V/0418/2012
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel
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Vorlage Nr. 0418-2012, Anlage 2
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| Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage 'an den Rat V/0418/2012 | INITIATIVE STARKE INNENSTADT MÜNSTER Alter Steinwag 6:7: 48143 Münster EHV WM Einzelhandsisyerkannd WM - Weasler Sir. H8a. 4sie3 Mönsier Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterlard e. V. Stadt Münster Geschäftsstelle Münster Ordnungsamt/Frau Schulz erbüirgermeister Weseler Str, I16C 48127 Münster Ordnungsarnt 48183 Münster Te: (251}4 1418-0 Fax: (0251)4 1418-212 Mai: Keksen@ehvwm.de Internet: www, ehvwm .de St..Nr.: 317/980/0275 Sparkasse Münsterland Ost . (BLZ 400 591 50) Kto.-Nr. 50 186 Vorab per Fax: 0251 - 492 7794 Geschäftsstelle Dortmund Prinz-Friedrich-Karl-Str. 28 44135 Dortmund Münster, 20.03.2012/ek Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW Hier. Antrag für Sonntag, den 09.12.2012 (2. Advent) Gebiet: Altstadt und Gebiet der 15G Bahnhofsviertel Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schulz, wie bereits in unserem Antrag auf Genehmigung der verkaufsoffener Sonntage 29.04.2012 und 28.10.2012 vom 16.01.2012 war auch seltens der Innenstadtkaufleute gewünscht, einen verkaufsoffenen Sonntag für den 2. Advent, den 09.12.2012, zu bsan- tragen. Das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2008 lässt as zu, von den vier genehmigungsfähigen verkaufsoffenen Sonntagen einen im Advent stattfinden zu lassen. Unter Berücksichtigung der Diskussionen der vergangenen Jahre zu dem Thema ‚Ad- ventssonntag" sollte nunmehr zunächst eine Meinungsbildung in den Fraktionen abge- wartet werden, wie wir es auch mit unserem Schreiben vom 15.02.2012 mitgeteilt hat- ten. - Nunmehr Ist diese Meinungsbildung erfolgt; nach aktuellem Stand dürfte eine Zustim- mung zu einem verkaufsoffenen Adventssonntag für 2012 im Rat der Stadt Münster zu erwarten sein. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des LÖG NRW, der ministerlellen Vorgaben aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 sowie 2 der Leitlinien für die Genshmigungspraxis von verkaufsoffenen Sonntagen In:Münster baantragen wir in Ergänzung des Antrages vom 18.01.2012 und entsprechend der An- kündigung vom 15.02.2012 für das Gebiet der Altstadt und der !SG Bahnhofsviertel, einen verkaufsoffenen Sonntag für * Sonntag, den 09.12.2012, 13.00 - 18.00 Uhr, zu genehmigen. Begründung: Auf die Ausführungen in dem Antrag vom 16.01.2012 nehmen wir Bezug und ergänzen - diese wie folgt: Vom 26.11.2012 bis zum 23,12,2012 (Lichtermarkt bis 22.12.2012) werden fünf Weih- nachtsmärkte Besucher von nah und fern nach Münster einladen. Besonders Im Advent ist Münster nicht nur für Individualreisende ein attraktives Ziel, sondern auch Bustouris- terı kommen nach Münster, um die weihnachtliche Atmosphäre zu genießen. Hier sind nicht nur die Weihnachtsmärkte eine: Attraktion, sondern auch die weihnachtlich ge- schmückten Geschäfte und Geschäftshäuser in Münsters Innenstadt. Die Immobilien- besitzer und die Gewerbetreibenden in Münsters Innenstadt tragen durch die zurückhal- tends, einheitliche Beleuchtung der Geschäfte und abgestimmte Dekorationen maßgeb- lich dazu bei, dass Münster sich im Advent seinen Besuchern in äußerst hervorragender - Welse präsentiert, Die Giebelhäuser des Prinzipalmarktss, die angestrahlten Ludgerlkir- che und Lambertikirche, die harmanisch ausgeleuchteten Häuser der Salzstraße, der Rothenburg und der Ludgeristraße werden maßgeblich von den Kaufleuten initiiert und finanzlert. Ohne dieses Engagement würde die Innenstadt auch für die Weihnachts- marktbesucher erheblich an Attraktivität verlieren. Häufige Nachfragen der Kunden nach einer Verkaufsöffnung an einer Adventssonntag, wie as in-anderen NRW-Germeinden, aber auch in den benachbarten Kommunen der Niederlande üblich ist, müssen bisher Immer negativ beantwortet werden. Dass die Genehmigung bisher verweigert wurde, ist für die Kunden nicht nachvoliziehbar. Münsters Einzelhandel muss sich trotz seiner unbestreitbaren Attraktivität In einem har- ten Wettbewerb behaupten, Dieser Wettbewerb besteht mit den Mitbewerbern aus den Nachbarstädten, wo nicht zuletzt das Einkaufszentrum Limbecker Platz in Essen und die. Thler- Galerie in Dortmund zusätzliche Konkurrenz darstellen und um den. Kunden buhlen. Ein Immer bedeutsamerer Mitbewerber ist das Internet mit seinen Angeboten, die 24-stündig an 7 Tagen die Woche verfügbar sind. In diesem Wettbewerb mlissen sich die in Münster ansässigen Unternehmen behaupten und Kunden nach Münster ziehen und.von Münster als Einkaufsstadt Überzeugen. Die Bedeutung, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch einen Adventssonntag zu-nutzen, Ist für Facheinzel- händler ebenso groß wie für Filialbetriebe und Warenhäuser. Diese Situation Ist im Vor- feld dieses Antrages mit Vertretern der Politik diskutiert und erläutert worden, Hierbei sind Insbesondere auch die auf betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezo- gerie Aspekte berücksichtigt worden. j - Die Kaufleute in Münsters Innenstadt haben bereits häufig betont, welch hohe Bedeu- tung sle einem aftraktiven verkaufsoffenen Sonntag beimessen, wie es der Advents- 3 sonntag unzweifelhaft wäre. Sie sind sich darin auch einig mit den Mitarbeitern und Mit- arbeiterinnen. Um die Bedeutung noch in besonderem Maße zu betonen, haben sich die Innenstadtkauflaute bisher auf die Beantragung von drei (staft. der gesetzlich zulässigen vier) verkaufsoffenen Sonntage beschränkt, Damit wird dem Adventssonntag sozu33- gen die doppelte Bedeutung beigemessen. Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung. Sollte allerdings der Rat der Stadt Münster wiederum :- und nach dem derzeitigen Kenntnisstand wider Erwarten - die Genehmigung eines verkaufsofferien Adventssonn- tages ablehnen, sehen sich auch die Kaufleute nicht mehr in der (selbst auferlegten) Pflicht zur Zurückhaltung und beantragen sodann als Alternative für den Adventssonn- tag die Genehmigung zwei weiterer verkaufsoffener Sonntage für « Sonntag, den 02.03.2012, 13.00 - 18.00 Uhr, aus Anlass des Schauraum und ® Sonntag, den 30.12.2012, 13.00 - 18.00 Uhr. . Bei diesen alternativ gewählten Terminen handelt ss sich zwar ebenfalls um Tage, die viele Besucher nach Münster ziehen werden, allerdings haben dieses Sonntage in der Beurteilung durch die Kaufleute nur nachrangige Priorität gegenüber einem Advents- Sonntag, j Sollte vorab noch Gesprächsbedarf zu einzelnen Fragen bestehen, stehen wir gerne zur Verfügung. . Eine Kopie dieses Antrages geht parallel an e Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe, . Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß, . Herrn Stadtrat Dr, Wolf Heinrichs, Mit freundlichen Grüßen Ass. jur. Karin Eksen obias Viehoff Einzelhandelsverband Initiative Starke Innenstadt _ Geschäftsführerin Sprecher ' GESAMT SEITEN 23
Beschlussvorlage
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V/0418/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, anlässlich der Veranstaltung "Schauraum" am 02.09.2012 Beratungsfolge 14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.06.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: In der Sitzung am 09.05.2012 lehnte der Rat den mit Schreiben vom 20.03.2012 durch den Einzel- handelsverbandes Westfalen -Münsterland e. V. in Zusammenhang mit der ISI, Initiative starke Innenstadt, gestellten Antrag auf Freigabe der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr am 09.12.2012 (2. Advent) für den Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, ab, V/0248/2012. Für den Fall, dass der Adventssonntag negativ entschieden würde, hatte der Antrag- steller bereits mit gle ichem Schreiben alternativ beantragt, die Verkaufszeiten an dem Sonntag 02.09.2012 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben. Als Begründung für diesen Hilfsantrag wurde die Vera nstaltung „Schauraum“ das Fest der Museen und Galerien in Münster angeführt (Anlage 2). Der Alternativantrag enthält einen weiteren Termin zur Durchführu ng eines verkaufsoffenen Sonn- tags und zwar Sonntag, den 30.12.2012. Die Entscheidung über diesen Termin wurde zunächst zurückgestellt, da wegen eines zurzeit nicht er kennbaren Sachgrundes/Anlass die Freigabe der Verkaufszeiten an diesem Sonntag nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig ist. Dem Antragsteller wurde die Möglichkeit eingeräumt, den Antrag entsprechend nachzubessern und zu begründen. Vorlagen-Nr.: V/0418/2012 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 15.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0418/2012 Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, sind für das Kalenderjahr 2012 bisher zwei verkaufsoffene Sonntage, und zwar 29.04.2012 und 28.10.2012, genehmigt worden (V/0087/2012). Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten an dem bean- tragten Sonntag, 02.09.2012, freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind d ie rechtli- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnu ng wird die Sonntagsöffnung ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ A: City/Innenstadt“ ausgewiesen sind. Mit Blick auf den Antrag vom 16.01.2012, in dem der Antrag auf Freigabe der Verkaufszeiten für mindestens einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag bereits angekündigt wurde und mit Blick auf die in der Zwischenzeit mit Politik und Verwaltung geführten Gespräche gilt der Antrag als fris tgerecht gestellt. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung ist somit eingehalten. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten an dem Sonntag 02.09.2012 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen. Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah- ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Ludgeristraße
- Salzstraße
- Rothenburg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0418/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37