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V/0377/2013

Finanzielle und personelle Bedarfe zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms 2014 - 2017

Vorlagen 22.05.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 21

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

21037 Zeichen

V/0377/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Tiefbauamt, Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Finanzielle und personelle Bedarfe zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms 2014 - 
2017 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die bis zum 31.12.2013 befristeten, zusätzlichen Personalressourcen im Umfang von 8,5 
Vollzeitäquivalenten werden zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms auf der 
Grundlage der Ratsentsche idung vom 27.06.2012  bis zum  28.02.2017 (statt bis zum 
31.12.2017) verlängert. 
 
2. Die entsprechenden Sachkosten ab 2014 in Höhe von 2,2 Mio. € werden in der Finan z-
planung um 440.000 € (=20 %) entsprechend gekürzt und im Haushaltsplan 2014 ang e-
passt. 
       
3. Die Haushaltsmittel für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von bislang jährlich 100.000 € bis 
2017 werden ebenfalls um 20 % gekürzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für den städtischen Haushalt ergeben sich in den drei betroffenen Teilergebnisplänen die folgen-
den Veranschlagungen: 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0377/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Milde 
Herr Vechtel 
Herr Rüller 
Ruf: 
492-6150 
492-3280 
492-6920 
E-Mail: 
Milde@stadt-muenster.de  
Vechtel@stadt-muenste.de 
Rueller@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0377/2013 
Erträge 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten 
Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2014 ff. 425.000 bis 2017 
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2014 ff. 228.800 38.133 €  für 2017 
 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2014 ff. 140.450 davon 80.000 € für 
Öffentlichkeitsarbeit 
 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 8.990  
Zwischensumme Produktgruppe 0203 378.240  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und Anlagen 
 11 Personalaufwendungen 2014 ff. 139.380 23.230 €  für 2017 
 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2014 ff. 6.800 arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten 
Zwischensumme Produktgruppe 1201 146.180  
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung 
 11 Personalaufwendungen 2014 ff. 139.380 23.230 €  für 2017 
 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2014 ff. 6.800 arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten 
Zwischensumme Produktgruppe 1202 146.180  
Gesamt 2014 ff. 670.600  
 
Saldo 2014 ff. -245.600  
 
 
 
 
 
Vorbemerkung: 
 
Der Rat hat am 27.06.2012 beschlossen, das Verkehrssicherheitsprogramm bis zum Jahr 2017 zu 
verlängern. Das zur Fortführung des Programms erforderliche Personal ist derzeit nur bis ei n-
schließlich 2013 finanziert. Mit dieser Vorlage wird daher u.a. die Mittelbereitstellung ab 2014 zur 
Beschlussfassung vorgeschlagen.  
 
Würde keine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt (außerhalb der Stellenplanberatung) erfo l-
gen, kann angesichts befristeter Beschäftigungsverhältnisse (die zum Jahresende 2013 auslaufen) 
einerseits den Beschäftigten z.Z. keine klare Perspektivaussage gegeben werden bzw. bei Nicht-
verlängerung der Verträge qualifiziertes Personal verloren gehen. Andererseits besteht zum jetz i-

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V/0377/2013 
gen Zeitpunkt (außerhalb der Haushaltsplanberatung) die finanzpolitische Unsicherheit, in we l-
chem Umfang das Verkehrssicherheitsprogramm gewünscht wird bzw . welche finanzpolitischen 
Bindungen die Verwaltung zur Umsetzung eingehen kann.  
 
