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V/0169/2026

Sachstandsbericht zur Einrichtung des Bauinvestitionscontrollings

Vorlagen 03.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 21

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0169/2026 
V/0169/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Sachstandsbericht zur Einrichtung des Bauinvestitionscontrollings 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Bericht 
   25.03.2026 Hauptausschuss Bericht 
   25.03.2026 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Bauinvestitionen bilden den Schwerpunkt im Investitionsprogramm der Stadt Münster. Sie sind Aus-
druck einer vorausschauenden Stadtentwicklungspolitik und schaffen die infrastrukturellen Voraus-
setzungen für nachhaltiges Wachstum, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Stabilität. Die aktuelle 
Mittelfristplanung, die dem Rat am 25. März 2026 zum Beschluss vorgelegt wird, umfasst ein investi-
ves Gesamtvolumen von 1,4 Mrd. Euro. Davon entfallen ca. 739 Mio. Euro allein auf Hochbauinvesti-
tionen.  Das anhaltend hohe Investitionsniveau im Hochbau ist insbesondere auf die dynamische 
Entwicklung innerhalb des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport zurückzuführen.  Die seit 
2017 konsequent vorangetriebene Umsetzung des Schulbauprogramms umfasst ein Volumen von 
etwa 524 Mio. Euro.  
 
Die daraus resultierende hohe Projektdichte prägt das Investitionsgeschehen maßgeblich. Ziele zum 
Klima- und Umweltschutz wirken unmittelbar auf Planung, Priorisierung und Ausgestaltung der Bau-
projekte ein. Neben der konsequenten Umsetzung des Schulbauprogramms hat daher auch die ener-
getische Sanierung von Bestandsgebäuden eine hohe Priorität, um die angestrebte Klimaneutralität 
zu erreichen. Ein Blick auf die vergangenen fünf Jahre verdeutlicht die Dimensionen. Im Rahmen von 
Baubeschlüssen wurden Investitionsmittel in Höhe von rund 850 Mio. Euro allein für Hochbauprojekte 
bereitgestellt. Davon entfallen konservativ geschätzt etwa 90 Mio. Euro auf Instandhaltungsmaßnah-
men sowie rund 60 Mio. Euro auf energetische Sanierungen und Modernisierungen. Diese kontinuier-
lichen Investitionen in den Gebäudebestand verdeutlichen, dass neben Neubauvorhaben auch die 
Sicherung, Ertüchtigung und nachhaltige Weiterentwicklung des vorhandenen Immobilienportfolios 
einen zentralen Bestandteil der strategischen Investitionsausrichtung darstellen. Hierzu werden ge-
zielt Sanierungs- und Instandhaltungsbedarfe identifiziert und im Rahmen energetischer Sanierungs-
maßnahmen umgesetzt, wodurch eine Entlastung für die konsumtiven Budgetansätze erreicht werden 
Dezernat 
II/Bauinvestitionscontrolling  
 
06.03.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Küter 
Telefon: 492-7025 
Kueter@stadt-muenster.de  
 
Herr Gräwer  
Telefon:492 -7026 
Graewer@stadt -muenster.de

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kann (vgl. Instandhaltungsbericht Haushaltsplan 2024). 
 
Vor dem Hintergrund dieses erheblichen Investitionsvolumens, der Vielzahl parallellaufender Projekte 
sowie der steigenden fachlichen, finanziellen und klimapolitischen Anforderungen gewinnt eine struk-
turierte Steuerung der Bauinvestitionen weiter an Bedeutung. Der Rat hat daher auf Grundlage des 
Antrags A-R/0053/2022 die Einrichtung eines unabhängigen Bauinvestitionscontrollings gemäß 
V/0512/2023 beschlossen. Ziel des Controllings ist es, die Transparenz und Steuerbarkeit der Bauin-
vestitionen nachhaltig zu verbessern und damit die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen 
Haushaltsführung dauerhaft zu stärken. Die zentralen Ziele des Bauinvestitionscontrollings sind dabei 
insbesondere die Erhöhung der Flächeneffizienz, die regelmäßige Kostenkontrolle und die transpa-
rente Kommunikation der Ergebnisse. Reduktionsvarianten einzelner Projekte unterstützen dabei, das 
Machbare und Wünschenswerte auf das Notwendige zu fokussieren. Dabei prägt die Perspektive der 
zukünftigen Nutzung den Bauplanungsprozess maßgeblich, wobei innovative Lösungen, die auch 
organisatorische Potenziale umfassen, vorrangig betrachtet werden. Flächeneffizienz und Standard-
reduzierungen müssen nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Folgelasten stärker in den Fokus ge-
rückt werden und verstärkt Lösungen im Bestand sowie standortübergreifende Ansätze hervorrufen.  
 
