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V/0609/2025/1

Baugebiet "Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße" - Anpassung des Quartierskonzepts durch die Wohn und Stadtbau GmbH

Vorlagen 08.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 43

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1: Übersichtsplan der Wohn und Stadtbau GmbH

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 2: Ursprungsvorlage V/0609/2025

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Ansehen

Anlage A

2499 Zeichen

Anlage A zur V/0609/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage V/0381/2024 hat der Rat ein von der Wohn und Stadtbau GmbH vorgelegtes 
Quartierskonzept für das städtische Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / 
Heriburgstraße“ (Bebauungsplan Nr. 562) beschlossenen. Nach erfolgter Detailplanung bittet die 
Wohn und Stadtbau um eine Änderung dieses Quartierskonzepts. Auf dem Baufeld 7 sollen statt 
frei finanzierter Mietwohnungen Eigentumswohnungen errichtet werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: 
 
➢ mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft. 
➢  
 Die Wohn- und Stadtbau GmbH soll in die Erreichung dieser Ziele mit eingebunden werden 
und im Rahmen des 50 Mio € Pakets zur Eigenkapitalstärkung das Baugebiet ganzheitlich 
und nachhaltig im Sinne der Stadt Münster entwickeln. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept 
Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedenen Handlungsfel-
der entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die 
aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial-
strukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener-
gie- und ressourcensparend konzipiert werden. Daher wird eine wirtschaftlich und ökologisch op-
timierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien 
und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes 
Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).

Anlage 1: Übersichtsplan der Wohn und Stadtbau GmbH

2875 Zeichen

= I. BA
= II. BA
= III. BA
= I. BA
= II. BA
= III. BA
Flüchtlingseinrichtung
Wohngruppe
Pflege WG
LEGENDE
frei finanzierte Wohnungen
öffentlich geförderte Wohnungen
opt. öffentlich geförderte Wohnungen
Verkauf von Grundstücken
Verkauf im Bauträgergeschäft
Wohn-
gruppe FLÜ
Pflege
WG
4A
4B
6A8A
8B 9A
9B
9C
10A
10B
17A
14A
12B
12A
12C
12D
11A
2B
2A
2 WE
2 WE
2 WE
2 WE
4C
2 WE
3 WE
6B
2 WE
11B
2 WE
2 WE
11C
3 WE
3 WE
3 WE
3 WE
7 WE
2 WE
2 WE
14B
17B
max.7 WE
max.7 WE
7
7
7
7
max.6 WE
max.6 WE
RH 1
WIE 401
8WE
Anz. Pers./Haushalt
max.7 WE
max.7 WE
8
8
max.6 WE
max.6 WE
3 WE
3 WE
RH 05
WIE 402
6WE
DH 6A
WIE 407
3WE
DH 6B
WIE 407
3WE
12 WE
12 Bew.Zi
2 WE
9 WE
9 WE
RH 16A
WIE 403
6WE
RH 16B
WIE 404
6WE
RH 17A
WIE 408
3WE
RH 17A
WIE 408
3WE
RH 15
WIE 412
6WE
16Amax.
6 WE
max.
6 WE
max.
4 WE5 max.
4 WE
5
16B
2 WE
2 WE
max.
8 WE
max.
8 WE
1
2
3
4
5 6
9
8
11 12
14 15
13
16
17
10
MEFA 9B
WIE 410
12WE
MEFA 9D
WIE 410
9WE
MEFA 9A
WIE 410
9WE
MEFA 9C
WIE 410
9WE
MEFA 8A
WIE 409
12WE
12 WE MEFA 10B
WIE 406
12WE
50 Pers.
MEFA 10A
WIE 405
50 Pers.
12 WE
2xög
9D
9 WE
5xög
Anz. Pers./Haushalt
6
7
6
7
max.
6 WE
max.
6 WE
5
5
max.
4 WE
max.
4 WE
9 WE
12 WE
7A
7B
7
MEFA 7A
WIE 411
9WE
MEFA 7B
WIE 411
12 ETW
NDNLDEDBLB
Renaturierter Bachlauf
 GA
 GFL
  AE
Ga/Cp
St
St
St
St
St
St
St
Ga/Cp
Ga/Cp
St
St
St
St
St
St
St
Ga/
Cp
Ga/
Cp
St
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
St
St
St
St
St
St
St
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
 GFL
  AE
 GFL
 AEÖ
 GFL
 AEÖ 
 GA
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GA
 GA
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GA
 GA
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GA
Ga/Cp
Ga/Cp
Quartiersstation
St
St
Ga/Cp
St
St
Ga/Cp
St
St
 GA
 GASt
St
 GFL
  AE
TGa
TGa
Auenbereich
AS
AS
AS
AS
AS
AS
AS
AS
Fuß- u. Radweg
Fuß u. Radweg
Schutz- und Trenngrün
Schutz- und Trenngrün
F+R
Schutz- und Trenngrün
Schutz- und Trenngrün
Fuß- u. Radweg
Schutz- und Trenngrün
Fuß- u. Radweg
Schutz- und Trenngrün
Fuß- u. Radweg
  GFL
   AE
     L
     E
AS
AS
AS
AS
AS
AS
Retentionsraum
Renaturierungsbereich
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Fuß- u. Radweg
Fuß- u. Radweg
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
 GA
 GFL
  AE 
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
TGa
51,82m
51,99m
52,34m
52,09m
51,96m
51,51m
51,52m
50,88m
50,89m
51,14m
51,15m
50,86m
52,12m
52,13m
51,43m
51,71m
51,40m
51,18m
51,20m
51,56m
51,67m
51,28m
51,07m
51,27m
51,08m
50,86m
50,60m
50,76m
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023
Grdst. 1 | ca. 10.700 m²
Grdst. 2 | ca.   3.000 m²
Grdst. 3 | ca.   1.700 m²
Grdst. 4 | ca.   3.600 m²
Grdst. 5 | ca. 10.600 m²
Grdst. 6 | ca.   5.700 m²
--------------------------------
Gesamt | ca. 35.300 m²
Zeichner/-in: jve | Erstellt am: 03.01.2024 | Maßstab: M1:500
Vermarktungsplan
Baugebiet Kirschgarten
H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2023

