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V/0671/2021

Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Schulgebäudes und einer Einfachsporthalle in Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Bebauungsplan Nr. 572)

Vorlagen 06.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 19

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

16357 Zeichen

V/0671/2021
V/0671/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Schulgebäudes und einer Einfachsporthalle in
Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist (Bebauungsplan Nr. 572)
Beratungsfolge
11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
17.11.2021 Sportausschuss Vorberatung
25.11.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
30.11.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
01.12.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat fasst den aktualisierten Errichtungsbeschluss, abweichend vom Errichtungsbeschluss zum
Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes ohne Sporthalle (vgl. Vorlage V/0845/2017/1) einen
Neubau eines 3-zügigen Grundschulgebäudes für die neue „Städtische Grundschule Albachten-
Ost“ mit einer Einfachsporthalle auf dem im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten
festgelegten Grundstück (Bebauungsplan Nr. 572: Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich
Hohe Geist [Wohngebiet Albachten-Ost]) als Wiederholungsplanung des Neubaus der
Grundschule Sprakel zu errichten (Anlage 1: Lageplan).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Neubau der Grundschule Sprakel vom Rat
beschlossene Entwurfsplanung (2-zügiges Grundschulgebäude und Zweifachsporthalle) um einen
dritten Zug und eine Einfachsporthalle anstelle einer Zweifachsporthalle einschließlich
Kostenberechnung zu erweitern, die entsprechenden Aufträge an das Architekturbüro Reinders
Architekten sowie an die Fachplanungen zu erteilen und den Baubeschluss herbeizuführen.
Amt für Schule und
Weiterbildung
05.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Woltering
T elefon:492-4013
WolteringThomas@stadt-
muenster.de

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V/0671/2021
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu gegebener Zeit Beschlussvorschläge zu den
folgenden Themen und Inhalten vorlegen wird:
 Schulorganisatorischer Errichtungsbeschluss gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW
(SchulG) - Errichtung einer 3-zügigen Grundschule im Wohngebiet Albachten-Ost,
 Beantragung einer Genehmigung einer 3-zügigen Städtischen Grundschule Albachten-Ost
bei der Bezirksregierung Münster
 Endgültige Namensgebung und Bestimmungsverfahren zur Schulart der Städtischen
Grundschule Albachten-Ost,
 Führung als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 SchulG und Vergabe
an einen freier Träger der Jugendhilfe auf der Grundlage eines
Interessensbekundungsverfahrens,
 Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gem. § 20 Absatz 5 SchulG,
 Bereitstellung der erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat, Schulsozialarbeit
sowie die Hausmeistertätigkeit und
 Änderung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die
städtischen Schulen“ gem. § 46 SchulG.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der
Investitionsmaßnahme 4830 „Neubau Grundschule Albachten“ in Höhe von 22.500.003 Euro wie
folgt veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerku
ngen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahm
e
4830 Neubau Grundschule
Albachten
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Bisher
bereitgestel
lt incl. 2021
604.923
2022 200.000
(VE) 600.000
2023 200.000
2024 200.000
2025 200.000
sp. Jahre 21.095.080
Summe aller Auszahlungen/Saldo 22.500.003
Der derzeit geschätzte Gesamtbedarf der Maßnahme wird im Rahmen der Entwurfsplanung konkret
ermittelt und in der Vorlage zum Baubeschluss incl. Finanzierungsvorschlag für den geplanten
Ausführungszeitraum dargestellt. Darüberhinausgehende eventuelle Mehrbedarfe sind im Rahmen
des Dezernatsbudgets aufzufangen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat
im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die
Ermächtigungen bereitstellt.

