Mandari Insight

4069/2022

Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024, TOP 10.1

Anlage 11 Auszug Beschlussprotokoll Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024

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Anlage 6, Protokoll_ Fachgespräch IR_vom 18.10.23

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Anlage 1, Integrierte, strategische Sozialplanung 2023

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Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll StadtAG Queerpolitik 31.08.2023

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Anlage 3, Auszug Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

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Anlage 9 Auszug Niederschrift Stadtentwicklungsausschuss vom 30.11.2023

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Anlage 5, Auszug BV 6 (Chorweiler) 19.10.2023

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Anlage 7, Vorab- Auszug StadtAG Behindertenpolitik 21.11.2023 TOP 2.1 Strategische Sozialplanung

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Anlage 8, Auszug Integrationsrat 14.11.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 Protokoll Fachgespräch SoSeSe-IR_12.09.23

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Anlage 10 Vorabauszug Jugendhilfeausschuss 30.01.2024

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Anlage 11 Auszug Beschlussprotokoll Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024

14464 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-27467 
Fax:  (0221) 221-27447 
E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 
öffentlich 
5.2 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
4069/2022 
 Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, 
Volt, und SPD vom 29.02.2024 zu TOP 5.2 „Strategische Sozialplanung – 
Herausforderungen und Ziele“, Vorlage 4069/2022  
AN/0361/2024 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Änderungsantrag der Frak-
tionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Volt, und SPD zur Beschlussvor-
lage „Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele“, Ds.-
Nr. 4069/2022 
AN/0356/2024 
I. Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Änderungsantrag der Fraktio-
nen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Volt, und SPD zur Beschlussvor-
lage „Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele“, Ds.-Nr. 
4069/2022 
AN/0356/2024 
Beschluss: 
 
Folgende Punkte des Änderungsantrages werden wie folgt geändert. 
1. Punkt 6 wird ergänzt (die Ergänzung ist fettgedruckt) 
beauftragt die Verwaltung, die Datenlage insbesondere für Menschen mit internatio-
naler Familiengeschichte, für Menschen mit Behinderungen und für queere Men-
schen zu verbessern und die zuständigen Gremien in die Bewertung der Ergeb-
nisse miteinzubeziehen.

Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d. h. 40 % der Kölner Be-
völkerung, sollen differenziert, z.B. nach ausländerrechtlichem Status, Auf-
enthaltsdauer, Zuwanderungsintention, Milieuzugehörigkeit usw. betrachtet 
werden. Zudem sollen erklärende Erläuterungen und Hintergrundinformatio-
nen gegeben werden, warum sich die statistischen Zahlen in dieser Weise bei 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte darstellen.  
Sofern für die Verbesserung der Datenlage zusätzliche Haushaltsmittel benötigt 
werden, wird die Verwaltung aufgefordert, gemäß § 3 (4) der GO eine entspre-
chende Beschlussfassung vorzulegen.  
2. Ein neuer Punkt 10.f wird eingeführt. 
Strategisches Ziel 10.1 „Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für einkommens-
schwache Haushalte ist gefördert“.  
Die in Tabelle 30 aufgeführten Werte der Indikatoren werden nicht nur beobachtet. 
Die Verwaltung schlägt dem Rat bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2024 
sinnvolle und realistische strategische Zielwerte vor. 
3. Ein neuer Punkt 10.g wird eingeführt 
Strategisches Ziel 10.2 „Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern“ 
Die Verwaltung legt dem Rat bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2024 eine 
Neufassung dieses Kapitels vor und verwendet dabei durchgehend eine normge-
rechte und präzise Begrifflichkeit. 
Weitere Teilziele des barrierefreien Wohnens werden ergänzt. 
Hierbei kann beispielsweise die von der Stadt Köln herausgegebene Broschüre 
„Wie inklusiv ist das Quartier?“ als Orientierung verwendet werden. 
4. Ein neuer Punkt 11 wird eingeführt. 
Die Ziele in den benachteiligten Stadtteilen werden dem Durchschnitt angeglichen, 
dafür werden Maßnahmen und Ressourcen überproportional in die benachteiligten 
Stadtteile geleitet.  
Punkt 11 und 12 werden neu 12 und 13 
Abstimmungsergebnis: 
 
Zu Punkt 1: Einstimmig zugestimmt. 
Zu Punkt 2:  Mit der Mehrheit der Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, 
Volt, FDP, bei Enthaltung der SPD, gegen die Stimmten der 
Linke, abgelehnt. 
Zu Punk 3: Mit der Mehrheit der Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, 
Volt, FDP, bei Enthaltung der SPD, gegen die Stimmten der 
Linke, abgelehnt. 
Zu Punkt 4: Mit der Mehrheit der Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, 
Volt, FDP, bei Enthaltung der SPD, gegen die Stimmten der 
Linke, abgelehnt.

II. Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Volt, 
und SPD vom 29.02.2024 zu TOP 5.2 „Strategische Sozialplanung – Heraus-
forderungen und Ziele“, Vorlage 4069/2022 
AN/0361/2024 
Beschluss: 
Der Rat 
1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu-
künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 
2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der 
Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 
3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der 
integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, 
darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden 
sollen; 
4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei-
chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. 
5. beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel ge-
mäß dem "Handbuch Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln" die stra-
tegischen Ziele auf der Basis von Sozialraumgebietsanalysen und Sozialraumge-
bietsplanungen zügig kleinräumig umzusetzen, um die Lebensverhältnisse und 
Teilhabechancen in diesen Gebieten zu verbessern.  
6. beauftragt die Verwaltung, die Datenlage insbesondere für Menschen mit internati-
onaler Familiengeschichte, für Menschen mit Behinderungen und für queere Men-
schen zu verbessern und die zuständigen Gremien in die Bewertung der Ergeb-
nisse einzubeziehen.  
Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d. h. 40 % der Kölner Be-
völkerung, sollen differenziert, z.B. nach ausländerrechtlichem Status, Auf-
enthaltsdauer, Zuwanderungsintention, Milieuzugehörigkeit usw. betrachtet 
werden. Zudem sollen erklärende Erläuterungen und Hintergrundinformatio-
nen gegeben werden, warum sich die statistischen Zahlen in dieser Weise 
bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte darstellen. 
Sofern für die Verbesserung der Datenlage zusätzliche Haushaltsmittel benötigt 
werden, wird die Verwaltung aufgefordert, gemäß § 3 (4) der GO eine entspre-
chende Beschlussfassung vorzulegen.  
7. beauftragt die Verwaltung das Kapitel 7.2 der Anlage 1 der Vorlage 4069/2022 wie 
Anlage 1 der Vorlage 3361/2023 zu ändern. 
8. beauftragt die Verwaltung, in Kapitel 7 der Anlage 1 der Vorlage 4069/2022 eine 
Präambel mit folgendem Wortlaut voranzustellen: 
"Der Themenbereich Behinderung umfasst alle Lebensbereiche und soziale Grup-
pen jeden Alters, Geschlechts und sozialer Stellung unabhängig von Herkunft oder 
Staatsangehörigkeit. Eine Behinderung ist eine große Herausforderung für die 
volle Teilhabe an der Gesellschaft und geht mit Belastung einher. Die Teilhabe be-
hinderter Menschen und ihrer Angehörigen wird derzeit nur unzureichend ge-
deckt."  
9. beauftragt die Verwaltung, das Thema "Kulturelle Teilhabe von und mit Menschen 
mit Behinderungen in und außerhalb von Einrichtungen" in der Fortschreibung des 
Lebenslagenberichts aufzugreifen. Die relevanten Aspekte kultureller Teilhabe sind 
mit Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu erarbeiten.

10. fordert die Verwaltung auf, die strategischen Zielwerte zu schärfen bzw. konkret zu 
formulieren. Strategische Zielwerte ohne konkreten (Zahlen-)Werte sind von der 
Verwaltung im Jahr 2024 ausarbeiten und um konkrete Werte zu ergänzen. Wei-
terhin sollen folgende Punkte geschärft werden:  
a. zu Kapitel 2.1 Strategisches Ziel: Die Gesundheit von Kindern aus bildungs-
fernen und sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert  
Die strategischen Teilziele zur Kindergesundheit im Jahr 2030 sollen eine 
deutliche Verbesserung im Vergleich zur Lage von 2018 darstellen. In den 
ausgewiesenen Sozialraumgebieten sind Entwicklungen deutlich in Rich-
tung der städtischen Durchschnittswerte anzustreben. 
b. Zu Kapitel 3.3 Strategisches Ziel Kinder, Jugendliche und junge Erwach-
sene mit internationaler Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüs-
sen führen 
Die strategischen Zielwerte der strategischen Teilziele sind konkret zu for-
mulieren. 
c. Zu Kapitel 3.3, Teilziel „Der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Haupt-
schulabschluss (ohne Förderschulen) ist gesenkt.“ 
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Teilziel für Schulabgänger*innen in-
klusive der Schüler*innen an Förderschulen, die zielgleich unterrichtet wer-
den, zu formulieren. 
d. Zu Kapitel 4.3 Strategisches Ziel Berufliche Ausbildung junger Erwachsener 
mit internationaler Familiengeschichte ist verbessert 
Der strategische Zielwert zum Anteil ausländischer Auszubildenden ist dem 
Anteil der ausländischen jungen Erwachsenen an der Gesamtbevölkerung 
in der entsprechenden Alterskohorte anzunähern. 
11. fordert die Verwaltung auf, im Jahr 2024 die (zusätzlichen) Maßnahmen darzustel-
len, die innerhalb der Verwaltung zur Erreichung der strategischen Ziele vorge-
nommen werden und die neu initiiert werden.  
 
12. Danach soll im Zweijahresrhythmus über die Entwicklung der Zielwerte berichtet 
werden. 
Abstimmungsergebnis: 
 
1.  Einzelabstimmung zu Punkt 7: 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und 
SPD, gegen die Stimme der FDP und bei Enthaltung der Linken, zugestimmt. 
2. Abstimmung zu den restlichen Punkten:  
Mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und 
SPD, bei Enthaltung der Linken und der FDP, zugestimmt. 
III. Abstimmung über die geänderte Ursprungsvorlage Vorlage Strategische 
 Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
4069/2022 
 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat der Stadt 
Köln, wie folgt zu beschließen:

Beschluss: 
 
Der Rat 
1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu-
künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 
2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der 
Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 
3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der 
integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, 
darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden 
sollen; 
4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei-
chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. 
5. beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Programms Lebenswerte Veedel 
gemäß dem "Handbuch Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln" 
die strategischen Ziele auf der Basis von Sozialraumgebietsanalysen und 
Sozialraumgebietsplanungen zügig kleinräumig umzusetzen, um die Lebens-
verhältnisse und Teilhabechancen in diesen Gebieten zu verbessern.  
6. beauftragt die Verwaltung, die Datenlage insbesondere für Menschen mit in-
ternationaler Familiengeschichte, für Menschen mit Behinderungen und für 
queere Menschen zu verbessern und die zuständigen Gremien in die Bewer-
tung der Ergebnisse einzubeziehen.  
Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d. h. 40 % der Kölner Be-
völkerung, sollen differenziert, z.B. nach ausländerrechtlichem Status, Auf-
enthaltsdauer, Zuwanderungsintention, Milieuzugehörigkeit usw. betrachtet 
werden. Zudem sollen erklärende Erläuterungen und Hintergrundinformatio-
nen gegeben werden, warum sich die statistischen Zahlen in dieser Weise 
bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte darstellen.  
Sofern für die Verbesserung der Datenlage zusätzliche Haushaltsmittel benö-
tigt werden, wird die Verwaltung aufgefordert, gemäß § 3 (4) der GO eine ent-
sprechende Beschlussfassung vorzulegen. 
7. beauftragt die Verwaltung das Kapitel 7.2 der Anlage 1 der Vorlage 4069/2022 
wie Anlage 1 der Vorlage 3361/2023 zu ändern. 
8. beauftragt die Verwaltung, in Kapitel 7 der Anlage 1 der Vorlage 4069/2022 
eine Präambel mit folgendem Wortlaut voranzustellen: 
"Der Themenbereich Behinderung umfasst alle Lebensbereiche und soziale 
Gruppen jeden Alters, Geschlechts und sozialer Stellung unabhängig von 
Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Eine Behinderung ist eine große Heraus-
forderung für die volle Teilhabe an der Gesellschaft und geht mit Belastung 
einher. Die Teilhabe behinderter Menschen und ihrer Angehörigen wird der-
zeit nur unzureichend gedeckt."  
9. beauftragt die Verwaltung, das Thema "Kulturelle Teilhabe von und mit Men-
schen mit Behinderungen in und außerhalb von Einrichtungen" in der Fort-
schreibung des Lebenslagenberichts aufzugreifen. Die relevanten Aspekte 
kultureller Teilhabe sind mit Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik zu erarbeiten. 
10. fordert die Verwaltung auf, die strategischen Zielwerte zu schärfen bzw. kon-
kret zu formulieren. Strategische Zielwerte ohne konkreten (Zahlen-)Werte

sind von der Verwaltung im Jahr 2024 ausarbeiten und um konkrete Werte zu 
ergänzen. Weiterhin sollen folgende Punkte geschärft werden:  
e. zu Kapitel 2.1 Strategisches Ziel: Die Gesundheit von Kindern aus bil-
dungsfernen und sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist ver-
bessert  
Die strategischen Teilziele zur Kindergesundheit im Jahr 2030 sollen eine 
deutliche Verbesserung im Vergleich zur Lage von 2018 darstellen. In den 
ausgewiesenen Sozialraumgebieten sind Entwicklungen deutlich in Rich-
tung der städtischen Durchschnittswerte anzustreben. 
f. Zu Kapitel 3.3 Strategisches Ziel Kinder, Jugendliche und junge Erwach-
sene mit internationaler Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsab-
schlüssen führen 
Die strategischen Zielwerte der strategischen Teilziele sind konkret zu 
formulieren. 
g. Zu Kapitel 3.3, Teilziel „Der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Haupt-
schulabschluss (ohne Förderschulen) ist gesenkt.“ 
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Teilziel für Schulabgänger*innen 
inklusive der Schüler*innen an Förderschulen, die zielgleich unterrichtet 
werden, zu formulieren. 
h. Zu Kapitel 4.3 Strategisches Ziel Berufliche Ausbildung junger Erwachse-
ner mit internationaler Familiengeschichte ist verbessert 
Der strategische Zielwert zum Anteil ausländischer Auszubildenden ist 
dem Anteil der ausländischen jungen Erwachsenen an der Gesamtbevöl-
kerung in der entsprechenden Alterskohorte anzunähern. 
11. fordert die Verwaltung auf, im Jahr 2024 die (zusätzlichen) Maßnahmen dar-
zustellen, die innerhalb der Verwaltung zur Erreichung der strategischen 
Ziele vorgenommen werden und die neu initiiert werden.  
 
12. Danach soll im Zweijahresrhythmus über die Entwicklung der Zielwerte be-
richtet werden. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich, mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD, 
bei Enthaltung von FDP und die Linke, zugestimmt.

Anlage 6, Protokoll_ Fachgespräch IR_vom 18.10.23

3392 Zeichen

V/3 
18.10.2023 
1 
 
Anlage 6 der Vorlage 4069/2022 
Protokoll des Fachgesprächs des Integrationsrates zur Beschlussvorlage 
4069/2022 „Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“  
am 18.10.2023, per Videokonferenz  
 
Teilnehmende  
Dr. John Akude, CDU Fraktion, Mitglied im Integrationsrat 
Vivian Berhane, direkt gewähltes Mitglied des Integrationsrates 
Claudia Brock-Storms, SPD Fraktion, Mitglied im Integrationsrat 
Sigita Gelbach, SPD Liste, direkt gewähltes Mitglied des Integrationsrates 
Turan Özkücük, SPD Liste,  direkt gewähltes Mitglied des Integrationsrates 
Chantal Schalla, FDP Fraktion 
Isabella Venturini, Fraktion Volt, Mitglied im Integrationsrat 
Dilan Yazicioglu, Grüne Fraktion, Mitglied im Integrationsrat 
 
Für die Verwaltung:  
Bettina Baum, Leiterin Amt 16 
Günter Schlanstedt, Leiter V/3 
Christiane Rennert, V/3 
 
Tagesordnung 
1. Begrüßung 
2. Antrag von Herrn Keltek 1407/2023 zur Beratungsvorlage 4069/2022 
„Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“ 
3. Ggf. weitere Hinweise aus dem Integrationsrat 
4. Weiteres Vorgehen 
 
Zu TOP 1: 
Frau Baum begrüßt die Teilnehmenden und stellt die Tagesordnung vor.  
Zu TOP 2:  
Herr Schlanstedt führt mit einer Stellungnahme zu dem Antrag von Herrn Keltek ein.  
Es entwickelt sich eine Diskussion zwischen den Teilnehmenden Herrn Özkücük, 
Frau Yazicioglu, Herrn Dr. Akude, Frau Geldbach, Frau Berhane.  
Herr Özkücük stellt fest, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zwar die im 
Antrag von Herrn Keltek vorgebrachte Kritik an der Vorlage anerkennt, er vermisse 
jedoch die Änderungen in der Vorlage. Die Ziele seien nicht falsch, aber nicht 
ausreichend. Sie seien für Neuzugewanderte wichtig, aber nicht unbedingt für 
diejenigen, die in zweiter und dritter Generation hier leben und aufgrund von 
Rassismus keine gleichberechtigten Teilhabechancen haben. Das sei das eigentliche 
Problem.  
Frau Yazicioglu sagt, die Vorlage komplett zu kritisieren und zu verwerfen sei aus 
ihrer Sicht falsch. Einige Punkte von Herrn Keltek seien aber auch richtig. Der 
Integrationsrat sollte die Punkte, di e ihm wichtig sind, in den Vordergrund stellen.

V/3 
18.10.2023 
2 
 
Herr Akude sagt, wenn ein Problem identifiziert würde ohne die Gründe bzw. 
Ursachen zu benennen, könnte das zu Stigmatisierung führen und die Ziele wären 
dann auch nicht angemessen bzw. nicht erreichbar. Auch er sieht im Rassismus 
einen wesentlichen Grund für nicht gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte. 
Frau Gelbach schlägt vor, eine Art Präambel zu verfassen. Darin könne der 
Integrationsrat zum Ausdruck bringen, was er möchte. Das könnte eine Art Vision 
sein. 
Herr Özkücük schlägt vor, eine Ergänzung zur Vorlage zu erarbeiten und darin die 
Wünsche des Integrationsrates zu formulieren.  
Frau Berhane bittet darum, auch die sozioökonomischen Aspekte der „migrantischen 
Handwerksbetriebe/ migrantischen Kleinunternehmer“ zu berücksichtigten.  
Zu TOP 3: 
Es gab keine weiteren Punkte.  
TOP 4: 
Der Vorschlag von Herrn Özkücük findet Unterstützung. Die Teilnehmenden kommen 
überein, die nächste Sitzung des Facharbeitskreises Antirassismus/ 
Antidiskriminierung am 26.10.2023 zu nutzen, um einen Vorschlag für einen 
Ergänzungsantrag zu erarbeiten. Dazu sollen weitere Mitglieder des Integrationsrates 
eingeladen werden.  
 
gez. Christiane Rennert

Anlage 1, Integrierte, strategische Sozialplanung 2023

139712 Zeichen

Integrierte, strategische Sozialplanung 2023 
auf der Basis des 1. Kölner Lebenslagenberichts 
Herausforderungen - Ziele  
 
 
Anlage zur Beschlussvorlage 4069/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Dez. V Soziales, Gesundheit Wohnen 
Stabsstelle Sozialplanung/Sozialberichterstattung 
Willy-Brandt-Platz 2  
50679 Köln  
E-Mail: Sozialplanung@stadt-koeln.de  
 
14. Juli 2023

2 
 
Gliederung  
 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ........................ 6 
1. Herausforderung: Demografischen Wandel gestalten – Wohlstand und Einkommen 
sichern, Potenzial für Erwerbstätigkeit fördern, Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
sichern ................................ ................................ ................................ ............................. 8 
1.1 Strategisches Ziel: Wohlstand und Einkommen sind gesichert, Armutsrisiken 
bekämpft ................................ ................................ ................................ ............................ 8 
1.2 Strategisches Ziel: Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung ist verbessert 9 
1.3 Strategisches Ziel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gesichert .....................10 
2 Herausforderung: Startchancen verbessern – Gesundheit von Kindern und 
Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien fördern ................................ ....12 
2.1 Strategisches Ziel: Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen und 
sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert ................................ ........12 
3 Herausforderung: Mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche aus 
einkommensschwachen, benachteiligten Familien ................................ .....................14 
3.1 Strategisches Ziel: Frühzeitige Förderung von Kindern aus benachteiligten Familien 
ist gesichert ................................ ................................ ................................ ......................14 
3.2 Strategisches Ziel: Sprache und deutsche Sprachkenntnisse insbesondere bei 
Kindern mit internationaler Familiengeschichte sind bedarfsgerecht gefördert ..................16 
3.3 Strategisches Ziel: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit internationaler 
Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüsse führen ................................ ...........16 
4 Herausforderung: Berufliche Chancen insbesondere für junge Erwachsene mit 
internationaler Familiengeschichte verbessern ................................ ..........................18 
4.1 Strategisches Ziel: Nachholen und Erwerb von höheren Schulabschlüssen auf dem 
zweiten Bildungsweg ist gefördert ................................ ................................ .....................18 
4.2 Strategisches Ziel: Junge Erwachsene mit internationaler Familiengeschichte sind 
im Übergangssystem gefördert ................................ ................................ .........................19 
4.3 Strategisches Ziel: Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit internationaler 
Familiengeschichte ist verbessert ................................ ................................ .....................20 
4.4 Strategisches Ziel: Unterbeschäftigung von jungen Erwachsenen mit internationaler 
Familiengeschichte ist abgebaut ................................ ................................ .......................21 
5 Herausforderung: Familien- und Kinderarmut abbauen - Mehrfach belastete 
Lebenslagen durch abgestimmte Hilfen gezielt verbessern ................................ .......22 
5.1 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter Alleinerziehendenhaushalte 
sind verbessert ................................ ................................ ................................ .................23 
5.2 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter kinderreicher Familien sind 
verbessert ................................ ................................ ................................ .........................24 
5.3 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter Familien mit internationaler 
Familiengeschichte sind verbessert ................................ ................................ ..................24 
5.4 Strategisches Ziel: Langzeitarbeitslosigkeit in Familien mit Kindern ist gesenkt .....25 
5.5 Strategisches Ziel: gesellschaftliche Einbindung von Kindern und Jugendlichen aus 
armutsgefährdeten Familien ist gefördert ................................ ................................ ..........26

3 
 
6 Herausforderung: Teilhabechancen von Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte fördern - Mehrfach belastete Lebenslagen durch abgestimmte 
Hilfen gezielt verbessern ................................ ................................ ............................... 26 
6.1 Strategisches Ziel: Armutsrisiken von Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte sind gemindert ................................ ................................ ...................27 
6.2 Strategisches Ziel: Teilhabe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte 
am Erwerbsleben ist verbessert ................................ ................................ ........................28 
7 Herausforderung: Inklusion vorantreiben – Teilhabechancen von Menschen mit 
Behinderungen verbessern ................................ ................................ ...........................29 
7.1 Strategisches Ziel: Frühkindliche Förderung für Kinder mit Behinderungen und der 
von Behinderungen bedrohten Kindern sind sichergestellt ................................ ................29 
7.2 Strategisches Ziel: Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen 
in Kita und Schule ist bestmöglich gefördert ................................ ................................ .....30 
7.3 Strategisches Ziel: Armutsrisiko von Menschen mit Behinderungen ist gemindert ..32 
7.4 Strategisches Ziel: Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen ist gefördert
 32 
8 Herausforderung: Lebenslage älterer, insbesondere armutsgefährdeter, Menschen 
verbessern ................................ ................................ ................................ .....................33 
8.1 Strategisches Ziel: Gesundheitszustand der Senior*innen ist verbessert ...............34 
8.2 Strategisches Ziel: Altersarmut ist bekämpft ................................ ...........................35 
8.3 Strategisches Ziel: Soziale und kulturelle Teilhabe von Senior*innen ist ermöglicht
 35 
8.4 Strategisches Ziel: Bedarf an kultur- und gendersensibler Pflege ist gedeckt .........36 
9 Herausforderung: gesellschaftliche und politische Einbindung verbessern - 
ehrenamtliches Engagement und politisches Interesse der Stadtgesellschaft 
fördern ................................ ................................ ................................ ............................37 
9.1 Strategisches Ziel: Interesse an der Arbeit der Stadtverwaltung und 
Kommunalpolitik ist gefördert ................................ ................................ ............................38 
9.2 Strategisches Ziel: Wahlbeteiligung ist erhöht ................................ ........................39 
9.3 Strategisches Ziel: Ehrenamtliches Engagement ist erhöht ................................ ....39 
10 Herausforderung: Wohnen – Bedarfsgerechtes Wohnungsangebot verbessern – 
Wohnen/Wohnumfeld attraktiver gestalten ................................ ................................ ..40 
10.1 Strategisches Ziel: Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für 
einkommensschwache Haushalte ist gefördert ................................ ................................ .41 
10.2 Strategisches Ziel: Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern ...............42 
11 Herausforderung: Sozialraumgebiete – Verbesserung der Lebensbedingungen und 
Teilhabechancen in Sozialraumgebieten ................................ ................................ .....43 
11.1 Strategisches Ziel: Segregation bei Kindern und Jugendlichen aus 
einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt ........................43

