Mandari Insight

V/0019/2019

Förderung von Lastenfahrrädern - Kaufprämie

Vorlagen 08.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 20

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage D - Politischer Antrag

· application/pdf

Ansehen

Anlage C - Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster

· application/pdf

Ansehen

Anlage B - Förderrichtlinie der Stadt Münster für die Förderperiode 2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1823 Zeichen

Anlage A zur V/0019/2019 
Kurzüberblick 
Münster ist eine Fahrradhochburg. Bereits jetzt spielt das Fahrrad eine herausragende Rolle in 
der Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich schon heute einige Lastenfahrräder im Stadtge-
biet unterwegs sind, wird doch gerade für den Lastentransport vielfach noch auf das private Kfz 
zurückgegriffen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Zahlung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und -anhänger wird ein Anreiz für Privat-
personen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit 
Kfz-Fahrten zu ersetzen. 
Zielerreichung:  
Eine Zielerreichung ist nicht konkret benennbar. Vor einer eventuellen Weiterführung des Pro-
gramms in den Folgejahren ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen, um bei Bedarf nachjustieren 
zu können. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1202 Verkehrsplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die Einführung einer Kaufprämie ist ein innovativer Beitrag zur stadt- und umweltverträglichen Mo-
bilität und somit im Sinne des Masterplans Mobilität 2035+.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Querschnittsthema Klimaschutz wird durch die Einführung einer Kaufprämie für Lastenfahr-
räder ganz maßgeblich tangiert. Eine Studie aus den Niederlanden zeigt beispielsweise, dass 
Lastenfahrräder als alternatives Verkehrsmittel den CO2-Ausstoß um bis zu 6% verringern kön-
nen.

Anlage D - Politischer Antrag

32 Zeichen

Anlage D zur Vorlage V/0019/2019

Anlage C - Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster

5545 Zeichen

Anlage C zur Vorlage V/0019/2019 
Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster 
– „Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern“ 
auf Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Münster 
für die Förderperiode 2019 in der Fassung vom 08.01.2019 
 
 
 
Antragsteller/-in: 
(Der Antrag kann nur von einer volljährigen Privatperson gestellt werden) 
Name: 
Anschrift: 
Geburtsdatum: 
Telefonnummer (für Rückfragen): 
Emailadresse (für Rückfragen): 
 
 
 
Stadt Münster 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger 
48127 Münster 
 
 
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur für Lastenräder bzw. Lastenanhänger erfolgen 
kann, die ab dem 01.03.2019  gekauft werden. Zudem ist je Antragsteller/-in maximal ein 
Gegenstand förderfähig. 
 
Hiermit beantrage ich eine Prämie für den Kauf des folgenden werksneuen Lastenrades bzw. 
Lasten-/Kinderanhängers  (bitte ankreuzen): 
 
  
Elektro-Lastenrad  
 
 
Förderung 30 %, max. 1.000,- € 
  
Muskelbetriebenes Lastenrad 
 
Förderung 30 %, max. 500,- € 
  
Lasten-/Kinderanhänger 
 
Förderung 30 %, max. 100,- € 
 
 
Ich versichere, dass das erworbene Lastenrad/der La sten-/Kinderanhänger ausschließlich 
vom Käufer/von der Käuferin oder im Haushalt lebend en Familienmitgliedern für mindestens 
48 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte wei tergegeben oder verkauft wird. Den 
Förderaufkleber der Stadt Münster bringe ich umgehe nd nach Erhalt auf dem 
Fördergegenstand an.

Anlage C zur Vorlage V/0019/2019 
Bei Käufergemeinschaften sind unten die weiteren vo lljährigen Beteiligten anzugeben. Diese 
müssen die gemeinsame Nutzung und die Anerkennung d er Nutzungsbedingungen durch 
ihre Unterschrift bestätigen. Der Antrag muss jedoch von einer Einzelperson gestellt werden. 
 
Käufergemeinschaft mit folgenden Personen: 
(Sollte es mehr als 4 Personen geben, fügen Sie dem Antr ag bitte eine gesonderte Anlage mit Namen, 
Anschriften und Unterschriften bei .)   
 
