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V/0239/2014

Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2014 - 2017

Vorlagen 05.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 58

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0239/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2014 - 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht über die Wohnraumförderung 2013 zur Kenntnis. 
 
2. Das der Stadt Münster vom Land NRW bis zum Jahr 2017 in Aussicht gestellte jährliche 
Globalbudget von 25 Mio. € wird entsprechend den vom Rat beschlossenen Zielsetzun-
gen zum Kommunalen Handlungskonzept Wohnen (Vorlage V/0593/2013) zur Förderung 
von Maßnahmen im Wohnungsneubau sowie im Bestand wie folgt eingesetzt: 
 
a. Öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau, Wohnheimplätze:  22 Mio. €  
b. Wohneigentum, investive Maßnahmen im Bestand:  3 Mio. € 
   
3. Die städtischen Richtlinien für die Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbst 
genutztem Eigentum vom 06.04.2011 werden aufgehoben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0239/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Bragard 
Ruf: 
492 64 70 
E-Mail: 
BragardR@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0239/2014 
Begründung: 
 
Zu 1. Bericht über die Wohnraumförderung  2013 
1.1. Mietwohnraum 
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verk ehr NRW (MBWSV NRW) wies 
der  Stadt Münster zu Beginn des Jahres 2013 ein Förderbudget in Höhe von 10.700.000 € zu. Bei 
der Budgetierung der Fördermittel orientiert sich das Land  an regionalen Bedarfsschwerpunkten. 
Die Stadt Münster ist in die höchste Bedarfskategorie Gemeinde mit hohem Bedarfsniveau  
eingeordnet.  
Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Entwicklung der vom Land NRW zugeteilten 
Mittelkontingente und deren Inanspruchnahme zugunsten des Mietwohnungsbaus in der Stadt 
Münster ab dem Jahr 2009. 
Eink.-
gruppe 
A
Eink.-
gruppe B
2009 6.569.300 € 16.423.000 € 13.457.200 € 36.449.500 € 470 439* 31
2010 5.912.370 € 6.106.500 € 1.462.400 € 13.481.270 € 123 82 41
2011 5.912.370 € 5.494.730 € 28.949.600 € 40.356.700 € 369 353 16
2012 8.300.000 € 5.145.000 € - 13.445.000 € 160 114 46
2013 10.700.000 € 4.612.300 € 4.340.600 € 19.652.900 € 221 212 9
Förderung 
Miet- bzw. 
Gruppen-
wohnungen 
darunter
zugunsten
FörderergebnisZuteilung Land NRW
Bereitgestelltes 
Mittelvolumen 
insgesamtJahr 
Zuteilung Mittel-
kontingent 
aus WoFP 
Nachträglich 
aufgestockt auf 
besondere 
Anforderung 
Fördermittel 
"Studentischer 
Wohnungsbau"
 
Im Gegensatz zu den meisten Städten in NRW hat die Stadt Münster im Jahr 2013 erneut nicht nur 
das zur Verfügung gestellte Fördermittelkontingent ausgeschöpft, sondern darüber hinaus sogar 
zusätzliche Fördermittel in Höhe von 4.612.300 € angefordert (Spalte 3 der T abelle), sowie 
4.340.600 € für die Förderung von Studentenwohnungen abgerufen (Spalte 4 der Tabelle). 
Mit den zusätzlich angeforderten Mittelbudgets hat die Verwaltung die Förderzusagen für alle im 
Jahr 2013 geplanten Bauprojekte aussprechen können. Mit Fördermit teln von 19.652.900 € 
werden 221 Mietwohnungen neu gebaut. 
Ausblick 
Aufgrund des landesweit schlechten Abflusses der im Jahr 2013 bereit gestellten Fö rdermittel hat 
das MBWSV NRW die Förderbedingungen für die Mietwohnraumförderung für das Jahr 2014 
nochmals deutlich verbessert. Als wesentlicher zusätzlicher Anreiz für Investitionen in den öffen t-
lich geförderten  Wohnungsbau werden nunmehr neben den zinslosen Baudarlehen auch anteil ige 
Tilgungsnachlässe gewährt. Darüber hinaus sind  die Fördersätze um 10 % a ngehoben worden. 
Nach Einschätzung der Wohn + Stadtbau GmbH führt dies nochmals zu einer deutlichen Verbe s-
serung der Rentabilität von Investitionen in den  geförderten Mietwohnungsbau.