Ergänzungsvorlage Beschluss

4624 Zeichen

V/0609/2025/1 
V/0609/2025/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baugebiet "Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße" - Anpassung des 
Quartierskonzepts durch die Wohn und Stadtbau GmbH (W+S) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat beschließt, dass die W+S, abweichend von dem beschlossenen Quartierskonzept 
(V/0381/2024) für das Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“, auf dem 
Baufeld 7 neben voraussichtlich 9 Mietwohnungen auch voraussichtlich 12 Eigentumswohnun-
gen errichten und veräußern kann. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Aus der vorliegenden Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0609/2025 wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost am 04.12.2025 
mehrheitlich vertagt. Daraufhin wurde sie in der Sitzung des Rates am 10.12.2025 von der Tagesord-
nung abgesetzt. Die nun vorliegende Ergänzungsvorlage enthält sowohl einen überarbeiteten Be-
schlussvorschlag als auch eine überarbeitete Begründung.   
 
Im Quartierskonzept für das Baugebiet (V/0381/2224) wurde festgelegt, dass auf dem Baufeld 7 
(Anlage 1) frei finanzierte Wohnungen zur Miete errichtet werden sollen. 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
21.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Gudorf 
Telefon: 492-2521 
GudorfM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0609/2025/1 
 
Im weiteren Verlauf der Quartiersplanung durch die W+S hat sich gezeigt, dass das Baufeld 7 
insbesondere auch für die Errichtung von Eigentumswohnungen, z.B. für Senioren und kleine 
Haushalte, geeignet ist. Primär hat die Vermarktung an Selbstnutzende zu erfolgen; wobei die 
Veräußerung an Familienangehörige (beispielsweise können auch Kinder für ihre Eltern er-
werben) gleichgestellt ist. 
Eigentumswohnungen, die nicht der Vermarktung an den vorgenannten Erwerberkreis zuge-
führt werden können, können auch an Dritte veräußert werden.  
 