Wo stehen wir gerade? 
 
Zum 01.10.2024 wurde die Stabstelle Bauinvestitionscontrolling eingerichtet. Das Team ist interdis-
ziplinär aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Architektur aufgestellt. Mit dem Inkrafttreten 
der Geschäftsanweisung am 12.04.2025 wurde das Bauinvestitionscontrolling erfolgreich in die be-
stehenden Prozesse integriert. Seitdem konnte das Team nahtlos in die Projektarbeit der laufenden 
Hochbauprojekte einsteigen – unabhängig von der jeweiligen Leistungsphase. Die Begleitung ist da-
bei über sämtliche Leistungsphasen hinweg vorgesehen, um eine kontinuierliche Steuerung und 
transparente Kontrolle sicherzustellen.  
 
Erste erfolgreiche Ergebnisse der Zusammenarbeit sind bereits erkennbar.  
Am Schulzentrum Wolbeck führten effizientere Grundrisse und das Hinterfragen von Standards zu 
Optimierungen und Einsparungen im mittleren sechststelligen Bereich. Für die Sechsfachsporthalle 
am Hans-Böckler-Berufskolleg konnte durch eine Bedarfs- und Organisationsanalyse eine effizientere 
Gestaltung des Grundrisses unter Beibehaltung der originären Nutzung geplant werden. Hierdurch 
konnte eine Einsparung von ca. 1,5 Mio. € erzielt werden. Am Schulzentrum Hiltrup drohte dem Pro-
jekt ein Planungsstopp, da Finanzierung und Entwurf nicht in Einklang gebracht werden konnten. Das 
BIC erarbeitete zusammen mit den Planungsbeteiligten verschiedene Varianten für das Schulzentrum 
und konnte durch eine Kombination aus bestehenden Varianten eine Kostenersparnis von ca. 5 Mio. 
€ erzielen. 
 
Da die Einsparungen vornehmlich durch Effizienz- und Suffizienzmaßnahmen, also durch die gezielte 
Reduzierung des gebauten Volumens bei Beibehaltung des Raumprogramms, erreicht wurden, wer-
den neben konkreten Errichtungskosten auch resultierende Betriebskosten wie Reinigungs - und In-
standhaltungskosten sowie der spätere Energieverbrauch effektiv reduziert. Analog dazu werden 
auch entsprechende CO2 -Emissionen über den gesamten Lebenszyklus effektiv reduziert. Durch 
Mitwirkung an der Novellierung der Gebäudeleitlinien sollen insbesondere Spielräume für innovative 
Planungsansätze ermöglicht und die Anwendung der Gebäudeleitlinie vereinfacht werden. 
 
Die konsequente Umsetzung der Vorlage V/0450/2025 reduziert Kostenaufschläge auf ein für den 
Stadtkonzern einheitliches, steuerbares und kostensenkendes Minimum. Dies gelingt durch die straffe 
Steuerung des pauschalen Risikoansatzes für Unvorhergesehenes sowie durch eine realitätsnahe 
Veranschlagung der zu erwartenden Baupreissteigerungen. Diese Maßnahme entlastet die Planan-
sätze in den Haushalten deutlich und eine wirtschaftliche und realistische Haushaltsplanung gemäß § 
75 Abs. 1 GO NRW kann umgesetzt werden. Zugleich kann das Dezernatsbudget effizienter einge-
setzt werden, sodass die hieraus resultierenden finanziellen Spielräume unter anderem die Finanzie-
rung der im Sommer 2025 vorgesehenen Schulbauprojekte ermöglichten. Diese einheitliche Vorge-
hensweise bietet zudem den entscheidenden Vorteil, dass eine Vergleichbarkeit der Kostenberech-

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nung zwischen den unterschiedlich agierenden ausführenden Einheiten im Stadtkonzern gewährleis-
tet ist. Dadurch lassen sich Abweichungen frühzeitig erkennen, Steuerungsmaßnahmen gezielter 
einleiten und die Transparenz innerhalb der Bauprojekte weiter erhöhen. 
 
