Mandari Insight

V/0916/2017

Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen

Vorlagen 24.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 36.1

Anlage 3_Karte Flüchtlingseinrichtungen

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Ansehen

Anlage 2_geplante Einrichtungen

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Ansehen

Anlage 1_bestehende Einrichtungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3_Karte Flüchtlingseinrichtungen

1857 Zeichen

Münstersche Aa
Münstersc
he
Aa
Werse
Angel
Ems
Dortmund - Ems - Kanal
Aa
See
-
Dortmund - Ems - Kanal
Dortmund-Ems-Kanal
Altenberge
Gronau
Lüdinghausen
Rheine
Warendorf
Hamm
Gimbte
Osnabrück
Recklinghausen
Telgte
Westbevern
Albersloh
Gremmendorf
Mecklenbeck
Roxel
Nienberge
Kinderhaus
Häger
Coerde
Gievenbeck
Sprakel
RinkerodeDortmund
Senden
Bösensell Albachten
Amelsbüren
Hiltrup
Angel-
Wolbeck
modde
St. Mauritz
Handorf
Gelmer
Waldfriedhof
Lauheide
Dom
Coesfeld
Recklinghausen
Dortmund
Hamm
Beckum
Warendorf
Osnabrück
RheineGronau
DB
DB
DB
DB
DB
DB
DB
235
1
73E
43
1
73E
1
73E
54
54
51
219
Münster - Nord
Anschluss
Münster - Süd
Autobahnkreuz
Käthe-Ernst-Weg
Kurneystraße
Von-Schonebeck-Ring
Warendorfer Str.
Mauritzheide
Mondstraße
Maikottenweg
Oxford-Kaserne
Schaumburgstr.
Von-Esmarch-Str.
Von-Esmarch-Str. / Muckermannweg
Friedensstraße
Theißingstr.
Frdr.-Ebert-Str.
Dammstr. / Hafenstr.
Hoppengarten
Hoher Heckenweg
Im Sundern
Willingrott
Grevener Str.
Igelpatt
Sandfortskamp
Nordkirchenweg
Vennheideweg
Trauttmansdorffstraße
Buldernweg
Borkstraße
Dingbängerweg
Böttcherstraße
Heidestraße
Angelsachsenweg
Dülmener Straße
Borghorstweg
Gronowskistraße
Nieberdingstr.
Zum Schultenhof
Havixbecker Str.
Pienersallee
Westfalenstr.
Osttor
Hafkhorst
Wienburgstr.
Tönskamp
Holunderweg
Hakenesheide
Heriburgstr./Kirschgarten
Gildenstraße
Hohe Geist
York-Kaserne
Marie-Curie-Straße
Tilbecker Str.
Bahlmannstraße
Wangeroogeweg
Geiststraße
Robert- Bosch- Str.
Scheibenstr.
Dahlweg
Deermannstraße
Landsberger Str.
Unterbringung Flüchtlinge Sozialamt
Stand: 31.8.2017
0 1 2 3
KM
Graphische Realisation: UND KATASTERAMT
VERMESSUNGS-
Dauerhafte Flüchtlingsunterkunft
Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung
Zeichenerklärung:
Geplanter dauerhafter Standort
Temporäre Flüchtlingsunterkunft
Flüchtlingsunterbringung in
Obdachloseneinrichtung
Erstaufnahmeeinrichtung des Landes