- 3 - 
V/0239/2014 
1.2. Eigentumsförderung 
Im Bereich der Eigentumsförderung sind die Bew illigungen seit 2009 rückläufig wie die nachfo l-
gende Tabelle aufzeigt. 
Jahr Anzahl 
Eigentumsfördermaßnahmen Fördersumme 
2009 211 20.705.000 € 
2010 186 19.094.500 € 
2011 100 10.761.500 € 
2012 64 6.811.000 € 
2013 28 2.866.530 € 
 
Die aktuell sehr niedrigen Zinssätze am freien Kapitalmarkt stellen eine große Konkurrenz zu den 
Förderbedingungen dar. Es sind aber auch fehlende baureife Eigenheimgrundstücke und deutlich 
gesunkene Angebote an Gebrauchtimmobilien verbunden mit stark gestiegenen Kaufpreisen für  
diesen Rückgang verantwortlich.  
Darüber hinaus hat das Land NRW die Förderbudgets für die Eigentumsförderung ab dem Jahr 
2011 schrittweise zurückgefahren. Dennoch konnte das zugewiesene Budget für das Jahr 2013 in 
Höhe von 3.950.000 € nicht ausgeschöpft werden. Insgesamt 1.083.470 € wurden nicht abgerufen.  
Ausblick 
Für die Folgejahre ist zu erwarten, dass wieder vermehrt auch die Haushalte, die eine  Eigentums-
förderung in Anspruch nehmen können, ein kostengünstiges Baugrundstück erwerben. Hierzu wird 
im wesentlichen beitragen ein verstärkter Grunderwerb durch die Stadt Münster, die sich anschli e-
ßende Flächenentwicklung und der Verkauf der Grundstücke nach den städtischen Vergaberichtli-
nien. Das MBWSV NRW hat der Verwaltung zugesichert, für solche sich aus dem Handlungsko n-
zept Wohnen und als Konsequenz aus  dem stärkeren liegenschaf tlichen Engagement der Stadt 
Münster ergebenden Fördermaßnahmen auch die erforderlichen Mittel bereit zu stellen. 
1.3. Förderung von investiven Maßnahmen im Wohnungsbestand  
Das MBWSV NRW stellte 2013 für die Förderung von Maßnahmen im Bestand landesweit 
150 Mio. € zur Verfügung.  Der  Stadt Münster wurde die Ermächtigung zur Förderung von 
Maßnahmen bis zu einer Fördersumme von 1.347.000 € erteilt. Über die Richtlinie zur Förderung 
von investiven Maßnahmen im Bestand (RL-BestandsInvest) bietet das Land NRW eine Förderung 
an, insbesondere für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung v on Barrieren sowie zur 
Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand. Das Programm fand in der Stadt 
Münster im Jahr 2013 keine Resonanz. Auch in den Jahren  2011 und 2012 wurde je nur ein 
Antrag für die Förderung des barrierefreien Umbaus eines Bad es gestellt und bewilligt. Die 
Fördermittel der KfW -Bank mit gleicher Zielsetzung sind für die Eigentümer attraktiver, weil sie 
entweder unbürokratischer beantragt werden können und/oder sie ohne Mietpreis - und 
Belegungsbindungen gewährt werden. 
Ausblick 
Für das Jahr 2014 hat das Land die Bestandsförderung um den Baustein Einbruchsschutz ergänzt. 
Eine Förderung solcher Maßnahmen ist aber nicht separat, sondern nur in Verbindung mit einem 
der anderen Bausteine möglich. Eine deutlich bessere Annahme des Lande sprogramms ist daher 
insgesamt nicht zu erwarten.

- 4 - 
V/0239/2014 
Zu 2. Jährliches Globalbudget 
Neben den verbesserten Konditionen insbesondere im Bereich der Mietwohnraumförderung hat 
das Land NRW für die Bedarfsschwerpunkte Düsseldorf, Bonn, Köln und Münster sogenannte 
Globalbudgets eingeführt, die im Rahmen einer Zielvereinbarung zwischen Stadt und Land festg e-
legt werden. Diese Verfahrensweise entspricht dem Auftrag des Rates vom 11.12.2013 an die 
Verwaltung, mit dem Land eine Zie lvereinbarung darüber zu treffen, dass d er Stadt Münster die 
erforderlichen Mittel für die Förderung von 300 Wohnungen auch tatsächlich zur Verfügung gestellt 
werden (  Beschlusspunkt 3.1 des Kommunalen Handlungskonzepts Wohnen  – Grundzüge und 
Weichenstellungen – Vorlage V/0593/2013). 
Das Globalbudget schließt die Anteile am Mietwohnungs- und Eigentumsprogramm, die Anteile zur 
Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand nach der Richtlinie BestandsInvest sowie zur 
Förderung von  Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderung en ein. Kontingente zur  Förde-
rung von Maßnahmen zur Quartiersentwick lung und von  Wohnraum für Studierende werden zu-
sätzlich projektbezogen zugeteilt . Mit dem Globalbudget erhalten die Bewilligungsbehörden ers t-
mals die Möglichkeit,  flexibel auf die jeweilige örtliche Wohnungsmarktlage zu reagieren. 
Die Verwaltung hat mit dem MBWSV NRW  folgende Eckpunkte für eine Zielvereinbarung festg e-
legt: 
1. Das jährliche Globalbudget soll 25 Mio. € betragen zuzüglich projektbezogener Mittel aus den 
Sonderprogrammen für Studierende und  für Quartiersentwicklungsmaßnahmen. 
 
2. Sofern ein höheres Budget notwendig sein sollte, werden der Stadt Münster auf der B asis des 
Kommunalen Handlungskonzepts Wohnen  die zusätzlich erforderlichen Mittel bereitgestellt. 
 
