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V/0002/2023

Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung (Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den öffentlichen Anlagen in der Stadt Münster, zum Schutze des

Vorlagen 04.01.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2023, TOP 14

Anlage 2 zur Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 zur Beschlussvorlage

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Anlage

Anlage 1 zur Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0002/2023 
 
Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung 
der Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in d en öffentlichen Anlagen in der Stadt 
Münster, zum Schutze des Stadtgebietes vor Verunreinigungen sowie über die Einschränkung 
der Nutzung des Aasees (Straßen-, Anlagen- und Aase eordnung) 
vom 20.11.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016, S. 199) 
 
 
Aufgrund der §§ 1, 27 und 31 des Gesetzes über Aufb au und Befugnisse der 
Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz- i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 
(GV. NRW. S. 528 / SGV. NRW 2060), zuletzt geändert  durch Artikel 7 des Gesetzes vom 
23.06.2021 (GV. NRW. S. 762) und aufgrund des § 20 Landeswassergesetz (LWG) i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S.1926), zu letzt geändert durch Gesetz vom 
17.12.2021 (GV NRW. S.1470) erlässt die Stadt Münst er als örtliche Ordnungsbehörde und 
untere Wasserbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 15.02.2023 
für das Gebiet der Stadt Münster folgende Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung: 
 
 
Artikel 1  
 
Der § 14 Absatz 2 der Straßen-, Anlagen-, und Aasee ordnung wird um das folgende Verbot 
erweitert und wie folgt geändert: 
 
„6.  
das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen un d Trinkgefäßen aus Glas auf den 
Flächen am östlichen Aasee im Bereich der Bastion, der Aaseeterrassen, den Giant Pool Balls 
und bis zur Bismarckallee. Die genannten Bereiche s ind auf dem angehängten Lageplan 
markiert. Der Lageplan ist Teil dieser Verordnung. Das Verbot gilt vom 01.04. bis zum 30.09.  
täglich von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages. Das Verbot gilt vom 01.04. bis zum 30.09. 
ganztägig an den gesetzlichen Feiertagen und dem je weiligen Vortag. Von dem Glasverbot 
ausgenommen ist die Benutzung der von den in dem ge nannten Bereich gelegenen 
gastronomischen Einrichtungen ausgegebenen Glasbehä ltnissen in deren Räumlichkeiten 
sowie auf deren Freischankflächen.“ 
 
 
 
 
Artikel 2 
 
 
Die Änderung der Verordnung tritt zum 01.04.2023 in Kraft.

Anlage A

1189 Zeichen

Anlage A zur V/0002/2023 
 
Kurzüberblick 
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicher- 
heit und Ordnung auf den Straßen und in den öffentlichen Anlagen in der Stadt Münster zum 
Schutze des Stadtgebietes vor Verunreinigungen sowie über die Einschränkung der Nutzung des 
Aasees (Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung) 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
- Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung am Aasee 
- Verhinderung des Verletzungsrisikos durch Glasscherben im Naherholungsgebiet 
- Verbesserung der Sauberkeit des Naherholungsgebietes 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0201 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja   Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
- 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

5395 Zeichen

V/0002/2023 
V/0002/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung (Verordnung zur Änderung der 
ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf 
den Straßen und in den öffentlichen Anlagen in der Stadt Münster, zum Schutze des 
Stadtgebietes vor Verunreinigungen sowie über die Einschränkung der Nutzung des Aasees) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   07.02.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   15.02.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   15.02.2023 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Straßen-, Anlagen-, und Aaseeordnung wird um ein Glasverbot für die  Flächen am östli-
chen Aasee im Bereich der Bastion, der Aaseeterrassen , den Giant Pool Balls und bis zur 
Bismarckallee erweitert. 
2. Die als Anlage beigefügte Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung wird mit Wir-
kung zum 01.04.2023 beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
 Teilergebnisplan    
  Nr.  Bezeichnung  
Haush.- 
jahr  
Betrag 
€  
Bemerkungen  
  
Produktgruppe  0201 Ordnungsrechtliche Angele-
genheiten 
     
Zeile    16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2023 1000 Beschaffung von 
Glasverbotsschildern 
 
Ordnungsamt 
 
10.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Vechtel 
Telefon: 492-3200 
Vechtel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0002/2023 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
Im Sommer 2021 kam es im Umfeld der Giant Pool Balls zu Ausschreitungen, die unter anderem 
durch ein umfassendes Maßnahmenpaket verschiedener städtischer Stellen und der Polizei unter 
Kontrolle gebracht werden konnten. Eine der ergriffenen Maßnahmen war die Einführung eines Glas-
verbotes für den vorderen/östlichen Bereich des Aasees (siehe Lageplan als Anlage). 
 
