V/0019/2019
Förderung von Lastenfahrrädern - Kaufprämie
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1823 Zeichen
Anlage A zur V/0019/2019 Kurzüberblick Münster ist eine Fahrradhochburg. Bereits jetzt spielt das Fahrrad eine herausragende Rolle in der Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich schon heute einige Lastenfahrräder im Stadtge- biet unterwegs sind, wird doch gerade für den Lastentransport vielfach noch auf das private Kfz zurückgegriffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Zahlung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und -anhänger wird ein Anreiz für Privat- personen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu ersetzen. Zielerreichung: Eine Zielerreichung ist nicht konkret benennbar. Vor einer eventuellen Weiterführung des Pro- gramms in den Folgejahren ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen, um bei Bedarf nachjustieren zu können. Finanzierung Produktgruppe: 1202 Verkehrsplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Einführung einer Kaufprämie ist ein innovativer Beitrag zur stadt- und umweltverträglichen Mo- bilität und somit im Sinne des Masterplans Mobilität 2035+. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Querschnittsthema Klimaschutz wird durch die Einführung einer Kaufprämie für Lastenfahr- räder ganz maßgeblich tangiert. Eine Studie aus den Niederlanden zeigt beispielsweise, dass Lastenfahrräder als alternatives Verkehrsmittel den CO2-Ausstoß um bis zu 6% verringern kön- nen.
Anlage D - Politischer Antrag
32 Zeichen
Anlage D zur Vorlage V/0019/2019
Anlage C - Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster
5545 Zeichen
Anlage C zur Vorlage V/0019/2019 Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster – „Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern“ auf Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Münster für die Förderperiode 2019 in der Fassung vom 08.01.2019 Antragsteller/-in: (Der Antrag kann nur von einer volljährigen Privatperson gestellt werden) Name: Anschrift: Geburtsdatum: Telefonnummer (für Rückfragen): Emailadresse (für Rückfragen): Stadt Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger 48127 Münster Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur für Lastenräder bzw. Lastenanhänger erfolgen kann, die ab dem 01.03.2019 gekauft werden. Zudem ist je Antragsteller/-in maximal ein Gegenstand förderfähig. Hiermit beantrage ich eine Prämie für den Kauf des folgenden werksneuen Lastenrades bzw. Lasten-/Kinderanhängers (bitte ankreuzen): Elektro-Lastenrad Förderung 30 %, max. 1.000,- € Muskelbetriebenes Lastenrad Förderung 30 %, max. 500,- € Lasten-/Kinderanhänger Förderung 30 %, max. 100,- € Ich versichere, dass das erworbene Lastenrad/der La sten-/Kinderanhänger ausschließlich vom Käufer/von der Käuferin oder im Haushalt lebend en Familienmitgliedern für mindestens 48 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte wei tergegeben oder verkauft wird. Den Förderaufkleber der Stadt Münster bringe ich umgehe nd nach Erhalt auf dem Fördergegenstand an. Anlage C zur Vorlage V/0019/2019 Bei Käufergemeinschaften sind unten die weiteren vo lljährigen Beteiligten anzugeben. Diese müssen die gemeinsame Nutzung und die Anerkennung d er Nutzungsbedingungen durch ihre Unterschrift bestätigen. Der Antrag muss jedoch von einer Einzelperson gestellt werden. Käufergemeinschaft mit folgenden Personen: (Sollte es mehr als 4 Personen geben, fügen Sie dem Antr ag bitte eine gesonderte Anlage mit Namen, Anschriften und Unterschriften bei .) Name, Anschrift, Geburtsdatum: Datum, Unterschrift: Einzureichende Unterlagen: • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antr ag • Rechnung im Original (wird zurückgegeben); diese m uss den Verkäufer/die Verkäuferin, den Käufer/die Käuferin, die genaue Be zeichnung des Kaufgegenstandes sowie den gezahlten Preis enthalten • Rahmennummer des Rades oder Anhängers (sofern beim Anhänger vorhanden) • Wohnortnachweis wie folgt (alternativ); Münster mu ss der Hauptwohnsitz sein. - Kopie des Personalausweises (Zur Identifizierung nicht benötigte Ausweisdaten können und sollen geschwärzt werden. Das gilt insbe sondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die Seriennummer.) - Aktueller Auszug aus dem Melderegister Nach Rückerhalt der Rechnung muss diese für den Zei traum der verpflichtenden Eigennutzungsdauer (= 48 Monate) aufbewahrt werden. Ich bitte um Überweisung des Förderbetrags auf mein Bankkonto: Bank IBAN BIC Anlage C zur Vorlage V/0019/2019 Die Förderung kann unter folgenden Umständen mit dr eiprozentiger