4 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Teilziele des strategischen Ziels „Wohlstand und Einkommen sind gesichert, 
Armutsrisiken bekämpft“ ................................ ................................ ....................... 9 
Tabelle 2: Teilziele des strategische Ziels “Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung 
ist verbessert“ ................................ ................................ ................................ .....10 
Tabelle 3: Teilziele des strategischen Ziels "Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist 
gesichert" ................................ ................................ ................................ ............11 
Tabelle 4: Teilziele des strategischen Ziels „Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen 
und sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert“ ..................13 
Tabelle 5: Teilziel des strategischen Ziels "Frühzeitige Förderung von Kindern aus 
benachteiligten Familien ist gesichert" ................................ ................................ 15 
Tabelle 6: Teilziel des strategischen Ziels "Sprache und deutsche Sprachkenntnisse 
insbesondere bei Kindern mit internationaler Familiengeschichte sind 
bedarfsgerecht gefördert" ................................ ................................ ....................16 
Tabelle 7: Teilziele des strategischen Ziels "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit 
internationaler Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüsse führen" .....17 
Tabelle 8: Teilziele des strategischen Ziels „Nachholen und Erwerb von höheren 
Schulabschlüssen auf dem zweiten Bildungsweg ist gefördert“ ...........................19 
Tabelle 9: Teilziel des strategischen Ziels "Junge Erwachsene mit internationaler 
Familiengeschichte sind im Übergangssystem gefördert" ................................ ...20 
Tabelle 10: Teilziele des strategischen Ziels "Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit 
internationaler Familiengeschichte ist verbessert“ ................................ ...............21 
Tabelle 11: Teilziele des strategischen Ziels "Unterbeschäftigung junger Erwachsener mit 
internationaler Familiengeschichte ist ausgebaut“ ................................ ...............21 
Tabelle 12: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter 
Alleinerziehendenhaushalte sind verbessert“ ................................ ......................23 
Tabelle 13: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter 
kinderreicher Familien sind verbessert“ ................................ ............................... 24 
Tabelle 14: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter Familien 
mit internationaler Familiengeschichte sind verbessert ................................ .......25 
Tabelle 15: Teilziel des strategischen Ziels "Langzeitarbeitslosigkeit in Familien mit Kindern 
ist gesenkt" ................................ ................................ ................................ .........25 
Tabelle 16: Teilziel des strategischen Ziels: "Kulturelle Einbindung von Kindern und 
Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien ist gefördert“ .............................. 26 
Tabelle 17: Teilziele des strategischen Ziels „Armutsrisiken von Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte sind gemindert“" ................................ ................................ ...27 
Tabelle 18: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabe der Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte am Erwerbsleben ist verbessert" ................................ ..........28 
Tabelle 19: Teilziele des strategischen Ziels "Frühkindliche Förderung für Kinder mit 
Behinderungen und der von Behinderungen bedrohten Kindern sind 
sichergestellt“ ................................ ................................ ................................ ......30 
Tabelle 20: Teilziele des strategischen Ziels "Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit 
Beeinträchtigungen in Kita und Schule ist bestmöglich gefördert" .......................31

5 
 
Tabelle 21: Teilziel des strategischen Ziels "Armut von Menschen mit Behinderungen ist 
gemindert“ ................................ ................................ ................................ ...........32 
Tabelle 22: Teilziele des strategischen Ziels „Erwerbstätigkeit von Menschen mit 
Behinderungen ist gefördert" ................................ ................................ ...............33 
Tabelle 23: Teilziele des strategischen Ziels "Gesundheitszustand der Senior*innen ist 
verbessert" ................................ ................................ ................................ ..........34 
Tabelle 24: Teilziele des strategischen Ziels „Altersarmut ist bekämpft“" .............................. 35 
Tabelle 25: Teilziele des strategischen Ziels „Soziale und kulturelle Teilhabe von 
Senior*innen ist ermöglicht“ ................................ ................................ ................36 
Tabelle 26: Teilziele des strategischen Ziels „Bedarf an kultur- und gendersensibler Pflege ist 
gedeckt“ ................................ ................................ ................................ ..............37 
Tabelle 27: Teilziele des strategischen Ziels "Interesse an der Arbeit der Stadtverwaltung 
und Kommunalpolitik ist gefördert“ ................................ ................................ ......38 
Tabelle 28: Teilziele des strategischen Ziels "Wahlbeteiligung ist erhöht“ ............................39 
Tabelle 29: Indikator für das strategische Ziel "Ehrenamtliches Engagement ist erhöht“ ......40 
Tabelle 30: Teilziele des strategischen Ziels "Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für 
einkommensschwache Haushalte ist gefördert" ................................ ..................41 
Tabelle 31: Teilziele des strategischen Ziels "Barrierefreies Wohnen für Ältere fördern" ......43 
Tabelle 32: Indikatoren des strategischen Ziels "Segregation bei Kinder und Jugendlichen 
aus einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt“ ..44

6 
 
1 Einleitung 
Die Stadt Köln steht in den kommenden Jahren vor vielfältigen Herausforderungen. Der erste 
Kölner Lebenslagenbericht 2020 zeigt: Neben Klimakrise, Verkehrswende und Digitalisierung 
gehört dazu vor allem die Bewältigung der mit dem demografischen Wandel einhergehenden 
Veränderungen der Kölner Stadtgesellschaft und der Sicherung von Teilhabechancen in den 
verschiedenen gesellschaftlichen Teilsystemen: dem Gesundheitssystem, dem 
Bildungssystem, der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt sowie dem Wohnungsmarkt.  
Insgesamt wurden auf Basis des 1. Kölner Lebenslagenberichts elf komplexe 
Herausforderungen identifiziert, die in den folgenden Kapiteln vorgestellt werden. Die Kapitel 
zu den einzelnen Herausforderungen sind so aufgebaut, dass  
 wesentliche Ergebnisse1 des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020 erläutert werden 
und die Relevanz der Thematik kurz begründet wird  
 jeweils strategische Ziele/Teilziele zur Sicherung von Teilhabechancen definiert 
werden 
 zu den einzelnen strategischen Zielen jeweils Bezüge zur Stadtstrategie „Kölner 
Perspektiven 2030+“ sowie dem Masterplan des Dezernats V hergestellt werden 
Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgt auch anhand ausgewählter Indikatoren und deren Ist-
Werten23. Diese Indikatoren werden dann auch für die Definition messbarer strategischer 
Zielwerte genutzt. Dieses Vorgehen folgt dem Verständnis, dass ein Indikator, der einen Ist-
Zustand misst auch einen Zielzustand beschreiben kann. Für die strategischen Ziele, für die 
konkrete Zielwerte fachlich noch nicht hergeleitet werden können, wird entweder eine 
Zielrichtung angegeben - z. B: der zukünftige Indikatorwert soll mittelfristig im Vergleich zum 
Ist-Wert größer oder kleiner werden – oder es wird empfohlen, die Entwicklung eines 
Indikatorwertes zunächst nur zu beobachten.  
Das hier vorgelegte strategische Ziele- und Indikatorensystem berücksichtigt die 
zielgruppenspezifischen und räumlichen Differenzierungen, die bereits in der 
Lebenslagenberichterstattung verwendet wurden und für die Sozialplanung substantiell sind. 
Gesamtstädtische Indikatoren und ihre Ist-Werte (Durchschnittswerte) werden berichtet, zum 
einen, um aufzugzeigen, wie weit z. B. eine sozialräumliche Situation sich von der 
gesamtstädtischen unterscheidet. Zum anderen verbessert sich auch ein gesamtstädtischer 
Wert, wenn sich eine sozialräumliche Situation verbessert.  
Ein Hinweis noch zur Lesart der Indikatoren, die etwas zur Lebenslage der Menschen mit 
Internationaler Familiengeschichte aussagen:  
 Die Gruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist keine homogene 
Gruppe, wie dies der Begriff möglicherweise suggeriert. Die Gruppe ist vielmehr sehr 
heterogen je nach aufenthaltsrechtlichem Status, Aufenthaltsdauer, Bildungsstatus, 
sozio-ökonomischen Bedingungen, kultureller oder religiöser Sozialisation der Menschen. 
Genauso wie die Bevölkerung ohne internationale Familiengeschichte leben Menschen 
mit internationaler Familiengeschichte in unterschiedlichen Milieus. Die Zugehörigkeit zu 
Milieus kann prägender sein als die Herkunft. Dem entsprechend müssten sowohl in der 
Lebenslagenberichterstattung als auch in dem hier vorgelegten Ziele- und 
                                                
1 Da die wesentlichen Ergebnisse immer dem 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 entnommen wurden, wird auf 
eine Zitierweise verzichtet.  
2 Die Ist-Werte wurden ebenfalls dem 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 entnommen. In Kapitel 10 werden 
ergänzend Indikatoren und deren Ist-Werte aus dem Sozialbericht NRW 2020 verwendet (vgl. Sozialbericht NRW, 
Kap. VI, Wohnraumversorgung aus kommunaler Perspektive, S. 495ff) sowie dem Nachhaltigkeitsbericht der 
Stadt Köln 2022. 
3 Der Lebenslagenbericht basiert überwiegend auf Daten aus dem Jahr 2018. Diese Daten werden zur besseren 
Nachvollziehbarkeit überwiegend auch in dieser Vorlage zugrunde gelegt. Die Verwendung dieser Daten 
erscheint legitim, weil davon auszugehen ist, dass die Ist-Werte sich nicht so schnell wesentlich verändern.

7 
 
Indikatorensystem die verschiedenen Gruppen differenziert betrachtet werden. Leider 
fehlen dazu die Daten. Das Merkmal „internationale Familiengeschichte“ wird dennoch 
verwendet, um Hinweise auf die Lebenslagen der Menschen insgesamt zu erhalten.  
 Das Merkmal „internationale Familiengeschichte“ wird nicht in allen Statistiken erhoben. 
Wo das Merkmal „internationale Familiengeschichte“ nicht vorliegt, wird stellvertretend 
das Merkmal „ausländische Staatsangehörigkeit“ verwendet, da die Anteile der 
Menschen, auf die ein bestimmtes Merkmal zutrifft, in der Gruppe der Menschen mit 
„ausländischer Staatsangehörigkeit“ und der Gruppe der Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte häufig sehr ähnlich sind, wird hier von den Ausprägungen der einen 
Gruppe auf die der anderen Gruppe geschlossen.  
 Etwa die Hälfte der Menschen mit internationaler Familiengeschichte hat eine deutsche 
Staatsangehörigkeit, die andere Hälfte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zu 
den Deutschen mit Internationaler Familiengeschichte zählen 135.562 (63%) 
Eingebürgerte, 51.984 (24%) Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie 26.909 (13%) 
Personen, die in Deutschland geboren sind. D. h. zu der Gruppe der Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte gehören Menschen, die zwar eine deutsche 
Staatsangehörigkeit haben, aufgrund ihrer internationalen Familiengeschichte aber 
spezifische Teilhabeeinschränkungen haben können, ähnlich wie ein Teil der der 
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dafür gibt es vielfältige Gründe, die 
z. T. auf die Lebensumstände zurückzuführen sind, es können aber auch strukturelle 
vorliegen oder hinzukommen, wie z. B. struktureller Rassismus. Eine ausführlichere 
Analyse der Ursachen mangelnder Teilhabegerechtigkeit und der daraus zu ziehenden 
Schlussfolgerungen, soll im Rahmen des der Strategiebildung auf Basis der 
beschlossenen strategischen Ziele erfolgen. Die Ursachen und die Wechselwirkungen 
sollen im nächsten Lebenslagenbericht stärker berücksichtigt werden.  
 Die Gruppe der in den letzten Jahren zugewanderten Menschen stellt eine relativ kleine 
Teilgruppe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte dar. Die Integration 
dieser Menschen hängt ab von der individuellen Bleibeperspektive. 
Die strategischen Ziele/Teilziele sollen in einem mittelfristigen Zeitraum im Rahmen einer 
integrierten, strategischen Sozialplanung bis zum Jahr 2030 verfolgt werden und können im 
– Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses – bei Bedarf weiterentwickelt und 
angepasst werden.

8 
 
1. Herausforderung: Demografischen Wandel gestalten – Wohlstand und 
Einkommen sichern, Potenzial für Erwerbstätigkeit fördern, Vereinbarkeit 
von Beruf und Familie sichern 
Gemäß der Bevölkerungsprognose wird die Kölner Bevölkerung bis zum Jahr 2040 
weiterwachsen. Die verschiedenen (Bevölkerungs- und Alters-) Gruppen wachsen jedoch 
nicht gleich stark. Die Kölner Stadtgesellschaft verändert sich, sie wird jünger, älter und 
zugleich vielfältiger:  
 Während im Jahr 2018 auf 51 Kinder, Jugendliche und ältere Menschen 100 Menschen 
im erwerbsfähigen Alter kommen, verändert sich das Verhältnis im Jahr 2040 auf 59 zu 
100. D. h. im Jahr 2040 müssen 100 Erwachsene im erwerbsfähigem Alter 59 Kinder, 
Jugendliche und Senioren versorgen. M.a.W. der Anteil der Bevölkerung im 
erwerbsfähigen Alter sinkt.  
 Die Altersgruppe der ab 65Jährigen wird bis 2040 um 27% steigen. Die Gruppe der ab 
80-Jährigen wird um 33% steigen, die entspricht einem Zuwachs von über 18.000 
Personen. 
 Gleichzeitig wird der Anteil der Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte 
steigen. Im Jahr 2018 betrug ihr Anteil im Durchschnitt über alle Altersgruppen hinweg 
39%. In der Altersgruppe der unter 18-Jährigen hatten im Jahr 2018 54% eine 
internationale Geschichte. D. h. aus der jüngeren Altersgruppe wird ein zunehmend 
größerer Anteil in das Erwachsenenalter hineinwachsen  
Die demografischen Veränderungen haben Auswirkungen auf die verschiedenen 
gesellschaftlichen Teilsysteme wie den Arbeitsmarkt, das Betreuungs- und Bildungssystem, 
das Gesundheitssystem und die Versorgung und Pflege älterer Menschen. Damit auch in 
Zukunft für möglichst viele Menschen Teilhabe gesichert und der Zusammenhalt der 
Stadtgesellschaft gewährleistet wird, ist es wichtig, den demografischen Wandel der 
Stadtgesellschaft proaktiv zu gestalten. Wesentliche strategische Ziele sind:  
1.1 Strategisches Ziel: Wohlstand und Einkommen sind gesichert, Armutsrisiken 
bekämpft  
Köln ist ein starker Wirtschaftsstandort. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Kölns betrug im Jahr 
2018 59.738 Euro (mehr als das 1,5fache des Landesdurchschnitts). Damit zählt Köln zu den 
wirtschaftsstärksten Kommunen in NRW. Gleichzeitig beträgt das verfügbare Einkommen 
pro Kopf (Kaufkraft) "nur" 22.319 Euro (entspricht dem Landesdurchschnitt). Die Zahlen 
zeigen: Nicht alle Kölner*innen profitieren vom starken Wirtschaftsstandort. In den Zahlen 
spiegelt sich wider, dass die Wirtschaftsleistung am Standort Köln nicht nur von Kölner*innen 
sondern auch von Menschen aus dem Umland Kölns erarbeitet wird.  
23% der Kölner*innen haben ein relatives Armutsrisiko, das bedeutet, sie haben ein 
Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Kölner*innen mit internationaler 
Familiengeschichte haben ein höheres Armutsrisiko als Kölner*innen ohne internationale 
Geschichte (38% der Menschen mit internationaler Familiengeschichte zu 17% der 
Menschen ohne internationale Geschichte).  
Für die Zukunft der Stadtgesellschaft ist es wichtig, den starken Wirtschaftsstandort zu 
erhalten und auszubauen und gleichzeitig Armutsrisiken zu bekämpfen, so dass mehr 
Kölner*innen am Wirtschaftsgeschehen teilhaben und bessere Einkommen erzielen können. 
Das strategische Ziel 1.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):  
 KP Ziel 2.1 Köln stärkt seinen breiten Wirtschaftsmix.

9 
 
 KP Ziel 2.2 Köln baut seine Position als führende Wissenschaftsstadt aus. 
 KP Ziel 2.3 Köln entwickelt gewerbliche und industrielle Standorte mit klarem inhaltlichen 
Profil. 
 KP Ziel 2.4 Köln entwickelt Räume und Strukturen für die Kultur­ und Kreativwirtschaft. 
 KP Ziel 2.5 Köln optimiert die Flächennutzung der Industrie­ und Gewerbegebiete und 
verbessert ihre Erreichbarkeit. 
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine Inklusive Gesellschaft ein. 
 MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 
Das strategische Ziel 1.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 1) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:  
Tabelle 1: Teilziele des strategischen Ziels „Wohlstand und Einkommen sind gesichert, Armutsrisiken bekämpft“ 
Teilziele Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Köln ist ein starker 
Wirtschaftsstandort 
Bruttoinlandsprodukt pro 
Kopf 
59.738 Euro 
(entspricht mehr 
als das 1,5fache 
des Landesdurch-
schnitts) 
2017  Wert wird 
beobachtet 
2030 
Verfügbare Einkommen 
der Kölner*innen liegen 
über dem 
Landesdurchschnitt 
Verfügbares Einkommen 
pro Kopf 
22.319 Euro 
(entspricht dem 
Landesdurch-
schnitt) 
2017 größer als der 
Landes-
durchschnitt 
2030 
Armutsrisikoquote ist 
gesenkt 
Armutsrisikoquote 
gesamt 
23% 20164 niedriger als 
23% 
2030 
Armutsrisikoquote der 
Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte ist 
gesenkt 
Armutsrisikoquote der 
Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte 
38% 2016 niedriger als 
38% 
2030 
 
1.2 Strategisches Ziel: Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung ist 
verbessert  
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Betreuungs-, Versorgungs- und 
Pflegebedarf Jüngerer und Älterer weiter steigen. Der Fachkräftebedarf in diesen Bereichen 
wird ebenfalls weiter steigen. Es ist davon auszugehen, dass der bereits jetzt bestehende 
Fachkräftemangel sich noch verschärfen wird. Umso wichtiger ist es, die Potenziale für eine 
Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung zu fördern.  
Insgesamt waren im Jahr 2018 74% der erwerbsfähigen Menschen auch erwerbstätig 
(abhängig beschäftigt oder selbstständig). Von den Kölner*innen ohne internationale 
Geschichte sind 80%, von denjenigen mit internationaler Familiengeschichte sind 60% 
erwerbstätig.5  
Die demografische Entwicklung führt dazu, dass der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen 
Alter mit internationaler Familiengeschichte steigen wird. Hier ist es wichtig, Zugänge in 
Ausbildung und Arbeitsmarkt zu verbessern sowie gleichberechtigte Teilhabe und 
                                                
4 Ist-Werte aus dem Jahr 2016 stammen aus der Leben in Köln-Umfrage 2016. Diese Daten sind zukünftig immer 
nur dann verfügbar, wenn die Verwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) eigene Befragungen durchführt.  
5 Der Lebenslagenbericht zeigt, dass Menschen mit Internationaler Geschichte im Durchschnitt weniger gute 
Teilhabechancen im Bereich schulische und berufliche Bildung und Ausbildung haben als die Gruppe ohne 
Internationaler Geschichte.

10 
 
Chancengleichheit herzustellen, andernfalls besteht die Gefahr, dass die 
Erwerbstätigenquote sinkt. Eine sinkende Erwerbstätigenquote kann einen von 
Fachkräftemangel geprägten Arbeitsmarkt zusätzlich treffen.  
Um einem bereits heute spürbarem Fachkräftemangel auch in anderen Bereichen 
entgegenzuwirken, sollten die Grundlagen für eine Erwerbstätigkeit von Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte insbesondere bei den jungen Erwachsenen verbessert 
werden. Indikatoren zeigen, dass die Gruppe der jungen Erwachsenen mit internationaler 
Familiengeschichte geringere Teilhabechancen infolge weniger guter schulischer und 
beruflicher Qualifikationen bzw. Qualifikationsmöglichkeiten geringere Teilhabechancen hat. 
Deshalb werden für diese Gruppen Zugangsbarrieren zum Bildungs- und Ausbildungssystem 
sowie zum Arbeitsmarkt identifiziert und abgebaut. (vgl. Herausforderungen 3 und 4).  
Das strategische Ziel 1.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):  
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine Inklusive Gesellschaft ein. 
 MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 
Das strategische Ziel 1.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 2) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:  
Tabelle 2: Teilziele des strategische Ziels “Erwerbstätigkeit der erwerbsfähigen Bevölkerung ist verbessert“ 
Teilziele Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Die Quote der erwerbstätigen 
Kölner*innen ist gesteigert. 
Erwerbstätigenquote gesamt 74% 2017 größer 74%6 2030 
Die Quote der erwerbstätigen 
Kölner*innen mit internationaler 
Familiengeschichte ist gesteigert 
Erwerbstätigenquote der 
Kölner*innen mit internationaler 
Familiengeschichte 
60% 2017 größer 60%7 2030 
 
1.3 Strategisches Ziel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gesichert 
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Betreuungs-, Versorgungs- und 
Pflegebedarf Jüngerer und Älterer weiter steigen. Um die Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf bzw. die Möglichkeit, erwerbstätig zu sein weiter zu verbessern, sind Anpassungen bei 
der Betreuungs-, Versorgungs- und Pflegeinfrastruktur erforderlich. 
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Ausbau der schulischen Ganztagsbildung 
haben hohen bildungs- und gesellschaftspolitischen Stellenwert. Für Eltern spielt eine 
flexible und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung eine zentrale Rolle (Betreuungsaspekt). 
Für die Kinder selbst werden dadurch verbesserte Bildungschancen erwartet, insbesondere, 
wenn sie aus benachteiligten Familien kommen (Bildungsaspekt, vgl. hierzu auch 
Herausforderung 3). 
Die stetige Erweiterung des schulischen Ganztagsangebotes in der Primarstufe wird bereits 
seit längerem als gesamtstädtisches Ziel verfolgt und das bisherige Ergebnis spiegelt sich in 
einer vergleichsweise hohen Versorgungsquote wider. Hinzugekommen ist nun der 
bundesgesetzlich beschlossene, stufenweise Eintritt eines Rechtsanspruchs auf ganztägige 
                                                
6 Vgl. GNK-Bericht der Stadt Köln, „Diese Entwicklung trägt ebenfalls zum Erreichen des Zieles 8.5.a. „Steigerung 
der Erwerbstätigenquote auf 78 % bis 2030“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. 
7 Diese lag 2005 bei 40%, was einer Steigerung von 20% in 12 Jahren entspricht (unter Berücksichtigung, dass 
die Steigerung in den kommenden Jahren schwieriger zu erreichen sein wird, wurden 10% als realistisch 
eingeschätzt).

11 
 
Betreuung. Beginnend mit den Schüler*innen der Klasse 1 im Schuljahr 2026/2027 werden 
alle Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2029/2030 einen entsprechenden Anspruch haben.8  
Die Schaffung weiterer Plätze im Offenen Ganztag ist deshalb kontinuierlich voranzutreiben. 
Landesseitig ist die Verabschiedung eines Ausführungsgesetzes mit einer auskömmlichen 
Finanzierung, welches ein qualifiziertes Bildungsangebot sichert, erforderlich. Risiken in der 
Umsetzung bestehen durch den gravierenden Fachkräftemangel, steigende Schülerzahlen 
und den Herausforderungen im Schulbau. 
Auch der Bedarf an Pflegeinfrastruktur9 steigt immens. Die Pflegeinfrastruktur ist 
entsprechend bedarfsgerecht auszubauen und insbesondere flexiblen Konzepten ist Raum 
zu bieten.  
Das strategische Ziel 1.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):  
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt.  
 KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur 
Teilhabe. 
 KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, 
Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen. 
 MP Ziel G5 Pflegerische Versorgung ist ausreichend und zugänglich. 
Das strategische Ziel 1.3 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 3) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 3: Teilziele des strategischen Ziels "Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gesichert" 
Teilziele Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert 2027 
Jahr Flachplanung  
Betreuungsinfra-
struktur ist 
bedarfsgerecht 
ausgebaut  
U3-Betreuungsquote der 
unter 3-Jährigen - 
gesamtstädtisch 
48% 
 
2022/2
3 
52%  2025/26 liegt vor 
U3-Betreuungsquote 1- bis 
2-Jährigen - 
gesamtstädtisch 
74% 2022/2
3 
78%  2025/26 liegt vor 
Betreuungsquote - 3-6 
Jährige – gesamtstädtisch 
98% 2022/2
3 
100% 2025/26 liegt vor 
Versorgungsquote offener 
Ganztag in Grundschulen 
– gesamtstädtisch 
83% 2022/2
3 
100% 2029/30
) 
liegt vor 
Versorgungsquote offener 
Ganztag in der 1. Klasse – 
gesamtstädtisch 
 2022/2
3 
100% 2026/27 liegt vor 
Versorgungs- und 
Pflegeinfrastruktur 
ist bedarfsgerecht 
ausgebaut 
Anzahl der vollstationären 
Pflegeplätze 
gesamtstädtisch; ggf. je 
Bezirk  
7309 2019 8108 2030 liegt vor 
Mitarbeitende-Dichte pro 
ü80jährige in der 
ambulanten Pflege  
6,9 
 
2019 7,5 (wie 
Landeswert) 
2030 liegt vor 
                                                
8 https://www.ganztag-nrw.de/information/rechtsanspruch-
ganztagsbetreuung/#:~:text=Ganztagsf%C3%B6rderungsgesetz%20%E2%80%93%20GaF%C3%B6G%20vom%
2002.%20Oktober%202021&text=Der%20Anspruch%20soll%20in%20den,Anspruch%20auf%20ganzt%C3%A4gi
ge%20Betreuung%20hat. 
9 Konkrete, differenzierte Daten wurden im „Bericht zur kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln“ vorgelegt.