Mit Blick auf das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 schlägt die Ve r-
waltung eine Anpassung des Programmvolumens vor. Ausgehend von den bislang vo rgesehenen 
Sachkosten in Höhe von 2,2 Mio. Euro und einem maximalen Stellenbedarf von befristeten 8,5 
Vollzeitäquivalenten, schlägt die Verwaltung eine Reduzierung des beschlossenen Programms 
sowohl im Personal- wie auch im Investitionsaufwand um 20 % vor. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1 und 2: 
Auf der Grundlage des Berichtes des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswir tschaft 
(GDV) vom 25.08.2008 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 13.05.2009 die Vorlage 
V/0997/2008 „For tschreibung des Masterplane s Verkehrsunfallprävention 2008 und Aufstellung 
eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009-2013“ beschlossen. Das Programm untergli e-
dert sich in vier Handlungsfelder und verfolgt damit ausdrücklich einen ganzheitlichen Ansatz: 
 
 Handlungsfeld 1: Überwachung und Ahndung 
 Handlungsfeld 2: Bau- und Verkehrstechnik 
 Handlungsfeld 3: Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung 
 Handlungsfeld 4: Öffentlichkeitsarbeit 
 
Für die Vorbereitung und Umsetzung des „Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009 -2013“ 
wurden im Ordnungsamt, im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und im 
Tiefbauamt zusätzliche, bis Ende 2013 befristete Personalressourcen bewilligt. 
Mit den Beschlüssen vom 27.06.2012 zu den Vorlagen V/0923/2011/1. Erg. „Priorisi erung der  
Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms“ und V/0924/2011/1. Erg. „Finanzielle und pers o-
nelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms“ hat der Rat die Fortführung des Verkehrss i-
cherheitsprogramms bis zum Jahr 2017 beschlossen. Um dies sicherstellen  zu können, sind die 
hierzu erforderlichen 8,5 Vollzeitäquivalente (4,5 Ordnungsamt, 2,0 Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung und 2,0 Tiefbauamt), d. h., die Verlängerungen dieser bis zum 
31.12.2013 befristeten Stellen bis 2017 ebenfalls  erforderlich. Die Vorlage V/0924/2011/1. Erg. 
„Finanzielle und personelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms“ enthielt bereits einen 
diesbezüglichen Hinweis. 
Die nachfolgende Darstellung, insbesondere der Personalbedarfe, orientiert sich an den operati-
ven, im Masterplan Verkehrsunfallprävention 2008 festgelegten vier Handlungsfeldern, die amts - 
übergreifend durch drei Ämter wahrgenommen werden.  
 
Handlungsfeld 1: Überwachung/ Ahndung – Ordnungsamt und Polizei 
 
Im Rahmen der Beratung über zusätzliches Personal für das Verkehrssicherheitsprogramm, Hand-
lungsfeld 1, waren 2008 politische Vorgaben sowie die Empfehlung im Gutachten des GDV „Ve r-
besserung der Verkehrssicherheit in Münster“ zu berücksichtigen. Ziel war es, die Geschwindi g-
keitskontrollen zu intensivieren. Es wurden 3,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für eine neue Überw a-
chungseinheit eingerichtet. Das zusätzliche Personal wird für die Durchführung von Geschwindi g-
keitskontrollen, deren Auswertung sowie die Einleitung der Ordnungswidrigkeitenverfahr en benö-
tigt. Weiterhin wird eine zusätzliche Einsatzpräsenz im Verkehrsraum von 136 Std./Monat siche r-
gestellt. Die Umsetzung erfolgte 2009. 
Die ab 2009 im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms eingesetzten 3,5 VZÄ werden als 
elementarer Maßnahmenbestandteil zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch we iterhin als 
erforderlich angesehen. Nach wie vor ist die Unfallursache „überhöhte Geschwindigkeit“ eine der

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V/0377/2013 
Hauptunfallursachen im Stadtverkehr. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine überhöhte G e-
schwindigkeit als Mitursache neben anderen Hauptunfallursachen (z. B. Abstand) zu Unfällen 
führt. Insgesamt, und dies ist sicherlich auch ein Verdienst der Geschwindigkeitskontrollen, sind 
gegenüber dem Jahr 2011 im Jahr 2012 die Hauptunfallursachen für Verkehrs unfälle mit Pers o-
nenschäden beim „Abstand“ um 8,6 % und bei der „Geschwindigkeit“ um 16,7 % zurückgegangen 
(s. „Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung in der Stadt Münster sowie auf den Autobahnen im 
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Münster im Jahre 2012“, Veröffentlichung 2013).  
Am Beispiel des Jahres 2012 werden die Gesamtaufwendungen und Erträge zum Einsatz des 
neuen Geschwindigkeitsmesswagens dargestellt: 
 
