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V/0858/2007

Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich Änderung der Gebührentarfe

Vorlagen 18.10.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 33.5

Anlage4 Gebührenbedarfsberechnung Gewässerunterhaltung

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Ansehen

Anlage1 Satzungsänderung

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Ansehen

Anlage3 Erläuterung zur Gebührenbedarfsberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage2 Gebührenermittlung Gewässerunterhaltung

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Ansehen

Anlage4 Gebührenbedarfsberechnung Gewässerunterhaltung

5018 Zeichen

66 10 1002 Gebührenbedarfsberechnung      -Gewässerunterhaltung-   2008       Stand: 18.10.2007 
10 11 12 13 14 18 20 21 22 23 24 30 31 32 33 34 35 
Z 
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i    
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e
Haushalts- 
stelle        
Kostenart /                        
Bezeichnung der Haushaltsstelle 
Ansatz     
2008 
voraussichtl. 
Ergebnis   d. 
Jahres- 
rechnung 
2008 
Wirtschafts- 
rechnung Stadt 
Münster 
Hiltrup- 
Amels- 
büren 
obere 
Stever 
Havixb.- 
Roxel 
St. 
Mauritz- 
Alten- 
berge 
Münster 
Süd-Ost 
Summe 
(Spalten       
9 -14) 
Wehre 
ökolog. 
Verbesse- 
rung 
naturn.RRB/ 
RKB-Sandf.-  
M-Rigolen 
off-RW-Abl. 
nicht um- 
lagefähige 
Verwaltungs- 
kosten 
sonstiges 
Gew.als 
RW-Vorfl. 
Summe 
(Spalten     
16 -20) 
Bauleitung 
Aus- 
schrei- 
bung 
Planung Fahr- 
zeuge 
Verwal- 
tung 
Amt- 
/Abt- 
Leitung 
Summe 
(Spalten    
22 - 27) 
1 2 3 4 5 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 
1 K o s t e n 
2 401.0000.6 Personalkosten 165.370 
3 Dienstbezüge Beamte/Angestellte 129.980 129.980 102.4 24 102.424 2.600 23.396 0 1.560 27.556 0
4 Sozialaufwand Beamte/Angestellte 35.390 35.390 27.887 27.887 708 6.370 0 425 7.503 0
5 Personalkosten (sonstige) 0 0 0 0 0 0 0 0 0
6 402.0000.7 Personalausgaben ZA 30 (GUV) 970 970 970 764 764 19 175 0 12 206 0 0 0 0 0 0 0
7 SN 9310 Personalausgaben insgesamt 166.340 166.340 166 .340 131.076 0 0 0 0 0 131.076 3.327 29.941 0 1.996 0 35.264 0 0 0 0 0 0 0
8 500.0000.9 Sachausgaben ZA 10 4.000 4.000 4.000 2.000 2.000 80 720 1.152 48 2.000 0
9 501.0000.x Sachausgaben ZA 18 1.500 1.500 1.500 750 750 30 270 432 18 750 0
10 502.0000.0 Sachausgaben ZA 23 10.040 10.040 10.040 5.0 20 5.020 201 1.807 2.892 120 5.020 0
11 503.0000.1 Sachausgaben ZA 30 610 610 610 305 305 159 55 88 4 305 0
12 504.0000.2 Sachausgaben ZA 65 3.200 3.200 3.200 900 900 1.436 324 518 22 2.300 0
13 506.0000.4 Bauunterhaltungskosten ZA 65 500 500 500 25 0 250 10 90 144 6 250 0
15 SN 9320-29 Sachausgaben insgesamt 19.850 19.850 19.85 0 9.225 0 0 0 0 0 9.225 1.915 3.266 5.225 218 0 10.625 0 0 0 0 0 0 0
16 512.0000.6 Naturnahe Unterhaltung der Gewässer 260. 000 260.000 260.000 247.000 247.000 10.000 500 2.500 13.000 0