Anlage 2_geplante Einrichtungen

1128 Zeichen

Anlage 2 
Standort Stadtbezirk Stadtteil Plätze Stand der Umsetzu ng 
Albersloher Weg 450 (York-Kaserne) Südost Gremmendorf -West 50 Umsetzung voraussichtlich nicht vor 2020 mög lich 
Bahlmannstraße 9-19 Mitte Uppenberg 50 Einrichtung ist bereits im Bau 
Deermannstraße 24 Hiltrup Amelsbüren 50 Baubeginn erfol gt kurzfristig 
Dingbängerweg West Mecklenbeck 50 Baubeginn erfolgt kur zfristig 
Hohe Geist West Albachten 50 Umsetzung voraussichtlich nicht vor 2021 möglich 
Kirschgarten / Heriburgstraße Ost Handorf 50 Umsetzung voraussichtlich nicht vor 2022 möglich 
Maikottenweg Ost Mauritz-Ost 50 Umsetzung voraussichtli ch nicht vor 2022 möglich 
Marie-Curie-Straße 3-3d Hiltrup Hiltrup-West 50 Baubegi nn erfolgt kurzfristig 
Muckermannweg/Von-Esmarch-Str. West Sentrup 50 Umsetzun g voraussichtlich nicht vor 2020 möglich 
Tilbecker Straße West Roxel 50 Umsetzung voraussichtlic h nicht vor 2020 möglich 
Wangeroogeweg 9-19 Nord Kinderhaus-Ost 50 Einrichtung ist bereits im Bau 
Willingrott 49b-g Ost Handorf 50 Einrichtung ist bereit s im Bau 
600 
Geplante dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen 
Geplante Kapazitäten gesamt

Anlage 1_bestehende Einrichtungen

809 Zeichen

Anlage 1 
Standort Stadtbezirk Stadtteil Plätze 
Böttcherstraße 3a-3f Hiltrup Hiltrup-West 48 
Dülmener Straße 53-55 West Albachten 50 
Friedrich-Ebert-Straße 1 Mitte Josef 50 
Grevener Straße 217 Nord Kinderhaus-Ost 55 
Hakenesheide 18-20a Ost Gelmer-Dyckburg 39 
Heidestraße 8+10 Südost Angelmodde 50 
Holunderweg 103-111 Nord Sprakel 50 
Hoppengarten 24 + 32* Mitte Rumphorst 50 
Im Sundern 61 Ost Gelmer-Dyckburg 50 
Käthe-Ernst-Weg 16-26 West Nienberge 50 
Nordkirchenweg 48/50 Hiltrup Amelsbüren 50 
Schaumburgstraße 13 Mitte Mauritz-West 50 
Theißingstraße 17 Mitte Josef 28 
Tönskamp 8-14 Südost Wolbeck 50 
Von-Esmarch-Straße 12 West Sentrup 34 
Zum Schultenhof 3 West Roxel 50 
754 
*Mietvertragliche Befristung bis Mitte 2018 
Bestehende dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen 
Platzkapazitäten gesamt

Beschlussvorlage

13890 Zeichen

V/0916/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.11.2017 Integrationsrat Anhörung 
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
22.11.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Durch-
führung des Mediationsverfahrens zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Vorlage keine direkten finanziellen Auswirkungen verbun-
den sind. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0916/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Ruf: 
492-5998 
E-Mail: 
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de  
Datum: 
24.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0916/2017 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
1. Das Münsteraner Konzept zur Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen 
 
Im Rahmen von zwei Mediationsverfahren 2000/2001 und 2014 wurden die bundesweit beacht eten 
Standards zur Unterbringung geflüchteter Menschen in Münster vereinbart und geeignete Standorte 
zur Errichtung dauerhafter Einrichtungen festgelegt. Im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes im 
Jahr 2016 unter breiter Beteiligung der Ratsfraktionen und Bezirksvertretungen s owie Vertreterinnen 
und Vertreter des Integrationsrates, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Woh l-
fahrtpflege in Münster, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.  V. 
(GGUA), der Kirchen und der Polizei wurden die zentralen Punkte noch einmal bestätigt. Die Flüch t-
lingseinrichtungen sollen möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet ve rteilt sein, in der Regel nicht 
mehr als 50 Plätze umfassen, in Wohnquartiere integriert sein und gute räumliche Bedingungen bi e-
ten (vgl. Vorlage V/1052/2016 ). Grundsätzlich ist das Ziel, alle geflüc hteten Menschen nach diesem 
Standard unterzubringen. 
 