12 
 
Teilziele Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert 2027 
Jahr Flachplanung  
Mitarbeitende-Anzahl in 
der ambulanten Pflege 
(nach Richtwert pro 
ü80jährige: Köln  
4098 
 
2019 4495 2030 liegt vor 
Anzahl der 
Tagespflegeplätze 
gesamtstädtisch; ggf. je 
Bezirk 
332 
 
2019 500 2030 liegt vor 
Anzahl der 
Kurzzeitpflegeplätze 
gesamtstädtisch; ggf. je 
Bezirk  
550 
 
2019 603 2030 liegt vor 
Anzahl der Plätze für 
Servicewohnen 
4218 2019 4427 2030 liegt vor 
Anzahl der 
Betreuungsplätze für 
Menschen mit Demenz 
176 
zzgl. 
38 im 
Bau 
2019 keine 
Angabe 
  
stationäre Hospiz-Plätze 43 2021 keine 
Angabe 
  
ambulante Hospizdienste 12  2021 keine 
Angabe 
  
 
2 Herausforderung: Startchancen verbessern – Gesundheit von Kindern und 
Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien fördern 
Die gesundheitliche Lage der Kinder und Jugendlichen ist nicht zufriedenstellend. Der 
Lebenslagenbericht sowie auch der Bericht10 über die Kinder- und Jugendgesundheit in Köln 
zeigen: 37% der Erstklässler haben kein naturgesundes Gebiss. 11% der Kinder sind 
übergewichtig. Schätzungsweise 22.000 Kinder und Jugendliche der Altersgruppe von 
sieben bis 17 Jahren weisen potenziell eine psychische Störung oder eine Verhaltensstörung 
auf. Geschätzt werden rd. 10.500 Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsumverhalten und 
6.500 jugendliche „Rauschtrinker“. Die geschätzte Zahl der riskanten Cannabis-
Konsument*innen steigt.  
Der Bildungstand, der Beruf und die Einkommenssituation der Eltern beeinflussen 
unmittelbar den Gesundheitszustand der Kinder. Aber auch das Gesundheitsverhalten der 
Eltern wirkt sich aus. Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern mit niedrigen 
sozioökonomischen Status weisen im Allgemeinen einen schlechteren Gesundheitszustand 
auf.  
Gesundheitliche Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen können 
Teilhabechancen in anderen Lebenslagenbereichen beeinträchtigen (z. B. Bildung, oder 
soziale, kulturelle Teilhabe) und auch negative Folgen für Teilhabechancen im späteren 
Lebensverlauf haben. Es deshalb besonders wichtig, für Kinder und Jugendliche gute 
gesundheitliche Voraussetzungen haben, die durch eine gute gesundheitliche Versorgung 
sicherzustellen ist. Wesentliches strategisches Ziel ist: 
2.1 Strategisches Ziel: Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen und 
sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert  
Kindergesundheit beginnt bereits vor der Geburt. Der elterliche Lebensstil zum Zeitpunkt der 
Schwangerschaft kann sich langfristig auf die Gesundheit des Kindes auswirken. Hohe 
                                                
10 Kinder und Jugendgesundheit in Köln – Bericht 2017/2018

13 
 
Belastung in der Familie sind Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung. Eltern mit 
niedrigem Bildungsniveau sind häufiger von Belastungs- und Risikofaktoren betroffen als 
Eltern, die ein mittleres oder hohes Bildungsniveau aufweisen. So gaben 43% der Befragten 
mit niedrigem Bildungsniveau an, dass die Schwangerschaft ungeplant war. Mit frühzeitigen 
und ggf. kultursensiblen und durch Dolmetscher*innen begleitete Hilfen bereits in einem 
anfänglichen Stadium – oft schon in der Schwangerschaft – können Familien gestärkt 
werden. 
In den (Sozialraum-)Gebieten, in denen ein hoher Anteil von einkommensarmen Familien 
lebt, wird das Angebot der Früherkennungsuntersuchung U8 weniger wahrgenommen. Von 
den im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung untersuchten Kindern legten 90,4 % ein 
Untersuchungsheft vor. 95% hiervon wiederum hatten an der Früherkennungsuntersuchung 
U8teilgenommen.  
Nicht gesunde Zähne können Schmerzen verursachen und das Sprechen erschweren, was 
wiederum zu Schwierigkeiten in der Schule führt. Kinder mit einer schlechten 
Zahngesundheit können in ihren Teilhabechancen eingeschränkt sein.  
In den (Sozialraum-)Gebieten, in denen ein hoher Anteil von einkommensarmen Familien 
lebt, liegt der Anteil der Grundschulkinder in der ersten Klasse, die kein naturgesundes 
Gebiss mehr haben, oftmals über 50%.  
Gerade bei Kindern hat Übergewicht nicht nur Auswirkungen auf ihre jetzige und zukünftige 
körperliche Gesundheit, sondern verstärkt auch das Risiko psychischer Belastungen und 
sozialer Ausgrenzung durch Gleichaltrige. Übergewicht erhöht das Risiko für viele andere 
Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzleiden und Diabetes. Gleichzeitig korreliert Übergewicht 
hoch mit einem insgesamt schlechteren Gesundheitszustand.  
Bei der Schuleingangsuntersuchung waren 11% der Kinder übergewichtig. Der Anteil der 
Kinder mit Übergewicht bzw. deutlichem Übergewicht aus Elternhäusern mit niedrigem 
Bildungsstand beträgt 19%. Beim Einschulungs-Jahrgang 2017 schwankt die 
stadtteilbezogene Quote übergewichtiger Kinder von 2,1 Prozent bis 23,8 Prozent.  
Das strategische Ziel 2.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):  
 KP Ziel 5.1 Köln fördert Bewegung und Sport. 
 KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. 
 Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen. 
 MP Ziel G1 Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle 
Menschen erreichbar. 
Das strategische Ziel 2.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 4) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:  
Tabelle 4: Teilziele des strategischen Ziels „Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen und 
sozioökonomischen schwächeren Verhältnissen ist verbessert“ 
Teilziele Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Früherkennung für Kinder 
aus bildungsfernen und 
sozioökonomisch 
schlechteren 
Verhältnissen ist 
verbessert 
Anteil der Kinder mit 
Untersuchungsheft, die an der 
Früherkennungsuntersuchung U8 
teilgenommen haben 
95% 2018 größer 95% 2030 
Anteil der Kinder mit 
Untersuchungsheft, die an der 
Früherkennungsuntersuchung U8 
teilgenommen haben, deren Eltern 
einen niedrigen Bildungsstand haben 
91% 2018 größer 91% 2030 
Anteil der Kinder in Stadtteilen der 
Sozialraumgebiete mit 
Untersuchungsheft, die an der 
87 – 
93% 
2018 größer 87% 
bzw. 93% 
2030

14 
 
Teilziele Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Früherkennungs-untersuchung U8 
teilgenommen haben  
Zahngesundheit von 
Kindern aus 
bildungsfernen und 
sozioökonomischen 
schlechteren 
Verhältnissen ist 
verbessert 
Anteil der Kinder mit naturgesundem 
Gebiss in  
63% 2018 größer 63% 2030 
Anteil der Kinder mit naturgesundem 
Gebiss in Stadtteilen in 
Sozialraumgebieten 
Im 
Durch-
schnitt 
unter 
50% 
2018 größer 50% 2030 
Der Anteil an Kindern mit 
Adipositas aus 
bildungsfernen und 
sozioökonomischen 
schlechteren 
Verhältnissen ist gesenkt 
 
Quote der Kinder mit Adipositas 11% 2018 kleiner 11% 2030 
Quote der Kinder mit Adipositas aus 
Elternhäusern mit niedriger Bildung 
19% 2018 kleiner 19% 2030 
Quote der Kinder mit Adipositas in 
Stadtteilen in Sozialraumgebieten 
16% 2018 kleiner 16%  2030 
 
3 Herausforderung: Mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche 
aus einkommensschwachen, benachteiligten Familien 
Bildung hat in der Kindheit und Jugend einen hohen Stellenwert und ist sowohl für die 
Persönlichkeitsbildung als auch für die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben prägend. 
Im Bildungswesen werden Schlüsselqualifikationen erworben, die in verschiedenen 
Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe vorausgesetzt werden. Unzureichende 
Bildungsqualifikationen erschweren den Zugang zu gut vergüteten Formen der 
Erwerbsarbeit, aber auch zu gesellschaftlicher und politischer Partizipation. Verstärkend 
wirkt, dass die fachlichen und sozialen Ansprüche an Arbeitnehmeri*nnen gestiegen sind. 
Bildung gewinnt einerseits durch den Trend zu steigender Bildungsbeteiligung und höheren 
schulischen und beruflichen Abschlüssen und andererseits aufgrund der steigenden 
Qualifikationsanforderungen der Wirtschaft an Bedeutung. Dies führt dazu, dass Personen, 
die diesen Bildungsansprüchen nicht genügen, einem stärkeren Risiko von Armut und 
sozialer Exklusion unterliegen. So liegt die Armutsrisikoquote der 18- bis 34-Jährigen ohne 
beruflichen Abschluss bei 61%.  
Eine gelungene Integration und gesellschaftliche Teilhabe im Kinder- und Jugendalter ist 
prägend für den gesamten Lebensverlauf. Besonders an kritischen Übergängen beim 
Durchlaufen des Bildungssystems ist für diejenigen, die individuelle Problemlagen haben, 
eine passgenaue Unterstützung erforderlich. Je früher kulturelle Teilhabe bzw. kulturelle 
Bildung als Mittel zur Integration, zur Sprachförderung, zum sozialen Lernen u. a. ermöglicht 
wird, desto besser sind Voraussetzungen für eine gelingende Teilhabe im weiteren 
Lebensverlauf. Kulturelle Bildung in Kitas ist ein wichtiger Teil der frühzeitigen Förderung. 
Wesentliche Strategische Ziele sind: 
3.1 Strategisches Ziel: Frühzeitige Förderung von Kindern aus benachteiligten 
Familien ist gesichert 
Während nahezu allen Kindern zwischen drei und sechs Jahren ein Kita- oder 
Tagespflegeplatz zur Verfügung steht (96%), lag die Versorgungsquote der unter 
Dreijährigen im Kindergartenjahr 2018/2019 bei 41%, ohne privat-gewerbliche Kitas bei 40% 
(bzw. 66% für 1- und 2-Jährige mit Rechtsanspruch seit dem 01.01.2013). Damit ist die 
Versorgungsquote in Köln in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Land Nordrhein-
Westfalen mit 40%. Die Versorgungsquote hat sich in den letzten Jahren erheblich 
verbessert.

15 
 
Allerdings sind teils erhebliche Unterschiede11 zwischen den Stadtteilen zu konstatieren. 
Teilweise ist die Nachfrage gerade in Stadtteilen mit hohen Armuts- und Bildungsrisiken 
unterentwickelt und es wirken vielfältige Zugangsbarrieren, die mit Hilfe unterschiedlicher 
Strategien abgebaut werden sollen.12 Eine bedarfs- und nachfrageangemessene Verteilung 
der Plätze und der Abbau struktureller Zugangsbarrieren werden angestrebt.  
Die Anzahl der Plätze im Offenen Ganztag in der Primarstufe ist in Stadtteilen, welche 
Wohnbereiche mit besonderem Jugendhilfebedarf umfassen, teilweise geringer als in 
anderen Stadtteilen. Gerade hier muss im Sinne der Bildungsgerechtigkeit und 
Chancengleichheit eine Priorisierung hinsichtlich der Schaffung zusätzlicher Plätze 
vorgenommen werden. Die Versorgungsquote in Sozialraumgebieten ist mit 80% zwar nur 
etwas geringer als der städtische Durchschnitt. Allerdings gibt es zwischen den 
Sozialraumgebieten starke Unterschiede. So liegt die Quote in Stadtteilen wie Kalk, Ostheim 
und Meschenich bei lediglich bei 56%, 61% und 63%.  
Das strategische Ziel 3.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+: 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt.  
 KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur 
Teilhabe. 
Das strategische Ziel 3.1 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels 
(vgl. Tabelle 5) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:  
Tabelle 5: Teilziel des strategischen Ziels "Frühzeitige Förderung von Kindern aus benachteiligten Familien ist 
gesichert" 
Teilziel Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Betreuungsinfrastruktur in 
Stadtteilen in 
Sozialraumgebieten 
bedarfsgerecht ausbauen  
U3-Betreuungsquote der 
unter 3-Jährigen (in 
Stadtteilen) in 
Sozialraumgebieten 
30,1% 2021 Wert wird 
beobachtet  
203013 
Betreuungsquote der 3-6 
Jährigen (in Stadteilten) 
in Sozialraumgebieten 
90,8% 2021 100% 2029/203014 
Versorgungsquote 
offener Ganztag in  
Grundschulen in 
Stadtteilen in 
Sozialraumgebieten 
80% 2022/2023 100% 2029/203015 
 
                                                
 
12 Für Lösungen ist hier beispielsweise an spezifischen Großtagespflegestellen analog des LENA-Modells in 
Mönchengladbach oder des Modells Kinderstuben in Dortmund zu denken. Des Weiteren sieht die Verwaltung 
eine Evaluation des seitens des Bundesfamilienministeriums geförderten Programms „Kita-Einstieg“ vor, an dem 
sich auch die Stadt Köln mit mehreren Einrichtungen in freier Trägerschaft beteiligt.  
13 Fachplanung wird von IV/2 2023 fortgeschrieben. 
14 Fachplanung wird von IV/2 2023 fortgeschrieben. 
15 Fachplanung wird von IV/2 2023 fortgeschrieben.

16 
 
3.2 Strategisches Ziel: Sprache und deutsche Sprachkenntnisse insbesondere bei 
Kindern mit internationaler Familiengeschichte sind bedarfsgerecht gefördert 
Gemäß der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung1617 für das Einschulungsjahr 2017 
sprechen rund 60% der Kölner Kinder, die eine andere Erstsprache als Deutsch haben, 
fehlerfrei bzw. flüssig und nur mit leichten Fehlern Deutsch. Rund 25% der Kinder sprechen 
flüssig, aber mit erheblichen Fehlern Deutsch, 9% sprechen nur wenig Deutsch und 6% 
sprechen zum Zeitpunkt der Einschulung kein Deutsch. Es ist davon auszugehen, dass bis 
zu 40% der Kinder, die zu Hause eine andere Sprache als Deutsch sprechen, einen 
Sprachförderbedarf haben.  
Gute Sprachkenntnisse18 sind eine wesentliche Voraussetzung für Bildungsteilhabe. Jedes 
Kind sollte deshalb bei Einschulung über so gute Deutschkenntnisse verfügen, dass es dem 
Unterricht von Beginn an folgen kann. 
Das strategische Ziel 3.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+: 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt. 
 KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur 
Teilhabe. 
Das strategische Ziel 3.2 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels 
(vgl. Tabelle 6) angestrebt und mit Hilfe des benannten Indikators bewertet werden:  
Tabelle 6: Teilziel des strategischen Ziels "Sprache und deutsche Sprachkenntnisse insbesondere bei Kindern mit 
internationaler Familiengeschichte sind bedarfsgerecht gefördert" 
Teilziel Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Jedes Kind verfügt bei 
Einschulung über gute 
Sprachkenntnisse 
Anteil der Kinder mit 
anderer Erstsprache 
als Deutsch mit 
Förderbedarf 
40% 2019 Wert wird 
beobachtet 
2030 
 
3.3 Strategisches Ziel: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit 
internationaler Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüsse führen 
Kinder aus Familien mit relativem Armutsrisiko mit internationaler Familiengeschichte haben 
geringere Bildungschancen. Die geringen Bildungschancen werden z. B.  an der 
Gymnasialempfehlungsquote bzw. der Gymnasialübergangsquote deutlich: Nach Abschluss 
der Grundschule wechselten im Einschulungsjahr 2018/19 48% der Kölner Schülerinnen und 
Schüler an ein Gymnasium. 43% der Schüler*innen hatten eine Gymnasialempfehlung. 
Werden die Anteile der deutschen und ausländischen Schüler*innen verglichen zeigt sich, 
dass 52% der deutschen Schüler*innen nach der Grundschule ein Gymnasium besuchen, 
                                                
16 Der Test der Sprachkenntnisse im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung dient nicht primär dazu, 
Deutschkenntnisse zu prüfen. Die Ergebnisse werden hier dennoch verwendet, da keine anderen systematischen 
Erhebungen vorliegen bzw. ausgewertet werden. Angesichts der Wichtigkeit guter Sprachkenntnisse und der 
eher unbefriedigenden Datenlage über darüber, stellt sich die Frage, ob hier nicht geeignetere Tests erforderlich 
sind, mit der Hilfe Deutsch-Sprachdefizite umfassender analysiert werden sollten als dies bislang im Rahmen der 
Schuleingangsuntersuchung möglich ist. Dabei sollten dann auch die Kinder erreicht werden, die mit 4 Jahren 
noch keine Kita besuchen.  
17 Wie der Sprachstand der Kinder in ihrer Erstsprache ist und damit auch, inwieweit sprachliche 
Entwicklungsverzögerungen vorhanden sind, wird im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung nicht untersucht. 
18 Sprachliche Förderung wie auch die Förderung von Mehrsprachigkeit sind in NRW gesetzlich geregelt im 
Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern (§ 19 KiBiz). Demnach ist die sprachliche Entwicklung 
eines Kindes zu beobachten und zu dokumentieren. Wenn ein Förderbedarf festgestellt wird, ist eine individuelle 
Förderung und Lernanregung zu gewährleisten (§ 19 (2) KiBiz). Gleichzeitig hat der Integrationsrat und in der 
Folge auch der Rat in 2022 das Positionspapier zur Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit verabschiedet 
und damit anerkannt, dass die Förderung dieser eine wichtige Ressource für die Gesellschaft und auch für das 
erfolgreiche Sprachenlernen der Kinder ist.

17 
 
während es von den ausländischen Schüler*innen19 nur 25% sind. Zu berücksichtigen ist, 
dass auch an Gesamtschulen das Abitur als höchster Abschluss erreicht werden kann; 
allerdings steht diese Absicht mit der Schulwahl Gesamtschule nicht unbedingt fest. Insofern 
sind die Gymnasialempfehlungsquote und die tatsächliche Schulwahl zu relativieren.  
Unterschiede zeigen sich zwischen den links- und rechtsrheinischen Stadtteilen. Der Anteil 
an Gymnasialübergängen ist besonders in den linksrheinischen Stadtteilen Lindenthal, 
Junkersdorf und Klettenberg mit Anteilen von 83% bis 84% überdurchschnittlich hoch. Die 
geringsten Anteile an Gymnasialübergängen hingegen sind in den Stadtteilen Chorweiler 
(19%), Bocklemünd/Mengenich (17%), Finkenberg (15%) und Godorf (10%) zu verzeichnen. 
Dies kann damit zusammenhängen, dass es rechtsrheinisch mehr Gesamtschulen gibt, an 
denen prinzipiell ebenfalls Abitur gemacht werden kann. Allerdings weist auch die Zahl der 
Schüler*innen, die die Schule mit einer Fachhochschul- bzw. allgemeiner Hochschulreife 
abschließen, auf deutliche Unterschiede hin. 28% der ausländischen Schulabgänger*innen 
haben einen solchen Abschluss erworben im Gegensatz zu 51% der deutschen 
Schüler*innen.  
Der Anteil der unter 18Jährigen mit internationaler Familiengeschichte beträgt in 2018 54%. 
Angesichts der Tatsache, dass weit über 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen eine 
internationale Geschichte haben, ist zu klären, wie für diese Gruppe das Erreichen höherer 
Bildungsabschlüsse unterstützt werden kann.  Die Zukunftschancen der Stadt Köln beruhen 
auf den Chancen dieser Kinder und Jugendlichen.  
Das strategische Ziel 3.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+: 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt. 
 KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur 
Teilhabe. 
Das strategische Ziel 3.3 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 7) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 7: Teilziele des strategischen Ziels "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit internationaler 
Familiengeschichte zu (höheren) Bildungsabschlüsse führen" 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Mehr Kinder aus 
bildungsfernen 
Familien sind gefördert 
Gymnasial-
Empfehlungsquote in 
Stadtteilen in 
Sozialraumgebieten 
26,9% 2021 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Gymnasial-
Empfehlungsquote in 
den übrigen Stadtteilen 
54,2% 2021 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Der Anteil der 
Menschen mit (Fach-) 
Hochschulreife ist 
erhöht 
(Fach-) Hochschulreife 
gesamt 
47% 2018/ 
2019 
Wert wird 
beobachtet 
2030 
Der Anteil der 
Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte und 
(Fach-) Hochschulreife 
ist erhöht 
Ausländer*innen mit 
(Fach-) Hochschulreife  
28% 2018/ 
2019 
Wert wird 
beobachtet 
2030 
                                                
19 Daten zur internationaler Familiengeschichte werden in der Schulstatistik erhoben, aber nicht ausgewertet. Da 
das Merkmal nicht ausgewertet werden konnte, wurde das Merkmal „Ausländer*in“ verwendet. Die Anteile der 
beiden Gruppen (der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund und der Kinder mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit) verhalten sich in etwa gleich.

18 
 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Der Anteil der 
Schulabgänger*innen 
ohne 
Hauptschulabschluss 
(ohne Förderschulen) 
ist gesenkt. 
 