17 512.2000.7 Öko-Sponsoring ökolog. Unterh. an 
Fließgewässern 5.000 5.000 5.000 0 0 5.000 0 5.000 0
18 550.0000.8 Unterhaltung und Betrieb der 
Fahrzeuge   2.000 2.000 2.000 0 0 2.000 2.000 
19 562.0000.1 Fortbildungskosten 500 500 500 250 250 100 150 250 0
20 650.1000.0 Messmaterialien 300 300 300 0 0 300 300 
21 651.0000.2 Besch. von Fachliteratur usw. 200 200 200 120 120 80 0 80 0
22 673.0000.1 Ant. an Unterh.Kosten der anl. 
Unterhaltungsverbände 306.000 306.000 306.000 0 132.585 13.356 46.748 74.843 35.0 00 302.532 3.468 3.468 0 0
23 679.8000.0 Erstattung spezieller Leistungen 15.350 1 5.350 15.350 10.639 10.639 0 0 0 4.711 4.711 0
24 679.9000.6 Erst. v. Ausgaben d. Verwaltungshh. 60.0 50 60.050 60.050 41.621 41.621 8.755 9.674 18.429 0
25 
26 Summe: sonst. sächl. Ausgaben 649.400 649.400 649.40 0 299.630 132.585 13.356 46.748 74.843 35.000 602.162 10.00 0 5.680 11.405 17.853 0 44.938 0 0 300 2.000 0 0 2.300 
27 680.0000. Abschreibungen 82.060 82.060 82.060 0 0 82.060 82.060 0 0
28 685.0000. Verzinsung 86.760 86.760 86.760 0 0 86.760 86.760 0 0
30 Summe der direkten Stellenkosten 1.004.410 1.004.41 0 1.004.410 439.931 132.585 13.356 46.748 74.843 35.000 742 .463 15.242 38.887 16.631 20.067 168.820 259.647 0 0 300 2.00 0 0 0 2.300 
31 Umlage der Vorkostenstellen 
32 Amts-/Abteilungsleitung 0 0 0 0 0 0 0
33 Verwaltung 0 0 0 0 0 0 0
34 Fahrzeuge 1.000 1.000 40 360 576 24 1.000 -2.000 
35 Planung 150 150 6 54 90 150 -300 
36 Ausschreibung 0 0 0 0 0 0 0
37 Bauleitung 0 0 0 0 0 0 0
38 Summe der Endkostenstellen 1.004.410 1.004.410 1.004.410 441.081 132.585 13.356 46.7 48 74.843 35.000 743.613 15.288 39.301 17.297 20.091 168.82 0 260.797 
39 Einnahmen/ E r l ö s e 
40 110.0000.X Gewässergebühren 426.180 426.180 426.180 199.169 91.428 13.356 36.520 50.700 35.000 426.173 7 7
41 169.8000.0 Erstattung spezieller Leistungen (vom 
UA 7000) 361.580 361.580 361.580 241.912 41.157 0 10.228 24.143 317. 440 1.930 0 42.210 44.140 
42 169.9000.2 Erstattung von Ausgaben des 
Verwaltungshaush. (vom UA 7000) 15.370 15.370 15.370 0 0 0 15.370 15.370 
43 171.1000.7 Zuw. L. naturn. Unterh. d. Gewässer 0 0 0 0 0
44 176.2000.7 Öko-Sponsoring ökologische Unter- 
haltung an Fließgewässern 5.000 5.000 5.000 0 5.000 5.000 
45 Summe: Einnahmen/Erlöse 808.130 808.130 808.130 441.081 132.585 13.356 46.748 74.8 43 35.000 743.613 0 5.000 17.300 7 42.210 64.517 
46 Summe: Kosten 1.004.410 1.004.410 1.004.410 441.081 132.585 13.356 46.7 48 74.843 35.000 743.613 15.288 39.301 17.297 20.091 168.82 0 260.797 
47 Ergebnisse 
48 1. Jahres-/Vermögens-/neutrale 
Rechnung -196.280 -196.280 
49 
2. Wirtschaftsrechnung -196.280 0 0 0 0 0 0 0 -15.288 -34.301 3 -20.084 -126.610 -196.2 80 
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer" 
Nebenkostenstellen Vorkostenstellen 
in EURO Gebührenbedarfsaberechnung 2008 -Gewässergebühren- 
Hauptkostenstellen (Gebührenträger) 
Anlage 2

