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V/0519/2013

Baulandprogramm 2020

Vorlagen 23.09.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 27.1

Beschlussvorlage

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Anlage1_V-0519-2013

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Ansehen

Beschlussvorlage

12299 Zeichen

V/0519/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baulandprogramm 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Baulandprogramm 2020 (Anlage 1) wird beschlossen.  
  
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
2.1 die zur Baulandaktivierung gemäß Baulandprogramm 2020 erforderlichen liegenschaftl i-
chen, planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Schritte in den einschlägigen 
Arbeitsprogrammen der städtischen Fachämter zu verankern.  
 
2.2 auf der Grundlage des Baulandprogramms 2020 Annahmen für die voraussichtliche 
Wohnbautätigkeit als Grundlage für die Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungs-
prognose 2020 zu entwickeln und diese im zweiten Quartal 2014 vorzulegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche liegenschaftliche Rege-
lungen zum Grunderwerb werden zu jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorl a-
gen zur Entscheidung vorgelegt.  
 
 
 
Begründung: 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0519/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeGerd@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0519/2013 
Zu 1. 
Mit dem Kommunalen Handlungskonzept Wohnen s ollen die wohnungspolitischen Leistungen der 
Stadt Münster ausgerichtet und auf eine fachlich fundierte Grundlage gestellt w erden. Einige Wei-
chenstellungen für die künftige Baulandpolitik sind im Kontext der stä dtischen Wohnungspolitik 
bereits vorgenommen worden (V/0206/20131). Angesichts der äußerst positiven Entwicklungspe r-
spektiven der Stadt Münster ist langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage ausz u-
gehen. Um Wohnungsengpässe und knappheitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, 
ist eine kontinuierlich hohe jährliche Wohnungsneubauleistung erforderlich. Mit den Akte uren des 
Münsteraner Wohnungsmarktes wird  eine Neubauleistung von 1.500 WE/Jahr angestrebt, für d e-
ren Realisierung günstige Voraussetzungen zu schaffen sind. Eine Bedingung für eine hohe Wo h-
nungsneubauleistung ist ausreichend verfügbares Bauland.  
 
Mit der Vorlage V/0230/2013 „Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025“ ist der räumliche Bezugsra h-
men für die Baulandentwicklung abgesteckt worden. Mit der parallel zu Baulandprogramm zu bera-
tenden Vorlage V/0593/2013 „Kommunales Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und We i-
chenstellungen“ wird die Baulandentwicklung als ein wichtiges Handlungsfeld der komm unalen 
Wohnungspolitik in Münster positioniert.  
 
Abb. 1. Baureife Wohnbauflächen - Soll / Ist Vergleich  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Ergebnisse des Baulandmonito rings2 (s. Abb. 1.) zeigen, dass sich die baureifen R eserven, 
die dem vierfachen des durchschnittlichen jährlichen Ver brauchs der letzten 5 Jahre entsprechen 
sollen, seit 2009 nahezu halbiert haben und inzwischen deutlich unter den angestrebten Wert ge-
sunken sind. Mit dem Baulandprogramm 2020 sollen die Baulandaktivierung verstärkt, Baulan den-
gpässe abgemildert und mittelfristig die Zielwerte für die Vorhal tung baureifer Flächen erreicht 
werden.   
 
Das Baulandprogramm 2020 hat ein Volumen von rd. 6. 400 WE (s. Anlage 1 / Liste). Dieses b e-
steht zu gut einem Drittel aus den Konversionspotenzialen der ehem. York - und Oxford-Kaserne, 
die bisher mit 2.200 WE kalkuliert sind . Mit den 18 Standorten der Britenwohnungen kommen wei-
tere rd. 800 WE auf den Markt. Da di ese Wohnungen bereits bestehen und sukzessive dem Markt 
zugeführt werden, sind die Standorte nicht Gegenstand des Programms zur Baulandaktivierung. 
                                                
1 Vorlage V/0206/2013 „Zwischenstand zum Handlungskonzept Wohnen“ 
 
2 Mit dem Baulandmonitoring werden jähr lich Flächenbereitstellung und Flächenverbrauch bila nziert und die 
verbleibenden baureifen Reserven ermittelt. Durch die Orientierung der Baulandaktivierung am Verbrauch ist 
sichergestellt, dass die Baulandaktivierung nicht über den tatsächlichen Bauland bedarf hinausschießt. 
 
