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V/0789/2012

Änderung der Gesellschaftsverträge der Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech GmbH

Vorlagen 11.10.2012

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Anlage 2 zur Vorlage 789-2012

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Vorlage 789-2012

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Anlage 2 zur Vorlage 789-2012

3600 Zeichen

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Sitzung des Aufsichtsrates der Technologieförderung Münster GmbH 
Datum: 12.09.2012 
 
 
Vorlage Nr. 14/2012 (Tischvorlage) 
 
Betreff 
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Technologieförderung Münster GmbH 
 
Berichterstatter: 
Herr Dr. Robbers 
 
Antrag 
 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen,  
 
1. den sich im Zusammenhang mit dem Einlagensystem ergebenden Änderungen des 
Gesellschaftsvertrages der Technologieförderung Mün ster GmbH, die sich auf den § 
4b beziehen, zuzustimmen, 
2. im Gesellschaftsvertrag eine Änderung in § 2 Abs . 2 Satz 2 in der Weise vorzuneh-
men, dass die Gesellschaft künftig keine Niederlass ungen oder Tochtergesellschaf-
ten im Ausland errichten, bestehende erwerben oder sich an diesen beteiligen kann. 
 
 
 
Begründung 
  
Einlagensystem 
 
 
Bei der Technologieförderung Münster GmbH (TFM) ist  ein Einlagensystem eingeführt wor-
den, das die Finanzflüsse der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) an die Gesell-
schaft neu gliedert (vgl. Vorlage Nr. 19 – 2010 vom  27.10.2010). Die Erfahrungen aus dem 
Jahr 2011 zeigen, dass sowohl die Gesamthöhe der Kapitaleinlage von 660 T € p.a. als auch 
die Höhe der jeweiligen Festbetragseinlagen nach he utiger Kenntnis auch zukünftig aus-
kömmlich sein werden. Somit besteht kein Nachschuss bedarf. Die unterjährige, zumeist 
quartalsweise Verteilung der Beträge innerhalb eine r Festbetragseinlage entspricht bei vier 
der fünf Einlagen ebenfalls den Anforderungen.  
 
An zwei Stellen ist jedoch eine Anpassung des Einlagensystems notwendig:  
 
1. Aus buchungstechnischen Gründen wird die Stadt M ünster vom Jahr 2013 an die 
Festbetragseinlage bei der WFM für das 1. Quartal n icht mehr am 1. Januar sondern 
erst am 15. Januar eines Jahres einzahlen. Dies hat  zur Folge, dass die WFM ihre 
erste Zahlung je Jahr an die TFM auch erst am 15. J anuar leisten kann. Daher ist es

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notwendig, je Festbetragseinlage den Zahlungszeitpu nkt für das erste Quartal im 
Gesellschaftsvertrag der TFM zu ändern.  
 
2. Die Festbetragseinlage „Beteiligung“ sieht bishe r eine Weiterreichung der Einlage an 
die CeNTech GmbH in Höhe von 160 T€ in zwei Tranche n zum ersten und dritten 
Quartal je Jahr vor. Das Einlagensystem der CeNTech  GmbH ist hingegen auf einer 
quartalsweisen Zahlung aufgebaut. Um diesen Konflik t zu bereinigen wird empfohlen, 
vom Jahr 2013 quartalsweise an die CeNTech GmbH aus zuzahlen. Danach ergeben 
sich folgende Änderungen der Festbetragseinlage „Beteiligung“ (in T€): 
 
 
Zahlung 
 Jahr 2013 ff. (alt)  Jahr 2013 ff. (neu)  
15.01. 80 50 
01.04. - 35 
01.07. 80 47 
01.10. - 28 
   
 
Die in 1. und 2. dargestellten Anpassungen haben ei ne Änderung des Gesellschaftsvertra-
ges der TFM zur Folge.  
 
