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V/0418/2012

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel

Vorlagen 16.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 13

Vorlage Nr. 0418-2012, Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 0418-2012, Anlage 2

6735 Zeichen

|

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage 'an den Rat V/0418/2012

| INITIATIVE
STARKE
INNENSTADT
MÜNSTER

Alter Steinwag 6:7: 48143 Münster EHV WM
Einzelhandsisyerkannd WM - Weasler Sir. H8a. 4sie3 Mönsier Einzelhandelsverband
Westfalen-Münsterlard e. V.
Stadt Münster Geschäftsstelle Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz erbüirgermeister Weseler Str, I16C
48127 Münster Ordnungsarnt 48183 Münster
Te:  (251}4 1418-0
Fax: (0251)4 1418-212
Mai:  Keksen@ehvwm.de
Internet: www, ehvwm .de
St..Nr.: 317/980/0275
Sparkasse Münsterland Ost
. (BLZ 400 591 50) Kto.-Nr. 50 186
Vorab per Fax: 0251 - 492 7794 Geschäftsstelle Dortmund

Prinz-Friedrich-Karl-Str. 28
44135 Dortmund

Münster, 20.03.2012/ek

Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Hier. Antrag für Sonntag, den 09.12.2012 (2. Advent)
Gebiet: Altstadt und Gebiet der 15G Bahnhofsviertel

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,

wie bereits in unserem Antrag auf Genehmigung der verkaufsoffener Sonntage
29.04.2012 und 28.10.2012 vom 16.01.2012 war auch seltens der Innenstadtkaufleute
gewünscht, einen verkaufsoffenen Sonntag für den 2. Advent, den 09.12.2012, zu bsan-
tragen. Das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November
2008 lässt as zu, von den vier genehmigungsfähigen verkaufsoffenen Sonntagen einen
im Advent stattfinden zu lassen.

Unter Berücksichtigung der Diskussionen der vergangenen Jahre zu dem Thema ‚Ad-
ventssonntag" sollte nunmehr zunächst eine Meinungsbildung in den Fraktionen abge-
wartet werden, wie wir es auch mit unserem Schreiben vom 15.02.2012 mitgeteilt hat-
ten. -

Nunmehr Ist diese Meinungsbildung erfolgt; nach aktuellem Stand dürfte eine Zustim-
mung zu einem verkaufsoffenen Adventssonntag für 2012 im Rat der Stadt Münster zu
erwarten sein.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des LÖG NRW, der ministerlellen
Vorgaben aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 sowie

2

der Leitlinien für die Genshmigungspraxis von verkaufsoffenen Sonntagen In:Münster
baantragen wir in Ergänzung des Antrages vom 18.01.2012 und entsprechend der An-
kündigung vom 15.02.2012 für das Gebiet der Altstadt und der !SG Bahnhofsviertel,
einen verkaufsoffenen Sonntag für

* Sonntag, den 09.12.2012, 13.00 - 18.00 Uhr,

zu genehmigen.

Begründung:

Auf die Ausführungen in dem Antrag vom 16.01.2012 nehmen wir Bezug und ergänzen

- diese wie folgt:

Vom 26.11.2012 bis zum 23,12,2012 (Lichtermarkt bis 22.12.2012) werden fünf Weih-
nachtsmärkte Besucher von nah und fern nach Münster einladen. Besonders Im Advent
ist Münster nicht nur für Individualreisende ein attraktives Ziel, sondern auch Bustouris-
terı kommen nach Münster, um die weihnachtliche Atmosphäre zu genießen. Hier sind
nicht nur die Weihnachtsmärkte eine: Attraktion, sondern auch die weihnachtlich ge-
schmückten Geschäfte und Geschäftshäuser in Münsters Innenstadt. Die Immobilien-
besitzer und die Gewerbetreibenden in Münsters Innenstadt tragen durch die zurückhal-
tends, einheitliche Beleuchtung der Geschäfte und abgestimmte Dekorationen maßgeb-
lich dazu bei, dass Münster sich im Advent seinen Besuchern in äußerst hervorragender

- Welse präsentiert, Die Giebelhäuser des Prinzipalmarktss, die angestrahlten Ludgerlkir-

che und Lambertikirche, die harmanisch ausgeleuchteten Häuser der Salzstraße, der
Rothenburg und der Ludgeristraße werden maßgeblich von den Kaufleuten initiiert und
finanzlert. Ohne dieses Engagement würde die Innenstadt auch für die Weihnachts-
marktbesucher erheblich an Attraktivität verlieren. Häufige Nachfragen der Kunden nach
einer Verkaufsöffnung an einer Adventssonntag, wie as in-anderen NRW-Germeinden,
aber auch in den benachbarten Kommunen der Niederlande üblich ist, müssen bisher
Immer negativ beantwortet werden. Dass die Genehmigung bisher verweigert wurde, ist
für die Kunden nicht nachvoliziehbar.

