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V/0870/2017

68. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss

Vorlagen 16.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 41.2.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0870-2017-Anlage-3-Planzeichnung

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Ansehen

V-0870-2017-Anlage-1-Stellungnahmen

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Ansehen

V-0870-2017-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

Beschlussvorlage

4279 Zeichen

V/0870/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im 
Stadtteil Amelsbüren im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch  
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungs-
plans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren im Be-
reich Nordwestlich Am Dornbusch wird wie folgt Beschluss gefasst:  
 
1.1 Der Entwurf 68. FNP-Änderung (Stand Offenlegung) wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:  
 
1.1.1 Die Planzeichnung wird um das Symbol „Abwasser“ ergänzt (siehe Anlage 1).  
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belang e gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 6 8. FNP-Änderung nicht g e-
folgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, eine ca. 5.080  m² große Fläche als Waldfläche darzustellen  (siehe 
Anlage 1).  
 
2. Der geänderte Entwurf der 6 8. FNP-Änderung wird gemäß §  2 Baugesetzbuch (BauGB) a b-
schließend beschlossen. Die Begründung zur FNP-Änderung wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die FNP-Änderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0870/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Göpfert / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 98 / 492 61 94 
E-Mail: 
Goepfert@stadt-muenster.de  
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0870/2017 
Begründung: 
 
Zu 1.: Die vorliegende FNP-Änderung dient der planungsrechtlichen Absicherung des nordwestlich 
der Straße „Am Dornbusch“ im Stadtteil Amelsbüren geplanten neuen Wohngebietes. Der B e-
schluss, den FNP zu ändern, wurde vom Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 gefasst (Vo r-
lage Nr. V/0319/2017).  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zur 
68. FNP-Änderung fand vom 13.02. bis zum 13.03.2017 durch einen Aushang des Planen t-
wurfs im Kundenzentrum des Stadthauses  3 statt. Die frühzeitige Betei ligung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 (1) BauGB wurde vom 22.12.2016 bis 
zum 25.01.2017 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß §  3 (2) 
BauGB erfolgte vom 06.06. bis zum 06.07.2017. Die Beteiligung d er Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 (2) BauGB wurde vom 26.05. bis zum 06.07.2017 
durchgeführt.  
 
Die zu den Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage  1 dargestellt. Über 
sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.2.1 Beschluss gefasst werden.  
 
Zu 2.:  Durch die gemäß Beschlussvorschlag  1.1.1 vorgesehene geringfügige Änderung der Pla n-
zeichnung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Grundstückseigentümerin der 
Fläche, auf der sich das Rege nüberlaufbecken befindet, ist die Stadt Münster. Von der Änd e-
rung sind – außer der Grundstückseigentümerin – ansonsten weder die Öffentlichkeit noch 
Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange betroffen. Die Zustimmung der Eigent ü-
merin gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB liegt damit vor. Eine erneute Offenlegung ist daher nicht 
erforderlich. Also kann der abschließende Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans 
gefasst werden.  
 
Neben der Flächennutzungsplanänderung wird zur Verwirklichung der Planungsz iele auf der Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 578 „Amels-
büren – Nordwestlich Am Dornbusch“ durchgeführt. Dieser Bebauungsplan befindet sich zurzeit in der 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB (Offenlegung vom 09.10. bis zum 09.11. 2017, siehe 
Vorlage Nr. V/0634/2017/1).  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 
2. Begründung zur FNP-Änderung 
3. Planzeichnung

V-0870-2017-Anlage-3-Planzeichnung

770 Zeichen

r:J Änderungsbereich 
~ INohnbaufläche 
- Flächen für den Gemeinbedarf 
- Sozialen Zwecken dienende 
- Gebäude und Einrichtungen 
D Sportanlage 
D Grünflächen 
BHB Dauerkleingarten 
Q Sportplatz 
D Maßnahme zum Schutz , zur 
Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und 
Landschaft 
[;] Parkanlage 
II Flächen für Ver- und Entsorgung II Flächen für die 
L___J ,,..,.... L___J Landwirtschaft 
V Abwasser 
e Regenrückhaltebecken D Flächen für INald 
Q) Pumpwerk 0 Fläche für Aufschüttungen 
N 
+ Altlast- I Verdachtsfläche < 1 ha ~ 
M. 1:15.000 
1111111 MÜNSTER 
Amt für 
Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
Plan zur 68. Änderung des 
Flächennutzungsplanes 
Amelsbüren -
Nordwestlich Am Dornbusch 
Stand: 13.08.2017 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0870/2017

