V/0412/2021
Erhöhung des Stammkapitals der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0412/2021 Kurzüberblick Gem. § 12 Ziff. 2 lit. n) des Gesellschaftsvertrages der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) ist die Erhöhung des Stammkapitals von der Gesellschafterversamm- lung zu beschließen. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafter- versammlung der NRW.URBAN KE ist ein Beschluss des Rates notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (1 %) direkt und mit 1 T€ (1 %) indirekt über die KonvOY GmbH am Stammkapital der NRW.URBAN KE beteiligt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein- westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten in Zusammenhang mit der Bau- landentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadt- entwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie verwandten Geschäften. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der NRW.URBAN Service GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/0412/2021 V/0412/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erhöhung des Stammkapitals der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) Beratungsfolge 22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommu- nale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) wird ermächtigt, der Stammkapitalerhöhung der NRW.URBAN KE um 200 T€ unter Ausschluss eines Bezugsrechtes für ihre bisherigen kommu- nalen Gesellschafter zuzustimmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Bei der NRW.URBAN KE handelt es sich um eine im Jahr 2009 seitens des Landes Nordrhein - Westfalen initiierte Gesellschaft, die zur Stärkung der wohnungs- und baupolitischen Situation konzi- piert wurde. Sie dient der Unterstützung der nordrhein -westfälischen Kommunen insbesondere bei der Entwicklung von Bauland. Sie soll die beschleunigte Baulandentwicklung sowie eine enge Koope- ration der Kommunen und Landespolitik insbesondere im Hinblick auf wohnungs - und stadtentwick- lungspolitische Maßnahmen gewährleisten. Alle interessierten nordrhein -westfälischen Kommunen sind eingeladen, sich an ihr zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein - westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten, wie beispielsweise kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadtentwicklungsgesellschaften, in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadt- Amt für Finanzen und Beteiligungen 07.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert Telefon: 492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0412/2021 entwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen so- wie verwandten Geschäften. Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (1 %) direkt und mit 1 T€ (1 %) indirekt über die KonvOY GmbH am Stammkapital der NRW.URBAN KE beteiligt. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. n) fällt die Erhöhung des Stammkapitals in den Entscheidungsbereich der Gesellschafterversammlung. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100 T€ und ist eingeteilt in 100.000 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je 1€. Je ein Geschäftsanteil gewährt eine Stimme in der Gesellschafterver- sammlung, die dem einzelnen Gesellschafter zu stehenden Stimmen können nur einheitlich abgege- ben werden. Bei der Gründung der NRW.URBAN KE war die NRW.URBAN Service GmbH, Dort- mund, (NRW.URBAN Service) alleiniger Gesellschafter. Die NRW.URBAN Service ist jederzeit be- rechtigt, Anteile der NRW.URBAN KE a n nordrhein-westfälische Kommunen oder kommunale Wirt- schaftsförderungsgesellschaften oder Stadtentwicklungsgesellschaften zu übertragen. Die NRW.URBAN Service muss gemäß Gesellschaftsvertrag jedoch jederzeit über 51 % des Stammkapi- tals und die Mehrheit der Stimmrechte verfügen. Die von der NRW.URBAN Service veräußerten Geschäftsanteile an der NRW.URBAN KE betragen je Käuferin 1.000 Anteile und damit 1 % am Stammkapital. Die Stadt Münster hat 1.000 Anteile an der NRW.URBAN KE direkt und 1.000 Anteile zusätz lich mittelbar über die KonvOY GmbH am 01.10.2018 erworben. Vor dem Hintergrund, dass 51 % des Stammkapitals bei der NRW.URBAN Service verbleiben müs- sen und Geschäftsanteile immer in einer Größenordnung von je 1 T€ für 1.000 Anteile an Kommunen, Stadtentwicklungsgesellschaften oder kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften veräußert werden, können sich neben der NRW.URBAN Service 49 Gesellschafter an der NRW.URBAN KE beteiligen. Seinerzeit hat die NRW.URBAN Service Geschäftsanteile mit einem N ennwert von 40 T€ veräußert, somit wurden 40 Gesellschafter in die NRW.URBAN KE aufgenommen. Um auch weiteren Kommunen die Möglichkeit zu bieten, Gesellschafter der NRW.URBAN KE zu werden, schlägt die Geschäftsführung der NRW.URBAN KE den Gesellschaftern vor, das Stammka- pital durch Einlagen (§§ 55 bis 57a GmbHG) um 200 T€ auf dann 300 T€ zu erhöhen. Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgt allein durch die NRW.URBAN Service, die die neu entstehenden Ge- schäftsanteile übernimmt. Ein Bezugsrecht für die bereits beteiligten kommunalen Gesellschafter an den neu entstehenden Anteilen wird ausgeschlossen. Das berechtigte Interesse der Gesellschaft am Ausschluss des Bezugsrechts ist begründet im Interesse der Gesellschaft, möglichst vielen nordrhein- westfälischen Kom munen und kommunalen Gesellschaften den Zugriff auf Leistungen der NRW.URBAN KE zu ermöglichen. Für die unmittelbare und mittelbare Beteiligung der Stadt Münster bedeutet diese Kapitalerhöhung eine entsprechende Reduzierung dieser Geschäftsanteile an der Gesellschaft auf jeweils 0,33 %. Die Erhöhung des Stammkapitals bedingt durch den Ausschluss des Bezugsrechtes für die übrigen Ge- sellschafter keine zusätzliche Einlage. Abgesehen von der NRW.URBAN Service sind alle weiteren Gesellschafter satzungsgemäß von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen, so dass für diese und auch für die Stadt Münster kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an der Beteiligung besteht. Der Beschluss zur Erhöhung des Stammkapitals soll im Rahmen der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN KE am 25.06.2021 erfolgen. Die Erhöhung des Stammkapitals stellt eine wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages dar. Es muss insofern eine kommunalaufsichtliche Anzeige nach § 115 GO NRW erfolgen, die durch die Verwaltung eingeleitet würde. Die Kapitalerhöhung der NRW.URBAN KE dient ausschließlich dazu, weiteren Städten und Gemein- den den Zugang zur Gesellschaft und damit den Zugriff auf die Leistungen der NRW.URBAN KE zu - 3 - V/0412/2021 ermöglichen und hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bzw. die wirtschaftliche Inte- ressenslage von Stadt oder der KonvOY GmbH. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0412/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2021
- Erstellt
- 12.05.2021 10:29