V/0916/2017
Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen
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Anlage 3_Karte Flüchtlingseinrichtungen
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Münstersche Aa Münstersc he Aa Werse Angel Ems Dortmund - Ems - Kanal Aa See - Dortmund - Ems - Kanal Dortmund-Ems-Kanal Altenberge Gronau Lüdinghausen Rheine Warendorf Hamm Gimbte Osnabrück Recklinghausen Telgte Westbevern Albersloh Gremmendorf Mecklenbeck Roxel Nienberge Kinderhaus Häger Coerde Gievenbeck Sprakel RinkerodeDortmund Senden Bösensell Albachten Amelsbüren Hiltrup Angel- Wolbeck modde St. Mauritz Handorf Gelmer Waldfriedhof Lauheide Dom Coesfeld Recklinghausen Dortmund Hamm Beckum Warendorf Osnabrück RheineGronau DB DB DB DB DB DB DB 235 1 73E 43 1 73E 1 73E 54 54 51 219 Münster - Nord Anschluss Münster - Süd Autobahnkreuz Käthe-Ernst-Weg Kurneystraße Von-Schonebeck-Ring Warendorfer Str. Mauritzheide Mondstraße Maikottenweg Oxford-Kaserne Schaumburgstr. Von-Esmarch-Str. Von-Esmarch-Str. / Muckermannweg Friedensstraße Theißingstr. Frdr.-Ebert-Str. Dammstr. / Hafenstr. Hoppengarten Hoher Heckenweg Im Sundern Willingrott Grevener Str. Igelpatt Sandfortskamp Nordkirchenweg Vennheideweg Trauttmansdorffstraße Buldernweg Borkstraße Dingbängerweg Böttcherstraße Heidestraße Angelsachsenweg Dülmener Straße Borghorstweg Gronowskistraße Nieberdingstr. Zum Schultenhof Havixbecker Str. Pienersallee Westfalenstr. Osttor Hafkhorst Wienburgstr. Tönskamp Holunderweg Hakenesheide Heriburgstr./Kirschgarten Gildenstraße Hohe Geist York-Kaserne Marie-Curie-Straße Tilbecker Str. Bahlmannstraße Wangeroogeweg Geiststraße Robert- Bosch- Str. Scheibenstr. Dahlweg Deermannstraße Landsberger Str. Unterbringung Flüchtlinge Sozialamt Stand: 31.8.2017 0 1 2 3 KM Graphische Realisation: UND KATASTERAMT VERMESSUNGS- Dauerhafte Flüchtlingsunterkunft Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung Zeichenerklärung: Geplanter dauerhafter Standort Temporäre Flüchtlingsunterkunft Flüchtlingsunterbringung in Obdachloseneinrichtung Erstaufnahmeeinrichtung des Landes
Anlage 2_geplante Einrichtungen
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Anlage 2 Standort Stadtbezirk Stadtteil Plätze Stand der Umsetzu ng Albersloher Weg 450 (York-Kaserne) Südost Gremmendorf -West 50 Umsetzung voraussichtlich nicht vor 2020 mög lich Bahlmannstraße 9-19 Mitte Uppenberg 50 Einrichtung ist bereits im Bau Deermannstraße 24 Hiltrup Amelsbüren 50 Baubeginn erfol gt kurzfristig Dingbängerweg West Mecklenbeck 50 Baubeginn erfolgt kur zfristig Hohe Geist West Albachten 50 Umsetzung voraussichtlich nicht vor 2021 möglich Kirschgarten / Heriburgstraße Ost Handorf 50 Umsetzung voraussichtlich nicht vor 2022 möglich Maikottenweg Ost Mauritz-Ost 50 Umsetzung voraussichtli ch nicht vor 2022 möglich Marie-Curie-Straße 3-3d Hiltrup Hiltrup-West 50 Baubegi nn erfolgt kurzfristig Muckermannweg/Von-Esmarch-Str. West Sentrup 50 Umsetzun g voraussichtlich nicht vor 2020 möglich Tilbecker Straße West Roxel 50 Umsetzung voraussichtlic h nicht vor 2020 möglich Wangeroogeweg 9-19 Nord Kinderhaus-Ost 50 Einrichtung ist bereits im Bau Willingrott 49b-g Ost Handorf 50 Einrichtung ist bereit s im Bau 600 Geplante dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen Geplante Kapazitäten gesamt
Anlage 1_bestehende Einrichtungen