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V/0671/2021
Begründung:
Zu Beschlussvorschlag 1 und 2:
Die Grundschulversorgung in Albachten erfolgt aktuell über die Ludgerusschule Albachten. Die
Aufnahmekapazität wurde vom Rat der Stadt Münster auf 3 Eingangsklassen festgelegt. Aufgrund der
geplanten Bautätigkeit in diesem Stadtteil wird der Bedarf nach aktuellem Stand bis zum Schuljahr
2030/31 auf 5 Eingangsklassen ansteigen. Berücksichtigt man darüber hinaus die Ergebnisse der
Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für die jüngeren Jahrgänge, so könnte der Bedarf nach
2030/31 um eine weitere Eingangsklasse auf 6 wachsen, wenn alle im Stadtteil wohnenden Kinder an
einer Grundschule in Albachten angemeldet werden.
In den Anmeldeverfahren der Schuljahre 2019/20 bis 2021/22 wurden im gewichteten Durchschnitt
rund 92 % der in Albachten wohnenden Kinder an der Ludgerusschule Albachten angemeldet. Gut 98
% der Kinder, die dort angemeldet wurden, wohnten auch im Stadtteil Albachten.
Wenn in Albachten 2 Grundschulen bestehen, die jeweils 3 Eingangsklassen bilden, stehen auf der
Grundlage des Richtwertes (24) 144 Plätze und bei Annahme des Höchstwertes (27) 162 Plätze zur
Verfügung. Sofern der Unterricht jahrgangsübergreifend erteilt wird, gelten die Klassen des 2.
Jahrgangs ebenfalls als Eingangsklassen. Dann sind bei einer 3-zügigen Schule 6 Klassen als
Eingangsklassen zu berücksichtigen und der Klassenfrequenzhöchstwert verringert sich auf 25, so
dass für die Schulanfänger grundsätzlich nicht mehr 81, sondern nur noch 75 Plätze zur Verfügung
stehen. Diese Anzahl kann durch den Verbleib von Kindern in der Schuleingangsphase nach dem 2.
Schulbesuchsjahr nochmals verringert werden.
Derzeit ist nicht bekannt, wie der Unterricht der neu zu gründenden Schule organisiert wird. Diese
Entscheidung wird mit der Erstellung des pädagogischen Konzepts unmittelbar vor Gründung der
neuen Grundschule getroffen. Ob sich das Schulwahlverhalten der in Albachten wohnenden
Bevölkerung unverändert fortsetzt, ist ebenso offen wie die langfristige Bauland- und
Bevölkerungsentwicklung.
Mit dem Ziel einer möglichst großen Flexibilität wird daher vorgeschlagen, den neuen Schulstandort
nicht nur optional, sondern von Beginn an 3-zügig zu errichten.
Gemäß § 82 Abs. 2 SchulG müssen Grundschulen bei der Errichtung mindestens zwei
Parallelklassen pro Jahrgang haben. Die erforderliche Mindestgröße muss für mindestens fünf Jahre
gesichert sein. Dabei gelten für Grundschulen 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse (§ 82 Abs. 1
SchulG). Abhängig von der Anzahl der Kinder im Grundschulalter zum Zeitpunkt der Schulgründung
kann es erforderlich werden, temporär die Aufnahmekapazität der Ludgerusschule Albachten zu
begrenzen, um der neuen Grundschule das Erreichen der Mindestgröße (50 Kinder) zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 die
Verwaltung beauftragt, ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb für einen
Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit incl.
Planung einer Einfachsporthalle durchzuführen. Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage
V/0276/2018/1 den Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes für den
Neubau der Grundschule Sprakel gefasst und eine Wiederholungsplanung für eine neue Grundschule
in Albachten beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 mit
der Vorlage V/0513/2019 dem Ergebnis des Wettbewerbs und der Auftragsvergabe für die
Architektenleistungen zugestimmt. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit
der Vorlage V/0340/2021/1 den Baubeschluss für einen Neubau einer zweizügigen Grundschule mit
der Option zur Erweiterung zur Dreizügigkeit und einem Neubau einer Zweifachsporthalle in Sprakel
zugestimmt. Die dem Baubeschluss für die neue Grundschule Sprakel zugrundeliegenden Planungen
stellen die Grundlage für den zu erstellenden Baubeschluss für die Grundschule Albachten-Ost dar.