Anlage1 Satzungsänderung

1733 Zeichen

Anlage 1   
 
 
 
 
Satzung 
 
 
zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS) 
 
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land N ordrhein-Westfalen (GO NRW) in 
der Form der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV N RW, Seite 666/SGV NRW 2023), 
zuletzt geändert durch GO- Reformgesetz vom 09.10.2 007 (GV NRW, Seite 380), der §§ 2, 
4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes N ordrhein-Westfalen (KAG NRW) 
vom 21. Oktober 1969 (GV NRW, Seite 712/SGV NRW 610 ), zuletzt geändert durch Ge- 
setz vom 09.10.2007 (GV NRW, Seite 380) und des § 9 2 des Wassergesetzes für das 
Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung d er Bekanntmachung vom 25. Mai 
1995 (GV NRW, Seite 926/SGV NRW 77), zuletzt geände rt durch Gesetz vom 03.05.2005 
(GV NRW, Seite 463) hat der Rat der Stadt Münster i n seiner Sitzung am 12.12.2007 diese 
Satzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
 
Die Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS)  vom 14.12.2006 wird wie folgt 
geändert: 
 
§ 3 Gebührenpflicht 
In Abs. 1  Satz 1   wird die Formulierung „i. S. v. § 39 Abs. 2 Abgabenordnung (AO 1977)“ 
gestrichen.  
 
Artikel 2 
 
Der Gebührentarif gem. § 4 Abs. 5 der GGS der Stadt  Münster wird wie folgt geändert:  
 
Gebührentarif          
zur Gewässergebührensatzung der Stadt Münster vom 12.12.2007. 
 
 
 Unterhaltungsbereich 2008 
€/ha 
1. Unterhaltungsverband „Hiltrup-Amelsbüren“ 54,31 
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 70,80 
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 38,68 
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 82,19 
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 115,74 
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 39,51 
 
 
 
Artikel 3 
 
Inkrafttreten  
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.

Anlage3 Erläuterung zur Gebührenbedarfsberechnung

10156 Zeichen

zu Anlage 2
          
           
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2008  
Gewässerunterhaltung  
 
 
I.  Allgemeines  
 
Für die Unterhaltung der Fließgewässer wird seit 20 03 eine Gewässergebühr erho- 
ben. Die Erhebungsgrundlage ist § 92 Landeswasserge setz „Umlage des Unterhal- 
tungsaufwandes“ in Verbindung mit den §§ 6 und 7 KA G NRW. Umzulegen ist der 
Aufwand der Gewässerunterhaltung auf die Grundstück e, von denen Wasser den 
Gewässern seitlich zufließt. 
 
Gegen die Erhebung der Gewässergebühren kam es in 2 006 zu einem verwaltungs- 
gerichtlichen Verfahren. Aufgrund eines richterlich en Hinweises wurde die Gewäs- 
sergebührensatzung ab dem Erhebungsjahr 2007, insbe sondere § 4 „Gebühren- 
maßstab“, neu gefasst.  
 
Diese Satzung unterscheidet für alle Grundstücke in  einen versiegelten Flächenan- 
teil, Waldflächen und einen übrigen Flächenanteil ( unversiegelt). 
Die Gebührenmaßstäbe bleiben unverändert und betrag en für 
- befestigte Flächen                     100 % 
- Waldflächen                                   5 %  
- übrige Flächen (unversiegelt)      10 %. 
 