Name, Anschrift, Geburtsdatum: Datum, Unterschrift:  
  
  
  
  
 
 
Einzureichende Unterlagen: 
 
• Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antr ag 
• Rechnung im Original (wird zurückgegeben); diese m uss den Verkäufer/die 
Verkäuferin, den Käufer/die Käuferin, die genaue Be zeichnung des 
Kaufgegenstandes sowie den gezahlten Preis enthalten 
• Rahmennummer des Rades oder Anhängers (sofern beim  Anhänger vorhanden) 
• Wohnortnachweis wie folgt (alternativ); Münster mu ss der Hauptwohnsitz sein.  
- Kopie des Personalausweises (Zur Identifizierung nicht benötigte Ausweisdaten 
können und sollen geschwärzt werden. Das gilt insbe sondere für die auf dem 
Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die Seriennummer.)   
- Aktueller Auszug aus dem Melderegister 
 
Nach Rückerhalt der Rechnung muss diese für den Zei traum der verpflichtenden 
Eigennutzungsdauer (= 48 Monate) aufbewahrt werden. 
 
Ich bitte um Überweisung des Förderbetrags auf mein Bankkonto: 
 
 
Bank 
 
 
 
IBAN 
 
 
 
BIC

Anlage C zur Vorlage V/0019/2019 
Die Förderung kann unter folgenden Umständen mit dr eiprozentiger Verzinsung anteilig in 
Bezug auf die Restlaufzeit des verpflichtenden Eige nnutzungszeitraums vom Fördernehmer/ 
von der Fördernehmerin zurückgefordert werden: 
 
• Verkauf des Lastenrades/des Lastenanhängers vor Ab lauf des 48-monatigen 
Eigennutzungszeitraums 
• Wechsel des Hauptwohnsitzes des Fördernehmers/der Fördernehmerin in eine 
andere Gemeinde vor Ablauf des 48-monatigen Eigennutzungszeitraums 
• Dauerhafte Unbrauchbarkeit des Kaufgegenstandes vo r Ablauf des 48-monatigen 
Eigennutzungszeitraums (z. B. durch Unfall, Vandali smus etc.), sofern der 
Gegenstand nicht vom Fördernehmer durch einen gleic hwertigen, werksneuen 
ersetzt wird 
• die Zweckentfremdung des gekauften Gegenstandes 
• Nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, di e bei Kenntnis zum Zeitpunkt 
der Gewährung der Förderung zu einer Ablehnung des Antrags geführt hätten (z. B. 
falsche Angaben im Antrag, Fälschung von Dokumenten etc.) 
 
Umstände, die zu einer Rückforderung führen können,  sind der Stadt Münster unverzüglich 
unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Unfallanz eige, Versicherungsmeldung o. ä.) 
mitzuteilen. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das  Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung entscheidet nach pfli chtgemäßem Ermessen im 
Rahmen der verfügbaren Mittel. Auf der Internetseit e des Amtes für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung (
https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung ) 
wird der jeweils aktuelle Stand der verfügbaren Mittel angezeigt.  
 
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass für das  oben genannte Fahrzeug keine weiteren 
öffentlichen Fördermöglichkeiten (beispielsweise des Landes oder des Bundes) in Anspruch 
genommen wurden oder werden.  
 
Des Weiteren erkläre ich mit meiner Unterschrift me in Einverständnis, dass die in diesem 
Antrag enthaltenen personen- und projektbezogenen D aten im Rahmen des 
Förderverfahrens der Stadt Münster durch das Amt fü r Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung zum Zwecke der Antragsbearbeitung e lektronisch gespeichert und 
verarbeitet werden dürfen.  
 
Ich erteile zudem meine Einwilligung, bei einer sti chprobenhaften Prüfung mein 
Lastenrad/meinen Lastenanhänger dem Amt für Stadten twicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung vor dem Stadthaus 3 zu präsentieren. 
 
Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. 
 
 
 
 
 
___________________________________________________ 
Datum   Unterschrift

Anlage B - Förderrichtlinie der Stadt Münster für die Förderperiode 2019

10001 Zeichen

Anlage B zur Vorlage V/0019/2019   
 
 
 
 
Förderprogramm zur Anschaffung von in Münster genutzten Lastenrädern bzw. 
Lastenanhängern 
 
 
 
 
Förderrichtlinie der Stadt Münster für die Förderperiode 2019  
 
In der Fassung vom 08.01.2019 
 
 
 
 
 
1. Allgemeines 
 
Münster ist eine Fahrradhochburg. Bereits jetzt spi elt das Fahrrad eine herausragende Rolle 
in der Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich sch on heute einige Lastenfahrräder im 
Stadtgebiet unterwegs sind, wird doch gerade für Ei nkäufe und Lastentransporte vielfach 
noch auf das private Kraftfahrzeug zurückgegriffen.  Durch die Auslobung einer Kaufprämie 
für Lastenfahrräder und Lasten- sowie Kinderanhänge r wird ein Anreiz für Privatpersonen 
geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-
Fahrten zu ersetzen. 
 