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V/0671/2021
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit der Vorlage V/0245/2021/1: Bebauungsplan Nr. 572:
Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist [Wohngebiet Albachten-Ost] den Beschluss
über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans sowie den Satzungsbeschluss gefasst.
Eine dreizügige Ludgerusschule Albachten und eine dreizügige Städtische Grundschule Albachten-
Ost haben für den Schulsport jeweils einen Bedarf von 1,2 Halleneinheiten. Der Sporthallenbedarf für
den Schulsport kann sowohl bei 5 Zügen als auch bei 6 Zügen bereits mit der vorhandenen
Dreifachsporthalle gedeckt werden. Als Vorgabe für den Architektenwettbewerb wurde dennoch als
Option die Errichtung einer Einfachsporthalle mit vorgegeben, da es sich um unmittelbar benachbarte
Flächen handelt und so eine koordinierte Planung sichergestellt ist. Darüber hinaus ist aufgrund des
wachsenden Stadtteils mit einem Zuwachs an Bedarfen für vereinsgebundenen und
vereinsungebundenen Sport zu rechnen, dem mit einer weiteren Halleneinheit entsprochen werden
sollte. Das Wettbewerbsergebnis für den Standort Albachten weist somit auch eine Fläche für eine
Einfachsporthalle aus. Diese Hallenkapazität kann dazu dienen, zumindest anteilig den
gesamtstädtischen Bedarf für den Schulsport und auch den darüberhinausgehenden Bedarf von z.B.
Vereinen, Kitas, Sportgruppen etc. zu decken. Die Verwaltung schlägt vor, diese Einfachsporthalle mit
zu errichten.
Da im Schulgebäude eine Versammlungsstätte für schulische Veranstaltungen vorgesehen ist, soll die
Einfachsporthalle nicht zusätzlich als schulische Versammlungsstätte geplant und gebaut werden.
Auch für außerschulische Veranstaltungen soll die Einfachsporthalle nicht als Versammlungsstätte
hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden. Nach Schulschluss steht auch die Einfachsporthalle
für den Vereinssport zur Verfügung.
Der Standort Albachten ist konzeptionell als Wiederholungsplanung des Standortes Sprakel angelegt.
Die Infrastruktur ist für eine 3-zügige Schule bereits angelegt (Küche/Speiseraum, Verwaltung,
T echnikräume,etc.). Die Übergabepunkte und Anschlusspunkte für den 3 Zug sind im Hauptgebäude
am Standort Sprakel bereits planerisch vorgesehen.
Der Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. §
46 SchulG) legt für die Ludgerusschule Albachten eine 3-Zügigkeit fest. Der Raumbestand der
Ludgerusschule Albachten entspricht nicht dem Raumprogramm für eine 3-zügige Grundschule. Es
besteht insbesondere in den Bereichen Betreuungsräume, Mittagsverpflegung (Küche / Speiseraum)
und Verwaltung eine Raumunterdeckung. Zur Deckung der Raumbedarfe stehen der Ludgerusschule
Albachten vier Fertigbauklassen zur Verfügung. Gem. Beschlusslage sind für die Ludgerusschule
Albachten die qualitativen und quantitativen Raumbedarfe ermittelt und in einer Machbarkeitsstudie
nachgewiesen worden, dass ein Ausbau zur 3-Zügigkeit gem. Musterraumprogramm möglich ist.
Beschlusslage ist, dass ein Ausbau zur bestehenden Zügigkeit aktuell nicht vorgesehen ist.
Zu Beschlussvorschlag 3:
Schulorganisatorischer Errichtungsbeschluss für eine neue Städtische Grundschule
Albachten - Ost und Antrag zur Genehmigung
Es ist beabsichtigt, den gem. § 81 SchulG erforderlichen Beschluss zur Errichtung der neuen
Städtischen Grundschule Albachten-Ost zu einem späteren Zeitpunkt herbeizuführen. Gemäß § 81
Abs. 3 SchulG bedarf der Beschluss des Schulträgers über die Errichtung einer Schule der
Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Vorausgesetzt, der Rat der Stadt Münster
beschließt die Errichtung der 3-zügigen Städtischen Grundschule Albachten-Ost, wird die Verwaltung
einen Antrag auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses bei der Bezirksregierung Münster stellen,
sobald die für den Antrag erforderlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden können.

