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242262-01 ST

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anpassung der Pflegearbeiten an Bäumen am Rheinufer der Stadt Bonn

Stellungnahme der Verwaltung 11.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sitzung am 19.03.2025, TOP 4.8.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2852 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
242262-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Dezernat: 
Dez. III 
 
11.12.2024 
 
 
 
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anpassung der 
Pflegearbeiten an Bäumen am Rheinufer der Stadt 
Bonn 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen 
und Bürger 
12.02.2025 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
Die Linden am Beueler Rheinufer haben Frostrisse und keine Schäden, die bei 
sommerlicher Hitze entstanden sind. Diese Risse entstehen bei jungen 
Bäumen in den ersten Jahren nach der Pflanzung im Spätwinter oder zeitigen 
Frühjahr, wenn bei Spätfrosttemperaturen und Sonneneinstrahlung 
temperaturbedingte Spannungen im Holz entstehen, die zu Rissen führen.  
  
Um diese Frostrisse zu vermeiden, werden die vom Amt für Umwelt und 
Stadtgrün neu gepflanzten Bäume der für Frostrisse anfälligen Baumarten (z. 
B. Ahorn, Linde, …) seit etwa 8 Jahren mit einem Weißanstrich versehen. Die 
helle Farbe vermindert das Aufheizen des Stammes bei Sonneneinstrahlung 
bei Frost im Spätwinter und reduziert daher die temperaturbedingten 
Spannungen.  
  
Ältere Bäume haben eine dickere Borke, die das Holz von Natur aus vor 
solchen Spannungen schützt. Sie brauchen einen solchen Anstrich nicht mehr. 
Der Weißanstrich hat auch keine heilende Wirkung. D.h. wenn ein Riss 
entstanden ist, kann er mit dem Anstrich nicht wieder verschlossen werden. 
Hier helfen nur die Selbstheilungskräfte des Baumes, der bei ausreichender 
Vitalität den Riss überwallen und damit schließen kann. Auch wenn die Risse 
an einzelnen Linden am Beueler Rheinufer nicht gewünscht sind, stellen sie 
keine Beeinträchtigung der Baumstatik oder der Verkehrssicherheit dar.  
  
Wie erläutert, brauchen ältere Bäume, die dickborkig oder an Sonne gewöhnt 
sind, keinen Sonnenschutz durch einen Weißanstrich mehr. Das gilt auch für 
die Beschattung, die von Stammaustrieben ausgehen könnte. Diese nutzen 
dem Baum nicht. Im Gegenteil, wenn sie erst zu spät entfernt werden, sind die 
dann entstehenden Schnittflächen größer und die Gefahr einer Pilzinfektion 
steigt. Darum müssen diese Austriebe an hochstämmigen Bäumen regelmäßig 
und möglichst frühzeitig entfernt werden. Dies geschieht regelmäßig beim 
frühjährlichen Kronenschnitt der Bäume. Ein zusätzlicher Schnitt von 
Stammaustrieben im Herbst kann aus Gründen der Arbeitsökonomie nicht 
regelmäßig sichergestellt werden. Er ist baumphysiologisch nicht erforderlich.  
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Seite 2  
 
 
—
—
 
Beschlussvorschlag: 
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und 
erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren 
abgeschlossen. 
  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

12.02.2025 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.20.1 Kenntnisnahme

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
19.03.2025 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.8.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rheinufer

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Details

Vorlagen-Nr.
242262-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
11.01.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40