V/0239/2014
Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2014 - 2017
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Beschlussvorlage
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V/0239/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wohnungswesen Betrifft Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2014 - 2017 Beratungsfolge 26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht über die Wohnraumförderung 2013 zur Kenntnis. 2. Das der Stadt Münster vom Land NRW bis zum Jahr 2017 in Aussicht gestellte jährliche Globalbudget von 25 Mio. € wird entsprechend den vom Rat beschlossenen Zielsetzun- gen zum Kommunalen Handlungskonzept Wohnen (Vorlage V/0593/2013) zur Förderung von Maßnahmen im Wohnungsneubau sowie im Bestand wie folgt eingesetzt: a. Öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau, Wohnheimplätze: 22 Mio. € b. Wohneigentum, investive Maßnahmen im Bestand: 3 Mio. € 3. Die städtischen Richtlinien für die Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Eigentum vom 06.04.2011 werden aufgehoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten. Vorlagen-Nr.: V/0239/2014 Auskunft erteilt: Herr Bragard Ruf: 492 64 70 E-Mail: BragardR@stadt-muenster.de Datum: 10.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0239/2014 Begründung: Zu 1. Bericht über die Wohnraumförderung 2013 1.1. Mietwohnraum Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verk ehr NRW (MBWSV NRW) wies der Stadt Münster zu Beginn des Jahres 2013 ein Förderbudget in Höhe von 10.700.000 € zu. Bei der Budgetierung der Fördermittel orientiert sich das Land an regionalen Bedarfsschwerpunkten. Die Stadt Münster ist in die höchste Bedarfskategorie Gemeinde mit hohem Bedarfsniveau eingeordnet. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Entwicklung der vom Land NRW zugeteilten Mittelkontingente und deren Inanspruchnahme zugunsten des Mietwohnungsbaus in der Stadt Münster ab dem Jahr 2009. Eink.- gruppe A Eink.- gruppe B 2009 6.569.300 € 16.423.000 € 13.457.200 € 36.449.500 € 470 439* 31 2010 5.912.370 € 6.106.500 € 1.462.400 € 13.481.270 € 123 82 41 2011 5.912.370 € 5.494.730 € 28.949.600 € 40.356.700 € 369 353 16 2012 8.300.000 € 5.145.000 € - 13.445.000 € 160 114 46 2013 10.700.000 € 4.612.300 € 4.340.600 € 19.652.900 € 221 212 9 Förderung Miet- bzw. Gruppen- wohnungen darunter zugunsten FörderergebnisZuteilung Land NRW Bereitgestelltes Mittelvolumen insgesamtJahr Zuteilung Mittel- kontingent aus WoFP Nachträglich aufgestockt auf besondere Anforderung Fördermittel "Studentischer Wohnungsbau" Im Gegensatz zu den meisten Städten in NRW hat die Stadt Münster im Jahr 2013 erneut nicht nur das zur Verfügung gestellte Fördermittelkontingent ausgeschöpft, sondern darüber hinaus sogar zusätzliche Fördermittel in Höhe von 4.612.300 € angefordert (Spalte 3 der T abelle), sowie 4.340.600 € für die Förderung von Studentenwohnungen abgerufen (Spalte 4 der Tabelle). Mit den zusätzlich angeforderten Mittelbudgets hat die Verwaltung die Förderzusagen für alle im Jahr 2013 geplanten Bauprojekte aussprechen können. Mit Fördermit teln von 19.652.900 € werden 221 Mietwohnungen neu gebaut. Ausblick Aufgrund des landesweit schlechten Abflusses der im Jahr 2013 bereit gestellten Fö rdermittel hat das MBWSV NRW die Förderbedingungen für die Mietwohnraumförderung für das Jahr 2014 nochmals deutlich verbessert. Als wesentlicher zusätzlicher Anreiz für Investitionen in den öffen t- lich geförderten Wohnungsbau werden nunmehr neben den zinslosen Baudarlehen auch anteil ige Tilgungsnachlässe gewährt. Darüber hinaus sind die Fördersätze um 10 % a ngehoben worden. Nach Einschätzung der Wohn + Stadtbau GmbH führt dies nochmals zu einer deutlichen Verbe s- serung der Rentabilität von Investitionen in den geförderten Mietwohnungsbau. - 3 - V/0239/2014 1.2. Eigentumsförderung Im Bereich der Eigentumsförderung sind die Bew illigungen seit 2009 rückläufig wie die nachfo l- gende Tabelle aufzeigt. Jahr Anzahl Eigentumsfördermaßnahmen Fördersumme 2009 211 20.705.000 € 2010 186 19.094.500 € 2011 100 10.761.500 € 2012 64 6.811.000 € 2013 28 2.866.530 € Die