V-0870-2017-Anlage-1-Stellungnahmen

6790 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage V/0870/2017 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 1 von 4 
68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren, 
im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch
 
 
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, vom 13.02. bis 13.03.2017 
Stellungnahme 
 
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
 
Keine Stellungnah-
men eingegangen 
 
    
 
 
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum 06.06. bis 06.07.2017 
Stellungnahme 
 
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
Keine Stellungnah-
men eingegangen

68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren 
im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 2 von 4 
 
 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB im Zeitraum 22.12.2016 bis 25.01.2017 
Behörde / TÖB 
 
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
Landesbetrieb Wald 
und Holz Nordrhein-
Westfalen 
18.01.2017 
 
Es wird angeregt aufgrund der ersatzlo-
sen Überplanung einer Waldfläche an 
anderer Stelle im Plan eine ca. 5.080 m 
große Fläche als Waldfläche darzustellen. 
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen 
gemäß § 1a Abs.2 BauGB nur im notwendigen Umfang 
umgenutzt werden. Die Planung arrondiert im Umfang einer 
Bautiefe entsprechende Flächen, die jedoch z.T. bereits 
heute bebaute Grundstücke im bisherigen Außenbereich 
umfassen. Der konkrete Eingriff in Natur und Landschaft 
und die Waldinanspruchnahme werden im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens ermittelt und entsprechende 
Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen geschaffen. Zu einem spä-
teren Zeitpunkt kann der FNP entsprechend angepasst 
werden.  
Der nicht durch Wohnbauflächen überplante Teilbereich der 
Walddarstellung wird aus Gründen der Maßstäblichkeit 
sowie der generellen Parzellenunschärfe der Darstellungen 
im Flächennutzungsplan zukünftig nicht mehr als Wald 
dargestellt, sondern als Grünfläche. Eine faktische Inan-
spruchnahme ist jedoch nicht vorgesehen. Das Erhaltungs-
ziel Wald für die betreffenden Flächen wird durch die ein-
heitlich zusammenhängende Darstellung der Grünfläche 
nicht als gefährdet betrachtet.  
Der Anregung wird nicht 
gefolgt. 
(Beschlussvorschlag 1.2.1) 
 
Bezirksregierung 
Münster, Dezernat 54 
18.01.2017 
 
Es wird angeregt, die Planzeichnung um 
ein Zeichen für das vorhandene Regen-
überlaufbecken zu ergänzen.  
Der Anregung wurde nach der Offenlegung gefolgt und das 
Planzeichen „Abwasser“ ergänzt. 
Der Anregung wird gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.1)

68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren 
im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 3 von 4 
 
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB  
im Zeitraum 26.05. bis 06.07.2017 
Behörde / TÖB 
 
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
Landesbetrieb Wald 
und Holz Nordrhein-
Westfalen 
31.05.2017 
 
Aus der Perspektive des Landesbetriebs 
Wald und Holz wird die im Südosten des 
FNP-Änderungsbereichs befindliche 
Waldfläche ersatzlos überplant. Für eine 
Waldumwandlung zum Zwecke der Nut-
zung als Wohnbaufläche ist im Stadtge-
biet von Münster ein Ersatz im Verhältnis 
1:2 erforderlich. Dementsprechend müss-
ten im Änderungsgebiet ca. 5.080 m² 
Grünfläche zur Entwicklung als Wald dar-
gestellt werden.  
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen 
gemäß § 1a Abs.2 BauGB nur im notwendigen Umfang 
umgenutzt werden. Die Planung arrondiert im Umfang einer 
Bautiefe entsprechende Flächen, die zukünftig als Wohn-
bauflächen dargestellt werden. Diese entsprechen etwa der 
Hälfte der momentan dargestellten Waldfläche. Ein Teil 
dieser Grundstücke ist bereits heute bebaut. Der konkrete 
Eingriff in Natur und Landschaft und die Waldinanspruch-
nahme werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 
ermittelt und entsprechende Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen 
geschaffen. Der FNP kann zu einem späteren Zeitpunkt 
entsprechend angepasst werden. 
 
