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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln zur Sitzung vom 02.07.2026 (AN/1090/2026) betreffend "Möglichkeit von Nachtarbeit bei den Bauarbeiten an der Deutzer Brücke und der Mindener Straße"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 1889/2026 vom 02.07.2026

Stand: Am 02.07.2026 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/691/11 691-11-06-2025-17.5 Vorlagen-Nummer 02.07.2026 1889/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 02.07.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln zur Sitzung vom 02.07.2026 (AN/1090/2026) betreffend "Möglichkeit von Nachtarbeit bei den Bauarbeiten an der Deutzer Brücke und der Mindener Straße" Die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung der folgenden Fra- gen: 1. Erfüllen die Arbeiten an der Mindener Straße sowie die zeitgleich stattfindenden Gleis- arbeiten im Bereich der Deutzer Brücke nach Auffassung der Verwaltung die Voraus- setzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Nachtarbeiten gemäß den einschlägigen Vorschriften des Landes-Immissionsschutz- gesetzes NRW? Stellungnahme der Verwaltung zur 1. Frage: Die Voraussetzungen wurden durch die Verwaltung nicht vertiefend untersucht, es werden je- doch, wo erforderlich und möglich, Arbeiten durch die Kölner Verkehrs-Betriebe auch zu Nachtstunden durchgeführt. 2. Hat die Verwaltung geprüft, für die genannten Baumaßnahmen Nachtarbeit zu bean- tragen oder zu genehmigen, um die Bauzeit und die damit verbundenen Einschränkun- gen für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verkürzen? 3. Falls eine entsprechende Prüfung erfolgt ist: Zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung gelangt und welche Gründe sprechen gegebenenfalls gegen die Durchführung von Nachtarbeiten? 4. Wie kann bei den aktuell geplanten Maßnahmen der Anteil von Nachtarbeit erweitert werden, um die Bauzeit zu verkürzen? 5. Falls bislang keine entsprechende Prüfung vorgenommen wurde: Aus welchen Grün- den wurde hiervon abgesehen? Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen 2 bis 5: Im Baubeschluss (Vorlagen-Nr. 2182/2024) und mit der Mitteilung 3500/2025 wurden mehr- wöchige Sperrungen des Stadtbahnbetriebes, u. a. auch der Linie 7, unter Ausnutzung der Sommerferien 2026, angekündigt. 2 Die Einzel-Maßnahme „Austausch der Übergangskonstruktionen im KVB-Gleisbereich“ ist eine Baumaßnahme eines aus mehreren Baumaßnahmen bestehenden Paketes von Stadt Köln und KVB. Durch die Bündelung konnten und können Synergien genutzt werden, um gerade den öffentli- chen Verkehr nicht über das erforderliche Maß hinaus zu beschränken bzw. über noch län- gere bzw. zusätzliche Zeiträume negativ zu beeinflussen. Es wurde im Rahmen der Bindung von Baufirmen ein Mehrschichtbetrieb, wo nötig auch an Wochenenden, vertraglich mit vereinbart. Ein 24-h-Betrieb für die Stahl-, Beton- und Abdich- tungsarbeiten wurde aufgrund von Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Beteiligten und Maßnahmen bzw. auch aus technischer Sicht − zeitliche Abfolge von Arbeiten − nicht weiter- führend geprüft und verfolgt. Wohl aber werden die Kölner Verkehrs-Betriebe zur Beschleuni- gung der Maßnahme auch an Wochenenden und partiell dabei auch nachts Leistungen durch- führen. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen sind die Fachbetriebe vertraglich bereits gebunden. Die Arbeiten sind zudem in Ausführung oder werden dies spätestens in der 27. Kalenderwo- che Woche sein; die diesbezüglichen Arbeitsvorbereitungen sind abgeschlossen. Für die Zeiten, zu denen auf der Deutzer Brücke kein Stadtbahnbetrieb möglich ist, kann bei Bedarf auf das Angebot des Schienenersatzverkehrs zurückgegriffen werden. Eine Verbin- dung zwischen linksrheinischer Innenstadt und den rechtsrheinischen Stadtteilen ist gegeben. Gez. Burmester

Beratungsverlauf

  1. 02.07.2026

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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