Die Flüchtlingseinrichtungen sind stets als Übergangseinrichtungen konzipiert, das heißt, die geflüc h-
teten Menschen werden dort nicht auf Dauer untergebracht. In den Einrichtungen sollen das Anko m-
men und die Integration der geflüchteten Menschen in Münster gez ielt unterstützt und der Übergang 
in privaten Wohnraum begleitet werden. 
 
Die „dauerhaften“ E inrichtungen werden so geplant, dass nach einer vorgesehenen Nutzungsda uer 
von 20 bis 30 Jahren eine Umwandlung in regulären Wohnraum möglich ist.  
 
 
2. Ausweitung der befristeten Unterbringungskapazitäten 2014 - 2016 
 
Im Zuge der dramatisch steigenden Flüchtlingszuzüge ab dem Jahr 2014 ist das bewährte Münstera-
ner Unterbringungskonzept an seine Grenzen gestoßen. Zur Aufnahme der geflüchteten Me nschen 
musste sehr kurzfristig eine Vielzahl „temporärer“ Einrichtungen geschaffen werden. Durch den U m-
bau von Verwaltungs - und Gewerbeimmobilien, die Errichtung von Einrichtungen in Co ntainer- und 
Holzrahmenbauweise oder die Herrichtung von BImA -Immobilien wurden Einrichtungen z ur übe r-
gangsweisen Deckung des gestiegenen Bedarfs geschaffen. Diese erfüllten bzw. erfüllen in der Regel 
nicht die Standards des oben beschriebenen Konzeptes – vor allem bezüglich der räumlichen Verte i-
lung im Stadtgebiet, der Größe und der Lage. Insbesond ere durch die Inbetriebnahme von Einric h-
tungen an den früheren Wohnstandorten der britischen Streitkräfte und der Nu tzung von ehemaligen 
Kasernengebäuden zur Flüchtlingsunterbringung entstand eine Ballung von Unterbringungskapazit ä-
ten in Münsters Westen und Südosten. 
 
Der Anteil dauerhafter Einrichtungen an allen Unterbri ngungskapazitäten sank zeitweise auf unter 
15 % und liegt zwischenzeitlich bei knapp einem Viertel der zurzeit rund 3.220 Plätze.

- 3 - 
V/0916/2017 
 
 
Im Rahmen eines kriteriengel eiteten Freizugsmanagements (vgl. Vorlagen V/0479/2016 und 
V/1052/2016) werden die Interimslösungen seit Mitte 2016 sukzessive wieder aufgelöst bzw. in den 
Platzkapazitäten reduziert. Dabei wurden und werden zunächst solche Standorte abgebaut, deren 
vertragliche Nutzungsdauer ausläuft, die über vergleichsweise ungünstige räumliche Bedi ngungen 
verfügen (z. B. Gebäude mit außenliegenden Sanitäranlagen oder Containergebäude), sehr hohe 
Platzzahlen aufweisen oder an nicht integrierten Standorten gelegen sind. B eim Freizug wird darüber 
hinaus darauf geachtet, die Unterbringungskapazitäten insbesondere in den Stadtb ezirken West und 
Südost wieder zu reduzieren. 
 
 
3. Aktuelle Unterbringungskapazitäten in dauerhaften Einrichtungen 
 
Insgesamt stehen aktuell 16 dauerhafte  Flüchtlingseinrichtungen mit 754 Plätzen zur Verfügung (si e-
he Anlage 1). Zehn dieser Standorte sind zwischen 2003 und 2016 als Neu - bzw. Ersatzneubauten 
realisiert worden. Bei den übrigen Standorten handelt es sich um Bestandsgebäude, die zu Flüch t-
lingseinrichtungen umgewandelt wurden, darunter eine ehemalige Schule, ein Kolleg und zwei Ve r-
waltungsgebäude. 
 
