V/0776/2015
Zielvereinbarung (Managementkontrakt) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
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Beschlussvorlage
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V/0776/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Zielvereinbarung (Managementkontrakt) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing (MM) Beratungsfolge 11.11.2015 Rat Einbringung 26.11.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass in 2015 für die Jahre 2016 – 2020 für mehrere Beteiligungen: Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn - und Stadtbau GmbH, Münster Mark e- ting, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, Vorlagen zu Managementko n- trakten bzw. Zielvereinbarungen zu verabschieden sind. Ziel ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Plan ungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern ist Hauptadressat des Kontraktes die Stadt Münster. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierung s- notwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. I. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss der als Anlage beigefügten Zielv ereinbarung mit der eigenbetriebsähnl ichen Einrichtung Münster Marketing (MM) wird zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst während der Laufzeit dieser Zielvereinbarung eine entsprechende Erhöhung der Tra nsferaufwendun- gen an Münster Marketing durch die Stadt Münster erfolgt. 3. Zum Ausgleich von Preissteigerungen für allgemeine Betriebskosten erhält MM eine jährl iche Mittelanpassung in Höhe von 2 % dieses Kostenblocks. 4. Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre für die Kalenderjahre 2016 bis einschließ- lich 2020. Vorlagen-Nr.: V/0776/2015 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 24.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0776/2015 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende Haushaltsmittel (Transferaufwendungen) für MM benötigt werden: - Kj 2016 2.664.963 € - Kj 2017 2.717.513 € - Kj 2018 2.770.863 € - Kj 2019 2.825.029 € - Kj.2020 2.880.027 € Im Haushaltsplanentwurf 2016 sind bisher 2.549.380 € pro Jahr veranschlagt. Der Mehrbedarf wird über Veränderungsblätter angemeldet. Begründung: Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligu ngsmanagements und des Beteiligung s- controllings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenb e- trieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängigkeit vom Steuerungsclust er des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften bzw. Eigenbetriebe Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafterin/den Gesellschaftern und der Gesellschaft bzw. der Stadt Münster und ihren Eigenbetrieben zu fixieren sind. Um eine analoge Behandlung gegenüber den städtischen Ämtern sowie der eigenbetriebsähnl i- chen Einrichtung Theater zu erreichen, sollen während der Laufzeit der neuen Zielvereinbarung für Mehraufwendungen für Tarifsteigerungen un d Preissteigerungen im Bereich der allgemeinen B e- triebskosten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bislang mussten nach Abschluss e i- nes neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst die Mehraufwendungen bis 2 % von Münster Marketing finanziert werden (V0758/2013). Darüber hinaus gehende Mehraufwendungen wurden von der Stadt Münster getragen. Ferner belasten kontinuierliche Preissteigerungen im Bereich der allgemeinen Betriebskosten das Budget von Münster Marketing. Hierfür erhält Münster Marke ting einen jährlichen Ausgleich in Hö- he von 2 % der z.Z. veranlagten allgemeinen Betriebskosten. Die als Anlage beigefügte Zielvereinbarung basiert auf einem Entwurf der Verwaltung, der in Z u- sammenarbeit mit der Betriebsleitung von MM bis zur endgültigen Fassung gebracht wurde. Mit der Vereinbarung sollen die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Trägerin der Stadt Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben werden. In diesem Sinne versteht sie sich als ergebnisorientier te Steuerung des Verwaltungshandelns. Außerdem wird MM eine gesicherte, mehrjährige Perspektive geboten. Die genannten Transferaufwendungen werden in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Müns- ter entsprechend berücksichtigt. Sie wurden entsprechend der vergangenen Jahre und den a b- sehbaren zusätzlichen Aufgaben und Kosten ermittelt. Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll mit den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Entwurf der Zielvereinbarung zu entnehmen. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage
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Zielvereinbarung
(Managementkontrakt)
zwischen der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing der Stadt Münster
und
der Stadt Münster
1. Präambel
Mit den Regelungen dieser Vereinbarung soll beschri eben und hinreichend fixiert werden,
welche Zielerwartungen die Stadt Münster an ihre eigenbetriebsähnliche Einrichtung Münster
Marketing (MM) hat und wie beide gemeinsam dazu bei tragen können, diese Ziele zu
erreichen.
