-
stelle
Stellenwertänderungen
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
1. 70.22.0001 A 13L2E1 A 14 1,00 Fachstellenleiter/in
Abfalllogistik, Stadtreinigung
2. 70.01.0104 EGr. 10 EGr. 11 1,00 Sachbearbeiter/in
IT-Koordination
3. 70.01.0314/
0315
EGr. 08 EGr. 09a 2,00 Sachbearbeiter/in
Einkauf, Kreditorenverwaltung
4. 70.01.0316 EGr. 07 EGr. 09a 1,00 Sachbearbeiter/in
Einkauf, Kreditorenverwaltung
5. 70.04.0005 -
0009
EGr. 05 EGr. 07 4,00 Sachbearbeiter/in
Kundenberatung
6. 70.04.0011 EGr. 06 EGr. 07 0,50 Sachbearbeiter/in
Kundenberatung
7. 70.32.0101 EGr. 06 EGr. 09a 1,00 Leiter/in
Betrieb EZM
8. 70.32.0202 EGr. 06 EGr. 09a 1,00 Schichtführer/-in
MRA
9. 70.32.0303 EGr. 07 EGr. 09a 1,00 Schichtführer/-in
BVA
10. 70.01.0603 EGr. 06 EGr. 04 1,00 Kantinen-/Küchenhilfe, Kassierer/-in
11. 70.00.0002 EGr. 06 EGr. 09a 1,00 Sekretariat
31 Wirtschaftsplan 2022
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
1. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in
Digitalisierungsmanage-
ment
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt-
dauer: 01.03.2021 - 31.12.2024
2. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/-in
Anlagenbuchhaltung,
Jahresabschluss
Nachfolgeregelung für die Planstelle
70.01.0202; Wissenstransfer, Einarbeitung.
Projektdauer: 01.11.2021 - 31.03.2022
3. 1,00 EGr. 9a Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und
Verwertung von Altklei-
dern
Koordination sämtlicher Fortbildungen und
Unterweisungen der AWM / Überwachung
der in Münster aufgestellten Altkleidercontai-
ner. Projektdauer: 31.12.2022
4. 0,24 EGr. 3 Kantinenhilfe Ausweitung der Öffnungszeiten der AWM-
Kantine. Projektdauer: 31.12.2024
5. 1,00 EGr. 9c Kundenservice „Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Doku-
mentation von Rückmeldungen, Anfragen
und Beschwerden zu falsch befüllten Bioton-
nen. Projektdauer: 31.12.2022; Entschei-
dung über die Einrichtung einer Planstelle
zum Wirtschaftsplan 2023
6. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/in
Social-Media-Manage-
ment
Ergänzung der Abfallberatung (Pflichtauf-
gabe) um digitale Kommunikationskanäle.
Projektdauer: 01.08.2020 – 31.12.2022; an-
schließend Entscheidung über Einrichtung
einer Planstelle.
7. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in
Change-Management
Koordination und Begleitung von Verände-
rungsprozessen im Bereich Mitarbeiterbetei-
ligung und interne Kommunikation; Befristete
Einrichtung bis 31.12.2023; anschließend
Entscheidung über Einrichtung einer Plan-
stelle.
8. 1,00 EGr. 6 Abfuhr von Wertstoffen
im Auftrag der Fa. Re-
mondis
Kraftwagenfahrer/in; Übernahme von Teil-
leistungen aus dem Auftrag der Dualen Sys-
teme zur gemeinsamen LVP- und Wertstoff-
sammlung. Projektzeitraum: 01.01.2020 –
31.12.2022. Die Kosten werden von der Fa.
Remondis getragen.
9. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in „Aktion Biotonne“: Kontrolle der Bioabfallge-
fäße auf Störstoffe. Verlängerung des seit
01.04.2019 erfolgten befristeten Personal-
einsatzes bis zum 31.12.2022; Entscheidung
über die Einrichtung von Planstellen zum
Wirtschaftsplan 2023
10. 1,00 EGr. 4 Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Verlängerung des Projekts um 1 weite-
res Jahr; Finanzierung über einen Beschäfti-
gungszuschuss nach § 16e SGB II; Befris-
tete Verlängerung bis 31.12.2022
32 Wirtschaftsplan 2022
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
11. 1,00 EGr. 6 Sachbearbeiter/-in
Waage EZM
Erweiterung der Öffnungszeiten an der
Hauptwaage des Entsorgungszentrums; Be-
fristung bis 31.12.2022; anschließend Ent-
scheidung über Einrichtung einer Planstelle.
12. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft
Annahmestellen
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö-
fen; Befristete Verlängerung bis 31.12.2022
13. 5,00 EGr. 4 Hilfskräfte
Mechanische Restab-
fallaufbereitungsanlage/
Bioabfallvergärungsan-
lage
Umwandlung bisheriger Leiharbeitsverhält-
nisse
Projektdauer: 4 Jahre (bis 31.12.2023)
14. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in Reserve-Fahrer für Abfalltransporte am EZM
bis 31.12.2022; Entscheidung über die Ein-
richtung einer Planstelle zum Wirtschafts-
plan 2023
15. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in Reserve für die Restabfallbehandlung
(Transporte von und zur Twence, Hengelo)
bis 31.12.2022; Entscheidung über die Ein-
richtung einer Planstelle zum Wirtschafts-
plan 2023
16. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Papierkorbentleerung
Zusätzliche Leerungen von Papierkörben,
Erhöhung der Anzahl öffentlicher Papier-
körbe; Befristung bis 31.12.2022; Entschei-
dung über die Einrichtung einer Planstelle
zum Wirtschaftsplan 2023
17. 0,75 EGr. 13 /
BesGr.
A13
Sachbearbeiter/-in
Projektleitung
EU-Projekt HOOP
(EU Horizon 2020)
Aufbau von Fachwissen zur Entwicklung
konkreter Investitionen zur Aufwertung von
städtischem Bioabfall. Projektdauer:
31.12.2025, die Stelle wird aus EU-
Fördermitteln finanziert.
33 Wirtschaftsplan 2022
Impressum
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Dezember 2021
Beschlussvorlage
7779 Zeichen
V/0751/2021 V/0751/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2022 - Finanzplan 2022 - 2026 Beratungsfolge 16.11.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2022 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. a) Der Erfolgsplan 2022 weist Erträge in Höhe von 67.423.000 € und Aufwendungen in Höhe von 63.249.000 € auf. Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 4.174.000 € ab. b) Der Vermögensplan 2022 hat ein Gesamtvolumen von 8.476.000 €. c) Die Stellenübersicht 2022 weist 408,26 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 18,0 VZÄ / Planstellen für Auszubildende) aus. Darüber hinaus sind in der Stellenübersicht 4,5 VZÄ / Planstellen für Beamte enthalten. 2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 7.173.000 € aufnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen in Höhe von 63.249.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Entnahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 05.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif T elefon:6052-16 Dornseif@awm.stadt- muenster.de - 4 - V/0751/2021 59.835.000 € getragen. Die verbleibenden 3.414.000 € für den satzungsgemäßen Winterdienst und den Stadtanteil an der Straßenreinigung werden vom Haushalt der Stadt Münster getragen. Begründung: Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2022 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. Zu 1.: Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der AWM b) das Rechnungsergebnis 2020 c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2021 d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept e) die Eigenbetriebsverordnung f) die handelsrechtlichen Vorschriften. Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 4.174.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf. Personalentwicklung In der Stellenübersicht sind für 2022 insgesamt 408,26 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. Auf den Seiten 28 - 32 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2021 dargestellt. Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2022 insgesamt 8,5 neue Planstellen einzurichten. 