 
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ weist i m Gegensatz zur Abwasser- 
beseitigung keine Vollkostendeckung aus.  
Kosten, die nicht der allgemeinen Unterhaltung der Fließgewässer (z. B. Wehre in 
Gewässern) bzw. Aufwendungen für andere Bereiche (R egenrückhaltebecken, Mul- 
denrigolen usw. = Abwasserbeseitigung) darstellen, sind aus der Gewässerunterhal- 
tung auszugliedern. Diese Art von Kosten sind nicht  umlagefähige Aufwendungen . 
 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen  
  
 Kosten  
 
1.  Zeilen 2 - 7: Personalkosten (ZA)  
 
Die von den Zentralämtern (ZA) Personal- und Organi sationsamt (10) und 
Rechtsamt (30) bewirtschafteten Personalkosten betr agen für 2008 insge- 
samt rd. 166 T€ (2007 = 160 T€) und erhöhen sich ge genüber dem Vorjahr 
um rd. 6 T€ (+ 3,75 %), überwiegend um die für 2008  zu erwartenden Tarif- 
steigerungen. Von diesem Personalaufwand werden 131  T€ (2007 = 124 T€) 
der Gewässerunterhaltung zugeordnet. Die restlichen  35 T€ (2007 = 36 T€) 
sind nicht gebührenfähige Leistungen (z. B. Wehre i n Gewässer, ökologische 
Verbesserungen usw.).  
 
2.  Zeilen 8 - 15: Sachausgaben (ZA)  
 
Die Sachausgaben beinhalten u.a. Mieten, bauliche U nterhaltungen, Post- 
und Fernmeldegebühren. Die Kosten betragen 2008 ins gesamt 20 T€ (2007 
= 21 T€). Davon entfallen 9 T€ (2007 = 10 T€) auf d ie Gewässerunterhal- 
tung.

3.  Zeile 16: Naturnahe Unterhaltung der Gewässer  
 
Von den Kosten in Höhe von 260 T€ werden 181 km Was serläufe, anderwei- 
tige Gewässer, Wehre an Gewässern u. ä. unterhalten . Die Kosten für die 
Unterhaltung der Fließgewässer liegen bei 95 %. Ent sprechend wird für die 
Unterhaltung der Wasserläufe ein gebührenrelevanter  Ansatz von 247 T€ 
(2007 = 238 T€) gebildet. Der Rest in Höhe von 13 T € (2007 = 5 T€) sind 
nicht umlagefähige Kosten (z. B. Unterhaltung von W ehren, ökologische 
Verbesserungen). 
 
 
4.  Zeile 22: Anteil an Unterhaltungskosten der anlieg enden Unterhaltungsver- 
bände  
 
Die 5 Unterhaltungsverbände stellen für ihren Aufwa nd der Stadt Münster 
Kosten in Rechnung. Diese von der Stadt Münster übe rnommenen Kosten 
stellen gleichzeitig den umlagefähigen Aufwand für die Unterhaltungsberei- 
che (Verbände) dar. 
Für das Jahr 2008 wird ein Ansatz von 306 T€ (2007 = 316 T€) eingestellt.  
 
 
5.  Zeilen 23+24: Erstattung spezieller Leistungen/Ers tattung von Ausgaben des 
Verwaltungshaushaltes  
 
Verwaltungskostenerstattungen (interne Leistungsver rechnung) sind Leistun- 
gen von Fachbereichen wie z.B. der Citeq, des Amtes  für Finanzen und Be- 
teiligungen, des Personal- und Organisationsamtes u sw., die den kosten- 
rechnenden Einrichtungen entsprechend dem geleistet en Arbeitsaufwand 
anzurechnen sind. Der Haushaltsansatz beträgt für 2 008 = 75 T€  (2007 = 
111 T€). Die Kostenreduzierung resultiert überwiegend aus  der Verringerung 
von Stellenanteilen bei der Widerspruchssachbearbei tung in der Steuerver- 
waltung, da aufgrund der überarbeiteten Satzung die  Anzahl der Widersprü- 
che deutlich zurückgegangen ist. 
Die Verwaltungskosten werden mit rd. 70 % auf  den Unterhaltungsbereich 
der Stadt Münster verbucht = 52 T€ (2007 = 77 T€). Dieser Anteil entspricht 
der Menge der Bescheide für den Unterhaltungsbereic h der Stadt Münster. 
Die restlichen 30 % = 23 T€ sind nicht umlagefähige  Verwaltungskosten und 
bilden einen Teil des Zuschussbedarfes, da die Unte rhaltungsverbände 
(gem. § 7 KAG NRW) nicht mit städt. Verwaltungskost en belegt werden dür- 
fen. 
 
