4069/2022
Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele
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Anlage 11 Auszug Beschlussprotokoll Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024
14464 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt- koeln.de Datum: 04.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 öffentlich 5.2 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069/2022 Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Volt, und SPD vom 29.02.2024 zu TOP 5.2 „Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“, Vorlage 4069/2022 AN/0361/2024 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Änderungsantrag der Frak- tionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Volt, und SPD zur Beschlussvor- lage „Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele“, Ds.- Nr. 4069/2022 AN/0356/2024 I. Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Änderungsantrag der Fraktio- nen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Volt, und SPD zur Beschlussvor- lage „Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele“, Ds.-Nr. 4069/2022 AN/0356/2024 Beschluss: Folgende Punkte des Änderungsantrages werden wie folgt geändert. 1. Punkt 6 wird ergänzt (die Ergänzung ist fettgedruckt) beauftragt die Verwaltung, die Datenlage insbesondere für Menschen mit internatio- naler Familiengeschichte, für Menschen mit Behinderungen und für queere Men- schen zu verbessern und die zuständigen Gremien in die Bewertung der Ergeb- nisse miteinzubeziehen. Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d. h. 40 % der Kölner Be- völkerung, sollen differenziert, z.B. nach ausländerrechtlichem Status, Auf- enthaltsdauer, Zuwanderungsintention, Milieuzugehörigkeit usw. betrachtet werden. Zudem sollen erklärende Erläuterungen und Hintergrundinformatio- nen gegeben werden, warum sich die statistischen Zahlen in dieser Weise bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte darstellen. Sofern für die Verbesserung der Datenlage zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden, wird die Verwaltung aufgefordert, gemäß § 3 (4) der GO eine entspre- chende Beschlussfassung vorzulegen. 2. Ein neuer Punkt 10.f wird eingeführt. Strategisches Ziel 10.1 „Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für einkommens- schwache Haushalte ist gefördert“. Die in Tabelle 30 aufgeführten Werte der Indikatoren werden nicht nur beobachtet. Die Verwaltung schlägt dem Rat bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2024 sinnvolle und realistische strategische Zielwerte vor. 3. Ein neuer Punkt 10.g wird eingeführt Strategisches Ziel 10.2 „Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern“ Die Verwaltung legt dem Rat bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2024 eine Neufassung dieses Kapitels vor und verwendet dabei durchgehend eine normge- rechte und präzise Begrifflichkeit. Weitere Teilziele des barrierefreien Wohnens werden ergänzt. Hierbei kann beispielsweise die von der Stadt Köln herausgegebene Broschüre „Wie inklusiv ist das Quartier?“ als Orientierung verwendet werden. 4. Ein neuer Punkt 11 wird eingeführt. Die Ziele in den benachteiligten Stadtteilen werden dem Durchschnitt angeglichen, dafür werden Maßnahmen und Ressourcen überproportional in die benachteiligten Stadtteile geleitet. Punkt 11 und 12 werden neu 12 und 13 Abstimmungsergebnis: Zu Punkt 1: Einstimmig zugestimmt. Zu Punkt 2: Mit der Mehrheit der Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, FDP, bei Enthaltung der SPD, gegen die Stimmten der Linke, abgelehnt. Zu Punk 3: Mit der Mehrheit der Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, FDP, bei Enthaltung der SPD, gegen die Stimmten der Linke, abgelehnt. Zu Punkt 4: Mit der Mehrheit der Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, FDP, bei Enthaltung der SPD, gegen die Stimmten der Linke, abgelehnt. II. Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Volt, und SPD vom 29.02.2024 zu TOP 5.2 „Strategische Sozialplanung – Heraus- forderungen und Ziele“, Vorlage 4069/2022 AN/0361/2024 Beschluss: Der Rat 1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu- künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei- chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. 5. beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel ge- mäß dem "Handbuch Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln" die stra- tegischen Ziele auf der Basis von Sozialraumgebietsanalysen und Sozialraumge- bietsplanungen zügig kleinräumig umzusetzen, um die Lebensverhältnisse und Teilhabechancen in diesen Gebieten zu verbessern. 6. beauftragt die Verwaltung, die Datenlage insbesondere für Menschen mit internati- onaler Familiengeschichte, für Menschen mit Behinderungen und für queere Men- schen zu verbessern und die zuständigen Gremien in die Bewertung der Ergeb- nisse einzubeziehen. Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d. h. 40 % der Kölner Be- völkerung, sollen differenziert, z.B. nach ausländerrechtlichem Status, Auf- enthaltsdauer, Zuwanderungsintention, Milieuzugehörigkeit usw. betrachtet werden. Zudem sollen erklärende Erläuterungen und Hintergrundinformatio- nen gegeben werden, warum sich die statistischen Zahlen in dieser Weise bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte darstellen. Sofern für die Verbesserung der Datenlage zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden, wird die Verwaltung aufgefordert, gemäß § 3 (4) der GO eine entspre- chende Beschlussfassung vorzulegen. 7. beauftragt die Verwaltung das Kapitel 7.2 der Anlage 1 der Vorlage 4069/2022 wie Anlage 1 der Vorlage 3361/2023 zu ändern. 8. beauftragt die Verwaltung, in Kapitel 7 der Anlage 1 der Vorlage 4069/2022 eine Präambel mit folgendem Wortlaut voranzustellen: "Der Themenbereich Behinderung umfasst alle Lebensbereiche und soziale Grup- pen jeden Alters, Geschlechts und sozialer Stellung unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Eine Behinderung ist eine große Herausforderung für die volle Teilhabe an der Gesellschaft und geht mit Belastung einher. Die Teilhabe be- hinderter Menschen und ihrer Angehörigen wird derzeit nur unzureichend ge- deckt." 9. beauftragt die Verwaltung, das Thema "Kulturelle Teilhabe von und mit Menschen mit Behinderungen in und außerhalb von Einrichtungen" in der Fortschreibung des Lebenslagenberichts aufzugreifen. Die relevanten Aspekte kultureller Teilhabe sind mit Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu erarbeiten. 10. fordert die Verwaltung auf, die strategischen Zielwerte zu schärfen bzw. konkret zu formulieren. Strategische Zielwerte ohne konkreten (Zahlen-)Werte sind von der Verwaltung im Jahr 2024 ausarbeiten und um konkrete Werte zu ergänzen. Wei- terhin sollen folgende Punkte geschärft werden: a. zu Kapitel 2.1 Strategisches Ziel: Die Gesundheit von Kindern aus bildungs- fernen und sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert Die strategischen Teilziele zur Kindergesundheit im Jahr 2030 sollen eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Lage von 2018 darstellen. In den ausgewiesenen Sozialraumgebieten sind Entwicklungen deutlich in Rich- tung der städtischen Durchschnittswerte anzustreben. b. Zu Kapitel 3.3 Strategisches Ziel Kinder, Jugendliche und junge Erwach- sene mit internationaler Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüs- sen führen Die strategischen Zielwerte der strategischen Teilziele sind konkret zu for- mulieren. c. Zu Kapitel 3.3, Teilziel „Der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Haupt- schulabschluss (ohne Förderschulen) ist gesenkt.“ Die Verwaltung wird aufgefordert, das Teilziel für Schulabgänger*innen in- klusive der Schüler*innen an Förderschulen, die zielgleich unterrichtet wer- den, zu formulieren. d. Zu Kapitel 4.3 Strategisches Ziel Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit internationaler Familiengeschichte ist verbessert Der strategische Zielwert zum Anteil ausländischer Auszubildenden ist dem Anteil der ausländischen jungen Erwachsenen an der Gesamtbevölkerung in der entsprechenden Alterskohorte anzunähern. 11. fordert die Verwaltung auf, im Jahr 2024 die (zusätzlichen) Maßnahmen darzustel- len, die innerhalb der Verwaltung zur Erreichung der strategischen Ziele vorge- nommen werden und die neu initiiert werden. 12. Danach soll im Zweijahresrhythmus über die Entwicklung der Zielwerte berichtet werden. Abstimmungsergebnis: 1. Einzelabstimmung zu Punkt 7: Mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD, gegen die Stimme der FDP und bei Enthaltung der Linken, zugestimmt. 2. Abstimmung zu den restlichen Punkten: Mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD, bei Enthaltung der Linken und der FDP, zugestimmt. III. Abstimmung über die geänderte Ursprungsvorlage Vorlage Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069/2022 Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat 1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu- künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei- chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. 5. beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel gemäß dem "Handbuch Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln" die strategischen Ziele auf der Basis von Sozialraumgebietsanalysen und Sozialraumgebietsplanungen zügig kleinräumig umzusetzen, um die Lebens- verhältnisse und Teilhabechancen in diesen Gebieten zu verbessern. 6. beauftragt die Verwaltung, die Datenlage insbesondere für Menschen mit in- ternationaler Familiengeschichte, für Menschen mit Behinderungen und für queere Menschen zu verbessern und die zuständigen Gremien in die Bewer- tung der Ergebnisse einzubeziehen. Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d. h. 40 % der Kölner Be- völkerung, sollen differenziert, z.B. nach ausländerrechtlichem Status, Auf- enthaltsdauer, Zuwanderungsintention, Milieuzugehörigkeit usw. betrachtet werden. Zudem sollen erklärende Erläuterungen und Hintergrundinformatio- nen gegeben werden, warum sich die statistischen Zahlen in dieser Weise bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte darstellen. Sofern für die Verbesserung der Datenlage zusätzliche Haushaltsmittel benö- tigt werden, wird die Verwaltung aufgefordert, gemäß § 3 (4) der GO eine ent- sprechende Beschlussfassung vorzulegen. 7. beauftragt die Verwaltung das Kapitel 7.2 der Anlage 1 der Vorlage 4069/2022 wie Anlage 1 der Vorlage 3361/2023 zu ändern. 8. beauftragt die Verwaltung, in Kapitel 7 der Anlage 1 der Vorlage 4069/2022 eine Präambel mit folgendem Wortlaut voranzustellen: "Der Themenbereich Behinderung umfasst alle Lebensbereiche und soziale Gruppen jeden Alters, Geschlechts und sozialer Stellung unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Eine Behinderung ist eine große Heraus- forderung für die volle Teilhabe an der Gesellschaft und geht mit Belastung einher. Die Teilhabe behinderter Menschen und ihrer Angehörigen wird der- zeit nur unzureichend gedeckt." 9. beauftragt die Verwaltung, das Thema "Kulturelle Teilhabe von und mit Men- schen mit Behinderungen in und außerhalb von Einrichtungen" in der Fort- schreibung des Lebenslagenberichts aufzugreifen. Die relevanten Aspekte kultureller Teilhabe sind mit Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu erarbeiten. 10. fordert die Verwaltung auf, die strategischen Zielwerte zu schärfen bzw. kon- kret zu formulieren. Strategische Zielwerte ohne konkreten (Zahlen-)Werte sind von der Verwaltung im Jahr 2024 ausarbeiten und um konkrete Werte zu ergänzen. Weiterhin sollen folgende Punkte geschärft werden: e. zu Kapitel 2.1 Strategisches Ziel: Die Gesundheit von Kindern aus bil- dungsfernen und sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist ver- bessert Die strategischen Teilziele zur Kindergesundheit im Jahr 2030 sollen eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Lage von 2018 darstellen. In den ausgewiesenen Sozialraumgebieten sind Entwicklungen deutlich in Rich- tung der städtischen Durchschnittswerte anzustreben. f. Zu Kapitel 3.3 Strategisches Ziel Kinder, Jugendliche und junge Erwach- sene mit internationaler Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsab- schlüssen führen Die strategischen Zielwerte der strategischen Teilziele sind konkret zu formulieren. g. Zu Kapitel 3.3, Teilziel „Der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Haupt- schulabschluss (ohne Förderschulen) ist gesenkt.“ Die Verwaltung wird aufgefordert, das Teilziel für Schulabgänger*innen inklusive der Schüler*innen an Förderschulen, die zielgleich unterrichtet werden, zu formulieren. h. Zu Kapitel 4.3 Strategisches Ziel Berufliche Ausbildung junger Erwachse- ner mit internationaler Familiengeschichte ist verbessert Der strategische Zielwert zum Anteil ausländischer Auszubildenden ist dem Anteil der ausländischen jungen Erwachsenen an der Gesamtbevöl- kerung in der entsprechenden Alterskohorte anzunähern. 11. fordert die Verwaltung auf, im Jahr 2024 die (zusätzlichen) Maßnahmen dar- zustellen, die innerhalb der Verwaltung zur Erreichung der strategischen Ziele vorgenommen werden und die neu initiiert werden. 12. Danach soll im Zweijahresrhythmus über die Entwicklung der Zielwerte be- richtet werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich, mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD, bei Enthaltung von FDP und die Linke, zugestimmt.
Anlage 6, Protokoll_ Fachgespräch IR_vom 18.10.23
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V/3 18.10.2023 1 Anlage 6 der Vorlage 4069/2022 Protokoll des Fachgesprächs des Integrationsrates zur Beschlussvorlage 4069/2022 „Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“ am 18.10.2023, per Videokonferenz Teilnehmende Dr. John Akude, CDU Fraktion, Mitglied im Integrationsrat Vivian Berhane, direkt gewähltes Mitglied des Integrationsrates Claudia Brock-Storms, SPD Fraktion, Mitglied im Integrationsrat Sigita Gelbach, SPD Liste, direkt gewähltes Mitglied des Integrationsrates Turan Özkücük, SPD Liste, direkt gewähltes Mitglied des Integrationsrates Chantal Schalla, FDP Fraktion Isabella Venturini, Fraktion Volt, Mitglied im Integrationsrat Dilan Yazicioglu, Grüne Fraktion, Mitglied im Integrationsrat Für die Verwaltung: Bettina Baum, Leiterin Amt 16 Günter Schlanstedt, Leiter V/3 Christiane Rennert, V/3 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Antrag von Herrn Keltek 1407/2023 zur Beratungsvorlage 4069/2022 „Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“ 3. Ggf. weitere Hinweise aus dem Integrationsrat 4. Weiteres Vorgehen Zu TOP 1: Frau Baum begrüßt die Teilnehmenden und stellt die Tagesordnung vor. Zu TOP 2: Herr Schlanstedt führt mit einer Stellungnahme zu dem Antrag von Herrn Keltek ein. Es entwickelt sich eine Diskussion zwischen den Teilnehmenden Herrn Özkücük, Frau Yazicioglu, Herrn Dr. Akude, Frau Geldbach, Frau Berhane. Herr Özkücük stellt fest, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zwar die im Antrag von Herrn Keltek vorgebrachte Kritik an der Vorlage anerkennt, er vermisse jedoch die Änderungen in der Vorlage. Die Ziele seien nicht falsch, aber nicht ausreichend. Sie seien für Neuzugewanderte wichtig, aber nicht unbedingt für diejenigen, die in zweiter und dritter Generation hier leben und aufgrund von Rassismus keine gleichberechtigten Teilhabechancen haben. Das sei das eigentliche Problem. Frau Yazicioglu sagt, die Vorlage komplett zu kritisieren und zu verwerfen sei aus ihrer Sicht falsch. Einige Punkte von Herrn Keltek seien aber auch richtig. Der Integrationsrat sollte die Punkte, di e ihm wichtig sind, in den Vordergrund stellen. V/3 18.10.2023 2 Herr Akude sagt, wenn ein Problem identifiziert würde ohne die Gründe bzw. Ursachen zu benennen, könnte das zu Stigmatisierung führen und die Ziele wären dann auch nicht angemessen bzw. nicht erreichbar. Auch er sieht im Rassismus einen wesentlichen Grund für nicht gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Frau Gelbach schlägt vor, eine Art Präambel zu verfassen. Darin könne der Integrationsrat zum Ausdruck bringen, was er möchte. Das könnte eine Art Vision sein. Herr Özkücük schlägt vor, eine Ergänzung zur Vorlage zu erarbeiten und darin die Wünsche des Integrationsrates zu formulieren. Frau Berhane bittet darum, auch die sozioökonomischen Aspekte der „migrantischen Handwerksbetriebe/ migrantischen Kleinunternehmer“ zu berücksichtigten. Zu TOP 3: Es gab keine weiteren Punkte. TOP 4: Der Vorschlag von Herrn Özkücük findet Unterstützung. Die Teilnehmenden kommen überein, die nächste Sitzung des Facharbeitskreises Antirassismus/ Antidiskriminierung am 26.10.2023 zu nutzen, um einen Vorschlag für einen Ergänzungsantrag zu erarbeiten. Dazu sollen weitere Mitglieder des Integrationsrates eingeladen werden. gez. Christiane Rennert
Anlage 1, Integrierte, strategische Sozialplanung 2023
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Integrierte, strategische Sozialplanung 2023
auf der Basis des 1. Kölner Lebenslagenberichts
Herausforderungen - Ziele
Anlage zur Beschlussvorlage 4069/2022
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Dez. V Soziales, Gesundheit Wohnen
Stabsstelle Sozialplanung/Sozialberichterstattung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
E-Mail: Sozialplanung@stadt-koeln.de
14. Juli 2023
2
Gliederung
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ........................ 6
1. Herausforderung: Demografischen Wandel gestalten – Wohlstand und Einkommen
sichern, Potenzial für Erwerbstätigkeit fördern, Vereinbarkeit von Beruf und Familie
sichern ................................ ................................ ................................ ............................. 8
1.1 Strategisches Ziel: Wohlstand und Einkommen sind gesichert, Armutsrisiken
bekämpft ................................ ................................ ................................ ............................ 8
1.2 Strategisches Ziel: Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung ist verbessert 9
1.3 Strategisches Ziel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gesichert .....................10
2 Herausforderung: Startchancen verbessern – Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien fördern ................................ ....12
2.1 Strategisches Ziel: Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen und
sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert ................................ ........12
3 Herausforderung: Mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche aus
einkommensschwachen, benachteiligten Familien ................................ .....................14
3.1 Strategisches Ziel: Frühzeitige Förderung von Kindern aus benachteiligten Familien
ist gesichert ................................ ................................ ................................ ......................14
3.2 Strategisches Ziel: Sprache und deutsche Sprachkenntnisse insbesondere bei
Kindern mit internationaler Familiengeschichte sind bedarfsgerecht gefördert ..................16
3.3 Strategisches Ziel: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit internationaler
Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüsse führen ................................ ...........16
4 Herausforderung: Berufliche Chancen insbesondere für junge Erwachsene mit
internationaler Familiengeschichte verbessern ................................ ..........................18
4.1 Strategisches Ziel: Nachholen und Erwerb von höheren Schulabschlüssen auf dem
zweiten Bildungsweg ist gefördert ................................ ................................ .....................18
4.2 Strategisches Ziel: Junge Erwachsene mit internationaler Familiengeschichte sind
im Übergangssystem gefördert ................................ ................................ .........................19
4.3 Strategisches Ziel: Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit internationaler
Familiengeschichte ist verbessert ................................ ................................ .....................20
4.4 Strategisches Ziel: Unterbeschäftigung von jungen Erwachsenen mit internationaler
Familiengeschichte ist abgebaut ................................ ................................ .......................21
5 Herausforderung: Familien- und Kinderarmut abbauen - Mehrfach belastete
Lebenslagen durch abgestimmte Hilfen gezielt verbessern ................................ .......22
5.1 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter Alleinerziehendenhaushalte
sind verbessert ................................ ................................ ................................ .................23
5.2 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter kinderreicher Familien sind
verbessert ................................ ................................ ................................ .........................24
5.3 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter Familien mit internationaler
Familiengeschichte sind verbessert ................................ ................................ ..................24
5.4 Strategisches Ziel: Langzeitarbeitslosigkeit in Familien mit Kindern ist gesenkt .....25
5.5 Strategisches Ziel: gesellschaftliche Einbindung von Kindern und Jugendlichen aus
armutsgefährdeten Familien ist gefördert ................................ ................................ ..........26
3
6 Herausforderung: Teilhabechancen von Menschen mit internationaler
Familiengeschichte fördern - Mehrfach belastete Lebenslagen durch abgestimmte
Hilfen gezielt verbessern ................................ ................................ ............................... 26
6.1 Strategisches Ziel: Armutsrisiken von Menschen mit internationaler
Familiengeschichte sind gemindert ................................ ................................ ...................27
6.2 Strategisches Ziel: Teilhabe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte
am Erwerbsleben ist verbessert ................................ ................................ ........................28
7 Herausforderung: Inklusion vorantreiben – Teilhabechancen von Menschen mit
Behinderungen verbessern ................................ ................................ ...........................29
7.1 Strategisches Ziel: Frühkindliche Förderung für Kinder mit Behinderungen und der
von Behinderungen bedrohten Kindern sind sichergestellt ................................ ................29
7.2 Strategisches Ziel: Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen
in Kita und Schule ist bestmöglich gefördert ................................ ................................ .....30
7.3 Strategisches Ziel: Armutsrisiko von Menschen mit Behinderungen ist gemindert ..32
7.4 Strategisches Ziel: Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen ist gefördert
32
8 Herausforderung: Lebenslage älterer, insbesondere armutsgefährdeter, Menschen
verbessern ................................ ................................ ................................ .....................33
8.1 Strategisches Ziel: Gesundheitszustand der Senior*innen ist verbessert ...............34
8.2 Strategisches Ziel: Altersarmut ist bekämpft ................................ ...........................35
8.3 Strategisches Ziel: Soziale und kulturelle Teilhabe von Senior*innen ist ermöglicht
35
8.4 Strategisches Ziel: Bedarf an kultur- und gendersensibler Pflege ist gedeckt .........36
9 Herausforderung: gesellschaftliche und politische Einbindung verbessern -
ehrenamtliches Engagement und politisches Interesse der Stadtgesellschaft
fördern ................................ ................................ ................................ ............................37
9.1 Strategisches Ziel: Interesse an der Arbeit der Stadtverwaltung und
Kommunalpolitik ist gefördert ................................ ................................ ............................38
9.2 Strategisches Ziel: Wahlbeteiligung ist erhöht ................................ ........................39
9.3 Strategisches Ziel: Ehrenamtliches Engagement ist erhöht ................................ ....39
10 Herausforderung: Wohnen – Bedarfsgerechtes Wohnungsangebot verbessern –
Wohnen/Wohnumfeld attraktiver gestalten ................................ ................................ ..40
10.1 Strategisches Ziel: Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für
einkommensschwache Haushalte ist gefördert ................................ ................................ .41
10.2 Strategisches Ziel: Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern ...............42
11 Herausforderung: Sozialraumgebiete – Verbesserung der Lebensbedingungen und
Teilhabechancen in Sozialraumgebieten ................................ ................................ .....43
11.1 Strategisches Ziel: Segregation bei Kindern und Jugendlichen aus
einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt ........................43
4
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Teilziele des strategischen Ziels „Wohlstand und Einkommen sind gesichert,
Armutsrisiken bekämpft“ ................................ ................................ ....................... 9
Tabelle 2: Teilziele des strategische Ziels “Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung
ist verbessert“ ................................ ................................ ................................ .....10
Tabelle 3: Teilziele des strategischen Ziels "Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist
gesichert" ................................ ................................ ................................ ............11
Tabelle 4: Teilziele des strategischen Ziels „Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen
und sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert“ ..................13
Tabelle 5: Teilziel des strategischen Ziels "Frühzeitige Förderung von Kindern aus
benachteiligten Familien ist gesichert" ................................ ................................ 15
Tabelle 6: Teilziel des strategischen Ziels "Sprache und deutsche Sprachkenntnisse
insbesondere bei Kindern mit internationaler Familiengeschichte sind
bedarfsgerecht gefördert" ................................ ................................ ....................16
Tabelle 7: Teilziele des strategischen Ziels "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit
internationaler Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüsse führen" .....17
Tabelle 8: Teilziele des strategischen Ziels „Nachholen und Erwerb von höheren
Schulabschlüssen auf dem zweiten Bildungsweg ist gefördert“ ...........................19
Tabelle 9: Teilziel des strategischen Ziels "Junge Erwachsene mit internationaler
Familiengeschichte sind im Übergangssystem gefördert" ................................ ...20
Tabelle 10: Teilziele des strategischen Ziels "Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit
internationaler Familiengeschichte ist verbessert“ ................................ ...............21
Tabelle 11: Teilziele des strategischen Ziels "Unterbeschäftigung junger Erwachsener mit
internationaler Familiengeschichte ist ausgebaut“ ................................ ...............21
Tabelle 12: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter
Alleinerziehendenhaushalte sind verbessert“ ................................ ......................23
Tabelle 13: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter
kinderreicher Familien sind verbessert“ ................................ ............................... 24
Tabelle 14: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter Familien
mit internationaler Familiengeschichte sind verbessert ................................ .......25
Tabelle 15: Teilziel des strategischen Ziels "Langzeitarbeitslosigkeit in Familien mit Kindern
ist gesenkt" ................................ ................................ ................................ .........25
Tabelle 16: Teilziel des strategischen Ziels: "Kulturelle Einbindung von Kindern und
Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien ist gefördert“ .............................. 26
Tabelle 17: Teilziele des strategischen Ziels „Armutsrisiken von Menschen mit internationaler
Familiengeschichte sind gemindert“" ................................ ................................ ...27
Tabelle 18: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabe der Menschen mit internationaler
Familiengeschichte am Erwerbsleben ist verbessert" ................................ ..........28
Tabelle 19: Teilziele des strategischen Ziels "Frühkindliche Förderung für Kinder mit
Behinderungen und der von Behinderungen bedrohten Kindern sind
sichergestellt“ ................................ ................................ ................................ ......30
Tabelle 20: Teilziele des strategischen Ziels "Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen in Kita und Schule ist bestmöglich gefördert" .......................31
5
Tabelle 21: Teilziel des strategischen Ziels "Armut von Menschen mit Behinderungen ist
gemindert“ ................................ ................................ ................................ ...........32
Tabelle 22: Teilziele des strategischen Ziels „Erwerbstätigkeit von Menschen mit
Behinderungen ist gefördert" ................................ ................................ ...............33
Tabelle 23: Teilziele des strategischen Ziels "Gesundheitszustand der Senior*innen ist
verbessert" ................................ ................................ ................................ ..........34
Tabelle 24: Teilziele des strategischen Ziels „Altersarmut ist bekämpft“" .............................. 35
Tabelle 25: Teilziele des strategischen Ziels „Soziale und kulturelle Teilhabe von
Senior*innen ist ermöglicht“ ................................ ................................ ................36
Tabelle 26: Teilziele des strategischen Ziels „Bedarf an kultur- und gendersensibler Pflege ist
gedeckt“ ................................ ................................ ................................ ..............37
Tabelle 27: Teilziele des strategischen Ziels "Interesse an der Arbeit der Stadtverwaltung
und Kommunalpolitik ist gefördert“ ................................ ................................ ......38
Tabelle 28: Teilziele des strategischen Ziels "Wahlbeteiligung ist erhöht“ ............................39
Tabelle 29: Indikator für das strategische Ziel "Ehrenamtliches Engagement ist erhöht“ ......40
Tabelle 30: Teilziele des strategischen Ziels "Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für
einkommensschwache Haushalte ist gefördert" ................................ ..................41
Tabelle 31: Teilziele des strategischen Ziels "Barrierefreies Wohnen für Ältere fördern" ......43
Tabelle 32: Indikatoren des strategischen Ziels "Segregation bei Kinder und Jugendlichen
aus einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt“ ..44
6
1 Einleitung
Die Stadt Köln steht in den kommenden Jahren vor vielfältigen Herausforderungen. Der erste
Kölner Lebenslagenbericht 2020 zeigt: Neben Klimakrise, Verkehrswende und Digitalisierung
gehört dazu vor allem die Bewältigung der mit dem demografischen Wandel einhergehenden
Veränderungen der Kölner Stadtgesellschaft und der Sicherung von Teilhabechancen in den
verschiedenen gesellschaftlichen Teilsystemen: dem Gesundheitssystem, dem
Bildungssystem, der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt sowie dem Wohnungsmarkt.