Mit Lastenfahrrädern ist ein Transport von „schwere m Gepäck“ durchaus möglich – auch 
Kinder können problemlos befördert werden. Durch di e Nutzung von Lastenfahrrädern wird 
die eigene Gesundheit und Fitness gestärkt. Weitere  individuelle Vorteile: Keine 
Treibstoffkosten, kein Stau, keine Parkgebühren. Ab er auch die Auswirkungen auf die 
Umwelt sind nicht zu verachten. Eine Studie aus den  Niederlanden zeigt, dass 
Lastenfährräder als alternatives Verkehrsmittel den  CO2-Ausstoß um bis zu 6% verringern 
und so zum Klimaschutz im Sinne der Klimaschutzkonz epte 2020 und 2050 der Stadt 
Münster beitragen können. 
 
Die Förderung erfolgt im Rahmen des „Masterplans Mo bilität Münster 2035+“ unter 
Berücksichtigung des „Mobilitätsfonds für eine nach haltige Mobilitätsinfrastruktur – 
Masterplan Mobilität zeitnah umsetzen“. Der materie lle politische Beschluss ist mit der 
Vorlage V/0019/2019 gefasst worden. 
 
 
2. Gegenstand der Förderung 
 
Gefördert wird die Anschaffung von werksneuen Laste nrädern und  Lasten- sowie 
Kinderanhängern zum Transport von großen und/oder schweren  Gegenständen oder Lasten 
durch Privatpersonen. Die Lastenräder/-anhänger kön nen dabei als baulich einspurige oder 
mehrspurige Fahrräder/Fahrradanhänger konstruiert s ein. Gefördert werden sowohl 
muskelbetriebene Lastenräder als auch Lastenräder mit elektrischer Unterstützung. Der Kauf 
eines gebrauchten Lastenrades/-anhängers wird nicht gefördert.

Anlage B zur Vorlage V/0019/2019   
3. Höhe der Förderung 
 
Für das Jahr 2019 und ggf. Folgejahre steht eine Ge samtfördersumme in Höhe von jährlich 
200.000,- € zur Verfügung. Grundsätzlich beträgt di e einzelne Förderung 30 % des 
Anschaffungspreises (inkl. MwSt.). Allerdings gelte n folgende Höchstgrenzen für den 
Einzelfall: 
 
- Maximal 1.000,- € für elektrisch betriebene Laste nräder 
- Maximal    500,- € für rein muskelbetriebene Last enräder 
- Maximal    100,- € für Lasten/-Kinderanhänger 
 
Sobald die Gesamtfördersumme verbraucht ist, endet der Förderzeitraum des laufenden 
Jahres. Es ist vorgesehen, auf den Internetseiten d es Amtes für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung einen „Ticker“ einzur ichten, der regelmäßig die noch  
verfügbaren Mittel anzeigt, so dass interessierte B ürger/-innen jederzeit über diese und ihre 
Chancen auf den Erhalt von Fördermitteln informiert sind. 
 
 
4. Antragsberechtigte/Antragsstellung 
 
Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige P rivatpersonen mit Hauptwohnsitz in 
Münster, die das Lastenrad oder den Lastenanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der 
Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere vol ljährige Privatpersonen erfolgen; die 
Förderung wird jedoch in einer Summe an eine von der Käufergemeinschaft zu bestimmende 
Person ausgezahlt. Diese Person muss auch den Antrag stellen.  
 
Das Antragsformular wird sowohl auf den Internetsei ten des Amtes für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung als auch im Papierformat zur Verfügung gestellt.  
 
In dem Antrag sind folgende Angaben zu machen und d ie erforderlichen Nachweise 
beizufügen: 
 
- Rechnung im Original (wird zurückgegeben); diese muss den Verkäufer/die 
Verkäuferin, den Empfänger/die Empfängerin und die genaue Bezeichnung des 
Kaufgegenstandes enthalten. 
 
- Die Rahmennummer des Rades bzw. des Anhängers (so fern hier vorhanden). 
 