6.  Zeilen 27 + 28: Kalkulatorische Kosten  
 
Die Berechnung der kalkulatorischen. Kosten erfolgt  auf der Grundlage der 
ergangenen Rechtsprechungen des OVG NRW. 
 
- Abschreibungen  
Die Berechnung erfolgt nach Wiederbeschaffungszeitw erten. 
 
Der Ansatz für 2008 beträgt 82 T€ (2007 = 7 T€). Er  entspricht dem 
Wert der Abrechnung für 2006 (+ Index 2,6 und 6,7 % ) und ist in der 
Regel für den Ausbau von Wasserläufen zur ordnungsg emäßen Ab- 
leitung des Regenwassers (Vorfluter) notwendig. Die se Kosten sind 
nicht  dem umlagefähigen Aufwand zuzuordnen. Die Abschrei bungen 
werden zu 25 % von der Abwasserbeseitigung erstatte t und dort über 
Gebühren finanziert.

- Verzinsung  
Die Verzinsung wird auf der Basis der Anschaffungsw erte (Restwert) 
ermittelt. Der Ansatz für 2008 beträgt 87 T€ (2007 = 88 T€) und wird 
wie die Abschreibungen teilweise von der Abwasserbe seitigung er- 
stattet. 
 
Insgesamt werden von der Abwasserbeseitigung an kal kulatorischen 
Kosten rd. 42 T€ erstattet, die verbleibenden 127 T € sind nicht umla- 
gefähige Gewässerkosten und bilden gleichzeitig ein en Zuschussbe- 
darf. 
 
 
Erlöse  
 
7. Zeilen 41 + 42: Erstattung spezieller Leistungen /Erstattung von Ausgaben des 
Verwaltungshaushaltes  
 
 
  	 




	  

  	 








 



 	

	    
 

 	 






     
  





 






 

   

 

  
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Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb 
müssen Tätigkeiten, die für andere Einrichtungen de r Stadt erbracht werden, 
in Rechnung gestellt werden. Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus 
Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus Kanälen  in Fließgewässer 
wird z. B. die Unterhaltung der Wasserläufe nachhal tig erschwert. Daher sind 
die von den Unterhaltungsverbänden mit ihren Beiträ gen geltend gemachten 
Erschwerern für o. g. Einleitungen im internen Verr echnungsverfahren von 
der Abwasserbeseitigung zu erstatten. Gleiches gilt  für das Unterhaltungsge- 
biet der Stadt Münster. Die Erstattungen betragen i nsgesamt 377 T€ (2007 = 
rd. 383 T€). Hiervon betragen die Erschwerer 317 T€  (2007 = rd. 321 T€). 
Durch die Verringerung der Erschwerer erhöhen sich entsprechend die umla- 
gefähigen Aufwende, die Ausgangsbasis für die Gebüh ren in den einzelnen 
Verbänden sind.  
 
8. Zeilen 40: Gewässergebühr  
 
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand  
von rd. 426 T€ (2007 = 446 T€) für jeden Unterhaltu ngsverband einzeln er- 
mittelt. Die Gebühren betragen insgesamt zwischen 3 8,68 €/ha und 115,74 
€/ha (im Durchschnitt 48,56 €/ha -Vorjahr = 46,88 € -). Die Gebührenerhö- 
hungen resultieren in der Hauptsache durch den ab 2 007 festgesetzten  dif- 
ferenzierten Flächenmaßstab je Grundstück in befest igte Flächen, Waldflä- 
chen und übrige Flächen (unversiegelt). Durch diese  Maßnahme wird der 
gemittelte Bemessungsmaßstab „befestigte Fläche“ al s Divisor verringert. 
Zuvor wurde zumindest in den Wohn-/Siedlungsgebiete n von Münster mit ei-

ner 100 %-igen  Befestigung je gesamter Grundstücks fläche ausgegangen. 
Diese Arbeitsweise sollte insgesamt eine Verwaltung svereinfachung für die 
Gebührenerhebung bringen. Durch gerichtlichen Hinwe is wurde eine diffe- 
renziertere Maßstabsermittlung erbeten.  
 