2012  
Personal-
kosten1 Overhead2 
Sach- 
kosten 
Ges.aufwand Ges.ertrag 
Saldo 3,5 Vollzeitäqu. 
19.322 Verfa hren 
á 22 € pro Jahr 
1,0 EGr. 6 
44.820 € 8.960 € 1.320 €       
Technik/ Fahrer  
FS 32.21 
0,5 EGr. 5 
21.055 € 4.220 € 4.960 € 257.795 € 425.084 € +167.289 € 
Technik/ Datenerfassung 
FS 32.21 
2,0 BesGr. A 8 
91.080 € 18.220 € 54.170 €       
SB Owi-Verfahren 
FS 32.21 
Geschw.messwagen     8.990 €       
Tabelle 1: Gesamtkostenaufwand Geschwindigkeitsmesswagen 
Im Ergebnis wurde der Au fwand vollständig vom Ertrag gedeckt. Das 2012 erzielte Ergebnis ist in 
ähnlichem Umfang auch in den Folgejahren zu erwarten.  
Unabhängig von dem statistischen R esultat ist weiterhin festzuhalten, dass das Handlungsfeld 1 
eine hohe öffentliche Wirkung erzielt. 
 
Handlungsfeld 2: Bau- und Verkehrstechnik - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung und Tiefbauamt 
Wie in den Vorlagen V/0923/2011/1. Erg. und V/0924/2011/1. Erg. dargestellt, entsteht für die Fort-
führung des vom Rat am 27.06.2012 beschlossenen Verkehrssiche rheitsprogramms über 2013 
hinaus bis 2017 ein zusätzlicher Finanzbedarf für Sachkosten ab 2014 ff in Höhe von 2,2 Mio. €. 
Mit Blick auf das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 schlägt die Ve r-
waltung eine Anpassung des Programmvolumens vor. Die entsprechenden Sachkosten ab 2014 in 
Höhe von 2,2 Mio. € werden demnach in der Finanzplanung um 440.000 € (= 20 %) auf 1,76 Mio. 
€ gekürzt und dies im Haushaltsplan 2014 angepasst. Diese Finanzmittel  sind mit jeweils 100.000 
Euro anteilig für die Jahre 2014 und 2017 bereits im Teilfinanzplan 2013 berücksichtigt.  
Um die Umsetzung dieses umfangreichen Maßnahmenprogramms gewährleisten zu können, we r-
den die ab 2009 im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms bei den Ämtern 61 und 66 insg e-
samt eing esetzten 4,0 VZÄ auch weiterhin als erforderlich angesehen und  über das Jahr 2013 
hinaus bis zum 28.02.2017 benötigt. Diese gliedern sich in je 2 VZÄ für Planung und Entwurf sowie 
Bauvorbereitung und Baudurchführung, mit jährlichen Personal - und Sachaufwendungen in Höhe 
von zusammen 292.360 € auf. 
 
 
                                                
1 nach Durchschnitt Stadt Münster 2012 
2 kalkulatorischer Ansatz gem. KGSt für amtsinterne und verwaltungsweite Querschnittsleistungen (Vollkostenbetrachtung)

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V/0377/2013 
2012  Personalkosten3 Overhead4 Sachkosten Gesamtaufwand 
2,0 EGr. 11 bei 61         
Planung und Entwurf  136.500 € 27.300 € 6.800 €  
FS 61.42         
2,0 EGr. 11 bei 66     
Bauvorbereitung und Baudurchführung 136.500 € 27.300 € 6.800 €  
FS 66.21, 66.31 und 66.33     
gesamt 273.000 € 54.600 € 13.600 € 341.200 € 
Tabelle 2: Personalaufwand Handlungsfeld 2 
 