- Wohnortnachweis wie folgt (alternativ); Münster m uss Hauptwohnsitz sein.  
• Kopie des Personalausweises (Zur Identifizierung n icht benötigte 
Ausweisdaten können und sollen geschwärzt werden. D as gilt insbesondere 
für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die 
Seriennummer.) 
• Aktueller Auszug aus dem Melderegister. 
 
- Bestätigung, dass das Lastenrad/der Lastenanhänge r nur vom Käufer/von der 
Käuferin oder im Haushalt lebenden Familienmitglied ern bzw. den gemeinschaftlich 
an dem Kauf beteiligten Dritten für mindestens 48 M onate genutzt und nicht 
dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft wir d. Bei gemeinschaftlicher 
Nutzung sind die anderen Nutzungsberechtigten mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum 
und deren Unterschrift auf dem Antrag anzugeben. 
 
- Bestätigung, dass keine Doppelförderung vorliegt (d. h. keine weitere Förderung z. B. 
von Landes- oder Bundesseite wird in Anspruch genommen). 
 
Je Antragsteller/-in kann innerhalb des 48-monatige n Eigennutzungszeitraums nur ein 
Fördergegenstand gefördert werden.

Anlage B zur Vorlage V/0019/2019   
Mit Antragsgenehmigung erhalten Fördernehmende von der Fördergeberin einen Aufkleber 
mit Hinweis auf das Förderprogramm. Dieser muss auf  dem Lastenfahrrad bzw. dem 
Anhänger gut sichtbar aufgeklebt werden. 
 
 
5. Verfahren 
 
Um den Aufwand sowohl für die Bürger/-innen als auc h für die Verwaltung so gering wie 
möglich zu halten, wird ein einstufiges Verfahren gewählt. 
 
Der Antragsteller/die Antragstellerin stellt nach K auf und Erhalt des Lastenrades/-anhängers 
den unter Ziffer 3 genannten Antrag und fügt alle e rforderlichen Nachweise bei. Die Anträge 
können schriftlich an folgende Anschrift gerichtet werden: 
 
Stadt Münster 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Förderprogramm Lastenfahrräder/-anhänger 
48127 Münster 
 
Der Kauf darf erst mit Inkrafttreten dieser Richtli nie zum 01.03.2019 erfolgen . Vorher 
getätigte Käufe können nicht gefördert werden.  
 
Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Münster der Reihe nach bearbeitet. Es zählt 
der Posteingangsstempel. Die Auszahlung von Förderm itteln erfolgt, solange noch 
Fördermittel vorhanden sind. Liegen für restliche F ördermittel mehrere zeitgleich 
eingegangene Anträge vor, entscheidet das Los. Sind  die für das Förderjahr zur Verfügung 
gestellten Fördermittel erschöpft, werden keine Ant räge mehr angenommen und keine 
Fördermittel mehr ausgezahlt. Durch den o. g. „Tick er“ auf der Internetseite des Amtes für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung kön nen sich die Bürger/-innen jederzeit 
über die noch verfügbaren Fördermittel informieren.  Zusätzlich wird nach vollständiger 
Ausschöpfung der Fördermittel ein entsprechender Hi nweis auf der Internetseite 
veröffentlicht und die Möglichkeit, Anträge online auszufüllen und auszudrucken, wird 
eingestellt.  
 
Für Rückfragen wird die E-Mail-Adresse: 
lastenleeze@stadt-muenster.de  eingerichtet und 
auf der Internetseite des Amtes für Stadtentwicklun g, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
veröffentlicht. 
 
 
6. Rückforderung 
 
Der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkei t des Fördergegenstandes (sofern 
dieser nicht vom Fördernehmenden durch ein gleichwe rtiges, werksneues 
Lastenfahrrad/einen Lastenanhänger ersetzt wird), Z weckentfremdung der gekauften 
Gegenstände, Verkauf des Fördergegenstandes oder We chsel des Hauptwohnsitzes in eine 
andere Gemeinde vor Ablauf des 48-monatigen Eigennu tzungszeitraums nebst 3 % Zinsen 
anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit des verpflic htenden Eigennutzungszeitraums 
zurückzuzahlen. Genannte Umstände sind zusammen mit  geeigneten Nachweisen (z. B. 
Unfallanzeige, Versicherungsmeldung o. ä.) der Stadt Münster unverzüglich mitzuteilen.  
 
