V/0789/2012
Änderung der Gesellschaftsverträge der Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech GmbH
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Anlage 2 zur Vorlage 789-2012
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1 Sitzung des Aufsichtsrates der Technologieförderung Münster GmbH Datum: 12.09.2012 Vorlage Nr. 14/2012 (Tischvorlage) Betreff Änderung des Gesellschaftsvertrages der Technologieförderung Münster GmbH Berichterstatter: Herr Dr. Robbers Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, 1. den sich im Zusammenhang mit dem Einlagensystem ergebenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Technologieförderung Mün ster GmbH, die sich auf den § 4b beziehen, zuzustimmen, 2. im Gesellschaftsvertrag eine Änderung in § 2 Abs . 2 Satz 2 in der Weise vorzuneh- men, dass die Gesellschaft künftig keine Niederlass ungen oder Tochtergesellschaf- ten im Ausland errichten, bestehende erwerben oder sich an diesen beteiligen kann. Begründung Einlagensystem Bei der Technologieförderung Münster GmbH (TFM) ist ein Einlagensystem eingeführt wor- den, das die Finanzflüsse der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) an die Gesell- schaft neu gliedert (vgl. Vorlage Nr. 19 – 2010 vom 27.10.2010). Die Erfahrungen aus dem Jahr 2011 zeigen, dass sowohl die Gesamthöhe der Kapitaleinlage von 660 T € p.a. als auch die Höhe der jeweiligen Festbetragseinlagen nach he utiger Kenntnis auch zukünftig aus- kömmlich sein werden. Somit besteht kein Nachschuss bedarf. Die unterjährige, zumeist quartalsweise Verteilung der Beträge innerhalb eine r Festbetragseinlage entspricht bei vier der fünf Einlagen ebenfalls den Anforderungen. An zwei Stellen ist jedoch eine Anpassung des Einlagensystems notwendig: 1. Aus buchungstechnischen Gründen wird die Stadt M ünster vom Jahr 2013 an die Festbetragseinlage bei der WFM für das 1. Quartal n icht mehr am 1. Januar sondern erst am 15. Januar eines Jahres einzahlen. Dies hat zur Folge, dass die WFM ihre erste Zahlung je Jahr an die TFM auch erst am 15. J anuar leisten kann. Daher ist es 2 notwendig, je Festbetragseinlage den Zahlungszeitpu nkt für das erste Quartal im Gesellschaftsvertrag der TFM zu ändern. 2. Die Festbetragseinlage „Beteiligung“ sieht bishe r eine Weiterreichung der Einlage an die CeNTech GmbH in Höhe von 160 T€ in zwei Tranche n zum ersten und dritten Quartal je Jahr vor. Das Einlagensystem der CeNTech GmbH ist hingegen auf einer quartalsweisen Zahlung aufgebaut. Um diesen Konflik t zu bereinigen wird empfohlen, vom Jahr 2013 quartalsweise an die CeNTech GmbH aus zuzahlen. Danach ergeben sich folgende Änderungen der Festbetragseinlage „Beteiligung“ (in T€): Zahlung Jahr 2013 ff. (alt) Jahr 2013 ff. (neu) 15.01. 80 50 01.04. - 35 01.07. 80 47 01.10. - 28 Die in 1. und 2. dargestellten Anpassungen haben ei ne Änderung des Gesellschaftsvertra- ges der TFM zur Folge. Auslandsaktivitäten Im Rahmen des Anzeigeverfahrens bezüglich der Änder ungen des Gesellschaftsvertrages bei der Einführung des Einlagesystems hatte die Bez irksregierung auf den § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung aufmerksam gemacht. Danach kann die TFM ihr Engagement über Unterneh- men (Niederlassungen oder Tochtergesellschaften) im Ausland erweitern. Die Bezirksregie- rung verwies auf spezielle Regelungen der Gemeindeo rdnung für Beteiligungen im Ausland. Da die TFM auch in Zukunft kein gesellschaftsrechtl iches Engagement im Ausland zu reali- sieren beabsichtigt, empfiehlt die Geschäftsführung in Abstimmung mit der städtischen Betei- ligungsverwaltung eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages. . Technologieförderung Münster GmbH gez. Dr. Robbers