Bislang konnte mit diesen Personalressourcen erreicht werden, dass 37 bzw. 44 % der ehemals 
85 Unfallhäufungsstellen (UHS)/ U nfallhäufungslinien (UHL), an denen Verkehrssicherheitsma ß-
nahmen durchgeführt wurden, nicht mehr unfallauffällig sind. Bei 15 weiteren lässt sich trotz 
durchgeführter Maßnahmen noch kein eindeutiger Trend erkennen. 13 UHS/UHL sind beplant und 
18 UHS/UHL sind statistisch, ohne dass Maßnahmen durchgeführt wurden, nicht mehr unfallauffäl-
lig. Allerdings treten 29 neu hinzu gekommene UHS/UHL auf.  
Dies zeigt, wie hoch komplex und dynamisch das Verkehrsunfallgeschehen in Münster zu bewe r-
ten ist. Auch ist eine belastbare Prognose hinsichtlich der Effizienz und Wirksamkeit von Verkehrs-
sicherheitsmaßnahmen nur b edingt möglich. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunfälle dispers und 
flächig über das Stadtgebiet verteilt sind.  
Daher wird als präventiver Ansatz ergänzend auc h das gesamte städtische Radwegenetz auf 
Mängel hin untersucht. Diese Radwegerevision ist für über die Hälfte (= 220 km) des Streckenne t-
zes abgeschlossen. Von den systematisch erfassten Mängeln der 1. Priorität (= 1.000), konnten 
bislang rd. 40 Prozent behoben werden. 
 
Der GDV attestiert der münsterschen Verkehrssicherheitsarbeit (s. V/0162/2011 „Verbesserung 
der Verkehrssicherheit in Münster – Zwischenevaluation“), dass die umgesetzten Maßna hmen an 
UHS und UHL bereits zu einer deutlichen Verbesserung der V erkehrssicherheit beigetragen h a-
ben. Es bestehe allerdings auch noch viel Verbesserungspotenzial, weshalb die Fortfü hrung der 
Verkehrssicherheitsarbeit erforderlich ist. Auch der systematischen Beseitigung von Radweg e-
mängeln im Rahmen der Radwegerevision k ommt präventiv eine große Bedeutung zu, we shalb 
diese konsequent weitergeführt werden sollte. So konnte im Jahr 2010 die Anzahl an Verkehrsu n-
fällen mit Verletzten deutlich um 11 % reduziert werden. Im Jahr 2012 sind die Verkehr sunfälle mit 
Personenschäden erneut gegenüber dem Vorjahr um 9 % auf 1.204 gesunken. Dieser nach wie 
vor, auch im Landesvergleich, hohe Wert unterstreicht die Notwendigkeit einer Fortführung der 
Verkehrssicherheitsarbeit (s. „Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung in der Stadt Müns ter so-
wie auf den Autobahnen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Münster im Jahre 2012“, 
Veröffentlichung 2013). 
 
Handlungsfelder 3 und 4: Verkehrsunfallprävention/ Öffentlichkeitsarbeit/ Geschäftsführung 
– Ordnungsamt ( Koordination und Kommunikation) 
Mit dem Beschluss zum Verkehrssicherheitsprogramm übernahm das Ordnungsamt 2009 die G e-
schäftsführung für die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention. Auf Grund der Größe n-
ordnung des Gesamtvorhabens und der Anzahl der Ordnungspartner war eine  Ansprechstelle ein-
zurichten. Diesem Aufgabenfeld wurde ein entsprechendes Budget für die Öffentlichkeitsarbeit 
zugeordnet. Aus den Erfahrungen der Jahre 2009 - 2012 ist zu schließen, dass der Fortbestand 
einer Koordinierungsstelle „Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention“ unabdingbar ist.  
 