Insgesamt wurden auf Basis des 1. Kölner Lebenslagenberichts elf komplexe
Herausforderungen identifiziert, die in den folgenden Kapiteln vorgestellt werden. Die Kapitel
zu den einzelnen Herausforderungen sind so aufgebaut, dass
wesentliche Ergebnisse1 des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020 erläutert werden
und die Relevanz der Thematik kurz begründet wird
jeweils strategische Ziele/Teilziele zur Sicherung von Teilhabechancen definiert
werden
zu den einzelnen strategischen Zielen jeweils Bezüge zur Stadtstrategie „Kölner
Perspektiven 2030+“ sowie dem Masterplan des Dezernats V hergestellt werden
Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgt auch anhand ausgewählter Indikatoren und deren Ist-
Werten23. Diese Indikatoren werden dann auch für die Definition messbarer strategischer
Zielwerte genutzt. Dieses Vorgehen folgt dem Verständnis, dass ein Indikator, der einen Ist-
Zustand misst auch einen Zielzustand beschreiben kann. Für die strategischen Ziele, für die
konkrete Zielwerte fachlich noch nicht hergeleitet werden können, wird entweder eine
Zielrichtung angegeben - z. B: der zukünftige Indikatorwert soll mittelfristig im Vergleich zum
Ist-Wert größer oder kleiner werden – oder es wird empfohlen, die Entwicklung eines
Indikatorwertes zunächst nur zu beobachten.
Das hier vorgelegte strategische Ziele- und Indikatorensystem berücksichtigt die
zielgruppenspezifischen und räumlichen Differenzierungen, die bereits in der
Lebenslagenberichterstattung verwendet wurden und für die Sozialplanung substantiell sind.
Gesamtstädtische Indikatoren und ihre Ist-Werte (Durchschnittswerte) werden berichtet, zum
einen, um aufzugzeigen, wie weit z. B. eine sozialräumliche Situation sich von der
gesamtstädtischen unterscheidet. Zum anderen verbessert sich auch ein gesamtstädtischer
Wert, wenn sich eine sozialräumliche Situation verbessert.
Ein Hinweis noch zur Lesart der Indikatoren, die etwas zur Lebenslage der Menschen mit
Internationaler Familiengeschichte aussagen:
Die Gruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist keine homogene
Gruppe, wie dies der Begriff möglicherweise suggeriert. Die Gruppe ist vielmehr sehr
heterogen je nach aufenthaltsrechtlichem Status, Aufenthaltsdauer, Bildungsstatus,
sozio-ökonomischen Bedingungen, kultureller oder religiöser Sozialisation der Menschen.
Genauso wie die Bevölkerung ohne internationale Familiengeschichte leben Menschen
mit internationaler Familiengeschichte in unterschiedlichen Milieus. Die Zugehörigkeit zu
Milieus kann prägender sein als die Herkunft. Dem entsprechend müssten sowohl in der
Lebenslagenberichterstattung als auch in dem hier vorgelegten Ziele- und
1 Da die wesentlichen Ergebnisse immer dem 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 entnommen wurden, wird auf
eine Zitierweise verzichtet.
2 Die Ist-Werte wurden ebenfalls dem 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 entnommen. In Kapitel 10 werden
ergänzend Indikatoren und deren Ist-Werte aus dem Sozialbericht NRW 2020 verwendet (vgl. Sozialbericht NRW,
Kap. VI, Wohnraumversorgung aus kommunaler Perspektive, S. 495ff) sowie dem Nachhaltigkeitsbericht der
Stadt Köln 2022.
3 Der Lebenslagenbericht basiert überwiegend auf Daten aus dem Jahr 2018. Diese Daten werden zur besseren
Nachvollziehbarkeit überwiegend auch in dieser Vorlage zugrunde gelegt. Die Verwendung dieser Daten
erscheint legitim, weil davon auszugehen ist, dass die Ist-Werte sich nicht so schnell wesentlich verändern.
7
Indikatorensystem die verschiedenen Gruppen differenziert betrachtet werden. Leider
fehlen dazu die Daten. Das Merkmal „internationale Familiengeschichte“ wird dennoch
verwendet, um Hinweise auf die Lebenslagen der Menschen insgesamt zu erhalten.
Das Merkmal „internationale Familiengeschichte“ wird nicht in allen Statistiken erhoben.
Wo das Merkmal „internationale Familiengeschichte“ nicht vorliegt, wird stellvertretend
das Merkmal „ausländische Staatsangehörigkeit“ verwendet, da die Anteile der
Menschen, auf die ein bestimmtes Merkmal zutrifft, in der Gruppe der Menschen mit
„ausländischer Staatsangehörigkeit“ und der Gruppe der Menschen mit internationaler
Familiengeschichte häufig sehr ähnlich sind, wird hier von den Ausprägungen der einen
Gruppe auf die der anderen Gruppe geschlossen.
Etwa die Hälfte der Menschen mit internationaler Familiengeschichte hat eine deutsche
Staatsangehörigkeit, die andere Hälfte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zu
den Deutschen mit Internationaler Familiengeschichte zählen 135.562 (63%)
Eingebürgerte, 51.984 (24%) Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie 26.909 (13%)
Personen, die in Deutschland geboren sind. D. h. zu der Gruppe der Menschen mit
internationaler Familiengeschichte gehören Menschen, die zwar eine deutsche
Staatsangehörigkeit haben, aufgrund ihrer internationalen Familiengeschichte aber
spezifische Teilhabeeinschränkungen haben können, ähnlich wie ein Teil der der
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dafür gibt es vielfältige Gründe, die
z. T. auf die Lebensumstände zurückzuführen sind, es können aber auch strukturelle
vorliegen oder hinzukommen, wie z. B. struktureller Rassismus. Eine ausführlichere
Analyse der Ursachen mangelnder Teilhabegerechtigkeit und der daraus zu ziehenden
Schlussfolgerungen, soll im Rahmen des der Strategiebildung auf Basis der
beschlossenen strategischen Ziele erfolgen. Die Ursachen und die Wechselwirkungen
sollen im nächsten Lebenslagenbericht stärker berücksichtigt werden.
Die Gruppe der in den letzten Jahren zugewanderten Menschen stellt eine relativ kleine
Teilgruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte dar. Die Integration
dieser Menschen hängt ab von der individuellen Bleibeperspektive.
Die strategischen Ziele/Teilziele sollen in einem mittelfristigen Zeitraum im Rahmen einer
integrierten, strategischen Sozialplanung bis zum Jahr 2030 verfolgt werden und können im
– Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses – bei Bedarf weiterentwickelt und
angepasst werden.
8
1. Herausforderung: Demografischen Wandel gestalten – Wohlstand und
Einkommen sichern, Potenzial für Erwerbstätigkeit fördern, Vereinbarkeit
von Beruf und Familie sichern
Gemäß der Bevölkerungsprognose wird die Kölner Bevölkerung bis zum Jahr 2040
weiterwachsen. Die verschiedenen (Bevölkerungs- und Alters-) Gruppen wachsen jedoch
nicht gleich stark. Die Kölner Stadtgesellschaft verändert sich, sie wird jünger, älter und
zugleich vielfältiger:
Während im Jahr 2018 auf 51 Kinder, Jugendliche und ältere Menschen 100 Menschen
im erwerbsfähigen Alter kommen, verändert sich das Verhältnis im Jahr 2040 auf 59 zu
100. D. h. im Jahr 2040 müssen 100 Erwachsene im erwerbsfähigem Alter 59 Kinder,
Jugendliche und Senioren versorgen. M.a.W. der Anteil der Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter sinkt.
Die Altersgruppe der ab 65Jährigen wird bis 2040 um 27% steigen. Die Gruppe der ab
80-Jährigen wird um 33% steigen, die entspricht einem Zuwachs von über 18.000
Personen.
Gleichzeitig wird der Anteil der Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte
steigen. Im Jahr 2018 betrug ihr Anteil im Durchschnitt über alle Altersgruppen hinweg
39%. In der Altersgruppe der unter 18-Jährigen hatten im Jahr 2018 54% eine
internationale Geschichte. D. h. aus der jüngeren Altersgruppe wird ein zunehmend
größerer Anteil in das Erwachsenenalter hineinwachsen
Die demografischen Veränderungen haben Auswirkungen auf die verschiedenen
gesellschaftlichen Teilsysteme wie den Arbeitsmarkt, das Betreuungs- und Bildungssystem,
das Gesundheitssystem und die Versorgung und Pflege älterer Menschen. Damit auch in
Zukunft für möglichst viele Menschen Teilhabe gesichert und der Zusammenhalt der
Stadtgesellschaft gewährleistet wird, ist es wichtig, den demografischen Wandel der
Stadtgesellschaft proaktiv zu gestalten. Wesentliche strategische Ziele sind:
1.1 Strategisches Ziel: Wohlstand und Einkommen sind gesichert, Armutsrisiken
bekämpft
Köln ist ein starker Wirtschaftsstandort. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Kölns betrug im Jahr
2018 59.738 Euro (mehr als das 1,5fache des Landesdurchschnitts). Damit zählt Köln zu den
wirtschaftsstärksten Kommunen in NRW. Gleichzeitig beträgt das verfügbare Einkommen
pro Kopf (Kaufkraft) "nur" 22.319 Euro (entspricht dem Landesdurchschnitt). Die Zahlen
zeigen: Nicht alle Kölner*innen profitieren vom starken Wirtschaftsstandort. In den Zahlen
spiegelt sich wider, dass die Wirtschaftsleistung am Standort Köln nicht nur von Kölner*innen
sondern auch von Menschen aus dem Umland Kölns erarbeitet wird.
23% der Kölner*innen haben ein relatives Armutsrisiko, das bedeutet, sie haben ein
Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Kölner*innen mit internationaler
Familiengeschichte haben ein höheres Armutsrisiko als Kölner*innen ohne internationale
Geschichte (38% der Menschen mit internationaler Familiengeschichte zu 17% der
Menschen ohne internationale Geschichte).
Für die Zukunft der Stadtgesellschaft ist es wichtig, den starken Wirtschaftsstandort zu
erhalten und auszubauen und gleichzeitig Armutsrisiken zu bekämpfen, so dass mehr
Kölner*innen am Wirtschaftsgeschehen teilhaben und bessere Einkommen erzielen können.
Das strategische Ziel 1.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 2.1 Köln stärkt seinen breiten Wirtschaftsmix.
9
KP Ziel 2.2 Köln baut seine Position als führende Wissenschaftsstadt aus.
KP Ziel 2.3 Köln entwickelt gewerbliche und industrielle Standorte mit klarem inhaltlichen
Profil.
KP Ziel 2.4 Köln entwickelt Räume und Strukturen für die Kultur und Kreativwirtschaft.
KP Ziel 2.5 Köln optimiert die Flächennutzung der Industrie und Gewerbegebiete und
verbessert ihre Erreichbarkeit.
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine Inklusive Gesellschaft ein.
MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
Das strategische Ziel 1.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 1) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 1: Teilziele des strategischen Ziels „Wohlstand und Einkommen sind gesichert, Armutsrisiken bekämpft“
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Köln ist ein starker
Wirtschaftsstandort
Bruttoinlandsprodukt pro
Kopf
59.738 Euro
(entspricht mehr
als das 1,5fache
des Landesdurch-
schnitts)
2017 Wert wird
beobachtet
2030
Verfügbare Einkommen
der Kölner*innen liegen
über dem
Landesdurchschnitt
Verfügbares Einkommen
pro Kopf
22.319 Euro
(entspricht dem
Landesdurch-
schnitt)
2017 größer als der
Landes-
durchschnitt
2030
Armutsrisikoquote ist
gesenkt
Armutsrisikoquote
gesamt
23% 20164 niedriger als
23%
2030
Armutsrisikoquote der
Menschen mit
internationaler
Familiengeschichte ist
gesenkt
Armutsrisikoquote der
Menschen mit
internationaler
Familiengeschichte
38% 2016 niedriger als
38%
2030
1.2 Strategisches Ziel: Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung ist
verbessert
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Betreuungs-, Versorgungs- und
Pflegebedarf Jüngerer und Älterer weiter steigen. Der Fachkräftebedarf in diesen Bereichen
wird ebenfalls weiter steigen. Es ist davon auszugehen, dass der bereits jetzt bestehende
Fachkräftemangel sich noch verschärfen wird. Umso wichtiger ist es, die Potenziale für eine
Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung zu fördern.
Insgesamt waren im Jahr 2018 74% der erwerbsfähigen Menschen auch erwerbstätig
(abhängig beschäftigt oder selbstständig). Von den Kölner*innen ohne internationale
Geschichte sind 80%, von denjenigen mit internationaler Familiengeschichte sind 60%
erwerbstätig.5
Die demografische Entwicklung führt dazu, dass der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen
Alter mit internationaler Familiengeschichte steigen wird. Hier ist es wichtig, Zugänge in
Ausbildung und Arbeitsmarkt zu verbessern sowie gleichberechtigte Teilhabe und
4 Ist-Werte aus dem Jahr 2016 stammen aus der Leben in Köln-Umfrage 2016. Diese Daten sind zukünftig immer
nur dann verfügbar, wenn die Verwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) eigene Befragungen durchführt.
5 Der Lebenslagenbericht zeigt, dass Menschen mit Internationaler Geschichte im Durchschnitt weniger gute
Teilhabechancen im Bereich schulische und berufliche Bildung und Ausbildung haben als die Gruppe ohne
Internationaler Geschichte.
10
Chancengleichheit herzustellen, andernfalls besteht die Gefahr, dass die
Erwerbstätigenquote sinkt. Eine sinkende Erwerbstätigenquote kann einen von
Fachkräftemangel geprägten Arbeitsmarkt zusätzlich treffen.
Um einem bereits heute spürbarem Fachkräftemangel auch in anderen Bereichen
entgegenzuwirken, sollten die Grundlagen für eine Erwerbstätigkeit von Menschen mit
internationaler Familiengeschichte insbesondere bei den jungen Erwachsenen verbessert
werden. Indikatoren zeigen, dass die Gruppe der jungen Erwachsenen mit internationaler
Familiengeschichte geringere Teilhabechancen infolge weniger guter schulischer und
beruflicher Qualifikationen bzw. Qualifikationsmöglichkeiten geringere Teilhabechancen hat.
Deshalb werden für diese Gruppen Zugangsbarrieren zum Bildungs- und Ausbildungssystem
sowie zum Arbeitsmarkt identifiziert und abgebaut. (vgl. Herausforderungen 3 und 4).
Das strategische Ziel 1.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine Inklusive Gesellschaft ein.
MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
Das strategische Ziel 1.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 2) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 2: Teilziele des strategische Ziels “Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung ist verbessert“
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Die Quote der erwerbstätigen
Kölner*innen ist gesteigert.
Erwerbstätigenquote gesamt 74% 2017 größer 74%6 2030
Die Quote der erwerbstätigen
Kölner*innen mit internationaler
Familiengeschichte ist gesteigert
Erwerbstätigenquote der
Kölner*innen mit internationaler
Familiengeschichte
60% 2017 größer 60%7 2030
1.3 Strategisches Ziel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gesichert
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Betreuungs-, Versorgungs- und
Pflegebedarf Jüngerer und Älterer weiter steigen. Um die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf bzw. die Möglichkeit, erwerbstätig zu sein weiter zu verbessern, sind Anpassungen bei
der Betreuungs-, Versorgungs- und Pflegeinfrastruktur erforderlich.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Ausbau der schulischen Ganztagsbildung
haben hohen bildungs- und gesellschaftspolitischen Stellenwert. Für Eltern spielt eine
flexible und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung eine zentrale Rolle (Betreuungsaspekt).
Für die Kinder selbst werden dadurch verbesserte Bildungschancen erwartet, insbesondere,
wenn sie aus benachteiligten Familien kommen (Bildungsaspekt, vgl. hierzu auch
Herausforderung 3).
Die stetige Erweiterung des schulischen Ganztagsangebotes in der Primarstufe wird bereits
seit längerem als gesamtstädtisches Ziel verfolgt und das bisherige Ergebnis spiegelt sich in
einer vergleichsweise hohen Versorgungsquote wider. Hinzugekommen ist nun der
bundesgesetzlich beschlossene, stufenweise Eintritt eines Rechtsanspruchs auf ganztägige
6 Vgl. GNK-Bericht der Stadt Köln, „Diese Entwicklung trägt ebenfalls zum Erreichen des Zieles 8.5.a. „Steigerung
der Erwerbstätigenquote auf 78 % bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei.
7 Diese lag 2005 bei 40%, was einer Steigerung von 20% in 12 Jahren entspricht (unter Berücksichtigung, dass
die Steigerung in den kommenden Jahren schwieriger zu erreichen sein wird, wurden 10% als realistisch
eingeschätzt).
11
Betreuung. Beginnend mit den Schüler*innen der Klasse 1 im Schuljahr 2026/2027 werden
alle Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2029/2030 einen entsprechenden Anspruch haben.8
Die Schaffung weiterer Plätze im Offenen Ganztag ist deshalb kontinuierlich voranzutreiben.
Landesseitig ist die Verabschiedung eines Ausführungsgesetzes mit einer auskömmlichen
Finanzierung, welches ein qualifiziertes Bildungsangebot sichert, erforderlich. Risiken in der
Umsetzung bestehen durch den gravierenden Fachkräftemangel, steigende Schülerzahlen
und den Herausforderungen im Schulbau.
Auch der Bedarf an Pflegeinfrastruktur9 steigt immens. Die Pflegeinfrastruktur ist
entsprechend bedarfsgerecht auszubauen und insbesondere flexiblen Konzepten ist Raum
zu bieten.
Das strategische Ziel 1.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt.
KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur
Teilhabe.
KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung,
Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen.
MP Ziel G5 Pflegerische Versorgung ist ausreichend und zugänglich.