Des Weiteren wird der östliche Teil der bisher dargestellten 
Waldfläche aus Gründen der Maßstäblichkeit zumindest 
zeichnerisch überplant. Faktisch erfolgt hier jedoch keine 
Änderung. Das Erhaltungsziel Wald für die betreffenden 
Flächen wird durch die einheitlich zusammenhängende 
Darstellung der Grünfläche nicht als gefährdet betrachtet.    
Der Anregung wird nicht 
gefolgt. 
(Beschlussvorschlag 1.2.1)  
 
Bezirksregierung 
Münster, Dezernat 54 
02.06.2017 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im 
Änderungsbereich neben einem Pump-
werk auch das Regenüberlaufbecken 
„Zum Häpper“ befindet und demnach 
auch darzustellen ist. 
Im FNP sind Bauwerke für die Abwasserbehandlung, zu 
dem auch das Regenüberlaufbecken gehört, mit  dem ent-
sprechenden Planzeichen darzustellen. Das Planzeichen 
wird demnach ergänzt. Durch die geringfügige Änderung 
der Planzeichnung werden die Grundzüge der Planung 
nicht berührt. Grundstückseigentümerin der Fläche, auf der 
sich das Regenüberlaufbecken befindet, ist die Stadt Müns-
ter. Von der Änderung sind  – außer der Grundstückseigen-
tümerin – ansonsten weder die Öffentlichkeit noch Behör-
den bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange betroffen. 
Die Zustimmung der Eigentümerin gem. § 4a (3) Satz 4 
Der Anregung wird gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.1)

68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, im Stadtteil Amelsbüren 
im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 4 von 4 
BauGB liegt damit vor. Eine erneute Offenlegung ist daher 
nicht erforderlich. 
 
Der Standort des bestehenden Abwasserpumpwerks süd-
lich der Straße Zum Häpper war im wirksamen FNP fälsch-
licherweise durch das Planzeichen Abwasser gekennzeich-
net und wurde im Entwurf der Planzeichnung zur Offenle-
gung durch das zutreffende Planzeichen Pumpwerk ersetzt. 
Das bestehende Regenüberlaufbecken „Zum Häpper“ wird 
im Nachgang zur Offenlegung ergänzend neu durch das 
entsprechende Planzeichen Abwasser gekennzeichnet, 
wodurch quasi im Hinblick auf die bisher wirksame FNP-
Darstellung das bestehende Planzeichen Abwasser nach 
Westen verschoben und am alten Standort durch das Plan-
zeichen Pumpwerk ersetzt wird.

V-0870-2017-Anlage-2-Begruendung

31106 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 10 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0870/2017 
Begründung   
zur 68. Änderung des Flächennutzungsplans  
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup  
im Stadtteil Amelsbüren im Bereich  
Nordwestlich Am Dornbusch 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1 
2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................................................ 3 
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 3 
4.1 Wohnbauflächen .......................................................................................................................... 3 
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................... 4 
4.2.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende 
Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................................ 4 
4.2.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage .......................... 4 
4.3 Grünflächen ................................................................................................................................. 5 
4.3.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung und 
zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft .............................................................................. 5 
4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung .......................................................................................... 5 
4.4.1 Zweckbestimmung - Abwasser - ........................................................................................ 5 
4.4.2 Zweckbestimmung - Pumpwerk - ...................................................................................... 5 
4.4.3 Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken - .................................................................. 5 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ....................................................... 6 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 6 
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung .................................. 6 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 6 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 6 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) .......................................................... 9 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................................................................................... 9 
5.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................... 9 
5.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 10 
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ............................................................... 10 
6.1 Altlasten ..................................................................................................................................... 10 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich be-
reits in großen Teilen als Wohnbaufläche dar. Östlich angrenzend –  aber außerhalb der darge-
stellten Wohnbaufläche – besteht teilweise bereits Wohnbebauung als Splittersiedlung auf Fl ä-
chen, die im wirksamen FNP – von Süd nach Nord gesehen – entweder als Fläche für Wald, als 
Fläche für die Landwirtschaft oder als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und 
Dauerkleingärten dargestellt sind. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  578  
„Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch“ für das geplante Wohngebiet soll die o. g. best e-
hende Splittersiedlung in den Bebauungsplan einbezogen und das Planungsrecht für eine Bau-
tiefe östlich des bestehenden Erschließungswegs geschaffen werden. Zur planungsrechtlichen 
Absicherung dieser Splittersiedlung ist deshalb im FNP die vorhandene Wohnbaufläche um ei-
ne Bautiefe nach Osten zu erweitern.

68. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
Nordwestlich Am Dornbusch 
Begründung / Seite 2 von 10 
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung, einer hohen Wohn-  und Lebensqualität sowie stei-
gender Bevöl kerungszahlen besteht in Münster eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohn-
raum. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebots ist daher ein zentr a-
les Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung. D ie beabsichtigte Wohnbauflächenentwicklung ist 
sinnvoll, da der S tadtteil Amelsbüren kaum noch über erschlossene Wohnbaugrundstücke ver-
fügt. Zugleich besteht eine anhal tende Nachfrage nach Bauland im Stadtteil, auch bedingt 
durch die Umsetzung des Industriegebiets Hansa-BusinessPark. Die Stadt Münster möchte den 
künftigen Beschäftigten des Gebietes Wohnraum im Stadtteil anbieten und damit das Stadtent-
wicklungsziel “Stadt der kurzen Wege“ umsetzen.  
Die geplante Wohnbaufläche ist unter der Nr. 981-04 Bestandteil der Stufe 1 des aktuellen Bau-
landprogramms 2017 – 2025 (vgl. Vorlage V/0215 /2017). In dem Baugebiet ist die Errichtung 
von ca. 150 Wohnungen (75 Mefa, 75 Efa) geplant.  
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 308.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prog-
nostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohner-
wachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt –  zusammen mit den allgemein 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1. 
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebo-
tes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindestens die 
Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleer-
stand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regel-
mäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbl iche Brachflächen, mili-
tärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wur-
den. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung 
in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den 
prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. 
Die planerische Vorabstimmung über die weitere Wohnbaulandent wicklung auf bisherigen Frei-
flächen findet daher statt 
 im Rah men der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der 
weitere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet,  
 auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan der Stadt 
Münster und  
 durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster. 
Im Baulandprogramm hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation und der  
der verbindlichen Bauleitplanung vorgehenden Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Prio-
risierungen festgelegt, welche weiteren Außenbereichsflächen – aber auch welche (innenli e-
genden) Brach-  und Konversionsflächen –  für weitere Wohnbauzwecke zukünftig entwickelt 
werden sollen.  
                                                
1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, sowie Beschluss  zur Fort-
schreibung des Baulandprogramms (vgl. Vorlage V/0215/2017)

68. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
Nordwestlich Am Dornbusch 
Begründung / Seite 3 von 10 
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer 
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der 
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innenbe-
reichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen wer-
den bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise geringere 
ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung „ 68. Änderung des FNP:  Amelsbü-
ren - Nordwestlich Am Dornbusch“ entspricht damit  den Anforderungen des § 1a BauGB, mit 
Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.  
2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Seit dem 16.  Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Tei l-
plan Energie ergänzt. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbe-
reich vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 
Zu Beginn des Änderungsverfahrens wurde die Bezirksregierung Münster unter Bezugnahme 
auf § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NW) um Stellungnahme und Mitteilung gebeten, ob 
die beabsichtigten Darstellungen der 68. Änderung des FNP mit den Zielen und Grundsätzen 
der Raumordnung vereinbar sind. Mit Schreiben vom 30. Januar 2017 bestätigte die Bezirksr e-
gierung Münster, dass die geplante 68. Änderung des FNP der Stadt Münster mit den Zielen 
der Raumordnung vereinbar ist. 
3. Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich der 68. Änderung des FNP der Stadt Münster für das geplante Wohng e-
biet „Nordwestlich Am Dornbusch“ liegt im Stadtbezirk Münster -Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren. 
Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die Straße Am Dornbusch im Südosten, bestehende 
Wohnbauflächen sowie eine nördlich angrenzende Fläche für Wald im Westen, die südliche und 
westliche Grenze der im FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellten 
westlichen Teilfläche der Sportanlage des DJK Grün-Weiß Amelsbüren, die Straße Zum Häpper 
im Norden sowie die Ostgrenze der Splittersiedlungs -Grundstücke und deren Verlängerung 
nach Norden zur Straße Zum Häpper bzw. nach Süden zur Straße Am Dornbusch.  
4. Änderungsinhalte 
4.1 Wohnbauflächen 
Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich bereits in großen Teilen als 
Wohnbaufläche dar. Östlich angrenzend – aber außerhalb der dar gestellten Wohnbaufläche – 
besteht in einer Splittersiedlung teilweise bereits Wohnbebauung . Zur planungsrechtlichen Ab-
sicherung dieser Splittersiedlung wird die bestehende Wohnbaufläche um eine Bautiefe nach 
Osten erweitert. Dadurch werden die im wirksamen FNP bestehenden Darstellungen – von Süd 
nach Nord gesehen – als Fläche für Wald, als Fläche für die Landwirtschaft und  als Grünfläche 
mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Dauerkleingärten teilweise überplant.

68. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
Nordwestlich Am Dornbusch 
Begründung / Seite 4 von 10 
Die Erschließung der zusätzlich dargestellten Wohnbaufläche erfolgt gem. Bebauungsplan-
Vorentwurf Nr. 578 über eine vorgesehene zentrale Anbindung an die Straße Am Dornbusch.  
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf  
4.2.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken die-
nende Gebäude und Einrichtungen 
In dem geplanten Wohngebiet soll an zentraler Stelle eine Kindertagesstätte errichtet werden 
und ergänzend die Möglichkeit bestehen, weitere soziale Einrichtungen errichten zu können. 
Deshalb wird in der Wohnbaufläche ein Standort mit dem entsprechenden Planzeichen für die 
Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt.  
4.2.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage 
Aufgrund eines Urteils des OVG NRW vom 04.07.2012 können Sporteinrichtungen, die im Si n-
ne von Sportanlagen eine Gesamtheit von funktionell zusammenhängenden baulichen Anlagen 
und Einrichtungen umfassen und die einen regelmäßigen Sportbetrieb von einigem Umfang e r-
lauben und aufweisen, in der Bauleitplanung nicht mehr als Grünflächen mit der Zweckbesti m-
mung Sportplatz dargestellt bzw. festgesetzt werden. Stattdessen sind sie entweder gem. § 9 
Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage  
oder als Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung darzustellen bzw. festzusetzen.  
Im vorliegenden Fall grenzt die geplante Wohnbaufläche im Norden an eine bisher dargestellte 
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz . Dort besteht bereits ein Sportplatz (Kunstr a-
senplatz), der zu den Vereinsanlagen des örtlichen Sportvereins DJK Grün-Weiß Amelsbüren 
gehört. Am Standort ist auch der Bau eines zweiten Großspielfeldes möglich, was zukünftig 
nicht ausgeschlossen ist, da sich der Verein schnell entwickelt.  
Die Umkleideanlagen und andere Einrichtungen des Vereins befinden sich auf dem ältere n 
Teilbereich der Sportanlage, die weiter westlich südlich der Straße Zum Häpper liegt. Um die 
Vereinsanlagen im FNP einheitlich darzustellen, wird der Änderungsbereich auf den zweiten 
Teilbereich der Vereinsanlagen ausgedehnt.  
Auf der Grundlage des o.g. Urteils werden die Vereinsportanlagen auf ihren beiden Teilflächen 
im Planbereich südlich der Straße Zum Häpper zukünftig als Flächen für den Gemeinbedarf mit 
der Zweckbestimmung Sportanlage dargestellt.  
Die zwischen den beiden Teilbereichen der Sportanla ge des DJK Grün -Weiß Amelsbüren dar-
gestellten Nutzungen Fläche für Wald sowie Flächen für die Landwirtschaft werden unverändert 
beibehalten.  
Um die Sportnutzung in der vorgesehenen räumlichen Nähe dauerhaft zu sichern, sind Maß-
nahmen für den Lärmschutz er forderlich. Eine entsprechende Kennzeichnung für Aufschüttung 
erfolgt nördlich der Wohnbaufläche auf Länge der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbe-
stimmung Sportanlage.

68. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren 
Nordwestlich Am Dornbusch 
Begründung / Seite 5 von 10 
4.3 Grünflächen 
4.3.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung 
und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 578 sieht im Nordosten des Plangebiets, nördlich an-
grenzend an die nach Osten erweiterte Wohnbaufläche, Flächen zur Durchführung von Au s-
gleichsmaßnahmen vor, um die mit der Realisierung des Bebauungsplans verbundenen Eingrif-
fe in Natur und Landschaft auszugleichen.  
Die im FNP bereits dargestellte Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Dauer-
kleingärten wird entsprechend um das Planzeichen für die Zweckbestimmung Maßnahmen zum 
Schutz, zur Entwicklung und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft ergänzt.  
Die durch die Erweiterung der Wohnbaufläche verbleibenden östlichen Bereiche der Fläche für 
die Landwirtschaft sowie die Waldfläche werden aus Gründen der Maßstäblichkeit sowie der 
generellen Parzellenunschärfe der Darstellungen des FNP in die an zwei Seiten angrenzende 
Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Dauerkleingärten sowie Maßnahmen 
zum Schutz, zur Entwicklung und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft eingegliedert.  
Damit wird dem vorhandenen Nutzungszusammenhang mit den umliegenden Flächen als Teil 
eines Grünzugs Rechnung getragen, wie er im Freiraumkonzept der Stadt M ünster dargestellt 
ist. Die Erhaltungsziele Wald und Landwirtschaft für die betreffenden Flächen werden durch die 
einheitlich zusammenhängende Darstellung der Grünfläche jedoch nicht gefährdet.  
4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung 
Im Plangebiet bestehen bereits im wirksamen FNP zwei Planzeichen für Flächen und Einric h-
tungen der Ver- und Entsorgung.  
4.4.1 Zweckbestimmung - Abwasser - 
Im nördlichen Teil des Änderungsbereichs befindet sich das Regenüberlaufbecken „Zum Häp-
per“. Dieses wird mit dem entsprechenden Planzeichen als Anlage zur Abwasserbeseitigung 
dargestellt. 
4.4.2 Zweckbestimmung - Pumpwerk - 
Im nördlichen Plangebiet befindet sich südlich der Straße Zum Häpper ein Abwasserpumpwerk 
am Standort des ehemaligen Klärwerks von Am elsbüren. Bisher war dieser Standort mit dem 
Planzeichen Abwasser gekennzeichnet. Entsprechend der tatsächlichen Situation wird der 
Pumpwerk-Standort nun mit dem korrekten Planzeichen Pumpwerk gekennzeichnet. 
4.4.3 Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken - 
Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist im geplanten Baugebiet nicht möglich. Daher 
ist zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Regenentwässerung der (neu) dargestellten 
Wohnbauflächen nördlich des Wohngebiets die Errichtung eines Regenrückhal tebeckens erfor-
derlich, das mit einem Überlauf an den nördlich verlaufenden Emmerbach angebunden werden 
soll. Der wirksame FNP enthält bereits ein entsprechendes Planzeichen.

