V/0870/2017
68. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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Beschlussvorlage
4279 Zeichen
V/0870/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungs- plans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren im Be- reich Nordwestlich Am Dornbusch wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf 68. FNP-Änderung (Stand Offenlegung) wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Die Planzeichnung wird um das Symbol „Abwasser“ ergänzt (siehe Anlage 1). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belang e gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 6 8. FNP-Änderung nicht g e- folgt: 1.2.1 Der Anregung, eine ca. 5.080 m² große Fläche als Waldfläche darzustellen (siehe Anlage 1). 2. Der geänderte Entwurf der 6 8. FNP-Änderung wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) a b- schließend beschlossen. Die Begründung zur FNP-Änderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die FNP-Änderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Vorlagen-Nr.: V/0870/2017 Auskunft erteilt: Frau Göpfert / Herr Husmann Ruf: 492 61 98 / 492 61 94 E-Mail: Goepfert@stadt-muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 20.10.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0870/2017 Begründung: Zu 1.: Die vorliegende FNP-Änderung dient der planungsrechtlichen Absicherung des nordwestlich der Straße „Am Dornbusch“ im Stadtteil Amelsbüren geplanten neuen Wohngebietes. Der B e- schluss, den FNP zu ändern, wurde vom Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 gefasst (Vo r- lage Nr. V/0319/2017). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zur 68. FNP-Änderung fand vom 13.02. bis zum 13.03.2017 durch einen Aushang des Planen t- wurfs im Kundenzentrum des Stadthauses 3 statt. Die frühzeitige Betei ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 22.12.2016 bis zum 25.01.2017 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB erfolgte vom 06.06. bis zum 06.07.2017. Die Beteiligung d er Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 26.05. bis zum 06.07.2017 durchgeführt. Die zu den Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 dargestellt. Über sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.2.1 Beschluss gefasst werden. Zu 2.: Durch die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehene geringfügige Änderung der Pla n- zeichnung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Grundstückseigentümerin der Fläche, auf der sich das Rege nüberlaufbecken befindet, ist die Stadt Münster. Von der Änd e- rung sind – außer der Grundstückseigentümerin – ansonsten weder die Öffentlichkeit noch Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange betroffen. Die Zustimmung der Eigent ü- merin gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB liegt damit vor. Eine erneute Offenlegung ist daher nicht erforderlich. Also kann der abschließende Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden. Neben der Flächennutzungsplanänderung wird zur Verwirklichung der Planungsz iele auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 578 „Amels- büren – Nordwestlich Am Dornbusch“ durchgeführt. Dieser Bebauungsplan befindet sich zurzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB (Offenlegung vom 09.10. bis zum 09.11. 2017, siehe Vorlage Nr. V/0634/2017/1). i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 2. Begründung zur FNP-Änderung 3. Planzeichnung
V-0870-2017-Anlage-3-Planzeichnung
770 Zeichen
r:J Änderungsbereich ~ INohnbaufläche - Flächen für den Gemeinbedarf - Sozialen Zwecken dienende - Gebäude und Einrichtungen D Sportanlage D Grünflächen BHB Dauerkleingarten Q Sportplatz D Maßnahme zum Schutz , zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft [;] Parkanlage II Flächen für Ver- und Entsorgung II Flächen für die L___J ,,..,.... L___J Landwirtschaft V Abwasser e Regenrückhaltebecken D Flächen für INald Q) Pumpwerk 0 Fläche für Aufschüttungen N + Altlast- I Verdachtsfläche < 1 ha ~ M. 1:15.000 1111111 MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Plan zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes Amelsbüren - Nordwestlich Am Dornbusch Stand: 13.08.2017 Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0870/2017
V-0870-2017-Anlage-1-Stellungnahmen
6790 Zeichen
Anlage 1
zur Vorlage V/0870/2017
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 1 von 4
68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren,
im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, vom 13.02. bis 13.03.2017
Stellungnahme
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
Keine Stellungnah-
men eingegangen
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum 06.06. bis 06.07.2017
Stellungnahme
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
Keine Stellungnah-
men eingegangen
68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren
im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 2 von 4
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB im Zeitraum 22.12.2016 bis 25.01.2017
Behörde / TÖB
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
Landesbetrieb Wald
und Holz Nordrhein-
Westfalen
18.01.2017
Es wird angeregt aufgrund der ersatzlo-
sen Überplanung einer Waldfläche an
anderer Stelle im Plan eine ca. 5.080 m
große Fläche als Waldfläche darzustellen.