Die folgende Tabelle bildet die in 2012 angefallenen Aufwendungen für die Funktion Koordination/ 
Kommunikation ab:  
                                                
3 nach Durchschnitt Stadt Münster 2012 
4 kalkulatorischer Ansatz gem. KGSt für amtsinterne und verwaltungsweite Querschnittsleistungen (Vollkostenbetrachtung)

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V/0377/2013 
 
2012  Personalkosten5 Overhead6 Sachkosten Gesamtaufwand 
1 Stelle A 10         
Koordination/ Kommunikation 54.010 € 10.800 € 6.630 € 71.440,00 € 
FS 32.23         
Tabelle 3: Personalaufwand Handlungsfelder 3 und 4 
 
Im vorgenannten Aufgabenfeld werden verschiedenste Aufgaben für die Ordnungspartnerschaft 
Verkehrsunfallprävention gebündelt. Hierzu zählen u. a.: 
 
- regelmäßige Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsführung 
- Verwaltung und Bewirtschaftung des Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit 
- Vornahme von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Werbemitteln oder Werken 
- Betreuung der Homepage www.sicher-durch-muenster.de 
- Ansprechpartner/in für alle Anliegen der Ordnungspartner 
- Sicherstellung einer reibungslosen Kommunikation zwischen den Ordnungspartnern 
- Unterstützung und Teilnahme an Aktionen der Ordnungspartner 
- Multiplikator (Informationen, Aufgaben) 
- Abwicklung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen  
- Außendarstellung der Ordnungspartnerschaft nebst Pressearbeit 
- Planung und Koordinierung der Vollversammlung, der Sitzungen der Lenkungsgruppe sowie 
der Arbeitskreise 3 und 4,  inkl. Protokollführung 
- Mitwirkung in den Arbeitskreisen 1 und 2 
- Leiter/in der Arbeitskreise 3 und 4 
- Teilnahme am Präventionstisch Münster 
- Mitwirkung im Netzwerk Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen. 
 
Die Koordinationsstelle kümmert sich somit um den internen Zusammenhalt und die Motivation der 
Ordnungspartner, gibt als Multiplikator Informationen innerhalb der Ordnungspartnerschaft Ve r-
kehrsunfallprävention weiter, organisiert und koordiniert interne Treffen und Sitzungen sowie ö f-
fentlichkeitswirksame Maßnahmen. Zudem engagiert sie sich i m Rahmen von Öffentlichkeitska m-
pagnen und Aktionstagen persönlich vor Ort. 
 
Hervorzuheben ist, dass den Handlungsfeldern 3 und 4 eine große soziale Komponente inn e-
wohnt. Den Aufwendungen in diesen Handlungsfeldern kann kein unmittelbarer Ertragswert zug e-
ordnet werden, da der Erfolg von Präventions - und Öffentlichkeitskampagnen nicht unmittelbar 
materiell gemessen werden kann. Hauptanliegen der Handlungsfelder 3 und 4 ist es vie lmehr, die 
Verkehrsteilnehmer über Öffentlichkeitskampagnen und entsprechende Auf klärungsmaßnahmen 
zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Es soll ein Bewusstsein hin zu mehr U msicht, Vorsicht 
und Rücksicht im Straßenverkehr gebildet werden. Unfälle entstehen nicht einfach so, vielmehr 
werden sie von Menschen verursacht. Ändert sich di e Einstellung der Menschen zum Verkehr s-
verhalten, so ändert sich auch mit hoher Wahrscheinlichkeit das tatsächliche Verhalten im Str a-
ßenverkehr. Durch diese Verhaltensänderung können Verkehrsunfälle nachhaltig vermieden we r-
den, was dann im Endeffekt - abstrakt gesehen - eine Minderung des durch Unfälle entstehe nden 
gesamtwirtschaftlichen Schadens bewirkt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene M e-
dien eingesetzt (sog. crossmediales Konzept). So werden Multiplikationseffekte der Botschaft e r-
zielt und viele Personen angesprochen. 
 
Entfällt die Koordinierungs- und Kommunikationsfunktion, können die vorgenannten Aufgaben der 
Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention nicht mehr wahrgenommen werden. Ein We gfall 
des/r persönlichen Ansprechpartners/in kann wegen des Umfangs und der Komplexität der Aufg a-
ben auf der Arbeitsebene der Ämter nicht kompensiert  werden. Die Ordnungspartnerschaft Ve r-
                                                
5 nach Durchschnitt Stadt Münster 2012 
6 kalkulatorischer Ansatz gem. KGSt für amtsinterne und verwaltungsweite Querschnittsleistungen (Vollkostenbetrachtung)

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V/0377/2013 
kehrsunfallprävention könnte dann in der bewährten Struktur und ihrer Zusammenarbeit mit vi elen 
Ordnungspartnern nicht mehr fortgeführt werden. Diese Ansicht wird von den Ordnungspar tnern, 
insbesondere vom Polizeipräsidium Münster, geteilt.  
 
