V/0519/2013
Baulandprogramm 2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
12299 Zeichen
V/0519/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Baulandprogramm 2020
Beratungsfolge
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Baulandprogramm 2020 (Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
2.1 die zur Baulandaktivierung gemäß Baulandprogramm 2020 erforderlichen liegenschaftl i-
chen, planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Schritte in den einschlägigen
Arbeitsprogrammen der städtischen Fachämter zu verankern.
2.2 auf der Grundlage des Baulandprogramms 2020 Annahmen für die voraussichtliche
Wohnbautätigkeit als Grundlage für die Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungs-
prognose 2020 zu entwickeln und diese im zweiten Quartal 2014 vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche liegenschaftliche Rege-
lungen zum Grunderwerb werden zu jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorl a-
gen zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
Vorlagen-Nr.:
V/0519/2013
Auskunft erteilt:
Herr Franke
Ruf:
492 61 10
E-Mail:
FrankeGerd@stadt-muenster.de
Datum:
22.10.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0519/2013
Zu 1.
Mit dem Kommunalen Handlungskonzept Wohnen s ollen die wohnungspolitischen Leistungen der
Stadt Münster ausgerichtet und auf eine fachlich fundierte Grundlage gestellt w erden. Einige Wei-
chenstellungen für die künftige Baulandpolitik sind im Kontext der stä dtischen Wohnungspolitik
bereits vorgenommen worden (V/0206/20131). Angesichts der äußerst positiven Entwicklungspe r-
spektiven der Stadt Münster ist langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage ausz u-
gehen. Um Wohnungsengpässe und knappheitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten,
ist eine kontinuierlich hohe jährliche Wohnungsneubauleistung erforderlich. Mit den Akte uren des
Münsteraner Wohnungsmarktes wird eine Neubauleistung von 1.500 WE/Jahr angestrebt, für d e-
ren Realisierung günstige Voraussetzungen zu schaffen sind. Eine Bedingung für eine hohe Wo h-
nungsneubauleistung ist ausreichend verfügbares Bauland.
Mit der Vorlage V/0230/2013 „Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025“ ist der räumliche Bezugsra h-
men für die Baulandentwicklung abgesteckt worden. Mit der parallel zu Baulandprogramm zu bera-
tenden Vorlage V/0593/2013 „Kommunales Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und We i-
chenstellungen“ wird die Baulandentwicklung als ein wichtiges Handlungsfeld der komm unalen
Wohnungspolitik in Münster positioniert.
Abb. 1. Baureife Wohnbauflächen - Soll / Ist Vergleich
Die Ergebnisse des Baulandmonito rings2 (s. Abb. 1.) zeigen, dass sich die baureifen R eserven,
die dem vierfachen des durchschnittlichen jährlichen Ver brauchs der letzten 5 Jahre entsprechen
sollen, seit 2009 nahezu halbiert haben und inzwischen deutlich unter den angestrebten Wert ge-
sunken sind. Mit dem Baulandprogramm 2020 sollen die Baulandaktivierung verstärkt, Baulan den-
gpässe abgemildert und mittelfristig die Zielwerte für die Vorhal tung baureifer Flächen erreicht
werden.
Das Baulandprogramm 2020 hat ein Volumen von rd. 6. 400 WE (s. Anlage 1 / Liste). Dieses b e-
steht zu gut einem Drittel aus den Konversionspotenzialen der ehem. York - und Oxford-Kaserne,
die bisher mit 2.200 WE kalkuliert sind . Mit den 18 Standorten der Britenwohnungen kommen wei-
tere rd. 800 WE auf den Markt. Da di ese Wohnungen bereits bestehen und sukzessive dem Markt
zugeführt werden, sind die Standorte nicht Gegenstand des Programms zur Baulandaktivierung.