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Jahresanfang
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
WE
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
WE
 baureife Reserven in Baugebieten:
 Sollwert
 Istwert

- 3 - 
V/0519/2013 
Dadurch bleiben auch die zusätzlichen Wohnungen, die durch Nachverdichtung einiger Stando rte 
der Britenwohnungen entstehen können, im Baulandprogramm unberücksichtigt, obwohl sie ebe n-
falls zur Entlastung beitragen können. 
 
In den Jahren 2013 bis 2015 werden überwiegend kleinere Neubaugebiete mit jeweils wen iger als 
100 WE baureif. Es ist daher zu erwar ten, dass die Baulandaktivierung vorerst nicht ausre ichen 
wird, um die Nachfrage bzw. den Verbrauch auszugleichen. Die Intensivierung der Aktivit äten zur 
Baulandbereitstellung im Rahmen der Wohnbaulandinitiative wird voraus sichtlich erst nach 2016 
das Baulandangebot wieder auf das angestrebte Niveau heben. Bis dahin ist mit En gpässen zu 
rechnen, die durch die Angebote im Zuge der Vermarktung der Britenwo hnungen nur zum Teil 
kompensiert werden können.  
 
Maßgeblich für die Aufnahme einer Fläche in das Baulandprogramm  2020 sind sowohl die pl a-
nungsrechtliche Absicherung durch den Regionalplan (REP) und den Flächennu tzungsplan (FNP) 
als auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung der städtischen En twicklungsziele. In Zeiten 
einer drohenden Baulandknappheit gewinn t die kurzfristige Verfügbarkeit an Bedeutung. Das am 
25.09.2013 vom Hauptausschuss in geänderter Form beschlossene „Wohnsiedlungsflächenko n-
zept Stadt Mün ster 2025“ (vgl. Vorlage V/0230/2013) als informelles Planwerk geht bereits über 
die durch REP und FNP planu ngsrechtlich gesicherten Flächen hinaus und b ezieht Flächen ein, 
bei denen – die fachliche Eignung vorausgesetzt  –  eine mittelfristige Aktivierung aussicht sreich 
erscheint. Mit dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 ist der räumliche B ezugsrahmen für die 
Wohnbaulandentwicklung in Münster bis 2025 abgesteckt  und auch der Ba ulandbedarf bis 2025 
überschlägig kalkuliert worden Dieser Kalkulation liegt die Annahme zugrunde, dass es gelingt, die 
Hälfte des angestrebten Neubauvolumens im Siedlungsbestand zu real isieren. Für die andere 
Hälfte sind demnach neue Wohnbaugebiete zu entwickeln.  
 
Mit dem Baulandprogramm 2020 werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung zur Baureife 3   
ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtpolitischen Ziele am Besten erreicht we rden kön-
nen. Die Zielerreichung ist oft an eine zumindest teilweise liegenschaftl iche Verfügbarkeit oder 
aber an eine Mitwirkungsbereitschaft der Grundeigentümer gekoppelt. Der konkrete Startschuss 
für die Aktivierung einer Fläche fällt mit der Zustimmung des ASSVW zur Aufnahme eines erforder-
lichen Bauleitplanverfahrens. 
 
Die vollständige liegenschaftliche Verfügbarkeit für die Stadt Münster ist nur bei wenigen Flächen 
des Baulandprogramms 2020 gesichert. Um die Mengenziele zur Baulandbereitstellung einha lten 
zu können sind auch private Flächen zu aktivieren. Erfahrungsgemäß können im Verlauf der Akt i-
vierungsprozesse Schwierigkeiten auftreten, die zu Verzögerungen führen oder es ratsam erschei-
nen lassen, Aktivierungsverfahren nicht mehr weiter zu verfolgen, weil die städtischen Zi ele kaum 
erreichbar erscheinen. Um dennoch die erforderliche Flexibilität zu erreichen, müssen ersatzweise 
weitere Flächen in das Baulandprogramm aufgenommen werden.  
 