aktuell sehr niedrigen Zinssätze am freien Kapitalmarkt stellen eine große Konkurrenz zu den Förderbedingungen dar. Es sind aber auch fehlende baureife Eigenheimgrundstücke und deutlich gesunkene Angebote an Gebrauchtimmobilien verbunden mit stark gestiegenen Kaufpreisen für diesen Rückgang verantwortlich. Darüber hinaus hat das Land NRW die Förderbudgets für die Eigentumsförderung ab dem Jahr 2011 schrittweise zurückgefahren. Dennoch konnte das zugewiesene Budget für das Jahr 2013 in Höhe von 3.950.000 € nicht ausgeschöpft werden. Insgesamt 1.083.470 € wurden nicht abgerufen. Ausblick Für die Folgejahre ist zu erwarten, dass wieder vermehrt auch die Haushalte, die eine Eigentums- förderung in Anspruch nehmen können, ein kostengünstiges Baugrundstück erwerben. Hierzu wird im wesentlichen beitragen ein verstärkter Grunderwerb durch die Stadt Münster, die sich anschli e- ßende Flächenentwicklung und der Verkauf der Grundstücke nach den städtischen Vergaberichtli- nien. Das MBWSV NRW hat der Verwaltung zugesichert, für solche sich aus dem Handlungsko n- zept Wohnen und als Konsequenz aus dem stärkeren liegenschaf tlichen Engagement der Stadt Münster ergebenden Fördermaßnahmen auch die erforderlichen Mittel bereit zu stellen. 1.3. Förderung von investiven Maßnahmen im Wohnungsbestand Das MBWSV NRW stellte 2013 für die Förderung von Maßnahmen im Bestand landesweit 150 Mio. € zur Verfügung. Der Stadt Münster wurde die Ermächtigung zur Förderung von Maßnahmen bis zu einer Fördersumme von 1.347.000 € erteilt. Über die Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL-BestandsInvest) bietet das Land NRW eine Förderung an, insbesondere für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung v on Barrieren sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand. Das Programm fand in der Stadt Münster im Jahr 2013 keine Resonanz. Auch in den Jahren 2011 und 2012 wurde je nur ein Antrag für die Förderung des barrierefreien Umbaus eines Bad es gestellt und bewilligt. Die Fördermittel der KfW -Bank mit gleicher Zielsetzung sind für die Eigentümer attraktiver, weil sie entweder unbürokratischer beantragt werden können und/oder sie ohne Mietpreis - und Belegungsbindungen gewährt werden. Ausblick Für das Jahr 2014 hat das Land die Bestandsförderung um den Baustein Einbruchsschutz ergänzt. Eine Förderung solcher Maßnahmen ist aber nicht separat, sondern nur in Verbindung mit einem der anderen Bausteine möglich. Eine deutlich bessere Annahme des Lande sprogramms ist daher insgesamt nicht zu erwarten. - 4 - V/0239/2014 Zu 2. Jährliches Globalbudget Neben den verbesserten Konditionen insbesondere im Bereich der Mietwohnraumförderung hat das Land NRW für die Bedarfsschwerpunkte Düsseldorf, Bonn, Köln und Münster sogenannte Globalbudgets eingeführt, die im Rahmen einer Zielvereinbarung zwischen Stadt und Land festg e- legt werden. Diese Verfahrensweise entspricht dem Auftrag des Rates vom 11.12.2013 an die Verwaltung, mit dem Land eine Zie lvereinbarung darüber zu treffen, dass d er Stadt Münster die erforderlichen Mittel für die Förderung von 300 Wohnungen auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden ( Beschlusspunkt 3.1 des Kommunalen Handlungskonzepts Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen – Vorlage V/0593/2013). Das Globalbudget schließt die Anteile am Mietwohnungs- und Eigentumsprogramm, die Anteile zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand nach der Richtlinie BestandsInvest sowie zur Förderung von Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderung en ein. Kontingente zur Förde- rung von Maßnahmen zur Quartiersentwick lung und von Wohnraum für Studierende werden zu- sätzlich projektbezogen zugeteilt . Mit dem Globalbudget erhalten die Bewilligungsbehörden ers t- mals die Möglichkeit, flexibel auf die jeweilige örtliche Wohnungsmarktlage zu reagieren. Die Verwaltung hat mit dem MBWSV NRW folgende Eckpunkte für eine Zielvereinbarung festg e- legt: 1. Das jährliche Globalbudget soll 25 Mio. € betragen zuzüglich projektbezogener Mittel aus den Sonderprogrammen für Studierende und für Quartiersentwicklungsmaßnahmen. 