Um einer Eskalation der Situation, wie sie im Jahr 2021 zu beobachten war, vorzubeugen, wurde im 
Frühjahr 2022 ein Paket aus ordnungsbehördlichen und straßenverkehrsrechtlichen Ma ßnahmen 
erlassen. Aufgrund der guten Erfahrungen aus dem Jahr 2021 und als Maßnahme zur Verbesserung 
der Sauberkeit im öffentlichen Raum (Vorlage V/0086/2022/1), wurde mit der Allgemeinverfügung 
vom 07.04.2022 im Bereich der Flächen an den Giant Pool Balls bis zur Bastion für die Zeit bis zum 
30.09.2022 von 18.00 Uhr abends bis 06.00 Uhr morgens ein Mitführverbot für Glasflaschen und 
Trinkgefäße aus Glas erlassen. Die Einsatzerfahrungen u.a. mit dieser Allgemeinverfügung wurden 
evaluiert. Ein Bericht zu den getroffenen Maßnahmen wurde dem Ausschuss für Personal, Digitalisie-
rung, Organisation, Sicherheit und Ordnung vorgelegt und in der Sitzung am 14.12.2022 thematisiert. 
Aus diesem Bericht ergeben sich, bezogen auf das Glasverbot folgende Erkenntnisse: 
 
Weder der zur Kontrolle eingesetzte Sicherheitsdienst noch die Polizei und das Ordnungsamt konn-
ten im Jahr 2022 größere Vorfälle, insbesondere im Zusammenhang mit Glasflaschen, feststellen. 
Dies ist umso bemerkenswerter, als dass im Frühjahr/Sommer 2022 der Aa see aufgrund des som-
merlichen Wetters für ca. fünf Monate intensiv als Naherholungsfläche genutzt worden ist.  
 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat zwar noch Glasbruch festgestellt. Die Situa-
tion hat sich aber entscheidend verbessert, so  dass die positive Wirkung des Glasverbotes bestätigt 
wird. Aus Sicht dieses Amtes wären intensivere Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst 
und/oder eine beauftragte Sicherheitsfirma wünschenswert. Die Fortführung des Glasverbotes und 
eine Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung werden ausdrücklich befürwortet. Auch aus 
Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) hat sich die Situation durch das Glasverbot ent-
schärft. Dies ist (nach bestätigten Aussagen der am Aasee tätigen Mitarbeitenden der AWM) eindeu-
tig auf die Verhängung des Glasverbotes zurückzuführen. Zwar wurde stellenweise noch Bruchglas 
festgestellt, allerdings nicht in dem Ausmaß wie vor der Verhängung des Glasverbotes. Insofern ist es 
aus Sicht der AWM geboten, ein dauerhaftes Glasverbot zu verhängen. Aus Sicht des Ordnungsam-
tes und der Polizei ist ein zeitlich befristetes Glasverbot eine geeignete, erforderliche und angemes-
sene Maßnahme, um Gefährdungen durch störende Menschenansammlungen zu verhindern. Insbe-
sondere an Wochenenden und zu Feiertagen sind zudem Kontrollen vor Ort erforderlich. 
 
Um das Mitführen von Glasflaschen und Trinkgefäßen aus Glas in dem genannten Bereich am Aa-
see dauerhaft zu untersagen, soll daher das Verbot über die Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung 
abgesichert werden. Das Glasverbot wird in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. täglich jeweils 
von 18.00 Uhr abends bis 06.00 Uhr morgens gelten. Zusätzlich wird das Glasverbot in diesem Zeit-
raum an den gesetzlichen Feiertagen und dem jeweiligen Vortag ganztägig gelten. 
 
Aus Sicht der Verwaltung trug das 2022 temporär erlassene Glasverbot deutlich zur Verbesserung 
der Sicherheitslage bei, stärkt den Aasee in seiner Naherholungsfunktion für alle Nutzergruppen und 
soll daher dauerhaft fortgeführt werden. Die rechtliche Absicherung des Glasverbotes erfordert eine 
Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung.

- 3 - 
V/0002/2023 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 1 
Anlage 2 
Anlage A

Beratungsverlauf (4)

24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
07.02.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2023 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.02.2023 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bismarckallee

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Details

Aktenzeichen
V/0002/2023
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2023
Erstellt
03.01.2023 10:06