AN/1090/2026
Möglichkeit von Nachtarbeit bei den Bauarbeiten an der Deutzer Brücke und der Mindener Straße
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FDP/KSG Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.06.2026 AN/1090/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 02.07.2026 Möglichkeit von Nachtarbeit bei den Bauarbeiten an der Deutzer Brücke und der Mindener Straße Die zeitgleich geplanten Gleisarbeiten im Bereich der Deutzer Brücke sowie die Bauarbeiten an der Mindener Straße werden erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im rechts- rheinischen Köln und darüber hinaus haben. Die damit verbundenen Sperrungen und Ein- schränkungen führen zu umfangreichen Umleitungen, längeren Fahrzeiten und einer zusätz- lichen Belastung des öffentlichen Nahverkehrs. Die bauliche Planung ist besonders eine Zu- mutung für jene die aus rechtsrheinischen Teilen in die Stadt pendeln, wo in Teilen der Pla- nung ausschließlich Ersatzbusse verkehren sollen. Linien der KVB, die überwiegend rechts- rheinisch verkehren sind bereits zurzeit vollständig ausgelastet. Faktisch ist der Stadtbezirk Porz mit über 116.000 Einwohnerinnen und Einwohner vom ÖPNV nach Köln abgeschnitten. Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt, sämtliche rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Verkürzung der Bauzeit zu prüfen. Das Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImSchG NRW) schützt grund- sätzlich die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In diesem Zeitraum sind Betäti- gungen untersagt, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Das Gesetz sieht jedoch Aus- nahmemöglichkeiten vor. Diese können insbesondere dann zugelassen werden, wenn die Durchführung einer Maßnahme im öffentlichen Interesse liegt oder überwiegende Interessen der Beteiligten dies erfordern. Angesichts der erheblichen Bedeutung der genannten Baumaßnahmen für die Verkehrsinfra- struktur der Stadt Köln und der weitreichenden Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler, Anwohnerinnen und Anwohner sowie den öffentlichen Nahverkehr stellt sich die Frage, ob durch den Einsatz von Nachtarbeit die Bauzeit verkürzt und die Dauer der Beeinträchtigun- gen reduziert werden kann. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Erfüllen die Arbeiten an der Mindener Straße sowie die zeitgleich stattfindenden Gleisarbeiten im Bereich der Deutzer Brücke nach Auffassung der Verwaltung die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Durchführung - 2 - www.FDP-Koeln.de von Nachtarbeiten gemäß den einschlägigen Vorschriften des Landes-Immissions- schutzgesetzes NRW? 2. Hat die Verwaltung geprüft, für die genannten Baumaßnahmen Nachtarbeit zu bean- tragen oder zu genehmigen, um die Bauzeit und die damit verbundenen Einschrän- kungen für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verkürzen? 3. Falls eine entsprechende Prüfung erfolgt ist: Zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung gelangt und welche Gründe sprechen gegebenenfalls gegen die Durchführung von Nachtarbeiten? 4. Wie kann bei den aktuell geplanten Maßnahmen der Anteil von Nachtarbeit erweitert werden, um die Bauzeit zu verkürzen? 5. Falls bislang keine entsprechende Prüfung vorgenommen wurde: Aus welchen Grün- den wurde hiervon abgesehen? Die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen beschränken sich nicht auf einzelne An- wohnerinnen und Anwohner oder Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sondern betreffen wesentliche Teile des städtischen Verkehrsnetzes. Vor diesem Hintergrund er- scheint eine sorgfältige Prüfung aller rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Verkürzung der Bauzeit im öffentlichen Interesse geboten. Mit freundlichen Grüßen Gez. Volker Görzel Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1090/2026
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.06.2026
- Erstellt
- 18.06.2026 13:12