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen
gemäß § 1a Abs.2 BauGB nur im notwendigen Umfang
umgenutzt werden. Die Planung arrondiert im Umfang einer
Bautiefe entsprechende Flächen, die jedoch z.T. bereits
heute bebaute Grundstücke im bisherigen Außenbereich
umfassen. Der konkrete Eingriff in Natur und Landschaft
und die Waldinanspruchnahme werden im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens ermittelt und entsprechende
Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen geschaffen. Zu einem spä-
teren Zeitpunkt kann der FNP entsprechend angepasst
werden.
Der nicht durch Wohnbauflächen überplante Teilbereich der
Walddarstellung wird aus Gründen der Maßstäblichkeit
sowie der generellen Parzellenunschärfe der Darstellungen
im Flächennutzungsplan zukünftig nicht mehr als Wald
dargestellt, sondern als Grünfläche. Eine faktische Inan-
spruchnahme ist jedoch nicht vorgesehen. Das Erhaltungs-
ziel Wald für die betreffenden Flächen wird durch die ein-
heitlich zusammenhängende Darstellung der Grünfläche
nicht als gefährdet betrachtet.
Der Anregung wird nicht
gefolgt.
(Beschlussvorschlag 1.2.1)
Bezirksregierung
Münster, Dezernat 54
18.01.2017
Es wird angeregt, die Planzeichnung um
ein Zeichen für das vorhandene Regen-
überlaufbecken zu ergänzen.
Der Anregung wurde nach der Offenlegung gefolgt und das
Planzeichen „Abwasser“ ergänzt.
Der Anregung wird gefolgt.
(Beschlussvorschlag 1.1.1)
68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren
im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 3 von 4
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB
im Zeitraum 26.05. bis 06.07.2017
Behörde / TÖB
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag
Landesbetrieb Wald
und Holz Nordrhein-
Westfalen
31.05.2017
Aus der Perspektive des Landesbetriebs
Wald und Holz wird die im Südosten des
FNP-Änderungsbereichs befindliche
Waldfläche ersatzlos überplant. Für eine
Waldumwandlung zum Zwecke der Nut-
zung als Wohnbaufläche ist im Stadtge-
biet von Münster ein Ersatz im Verhältnis
1:2 erforderlich. Dementsprechend müss-
ten im Änderungsgebiet ca. 5.080 m²
Grünfläche zur Entwicklung als Wald dar-
gestellt werden.
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen
gemäß § 1a Abs.2 BauGB nur im notwendigen Umfang
umgenutzt werden. Die Planung arrondiert im Umfang einer
Bautiefe entsprechende Flächen, die zukünftig als Wohn-
bauflächen dargestellt werden. Diese entsprechen etwa der
Hälfte der momentan dargestellten Waldfläche. Ein Teil
dieser Grundstücke ist bereits heute bebaut. Der konkrete
Eingriff in Natur und Landschaft und die Waldinanspruch-
nahme werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
ermittelt und entsprechende Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen
geschaffen. Der FNP kann zu einem späteren Zeitpunkt
entsprechend angepasst werden.
Des Weiteren wird der östliche Teil der bisher dargestellten
Waldfläche aus Gründen der Maßstäblichkeit zumindest
zeichnerisch überplant. Faktisch erfolgt hier jedoch keine
Änderung. Das Erhaltungsziel Wald für die betreffenden
Flächen wird durch die einheitlich zusammenhängende
Darstellung der Grünfläche nicht als gefährdet betrachtet.
Der Anregung wird nicht
gefolgt.
(Beschlussvorschlag 1.2.1)
Bezirksregierung
Münster, Dezernat 54
02.06.2017
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im
Änderungsbereich neben einem Pump-
werk auch das Regenüberlaufbecken
„Zum Häpper“ befindet und demnach
auch darzustellen ist.
Im FNP sind Bauwerke für die Abwasserbehandlung, zu
dem auch das Regenüberlaufbecken gehört, mit dem ent-
sprechenden Planzeichen darzustellen. Das Planzeichen
wird demnach ergänzt. Durch die geringfügige Änderung
der Planzeichnung werden die Grundzüge der Planung
nicht berührt. Grundstückseigentümerin der Fläche, auf der
sich das Regenüberlaufbecken befindet, ist die Stadt Müns-
ter. Von der Änderung sind – außer der Grundstückseigen-
tümerin – ansonsten weder die Öffentlichkeit noch Behör-
den bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange betroffen.