Nachträgliches Bekanntwerden von Sachverhalten, die  bei Kenntnis zum Zeitpunkt der 
Gewährung der Förderung zu einer Ablehnung des Antr ags geführt hätten (z. B. falsche 
Angaben im Antrag, Fälschung von Dokumenten etc.) k önnen ebenfalls zu einer 
Rückforderung führen. 
 
Zudem behält sich die Stadt Münster stichprobenhaft e Prüfungen vor, bei denen die 
Eigentümer den Kaufgegenstand beim Amt für Stadtent wicklung, Stadtplanung,

Anlage B zur Vorlage V/0019/2019   
Verkehrsplanung vorführen müssen. Kann diese Vorfüh rung nicht erbracht werden, kann 
dies ebenfalls zu einer Rückforderung führen.  
 
 
7. Rechtsgrundlagen 
 
Rechtsgrundlagen für Projektförderungen nach dieser  Richtlinie sind die 
zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Landeshausha ltsordnung und die dazu erlassenen 
Ausführungsvorschriften sowie das Verwaltungsverfahrensrecht. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das  Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der 
verfügbaren Mittel. 
 
 
8. Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer 
 
Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich der erforderlichen Ratsbeschlüsse zum 01.03.2019 in Kraft. 
Die Auszahlung der Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushalts durch die 
Bezirksregierung Münster erfolgen.   
 
Sofern das Förderprogramm im Jahr 2020 und den Folg ejahren weitergeführt wird, gilt diese 
Richtlinie weiter. Ansonsten endet ihre Gültigkeit mit vollständiger Ausschöpfung der 
Fördermittel, spätestens mit dem 31.12.2019. 
 
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung kann diese Förderrichtlinie an 
veränderte Fördersituationen sowie jederzeit an veränderte rechtliche Grundlagen anpassen. 
Außerdem sind jederzeit Änderungen zur Behebung von  Auslegungsproblemen sowie zur 
Schließung von Regelungslücken möglich. Es gelten d ie jeweils aktuellen Förderrichtlinien. 
Diese werden auf den Internetseiten des Amtes für S tadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung veröffentlicht.

Beschlussvorlage

6561 Zeichen

V/0019/2019 
V/0019/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Lastenfahrrädern - Kaufprämie 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.02.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das anliegende kommunale Förderprogramm zur Anschaffung von in Münster genutzten Laste n-
fahrrädern und -anhängern (Anlage B der Vorlage) wird beschlossen. Ab März 2019 ist eine en t-
sprechende Kaufprämie für Privatpersonen auszuzahlen. Es gelten die benannten För derquoten 
und -voraussetzungen. Vor einer eventuellen Weiterführung des Programms in den Folgejahren ist 
ein Erfahrungsbericht vorzulegen, um bei Bedarf nachjustieren zu können. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kaufprämie offensiv zu bewerben und so da für zu sorgen, 
dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Prämie Gebrauch machen. 
 
3. Die Verwaltung prüft die Integration von Lastenfahrrädern in ein Bike -Sharing-System im Rahmen 
der derzeit laufenden Machbarkeitsstudie. Als Standorte kommen u.a. d ie Mobilstationen, unter 
Einsatz der Stadtwerke Plus Card, in Frage. In die Prüfung sind auch weitere Einsatzorte (Stad t-
teilauto etc.) einzubeziehen. 
 
4. Der Antrag „Ja zur Anschaffung von Lastenrädern! Für eine Verbesserung der Lebens -, Umfeld- 
und Umweltqualität in Münster“ aus dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wohnen ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Das Förderprogramm wird zunächst für das Jahr 2019 mit einer Summe von 200.000 Euro ausgestat-
tet. Dies ist ein Ma ximalbetrag, der nur anfällt, wenn Förderanträge in entsprechender Größenor d-
nung gestellt werden. Der Maximalbetrag für das Jahr 2020 wird durch einen neuerlichen politischen 
Beschluss festgelegt. 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
25.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Oeinck 
Telefon: 492-6162 
OeinckP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0019/2019 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 12 02 Verkehrsplanung    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 200.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Münster ist eine Fahrradhochburg. Bereits jetzt spielt das Fahrrad eine herausragende Rolle in der 
Abwicklung des Stadtverkehrs. Wenngleich schon heute einige Lastenfahrräder im Stadtgebiet u n-
terwegs sind, wird doch gerade für den Lastentransport vielfach noch auf das private Kfz zurückg e-
griffen. Durch die Zahlung einer Kaufprämie für Lastenfahrräder und -anhänger wird ein Anreiz für 
Privatpersonen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und d a-
mit Kfz-Fahrten zu ersetzen. 
 