1 Vorlage V/0206/2013 „Zwischenstand zum Handlungskonzept Wohnen“
2 Mit dem Baulandmonitoring werden jähr lich Flächenbereitstellung und Flächenverbrauch bila nziert und die
verbleibenden baureifen Reserven ermittelt. Durch die Orientierung der Baulandaktivierung am Verbrauch ist
sichergestellt, dass die Baulandaktivierung nicht über den tatsächlichen Bauland bedarf hinausschießt.
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Jahresanfang
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
WE
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
WE
baureife Reserven in Baugebieten:
Sollwert
Istwert
- 3 -
V/0519/2013
Dadurch bleiben auch die zusätzlichen Wohnungen, die durch Nachverdichtung einiger Stando rte
der Britenwohnungen entstehen können, im Baulandprogramm unberücksichtigt, obwohl sie ebe n-
falls zur Entlastung beitragen können.
In den Jahren 2013 bis 2015 werden überwiegend kleinere Neubaugebiete mit jeweils wen iger als
100 WE baureif. Es ist daher zu erwar ten, dass die Baulandaktivierung vorerst nicht ausre ichen
wird, um die Nachfrage bzw. den Verbrauch auszugleichen. Die Intensivierung der Aktivit äten zur
Baulandbereitstellung im Rahmen der Wohnbaulandinitiative wird voraus sichtlich erst nach 2016
das Baulandangebot wieder auf das angestrebte Niveau heben. Bis dahin ist mit En gpässen zu
rechnen, die durch die Angebote im Zuge der Vermarktung der Britenwo hnungen nur zum Teil
kompensiert werden können.
Maßgeblich für die Aufnahme einer Fläche in das Baulandprogramm 2020 sind sowohl die pl a-
nungsrechtliche Absicherung durch den Regionalplan (REP) und den Flächennu tzungsplan (FNP)
als auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung der städtischen En twicklungsziele. In Zeiten
einer drohenden Baulandknappheit gewinn t die kurzfristige Verfügbarkeit an Bedeutung. Das am
25.09.2013 vom Hauptausschuss in geänderter Form beschlossene „Wohnsiedlungsflächenko n-
zept Stadt Mün ster 2025“ (vgl. Vorlage V/0230/2013) als informelles Planwerk geht bereits über
die durch REP und FNP planu ngsrechtlich gesicherten Flächen hinaus und b ezieht Flächen ein,
bei denen – die fachliche Eignung vorausgesetzt – eine mittelfristige Aktivierung aussicht sreich
erscheint. Mit dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 ist der räumliche B ezugsrahmen für die
Wohnbaulandentwicklung in Münster bis 2025 abgesteckt und auch der Ba ulandbedarf bis 2025
überschlägig kalkuliert worden Dieser Kalkulation liegt die Annahme zugrunde, dass es gelingt, die
Hälfte des angestrebten Neubauvolumens im Siedlungsbestand zu real isieren. Für die andere
Hälfte sind demnach neue Wohnbaugebiete zu entwickeln.
Mit dem Baulandprogramm 2020 werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung zur Baureife 3
ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtpolitischen Ziele am Besten erreicht we rden kön-
nen. Die Zielerreichung ist oft an eine zumindest teilweise liegenschaftl iche Verfügbarkeit oder
aber an eine Mitwirkungsbereitschaft der Grundeigentümer gekoppelt. Der konkrete Startschuss
für die Aktivierung einer Fläche fällt mit der Zustimmung des ASSVW zur Aufnahme eines erforder-
lichen Bauleitplanverfahrens.
Die vollständige liegenschaftliche Verfügbarkeit für die Stadt Münster ist nur bei wenigen Flächen
des Baulandprogramms 2020 gesichert. Um die Mengenziele zur Baulandbereitstellung einha lten
zu können sind auch private Flächen zu aktivieren. Erfahrungsgemäß können im Verlauf der Akt i-
vierungsprozesse Schwierigkeiten auftreten, die zu Verzögerungen führen oder es ratsam erschei-
nen lassen, Aktivierungsverfahren nicht mehr weiter zu verfolgen, weil die städtischen Zi ele kaum
erreichbar erscheinen. Um dennoch die erforderliche Flexibilität zu erreichen, müssen ersatzweise
weitere Flächen in das Baulandprogramm aufgenommen werden.
