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V/0799/2015

Errichtungsbeschluss zur Sanierung und Erweiterung des Betriebsgebäudes auf der Hauptkläranlage

Vorlagen 30.09.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 23

Rat_V_0799_2015_Anlage_1_Sanierung_und_Erweiterung_HKA

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Ansehen

Rat_V_0799_2015_Anlage_2_Sanierung_und_Erweiterung_HKA

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Rat_V_0799_2015_Anlage_3_Sanierung_und_Erweiterung_HKA

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Ansehen

Rat_V_0799_2015_Anlage_1_Sanierung_und_Erweiterung_HKA

853 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0799/2015 
 
 
Raumprogramm für das Betriebsgebäude der Hauptkläranlage 
Die Planung der Räume wird sich nach den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster richten. Da 
es hierbei um Bauen im Bestand handelt, können sich aber kleinere Abweichungen ergeben. 
 
1.) Umkleideräume „Schwarz / Weiß“ für Damen und Herren (im KG vorhanden) 
 
2.) Toiletten „Schwarz-Bereich“ für Damen und Herren (geplant) 
 
3.) Toiletten „Weiß-Bereich“ für Damen und Herren (im EG vorhanden) 
 
4.) Aufenthaltsraum mit Küche „Schwarz-Bereich“ (im EG vorhanden) 
 
5.) Aufenthaltsraum mit Küche „Weiß-Bereich“ (geplant) 
 
6.) Serverraum (geplant) 
 
7.) Archiv (geplant) 
 
8.) Werkstatt / Büro Messtechnik (geplant) 
 
9.) Labor (im EG vorhanden) 
 
10.) Büroräume (im EG vorhanden, 3 zus. geplant) 
 
11.) behindertengerechte Maßnahmen (Rampe, Aufzug, WC)

Rat_V_0799_2015_Anlage_2_Sanierung_und_Erweiterung_HKA

696 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0799/2015 
 
 
 
100 Grundstück 0,00 € 
 
200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 
 
300 Bauwerk – Baukonstruktion  
400 Bauwerk – Technische Anlagen 
 395 m²    x     2.140,00 €/m² 845.300,00 € 
 
 Besondere Gründung 50.000,00 € 
 Abbruch Flachdach 25.000,00 € 
 Neue Neigungsdächer 80.000,00 € 
 Abbruch Besandsfassade    700 qm x 50,00 €/qm 35.000,00 € 
 Neues WDVS                       700 qm x 148,00 €/qm 103.600,00 € 
 Umbaupauschale 50.000,00 € 
 
500 Außenanlage 0,00 € 
 
600 Ausstattung / Einrichtung 25.000,00 € 
 
700 Baunebenkosten  23,0 % 279.197,00 € 
 
  
 Zwischensumme 1.493.097,00 € 
 
 Zur Rundung 6.903,00 € 
 
 
 Geschätzte Gesamtkosten 1.500.000,00 €

Beschlussvorlage

6369 Zeichen

V/0799/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zur Sanierung und Erweiterung des Betriebsgebäudes auf der 
Hauptkläranlage 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.11.2015 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
I.1. Das Tiefbauamt der Stadt Münster saniert und erweitert das Betriebsgebäude der Hauptklä r-
anlage Münster, Zum Heidehof 72 (Gemarkung Münster, Flur 257, Flurstück 2). Hierfür wird 
das in der Anlage 1 aufgeführte Raumprogramm zugrunde gelegt. 
 
I.2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung auf Grundlage des Errichtungsbeschlu s-
ses zu entwickeln und die Zustimmung zur Planung mit Kostenermittlung nach DIN 276 und 
Folgekostenberechnung sowie den Baubeschluss sobald wie möglich herbeizuführen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
II.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 
1.650.000,00 Euro entstehen (Anlage 2). Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
II.2 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaß-
nahme 
0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neu-
bau/Erneuerung 
  HKA – Aufstockung 
Betriebsgebäude 
Auszahlungen 
 
 
  2015 
2016 
2017 
2018 
50.000,00 
100.000,00 
750.000,00 
750.000,00 
Ingenieurhonorar 
Ingenieurhonorar 
Baukosten 
Baukosten 
Saldo    1.650.000,00  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0799/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0799/2015 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 5 bzw. im Hau s-
haltsplanentwurf 2016 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, 
dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Hau s-
haltssatzung 2016 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen b e-
reitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
zu I.1: 
 
Situation: 
 
Das Betriebsgebäude der Hauptklär anlage wurde 1973/74 mit der Errichtung der Kläranlage g e-
baut. Es umfasste zu dieser Zeit 6 Büroräume, das Labor, einen Aufenthaltsraum sowie Umkleid e-
räume für ca. 25 Mitarbeiter (6 Verwaltung, 4 Labor, 15 Betriebspersonal). Im Zuge der Erweit e-
rung der Kläranlage in 1993 wurde ein Anbau an das Betriebsgebäude mit neuen Umkleideräumen 
im Keller, einem größeren Aufenthaltsraum mit zusätzlicher Küche und 4 Büroräumen für 5 Mita r-
beiter geschaffen. Mit der Einstellung der ersten weiblichen Fachkraft für Abwasser technik wurden 
im Kellerg eschoss vorhandene Räume zu „Schwarz/Weiß“ -Umkleiden für Frauen umgebaut. In 
den Anlage 3 ist die derzeitige Situation dargestellt. Das Betriebsgebäude muss aus folgenden 
Gründen saniert und erweitert werden.  
 
