V/0290/2024
Bebauungsplan Nr. 649 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0290/2024 V/0290/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 649: Albersloher Weg / Hafengrenzweg [Drei Schwestern] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich nordöstlich des Albersloher Wegs, südlich des Hafengrenzwegs, westlich des Dort- mund-Ems-Kanals ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grund- stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 649). Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 148, Flurstücke 211, 465, 514, 724, 728, 729, Teile der Flurstücke 466, 513, 625, 626, 638. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projekts sind von der Investorin zu finanzieren. Näheres regelt der zwischen der Investorin und der Stadt M ünster abzuschließende städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB). Stadtplanungsamt 14.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jänkel / Herr Husmann Telefon: 492-6133 / 492-6194 Jaenkel@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0290/2024 Begründung: Planungsanlass Die G+P Hafengrenzweg GmbH (Unternehmen der Grimm Holding GmbH) h at mit Schreiben vom 29.02.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung von drei vorgesehenen Gebäudekomplexen mit schwerpunktmäßigen Gewerbe- nutzungen in Form von Hotel und Büro zu schaffen. Ergänzt werden sollen die bes chriebenen Nut- zungen u.a. durch die punktuelle Verortung von Gastronomie und kleinteilige n Einzelhandel in den Erdgeschosszonen. Die Gebäudekörper sind um einen grünen Innenhof mit entsprechenden Frei- raum- und Aufenthaltsqualitäten konzipiert. In der Höhenentwicklung erreichen die Kubaturen bis zu sechs Vollgeschosse mit feingliederigen Abstufungen zum Innenraum. Die drei vorgesehenen Ge- bäudekörper stehen auf einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Erschließung der Tiefgarage soll zukünf- tig über die neu zu errich tende Planstraße in Verlängerung des bestehenden Hafengrenzweg s im Süden des Plangebiets erfolgen. Bereits im September 2022 wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung (ASS) die Verfahrensfreigabe für eine Mehrfachbeauftragung für Freiraum und Hochbau eingeholt. Im Februar 2023 wurde der Ausschuss über das Konzept der sogenannten „Drei Schwestern“ informiert. Dem Antrag auf Bauleitplanung wurde in der Sitzung des ASS am 18.04.2024 stattgegeben. Das Ergebnis aus dem Qualifizierungsverfahren entspricht den Antragsunterlagen und der oben skizzierten Konzeptbeschreibung, wozu nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen ge- schaffen werden sollen. Derzeitiges Planungsrecht Derzeit existiert fü r den vorliegenden Bereich der am 08.11.1996 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 401 „Stadthafen I / Albersloher Weg“. Dieser setzt entsprechend der ursprünglichen Nutzung des Hafenareals u.a. Industriegebiete (GI), Gewerbegebiete (GE) und Kerngebiete (MK) fest. Die Umset- zung des Vorhabens erfordert vor dem Hintergrund des bestehenden und nicht passgenauen Pla- nungsrechts die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für das hier beschriebene Vorhaben umfasst die durch den Vorhabenträger erworbenen Grundstücke sowie die unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen, um eine gesicherte Erschließung zu gewährleisten. Parallel befindet sich in einem separaten Verfahren unmittelbar angrenzend der Bebauungsplan Nr. 541 „Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Alberslo- her Weg“ in Aufstellung. Mit der abnehmenden Bedeutung des Hafens als Industrie- und Umschlagstandort begann die Stadt Münster ab 1997 alternative Nutzungskonzepte zu entwickeln. Mit Auslaufen der Erbbaurechtsverträ- ge für viele der Immobilien wurde im ersten Schritt das nördliche Ufer des Stadthafens I als Kreativkai angelegt. Betrachtet man davon ausgehend die bereits umgewandelte Bebauungsstruktur im Hafen- gebiet, lässt sich ein Bild eines Gewerbe- und Kulturorts mit vereinzelten Gewerbebetrieben ablesen. Im Rahmen der Transformation des Hafenareals fehl t derzeit noch die