Die Zustimmung der Eigentümerin gem. § 4a (3) Satz 4
Der Anregung wird gefolgt.
(Beschlussvorschlag 1.1.1)
68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren
im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 4 von 4
BauGB liegt damit vor. Eine erneute Offenlegung ist daher
nicht erforderlich.
Der Standort des bestehenden Abwasserpumpwerks süd-
lich der Straße Zum Häpper war im wirksamen FNP fälsch-
licherweise durch das Planzeichen Abwasser gekennzeich-
net und wurde im Entwurf der Planzeichnung zur Offenle-
gung durch das zutreffende Planzeichen Pumpwerk ersetzt.
Das bestehende Regenüberlaufbecken „Zum Häpper“ wird
im Nachgang zur Offenlegung ergänzend neu durch das
entsprechende Planzeichen Abwasser gekennzeichnet,
wodurch quasi im Hinblick auf die bisher wirksame FNP-
Darstellung das bestehende Planzeichen Abwasser nach
Westen verschoben und am alten Standort durch das Plan-
zeichen Pumpwerk ersetzt wird.
V-0870-2017-Anlage-2-Begruendung
31106 Zeichen
Begründung / Seite 1 von 10
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0870/2017
Begründung
zur 68. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup
im Stadtteil Amelsbüren im Bereich
Nordwestlich Am Dornbusch
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1
2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................................................ 3
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 3
4.1 Wohnbauflächen .......................................................................................................................... 3
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................... 4
4.2.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................................ 4
4.2.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage .......................... 4
4.3 Grünflächen ................................................................................................................................. 5
4.3.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung und
zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft .............................................................................. 5
4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung .......................................................................................... 5
4.4.1 Zweckbestimmung - Abwasser - ........................................................................................ 5
4.4.2 Zweckbestimmung - Pumpwerk - ...................................................................................... 5
4.4.3 Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken - .................................................................. 5
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ....................................................... 6
5.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 6
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung .................................. 6
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 6
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 6
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) .......................................................... 9
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................................................................................... 9
5.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................... 9
5.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 10
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ............................................................... 10
6.1 Altlasten ..................................................................................................................................... 10
1. Planungsanlass und Planungsziele
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich be-
reits in großen Teilen als Wohnbaufläche dar. Östlich angrenzend – aber außerhalb der darge-
stellten Wohnbaufläche – besteht teilweise bereits Wohnbebauung als Splittersiedlung auf Fl ä-
chen, die im wirksamen FNP – von Süd nach Nord gesehen – entweder als Fläche für Wald, als
Fläche für die Landwirtschaft oder als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und
Dauerkleingärten dargestellt sind. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 578
„Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch“ für das geplante Wohngebiet soll die o. g. best e-
hende Splittersiedlung in den Bebauungsplan einbezogen und das Planungsrecht für eine Bau-
tiefe östlich des bestehenden Erschließungswegs geschaffen werden. Zur planungsrechtlichen
Absicherung dieser Splittersiedlung ist deshalb im FNP die vorhandene Wohnbaufläche um ei-
ne Bautiefe nach Osten zu erweitern.
68. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
Nordwestlich Am Dornbusch
Begründung / Seite 2 von 10
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung, einer hohen Wohn- und Lebensqualität sowie stei-
gender Bevöl kerungszahlen besteht in Münster eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohn-
raum. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebots ist daher ein zentr a-
les Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung. D ie beabsichtigte Wohnbauflächenentwicklung ist
sinnvoll, da der S tadtteil Amelsbüren kaum noch über erschlossene Wohnbaugrundstücke ver-
fügt. Zugleich besteht eine anhal tende Nachfrage nach Bauland im Stadtteil, auch bedingt
durch die Umsetzung des Industriegebiets Hansa-BusinessPark. Die Stadt Münster möchte den
künftigen Beschäftigten des Gebietes Wohnraum im Stadtteil anbieten und damit das Stadtent-
wicklungsziel “Stadt der kurzen Wege“ umsetzen.