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V/0671/2021
Namensgebung und Bestimmungsverfahren
Gemäß § 6 Abs. 6 SchulG führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform
und die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben. Der Name der Schule
muss sich von dem Namen anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.
Als Arbeitstitel wird das Projekt zunächst unter dem Namen Städtische Grundschule Albachten-Ost
geführt. Bei der Festlegung des Zeitpunktes für die erforderliche Vorlage zur endgültigen
Namensgebung wird berücksichtigt, dass möglichst viele Jahrgänge, jedoch mindestens zwei
Jahrgänge eingerichtet sein werden, damit eine breite schulische Beteiligung sichergestellt ist. Die
Verwaltung führt ein Bestimmungsverfahren für die Schulart durch und berücksichtigt dabei einen
Personenkreis im Radius von 2 km um die neue Schule als stimmberechtigte Personen.
Offene Ganztagsschule (OGS)
Die Nachfrage nach Betreuungsangeboten im Grundschulbereich steigt kontinuierlich an. Der
Bundesgesetzgeber hat im September 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zum 1.
August 2026 zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe beschlossen. In den Folgejahren
wird der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass damit ab dem 1. August 2029 jedes
Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Um
dieser Rechtsgrundlage und der steigenden Nachfrage Rechnung zu tragen und gleichzeitig die
kommunale Aufgabe einer bedarfsgerechten Betreuung von Schulkindern zu erfüllen, soll die
Städtische Grundschule Albachten-Ost als Offene Ganztagsschule im Sinne des § 9 Abs. 3 SchulG
geführt werden. Die für das Offene Ganztagsangebot erforderlichen Flächen wurden bei der Planung
des Schulgebäudes berücksichtigt.
Der Offene Ganztag wird durch einen freien Träger der Jugendhilfe übernommen. Die Vergabe erfolgt
zu gegebener Zeit über ein Interessensbekundungsverfahren, das durch das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien durchgeführt wird, durch Beschluss des Rates.
Gemeinsames Lernen
Die sonderpädagogische Förderung findet nach den Regelungen des SchulG in der Regel in der
allgemeinen Schule statt (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SchulG). Das Gemeinsame Lernen in der
Grundschule folgt der Grundphilosophie „Kurze Beine - Kurze Wege“. Es soll daher grundsätzlich an
allen Grundschulen eingerichtet werden. Gemeinsames Lernen an Grundschulen richtet die
Schulaufsichtsbehörde (das Schulamt) ein. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Schule dafür
personell und sächlich nicht ausgestattet ist und auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür
ausgestattet werden kann (§ 20 Absatz 4 SchulG).
Der Rat hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass das Prinzip der Inklusion an allen Schulen aller
Schulformen umgesetzt werden soll (Vorlage V/0109/2015).
Personalressourcen Sekretariat, Schulsozialarbeit und Hausmeister
Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und die
Hausmeistertätigkeit sind vom Schulträger bereitzustellen. Die Finanzierung des Offenen Ganztags
und der Schulsozialarbeit sind ebenfalls von der Stadt Münster sicherzustellen. Die konkreten
Stellenbedarfe für das Sekretariat sowie für die Hausmeistertätigkeiten werden mit der
Beschlussvorlage zum Baubeschluss vorgelegt.
Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern
Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl.
§ 46 Abs. 1 SchulG)“ regelt die Anzahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen. Hier ist die
„Städtische Grundschule Albachten-Ost“ je nach Unterrichtsorganisation mit einer Anzahl von 3 bzw.
6 Eingangsklassen aufzunehmen, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung Münster vorliegt.