Beschlussvorlage
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V/0789/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Änderung der Gesellschaftsverträge der Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech GmbH Beratungsfolge 30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster stimmt den in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Änderungen der Ge- sellschaftsverträge der Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech GmbH zu. Begründung: Änderungen der Gesellschaftsve rträge von Technologieförderung und CeNTech bzgl. des Einl a- gesystems: Das Einlagesystem für die Wirtschaftsförderung Münster wurde 2011 eingeführt. Nach den ersten Erfahrungen ergaben sich zunächst für die Satzung der Wirtschaftsförderung selbst Änderungs be- darfe hinsichtlich der Zahlungsabwicklung (Verschiebung des ersten Fälligkeitstermins eines Ja h- res vom 01.01. auf den 15.01.) sowie hinsichtlich der Verteilung des gleichbleibenden Gesamtz u- schusses von 2,35 Mio. € auf die einzelnen Festbetragseinlagen un d die unterjährige Verteilung auf die Zahlungstermine. Die entsprechenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderung wurden dem Rat mit der Vorlage V/0297/2012 zum Beschluss vorgelegt. Nachgehend ergeben sich nunmehr auch Änderungsbedarf e für die Gesellschaftsverträge der u n- mittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Wirtschaftsförderung (Technologieförderung Mün s- ter GmbH und CeNTech GmbH). Vorlagen-Nr.: V/0789/2012 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 08.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0789/2012 Für beide Gesellschaften ist der Zahlungszeitpunkt für die jeweilige erste Einlage des Jahres entsprechend zu ändern, sodass die erste Zahlung der Stadt an die Wirtschaftsförderung s o- wie auch die Weiterreichung der jeweiligen Einlage an die Beteiligungen von dem 01.01. auf den 15.01. verschoben wird (s. Anlage 1 und 2). Für die Technologieförderun g wird zudem bislang ein Weiterreichen der Einlage an die Ce N- Tech in zwei Tranchen zum ersten und dritten Quartal vorgesehen. Das Einlagesystem der CeNTech wurde aber auf quartalsweisen Zahlungen aufgebaut. Insofern soll die Satzung d a- hingehend geändert we rden, dass die Technologieförderung künftig quartalsweise an die CeNTech auszahlt (s. Anlage 2). Änderung des Gesellschaftsvertrages der Technologieförderung bzgl. Auslandsaktivitäten: Im Rahmen des Anzeigeverfahrens bezüglich der Änderungen des Gesells chaftsvertrages bei der Einführung des Einlagesystems hatte die Bezirksregierung auf den § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung aufmerksam gemacht. Danach kann die TFM ihr Engagement auf Unternehmen (Niederlassungen oder Tochterunternehmen) im Ausland erweitern. Di e Bezirksregierung verwies auf spezielle R e- gelungen der Gemeindeordnung für Beteiligungen im Ausland. Da die TFM auch in Zukunft kein gesellschaftsrechtliches Engagement im Ausland zu realisieren beabsichtigt, kann der Passus ent- sprechend geändert werden. Die Aufsichtsräte der betreffenden Gesellschaften haben den Änderungen in ihren Sitzungen am 12. September zugestimmt. Außerdem haben die Aufsichtsräte der jeweiligen Muttergesellschaften am 12. September bzw. am 4. Oktober entsprechende Beschlüsse gefasst. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Vorlage 04/2012 an den Aufsichtsrat der CeNTech GmbH Anlage 2: Vorlage 14/2012 an den Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH
Anlage 1 zur Vorlage 789-2012
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0789/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37