V/0377/2013
Finanzielle und personelle Bedarfe zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms 2014 - 2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
21037 Zeichen
V/0377/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Tiefbauamt, Ordnungsamt
Betrifft
Finanzielle und personelle Bedarfe zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms 2014 -
2017
Beratungsfolge
27.06.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung
10.07.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die bis zum 31.12.2013 befristeten, zusätzlichen Personalressourcen im Umfang von 8,5
Vollzeitäquivalenten werden zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms auf der
Grundlage der Ratsentsche idung vom 27.06.2012 bis zum 28.02.2017 (statt bis zum
31.12.2017) verlängert.
2. Die entsprechenden Sachkosten ab 2014 in Höhe von 2,2 Mio. € werden in der Finan z-
planung um 440.000 € (=20 %) entsprechend gekürzt und im Haushaltsplan 2014 ang e-
passt.
3. Die Haushaltsmittel für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von bislang jährlich 100.000 € bis
2017 werden ebenfalls um 20 % gekürzt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für den städtischen Haushalt ergeben sich in den drei betroffenen Teilergebnisplänen die folgen-
den Veranschlagungen:
Vorlagen-Nr.:
V/0377/2013
Auskunft erteilt:
Herr Milde
Herr Vechtel
Herr Rüller
Ruf:
492-6150
492-3280
492-6920
E-Mail:
Milde@stadt-muenster.de
Vechtel@stadt-muenste.de
Rueller@stadt-muenster.de
Datum:
17.06.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0377/2013
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten
Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2014 ff. 425.000 bis 2017
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten
Zeile 11 Personalaufwendungen 2014 ff. 228.800 38.133 € für 2017
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 2014 ff. 140.450 davon 80.000 € für
Öffentlichkeitsarbeit
14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 8.990
Zwischensumme Produktgruppe 0203 378.240
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und Anlagen
11 Personalaufwendungen 2014 ff. 139.380 23.230 € für 2017
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 2014 ff. 6.800 arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten
Zwischensumme Produktgruppe 1201 146.180
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung
11 Personalaufwendungen 2014 ff. 139.380 23.230 € für 2017
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 2014 ff. 6.800 arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten
Zwischensumme Produktgruppe 1202 146.180
Gesamt 2014 ff. 670.600
Saldo 2014 ff. -245.600
Vorbemerkung:
Der Rat hat am 27.06.2012 beschlossen, das Verkehrssicherheitsprogramm bis zum Jahr 2017 zu
verlängern. Das zur Fortführung des Programms erforderliche Personal ist derzeit nur bis ei n-
schließlich 2013 finanziert. Mit dieser Vorlage wird daher u.a. die Mittelbereitstellung ab 2014 zur
Beschlussfassung vorgeschlagen.
Würde keine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt (außerhalb der Stellenplanberatung) erfo l-
gen, kann angesichts befristeter Beschäftigungsverhältnisse (die zum Jahresende 2013 auslaufen)
einerseits den Beschäftigten z.Z. keine klare Perspektivaussage gegeben werden bzw. bei Nicht-
verlängerung der Verträge qualifiziertes Personal verloren gehen. Andererseits besteht zum jetz i-
- 3 -
V/0377/2013
gen Zeitpunkt (außerhalb der Haushaltsplanberatung) die finanzpolitische Unsicherheit, in we l-
chem Umfang das Verkehrssicherheitsprogramm gewünscht wird bzw . welche finanzpolitischen
Bindungen die Verwaltung zur Umsetzung eingehen kann.
Mit Blick auf das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 schlägt die Ve r-
waltung eine Anpassung des Programmvolumens vor. Ausgehend von den bislang vo rgesehenen
Sachkosten in Höhe von 2,2 Mio. Euro und einem maximalen Stellenbedarf von befristeten 8,5
Vollzeitäquivalenten, schlägt die Verwaltung eine Reduzierung des beschlossenen Programms
sowohl im Personal- wie auch im Investitionsaufwand um 20 % vor.
Begründung:
Zu 1 und 2:
Auf der Grundlage des Berichtes des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswir tschaft
(GDV) vom 25.08.2008 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 13.05.2009 die Vorlage
V/0997/2008 „For tschreibung des Masterplane s Verkehrsunfallprävention 2008 und Aufstellung
eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009-2013“ beschlossen. Das Programm untergli e-
dert sich in vier Handlungsfelder und verfolgt damit ausdrücklich einen ganzheitlichen Ansatz:
Handlungsfeld 1: Überwachung und Ahndung
Handlungsfeld 2: Bau- und Verkehrstechnik
Handlungsfeld 3: Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung
Handlungsfeld 4: Öffentlichkeitsarbeit
Für die Vorbereitung und Umsetzung des „Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009 -2013“
wurden im Ordnungsamt, im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und im
Tiefbauamt zusätzliche, bis Ende 2013 befristete Personalressourcen bewilligt.
Mit den Beschlüssen vom 27.06.2012 zu den Vorlagen V/0923/2011/1. Erg. „Priorisi erung der
Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms“ und V/0924/2011/1. Erg. „Finanzielle und pers o-
nelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms“ hat der Rat die Fortführung des Verkehrss i-
cherheitsprogramms bis zum Jahr 2017 beschlossen. Um dies sicherstellen zu können, sind die
hierzu erforderlichen 8,5 Vollzeitäquivalente (4,5 Ordnungsamt, 2,0 Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung und 2,0 Tiefbauamt), d. h., die Verlängerungen dieser bis zum
31.12.2013 befristeten Stellen bis 2017 ebenfalls erforderlich. Die Vorlage V/0924/2011/1. Erg.
