253985-01 ST
Große Anfrage - Grüne: Rückbau der Beschilderung in der Fahrradstraße Rheinaustraße
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253985-01 ST Der Oberbürgermeister — — Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Große Anfrage - Grüne: Rückbau der Beschilderung in der Fahrradstraße Rheinaustraße Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1.-3.: Bei der in Rede stehenden Beschilderung in der Rheinaustraße handelte es sich lediglich um eine Baustellenbeschilderung (provisorische Ausweisung eines Haltverbotes, welches 72 Stunden nach Aufstellung wirksam wird). Diese wurde am 05.11.2025 aufgestellt, da zunächst vorgesehen war, die Maßnahme zeitnah umzusetzen. Für den 10.11.2025 war eine Fräse bestellt, um die aktuell nicht richtlinienkonforme Markierung zu entfernen. Die richtlinienkonforme Neumarkierung sollte im Anschluss daran erfolgen. Zwischenzeitlich erreichte dann das Tiefbauamt die Beschlusskontrolle zum Bürgerantrag 231675 (Umsetzung baulicher Maßnahmen im Gehwegbereich). Da zunächst geprüft werden musste, ob Konflikte zwischen der vorgesehenen Markierung und dieser baulichen Maßnahme bestehen, wurde in Absprache mit dem Büro des Oberbürgermeisters, die auch noch Bedenken angemeldet hatten, die Ausführung der Markierungsarbeiten zunächst gestoppt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verträglichkeit der Gehwegverbreite- rung und der Markierung bereits mündlich vor der offiziellen Beschlusskontrolle innerhalb des Tiefbauamtes, aber auch mit dem Stadtplanungsamt thematisiert wurde. Man kam zu dem Ergebnis, dass dieses Thema unbedingt vor der Ausführung geprüft werden musste. Dem neu gewählten und zu diesem Zeitpunkt erst wenige Tage im Amt gewesenen Oberbürgermeister und seinem Co-Dezernenten war es in diesem Zusammenhang wichtig sich die Zeit zu nehmen, sich den kompletten Vorgang anzuschauen und die Auswirkungen auch gegenüber der Bevölkerung sowie der durch die Wahl entstandenen Erwartungen abzuwägen. Die Baustellenbeschilderung wurde zurückgebaut, da ein abschließendes Prüfergebnis nicht so schnell vorlag. Ein weiterer Grund für diese Entscheidung war, dass Baustellenbeschilderungen in der Regel zu Beschwerden der Anwohnenden führen, wenn keinerlei Bautätigkeit zu erkennen ist. Seite 1 von 2 Seite 2 — — Es erfolgte beim Amt 66 dann im Nachgang die Prüfung, inwiefern die erforderliche Baumaßnahme Einfluss auf die Markierungsarbeiten hat bzw. ob ggf. sogar die parallele Umsetzung möglich ist. Diese Prüfung konnte wider Erwarten kurzfristig abgeschlossen werden, so dass die Markierungsarbeiten nun doch zeitnah ausgeführt werden können. Die baulichen Änderungen am Gehweg erfolgen maßnahmenunschädlich zu einem späteren Zeitpunkt. Parallel konnte sich das Dezernat OB in der Zwischenzeit ebenfalls über die gesamte Maßnahme einen Überblick verschaffen. Im Ergebnis begrüßt der Oberbürgermeister das vorhandene Ergebnis. Damit wird ein „erster“ Teil des vom ADFC vorgeschlagenen Veloroutennetzes umgesetzt. Ferner konnten durch die vorherige Neuplanung der Verwaltung nochmals 10 Parkplätze im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner erhalten werden. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung im Auftrag des Oberbürger- meisters auch nochmals die Prüfung einer Quartiersgarage am Parkplatz Rheinaustraße vornehmen, um weitere alternative Parkmöglichkeiten anbieten zu können. Die Kosten für einen Rückbau der Baustellenbeschilderung bewegen sich lediglich im kleinen dreistelligen Bereich und stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die bei einer Konfliktsituation beider Baustellen entstanden wären. Die Fräse konnte anderweitig eingesetzt werden, so dass hierfür keine Kosten angefallen sind. Die Markierungsarbeiten werden nun voraussichtlich in Abhängigkeit zur Witterung ab dem 08./09.12.2025 umgesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger werden über eine entsprechende Pressemitteilung über die erforderlichen Arbeiten informiert. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Rheinaustraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 253985-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 05.12.2025
- Erstellt
- 21.11.2025 09:31