Die Berechnungsgrundlagen werden in Anlage 3 darges tellt. 
 
 Zusammenfassung: 
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Nach Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2008 werden evtl. festgestellte Über- 
schüsse bzw. Fehlbeträge gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW en tsprechend verrechnet.

Beschlussvorlage

7356 Zeichen

V/0858/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich Änderung der 
Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 
 
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 
2 und 3). 
 
Begründung: 
 
1. Allgemeines
 
 
Auf der Grundlage der GGS in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW erhebt die 
Stadt Münster seit 2003 Gewässergebühren, um hierdurch den jährlichen Aufwand der Gewässer-
unterhaltung auf die Grundstücke umlegen zu können, von denen Wasser den Gewässern seitlich 
zufließt. 
 
Gegen die Erhebung der Gewässergebühren kam es in 2006 zu einem verwaltungsgerichtlichen 
Verfahren. Aufgrund eines richterlichen Hinweises wurde die Gewässergebührensatzung ab dem 
Erhebungsjahr 2007, insbesondere § 4 „Gebührenmaßstab“, neu gefasst. 
 
Die Satzung unterscheidet für alle Grundstücke in einen versiegelten Flächenanteil, Waldflächen 
und einen übrigen Flächenanteil (unversiegelt). 
 
Die Gebührenmaßstäbe bleiben unverändert und betragen für 
 
- befestigte Flächen                               100 % 
- Waldflächen                                             5 % 
-  übrige Flächen (unversiegelt)                10 %. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0858/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.10.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0858/2007 
2.  Änderung der Gewässergebührensatzung  
 
Mit der Änderung der Gewässergebührensatzung zum 01.01.2007 ist aus § 3 Abs. 1 die Formulie-
rung „wirtschaftlicher“ Eigentümer herausgenommen worden. Es wurde jedoch übersehen, die 
Streichung der Formulierung „im Sinne von § 39 Abs. 2 Abgabenordnung (AO 1977)“ zu beschlie-
ßen. Dies wird hiermit für 2008 nachgeholt. 
 
3.  Neuberechnung der Gewässergebühren für 2008 (Anlagen 2 + 3)
 
 
In die Gebührenbedarfsberechnung fließen alle Kosten und Erträge ein, die mit dem Betrieb der 
Fließgewässer in ursächlichem Zusammenhang stehen. Kosten, die nicht der allgemeinen Unter-
haltung der Fließgewässer zuzurechnen sind, werden aus der Gewässerunterhaltung ausgeglie-
dert. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für z. B. Wehre in Gewässern, Regenrückhaltebe-
cken, Muldenrigolen usw. (= nicht umlagefähiger Aufwand). 
 
Die Stadt Münster ist in 6 Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unterhaltungsverbände 
Hiltrup-Amelsbüren, obere Stever, Havixbeck-Ro xel, St. Mauritz-Altenberge und Münster Süd-Ost) 
eingeteilt.  
 
Für jedes der 6 Unterhaltungsgebiete werden die umlagefähigen Kosten gesondert ermittelt. Dabei 
werden in den Gebieten der 5 Unterhaltungsverbände die von der Stadt Münster an die Verbände 
zu zahlenden Unterhaltungskosten umgelegt. Anteilige Verwaltungskosten für die Gebührenerhe-
bung dürfen allerdings nicht berücksichtigt werden (§ 7 KAG NRW). Für das Unterhaltungsgebiet 
der Stadt Münster sind dagegen neben den Unterhaltungskosten auch anteilige Verwaltungskos-
ten für die Gebührenerhebung umzulegen (§ 6 KAG NRW). 
 
