Münchener Straße - streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70km/h aus Lärmschutzgründen
Beschlussvorlage OVA/017/2022 vom 07.01.2022
Stand: Am 01.06.2022 im Ordnungs- und Verkehrsausschuss mehrheitlich beschlossen.
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Dokumente
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Geltungsbereich Münchener Straße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
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Beschlussvorlage
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Beratungsverlauf
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01.06.2022 zuletzt
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 14, Entscheidung. Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
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