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung von MM in den
Konzern Stadt Münster. MM ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung Teil der Verwaltung. In
diesem Sinne versteht sich die Vereinbarung als erg ebnisorientierte Steuerung des
Verwaltungshandelns. Sie ist eine vertragliche Vere inbarung über die zu erbringenden
Leistungen in Form von Zielen und mit definierten I ndikatoren, über die hierfür
bereitgestellten Ressourcen und über die Art der Be richterstattung hinsichtlich Ergebnissen
und eventuellen Abweichungen.
Maßgeblich ist zum einen die Zuordnung von MM in di e Informationskategorie A und zum
anderen die Zuordnung in das Steuerungscluster I ge m. Ratsbeschluss vom 05.11.2014
(Vorlage V/0756/2014). Danach unterliegt MM einer v ierteljährlichen Berichtspflicht. Im
städtischen Haushaltsplan werden Mittel (Transferau fwendungen) für die Realisierung der
Ziele vorgehalten und mittelfristig festgelegt.
Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich da uerhafte Regelungen in einem
strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ getro ffen werden sollen, werden im zweiten Teil
zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimm ter Qualitäts- und Quantitätsziele für die
Laufzeit des Managementkontraktes bestimmt.
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen
2.1 Zielbestimmungen von MM
2.1.1 Betriebszweck
Als Betriebszweck ist in der Satzung ausgeführt (Stand 6/01):
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(1) „Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die
Profilierung und Stärkung von Münster im Wettbewerb der Städte und Regionen durch
Instrumente des Stadtmarketings und alle den Betrie bszweck fördernden Geschäfte. Dabei
arbeitet „Münster Marketing“ eng mit den städtische n Ämtern, Einrichtungen und Ge-
sellschaften zusammen. „Münster Marketing“ kann zur Erfüllung des Betriebszwecks sowohl
eigene Leistungen erstellen, als auch die Bestrebun gen und Aktivitäten Dritter unterstützen.
Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und
individueller Zielvereinbarungen sowie unter Beacht ung einer wirtschaftlichen
Leistungserbringung zu erfüllen.“
2.1.2 Oberziele
Münster Marketing obliegt die Markenführung der Sta dt. Ziel der Arbeit ist es, das Profil der
Stadt weiterzuentwickeln und zu schärfen, die Wahrn ehmung nach innen (Bürger und
Bürgerinnen) und nach außen zu erhöhen sowie neue R eichweiten und Zielgruppen zu
erschließen durch die konsequente Weiterentwicklung der Ergebnisse aus dem
Zukunftsprozess unter der Berücksichtigung der Profile „Wissenschaft und Lebensart“.
Der Eigenbetrieb verfolgt das Ziel der Verbesserung der Beschäftigungssituation von
schwerbehinderten Menschen (Vorlage V/0591/2011).
2.1.3 Teilziele
Ein Jahr vor Ablauf dieser Zielvereinbarung sind zur Realisierung des Betriebszwecks (2.1.1)
sowie der v. g. Oberziele (2.1.2) Konzepte (Strateg iekonzepte) für die mittelfristige
Ausrichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu entwickeln, mit dem Be-
triebsausschuss zu beraten und abzustimmen. Im Folgenden werden die Teilziele von MM in
Sachziele und Finanzziele untergliedert. Beide Bere iche beinhalten die zeitlich dauerhaften
Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den zukünftig zu übernehmenden
Aufgaben abgeleitet.
a) Sachziele
Die Ziele und Aufgaben von Münster Marketing werden in zwei Geschäftsbereichen, dem
Wissenschaftsbüro und der strategischen Kommunikati on und Markenführung
operationalisiert:
1. City- und Veranstaltungsmanagement
• Profilbildende Veranstaltungen und Angebote initi ieren und fördern, darunter auch
Projekte mit nationaler und internationaler Ausstrahlung (ISM-Leitorientierung).
• Aufwertung der Münsteraner Innenstadt (im Sinne d er ISM-Leitorientierung: „Wir
werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der
Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken“).
• Im Rahmen der Möglichkeiten auch Aufwertung der S tadtteile zur Verbesserung der
Leistungen und Angebote für die Bürger und Bürgerinnen als auch für die Gäste.
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2. Touristik und Kongressmarketing/Stadtinformation
• Stärkung des Kongressstandortes Münster in Kooper ation mit der „KongressInitiative
Münster“ und des Wirtschaftsstandortes gemeinsam mi t der Wirtschaftsförderung
GmbH Münster und der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH.
• Optimale Betreuung von Gästen in der Stadt durch „Service aus einer Hand“.