3. Für die aus dem Kommunalen Handlungskonzept Wohnen abgeleiteten Eigentumsfördermaß-
nahmen auf Grundst ücken, die im Rahmen der besonderen Vergaberichtlinien der Stadt Münster 
(Durchmischung von Wohnquartieren durch Grundstücksvergabe nach sozialen Kriterien an Haus-
halte mit geringen Einkünfte n) erworben wurden, können zusätzliche Fördermittel aus dem So n-
derkontingent für Quartiersentwicklungsmaßnahmen angefordert werden. 
Der Aufteilung des Globalbudgets mit 22 Mio. € für die Mietwohnraumförderung und die Woh n-
heimförderung sowie  3 Mio. € für Eigentumsmaßnahmen und Bestandsmaßnahmen liegen fo l-
gende Erwägungen zugrunde: 
Mit einem anteilig reservierten Budget von 22 Mio. € können rd. 200 Mietwohnungen gefördert 
werden. Darüber hinausgehende Bedarfe im Mietwohnungsbau lassen sich entweder aus zusätzli-
chen Mitteln für Studentenwohnungen, für Quartiersentwicklungen  oder aus projektbezog enen 
Mitteln, die auf der Basis des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen angefordert we rden 
können, decken. Insofern würdigt das Lan d die Bemühungen der Stadt Münster, mit dem komm u-
nalen Handlungskonzept auf den Wohnraummangel in Münster zu re agieren. Auch die Inhalte der 
am 12.02.2014 in den Rat eingebrachten Vorlage zur sozialgerechten Bodennutzung (Vorl age 
V/0039/2014) wurden als zielführend anerkannt.  
Vor diesem Hintergrund hat das Land insgesamt zunächst bis zum Jahr 2017 die Zuteilung der 
erforderlichen Fördermittel in Aussicht gestellt, die sich an dem Zielwert des Kommunalen Han d-
lungskonzeptes Wohnen von mindestens 300 jährlich  zu fördernden Wohnungen orientiert. Eine 
Priorisierung der zur Förderung vorgesehenen Mietwohnungsprojekte, wie sie der Rat noch in den 
Jahren 2011 und 2012 beschlossen hat, ist daher zukünftig zumindest bis zum Jahr 2017 nicht 
mehr erforderlich.  
Eine Bereitstellung von Fördermitteln für Wohnheimplätze erfolgt nach gesonderter Vorstellung der 
jeweiligen Wohn- und Betreuungskonzepte der Träger beim MBWSV NRW.

- 5 - 
V/0239/2014 
Die Reservierung von 3 Mio. € für Eigentums - und Bestandsmaßnahmen orie ntiert sich an dem 
Förderergebnis des Jahres 2013, da eine wesentliche Steigerung der Anträge auf Förderung allen-
falls für Eigentumsmaßnahmen, die auf der Basis der städtischen Vergaberichtl inien entwickelt 
werden, erwartet werden kann. Für diese Eigentumsfördermaßnahmen nach den st ädtischen 
Vergaberichtlinien kann die Verwaltung, wie bereits ausgeführt wurde, zusätzliche Fördermittel 
beim MBWSV NRW anfordern.  Mit einer Mittelreservierung von 3 Mio. € können nach derzeitiger 
Einschätzung die Förderzusagen für alle förderfähigen  Eig entums- und Bestandsmaßnahmen 
ausgesprochen  werden. 
 
Zu 3. Richtlinien für die Förderung von Wohneigentumsmaßnahmen 
Seit 2011 hat das Land NRW den Bewilligungsbehörden auch für die Eigentumsförderung ein fes-
tes Förderbudget zugewiesen. Um die se begrenzten Mittel sachgerecht einzusetzen, w urden sie 
seitdem nach den vom Rat am 06.04.2011 beschlossenen „Richtlinien für die Förderung des Ne u-
baus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum“ bewilligt (Vorlage V/0141/2011) . Wie 
in der Begründung zu Beschlu sspunkt 2. ausgeführt, ist davon auszugehen, dass zukünftig die 
Förderzusagen für alle förderfähigen Eigentumsmaßnahmen ausgesprochen werden können.  E i-
ne Auswahl der Förderempfänger nach den geltenden Richtlinien zur sachg erechten Verteilung 
der Mittel ist daher nicht mehr erforderlich. Die Richtlinien können somit ab sofort aufgehoben wer-
den. 
 
Weiteres Verfahren 
Vertreter des MBWSV NRW und der Verwaltung erarbeiten zurzeit auf der Grundlage der darg e-
stellten Verhandlungsergebnisse die konkreten Inhalte de r Zielvereinbarung zur Umsetzung des 
jährlichen Globalbudgets in Münster. Es ist geplant, die Zielvereinbarung im April 2014 verbin dlich 
zu unterzeichnen.   
 
I. V. 
 
gez. Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 60 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 58 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0239/2014
Typ
Vorlagen
Datum
05.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37