Das strategische Ziel 1.3 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 3) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 3: Teilziele des strategischen Ziels "Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gesichert"
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert 2027
Jahr Flachplanung
Betreuungsinfra-
struktur ist
bedarfsgerecht
ausgebaut
U3-Betreuungsquote der
unter 3-Jährigen -
gesamtstädtisch
48%
2022/2
3
52% 2025/26 liegt vor
U3-Betreuungsquote 1- bis
2-Jährigen -
gesamtstädtisch
74% 2022/2
3
78% 2025/26 liegt vor
Betreuungsquote - 3-6
Jährige – gesamtstädtisch
98% 2022/2
3
100% 2025/26 liegt vor
Versorgungsquote offener
Ganztag in Grundschulen
– gesamtstädtisch
83% 2022/2
3
100% 2029/30
)
liegt vor
Versorgungsquote offener
Ganztag in der 1. Klasse –
gesamtstädtisch
2022/2
3
100% 2026/27 liegt vor
Versorgungs- und
Pflegeinfrastruktur
ist bedarfsgerecht
ausgebaut
Anzahl der vollstationären
Pflegeplätze
gesamtstädtisch; ggf. je
Bezirk
7309 2019 8108 2030 liegt vor
Mitarbeitende-Dichte pro
ü80jährige in der
ambulanten Pflege
6,9
2019 7,5 (wie
Landeswert)
2030 liegt vor
8 https://www.ganztag-nrw.de/information/rechtsanspruch-
ganztagsbetreuung/#:~:text=Ganztagsf%C3%B6rderungsgesetz%20%E2%80%93%20GaF%C3%B6G%20vom%
2002.%20Oktober%202021&text=Der%20Anspruch%20soll%20in%20den,Anspruch%20auf%20ganzt%C3%A4gi
ge%20Betreuung%20hat.
9 Konkrete, differenzierte Daten wurden im „Bericht zur kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln“ vorgelegt.
12
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert 2027
Jahr Flachplanung
Mitarbeitende-Anzahl in
der ambulanten Pflege
(nach Richtwert pro
ü80jährige: Köln
4098
2019 4495 2030 liegt vor
Anzahl der
Tagespflegeplätze
gesamtstädtisch; ggf. je
Bezirk
332
2019 500 2030 liegt vor
Anzahl der
Kurzzeitpflegeplätze
gesamtstädtisch; ggf. je
Bezirk
550
2019 603 2030 liegt vor
Anzahl der Plätze für
Servicewohnen
4218 2019 4427 2030 liegt vor
Anzahl der
Betreuungsplätze für
Menschen mit Demenz
176
zzgl.
38 im
Bau
2019 keine
Angabe
stationäre Hospiz-Plätze 43 2021 keine
Angabe
ambulante Hospizdienste 12 2021 keine
Angabe
2 Herausforderung: Startchancen verbessern – Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien fördern
Die gesundheitliche Lage der Kinder und Jugendlichen ist nicht zufriedenstellend. Der
Lebenslagenbericht sowie auch der Bericht10 über die Kinder- und Jugendgesundheit in Köln
zeigen: 37% der Erstklässler haben kein naturgesundes Gebiss. 11% der Kinder sind
übergewichtig. Schätzungsweise 22.000 Kinder und Jugendliche der Altersgruppe von
sieben bis 17 Jahren weisen potenziell eine psychische Störung oder eine Verhaltensstörung
auf. Geschätzt werden rd. 10.500 Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsumverhalten und
6.500 jugendliche „Rauschtrinker“. Die geschätzte Zahl der riskanten Cannabis-
Konsument*innen steigt.
Der Bildungstand, der Beruf und die Einkommenssituation der Eltern beeinflussen
unmittelbar den Gesundheitszustand der Kinder. Aber auch das Gesundheitsverhalten der
Eltern wirkt sich aus. Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern mit niedrigen
sozioökonomischen Status weisen im Allgemeinen einen schlechteren Gesundheitszustand
auf.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen können
Teilhabechancen in anderen Lebenslagenbereichen beeinträchtigen (z. B. Bildung, oder
soziale, kulturelle Teilhabe) und auch negative Folgen für Teilhabechancen im späteren
Lebensverlauf haben. Es deshalb besonders wichtig, für Kinder und Jugendliche gute
gesundheitliche Voraussetzungen haben, die durch eine gute gesundheitliche Versorgung
sicherzustellen ist. Wesentliches strategisches Ziel ist:
2.1 Strategisches Ziel: Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen und
sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert
Kindergesundheit beginnt bereits vor der Geburt. Der elterliche Lebensstil zum Zeitpunkt der
Schwangerschaft kann sich langfristig auf die Gesundheit des Kindes auswirken. Hohe
10 Kinder und Jugendgesundheit in Köln – Bericht 2017/2018
13
Belastung in der Familie sind Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung. Eltern mit
niedrigem Bildungsniveau sind häufiger von Belastungs- und Risikofaktoren betroffen als
Eltern, die ein mittleres oder hohes Bildungsniveau aufweisen. So gaben 43% der Befragten
mit niedrigem Bildungsniveau an, dass die Schwangerschaft ungeplant war. Mit frühzeitigen
und ggf. kultursensiblen und durch Dolmetscher*innen begleitete Hilfen bereits in einem
anfänglichen Stadium – oft schon in der Schwangerschaft – können Familien gestärkt
werden.
In den (Sozialraum-)Gebieten, in denen ein hoher Anteil von einkommensarmen Familien
lebt, wird das Angebot der Früherkennungsuntersuchung U8 weniger wahrgenommen. Von
den im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung untersuchten Kindern legten 90,4 % ein
Untersuchungsheft vor. 95% hiervon wiederum hatten an der Früherkennungsuntersuchung
U8teilgenommen.
Nicht gesunde Zähne können Schmerzen verursachen und das Sprechen erschweren, was
wiederum zu Schwierigkeiten in der Schule führt. Kinder mit einer schlechten
Zahngesundheit können in ihren Teilhabechancen eingeschränkt sein.
In den (Sozialraum-)Gebieten, in denen ein hoher Anteil von einkommensarmen Familien
lebt, liegt der Anteil der Grundschulkinder in der ersten Klasse, die kein naturgesundes
Gebiss mehr haben, oftmals über 50%.
Gerade bei Kindern hat Übergewicht nicht nur Auswirkungen auf ihre jetzige und zukünftige
körperliche Gesundheit, sondern verstärkt auch das Risiko psychischer Belastungen und
sozialer Ausgrenzung durch Gleichaltrige. Übergewicht erhöht das Risiko für viele andere
Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzleiden und Diabetes. Gleichzeitig korreliert Übergewicht
hoch mit einem insgesamt schlechteren Gesundheitszustand.
Bei der Schuleingangsuntersuchung waren 11% der Kinder übergewichtig. Der Anteil der
Kinder mit Übergewicht bzw. deutlichem Übergewicht aus Elternhäusern mit niedrigem
Bildungsstand beträgt 19%. Beim Einschulungs-Jahrgang 2017 schwankt die
stadtteilbezogene Quote übergewichtiger Kinder von 2,1 Prozent bis 23,8 Prozent.
Das strategische Ziel 2.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 5.1 Köln fördert Bewegung und Sport.
KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung.
Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen.
MP Ziel G1 Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle
Menschen erreichbar.
Das strategische Ziel 2.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 4) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 4: Teilziele des strategischen Ziels „Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen und
sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert“
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Früherkennung für Kinder
aus bildungsfernen und
sozioökonomisch
schlechteren
Verhältnissen ist
verbessert
Anteil der Kinder mit
Untersuchungsheft, die an der
Früherkennungsuntersuchung U8
teilgenommen haben
95% 2018 größer 95% 2030
Anteil der Kinder mit
Untersuchungsheft, die an der
Früherkennungsuntersuchung U8
teilgenommen haben, deren Eltern
einen niedrigen Bildungsstand haben
91% 2018 größer 91% 2030
Anteil der Kinder in Stadtteilen der
Sozialraumgebiete mit
Untersuchungsheft, die an der
87 –
93%
2018 größer 87%
bzw. 93%
2030
14
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Früherkennungs-untersuchung U8
teilgenommen haben
Zahngesundheit von
Kindern aus
bildungsfernen und
sozioökonomischen
schlechteren
Verhältnissen ist
verbessert
Anteil der Kinder mit naturgesundem
Gebiss in
63% 2018 größer 63% 2030
Anteil der Kinder mit naturgesundem
Gebiss in Stadtteilen in
Sozialraumgebieten
Im
Durch-
schnitt
unter
50%
2018 größer 50% 2030
Der Anteil an Kindern mit
Adipositas aus
bildungsfernen und
sozioökonomischen
schlechteren
Verhältnissen ist gesenkt
Quote der Kinder mit Adipositas 11% 2018 kleiner 11% 2030
Quote der Kinder mit Adipositas aus
Elternhäusern mit niedriger Bildung
19% 2018 kleiner 19% 2030
Quote der Kinder mit Adipositas in
Stadtteilen in Sozialraumgebieten
16% 2018 kleiner 16% 2030
3 Herausforderung: Mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche
aus einkommensschwachen, benachteiligten Familien
Bildung hat in der Kindheit und Jugend einen hohen Stellenwert und ist sowohl für die
Persönlichkeitsbildung als auch für die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben prägend.
Im Bildungswesen werden Schlüsselqualifikationen erworben, die in verschiedenen
Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe vorausgesetzt werden. Unzureichende
Bildungsqualifikationen erschweren den Zugang zu gut vergüteten Formen der
Erwerbsarbeit, aber auch zu gesellschaftlicher und politischer Partizipation. Verstärkend
wirkt, dass die fachlichen und sozialen Ansprüche an Arbeitnehmeri*nnen gestiegen sind.
Bildung gewinnt einerseits durch den Trend zu steigender Bildungsbeteiligung und höheren
schulischen und beruflichen Abschlüssen und andererseits aufgrund der steigenden
Qualifikationsanforderungen der Wirtschaft an Bedeutung. Dies führt dazu, dass Personen,
die diesen Bildungsansprüchen nicht genügen, einem stärkeren Risiko von Armut und
sozialer Exklusion unterliegen. So liegt die Armutsrisikoquote der 18- bis 34-Jährigen ohne
beruflichen Abschluss bei 61%.
Eine gelungene Integration und gesellschaftliche Teilhabe im Kinder- und Jugendalter ist
prägend für den gesamten Lebensverlauf. Besonders an kritischen Übergängen beim
Durchlaufen des Bildungssystems ist für diejenigen, die individuelle Problemlagen haben,
eine passgenaue Unterstützung erforderlich. Je früher kulturelle Teilhabe bzw. kulturelle
Bildung als Mittel zur Integration, zur Sprachförderung, zum sozialen Lernen u. a. ermöglicht
wird, desto besser sind Voraussetzungen für eine gelingende Teilhabe im weiteren
Lebensverlauf. Kulturelle Bildung in Kitas ist ein wichtiger Teil der frühzeitigen Förderung.
Wesentliche Strategische Ziele sind:
3.1 Strategisches Ziel: Frühzeitige Förderung von Kindern aus benachteiligten
Familien ist gesichert
Während nahezu allen Kindern zwischen drei und sechs Jahren ein Kita- oder
Tagespflegeplatz zur Verfügung steht (96%), lag die Versorgungsquote der unter
Dreijährigen im Kindergartenjahr 2018/2019 bei 41%, ohne privat-gewerbliche Kitas bei 40%
(bzw. 66% für 1- und 2-Jährige mit Rechtsanspruch seit dem 01.01.2013). Damit ist die
Versorgungsquote in Köln in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Land Nordrhein-
Westfalen mit 40%. Die Versorgungsquote hat sich in den letzten Jahren erheblich
verbessert.
15
Allerdings sind teils erhebliche Unterschiede11 zwischen den Stadtteilen zu konstatieren.
Teilweise ist die Nachfrage gerade in Stadtteilen mit hohen Armuts- und Bildungsrisiken
unterentwickelt und es wirken vielfältige Zugangsbarrieren, die mit Hilfe unterschiedlicher
Strategien abgebaut werden sollen.12 Eine bedarfs- und nachfrageangemessene Verteilung
der Plätze und der Abbau struktureller Zugangsbarrieren werden angestrebt.
Die Anzahl der Plätze im Offenen Ganztag in der Primarstufe ist in Stadtteilen, welche
Wohnbereiche mit besonderem Jugendhilfebedarf umfassen, teilweise geringer als in
anderen Stadtteilen. Gerade hier muss im Sinne der Bildungsgerechtigkeit und
Chancengleichheit eine Priorisierung hinsichtlich der Schaffung zusätzlicher Plätze
vorgenommen werden. Die Versorgungsquote in Sozialraumgebieten ist mit 80% zwar nur
etwas geringer als der städtische Durchschnitt. Allerdings gibt es zwischen den
Sozialraumgebieten starke Unterschiede. So liegt die Quote in Stadtteilen wie Kalk, Ostheim
und Meschenich bei lediglich bei 56%, 61% und 63%.
Das strategische Ziel 3.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+:
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt.
KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur
Teilhabe.
Das strategische Ziel 3.1 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels
(vgl. Tabelle 5) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 5: Teilziel des strategischen Ziels "Frühzeitige Förderung von Kindern aus benachteiligten Familien ist
gesichert"
Teilziel Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Betreuungsinfrastruktur in
Stadtteilen in
Sozialraumgebieten
bedarfsgerecht ausbauen
U3-Betreuungsquote der
unter 3-Jährigen (in
Stadtteilen) in
Sozialraumgebieten
30,1% 2021 Wert wird
beobachtet
203013
Betreuungsquote der 3-6
Jährigen (in Stadteilten)
in Sozialraumgebieten
90,8% 2021 100% 2029/203014
Versorgungsquote
offener Ganztag in
Grundschulen in
Stadtteilen in
Sozialraumgebieten
80% 2022/2023 100% 2029/203015
12 Für Lösungen ist hier beispielsweise an spezifischen Großtagespflegestellen analog des LENA-Modells in
Mönchengladbach oder des Modells Kinderstuben in Dortmund zu denken. Des Weiteren sieht die Verwaltung
eine Evaluation des seitens des Bundesfamilienministeriums geförderten Programms „Kita-Einstieg“ vor, an dem
sich auch die Stadt Köln mit mehreren Einrichtungen in freier Trägerschaft beteiligt.
13 Fachplanung wird von IV/2 2023 fortgeschrieben.
14 Fachplanung wird von IV/2 2023 fortgeschrieben.
15 Fachplanung wird von IV/2 2023 fortgeschrieben.
16
3.2 Strategisches Ziel: Sprache und deutsche Sprachkenntnisse insbesondere bei
Kindern mit internationaler Familiengeschichte sind bedarfsgerecht gefördert
Gemäß der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung1617 für das Einschulungsjahr 2017
sprechen rund 60% der Kölner Kinder, die eine andere Erstsprache als Deutsch haben,
fehlerfrei bzw. flüssig und nur mit leichten Fehlern Deutsch. Rund 25% der Kinder sprechen
flüssig, aber mit erheblichen Fehlern Deutsch, 9% sprechen nur wenig Deutsch und 6%
sprechen zum Zeitpunkt der Einschulung kein Deutsch. Es ist davon auszugehen, dass bis
zu 40% der Kinder, die zu Hause eine andere Sprache als Deutsch sprechen, einen
Sprachförderbedarf haben.
Gute Sprachkenntnisse18 sind eine wesentliche Voraussetzung für Bildungsteilhabe. Jedes
Kind sollte deshalb bei Einschulung über so gute Deutschkenntnisse verfügen, dass es dem
Unterricht von Beginn an folgen kann.
Das strategische Ziel 3.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+:
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt.
KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur
Teilhabe.
Das strategische Ziel 3.2 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels
(vgl. Tabelle 6) angestrebt und mit Hilfe des benannten Indikators bewertet werden:
Tabelle 6: Teilziel des strategischen Ziels "Sprache und deutsche Sprachkenntnisse insbesondere bei Kindern mit
internationaler Familiengeschichte sind bedarfsgerecht gefördert"
Teilziel Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Jedes Kind verfügt bei
Einschulung über gute
Sprachkenntnisse
Anteil der Kinder mit
anderer Erstsprache
als Deutsch mit
Förderbedarf
40% 2019 Wert wird
beobachtet
2030
3.3 Strategisches Ziel: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit
internationaler Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüsse führen
Kinder aus Familien mit relativem Armutsrisiko mit internationaler Familiengeschichte haben
geringere Bildungschancen. Die geringen Bildungschancen werden z. B. an der
Gymnasialempfehlungsquote bzw. der Gymnasialübergangsquote deutlich: Nach Abschluss
der Grundschule wechselten im Einschulungsjahr 2018/19 48% der Kölner Schülerinnen und
Schüler an ein Gymnasium. 43% der Schüler*innen hatten eine Gymnasialempfehlung.
Werden die Anteile der deutschen und ausländischen Schüler*innen verglichen zeigt sich,
dass 52% der deutschen Schüler*innen nach der Grundschule ein Gymnasium besuchen,
16 Der Test der Sprachkenntnisse im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung dient nicht primär dazu,
Deutschkenntnisse zu prüfen. Die Ergebnisse werden hier dennoch verwendet, da keine anderen systematischen
Erhebungen vorliegen bzw. ausgewertet werden. Angesichts der Wichtigkeit guter Sprachkenntnisse und der
eher unbefriedigenden Datenlage über darüber, stellt sich die Frage, ob hier nicht geeignetere Tests erforderlich
sind, mit der Hilfe Deutsch-Sprachdefizite umfassender analysiert werden sollten als dies bislang im Rahmen der
Schuleingangsuntersuchung möglich ist. Dabei sollten dann auch die Kinder erreicht werden, die mit 4 Jahren
noch keine Kita besuchen.
17 Wie der Sprachstand der Kinder in ihrer Erstsprache ist und damit auch, inwieweit sprachliche
Entwicklungsverzögerungen vorhanden sind, wird im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung nicht untersucht.
18 Sprachliche Förderung wie auch die Förderung von Mehrsprachigkeit sind in NRW gesetzlich geregelt im
Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern (§ 19 KiBiz). Demnach ist die sprachliche Entwicklung
eines Kindes zu beobachten und zu dokumentieren. Wenn ein Förderbedarf festgestellt wird, ist eine individuelle
Förderung und Lernanregung zu gewährleisten (§ 19 (2) KiBiz). Gleichzeitig hat der Integrationsrat und in der
Folge auch der Rat in 2022 das Positionspapier zur Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit verabschiedet
und damit anerkannt, dass die Förderung dieser eine wichtige Ressource für die Gesellschaft und auch für das
erfolgreiche Sprachenlernen der Kinder ist.
17
während es von den ausländischen Schüler*innen19 nur 25% sind. Zu berücksichtigen ist,
dass auch an Gesamtschulen das Abitur als höchster Abschluss erreicht werden kann;
allerdings steht diese Absicht mit der Schulwahl Gesamtschule nicht unbedingt fest. Insofern
sind die Gymnasialempfehlungsquote und die tatsächliche Schulwahl zu relativieren.
Unterschiede zeigen sich zwischen den links- und rechtsrheinischen Stadtteilen. Der Anteil
an Gymnasialübergängen ist besonders in den linksrheinischen Stadtteilen Lindenthal,
Junkersdorf und Klettenberg mit Anteilen von 83% bis 84% überdurchschnittlich hoch. Die
geringsten Anteile an Gymnasialübergängen hingegen sind in den Stadtteilen Chorweiler
(19%), Bocklemünd/Mengenich (17%), Finkenberg (15%) und Godorf (10%) zu verzeichnen.
Dies kann damit zusammenhängen, dass es rechtsrheinisch mehr Gesamtschulen gibt, an
denen prinzipiell ebenfalls Abitur gemacht werden kann. Allerdings weist auch die Zahl der
Schüler*innen, die die Schule mit einer Fachhochschul- bzw. allgemeiner Hochschulreife
abschließen, auf deutliche Unterschiede hin. 28% der ausländischen Schulabgänger*innen
haben einen solchen Abschluss erworben im Gegensatz zu 51% der deutschen
Schüler*innen.
Der Anteil der unter 18Jährigen mit internationaler Familiengeschichte beträgt in 2018 54%.
Angesichts der Tatsache, dass weit über 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen eine
internationale Geschichte haben, ist zu klären, wie für diese Gruppe das Erreichen höherer
Bildungsabschlüsse unterstützt werden kann. Die Zukunftschancen der Stadt Köln beruhen
auf den Chancen dieser Kinder und Jugendlichen.
Das strategische Ziel 3.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+:
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt.
KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur
Teilhabe.
Das strategische Ziel 3.3 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 7) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 7: Teilziele des strategischen Ziels "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit internationaler
Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüsse führen"
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Mehr Kinder aus
bildungsfernen
Familien sind gefördert
Gymnasial-
Empfehlungsquote in
Stadtteilen in
Sozialraumgebieten
26,9% 2021 Wert wird
beobachtet
2030
Gymnasial-
Empfehlungsquote in
den übrigen Stadtteilen
54,2% 2021 Wert wird
beobachtet
2030
Der Anteil der
Menschen mit (Fach-)
Hochschulreife ist
erhöht
(Fach-) Hochschulreife
gesamt
47% 2018/
2019
Wert wird
beobachtet
2030
Der Anteil der
Menschen mit
internationaler
Familiengeschichte und
(Fach-) Hochschulreife
ist erhöht
Ausländer*innen mit
(Fach-) Hochschulreife
28% 2018/
2019
Wert wird
beobachtet
2030
19 Daten zur internationaler Familiengeschichte werden in der Schulstatistik erhoben, aber nicht ausgewertet. Da
das Merkmal nicht ausgewertet werden konnte, wurde das Merkmal „Ausländer*in“ verwendet. Die Anteile der
beiden Gruppen (der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund und der Kinder mit
ausländischer Staatsangehörigkeit) verhalten sich in etwa gleich.
18
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Der Anteil der
Schulabgänger*innen
ohne
Hauptschulabschluss
(ohne Förderschulen)
ist gesenkt.
Anteil
Schulabgänger*innen
ohne
Hauptschulabschluss
(ohne Förderschulen)
1,6% 2020 Wert wird
beobachtet
2030
Anteil ausländische
Schulabgänger*innen
ohne
Hauptschulabschluss
(ohne Förderschulen)
4% 2020 Wert wird
beobachtet
2030
4 Herausforderung: Berufliche Chancen insbesondere für junge Erwachsene
mit internationaler Familiengeschichte verbessern
Ein gelungener Übergang in die Arbeitswelt ist von großer Bedeutung für die Lebenslage im
Erwachsenenalter. Erwerbstätigkeit bedeutet aus ökonomischer Sicht den Erwerb eines
Einkommens zum Lebensunterhalt und eines bestimmten Lebensstandards. Die Qualität der
Erwerbsbeteiligung drückt sich u. a. in einer angemessenen Vergütung aus. Der mögliche
Lebensstandard wird maßgeblich durch das Erwerbseinkommen definiert, und materielle
Notlagen werden dadurch abgewendet.
Der Lebenslagenbericht weist an verschiedenen Stellen auf eingeschränkte berufliche
Teilhabechancen junger Erwachsener im Alter von 18 bis 34 Jahren hin:
63% der deutschen Erwerbsfähigen der Altersgruppe sind sozialversicherungspflichtig
beschäftigt, von den ausländischen Erwerbsfähigen sind 43%
sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
22% der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Altersgruppe arbeiten im
Niedriglohnbereich, von den ausländischen sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten sind es 38%.
2.173 der jungen Erwachsenen beziehen ergänzende SGB II-Leistungen (Ergänzer).
7% (19.491 Personen) der Altersgruppe sind unterbeschäftigt (arbeitslos gemeldet oder
in einer Maßnahme der Arbeitsförderung); von der Gruppe der ausländischen jungen
Erwachsenen sind 43% unterbeschäftigt.
Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist im Vergleich von 2010 bis 2017
gesunken. Gleichzeitig gibt es einen Bewerbermarkt. Die Zahl der Ausbildungsplätze
übersteigt die Zahl der Bewerber*innen, das Verhältnis der gemeldeten
Ausbildungsplätze zur Zahl der Bewerber*innen beträgt 1,39.
Junge Erwachsene ohne Ausbildung bzw. mit geringer Qualifikation weisen ein höheres
Armutsrisiko auf (62%) als diejenigen mit abgeschlossener Berufsausbildung (28%). Das
bedeutet: Insbesondere junge Ausländer*innen benötigen mehr Unterstützung beim
Übergang in eine Ausbildung und auf dem Weg zum Ausbildungserfolg. Je früher in der
Bildungskette die Unterstützung ansetzt (Sprachkenntnisse, Schulbildung,
ausbildungsbegleitende Hilfen) desto besser sind die Chancen für einen guten späteren
beruflichen Einstieg.
4.1 Strategisches Ziel: Nachholen und Erwerb von höheren Schulabschlüssen auf
dem zweiten Bildungsweg ist gefördert
Die Art des erreichten Schulabschlusses entscheidet in besonderer Weise darüber, welche
hieran anschließenden schulischen und beruflichen Bildungsmöglichkeiten offenstehen und
somit, welche weiteren Qualifikationen erworben werden können. Für einen Teil derer, die
19
keinen qualifizierten Bildungsabschluss auf direktem Wege erlangen, bietet der zweite
Bildungsweg eine weitere Chance auf einen höheren Schulabschluss.
Während 2010/11 noch eine Mehrheit der Ausländer*innen, ähnlich wie unter den
Deutschen, eine (Fach)Hochschulreife erreichten, machte die Mehrheit der Ausländer*innen
im Schuljahr 2018/19 einen Hauptschulabschluss.20 Um Ausländer*innen wieder vermehrt zu
höheren Bildungsabschlüssen zu führen, muss auf die bedarfsgerechte Schaffung von
Bildungsangeboten eingewirkt werden. Hierfür müssen ausreichend Schulplätze an
Ausbildungsvorbereitungsklassen, Sprachförderung und internationale Förderklassen zur
Verfügung stehen. Die nicht bestehende Schulpflicht darf dabei keine Barriere für den
weiteren Bildungserfolg sein. Zudem sollten Beratungsangebote geschaffen werden, die die
Durchlässigkeit des Bildungssystems kommunizieren, damit die Zugänge fördern und
erleichtern.
Das strategische Ziel 4.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur
Teilhabe.
MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Das strategische Ziel 4.1 soll mittels de r im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 8) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 8: Teilziele des strategischen Ziels „Nachholen und Erwerb von höheren Schulabschlüssen auf dem
zweiten Bildungsweg ist gefördert“
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Anteil der ausländischen
Absolvent*innen mit
Hochschul- bzw.
Fachhochschul-
abschlussreife an
beruflichen Schulen ist
erhöht.
Schulabschlüsse an beruflichen
Schulen: Anteil Absolvent*innen mit
Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
insgesamt
58% 2018/2019 Wert wird
beobachtet
Schulabschlüsse an beruflichen
Schulen: Anzahl ausländischer
Absolvent*innen mit Hochschul- bzw.
Fachhochschulreife / Anzahl aller
ausländischen Absolvent*innen
38% 2018/2019 Wert wird
beobachtet
Schulabschlüsse an beruflichen
Schulen: Anzahl ausländischer
Absolvent*innen mit Hochschul- bzw.
Fachhochschulreife / Anzahl aller
Absolvent*innen
16% 2018/2019 Wert wird
beobachtet
4.2 Strategisches Ziel: Junge Erwachsene mit internationaler Familiengeschichte
sind im Übergangssystem gefördert
Jungen Erwachsenen, die den Übergang von der Schule zu Ausbildung, Beruf oder Studium
nicht im ersten oder zweiten Anlauf schaffen, wird im Rahmen des Übergangssystems
(schulisches Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, teilqualifizierende
Bildungsgänge in Berufsfachschulen, betriebliche Praktika), eine Möglichkeit geboten, die
Qualifikation zu verbessern, ohne dass ein anerkannter Berufsabschluss erlangt werden
20 Eine mögliche Erklärung dieser Verschiebung ist, dass unter den Ausländerinnen und Ausländern, die im
Schuljahr 2018/19 einen Schulabschluss gemacht haben, ein hoher Anteil von Geflüchteten war, die auf dem
zweiten Bildungsweg einen Schulabschluss erworben haben.
20
könnte. So wird bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung unterstützt und die
Chance geboten, allgemeine Schulabschlüsse nachzuholen.
Im Schuljahr 2018/19 wurden 3.156 Personen in Köln neu in das Übergangssystem
aufgenommen. Dies entspricht acht Prozent aller im Berufsbildungssystem registrierten
Personen. Von diesen hatten 28% keinen Hauptschulabschluss (NRW: 28%), 50% einen
Hauptschulabschluss (NRW: 45%), 6% eine Fachoberschulreife (NRW: 10%) und 15%
sonstige Abschlüsse wie z. B. der Abschluss einer Förderschule (NRW: 16%).
Jede fünfte ausländische Person im System der beruflichen Bildung wurde im
Übergangssystem gefördert, während es bei Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft
nur fünf Prozent waren. Dies ist auch auf den Zuzug geflüchteter Personen in den
vergangenen Jahren zurückzuführen, die z. T. eine geringere Qualifizierung sowie
sprachliche Schwierigkeiten aufweisen und das Übergangssystem zur Berufsvorbereitung
nutzen.
Es ist erwiesen, dass das Übergangssystem wichtig ist für den Zugang in das Bildungs- und
Arbeitssystem für diese Zielgruppe, d. h., das Übergangssystem sollte die jeweils
bestehenden Bedarfe der Zugewanderten decken können.
Das strategische Ziel 4.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur
Teilhabe.
MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Das strategische Ziel 4.2 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels
(vgl. Tabelle 9) angestrebt und mit Hilfe des benannten Indikators bewertet werden:
Tabelle 9: Teilziel des strategischen Ziels "Junge Erwachsene mit internationaler Familiengeschichte sind im
Übergangssystem gefördert"
Strategisches Teilziel Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Plätze im
Übergangssystem sind
bedarfsgerecht.
Zahl der jungen
Erwachsenen, die
keinen Platz
bekommen
(Daten müssen
erhoben werden)
4.3 Strategisches Ziel: Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit
internationaler Familiengeschichte ist verbessert
Das Verhältnis der Zahl der Bewerber*innen zu den angebotenen Ausbildungsplätzen ist von
großer Bedeutung. Es entspricht in Köln 1,39 Stellen je Bewerberin und Bewerber (NRW:
0,95; BRD: 1,17). Insgesamt gibt es in Köln über die Jahre gesehen eine Steigerung der
Relation von Ausbildungsplätzen und Bewerbenden, wobei die Veränderungen sowohl mit
dem konjunkturellen Faktor einer erhöhten Zahl an Stellen als auch mit dem demografischen
Faktor einer gesunkenen Zahl von Bewerber*innen zusammenhängen.
Im Jahr 2017 waren in Köln 19.074 Personen in einer beruflichen Ausbildung, dies sind 10%
weniger als im Jahr 2010. Der Anteil der Ausländer*innen liegt bei 13%, dies entspricht einer
Zunahme seit dem Jahr 2010 um vier Prozentpunkte. Diese Entwicklung sollte fortgesetzt
werden.
Das strategische Ziel 4.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
21
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
MP Ziel B4 Berufliche Qualifizierung ist verbessert.
MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Das strategische Ziel 4.3 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 10) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 10: Teilziele des strategischen Ziels "Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit internationaler
Familiengeschichte ist verbessert“
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Zahl der besetzten
Ausbildungsplätze ist
erhöht.
Anzahl gemeldete
Ausbildungsplätze/Anzahl
der Bewerber*innen
1,39 2019 Wert wird
beobachtet
2030
Zahl der neu abge-
schlossenen Ausbildungs-
verträge ist erhöht.
Zahl der neu
abgeschlossenen
Ausbildungsverträge
7.647 2017 Wert wird
beobachtet
2030
Anteil der ausländischen
Auszubildenden ist erhöht
Anteil ausländische
Auszubildende an allen
Auszubildenden
13% 2017 Wert wird
beobachtet
2030
4.4 Strategisches Ziel: Unterbeschäftigung von jungen Erwachsenen mit
internationaler Familiengeschichte ist abgebaut
43% der Unterbeschäftigten im jüngeren Erwachsenenalter haben eine ausländische
Staatsbürgerschaft. Dem Trend der Arbeitslosenzahlen folgend, ist auch die Anzahl der
Unterbeschäftigten im jungen Erwachsenenalter von 2010 bis 2018 gesunken (-20%). Einzig
der Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen
Unterbeschäftigten ist seit 2010 gestiegen, wobei dieser zunächst konstant bei 32-33% lag
und erst ab dem Jahr 2015 im Zuge der Einwanderung von Geflüchteten auf 43%
angestiegen ist. Wenn die erste und zweite Schwelle des Berufseinstiegs nicht geglückt ist,
sollten verstärkt (Qualifizierungs-)Maßnahmen des Jobcenters greifen.
Das strategische Ziel 4.4 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden.
MP Ziel B4 Berufliche Qualifizierung ist verbessert.
MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Das strategische Ziel 4.4 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 11) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden
Tabelle 11: Teilziele des strategischen Ziels "Unterbeschäftigung junger Erwachsener mit internationaler
Familiengeschichte ist ausgebaut“
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Unterbeschäftigung in der
Gruppe der jungen
Erwachsenen ist gesenkt.
Anteil der 18 – 34-Jährigen, die
entweder arbeitslos gemeldet oder
sich in einer Maßnahme zur
Arbeitsförderung befinden.
7% 2018 kleiner 7% 2030
22
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Unterbeschäftigung der
jungen ausländischen
Erwachsenen ist gesenkt.
Anzahl der ausländischen
Unterbeschäftigten 18-34 Jährigen /
Anzahl der Unterbeschäftigten im Alter
von 18 bis 34 Jahre
43% 2018 kleiner 43% 2030
5 Herausforderung: Familien- und Kinderarmut abbauen - Mehrfach belastete
Lebenslagen durch abgestimmte Hilfen gezielt verbessern
Das Armutsrisiko und die Haushaltsform von Familien haben einen erheblichen Einfluss auf
die Teilhabechancen von Kindern. Familiäre Armut stellt ein zentrales Entwicklungsrisiko dar.
Untersuchungen belegen: Je früher die Armut beginnt und je länger sie anhält, desto eher
sind negative Folgen in allen Lebensbereichen der Kinder und Jugendlichen zu beobachten.
Wichtig ist die Erkenntnis, dass im Laufe der Kindheit die Lebenswelten der armen und nicht
armen Kinder immer weiter auseinanderdrifteten.
In Köln leben in ca. 104.000 Haushalten Familien mit insgesamt 176.115 Kindern (2018).
Dies sind 18% der Kölner Haushalte (bundesweit sind es 26%).
In 80.300 Haushalten leben Paare mit Kindern (136.263 Kinder und Jugendliche bzw.
77%).
Ca. 23.500 der Haushalte mit Kindern sind Alleinerziehendenhaushalte. In diesen
Haushalten leben 34.104 (19%) Kinder und Jugendliche.
95.681 Kinder leben in Familien mit internationaler Familiengeschichte 54% der
Kinder).
Kinder aus Alleinerziehendenhaushalten, kinderreichen Familien sowie Familien mit
internationaler Familiengeschichte21 haben ein höheres Armutsrisiko. Die höchste
Armutsrisikoquote wird bei Alleinerziehendenhaushalten (44%) nachgewiesen, gefolgt von
kinderreichen Familien (42%) sowie Kindern aus Familien mit internationaler
Familiengeschichte (41%).
Das Armutsrisiko spiegelt sich auch im SGB II Leistungsbezug wider. 38.265 Kölner Kinder
und Jugendliche (22%) leben in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, davon 44% in
Alleinerziehendenhaushalten, 41% in SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit drei und mehr
Kindern. 35% der Kinder haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Doch nicht nur transferleistungsbeziehende Familien leiden unter finanziellen Grenzen,
sondern auch diejenigen Familien, die über ein Einkommen knapp über der
Grundsicherungsschwelle verfügen.
Auffällig ist die ungleiche Verteilung von SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in den
einzelnen Stadtteilen. In dem Stadtteil mit dem niedrigsten Wert leben nur 2% der Kinder in
Armut. In dem Stadtteil mit dem höchsten Wert sind es 66%.22
Kinder aus armutsgefährdeten Haushalten haben ein höheres Teilhaberisiko mit Folgen für
ihr späteres Leben. Die Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut ist deshalb ein
wichtiges strategisches Ziel.23
21 Vgl. hierzu auch Kapitel 7
22 Vgl. hierzu auch Kapitel 11
23 Der Rat der Stadt Köln hat am 12.12.2019 die Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken!“ beschlossen. Es
handelt sich um ein strategisches Konzept zur (weiter verbesserten) Verwirklichung der Teilhabe- und
Entwicklungschancen aller Kinder und Jugendlichen in Köln und enthält ein Leitbild, strategische Handlungsfelder
und Ziele, ein Präventionsmonitoring sowie Struktur- und Praxismaßnahmen. (Session 3437/2019). „Kölner
23
5.1 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter
Alleinerziehendenhaushalte sind verbessert
Für Paarhaushalte ist Familie ist eine wichtige Ressource, wenn es darum geht, sich im
Alltag gegenseitig zu unterstützen. Ein Paarhaushalt hat eher das Potenzial, schwierige
Lebensphasen zu überwinden, die Familienarbeit wie Kinderbetreuung oder die Pflege von
älteren oder beeinträchtigten Familienmitgliedern aufzuteilen und ggf. fehlendes Einkommen
– durch Arbeitslosigkeit oder eine geringe Rente verursacht – auszugleichen als
Alleinerziehende.
Für Alleinerziehende insbesondere mit kleinen Kindern ist es ungleich schwieriger trotz
vorhandener beruflicher Qualifikation einer (bedarfsdeckenden) Erwerbstätigkeit
nachzugehen, Familien- und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren. Dies spiegelt sich in
dem erhöhten Armutsrisiko Alleinerziehender wider. Über 10.000 Haushalte mit über 16.000
Kindern und Jugendliche sind von Armut betroffen. Die Belastungen zeigen sich auch im
Rahmen der Hilfen zur Erziehung. 41% der Hilfen zur Erziehung werden von
Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Alleinerziehendenhaushalte zu unterstützen und
zu entlasten sollte auch im Sinne der Kinder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe sein.
Das strategische Ziel 5.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder, jugend und familienfreundliche Stadt.
MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden.
MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Das strategische Ziel 5.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 12) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 12: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter Alleinerziehendenhaushalte
sind verbessert“
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Armutsrisiko24 von Kindern aus
Alleinerziehendenhaushalten
ist gesenkt.
Armutsrisikoquote
Alleinerziehendenhaushalte
44% 2016 kleiner 44% 2030
Anteil von Kindern und
Jugendlichen, die in SGB II-
Bedarfsgemeinschaften leben,
ist gesenkt.
Kinder und Jugendliche in
SGB II-Bedarfsgemeinschaften
insgesamt
22% 2018 kleiner 22% 2030
Anteil
Alleinerziehendenhaushalte im
SGB-Bezug ist gesenkt.
Alleinerziehendenhaushalte im
SGB II-Bezug
44% 2018 kleiner 44% 2030
Kinder stärken!“ ist wichtiger Bestandteil der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ und zahlt hier
insbesondere auf Leitsatz 3 „Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe“ und
Handlungsempfehlung 7 „Vorfahrt Bildung“ ein. Nach Einschätzung der Verwaltung müssen strategische
Konzepte zwingend und regelmäßig in einem Steuerungs- bzw. Qualitätskreislauf auf den Prüfstand gestellt und
bei Bedarf nachjustiert werden. Ein solcher Weiterentwicklungsprozess wird in 2023 für die Gesamtstrategie
„Kölner Kinder stärken“ gestartet und dabei freundlicherweise durch den Landschaftsverband Rheinland intensiv
begleitet und unterstützt werden.
24 Der Unterschied zwischen Armutsrisikoquote und Menschen mit Leistungsbezug weist darauf hin, wie groß der
Anteil der Menschen ist, die vermutlich keine Transferleistungen beantragen.
24
5.2 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter kinderreicher Familien
sind verbessert
Eine weitere Lebensform mit Kindern, die häufig von Armut betroffen ist, sind kinderreiche
Familien. Über 15.000 Kinder, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben (41%), leben in
kinderreichen Familien. Kinderreiche Familien zu unterstützen und zu entlasten sollte auch
im Sinne der Kinder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe sein.
Das strategische Ziel 5.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder, jugend und familienfreundliche Stadt.
MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden.
MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Das strategische Ziel 5.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 13) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 13: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter kinderreicher Familien sind
verbessert“
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Anteil kinderreicher
Familien im SGB II-
Bezug ist gesenkt.
Anteil der SGB II-
Bedarfsgemeinschaften mit
3 und mehr Kindern
41% 2018 kleiner 41% 2030
Armutsrisiko von
kinderreichen
Familien ist gesenkt.
Armutsrisikoquote von
Familien mit 3 und mehr
Kindern
42% 2016 kleiner 42% 2030
5.3 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter Familien mit
internationaler Familiengeschichte sind verbessert
Familien ohne internationale Geschichte waren zu 15% armutsgefährdet, bei jenen mit
internationaler Familiengeschichte ist der Anteil mit rund 41% fast dreimal so hoch.
Armutsgefährdete Familien mit internationaler Familiengeschichte besser zu integrieren
sollte auch im Sinne der Kinder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe sein.
Für neu zugewanderte Menschen aber auch bereits länger hier lebende Menschen mit
internationaler Geschichte kann es aufgrund der im Herkunftsland verbliebenen Familie
problematischer sein, schwierige Lebensphasen zu überwinden, die Familienarbeit wie
Kinderbetreuung oder die Pflege von älteren oder beeinträchtigten Familienmitgliedern
aufzuteilen und ggf. fehlendes Einkommen – durch Arbeitslosigkeit oder eine geringe Rente
verursacht – auszugleichen.
Das strategische Ziel 5.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder, jugend und familienfreundliche Stadt.
MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden.
MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Das strategische Ziel 5.3 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 14) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
25
Tabelle 14: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter Familien mit internationaler
Familiengeschichte sind verbessert
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Armut von Familien
mit internationaler
Familiengeschichte
im SGB II-Bezug ist
gesenkt.
Anteil der SGB II-
Bedarfsgemeinschaften mit
internationaler
Familiengeschichte und 3
und mehr Kindern
43% 2018 kleiner 40% 2030
Armutsrisiko von
Familien mit
internationaler
Familiengeschichte
ist gesenkt.
Armutsrisikoquote von
Familien mit internationaler
Familiengeschichte
41% 2016 kleiner 41% 2030
5.4 Strategisches Ziel: Langzeitarbeitslosigkeit in Familien mit Kindern ist gesenkt
Untersuchungen belegen, dass Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht arbeiten, ein
höheres Risiko haben, selbst im späteren Lebensverlauf arbeitslos zu sein oder
berufsvorbereitende Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Im Jahr 2018 gab es 59.343 SGB II-Bedarfsgemeinschaften, darunter 20.482 SGB II-
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. In 76% aller Bedarfsgemeinschaften lebt mindestens
ein Erwachsener, der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist (vgl. LLB, S. 140). In den
SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern wohnt zu 80% mindestens ein erwachsener
Langzeitleistungsbeziehender. Während der Anteil der Langzeitarbeitslosen-
Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind bei 76% liegt, steigt dieser bei zwei Kindern auf 83%
und bei drei und mehr Kindern auf 84% an. 30.418 der Kinder (ca. 80% der Kinder in SGB II-
Bedarfsgemeinschaften) leben seit einem Jahr oder länger von Transferleistungen.
Das strategische Ziel 5.4 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder, jugend und familienfreundliche Stadt.
MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden.
MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Das strategische Ziel 5.4 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels
(vgl. Tabelle 15) angestrebt und mit Hilfe des benannten Indikators bewertet werden:
Tabelle 15: Teilziel des strategischen Ziels "Langzeitarbeitslosigkeit in Familien mit Kindern ist gesenkt"
Strategisches Teilziel Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Anteil der SGB II-
Bedarfsgemeinschaften
mit Kindern unter 18
Jahren und mindestens
einem Langzeitbe-
ziehenden ist gesenkt
Anteil der SGB II-
Bedarfsgemeinschaften
mit Kindern und
mindestens einem
Langzeitbeziehendem
80% 2018 kleiner 80% 2030
26
5.5 Strategisches Ziel: gesellschaftliche Einbindung von Kindern und Jugendlichen
aus armutsgefährdeten Familien ist gefördert
Sport und kulturelle Teilhabe gehören untrennbar zusammen. Denn der Sport gestaltet sich
allein durch Kommunikation, Entwicklung und Festlegung von allgemein gültigen Spielregeln,
durch das Miteinander in zweckfreier und fairer Konkurrenz der Menschen untereinander,
durch die Vermittlung zwischen Menschen untereinander, zwischen Mensch und Natur sowie
durch das Engagement und die Beteiligung aller bürgerschaftlicher Gruppen. Mehr als 640
gemeinwohlorientierte Sportvereine kümmern sich in Köln um sportlich-integrative Angebote
und sorgen dafür, dass Menschen mit Sport in Berührung kommen, lernen, trainieren,
Gemeinschaft erleben und Solidarität erfahren können. Dieser Erlebnis- und
Erfahrungsbereich ist gerade für Menschen aus sozial benachteiligten Stadtteilen besonders
wichtig. Deshalb ist die Erhaltung der sozialen Infrastruktur im Vereinsleben sowie das
sportliche Angebot insbesondere für die Sozialraumgebiete zu erhalten und zu fördern.25
Das strategische Ziel 5.5 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.1 Köln fördert die Vielfalt in den Stadtteilen.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 5.1 Köln fördert Bewegung und Sport.
MP Ziel W5 Segregation ist gemildert.
