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V/0412/2021

Erhöhung des Stammkapitals der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE)

Vorlagen 12.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 19

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1476 Zeichen

Anlage A zur V/0412/2021 
Kurzüberblick 
Gem. § 12 Ziff. 2 lit. n) des Gesellschaftsvertrages der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung 
GmbH (NRW.URBAN KE) ist die Erhöhung des Stammkapitals von der Gesellschafterversamm-
lung zu beschließen. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafter-
versammlung der NRW.URBAN KE ist ein Beschluss des Rates notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (1 %) direkt und mit 1 T€ (1 %) indirekt über die KonvOY GmbH am 
Stammkapital der NRW.URBAN KE beteiligt.  
 
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-
westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten in Zusammenhang mit der Bau-
landentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadt-
entwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen 
sowie verwandten Geschäften. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der NRW.URBAN Service GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

6198 Zeichen

V/0412/2021 
V/0412/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erhöhung des Stammkapitals der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN 
KE) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommu-
nale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) wird ermächtigt, der Stammkapitalerhöhung der 
NRW.URBAN KE um 200 T€ unter Ausschluss eines Bezugsrechtes für ihre bisherigen kommu-
nalen Gesellschafter zuzustimmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Bei der NRW.URBAN KE handelt es sich um eine im Jahr 2009 seitens des Landes Nordrhein -
Westfalen initiierte Gesellschaft, die zur Stärkung der wohnungs- und baupolitischen Situation konzi-
piert wurde. Sie dient der Unterstützung der nordrhein -westfälischen Kommunen insbesondere bei 
der Entwicklung von Bauland. Sie soll die beschleunigte Baulandentwicklung sowie eine enge Koope-
ration der Kommunen und Landespolitik insbesondere im Hinblick auf wohnungs - und stadtentwick-
lungspolitische Maßnahmen gewährleisten. Alle interessierten nordrhein -westfälischen Kommunen 
sind eingeladen, sich an ihr zu beteiligen. 
 
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein -
westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten, wie beispielsweise kommunalen 
Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadtentwicklungsgesellschaften, in Zusammenhang mit der 
Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadt-
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
07.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

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V/0412/2021 
entwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen so-
wie verwandten Geschäften. 
 
Die Stadt Münster ist mit 1  T€ (1 %) direkt und mit 1 T€ (1 %) indirekt über die KonvOY GmbH am 
Stammkapital der NRW.URBAN KE beteiligt.  
 
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der NRW.URBAN KE (§  12 Ziff. 2 lit. n) fällt die 
Erhöhung des Stammkapitals in den Entscheidungsbereich der Gesellschafterversammlung.  
 
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100 T€ und ist eingeteilt in 100.000 Geschäftsanteile mit 
einem Nennbetrag von je 1€. Je ein Geschäftsanteil gewährt eine Stimme in der Gesellschafterver-
sammlung, die dem einzelnen Gesellschafter zu stehenden Stimmen können nur einheitlich abgege-
ben werden. Bei der Gründung der NRW.URBAN KE war die NRW.URBAN Service GmbH, Dort-
mund, (NRW.URBAN Service) alleiniger Gesellschafter. Die NRW.URBAN Service ist jederzeit be-
rechtigt, Anteile der NRW.URBAN KE a n nordrhein-westfälische Kommunen oder kommunale Wirt-
schaftsförderungsgesellschaften oder Stadtentwicklungsgesellschaften zu übertragen. Die 
NRW.URBAN Service muss gemäß Gesellschaftsvertrag jedoch jederzeit über 51 % des Stammkapi-
tals und die Mehrheit der Stimmrechte verfügen. 
 
Die von der NRW.URBAN Service veräußerten Geschäftsanteile an der NRW.URBAN KE betragen je 
Käuferin 1.000 Anteile und damit 1 % am Stammkapital. Die Stadt Münster hat 1.000 Anteile an der 
NRW.URBAN KE direkt und 1.000 Anteile zusätz lich mittelbar über die KonvOY GmbH am 
01.10.2018 erworben. 
 
Vor dem Hintergrund, dass 51 % des Stammkapitals bei der NRW.URBAN Service verbleiben müs-
sen und Geschäftsanteile immer in einer Größenordnung von je 1 T€ für 1.000 Anteile an Kommunen, 
Stadtentwicklungsgesellschaften oder kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften veräußert 
werden, können sich neben der NRW.URBAN Service 49 Gesellschafter an der NRW.URBAN KE 
beteiligen. Seinerzeit hat die NRW.URBAN Service Geschäftsanteile mit einem N ennwert von 40 T€ 
veräußert, somit wurden 40 Gesellschafter in die NRW.URBAN KE aufgenommen. 
 
Um auch weiteren Kommunen die Möglichkeit zu bieten, Gesellschafter der NRW.URBAN KE zu 
werden, schlägt die Geschäftsführung der NRW.URBAN KE den Gesellschaftern vor, das Stammka-
pital durch Einlagen (§§ 55 bis 57a  GmbHG) um 200 T€ auf dann 300 T€ zu erhöhen. Die Erhöhung 
des Stammkapitals erfolgt allein durch die NRW.URBAN Service, die die neu entstehenden Ge-
schäftsanteile übernimmt. Ein Bezugsrecht für die bereits  beteiligten kommunalen Gesellschafter an 
den neu entstehenden Anteilen wird ausgeschlossen. Das berechtigte Interesse der Gesellschaft am 
Ausschluss des Bezugsrechts ist begründet im Interesse der Gesellschaft, möglichst vielen nordrhein-
westfälischen Kom munen und kommunalen Gesellschaften den Zugriff auf Leistungen der 
NRW.URBAN KE zu ermöglichen. 
 
Für die unmittelbare und mittelbare Beteiligung der Stadt Münster bedeutet diese Kapitalerhöhung 
eine entsprechende Reduzierung dieser Geschäftsanteile an der Gesellschaft auf jeweils 0,33 %. Die 
Erhöhung des Stammkapitals bedingt durch den Ausschluss des Bezugsrechtes für die übrigen Ge-
sellschafter keine zusätzliche Einlage. Abgesehen von der NRW.URBAN Service sind alle weiteren 
Gesellschafter satzungsgemäß von  der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen, so dass für diese und 
auch für die Stadt Münster kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an der Beteiligung besteht. 
Der Beschluss zur Erhöhung des Stammkapitals soll im Rahmen der Gesellschafterversammlung der 
NRW.URBAN KE am 25.06.2021 erfolgen. 
 
Die Erhöhung des Stammkapitals stellt eine wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages dar. 
Es muss insofern eine kommunalaufsichtliche Anzeige nach § 115 GO NRW erfolgen, die durch die 
Verwaltung eingeleitet würde.  
 
Die Kapitalerhöhung der NRW.URBAN KE dient ausschließlich dazu, weiteren Städten und Gemein-
den den Zugang zur Gesellschaft und damit den Zugriff auf die Leistungen der NRW.URBAN KE zu

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V/0412/2021 
ermöglichen und hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bzw. die wirtschaftliche Inte-
ressenslage von Stadt oder der KonvOY GmbH. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0412/2021
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2021
Erstellt
12.05.2021 10:29