 
Bedarf: 
 
1. Arbeitsschutz/Hygiene 
 
Im gegenwärtigen Zustand ist keine eindeutige Trennung zwischen „Schwarz -“ und „Weiß -
Bereichen“, welche nach heutigem Standard und Vorschriften zwingend erforderlich ist, sicher zu 
stellen. Der Außenbereich der Kläranlage ist grundsätzlich als „Schwarz -Bereich“ eingestuft. Im 
Betriebsgebäude sind sowohl die Büros, wie auch die Sozial- und Sanitärräume untergebracht, die 
von allen Mitarbeitern benutzt werden. Eine klare Trennung dieser Bereiche, wie es das Arbeit s-
schutzgesetz und die Hygienevorschriften verlangen, ist momentan im Betriebsgebäude nicht vo r-
handen. Die Mitarbeiter benutzen die gleichen WC -Anlagen, Küche, Aufenthaltsraum und Ve r-
kehrswege im Betriebsgebäude. Eine Trennung von „Schwarz -“ und „Weiß -Bereichen“ wurde nur 
in den Umkleid eräumen berücksichtigt, um eine Kontaminationsverschleppung auf die sauberen 
Bereiche zu verhindern. 
 
Es sind daher zusätzliche Toiletten für Damen und Herren, ein zusätzlicher Aufenthalt sraum, eine 
Küche und ein Büroraum für die Messtechnik zur Kalibrieru ng und Wartung der eingesetzten I n-
strumente erforderlich. Diese Räume könnten im Betriebsgebäude so angeordnet we rden, dass 
sich die „Schwarz -“ und „Weiß -Bereiche“ nicht mehr kreuzen und nur über die Umkleiderä ume 
bzw. Duschen verbunden sind. 
 
 
2. Hochwassersicherheit 
 
Im KG des Betriebsgebäudes befinden sich neben den Umkleideräumen das Archiv mit den G e-
nehmigungsunterlagen, der Serverraum und diverse Lager für Verbrauchsmaterialien. Am 
28.07.2014 sind bei dem Starkregenereignis sämtliche Kellerräume überf lutet worden. Durch den 
Ausfall des Serverraums konnte die Kläranlage teilweise nur im Notbetrieb gesteuert werden. Aus 
dem Archiv konnten nur einige Akten mit viel Aufwand durch eine Spezialfirma eingefroren und 
getrocknet worden. Der größte Teil der Gene hmigungsunterlagen konnte nicht gerettet werden.

- 3 - 
V/0799/2015 
Die Räume können nach der Trocknung und Reinigung zwar wieder benutzt werden, die A kten 
und der Server müssen jedoch in obere Etagen verlagert werden. 
 
 
3. Anpassung Raumbedarf 
 
Zurzeit haben 55 Mitarbeiter (15 Ingenieure, Techniker und Bürokräfte, 4 Laborantinnen, 23 Fac h-
kräfte für Abwassertechnik, 3 Schlosser, 7 Elektriker, 3 Messtechniker) ihren Arbeitsplatz auf der 
HKA und betreuen neben der HKA auch in Teilbereichen die Nebenkläranlagen und die Pumpwe r-
ke. Durch den Raumbedarf zur Umsetzung der „Schwarz / Weiß -Bereiche“ und die Verlagerung 
der Akten und des Servers in obere Bereiche des Betriebsgebäudes sind auch Verlagerungen der 
Büroräume erforderlich. Diese sollen entsprechend der Arbeitsstättenrichtlin ie und der städtischen 
Gebäudeleitlinien dem derzeitigen Personalbestand angepasst werden 
 
 
4. Sanierung Flachdach 
 
Die vorhandene Flachdachabdeckung musste in den vergangenen Jahren mehrfach an verschi e-
denen Stellen saniert werden. Eine Grundsanierung ist hier unumgänglich.  
 
 
Das Tiefbauamt plant daher den Umbau und die Erweiterung des Betriebsgebäudes gemäß den 
Gebäudeleitlinien der Stadt Münster. 
 
 
Zu I/2: 
 
Es ist beabsichtigt, die Planung bis zum 3. Quartal 2016 fertig zu stellen und der Bezirksregieru ng 
zur Genehmigung vorzulegen. Der Baubeschluss durch den AUKB wird zeitgleich eingeholt. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor  
 
 
 
Anlagen

Rat_V_0799_2015_Anlage_3_Sanierung_und_Erweiterung_HKA

26 Zeichen

Erdgeschoss

Anlage 3

m m

Beratungsverlauf (3)

03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.11.2015 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zum Heidehof 72

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Details

Aktenzeichen
V/0799/2015
Typ
Vorlagen
Datum
30.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37