Das strategische Ziel 5.5 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels
(vgl. Tabelle 16) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 16: Teilziel des strategischen Ziels: "Kulturelle Einbindung von Kindern und Jugendlichen aus
armutsgefährdeten Familien ist gefördert“
Strategisches Teilziel Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr Fachplanung
Anteil von Kindern
und Jugendlichen in
Sportvereinen
steigern
Anteil von Kindern
und Jugendlichen
bis 18 Jahren in
Kölner
Sportvereinen
56% 2022 größer 56%
2030 liegt vor
Anteil von Kindern
und Jugendlichen
aus Stadtteilen in
Sozialraumgebieten
in Sportvereinen
steigern
Anteil von Kindern
und Jugendlichen
aus Stadtteilen in
Sozialraumgebieten
in Kölner
Sportvereinen
Daten
müssen
erhoben
werden
6 Herausforderung: Teilhabechancen von Menschen mit internationaler
Familiengeschichte fördern - Mehrfach belastete Lebenslagen durch
abgestimmte Hilfen gezielt verbessern
In Köln leben rd. 427.000 Personen mit internationaler Familiengeschichte (statistisches
Merkmal). Dies sind 39% der Gesamtbevölkerung; unter den Kindern und Jugendlichen
unter 18 Jahren beträgt der Anteil 54%. Das bedeutet, dass die Bevölkerung mit
25 vgl. Gutachten zur Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln. S.16. Die Stadt Köln tut dies unter anderem durch
Förderprogramme wie Kids und Senioren in die Clubs, Förderung von Angeboten für Kinder und Jugendliche mit
Flucht- oder Internationaler Geschichte sowie Sport in Metropolen oder Pro Veedel.
27
internationaler Familiengeschichte im Durchschnitt jünger ist als die Bevölkerung ohne
internationale Geschichte.
Die Auswertung des statistischen Merkmals "internationale Geschichte" zeigt, dass die
Teilhabechancen eines Teils der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in allen
Lebensphasen geringer sind als in der Vergleichsgruppe ohne internationale Geschichte.
Größere Anteile haben aufgrund eines niedrigeren Bildungs-, Ausbildungs- und
Einkommensniveaus ein deutlich höheres Armutsrisiko.
Für viele Zugewanderte, die im Rahmen früherer Arbeitsmigration nach Köln gezogen sind,
war die gesellschaftliche Teilhabe teilweise durch anfängliche, oft aber auch fortdauernde
Sprachschwierigkeiten erschwert. Diese Schwierigkeiten setzen sich oft in der
nachfolgenden Generationen fort, so dass auch die Kinder in ihrer schulischen und
beruflichen Laufbahn weniger erfolgreich sind (vgl. Herausforderungen 3 und 4).
Teile der Menschen, die erst seit kurzem in Deutschland leben, benötigen Zeit für den
Erwerb der deutschen Sprache und erleben z. T. anschließend Hürden beim Zugang zu
höheren Bildungsabschlüssen und zum Arbeitsmarkt. Auch die Anerkennung von im Ausland
erworbenen Bildungsabschlüssen sowie beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen kann
sich schwierig gestalten. Hinzukommen können Rassismus und Diskriminierung, die eine
gleichberechtigte Teilhabe beeinträchtigen. Oftmals bleiben neu Zugewanderten daher nur
Jobs im Niedriglohnsektor.
Einer Verfestigung von Mehrfachbelastungen, wie sie bei Teilen der Menschen mit
„internationaler Familiengeschichte“ schon ab dem Kindesalter entstehen kann, ist frühzeitig
entgegenzuwirken.
6.1 Strategisches Ziel: Armutsrisiken von Menschen mit internationaler
Familiengeschichte sind gemindert
Während Menschen ohne internationale Geschichte zu 17% ein Einkommen unterhalb der
Armutsrisikogrenze hatten, war der entsprechende Anteil bei Menschen mit internationaler
Familiengeschichte mit 38% mehr als doppelt so hoch.26
Das strategische Ziel 6.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
MP Ziel E1 Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem.
Das strategische Ziel 6.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 17) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 17: Teilziele des strategischen Ziels „Armutsrisiken von Menschen mit internationaler Familiengeschichte
sind gemindert“"
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Der Anteil von Menschen
ohne internationale
Geschichte mit Armutsrisiko
ist gesenkt.
Armutsrisikoquote von
Menschen ohne
internationale Geschichte
17% 2016 kleiner 17% 2030
Der Anteil von Menschen mit
internationaler
Familiengeschichte und
Armutsrisiko ist gesenkt.
Armutsrisikoquote von
Menschen mit internationaler
Familiengeschichte
38% 2016 kleiner 30% 2030
26 Zudem gehört ein Teil der Menschen mit internationaler Familiengeschichte mit hoher Wahrscheinlichkeit
seltener zur so genannten ‚Erbengeneration‘, in der Wohlstand weitervererbt wird. Migration bedeutet damit in der
Regel Statusverlust.
28
6.2 Strategisches Ziel: Teilhabe der Menschen mit internationaler
Familiengeschichte am Erwerbsleben ist verbessert
Menschen mit internationaler Familiengeschichte sind weniger gut im Arbeitsmarkt integriert.
Sie arbeiten häufiger in prekären Arbeitsverhältnissen. Angesichtes des demografischen
Wandels und der Folgen auf den Arbeitsmarkt ist es wichtig, Menschen mit internationaler
Familiengeschichte bessere Teilhabechancen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Das strategische Ziel 6.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder, jugend und familienfreundliche Stadt.
MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden.
MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Das strategische Ziel 6.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 18) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden
Tabelle 18: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte am
Erwerbsleben ist verbessert"
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Anteil der SVP-Beschäftigten im
Alter von 15 – 65 Jahre mit
deutscher Staatsangehörigkeit ist
gesteigert.
Anteil der SVP-Beschäftigten im
Alter von 15 – 65 Jahre mit
deutscher Staats-angehörigkeit
59% 2018 größer 59% 2030
Anteil der SVP-Beschäftigten im
Alter von 15 – 65 Jahre mit
ausländischer Staatsangehörigkeit
ist gesteigert.
Anteil der SVP-Beschäftigten im
Alter von 15 – 65 Jahre mit
ausländischer
Staatsangehörigkeit
44% 2018 größer 44% 2030
Anteil der
Niedriglohnbeschäftigten an den
SVP-Vollzeitbeschäftigten im Alter
von 35-64 Jahren mit deutscher
Staatsangehörigkeit ist gesenkt
Anteil der
Niedriglohnbeschäftigten an den
SVP-Vollzeitbeschäftigten im
Alter von 35-64 Jahren mit
deutscher Staatsangehörigkeit
12% 2018 kleiner 12% 2030
Anteil der
Niedriglohnbeschäftigten an den
SVP-Vollzeitbeschäftigten im Alter
von 35-64 Jahren mit
ausländischer Staatsangehörigkeit
ist gesenkt
Anteil der
Niedriglohnbeschäftigten an den
SVP-Vollzeitbeschäftigten im
Alter von 35-64 Jahren mit
ausländischer Staats-
angehörigkeit
28% 2018 kleiner 28% 2030
Anteil der geringfügig entlohnten
Beschäftigen im Alter von 35 bis
64 Jahren mit deutscher Staats-
angehörigkeit ist gesenkt
Anteil der geringfügig entlohnten
Beschäftigen im Alter von 35 bis
64 Jahren mit deutscher Staats-
angehörigkeit
14% 2018 kleiner 14% 2030
Anteil der geringfügig entlohnten
Beschäftigen im Alter von 35 bis
64 Jahren mit ausländischer
Staatsangehörigkeit ist gesenkt
Anteil der geringfügig entlohnten
Beschäftigen im Alter von 35 bis
64 Jahren mit ausländischer
Staats-angehörigkeit
22% 2018 kleiner 22% 2030
Arbeitslosigkeit von Personen im
Alter von 15 bis 64 Jahren
insgesamt ist gesenkt
Arbeitslosigkeit von Personen im
Alter von 15 bis 64 Jahren
insgesamt
7% 2018 kleiner 7% 2030
Arbeitslosigkeit von Personen im
Alter von 15 bis 64 Jahren mit
Arbeitslosigkeit von Personen im
Alter von 15 bis 64 Jahren mit
19% 2018 kleiner 19% 2030
29
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
ausländischer Staats-
angehörigkeit ist gesenkt
ausländischer
Staatsangehörigkeit
7 Herausforderung: Inklusion vorantreiben – Teilhabechancen von Menschen
mit Behinderungen verbessern
Der Bevölkerungsanteil von Menschen mit Schwerbehinderung27 ist in Köln mit 9% (rd.
93.000 Personen) etwas niedriger als in Nordrhein-Westfalen (10%), aber auf dem gleichen
Niveau wie in Deutschland insgesamt. (; Eine Schwerbehinderung tritt überwiegend als
Krankheitsfolge im Alter auf. 55% der Menschen mit einer Schwerbehinderung sind älter als
64 Jahre. Laut Definition zählen zu den Menschen mit Behinderungen alle, die eine
langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, welche sie in
Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und
gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Nicht alle Menschen mit einer Behinderung (im Sinne des SGB IX) zu denen z. B. auch
Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Störungen zählen sind in der o. g. Zahl
enthalten, da sie dazu einen Antrag auf eine Anerkennung ihrer Behinderung stellen
In der Stadt Köln bezogen am Jahresende 2017 insgesamt 12.247 Personen Leistungen der
Eingliederungshilfe.28 Dies entspricht 11,3 Beziehenden je 1.000 Einwohner, diese Quote ist
etwas höher als im Landesdurchschnitt (9,5 Beziehende) und Bundesdurchschnitt (9,2
Beziehende). Es sind vor allem Menschen mit einer früh erworbenen Behinderung, bei
denen diese als „wesentlich“ eingestuft wird und die daher Anspruch auf Leistungen der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Teil 2 SGB IX haben.
Ab Januar 2020 wurde die Eingliederungshilfe vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe SGB IX
in das Teilhaberecht des SGB IX verlagert. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG)
soll die Forderung der UN Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden, alle Bereiche der
Gesellschaft inklusiv zu gestalten und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte
Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu
ermöglichen. Dadurch kommen vielfältige Handlungserfordernisse auf die Stadt zu. Diese
reichen von inklusiver Kinderbetreuung über inklusive Unterrichtung an den Schulen und
unterstützte Formen der Beschäftigung bis zu Beratung, niedrigschwelliger Hilfe und
Barrierefreiheit für ältere Menschen. Diese Anforderungen zu erfüllen, wird in den
kommenden Jahren bei voraussichtlich steigender Zahl der Betroffenen erhebliche
Anstrengungen erfordern.
7.1 Strategisches Ziel: Frühkindliche Förderung für Kinder mit Behinderungen und
der von Behinderungen bedrohten Kindern sind sichergestellt
Kinder mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohte Kinder benötigen eine
besonders intensive Förderung. Im Rahmen der Eingliederungshilfe können neben
heilpädagogischen Leistungen (§ 79 SGB IX) wie nicht-ärztliche therapeutische und
sonderpädagogische Leistungen auch Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung
(§ 46 SGB IX) für Kinder bis zum Schulalter gewährt werden. Im Zuge der Umsetzung des
BTHG wurde ab dem Jahr 2020 die Trägerschaft den Landschaftsverbänden als den
27 Grad der Schwerbehinderung über 50%
28 Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen gemäß $ 102 SGB IX 1. Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation, 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 4.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
30
überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe übertragen (Art. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 4 AG BTHG
NRW).
Das strategische Ziel 7.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP)
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder, jugend und familienfreundliche Stadt.
MP Ziel E1 Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem.
Das strategische Ziel 7.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 19) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 19: Teilziele des strategischen Ziels "Frühkindliche Förderung für Kinder mit Behinderungen und der von
Behinderungen bedrohten Kindern sind sichergestellt“
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Unterstützungsbedürftige
Kinder erhalten Förderung
Anzahl der Kinder bis sechs Jahre,
die im Rahmen der
Eingliederungshilfe
Frühförderleistungen in Anspruch
nehmen (§ 46 SGB IX)
1.931 2017 Wert wird
beobachtet
(LVR)
2030
Die Anzahl der insgesamt
unterstützungsbedürftigen
Kinder ist ermittelt
Anzahl der insgesamt
unterstützungsbedürftigen Kinder
(Daten müssen ermittelt werden)
7.2 Strategisches Ziel: Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen in Kita und Schule ist bestmöglich gefördert
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde im Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen
festgelegt, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Inklusion und damit auch einen
Anspruch darauf hatte, auf einer allgemeinen Schule unterrichtet zu werden, unabhängig
davon, ob das Kind einen Förderbedarf aufweist oder nicht. Nordrhein-Westfalen folgt damit
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die 2017 gewählte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat für das Schuljahr 2019/2020
einen „Runderlass zur Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen Allgemeinbildenden
Schulen“ verabschiedet (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-
Westfalen 2018). Dem Erlass ist zu entnehmen, dass die Landesregierung auf den Erhalt
und die Stärkung des Förderschulsystems setzt. So wird ausgeführt, dass weiterführende
Schulen ein obligatorisches Inklusionskonzept vorlegen müssen, welches pädagogische und
räumliche Bedingungen des gemeinsamen Lernens vorab klärt. Zur Umsetzung werden
weitere (sonder-)pädagogische Stellen geschaffen (geplant sind 6.000 Kräfte bis zum
Schuljahr 2024/2025). Zusätzlich werden die Schulen verpflichtet, ihr Kollegium durch
Fortbildungen intensiver auf die Erfordernisse der inklusiven Schule vorzubereiten. Zur
Gewährleistung der Unterrichtsqualität wird an weiterführenden Schulen, die Gemeinsames
Lernen anbieten, ein verbindlicher Personalschlüssel eingeführt.
Die Inklusionsquote29 an Grundschulen lag im Schuljahr 2018/2019 bei 54%. Der Anstieg der
inklusiv beschulten Schüler*innen hat jedoch nicht im selben Umfang zu einem Rückgang
29 Die Verwaltung berichtet jährlich über den Stand der Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen (siehe zuletzt
3668/2022). Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von
geeigneten Kennzahlen, die sich für eine empirische Situationsbeschreibung eignen und Ansätze für strategische
Steuerungsmaßnahmen bieten. Die Berichterstattung fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogischen
Förderung am Lernort Schule und beschränkt sich auf Kennzahlen, die in erster Linie Aussagen zur quantitativen
Inklusionsentwicklung erlauben. Gleichwohl eignen sich einige Ergebnisse auch als Ausgangspunkt für qualitative
31
der Anzahl der Schüler*innen an Förderschulen geführt. Insgesamt ist die Anzahl der
Schüler*innen mit Förderbedarf weiter gestiegen. Die Anzahl der Lernenden, die an
Förderschulen lernen, ist v. a. aufgrund rückläufiger Zahlen im Förderschwerpunkt Lernen
gesunken. Drei Viertel der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
wird aufgrund einer Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigung gefördert; häufig wachsen sie in
familialen Risikolagen auf.
Die Entscheidung über den besten Förderort für ein*e Schüler*in wird stets individuell nach
pädagogischer Einschätzung getroffen und muss sich aufgrund § 20 SchulG NRW letztlich
am Elternwillen orientieren. Zudem besteht in pädagogischen Fachkreisen neben der
Auffassung, dass die allgemeine Schule auch für Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf der ideale Lernort ist, weiterhin die Auffassung, dass einzelne Kinder
an Förderschulen bessere Bedingungen und individuellere Fördermöglichkeiten vorfinden,
während sie in Regelschulen einem immensen Leistungsdruck und großer Konkurrenz
ausgesetzt sind und so ein Risiko des Scheiterns besteht.
Ziel für die schulische Inklusion kann für die Stadt Köln als Schulträger insofern nicht sein,
eine bestimmte Inklusionsquote zu erreichen, sondern vielmehr den gesetzlichen Auftrag zur
inklusiven Schulbildung aus dem SchulG NRW zu erfüllen, insbesondere indem Schulplätze
bedarfsgerecht für das Gemeinsame Lernen bereitgestellt, eingerichtet und ausgestattet
werden.
Das strategische Ziel 7.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP):
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur
Teilhabe.
KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder, jugend und familienfreundliche Stadt.
Das strategische Ziel 7.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 20) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 20: Teilziele des strategischen Ziels "Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in
Kita und Schule ist bestmöglich gefördert"
Teilziele
Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Gesetzlicher Auftrag zur
inklusiven Bildung wird
erfüllt.
Anteil der Schüler*innen
mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf
(Förderquote)
8,9% 2021/2022 Wert wird
beobachtet
203030
Anteil der Schüler*innen
mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf an
Förderschulen
(Exklusionsquote)
4,0% 2021/2022 Wert wird
beobachtet
2030
Anteil der Schüler*innen
mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf an einer
Kölner Regelschule
(Inklusionsquote)
4,9% 2021/2022 Wert wird
beobachtet
2030
Analysen, wie zum Beispiel die Entwicklung der Förderquote und die Beteiligung der Schulformen. Im Übrigen
wird an dieser Stelle auf den kommunalen Inklusionsplan für Kölner Schulen 3.0 verwiesen.
30 eine Fachplanung liegt vor.
32
7.3 Strategisches Ziel: Armutsrisiko von Menschen mit Behinderungen ist gemindert
Menschen mit Behinderungen haben ein höheres Armutsrisiko. Während Menschen ohne
Behinderungen ein Armutsrisiko von 21% haben, liegt der Anteil bei Menschen mit
Behinderungen bei 29%.
Das strategische Ziel 7.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
MP Ziel E1 Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem.
Das strategische Ziel 7.3 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels
(vgl. Tabelle 21) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 21: Teilziel des strategischen Ziels "Armut von Menschen mit Behinderungen ist gemindert“
Strategisches Teilziel Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Der Anteil der Menschen
mit Schwerbehinderungen
und einem Armutsrisiko ist
gesenkt.
Armutsrisiko von
Menschen mit
Schwerbehinderungen
29% 2016 kleiner 29% 2030
Armutsrisiko von
Menschen ohne
Schwerbehinderungen
21% 2016 kleiner 21% 2030
7.4 Strategisches Ziel: Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen ist
gefördert
Menschen mit Behinderungen sind in geringerem Maße erwerbstätig und dadurch stärker
von Armut betroffen als Menschen ohne Behinderungen. 29% der Menschen mit
Behinderung haben ein Armutsrisiko. Aus der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geht hervor,
dass 73% der Befragten ohne Schwerbehinderung einer Berufstätigkeit nachgehen, dagegen
aber nur 32% der Menschen mit Schwerbehinderung.
Die Pflicht von Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Beschäftigten, auf 5% der Arbeitsplätze
Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen, wurde im Jahr 2018 in Köln mit einer
Beschäftigungsquote von 4,6% im Durchschnitt nicht erreicht (öffentlicher Dienst: 7,2%,
private Arbeitgeber: 4,2%).
Nach § 55 SGB IX haben Menschen mit Behinderungen mit besonderem
Unterstützungsbedarf einen Anspruch auf Leistungen zur unterstützten Beschäftigung. Das
bedeutet, sie erhalten Leistungen, um einer angemessenen, geeigneten und
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen oder diese erhalten zu können.
Laut Angaben des Landschaftsverbands Rheinland gibt es in Köln aber nur wenige
Personen, die Leistungen nach § 55 Abs. 3 SGB IX beziehen.
Wer wegen Art und Schwere einer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann, hat nach § 136 SGB IX einen
Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in anerkannten Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM). Werkstätten mit allgemeinem Versorgungsauftrag nehmen grundsätzlich
alle Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsgebiet auf, die die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllen, und zwar unabhängig von Ursache, Art und Schwere der
Behinderung. Das in einer WfbM erzielte Arbeitsentgelt von rd. 200 EUR pro Monat lässt
allerdings erkennen, dass diese Tätigkeit nicht mit einer Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt vergleichbar ist. Aus der Perspektive der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden WfbM allerdings kritisch gesehen, da sie
33
ihre Beschäftigten aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgrenzten und damit nicht dem
Anspruch einer inklusiven Gesellschaft und eines inklusiven Arbeitsmarktes entsprächen.
Das strategische Ziel 7.4 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
Das strategische Ziel 7.4 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 22) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 22: Teilziele des strategischen Ziels „Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen ist gefördert"
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Der Anteil der
berufstätigen Menschen
mit Schwerbehinderung
ist gestiegen.
Berufstätigkeit von
Menschen ohne
Schwerbehinderung
73% 2016 größer 73% 2030
Berufstätigkeit von
Menschen mit
Schwerbehinderung
32% 2016 größer 32% 2030
Pflichtarbeitsplätze im
öffentlichen Dienst sind
besetzt
Besetzte
Pflichtarbeitsplätze
im öffentlichen
Dienst
7,2% 2018 mind. 5% 2030
Pflichtarbeitsplätze in der
privaten Wirtschaft sind
besetzt
Besetzte
Pflichtarbeitsplätze
in der privaten
Wirtschaft
4,2% 2018 mind. 5% 2030
8 Herausforderung: Lebenslage älterer, insbesondere armutsgefährdeter,
Menschen verbessern
Die Lebensstile der mittleren Lebensphase werden im Seniorenalter meist beibehalten, und
der dort erreichte sozioökonomische Status bleibt bestehen. Ein besonderes Gewicht
erhalten in dieser Phase die Lebensbereiche, die sich im Falle einer Einschränkung
nachhaltig auf die Lebensqualität auswirken würden. Zentral sind dabei der Fortbestand der
Gesundheit, die mit zunehmendem Alter instabiler wird; die Veränderung der
Familienstrukturen, die sich zu den Formen „Paar ohne Kind“ und „Alleinlebend“ entwickeln;
und die Kontinuität der materiellen Sicherung, von der Wohnqualität und die Möglichkeiten
der gesellschaftlichen Partizipation abhängen.
Wie bereits in Kapitel 1 dargelegt weist die Bevölkerungsprognose einen Zuwachs der
älteren Bevölkerung Kölns bis zum Jahr 2040 von 27% aus: Von 190.490 Senior*innen im
Jahr 2018 auf 241.500 Senior*innen im Jahr 2040. Die Zahl der über 80-Jährigen ist bereits
in den letzten zehn Jahren um ca. 25% um rd. 11.500 Personen gestiegen (von rd. 45.200
Personen auf rd. 56.700 Personen). Bis zum Jahr 2040 wird ihre Zahl nochmals um rd.
18.600 Personen auf dann rd. 75.300 Personen ansteigen (+33%).
Durch den demografischen Wandel wird die Anzahl der älteren Menschen mit
eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten steigen. Steigen wird auch die Zahl älterer
Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Hier ergeben sich besondere
Herausforderungen bei der sozialen Einbindung, der gesundheitlichen Versorgung und für
einen weiteren Teil auch bei der pflegerischen Versorgung.
34
Ebenso wird die Anzahl der zu pflegenden Menschen mit LSBTI-Biographie steigen bzw.
sichtbarer werden. Die sexuelle und geschlechtliche Identität eines Menschen muss als
wichtiger Teil der Lebensgeschichte anerkannt und sensibel behandelt werden. Eine
Stigmatisierung bei bestehenden Erkrankungen ist ebenso zu vermeiden wie die
Wiederholung von erlebter Diskriminierung. Stattdessen muss die Ausgestaltung der
Pflegeangebote offen und wertschätzend erfolgen und für alle sichtbar dargestellt werden.
8.1 Strategisches Ziel: Gesundheitszustand der Senior*innen ist verbessert
Viele Krankheiten sind nicht angeboren und werden erst im Lebensverlauf erworben oder
treten erst im höheren Alter auf. Diesen Krankheiten kann häufig durch präventives
Verhalten entgegengewirkt werden.
Eines der zentralen Ziele der Gesundheitsförderung im hohen Alter ist es, die Gesundheit
der Menschen durch personale, materielle und soziale Ressourcen zu erhalten.