Anteil 
Schulabgänger*innen 
ohne 
Hauptschulabschluss 
(ohne Förderschulen) 
1,6% 2020 Wert wird 
beobachtet  
2030 
Anteil ausländische 
Schulabgänger*innen 
ohne 
Hauptschulabschluss 
(ohne Förderschulen) 
4% 2020 Wert wird 
beobachtet 
2030 
 
4 Herausforderung: Berufliche Chancen insbesondere für junge Erwachsene 
mit internationaler Familiengeschichte verbessern 
Ein gelungener Übergang in die Arbeitswelt ist von großer Bedeutung für die Lebenslage im 
Erwachsenenalter. Erwerbstätigkeit bedeutet aus ökonomischer Sicht den Erwerb eines 
Einkommens zum Lebensunterhalt und eines bestimmten Lebensstandards. Die Qualität der 
Erwerbsbeteiligung drückt sich u. a. in einer angemessenen Vergütung aus. Der mögliche 
Lebensstandard wird maßgeblich durch das Erwerbseinkommen definiert, und materielle 
Notlagen werden dadurch abgewendet.  
Der Lebenslagenbericht weist an verschiedenen Stellen auf eingeschränkte berufliche 
Teilhabechancen junger Erwachsener im Alter von 18 bis 34 Jahren hin:  
 63% der deutschen Erwerbsfähigen der Altersgruppe sind sozialversicherungspflichtig 
beschäftigt, von den ausländischen Erwerbsfähigen sind 43% 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt.  
 22% der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Altersgruppe arbeiten im 
Niedriglohnbereich, von den ausländischen sozialversicherungspflichtig 
Vollzeitbeschäftigten sind es 38%. 
 2.173 der jungen Erwachsenen beziehen ergänzende SGB II-Leistungen (Ergänzer).  
 7% (19.491 Personen) der Altersgruppe sind unterbeschäftigt (arbeitslos gemeldet oder 
in einer Maßnahme der Arbeitsförderung); von der Gruppe der ausländischen jungen 
Erwachsenen sind 43% unterbeschäftigt.  
 Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist im Vergleich von 2010 bis 2017 
gesunken. Gleichzeitig gibt es einen Bewerbermarkt. Die Zahl der Ausbildungsplätze 
übersteigt die Zahl der Bewerber*innen, das Verhältnis der gemeldeten 
Ausbildungsplätze zur Zahl der Bewerber*innen beträgt 1,39.  
Junge Erwachsene ohne Ausbildung bzw. mit geringer Qualifikation weisen ein höheres 
Armutsrisiko auf (62%) als diejenigen mit abgeschlossener Berufsausbildung (28%). Das 
bedeutet: Insbesondere junge Ausländer*innen benötigen mehr Unterstützung beim 
Übergang in eine Ausbildung und auf dem Weg zum Ausbildungserfolg. Je früher in der 
Bildungskette die Unterstützung ansetzt (Sprachkenntnisse, Schulbildung, 
ausbildungsbegleitende Hilfen) desto besser sind die Chancen für einen guten späteren 
beruflichen Einstieg.  
4.1 Strategisches Ziel: Nachholen und Erwerb von höheren Schulabschlüssen auf 
dem zweiten Bildungsweg ist gefördert 
Die Art des erreichten Schulabschlusses entscheidet in besonderer Weise darüber, welche 
hieran anschließenden schulischen und beruflichen Bildungsmöglichkeiten offenstehen und 
somit, welche weiteren Qualifikationen erworben werden können. Für einen Teil derer, die

19 
 
keinen qualifizierten Bildungsabschluss auf direktem Wege erlangen, bietet der zweite 
Bildungsweg eine weitere Chance auf einen höheren Schulabschluss. 
Während 2010/11 noch eine Mehrheit der Ausländer*innen, ähnlich wie unter den 
Deutschen, eine (Fach)Hochschulreife erreichten, machte die Mehrheit der Ausländer*innen 
im Schuljahr 2018/19 einen Hauptschulabschluss.20 Um Ausländer*innen wieder vermehrt zu 
höheren Bildungsabschlüssen zu führen, muss auf die bedarfsgerechte Schaffung von 
Bildungsangeboten eingewirkt werden. Hierfür müssen ausreichend Schulplätze an 
Ausbildungsvorbereitungsklassen, Sprachförderung und internationale Förderklassen zur 
Verfügung stehen. Die nicht bestehende Schulpflicht darf dabei keine Barriere für den 
weiteren Bildungserfolg sein. Zudem sollten Beratungsangebote geschaffen werden, die die 
Durchlässigkeit des Bildungssystems kommunizieren, damit die Zugänge fördern und 
erleichtern.  
Das strategische Ziel 4.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur 
Teilhabe. 
 MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
Das strategische Ziel 4.1  soll mittels de r im Folgenden aufgeführten  strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 8) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 8: Teilziele des strategischen Ziels „Nachholen und Erwerb von höheren Schulabschlüssen auf dem 
zweiten Bildungsweg ist gefördert“ 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Anteil der ausländischen 
Absolvent*innen mit 
Hochschul- bzw. 
Fachhochschul-
abschlussreife an 
beruflichen Schulen ist 
erhöht. 
Schulabschlüsse an beruflichen 
Schulen: Anteil Absolvent*innen mit 
Hochschul- bzw. Fachhochschulreife 
insgesamt 
58% 2018/2019 Wert wird 
beobachtet 
 
Schulabschlüsse an beruflichen 
Schulen: Anzahl ausländischer 
Absolvent*innen mit Hochschul- bzw. 
Fachhochschulreife / Anzahl aller 
ausländischen Absolvent*innen 
38%  2018/2019 Wert wird 
beobachtet 
 
Schulabschlüsse an beruflichen 
Schulen: Anzahl ausländischer 
Absolvent*innen mit Hochschul- bzw. 
Fachhochschulreife / Anzahl aller 
Absolvent*innen 
16% 2018/2019 Wert wird 
beobachtet 
 
 
4.2 Strategisches Ziel: Junge Erwachsene mit internationaler Familiengeschichte 
sind im Übergangssystem gefördert 
Jungen Erwachsenen, die den Übergang von der Schule zu Ausbildung, Beruf oder Studium 
nicht im ersten oder zweiten Anlauf schaffen, wird im Rahmen des Übergangssystems 
(schulisches Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, teilqualifizierende 
Bildungsgänge in Berufsfachschulen, betriebliche Praktika), eine Möglichkeit geboten, die 
Qualifikation zu verbessern, ohne dass ein anerkannter Berufsabschluss erlangt werden 
                                                
20 Eine mögliche Erklärung dieser Verschiebung ist, dass unter den Ausländerinnen und Ausländern, die im 
Schuljahr 2018/19 einen Schulabschluss gemacht haben, ein hoher Anteil von Geflüchteten war, die auf dem 
zweiten Bildungsweg einen Schulabschluss erworben haben.

20 
 
könnte. So wird bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung unterstützt und die 
Chance geboten, allgemeine Schulabschlüsse nachzuholen.  
Im Schuljahr 2018/19 wurden 3.156 Personen in Köln neu in das Übergangssystem 
aufgenommen. Dies entspricht acht Prozent aller im Berufsbildungssystem registrierten 
Personen. Von diesen hatten 28% keinen Hauptschulabschluss (NRW: 28%), 50% einen 
Hauptschulabschluss (NRW: 45%), 6% eine Fachoberschulreife (NRW: 10%) und 15% 
sonstige Abschlüsse wie z. B. der Abschluss einer Förderschule (NRW: 16%).  
Jede fünfte ausländische Person im System der beruflichen Bildung wurde im 
Übergangssystem gefördert, während es bei Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft 
nur fünf Prozent waren. Dies ist auch auf den Zuzug geflüchteter Personen in den 
vergangenen Jahren zurückzuführen, die z. T. eine geringere Qualifizierung sowie 
sprachliche Schwierigkeiten aufweisen und das Übergangssystem zur Berufsvorbereitung 
nutzen. 
Es ist erwiesen, dass das Übergangssystem wichtig ist für den Zugang in das Bildungs- und 
Arbeitssystem für diese Zielgruppe, d. h., das Übergangssystem sollte die jeweils 
bestehenden Bedarfe der Zugewanderten decken können. 
Das strategische Ziel 4.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur 
Teilhabe. 
 MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
Das strategische Ziel 4.2 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels 
(vgl. Tabelle 9) angestrebt und mit Hilfe des benannten Indikators bewertet werden: 
Tabelle 9: Teilziel des strategischen Ziels "Junge Erwachsene mit internationaler Familiengeschichte sind im 
Übergangssystem gefördert" 
Strategisches Teilziel Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Plätze im 
Übergangssystem sind 
bedarfsgerecht.  
Zahl der jungen 
Erwachsenen, die 
keinen Platz 
bekommen 
(Daten müssen 
erhoben werden) 
    
 
4.3 Strategisches Ziel: Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit 
internationaler Familiengeschichte ist verbessert 
Das Verhältnis der Zahl der Bewerber*innen zu den angebotenen Ausbildungsplätzen ist von 
großer Bedeutung. Es entspricht in Köln 1,39 Stellen je Bewerberin und Bewerber (NRW: 
0,95; BRD: 1,17). Insgesamt gibt es in Köln über die Jahre gesehen eine Steigerung der 
Relation von Ausbildungsplätzen und Bewerbenden, wobei die Veränderungen sowohl mit 
dem konjunkturellen Faktor einer erhöhten Zahl an Stellen als auch mit dem demografischen 
Faktor einer gesunkenen Zahl von Bewerber*innen zusammenhängen. 
Im Jahr 2017 waren in Köln 19.074 Personen in einer beruflichen Ausbildung, dies sind 10% 
weniger als im Jahr 2010. Der Anteil der Ausländer*innen liegt bei 13%, dies entspricht einer 
Zunahme seit dem Jahr 2010 um vier Prozentpunkte. Diese Entwicklung sollte fortgesetzt 
werden. 
Das strategische Ziel 4.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):

21 
 
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 MP Ziel B4 Berufliche Qualifizierung ist verbessert. 
 MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
Das strategische Ziel 4.3 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 10) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 10: Teilziele des strategischen Ziels "Berufliche Ausbildung junger Erwachsener mit internationaler 
Familiengeschichte ist verbessert“ 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Zahl der besetzten 
Ausbildungsplätze ist 
erhöht. 
Anzahl gemeldete 
Ausbildungsplätze/Anzahl 
der Bewerber*innen 
1,39 2019 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Zahl der neu abge-
schlossenen Ausbildungs-
verträge ist erhöht. 
Zahl der neu 
abgeschlossenen 
Ausbildungsverträge 
7.647 2017 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Anteil der ausländischen 
Auszubildenden ist erhöht 
Anteil ausländische 
Auszubildende an allen 
Auszubildenden 
13% 2017 Wert wird 
beobachtet 
2030 
 
4.4 Strategisches Ziel: Unterbeschäftigung von jungen Erwachsenen mit 
internationaler Familiengeschichte ist abgebaut 
43% der Unterbeschäftigten im jüngeren Erwachsenenalter haben eine ausländische 
Staatsbürgerschaft. Dem Trend der Arbeitslosenzahlen folgend, ist auch die Anzahl der 
Unterbeschäftigten im jungen Erwachsenenalter von 2010 bis 2018 gesunken (-20%). Einzig 
der Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen 
Unterbeschäftigten ist seit 2010 gestiegen, wobei dieser zunächst konstant bei 32-33% lag 
und erst ab dem Jahr 2015 im Zuge der Einwanderung von Geflüchteten auf 43% 
angestiegen ist. Wenn die erste und zweite Schwelle des Berufseinstiegs nicht geglückt ist, 
sollten verstärkt (Qualifizierungs-)Maßnahmen des Jobcenters greifen.  
Das strategische Ziel 4.4 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden. 
 MP Ziel B4 Berufliche Qualifizierung ist verbessert. 
 MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
Das strategische Ziel 4.4 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 11) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden 
Tabelle 11: Teilziele des strategischen Ziels "Unterbeschäftigung junger Erwachsener mit internationaler 
Familiengeschichte ist ausgebaut“ 
Teilziele  Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr  
Unterbeschäftigung in der 
Gruppe der jungen 
Erwachsenen ist gesenkt. 
Anteil der 18 – 34-Jährigen, die 
entweder arbeitslos gemeldet oder 
sich in einer Maßnahme zur 
Arbeitsförderung befinden. 
7% 2018 kleiner 7% 2030

22 
 
Teilziele  Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr  
Unterbeschäftigung der 
jungen ausländischen 
Erwachsenen ist gesenkt. 
Anzahl der ausländischen 
Unterbeschäftigten 18-34 Jährigen / 
Anzahl der Unterbeschäftigten im Alter 
von 18 bis 34 Jahre  
43% 2018 kleiner 43% 2030 
 
5 Herausforderung: Familien- und Kinderarmut abbauen - Mehrfach belastete 
Lebenslagen durch abgestimmte Hilfen gezielt verbessern  
Das Armutsrisiko und die Haushaltsform von Familien haben einen erheblichen Einfluss auf 
die Teilhabechancen von Kindern. Familiäre Armut stellt ein zentrales Entwicklungsrisiko dar. 
Untersuchungen belegen: Je früher die Armut beginnt und je länger sie anhält, desto eher 
sind negative Folgen in allen Lebensbereichen der Kinder und Jugendlichen zu beobachten. 
Wichtig ist die Erkenntnis, dass im Laufe der Kindheit die Lebenswelten der armen und nicht 
armen Kinder immer weiter auseinanderdrifteten.   
In Köln leben in ca. 104.000 Haushalten Familien mit insgesamt 176.115 Kindern (2018). 
Dies sind 18% der Kölner Haushalte (bundesweit sind es 26%).  
 In 80.300 Haushalten leben Paare mit Kindern (136.263 Kinder und Jugendliche bzw. 
77%).  
 Ca. 23.500 der Haushalte mit Kindern sind Alleinerziehendenhaushalte. In diesen 
Haushalten leben 34.104 (19%) Kinder und Jugendliche.  
 95.681 Kinder leben in Familien mit internationaler Familiengeschichte 54% der 
Kinder). 
Kinder aus Alleinerziehendenhaushalten, kinderreichen Familien sowie Familien mit 
internationaler Familiengeschichte21 haben ein höheres Armutsrisiko. Die höchste 
Armutsrisikoquote wird bei Alleinerziehendenhaushalten (44%) nachgewiesen, gefolgt von 
kinderreichen Familien (42%) sowie Kindern aus Familien mit internationaler 
Familiengeschichte (41%).  
Das Armutsrisiko spiegelt sich auch im SGB II Leistungsbezug wider. 38.265 Kölner Kinder 
und Jugendliche (22%) leben in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, davon 44% in 
Alleinerziehendenhaushalten, 41% in SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit drei und mehr 
Kindern. 35% der Kinder haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.  
Doch nicht nur transferleistungsbeziehende Familien leiden unter finanziellen Grenzen, 
sondern auch diejenigen Familien, die über ein Einkommen knapp über der 
Grundsicherungsschwelle verfügen.  
Auffällig ist die ungleiche Verteilung von SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in den 
einzelnen Stadtteilen. In dem Stadtteil mit dem niedrigsten Wert leben nur 2% der Kinder in 
Armut. In dem Stadtteil mit dem höchsten Wert sind es 66%.22 
Kinder aus armutsgefährdeten Haushalten haben ein höheres Teilhaberisiko mit Folgen für 
ihr späteres Leben. Die Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut ist deshalb ein 
wichtiges strategisches Ziel.23 
                                                
21 Vgl. hierzu auch Kapitel 7 
22 Vgl. hierzu auch Kapitel 11 
23 Der Rat der Stadt Köln hat am 12.12.2019 die Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken!“ beschlossen. Es 
handelt sich um ein strategisches Konzept zur (weiter verbesserten) Verwirklichung der Teilhabe- und 
Entwicklungschancen aller Kinder und Jugendlichen in Köln und enthält ein Leitbild, strategische Handlungsfelder 
und Ziele, ein Präventionsmonitoring sowie Struktur- und Praxismaßnahmen. (Session 3437/2019). „Kölner

23 
 
5.1 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter 
Alleinerziehendenhaushalte sind verbessert 
Für Paarhaushalte ist Familie ist eine wichtige Ressource, wenn es darum geht, sich im 
Alltag gegenseitig zu unterstützen. Ein Paarhaushalt hat eher das Potenzial, schwierige 
Lebensphasen zu überwinden, die Familienarbeit wie Kinderbetreuung oder die Pflege von 
älteren oder beeinträchtigten Familienmitgliedern aufzuteilen und ggf. fehlendes Einkommen 
–  durch Arbeitslosigkeit oder eine geringe Rente verursacht – auszugleichen als 
Alleinerziehende. 
Für Alleinerziehende insbesondere mit kleinen Kindern ist es ungleich schwieriger trotz 
vorhandener beruflicher Qualifikation einer (bedarfsdeckenden) Erwerbstätigkeit 
nachzugehen, Familien- und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren. Dies spiegelt sich in 
dem erhöhten Armutsrisiko Alleinerziehender wider. Über 10.000 Haushalte mit über 16.000 
Kindern und Jugendliche sind von Armut betroffen. Die Belastungen zeigen sich auch im 
Rahmen der Hilfen zur Erziehung. 41% der Hilfen zur Erziehung werden von 
Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Alleinerziehendenhaushalte zu unterstützen und 
zu entlasten sollte auch im Sinne der Kinder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe sein. 
Das strategische Ziel 5.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder­, jugend­ und familienfreundliche Stadt. 
 MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 
 MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden. 
 MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
Das strategische Ziel 5.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 12) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 12: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter Alleinerziehendenhaushalte 
sind verbessert“ 
Teilziele  Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Armutsrisiko24 von Kindern aus 
Alleinerziehendenhaushalten 
ist gesenkt. 
Armutsrisikoquote 
Alleinerziehendenhaushalte 
44% 2016 kleiner 44% 2030 
Anteil von Kindern und 
Jugendlichen, die in SGB II-
Bedarfsgemeinschaften leben, 
ist gesenkt. 
Kinder und Jugendliche in 
SGB II-Bedarfsgemeinschaften 
insgesamt 
22% 2018 kleiner 22% 2030 
Anteil 
Alleinerziehendenhaushalte im 
SGB-Bezug ist gesenkt. 
Alleinerziehendenhaushalte im 
SGB II-Bezug 
44% 2018 kleiner 44% 2030 
 
                                                
Kinder stärken!“ ist wichtiger Bestandteil der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ und zahlt hier 
insbesondere auf Leitsatz 3 „Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe“ und 
Handlungsempfehlung 7 „Vorfahrt Bildung“ ein. Nach Einschätzung der Verwaltung müssen strategische 
Konzepte zwingend und regelmäßig in einem Steuerungs- bzw. Qualitätskreislauf auf den Prüfstand gestellt und 
bei Bedarf nachjustiert werden. Ein solcher Weiterentwicklungsprozess wird in 2023 für die Gesamtstrategie 
„Kölner Kinder stärken“ gestartet und dabei freundlicherweise durch den Landschaftsverband Rheinland intensiv 
begleitet und unterstützt werden. 
24 Der Unterschied zwischen Armutsrisikoquote und Menschen mit Leistungsbezug weist darauf hin, wie groß der 
Anteil der Menschen ist, die vermutlich keine Transferleistungen beantragen.

24 
 
5.2 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter kinderreicher Familien 
sind verbessert 
Eine weitere Lebensform mit Kindern, die häufig von Armut betroffen ist, sind kinderreiche 
Familien. Über 15.000 Kinder, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben (41%), leben in 
kinderreichen Familien. Kinderreiche Familien zu unterstützen und zu entlasten sollte auch 
im Sinne der Kinder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe sein. 
Das strategische Ziel 5.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder­, jugend­ und familienfreundliche Stadt. 
 MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 
 MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden. 
 MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
Das strategische Ziel 5.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 13) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 13: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter kinderreicher Familien sind 
verbessert“ 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr  
Anteil kinderreicher 
Familien im SGB II-
Bezug ist gesenkt. 
Anteil der SGB II-
Bedarfsgemeinschaften mit 
3 und mehr Kindern 
41% 2018 kleiner 41%  2030 
Armutsrisiko von 
kinderreichen 
Familien ist gesenkt. 
Armutsrisikoquote von 
Familien mit 3 und mehr 
Kindern 
42% 2016 kleiner 42%  2030 
 
5.3 Strategisches Ziel: Teilhabechancen armutsgefährdeter Familien mit 
internationaler Familiengeschichte sind verbessert 
Familien ohne internationale Geschichte waren zu 15% armutsgefährdet, bei jenen mit 
internationaler Familiengeschichte ist der Anteil mit rund 41% fast dreimal so hoch. 
Armutsgefährdete Familien mit internationaler Familiengeschichte besser zu integrieren 
sollte auch im Sinne der Kinder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe sein.  
Für neu zugewanderte Menschen aber auch bereits länger hier lebende Menschen mit 
internationaler Geschichte kann es aufgrund der im Herkunftsland verbliebenen Familie 
problematischer sein, schwierige Lebensphasen zu überwinden, die Familienarbeit wie 
Kinderbetreuung oder die Pflege von älteren oder beeinträchtigten Familienmitgliedern 
aufzuteilen und ggf. fehlendes Einkommen –  durch Arbeitslosigkeit oder eine geringe Rente 
verursacht – auszugleichen.  
Das strategische Ziel 5.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder­, jugend­ und familienfreundliche Stadt. 
 MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 
 MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden. 
 MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
Das strategische Ziel 5.3 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 14) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden:

25 
 
Tabelle 14: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabechancen armutsgefährdeter Familien mit internationaler 
Familiengeschichte sind verbessert  
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Armut von Familien 
mit internationaler 
Familiengeschichte 
im SGB II-Bezug ist 
gesenkt. 
Anteil der SGB II-
Bedarfsgemeinschaften mit 
internationaler 
Familiengeschichte und 3 
und mehr Kindern 
43% 2018 kleiner 40% 2030 
Armutsrisiko von 
Familien mit 
internationaler 
Familiengeschichte 
ist gesenkt. 
Armutsrisikoquote von 
Familien mit internationaler 
Familiengeschichte 
41% 2016 kleiner 41% 2030 
 
5.4 Strategisches Ziel: Langzeitarbeitslosigkeit in Familien mit Kindern ist gesenkt 
Untersuchungen belegen, dass Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht arbeiten, ein 
höheres Risiko haben, selbst im späteren Lebensverlauf arbeitslos zu sein oder 
berufsvorbereitende Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. 
Im Jahr 2018 gab es 59.343 SGB II-Bedarfsgemeinschaften, darunter 20.482 SGB II-
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. In 76% aller Bedarfsgemeinschaften lebt mindestens 
ein Erwachsener, der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist (vgl. LLB, S. 140). In den 
SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern wohnt zu 80% mindestens ein erwachsener 
Langzeitleistungsbeziehender. Während der Anteil der Langzeitarbeitslosen-
Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind bei 76% liegt, steigt dieser bei zwei Kindern auf 83% 
und bei drei und mehr Kindern auf 84% an. 30.418 der Kinder (ca. 80% der Kinder in SGB II-
Bedarfsgemeinschaften) leben seit einem Jahr oder länger von Transferleistungen. 
Das strategische Ziel 5.4 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder­, jugend­ und familienfreundliche Stadt. 
 MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 
 MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden. 
 MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
Das strategische Ziel 5.4 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels 
(vgl. Tabelle 15) angestrebt und mit Hilfe des benannten Indikators bewertet werden: 
Tabelle 15: Teilziel des strategischen Ziels "Langzeitarbeitslosigkeit in Familien mit Kindern ist gesenkt" 
Strategisches Teilziel Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr  
Anteil der SGB II-
Bedarfsgemeinschaften 
mit Kindern unter 18 
Jahren und mindestens 
einem Langzeitbe-
ziehenden ist gesenkt 
Anteil der SGB II-
Bedarfsgemeinschaften 
mit Kindern und 
mindestens einem 
Langzeitbeziehendem  
80% 2018 kleiner 80% 2030

26 
 
5.5 Strategisches Ziel: gesellschaftliche Einbindung von Kindern und Jugendlichen 
aus armutsgefährdeten Familien ist gefördert  
Sport und kulturelle Teilhabe gehören untrennbar zusammen. Denn der Sport gestaltet sich 
allein durch Kommunikation, Entwicklung und Festlegung von allgemein gültigen Spielregeln, 
durch das Miteinander in zweckfreier und fairer Konkurrenz der Menschen untereinander, 
durch die Vermittlung zwischen Menschen untereinander, zwischen Mensch und Natur sowie 
durch das Engagement und die Beteiligung aller bürgerschaftlicher Gruppen. Mehr als 640 
gemeinwohlorientierte Sportvereine kümmern sich in Köln um sportlich-integrative Angebote 
und sorgen dafür, dass Menschen mit Sport in Berührung kommen, lernen, trainieren, 
Gemeinschaft erleben und Solidarität erfahren können. Dieser Erlebnis- und 
Erfahrungsbereich ist gerade für Menschen aus sozial benachteiligten Stadtteilen besonders 
wichtig. Deshalb ist die Erhaltung der sozialen Infrastruktur im Vereinsleben sowie das 
sportliche Angebot insbesondere für die Sozialraumgebiete zu erhalten und zu fördern.25  
Das strategische Ziel 5.5 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.1 Köln fördert die Vielfalt in den Stadtteilen. 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 5.1 Köln fördert Bewegung und Sport. 
 MP Ziel W5 Segregation ist gemildert. 
Das strategische Ziel 5.5 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels 
(vgl. Tabelle 16) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 16: Teilziel des strategischen Ziels: "Kulturelle Einbindung von Kindern und Jugendlichen aus 
armutsgefährdeten Familien ist gefördert“ 
Strategisches Teilziel Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr Fachplanung  
Anteil von Kindern 
und Jugendlichen in 
Sportvereinen 
steigern 
 
Anteil von Kindern 
und Jugendlichen 
bis 18 Jahren in 
Kölner 
Sportvereinen 
56% 2022 größer 56% 
 
2030 liegt vor 
Anteil von Kindern 
und Jugendlichen 
aus Stadtteilen in 
Sozialraumgebieten 
in Sportvereinen 
steigern 
Anteil von Kindern 
und Jugendlichen 
aus Stadtteilen in 
Sozialraumgebieten 
in Kölner 
Sportvereinen  
Daten 
müssen 
erhoben 
werden 
    
 
6 Herausforderung: Teilhabechancen von Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte fördern - Mehrfach belastete Lebenslagen durch 
abgestimmte Hilfen gezielt verbessern  
In Köln leben rd. 427.000 Personen mit internationaler Familiengeschichte (statistisches 
Merkmal). Dies sind 39% der Gesamtbevölkerung; unter den Kindern und Jugendlichen 
unter 18 Jahren beträgt der Anteil 54%. Das bedeutet, dass die Bevölkerung mit 
                                                
25 vgl. Gutachten zur Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln. S.16. Die Stadt Köln tut dies unter anderem durch 
Förderprogramme wie Kids und Senioren in die Clubs, Förderung von Angeboten für Kinder und Jugendliche mit 
Flucht- oder Internationaler Geschichte sowie Sport in Metropolen oder Pro Veedel.