Zudem wurde im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanung die vorgesehenen investiven Baumaß-
nahmen unter Berücksichtigung der Einhaltung des Dezernatsbudgets geprüft. Zur Sicherstellung der 
Budgetvorgaben erfolgte eine Priorisierung der Maßnahmen, in deren Zuge sowohl die Umsetzbarkeit 
als auch die zugrunde liegenden Bedarfsmeldungen kritisch überprüft und bewertet wurden. Infolge-
dessen konnte eine realistischere Mittelabflussplanung erfolgen und die Fachverwaltung konnte Bau-
vorhaben mit hoher Priorität in der Planung nach vorn stellen. Auf diese Weise wird gewährleistet, 
dass die verfügbaren Haushaltsmittel zielgerichtet eingesetzt und vorrangig für die Umsetzung priori-
tärer Projekte verwendet werden. 
 
Was sind die nächsten Schritte? 
 
Anfang des Jahres wurde der erste Probedurchlauf mit dem neu entwickelten Berichtswesen erfolg-
reich durchgeführt. Dies soll künftig die Grundlage für regelmäßige, standardisierte Auswertungen 
und projektbezogene Berichte bilden. Ziel ist es, eine durchgängige Transparenz über die finanziellen 
Projektverläufe zu gewährleisten und eine belastbare Informationsbasis für Entscheidungs- und Steu-
erungsprozesse bereitzustellen. Ein zentrales Element des Berichtswesen ist der Abgleich zwischen 
projektspezifischen Kostenentwicklungen und den Haushaltsansätzen. So können Abweichungen 
frühzeitig identifiziert und gegengesteuert werden.  
 
Die aus dem Berichtswesen gewonnenen Erkenntnisse sollen künftig in Kombination mit statistischen 
Kennwerten wie dem BKI genutzt werden, um bereits bei der Bedarfsermittlung Kostenprognosen 
abzuschätzen. Ziel ist es, die Reduktionsvarianten gemäß V/0599/2024 konsequent umzusetzen, 
indem frühzeitig Entscheidungen zu Bauweisen und Varianten getroffen und anschließend Zielkorri-
dore für Kostenkennwerte mit den entsprechenden Handlungsoptionen festgelegt werden können.  
Durch diese Vorgehensweise werden Transparenz und wirtschaftliche Steuerung gestärkt, ohne den 
Gestaltungsspielraum für innovative und kostenbewusste Lösungen einzuschränken. Die Erfahrungen 
werden regelmäßig evaluiert und in die Weiterentwicklung der Methodik einbezogen. Zur Sicherstel-
lung dieser Zielsetzung soll ein Qualitätssicherungssystem aufgebaut werden, das die Projekttiefe, 
die Verantwortlichkeiten, die Prüfmechanismen sowie die Freigabeprozesse innerhalb eines Projekts 
festlegt.  
 
Darüber hinaus wird mit Hilfe des Berichtswesen die Begleitung der Bauprojekte im Rahmen der För-
dermittel aus dem Infrastrukturgesetz NRW  erfolgen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die geplanten 
Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden und die entsprechenden Fördermittel in Höhe von 
152 Mio. € fristgerecht bereitgestellt sowie effizient abgerufen werden. 
Auf diese Weise wird eine koordinierte Umsetzung der Infrastrukturprojekte gewährleistet und eine 
zielgerichtete Nutzung des Fördervolumens sichergestellt. 
 
Da Störungen im Projektablauf ein großer Kostentreiber sind, werden im Sinne des Qualitätsmana-
gements weiterhin die Prozesse des BIC aber auch Prozesse zwischen und innerhalb der verschie-
denen Ämter synchronisiert und optimiert. Um in Zukunft mehr Planungssicherheit zu erlangen, wer-
den zwischen den Projektbeteiligten im Projektverlauf künftig regelmäßige Meilensteine verbindlich 
geprüft, freigegeben und dokumentiert. 
Durch die angestrebte Steuerung des Risikobudgets durch das BIC sollen Erkenntnisse zu Projektri-
siken für künftige Projekte ausgewertet und Kostentreiber erkannt sowie unbegründete Kostensteige-
rungen abgewehrt werden.    
 
In Vertretung 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtdirektorin und Kämmerin

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V/0169/2026 
 
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Beratungsverlauf (3)

18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 7.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 21 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0169/2026
Typ
Vorlagen
Datum
03.03.2026
Erstellt
03.03.2026 10:06