Entwicklung einiger Liegen- schaften – eine davon ist das beschriebene Plangebiet. Das ca. 11.000 m² große Vorhabengrund- stück unterliegt derzeit keiner baulichen Nutzung . Stattdessen ist es gekennzeichnet durch Umfor- mung des Geländes, Lager - und Baustelleneinrichtungsflächen sowie ruderalen Gehölz- und Pflan- zenbewuchs. Aufgrund der umliegenden Nutzungen (Gewerbebetriebe und Albersloher Weg) unterliegt der Bereich bereits heute einer erheblichen Schallexposition, wodurch Wohnnutzungen oder andere schutzwürdi- ge Nutzungen ausscheiden. Die bestehende Lärmbelastung ist im weiteren Verfahren gutachterlich zu untersuchen und durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen zu berücksichtigen. Die avisierten Nutzungen auf dem Areal scheinen geeignet, mit den Anforderungen der Fläche umzuge- - 3 - V/0290/2024 hen. Es ist über den Bebauungsplan ebenso sicherzustellen, dass die schutzbedürftigen und zukünf- tigen Wohnnutzungen im Umfeld (Nördlich St adthafen I und Münster Modell Quartier MMQ 3) durch die Festsetzungen nicht gestört, aber auch zugleich die übrigen ansässigen Gewerbebetriebe und in diesem Zusammenhang insbesondere die Nutzung durch die Stadtwerke nicht in ihrem Betrieb ein- geschränkt werden. Zugleich ist das Steuerungsziel, den heutigen Ansprüchen an moderne Gewer- begebiete in zentraler Lage hinsichtlich der Themen Klima, Freiraum, nachhaltige Mobilität und Nut- zungsmischung gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang sollen die im Wettbewe rbsverfahren erarbeiteten städtebaulichen, frei- raumplanerischen und architektonischen Qualitäten durch einen flankierenden, städtebaulichen Ver- trag abgesichert und mit entsprechenden Durchführungsfristen hinterlegt werden. Die Ausarbeitung von Anforderungen der einzelnen Nutzungsbausteine an Raumbedarfen, die verkehrliche Abwicklung, die freiräumlichen Qualitäten sowie das Immissionsverhalten in Hinblick auf die Umgebung sind im Bebauungsplanverfahren weiter zu konkretisieren und gutachterlich zu untersuchen. Der Bebauungs- plan wird im Vollverfahren aufgestellt, ein entsprechender Umweltbericht ist zu erarbeiten. Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet einen Teilbereich entlang des Albersloher Wegs als gemischte Baufläche und einen weiteren Teilbereich als Gewerbefläche dar. Aufgrund des in Auf- stellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 541 wird der Flächennutzungsplan derzeit im Parallelver- fahren geändert. Die zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplans wird das oben beschriebene Nutzungskonzept berücksichtigen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich Anlage 2: Städtebauliches Konzept
V-0290-2024-Anlage-2-Staedtebauliches-Konzept
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Anlage 2 | Städtebauliches Konzept V/0290/2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0290/2024 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich zwi- schen Albersloher Weg, Hafengrenzweg und Dortmund-Ems-Kanal. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Investorin will drei Gebäudekomplexe mit schwerpunktmäßigen Gewerbenutzungen in Form von Hotel und Büro realisieren, ergänzt durch Gastronomie und kleinteiligen Einzelhandel in den Erdgeschossen. Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bebauungsplan- verfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projekts sind von der Investorin zu finanzieren. Näheres regelt der zwischen der Investorin und der Stadt Münster abzuschließende städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch BauGB. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-0290-2024-Anlage-1-Geltungsbereich
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GeltungsbereichMaßstab 1:5.000Bebauungsplan Nr. 649Albersloher Weg / Hafengrenzweg Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0290/2024
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Albersloher Weg
- Hafengrenzweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0290/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2024
- Erstellt
- 24.04.2024 15:12