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Anlage 1 Standort Stadtbezirk Stadtteil Plätze Böttcherstraße 3a-3f Hiltrup Hiltrup-West 48 Dülmener Straße 53-55 West Albachten 50 Friedrich-Ebert-Straße 1 Mitte Josef 50 Grevener Straße 217 Nord Kinderhaus-Ost 55 Hakenesheide 18-20a Ost Gelmer-Dyckburg 39 Heidestraße 8+10 Südost Angelmodde 50 Holunderweg 103-111 Nord Sprakel 50 Hoppengarten 24 + 32* Mitte Rumphorst 50 Im Sundern 61 Ost Gelmer-Dyckburg 50 Käthe-Ernst-Weg 16-26 West Nienberge 50 Nordkirchenweg 48/50 Hiltrup Amelsbüren 50 Schaumburgstraße 13 Mitte Mauritz-West 50 Theißingstraße 17 Mitte Josef 28 Tönskamp 8-14 Südost Wolbeck 50 Von-Esmarch-Straße 12 West Sentrup 34 Zum Schultenhof 3 West Roxel 50 754 *Mietvertragliche Befristung bis Mitte 2018 Bestehende dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen Platzkapazitäten gesamt
Beschlussvorlage
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V/0916/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen Beratungsfolge 14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.11.2017 Integrationsrat Anhörung 16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 22.11.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Durch- führung des Mediationsverfahrens zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Vorlage keine direkten finanziellen Auswirkungen verbun- den sind. Vorlagen-Nr.: V/0916/2017 Auskunft erteilt: Frau Schulte-Sienbeck Ruf: 492-5998 E-Mail: Schulte-Sienbeck@stadt- muenster.de Datum: 24.10.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0916/2017 Begründung: Ausgangslage 1. Das Münsteraner Konzept zur Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen Im Rahmen von zwei Mediationsverfahren 2000/2001 und 2014 wurden die bundesweit beacht eten Standards zur Unterbringung geflüchteter Menschen in Münster vereinbart und geeignete Standorte zur Errichtung dauerhafter Einrichtungen festgelegt. Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes im Jahr 2016 unter breiter Beteiligung der Ratsfraktionen und Bezirksvertretungen s owie Vertreterinnen und Vertreter des Integrationsrates, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Woh l- fahrtpflege in Münster, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA), der Kirchen und der Polizei wurden die zentralen Punkte noch einmal bestätigt. Die Flüch t- lingseinrichtungen sollen möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet ve rteilt sein, in der Regel nicht mehr als 50 Plätze umfassen, in Wohnquartiere integriert sein und gute räumliche Bedingungen bi e- ten (vgl. Vorlage V/1052/2016 ). Grundsätzlich ist das Ziel, alle geflüc hteten Menschen nach diesem Standard unterzubringen. Die Flüchtlingseinrichtungen sind stets als Übergangseinrichtungen konzipiert, das heißt, die geflüc h- teten Menschen werden dort nicht auf Dauer untergebracht. In den Einrichtungen sollen das Anko m- men und die Integration der geflüchteten Menschen in Münster gez ielt unterstützt und der Übergang in privaten Wohnraum begleitet werden. Die „dauerhaften“ E inrichtungen werden so geplant, dass nach einer vorgesehenen Nutzungsda uer von 20 bis 30 Jahren eine Umwandlung in regulären Wohnraum möglich ist. 2. Ausweitung der befristeten Unterbringungskapazitäten 2014 - 2016 Im Zuge der dramatisch steigenden Flüchtlingszuzüge ab dem Jahr 2014 ist das bewährte Münstera- ner Unterbringungskonzept an seine Grenzen gestoßen. Zur Aufnahme der geflüchteten Me nschen musste sehr kurzfristig eine Vielzahl „temporärer“ Einrichtungen geschaffen werden. Durch den U m- bau von Verwaltungs - und Gewerbeimmobilien, die Errichtung von Einrichtungen in Co ntainer- und Holzrahmenbauweise oder die Herrichtung von BImA -Immobilien