Daher ist das Baulandprogramm 2020 auf For tschreibung angelegt. D . h. Flächen, die sich au f-
grund mangelnder Verfü gbarkeit als nicht aktivierbar erweisen, sind mengengleich durch andere
geeignete Flächen aus dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 zu ersetzen. Mit einem jährlichen
Bericht zur Baulandaktivierung sollen die P rogrammänderungen dem ASSVW zur Kenntnis geg e-
ben werden.
Abb. 2: Phasen der Wohnbaulandentwicklung (Quelle: HPW 1993)
3 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.
- 4 -
V/0519/2013
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur Baureife ist ein langwieriger Prozess, der durch eine
Vielzahl politischer Entscheidungen begleitet wird. Dieser Prozess kann in Phasen eingeteilt wer-
den kann (siehe Abb. 2). Die Stadt Münster hat für die einzelnen Phasen konzeptionelle Bauste i-
ne entwickelt, die system atisch aufeinander aufbauen und eine ganz heitliche Bearb eitung der
Baulandproblematik erleic htern. Die Phase I wird durch das Kommunale Handlungskonzept
Wohnen abgedeckt. Das Wohnsiedlungsflächenkonzept steht für die Phase II und das Baulan d-
programm für die Phase III. Mit der Baureife einer Fläche liegt das Pro dukt der Baulandentwick-
lung durch die Stadt vor. Die Zielwerte zur Baulandentwicklung sind auf diese Größe ausgeric h-
tet. Die IV. Phase umfasst die konkrete Nutzungsvorbereitung der Baugrundstücke.
Zu 2.1.
Das Baulandprogramm ist das Instrument zur Koo rdination der verschiedenen Aktivitäten in der
Verwaltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträ ume für die
Verhandlungen zur Sicherstellung der Mitwirkung der Eigentümer bzw. Investoren, die Beba u-
ungsplanung, die Ausba uplanung und die Erschließungs arbeiten (Kanal bau, Straßenbau) b e-
stimmt. Der Abschluss der Verbindlichen Bauleitplanung ist Voraus setzung für die Pl anung der
Erschließungsmaßnahmen. Die Ausbauplanung ist Grundlage der Mittelkalkulation. Die Mittelb e-
reitstellung ist Bedingung für eine Auftragsvergabe.
Der Zeitpunkt der Baureife bestimmt den frühest möglichen Beginn der Wohnungsbaut ätigkeit und
liefert damit wichtige Orientierungen für die Planung von Wohnfolgeeinrichtungen. Letztlich b etrifft
das Baulandprogramm die Arbeitsprogramme aller Dienststellen, die mit ihren Leistungen entw e-
der zur Baureife oder zur Funktionsfähigkeit eines Gebietes beitragen. Um die Anforderungen der
Baulandaktivierung in den Arbeitsprogrammen b erücksichtigen zu können, ist ei ne Verbindlichkeit
des Baulandprogramms erforderlich. Da rüber hinaus bedarf das Baulandprogramm zu seiner
Wirksamkeit einer jährlichen Aktualisierung.
Abb. 3: Baulandprogramm als internes Koordinationsinstrument
Flächen-
sicherung
Ziele
Bedarfe
Bauland-
aktivierung
Nutzungs-
vorbereitung
Leitbilder
Mengengerüste
Prognosen
Konzepte
Bodenbevorratung
REP
FNP
Rahmenplanung
Wettbewerb
Bebauungsplan
Bodenordnung
Erschließung
Vermarktung
Baugenehmigung
Wohnungsbauförderung
I
II
III
IV
- 5 -
V/0519/2013
Zu 2.2.