27 
 
internationaler Familiengeschichte im Durchschnitt jünger ist als die Bevölkerung ohne 
internationale Geschichte. 
Die Auswertung des statistischen Merkmals "internationale Geschichte" zeigt, dass die 
Teilhabechancen eines Teils der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in allen 
Lebensphasen geringer sind als in der Vergleichsgruppe ohne internationale Geschichte. 
Größere Anteile haben aufgrund eines niedrigeren Bildungs-, Ausbildungs- und 
Einkommensniveaus ein deutlich höheres Armutsrisiko. 
Für viele Zugewanderte, die im Rahmen früherer Arbeitsmigration nach Köln gezogen sind, 
war die gesellschaftliche Teilhabe teilweise durch anfängliche, oft aber auch fortdauernde 
Sprachschwierigkeiten erschwert. Diese Schwierigkeiten setzen sich oft in der 
nachfolgenden Generationen fort, so dass auch die Kinder in ihrer schulischen und 
beruflichen Laufbahn weniger erfolgreich sind (vgl. Herausforderungen 3 und 4). 
Teile der Menschen, die erst seit kurzem in Deutschland leben, benötigen Zeit für den 
Erwerb der deutschen Sprache und erleben z. T. anschließend Hürden beim Zugang zu 
höheren Bildungsabschlüssen und zum Arbeitsmarkt. Auch die Anerkennung von im Ausland 
erworbenen Bildungsabschlüssen sowie beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen kann 
sich schwierig gestalten. Hinzukommen können Rassismus und Diskriminierung, die eine 
gleichberechtigte Teilhabe beeinträchtigen. Oftmals bleiben neu Zugewanderten daher nur 
Jobs im Niedriglohnsektor.  
Einer Verfestigung von Mehrfachbelastungen, wie sie bei Teilen der Menschen mit 
„internationaler Familiengeschichte“ schon ab dem Kindesalter entstehen kann, ist frühzeitig 
entgegenzuwirken.  
6.1 Strategisches Ziel: Armutsrisiken von Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte sind gemindert 
Während Menschen ohne internationale Geschichte zu 17% ein Einkommen unterhalb der 
Armutsrisikogrenze hatten, war der entsprechende Anteil bei Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte mit 38% mehr als doppelt so hoch.26 
Das strategische Ziel 6.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 MP Ziel E1 Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem. 
Das strategische Ziel 6.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 17) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 17: Teilziele des strategischen Ziels „Armutsrisiken von Menschen mit internationaler Familiengeschichte 
sind gemindert“" 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Der Anteil von Menschen 
ohne internationale 
Geschichte mit Armutsrisiko 
ist gesenkt. 
Armutsrisikoquote von 
Menschen ohne 
internationale Geschichte 
17% 2016 kleiner 17% 2030 
Der Anteil von Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte und 
Armutsrisiko ist gesenkt. 
Armutsrisikoquote von 
Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte 
38% 2016 kleiner 30% 2030 
                                                
26 Zudem gehört ein Teil der Menschen mit internationaler Familiengeschichte mit hoher Wahrscheinlichkeit 
seltener zur so genannten ‚Erbengeneration‘, in der Wohlstand weitervererbt wird. Migration bedeutet damit in der 
Regel Statusverlust.

28 
 
6.2 Strategisches Ziel: Teilhabe der Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte am Erwerbsleben ist verbessert 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte sind weniger gut im Arbeitsmarkt integriert. 
Sie arbeiten häufiger in prekären Arbeitsverhältnissen. Angesichtes des demografischen 
Wandels und der Folgen auf den Arbeitsmarkt ist es wichtig, Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte bessere Teilhabechancen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. 
Das strategische Ziel 6.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder­, jugend­ und familienfreundliche Stadt. 
 MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 
 MP Ziel B2 Drehtüreffekte werden vermieden. 
 MP Ziel B5 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
Das strategische Ziel 6.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 18) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden 
Tabelle 18: Teilziele des strategischen Ziels "Teilhabe der Menschen mit internationaler Familiengeschichte am 
Erwerbsleben ist verbessert" 
Teilziele  Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Anteil der SVP-Beschäftigten im 
Alter von 15 – 65 Jahre mit 
deutscher Staatsangehörigkeit ist 
gesteigert. 
Anteil der SVP-Beschäftigten im 
Alter von 15 – 65 Jahre mit 
deutscher Staats-angehörigkeit 
59% 2018 größer 59% 2030 
Anteil der SVP-Beschäftigten im 
Alter von 15 – 65 Jahre mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit 
ist gesteigert. 
Anteil der SVP-Beschäftigten im 
Alter von 15 – 65 Jahre mit 
ausländischer 
Staatsangehörigkeit 
44% 2018 größer 44% 2030 
Anteil der 
Niedriglohnbeschäftigten an den 
SVP-Vollzeitbeschäftigten im Alter 
von 35-64 Jahren mit deutscher 
Staatsangehörigkeit ist gesenkt 
Anteil der 
Niedriglohnbeschäftigten an den 
SVP-Vollzeitbeschäftigten im 
Alter von 35-64 Jahren mit 
deutscher Staatsangehörigkeit 
12% 2018 kleiner 12% 2030 
Anteil der 
Niedriglohnbeschäftigten an den 
SVP-Vollzeitbeschäftigten im Alter 
von 35-64 Jahren mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit 
ist gesenkt 
Anteil der 
Niedriglohnbeschäftigten an den 
SVP-Vollzeitbeschäftigten im 
Alter von 35-64 Jahren mit 
ausländischer Staats-
angehörigkeit 
28% 2018 kleiner 28% 2030 
Anteil der geringfügig entlohnten 
Beschäftigen im Alter von 35 bis 
64 Jahren mit deutscher Staats-
angehörigkeit ist gesenkt 
Anteil der geringfügig entlohnten 
Beschäftigen im Alter von 35 bis 
64 Jahren mit deutscher Staats-
angehörigkeit 
14% 2018 kleiner 14% 2030 
Anteil der geringfügig entlohnten 
Beschäftigen im Alter von 35 bis 
64 Jahren mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit ist gesenkt 
Anteil der geringfügig entlohnten 
Beschäftigen im Alter von 35 bis 
64 Jahren mit ausländischer 
Staats-angehörigkeit 
22% 2018 kleiner 22% 2030 
Arbeitslosigkeit von Personen im 
Alter von 15 bis 64 Jahren 
insgesamt ist gesenkt 
Arbeitslosigkeit von Personen im 
Alter von 15 bis 64 Jahren 
insgesamt 
7% 2018 kleiner 7% 2030 
Arbeitslosigkeit von Personen im 
Alter von 15 bis 64 Jahren mit 
Arbeitslosigkeit von Personen im 
Alter von 15 bis 64 Jahren mit 
19% 2018 kleiner 19% 2030

29 
 
Teilziele  Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
ausländischer Staats-
angehörigkeit ist gesenkt 
ausländischer 
Staatsangehörigkeit  
 
7 Herausforderung: Inklusion vorantreiben – Teilhabechancen von Menschen 
mit Behinderungen verbessern 
Der Bevölkerungsanteil von Menschen mit Schwerbehinderung27 ist in Köln mit 9% (rd. 
93.000 Personen) etwas niedriger als in Nordrhein-Westfalen (10%), aber auf dem gleichen 
Niveau wie in Deutschland insgesamt. (; Eine Schwerbehinderung tritt überwiegend als 
Krankheitsfolge im Alter auf. 55% der Menschen mit einer Schwerbehinderung sind älter als 
64 Jahre. Laut Definition zählen zu den Menschen mit Behinderungen alle, die eine 
langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, welche sie in 
Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und 
gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.  
Nicht alle Menschen mit einer Behinderung (im Sinne des SGB IX) zu denen z. B. auch 
Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Störungen zählen sind in der o. g. Zahl 
enthalten, da sie dazu einen Antrag auf eine Anerkennung ihrer Behinderung stellen  
In der Stadt Köln bezogen am Jahresende 2017 insgesamt 12.247 Personen Leistungen der 
Eingliederungshilfe.28 Dies entspricht 11,3 Beziehenden je 1.000 Einwohner, diese Quote ist 
etwas höher als im Landesdurchschnitt (9,5 Beziehende) und Bundesdurchschnitt (9,2 
Beziehende). Es sind vor allem Menschen mit einer früh erworbenen Behinderung, bei 
denen diese als „wesentlich“ eingestuft wird und die daher Anspruch auf Leistungen der 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Teil 2 SGB IX haben. 
Ab Januar 2020 wurde die Eingliederungshilfe vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe SGB IX 
in das Teilhaberecht des SGB IX verlagert. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) 
soll die Forderung der UN Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden, alle Bereiche der 
Gesellschaft inklusiv zu gestalten und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte 
Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu 
ermöglichen. Dadurch kommen vielfältige Handlungserfordernisse auf die Stadt zu. Diese 
reichen von inklusiver Kinderbetreuung über inklusive Unterrichtung an den Schulen und 
unterstützte Formen der Beschäftigung bis zu Beratung, niedrigschwelliger Hilfe und 
Barrierefreiheit für ältere Menschen. Diese Anforderungen zu erfüllen, wird in den 
kommenden Jahren bei voraussichtlich steigender Zahl der Betroffenen erhebliche 
Anstrengungen erfordern. 
7.1 Strategisches Ziel: Frühkindliche Förderung für Kinder mit Behinderungen und 
der von Behinderungen bedrohten Kindern sind sichergestellt 
Kinder mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohte Kinder benötigen eine 
besonders intensive Förderung. Im Rahmen der Eingliederungshilfe können neben 
heilpädagogischen Leistungen (§ 79 SGB IX) wie nicht-ärztliche therapeutische und 
sonderpädagogische Leistungen auch Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung 
(§ 46 SGB IX) für Kinder bis zum Schulalter gewährt werden. Im Zuge der Umsetzung des 
BTHG wurde ab dem Jahr 2020 die Trägerschaft den Landschaftsverbänden als den 
                                                
27 Grad der Schwerbehinderung über 50% 
28 Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen gemäß $ 102 SGB IX 1. Leistungen zur medizinischen 
Rehabilitation, 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 4. 
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

30 
 
überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe übertragen (Art. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 4 AG BTHG 
NRW).  
Das strategische Ziel 7.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP) 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder­, jugend­ und familienfreundliche Stadt. 
 MP Ziel E1 Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem. 
Das strategische Ziel 7.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 19) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 19: Teilziele des strategischen Ziels "Frühkindliche Förderung für Kinder mit Behinderungen und der von 
Behinderungen bedrohten Kindern sind sichergestellt“ 
Teilziele  Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Unterstützungsbedürftige 
Kinder erhalten Förderung 
Anzahl der Kinder bis sechs Jahre, 
die im Rahmen der 
Eingliederungshilfe 
Frühförderleistungen in Anspruch 
nehmen (§ 46 SGB IX)  
1.931 2017 Wert wird 
beobachtet 
(LVR) 
2030 
Die Anzahl der insgesamt 
unterstützungsbedürftigen 
Kinder ist ermittelt 
Anzahl der insgesamt 
unterstützungsbedürftigen Kinder 
(Daten müssen ermittelt werden) 
    
 
7.2 Strategisches Ziel: Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit 
Beeinträchtigungen in Kita und Schule ist bestmöglich gefördert 
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde im Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen 
festgelegt, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Inklusion und damit auch einen 
Anspruch darauf hatte, auf einer allgemeinen Schule unterrichtet zu werden, unabhängig 
davon, ob das Kind einen Förderbedarf aufweist oder nicht. Nordrhein-Westfalen folgt damit 
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. 
Die 2017 gewählte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat für das Schuljahr 2019/2020 
einen „Runderlass zur Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen Allgemeinbildenden 
Schulen“ verabschiedet (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-
Westfalen 2018). Dem Erlass ist zu entnehmen, dass die Landesregierung auf den Erhalt 
und die Stärkung des Förderschulsystems setzt. So wird ausgeführt, dass weiterführende 
Schulen ein obligatorisches Inklusionskonzept vorlegen müssen, welches pädagogische und 
räumliche Bedingungen des gemeinsamen Lernens vorab klärt. Zur Umsetzung werden 
weitere (sonder-)pädagogische Stellen geschaffen (geplant sind 6.000 Kräfte bis zum 
Schuljahr 2024/2025). Zusätzlich werden die Schulen verpflichtet, ihr Kollegium durch 
Fortbildungen intensiver auf die Erfordernisse der inklusiven Schule vorzubereiten. Zur 
Gewährleistung der Unterrichtsqualität wird an weiterführenden Schulen, die Gemeinsames 
Lernen anbieten, ein verbindlicher Personalschlüssel eingeführt. 
Die Inklusionsquote29 an Grundschulen lag im Schuljahr 2018/2019 bei 54%. Der Anstieg der 
inklusiv beschulten Schüler*innen hat jedoch nicht im selben Umfang zu einem Rückgang 
                                                
29 Die Verwaltung berichtet jährlich über den Stand der Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen (siehe zuletzt 
3668/2022). Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von 
geeigneten Kennzahlen, die sich für eine empirische Situationsbeschreibung eignen und Ansätze für strategische 
Steuerungsmaßnahmen bieten. Die Berichterstattung fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogischen 
Förderung am Lernort Schule und beschränkt sich auf Kennzahlen, die in erster Linie Aussagen zur quantitativen 
Inklusionsentwicklung erlauben. Gleichwohl eignen sich einige Ergebnisse auch als Ausgangspunkt für qualitative

31 
 
der Anzahl der Schüler*innen an Förderschulen geführt. Insgesamt ist die Anzahl der 
Schüler*innen mit Förderbedarf weiter gestiegen. Die Anzahl der Lernenden, die an 
Förderschulen lernen, ist v. a. aufgrund rückläufiger Zahlen im Förderschwerpunkt Lernen 
gesunken. Drei Viertel der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
wird aufgrund einer Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigung gefördert; häufig wachsen sie in 
familialen Risikolagen auf.  
Die Entscheidung über den besten Förderort für ein*e Schüler*in wird stets individuell nach 
pädagogischer Einschätzung getroffen und muss sich aufgrund § 20 SchulG NRW letztlich 
am Elternwillen orientieren. Zudem besteht in pädagogischen Fachkreisen neben der 
Auffassung, dass die allgemeine Schule auch für Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf der ideale Lernort ist, weiterhin die Auffassung, dass einzelne Kinder 
an Förderschulen bessere Bedingungen und individuellere Fördermöglichkeiten vorfinden, 
während sie in Regelschulen einem immensen Leistungsdruck und großer Konkurrenz 
ausgesetzt sind und so ein Risiko des Scheiterns besteht. 
Ziel für die schulische Inklusion kann für die Stadt Köln als Schulträger insofern nicht sein, 
eine bestimmte Inklusionsquote zu erreichen, sondern vielmehr den gesetzlichen Auftrag zur 
inklusiven Schulbildung aus dem SchulG NRW zu erfüllen, insbesondere indem Schulplätze 
bedarfsgerecht für das Gemeinsame Lernen bereitgestellt, eingerichtet und ausgestattet 
werden. 
Das strategische Ziel 7.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP): 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 3.5 Köln fördert den Zugang zu Bildung und Qualifikation als Schlüssel zur 
Teilhabe. 
 KP Ziel 3.4 Köln fördert die kinder­, jugend­ und familienfreundliche Stadt. 
Das strategische Ziel 7.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 20) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 20: Teilziele des strategischen Ziels "Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in 
Kita und Schule ist bestmöglich gefördert" 
Teilziele  
 
Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Gesetzlicher Auftrag zur 
inklusiven Bildung wird 
erfüllt.  
Anteil der Schüler*innen 
mit 
sonderpädagogischem 
Förderbedarf 
(Förderquote) 
8,9% 2021/2022 Wert wird 
beobachtet 
203030 
Anteil der Schüler*innen 
mit 
sonderpädagogischem 
Förderbedarf an 
Förderschulen 
(Exklusionsquote) 
4,0% 2021/2022 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Anteil der Schüler*innen 
mit 
sonderpädagogischem 
Förderbedarf an einer 
Kölner Regelschule 
(Inklusionsquote) 
4,9% 2021/2022 Wert wird 
beobachtet 
2030 
                                                
Analysen, wie zum Beispiel die Entwicklung der Förderquote und die Beteiligung der Schulformen. Im Übrigen 
wird an dieser Stelle auf den kommunalen Inklusionsplan für Kölner Schulen 3.0 verwiesen. 
30 eine Fachplanung liegt vor.

32 
 
7.3 Strategisches Ziel: Armutsrisiko von Menschen mit Behinderungen ist gemindert 
Menschen mit Behinderungen haben ein höheres Armutsrisiko. Während Menschen ohne 
Behinderungen ein Armutsrisiko von 21% haben, liegt der Anteil bei Menschen mit 
Behinderungen bei 29%.  
Das strategische Ziel 7.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 MP Ziel E1 Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem. 
Das strategische Ziel 7.3 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels 
(vgl. Tabelle 21) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 21: Teilziel des strategischen Ziels "Armut von Menschen mit Behinderungen ist gemindert“ 
Strategisches Teilziel Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Der Anteil der Menschen 
mit Schwerbehinderungen 
und einem Armutsrisiko ist 
gesenkt. 
Armutsrisiko von 
Menschen mit 
Schwerbehinderungen 
29% 2016 kleiner 29% 2030 
Armutsrisiko von 
Menschen ohne 
Schwerbehinderungen 
21% 2016 kleiner 21% 2030 
 
7.4 Strategisches Ziel: Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen ist 
gefördert 
Menschen mit Behinderungen sind in geringerem Maße erwerbstätig und dadurch stärker 
von Armut betroffen als Menschen ohne Behinderungen. 29% der Menschen mit 
Behinderung haben ein Armutsrisiko. Aus der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geht hervor, 
dass 73% der Befragten ohne Schwerbehinderung einer Berufstätigkeit nachgehen, dagegen 
aber nur 32% der Menschen mit Schwerbehinderung.  
Die Pflicht von Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Beschäftigten, auf 5% der Arbeitsplätze 
Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen, wurde im Jahr 2018 in Köln mit einer 
Beschäftigungsquote von 4,6% im Durchschnitt nicht erreicht (öffentlicher Dienst: 7,2%, 
private Arbeitgeber: 4,2%). 
Nach § 55 SGB IX haben Menschen mit Behinderungen mit besonderem 
Unterstützungsbedarf einen Anspruch auf Leistungen zur unterstützten Beschäftigung. Das 
bedeutet, sie erhalten Leistungen, um einer angemessenen, geeigneten und 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen oder diese erhalten zu können. 
Laut Angaben des Landschaftsverbands Rheinland gibt es in Köln aber nur wenige 
Personen, die Leistungen nach § 55 Abs. 3 SGB IX beziehen. 
Wer wegen Art und Schwere einer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf 
dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann, hat nach § 136 SGB IX einen 
Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in anerkannten Werkstätten für behinderte 
Menschen (WfbM). Werkstätten mit allgemeinem Versorgungsauftrag nehmen grundsätzlich 
alle Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsgebiet auf, die die gesetzlichen 
Voraussetzungen erfüllen, und zwar unabhängig von Ursache, Art und Schwere der 
Behinderung. Das in einer WfbM erzielte Arbeitsentgelt von rd. 200 EUR pro Monat lässt 
allerdings erkennen, dass diese Tätigkeit nicht mit einer Beschäftigung auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt vergleichbar ist. Aus der Perspektive der UN-Konvention über die Rechte von 
Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden WfbM allerdings kritisch gesehen, da sie

33 
 
ihre Beschäftigten aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgrenzten und damit nicht dem 
Anspruch einer inklusiven Gesellschaft und eines inklusiven Arbeitsmarktes entsprächen. 
Das strategische Ziel 7.4 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 2.6 Köln integriert Erwerbsfähige dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt. 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 MP Ziel B1 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 
Das strategische Ziel 7.4 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 22) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 22: Teilziele des strategischen Ziels „Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen ist gefördert" 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Der Anteil der 
berufstätigen Menschen 
mit Schwerbehinderung 
ist gestiegen.  
Berufstätigkeit von 
Menschen ohne 
Schwerbehinderung 
73% 2016 größer 73% 2030 
Berufstätigkeit von 
Menschen mit 
Schwerbehinderung 
32% 2016 größer 32% 2030 
Pflichtarbeitsplätze im 
öffentlichen Dienst sind 
besetzt 
Besetzte 
Pflichtarbeitsplätze 
im öffentlichen 
Dienst 
7,2% 2018 mind. 5%  2030 
Pflichtarbeitsplätze in der 
privaten Wirtschaft sind 
besetzt 
Besetzte 
Pflichtarbeitsplätze 
in der privaten 
Wirtschaft 
4,2% 2018 mind. 5% 2030 
 
8 Herausforderung: Lebenslage älterer, insbesondere armutsgefährdeter, 
Menschen verbessern  
Die Lebensstile der mittleren Lebensphase werden im Seniorenalter meist beibehalten, und 
der dort erreichte sozioökonomische Status bleibt bestehen. Ein besonderes Gewicht 
erhalten in dieser Phase die Lebensbereiche, die sich im Falle einer Einschränkung 
nachhaltig auf die Lebensqualität auswirken würden. Zentral sind dabei der Fortbestand der 
Gesundheit, die mit zunehmendem Alter instabiler wird; die Veränderung der 
Familienstrukturen, die sich zu den Formen „Paar ohne Kind“ und „Alleinlebend“ entwickeln; 
und die Kontinuität der materiellen Sicherung, von der Wohnqualität und die Möglichkeiten 
der gesellschaftlichen Partizipation abhängen.  
Wie bereits in Kapitel 1 dargelegt weist die Bevölkerungsprognose einen Zuwachs der 
älteren Bevölkerung Kölns bis zum Jahr 2040 von 27% aus: Von 190.490 Senior*innen im 
Jahr 2018 auf 241.500 Senior*innen im Jahr 2040. Die Zahl der über 80-Jährigen ist bereits 
in den letzten zehn Jahren um ca. 25% um rd. 11.500 Personen gestiegen (von rd. 45.200 
Personen auf rd. 56.700 Personen). Bis zum Jahr 2040 wird ihre Zahl nochmals um rd. 
18.600 Personen auf dann rd. 75.300 Personen ansteigen (+33%).  
Durch den demografischen Wandel wird die Anzahl der älteren Menschen mit 
eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten steigen. Steigen wird auch die Zahl älterer 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Hier ergeben sich besondere 
Herausforderungen bei der sozialen Einbindung, der gesundheitlichen Versorgung und für 
einen weiteren Teil auch bei der pflegerischen Versorgung.