2. Sofern ein höheres Budget notwendig sein sollte, werden der Stadt Münster auf der B asis des Kommunalen Handlungskonzepts Wohnen die zusätzlich erforderlichen Mittel bereitgestellt. 3. Für die aus dem Kommunalen Handlungskonzept Wohnen abgeleiteten Eigentumsfördermaß- nahmen auf Grundst ücken, die im Rahmen der besonderen Vergaberichtlinien der Stadt Münster (Durchmischung von Wohnquartieren durch Grundstücksvergabe nach sozialen Kriterien an Haus- halte mit geringen Einkünfte n) erworben wurden, können zusätzliche Fördermittel aus dem So n- derkontingent für Quartiersentwicklungsmaßnahmen angefordert werden. Der Aufteilung des Globalbudgets mit 22 Mio. € für die Mietwohnraumförderung und die Woh n- heimförderung sowie 3 Mio. € für Eigentumsmaßnahmen und Bestandsmaßnahmen liegen fo l- gende Erwägungen zugrunde: Mit einem anteilig reservierten Budget von 22 Mio. € können rd. 200 Mietwohnungen gefördert werden. Darüber hinausgehende Bedarfe im Mietwohnungsbau lassen sich entweder aus zusätzli- chen Mitteln für Studentenwohnungen, für Quartiersentwicklungen oder aus projektbezog enen Mitteln, die auf der Basis des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen angefordert we rden können, decken. Insofern würdigt das Lan d die Bemühungen der Stadt Münster, mit dem komm u- nalen Handlungskonzept auf den Wohnraummangel in Münster zu re agieren. Auch die Inhalte der am 12.02.2014 in den Rat eingebrachten Vorlage zur sozialgerechten Bodennutzung (Vorl age V/0039/2014) wurden als zielführend anerkannt. Vor diesem Hintergrund hat das Land insgesamt zunächst bis zum Jahr 2017 die Zuteilung der erforderlichen Fördermittel in Aussicht gestellt, die sich an dem Zielwert des Kommunalen Han d- lungskonzeptes Wohnen von mindestens 300 jährlich zu fördernden Wohnungen orientiert. Eine Priorisierung der zur Förderung vorgesehenen Mietwohnungsprojekte, wie sie der Rat noch in den Jahren 2011 und 2012 beschlossen hat, ist daher zukünftig zumindest bis zum Jahr 2017 nicht mehr erforderlich. Eine Bereitstellung von Fördermitteln für Wohnheimplätze erfolgt nach gesonderter Vorstellung der jeweiligen Wohn- und Betreuungskonzepte der Träger beim MBWSV NRW. - 5 - V/0239/2014 Die Reservierung von 3 Mio. € für Eigentums - und Bestandsmaßnahmen orie ntiert sich an dem Förderergebnis des Jahres 2013, da eine wesentliche Steigerung der Anträge auf Förderung allen- falls für Eigentumsmaßnahmen, die auf der Basis der städtischen Vergaberichtl inien entwickelt werden, erwartet werden kann. Für diese Eigentumsfördermaßnahmen nach den st ädtischen Vergaberichtlinien kann die Verwaltung, wie bereits ausgeführt wurde, zusätzliche Fördermittel beim MBWSV NRW anfordern. Mit einer Mittelreservierung von 3 Mio. € können nach derzeitiger Einschätzung die Förderzusagen für alle förderfähigen Eig entums- und Bestandsmaßnahmen ausgesprochen werden. Zu 3. Richtlinien für die Förderung von Wohneigentumsmaßnahmen Seit 2011 hat das Land NRW den Bewilligungsbehörden auch für die Eigentumsförderung ein fes- tes Förderbudget zugewiesen. Um die se begrenzten Mittel sachgerecht einzusetzen, w urden sie seitdem nach den vom Rat am 06.04.2011 beschlossenen „Richtlinien für die Förderung des Ne u- baus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum“ bewilligt (Vorlage V/0141/2011) . Wie in der Begründung zu Beschlu sspunkt 2. ausgeführt, ist davon auszugehen, dass zukünftig die Förderzusagen für alle förderfähigen Eigentumsmaßnahmen ausgesprochen werden können. E i- ne Auswahl der Förderempfänger nach den geltenden Richtlinien zur sachg erechten Verteilung der Mittel ist daher nicht mehr erforderlich. Die Richtlinien können somit ab sofort aufgehoben wer- den. Weiteres Verfahren Vertreter des MBWSV NRW und der Verwaltung erarbeiten zurzeit auf der Grundlage der darg e- stellten Verhandlungsergebnisse die konkreten Inhalte de r Zielvereinbarung zur Umsetzung des jährlichen Globalbudgets in Münster. Es ist geplant, die Zielvereinbarung im April 2014 verbin dlich zu unterzeichnen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0239/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37