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V/0671/2021
Zu II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde für den Neubau einer zweizügigen Grundschule ohne
Sporthalle ein Kostenrahmen von 8.774.000 € ermittelt (Vorlage V/0845/2017/1). Zum Haushaltsplan
2020 sind die Haushaltmittel u.a. aufgrund der Baupreissteigerungen auf 13.726.000 € angehoben
worden. Im Haushaltsplanentwurf 2022 wurden bereits im Hinblick auf die Dreizügigkeit und die
Sporthalle insgesamt überschlägig 22.500.003 € veranschlagt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan

Anlage A

2176 Zeichen

Anlage A zur V/0671/2021
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage wird dem Rat ein aktualisierter Errichtungsbeschluss vorgelegt, bei dem
abweichend vom Errichtungsbeschluss zum Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes ohne
Sporthalle ein Neubau eines 3-zügigen Grundschulgebäudes für die neue städtische Grundschule
Albachten-Ost mit einer Einfachsporthalle im Wohngebiet Albachten-Ost als
Wiederholungsplanung des Neubaus der Grundschule Sprakel vorgeschlagen wird.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dieser Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen lautet: „Das
Amt für Schule und Weiterbildung stell für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum
einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur
Verfügung.“
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen
und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am
allgemeinen Stand der T echnikund Informationstechnologie orientierten Sachausstattung zur
Verfügung zu stellen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der Neubau der städtischen Grundschule Albachten-Ost sowie der Einfachsporthalle werden
barrierefrei geplant. Die Gebäudeleitlinien als ein Bestandteil zur Erreichung der beschlossenen
Klimaziele werden berücksichtigt (Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung etc.).

Anlage 1

1281 Zeichen

r a d - f u s s w e g  dreifeldsporthalle, vorh
einfeldsporthalle15/27/5,50
PAUSE
parken
k i s s   &   d r o p    
k l e i n s p i e l f e l d  2 2 / 4 4
w e i t s p r u n g a n l a g e
5 0  m  l a u f b a h n 
f a h r r ä d e r 
SPORT
W O H N E N
dachfläche mit pv(teilflächen begrünt)
dachfläche mit pv(teilflächen begrünt)grundschule
grundschuleII
I
grünflächegeistkamp
zufahrt / anlieferung 
Küche + sporthalle
sommerforum
einganggrundschule
eingangsporthalle
SPIELEN
12 PKW-Stpl.
dachfläche mit pv(teilflächen begrünt)
StandortNeubau Grundschulemit Sporthallegemäß B-Plan 572
ÜBERSICHT ALBACHTEN
IIGrundschule
Sporthalle
IGrundschule
PLANUNG ARCHITEKTUR
LAGEPLAN
1:500 Hc
VP - LP 500 - 1001
07.10.2021
VORPLANUNG
REINDERSARCHITEKTENBDADIPL.-ING.                 KLEMENS HÖLSCHERDIPL.-ING.                 AXEL               WINTER
FON                          +49       +49 ? (0)541 98130 ?   0FAX                     ? (0)541 98130 ? 40REINDERSARCHITEKTEN @ T-ONLINE. DE
GROSSE HAMKENSTR. 32 49074 OSNABRÜCK
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Planphase
Projektnummer
Maßstab gezeichnet
Planbezeichnung
Projektdatei
Standortnummer
48163 MÜNSTER- ALBACHTEN
NEUBAU EINER 3-ZÜGIGENGRUNDSCHULEMIT EINFACH-SPORTHALLE
 
VP - LP ISO A2
Erstellung
    Anlage 1 zur Vorlage V/0671/2021

Beratungsverlauf (9)

11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2021 Sportausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße
  • Hohe Geist

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Details

Aktenzeichen
V/0671/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.10.2021
Erstellt
02.09.2021 10:57