Daher ist das Baulandprogramm 2020 auf For tschreibung angelegt. D . h. Flächen, die sich au f-
grund mangelnder Verfü gbarkeit als nicht aktivierbar erweisen, sind mengengleich durch andere 
geeignete Flächen aus dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 zu ersetzen. Mit einem jährlichen 
Bericht zur Baulandaktivierung sollen die P rogrammänderungen dem ASSVW zur Kenntnis geg e-
ben werden.  
 
Abb. 2: Phasen der Wohnbaulandentwicklung (Quelle: HPW 1993) 
 
 
                                                
3 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.

- 4 - 
V/0519/2013 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur Baureife ist ein langwieriger Prozess, der durch eine 
Vielzahl politischer Entscheidungen begleitet wird. Dieser Prozess kann in Phasen eingeteilt wer-
den kann (siehe Abb. 2). Die Stadt Münster hat für die einzelnen Phasen konzeptionelle Bauste i-
ne entwickelt, die system atisch aufeinander aufbauen und eine ganz heitliche Bearb eitung der 
Baulandproblematik erleic htern. Die Phase I wird durch das Kommunale Handlungskonzept 
Wohnen abgedeckt. Das Wohnsiedlungsflächenkonzept steht für die Phase II und das Baulan d-
programm für die Phase III. Mit der Baureife einer Fläche liegt das Pro dukt der Baulandentwick-
lung durch die Stadt vor. Die Zielwerte zur Baulandentwicklung sind auf diese Größe ausgeric h-
tet.  Die IV. Phase umfasst die konkrete Nutzungsvorbereitung der Baugrundstücke. 
 
 
Zu 2.1.  
 
Das Baulandprogramm ist das Instrument zur Koo rdination der verschiedenen Aktivitäten in der 
Verwaltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträ ume für die 
Verhandlungen zur Sicherstellung der Mitwirkung der Eigentümer bzw. Investoren, die Beba u-
ungsplanung, die Ausba uplanung und die Erschließungs arbeiten (Kanal bau, Straßenbau) b e-
stimmt. Der Abschluss der Verbindlichen Bauleitplanung ist Voraus setzung für die Pl anung der 
Erschließungsmaßnahmen. Die Ausbauplanung ist Grundlage der Mittelkalkulation. Die Mittelb e-
reitstellung ist Bedingung für eine Auftragsvergabe.   
 
Der Zeitpunkt der Baureife bestimmt den frühest möglichen Beginn der Wohnungsbaut ätigkeit und 
liefert damit wichtige Orientierungen für die Planung von Wohnfolgeeinrichtungen. Letztlich b etrifft 
das Baulandprogramm die Arbeitsprogramme aller Dienststellen, die mit ihren Leistungen entw e-
der zur Baureife oder zur Funktionsfähigkeit eines Gebietes beitragen. Um die Anforderungen der 
Baulandaktivierung in den Arbeitsprogrammen b erücksichtigen zu können, ist ei ne Verbindlichkeit 
des Baulandprogramms erforderlich. Da rüber hinaus bedarf das Baulandprogramm zu seiner 
Wirksamkeit einer jährlichen Aktualisierung. 
 
Abb. 3:  Baulandprogramm als internes Koordinationsinstrument 
 
 
Flächen-
sicherung 
Ziele  
Bedarfe 
Bauland-
aktivierung 
Nutzungs-
vorbereitung 
Leitbilder  
Mengengerüste 
Prognosen  
Konzepte 
Bodenbevorratung 
REP    
FNP 
Rahmenplanung 
Wettbewerb  
Bebauungsplan 
Bodenordnung  
Erschließung 
Vermarktung  
Baugenehmigung  
Wohnungsbauförderung 
I 
II 
III 
IV

- 5 - 
V/0519/2013 
 
 
Zu 2.2. 
 