Die geplante Wohnbaufläche ist unter der Nr. 981-04 Bestandteil der Stufe 1 des aktuellen Bau-
landprogramms 2017 – 2025 (vgl. Vorlage V/0215 /2017). In dem Baugebiet ist die Errichtung
von ca. 150 Wohnungen (75 Mefa, 75 Efa) geplant.
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 308.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prog-
nostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohner-
wachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1.
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebo-
tes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindestens die
Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleer-
stand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regel-
mäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbl iche Brachflächen, mili-
tärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wur-
den. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung
in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den
prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
Die planerische Vorabstimmung über die weitere Wohnbaulandent wicklung auf bisherigen Frei-
flächen findet daher statt
im Rah men der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der
weitere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet,
auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan der Stadt
Münster und
durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster.
Im Baulandprogramm hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation und der
der verbindlichen Bauleitplanung vorgehenden Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Prio-
risierungen festgelegt, welche weiteren Außenbereichsflächen – aber auch welche (innenli e-
genden) Brach- und Konversionsflächen – für weitere Wohnbauzwecke zukünftig entwickelt
werden sollen.
1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, sowie Beschluss zur Fort-
schreibung des Baulandprogramms (vgl. Vorlage V/0215/2017)
68. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
Nordwestlich Am Dornbusch
Begründung / Seite 3 von 10
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innenbe-
reichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen wer-
den bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise geringere
ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung „ 68. Änderung des FNP: Amelsbü-
ren - Nordwestlich Am Dornbusch“ entspricht damit den Anforderungen des § 1a BauGB, mit
Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Seit dem 16. Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Tei l-
plan Energie ergänzt. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbe-
reich vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Zu Beginn des Änderungsverfahrens wurde die Bezirksregierung Münster unter Bezugnahme
auf § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NW) um Stellungnahme und Mitteilung gebeten, ob
die beabsichtigten Darstellungen der 68. Änderung des FNP mit den Zielen und Grundsätzen
der Raumordnung vereinbar sind. Mit Schreiben vom 30. Januar 2017 bestätigte die Bezirksr e-
gierung Münster, dass die geplante 68. Änderung des FNP der Stadt Münster mit den Zielen
der Raumordnung vereinbar ist.
3. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 68. Änderung des FNP der Stadt Münster für das geplante Wohng e-
biet „Nordwestlich Am Dornbusch“ liegt im Stadtbezirk Münster -Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren.
Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die Straße Am Dornbusch im Südosten, bestehende
Wohnbauflächen sowie eine nördlich angrenzende Fläche für Wald im Westen, die südliche und
westliche Grenze der im FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellten
westlichen Teilfläche der Sportanlage des DJK Grün-Weiß Amelsbüren, die Straße Zum Häpper
im Norden sowie die Ostgrenze der Splittersiedlungs -Grundstücke und deren Verlängerung
nach Norden zur Straße Zum Häpper bzw. nach Süden zur Straße Am Dornbusch.
4. Änderungsinhalte
4.1 Wohnbauflächen
Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich bereits in großen Teilen als
Wohnbaufläche dar. Östlich angrenzend – aber außerhalb der dar gestellten Wohnbaufläche –
besteht in einer Splittersiedlung teilweise bereits Wohnbebauung . Zur planungsrechtlichen Ab-
sicherung dieser Splittersiedlung wird die bestehende Wohnbaufläche um eine Bautiefe nach
Osten erweitert. Dadurch werden die im wirksamen FNP bestehenden Darstellungen – von Süd
nach Nord gesehen – als Fläche für Wald, als Fläche für die Landwirtschaft und als Grünfläche
mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Dauerkleingärten teilweise überplant.
68. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
Nordwestlich Am Dornbusch
Begründung / Seite 4 von 10
Die Erschließung der zusätzlich dargestellten Wohnbaufläche erfolgt gem. Bebauungsplan-
Vorentwurf Nr. 578 über eine vorgesehene zentrale Anbindung an die Straße Am Dornbusch.
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf
4.2.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken die-
nende Gebäude und Einrichtungen
In dem geplanten Wohngebiet soll an zentraler Stelle eine Kindertagesstätte errichtet werden
und ergänzend die Möglichkeit bestehen, weitere soziale Einrichtungen errichten zu können.
Deshalb wird in der Wohnbaufläche ein Standort mit dem entsprechenden Planzeichen für die
Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt.
