V/0671/2021
Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Schulgebäudes und einer Einfachsporthalle in Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Bebauungsplan Nr. 572)
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Beschlussvorlage
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V/0671/2021 V/0671/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Schulgebäudes und einer Einfachsporthalle in Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Bebauungsplan Nr. 572) Beratungsfolge 11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.11.2021 Sportausschuss Vorberatung 25.11.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 30.11.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 01.12.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat fasst den aktualisierten Errichtungsbeschluss, abweichend vom Errichtungsbeschluss zum Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes ohne Sporthalle (vgl. Vorlage V/0845/2017/1) einen Neubau eines 3-zügigen Grundschulgebäudes für die neue „Städtische Grundschule Albachten- Ost“ mit einer Einfachsporthalle auf dem im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten festgelegten Grundstück (Bebauungsplan Nr. 572: Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist [Wohngebiet Albachten-Ost]) als Wiederholungsplanung des Neubaus der Grundschule Sprakel zu errichten (Anlage 1: Lageplan). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Neubau der Grundschule Sprakel vom Rat beschlossene Entwurfsplanung (2-zügiges Grundschulgebäude und Zweifachsporthalle) um einen dritten Zug und eine Einfachsporthalle anstelle einer Zweifachsporthalle einschließlich Kostenberechnung zu erweitern, die entsprechenden Aufträge an das Architekturbüro Reinders Architekten sowie an die Fachplanungen zu erteilen und den Baubeschluss herbeizuführen. Amt für Schule und Weiterbildung 05.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Woltering T elefon:492-4013 WolteringThomas@stadt- muenster.de - 6 - V/0671/2021 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu gegebener Zeit Beschlussvorschläge zu den folgenden Themen und Inhalten vorlegen wird: Schulorganisatorischer Errichtungsbeschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) - Errichtung einer 3-zügigen Grundschule im Wohngebiet Albachten-Ost, Beantragung einer Genehmigung einer 3-zügigen Städtischen Grundschule Albachten-Ost bei der Bezirksregierung Münster Endgültige Namensgebung und Bestimmungsverfahren zur Schulart der Städtischen Grundschule Albachten-Ost, Führung als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 SchulG und Vergabe an einen freier Träger der Jugendhilfe auf der Grundlage eines Interessensbekundungsverfahrens, Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gem. § 20 Absatz 5 SchulG, Bereitstellung der erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat, Schulsozialarbeit sowie die Hausmeistertätigkeit und Änderung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ gem. § 46 SchulG. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der Investitionsmaßnahme 4830 „Neubau Grundschule Albachten“ in Höhe von 22.500.003 Euro wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerku ngen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahm e 4830 Neubau Grundschule Albachten Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereitgestel lt incl. 2021 604.923 2022 200.000 (VE) 600.000 2023 200.000 2024 200.000 2025 200.000 sp. Jahre 21.095.080 Summe aller Auszahlungen/Saldo 22.500.003 Der derzeit geschätzte Gesamtbedarf der Maßnahme wird im Rahmen der Entwurfsplanung konkret ermittelt und in der Vorlage zum Baubeschluss incl. Finanzierungsvorschlag für den geplanten Ausführungszeitraum dargestellt. Darüberhinausgehende eventuelle Mehrbedarfe sind im Rahmen des Dezernatsbudgets aufzufangen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. - 6 - V/0671/2021 Begründung: Zu Beschlussvorschlag 1 und 2: Die Grundschulversorgung in Albachten erfolgt aktuell über die Ludgerusschule Albachten. Die Aufnahmekapazität wurde vom Rat der Stadt Münster auf 3 Eingangsklassen festgelegt. Aufgrund der geplanten Bautätigkeit in diesem Stadtteil wird der Bedarf nach aktuellem Stand bis zum Schuljahr 2030/31 auf 5 Eingangsklassen ansteigen. Berücksichtigt man darüber hinaus die Ergebnisse der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für die jüngeren Jahrgänge, so könnte der Bedarf nach 2030/31 um eine weitere Eingangsklasse auf 6 wachsen, wenn alle im Stadtteil wohnenden Kinder an einer Grundschule in Albachten