Das Baulandprogramm dient auch dazu, die räumliche Planung unter quantitativen Aspekten mit
der Pl anung der Wohnfolgeeinrichtungen zu verzahnen. Aus den Informationen des Bauland -
programms können wesentliche Entwicklungsannahmen (voraussichtliche Bautätigkeit in den ei n-
zelnen Stadtzellen) für die Bevölkerungsprognose abgeleitet werden. Die Ergebnisse der Bevölke-
rungsprognose sind wiede rum Arbeits grundlage für die Planung von Infrastruk turmaßnahmen
(Kindertagesstätten, Grundschulen, Dimensionierung von Ver- und Entsorgungsleitungen).
Sobald das Baulandprogramm 2020 Verbindlichkeit erlangt, werden unverzüglich Prognosea n-
nahmen gebildet, so dass im zweiten Quartal 2014 eine aktualisierte Kleinräumige Bevölkerung s-
prognose 2020 vorgelegt wer den kann. Sowohl für die Planung von Kindertagesstätten als auch
für die Schulentwicklungsplanung werden aktualisierte Prognosewerte dringend benötigt.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Baulandprogramm
Raum, Zeit, Menge
Infrastruktur Erschließung
Bevölkerungsprognose Verbindliche Bauleit-
planung
Wohnsiedlungsflächen-
konzept
Ziele der Stadtentwicklung
Ziele der Wohnungspolitik
Investitionsprogramm
Flächenbedarfe
Bauleistung
Baulandmonitoring
- 6 -
V/0519/2013
Anlagen:
Anlage 1: Baulandprogramm 2020 (Karte + Liste)
Anlage1_V-0519-2013
3563 Zeichen
814-04B 515-04 562-07 959-04 871-09 814-04A 541-03 431-01 681-05 973-04 983-04 712-02 464-05B 774-07 573-09 874-02D 525-09 681-04D 623-04 573-07 543-04I 464-05A 971-07 972-05 716-06 681-04A 615-06 981-06 825-08 861-08 874-02C 712-04 473-03 871-12 262-04 543-07 281-02 572-08 543-04G 453-02 543-06 774-06 772-05 982-02 966-04C 152-01B 981-01B 623-05 292-01 473-04 871-10 Baulandprogramm 2013 - 2020 Wohnungsbaumonitoring Kartografie und Entwurf: Annemarie Harjans 2017 - 2020 2013 - 2016 61.21 Stand: 26.09.2013 Anlage 1 Baulandprogramm 2020 / Karte Anlage 1 Baulandprogramm 2020 / Liste Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg. WE-Kapazität 2013 Baulandprogramm (2013 - 2020) Baureif 2013 292-01 Schloss - Hüfferstr./ Ecke Rishon-Le-Zion-Ring 0 160 160 543-04G Mecklenbeck - Mitte, südöstl. Teil 1 17 40 57 681-04A Sprakel - Westl. Erweiterung, nördl. Landwehr Teil 1a 56 0 56 874-02C Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 1 55 0 55 128 200 328insgesamt baureif 2013 Baureif 2014 473-03 Uppenberg - Koburger Weg 15 35 50 543-07 Mecklenbeck, Weseler Str. 0 65 65 716-06 Mauritz-Ost - Sportplatz Schmittingheide 30 40 70 966-04C Hiltrup - Bahnhofsbereich 0 18 18 982-02 Südl. Im Mühlenfeld 11 0 11 56 158 214insgesamt baureif 2014 Baureif 2015 543-04I Mecklenbeck - Mitte, südöstl. Teil 2 0 190 190 543-06 ehem. Peter-Wust-Schule 15 0 15 572-08 Roxel, südl. Nottulner Landweg 15 0 15 623-05 Südl. Ermlandweg 16 0 16 772-05 Handorf-Dorbaum, westl Dorbaumstr. 