 
Zu 3: 
Um eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit betreiben zu können, ist ein Budget erforderlich. Di eses 
Budget betrug 2009 - 2011 jährlich 150.000 €. 2012 wurde der Betrag bereits auf 100.000 € red u-
ziert. Diese Haushaltsmittel wurden im letzten Jahr fast vollständig, z. B. für Publikationen von 
Werbemitteln (u. a. gelbe Sicherheitswesten), Internetauftritt , Herstellung und Ausstrahlung eines 
Kinospots und Aktionen (u. a. Aktion „Geisterradler gefährden“) verausgabt . Mit Blick auf das f i-
nanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 schlägt die Verwaltung hier ebe n-
falls eine Kürzung um 20% auf einen jährlichen Ansatz von 80.000,00 € vor. Auch mit dem gekürz-
ten Budget kann im Wesentlichen gewährleistet werden, dass das Anliegen der  Ordnungspartner-
schaft, nämlich die Schärfung des Bewusstseins über die Gefahren im öffentlichen Straßenve r-
kehr, öffentlich präsent bleibt. 
 
 
Fazit und weiteres Verfahren 
 
In seiner Sitzung am 27.06.2012 hat der Rat beschlossen, das Verkehrssiche rheitsprogramm bis 
zum Jahr 2017 zu verlängern (s. V/0923/2011/1.Erg. i. V. m. V/0924/2011/1.Erg .). Auch wenn die 
vollumfängliche Umsetzung bzw. Fortführung des beschlossenen Verkehrssiche rheitsprogramms 
2014-2017 aus fachpolitischen Gesichtspunkten wünschenswert ist, wird unter haushalts - und fi-
nanzpolitischen Gesichtspunkten eine Anpassung der weiteren haushaltsmäßigen Belastung  sei-
tens der Verwaltung vorgeschlagen. In dieser Konsequenz sind die bis zum 31.12.2013 befrist e-
ten, zusätzlichen Personalressourcen im Ordnungsamt, im Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung, Verkehrsplanung und im Tiefbauamt – insgesamt 8,5 VZÄ – bis zum 28.02.2017 (statt bis 
zum 31.12.2017) zu verlängern. 
 
Die Verwaltung hält es bereits jetzt für erforderlich, den qualifizierten und bewährten Mitarbe i-
tern/innen Weiterbeschäftigungen in Aussicht zu stellen. Nur so kann die erfolgreiche und nahtlose 
Weiterführung des Verkehrssicherheitsprogramms mit größtmöglicher fachlicher Kontinuität g e-
währleistet werden. Eine Entscheidung erst zu den Etatberatungen 2014 gefährdet dieses gemein-
same Ziel. Es b esteht die Gefahr, dass qualifiziertes Personal aufgrund unsiche rer Perspektiven 
dann nicht mehr zur Verfügung steht. Basierend auf der aktuellen Beschlusslage ist daher eine 
möglichst r asche Entscheidung zur  Verlängerung der zusätzlichen Personalressourcen vor den 
Etatberatungen zum Haushalt 2014 dringend erforderlich . Eine Umsetzung des umfangreichen 
Verkehrssicherheitsprogramms kann mit vorhandenem Personal nicht erfolgen. Dieser Sachverhalt 
wurde dem Interfraktionellen Arbeitskreis Verkehrssicherheit in seiner 2. Sitzung am 10.04.2013 
bereits kurz vorgestellt. 
 
 
 
In Vertretung     In Vertretung 
  
gez.      gez. 
      
Schultheiß     Heuer 
Stadtdirektor     Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

27.06.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Asche

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0377/2013
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37