Gesundheitsressourcen und Widerstandskräfte können aufgebaut und gestärkt werden
durch geistige, emotionale und körperliche Aktivität, durch das Erleben von Autonomie,
Sinnhaftigkeit und Leistungsfähigkeit sowie durch soziale Einbindung. Im Vordergrund steht
daher die Unterstützung und Befähigung der Menschen, ihre eigene Gesundheit mit Hilfe
von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen zu bewahren oder zu verbessern.
Das strategische Ziel 8.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 5.1 Köln fördert Bewegung und Sport.
KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung,
Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen.
MP Ziel G1 Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle
Menschen erreichbar.
Das strategische Ziel 8.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 23) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 23: Teilziele des strategischen Ziels "Gesundheitszustand der Senior*innen ist verbessert"
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Subjektives Gesundheits-
empfinden der Senior*innen ist
verbessert
Anteil älterer Menschen mit
subjektiv als schlecht
eingeschätztem
Gesundheitszustand insgesamt
12% 2016 kleiner 12% 2030
Subjektives Gesundheits-
empfinden der Senior*innen mit
internationaler
Familiengeschichte ist
verbessert
Anteil älterer Menschen mit
internationaler Familiengeschichte
und subjektiv als schlecht
eingeschätztem
Gesundheitszustand
18% 2016 kleiner 18% 2030
Subjektives Gesundheits-
empfinden der Senior*innen
mit Armutsrisiko ist verbessert
Anteil armutsgefährdeter älterer
Menschen mit subjektiv als schlecht
eingeschätztem
Gesundheitszustand
27% 2016 kleiner 27% 2030
Subjektives Gesundheits-
empfinden der Senior*innen mit
Schwerbehinderung ist
verbessert
Anteil älterer Menschen mit
subjektiv als schlecht
eingeschätztem
Gesundheitszustand mit
Schwerbehinderung
31% 2016 kleiner 31% 2030
35
8.2 Strategisches Ziel: Altersarmut ist bekämpft
Fast jeder vierte Erwachsene im Senior*innenalter (23%) hat ein Armutsrisiko. Das entspricht
zugleich der durchschnittlichen Armutsrisikoquote über alle Altersgruppen. Ein erhöhtes
Armutsrisiko haben insbesondere ältere Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie
ältere Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Gründe für das sehr hohe
Armutsrisiko von Senior*innen mit internationaler Familiengeschichte, sind im Falle ihrer
Zuwanderung als so genannte Gastarbeitende in der geringen Entlohnung während ihres
Erwerbslebens und einer daraus resultierenden geringen Rente zu suchen. Viele waren –
aufgrund der körperlichen Schwerstarbeit- auch gesundheitlich nicht in der Lage bis zum
Renteneintritt zu arbeiten. Auch heute sind in den Niedriglohngruppen bzw. prekären
Beschäftigungsverhältnissen überwiegend neu zugewanderte Menschen zu finden – ihr
Armutsrisiko im Alter ist bereits vorgezeichnet.
Die Anzahl und der Anteil der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind
steigt: Im Dezember 2018 bezogen 14.739 Personen (7,7% der Bevölkerung ab 65 Jahren,
im Jahr 2010 waren es noch 5,9% (relativer Anstieg von 37%). Diese Anteile sind in den
Stadtteilen sehr unterschiedlich: In Chorweiler sind 40%, in Finkenberg 30% und in Seeberg
20% auf Grundsicherungsbezug angewiesen. Die Entwicklung der zunehmenden
Altersarmut hat Auswirkungen auf Teilhabechancen in den anderen Lebenslagenbereichen.
Das strategische Ziel 8.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein
MP Ziel E1 Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem
Das strategische Ziel 8.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 24) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 24: Teilziele des strategischen Ziels „Altersarmut ist bekämpft“"
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Das Armutsrisiko älterer
Menschen ist gemindert.
Armutsrisikoquote älterer
Menschen
23% 2016 kleiner 23% 2030
Das Armutsrisiko älterer
Menschen mit
internationaler
Familiengeschichte ist
gemindert
Armutsrisikoquote älterer
Menschen mit
internationaler
Familiengeschichte
38% 2016 kleiner 38% 2030
Das Armutsrisiko von
älteren Menschen mit
Schwerbehinderung ist
gemindert
Armutsrisikoquote von
älteren Menschen mit
Schwerbehinderung
29% 2016 kleiner 29% 2030
Anspruchsberechtigte ältere
Menschen beziehen SGB
Leistungen
Grundsicherungsquote
(SGB XII) ältere Menschen
8% 2018 Wert wird
beobachtet
2030
8.3 Strategisches Ziel: Soziale und kulturelle Teilhabe von Senior*innen ist
ermöglicht
In Köln gibt es im Jahr 2017 129.513 Senior*innenhaushalte, 38% dieser Haushalte sind
Mehrpersonenhaushalte und 62% Einpersonenhaushalte. Zwischen dem 80. und 85.
Lebensjahr bilden Frauen fast drei Viertel aller Einpersonenhaushalte, ab dem 85.
Lebensjahr sind es 79%.
36
Eine weitere Gruppe, die im Alter häufig alleine lebt und von Vereinsamung bedroht ist, ist
die Gruppe der LGBTI. Sie haben häufig keinen Kontakt mehr zu ihrer Herkunftsfamilie.
Kinderlosigkeit ist innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe ebenfalls weit verbreitet.
Die soziale und kulturelle Einbindung sind ein wichtiger Bestand der Lebensgestaltung, sie
stabilisieren die soziale Einbindung und können aktiv die körperliche und geistige
Gesundheit fördern. Eine gelingende soziale und kulturelle Einbindung ist deshalb
insbesondere für alleinlebende Ältere wichtig. Vor dem Hintergrund zunehmender
Altersarmut ist es wichtig, soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Die besonderen
Bedarfe von Senior*innen mit internationaler Familiengeschichte sind bei den Angeboten zu
berücksichtigen.
Das strategische Ziel 8.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 1.3 Köln sichert und entwickelt seine Veedel zu Zentren des gemeinschaftlichen
Lebens.
KP Ziel 1.4 Köln sorgt für attraktive Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche
Räume.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
MP Ziel SPG 2 Menschen können Kultur und Freizeitangebote im Lebensumfeld inklusiv
nutzen.
Das strategische Ziel 8.3 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels
(vgl. Tabelle 25) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 25: Teilziele des strategischen Ziels „Soziale und kulturelle Teilhabe von Senior*innen ist ermöglicht“
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Verbesserte
Partizipation und
Teilhabe lebensälterer
Kölner*innen mit
internationaler
Familiengeschichte bei
den Kölner Angeboten
für Senior*innen
(Senioren-Netzwerke
und Seniorenberatung)
Anteil der Senior*innen mit
internationaler
Familiengeschichte an der
Nutzung der Senior*innen-
netzwerke
Daten müssen
erhoben
werden
Anteil der ratsuchenden
Senior*innen mit
internationaler
Familiengeschichte, die die
Senioren-beratung
aufsuchen
Daten müssen
erhoben
werden
8.4 Strategisches Ziel: Bedarf an kultur- und gendersensibler Pflege ist gedeckt
Am Jahresende 2018 lebten in Köln 55.410 Senior*innen mit internationaler
Familiengeschichte, dies entspricht 29% der älteren Bevölkerung. Darunter waren rund
26.000 Senior*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, diese Zahl betrug im Jahr 1990
noch 7.000 Personen und hat sich seitdem fast vervierfacht. Der Anteil wird voraussichtlich
in den kommenden Jahren weiter steigen.
Zu beachten ist, dass die Pflegebedürftigkeit bei Menschen mit internationaler
Familiengeschichte aufgrund besonders belastender Lebensgeschichten etwa 10 Jahre
früher einsetzt als bei der Gruppe ohne internationale Geschichte. Daraus folgt, dass ein
erhöhter Bedarf an Angeboten für Senior*innen besteht, die mit interkultureller Kompetenz
ausgestattet sind. Besonders betroffen sind dabei Stadtteile einem hohen Anteil an älteren
Personen mit internationaler Familiengeschichte.
Das strategische Ziel 8.4 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
37
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung.
Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen.
MP Ziel G5 Die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung sind quantitativ
ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt.
Das strategische Ziel 8.4 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 26) angestrebt und mit Hilfe des benannten Indikators bewertet werden:
Tabelle 26: Teilziele des strategischen Ziels „Bedarf an kultur- und gendersensibler Pflege ist gedeckt“
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr Fachplanung
Pflegebedürftige Menschen
mit internationaler
Familiengeschichte fühlen
sich bedarfsgerecht versorgt
Indikator muss
erhoben
werden.
2030 Anforderung
wird im APG
berücksichtigt.
Kultur- und gendersensible
Pflege für LSBTI ist
ermöglicht
Indikator muss
erhoben
werden.
2030 Anforderung
wird im APG
berücksichtigt.
9 Herausforderung: gesellschaftliche und politische Einbindung verbessern -
ehrenamtliches Engagement und politisches Interesse der
Stadtgesellschaft fördern
Eine demokratische Gesellschaft hat das Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger in die Gestaltung
der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse einzubeziehen. Wie gut dies gelingt wird an den
Merkmalen „Interesse an Politik“, „Wahlbeteiligung“ sowie „ehrenamtliches Engagement“
bewertet.
Die Intensität des politischen Interesses der Bevölkerung steht mit dem Bildungsgrad und
weiteren soziodemografischen Faktoren in Zusammenhang. Während die Berufstätigkeit
einer Person nur bedingt mit ihrem politischen Interesse zusammenhängt und per se eine
geringe Erklärungskraft besitzt, scheint das politische Interesse mit Arbeitslosigkeit und
deren zunehmender Dauer abzunehmen. 51% der Erwachsenen im mittleren Alter (35 bis 64
Jahre) und 62% der Personen ab 65 Jahren haben ein starkes Interesse an Politik. Bei den
jungen Erwachsenen sind es nur 41%. In der jüngeren Altersgruppe sind auch anteilig die
meisten Personen, die angeben, gar kein Interesse an der Politik zu haben.
Die Beteiligung an einer Wahl bedeutet die Möglichkeit, die politischen Lebensverhältnisse
mitzugestalten. Untersuchungen zufolge steht der Grad der politischen Partizipation von
Personen häufig im Zusammenhang mit ihrer sozioökonomischen Lage. So verzichten
Menschen mit einem niedrigeren Bildungs- und Einkommensniveau häufiger darauf, von
ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, als Menschen mit einem höheren Bildungs- und
Einkommensniveau. Zumeist ist die Wahlbeteiligung besonders in den Stadtteilen niedrig, in
denen ein hoher Bevölkerungsanteil von Transferleistungen lebt. Teilhabe am Erwerbsleben
und politische Teilhabe hängen zusammen. Das Interesse an der Bundespolitik ist stärker
als das Interesse an der Kommunalpolitik.
Durch bürgerschaftliches bzw. ehrenamtliches Engagement erfolgen Mitgestaltung und
Partizipation auch außerhalb der Politik in weiteren gesellschaftlichen Bereichen. Personen,
die sich bürgerschaftlich engagieren, fühlen sich stärker gebraucht und eher integriert. Dies
gilt gerade auch für ältere Menschen. Engagement kann sinnstiftend sein und zum
Wohlbefinden der Ehrenamtlichen beitragen. Darüber hinaus ermöglicht das Ehrenamt die
Aufrechterhaltung sowie Pflege sozialer Kontakte und gewährleistet nachweislich ein
besseres subjektives Empfinden der eigenen Gesundheit sowie Zufriedenheit mit dem
38
eigenen Leben. Mangelnde soziale Teilhabe kann sich auch darin zeigen, dass bestimmte
Personengruppen in diese Formen der gesellschaftlichen Mitgestaltung weniger
eingebunden sind als andere.
9.1 Strategisches Ziel: Interesse an der Arbeit der Stadtverwaltung und
Kommunalpolitik ist gefördert
Junge Erwachsene haben das geringste Interesse an Politik. Über alle Altersgruppen hinweg
haben 52% ein Interesse an der Entwicklung der Stadt, allerdings interessieren sich nur 26%
für die Entscheidungen des Rates der Stadt und nur 21% für die Arbeit der Stadtverwaltung.
Insgesamt weist die Gruppe der Personen mit einem Schwerbehindertenausweis das größte
politische Interesse auf. Sie sind die Gruppe, die sich mit Abstand am stärksten für die Arbeit
der Stadtverwaltung interessiert. Von Armut betroffene Menschen und Menschen mit
internationaler Familiengeschichte sind weniger an (Kommunal-)Politik interessiert.
Das Interesse an der Kommunalpolitik ist die Voraussetzung für eine ausgewogene
Repräsentanz der Bevölkerung in den kommunalpolitischen Entscheidungsgremien. Der
Anteil der Ratsmitglieder mit internationaler Familiengeschichte in der Wahlperiode 2009-
2014 betrug knapp 7%. Zahlen zum Geschlechterverhältnis stehen für das Jahr 2018 zur
Verfügung. In der aktuellen Wahlperiode sind nur 34 der insgesamt 91 Ratssitze mit Frauen
besetzt (37%). Hinsichtlich der politischen Repräsentation von Frauen sowie von Menschen
mit internationaler Familiengeschichte in politischen Gremien besteht ein Ungleichgewicht.
Das strategische Ziel 9.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 3.6 Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und setzt auf breite
Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtentwicklung.
Das strategische Ziel 9.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 27) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 27: Teilziele des strategischen Ziels "Interesse31 an der Arbeit der Stadtverwaltung und Kommunalpolitik
ist gefördert“
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Das Interesse der Menschen an
der Entwicklung der Stadt ist
gesteigert.
Interesse an der Entwicklung
der Stadt
52% 2016 größer 52% 2030
Das Interesse der Menschen mit
internationaler Familiengeschichte
an der Entwicklung der Stadt ist
gesteigert.
Interesse der Menschen mit
internationaler
Familiengeschichte an der
Entwicklung der Stadt
42% 2016 größer 42% 2030
Das Interesse an der Politik des
Rates ist gesteigert.
Interesse an der Politik des
Rates der Stadt
26% 2016 größer 26% 2030
Das Interesse der Menschen mit
internationaler Familiengeschichte
an der Politik des Rates ist
gesteigert.
Interesse der Menschen mit
internationaler
Familiengeschichte an der
Politik des Rates
21% 2016 größer 21% 2030
Das Interesse der jüngeren
Menschen an der Politik allgemein
ist gesteigert.
Starkes Interesse der jüngeren
Menschen an Politik allgemein
41% 2016 größer 41% 2030
Das Interesse der jüngeren
Menschen an der Politik des Rates
ist gesteigert.
Starkes Interesse der jüngeren
Menschen an der Politik des
Stadtrates
15% 2016 größer 15% 2030
31 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in der Gruppe der Menschen mit Internationaler Geschichte auch
ausländische Bewohner*innen enthalten sind, deren Mitwirkungsmöglichkeiten z. B. an Wahlen eingeschränkt
sein können und aus diesem Grund auch das Interesse niedriger ausgeprägt sein kann.
39
9.2 Strategisches Ziel: Wahlbeteiligung ist erhöht
In der Altersgruppe der 18 – 34Jährigen ist die Wahlbeteiligung von allen Altersgruppen am
niedrigsten. Die höchste Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2017, gemessen an der
wahlberechtigten Bevölkerung, gab es in den wohlhabenderen Stadtteilen Hahnwald (89%),
Klettenberg (87%) und Lindenthal (86%), die niedrigsten Anteile zeigen sich in den
Stadtteilen Gremberghoven (56%), Vingst (53%) und Chorweiler (46%).
Das strategische Ziel 9.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 3.6 Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und setzt auf breite
Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtentwicklung.
Das strategische Ziel 9.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 28) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 28: Teilziele des strategischen Ziels "Wahlbeteiligung ist erhöht“
Teilziele Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer Zielwert Jahr
Die Wahlbeteiligung an der
Bundestagswahl in
benachteiligten Stadtteilen mit
stark unterdurchschnittlicher
Wahlbeteiligung ist erhöht.
Wahlbeteiligung in
benachteiligten
Stadtteilen
46%
bis
62%
2017 größer 46% bis 62% 2030
Anteil der Frauen im Stadtrat
ist erhöht
Anteil der Frauen im
Stadtrat
41,1% 2020
–
2025
50% 2030
Anteil der Menschen mit
internationaler
Familiengeschichte im Stadtrat
ist erhöht.
Anteil der Menschen
mit internationaler
Familiengeschichte im
Stadtrat
7% (2009
–
2014)
Anteil der
wahlberechtigten
Bevölkerung mit
internationaler
Familiengeschichte
2030
Beteiligung der Wähler*innen
an der Integrationsratswahl ist
erhöht
Beteiligung der
Wähler*innen an den
Integrationsrat-wahlen
15% 2020 größer 15% 2030
9.3 Strategisches Ziel: Ehrenamtliches Engagement ist erhöht
24% der Kölner*innen sind ehrenamtlich engagiert: 7,4% engagieren sich mindestens einmal
in der Woche, 3,5% drei bis viermal pro Monat, 7,2% mehrmals im Jahr und 5,6% seltener.
In den einzelnen Altersgruppen ist das Engagement unterschiedlich ausgeprägt. Die
Altersgruppe der 35- bis 64-Jährigen ist mit knapp 25% zivilgesellschaftlich aktiver als
Personen im jüngeren Alter (21%) und Senior*innen (24%).
Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen kommt dem ehrenamtlichen
Engagement eine stetig wachsende Bedeutung zu. Die gemeinnützigen Organisationen
benötigen in vielen Bereichen ehrenamtliche Unterstützung. Es ist daher wünschenswert und
sinnvoll, das Engagement der Kölner*innen weiter zu fördern, brachliegende „Ressourcen“
mit geeigneten Mitteln und Anreizen zu aktivieren, neue Rahmenbedingungen für
ehrenamtliches Engagement zu schaffen und auf die veränderten Bedarfe zu reagieren.
Diese Dynamik bietet die Chance Menschen zu erreichen, die sich bisher kaum oder gar
nicht ehrenamtlich engagiert haben.
Das strategische Ziel 9.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
40
KP Ziel 3.6 Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und setzt auf breite
Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtentwicklung.
Das strategische Ziel 9.3 soll mittels des im Folgenden aufgeführten Indikators (vgl. Tabelle
29) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 29: Indikator für das strategische Ziel "Ehrenamtliches Engagement ist erhöht“
strategisches Ziel
Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Ehrenamtliches
Engagement ist erhöht
Anteil der Menschen, die sich
ehrenamtlich engagieren
24% 2016 größer 24% 2030
10 Herausforderung: Wohnen – Bedarfsgerechtes Wohnungsangebot
verbessern – Wohnen/Wohnumfeld attraktiver gestalten
Belastungen der Wohnsituation bemessen sich an Indikatoren wie beengtem Wohnraum,
einer hohen Mietbelastung, der Entwicklung der Wohnungslosigkeit und einer
bedarfsgerechten (z.B. barrierefreien) Bauweise. Derartige Belastungen auszugleichen,
gehört zu den Herausforderungen der städtischen Wohnungspolitik.
Inwiefern eine den Bedürfnissen entsprechende, bezahlbare Wohnung gefunden werden
kann, hängt sehr stark vom Wohnungsmarkt ab. Hierauf hat eine ganze Reihe von Faktoren
einen Einfluss. U. a. wird die Nachfrage vom demografischen Wandel und Veränderungen in
den Familien- und Haushaltsstrukturen geprägt. In Köln gibt es 285.362 (51%) Ein-
Personenhaushalte: 34% in der Altersgruppe der 18 – 34Jährigen, 43% in der Altersgruppe
der 35 bis 64Jährigen und 23% in der Altersgruppe der Senior*innen. Allein die Zahl der
Studierenden ist vom Wintersemester 2010/2011 bis zum Wintersemester 2017/2018 um
fast 28.000 gestiegen. In 108.888 Haushalten leben Familien mit Kindern.
Die insgesamt 561.070 Kölner Haushalte leben in 137.800 Wohngebäuden, 59% sind Ein-
und Zweifamilienhäusern, 41% Mehrfamilienhäusern. Von den ca. 558.000 Wohnungen sind
knapp 25% 1- bis 2-Raum-Wohnungen, 55% 3- bis 4-Raum-Wohnungen und 20%
Wohnungen mit fünf oder mehr Räumen. 32% dieser Wohnungen werden von Eigentümern
bewohnt und 68% von Mietern.
Der Wohnungsmarkt ist angespannt. Die mittleren Angebotsmieten haben sich von 2009 bis
2018 um 35 % erhöht. Knapp 20% der Kölner*innen leben in beengten Wohnverhältnissen.
Weitere Anzeichen für einen angespannten Wohnungsmarkt sind eine niedrige
Leerstandsquote, eine sinkende Anzahl innerstädtischer Umzüge sowie eine gestiegene
Wohndauer.
Mit 33,5% gehört Köln zu den Städten in NRW mit den höchsten Mietbelastungen. Betroffen
sind einkommensschwache Haushalte und Menschen aller Altersgruppen, gegenüber der
Bevölkerung mit geringerer Mietbelastung aber überdurchschnittlich viele ältere Personen
zwischen 60 und 80 Jahren, arbeitslose Kölnerinnen und Kölner, Schülerinnen und Schüler
sowie Studierende. Auch Menschen mit internationaler Familiengeschichte gehören in Köln
überdurchschnittlich häufig zur Bevölkerungsgruppe mit hoher Mietbelastung. Eine hohe
Mietbelastung kann negative Folgen für die Finanzierung der Teilhabe in anderen
Lebenslagenbereichen haben.
Besondere Wohnbedürfnisse haben Familien, ältere Menschen und Menschen mit
Beeinträchtigungen. Neben der Wohnung selbst trägt auch die Wohnumgebung zur Wohn-
41
und Lebensqualität bei, indem soziale Beziehungen zur Nachbarschaft ermöglicht und
Angebote zur täglichen Lebensführung bereitgestellt werden.
10.1 Strategisches Ziel: Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für
einkommensschwache Haushalte ist gefördert
Einkommensschwache Haushalte leben oftmals in günstigeren Wohnungen mit kleinerer
Wohnfläche, haben aber trotzdem eine relativ große ökonomische Belastung. Es sind es die
Alleinerziehenden, die mit 41,6 % den höchsten Mietbelastungswert aufweisen. Ihnen steht
ein geringeres Einkommen zur Verfügung als etwa Haushalten von zwei Erwachsenen mit
Kind(-ern). Auch Menschen im Seniorenalter haben aufgrund geringerer finanzieller Bezüge
im Vergleich zu Erwerbstätigen eine hohe Mietkostenbelastung (37,2%).
Das strategische Ziel 10.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.2 Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen.
MP Ziel W1: Einkommensschwächere Menschen haben Zugang zu angemessenem und
Barriere armem Wohnraum.
Das strategische Ziel 10.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 30) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 30: Teilziele des strategischen Ziels "Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für einkommensschwache
Haushalte ist gefördert"
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Die Kölner Bevölkerung ist
ausreichend mit
bezahlbarem Wohnraum
versorgt.