Die Kosten/Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2008 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 
 
 
 
Bezeichnung 
 
Kosten/ 
Erlöse 
 
  2008                2007 
     €                      € 
davon 
umlagefähiger 
Unterhaltungsauf-
wand 
  2008          2007 
      €               € 
 
nicht 
umlagefähiger Auf-
wand 
   2008           2007 
     €                  € 
1 3 4 5 6 7 8 
Gesamtkosten 1.004.410 1.024.000 743.613 767.000 260.797 257.000 
Gesamterlöse (ohne Gebühren) 381.950 388.220 317.440 320.787 64.517 67.440 
Fehlbedarf (ohne Gebühren) -622.460 -635.780 426.173 -446.213 -196.280 -189.500 
+ Gewässergebühren 2008 426.180 446.220 426.173 446.213   
verbleibender Fehlbedarf -196.280  -189.560 0 0 -196.280 -189.500 
 
Die Gesamtkosten der Gewässerunterhaltungen reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 
20 T€ auf 1,004 Mio. €. Die 20 T€ können eingespart werden, da aufgrund der überarbeiteten Sat-
zung die Anzahl der Widersprüche beim Amt für Finanzen und Beteiligungen deutlich zurückge-
gangen ist. 
 
Unter Berücksichtigung der Kosteneinsparungen beim umlagefähigen Unterhaltungsaufwand und 
geringerer Einnahmen aus Erschwerern reduzieren sich die Gebühreneinnahmen in 2008 gegen-
über 2007 um insgesamt rd. 20 T€ auf rd. 426 T€. 
 
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebühren-
bedarfsberechnung für 2008 (Anlage 2) dargestellt.  
 
Der umlagefähige Aufwand  von insgesamt 426.173 € (2007 = 446.213 €) einschließlich der darauf 
anfallenden Gewässergebühren verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Unterhaltungsverbände:

- 3 - 
V/0858/2007 
 
Unterhaltungsgebiet  
 
umlagefähiger Aufwand 
€ 
  2008         2007         Diff. 
Bemessungsmaß-
stab insgesamt 
ha 
   2008         2007 
Gewässergebühr 
    €/ha 
                    Veränderung 
2008  2007     um €    in % 
Stadt Münster 199.169 214.389 -15.220 5.040,49 5.617,55 39,51 38,16 1,35 3,54 
Hiltrup-Amelsbüren 91.428 91.428 0 1.683,50 1.833,01 54,31 49,88 4,43 8,88 
obere Stever 13.356 13.356 0 188,65 200,51 70,80 66,61 4,19 6,29 
Havixbeck-Roxel 36.520 36.520 0 944,07 956,05 38,68 38,20 0,48 1,26 
St. Mauritz-Altenberge 50.700 50.520 180 616,87 571,49 82,19 88,40 - 6,21 - 7,02 
Süd-Ost 35.000 40.000 -5.000 302,40 340,04 115,74 117,63 -1,89 -1,61 
Gewässerunterhaltung 
insgesamt 
 
426.173 
 
446.213 
 
-20.040 
 
8.775,98 
 
9,518,66 
 
48,56 
 
46,88 
 
1,68 
 
3,58 
 
 
Aufgrund der geänderten Gebührenmaßstäbe ab 2007 in versiegelte Flächen und übrige Flächen 
für jedes Grundstück (zuvor gesamte Grundstücksfläche im s. g. Siedlungsgebiet = 100 % befes-
tigte Fläche) reduziert sich zwangsläufig der fiktiv ermittelte Bemessungsmaßstab für 100 % des 
Gebührensatzes/ha. Dieser Bemessungsmaßstab wird je Verband aus der Addition „befestigte 
Fläche = 100 % + übrige Flächen = 10 % + Waldflächen = 5 %“ ermittelt. Die Flächenanteile wur-
den überwiegend Mittels durchgeführter Selbstauskunft der Gebührenpflichtigen ermittelt. Mit der 
erfolgten Gewässergebührenveranlagung in 2007 und den daraus resultierenden Korrekturen, lau-
fenden Nachveranlagungen usw. wird sich möglicherweise der Bemessungsmaßstab für die Folge-
jahre noch verändern.  
 