4.2.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage
Aufgrund eines Urteils des OVG NRW vom 04.07.2012 können Sporteinrichtungen, die im Si n-
ne von Sportanlagen eine Gesamtheit von funktionell zusammenhängenden baulichen Anlagen
und Einrichtungen umfassen und die einen regelmäßigen Sportbetrieb von einigem Umfang e r-
lauben und aufweisen, in der Bauleitplanung nicht mehr als Grünflächen mit der Zweckbesti m-
mung Sportplatz dargestellt bzw. festgesetzt werden. Stattdessen sind sie entweder gem. § 9
Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage
oder als Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung darzustellen bzw. festzusetzen.
Im vorliegenden Fall grenzt die geplante Wohnbaufläche im Norden an eine bisher dargestellte
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz . Dort besteht bereits ein Sportplatz (Kunstr a-
senplatz), der zu den Vereinsanlagen des örtlichen Sportvereins DJK Grün-Weiß Amelsbüren
gehört. Am Standort ist auch der Bau eines zweiten Großspielfeldes möglich, was zukünftig
nicht ausgeschlossen ist, da sich der Verein schnell entwickelt.
Die Umkleideanlagen und andere Einrichtungen des Vereins befinden sich auf dem ältere n
Teilbereich der Sportanlage, die weiter westlich südlich der Straße Zum Häpper liegt. Um die
Vereinsanlagen im FNP einheitlich darzustellen, wird der Änderungsbereich auf den zweiten
Teilbereich der Vereinsanlagen ausgedehnt.
Auf der Grundlage des o.g. Urteils werden die Vereinsportanlagen auf ihren beiden Teilflächen
im Planbereich südlich der Straße Zum Häpper zukünftig als Flächen für den Gemeinbedarf mit
der Zweckbestimmung Sportanlage dargestellt.
Die zwischen den beiden Teilbereichen der Sportanla ge des DJK Grün -Weiß Amelsbüren dar-
gestellten Nutzungen Fläche für Wald sowie Flächen für die Landwirtschaft werden unverändert
beibehalten.
Um die Sportnutzung in der vorgesehenen räumlichen Nähe dauerhaft zu sichern, sind Maß-
nahmen für den Lärmschutz er forderlich. Eine entsprechende Kennzeichnung für Aufschüttung
erfolgt nördlich der Wohnbaufläche auf Länge der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbe-
stimmung Sportanlage.
68. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
Nordwestlich Am Dornbusch
Begründung / Seite 5 von 10
4.3 Grünflächen
4.3.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung
und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 578 sieht im Nordosten des Plangebiets, nördlich an-
grenzend an die nach Osten erweiterte Wohnbaufläche, Flächen zur Durchführung von Au s-
gleichsmaßnahmen vor, um die mit der Realisierung des Bebauungsplans verbundenen Eingrif-
fe in Natur und Landschaft auszugleichen.
Die im FNP bereits dargestellte Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Dauer-
kleingärten wird entsprechend um das Planzeichen für die Zweckbestimmung Maßnahmen zum
Schutz, zur Entwicklung und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft ergänzt.
Die durch die Erweiterung der Wohnbaufläche verbleibenden östlichen Bereiche der Fläche für
die Landwirtschaft sowie die Waldfläche werden aus Gründen der Maßstäblichkeit sowie der
generellen Parzellenunschärfe der Darstellungen des FNP in die an zwei Seiten angrenzende
Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Dauerkleingärten sowie Maßnahmen
zum Schutz, zur Entwicklung und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft eingegliedert.
Damit wird dem vorhandenen Nutzungszusammenhang mit den umliegenden Flächen als Teil
eines Grünzugs Rechnung getragen, wie er im Freiraumkonzept der Stadt M ünster dargestellt
ist. Die Erhaltungsziele Wald und Landwirtschaft für die betreffenden Flächen werden durch die
einheitlich zusammenhängende Darstellung der Grünfläche jedoch nicht gefährdet.
4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung
Im Plangebiet bestehen bereits im wirksamen FNP zwei Planzeichen für Flächen und Einric h-
tungen der Ver- und Entsorgung.
4.4.1 Zweckbestimmung - Abwasser -
Im nördlichen Teil des Änderungsbereichs befindet sich das Regenüberlaufbecken „Zum Häp-
per“. Dieses wird mit dem entsprechenden Planzeichen als Anlage zur Abwasserbeseitigung
dargestellt.
