V/0274/2015
Ersatzbau und Erweiterung der Kindergruppe Kleine Wiese e.V. in Mitte
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Beschlussvorlage
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V/0274/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Ersatzbau und Erweiterung der Kindergruppe Kleine Wiese e.V. in Mitte Beratungsfolge 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der bedarfsgerechten und baulichen Erweiterung der Kindergruppe Kleine Wiese e.V. mit dem Umzug von der Heisstr. zur Kanalstr. 1 55 zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat stimmt zu, dass die bisher eingruppige Einrichtung (9 Kinder in G2) um einen zehnten Platz u3 und eine zweite Gruppe (G3) erweitert wird. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 10 u3- Plätze und 20 ü3- Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer w ö- chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentl i- chen Betr euung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköf f- nungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum Kitajahr 2016/ 2017 erfolgen. 3. Die neue Einrichtung wird von einem Investor errichtet und an den Betreiber, die Kinde r- gruppe Kleine Wiese, im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen vermietet. Vorlagen-Nr.: V/0274/2015 Auskunft erteilt: Herr Niehues, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5151 E-Mail: Niehues@stadt-muenster.de Datum: 12.08.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0274/2015 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft zur vorhabenbezogenen ersten Änderung zum Bebauungsplan Nr 26 7 erfolgt (V/0375/2015). 5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Pr o- gramm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öf f- nungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind insgesamt Mittel für Inventar, Möbli e- rung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 60.000 € erforderlich. Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 182.400 € an. Diesen Aufwendungen stehen ab 2017 p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 73. 200 € sowie Elternbeiträge i. H. v. voraussichtlich 26.600 € gegenüber. Da die Einrichtung voraussichtlich zum 01.08.2016 in Betrieb genommen wird, sind in der u. a. Finanztabelle auch die anteiligen Mittel für 2016 aufgeführt. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivie r- baren Zuwendungen Investitions- maßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2016 60.000 Zuschuss an Träger. Im Budget vorg e- sehen Die zur Finanzierung ab 2016 erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Hau s- haltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be schluss eine haushaltsmäßige Belastung für 2016 noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2016 ff. erfolgt. - 3 - V/0274/2015 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2016 2017ff. 30.300 73.200 Landeszu- schüsse zu den Betrieb s- kosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s- tungsentgelte 2016 2017ff. 11.100 26.600 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 2017ff. 75.500 182.400 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger ** */**maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenss i- tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a- gesbetreuungsplatz. Im Bereich Münster -Mitte beträgt die u3 Versorgungsquote zum Kitajahr 2015/2016 40,9% (1196 Plätze für 2921 Kinder). Für die ü3 Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 100,4 % (2267 Plätze für 2259 Kinder). Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2015/2016 mit einem Anstieg der u3 und ü3 Kinder zu rechnen, welcher sich in den nächsten Jahren fortset zt. Die Steig erung entsprechend der kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 beträgt im u3 Bereich 127 Kinder und im ü3 Bereich 91 Kinder in Mitte. Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehen- den Einrichtungen abgedeckt werden können. Sowohl für die u3 als auch für die ü3 Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertagesei n- richtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erfo r- derlich. Bereits mit der Vorlage V/0403/2015 „Trägervielfalt sicherstellen-Elterninitiativen unterstützen“ ver- deutlichte die Elterninitiative ihre Situation als eingruppige Einrichtung ohne Eingruppenzuschlag in Räumen mit einer befristeten Betriebserlaubnis auf Grund des begrenzten Raumangebotes. Die vorgeschlagene Erweiterung eröffnet der Elterninitiative somit eine langfristige notwendige Weiterentwicklung. Zukünftig können die dort betreuten u3 Kinder mit Erreichen des Alters von 3 Jahren weiterhin in der Einrichtung betreut werden. Di e Zahl der u3 Kinder kann von 9 Kinder auf 10 Kinder entsprechend der KiBiz Gruppenform G2 erhöht werden. - 4 - V/0274/2015 Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten in Mitte bei gleich ble i- bender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2015, ohne Berück- sichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 41,0 % für die u3 Kinder und auf 101,2 % für die ü3 Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 und ü3 Plä t- zen ist jederzeit möglich. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im B ereich der u3 Kinder und der ü3 Kinder. Um den Bedarf in Mitte langfristig abzudecken, sind zusätzlich zum Neubau dieser Kindertagesein- richtung weitere Maßnahmen ents prechend der demographischen Entwicklung erforderlich und in der Planung. 2. Maßnahmeplanung Die neue Kindertageseinrichtung wird als zweigruppige Einrichtung mit 10 u3 Plätzen und 20 ü3 Plätzen an der Kanalstr 155 errichtet. Ein Lageplan und ein Grundriss der zweigeschossigen Kita sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für 2 Gruppen ist vorhanden. Die Ausführungsplanung der Freiflä- chen wird mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz im weiteren Planungsablauf abge- stimmt. 3. Fazit Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für Kinder in Mitte geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Beigeordneter Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Grundriss
Anlage 1 Lageplan
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Grundrissplanung Untergeschoss 2015
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Grundrissplanung Obergeschoss 2015
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PLAN-NR./INDEX
DATUM 03.03.2015
ARCHITEKT:
L. ROHDE + PARTNER
UPPENKAMPSTIEGE 20
48147 MUNSTER
TEL. 0251/40155 FAX. 0251/519821
BAUHERR:
EIKE RICHTERS
ROBERT-BLUM-STRASSE 48
48147 MUNSTER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Heisstraße
- Kanalstraße 1
- Robert-Blum-Straße 48
- Uppenkampstiege 20
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Details
- Aktenzeichen
- V/0274/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37