• Akquise in neuen Zielmärkten durch entsprechende Messe- und Promotionsauftritte
auch im Ausland.
3. Wissenschaftsbüro
• Umsetzung der im ISM-Prozess erarbeiteten Leitori entierung “Wir werden einer der
führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- un d Entwicklungsstandorte in
Europa“ insbesondere durch den Auf- und Ausbau sowi e das Management von
Netzwerken zwischen den Akteuren in der Wissenschaf tsstadt (vor allem
Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen).
4. Markenführung und Kommunikation
• Weiterentwicklung der Printmedien und des Interne tauftritts in enger Anlehnung an
den Profilen aus dem ISM-Prozess und seiner Fortsch reibung sowie den
Erwartungen der Kunden.
• Überregionale Profilierung der Stadt Münster durc h Kommunikation und
Journalistenbetreuung.
• Int. Öffentlichkeitsarbeit und Auslandsmarketing sowie Online-Marketing
b) Finanzziele
Die Finanzziele werden wie folgt definiert:
• Einhaltung der Budgets in den Geschäftsbereichen und im Wissenschaftsbüro und
der Markenführung und Kommunikation.
• Mögliche Umsatzsteigerung in den kundenrelevanten Bereichen (im Rahmen
vorgegebener Grenzen s. 3.2.2), wie zum Beispiel im Tagungs- und
Kongressgeschäft oder bei der Akquise von Fremdmitt eln (z.B. Kooperationen mit
Dritten, Sponsorengelder etc.).
2.1.4 Nebenbedingungen
Das Interesse der Stadt Münster an der gegenseitige n Abnahme von Leistungen innerhalb
des Konzerns Stadt Münster soll beachtet werden.
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3. Zeitlich befristete Regelungen
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und N ebenbedingungen erfolgt unter Be-
zugnahme auf die unter Ziffer 2 allgemein beschriebenen Ausführungen.
3.1 Sachziele
3.1.1 City- und Veranstaltungsmanagement
• Initiierung, Weiterentwicklung und Begleitung von Profil bildenden Veranstaltungen
mit den Schwerpunkten Stadtgeschichte, Westfälische r Friede, Hanse, Wissenschaft
und Kultur, gemeinsam mit Partnern aus allen Bereichen der Stadt, wie zum Beispiel
Kultur, Sport, Wirtschaft.
• Begleitung und Weiterentwicklung von bewährten Ver anstaltungen wie „Schauraum“,
„Dialoge zum Frieden“, „Hansetag“ und Stadtfest, gg f. mit Kulturschaffenden,
Stadtakteuren oder Vertretern des Sports.
• Konzeptentwicklung und Organisation von Veranstalt ungen aus einmaligem Anlass
mit Profil bildendem Charakter (z.B. Ab in die Mitte, Gutes Morgen Münster)
• Organisation von stadtzentralen Veranstaltungen in Kooperation mit den Fachämtern
(z.B. Flurstücke, Münsterland Giro).
• Veranstaltungsservice für externe Veranstalter: Te rminkoordination, Hilfestellung bei
Einholung von Genehmigungen, Beratung bei der Suche nach Aufführungsorten.
• Koordination und Qualifizierung von Großveranstaltungen .
• Weiterentwicklung von Netzwerken der Innenstadtakt eure wie „Initiative starke
Innenstadt“, Runder Tisch der Innenstadtkaufleute u nd Immobilien- und
Standortgemeinschaft zur kontinuierlichen Qualitätssteigerung in der Innenstadt.
• Schaffung bzw. Verstetigung gemeinsamer Budgets (a us privaten wie öffentlichen
Mitteln) zur Umsetzung von Werbemaßnahmen und Projekten.
• Initiierung und Umsetzung konkreter Projekte zur S teigerung der Attraktivität der
Innenstadt wie Innenstadtbeleuchtung (Masterplan Li cht), Weihnachtsbeleuchtung
und von Angeboten für Familien (Kinderbetreuung).
• Im Rahmen der Möglichkeiten Stärkung von Stadtteil management und -marketing.
• Aktivierung der Bürger und Bürgerinnen bei der Qua rtiersentwicklung
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3.1.2 Kongressbüro
• Positionierung und Profilierung des Kongressbüros als zentrale Anlaufstelle für
Kongresse und Tagungen.
• Weiterentwicklung und Optimierung des Serviceangeb ots beim Kongressbüro zur
Durchführung von Kongressen und Tagungen.