68. Änderung des Flächennutzungsplans 
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Begründung / Seite 6 von 10 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad 
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.  
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Die 68. Änderung des FNP verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Erweiterung eines bereits im Flächennutzungsplan dargestellten, gepl anten Wohngebietes zu 
schaffen. Die Änderung umfasst darüber hinaus die Darstellung einer Fläche für den Gemei n-
bedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage anstelle bisheriger Grünflächen (Sportplatz). Am 
östlichen Rand der Plangebietsänderung werden Grünflächen für „Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der Änderungsbereich ist im fortgeschriebenen Regionalplan vollständig als Allgemeiner Si ed-
lungsbereich (ASB) dargestellt. Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich eines 
rechtskräftigen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan 4 befindet sich zurzeit im Aufstellung s-
verfahren. 
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich ins besondere aus dem Bun-
desimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG), dem Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG), dem Bundes - bzw. Landesbodenschutzgesetz, dem Baugesetzbuch in 
Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur 
und Landschaft sowie dem Artenschutz (BNatSchG). 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im U m-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu 
betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat, 
wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1). Belan-
ge mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert. 
Tabelle 1: 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung  
Umweltbe-
lang 
Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswir-
kungen 
Bewer-
tung * 
Mensch / 
menschliche 
Gesundheit 
- Vorwiegend landwirtschaftliche 
Fläche im Bereich der geplan-
ten Wohnbebauung sowie in 
Teilen der dargestellten Sport-
anlagen. 
- Einzelhäuser im Außenbereich 
- Landwirtschaftlicher Betrieb 
östlich des geplanten Wohn-
gebietes.  
- Durch die Nutzungsanordnung 
von Sportanlagen in Nachbar-
schaft zu geplanten Wohnnut-
zungen sind Immissionen 
durch Sportlärm zu erwarten. 
 
- Erhebliche auf das Plangebiet 
einwirkende Immissionen durch 
Verkehr sind nicht zu erwarten. 


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Umweltbe-
lang 
Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswir-
kungen 
Bewer-
tung * 
 
- Vorhandene und geplante 
Sportanlagen nördlich des 
Wohngebietes. 
 
- Auf der Basis des bestehenden 
Tierbestandes sind in Verbin-
dung mit der Hauptwindrich-
tung keine erheblichen Ge-
ruchsbelastungen zu erwarten. 
Tiere /  
Pflanzen / 
biologische 
Vielfalt 
- Im Änderungsbereich überwie-
gend ackerbaulich genutzte 
Fläche; kleinflächig Wald.  
 
 
 
 
 
- Kein Hinweis auf Vorkommen 
verfahrenskritischer Tier- und 
Pflanzenarten 
- FFH-Gebiet und Vogelschutz-
gebiet Davert in ca. 1.300 m 
Entfernung südlich gelegen 
- Eingriff in Natur und Landschaft 
Verlust der Biotopfunktion  
(Acker, Wald); Maßnahmen 
zum Ausgleich von Eingriffen in 
das Landschaftsbild sind im 
Zuge des weiteren Bebau-
ungsplan-Verfahrens zu kon-
kretisieren. 
 