Münsters Einzelhandel muss sich trotz seiner unbestreitbaren Attraktivität In einem har-
ten Wettbewerb behaupten, Dieser Wettbewerb besteht mit den Mitbewerbern aus den
Nachbarstädten, wo nicht zuletzt das Einkaufszentrum Limbecker Platz in Essen und
die. Thler- Galerie in Dortmund zusätzliche Konkurrenz darstellen und um den. Kunden
buhlen. Ein Immer bedeutsamerer Mitbewerber ist das Internet mit seinen Angeboten,
die 24-stündig an 7 Tagen die Woche verfügbar sind. In diesem Wettbewerb mlissen
sich die in Münster ansässigen Unternehmen behaupten und Kunden nach Münster
ziehen und.von Münster als Einkaufsstadt Überzeugen. Die Bedeutung, im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten auch einen Adventssonntag zu-nutzen, Ist für Facheinzel-
händler ebenso groß wie für Filialbetriebe und Warenhäuser. Diese Situation Ist im Vor-
feld dieses Antrages mit Vertretern der Politik diskutiert und erläutert worden, Hierbei
sind Insbesondere auch die auf betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezo-
gerie Aspekte berücksichtigt worden. j -

Die Kaufleute in Münsters Innenstadt haben bereits häufig betont, welch hohe Bedeu-
tung sle einem aftraktiven verkaufsoffenen Sonntag beimessen, wie es der Advents-

3

sonntag unzweifelhaft wäre. Sie sind sich darin auch einig mit den Mitarbeitern und Mit-
arbeiterinnen. Um die Bedeutung noch in besonderem Maße zu betonen, haben sich die
Innenstadtkauflaute bisher auf die Beantragung von drei (staft. der gesetzlich zulässigen
vier) verkaufsoffenen Sonntage beschränkt, Damit wird dem Adventssonntag sozu33-
gen die doppelte Bedeutung beigemessen.

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.

Sollte allerdings der Rat der Stadt Münster wiederum :- und nach dem derzeitigen
Kenntnisstand wider Erwarten - die Genehmigung eines verkaufsofferien Adventssonn-
tages ablehnen, sehen sich auch die Kaufleute nicht mehr in der (selbst auferlegten)
Pflicht zur Zurückhaltung und beantragen sodann als Alternative für den Adventssonn-
tag die Genehmigung zwei weiterer verkaufsoffener Sonntage für

« Sonntag, den 02.03.2012, 13.00 - 18.00 Uhr, aus Anlass des Schauraum und
® Sonntag, den 30.12.2012, 13.00 - 18.00 Uhr. .

Bei diesen alternativ gewählten Terminen handelt ss sich zwar ebenfalls um Tage, die
viele Besucher nach Münster ziehen werden, allerdings haben dieses Sonntage in der
Beurteilung durch die Kaufleute nur nachrangige Priorität gegenüber einem Advents-
Sonntag, j

Sollte vorab noch Gesprächsbedarf zu einzelnen Fragen bestehen, stehen wir gerne zur
Verfügung. .

Eine Kopie dieses Antrages geht parallel an

e Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe,

. Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß,

. Herrn Stadtrat Dr, Wolf Heinrichs,

Mit freundlichen Grüßen

Ass. jur. Karin Eksen obias Viehoff
Einzelhandelsverband Initiative Starke Innenstadt _

Geschäftsführerin Sprecher '

GESAMT SEITEN 23

Beschlussvorlage

4378 Zeichen

V/0418/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, anlässlich der Veranstaltung "Schauraum" am 02.09.2012 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.06.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung am 09.05.2012 lehnte der Rat den mit Schreiben vom 20.03.2012 durch den Einzel-
handelsverbandes Westfalen -Münsterland e. V. in Zusammenhang mit der ISI, Initiative starke 
Innenstadt, gestellten Antrag auf Freigabe der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr am 
09.12.2012 (2. Advent) für den Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, ab, 
V/0248/2012. Für den Fall, dass der Adventssonntag negativ entschieden würde, hatte der Antrag-
steller bereits mit gle ichem Schreiben alternativ beantragt, die Verkaufszeiten an dem Sonntag 
02.09.2012 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben. Als Begründung für diesen Hilfsantrag 
wurde die Vera nstaltung „Schauraum“ das Fest der Museen und Galerien in Münster angeführt 
(Anlage 2).  
Der Alternativantrag enthält einen weiteren Termin zur Durchführu ng eines verkaufsoffenen Sonn-
tags und zwar Sonntag, den 30.12.2012. Die Entscheidung über diesen Termin wurde zunächst 
zurückgestellt, da wegen eines zurzeit nicht er kennbaren Sachgrundes/Anlass die Freigabe der 
Verkaufszeiten an diesem Sonntag nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig ist. Dem Antragsteller 
wurde die Möglichkeit eingeräumt, den Antrag entsprechend nachzubessern und zu begründen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0418/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0418/2012 
 
Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder 
Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.  
Für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, sind für das Kalenderjahr 2012 bisher 
zwei verkaufsoffene Sonntage, und zwar 29.04.2012 und 28.10.2012, genehmigt worden 
(V/0087/2012). Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten an dem bean-
tragten Sonntag, 02.09.2012, freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich 
außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind d ie rechtli-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnu ng 
wird die Sonntagsöffnung ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, 
welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ 
A: City/Innenstadt“ ausgewiesen sind. Mit Blick auf den Antrag vom 16.01.2012, in dem der Antrag 
auf Freigabe der Verkaufszeiten für mindestens einen  weiteren verkaufsoffenen Sonntag bereits 
angekündigt wurde und mit Blick auf die in der Zwischenzeit mit Politik und Verwaltung geführten 
Gespräche gilt der Antrag als fris tgerecht gestellt. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und 
drei Monate vor der ersten Veranstaltung ist somit eingehalten.  
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe 
der Verkaufszeiten an dem Sonntag 02.09.2012 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die 
als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen. 
 
Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah-
ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (6)

14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2012 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludgeristraße
  • Salzstraße
  • Rothenburg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0418/2012
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37