wurden Einrichtungen z ur übe r- gangsweisen Deckung des gestiegenen Bedarfs geschaffen. Diese erfüllten bzw. erfüllen in der Regel nicht die Standards des oben beschriebenen Konzeptes – vor allem bezüglich der räumlichen Verte i- lung im Stadtgebiet, der Größe und der Lage. Insbesond ere durch die Inbetriebnahme von Einric h- tungen an den früheren Wohnstandorten der britischen Streitkräfte und der Nu tzung von ehemaligen Kasernengebäuden zur Flüchtlingsunterbringung entstand eine Ballung von Unterbringungskapazit ä- ten in Münsters Westen und Südosten. Der Anteil dauerhafter Einrichtungen an allen Unterbri ngungskapazitäten sank zeitweise auf unter 15 % und liegt zwischenzeitlich bei knapp einem Viertel der zurzeit rund 3.220 Plätze. - 3 - V/0916/2017 Im Rahmen eines kriteriengel eiteten Freizugsmanagements (vgl. Vorlagen V/0479/2016 und V/1052/2016) werden die Interimslösungen seit Mitte 2016 sukzessive wieder aufgelöst bzw. in den Platzkapazitäten reduziert. Dabei wurden und werden zunächst solche Standorte abgebaut, deren vertragliche Nutzungsdauer ausläuft, die über vergleichsweise ungünstige räumliche Bedi ngungen verfügen (z. B. Gebäude mit außenliegenden Sanitäranlagen oder Containergebäude), sehr hohe Platzzahlen aufweisen oder an nicht integrierten Standorten gelegen sind. B eim Freizug wird darüber hinaus darauf geachtet, die Unterbringungskapazitäten insbesondere in den Stadtb ezirken West und Südost wieder zu reduzieren. 3. Aktuelle Unterbringungskapazitäten in dauerhaften Einrichtungen Insgesamt stehen aktuell 16 dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen mit 754 Plätzen zur Verfügung (si e- he Anlage 1). Zehn dieser Standorte sind zwischen 2003 und 2016 als Neu - bzw. Ersatzneubauten realisiert worden. Bei den übrigen Standorten handelt es sich um Bestandsgebäude, die zu Flüch t- lingseinrichtungen umgewandelt wurden, darunter eine ehemalige Schule, ein Kolleg und zwei Ve r- waltungsgebäude. 12 zusätzliche Standorte sind im Rahmen der früheren Mediationsprozesse entwickelt und durch den Rat der Stadt Münster beschlossen worden. Davon befind en sich drei Einrichtu ngen derzeit in der Umsetzung, für drei weitere ist ein Baubeginn zeitnah vorgesehen. Sechs Standorte mit insg esamt 300 Plätzen können erst längerfristig – das heißt, voraussichtlich erste Einrichtungen frühe stens ab 2020 - nach Schaffung des Planungsrechtes und anderer Voraussetzungen realisiert werden (siehe Anlage 2). Insgesamt stünden rechnerisch nach Realisierung aller geplanten Einrichtungen 1.354 Plätze in da u- erhaften Einrichtungen zur Verfügung. Da allerdings die Nutzung des S tandortes am Hoppe ngarten bis Mitte 2018 befristet ist und auch der Standort an der Friedrich -Ebert-Straße aus städteplaner i- schen Gründen längerfristig entfallen wird, wird sich die Zahl der verfügbaren Plätze im E rgebnis auf höchstens 1.254 reduzieren. 4. Belegung der Einrichtungen In der Spitze lebten Anfang 2016 bis zu 4.200 Personen in den Flüchtlingsunterkünften. Viele Fam i- lien haben seitdem den Weg auf den privaten Wohnungsmarkt gefunden, ein kleinerer Teil ist in die Herkunftsländer zurückgekehrt. Na ch aktuellem Stand ist zu erwarten, dass sich der Auszug aus Flüchtlingseinrichtungen zukünftig verlangsamen wird, da insbesondere die Personenkreise länge r- - 4 - V/0916/2017 fristig in den Einrichtungen ve rbleiben, die auf dem Wohnungsmarkt nur schwer Fuß fassen können (z. B. sehr große Familien, alleinstehende Männer). Zuweisungen sind seit März 2016 nur noch in geringem Umfang