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V/0070/2025

Anpassung der verbindlichen Stichtagsregelung für die Genehmingung verkaufsoffener Sonntage

Vorlagen 14.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2025, TOP 18

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2668 Zeichen

V/0070/2025 
V/0070/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anpassung der verbindlichen Stichtagsregelung für die Genehmingung verkaufsoffener Sonntage 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Anträge auf verkaufsoffene Sonntage sind für das Jahr 2026 und die nachfolgenden Jahre 
spätestens bis zum 01 . November des Vorjahres und mindestens drei Monate vor dem ver-
kaufsoffenen Sonntag, (postalisch, in Textform oder elektronisch) mit einem konkreten Datum 
einzureichen. 
 
2. Davon abweichende Anträge werden durch die Verwaltung abschlägig beschieden. Dies gilt 
auch für sogenannte Vorrats- und Eventualanträge. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0691/2005 (Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonn-
tagen nach dem Ladenschlussgesetz) vom 22.08.2005 sowie in der Vorlage V/0938/2014 (Verbind-
liche Stichtagsregelung bei der Genehmigung von Verkaufssonntagen) – hat der Rat Fristenrege-
lungen zur Antragsstellung festgelegt. 
 
Ordnungsamt 
 
20.02.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Müller 
Telefon: 492-3272 
MuellerB@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0070/2025 
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren im Zuge der Antragsbearbeitung festgestellt, dass die ak-
tuell geltende Stichtagsregelung, 15.02. des laufenden Jahres und drei Monate vor dem verkaufsof-
fenen Sonntag, oftmals zeitlich nicht ausreicht, um eingehende Anträge rechtssicher zu prüfen und 
frühzeitig in die zu beteiligenden Gremien einzubringen. Daher wir d die Anpassung der Frist zur 
Antragsstellung notwendig.   
 
Der vorliegende Beschlussvorschlag stellt die Verbindlichkeit der Fristenregelung fest und enthält  
eine Vorgabe für die zukünftige Verwaltungspraxis. Beides zusammen führt dazu, dass eine rechtzei-
tige politische Willensbildung und Bearbeitung durch die Verwaltung ermöglicht wird sowie den An-
tragsstellenden, u. a. den Veranstaltenden des Hiltruper Frühlingsfestes, des Hammer Straßenfestes 
oder des Handorfer Herbstes, frühzeitig die erforderliche Planungssicherheit gegeben werden kann.  
 
Anträge auf verkaufsoffene Sonntage werden durch die Verwaltung zukünftig nur dann angenommen 
und geprüft, wenn ein entsprechender Antrag, wie unter Punkt I.1 erläutert, gestellt wird.  
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

1335 Zeichen

Anlage A zur V/0070/2025 
 
Kurzüberblick 
 Anpassung der Stichtagsregelung bei der Genehmigung verkaufsoffener Sonntage . Zur 
Verbesserung der Planungssicherheit für alle Beteiligten soll der Antrag für verkaufsoffene 
Sonntage ab dem Jahr 2026 bis zum 01.11.  des Vorjahres und min. drei Monate vor 
Durchführung der Veranstaltung gestellt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
-/- 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0202 Fachstelle Gewerbe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X  
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X  
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X  
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage bildet § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
-/-

Beratungsverlauf (4)

13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0070/2025
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2025
Erstellt
10.02.2025 14:07