12 zusätzliche Standorte sind im Rahmen der früheren Mediationsprozesse entwickelt und durch den 
Rat der Stadt Münster beschlossen worden. Davon befind en sich drei Einrichtu ngen derzeit in der 
Umsetzung, für drei weitere ist ein Baubeginn zeitnah vorgesehen. Sechs Standorte mit insg esamt 
300 Plätzen können erst längerfristig – das heißt, voraussichtlich erste Einrichtungen frühe stens ab 
2020 - nach Schaffung des Planungsrechtes und anderer Voraussetzungen realisiert werden (siehe 
Anlage 2). 
 
Insgesamt stünden rechnerisch nach Realisierung aller geplanten Einrichtungen 1.354 Plätze in da u-
erhaften Einrichtungen zur Verfügung. Da allerdings die Nutzung des S tandortes am Hoppe ngarten 
bis Mitte 2018 befristet ist und auch der Standort an der Friedrich -Ebert-Straße aus städteplaner i-
schen Gründen längerfristig entfallen wird, wird sich die Zahl der verfügbaren Plätze im E rgebnis auf 
höchstens 1.254 reduzieren. 
 
 
4. Belegung der Einrichtungen 
 
In der Spitze lebten Anfang 2016 bis zu 4.200 Personen in den Flüchtlingsunterkünften. Viele Fam i-
lien haben seitdem den Weg auf den privaten Wohnungsmarkt gefunden, ein kleinerer Teil ist in die 
Herkunftsländer zurückgekehrt. Na ch aktuellem Stand ist zu erwarten, dass sich der Auszug aus 
Flüchtlingseinrichtungen zukünftig verlangsamen wird, da insbesondere die Personenkreise länge r-

- 4 - 
V/0916/2017 
fristig in den Einrichtungen ve rbleiben, die auf dem Wohnungsmarkt nur schwer Fuß fassen können 
(z. B. sehr große Familien, alleinstehende Männer).  
 
Zuweisungen sind seit März 2016 nur noch in geringem Umfang erfolgt. Die Belegung der Einrichtu n-
gen ist seitdem kontinuierlich auf aktuell rund 2.300 Personen gesunken. Sollten sich die Auszug s-
zahlen aus de n Flüchtlingseinrichtungen in derselben Geschwindigkeit fortsetzen, wären zum Ja h-
reswechsel 2017/18 noch etwa 2.000 Personen unterzubringen, sofern es zu keinen nennen swerten 
Zuzügen kommt. 
 
Die geplante Verkleinerung der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zum 31.12.2017 wird sich deut-
lich auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung auswirken. Derzeit werden der Stadt Münster Kapaz i-
täten in Höhe von 1.050 Plätzen angerechnet . Mit der Platzzahlreduzierung auf 500  ab dem 
01.01.2018 wird sich die Anrechnung , auch aufgrund des gesetzlich sinkenden Anrechnungsfa ktors, 
auf 350 Plätze reduzieren. Im Falle einer Schließung zum 31.03.2018 wird die Anrechnung schrittwei-
se auf Null abgesenkt. 
 
Aktuell hat die Stadt Münster ihre Aufnahmeverpflichtung zu 105  % erfüllt, dies entspricht einer Über-
erfüllung von 84 Personen. Rechnerisch ergibt sich damit ab dem 01.01.2018 eine Aufnahmeve r-
pflichtung in Höhe von mehr als 600 Personen. Inwieweit und in welcher Höhe tatsächlich mit Zuwe i-
sungen zu rechnen ist, lässt sich derzeit nicht  prognostizieren, weil dies von der landesweiten Verte i-
lung und der dann bestehenden Zuweisungssituation anhängig ist. Hierzu werden zeitnah Gespräche 
mit der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg stattfinden. 
 