34 
 
Ebenso wird die Anzahl der zu pflegenden Menschen mit LSBTI-Biographie steigen bzw. 
sichtbarer werden. Die sexuelle und geschlechtliche Identität eines Menschen muss als 
wichtiger Teil der Lebensgeschichte anerkannt und sensibel behandelt werden. Eine 
Stigmatisierung bei bestehenden Erkrankungen ist ebenso zu vermeiden wie die 
Wiederholung von erlebter Diskriminierung. Stattdessen muss die Ausgestaltung der 
Pflegeangebote offen und wertschätzend erfolgen und für alle sichtbar dargestellt werden. 
8.1 Strategisches Ziel: Gesundheitszustand der Senior*innen ist verbessert 
Viele Krankheiten sind nicht angeboren und werden erst im Lebensverlauf erworben oder 
treten erst im höheren Alter auf. Diesen Krankheiten kann häufig durch präventives 
Verhalten entgegengewirkt werden. 
Eines der zentralen Ziele der Gesundheitsförderung im hohen Alter ist es, die Gesundheit 
der Menschen durch personale, materielle und soziale Ressourcen zu erhalten. 
Gesundheitsressourcen und Widerstandskräfte können aufgebaut und gestärkt werden 
durch geistige, emotionale und körperliche Aktivität, durch das Erleben von Autonomie, 
Sinnhaftigkeit und Leistungsfähigkeit sowie durch soziale Einbindung. Im Vordergrund steht 
daher die Unterstützung und Befähigung der Menschen, ihre eigene Gesundheit mit Hilfe 
von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen zu bewahren oder zu verbessern.  
Das strategische Ziel 8.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 5.1 Köln fördert Bewegung und Sport. 
 KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, 
Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen. 
 MP Ziel G1 Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle 
Menschen erreichbar. 
Das strategische Ziel 8.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 23) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 23: Teilziele des strategischen Ziels "Gesundheitszustand der Senior*innen ist verbessert" 
Teilziele  Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Subjektives Gesundheits-
empfinden der Senior*innen ist 
verbessert  
Anteil älterer Menschen mit 
subjektiv als schlecht 
eingeschätztem 
Gesundheitszustand insgesamt 
12% 2016 kleiner 12% 2030 
Subjektives Gesundheits-
empfinden der Senior*innen mit 
internationaler 
Familiengeschichte ist 
verbessert 
Anteil älterer Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte 
und subjektiv als schlecht 
eingeschätztem 
Gesundheitszustand 
18%  2016 kleiner 18% 2030 
Subjektives Gesundheits-
empfinden der  Senior*innen 
mit Armutsrisiko ist verbessert 
Anteil armutsgefährdeter älterer 
Menschen mit subjektiv als schlecht 
eingeschätztem 
Gesundheitszustand 
27% 2016 kleiner 27% 2030 
Subjektives Gesundheits-
empfinden der Senior*innen mit 
Schwerbehinderung ist 
verbessert 
Anteil älterer Menschen mit 
subjektiv als schlecht 
eingeschätztem 
Gesundheitszustand mit 
Schwerbehinderung 
31% 2016 kleiner 31% 2030

35 
 
8.2 Strategisches Ziel: Altersarmut ist bekämpft  
Fast jeder vierte Erwachsene im Senior*innenalter (23%) hat ein Armutsrisiko. Das entspricht 
zugleich der durchschnittlichen Armutsrisikoquote über alle Altersgruppen. Ein erhöhtes 
Armutsrisiko haben insbesondere ältere Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie 
ältere Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Gründe für das sehr hohe 
Armutsrisiko von Senior*innen mit internationaler Familiengeschichte, sind im Falle ihrer 
Zuwanderung als so genannte Gastarbeitende in der geringen Entlohnung während ihres 
Erwerbslebens und einer daraus resultierenden geringen Rente zu suchen. Viele waren –
aufgrund der körperlichen Schwerstarbeit- auch gesundheitlich nicht in der Lage bis zum 
Renteneintritt zu arbeiten. Auch heute sind in den Niedriglohngruppen bzw. prekären 
Beschäftigungsverhältnissen überwiegend neu zugewanderte Menschen zu finden – ihr 
Armutsrisiko im Alter ist bereits vorgezeichnet. 
Die Anzahl und der Anteil der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind 
steigt: Im Dezember 2018 bezogen 14.739 Personen (7,7% der Bevölkerung ab 65 Jahren, 
im Jahr 2010 waren es noch 5,9% (relativer Anstieg von 37%). Diese Anteile sind in den 
Stadtteilen sehr unterschiedlich: In Chorweiler sind 40%, in Finkenberg 30% und in Seeberg 
20% auf Grundsicherungsbezug angewiesen. Die Entwicklung der zunehmenden 
Altersarmut hat Auswirkungen auf Teilhabechancen in den anderen Lebenslagenbereichen.  
Das strategische Ziel 8.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein 
 MP Ziel E1 Unterstützungsbedürftige sind bedarfsgerecht im richtigen Sozialsystem 
Das strategische Ziel 8.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 24) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 24: Teilziele des strategischen Ziels „Altersarmut ist bekämpft“" 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Das Armutsrisiko älterer 
Menschen ist gemindert. 
Armutsrisikoquote älterer 
Menschen 
23% 2016 kleiner 23% 2030 
Das Armutsrisiko älterer 
Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte ist 
gemindert 
Armutsrisikoquote älterer 
Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte  
38% 2016 kleiner 38% 2030 
Das Armutsrisiko von 
älteren Menschen mit 
Schwerbehinderung ist 
gemindert 
Armutsrisikoquote von 
älteren Menschen mit 
Schwerbehinderung  
29% 2016 kleiner 29% 2030 
Anspruchsberechtigte ältere 
Menschen beziehen SGB 
Leistungen 
Grundsicherungsquote 
(SGB XII) ältere Menschen  
8% 2018 Wert wird 
beobachtet 
2030 
 
8.3 Strategisches Ziel: Soziale und kulturelle Teilhabe von Senior*innen ist 
ermöglicht 
In Köln gibt es im Jahr 2017 129.513 Senior*innenhaushalte, 38% dieser Haushalte sind 
Mehrpersonenhaushalte und 62% Einpersonenhaushalte. Zwischen dem 80. und 85. 
Lebensjahr bilden Frauen fast drei Viertel aller Einpersonenhaushalte, ab dem 85. 
Lebensjahr sind es 79%.

36 
 
Eine weitere Gruppe, die im Alter häufig alleine lebt und von Vereinsamung bedroht ist, ist 
die Gruppe der LGBTI. Sie haben häufig keinen Kontakt mehr zu ihrer Herkunftsfamilie. 
Kinderlosigkeit ist innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe ebenfalls weit verbreitet.  
Die soziale und kulturelle Einbindung sind ein wichtiger Bestand der Lebensgestaltung, sie 
stabilisieren die soziale Einbindung und können aktiv die körperliche und geistige 
Gesundheit fördern. Eine gelingende soziale und kulturelle Einbindung ist deshalb 
insbesondere für alleinlebende Ältere wichtig. Vor dem Hintergrund zunehmender 
Altersarmut ist es wichtig, soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Die besonderen 
Bedarfe von Senior*innen mit internationaler Familiengeschichte sind bei den Angeboten zu 
berücksichtigen. 
Das strategische Ziel 8.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 1.3 Köln sichert und entwickelt seine Veedel zu Zentren des gemeinschaftlichen 
Lebens. 
 KP Ziel 1.4 Köln sorgt für attraktive Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche 
Räume.  
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 MP Ziel SPG 2 Menschen können Kultur und Freizeitangebote im Lebensumfeld inklusiv 
nutzen. 
Das strategische Ziel 8.3 soll mittels des im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziels 
(vgl. Tabelle 25) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 25: Teilziele des strategischen Ziels „Soziale und kulturelle Teilhabe von Senior*innen ist ermöglicht“ 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Verbesserte 
Partizipation und 
Teilhabe lebensälterer 
Kölner*innen mit 
internationaler 
Familiengeschichte bei 
den Kölner Angeboten 
für Senior*innen 
(Senioren-Netzwerke 
und Seniorenberatung) 
Anteil der Senior*innen mit 
internationaler 
Familiengeschichte an der 
Nutzung der Senior*innen-
netzwerke 
Daten müssen 
erhoben 
werden 
   
Anteil der ratsuchenden 
Senior*innen mit 
internationaler 
Familiengeschichte, die die 
Senioren-beratung 
aufsuchen 
Daten müssen 
erhoben 
werden 
   
 
8.4 Strategisches Ziel: Bedarf an kultur- und gendersensibler Pflege ist gedeckt 
Am Jahresende 2018 lebten in Köln 55.410 Senior*innen mit internationaler 
Familiengeschichte, dies entspricht 29% der älteren Bevölkerung. Darunter waren rund 
26.000 Senior*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, diese Zahl betrug im Jahr 1990 
noch 7.000 Personen und hat sich seitdem fast vervierfacht. Der Anteil wird voraussichtlich 
in den kommenden Jahren weiter steigen.  
Zu beachten ist, dass die Pflegebedürftigkeit bei Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte aufgrund besonders belastender Lebensgeschichten etwa 10 Jahre 
früher einsetzt als bei der Gruppe ohne internationale Geschichte. Daraus folgt, dass ein 
erhöhter Bedarf an Angeboten für Senior*innen besteht, die mit interkultureller Kompetenz 
ausgestattet sind. Besonders betroffen sind dabei Stadtteile einem hohen Anteil an älteren 
Personen mit internationaler Familiengeschichte.  
Das strategische Ziel 8.4 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):

37 
 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. 
Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen. 
 MP Ziel G5 Die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung sind quantitativ 
ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt. 
Das strategische Ziel 8.4 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 26) angestrebt und mit Hilfe des benannten Indikators bewertet werden: 
Tabelle 26: Teilziele des strategischen Ziels „Bedarf an kultur- und gendersensibler Pflege ist gedeckt“ 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr Fachplanung  
Pflegebedürftige Menschen 
mit internationaler 
Familiengeschichte fühlen 
sich bedarfsgerecht versorgt 
Indikator muss 
erhoben 
werden. 
   2030 Anforderung 
wird im APG 
berücksichtigt. 
Kultur- und gendersensible 
Pflege für LSBTI ist 
ermöglicht 
Indikator muss 
erhoben 
werden. 
   2030 Anforderung 
wird im APG 
berücksichtigt. 
 
9 Herausforderung: gesellschaftliche und politische Einbindung verbessern - 
ehrenamtliches Engagement und politisches Interesse der 
Stadtgesellschaft fördern 
Eine demokratische Gesellschaft hat das Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger in die Gestaltung 
der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse einzubeziehen. Wie gut dies gelingt wird an den 
Merkmalen „Interesse an Politik“, „Wahlbeteiligung“ sowie „ehrenamtliches Engagement“ 
bewertet. 
Die Intensität des politischen Interesses der Bevölkerung steht mit dem Bildungsgrad und 
weiteren soziodemografischen Faktoren in Zusammenhang. Während die Berufstätigkeit 
einer Person nur bedingt mit ihrem politischen Interesse zusammenhängt und per se eine 
geringe Erklärungskraft besitzt, scheint das politische Interesse mit Arbeitslosigkeit und 
deren zunehmender Dauer abzunehmen. 51% der Erwachsenen im mittleren Alter (35 bis 64 
Jahre) und 62% der Personen ab 65 Jahren haben ein starkes Interesse an Politik. Bei den 
jungen Erwachsenen sind es nur 41%. In der jüngeren Altersgruppe sind auch anteilig die 
meisten Personen, die angeben, gar kein Interesse an der Politik zu haben.  
Die Beteiligung an einer Wahl bedeutet die Möglichkeit, die politischen Lebensverhältnisse 
mitzugestalten. Untersuchungen zufolge steht der Grad der politischen Partizipation von 
Personen häufig im Zusammenhang mit ihrer sozioökonomischen Lage. So verzichten 
Menschen mit einem niedrigeren Bildungs- und Einkommensniveau häufiger darauf, von 
ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, als Menschen mit einem höheren Bildungs- und 
Einkommensniveau. Zumeist ist die Wahlbeteiligung besonders in den Stadtteilen niedrig, in 
denen ein hoher Bevölkerungsanteil von Transferleistungen lebt. Teilhabe am Erwerbsleben 
und politische Teilhabe hängen zusammen. Das Interesse an der Bundespolitik ist stärker 
als das Interesse an der Kommunalpolitik. 
Durch bürgerschaftliches bzw. ehrenamtliches Engagement erfolgen Mitgestaltung und 
Partizipation auch außerhalb der Politik in weiteren gesellschaftlichen Bereichen. Personen, 
die sich bürgerschaftlich engagieren, fühlen sich stärker gebraucht und eher integriert. Dies 
gilt gerade auch für ältere Menschen. Engagement kann sinnstiftend sein und zum 
Wohlbefinden der Ehrenamtlichen beitragen. Darüber hinaus ermöglicht das Ehrenamt die 
Aufrechterhaltung sowie Pflege sozialer Kontakte und gewährleistet nachweislich ein 
besseres subjektives Empfinden der eigenen Gesundheit sowie Zufriedenheit mit dem

38 
 
eigenen Leben. Mangelnde soziale Teilhabe kann sich auch darin zeigen, dass bestimmte 
Personengruppen in diese Formen der gesellschaftlichen Mitgestaltung weniger 
eingebunden sind als andere.  
9.1 Strategisches Ziel: Interesse an der Arbeit der Stadtverwaltung und 
Kommunalpolitik ist gefördert 
Junge Erwachsene haben das geringste Interesse an Politik. Über alle Altersgruppen hinweg 
haben 52% ein Interesse an der Entwicklung der Stadt, allerdings interessieren sich nur 26% 
für die Entscheidungen des Rates der Stadt und nur 21% für die Arbeit der Stadtverwaltung. 
Insgesamt weist die Gruppe der Personen mit einem Schwerbehindertenausweis das größte 
politische Interesse auf. Sie sind die Gruppe, die sich mit Abstand am stärksten für die Arbeit 
der Stadtverwaltung interessiert. Von Armut betroffene Menschen und Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte sind weniger an (Kommunal-)Politik interessiert.  
Das Interesse an der Kommunalpolitik ist die Voraussetzung für eine ausgewogene 
Repräsentanz der Bevölkerung in den kommunalpolitischen Entscheidungsgremien. Der 
Anteil der Ratsmitglieder mit internationaler Familiengeschichte in der Wahlperiode 2009-
2014 betrug knapp 7%. Zahlen zum Geschlechterverhältnis stehen für das Jahr 2018 zur 
Verfügung. In der aktuellen Wahlperiode sind nur 34 der insgesamt 91 Ratssitze mit Frauen 
besetzt (37%). Hinsichtlich der politischen Repräsentation von Frauen sowie von Menschen 
mit internationaler Familiengeschichte in politischen Gremien besteht ein Ungleichgewicht.  
Das strategische Ziel 9.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 3.6 Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und setzt auf breite 
Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtentwicklung. 
Das strategische Ziel 9.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 27) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 27: Teilziele des strategischen Ziels "Interesse31 an der Arbeit der Stadtverwaltung und Kommunalpolitik 
ist gefördert“ 
Teilziele  Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Das Interesse der Menschen an 
der Entwicklung der Stadt ist 
gesteigert. 
Interesse an der Entwicklung 
der Stadt  
52% 2016 größer 52% 2030 
Das Interesse der Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte 
an der Entwicklung der Stadt ist 
gesteigert. 
Interesse der Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte an der 
Entwicklung der Stadt  
42% 2016 größer 42% 2030 
Das Interesse an der Politik des 
Rates ist gesteigert.  
Interesse an der Politik des 
Rates der Stadt  
26% 2016 größer 26% 2030 
Das Interesse der Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte 
an der Politik des Rates ist 
gesteigert. 
Interesse der Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte an der 
Politik des Rates 
21% 2016 größer 21% 2030 
Das Interesse der jüngeren 
Menschen an der Politik allgemein 
ist gesteigert. 
Starkes Interesse der jüngeren 
Menschen an Politik allgemein 
41% 2016 größer 41% 2030 
Das Interesse der jüngeren 
Menschen an der Politik des Rates 
ist gesteigert.  
Starkes Interesse der jüngeren 
Menschen an der Politik des 
Stadtrates 
15% 2016 größer 15% 2030 
                                                
31 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in der Gruppe der Menschen mit Internationaler Geschichte auch 
ausländische Bewohner*innen enthalten sind, deren Mitwirkungsmöglichkeiten z. B. an Wahlen eingeschränkt 
sein können und aus diesem Grund auch das Interesse niedriger ausgeprägt sein kann.

39 
 
9.2 Strategisches Ziel: Wahlbeteiligung ist erhöht 
In der Altersgruppe der 18 – 34Jährigen ist die Wahlbeteiligung von allen Altersgruppen am 
niedrigsten. Die höchste Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2017, gemessen an der 
wahlberechtigten Bevölkerung, gab es in den wohlhabenderen Stadtteilen Hahnwald (89%), 
Klettenberg (87%) und Lindenthal (86%), die niedrigsten Anteile zeigen sich in den 
Stadtteilen Gremberghoven (56%), Vingst (53%) und Chorweiler (46%).  
Das strategische Ziel 9.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 3.6 Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und setzt auf breite 
Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtentwicklung. 
Das strategische Ziel 9.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 28) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 28: Teilziele des strategischen Ziels "Wahlbeteiligung ist erhöht“ 
Teilziele  Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer Zielwert  Jahr 
Die Wahlbeteiligung an der 
Bundestagswahl in 
benachteiligten Stadtteilen mit 
stark unterdurchschnittlicher 
Wahlbeteiligung ist erhöht.  
Wahlbeteiligung in 
benachteiligten 
Stadtteilen  
46% 
bis 
62% 
2017 größer 46% bis 62% 2030 
Anteil der Frauen im Stadtrat 
ist erhöht 
Anteil der Frauen im 
Stadtrat 
41,1% 2020 
– 
2025 
50% 2030 
Anteil der Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte im Stadtrat 
ist erhöht. 
Anteil der Menschen 
mit internationaler 
Familiengeschichte im 
Stadtrat 
7% (2009 
– 
2014) 
Anteil der 
wahlberechtigten 
Bevölkerung mit 
internationaler 
Familiengeschichte 
2030 
Beteiligung der Wähler*innen 
an der Integrationsratswahl ist 
erhöht 
Beteiligung der 
Wähler*innen an den 
Integrationsrat-wahlen 
15% 2020 größer 15%  2030 
 
9.3 Strategisches Ziel: Ehrenamtliches Engagement ist erhöht 
24% der Kölner*innen sind ehrenamtlich engagiert: 7,4% engagieren sich mindestens einmal 
in der Woche, 3,5% drei bis viermal pro Monat, 7,2% mehrmals im Jahr und 5,6% seltener. 
In den einzelnen Altersgruppen ist das Engagement unterschiedlich ausgeprägt. Die 
Altersgruppe der 35- bis 64-Jährigen ist mit knapp 25% zivilgesellschaftlich aktiver als 
Personen im jüngeren Alter (21%) und Senior*innen (24%). 
Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen kommt dem ehrenamtlichen 
Engagement eine stetig wachsende Bedeutung zu. Die gemeinnützigen Organisationen 
benötigen in vielen Bereichen ehrenamtliche Unterstützung. Es ist daher wünschenswert und 
sinnvoll, das Engagement der Kölner*innen weiter zu fördern, brachliegende „Ressourcen“ 
mit geeigneten Mitteln und Anreizen zu aktivieren, neue Rahmenbedingungen für 
ehrenamtliches Engagement zu schaffen und auf die veränderten Bedarfe zu reagieren. 
Diese Dynamik bietet die Chance Menschen zu erreichen, die sich bisher kaum oder gar 
nicht ehrenamtlich engagiert haben.  
Das strategische Ziel 9.3 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP):

40 
 
 KP Ziel 3.6 Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und setzt auf breite 
Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtentwicklung. 
Das strategische Ziel 9.3 soll mittels des im Folgenden aufgeführten Indikators (vgl. Tabelle 
29) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 29: Indikator für das strategische Ziel "Ehrenamtliches Engagement ist erhöht“ 
strategisches Ziel 
 
Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Ehrenamtliches 
Engagement ist erhöht 
Anteil der Menschen, die sich 
ehrenamtlich engagieren 
24% 2016 größer 24% 2030 
 
10 Herausforderung: Wohnen – Bedarfsgerechtes Wohnungsangebot 
verbessern – Wohnen/Wohnumfeld attraktiver gestalten 
Belastungen der Wohnsituation bemessen sich an Indikatoren wie beengtem Wohnraum, 
einer hohen Mietbelastung, der Entwicklung der Wohnungslosigkeit und einer 
bedarfsgerechten (z.B. barrierefreien) Bauweise. Derartige Belastungen auszugleichen, 
gehört zu den Herausforderungen der städtischen Wohnungspolitik. 
Inwiefern eine den Bedürfnissen entsprechende, bezahlbare Wohnung gefunden werden 
kann, hängt sehr stark vom Wohnungsmarkt ab. Hierauf hat eine ganze Reihe von Faktoren 
einen Einfluss. U. a. wird die Nachfrage vom demografischen Wandel und Veränderungen in 
den Familien- und Haushaltsstrukturen geprägt. In Köln gibt es 285.362 (51%) Ein-
Personenhaushalte: 34% in der Altersgruppe der 18 – 34Jährigen, 43% in der Altersgruppe 
der 35 bis 64Jährigen und 23% in der Altersgruppe der Senior*innen. Allein die Zahl der 
Studierenden ist vom Wintersemester 2010/2011 bis zum Wintersemester 2017/2018 um 
fast 28.000 gestiegen. In 108.888 Haushalten leben Familien mit Kindern. 
Die insgesamt 561.070 Kölner Haushalte leben in 137.800 Wohngebäuden, 59% sind Ein- 
und Zweifamilienhäusern, 41% Mehrfamilienhäusern. Von den ca. 558.000 Wohnungen sind 
knapp 25% 1- bis 2-Raum-Wohnungen, 55% 3- bis 4-Raum-Wohnungen und 20% 
Wohnungen mit fünf oder mehr Räumen. 32% dieser Wohnungen werden von Eigentümern 
bewohnt und 68% von Mietern.  
Der Wohnungsmarkt ist angespannt. Die mittleren Angebotsmieten haben sich von 2009 bis 
2018 um 35 % erhöht. Knapp 20% der Kölner*innen leben in beengten Wohnverhältnissen. 
Weitere Anzeichen für einen angespannten Wohnungsmarkt sind eine niedrige 
Leerstandsquote, eine sinkende Anzahl innerstädtischer Umzüge sowie eine gestiegene 
Wohndauer.  
Mit 33,5% gehört Köln zu den Städten in NRW mit den höchsten Mietbelastungen. Betroffen 
sind einkommensschwache Haushalte und Menschen aller Altersgruppen, gegenüber der 
Bevölkerung mit geringerer Mietbelastung aber überdurchschnittlich viele ältere Personen 
zwischen 60 und 80 Jahren, arbeitslose Kölnerinnen und Kölner, Schülerinnen und Schüler 
sowie Studierende. Auch Menschen mit internationaler Familiengeschichte gehören in Köln 
überdurchschnittlich häufig zur Bevölkerungsgruppe mit hoher Mietbelastung. Eine hohe 
Mietbelastung kann negative Folgen für die Finanzierung der Teilhabe in anderen 
Lebenslagenbereichen haben. 
Besondere Wohnbedürfnisse haben Familien, ältere Menschen und Menschen mit 
Beeinträchtigungen. Neben der Wohnung selbst trägt auch die Wohnumgebung zur Wohn-

41 
 
und Lebensqualität bei, indem soziale Beziehungen zur Nachbarschaft ermöglicht und 
Angebote zur täglichen Lebensführung bereitgestellt werden.  
10.1 Strategisches Ziel: Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für 
einkommensschwache Haushalte ist gefördert 
Einkommensschwache Haushalte leben oftmals in günstigeren Wohnungen mit kleinerer 
Wohnfläche, haben aber trotzdem eine relativ große ökonomische Belastung. Es sind es die 
Alleinerziehenden, die mit 41,6 % den höchsten Mietbelastungswert aufweisen. Ihnen steht 
ein geringeres Einkommen zur Verfügung als etwa Haushalten von zwei Erwachsenen mit 
Kind(-ern). Auch Menschen im Seniorenalter haben aufgrund geringerer finanzieller Bezüge 
im Vergleich zu Erwerbstätigen eine hohe Mietkostenbelastung (37,2%).  
Das strategische Ziel 10.1 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.2 Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen. 
 MP Ziel W1: Einkommensschwächere Menschen haben Zugang zu angemessenem und 
Barriere armem Wohnraum. 
Das strategische Ziel 10.1 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 30) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 30: Teilziele des strategischen Ziels "Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für einkommensschwache 
Haushalte ist gefördert" 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Die Kölner Bevölkerung ist 
ausreichend mit 
bezahlbarem Wohnraum 
versorgt. 
Wohnungsversorgungsgrad 
(Anzahl Wohnungen/ Anzahl der 
Haushalte *100)32 
99,5 2018  Wert wird 
beobachtet 
2030 
Mietpreise: Mittlere 
Angebotsmiete (netto kalt je m² 
Neuvermietung) 
11,30 € 2018 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Mietbelastung (Bruttokaltmiete) 
insgesamt33 
33,5% 2016 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Mietbelastung (Bruttokaltmiete) 
Alleinerziehende 
41,6% 2016 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Mietbelastung Senior*innen 
(Bruttokaltmiete) 
37,2% 2016 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Einkommensschwache 
Menschen haben Zugang 
zu angemessenem und 
Barriere armem Wohnraum 
(weniger Überlastung durch 
Wohnkosten) 
Anteil der Personen, die in 
Haushalten leben, die mehr als 
40 % ihres verfügbaren 
Haushaltseinkommens für 
Wohnen ausgeben34 
26,1% 2016 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Wohnfläche pro Kopf in m2 39 m2 2019 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Wohnfläche: Verfügbare 
Wohnfläche pro Person in SGB 
II-BG in m2 35 
33,9 
m2 
2019 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Bestand an geförderten 
Wohnungen 
38.381 2020 Wert wird 
beobachtet 
2030 
                                                
32 S. vgl. Sozialbericht NRW 2020. Armuts- und Reichtumsbericht, S. 499 
33 S. ebenda, S. 506 
34 S. ebenda, S. 504 
35 S. ebenda, S. 508

42 
 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Wohngeld: Anzahl der Personen, 
die in Haushalten leben, die 
Wohngeld beziehen36 
7.267 2019 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Anteil geförderter 
Mietwohnungen am 
Wohnungsbestand37 
6,9% 2018 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Jährlich geförderter 
Wohnungsbau38 
950 20182018 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Anzahl bewilligter 
Wohnberechtigungsscheine39 
13.675 2018 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Wohngeld: Anzahl der Personen, 
die in Haushalten leben, die 
Wohngeld beziehen40  
7.267 2019 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Menschen mit Wohnhemm-
nissen (inkl. vulnerable 
Gruppen) ist Wohnen 
ermöglicht 
Anzahl Personen mit einem 
Wohnungsbedarf von hoher 
Dringlichkeit (Wohnungsnotfälle) 
5.174 2018 kleiner 5.174 2030 
 