Das Baulandprogramm dient auch dazu, die räumliche Planung unter quantitativen Aspekten mit 
der Pl anung der Wohnfolgeeinrichtungen zu verzahnen. Aus den Informationen des Bauland -
programms können wesentliche Entwicklungsannahmen (voraussichtliche Bautätigkeit in den ei n-
zelnen Stadtzellen) für die Bevölkerungsprognose abgeleitet werden. Die Ergebnisse der Bevölke-
rungsprognose sind wiede rum Arbeits grundlage für die Planung von Infrastruk turmaßnahmen 
(Kindertagesstätten, Grundschulen, Dimensionierung von Ver- und Entsorgungsleitungen).  
 
Sobald das Baulandprogramm 2020 Verbindlichkeit erlangt, werden unverzüglich Prognosea n-
nahmen gebildet, so dass im zweiten Quartal 2014 eine aktualisierte Kleinräumige Bevölkerung s-
prognose 2020 vorgelegt wer den kann. Sowohl für die Planung von Kindertagesstätten als auch 
für die Schulentwicklungsplanung werden aktualisierte Prognosewerte dringend benötigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
i. V.  
 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Baulandprogramm 
Raum, Zeit, Menge 
Infrastruktur Erschließung 
Bevölkerungsprognose Verbindliche Bauleit-
planung 
Wohnsiedlungsflächen-
konzept 
Ziele der Stadtentwicklung  
Ziele der Wohnungspolitik 
Investitionsprogramm 
Flächenbedarfe 
Bauleistung 
Baulandmonitoring

- 6 - 
V/0519/2013 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Baulandprogramm 2020 (Karte + Liste)

Anlage1_V-0519-2013

3563 Zeichen

814-04B
515-04
562-07
959-04
871-09
814-04A
541-03
431-01
681-05
973-04
983-04
712-02
464-05B
774-07
573-09
874-02D
525-09
681-04D
623-04
573-07
543-04I
464-05A
971-07
972-05
716-06
681-04A
615-06
981-06
825-08
861-08 874-02C
712-04
473-03
871-12
262-04
543-07
281-02
572-08
543-04G
453-02
543-06
774-06
772-05
982-02
966-04C
152-01B
981-01B
623-05
292-01
473-04
871-10
Baulandprogramm 2013 - 2020
Wohnungsbaumonitoring
Kartografie
und Entwurf: Annemarie Harjans
2017 - 2020
2013 - 2016
61.21 Stand: 26.09.2013
Anlage 1 Baulandprogramm 2020 / Karte

Anlage 1 Baulandprogramm 2020 / Liste
Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg.
WE-Kapazität 2013
 Baulandprogramm (2013 - 2020) 
Baureif 2013
292-01 Schloss - Hüfferstr./ Ecke Rishon-Le-Zion-Ring 0 160 160
543-04G Mecklenbeck - Mitte, südöstl. Teil 1 17 40 57
681-04A Sprakel - Westl. Erweiterung, nördl. Landwehr Teil 1a 56 0 56
874-02C Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 1 55 0 55
128 200 328insgesamt baureif 2013
Baureif 2014
473-03 Uppenberg - Koburger Weg 15 35 50
543-07 Mecklenbeck, Weseler Str. 0 65 65
716-06 Mauritz-Ost - Sportplatz Schmittingheide 30 40 70
966-04C Hiltrup - Bahnhofsbereich 0 18 18
982-02 Südl. Im Mühlenfeld 11 0 11
56 158 214insgesamt baureif 2014
Baureif 2015
543-04I Mecklenbeck - Mitte, südöstl. Teil 2 0 190 190
543-06 ehem. Peter-Wust-Schule 15 0 15
572-08 Roxel, südl. Nottulner Landweg 15 0 15
623-05 Südl. Ermlandweg 16 0 16
772-05 Handorf-Dorbaum, westl Dorbaumstr. 15 0 15
825-08 Gremmendorfer Weg 20 0 20
874-02D Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2 104 0 104
185 190 375insgesamt baureif 2015
Baureif 2016
262-04 ehem. Winkhaus 0 200 200
281-02 Steinfurter Str./südl. Yorkring 0 200 200
431-01 Nördl. Stadthafen I 0 400 400
464-05A Rumphorst - Südl. Markweg, 1. Teil 45 70 115
464-05B Rumphorst - Südl. Markweg, 2. Teil 45 70 115
473-04 Steinfurter Str./nördl. Yorkring 0 80 80
681-05 Sprakel - Östl. Sprakeler Str /westl. DB 72 22 94
712-02 Maikottenweg 50 0 50
712-04 westl. Maikottenweg 25 0 25
814-04A York-Kaserne, Bestand 0 260 260
871-09 Wolbeck Am Steintor /Petersheide 100 80 180
971-07 Langestr./ Malteserstr 30 10 40
972-05 Westfalenstr (ehemalige Baumschule Eschweiler) 15 60 75
981-01B Auf der Woort (nichterschl. Teil) 24 6 30
981-06 Nördl. Deermannstr. 15 30 45
421 1488 1909insgesamt baureif 2016
61.21 Harjans     Stand: 26.09. 2013Seite 1 von 2

Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg.
WE-Kapazität 2013
 Baulandprogramm (2013 - 2020) 
Baureif 2017
152-01B Martini - Hörster-/Sonnen-/Korduanenstr. 0 200 200
525-09 Albert-Schweitzer-Str./ Fliednerstr. 20 80 100
562-07 Albachten östl.Erw. südl. Teil 150 0 150
573-07 südl. Tilbecker Str. 30 50 80
573-09 Roxel, nördlich Bahnhaltepunkt 30 20 50
623-04 ehem. Sportplatz Westfalia 50 50 100
814-04B York-Kaserne, Neubau 60 1080 1140
973-04 Hiltrup westl. Hünenburg 80 0 80
420 1480 1900insgesamt baureif 2017
Baureif 2018
515-04 Oxford-Kaserne 0 800 800
541-03 Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp 70 180 250
681-04D Sprakel - Westl. Erweiterung, nördl. Landwehr Teil 1b 68 0 68
959-04 Südl. Pfarrer-Ensink-Weg 200 0 200
983-04 Amelsbüren, Böckenhorst 85 0 85
423 980 1403insgesamt baureif 2018
Baureif 2019
453-02 Mauritzheide 20 30 50
615-06 Coerde, östl. Erweiterung 25 0 25
774-06 Kirschgarten / Bäder 30 0 30
774-07 Handorf, Sportplätze 50 50 100
861-08 Nördl. Homannstr. 20 0 20
871-10 Wolbeck, südl.Hiltruper Str. 6 0 6
871-12 Westl. Brandhovenweg 20 0 20
171 80 251insgesamt baureif 2019
1804 4576 6380Summe 2013  bis 2020
61.21 Harjans     Stand: 26.09. 2013Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (4)

04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 20.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 27.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (32)

  • Hüfferstraße
  • Weseler Straße 0
  • Dorbaumstraße 15
  • Steinfurter Straße
  • Langestraße
  • Deermannstraße 15
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Fliednerstraße 20
  • Tilbecker Straße 30
  • Homannstraße 20
  • Hiltruper Straße 6
  • Koburger Weg 15
  • Nottulner Landweg 15
  • Ermlandweg 16
  • Gremmendorfer Weg 20
  • Markweg
  • Maikottenweg 50
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp 70
  • Pfarrer-Ensink-Weg 200
  • Böckenhorst 85
  • Am Borggarten
  • Am Steintor
  • Auf der Woort
  • Rishon-Le-Zion-Ring 0
  • Korduanenstraße 0
  • Schmittingheide 30
  • Im Mühlenfeld 11
  • Mauritzheide 20
  • Kirschgarten
  • Petersheide 100
  • Hünenburg 80

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0519/2013
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37