In der Längsschnittbetrachtung wird deutlich,  dass die Zahl der in kommunalen Einrichtungen unte r-
gebrachten geflüchteten Menschen seit Beginn der 1990er Jahre immer wieder starken Schwanku n-
gen unterworfen war. Es zeigt sich aber auch, dass die abrupte Steigerung im Jahr 2015 in dieser 
Form bislang einzigartig war. 
 
 
 
Für die langfristige Planung der dauerhaften Einrichtungen könnte das Jahr 2014 als Referenzjahr 
dienen. Hier waren zum Jahresende gut 1.500 Personen in den städtischen Unterkünften unterg e-
bracht. Dies erscheint aus heutiger Sicht eine realistische Zielgröße. 
 
Aufgrund unterschiedlicher Familienkonstellationen und -größen sowie zur Berücksichtigung beso n-
derer Bedarfe bei der Unterbringung ist von einer Vollbelegung der Einrichtungen b ereits bei 85  % 
auszugehen (vgl. Vorlage V/0570/2011). Dies bedeutet, dass zur Unterbringung von 1.500 Pe rsonen 
mindestens 1.765 Plätze erforderlich sind. Die notwendige Platzzahl erhöht sich, wenn darüber hi n-
aus für Krisensituationen eine Belegungsreserve vorgehalten werden soll (vgl. Vorlage V/1052/2016).

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V/0916/2017 
Um das bewährte dezentrale Münsteraner Flüchtlingskonzept auch zukünftig weiter umsetzen zu 
können, ergibt sich demnach angesichts der bereits bestehenden und noch geplanten 1.254 Plätze 
ein Bedarf von mindestens 500 Plätzen. 
 
 
Das Mediationsverfahren 2016 - 2018 
 
In enger Abstimmung mit dem Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge, bestehend aus Vertret erinnen und 
Vertretern der Ratsfraktionen, der Bezirksvertretungen, des Integrationsrates sowie der 
Wohn+Stadtbau GmbH, wurde folgendes mehrstufige Beratungsverf ahren zur Festlegung neuer 
Standorte für feste Übergangseinrichtungen initiiert: 
 
 
 
 
Den Auftakt des Prozesses bildete ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertreter des Polit ischen 
Arbeitskreises Flüchtlinge, der Kirchen, der Polizei, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der 
Freien Wohlfahrtpflege in Münster, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuche n-
der e. V. (GGUA) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Hier wurden unter and e-
rem - auf der Grundlage eines vorab vo rgelegten Konzeptentwurfes - die Kriterien zur Standortau s-
wahl und das Verfahren zur Festlegung neuer da uerhafter Standorte diskutiert. Der Teilnehmerkreis 
entsprach dem der früheren Mediationsprozesse. 
 
Die Beratungen wurden anschließend im Politischen Ar beitskreis Flüchtlinge fortgesetzt. Mit der Vo r-
lage V/1052/2016 „Handlungskonzept – Geflüchtete Menschen in Münster“, in die zahlreiche Anr e-
gungen aus dem Beratungsprozess eingeflossen sind, wurde schließlich das weitere Proz edere am 
22.03.2017 mehrheitlich vom Rat der Stadt Münster beschlossen. 
 
Das ämterübergreifende Kernteam zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften unter Leitung des 
Stadtkämmerers hat zwischenzeitlich alle verfügbaren Flächen im Stadtgebiet auf ihre Eignung zur 
Errichtung einer dauerhaf ten Unterbringungseinrichtung geprüft. Im Resultat konnten insgesamt 13 
Standorte eruiert werden, die grundsätzlich für die Errichtung einer Einrichtung geeignet sind. Aus 
diesen soll eine Auswahl getroffen werden, die dem Rat der Stadt Münster zur Beschlu ssfassung 
vorgelegt werden soll. 
 