10.2 Strategisches Ziel: Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern 
Hinsichtlich der Qualität der Wohnung und des Wohnumfeldes stehen für Menschen im 
Seniorenalter andere Faktoren im Vordergrund als für jüngere Menschen. Unter dem 
Stichwort „Barrierefreiheit“ sind verschiedene bauliche Eigenschaften gemeint, die das 
Wohnen im Alter erleichtern und teilweise auch erst ermöglichen.  
Nur etwa die Hälfte der ab 65Jährigen wohnt in einer seniorengerechten Wohnung. Vor dem 
Hintergrund, dass der Anteil älterer Einwohner*innen steigen wird, ist davon auszugehen, 
dass die Nachfrage nach barrierefreien, altengerechten Wohnungen mit wohnortnaher 
Versorgung weiter steigen wird. Zu einem altersgerechten Wohnumfeld gehören die Nähe zu 
Geschäften und Dienstleistungen, zu medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie eine 
gute ÖPNV-Anbindung. Ältere Menschen benötigen einen barrierefreien Lebens-, Wohn- und 
Mobilitätsraum, der ihren Bedürfnissen gerecht wird.  
Das strategische Ziel 10.2 korrespondiert mit den folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 
2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats V (MP): 
 KP Ziel 3.2 Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen. 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 KP Ziel 4.1 Köln entwickelt seine Mobilitätsangebote gemeinsam mit der Region 
innovativ und umweltverträglich weiter und stärkt den öffentlichen Nahverkehr. 
 KP Ziel 5.2 Köln sorgt für Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, 
Gesundheitsförderung und Prävention für alle Lebenslagen. 
 MP Ziel W1 Einkommensschwächere Menschen haben Zugang zu angemessenem und 
Barriere armem Wohnraum. 
 MP Ziel W9 Kölner Wohnquartiere sind insbesondere mit sozialer Infrastruktur versorgt. 
Das strategische Ziel 10.2 soll mittels der im Folgenden aufgeführten strategischen Teilziele 
(vgl. Tabelle 31) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
                                                
36 S. ebenda, S. 510 
37 S. ebenda, S. 508 
38 S. ebenda, S. 509 
39 S. ebenda, S. 509 
40 S. ebenda, S. 510

43 
 
Tabelle 31: Teilziele des strategischen Ziels "Barrierefreies Wohnen für Ältere fördern" 
Teilziele  Indikator Ist-Wert  Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Ältere Menschen haben Zugang 
zu angemessenem und Barriere 
armem Wohnraum 
Altengerechte 
Wohnung 
48% 2016 größer 48% 2030 
Kölner Wohnquartiere sind mit 
Gesundheitsinfrastruktur 
versorgt 
Wohnungsnahe 
Grundversorgung - 
Hausarzt; 
Einwohnergewichtete 
Luftliniendistanz zum 
nächsten Hausarzt 
325m41 2015 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Wohnungsnahe 
Grundversorgung - 
Apotheke: Einwohner-
gewichtete 
Luftliniendistanz zur 
nächsten Apotheke  
459m42 2017 Wert wird 
beobachtet 
2030 
Kölner Wohnquartiere sind mit 
Gütern des täglichen Bedarfs 
versorgt 
Wohnungsnahe 
Grundversorgung – 
Lebensmittel 
Einwohner-gewichtete 
Luftliniendistanz 
409m43 2017 Wert wird 
beobachtet 
2030 
 
11 Herausforderung: Sozialraumgebiete – Verbesserung der 
Lebensbedingungen und Teilhabechancen in Sozialraumgebieten 
Eine gesonderte Segregationsanalyse hat ergeben, dass es in Köln eine gewisse 
Polarisierung zwischen den Stadtteilen im Hinblick auf die Verteilung von SGB II-
Beziehenden und - insbesondere der SGB-Beziehenden-Haushalte mit Kindern - sowie 
hinsichtlich der Verteilung von Sozialwohnungen gibt. Damit weist Köln einen ähnlichen Grad 
an Segregation auf wie andere Großstädte in Deutschland, was aber im internationalen 
Vergleich (z.B. mit Großstädten in den USA) eher ausgeglichen erscheint. 
Um darüber hinaus einen Überblick über die unterschiedlichen Kombinationen der 
Lebenslagen zu erhalten, wurden die Stadtteile mit einer Clusteranalyse typisiert. Bei dieser 
Analyse wurden 16 Stadtteile mit potenziell stark erhöhten Problemlagen ermittelt (15 der 
identifizierten Stadtteile liegen in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten). Hier kumulieren 
Teilhaberisiken in Folge von einem erhöhten Anteil von Kindern und Jugendlichen, einem 
niedrigeren Anteil von Gymnasialübergängen, einer höheren Arbeitslosenquote, einem 
höheren Bevölkerungsanteil, der von Armut bedroht ist, einem höheren Anteil von Menschen 
mit internationaler Familiengeschichte sowie einem höheren Anteil von Menschen mit einem 
eher oder sehr schlechtem Gesundheitszustand sowie einer niedrigeren Wahlbeteiligung. 
Diese Stadtteile sind dort zu finden, wo die Quadratmetermietpreise eher niedrig sind. 
11.1 Strategisches Ziel: Segregation bei Kindern und Jugendlichen aus 
einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt 
Kennzahlen zur Abbildung der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen können anhand 
der SGB II-Statistik gebildet werden, um Segregation zwischen finanziell schlecht gestellten 
und finanziell besser aufgestellten Kindern und Jugendlichen abzubilden. Die Spannbreite 
reicht von Stadtteilen, in denen kein Kind unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften 
                                                
41 Vgl. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022, S. 143 
42 Vgl. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022, S. 144 
43 Vgl. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022, S. 121

44 
 
lebt, bis zu Stadtteilen, in denen 54% (Jahr 2008) bis 60% (Jahr 2017) der unter 15-Jährigen 
in einer solchen Bedarfsgemeinschaft leben. Dies hat Folgen z. B. für Bildungsteilhabe und 
Teilhabechancen im späteren Lebensverlauf. 
Kennzahlen zum öffentlich geförderten Wohnungsbau zeigen das höchste Ausmaß an 
Unterschieden zwischen den Stadtteilen. Die Spannbreite reicht von Stadtteilen, die keinen 
sozialen Wohnungsbau haben bis hin zu Stadtteilen, in denen 78% des sozialen 
Wohnungsbaus zu finden sind. Hier ist ein großer Handlungsbedarf gegeben, um 
Segregation entgegen zu wirken. Das strategische Ziel 11.1 korrespondiert mit den 
folgenden Zielen der Kölner Perspektiven 2030+ (KP) sowie des Masterplans des Dezernats 
V (MP): 
 KP Ziel 3.1 Köln fördert die Vielfalt in den Stadtteilen. 
 KP Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
 MP Ziel W5 Segregation ist gemildert. 
Das strategische Ziel 11.1 soll mittels des im Folgenden aufgeführten Indikatoren (vgl. 
Tabelle 32) angestrebt und mit Hilfe der benannten Indikatoren bewertet werden: 
Tabelle 32: Indikatoren des strategischen Ziels "Segregation bei Kinder und Jugendlichen aus 
einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt“ 
Strategisches Ziel Indikator Ist-
Wert  
Jahr Strategischer 
Zielwert  
Jahr 
Segregation bei Kinder und 
Jugendlichen aus 
einkommensschwachen, 
benachteiligten Haushalten ist 
entgegengewirkt 
Spannbreite der Anteile der 
Kinder und Jugendlichen unter 
18 Jahren in SGB II-
Bedarfsgemeinschaften in 
Stadtteilen 
0% - 
60% 
2017 Spannbreite 
wird kleiner 
2030 
Spannbreite geförderter 
Sozialwohnungen in Stadtteilen  
0% 
– 
78% 
2021 Spannbreite 
wird kleiner 
2030

Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll StadtAG Queerpolitik 31.08.2023

2555 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Queerpolitik 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon: (0221) 221-21087 
Fax:  (0221) 221-29166 
E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.09.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 31.08.2023 
öffentlich 
2.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
4069/2022 
Ergänzungsantrag der StadtAG Queerpolitik zur Beschlussvorlage Stra-
tegische Sozialplanung 
 
I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der StadtAG Queerpolitik: 
Beschluss: 
Die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik empfeh-
len dem Rat, die Verwaltung zu verpflichten, bei der Strategischen Sozialplanung so-
wie bei Erstellung von Berichten zu den Lebenslagen aller Kölner*innen die Belange 
und Bedarfe von Menschen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder inter-
geschlechtlich (LSBTI oder queer) definieren, zu berücksichtigen, mitzudenken und in 
den Ergebnissen darzustellen. Bei Bedarf soll die Verwaltung für eine Verbesserung 
der Datenlage zu Kölner*innen mit LSBTI-Biographien sorgen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen 
 
 
II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat 
1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu-
künftige 
integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 
2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der 
Anlage 
dieser Vorlage ausgeführt;

3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der in-
tegrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzule-
gen, mit 
welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 
4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei-
chung und 
die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. 
 
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik: 
Der Rat verpflichtet die Verwaltung, bei der Strategischen Sozialplanung sowie bei Er-
stellung von Berichten zu den Lebenslagen aller Kölner*innen die Belange und Be-
darfe von Menschen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder interge-
schlechtlich (LSBTI oder queer) definieren, zu berücksichtigen, mitzudenken und in 
den Ergebnissen darzustellen. Bei Bedarf soll die Verwaltung für eine Verbesserung 
der Datenlage zu Kölner*innen mit LSBTI-Biographien sorgen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Anlage 3, Auszug Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

1362 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon: (0221) 221 26144 
Fax:  (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 07.09.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden  vom 04.09.2023  
öffentlich 
4.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
4069/2022 
 
Beschluss: 
Der Rat 
 
1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu-
künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 
2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der 
Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 
3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der 
integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, 
darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden 
sollen; 
4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei-
chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. 
 
 
I Antrag auf Verweisung, SPD 
 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregung und Beschwerden verweist die 
Beschlussvorlage ohne Votum in die anderen Gremien. 
Abstimmung zu: 
 
I Antrag auf Verweisung, SPD 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 9 Auszug Niederschrift Stadtentwicklungsausschuss vom 30.11.2023

2042 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax: (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 20.02.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 23. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 30.11.2023 
öffentlich 
6.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
4069/2022 
6.1.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE 
AN/1726/2023 
RM Weisenstein (LINKE) kann sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht an-
schließen, stellt den anhängigen Änderungsantrag seiner Fraktion vor und hebt aus 
Sicht seiner Fraktion die kritischen Punkte heraus. Abschließend wirbt er um Zustim-
mung.  
Frau Rennert (Strategische Sozialraumplanung) nimmt Stellung zum Wortbeitrag so-
wie zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. In diesem Zusammenhang erläu-
tert sie die Grundlagen, die Zielsetzung sowie die Ausrichtung der Vorlage. Darüber 
hinaus informiert sie über den künftigen Prozess zur Abbildung der Zielwerte. Sie ver-
deutlicht, dass beabsichtigt ist, eine datengestützte Steuerungsgrundlage zu schaffen. 
Abschließend empfiehlt sie aufgrund ihrer Ausführungen dem Änderungsantrag der 
Fraktion DIE LINKE nicht zu folgen, 
RM Pakulat (Ausschussvorsitzende/ Grüne) erkundigt sich, ob RM Weisenstein (DIE 
LINKE) seinen Änderungsantrag nach den Ausführungen der Verwaltung aufrecht hal-
ten möchte.  
RM Weisenstein (DIE LINKE) möchte seinen Änderungsantrag im Falle einer Abstim-
mung aufrechterhalten. 
RM Pütz (SPD) beantragt, die Vorlage ohne Votum in weiteren Gremien zu verweisen. 
SE Meurers (Im Auftrag der Stadt-AG für Behindertenpolitik) weist auf die Anlage 7 
hin. 
Frau Rennert (Strategische Sozialraumplanung) informiert zur Wortmeldung vom SE 
Meurers, dass der Ratsbeschluss für die Verwaltung bindend sein wird. 
RM Pakulat (Ausschussvorsitzende/ Grüne) leitet zur Abstimmung über. 
Anlage 9

Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die wei-
teren Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5, Auszug BV 6 (Chorweiler) 19.10.2023

3373 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Herr Schulz 
Telefon: (0221) 221 96313 
Fax:  (0221) 221 96400 
E-Mail: christian.schulz1@stadt -
koeln.de 
Datum: 20.10.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 19.10.2023  
öffentlich 
9.2.7 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
4069/2022 
 
Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU - und SPD-Frak-
tion sowie von den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke und Lilo 
Heinrich: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler 
 
1. ist enttäuscht über die bisherigen Ergebnisse der Integrierten, strategischen 
Sozialplanung 2023. Um nur ein Beispiel zu nenn: Wenn die Zahl der unter 3-
jährigen Kinder in Kitas und Tagespflege von jetzt 48% auf 52% in 2027 gestei-
gert werden soll, stellen wir die Frage, wo das geschehen soll. In der Innen-
stadt, wo die Quote heute bereits bei 59% liegt oder in Chorweiler, wo der 
Stadtbezirk nur auf eine Quote von 30% kommt und der Stadtteil sogar nur auf 
20%. Sozial ist die Planung nur dann, wenn die benachteiligten Stadtteile vor-
rangig gefördert werden. 
 
2. stimmt den strategischen Zielen / Teilzielen wie in der Anlage dieser Vorlage 
ausgeführt unter der oben genannten Voraussetzung zu. 
 
3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses 
der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinter-
legt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele / Teilziele verfolgt 
werden sollen. 
 
4. beauftragt die Verwaltung, den Fachausschüssen und den Bezirksvertretungen 
mindestens jährlich über die Zielerreichung und Strategien zur Zielerreichung 
zu berichten.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich bei Enthaltung der AfD-
Fraktion zugestimmt. 
 
 
Abstimmung über den so geänderten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler 
 
1. ist enttäuscht über die bisherigen Ergebnisse der Integrierten, strategischen 
Sozialplanung 2023. Um nur ein Beispiel zu nenn: Wenn die Zahl der unter 3-
jährigen Kinder in Kitas und Tagespflege von jetzt 48% auf 52% in 2027 gestei-
gert werden soll, stellen wir die Frage, wo das geschehen soll. In der Innen-
stadt, wo die Quote heute bereits bei 59% liegt oder in Chorweiler, wo der 
Stadtbezirk nur auf eine Quote von 30% kommt und der Stadtteil sogar nur auf 
20%. Sozial ist die Planung nur dann, wenn die benachteiligten Stadtteile vor-
rangig gefördert werden. 
 
2. stimmt den strategischen Zielen / Teilzielen wie in der Anlage dieser Vorlage 
ausgeführt unter der oben genannten Voraussetzung zu. 
 
3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses 
der integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinter-
legt, darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele / Teilziele verfolgt 
werden sollen. 
 
4. beauftragt die Verwaltung, den Fachausschüssen und den Bezirksvertretungen 
mindestens jährlich über die Zielerreichung und Strategien zur Zielerreichung 
zu berichten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich bei Enthaltung der AfD-
Fraktion zugestimmt.

Anlage 7, Vorab- Auszug StadtAG Behindertenpolitik 21.11.2023 TOP 2.1 Strategische Sozialplanung

10744 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon: (0221) 221-22822 
Fax:  (0221) 221-29166 
E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-
koeln.de 
Datum: 22.11.2023 
(Vorab-) Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 21.11.2023 
öffentlich 
2.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
4069/2022 
  
 Ergänzungsantrag zur Vorlage Strategische Sozialplanung  
hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen gemeinsam 
mit den sachkundigen Einwohner*innen Elisa Braune, Helga Mesmer 
und Juliane Passavanti 
 
I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik: 
 
Beschluss:  
 
Die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
empfehlen dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu beschließen, 
dem Rat zu empfehlen, die Verwaltung zu verpflichten, bei der strategischen Sozial-
planung 2023 in allen Herausforderungen, die Bedarfe der Menschen mit Behinderung 
und der Pflegenden z. B. Mütter, Geschwister, Familien mitzudenken. Der Rat stellt 
fest, es gibt sichtbare und unsichtbare Behinderungen, dazu gehören u.a. Mobilitäts-
einschränkungen, Sinneseinschränkungen sowie psychische und seelische Ein-
schränkungen.  
 
Das gesellschaftliche, politische und gemeinschaftliche Leben in einer Metropole ist 
hoch komplex. Es ist durch Vielfalt in allen Lebensbereichen gekennzeichnet, daher 
gibt es nicht die klar abzugrenzende Gruppe von Menschen mit Behinderung. Men-
schen mit Behinderung haben einen sehr individuellen Lebensweg, der viele der an-
geführten Herausforderungen impliziert. Als Beispiel sind hier die Felder: Abwendung 
von Armut, bedarfsgerechter Wohnraum, berufliche Chancen verbessern, internatio-
nale Familiengeschichte und passende Gesundheitsversorgung zu benennen. Des-
halb ist das Thema Inklusion vom Anfang an bei einer Sozialplanung zu berücksichti-
gen, für alle Formen von Behinderung.

Bei allen zu entwickelnden Maßnahmen und Indikatoren müssen die Interessen behin-
derter Menschen und ihrer Familien immer berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen 
müssen als Ziel die Gleichstellung behinderter Menschen haben. Die umfängliche ge-
sellschaftliche Teilhabe muss verbessert und gesichert werden. 
 
Die Verwaltung wird geeignete Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die Datenbasis 
für den Themenbereich Behinderung in allen Lebensbereichen über die gesamte 
Stadtgesellschaft zu verbessern. (s. Kapitel 7.4) 
 
Zudem schlagen wir folgenden Ergänzungen und Veränderungen vor: 
 
 Kapitel 7 wird folgende Präambel vorangestellt: 
 
Der Themenbereich Behinderung umfasst alle Lebensbereiche und soziale 
Gruppen jeden Alters, Geschlechts und sozialer Stellung unabhängig von Her-
kunft oder Staatsangehörigkeit. Im Rahmen der Daseinsfürsorge ist Disability 
Mainstreaming in allen Entscheidungsprozessen der Verwaltung immer zur be-
rücksichtigen. Eine Behinderung ist eine große Herausforderung für die volle 
Teilhabe an der Gesellschaft und wird oft als Belastung empfunden. Gerade 
auch in Wechselwirkung mit anderen Faktoren der Vielfalt kann es - wie im Le-
benslagenbericht beschrieben - zu Exklusion (Ausschluss aus der Gesellschaft) 
führen. Neben den behinderten Menschen selbst spüren Familien (häufig ins-
besondere Mütter), Angehörige und Pflegepersonal die Belastungen und leiden 
darunter. Menschen mit unsichtbaren Behinderungen - wie z.B. psychischer 
und seelischer Art - werden mit ihren Bedarfen oft übersehen und vergessen. 
Der aktuelle Bedarf behinderter Menschen und ihrer Angehörigen wird derzeit 
nur unzureichend gedeckt. 
Die Datenlage in Köln und in den Vergleichsregionen ist veraltet und unvoll-
ständig, zum Teil zu begründen mit den Anforderungen des Datenschutzes o-
der weil Antragsberechtigte keine entsprechenden Anträge stellen. 
 
 Kapitel 7:  
Ziel neu definieren:  
Erhebung von Daten zur Erfassung der Lage von Familien mit behinderten Kindern, 
um die Mehrfachbelastung zu erfassen und abgestimmte Hilfen zu entwickeln  
 
 Kapitel 7.3 wird wie folgt ergänzt:  
Die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen  hängen direkt 
von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab.  
 
 Bei den Zielen zu Kapitel 7.3 ist einzubinden:  
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken 
 
 Bei Kapitel 7.4  
neues Ziel einfügen: Neuen Datenlage ist zu erheben unter Berücksichtigung von 
Gründen der Erwerbslosigkeit sowie der Bedürfnisse der Menschen  
 
 Als neuen Punkt einfügen Kapitel 7.5  
Teilhabe an Angeboten im Bereich Freizeit, Kultur und Sport ist für alle Arten der Be-
hinderung sichergestellt  
 die Inhalte sind durch die Verwaltung, gerne in Absprache mit Vertreter*innen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, zu erarbeiten. Im Rahmen dessen sind 
auch Datenerhebungen zu Teilhabechancen für Jugendliche mit Behinderung sowie 
für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen in der Freizeitgestaltung in den Blick 
zu nehmen.

 Kapitel 8.3 wird an passender Stelle wie folgt ergänzt:  
Die behinderten Menschen in Einrichtungen müssen von Maßnahmen genauso profi-
tieren können.  
 
Die Fortschreibung der Strategischen Sozialplanung ist unter Einbindung des Büros 
der Behindertenbeauftragten zu entwickeln.  
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen 
 
 
II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses:  
 
Beschluss: 
 
Der Rat 
 
1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu-
künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 
2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der 
Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 
3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der 
integrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, 
darzulegen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden 
sollen; 
4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei-
chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. 
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:  
 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat, die Ver-
waltung zu verpflichten, bei der strategischen Sozialplanung 2023 in allen Herausfor-
derungen, die Bedarfe der Menschen mit Behinderung und der Pflegenden z. B. Müt-
ter, Geschwister, Familien mitzudenken. Der Rat stellt fest, es gibt sichtbare und un-
sichtbare Behinderungen, dazu gehören u.a. Mobilitätseinschränkungen, Sinnesein-
schränkungen sowie psychische und seelische Einschränkungen.  
 
Das gesellschaftliche, politische und gemeinschaftliche Leben in einer Metropole ist 
hoch komplex. Es ist durch Vielfalt in allen Lebensbereichen gekennzeichnet, daher 
gibt es nicht die klar abzugrenzende Gruppe von Menschen mit Behinderung. Men-
schen mit Behinderung haben einen sehr individuellen Lebensweg, der viele der an-
geführten Herausforderungen impliziert. Als Beispiel sind hier die Felder: Abwendung 
von Armut, bedarfsgerechter Wohnraum, berufliche Chancen verbessern, internatio-
nale Familiengeschichte und passende Gesundheitsversorgung zu benennen. Des-
halb ist das Thema Inklusion vom Anfang an bei einer Sozialplanung zu berücksichti-
gen, für alle Formen von Behinderung. 
 
Bei allen zu entwickelnden Maßnahmen und Indikatoren müssen die Interessen behin-
derter Menschen und ihrer Familien immer berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen 
müssen als Ziel die Gleichstellung behinderter Menschen haben. Die umfängliche ge-
sellschaftliche Teilhabe muss verbessert und gesichert werden.

Die Verwaltung wird geeignete Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die Datenbasis 
für den Themenbereich Behinderung in allen Lebensbereichen über die gesamte 
Stadtgesellschaft zu verbessern. (s. Kapitel 7.4) 
 
Zudem schlagen wir folgenden Ergänzungen und Veränderungen vor: 
 
 Kapitel 7 wird folgende Präambel vorangestellt: 
 
Der Themenbereich Behinderung umfasst alle Lebensbereiche und soziale 
Gruppen jeden Alters, Geschlechts und sozialer Stellung unabhängig von Her-
kunft oder Staatsangehörigkeit. Im Rahmen der Daseinsfürsorge ist Disability 
Mainstreaming in allen Entscheidungsprozessen der Verwaltung immer zur be-
rücksichtigen. Eine Behinderung ist eine große Herausforderung für die volle 
Teilhabe an der Gesellschaft und wird oft als Belastung empfunden. Gerade 
auch in Wechselwirkung mit anderen Faktoren der Vielfalt kann es - wie im Le-
benslagenbericht beschrieben - zu Exklusion (Ausschluss aus der Gesellschaft) 
führen. Neben den behinderten Menschen selbst spüren Familien (häufig ins-
besondere Mütter), Angehörige und Pflegepersonal die Belastungen und leiden 
darunter. Menschen mit unsichtbaren Behinderungen - wie z.B. psychischer 
und seelischer Art - werden mit ihren Bedarfen oft übersehen und vergessen. 
Der aktuelle Bedarf behinderter Menschen und ihrer Angehörigen wird derzeit 
nur unzureichend gedeckt. 
Die Datenlage in Köln und in den Vergleichsregionen ist veraltet und unvoll-
ständig, zum Teil zu begründen mit den Anforderungen des Datenschutzes o-
der weil Antragsberechtigte keine entsprechenden Anträge stellen. 
 
 Kapitel 7:  
Ziel neu definieren:  
Erhebung von Daten zur Erfassung der Lage von Familien mit behinderten Kindern, 
um die Mehrfachbelastung zu erfassen und abgestimmte Hilfen zu entwickeln  
 
 Kapitel 7.3 wird wie folgt ergänzt:  
Die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen  hängen direkt 
von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab.  
 
 Bei den Zielen zu Kapitel 7.3 ist einzubinden:  
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken 
 
 Bei Kapitel 7.4  
neues Ziel einfügen: Neuen Datenlage ist zu erheben unter Berücksichtigung von 
Gründen der Erwerbslosigkeit sowie der Bedürfnisse der Menschen  
 
 Als neuen Punkt einfügen Kapitel 7.5  
Teilhabe an Angeboten im Bereich Freizeit, Kultur und Sport ist für alle Arten der Be-
hinderung sichergestellt  
 die Inhalte sind durch die Verwaltung, gerne in Absprache mit Vertreter*innen der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, zu erarbeiten. Im Rahmen dessen sind 
auch Datenerhebungen zu Teilhabechancen für Jugendliche mit Behinderung sowie 
für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen in der Freizeitgestaltung in den Blick 
zu nehmen. 
 