Verzinsung anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit des verpflichtenden Eige nnutzungszeitraums vom Fördernehmer/ von der Fördernehmerin zurückgefordert werden: • Verkauf des Lastenrades/des Lastenanhängers vor Ab lauf des 48-monatigen Eigennutzungszeitraums • Wechsel des Hauptwohnsitzes des Fördernehmers/der Fördernehmerin in eine andere Gemeinde vor Ablauf des 48-monatigen Eigennutzungszeitraums • Dauerhafte Unbrauchbarkeit des Kaufgegenstandes vo r Ablauf des 48-monatigen Eigennutzungszeitraums (z. B. durch Unfall, Vandali smus etc.), sofern der Gegenstand nicht vom Fördernehmer durch einen gleic hwertigen, werksneuen ersetzt wird • die Zweckentfremdung des gekauften Gegenstandes • Nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, di e bei Kenntnis zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung zu einer Ablehnung des Antrags geführt hätten (z. B. falsche Angaben im Antrag, Fälschung von Dokumenten etc.) Umstände, die zu einer Rückforderung führen können, sind der Stadt Münster unverzüglich unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Unfallanz eige, Versicherungsmeldung o. ä.) mitzuteilen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung entscheidet nach pfli chtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Auf der Internetseit e des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung ( https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung ) wird der jeweils aktuelle Stand der verfügbaren Mittel angezeigt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass für das oben genannte Fahrzeug keine weiteren öffentlichen Fördermöglichkeiten (beispielsweise des Landes oder des Bundes) in Anspruch genommen wurden oder werden. Des Weiteren erkläre ich mit meiner Unterschrift me in Einverständnis, dass die in diesem Antrag enthaltenen personen- und projektbezogenen D aten im Rahmen des Förderverfahrens der Stadt Münster durch das Amt fü r Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung zum Zwecke der Antragsbearbeitung e lektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Ich erteile zudem meine Einwilligung, bei einer sti chprobenhaften Prüfung mein Lastenrad/meinen Lastenanhänger dem Amt für Stadten twicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung vor dem Stadthaus 3 zu präsentieren. Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. ___________________________________________________ Datum Unterschrift
Anlage B - Förderrichtlinie der Stadt Münster für die Förderperiode 2019
10001 Zeichen
Anlage B zur Vorlage V/0019/2019 Förderprogramm zur Anschaffung von in Münster genutzten Lastenrädern bzw. Lastenanhängern Förderrichtlinie der Stadt Münster für die Förderperiode 2019 In der Fassung vom 08.01.2019 1. Allgemeines Münster ist eine Fahrradhochburg. Bereits jetzt spi elt das Fahrrad eine herausragende Rolle in der Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich sch on heute einige Lastenfahrräder im Stadtgebiet unterwegs sind, wird doch gerade für Ei nkäufe und Lastentransporte vielfach noch auf das private Kraftfahrzeug zurückgegriffen. Durch die Auslobung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und Lasten- sowie Kinderanhänge r wird ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz- Fahrten zu ersetzen. Mit Lastenfahrrädern ist ein Transport von „schwere m Gepäck“ durchaus möglich – auch Kinder können problemlos befördert werden. Durch di e Nutzung von Lastenfahrrädern wird die eigene Gesundheit und Fitness gestärkt. Weitere individuelle Vorteile: Keine Treibstoffkosten, kein Stau, keine Parkgebühren. Ab er auch die Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu verachten. Eine Studie aus den Niederlanden zeigt, dass Lastenfährräder als alternatives Verkehrsmittel den CO2-Ausstoß um bis zu 6% verringern und so zum Klimaschutz im Sinne der Klimaschutzkonz epte 2020 und 2050 der Stadt Münster beitragen können. Die Förderung erfolgt im Rahmen des „Masterplans Mo bilität Münster 2035+“ unter Berücksichtigung des „Mobilitätsfonds für eine nach haltige Mobilitätsinfrastruktur – Masterplan Mobilität zeitnah umsetzen“. Der materie lle politische Beschluss ist mit der Vorlage V/0019/2019 gefasst worden. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert wird die Anschaffung von werksneuen Laste nrädern und Lasten- sowie Kinderanhängern zum Transport von großen und/oder schweren Gegenständen oder Lasten durch Privatpersonen. Die Lastenräder/-anhänger kön nen dabei als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder/Fahrradanhänger konstruiert s ein. Gefördert werden sowohl muskelbetriebene Lastenräder als auch Lastenräder mit elektrischer Unterstützung. Der Kauf eines gebrauchten Lastenrades/-anhängers wird nicht gefördert. Anlage B zur Vorlage V/0019/2019 3. Höhe der Förderung Für das Jahr 2019 und ggf. Folgejahre steht eine Ge samtfördersumme in Höhe von jährlich 200.000,- € zur Verfügung. Grundsätzlich beträgt di e einzelne Förderung 30 % des Anschaffungspreises (inkl. MwSt.). Allerdings gelte n folgende Höchstgrenzen für den Einzelfall: - Maximal 1.000,- € für elektrisch betriebene Laste nräder - Maximal 500,- € für rein muskelbetriebene Last enräder - Maximal 100,- € für Lasten/-Kinderanhänger Sobald die Gesamtfördersumme verbraucht ist, endet der Förderzeitraum des laufenden Jahres. Es ist vorgesehen, auf den Internetseiten d es Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung einen „Ticker“ einzur ichten, der regelmäßig die noch verfügbaren Mittel anzeigt, so dass interessierte B ürger/-innen jederzeit über diese und ihre Chancen auf den Erhalt von Fördermitteln informiert sind. 4. Antragsberechtigte/Antragsstellung Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige P rivatpersonen mit Hauptwohnsitz in Münster, die das Lastenrad oder den Lastenanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere vol ljährige Privatpersonen erfolgen; die Förderung wird jedoch in einer Summe an eine von der Käufergemeinschaft zu bestimmende Person ausgezahlt. Diese Person muss auch den Antrag stellen. Das Antragsformular wird sowohl auf den Internetsei ten des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung als auch im Papierformat zur Verfügung gestellt. In dem Antrag sind folgende Angaben zu machen und d ie erforderlichen Nachweise beizufügen: - Rechnung im Original (wird zurückgegeben); diese muss den Verkäufer/die Verkäuferin, den Empfänger/die Empfängerin und die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes enthalten. - Die Rahmennummer des Rades bzw. des Anhängers (so fern hier vorhanden). - Wohnortnachweis wie folgt (alternativ); Münster m uss Hauptwohnsitz sein. • Kopie des Personalausweises (Zur Identifizierung n icht benötigte Ausweisdaten können und sollen geschwärzt werden. D as gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die Seriennummer.) • Aktueller Auszug aus dem Melderegister. - Bestätigung, dass das Lastenrad/der Lastenanhänge r nur vom Käufer/von der Käuferin oder im Haushalt lebenden Familienmitglied ern bzw. den gemeinschaftlich an dem Kauf beteiligten Dritten für mindestens 48 M onate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft wir d. Bei gemeinschaftlicher Nutzung sind die anderen Nutzungsberechtigten mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und deren Unterschrift auf dem Antrag anzugeben. - Bestätigung, dass keine Doppelförderung vorliegt (d. h. keine weitere Förderung z. B. von Landes- oder Bundesseite wird in Anspruch genommen). Je Antragsteller/-in kann innerhalb des 48-monatige n Eigennutzungszeitraums nur ein Fördergegenstand gefördert werden. Anlage B zur Vorlage V/0019/2019 Mit Antragsgenehmigung erhalten Fördernehmende von der Fördergeberin einen Aufkleber mit Hinweis auf das Förderprogramm. Dieser muss auf dem Lastenfahrrad bzw. dem Anhänger gut sichtbar aufgeklebt werden. 5. Verfahren Um den Aufwand sowohl für die Bürger/-innen als auc h für die Verwaltung so gering wie möglich zu halten, wird ein einstufiges Verfahren gewählt. Der Antragsteller/die Antragstellerin stellt nach K auf und Erhalt des Lastenrades/-anhängers den unter Ziffer 3 genannten Antrag und fügt alle e rforderlichen Nachweise bei. Die Anträge können schriftlich an folgende Anschrift gerichtet werden: Stadt Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger 48127 Münster Der Kauf darf erst mit Inkrafttreten dieser Richtli nie zum 01.03.2019 erfolgen . Vorher getätigte Käufe können nicht gefördert werden. Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Münster der Reihe nach bearbeitet. Es zählt der Posteingangsstempel. Die Auszahlung von Förderm itteln erfolgt, solange noch Fördermittel vorhanden sind. Liegen für restliche F ördermittel mehrere zeitgleich eingegangene Anträge vor, entscheidet das Los. Sind die für das Förderjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel erschöpft, werden keine Ant räge mehr angenommen und keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Durch den o. g. „Tick er“ auf der Internetseite des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung kön nen sich die Bürger/-innen jederzeit über die noch verfügbaren Fördermittel informieren. Zusätzlich wird nach vollständiger Ausschöpfung der Fördermittel ein entsprechender Hi nweis auf der Internetseite veröffentlicht und die Möglichkeit, Anträge online auszufüllen und auszudrucken, wird eingestellt. Für Rückfragen wird die E-Mail-Adresse: lastenleeze@stadt-muenster.de eingerichtet und auf der Internetseite des Amtes für Stadtentwicklun g, Stadtplanung, Verkehrsplanung veröffentlicht. 