4.4.2 Zweckbestimmung - Pumpwerk -
Im nördlichen Plangebiet befindet sich südlich der Straße Zum Häpper ein Abwasserpumpwerk
am Standort des ehemaligen Klärwerks von Am elsbüren. Bisher war dieser Standort mit dem
Planzeichen Abwasser gekennzeichnet. Entsprechend der tatsächlichen Situation wird der
Pumpwerk-Standort nun mit dem korrekten Planzeichen Pumpwerk gekennzeichnet.
4.4.3 Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken -
Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist im geplanten Baugebiet nicht möglich. Daher
ist zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Regenentwässerung der (neu) dargestellten
Wohnbauflächen nördlich des Wohngebiets die Errichtung eines Regenrückhal tebeckens erfor-
derlich, das mit einem Überlauf an den nördlich verlaufenden Emmerbach angebunden werden
soll. Der wirksame FNP enthält bereits ein entsprechendes Planzeichen.
68. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
Nordwestlich Am Dornbusch
Begründung / Seite 6 von 10
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Die 68. Änderung des FNP verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erweiterung eines bereits im Flächennutzungsplan dargestellten, gepl anten Wohngebietes zu
schaffen. Die Änderung umfasst darüber hinaus die Darstellung einer Fläche für den Gemei n-
bedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage anstelle bisheriger Grünflächen (Sportplatz). Am
östlichen Rand der Plangebietsänderung werden Grünflächen für „Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich ist im fortgeschriebenen Regionalplan vollständig als Allgemeiner Si ed-
lungsbereich (ASB) dargestellt. Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich eines
rechtskräftigen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan 4 befindet sich zurzeit im Aufstellung s-
verfahren.
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich ins besondere aus dem Bun-
desimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG), dem Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG), dem Bundes - bzw. Landesbodenschutzgesetz, dem Baugesetzbuch in
Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur
und Landschaft sowie dem Artenschutz (BNatSchG).
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im U m-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu
betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat,
wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1). Belan-
ge mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.
Tabelle 1:
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
Umweltbe-
lang
Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der Umweltauswir-
kungen
Bewer-
tung *
Mensch /
menschliche
Gesundheit
- Vorwiegend landwirtschaftliche
Fläche im Bereich der geplan-
ten Wohnbebauung sowie in
Teilen der dargestellten Sport-
anlagen.
- Einzelhäuser im Außenbereich
- Landwirtschaftlicher Betrieb
östlich des geplanten Wohn-
gebietes.
- Durch die Nutzungsanordnung
von Sportanlagen in Nachbar-
schaft zu geplanten Wohnnut-
zungen sind Immissionen
durch Sportlärm zu erwarten.
- Erhebliche auf das Plangebiet
einwirkende Immissionen durch
Verkehr sind nicht zu erwarten.
68. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
Nordwestlich Am Dornbusch
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Umweltbe-
lang
Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der Umweltauswir-
kungen
Bewer-
tung *
- Vorhandene und geplante
Sportanlagen nördlich des
Wohngebietes.
- Auf der Basis des bestehenden
Tierbestandes sind in Verbin-
dung mit der Hauptwindrich-
tung keine erheblichen Ge-
ruchsbelastungen zu erwarten.
Tiere /
Pflanzen /
biologische
Vielfalt
- Im Änderungsbereich überwie-
gend ackerbaulich genutzte
Fläche; kleinflächig Wald.
- Kein Hinweis auf Vorkommen
verfahrenskritischer Tier- und
Pflanzenarten
- FFH-Gebiet und Vogelschutz-
gebiet Davert in ca. 1.300 m
Entfernung südlich gelegen
- Eingriff in Natur und Landschaft
Verlust der Biotopfunktion
(Acker, Wald); Maßnahmen
zum Ausgleich von Eingriffen in
das Landschaftsbild sind im
Zuge des weiteren Bebau-
ungsplan-Verfahrens zu kon-
kretisieren.
- Vertiefte Artenschutzprüfung
erfolgt im weiteren Bebau-
ungsplan-Verfahren.
- Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder
europäische Vogelschutz-
gebiete werden nicht berührt.