Wohnungsversorgungsgrad
(Anzahl Wohnungen/ Anzahl der
Haushalte *100)32
99,5 2018 Wert wird
beobachtet
2030
Mietpreise: Mittlere
Angebotsmiete (netto kalt je m²
Neuvermietung)
11,30 € 2018 Wert wird
beobachtet
2030
Mietbelastung (Bruttokaltmiete)
insgesamt33
33,5% 2016 Wert wird
beobachtet
2030
Mietbelastung (Bruttokaltmiete)
Alleinerziehende
41,6% 2016 Wert wird
beobachtet
2030
Mietbelastung Senior*innen
(Bruttokaltmiete)
37,2% 2016 Wert wird
beobachtet
2030
Einkommensschwache
Menschen haben Zugang
zu angemessenem und
Barriere armem Wohnraum
(weniger Überlastung durch
Wohnkosten)
Anteil der Personen, die in
Haushalten leben, die mehr als
40 % ihres verfügbaren
Haushaltseinkommens für
Wohnen ausgeben34
26,1% 2016 Wert wird
beobachtet
2030
Wohnfläche pro Kopf in m2 39 m2 2019 Wert wird
beobachtet
2030
Wohnfläche: Verfügbare
Wohnfläche pro Person in SGB
II-BG in m2 35
33,9
m2
2019 Wert wird
beobachtet
2030
Bestand an geförderten
Wohnungen
38.381 2020 Wert wird
beobachtet
2030
32 S. vgl. Sozialbericht NRW 2020. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 499
33 S. ebenda, S. 506
34 S. ebenda, S. 504
35 S. ebenda, S. 508
42
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Wohngeld: Anzahl der Personen,
die in Haushalten leben, die
Wohngeld beziehen36
7.267 2019 Wert wird
beobachtet
2030
Anteil geförderter
Mietwohnungen am
Wohnungsbestand37
6,9% 2018 Wert wird
beobachtet
2030
Jährlich geförderter
Wohnungsbau38
950 20182018 Wert wird
beobachtet
2030
Anzahl bewilligter
Wohnberechtigungsscheine39
13.675 2018 Wert wird
beobachtet
2030
Wohngeld: Anzahl der Personen,
die in Haushalten leben, die
Wohngeld beziehen40
7.267 2019 Wert wird
beobachtet
2030
Menschen mit Wohnhemm-
nissen (inkl. vulnerable
Gruppen) ist Wohnen
ermöglicht
Anzahl Personen mit einem
Wohnungsbedarf von hoher
Dringlichkeit (Wohnungsnotfälle)
5.174 2018 kleiner 5.174 2030
10.2 Strategisches Ziel: Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern
Hinsichtlich der Qualität der Wohnung und des Wohnumfeldes stehen für Menschen im
Seniorenalter andere Faktoren im Vordergrund als für jüngere Menschen. Unter dem
Stichwort „Barrierefreiheit“ sind verschiedene bauliche Eigenschaften gemeint, die das
Wohnen im Alter erleichtern und teilweise auch erst ermöglichen.
Nur etwa die Hälfte der ab 65Jährigen wohnt in einer seniorengerechten Wohnung. Vor dem
Hintergrund, dass der Anteil älterer Einwohner*innen steigen wird, ist davon auszugehen,
dass die Nachfrage nach barrierefreien, altengerechten Wohnungen mit wohnortnaher
Versorgung weiter steigen wird. Zu einem altersgerechten Wohnumfeld gehören die Nähe zu
Geschäften und Dienstleistungen, zu medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie eine
gute ÖPNV-Anbindung. Ältere Menschen benötigen einen barrierefreien Lebens-, Wohn- und
Mobilitätsraum, der ihren Bedürfnissen gerecht wird.
Das strategische Ziel 10.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):
KP Ziel 3.2 Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
KP Ziel 4.1 Köln entwickelt seine Mobilitätsangebote gemeinsam mit der Region
innovativ und umweltverträglich weiter und stärkt den öffentlichen Nahverkehr.
KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung,
Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen.
MP Ziel W1 Einkommensschwächere Menschen haben Zugang zu angemessenem und
Barriere armem Wohnraum.
MP Ziel W9 Kölner Wohnquartiere sind insbesondere mit sozialer Infrastruktur versorgt.
Das strategische Ziel 10.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele
(vgl. Tabelle 31) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
36 S. ebenda, S. 510
37 S. ebenda, S. 508
38 S. ebenda, S. 509
39 S. ebenda, S. 509
40 S. ebenda, S. 510
43
Tabelle 31: Teilziele des strategischen Ziels "Barrierefreies Wohnen für Ältere fördern"
Teilziele Indikator Ist-Wert Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Ältere Menschen haben Zugang
zu angemessenem und Barriere
armem Wohnraum
Altengerechte
Wohnung
48% 2016 größer 48% 2030
Kölner Wohnquartiere sind mit
Gesundheitsinfrastruktur
versorgt
Wohnungsnahe
Grundversorgung -
Hausarzt;
Einwohnergewichtete
Luftliniendistanz zum
nächsten Hausarzt
325m41 2015 Wert wird
beobachtet
2030
Wohnungsnahe
Grundversorgung -
Apotheke: Einwohner-
gewichtete
Luftliniendistanz zur
nächsten Apotheke
459m42 2017 Wert wird
beobachtet
2030
Kölner Wohnquartiere sind mit
Gütern des täglichen Bedarfs
versorgt
Wohnungsnahe
Grundversorgung –
Lebensmittel
Einwohner-gewichtete
Luftliniendistanz
409m43 2017 Wert wird
beobachtet
2030
11 Herausforderung: Sozialraumgebiete – Verbesserung der
Lebensbedingungen und Teilhabechancen in Sozialraumgebieten
Eine gesonderte Segregationsanalyse hat ergeben, dass es in Köln eine gewisse
Polarisierung zwischen den Stadtteilen im Hinblick auf die Verteilung von SGB II-
Beziehenden und - insbesondere der SGB-Beziehenden-Haushalte mit Kindern - sowie
hinsichtlich der Verteilung von Sozialwohnungen gibt. Damit weist Köln einen ähnlichen Grad
an Segregation auf wie andere Großstädte in Deutschland, was aber im internationalen
Vergleich (z.B. mit Großstädten in den USA) eher ausgeglichen erscheint.
Um darüber hinaus einen Überblick über die unterschiedlichen Kombinationen der
Lebenslagen zu erhalten, wurden die Stadtteile mit einer Clusteranalyse typisiert. Bei dieser
Analyse wurden 16 Stadtteile mit potenziell stark erhöhten Problemlagen ermittelt (15 der
identifizierten Stadtteile liegen in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten). Hier kumulieren
Teilhaberisiken in Folge von einem erhöhten Anteil von Kindern und Jugendlichen, einem
niedrigeren Anteil von Gymnasialübergängen, einer höheren Arbeitslosenquote, einem
höheren Bevölkerungsanteil, der von Armut bedroht ist, einem höheren Anteil von Menschen
mit internationaler Familiengeschichte sowie einem höheren Anteil von Menschen mit einem
eher oder sehr schlechtem Gesundheitszustand sowie einer niedrigeren Wahlbeteiligung.
Diese Stadtteile sind dort zu finden, wo die Quadratmetermietpreise eher niedrig sind.
11.1 Strategisches Ziel: Segregation bei Kindern und Jugendlichen aus
einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt
Kennzahlen zur Abbildung der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen können anhand
der SGB II-Statistik gebildet werden, um Segregation zwischen finanziell schlecht gestellten
und finanziell besser aufgestellten Kindern und Jugendlichen abzubilden. Die Spannbreite
reicht von Stadtteilen, in denen kein Kind unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften
41 Vgl. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022, S. 143
42 Vgl. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022, S. 144
43 Vgl. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022, S. 121
44
lebt, bis zu Stadtteilen, in denen 54% (Jahr 2008) bis 60% (Jahr 2017) der unter 15-Jährigen
in einer solchen Bedarfsgemeinschaft leben. Dies hat Folgen z. B. für Bildungsteilhabe und
Teilhabechancen im späteren Lebensverlauf.
Kennzahlen zum öffentlich geförderten Wohnungsbau zeigen das höchste Ausmaß an
Unterschieden zwischen den Stadtteilen. Die Spannbreite reicht von Stadtteilen, die keinen
sozialen Wohnungsbau haben bis hin zu Stadtteilen, in denen 78% des sozialen
Wohnungsbaus zu finden sind. Hier ist ein großer Handlungsbedarf gegeben, um
Segregation entgegen zu wirken. Das strategische Ziel 11.1 korrespondiert mit den
folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats
V (MP):
KP Ziel 3.1 Köln fördert die Vielfalt in den Stadtteilen.
KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein.
MP Ziel W5 Segregation ist gemildert.
Das strategische Ziel 11.1 soll mittels des im Folgenden aufgeführten Indikatoren (vgl.
Tabelle 32) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:
Tabelle 32: Indikatoren des strategischen Ziels "Segregation bei Kinder und Jugendlichen aus
einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt“
Strategisches Ziel Indikator Ist-
Wert
Jahr Strategischer
Zielwert
Jahr
Segregation bei Kinder und
Jugendlichen aus
einkommensschwachen,
benachteiligten Haushalten ist
entgegengewirkt
Spannbreite der Anteile der
Kinder und Jugendlichen unter
18 Jahren in SGB II-
Bedarfsgemeinschaften in
Stadtteilen
0% -
60%
2017 Spannbreite
wird kleiner
2030
Spannbreite geförderter
Sozialwohnungen in Stadtteilen
0%
–
78%
2021 Spannbreite
wird kleiner
2030
Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll StadtAG Queerpolitik 31.08.2023
2555 Zeichen
Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-21087 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 04.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 31.08.2023 öffentlich 2.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069/2022 Ergänzungsantrag der StadtAG Queerpolitik zur Beschlussvorlage Stra- tegische Sozialplanung I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der StadtAG Queerpolitik: Beschluss: Die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik empfeh- len dem Rat, die Verwaltung zu verpflichten, bei der Strategischen Sozialplanung so- wie bei Erstellung von Berichten zu den Lebenslagen aller Kölner*innen die Belange und Bedarfe von Menschen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder inter- geschlechtlich (LSBTI oder queer) definieren, zu berücksichtigen, mitzudenken und in den Ergebnissen darzustellen. Bei Bedarf soll die Verwaltung für eine Verbesserung der Datenlage zu Kölner*innen mit LSBTI-Biographien sorgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: Geänderter Beschluss: Der Rat 1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu- künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der in- tegrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzule- gen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei- chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik: Der Rat verpflichtet die Verwaltung, bei der Strategischen Sozialplanung sowie bei Er- stellung von Berichten zu den Lebenslagen aller Kölner*innen die Belange und Be- darfe von Menschen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder interge- schlechtlich (LSBTI oder queer) definieren, zu berücksichtigen, mitzudenken und in den Ergebnissen darzustellen. Bei Bedarf soll die Verwaltung für eine Verbesserung der Datenlage zu Kölner*innen mit LSBTI-Biographien sorgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Anlage 3, Auszug Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
1362 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 07.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.09.2023 öffentlich 4.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069/2022 Beschluss: Der Rat 1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu- künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei- chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. I Antrag auf Verweisung, SPD Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregung und Beschwerden verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die anderen Gremien. Abstimmung zu: I Antrag auf Verweisung, SPD Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 9 Auszug Niederschrift Stadtentwicklungsausschuss vom 30.11.2023
2042 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 20.02.2024 Auszug aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.11.2023 öffentlich 6.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069/2022 6.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE AN/1726/2023 RM Weisenstein (LINKE) kann sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht an- schließen, stellt den anhängigen Änderungsantrag seiner Fraktion vor und hebt aus Sicht seiner Fraktion die kritischen Punkte heraus. Abschließend wirbt er um Zustim- mung. Frau Rennert (Strategische Sozialraumplanung) nimmt Stellung zum Wortbeitrag so- wie zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. In diesem Zusammenhang erläu- tert sie die Grundlagen, die Zielsetzung sowie die Ausrichtung der Vorlage. Darüber hinaus informiert sie über den künftigen Prozess zur Abbildung der Zielwerte. Sie ver- deutlicht, dass beabsichtigt ist, eine datengestützte Steuerungsgrundlage zu schaffen. Abschließend empfiehlt sie aufgrund ihrer Ausführungen dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zu folgen, RM Pakulat (Ausschussvorsitzende/ Grüne) erkundigt sich, ob RM Weisenstein (DIE LINKE) seinen Änderungsantrag nach den Ausführungen der Verwaltung aufrecht hal- ten möchte. RM Weisenstein (DIE LINKE) möchte seinen Änderungsantrag im Falle einer Abstim- mung aufrechterhalten. RM Pütz (SPD) beantragt, die Vorlage ohne Votum in weiteren Gremien zu verweisen. SE Meurers (Im Auftrag der Stadt-AG für Behindertenpolitik) weist auf die Anlage 7 hin. Frau Rennert (Strategische Sozialraumplanung) informiert zur Wortmeldung vom SE Meurers, dass der Ratsbeschluss für die Verwaltung bindend sein wird. RM Pakulat (Ausschussvorsitzende/ Grüne) leitet zur Abstimmung über. Anlage 9 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die wei- teren Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5, Auszug BV 6 (Chorweiler) 19.10.2023
3373 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt - koeln.de Datum: 20.10.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 öffentlich 9.2.7 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069/2022 Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU - und SPD-Frak- tion sowie von den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke und Lilo Heinrich: Die Bezirksvertretung Chorweiler 1. ist enttäuscht über die bisherigen Ergebnisse der Integrierten, strategischen Sozialplanung 2023. Um nur ein Beispiel zu nenn: Wenn die Zahl der unter 3- jährigen Kinder in Kitas und Tagespflege von jetzt 48% auf 52% in 2027 gestei- gert werden soll, stellen wir die Frage, wo das geschehen soll. In der Innen- stadt, wo die Quote heute bereits bei 59% liegt oder in Chorweiler, wo der Stadtbezirk nur auf eine Quote von 30% kommt und der Stadtteil sogar nur auf 20%. Sozial ist die Planung nur dann, wenn die benachteiligten Stadtteile vor- rangig gefördert werden. 2. stimmt den strategischen Zielen / Teilzielen wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt unter der oben genannten Voraussetzung zu. 3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinter- legt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele / Teilziele verfolgt werden sollen. 4. beauftragt die Verwaltung, den Fachausschüssen und den Bezirksvertretungen mindestens jährlich über die Zielerreichung und Strategien zur Zielerreichung zu berichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich bei Enthaltung der AfD- Fraktion zugestimmt. Abstimmung über den so geänderten Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler 1. ist enttäuscht über die bisherigen Ergebnisse der Integrierten, strategischen Sozialplanung 2023. Um nur ein Beispiel zu nenn: Wenn die Zahl der unter 3- jährigen Kinder in Kitas und Tagespflege von jetzt 48% auf 52% in 2027 gestei- gert werden soll, stellen wir die Frage, wo das geschehen soll. In der Innen- stadt, wo die Quote heute bereits bei 59% liegt oder in Chorweiler, wo der Stadtbezirk nur auf eine Quote von 30% kommt und der Stadtteil sogar nur auf 20%. Sozial ist die Planung nur dann, wenn die benachteiligten Stadtteile vor- rangig gefördert werden. 2. stimmt den strategischen Zielen / Teilzielen wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt unter der oben genannten Voraussetzung zu. 3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinter- legt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele / Teilziele verfolgt werden sollen. 4. beauftragt die Verwaltung, den Fachausschüssen und den Bezirksvertretungen mindestens jährlich über die Zielerreichung und Strategien zur Zielerreichung zu berichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich bei Enthaltung der AfD- Fraktion zugestimmt.
Anlage 7, Vorab- Auszug StadtAG Behindertenpolitik 21.11.2023 TOP 2.1 Strategische Sozialplanung
10744 Zeichen
Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 22.11.2023 (Vorab-) Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 21.11.2023 öffentlich 2.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069/2022 Ergänzungsantrag zur Vorlage Strategische Sozialplanung hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen gemeinsam mit den sachkundigen Einwohner*innen Elisa Braune, Helga Mesmer und Juliane Passavanti I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik: Beschluss: Die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfehlen dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu beschließen, dem Rat zu empfehlen, die Verwaltung zu verpflichten, bei der strategischen Sozial- planung 2023 in allen Herausforderungen, die Bedarfe der Menschen mit Behinderung und der Pflegenden z. B. Mütter, Geschwister, Familien mitzudenken. Der Rat stellt fest, es gibt sichtbare und unsichtbare Behinderungen, dazu gehören u.a. Mobilitäts- einschränkungen, Sinneseinschränkungen sowie psychische und seelische Ein- schränkungen. Das gesellschaftliche, politische und gemeinschaftliche Leben in einer Metropole ist hoch komplex. Es ist durch Vielfalt in allen Lebensbereichen gekennzeichnet, daher gibt es nicht die klar abzugrenzende Gruppe von Menschen mit Behinderung. Men- schen mit Behinderung haben einen sehr individuellen Lebensweg, der viele der an- geführten Herausforderungen impliziert. Als Beispiel sind hier die Felder: Abwendung von Armut, bedarfsgerechter Wohnraum, berufliche Chancen verbessern, internatio- nale Familiengeschichte und passende Gesundheitsversorgung zu benennen. Des- halb ist das Thema Inklusion vom Anfang an bei einer Sozialplanung zu berücksichti- gen, für alle Formen von Behinderung. Bei allen zu entwickelnden Maßnahmen und Indikatoren müssen die Interessen behin- derter Menschen und ihrer Familien immer berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen müssen als Ziel die Gleichstellung behinderter Menschen haben. Die umfängliche ge- sellschaftliche Teilhabe muss verbessert und gesichert werden. Die Verwaltung wird geeignete Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die Datenbasis für den Themenbereich Behinderung in allen Lebensbereichen über die gesamte Stadtgesellschaft zu verbessern. (s. Kapitel 7.4) Zudem schlagen wir folgenden Ergänzungen und Veränderungen vor: Kapitel 7 wird folgende Präambel vorangestellt: Der Themenbereich Behinderung umfasst alle Lebensbereiche und soziale Gruppen jeden Alters, Geschlechts und sozialer Stellung unabhängig von Her- kunft oder Staatsangehörigkeit. Im Rahmen der Daseinsfürsorge ist Disability Mainstreaming in allen Entscheidungsprozessen der Verwaltung immer zur be- rücksichtigen. Eine Behinderung ist eine große Herausforderung für die volle Teilhabe an der Gesellschaft und wird oft als Belastung empfunden. Gerade auch in Wechselwirkung mit anderen Faktoren der Vielfalt kann es - wie im Le- benslagenbericht beschrieben - zu Exklusion (Ausschluss aus der Gesellschaft) führen. Neben den behinderten Menschen selbst spüren Familien (häufig ins- besondere Mütter), Angehörige und Pflegepersonal die Belastungen und leiden darunter. Menschen mit unsichtbaren Behinderungen - wie z.B. psychischer und seelischer Art - werden mit ihren Bedarfen oft übersehen und vergessen. Der aktuelle Bedarf behinderter Menschen und ihrer Angehörigen wird derzeit nur unzureichend gedeckt. Die Datenlage in Köln und in den Vergleichsregionen ist veraltet und unvoll- ständig, zum Teil zu begründen mit den Anforderungen des Datenschutzes o- der weil Antragsberechtigte keine entsprechenden Anträge stellen. Kapitel 7: Ziel neu definieren: Erhebung von Daten zur Erfassung der Lage von Familien mit behinderten Kindern, um die Mehrfachbelastung zu erfassen und abgestimmte Hilfen zu entwickeln Kapitel 7.3 wird wie folgt ergänzt: Die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen hängen direkt von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. Bei den Zielen zu Kapitel 7.3 ist einzubinden: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken Bei Kapitel 7.4 neues Ziel einfügen: Neuen Datenlage ist zu erheben unter Berücksichtigung von Gründen der Erwerbslosigkeit sowie der Bedürfnisse der Menschen Als neuen Punkt einfügen Kapitel 7.5 Teilhabe an Angeboten im Bereich Freizeit, Kultur und Sport ist für alle Arten der Be- hinderung sichergestellt die Inhalte sind durch die Verwaltung, gerne in Absprache mit Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, zu erarbeiten. Im Rahmen dessen sind auch Datenerhebungen zu Teilhabechancen für Jugendliche mit Behinderung sowie für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen in der Freizeitgestaltung in den Blick zu nehmen. Kapitel 8.3 wird an passender Stelle wie folgt ergänzt: Die behinderten Menschen in Einrichtungen müssen von Maßnahmen genauso profi- tieren können. Die Fortschreibung der Strategischen Sozialplanung ist unter Einbindung des Büros der Behindertenbeauftragten zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: Beschluss: Der Rat 1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu- künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei- chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat, die Ver- waltung zu verpflichten, bei der strategischen Sozialplanung 2023 in allen Herausfor- derungen, die Bedarfe der Menschen mit Behinderung und der Pflegenden z. B. Müt- ter, Geschwister, Familien mitzudenken. Der Rat stellt fest, es gibt sichtbare und un- sichtbare Behinderungen, dazu gehören u.a. Mobilitätseinschränkungen, Sinnesein- schränkungen sowie psychische und seelische Einschränkungen. Das gesellschaftliche, politische und gemeinschaftliche Leben in einer Metropole ist hoch komplex. Es ist durch Vielfalt in allen Lebensbereichen gekennzeichnet, daher gibt es nicht die klar abzugrenzende Gruppe von Menschen mit Behinderung. Men- schen mit Behinderung haben einen sehr individuellen Lebensweg, der viele der an- geführten Herausforderungen impliziert. Als Beispiel sind hier die Felder: Abwendung von Armut, bedarfsgerechter Wohnraum, berufliche Chancen verbessern, internatio- nale Familiengeschichte und passende Gesundheitsversorgung zu benennen. Des- halb ist das Thema Inklusion vom Anfang an bei einer Sozialplanung zu berücksichti- gen, für alle Formen von Behinderung. Bei allen zu entwickelnden Maßnahmen und Indikatoren müssen die Interessen behin- derter Menschen und ihrer Familien immer berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen müssen als Ziel die Gleichstellung behinderter Menschen haben. Die umfängliche ge- sellschaftliche Teilhabe muss verbessert und gesichert werden. Die Verwaltung wird geeignete Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die Datenbasis für den Themenbereich Behinderung in allen Lebensbereichen über die gesamte Stadtgesellschaft zu verbessern. (s. Kapitel 7.4) Zudem schlagen wir folgenden Ergänzungen und Veränderungen vor: Kapitel 7 wird folgende Präambel vorangestellt: Der Themenbereich Behinderung umfasst alle Lebensbereiche und soziale Gruppen jeden Alters, Geschlechts und sozialer Stellung unabhängig von Her- kunft oder Staatsangehörigkeit. Im Rahmen der Daseinsfürsorge ist Disability Mainstreaming in allen Entscheidungsprozessen der Verwaltung immer zur be- rücksichtigen. Eine Behinderung ist eine große Herausforderung für die volle Teilhabe an der Gesellschaft und wird oft als Belastung empfunden. Gerade auch in Wechselwirkung mit anderen Faktoren der Vielfalt kann es - wie im Le- benslagenbericht beschrieben - zu Exklusion (Ausschluss aus der Gesellschaft) führen. Neben den behinderten Menschen selbst spüren Familien (häufig ins- besondere Mütter), Angehörige und Pflegepersonal die Belastungen und leiden darunter. Menschen mit unsichtbaren Behinderungen - wie z.B. psychischer und seelischer Art - werden mit ihren Bedarfen oft übersehen und vergessen. Der aktuelle Bedarf behinderter Menschen und ihrer Angehörigen wird derzeit nur unzureichend gedeckt. Die Datenlage in Köln und in den Vergleichsregionen ist veraltet und unvoll- ständig, zum Teil zu begründen mit den Anforderungen des Datenschutzes o- der weil Antragsberechtigte keine entsprechenden Anträge stellen. Kapitel 7: Ziel neu definieren: Erhebung von Daten zur Erfassung der Lage von Familien mit behinderten Kindern, um die Mehrfachbelastung zu erfassen und abgestimmte Hilfen zu entwickeln Kapitel 7.3 wird wie folgt ergänzt: Die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen hängen direkt von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. Bei den Zielen zu Kapitel 7.3 ist einzubinden: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken Bei Kapitel 7.4 neues Ziel einfügen: Neuen Datenlage ist zu erheben unter Berücksichtigung von Gründen der Erwerbslosigkeit sowie der Bedürfnisse der Menschen Als neuen Punkt einfügen Kapitel 7.5 Teilhabe an Angeboten im Bereich Freizeit, Kultur und Sport ist für alle Arten der Be- hinderung sichergestellt die Inhalte sind durch die Verwaltung, gerne in Absprache mit Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, zu erarbeiten. Im Rahmen dessen sind auch Datenerhebungen zu Teilhabechancen für Jugendliche mit Behinderung sowie für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen in der Freizeitgestaltung in den Blick zu nehmen. Kapitel 8.3 wird an passender Stelle wie folgt ergänzt: Die behinderten Menschen in Einrichtungen müssen von Maßnahmen genauso profi- tieren können. Die Fortschreibung der Strategischen Sozialplanung ist unter Einbindung des Büros der Behindertenbeauftragten zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Anlage 8, Auszug Integrationsrat 14.11.2023