• Ausbau der engen Zusammenarbeit mit den Partnern a us der „Kongress-Initiative“
(Hochschulen, WFM GmbH, Halle Münsterland GmbH, FMO GmbH etc.).
3.1.3 Tourismusmarketing
• Akquise neuer Zielgruppen für Münster, auch im Aus land.
• Enge Zusammenarbeit mit touristischen Partnern wie dem Flughafen Münster-
Osnabrück und Fluggesellschaften.
• Optimaler Service für Gäste und Touristen in der S tadt bei der Planung und
Durchführung ihres Besuches in Münster.
• Präsentation der Stadt auf Messen.
• Umfassende Buchungs- und Informationsmöglichkeiten im Internet.
• Gästebetreuung und Information für Gäste und Bürge rinnen/Bürger in Münster,
Information und Friedenssaal.
3.1.4 Wissenschaftsbüro
• Verankerung des Themas Wissenschaft in der Stadtge sellschaft (Scientific
Citizenship) über Projekte insbesondere der Wissenschaftskommunikation.
• Positionierung und Profilierung der Wissenschaftss tadt Münster nach innen und
außen durch: Projekte bzw. Veranstaltungen, die All einstellungsmerkmale der
Wissenschaftsstadt und Spitzenforschungsbereiche herausstellen.
• Vernetzung der Akteure, auch mit den Bereichen Kul tur, Wirtschaft und Bildung.
• Geschäftsführung und konzeptionelle Weiterentwickl ung der Allianz für Wissenschaft.
3.1.5 Kommunikation und Markenführung
• Versorgung der überregionalen Medien mit neuesten Mitteilungen und Angeboten
aus Münster.
• Entwicklung und Durchführung von Projekten der Bür gerkommunikation.
• Weiterentwicklung der Kommunikationsformen nach de n Ansprüchen der modernen
Bürgergesellschaft.
• Einladung und Betreuung von Journalisten, um den S tandort Münster auch
überregional bekannter zu machen.
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• Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentrale für Tour ismus oder den Historic
Highlights of Germany, um auch ausländische Quellmä rkte auf Münster aufmerksam
zu machen.
• Weiterentwicklung der Kommunikation (Printprodukte , social Media, Internet) unter
Berücksichtigung markenrelevanter aktueller Veranstaltungen und Projekte.
• Organisation von Medienpartnerschaften. Einbindung von Partnern, um gemeinsame
Printprodukte herauszubringen (z.B. Museums- und Skulpturenführer etc.).
• Dauerhafte Implementierung des Europäischen Kultur erbesiegels in die städtische
Kommunikation und operative Umsetzung der Anforderungen.
• Information und Service für Bürger und Gäste durch die Münster
Information/Bürgerhalle.
3.2 Finanzziele
Von MM als eigenbetriebsähnlicher Einrichtung mit m ittelfristig festgelegtem Budget wird
erwartet, dass mit den für den Haushalt 2016 und Fo lgejahre beschlossenen finanziellen
Mitteln (Transferaufwendungen) der Stadt Münster au sgeglichene Jahresergebnisse erzielt
werden.
Für eine jährliche Tarifsteigerung wird analog zum Vorgehen beim Theater und bei der Stadt
Münster eine 2 % ige Steigerung angenommen. Für Pre issteigerungen im Bereich der
allgemeinen Betriebsmittel wird eine pauschalierte 2 %ige Steigerung unterstellt.
Im Themenfeld für die dauerhafte Umsetzung der Aufl agen des Europäischen
Kulturerbesiegels sollen 0,25 Personalstellen vorgehalten werden. Die äußerst umfangreiche
Netzwerkarbeit mit den internationalen Partnern, di e stadtinterne Koordination sowie die
Integration in die komplette städtischen Kommunikat ion und Markenführung ist dem
vorhandenen Personal auch an keiner anderen Stelle in der Verwaltung zusätzlich leistbar.