/
Boden / Fläche
- Überwiegend staunässe- bzw.
grundwasserbeeinflusste Bö-
den (Pseudogleye/Gleye)
- Überwiegend landwirtschaftlich
genutzte Flächen
- Keine schutzwürdige Böden
- Neuversiegelung im Außenbe-
reich
/
- Altlasten-/ Verdachtsflächen im
Südosten der Plangebietsän-
derung durch belastete Auffül-
lungen.
- Unter Berücksichtigung des Alt-
lastenerlasses empfiehlt die
Untere Bodenschutzbehörde
eine Kennzeichnung.
Wasser
- Angrenzender Gewässerlauf
Nr. 326792
(alte Nr.: 3267000.1)
- Wohngebiet und Sportanlagen
reichen bis unmittelbar an das
Fließgewässer heran. Erforder-
liche Abstände nach LWG sind
im weiteren Bebauungsplan-
Verfahren festzulegen.
()
Klima / Luft
- Freilandklimatop
- geringe Luftbelastung
- Lokal eng begrenzte, wenig er-
hebliche Auswirkungen auf das
Lokalklima (Änderung zu Sied-
lungsklimatop)
Klimaschutz/
Klimawandel
- überwiegend landwirtschaftl i-
che Flächen
- geringe Relevanz _
Landschaft - Offener Agrarraum, in Randbe-
reichen z.T. Hecken bzw. Ge-
hölzstreifen sowie waldartiger
- Maßnahmen zum Ausgleich
von Eingriffen in das Land-
schaftsbild sind im Zuge der
68. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
Nordwestlich Am Dornbusch
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Umweltbe-
lang
Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der Umweltauswir-
kungen
Bewer-
tung *
Bestand.
- Geplante östliche Siedlungs-
erweiterung liegt innerhalb des
in der Grünordnung Münster
festgelegten Grünzuges Venn-
heide/Davert (zur Sicherung
der Freiraumfunktion keine
bauliche Entwicklung)
weiteren Bebauungsplan-
Verfahren zu konkretisieren.
Sach- und Kul-
turgüter
- Landwirtschaftliche Nutzfläche,
Wald
- Verlust landwirtschaftlicher
Produktionsflächen und klein-
flächiger Waldflächen
Wechselwir-
kungen
- Boden/Freiraum mit Relevanz
für verschiedene Schutzgüter
- Verlust von Boden mit Auswir-
kungen auf Biotopschutz und
landwirtschaftliche Nutzbarkeit.
(Bewertung vgl. jeweiliges
Schutzgut)
* Bewertung:
sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich (ggf. positiv)
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit
Die geplanten Flächen für den Gemeinbedarf, die sowohl bereits vorhandene als auch geplante
Sportflächen umfassen, grenzen unmittelbar an die dargestellte Wohnbaufl äche. Im Zuge des
Bebauungsplan-Verfahrens wird daher die Anlage eines Lärmschutzwalles vorgesehen. Die
konkreten Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutach-
tens zum Bebauungsplan ermittelt und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ( Bebau-
ungsplan Nr. 578) konkretisiert.
Hinsichtlich des östlich der Wohnbauflächen gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes ergeben
sich nach Einschätzung der Unteren Immissionsschutzbehörde auf der Grundlage des derzeit i-
gen Tierbestandes bei gleichzeitiger Lage außerhalb der Hauptwindrichtung keine erheblichen
Geruchsbelastungen. Ebenso gehen von dem Abwasserpumpwerk im Plangebiet nach Aus-
kunft des Tiefbauamtes keine zu berücksichtigenden Geruchsbelastungen aus.
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt
Das Plangebiet ist im bisherigen Freiraum gekennzeichnet durch eine größere Ackerfläche mit
kleineren Gehölzbeständen/Hecken. Im westlichen Teil grenzt ein namenloses Fließgewässer
an die Ackerfläche an.
Durch die Planung, die neu in den Außenbereich eingreift, sind Eingriffe in Natur und Land-
schaft zu erwarten. Gegenüber der bisherigen Darstellung des FNP wird die Darstellung als
Wohnbaufläche jedoch nur in geringfügigem Umfang erweitert. Sie umfasst im bisherigen FNP
Flächen, die als Grünfläche, Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Fläche für Wald dargestellt
werden. Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen gemäß § 1a Abs.2 BauGB
nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Planung arrondiert im Umfang einer Bau-
tiefe entsprechende Flächen, die jedoch z.T. bereits heute bebaute Grundstücke im bisherigen
Außenbereich umfassen. Zur Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist im Rahmen
68. Änderung des Flächennutzungsplans
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Nordwestlich Am Dornbusch
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des weiteren Bebauungsplan-Verfahrens ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu erstellen,
in dem notwendige Vermeidungsmaßnahmen sowie Art und Umfang der erforderlichen Au s-
gleichsmaßnahmen festgelegt werden.