- Vertiefte Artenschutzprüfung 
erfolgt im weiteren Bebau-
ungsplan-Verfahren. 
- Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder 
europäische Vogelschutz-
gebiete werden nicht berührt. 
/ 
Boden / Fläche 
 
 
 
 
 
 
- Überwiegend staunässe- bzw. 
grundwasserbeeinflusste Bö-
den (Pseudogleye/Gleye) 
- Überwiegend landwirtschaftlich 
genutzte Flächen 
- Keine schutzwürdige Böden  
- Neuversiegelung im Außenbe-
reich  
/ 
- Altlasten-/ Verdachtsflächen im 
Südosten der Plangebietsän-
derung durch belastete Auffül-
lungen. 
- Unter Berücksichtigung des Alt-
lastenerlasses empfiehlt die 
Untere Bodenschutzbehörde 
eine Kennzeichnung.  
 
Wasser 
 
- Angrenzender Gewässerlauf 
Nr. 326792  
    (alte Nr.: 3267000.1) 
- Wohngebiet und Sportanlagen 
reichen bis unmittelbar an das 
Fließgewässer heran. Erforder-
liche Abstände nach LWG sind 
im weiteren Bebauungsplan-
Verfahren festzulegen. 
() 
Klima / Luft 
 
 
- Freilandklimatop 
- geringe Luftbelastung 
- Lokal eng begrenzte, wenig er-
hebliche Auswirkungen auf das 
Lokalklima (Änderung zu Sied-
lungsklimatop)  
 
Klimaschutz/ 
Klimawandel 
- überwiegend landwirtschaftl i-
che Flächen 
- geringe Relevanz _ 
Landschaft - Offener Agrarraum, in Randbe-
reichen z.T. Hecken bzw. Ge-
hölzstreifen sowie waldartiger 
- Maßnahmen zum Ausgleich 
von Eingriffen in das Land-
schaftsbild sind im Zuge der 


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Umweltbe-
lang 
Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswir-
kungen 
Bewer-
tung * 
Bestand. 
- Geplante östliche Siedlungs-
erweiterung liegt innerhalb des 
in der Grünordnung Münster 
festgelegten Grünzuges Venn-
heide/Davert (zur Sicherung 
der Freiraumfunktion keine 
bauliche Entwicklung) 
weiteren Bebauungsplan-
Verfahren zu konkretisieren. 
Sach- und Kul-
turgüter  
- Landwirtschaftliche Nutzfläche, 
Wald  
- Verlust landwirtschaftlicher 
Produktionsflächen und klein-
flächiger Waldflächen 
 
Wechselwir-
kungen 
- Boden/Freiraum mit Relevanz 
für verschiedene Schutzgüter 
- Verlust von Boden mit Auswir-
kungen auf Biotopschutz und 
landwirtschaftliche Nutzbarkeit. 
(Bewertung vgl. jeweiliges 
Schutzgut) 
 
    * Bewertung:  
       sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich (ggf. positiv) 
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit 
Die geplanten Flächen für den Gemeinbedarf, die sowohl bereits vorhandene als auch geplante 
Sportflächen umfassen, grenzen unmittelbar an die dargestellte Wohnbaufl äche. Im Zuge des 
Bebauungsplan-Verfahrens wird daher die Anlage eines Lärmschutzwalles vorgesehen. Die 
konkreten Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutach-
tens zum Bebauungsplan ermittelt und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ( Bebau-
ungsplan Nr. 578) konkretisiert. 
Hinsichtlich des östlich der Wohnbauflächen gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes ergeben 
sich nach Einschätzung der Unteren Immissionsschutzbehörde auf der Grundlage des derzeit i-
gen Tierbestandes bei gleichzeitiger Lage außerhalb der Hauptwindrichtung keine erheblichen 
Geruchsbelastungen. Ebenso gehen von dem Abwasserpumpwerk im Plangebiet nach Aus-
kunft des Tiefbauamtes keine zu berücksichtigenden Geruchsbelastungen aus. 
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt  
Das Plangebiet ist im bisherigen Freiraum gekennzeichnet durch eine größere Ackerfläche mit 
kleineren Gehölzbeständen/Hecken. Im westlichen Teil grenzt ein namenloses Fließgewässer 
an die Ackerfläche an.  
Durch die Planung, die neu in den Außenbereich eingreift, sind Eingriffe in Natur und Land-
schaft zu erwarten. Gegenüber der bisherigen Darstellung des FNP wird die Darstellung als 
Wohnbaufläche jedoch nur in geringfügigem Umfang erweitert. Sie umfasst im bisherigen FNP  
Flächen, die als Grünfläche, Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Fläche für Wald dargestellt 
werden. Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sollen gemäß § 1a Abs.2 BauGB 
nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Planung arrondiert im Umfang einer Bau-
tiefe entsprechende Flächen, die jedoch z.T. bereits heute bebaute Grundstücke im bisherigen 
Außenbereich umfassen. Zur Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist im Rahmen