15 0 15 825-08 Gremmendorfer Weg 20 0 20 874-02D Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2 104 0 104 185 190 375insgesamt baureif 2015 Baureif 2016 262-04 ehem. Winkhaus 0 200 200 281-02 Steinfurter Str./südl. Yorkring 0 200 200 431-01 Nördl. Stadthafen I 0 400 400 464-05A Rumphorst - Südl. Markweg, 1. Teil 45 70 115 464-05B Rumphorst - Südl. Markweg, 2. Teil 45 70 115 473-04 Steinfurter Str./nördl. Yorkring 0 80 80 681-05 Sprakel - Östl. Sprakeler Str /westl. DB 72 22 94 712-02 Maikottenweg 50 0 50 712-04 westl. Maikottenweg 25 0 25 814-04A York-Kaserne, Bestand 0 260 260 871-09 Wolbeck Am Steintor /Petersheide 100 80 180 971-07 Langestr./ Malteserstr 30 10 40 972-05 Westfalenstr (ehemalige Baumschule Eschweiler) 15 60 75 981-01B Auf der Woort (nichterschl. Teil) 24 6 30 981-06 Nördl. Deermannstr. 15 30 45 421 1488 1909insgesamt baureif 2016 61.21 Harjans Stand: 26.09. 2013Seite 1 von 2 Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg. WE-Kapazität 2013 Baulandprogramm (2013 - 2020) Baureif 2017 152-01B Martini - Hörster-/Sonnen-/Korduanenstr. 0 200 200 525-09 Albert-Schweitzer-Str./ Fliednerstr. 20 80 100 562-07 Albachten östl.Erw. südl. Teil 150 0 150 573-07 südl. Tilbecker Str. 30 50 80 573-09 Roxel, nördlich Bahnhaltepunkt 30 20 50 623-04 ehem. Sportplatz Westfalia 50 50 100 814-04B York-Kaserne, Neubau 60 1080 1140 973-04 Hiltrup westl. Hünenburg 80 0 80 420 1480 1900insgesamt baureif 2017 Baureif 2018 515-04 Oxford-Kaserne 0 800 800 541-03 Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp 70 180 250 681-04D Sprakel - Westl. Erweiterung, nördl. Landwehr Teil 1b 68 0 68 959-04 Südl. Pfarrer-Ensink-Weg 200 0 200 983-04 Amelsbüren, Böckenhorst 85 0 85 423 980 1403insgesamt baureif 2018 Baureif 2019 453-02 Mauritzheide 20 30 50 615-06 Coerde, östl. Erweiterung 25 0 25 774-06 Kirschgarten / Bäder 30 0 30 774-07 Handorf, Sportplätze 50 50 100 861-08 Nördl. Homannstr. 20 0 20 871-10 Wolbeck, südl.Hiltruper Str. 6 0 6 871-12 Westl. Brandhovenweg 20 0 20 171 80 251insgesamt baureif 2019 1804 4576 6380Summe 2013 bis 2020 61.21 Harjans Stand: 26.09. 2013Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (32)
- Hüfferstraße
- Weseler Straße 0
- Dorbaumstraße 15
- Steinfurter Straße
- Langestraße
- Deermannstraße 15
- Albert-Schweitzer-Straße
- Fliednerstraße 20
- Tilbecker Straße 30
- Homannstraße 20
- Hiltruper Straße 6
- Koburger Weg 15
- Nottulner Landweg 15
- Ermlandweg 16
- Gremmendorfer Weg 20
- Markweg
- Maikottenweg 50
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp 70
- Pfarrer-Ensink-Weg 200
- Böckenhorst 85
- Am Borggarten
- Am Steintor
- Auf der Woort
- Rishon-Le-Zion-Ring 0
- Korduanenstraße 0
- Schmittingheide 30
- Im Mühlenfeld 11
- Mauritzheide 20
- Kirschgarten
- Petersheide 100
- Hünenburg 80
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0519/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37