Die potentiellen Standorte wurden dem Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge in einer Sonde rsitzung im 
Mai 2017 ausführlich vorgestellt. Anschließend fand bis Juli 2017 unter Beteiligung der Verwa ltung

- 6 - 
V/0916/2017 
eine Beratung in allen  Bezirksvertretungen (in nichtöffentlicher Sitzung) sowie in den Rat sfraktionen 
statt. 
 
Durch dieses umfängliche Verfahren sollte - in der Weiterentwicklung der bisherigen Mediationsve r-
fahren - insbesondere eine engere Beteiligung der Bezirksvertretungen sowie eine intensive Beratung 
und Abstimmung innerhalb der Fraktionen gewährleistet werden. Ziel dieses stufenweisen Vorgehens 
ist ein möglichst breit getragener fraktionsübergreifender Konsens zu diesem wichtigen sozialpolit i-
schen Themenfeld. 
 
Die Verwaltung schlägt nun vor, zeitnah in einem mehrtägigen Abschluss-Workshop unter Beteiligung 
von Vertreterinnen und Vertreter des Rates und der Bezirksvertretungen, des Vorsitzenden des Integ-
rationsrates, der Religionsgemeinschaften, der Polizei, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände 
der Freien Wohlfahrtpflege in Münster  sowie der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung 
Asylsuchender (GGUA) e. V. die Ergebnisse der Beratungen zusammenzuführen. 
 
Im Vorfeld sollen noch einmal alle Möglichkeiten geprüft w erden, die Auswahl an potentiellen Stan d-
orten noch zu erweitern. Insbesondere im Bereich der Stadtmitte stellt dies eine besondere Herau s-
forderung dar. 
 
Gemeinsam soll im Mediationsverfahren eine Verständigung über mögliche neue Standorte für da u-
erhafte Flüchtlingseinrichtungen erzielt werden, die dem Rat anschließend zur Beschlussfassung vor-
geschlagen werden sollen. Dabei sollen die potentiellen Standorte im Kontext mit den noch best e-
henden temporären Einrichtungen und deren zeitlicher Perspektive betracht et werden, um insgesamt 
wieder eine gleichmäßigere Verteilung der Einrichtungen im Stadtgebiet zu erreichen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
1. Übersicht der bestehenden dauerhaften Flüchtlingseinrichtung 
2. Übersicht der geplanten dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen 
3. Kartendarstellung der Flüchtlingseinrichtungen

Beratungsverlauf (10)

14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2017 Integrationsrat
TOP 2.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 41.1 Vorberatung
Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 36.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (62)

  • Böttcherstraße 3a
  • Dülmener Straße 53
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Grevener Straße 217
  • Heidestraße 8
  • Schaumburgstraße 13
  • Theißingstraße 17
  • Von-Esmarch-Straße 12
  • Dammstraße
  • Hafenstraße
  • Gildenstraße
  • Tilbecker Straße
  • Scheibenstraße
  • Bahlmannstraße 9
  • Deermannstraße 24
  • Heriburgstraße
  • Marie-Curie-Straße 3
  • Holunderweg 103
  • Käthe-Ernst-Weg 16
  • Nordkirchenweg 48
  • Tönskamp 8
  • Muckermannweg
  • Dahlweg
  • Albersloher Weg 450
  • Dingbängerweg
  • Maikottenweg
  • Wangeroogeweg 9
  • Zum Schultenhof 3
  • Von-Schonebeck-Ring
  • Warendorfer Straße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Nieberdingstraße
  • Havixbecker Straße
  • Westfalenstraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Landsberger Straße
  • Friedensstraße
  • Hoher Heckenweg
  • Angelsachsenweg
  • Gronowskistraße
  • Wienburgstraße
  • Hakenesheide 18
  • Hoppengarten 24
  • Kurneystraße
  • Mauritzheide
  • Mondstraße
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  • Vennheideweg
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  • Borghorstweg
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  • Werse
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Details

Aktenzeichen
V/0916/2017
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37