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des weiteren Bebauungsplan-Verfahrens ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu erstellen, 
in dem notwendige Vermeidungsmaßnahmen sowie Art und Umfang der erforderlichen Au s-
gleichsmaßnahmen festgelegt werden. 
Artenschutz 
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den Daten der Unteren 
Naturschutzbehörde keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der 
68. Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Verfahrenskri-
tische Arten sind nicht zu erwarten.  
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplan -Verfahrens erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung 
(ASP), um ggf. Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten zu iden-
tifizieren. 
Schutzgut Boden  
Durch die Planung erfolgt eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Diese führt zu 
einer geringf ügigen Erweiterung gegenüber der bislang erfolgten Darstellung im Flächennut-
zungsplan. Im Sinne des Boden-  und Flächenschutzes ist die Planung durch die Inanspruc h-
nahme von Flächen im Außenbereich zwar grundsätzlich erheblich, der Umfang der Neupl a-
nung ist allerdings als gering zu bezeichnen. 
Die vorhandene, durch Auffüllungen hervorgerufene Bodenbelastung mit  PAK befindet sich im 
Bereich des vorhandenen Erschließungsweges. Zur Erfüllung einer Warnfunktion wird die Fl ä-
che im Flächennutzungsplan als Altlast-/Verdachtsfläche <1 ha gekennzeichnet. Eine vertiefte 
Betrachtung des Gefährdungspotenzial s erfolgt im Zug e des weiteren Bebauun gsplan-
Verfahrens. 
Schutzgut Landschaft 
Die geplante östliche Erweiterung der bereits im FNP dargestellten Wohnbaufläche liegt inner-
halb des in der Grünordnung Münster festgelegten Grünzuges Vennheide/Davert. Gemäß 
Grünordnung ist in diesem Bereich zur Sicherung der Freiraumfunktion keine bauliche Entwic k-
lung zuzulassen. Die erweiterte Wohnbaufläche reicht ca. 30 m in den Grünzug herein, der in 
diesem Bereich eine Gesamtbreite von ca. 2.000 m aufweist. 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
Die gegenwärtige Darstellung von Grünflächen im Flächennutzungsplan entspricht nach jüng e-
rer Rechtsprechung nicht der Zielsetzung einer Sportanlage. Daraus resultiert im Zuge des vor-
liegenden Änderungsverfahrens ein Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplans. 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht gez o-
gen werden müssten, drängen sich nicht auf.  
5.7 Überwachung (Monitoring) 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring -Maßnahmen vorge-
sehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen B e-

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Begründung / Seite 10 von 10 
hörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans 
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 
BauGB).  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels geeigneter 
Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards, 
z.B. die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster nachvollzogen werden. Die 
Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstäd tischen Monitoring der U m-
weltentwicklungen. 
5.8 Zusammenfassung 
Durch die 68. Änderung des FNP im Stadtteil Amelsbüren werden die planerischen Vorausse t-
zungen für die Erweiterung eines bereits im Flächennutzungsplan dargestellten, geplanten 
Wohngebietes geschaffen. Die Änderung umfasst darüber hinaus die Darstellung einer  Fläche 
für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage anstelle bisheriger Grünflächen 
(Sportplatz). Am östlichen Rand der Plangebietsänderung werden Grünflächen für „Maßnah-
men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. 
Mit der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, die im Zuge der verbindl i-
chen Bauleitplanung auszugleichen sind. Grundsätzliche Belange des Artenschutz es stehen 
der Änderung nicht entgegen. In geringem Umfang geh t durch die Planung landwirtschaftliche 
Nutzfläche im Außenbereich verloren. Die Planung greift darüber hinaus randlich in den in der 
Grünordnung Münster festgelegten Grünzug Vennheide/Davert ein.  
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise 
6.1 Altlasten 
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. 
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen-
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Fl ä-
chen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeichnet werden. Da 
sich im Bereich der Zuwegung zu den Grundstücken „Am Dornbusch 77, 77a, 77b“ eine Altlas-
ten-/Verdachtsfläche befindet, wird diese in der Planzeichnung mit der entsprechenden Kenn-
zeichnung dargestellt. 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________   
abschließend beschlossenen 68.  Änderung des Flächennutzungsplans 
der Stadt Münster  im Stadtbezirk Münster -Hiltrup im Stadtteil  
Amelsbüren im Bereich Nordwestlich Am Dornbusch  
Münster,  
 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 46.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 41.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Dornbusch 1
  • Zum Häpper

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0870/2017
Typ
Vorlagen
Datum
16.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37