242262-01 ST
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anpassung der Pflegearbeiten an Bäumen am Rheinufer der Stadt Bonn
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Sammeldokument öffentlich
2852 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242262-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 11.12.2024 Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anpassung der Pflegearbeiten an Bäumen am Rheinufer der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Linden am Beueler Rheinufer haben Frostrisse und keine Schäden, die bei sommerlicher Hitze entstanden sind. Diese Risse entstehen bei jungen Bäumen in den ersten Jahren nach der Pflanzung im Spätwinter oder zeitigen Frühjahr, wenn bei Spätfrosttemperaturen und Sonneneinstrahlung temperaturbedingte Spannungen im Holz entstehen, die zu Rissen führen. Um diese Frostrisse zu vermeiden, werden die vom Amt für Umwelt und Stadtgrün neu gepflanzten Bäume der für Frostrisse anfälligen Baumarten (z. B. Ahorn, Linde, …) seit etwa 8 Jahren mit einem Weißanstrich versehen. Die helle Farbe vermindert das Aufheizen des Stammes bei Sonneneinstrahlung bei Frost im Spätwinter und reduziert daher die temperaturbedingten Spannungen. Ältere Bäume haben eine dickere Borke, die das Holz von Natur aus vor solchen Spannungen schützt. Sie brauchen einen solchen Anstrich nicht mehr. Der Weißanstrich hat auch keine heilende Wirkung. D.h. wenn ein Riss entstanden ist, kann er mit dem Anstrich nicht wieder verschlossen werden. Hier helfen nur die Selbstheilungskräfte des Baumes, der bei ausreichender Vitalität den Riss überwallen und damit schließen kann. Auch wenn die Risse an einzelnen Linden am Beueler Rheinufer nicht gewünscht sind, stellen sie keine Beeinträchtigung der Baumstatik oder der Verkehrssicherheit dar. Wie erläutert, brauchen ältere Bäume, die dickborkig oder an Sonne gewöhnt sind, keinen Sonnenschutz durch einen Weißanstrich mehr. Das gilt auch für die Beschattung, die von Stammaustrieben ausgehen könnte. Diese nutzen dem Baum nicht. Im Gegenteil, wenn sie erst zu spät entfernt werden, sind die dann entstehenden Schnittflächen größer und die Gefahr einer Pilzinfektion steigt. Darum müssen diese Austriebe an hochstämmigen Bäumen regelmäßig und möglichst frühzeitig entfernt werden. Dies geschieht regelmäßig beim frühjährlichen Kronenschnitt der Bäume. Ein zusätzlicher Schnitt von Stammaustrieben im Herbst kann aus Gründen der Arbeitsökonomie nicht regelmäßig sichergestellt werden. Er ist baumphysiologisch nicht erforderlich. Seite 1 von 2 Seite 2 — — Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Rheinufer
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 242262-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 11.01.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40