V/0767/2022
KonvOY GmbH: Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie
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Anlage A
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Anlage A zur V/0767/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll die Kreditlinie der KonvOY GmbH erhöht werden. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0767/2022 V/0767/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft KonvOY GmbH: Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie Beratungsfolge 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat stimmt einer Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie auf 10 Millionen Euro zur Sicherung der Liquidität der KonvOY GmbH zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Das Cash-Pooling erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung des beschlossenen Haushaltsplans und ist insgesamt durch den in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditäts- sicherung begrenzt. Begründung: Mit der Vorlage V/0326/2018 hat der Rat der Stadt Münster einer konzerninternen Kreditlinie für die KonvOY GmbH in Höhe von 7,5 Mio. Euro zugestimmt. Die konzerninterne Abwicklung dieser Kredit- linie erfolgt über den gebildeten Liquiditätsverbund (Cash-Pooling) zwischen Stadt Münster und eini- gen Tochterunternehmen in Übereinstimmung mit dem Runderlass des MIK NRW vom 16.12.2014 (34-48.05.01/02 - 8/14) über „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Ge- meindeverbände“. Das Gesamtvolumen des Liquiditätsverbundes ist durch den in der Haushaltssat- zung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditätssicherung begrenzt. Durch das Cash -Pooling können Liquiditätsunterschiede zunächst innerhalb des Stadtkonzerns aus- geglichen werden, bevor die Aufnahme eines Liquiditätskredites am Kreditmarkt notwendig ist. Dies ist aus finanzwirtschaftlicher Sicht für den Stadtkonzern vorteilhaft. Durch die Einbindung der KonvOY GmbH hat diese die Möglichkeit, ihre Liquidität zu sichern, ohne sich direkt am Kreditmarkt refinanzie- ren zu müssen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 28.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Möller Telefon: 492-2000 MoellerFrank@stadt- muenster.de - 2 - V/0767/2022 Die KonvOY GmbH hat die Kreditlinie in der Vergangenheit in unterschiedlicher Höhe und dabei stets innerhalb des vorgegebenen Höchstbetrages in Anspruch genommen. Aktuell zeichnet sich ab, dass eine Ausweitung der Kreditlinie aufgrund der Verzögerung bei Kaufvertragsabwicklungen auf dem Oxford-Areal angezeigt ist. So war der Kaufpreis für das Grundstück A2 (Grüner Weiler) ursprünglich für Mitte dieses Jahres ein- geplant. Allerdings ermöglicht die vielschichtige Einbindung aller Vertragsseiten nebst externer Nota- riatsunterstützung bei der Erstellung des Erbbaurechtsvertrages und die enge Verbindung zum Kauf- vertrag mit der Stadt Münster nach derzeitigem Stand erst Ende des ersten Quartals 2023 eine Um- setzung mit entsprechendem Zahlungseingang. Auch für die Baufelder D2-Ost und D2-West war der Zahlungseingang in 2022 eingeplant. Die Finalisierung des Kaufvertrages ist nun für das erste Quar- tal 2023 vorgesehen. Durch diese ausstehenden Zahlungseingänge würde die KonvOY GmbH nach derzeitiger Planung im Januar 2023 den bisherigen Rahmen innerhalb des Cash-Poolings überschrei- ten. Die Verzögerungen bei der Kaufvertr agsabwicklung machen daher entweder die Aufnahme eines Darlehens (z. B. im Rahmen der Konzernfinanzierung) oder die Ausweitung der Kreditlinie innerhalb des städtischen Cash -Poolings erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt als in diesem Fall flexibleres Instrument die Ausweitung der Kreditlinie auf einen Betrag von 10 Mio. Euro. Da sich Verzögerungen bei der Kaufvertragsabwicklung auch zukünftig ergeben können, sollte die Ausweitung der Kreditlinie unbefristet erfolgen, da neben verzögerter Kaufvertragsabwi cklung auch steigende Baukosten und terminlich schwer planbare Rechnungstellungen der beauftragten Unter- nehmen der KonvOY GmbH finanziell höhere Flexibilität abverlangen. Die Verwaltung empfiehlt, die konzerninterne Kreditlinie für die KonvOY GmbH dauerhaft auf 10 Mio. Euro zu erhöhen. Gleichwohl kann zukünftig der Liquiditätsbedarf der Gesellschaft abhängig von kon- tinuierlichen Liquiditätszuflüssen auch wieder regelmäßig niedriger sein. Da ein Ratsbeschluss im Hinblick auf die Veränderung von Kreditlinien die Ausnahme darstellt und im hier vorliegenden Fall nur aufgrund des seinerzeitigen Beschlusses im Rahmen der Vorlage V/0326/2018 erfolgt, wird die Verwaltung zukünftig folgendes Verfahren anwenden: Die neue Kreditli- nie über 10 Mio. Euro bildet den Maß stab. Verwaltung und KonvOY GmbH prüfen regelmäßig die Liquiditätsvorschau der KonvOY GmbH. Ist eine Absenkung des Kreditrahmens angezeigt, erfolgt eine Anpassung innerhalb des Cash-Poolings. Ein Ratsbeschluss wäre in diesem Fall nicht erforder- lich. I.V. gez. Zeller Stadtkämmerin Anlage: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0767/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.11.2022
- Erstellt
- 24.11.2022 12:05