6. Rückforderung Der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkei t des Fördergegenstandes (sofern dieser nicht vom Fördernehmenden durch ein gleichwe rtiges, werksneues Lastenfahrrad/einen Lastenanhänger ersetzt wird), Z weckentfremdung der gekauften Gegenstände, Verkauf des Fördergegenstandes oder We chsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde vor Ablauf des 48-monatigen Eigennu tzungszeitraums nebst 3 % Zinsen anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit des verpflic htenden Eigennutzungszeitraums zurückzuzahlen. Genannte Umstände sind zusammen mit geeigneten Nachweisen (z. B. Unfallanzeige, Versicherungsmeldung o. ä.) der Stadt Münster unverzüglich mitzuteilen. Nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, die bei Kenntnis zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung zu einer Ablehnung des Antr ags geführt hätten (z. B. falsche Angaben im Antrag, Fälschung von Dokumenten etc.) k önnen ebenfalls zu einer Rückforderung führen. Zudem behält sich die Stadt Münster stichprobenhaft e Prüfungen vor, bei denen die Eigentümer den Kaufgegenstand beim Amt für Stadtent wicklung, Stadtplanung, Anlage B zur Vorlage V/0019/2019 Verkehrsplanung vorführen müssen. Kann diese Vorfüh rung nicht erbracht werden, kann dies ebenfalls zu einer Rückforderung führen. 7. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für Projektförderungen nach dieser Richtlinie sind die zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Landeshausha ltsordnung und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften sowie das Verwaltungsverfahrensrecht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. 8. Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich der erforderlichen Ratsbeschlüsse zum 01.03.2019 in Kraft. Die Auszahlung der Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Sofern das Förderprogramm im Jahr 2020 und den Folg ejahren weitergeführt wird, gilt diese Richtlinie weiter. Ansonsten endet ihre Gültigkeit mit vollständiger Ausschöpfung der Fördermittel, spätestens mit dem 31.12.2019. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung kann diese Förderrichtlinie an veränderte Fördersituationen sowie jederzeit an veränderte rechtliche Grundlagen anpassen. Außerdem sind jederzeit Änderungen zur Behebung von Auslegungsproblemen sowie zur Schließung von Regelungslücken möglich. Es gelten d ie jeweils aktuellen Förderrichtlinien. Diese werden auf den Internetseiten des Amtes für S tadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung veröffentlicht.
Beschlussvorlage
6561 Zeichen
V/0019/2019 V/0019/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Lastenfahrrädern - Kaufprämie Beratungsfolge 07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.02.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das anliegende kommunale Förderprogramm zur Anschaffung von in Münster genutzten Laste n- fahrrädern und -anhängern (Anlage B der Vorlage) wird beschlossen. Ab März 2019 ist eine en t- sprechende Kaufprämie für Privatpersonen auszuzahlen. Es gelten die benannten För derquoten und -voraussetzungen. Vor einer eventuellen Weiterführung des Programms in den Folgejahren ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen, um bei Bedarf nachjustieren zu können. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kaufprämie offensiv zu bewerben und so da für zu sorgen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Prämie Gebrauch machen. 3. Die Verwaltung prüft die Integration von Lastenfahrrädern in ein Bike -Sharing-System im Rahmen der derzeit laufenden Machbarkeitsstudie. Als Standorte kommen u.a. d ie Mobilstationen, unter Einsatz der Stadtwerke Plus Card, in Frage. In die Prüfung sind auch weitere Einsatzorte (Stad t- teilauto etc.) einzubeziehen. 4. Der Antrag „Ja zur Anschaffung von Lastenrädern! Für eine Verbesserung der Lebens -, Umfeld- und Umweltqualität in Münster“ aus dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Das Förderprogramm wird zunächst für das Jahr 2019 mit einer Summe von 200.000 Euro ausgestat- tet. Dies ist ein Ma ximalbetrag, der nur anfällt, wenn Förderanträge in entsprechender Größenor d- nung gestellt werden. Der Maximalbetrag für das Jahr 2020 wird durch einen neuerlichen politischen Beschluss festgelegt. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 25.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Oeinck Telefon: 492-6162 OeinckP@stadt-muenster.de - 2 - V/0019/2019 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 12 02 Verkehrsplanung Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 200.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Begründung: Münster ist eine Fahrradhochburg. Bereits jetzt spielt das Fahrrad eine herausragende Rolle in der Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich schon heute einige Lastenfahrräder im Stadtgebiet u n- terwegs sind, wird doch gerade für den Lastentransport vielfach noch auf das private Kfz zurückg e- griffen. Durch die Zahlung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und -anhänger wird ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und d a- mit Kfz-Fahrten zu ersetzen. Mit Lastenfahrrädern ist ein Transport von „sc hwerem Gepäck“ durchaus möglich – auch Kinder kön- nen problemlos befördert werden. Durch die Nutzung von Lastenfahrrädern wird die eigene Gesun d- heit und Fitness gestärkt. Weitere individuelle Vorteile: Keine Treibstoffkosten, kein Stau, keine Par k- gebühren. Aber auch die Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu verachten. Eine Studie aus den Niederlanden zeigt, dass Lastenfährräder als alternatives Verkehrsmittel den CO2-Ausstoß um bis zu 6% verringern und so zum Klimaschutz im Sinne der Klimaschutzkonzepte 2020 und 2050 der Stadt Münster beitragen können. Viele Kommunen setzen bereits heute ein deutliches Signal für umweltfreundliche Mobilität und fö r- dern den Kauf von Lastenfahrrädern mit unterschiedlichen Modellen. Einige großstädtische Beispiele sind: Berlin Kostenübernahme 33 % (höchstens 1.000 € für elektrische Lastenräder, höchstens 500 € für rein muskelbetriebene Lastenräder, maximal 200.000 € p.a.) Heidelberg Kostenübernahme 50 % (höchstens 500 € für elektrische Lastenräder, höchstens 300 € für rei n mus- kelbetriebene Lastenräder, höchstens 100 € für Lastenanhänger) München Kostenübernahme 25 % (höchstens 1.000 € für elektrische Lastenräder) Regensburg Kostenübernahme 25 % (höchstens 1.000 € für elektrische Lastenräder, höchstens 400 € für rein muskelbetriebene Lastenräder) Das Berliner Modell scheint für die Stadt Münster am geeignetsten. Denn es setzt sowohl einen jährli- chen Maximalbetrag für den kommunalen Haushalt fest, als auch eine nachvollziehbare und attraktive Förderhöhe. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, sich an diesem Modell zu orientieren und dies um die Förderung von Lastenanhängern (siehe Heidelberg, in gleicher Größenordnung) zu ergänzen. - 3 - V/0019/2019 Dies bedeutet, dass in Zukunft bei einer Kostenübernahme von 30 % höchstens 1.000 € für elektrische Lastenräder, höchstens 500 € für rein muskelbetriebene Lastenräder und höch s- tens 100 € für Lastenanhänger in Münster gefördert werden können. Für eine Förderung müssen Privatpersonen folgende Voraussetzungen erfüllen: ausgefülltes Formular mit Angaben zur Person und Einverständnis der Förderbedingungen, Originalrechnung über den Erwerb des Kaufgegenstandes, einschließlich Angabe der Rahmen- nummer, Wohnortnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises), das Rad wird nur vom Käufer oder im Haushalt lebenden Familienmitgliedern für mindestens 48 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft, der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkeit des Fördergegenstandes, Verkauf oder ei- nem Wohnortwechsel nebst 3% Zinsen anteilig zurückzuzahlen. Genannte Umstände sind un- verzüglich der Stadt Münster mitzuteilen, Doppelförderungen, z.B. durch Landes- oder Bundesmittel sind auszuschließen, ein vollständiger Förderantrag berechtigt nicht zwangsläufig zur Inanspruchnahme einer Förde- rung, da das Jahresbudget zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ausgeschöpft sein kann. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzungsgemei n- schaft) erfolgen. Die Einführung einer Kaufprämie ist ein innovativer Beitrag zur stadt- und umweltverträglichen Mobili- tät und somit im Sinne des Masterplans Mobilität 2035+. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage B – Förderrichtlinie der Stadt Münster für die Förderperiode 2019 Anlage C – Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster Anlage D – Antrag „Ja zur Anschaffung von Lastenrädern! Für eine Verbesserung der Lebens-, Um- feld- und Umweltqualität in Münster“
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0019/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37