angemeldet werden. In den Anmeldeverfahren der Schuljahre 2019/20 bis 2021/22 wurden im gewichteten Durchschnitt rund 92 % der in Albachten wohnenden Kinder an der Ludgerusschule Albachten angemeldet. Gut 98 % der Kinder, die dort angemeldet wurden, wohnten auch im Stadtteil Albachten. Wenn in Albachten 2 Grundschulen bestehen, die jeweils 3 Eingangsklassen bilden, stehen auf der Grundlage des Richtwertes (24) 144 Plätze und bei Annahme des Höchstwertes (27) 162 Plätze zur Verfügung. Sofern der Unterricht jahrgangsübergreifend erteilt wird, gelten die Klassen des 2. Jahrgangs ebenfalls als Eingangsklassen. Dann sind bei einer 3-zügigen Schule 6 Klassen als Eingangsklassen zu berücksichtigen und der Klassenfrequenzhöchstwert verringert sich auf 25, so dass für die Schulanfänger grundsätzlich nicht mehr 81, sondern nur noch 75 Plätze zur Verfügung stehen. Diese Anzahl kann durch den Verbleib von Kindern in der Schuleingangsphase nach dem 2. Schulbesuchsjahr nochmals verringert werden. Derzeit ist nicht bekannt, wie der Unterricht der neu zu gründenden Schule organisiert wird. Diese Entscheidung wird mit der Erstellung des pädagogischen Konzepts unmittelbar vor Gründung der neuen Grundschule getroffen. Ob sich das Schulwahlverhalten der in Albachten wohnenden Bevölkerung unverändert fortsetzt, ist ebenso offen wie die langfristige Bauland- und Bevölkerungsentwicklung. Mit dem Ziel einer möglichst großen Flexibilität wird daher vorgeschlagen, den neuen Schulstandort nicht nur optional, sondern von Beginn an 3-zügig zu errichten. Gemäß § 82 Abs. 2 SchulG müssen Grundschulen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Die erforderliche Mindestgröße muss für mindestens fünf Jahre gesichert sein. Dabei gelten für Grundschulen 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse (§ 82 Abs. 1 SchulG). Abhängig von der Anzahl der Kinder im Grundschulalter zum Zeitpunkt der Schulgründung kann es erforderlich werden, temporär die Aufnahmekapazität der Ludgerusschule Albachten zu begrenzen, um der neuen Grundschule das Erreichen der Mindestgröße (50 Kinder) zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 die Verwaltung beauftragt, ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb für einen Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit incl. Planung einer Einfachsporthalle durchzuführen. Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0276/2018/1 den Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes für den Neubau der Grundschule Sprakel gefasst und eine Wiederholungsplanung für eine neue Grundschule in Albachten beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 mit der Vorlage V/0513/2019 dem Ergebnis des Wettbewerbs und der Auftragsvergabe für die Architektenleistungen zugestimmt. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit der Vorlage V/0340/2021/1 den Baubeschluss für einen Neubau einer zweizügigen Grundschule mit der Option zur Erweiterung zur Dreizügigkeit und einem Neubau einer Zweifachsporthalle in Sprakel zugestimmt. Die dem Baubeschluss für die neue Grundschule Sprakel zugrundeliegenden Planungen stellen die Grundlage für den zu erstellenden Baubeschluss für die Grundschule Albachten-Ost dar. - 6 - V/0671/2021 Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit der Vorlage V/0245/2021/1: Bebauungsplan Nr. 572: Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist [Wohngebiet Albachten-Ost] den Beschluss über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans sowie den Satzungsbeschluss gefasst. Eine dreizügige Ludgerusschule Albachten und eine dreizügige Städtische Grundschule Albachten- Ost haben für den Schulsport jeweils einen Bedarf von 1,2 Halleneinheiten. Der Sporthallenbedarf für den Schulsport kann sowohl bei 5 Zügen als auch bei 6 Zügen bereits mit der vorhandenen Dreifachsporthalle gedeckt werden. Als Vorgabe für den Architektenwettbewerb wurde dennoch als Option die Errichtung einer Einfachsporthalle mit vorgegeben, da es sich um unmittelbar benachbarte Flächen handelt und so eine koordinierte Planung sichergestellt ist. Darüber hinaus ist aufgrund des wachsenden Stadtteils mit einem Zuwachs an Bedarfen für vereinsgebundenen und vereinsungebundenen Sport zu rechnen, dem mit einer weiteren Halleneinheit entsprochen werden sollte. Das Wettbewerbsergebnis für den Standort Albachten weist somit auch eine Fläche für eine Einfachsporthalle aus. Diese Hallenkapazität kann dazu dienen, zumindest anteilig den gesamtstädtischen Bedarf für den Schulsport und auch den darüberhinausgehenden Bedarf von z.B. Vereinen, Kitas, Sportgruppen