In jedem Unterhaltungsverband wird wie bisher eine unterschiedliche Gewässergebühr festgesetzt. 
 
Die Berechnungen zur Gebührenermittlung einschließlich der Ermittlung der Bemessungsmaßstä-
be ergeben sich aus Anlage 3. 
 
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebührenfestsetzungen je Unterhaltungsgebiet er-
geben sich folgende Gebührenbelastungen je Grundstückseigentümer für 2008: 
 
Einfamilienhaus mit 400 m² Grundstücksfläche, davon 150 m² versiegelt
  
0,68 € bis 2,03 €/Jahr (2007 = 0,67 € bis 2,06 €) 
 
mittlerer landwirtschaftlicher Betrieb ohne Wald mit 35 ha Fläche und 2.500 m² befestigter Flächen 
145,06 € bis 434,02 €/Jahr (2007 = 144,96 € bis 446,42 €). 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
 
Anlagen

Anlage2 Gebührenermittlung Gewässerunterhaltung

1904 Zeichen

66 10 1002 18.10.2007 
Zum Vergleich 
KST Bezeichnung der Wasser- 
und Bodenverbände       
Flächen 
insgesamt 
abzügl. 
Wasser- 
flächen 
anrechenbare 
 Gesamt- 
fläche 
befestigte 
Flächen       
100 %- 
Anteil 
übrige 
Flächen       
10 %- Anteil 
Wert 
 10 % 
Wald 
 5 %- 
Anteil 
Wert 
 5 % 
Bemessungs- 
maßstab 
Gesamtfläche 
2008 
Bemessungs- 
maßstab 
Gesamtfläche 
2007 
umlagefäh.  
Aufwand lt. 
GBR  in €
Gebühren- 
satz            
€/ha 
 = bei 100 % 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 10a 11 12 
Sp. 2 - 3 Sp. 6x10 % Sp. 8x5 % Sp. 5+7+9 aus V/0873/2006/2 Sp. 11 /10 
11 Hiltrup - Amelsbüren 7.618,49 182,01 7.436,48 1.165,27 4.093,34 409,33 2.177,87 108,89 1.683,50 1.833,01 91.428,00 54,31 
12 obere Stever 890,49 12,10 878,39 120,52 604,75 60,48 153,12 7,66 188,65 200,51 13.356,00 70,80 
13 Havixbeck - Roxel  3.651,77 56,54 3.595,23 667,91 2.595,88 259,59 331,44 16,57 944,07 956,05 36.520,00 38,68 
14 St. Mauritz - Altenberge 3.367,65 229,87 3.137,78 355,10 2.452,77 245,28 329,91 16,50 616,87 571,49 50.700,00 82,19 
18 Süd- Ost  2.306,29 17,36 2.288,93 106,22 1.740,95 174,10 441,76 22,09 302,40 340,04 35.000,00 115,74 
Wasser- und 
Bodenverbände insgesamt 17.834,69 497,88 17.336,81 2.415,02 11.487,69 1.148,77 3.434,10 171,71 3.735,49 
3.901,10 227.004,00 60,77 
10 Gewässerunterhaltung    
Stadt Münster     12.457,84 368,58 12.089,26 4.324,34 6.558,09 655,81 1.206,83 60,34 5.040,49 
5.617,55 199.169,00 39,51 
Gewässerunterhaltung 
insgesamt 30.292,53 866,46 29.426,07 6.739,36 18.045,78 1.804,58 4.640,93 232,05 8.775,98 
9.518,65 426.173,00 48,56 
 Gebührenermittlung/Gebührenaufkommen für Gewässerunterhaltung  2008 
1. Ermittlung des Bemessungsmaßstabes in ha (auf Basis der Selbstauskunft) aktueller Stand 
2. Ermittlung des Gebührensatzes (für 100 %-Anteil/ha) in €
  Anlage 3 
Fächen im Stadtgebiet in ha Flächenaufteilung nach Abflußbeiwert 
Produktpruppe 1304 "Fließende Gewässer"

Beratungsverlauf (4)

04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 35.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 33.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0858/2007
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37