8,0 dieser Stellen waren bereits im laufenden Jahr 2021 überplanmäßig vorhanden und im Personalkostenansatz der Vorjahre vorhanden. Die nun vorgeschlagene Erhöhung des planmäßigen Personalbestandes erfolgt im Einzelnen aus folgenden Gründen: 1. Mehrbedarf im Bereich IT (1,0 Stelle; siehe Ziff.1 der T abelleStellenvermehrungen): Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung verschiedener Arbeitsprozesse und der Ausweitung des IT-Einsatzes in verschiedenen technischen Bereichen wurde in der IT-Koordination der AWM zum 01.01.2021 eine Stelle überplanmäßig eingerichtet. Der Mehrbedarf besteht dauerhaft, so dass diese Stelle nun in eine Planstelle umgewandelt werden soll. - 4 - V/0751/2021 2. Erweiterung des Personaleinsatzes im Bereich Jahresabschluss / Managementsysteme (0,5 Stelle; siehe Ziff. 2 der T abelleStellenvermehrungen): Die bisherige T eilzeitstelle „Sachbearbeiter/-in Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Managementsysteme“ wird bis zum 31.03.2022 durch einen überplanmäßigen Personaleinsatz im Umfang einer Vollzeitstelle unterstützt (siehe Ziff. 2 der T abelle „Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen“). Mit Eintritt der Stelleninhaberin in den Ruhestand entfällt dieser überplanmäßige Einsatz. Im Gegenzug wird die Planstelle um einen Stellenanteil von 0,5 erweitert. 3. Ausweitung der Abfallwirtschaftsberatung (1,0 Stelle; siehe Ziff. 3 der T abelle Stellenvermehrungen): Seit 2018 haben die AWM anhand einer überplanmäßigen Stelle gezielte Informationen über Abfalltrennung und richtige Entsorgung in den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster vermittelt. Die Beratungsschwerpunkte dieser Stelle wurden nun allgemein auf Personen mit Migrationshintergrund erweitert, insbesondere in Großwohnanlagen. Diese Aufgaben bestehen dauerhaft, da für einen nachhaltigen Erfolg regelmäßige Schulungen notwendig werden. Der Personaleinsatz hat sich sehr bewährt und soll nun über eine Planstelle dauerhaft abgesichert werden. 4. Ausweitung der Behälterverwaltung (1,0 Stelle; siehe Ziff. 4 der T abelleStellenvermehrungen): Aufgrund stetig wachsender Zahl der Arbeitsvorgänge wurde das Sachgebiet „Behälterverwaltung“ zum 01.07.2020 überplanmäßig um eine Stelle erweitert. Der Mehrbedarf besteht dauerhaft, so dass diese Stelle nun in eine Planstelle umgewandelt werden soll. 5. Zusätzliche Arbeitsgruppe in der Abfallabfuhr (3,0 Stellen; siehe Ziff. 5 und 6 der T abelle Stellenvermehrungen): Ursprünglich zum 01.01.2016 für den Mehraufwand bei Flüchtlingseinrichtungen eingerichtet, ist mittlerweile ein grundsätzlicher Mehraufwand bei der Abfallbeseitigung entstanden. Die drei Stellen sind bereits in die Standard-T ourenplanung überführt worden. Sie dienen damit weiterhin auch zur Kompensation der Abfallbeseitigung bei Flüchtlingseinrichtungen. Der Mehrbedarf ist dauerhaft, sodass eine Verstetigung notwendig wird. 6. Disposition Restabfalltransport und Containerdienst (1,0 Stelle; siehe Ziff. 7 der T abelle Stellenvermehrungen): Der Containerdienst der AWM wurde vom Betriebshof Rösnerstraße zum Entsorgungszentrum verlagert. Auf der neuen Stelle „Disposition“ erfolgt auch die Verkehrsleitung für die Restabfalltransporte in die Niederlande. Es handelt sich um eine Daueraufgabe, so dass der zum 01.08.2020 überplanmäßig begonnene Personaleinsatz nun als Planstelle eingerichtet werden soll. 7. Vertriebsinnendienst (1,0 Stelle; siehe Ziff. 8 der T abelleStellenvermehrungen): Während sich der Bedarf vertrieblicher Fragen für Flüchtlingsunterkünfte normalisiert, ist der Bedarf zur Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dieser Stelle weiterhin hoch. Darüber hinaus ist ein kontinuierlicher Zuwachs bei den vertrieblichen Aufgaben für Gewerbekunden zu verzeichnen. Dies hat direkten positiven Einfluss auf die Gebühreneinnahmen im Gewerbebereich. - 4 - V/0751/2021 Der seit dem 01.06.2018 erfolgte überplanmäßige Personaleinsatz soll daher als Daueraufgabe durch eine Planstelle abgesichert werden. - 4 - V/0751/2021 Zu 2.: Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 7.173.000 € aufzunehmen. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: - Wirtschaftsplan 2022 der AWM - Anlage A
Anlage A
788 Zeichen
Anlage A zur V/0751/2021 Kurzüberblick Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und der Stadtkämmerin, sowie zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rösnerstraße
- Brüningheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0751/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2021
- Erstellt
- 04.10.2021 12:01