 
Auslandsaktivitäten 
 
 
Im Rahmen des Anzeigeverfahrens bezüglich der Änder ungen des Gesellschaftsvertrages 
bei der Einführung des Einlagesystems hatte die Bez irksregierung auf den § 2 Abs. 2 Satz 2 
der Satzung aufmerksam gemacht. Danach kann die TFM  ihr Engagement über Unterneh-
men (Niederlassungen oder Tochtergesellschaften) im  Ausland erweitern. Die Bezirksregie-
rung verwies auf spezielle Regelungen der Gemeindeo rdnung für Beteiligungen im Ausland. 
Da die TFM auch in Zukunft kein gesellschaftsrechtl iches Engagement im Ausland zu reali-
sieren beabsichtigt, empfiehlt die Geschäftsführung in Abstimmung mit der städtischen Betei-
ligungsverwaltung eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages. .      
  
 
  
Technologieförderung Münster GmbH 
gez. Dr. Robbers

Beschlussvorlage

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V/0789/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gesellschaftsverträge der Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech 
GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster stimmt den in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Änderungen der Ge-
sellschaftsverträge der Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech GmbH zu. 
 
 
Begründung: 
 
 
Änderungen der Gesellschaftsve rträge von Technologieförderung und CeNTech bzgl. des Einl a-
gesystems: 
 
Das Einlagesystem für die Wirtschaftsförderung Münster wurde 2011 eingeführt. Nach den ersten 
Erfahrungen ergaben sich zunächst für die Satzung der Wirtschaftsförderung selbst Änderungs be-
darfe hinsichtlich der Zahlungsabwicklung (Verschiebung des ersten Fälligkeitstermins eines Ja h-
res vom 01.01. auf den 15.01.) sowie hinsichtlich der Verteilung des gleichbleibenden Gesamtz u-
schusses von 2,35 Mio. € auf die einzelnen Festbetragseinlagen un d die unterjährige Verteilung 
auf die Zahlungstermine.  
Die entsprechenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderung wurden dem 
Rat mit der Vorlage V/0297/2012 zum Beschluss vorgelegt. 
 
Nachgehend ergeben sich nunmehr auch Änderungsbedarf e für die Gesellschaftsverträge der u n-
mittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Wirtschaftsförderung (Technologieförderung Mün s-
ter GmbH und CeNTech GmbH). 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0789/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0789/2012 
 Für beide Gesellschaften ist der Zahlungszeitpunkt für die jeweilige erste Einlage des Jahres 
entsprechend zu ändern, sodass die erste Zahlung der Stadt an die Wirtschaftsförderung s o-
wie auch die Weiterreichung der jeweiligen Einlage an die Beteiligungen von dem 01.01. auf 
den 15.01. verschoben wird (s. Anlage 1 und 2). 
 
 Für die Technologieförderun g wird zudem bislang ein Weiterreichen der Einlage an die Ce N-
Tech in zwei Tranchen zum ersten und dritten Quartal vorgesehen. Das Einlagesystem der 
CeNTech wurde aber auf quartalsweisen Zahlungen aufgebaut. Insofern soll die Satzung d a-
hingehend geändert we rden, dass die Technologieförderung künftig quartalsweise an die 
CeNTech auszahlt (s. Anlage 2). 
 
 
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Technologieförderung bzgl. Auslandsaktivitäten: 
 
Im Rahmen des Anzeigeverfahrens bezüglich der Änderungen des Gesells chaftsvertrages bei der 
Einführung des Einlagesystems hatte die Bezirksregierung auf den § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung 
aufmerksam gemacht. Danach kann die TFM ihr Engagement auf Unternehmen (Niederlassungen 
oder Tochterunternehmen) im Ausland erweitern. Di e Bezirksregierung verwies auf spezielle R e-
gelungen der Gemeindeordnung für Beteiligungen im Ausland. Da die TFM auch in Zukunft kein 
gesellschaftsrechtliches Engagement im Ausland zu realisieren beabsichtigt, kann der Passus ent-
sprechend geändert werden. 
 
 
 
 
Die Aufsichtsräte der betreffenden Gesellschaften haben den Änderungen in ihren Sitzungen am 
12. September zugestimmt. Außerdem haben die Aufsichtsräte der jeweiligen Muttergesellschaften 
am 12. September bzw. am 4. Oktober entsprechende Beschlüsse gefasst. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Vorlage 04/2012 an den Aufsichtsrat der CeNTech GmbH 
Anlage 2: Vorlage 14/2012 an den Aufsichtsrat der Technologieförderung Münster GmbH

Anlage 1 zur Vorlage 789-2012

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Beratungsverlauf (3)

30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0789/2012
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37