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Bachtiosin Telefon: (0221) 221-29725 E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt - koeln.de Datum: 20.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 14.11.2023 öffentlich 8.3 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 4069/2022 TOP 6.1 „Antrag zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - Heraus- forderungen und Ziele 4069/2022" AN/1407/2023“ und TOP 6.1.1 „Ergän- zungsantrag zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - Herausfor- derungen und Ziele 4069/2022" AN/1926/2023“ wurden zusammen mit dem TOP 8.3 behandelt. Der Antragsteller zieht den Änderungsantrag zu TOP 6.1 zurück. Abstimmung über den Ergänzungsantrag des Integrationsrates zu TOP 6.1.1: Der Integrationsrat empfiehlt folgende geänderte Beschlussfassung: Beschluss: Der Integrationsrat bemängelt die weitgehend undifferenzierte und wenig erläuternde Darstellung der Lebenswirklichkeit von Menschen mit internationaler Familienge- schichte in der Anlage zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - Herausfor- derungen und Ziele 4069/2022" und 1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu- künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der in- tegrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzule- gen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei- chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten; 5. bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen, bei Vorlage einer künftigen integrier- ten Sozialplanung die Einlassungen des Integrationsrates zu berücksichtigen und auf eine differenzierte Datenlage zurückzugreifen bzw. diese zu schaffen, um sicher zu stellen, dass Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d.h. 40% der Kölner Bevölkerung, differenziert z.B. nach ausländerrechtlichem Status, Aufenthaltsdauer, Zuwanderungsintention, Milieuzugehörigkeit usw. betrachtet werden, sowie erklärende Erläuterungen und Hintergrundinformationen zu geben, warum sich die statistischen Zahlen in dieser Weise bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte darstel- len.“ Es wird hierzu verwiesen auf die Diskussion im Frühjahr 2022 zum „1. Kölner Lebenslagenbericht 2020“ und die bei Beschlussfassung im Rat am 24.6.2022 vorgebrachte Bitte an die Verwaltung, „die Anregungen aus den vorberatenden Gremien miteinzubeziehen“ (u.a. des einstimmig beschlossenen Antrages AN/1196/2021 des Integrationsrates vom 1.6.2022), sowie auf die erneuten Einlassungen im jetzt zurückgezogenen Antrag AN/1407/2023 von Herrn Keltek vom 14.08.2023 . Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/V/3 Vorlagen-Nummer 4069/2022 Freigabedatum 02.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele Beschlussorgan Rat Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Integrationsrat 15.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Wirtschaftsausschuss 17.08.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Gesundheitsausschuss 22.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 28.08.2023 Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Beschluss: Der Rat 1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zukünftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der integrier- ten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerreichung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. Sportausschuss 31.08.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 31.08.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 16.10.2023 Rat 26.10.2023 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ratsauftrag und Umsetzung des Ratsauftrags Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 24.06.2021 beauftragt, auf Basis der Er- kenntnisse des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020 die integrierte, strategische Sozialpla- nung zu verstetigen und auszubauen (Vorlage Nr. 0615/2020). In der Mitteilung 2729/2021 hat die Verwaltung das Vorgehen zur Verstetigung und zum Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung dargelegt. Das Vorgehen orientiert sich am in- tegrierten, strategischen Steuerungsverständnis der Sozialplanung mit den aufeinander aufbau- enden Phasen, 1. der Analyse der Ausgangssituation (1. Kölner Lebenslagenbericht 2020), 2. der Entwicklung von Zielen und Strategien, 3. der Ermittlung von Bedarfen, 4. der Planung, 5. der Umsetzung von integrierten Maßnahmen und 6. der Evaluation der Maßnahmen (vgl. Abbildung 1). Dieser Prozess ist als kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu verstehen, der regelmäßig durchlaufen wird. Abbildung 1: Steuerungsverständnis der strategischen Sozialplanung Nachdem mit dem 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 eine Analyse der Ausgangssituation vor- gelegt und die erste Phase abgeschlossen wurde, geht es gemäß des Steuerungskreislaufs in 4 der zweiten Phase darum, Ziele und Strategien zu entwickeln. Wie in der o. g. Mitteilung 2729/2021 ausgeführt sind dazu die folgenden Schritte umzusetzen: a. Fachübergreifende Diskussion, Bewertung und Priorisierung der im Lebenslagenbe- richt deutlich gewordenen wesentlichen Herausforderungen b. Festlegung von konkreten indikatorgestützten strategischen Zielen zur Bewältigung der Herausforderungen c. Überprüfung vorliegender Strategien und – soweit nötig – Entwicklung geeigneter neuer Strategien zur Bewältigung der Herausforderungen. Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung zunächst die aus dem 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 ableitbaren wesentlichen Herausforderungen (Punkt a.) vor und zeigt die aus ihrer Sicht relevanten anzustrebenden Ziele zur Bewältigung der Herausforderungen auf (Punkt b.). Ge- mäß § 41 u) der GO NRW werden diese Ziele dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Überprüfung und Entwicklung von geeigneten Strategien zur Bewältigung der Herausforderun- gen (Punkt c.) kann dann auf Basis der vom Rat beschlossenen Ziele erfolgen. Anders als ursprünglich vorgesehen und in der o. g. Mitteilung dargelegt, wurde der Prozess zur Erarbeitung der hier vorgelegten Ergebnisse nicht durch ein politisches Steuerungsgre- mium begleitet, weil in der verwaltungsinternen Lenkungsgruppe (bestehend aus Vertreter*in- nen von 15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 16 – Amt für Integration und Vielfalt, IV/2 – Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung und V/3 – Sozialplanung/Sozialbe- richterstattung) die Notwendigkeit erkannt wurde, die relevanten Fachausschüsse insgesamt an der Diskussion und Abstimmung zu beteiligen. 2. Integrierte Strategische Sozialplanung - ein Schlüsselprojekt der Kölner Perspekti- ven 2030+ Die integrierte, strategische Sozialplanung ist ein Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. Entsprechend fließen die Ergebnisse in die Stadtstrategie ein und unter- stützen die Erreichung der Ziele, insbesondere Leitsatz 3: „Köln sorgt für Bildung, Chancenge- rechtigkeit und Teilhabe“ und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen, insbesondere die Handlungsempfehlung 8 „Stadt-Leben“. 3. Herausforderungen Insgesamt hat die Verwaltung aus dem Lebenslagenbericht elf Herausforderungen abgeleitet. Diese folgen einer integrierten Sichtweise. Im Einzelnen sind dies: (1) den demografischen Wandel gestalten (2) Startchancen verbessern - Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus einkommensschwachen, benachteiligten Familien, fördern (3) mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen, benachteiligten Familien (4) berufliche Chancen, insbesondere für junge Erwachsene mit internationaler Familien- geschichte, verbessern (5) Familien- und Kinderarmut abbauen - mehrfach belastete Lebenslagen durch abge- stimmte Hilfen gezielt verbessern (6) Teilhabechancen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte fördern - mehrfach belastete Lebenslagen durch abgestimmte Hilfen gezielt verbessern (7) Inklusion vorantreiben - mehrfach belastete Lebenslagen durch abgestimmte Hilfen gezielt verbessern (8) gesundheitliche Versorgung älterer Menschen fördern – Altersarmut bekämpfen - so- ziale und kulturelle Einbindung unterstützen – kultursensible Pflege ermöglichen (9) kulturelle und politische Einbindung verbessern - ehrenamtliches Engagement und 5 politisches Interesse der Stadtgesellschaft fördern (10) Wohnen – bedarfsgerechtes Wohnungsangebot verbessern - Wohnen/Wohnumfeld attraktiver gestalten (11) Sozialraumgebiete - Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen in benachteiligten Sozialräumen Bei der Auswahl der Schwerpunkte haben die folgenden Überlegungen eine Rolle gespielt: Aufgrund der Bedeutung der biografischen Übergänge in den frühen Lebensphasen (Kindheit und Jugend sowie im jungen Erwachsenenalter) für die gelingende Teilhabe in den späteren Lebensjahren, muss es Ziel der Planungen der Verwaltung sein, die Teilhabechancen dieser Altersgruppen durch integrierte und strategische Ansätze opti- mal zu fördern. Bei der Auswahl der Herausforderungen wurde deshalb ein besonde- res Augenmerk auf die Problemlagen dieser Altersgruppen gelegt. In den Fokus gerückt wurden insbesondere die Menschen, die ein erhöhtes Armutsri- siko aufweisen und deren Teilhabe in mehreren Lebenslagenbereichen eingeschränkt ist. Statistisch treten höhere Armutsrisiken und Teilhabeeinschränkungen häufiger bei Menschen auf, die z. B. länger von Transferleistungen abhängig sind, die eine niedrige formale Bildung bzw. keine Ausbildung haben, die eine Behinderung haben, die in be- stimmten Lebensformen leben (Alleinerziehende, Familien mit vielen Kindern) oder bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Kommen mehrere dieser Risiken zu- sammen, können sich die Schwierigkeiten gegenseitig verstärken und die soziale, kul- turelle und politische Teilhabe gefährden. Gründe für schlechtere Teilhabechancen be- stimmter Gruppen sind nicht nur auf der individuellen, sondern auch auf gesellschaftli- cher bzw. auf struktureller Ebene zu suchen. Daher ist der Hinweis wichtig, dass die hier skizzierten Befunde nicht als diskriminierende Zuschreibungen interpretiert wer- den, sondern eine Grundlage für gezieltere Unterstützungen zur Verbesserung von Teilhabechancen darstellen. Aufgegriffen wurden auch solche Problemlagen, die sich in Folge der demografischen Entwicklung verstärken können. 4. Strategische Ziele und Teilziele Zu jeder der o. g. elf Herausforderungen werden strategische Ziele/Teilziele zur Sicherung von Teilhabechancen vorgeschlagen. Sie stehen alle in Bezug zur Stadtstrategie „Kölner Per- spektiven 2030+“ sowie dem Masterplan des Dezernats V Soziales, Gesundheit und Wohnen. Strategische Ziele zeichnen sich im Gegensatz zu operativen Zielen durch einen mittel- bis langfristigen Charakter aus. Sie beschreiben somit einen Zustand, der bis zum Jahr 2030 an- gestrebt werden sollte. Die strategischen Ziele wurden – soweit diese vorliegen – aus Fachplanungen und/oder aus gesetzlichen Vorgaben übernommen oder von der Fachverwaltung vorgeschlagen. Zur Mes- sung der strategischen Ziele/Teilziele werden jeweils ausgewählte Indikatoren aus dem Le- benslagenbericht herangezogen. Für die Indikatoren werden die Ist-Werte berichtet – und so- weit fachlich herleitbar – auch strategische Zielwerte vorgeschlagen. Sind keine Ziel-Werte fachlich ableitbar, wird entweder eine Zielrichtung angegeben - z. B: der zukünftige Wert soll mittelfristig im Vergleich zum Ist-Wert größer oder kleiner werden – oder es wird empfohlen, die Entwicklung eines Indikatorwertes zunächst nur zu beobachten. Die definierten Ziele kön- nen damit regelmäßig überprüft und zur Steuerung genutzt werden. 5. Weiteres Vorgehen Mit dem Beschluss der strategischen Ziele durch den Rat der Stadt Köln steht ein Zielgerüst zur Steuerung der elf strategischen Herausforderungen zur Sicherung der Teilhabechancen der Kölner Bevölkerung zur Verfügung. Für Politik und Verwaltung sollten die strategischen Ziele ab sofort angestrebt werden. Auf der Basis des Beschlusses der strategischen Ziele ist in einem nächsten Schritt zu prüfen, mit welchen Strategien diese Ziele bereits angestrebt werden (hier sind die jeweiligen Fach- planungen zu berücksichtigen), welche Ergebnisse dabei erreicht wurden, wobei die vorge- schlagenen Indikatoren um qualitative Bewertungen ergänzt werden müssen. Falls noch keine Fachplanungen und/oder Strategien vorliegen, ist zu prüfen, mit welchen Strategien zukünftig 6 an der Zielerreichung gearbeitet werden soll. Für den Prozess der Überprüfung und Weiter- entwicklung von geeigneten Strategien zur Zielerreichung wird ein transparentes Projektma- nagement aufgesetzt. Gegebenenfalls benötigt die Verwaltung hierfür zusätzliche Ressour- cen. Darüber hinaus strebt die Verwaltung an, auf der Ebene der Sozialraumgebiete – im Pro- gramm Lebenswerte Veedel - kleinräumige integrierte, strategische Sozialraumgebietsplanun- gen zu entwickeln, in der die o. g. strategischen Ziele maßgeblich sein werden. Hierfür sind die am 17.03.2022 im Rat beschlossenen personellen Ressourcen (vgl. 4270/2021) noch nicht zugesetzt worden. Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wird die Verwaltung regelmäßig über die Zielerreichung und die Strategien zur Zielerreichung berichten. 6. Begründung der Dringlichkeit Zur Entwicklung der strategischen Ziele der Sozialplanung wurde ein breiter, zeitintensiver Ab- stimmungsprozess in der Verwaltung durchgeführt. Das abschließende Mitzeichnungsverfah- ren hat noch einmal mehr Zeit in Anspruch genommen. Daher kann die Beschlussvorlage die Bezirksvertretung Mülheim am 14.8.23 nicht fristgerecht erreichen. Um den Ratsauftrag vom 24.6.2021 möglichst zügig weiter umzusetzen und mit der Überprüfung und Entwicklung ziel- gerichteter Strategien zu beginnen, wird angestrebt, die vorgesehene Beratungsfolge und die Ratssitzung am 7.9.2023 zu erreichen. Anlage
Anlage 4 Protokoll Fachgespräch SoSeSe-IR_12.09.23
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Anlage 4 V/3 14.09.2023 1 Protokoll Gemeinsames Fachgespräch des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie des Integrationsrates zur Beschlussvorlage 4069/2022 „Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“ am 12.09.2023, hybrid in Raum 16 F 43, Stadthaus Deutz Teilnehmende in Präsenz: Dieter Guner, CDU-Fraktion, Mitglied im Sozialausschuss Daniel Bauer Dahm, Grüne Fraktion, Mitglied im Sozialausschuss, Vors. Jörg Detjen, Fraktion DIE LINKE, Mitglied im Sozialausschuss Conny Schmerbach, sachkundige Bürgerin im Sozialausschuss, SPD Günter Schlanstedt, V/3 Christiane Rennert, V/3 Teilnehmende per Videokonferenz Dr. John Akude, CDU Fraktion, Mitglied im Integrationsrat, stv. Vorsitzender; Mitglied im Sozialausschuss Claudia Brock-Storms, SPD Fraktion, Mitglied im Integrationsrat Dilan Yazicioglu, Grüne Fraktion, Mitglied im Integrationsrat, Mitglied im Sozialausschuss Katja Hoyer, FDP Fraktion, Mitglied im Integrationsrat, Mitglied im Sozialausschuss Lena Teschlade, MdL, SPD Fraktion, sachkundige Bürgerin im Sozialausschuss Isabella Venturini, Fraktion Volt, Mitglied im Integrationsrat Floris Rudolph, Grüne Fraktion, Mitglied im Sozialausschuss Martin Erkelenz, CDU Fraktion, Mitglied im Integrationsrat, Mitglied im Sozialausschuss Sieglinde Eich-Ganske, Fraktion Volt, Sozialausschuss Bettina Baum, Amtsleiterin Amt 16 TOP: Beratungsvorlage 4069/2022 „Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“ Zu Beginn der Veranstaltung führte Herr Schlanstedt mit einem kurzen Vortrag zur Vorlage in die Diskussion ein. Von RM Herrn Dr. Akude wurde gefragt, wie die Ziele bearbeitet werden sollen. Die Verwaltung stellte klar, dass das „Wie“ erst in der nächsten Phase der Sozialplanung geklärt werden solle. Neben den Strategien, die zur Erreichung der Ziele verfolgt werden, kämen dann auch die bereits umgesetzten Maßnahmen und deren Ergebnisse in den Blick. RM Herr Detjen weist auf Kritik von Seiten der Sozialraumkoordination (SRK), im Hinblick auf die Inklusion (mittendrin e.V.) sowie aus dem Integrationsrat hin. So wünsche sich die SRK eine deutlichere Verbindung zur sozialraumorientierten Anlage 4 V/3 14.09.2023 2 Verwaltung und den Sozialraumgebietsplänen. Dazu erläutert die Verwaltung, dass in der Vorlage 4069/2022 auf S. 6 darauf hingewiesen sei: „Darüber hinaus strebt die Verwaltung an, auf der Ebene der Sozialraumgebiete – im Programm Lebenswerte Veedel - kleinräumige integrierte, strategische Sozialraumgebietsplanungen zu entwickeln, in der die o. g. strategischen Ziele maßgeblich sein werden. Hierfür sind die am 17.03.2022 im Rat beschlossenen personellen Ressourcen (vgl. 4270/2021) noch nicht zugesetzt worden.“ Bzgl. des Antrags von Herrn Keltek aus dem Integrationsrat wurde von den Teilnehmenden die Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass der Termin genutzt werden sollte, um sich über den von Herrn Keltek gestellten Antrag AN/1407/2023 auszutauschen. Allerdings waren weder Herr Keltek noch eine Vertreter*in der Koordinationsrunde des Integrationsrates bei dem Termin zugegen. Da neben Herrn Keltek auch andere, insbesondere direkt gewählte Vertreter*innen des Integrationsrates, nicht anwesend waren, wurde gefragt, wer zu der Veranstaltung eingeladen wurde. Die Verwaltung erklärte, dass in Abstimmung mit den Ausschussvorsitzenden integrationspolitische und sozialpolitische Sprecher*innen, stimmberechtigte Ratsmitglieder sowie die Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden und für den Integrationsrat die Mitglieder der Koordinierungsrunde eingeladen wurden: Dr. John Akude, Mechthild Böll, Claudia Brock-Storm Hoyer, Katja; Lukas Lorenz Mario Michalak, Werner Marx, Sarah Niknamtavin, Isabella Venturini, Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Antonietta Abbruscato, Malik Karaman, Anna Maria Klimaszewska-Golan Die Teilnehmenden klären, in welcher Weise das Gespräch fortgeführt wird. Aufgrund technischer Probleme mit der Videokonferenzsoftware wurde die Veranstaltung dann beendet. gez. Christiane Rennert Daniel Bauer-Dahm, Jörg Detjen, Martin Erkelenz, Dieter Gruner, Timo Hilleke, Floris Rudolph, Conny Schmerbach, Elfi Scho-Antwerpes, Lena Teschlade, Thomas Welter, Dilan Yazicioglu
Anlage 10 Vorabauszug Jugendhilfeausschuss 30.01.2024
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Anlage 10 Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.01.2024 öffentlich zu TOP 4.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele Änderungsantrag AN/0169/2024 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die nachstehend genannten Punkte als Emp- fehlung in das weitere Verfahren einfließen zu lassen: (1) Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende strategischen Ziele in den strategi- schen Zielwerten zu schärfen bzw. konkret zu formulieren: 2.1 Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen und sozioökonomisch schw ächeren Verhältnissen ist verbessert Die Ziele zur Kindergesundheit im Jahr 2030 sollen eine deutliche Verbes- serung im Vergleich zur Lage von 2018 darstellen. In den ausgewiesenen Sozialraumgebieten sind Entwicklungen deutlich in Richtung der städti- schen Durchschnittswerte anzustreben. 3.2 Sprache und dt. Sprachkenntnisse insbesondere bei Kindern mit inter- nationaler Familiengeschichte sind bedarfsgerecht gefördert Teilziel: Jedes Kind verfügt bei Einschulung über gute Sprachkenntnisse. Der strategische Zielwert ist zu konkretisieren, wobei die Kinder mit eigener Zuwanderungsgeschichte hier nicht einbezogen werden sollen. 3.3 Kinder, Jugendliche und junge Erw achsene mit internationaler Familien- geschichte zu (höheren) Bildungsabschlüssen führen Die strategischen Zielwerte der Teilziele sind konkret zu formulieren. 3.3 Teilziel: Anteil der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss (ohne Förderschulen) ist gesenkt Die Verwaltung wird aufgefordert, das Teilziel für Schulabgänger*innen in- klusive der Schüler*innen an Förderschulen, die zielgleich unterrichtet wer- den, zu formulieren. 4.3 Berufliche Ausbildung junger Erw achsener mit internationaler Familien- geschichte ist verbessert Der strategische Zielwert zum Anteil ausländischer Auszubildenden ist dem Anteil der ausländischen jungen Erwachsenen an der Gesamtbevölkerung in der entsprechenden Alterskohorte anzunähern. (2) Die Verwaltung wird aufgefordert, im Jahr 2024 die (zusätzlichen) Maßnahmen darzustellen, die innerhalb der Verwaltung zur Erreichung der strategischen Ziele vorgenommen werden und die neu initiiert werden. (3) Danach soll im Zweijahresrhythmus über die Entwicklung der Zielwerte berich- tet werden. Abstimmungsergebnis: 12 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), keine Gegenstimmen 3 Enthaltungen: SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1) Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (25)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4069/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.10.2023
- Erstellt
- 25.11.2022 12:17