Der Gesellschaftszweck der W+S ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Woh-
nungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Dazu gehört auch die Möglichkeit 
Wohneigentum zu erwerben . Um den Gesellschaftszweck erfüllen zu können, wird auf eine 
nachhaltige Vermögensentwicklung durch ein ausgewogenes Verhältnis der Bewirtschaftung 
von Mietwohnungen, Projektentwicklungen, Neubau und Immobilienhandel (u.a. Verkauf von 
Eigentumswohnungen) abgestellt. So hat die W+S in den letzten beiden Jahrzehnten rund 20% 
aller neu errichteten Wohneinheiten in Form von Eigentumswohnungen errichtet. Neben dem 
gewünschten wirtschaftlichen Faktor hat sich gezeigt, dass eine Durchmischung der Quartiere 
– also ein Mix aus öffentlich gefördertem Wohnraum (Schwerpunkt), frei finanzierten Mietwoh-
nungsbau und Eigentümergemeinschaften – einen großen sozialen Stabilisierungsfaktor dar-
stellt. 
 
Im konkreten Fall des vom Rat beschlossenen Konzeptes zur Entwicklung des Quartiers Han-
dorf-Kirschgarten ist bei der Benennung der für Eigentum vorgesehenen Grundstücke ein 
Fehler aufgetreten. Im Absatz „Frei finanzierter Wohnungsbau zum Kauf“ sind nur die Grund-
stücke 12A, 12B und 13 explizit benannt worden. Das Grundstück 7, welches auch für Woh-
nungsbau zum Kauf geeignet ist, wurde textlich nur im Absatz „Frei finanzierter Wohnungsbau 
zur Miete“ gemeinsam mit den Grundstücken 5, 6, 15, 16A und 17 angeführt. Jedoch können 
nach der aktuellen Entwurfsplanung auf dem Baufeld 7 insgesamt 21 Wohneinheiten in einem 
sinnvollen Wohnungsmix verteilt auf zwei Häuser mit gemeinsamer Tiefgarage entstehen. Da-
bei soll ein Haus mit voraussichtlich 12 WE eine Eigentümergemeinschaft bilden. Das andere 
Haus mit voraussichtlich 9 WE ist für frei finanzierten Mietwohnraum vorgesehen. 
 
Primär soll die Vermarktung an Selbstnutzende erfolgen, wobei die Veräußerung an Familien-
angehörige (beispielsweise können auch Kinder für ihre Eltern erwerben) gleichgestellt ist. 
Eigentumswohnungen, die nicht der Vermarktung an den vorgenannten Erwerberkreis zuge-
führt werden können, können auch an Dritte veräußert werden. 
 
Die W+S bittet um eine entsprechende Anpassung des Quartierskonzeptes. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Übersichtsplan der Wohn und Stadtbau GmbH 
Anlage 2: Ursprungsvorlage V/0609/2025

Anlage 2: Ursprungsvorlage V/0609/2025

1804 Zeichen

V/0609/2025 
V/0609/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baugebiet "Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße" - Anpassung des 
Quartierskonzepts durch die Wohn und Stadtbau GmbH (W+S) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, dass die W+S, abweichend von dem beschlossenen Quartierskonzept 
(V/0381/2024) für das Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“, auf dem 
Baufeld 7 Eigentumswohnungen errichten und veräußern kann. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Aus der vorliegenden Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Begründung: 
Im Quartierskonzept für das Baugebiet (V/0381/2224) wurde festgelegt, dass auf dem Baufeld 7 (An-
lage 1) frei finanzierte Wohnungen zur Miete errichtet werden sollen. 
 
Im weiteren Verlauf der Quartiersplanung durch die W+S hat sich gezeigt, dass das Baufeld 7 insbe-
sondere auch für die Errichtung von Eigentumswohnungen, z.B. für Senioren und kleine Haushalte, 
geeignet ist. Primär hat die Vermarktung an Selbstnutzende zu erfolgen; wobei die Veräußerung an 
Familienangehörige (beispielsweise können auch Kinder für ihre Eltern erwerben) gleichgestellt ist. 
Eigentumswohnungen, die nicht der Vermarktung an den vorgenannten Erwerberkreis zugeführt wer-
den können, können auch an Dritte veräußert werden.  
 
 
Daher bittet die W+S um eine entsprechende Anpassung des Quartierskonzeptes. 
 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pottebaum 
Telefon: 492-2437 
Pottebaum@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0609/2025 
i.V. 
 
 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Übersichtsplan der Wohn und Stadtbau GmbH

Beratungsverlauf (5)

19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 43 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße
  • Kirschgarten

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Details

Aktenzeichen
V/0609/2025/1
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2026
Erstellt
05.01.2026 13:43