V/0002/2023
Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung (Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den öffentlichen Anlagen in der Stadt Münster, zum Schutze des
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage
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Anlage
Anlage 1 zur Beschlussvorlage
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0002/2023 Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in d en öffentlichen Anlagen in der Stadt Münster, zum Schutze des Stadtgebietes vor Verunreinigungen sowie über die Einschränkung der Nutzung des Aasees (Straßen-, Anlagen- und Aase eordnung) vom 20.11.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016, S. 199) Aufgrund der §§ 1, 27 und 31 des Gesetzes über Aufb au und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz- i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528 / SGV. NRW 2060), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.06.2021 (GV. NRW. S. 762) und aufgrund des § 20 Landeswassergesetz (LWG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S.1926), zu letzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2021 (GV NRW. S.1470) erlässt die Stadt Münst er als örtliche Ordnungsbehörde und untere Wasserbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 15.02.2023 für das Gebiet der Stadt Münster folgende Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung: Artikel 1 Der § 14 Absatz 2 der Straßen-, Anlagen-, und Aasee ordnung wird um das folgende Verbot erweitert und wie folgt geändert: „6. das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen un d Trinkgefäßen aus Glas auf den Flächen am östlichen Aasee im Bereich der Bastion, der Aaseeterrassen, den Giant Pool Balls und bis zur Bismarckallee. Die genannten Bereiche s ind auf dem angehängten Lageplan markiert. Der Lageplan ist Teil dieser Verordnung. Das Verbot gilt vom 01.04. bis zum 30.09. täglich von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages. Das Verbot gilt vom 01.04. bis zum 30.09. ganztägig an den gesetzlichen Feiertagen und dem je weiligen Vortag. Von dem Glasverbot ausgenommen ist die Benutzung der von den in dem ge nannten Bereich gelegenen gastronomischen Einrichtungen ausgegebenen Glasbehä ltnissen in deren Räumlichkeiten sowie auf deren Freischankflächen.“ Artikel 2 Die Änderung der Verordnung tritt zum 01.04.2023 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0002/2023 Kurzüberblick Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicher- heit und Ordnung auf den Straßen und in den öffentlichen Anlagen in der Stadt Münster zum Schutze des Stadtgebietes vor Verunreinigungen sowie über die Einschränkung der Nutzung des Aasees (Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung) Ziele/Teilziele/Zielerreichung - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung am Aasee - Verhinderung des Verletzungsrisikos durch Glasscherben im Naherholungsgebiet - Verbesserung der Sauberkeit des Naherholungsgebietes Finanzierung Produktgruppe: 0201 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig - Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beschlussvorlage
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V/0002/2023
V/0002/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung (Verordnung zur Änderung der
ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf
den Straßen und in den öffentlichen Anlagen in der Stadt Münster, zum Schutze des
Stadtgebietes vor Verunreinigungen sowie über die Einschränkung der Nutzung des Aasees)
Beratungsfolge
24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
07.02.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
15.02.2023 Hauptausschuss Vorberatung
15.02.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Straßen-, Anlagen-, und Aaseeordnung wird um ein Glasverbot für die Flächen am östli-
chen Aasee im Bereich der Bastion, der Aaseeterrassen , den Giant Pool Balls und bis zur
Bismarckallee erweitert.
2. Die als Anlage beigefügte Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung wird mit Wir-
kung zum 01.04.2023 beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche Angele-
genheiten
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen
2023 1000 Beschaffung von
Glasverbotsschildern
Ordnungsamt
10.01.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Vechtel
Telefon: 492-3200
Vechtel@stadt-muenster.de
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V/0002/2023
Begründung:
Im Sommer 2021 kam es im Umfeld der Giant Pool Balls zu Ausschreitungen, die unter anderem
durch ein umfassendes Maßnahmenpaket verschiedener städtischer Stellen und der Polizei unter
Kontrolle gebracht werden konnten. Eine der ergriffenen Maßnahmen war die Einführung eines Glas-
verbotes für den vorderen/östlichen Bereich des Aasees (siehe Lageplan als Anlage).