Mit Lastenfahrrädern ist ein Transport von „sc hwerem Gepäck“ durchaus möglich – auch Kinder kön-
nen problemlos befördert werden. Durch die Nutzung von Lastenfahrrädern wird die eigene Gesun d-
heit und Fitness gestärkt. Weitere individuelle Vorteile: Keine Treibstoffkosten, kein Stau, keine Par k-
gebühren. Aber auch die Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu verachten. Eine Studie aus den 
Niederlanden zeigt, dass Lastenfährräder als alternatives Verkehrsmittel den CO2-Ausstoß um bis zu 
6% verringern und so zum Klimaschutz im Sinne der Klimaschutzkonzepte 2020 und 2050 der Stadt 
Münster beitragen können. 
 
Viele Kommunen setzen bereits heute ein deutliches Signal für umweltfreundliche Mobilität und fö r-
dern den Kauf von Lastenfahrrädern mit unterschiedlichen Modellen. Einige großstädtische Beispiele 
sind: 
 
Berlin  
Kostenübernahme 33 % (höchstens 1.000 € für elektrische Lastenräder, höchstens 500 € für rein 
muskelbetriebene Lastenräder, maximal 200.000 € p.a.) 
 
Heidelberg 
Kostenübernahme 50 % (höchstens 500 € für elektrische Lastenräder, höchstens 300 € für rei n mus-
kelbetriebene Lastenräder, höchstens 100 € für Lastenanhänger) 
 
München 
Kostenübernahme 25 % (höchstens 1.000 € für elektrische Lastenräder) 
 
Regensburg 
Kostenübernahme 25  % (höchstens 1.000 € für elektrische Lastenräder, höchstens 400 € für rein 
muskelbetriebene Lastenräder) 
 
Das Berliner Modell scheint für die Stadt Münster am geeignetsten. Denn es setzt sowohl einen jährli-
chen Maximalbetrag für den kommunalen Haushalt fest, als auch eine nachvollziehbare und attraktive 
Förderhöhe. 
 
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, sich an diesem Modell zu orientieren und dies um die 
Förderung von Lastenanhängern (siehe Heidelberg, in gleicher Größenordnung) zu ergänzen.

- 3 - 
V/0019/2019 
Dies bedeutet, dass in Zukunft bei einer Kostenübernahme von 30 % höchstens 1.000 € für 
elektrische Lastenräder, höchstens 500 € für rein muskelbetriebene Lastenräder und höch s-
tens 100 € für Lastenanhänger in Münster gefördert werden können. 
 
Für eine Förderung müssen Privatpersonen folgende Voraussetzungen erfüllen:  
 ausgefülltes Formular mit Angaben zur Person und Einverständnis der Förderbedingungen,  
 Originalrechnung über den Erwerb des Kaufgegenstandes, einschließlich Angabe der Rahmen-
nummer,  
 Wohnortnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises),  
 das Rad wird nur vom Käufer oder im Haushalt lebenden Familienmitgliedern für mindestens 48 
Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft,  
 der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkeit des Fördergegenstandes, Verkauf oder ei-
nem Wohnortwechsel nebst 3% Zinsen anteilig zurückzuzahlen. Genannte Umstände sind un-
verzüglich der Stadt Münster mitzuteilen, 
 Doppelförderungen, z.B. durch Landes- oder Bundesmittel sind auszuschließen, 
 ein vollständiger Förderantrag berechtigt nicht zwangsläufig zur Inanspruchnahme einer Förde-
rung, da das Jahresbudget zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ausgeschöpft sein kann. 
Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzungsgemei n-
schaft) erfolgen. 
 
Die Einführung einer Kaufprämie ist ein innovativer Beitrag zur stadt- und umweltverträglichen Mobili-
tät und somit im Sinne des Masterplans Mobilität 2035+.  
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage B – Förderrichtlinie der Stadt Münster für die Förderperiode 2019 
Anlage C – Antrag zum Förderprogramm der Stadt Münster 
Anlage D – Antrag „Ja zur Anschaffung von Lastenrädern! Für eine Verbesserung der Lebens-, Um-
feld- und Umweltqualität in Münster“

Beratungsverlauf (3)

07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.02.2019 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0019/2019
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37