Daraus ergibt sich folgende Modellrechnung:
Jahr Basiswert
Steigerung der
Personalkosten
Steigerung der
Betriebskosten EKS Gesamtwert
2016 2.596.760 € 38.876 € 12.562 € 16.765
2.664.963 €
2017 2.664.963 € 39.653 € 12.562 € 335 2.717.513 €
2018 2.717.513 € 40.446 € 12.562 € 342 2.770.863 €
2019 2.770.863 € 41.255 € 12.562 € 349 2.825.029 €
2020 2.825.029 € 42.080 € 12.562 € 356 2.880.027 €
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Für den städtischen Haushalt ergeben sich unter den o.a. Annahmen die folgenden Ansätze:
Kj 2016 2.664.963 €
Kj 2017 2.717.513 €
Kj 2018 2.770.863 €
Kj 2019 2.825.029 €
Kj 2020 2.880.027 €
3.2.2 Eigene Erlöse
Es wird angestrebt, eigene Erlöse (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) von ca.
20 % (bezogen auf den Zuschuss) zu generieren.
3.3 Kenngrößen zur Leistungszielerreichung
Als Bewertungsmaßstab für die Erreichung der vorgen annten Ziele wird folgendes
vereinbart:
• Erreichung der in den jährlichen Wirtschaftsplänen festgelegten Zielgrößen
• Stabilisierung der Übernachtungszahlen in Münster
Die Übernachtungszahlen haben in den Jahren seit Gr ündung von MM stetig zugenommen.
Zuletzt ist eine Stagnation bzw. ein minimaler Rück gang zu verzeichnen. Ziel ist eine
Stabilisierung auf dem erreichten hohen Niveau. Der Basiswert für die Stadt Münster liegt für
2015 bei 1.363.608 Übernachtungen. Dabei liegen die Ankünfte bei 635.502, davon 67.479
aus dem Ausland.
4. Ausstattung mit Eigenkapital
Sollten im Laufe eines Wirtschaftsjahres unabwendba re Ausgaben entstehen, die weder
durch den Wirtschaftsplan noch durch bis dahin real isierte Mehreinnahmen abgedeckt
werden können, ist die Betriebsleitung berechtigt, über die Mittel der freien Rücklage im
erforderlichen Umfang zu verfügen. Mehreinnahmen si nd Einnahmen über den jeweiligen
Ansatz im Wirtschaftsplan hinaus. Bis zu einer Inan spruchnahme der Mittel in Höhe von
insgesamt 25.000 € pro Geschäftsjahr muss dafür kei n Beschluss im Betriebsausschuss
herbeigeführt werden. Insoweit besteht lediglich Be richtspflicht in der ersten Sitzung des
Betriebsausschusses nach Verausgabung der Mittel. Ü ber den Betrag von 25.000 € hinaus
kann nur durch Beschluss im Betriebsausschuss verfü gt werden. Der Antrag auf
Verwendung der freien Rücklage kann aus den Reihen des Betriebsausschusses oder durch
die Betriebsleitung erfolgen. Festgestellte Verlust e, die nach Verrechnung mit
Mehreinnahmen durch die unterjährige Verwendung der genannten Mittel entstanden sind,
sind mit dem Jahresabschluss buchmäßig durch Entnah me aus der freien Rücklage
auszugleichen. Darüber hinaus gehende Verluste sind durch Entnahmen aus der Gewinn-
bzw. Kapitalrücklage auszugleichen. Gewinne, die ni cht an die Stadt Münster abgeführt
werden, sind in die Freie Rücklage einzustellen. De r Bestand der Rücklage betrug am
31.12.2014: €. 284.662,74
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5. Sonderregelungen und Defizitausgleich
Sollten während der Laufzeit der Zielvereinbarung d ie Mieten angepasst werden, wird ein
Ausgleich herbeigeführt.
Für Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst währen d der Laufzeit dieser Zielvereinbarung
erfolgt eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses der Stadt Münster an Münster
Marketing.
Für stadtzentrale Sonderereignisse mit nationaler/i nternationaler Bedeutung (z. B. Skulptur
Projekte 2017) werden ggf. anlassbezogene Sondermittel zur Verfügung gestellt.
6. Laufzeit der Zielvereinbarung (Managementkontra kt)
Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren. E r beginnt am 01.01.2016 und endet am
31.12.2020. Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf
mit erneuten Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung zu beginnen.
7. Sonstiges
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrun dsätze und die Rahmenrichtlinien
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex).
- Münster Marketing unterliegt einer vierteljährlic hen Berichtspflicht.
- Der Sachstand bei der Umsetzung der zeitlich befr isteten Ziele ist mindestens einmal
pro Jahr im Betriebsausschuss vorzustellen und zu beraten.
Münster, den
Für Münster Marketing: Für die Stadt Münster:
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Spinnen Reinkemeier
Betriebsleiterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Aktenzeichen
- V/0776/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37