etc. zu decken. Die Verwaltung schlägt vor, diese Einfachsporthalle mit zu errichten. Da im Schulgebäude eine Versammlungsstätte für schulische Veranstaltungen vorgesehen ist, soll die Einfachsporthalle nicht zusätzlich als schulische Versammlungsstätte geplant und gebaut werden. Auch für außerschulische Veranstaltungen soll die Einfachsporthalle nicht als Versammlungsstätte hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden. Nach Schulschluss steht auch die Einfachsporthalle für den Vereinssport zur Verfügung. Der Standort Albachten ist konzeptionell als Wiederholungsplanung des Standortes Sprakel angelegt. Die Infrastruktur ist für eine 3-zügige Schule bereits angelegt (Küche/Speiseraum, Verwaltung, T echnikräume,etc.). Die Übergabepunkte und Anschlusspunkte für den 3 Zug sind im Hauptgebäude am Standort Sprakel bereits planerisch vorgesehen. Der Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 SchulG) legt für die Ludgerusschule Albachten eine 3-Zügigkeit fest. Der Raumbestand der Ludgerusschule Albachten entspricht nicht dem Raumprogramm für eine 3-zügige Grundschule. Es besteht insbesondere in den Bereichen Betreuungsräume, Mittagsverpflegung (Küche / Speiseraum) und Verwaltung eine Raumunterdeckung. Zur Deckung der Raumbedarfe stehen der Ludgerusschule Albachten vier Fertigbauklassen zur Verfügung. Gem. Beschlusslage sind für die Ludgerusschule Albachten die qualitativen und quantitativen Raumbedarfe ermittelt und in einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen worden, dass ein Ausbau zur 3-Zügigkeit gem. Musterraumprogramm möglich ist. Beschlusslage ist, dass ein Ausbau zur bestehenden Zügigkeit aktuell nicht vorgesehen ist. Zu Beschlussvorschlag 3: Schulorganisatorischer Errichtungsbeschluss für eine neue Städtische Grundschule Albachten - Ost und Antrag zur Genehmigung Es ist beabsichtigt, den gem. § 81 SchulG erforderlichen Beschluss zur Errichtung der neuen Städtischen Grundschule Albachten-Ost zu einem späteren Zeitpunkt herbeizuführen. Gemäß § 81 Abs. 3 SchulG bedarf der Beschluss des Schulträgers über die Errichtung einer Schule der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Vorausgesetzt, der Rat der Stadt Münster beschließt die Errichtung der 3-zügigen Städtischen Grundschule Albachten-Ost, wird die Verwaltung einen Antrag auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses bei der Bezirksregierung Münster stellen, sobald die für den Antrag erforderlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden können. - 6 - V/0671/2021 Namensgebung und Bestimmungsverfahren Gemäß § 6 Abs. 6 SchulG führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben. Der Name der Schule muss sich von dem Namen anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Als Arbeitstitel wird das Projekt zunächst unter dem Namen Städtische Grundschule Albachten-Ost geführt. Bei der Festlegung des Zeitpunktes für die erforderliche Vorlage zur endgültigen Namensgebung wird berücksichtigt, dass möglichst viele Jahrgänge, jedoch mindestens zwei Jahrgänge eingerichtet sein werden, damit eine breite schulische Beteiligung sichergestellt ist. Die Verwaltung führt ein Bestimmungsverfahren für die Schulart durch und berücksichtigt dabei einen Personenkreis im Radius von 2 km um die neue Schule als stimmberechtigte Personen. Offene Ganztagsschule (OGS) Die Nachfrage nach Betreuungsangeboten im Grundschulbereich steigt kontinuierlich an. Der Bundesgesetzgeber hat im September 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zum 1. August 2026 zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe beschlossen. In den Folgejahren wird der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass damit ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Um dieser Rechtsgrundlage und der steigenden Nachfrage Rechnung zu tragen und gleichzeitig die kommunale Aufgabe einer bedarfsgerechten Betreuung von Schulkindern zu erfüllen, soll die Städtische Grundschule Albachten-Ost als Offene Ganztagsschule im Sinne des § 9 Abs. 3 SchulG geführt werden. Die für das Offene Ganztagsangebot erforderlichen Flächen wurden bei der Planung des Schulgebäudes berücksichtigt. Der Offene Ganztag wird durch einen freien Träger der Jugendhilfe übernommen. Die Vergabe erfolgt zu gegebener Zeit über ein Interessensbekundungsverfahren, das durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien durchgeführt wird, durch Beschluss des Rates. Gemeinsames Lernen Die sonderpädagogische Förderung findet nach den Regelungen des SchulG in der Regel in der allgemeinen Schule statt (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SchulG). Das Gemeinsame Lernen in der Grundschule folgt der Grundphilosophie „Kurze Beine - Kurze Wege“. Es soll daher grundsätzlich an allen Grundschulen eingerichtet werden. Gemeinsames Lernen an Grundschulen richtet die Schulaufsichtsbehörde (das Schulamt) ein. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Schule dafür personell und sächlich nicht ausgestattet ist und auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden kann (§ 20 Absatz 4 SchulG). Der Rat hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass das Prinzip der Inklusion an allen Schulen aller Schulformen umgesetzt werden soll (Vorlage V/0109/2015). Personalressourcen Sekretariat, Schulsozialarbeit und Hausmeister Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und die Hausmeistertätigkeit sind vom Schulträger bereitzustellen. Die Finanzierung des Offenen Ganztags und der Schulsozialarbeit sind ebenfalls von der Stadt Münster sicherzustellen. Die konkreten Stellenbedarfe für das Sekretariat sowie für die Hausmeistertätigkeiten werden mit der Beschlussvorlage zum Baubeschluss vorgelegt. Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 SchulG)“ regelt die Anzahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen. Hier ist die „Städtische Grundschule Albachten-Ost“ je nach Unterrichtsorganisation mit einer Anzahl von 3 bzw. 6 Eingangsklassen aufzunehmen, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung Münster vorliegt. - 6 - V/0671/2021 Zu II. Finanzielle Auswirkungen: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde für den Neubau einer zweizügigen Grundschule ohne Sporthalle ein Kostenrahmen von 8.774.000 € ermittelt (Vorlage V/0845/2017/1). Zum Haushaltsplan 2020 sind die Haushaltmittel u.a. aufgrund der Baupreissteigerungen auf 13.726.000 € angehoben worden. Im Haushaltsplanentwurf 2022 wurden bereits im Hinblick auf die Dreizügigkeit und die Sporthalle insgesamt überschlägig 22.500.003 € veranschlagt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0671/2021 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird dem Rat ein aktualisierter Errichtungsbeschluss vorgelegt, bei dem abweichend vom Errichtungsbeschluss zum Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes ohne Sporthalle ein Neubau eines 3-zügigen Grundschulgebäudes für die neue städtische Grundschule Albachten-Ost mit einer Einfachsporthalle im Wohngebiet Albachten-Ost als Wiederholungsplanung des Neubaus der Grundschule Sprakel vorgeschlagen wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stell für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der T echnikund Informationstechnologie orientierten Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Neubau der städtischen Grundschule Albachten-Ost sowie der Einfachsporthalle werden barrierefrei geplant. Die Gebäudeleitlinien als ein Bestandteil zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele werden berücksichtigt (Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung etc.).
Anlage 1
1281 Zeichen
r a d - f u s s w e g dreifeldsporthalle, vorh
einfeldsporthalle15/27/5,50
PAUSE
parken
k i s s & d r o p
k l e i n s p i e l f e l d 2 2 / 4 4
w e i t s p r u n g a n l a g e
5 0 m l a u f b a h n
f a h r r ä d e r
SPORT
W O H N E N
dachfläche mit pv(teilflächen begrünt)
dachfläche mit pv(teilflächen begrünt)grundschule
grundschuleII
I
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zufahrt / anlieferung
Küche + sporthalle
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eingangsporthalle
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12 PKW-Stpl.
dachfläche mit pv(teilflächen begrünt)
StandortNeubau Grundschulemit Sporthallegemäß B-Plan 572
ÜBERSICHT ALBACHTEN
IIGrundschule
Sporthalle
IGrundschule
PLANUNG ARCHITEKTUR
LAGEPLAN
1:500 Hc
VP - LP 500 - 1001
07.10.2021
VORPLANUNG
REINDERSARCHITEKTENBDADIPL.-ING. KLEMENS HÖLSCHERDIPL.-ING. AXEL WINTER
FON +49 +49 ? (0)541 98130 ? 0FAX ? (0)541 98130 ? 40REINDERSARCHITEKTEN @ T-ONLINE. DE
GROSSE HAMKENSTR. 32 49074 OSNABRÜCK
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Planphase
Projektnummer
Maßstab gezeichnet
Planbezeichnung
Projektdatei
Standortnummer
48163 MÜNSTER- ALBACHTEN
NEUBAU EINER 3-ZÜGIGENGRUNDSCHULEMIT EINFACH-SPORTHALLE
VP - LP ISO A2
Erstellung
Anlage 1 zur Vorlage V/0671/2021
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße
- Hohe Geist
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Details
- Aktenzeichen
- V/0671/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.10.2021
- Erstellt
- 02.09.2021 10:57