erfolgt. Die Belegung der Einrichtu n- gen ist seitdem kontinuierlich auf aktuell rund 2.300 Personen gesunken. Sollten sich die Auszug s- zahlen aus de n Flüchtlingseinrichtungen in derselben Geschwindigkeit fortsetzen, wären zum Ja h- reswechsel 2017/18 noch etwa 2.000 Personen unterzubringen, sofern es zu keinen nennen swerten Zuzügen kommt. Die geplante Verkleinerung der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zum 31.12.2017 wird sich deut- lich auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung auswirken. Derzeit werden der Stadt Münster Kapaz i- täten in Höhe von 1.050 Plätzen angerechnet . Mit der Platzzahlreduzierung auf 500 ab dem 01.01.2018 wird sich die Anrechnung , auch aufgrund des gesetzlich sinkenden Anrechnungsfa ktors, auf 350 Plätze reduzieren. Im Falle einer Schließung zum 31.03.2018 wird die Anrechnung schrittwei- se auf Null abgesenkt. Aktuell hat die Stadt Münster ihre Aufnahmeverpflichtung zu 105 % erfüllt, dies entspricht einer Über- erfüllung von 84 Personen. Rechnerisch ergibt sich damit ab dem 01.01.2018 eine Aufnahmeve r- pflichtung in Höhe von mehr als 600 Personen. Inwieweit und in welcher Höhe tatsächlich mit Zuwe i- sungen zu rechnen ist, lässt sich derzeit nicht prognostizieren, weil dies von der landesweiten Verte i- lung und der dann bestehenden Zuweisungssituation anhängig ist. Hierzu werden zeitnah Gespräche mit der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg stattfinden. In der Längsschnittbetrachtung wird deutlich, dass die Zahl der in kommunalen Einrichtungen unte r- gebrachten geflüchteten Menschen seit Beginn der 1990er Jahre immer wieder starken Schwanku n- gen unterworfen war. Es zeigt sich aber auch, dass die abrupte Steigerung im Jahr 2015 in dieser Form bislang einzigartig war. Für die langfristige Planung der dauerhaften Einrichtungen könnte das Jahr 2014 als Referenzjahr dienen. Hier waren zum Jahresende gut 1.500 Personen in den städtischen Unterkünften unterg e- bracht. Dies erscheint aus heutiger Sicht eine realistische Zielgröße. Aufgrund unterschiedlicher Familienkonstellationen und -größen sowie zur Berücksichtigung beso n- derer Bedarfe bei der Unterbringung ist von einer Vollbelegung der Einrichtungen b ereits bei 85 % auszugehen (vgl. Vorlage V/0570/2011). Dies bedeutet, dass zur Unterbringung von 1.500 Pe rsonen mindestens 1.765 Plätze erforderlich sind. Die notwendige Platzzahl erhöht sich, wenn darüber hi n- aus für Krisensituationen eine Belegungsreserve vorgehalten werden soll (vgl. Vorlage V/1052/2016). - 5 - V/0916/2017 Um das bewährte dezentrale Münsteraner Flüchtlingskonzept auch zukünftig weiter umsetzen zu können, ergibt sich demnach angesichts der bereits bestehenden und noch geplanten 1.254 Plätze ein Bedarf von mindestens 500 Plätzen. Das Mediationsverfahren 2016 - 2018 In enger Abstimmung mit dem Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge, bestehend aus Vertret erinnen und Vertretern der Ratsfraktionen, der Bezirksvertretungen, des Integrationsrates sowie der Wohn+Stadtbau GmbH, wurde folgendes mehrstufige Beratungsverf ahren zur Festlegung neuer Standorte für feste Übergangseinrichtungen initiiert: Den Auftakt des Prozesses bildete ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertreter des Polit ischen Arbeitskreises Flüchtlinge, der Kirchen, der Polizei, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in Münster, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuche n- der e. V. (GGUA) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Hier