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V/0767/2022

KonvOY GmbH: Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie

Vorlagen 24.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 33

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

555 Zeichen

Anlage A zur V/0767/2022 
 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll die Kreditlinie der KonvOY GmbH erhöht werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

4786 Zeichen

V/0767/2022 
V/0767/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
KonvOY GmbH: Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat stimmt einer Erhöhung der konzerninternen Kreditlinie auf 10 Millionen Euro zur Sicherung 
der Liquidität der KonvOY GmbH zu.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Das Cash-Pooling erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung des beschlossenen Haushaltsplans und ist 
insgesamt durch den in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditäts-
sicherung begrenzt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0326/2018 hat der Rat der Stadt Münster einer konzerninternen Kreditlinie für die 
KonvOY GmbH in Höhe von 7,5 Mio. Euro zugestimmt. Die konzerninterne Abwicklung dieser Kredit-
linie erfolgt über den gebildeten Liquiditätsverbund (Cash-Pooling) zwischen Stadt Münster und eini-
gen Tochterunternehmen in Übereinstimmung mit dem Runderlass des MIK NRW vom 16.12.2014 
(34-48.05.01/02 - 8/14) über „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Ge-
meindeverbände“. Das Gesamtvolumen des Liquiditätsverbundes ist durch den in der Haushaltssat-
zung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditätssicherung begrenzt. 
 
Durch das Cash -Pooling können Liquiditätsunterschiede zunächst innerhalb des Stadtkonzerns aus-
geglichen werden, bevor die Aufnahme eines Liquiditätskredites am Kreditmarkt notwendig ist. Dies 
ist aus finanzwirtschaftlicher Sicht für den Stadtkonzern vorteilhaft. Durch die Einbindung der KonvOY 
GmbH hat diese die Möglichkeit, ihre Liquidität zu sichern, ohne sich direkt am Kreditmarkt refinanzie-
ren zu müssen. 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
28.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Möller 
Telefon: 492-2000 
MoellerFrank@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0767/2022 
 
Die KonvOY GmbH hat die Kreditlinie in der Vergangenheit in unterschiedlicher Höhe und dabei stets 
innerhalb des vorgegebenen Höchstbetrages in Anspruch genommen. Aktuell zeichnet sich ab, dass 
eine Ausweitung der Kreditlinie aufgrund der Verzögerung bei Kaufvertragsabwicklungen auf dem 
Oxford-Areal angezeigt ist.  
 
So war der Kaufpreis für das Grundstück A2 (Grüner Weiler) ursprünglich für Mitte dieses Jahres ein-
geplant. Allerdings ermöglicht die vielschichtige Einbindung aller Vertragsseiten nebst externer Nota-
riatsunterstützung bei der Erstellung des Erbbaurechtsvertrages und die enge Verbindung zum Kauf-
vertrag mit der Stadt Münster nach derzeitigem Stand erst Ende des ersten Quartals 2023 eine Um-
setzung mit entsprechendem Zahlungseingang. Auch für die Baufelder D2-Ost und D2-West war der 
Zahlungseingang in 2022 eingeplant. Die Finalisierung des Kaufvertrages ist nun für das erste Quar-
tal 2023 vorgesehen. Durch diese ausstehenden Zahlungseingänge würde die KonvOY GmbH nach 
derzeitiger Planung im Januar 2023 den bisherigen Rahmen innerhalb des Cash-Poolings überschrei-
ten. 
 
Die Verzögerungen bei der Kaufvertr agsabwicklung machen daher entweder die Aufnahme eines 
Darlehens (z. B. im Rahmen der Konzernfinanzierung) oder die Ausweitung der Kreditlinie innerhalb 
des städtischen Cash -Poolings erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt als in diesem Fall flexibleres 
Instrument die Ausweitung der Kreditlinie auf einen Betrag von 10 Mio. Euro. 
 
Da sich Verzögerungen bei der Kaufvertragsabwicklung auch zukünftig ergeben können, sollte die 
Ausweitung der Kreditlinie unbefristet erfolgen, da neben verzögerter Kaufvertragsabwi cklung auch 
steigende Baukosten und terminlich schwer planbare Rechnungstellungen der beauftragten Unter-
nehmen der KonvOY GmbH finanziell höhere Flexibilität abverlangen. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die konzerninterne Kreditlinie für die KonvOY GmbH dauerhaft auf 10 Mio. 
Euro zu erhöhen. Gleichwohl kann zukünftig der Liquiditätsbedarf der Gesellschaft abhängig von kon-
tinuierlichen Liquiditätszuflüssen auch wieder regelmäßig niedriger sein.  
 
Da ein Ratsbeschluss im Hinblick auf die Veränderung von Kreditlinien die Ausnahme darstellt und im 
hier vorliegenden Fall nur aufgrund des seinerzeitigen Beschlusses im Rahmen der Vorlage 
V/0326/2018 erfolgt, wird die Verwaltung zukünftig folgendes Verfahren anwenden: Die neue Kreditli-
nie über 10 Mio. Euro bildet den Maß stab. Verwaltung und KonvOY GmbH prüfen regelmäßig die 
Liquiditätsvorschau der KonvOY GmbH. Ist eine Absenkung des Kreditrahmens angezeigt, erfolgt 
eine Anpassung innerhalb des Cash-Poolings. Ein Ratsbeschluss wäre in diesem Fall nicht erforder-
lich. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage: 
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0767/2022
Typ
Vorlagen
Datum
24.11.2022
Erstellt
24.11.2022 12:05