241446-02
N-Vorlage zum Bürgerantrag: Verbesserung des ÖPNV
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Sammeldokument öffentlich
3644 Zeichen
Beschlussvorlage öffentlich 241446-02 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage zum Bürgerantrag: Verbesserung des ÖPNV Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, künftig alle Ausfälle der Fahrten auf den elektronischen Informationstafeln an den Stationen und im Internet in der Fahrplanauskunft der SWB korrekt anzuzeigen. Begründung Der Bürgerantrag wurde vom Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Sitzung am 29.09.2024 geändert befürwortet. Dieser hat nur der formellen Annahme der Ziffer 1 zugestimmt. Da dieser selbst jedoch keine Beschlusskompetenz hat, wird es erforderlich, die Thematik mit dieser N-Vorlage dem zuständigen Fachausschuss zur Emp- fehlung und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der ursprüngliche Bürgerantrag (DS-Nr.: 241446) lautete: Ich beantrage hiermit, dass die Stadt Bonn die SWB Bus und Bahn verpflichtet, 1) künftig alle Ausfälle der Fahrten auf den elektronischen Informationstafeln an den Stationen und im Internet in der Fahrplanauskunft der SWB korrekt anzuzeigen, 2) an den Stationen von Bus und Bahn nicht deutlich zu früh abzufahren und die Fahrpläne einzuhalten, 3) 3. alle Stationen der Bus-Linien anzufahren, also keine Stationen auszulas- sen. Die Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 241446-01) zum lautete: Die Verwaltung nimmt folgendermaßen Stellung zu dem Antrag: Zum Punkt 1: Seite 1 von 2 Seite 2 — — Derzeit werden Informationen bezüglich Betriebsstörungen, inklusiv Fahrtaus- fällen, schon über alle gängigen digitalen Kanäle der SWB, dazu zählen die Tafeln in Stationen und Haltestellen und die SWB-App, in Echtzeit weitergege- ben. Ausfallende Fahrten werden dabei schon mit den technischen Möglichkei- ten der SWB bestmöglich dargestellt. Die Anforderungen, Fahrtausfälle noch deutlicher darzustellen, sind von der Verwaltung und der SWB aufgenommen. Möglichkeiten zur Verbesserung wer- den kontinuierlich überprüft und ggf. umgesetzt. Zum Punkt 2: Alle Busse und Bahnen dürfen grundsätzlich nicht zu früh von einer Haltestelle abfahren. Der Fahrplan legt die Abfahrtzeit bei jeder Fahrt einer Linie von jeder Haltestelle schon fest. Trotzdem lässt sich die zu frühe Abfahrt nicht in jeder Situation vermeiden. Wie z.B., wenn eine Halteposition direkt auf der Fahrbahn liegt, worauf ein verlängerter Halt eines Busses den fließenden Verkehr erheb- lich behindern kann. Die Verkehrsunternehmen sind letztendlich dazu verpflich- tet, ihr Fahrpersonal anzuweisen, den vorgegebenen Fahrplan einzuhalten, insofern die verkehrliche Lage vor Ort es zulässt. Zum Punkt 3: Selbstverständlich sollen alle Busse und Bahnen alle auf dem Fahrplan veröf- fentlichten Haltestellen anfahren. Bedingt durch geplante Umleitungen und spontane verkehrliche Störungen kann jedoch der Entfall einzelner Haltestellen erfolgen. Die Verkehrsunternehmen sind diesbezüglich dazu verpflichtet, die vorzunehmenden Änderungen von Linienwegen über die gängigen internen Kanäle mit dem Fahrpersonal rechtzeitig und unmissverständlich zu kommuni- zieren. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellung- nahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag mit diesem Votum inhalt- lich für erledigt. Hiermit ist das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 241446-02
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 02.12.2024
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40