wurden unter and e- rem - auf der Grundlage eines vorab vo rgelegten Konzeptentwurfes - die Kriterien zur Standortau s- wahl und das Verfahren zur Festlegung neuer da uerhafter Standorte diskutiert. Der Teilnehmerkreis entsprach dem der früheren Mediationsprozesse. Die Beratungen wurden anschließend im Politischen Ar beitskreis Flüchtlinge fortgesetzt. Mit der Vo r- lage V/1052/2016 „Handlungskonzept – Geflüchtete Menschen in Münster“, in die zahlreiche Anr e- gungen aus dem Beratungsprozess eingeflossen sind, wurde schließlich das weitere Proz edere am 22.03.2017 mehrheitlich vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Das ämterübergreifende Kernteam zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften unter Leitung des Stadtkämmerers hat zwischenzeitlich alle verfügbaren Flächen im Stadtgebiet auf ihre Eignung zur Errichtung einer dauerhaf ten Unterbringungseinrichtung geprüft. Im Resultat konnten insgesamt 13 Standorte eruiert werden, die grundsätzlich für die Errichtung einer Einrichtung geeignet sind. Aus diesen soll eine Auswahl getroffen werden, die dem Rat der Stadt Münster zur Beschlu ssfassung vorgelegt werden soll. Die potentiellen Standorte wurden dem Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge in einer Sonde rsitzung im Mai 2017 ausführlich vorgestellt. Anschließend fand bis Juli 2017 unter Beteiligung der Verwa ltung - 6 - V/0916/2017 eine Beratung in allen Bezirksvertretungen (in nichtöffentlicher Sitzung) sowie in den Rat sfraktionen statt. Durch dieses umfängliche Verfahren sollte - in der Weiterentwicklung der bisherigen Mediationsve r- fahren - insbesondere eine engere Beteiligung der Bezirksvertretungen sowie eine intensive Beratung und Abstimmung innerhalb der Fraktionen gewährleistet werden. Ziel dieses stufenweisen Vorgehens ist ein möglichst breit getragener fraktionsübergreifender Konsens zu diesem wichtigen sozialpolit i- schen Themenfeld. Die Verwaltung schlägt nun vor, zeitnah in einem mehrtägigen Abschluss-Workshop unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertreter des Rates und der Bezirksvertretungen, des Vorsitzenden des Integ- rationsrates, der Religionsgemeinschaften, der Polizei, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in Münster sowie der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e. V. die Ergebnisse der Beratungen zusammenzuführen. Im Vorfeld sollen noch einmal alle Möglichkeiten geprüft w erden, die Auswahl an potentiellen Stan d- orten noch zu erweitern. Insbesondere im Bereich der Stadtmitte stellt dies eine besondere Herau s- forderung dar. Gemeinsam soll im Mediationsverfahren eine Verständigung über mögliche neue Standorte für da u- erhafte Flüchtlingseinrichtungen erzielt werden, die dem Rat anschließend zur Beschlussfassung vor- geschlagen werden sollen. Dabei sollen die potentiellen Standorte im Kontext mit den noch best e- henden temporären Einrichtungen und deren zeitlicher Perspektive betracht et werden, um insgesamt wieder eine gleichmäßigere Verteilung der Einrichtungen im Stadtgebiet zu erreichen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: 1. Übersicht der bestehenden dauerhaften Flüchtlingseinrichtung 2. Übersicht der geplanten dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen 3. Kartendarstellung der Flüchtlingseinrichtungen
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (62)
- Böttcherstraße 3a
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Details
- Aktenzeichen
- V/0916/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37