Artenschutz
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den Daten der Unteren
Naturschutzbehörde keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der
68. Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Verfahrenskri-
tische Arten sind nicht zu erwarten.
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplan -Verfahrens erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung
(ASP), um ggf. Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten zu iden-
tifizieren.
Schutzgut Boden
Durch die Planung erfolgt eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Diese führt zu
einer geringf ügigen Erweiterung gegenüber der bislang erfolgten Darstellung im Flächennut-
zungsplan. Im Sinne des Boden- und Flächenschutzes ist die Planung durch die Inanspruc h-
nahme von Flächen im Außenbereich zwar grundsätzlich erheblich, der Umfang der Neupl a-
nung ist allerdings als gering zu bezeichnen.
Die vorhandene, durch Auffüllungen hervorgerufene Bodenbelastung mit PAK befindet sich im
Bereich des vorhandenen Erschließungsweges. Zur Erfüllung einer Warnfunktion wird die Fl ä-
che im Flächennutzungsplan als Altlast-/Verdachtsfläche <1 ha gekennzeichnet. Eine vertiefte
Betrachtung des Gefährdungspotenzial s erfolgt im Zug e des weiteren Bebauun gsplan-
Verfahrens.
Schutzgut Landschaft
Die geplante östliche Erweiterung der bereits im FNP dargestellten Wohnbaufläche liegt inner-
halb des in der Grünordnung Münster festgelegten Grünzuges Vennheide/Davert. Gemäß
Grünordnung ist in diesem Bereich zur Sicherung der Freiraumfunktion keine bauliche Entwic k-
lung zuzulassen. Die erweiterte Wohnbaufläche reicht ca. 30 m in den Grünzug herein, der in
diesem Bereich eine Gesamtbreite von ca. 2.000 m aufweist.
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Die gegenwärtige Darstellung von Grünflächen im Flächennutzungsplan entspricht nach jüng e-
rer Rechtsprechung nicht der Zielsetzung einer Sportanlage. Daraus resultiert im Zuge des vor-
liegenden Änderungsverfahrens ein Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplans.
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht gez o-
gen werden müssten, drängen sich nicht auf.
5.7 Überwachung (Monitoring)
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring -Maßnahmen vorge-
sehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen B e-
68. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
Nordwestlich Am Dornbusch
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hörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3
BauGB).
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels geeigneter
Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards,
z.B. die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster nachvollzogen werden. Die
Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstäd tischen Monitoring der U m-
weltentwicklungen.
5.8 Zusammenfassung
Durch die 68. Änderung des FNP im Stadtteil Amelsbüren werden die planerischen Vorausse t-
zungen für die Erweiterung eines bereits im Flächennutzungsplan dargestellten, geplanten
Wohngebietes geschaffen. Die Änderung umfasst darüber hinaus die Darstellung einer Fläche
für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage anstelle bisheriger Grünflächen
(Sportplatz). Am östlichen Rand der Plangebietsänderung werden Grünflächen für „Maßnah-
men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt.
Mit der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, die im Zuge der verbindl i-
chen Bauleitplanung auszugleichen sind. Grundsätzliche Belange des Artenschutz es stehen
der Änderung nicht entgegen. In geringem Umfang geh t durch die Planung landwirtschaftliche
Nutzfläche im Außenbereich verloren. Die Planung greift darüber hinaus randlich in den in der
Grünordnung Münster festgelegten Grünzug Vennheide/Davert ein.
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
6.1 Altlasten
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw.
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen-
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Fl ä-
chen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeichnet werden. Da
sich im Bereich der Zuwegung zu den Grundstücken „Am Dornbusch 77, 77a, 77b“ eine Altlas-
ten-/Verdachtsfläche befindet, wird diese in der Planzeichnung mit der entsprechenden Kenn-
zeichnung dargestellt.
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________
abschließend beschlossenen 68. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Hiltrup im Stadtteil
Amelsbüren im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch
Münster,
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Am Dornbusch 1
- Zum Häpper
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0870/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37