Um einer Eskalation der Situation, wie sie im Jahr 2021 zu beobachten war, vorzubeugen, wurde im
Frühjahr 2022 ein Paket aus ordnungsbehördlichen und straßenverkehrsrechtlichen Ma ßnahmen
erlassen. Aufgrund der guten Erfahrungen aus dem Jahr 2021 und als Maßnahme zur Verbesserung
der Sauberkeit im öffentlichen Raum (Vorlage V/0086/2022/1), wurde mit der Allgemeinverfügung
vom 07.04.2022 im Bereich der Flächen an den Giant Pool Balls bis zur Bastion für die Zeit bis zum
30.09.2022 von 18.00 Uhr abends bis 06.00 Uhr morgens ein Mitführverbot für Glasflaschen und
Trinkgefäße aus Glas erlassen. Die Einsatzerfahrungen u.a. mit dieser Allgemeinverfügung wurden
evaluiert. Ein Bericht zu den getroffenen Maßnahmen wurde dem Ausschuss für Personal, Digitalisie-
rung, Organisation, Sicherheit und Ordnung vorgelegt und in der Sitzung am 14.12.2022 thematisiert.
Aus diesem Bericht ergeben sich, bezogen auf das Glasverbot folgende Erkenntnisse:
Weder der zur Kontrolle eingesetzte Sicherheitsdienst noch die Polizei und das Ordnungsamt konn-
ten im Jahr 2022 größere Vorfälle, insbesondere im Zusammenhang mit Glasflaschen, feststellen.
Dies ist umso bemerkenswerter, als dass im Frühjahr/Sommer 2022 der Aa see aufgrund des som-
merlichen Wetters für ca. fünf Monate intensiv als Naherholungsfläche genutzt worden ist.
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat zwar noch Glasbruch festgestellt. Die Situa-
tion hat sich aber entscheidend verbessert, so dass die positive Wirkung des Glasverbotes bestätigt
wird. Aus Sicht dieses Amtes wären intensivere Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst
und/oder eine beauftragte Sicherheitsfirma wünschenswert. Die Fortführung des Glasverbotes und
eine Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung werden ausdrücklich befürwortet. Auch aus
Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) hat sich die Situation durch das Glasverbot ent-
schärft. Dies ist (nach bestätigten Aussagen der am Aasee tätigen Mitarbeitenden der AWM) eindeu-
tig auf die Verhängung des Glasverbotes zurückzuführen. Zwar wurde stellenweise noch Bruchglas
festgestellt, allerdings nicht in dem Ausmaß wie vor der Verhängung des Glasverbotes. Insofern ist es
aus Sicht der AWM geboten, ein dauerhaftes Glasverbot zu verhängen. Aus Sicht des Ordnungsam-
tes und der Polizei ist ein zeitlich befristetes Glasverbot eine geeignete, erforderliche und angemes-
sene Maßnahme, um Gefährdungen durch störende Menschenansammlungen zu verhindern. Insbe-
sondere an Wochenenden und zu Feiertagen sind zudem Kontrollen vor Ort erforderlich.
Um das Mitführen von Glasflaschen und Trinkgefäßen aus Glas in dem genannten Bereich am Aa-
see dauerhaft zu untersagen, soll daher das Verbot über die Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung
abgesichert werden. Das Glasverbot wird in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. täglich jeweils
von 18.00 Uhr abends bis 06.00 Uhr morgens gelten. Zusätzlich wird das Glasverbot in diesem Zeit-
raum an den gesetzlichen Feiertagen und dem jeweiligen Vortag ganztägig gelten.
Aus Sicht der Verwaltung trug das 2022 temporär erlassene Glasverbot deutlich zur Verbesserung
der Sicherheitslage bei, stärkt den Aasee in seiner Naherholungsfunktion für alle Nutzergruppen und
soll daher dauerhaft fortgeführt werden. Die rechtliche Absicherung des Glasverbotes erfordert eine
Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung.
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V/0002/2023
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage 1
Anlage 2
Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bismarckallee
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Details
- Aktenzeichen
- V/0002/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.01.2023
- Erstellt
- 03.01.2023 10:06