 Kapitel 8.3 wird an passender Stelle wie folgt ergänzt:  
Die behinderten Menschen in Einrichtungen müssen von Maßnahmen genauso profi-
tieren können.

Die Fortschreibung der Strategischen Sozialplanung ist unter Einbindung des Büros 
der Behindertenbeauftragten zu entwickeln. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Anlage 8, Auszug Integrationsrat 14.11.2023

3007 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Bachtiosin 
Telefon: (0221) 221-29725 
E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt -
koeln.de 
Datum: 20.11.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates  vom 
14.11.2023  
öffentlich 
8.3 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
4069/2022 
 
TOP 6.1 „Antrag zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - Heraus-
forderungen und Ziele 4069/2022" AN/1407/2023“ und TOP 6.1.1 „Ergän-
zungsantrag zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - Herausfor-
derungen und Ziele 4069/2022" AN/1926/2023“ wurden zusammen mit dem 
TOP 8.3 behandelt. 
Der Antragsteller zieht den Änderungsantrag zu TOP 6.1 zurück. 
 
Abstimmung über den Ergänzungsantrag des Integrationsrates zu TOP 6.1.1: 
Der Integrationsrat empfiehlt folgende geänderte Beschlussfassung: 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bemängelt die weitgehend undifferenzierte und wenig erläuternde 
Darstellung der Lebenswirklichkeit von Menschen mit internationaler Familienge-
schichte in der Anlage zur Beschlussvorlage „Strategische Sozialplanung - Herausfor-
derungen und Ziele 4069/2022"  
und  
1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zu-
künftige integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 
2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der 
Anlage dieser Vorlage ausgeführt; 
3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der in-
tegrierten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzule-
gen, mit welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 
4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerrei-
chung und die Strategien zur Zielerreichung zu berichten;

5. bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen, bei Vorlage einer künftigen integrier-
ten Sozialplanung die Einlassungen des Integrationsrates zu berücksichtigen und auf 
eine differenzierte Datenlage zurückzugreifen bzw. diese zu schaffen, um sicher zu 
stellen, dass Menschen mit internationaler Familiengeschichte, d.h. 40% der Kölner 
Bevölkerung, differenziert z.B. nach ausländerrechtlichem Status, Aufenthaltsdauer, 
Zuwanderungsintention, Milieuzugehörigkeit usw. betrachtet werden, sowie erklärende 
Erläuterungen und Hintergrundinformationen zu geben, warum sich die statistischen 
Zahlen in dieser Weise bei Menschen mit internationaler Familiengeschichte darstel-
len.“  
Es wird hierzu verwiesen   
auf die Diskussion im Frühjahr 2022 zum „1. Kölner Lebenslagenbericht 2020“ und die 
bei Beschlussfassung im Rat am 24.6.2022 vorgebrachte Bitte an die Verwaltung, „die 
Anregungen aus den vorberatenden Gremien miteinzubeziehen“ (u.a. des einstimmig 
beschlossenen Antrages AN/1196/2021 des Integrationsrates vom 1.6.2022), 
sowie auf die erneuten Einlassungen im jetzt zurückgezogenen Antrag AN/1407/2023 
von Herrn Keltek vom 14.08.2023 . 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

12556 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/V/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4069/2022 
Freigabedatum 
 02.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 
Integrationsrat 15.08.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
Wirtschaftsausschuss 17.08.2023 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 
Gesundheitsausschuss 22.08.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 28.08.2023 
Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
 
Beschluss: 
Der Rat 
 
1. nimmt die elf in der Anlage benannten strategischen Herausforderungen für die zukünftige 
integrierte Sozialplanung der Stadt zustimmend zur Kenntnis; 
2. beschließt die strategischen Ziele/Teilziele zu den Herausforderungen wie in der Anlage 
dieser Vorlage ausgeführt; 
3. beauftragt die Verwaltung, im Sinne des strategischen Steuerungsprozesses der integrier-
ten Sozialplanung, dort wo noch nicht mit einer Fachplanung hinterlegt, darzulegen, mit 
welchen geeigneten Strategien die Ziele/Teilziele verfolgt werden sollen; 
4. beauftragt die Verwaltung den Fachausschüssen regelmäßig über die Zielerreichung und 
die Strategien zur Zielerreichung zu berichten. 
 
 
Sportausschuss 31.08.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 31.08.2023 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik  16.10.2023 
Rat 26.10.2023

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
1. Ratsauftrag und Umsetzung des Ratsauftrags 
Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 24.06.2021 beauftragt, auf Basis der Er-
kenntnisse des 1. Kölner Lebenslagenberichts 2020 die integrierte, strategische Sozialpla-
nung zu verstetigen und auszubauen (Vorlage Nr. 0615/2020).  
In der Mitteilung 2729/2021 hat die Verwaltung das Vorgehen zur Verstetigung und zum Ausbau 
einer integrierten, strategischen Sozialplanung dargelegt. Das Vorgehen orientiert sich am in-
tegrierten, strategischen Steuerungsverständnis der Sozialplanung mit den aufeinander aufbau-
enden Phasen, 1.  der Analyse der Ausgangssituation (1. Kölner Lebenslagenbericht 2020), 
2. der Entwicklung von Zielen und Strategien, 3. der Ermittlung von Bedarfen, 4. der Planung, 
5. der Umsetzung von integrierten Maßnahmen und 6.  der Evaluation der Maßnahmen (vgl. 
Abbildung 1). Dieser Prozess ist als kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu verstehen, der 
regelmäßig durchlaufen wird.  
Abbildung 1: Steuerungsverständnis der strategischen Sozialplanung  
 
 
 
Nachdem mit dem 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 eine Analyse der Ausgangssituation vor-
gelegt und die erste Phase abgeschlossen wurde, geht es gemäß des Steuerungskreislaufs in

4 
der zweiten Phase darum, Ziele und Strategien zu entwickeln.  
Wie in der o. g. Mitteilung 2729/2021 ausgeführt sind dazu die folgenden Schritte umzusetzen:  
a. Fachübergreifende Diskussion, Bewertung und Priorisierung der im Lebenslagenbe-
richt deutlich gewordenen wesentlichen Herausforderungen 
b. Festlegung von konkreten indikatorgestützten strategischen Zielen zur Bewältigung 
der Herausforderungen 
c. Überprüfung vorliegender Strategien und – soweit nötig – Entwicklung geeigneter 
neuer Strategien zur Bewältigung der Herausforderungen. 
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung zunächst die aus dem 1. Kölner Lebenslagenbericht 
2020 ableitbaren wesentlichen Herausforderungen (Punkt a.) vor und zeigt die aus ihrer Sicht 
relevanten anzustrebenden Ziele zur Bewältigung der Herausforderungen auf (Punkt b.). Ge-
mäß § 41 u) der GO NRW werden diese Ziele dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die 
Überprüfung und Entwicklung von geeigneten Strategien zur Bewältigung der Herausforderun-
gen (Punkt c.) kann dann auf Basis der vom Rat beschlossenen Ziele erfolgen.  
Anders als ursprünglich vorgesehen und in der o. g. Mitteilung dargelegt, wurde der Prozess 
zur Erarbeitung der hier vorgelegten Ergebnisse nicht durch ein politisches Steuerungsgre-
mium begleitet, weil in der verwaltungsinternen Lenkungsgruppe (bestehend aus Vertreter*in-
nen von 15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 16 – Amt für Integration und Vielfalt, IV/2 
– Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung und V/3 – Sozialplanung/Sozialbe-
richterstattung) die Notwendigkeit erkannt wurde, die relevanten Fachausschüsse insgesamt 
an der Diskussion und Abstimmung zu beteiligen.  
2. Integrierte Strategische Sozialplanung - ein Schlüsselprojekt der Kölner Perspekti-
ven 2030+  
Die integrierte, strategische Sozialplanung ist ein Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner 
Perspektiven 2030+“. Entsprechend fließen die Ergebnisse in die Stadtstrategie ein und unter-
stützen die Erreichung der Ziele, insbesondere Leitsatz 3: „Köln sorgt für Bildung, Chancenge-
rechtigkeit und Teilhabe“ und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen, insbesondere die 
Handlungsempfehlung 8 „Stadt-Leben“. 
3. Herausforderungen 
Insgesamt hat die Verwaltung aus dem Lebenslagenbericht elf Herausforderungen abgeleitet. 
Diese folgen einer integrierten Sichtweise. Im Einzelnen sind dies: 
(1) den demografischen Wandel gestalten 
(2) Startchancen verbessern - Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, insbesondere 
aus einkommensschwachen, benachteiligten Familien, fördern 
(3) mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen, 
benachteiligten Familien 
(4) berufliche Chancen, insbesondere für junge Erwachsene mit internationaler Familien-
geschichte, verbessern 
(5) Familien- und Kinderarmut abbauen - mehrfach belastete Lebenslagen durch abge-
stimmte Hilfen gezielt verbessern 
(6) Teilhabechancen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte fördern - 
mehrfach belastete Lebenslagen durch abgestimmte Hilfen gezielt verbessern 
(7) Inklusion vorantreiben - mehrfach belastete Lebenslagen durch abgestimmte Hilfen 
gezielt verbessern  
(8) gesundheitliche Versorgung älterer Menschen fördern – Altersarmut bekämpfen - so-
ziale und kulturelle Einbindung unterstützen – kultursensible Pflege ermöglichen 
(9) kulturelle und politische Einbindung verbessern - ehrenamtliches Engagement und

5 
politisches Interesse der Stadtgesellschaft fördern 
(10) Wohnen – bedarfsgerechtes Wohnungsangebot verbessern - Wohnen/Wohnumfeld 
attraktiver gestalten 
(11) Sozialraumgebiete - Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen in 
benachteiligten Sozialräumen 
Bei der Auswahl der Schwerpunkte haben die folgenden Überlegungen eine Rolle gespielt:  
 Aufgrund der Bedeutung der biografischen Übergänge in den frühen Lebensphasen 
(Kindheit und Jugend sowie im jungen Erwachsenenalter) für die gelingende Teilhabe 
in den späteren Lebensjahren, muss es Ziel der Planungen der Verwaltung sein, die 
Teilhabechancen dieser Altersgruppen durch integrierte und strategische Ansätze opti-
mal zu fördern. Bei der Auswahl der Herausforderungen wurde deshalb ein besonde-
res Augenmerk auf die Problemlagen dieser Altersgruppen gelegt.  
 In den Fokus gerückt wurden insbesondere die Menschen, die ein erhöhtes Armutsri-
siko aufweisen und deren Teilhabe in mehreren Lebenslagenbereichen eingeschränkt 
ist. Statistisch treten höhere Armutsrisiken und Teilhabeeinschränkungen häufiger bei 
Menschen auf, die z. B. länger von Transferleistungen abhängig sind, die eine niedrige 
formale Bildung bzw. keine Ausbildung haben, die eine Behinderung haben, die in be-
stimmten Lebensformen leben (Alleinerziehende, Familien mit vielen Kindern) oder bei 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Kommen mehrere dieser Risiken zu-
sammen, können sich die Schwierigkeiten gegenseitig verstärken und die soziale, kul-
turelle und politische Teilhabe gefährden. Gründe für schlechtere Teilhabechancen be-
stimmter Gruppen sind nicht nur auf der individuellen, sondern auch auf gesellschaftli-
cher bzw. auf struktureller Ebene zu suchen. Daher ist der Hinweis wichtig, dass die 
hier skizzierten Befunde nicht als diskriminierende Zuschreibungen interpretiert wer-
den, sondern eine Grundlage für gezieltere Unterstützungen zur Verbesserung von 
Teilhabechancen darstellen. 
 Aufgegriffen wurden auch solche Problemlagen, die sich in Folge der demografischen 
Entwicklung verstärken können.  
4. Strategische Ziele und Teilziele 
Zu jeder der o. g. elf Herausforderungen werden strategische Ziele/Teilziele zur Sicherung 
von Teilhabechancen vorgeschlagen. Sie stehen alle in Bezug zur Stadtstrategie „Kölner Per-
spektiven 2030+“ sowie dem Masterplan des Dezernats V Soziales, Gesundheit und Wohnen. 
Strategische Ziele zeichnen sich im Gegensatz zu operativen Zielen durch einen mittel- bis 
langfristigen Charakter aus. Sie beschreiben somit einen Zustand, der bis zum Jahr 2030 an-
gestrebt werden sollte. 
Die strategischen Ziele wurden – soweit diese vorliegen – aus Fachplanungen und/oder aus 
gesetzlichen Vorgaben übernommen oder von der Fachverwaltung vorgeschlagen. Zur Mes-
sung der strategischen Ziele/Teilziele werden jeweils ausgewählte Indikatoren aus dem Le-
benslagenbericht herangezogen. Für die Indikatoren werden die Ist-Werte berichtet – und so-
weit fachlich herleitbar – auch strategische Zielwerte vorgeschlagen. Sind keine Ziel-Werte 
fachlich ableitbar, wird entweder eine Zielrichtung angegeben - z. B: der zukünftige Wert soll 
mittelfristig im Vergleich zum Ist-Wert größer oder kleiner werden – oder es wird empfohlen, 
die Entwicklung eines Indikatorwertes zunächst nur zu beobachten. Die definierten Ziele kön-
nen damit regelmäßig überprüft und zur Steuerung genutzt werden. 
5. Weiteres Vorgehen 
Mit dem Beschluss der strategischen Ziele durch den Rat der Stadt Köln steht ein Zielgerüst 
zur Steuerung der elf strategischen Herausforderungen zur Sicherung der Teilhabechancen 
der Kölner Bevölkerung zur Verfügung. Für Politik und Verwaltung sollten die strategischen 
Ziele ab sofort angestrebt werden. 
Auf der Basis des Beschlusses der strategischen Ziele ist in einem nächsten Schritt zu prüfen, 
mit welchen Strategien diese Ziele bereits angestrebt werden (hier sind die jeweiligen Fach-
planungen zu berücksichtigen), welche Ergebnisse dabei erreicht wurden, wobei die vorge-
schlagenen Indikatoren um qualitative Bewertungen ergänzt werden müssen. Falls noch keine 
Fachplanungen und/oder Strategien vorliegen, ist zu prüfen, mit welchen Strategien zukünftig

6 
an der Zielerreichung gearbeitet werden soll. Für den Prozess der Überprüfung und Weiter-
entwicklung von geeigneten Strategien zur Zielerreichung wird ein transparentes Projektma-
nagement aufgesetzt. Gegebenenfalls benötigt die Verwaltung hierfür zusätzliche Ressour-
cen. 
Darüber hinaus strebt die Verwaltung an, auf der Ebene der Sozialraumgebiete – im Pro-
gramm Lebenswerte Veedel - kleinräumige integrierte, strategische Sozialraumgebietsplanun-
gen zu entwickeln, in der die o. g. strategischen Ziele maßgeblich sein werden. Hierfür sind 
die am 17.03.2022 im Rat beschlossenen personellen Ressourcen (vgl. 4270/2021) noch nicht 
zugesetzt worden.  
Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wird die Verwaltung regelmäßig 
über die Zielerreichung und die Strategien zur Zielerreichung berichten. 
 
6. Begründung der Dringlichkeit 
Zur Entwicklung der strategischen Ziele der Sozialplanung wurde ein breiter, zeitintensiver Ab-
stimmungsprozess in der Verwaltung durchgeführt. Das abschließende Mitzeichnungsverfah-
ren hat noch einmal mehr Zeit in Anspruch genommen. Daher kann die Beschlussvorlage die 
Bezirksvertretung Mülheim am 14.8.23 nicht fristgerecht erreichen. Um den Ratsauftrag vom 
24.6.2021 möglichst zügig weiter umzusetzen und mit der Überprüfung und Entwicklung ziel-
gerichteter Strategien zu beginnen, wird angestrebt, die vorgesehene Beratungsfolge und die 
Ratssitzung am 7.9.2023 zu erreichen.  
 
 
Anlage

Anlage 4 Protokoll Fachgespräch SoSeSe-IR_12.09.23

4341 Zeichen

Anlage 4  V/3 
14.09.2023 
 
1 
 
Protokoll 
Gemeinsames Fachgespräch des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren sowie des Integrationsrates zur Beschlussvorlage 4069/2022 
„Strategische Sozialplanung – Herausforderungen und Ziele“  
am 12.09.2023, hybrid in Raum 16 F 43, Stadthaus Deutz 
 
Teilnehmende in Präsenz: 
Dieter Guner, CDU-Fraktion, Mitglied im Sozialausschuss 
Daniel Bauer Dahm, Grüne Fraktion, Mitglied im Sozialausschuss, Vors. 
Jörg Detjen, Fraktion DIE LINKE, Mitglied im Sozialausschuss 
Conny Schmerbach, sachkundige Bürgerin im Sozialausschuss, SPD  
Günter Schlanstedt, V/3  
Christiane Rennert, V/3 
 
Teilnehmende per Videokonferenz 
Dr. John Akude, CDU Fraktion, Mitglied im Integrationsrat, stv. Vorsitzender; Mitglied 
im Sozialausschuss 
Claudia Brock-Storms, SPD Fraktion, Mitglied im Integrationsrat 
Dilan Yazicioglu, Grüne Fraktion, Mitglied im Integrationsrat, Mitglied im 
Sozialausschuss 
Katja Hoyer, FDP Fraktion, Mitglied im Integrationsrat, Mitglied im Sozialausschuss 
Lena Teschlade, MdL, SPD Fraktion, sachkundige Bürgerin im Sozialausschuss 
Isabella Venturini, Fraktion Volt, Mitglied im Integrationsrat 
Floris Rudolph, Grüne Fraktion, Mitglied im Sozialausschuss 
Martin Erkelenz, CDU Fraktion, Mitglied im Integrationsrat, Mitglied  im 
Sozialausschuss 
Sieglinde Eich-Ganske, Fraktion Volt, Sozialausschuss 
Bettina Baum, Amtsleiterin Amt 16 
 
TOP: Beratungsvorlage 4069/2022 „Strategische Sozialplanung – 
Herausforderungen und Ziele“ 
Zu Beginn der Veranstaltung führte Herr Schlanstedt mit einem kurzen Vortrag zur 
Vorlage in die Diskussion ein.  
Von RM Herrn Dr. Akude wurde gefragt, wie die Ziele bearbeitet werden sollen. Die 
Verwaltung stellte klar, dass das „Wie“ erst in der nächsten Phase der Sozialplanung 
geklärt werden solle. Neben den Strategien, die zur Erreichung der Ziele verfolgt 
werden, kämen dann auch die bereits umgesetzten Maßnahmen und deren 
Ergebnisse in den Blick.  
RM Herr Detjen weist auf Kritik von Seiten der Sozialraumkoordination (SRK), im 
Hinblick auf die Inklusion (mittendrin e.V.) sowie aus dem Integrationsrat hin. So 
wünsche sich die SRK eine deutlichere Verbindung zur sozialraumorientierten

Anlage 4  V/3 
14.09.2023 
 
2 
 
Verwaltung und den Sozialraumgebietsplänen. Dazu erläutert die Verwaltung, dass 
in der Vorlage 4069/2022 auf S. 6 darauf hingewiesen sei:  
„Darüber hinaus strebt die Verwaltung an, auf der Ebene der Sozialraumgebiete – im 
Programm Lebenswerte Veedel - kleinräumige integrierte, strategische 
Sozialraumgebietsplanungen zu entwickeln, in der die o. g. strategischen Ziele maßgeblich 
sein werden. Hierfür sind die am 17.03.2022 im Rat beschlossenen personellen Ressourcen 
(vgl. 4270/2021) noch nicht zugesetzt worden.“ 
Bzgl. des Antrags von Herrn Keltek aus dem Integrationsrat wurde von den 
Teilnehmenden die Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass der Termin genutzt 
werden sollte, um sich über den von Herrn Keltek gestellten Antrag AN/1407/2023 
auszutauschen. Allerdings waren weder Herr Keltek noch eine Vertreter*in der 
Koordinationsrunde des Integrationsrates bei dem Termin zugegen.  
Da neben Herrn Keltek auch andere, insbesondere direkt gewählte Vertreter*innen 
des Integrationsrates, nicht anwesend waren, wurde gefragt, wer zu der 
Veranstaltung eingeladen wurde.  
Die Verwaltung erklärte, dass in Abstimmung mit den Ausschussvorsitzenden 
integrationspolitische und sozialpolitische Sprecher*innen, stimmberechtigte 
Ratsmitglieder sowie die Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden 
Ausschussvorsitzenden und für den Integrationsrat die Mitglieder der 
Koordinierungsrunde eingeladen wurden:  
Dr. John Akude,   
Mechthild Böll,  
Claudia Brock-Storm  
Hoyer, Katja;  
Lukas Lorenz  
Mario Michalak,  
Werner Marx,  
Sarah Niknamtavin,  
Isabella Venturini,  
Tayfun Keltek,  
Ahmet Edis,  
Antonietta Abbruscato,  
Malik Karaman,  
Anna Maria Klimaszewska-Golan  
 
Die Teilnehmenden klären, in welcher Weise das Gespräch fortgeführt wird.   
 
Aufgrund technischer Probleme mit der Videokonferenzsoftware wurde die 
Veranstaltung dann beendet.  
 
gez. Christiane Rennert 
Daniel Bauer-Dahm,  
Jörg Detjen,  
Martin Erkelenz,  
Dieter Gruner,  
Timo Hilleke,  
Floris Rudolph,  
Conny Schmerbach,  
Elfi Scho-Antwerpes,  
Lena Teschlade,  
Thomas Welter,  
Dilan Yazicioglu

Anlage 10 Vorabauszug Jugendhilfeausschuss 30.01.2024

2905 Zeichen

Anlage 10 
Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Wolf 
Telefon: (0221) 221 24954 
E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de 
 
Datum: 31.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses  vom 30.01.2024  
öffentlich 
zu TOP 4.1 Strategische Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele 
Änderungsantrag AN/0169/2024 
 
Beschluss: 
 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die nachstehend genannten Punkte als Emp-
fehlung in das weitere Verfahren einfließen zu lassen: 
 
 
(1) Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende strategischen Ziele in den strategi-
schen Zielwerten zu schärfen bzw. konkret zu formulieren: 
 2.1 Die Gesundheit von Kindern aus bildungsfernen und sozioökonomisch 
schw ächeren Verhältnissen ist verbessert 
Die Ziele zur Kindergesundheit im Jahr 2030 sollen eine deutliche Verbes-
serung im Vergleich zur Lage von 2018 darstellen. In den ausgewiesenen 
Sozialraumgebieten sind Entwicklungen deutlich in Richtung der städti-
schen Durchschnittswerte anzustreben. 
 3.2 Sprache und dt. Sprachkenntnisse insbesondere bei Kindern mit inter-
nationaler Familiengeschichte sind bedarfsgerecht gefördert 
Teilziel: Jedes Kind verfügt bei Einschulung über gute Sprachkenntnisse. 
Der strategische Zielwert ist zu konkretisieren, wobei die Kinder mit eigener 
Zuwanderungsgeschichte hier nicht einbezogen werden sollen. 
 3.3 Kinder, Jugendliche und junge Erw achsene mit internationaler Familien-
geschichte zu (höheren) Bildungsabschlüssen führen 
Die strategischen Zielwerte der Teilziele sind konkret zu formulieren.

 3.3 Teilziel: Anteil der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss 
(ohne Förderschulen) ist gesenkt 
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Teilziel für Schulabgänger*innen in-
klusive der Schüler*innen an Förderschulen, die zielgleich unterrichtet wer-
den, zu formulieren. 
 4.3 Berufliche Ausbildung junger Erw achsener mit internationaler Familien-
geschichte ist verbessert 
Der strategische Zielwert zum Anteil ausländischer Auszubildenden ist dem 
Anteil der ausländischen jungen Erwachsenen an der Gesamtbevölkerung 
in der entsprechenden Alterskohorte anzunähern. 
(2) Die Verwaltung wird aufgefordert, im Jahr 2024 die (zusätzlichen) Maßnahmen 
darzustellen, die innerhalb der Verwaltung zur Erreichung der strategischen 
Ziele vorgenommen werden und die neu initiiert werden.  
(3) Danach soll im Zweijahresrhythmus über die Entwicklung der Zielwerte berich-
tet werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
 12 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2), 
CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband 
Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe 
Köln e.V. (1),  
 keine Gegenstimmen 
 3 Enthaltungen: SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. 
(1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1) 
  
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (25)

14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.09.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.09.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.09.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.09.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
25.09.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.10.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 5.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.11.2023 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.11.2023 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.01.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
29.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4069/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.10.2023
Erstellt
25.11.2022 12:17