„Finanzielle und personelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms“ enthielt bereits einen
diesbezüglichen Hinweis.
Die nachfolgende Darstellung, insbesondere der Personalbedarfe, orientiert sich an den operati-
ven, im Masterplan Verkehrsunfallprävention 2008 festgelegten vier Handlungsfeldern, die amts -
übergreifend durch drei Ämter wahrgenommen werden.
Handlungsfeld 1: Überwachung/ Ahndung – Ordnungsamt und Polizei
Im Rahmen der Beratung über zusätzliches Personal für das Verkehrssicherheitsprogramm, Hand-
lungsfeld 1, waren 2008 politische Vorgaben sowie die Empfehlung im Gutachten des GDV „Ve r-
besserung der Verkehrssicherheit in Münster“ zu berücksichtigen. Ziel war es, die Geschwindi g-
keitskontrollen zu intensivieren. Es wurden 3,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für eine neue Überw a-
chungseinheit eingerichtet. Das zusätzliche Personal wird für die Durchführung von Geschwindi g-
keitskontrollen, deren Auswertung sowie die Einleitung der Ordnungswidrigkeitenverfahr en benö-
tigt. Weiterhin wird eine zusätzliche Einsatzpräsenz im Verkehrsraum von 136 Std./Monat siche r-
gestellt. Die Umsetzung erfolgte 2009.
Die ab 2009 im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms eingesetzten 3,5 VZÄ werden als
elementarer Maßnahmenbestandteil zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch we iterhin als
erforderlich angesehen. Nach wie vor ist die Unfallursache „überhöhte Geschwindigkeit“ eine der
- 4 -
V/0377/2013
Hauptunfallursachen im Stadtverkehr. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine überhöhte G e-
schwindigkeit als Mitursache neben anderen Hauptunfallursachen (z. B. Abstand) zu Unfällen
führt. Insgesamt, und dies ist sicherlich auch ein Verdienst der Geschwindigkeitskontrollen, sind
gegenüber dem Jahr 2011 im Jahr 2012 die Hauptunfallursachen für Verkehrs unfälle mit Pers o-
nenschäden beim „Abstand“ um 8,6 % und bei der „Geschwindigkeit“ um 16,7 % zurückgegangen
(s. „Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung in der Stadt Münster sowie auf den Autobahnen im
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Münster im Jahre 2012“, Veröffentlichung 2013).
Am Beispiel des Jahres 2012 werden die Gesamtaufwendungen und Erträge zum Einsatz des
neuen Geschwindigkeitsmesswagens dargestellt:
2012
Personal-
kosten1 Overhead2
Sach-
kosten
Ges.aufwand Ges.ertrag
Saldo 3,5 Vollzeitäqu.
19.322 Verfa hren
á 22 € pro Jahr
1,0 EGr. 6
44.820 € 8.960 € 1.320 €
Technik/ Fahrer
FS 32.21
0,5 EGr. 5
21.055 € 4.220 € 4.960 € 257.795 € 425.084 € +167.289 €
Technik/ Datenerfassung
FS 32.21
2,0 BesGr. A 8
91.080 € 18.220 € 54.170 €
SB Owi-Verfahren
FS 32.21
Geschw.messwagen 8.990 €
Tabelle 1: Gesamtkostenaufwand Geschwindigkeitsmesswagen
Im Ergebnis wurde der Au fwand vollständig vom Ertrag gedeckt. Das 2012 erzielte Ergebnis ist in
ähnlichem Umfang auch in den Folgejahren zu erwarten.
Unabhängig von dem statistischen R esultat ist weiterhin festzuhalten, dass das Handlungsfeld 1
eine hohe öffentliche Wirkung erzielt.
Handlungsfeld 2: Bau- und Verkehrstechnik - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung und Tiefbauamt
Wie in den Vorlagen V/0923/2011/1. Erg. und V/0924/2011/1. Erg. dargestellt, entsteht für die Fort-
führung des vom Rat am 27.06.2012 beschlossenen Verkehrssiche rheitsprogramms über 2013
hinaus bis 2017 ein zusätzlicher Finanzbedarf für Sachkosten ab 2014 ff in Höhe von 2,2 Mio. €.
Mit Blick auf das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 schlägt die Ve r-
waltung eine Anpassung des Programmvolumens vor. Die entsprechenden Sachkosten ab 2014 in
Höhe von 2,2 Mio. € werden demnach in der Finanzplanung um 440.000 € (= 20 %) auf 1,76 Mio.
€ gekürzt und dies im Haushaltsplan 2014 angepasst. Diese Finanzmittel sind mit jeweils 100.000
Euro anteilig für die Jahre 2014 und 2017 bereits im Teilfinanzplan 2013 berücksichtigt.
Um die Umsetzung dieses umfangreichen Maßnahmenprogramms gewährleisten zu können, we r-
den die ab 2009 im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms bei den Ämtern 61 und 66 insg e-
samt eing esetzten 4,0 VZÄ auch weiterhin als erforderlich angesehen und über das Jahr 2013
hinaus bis zum 28.02.2017 benötigt. Diese gliedern sich in je 2 VZÄ für Planung und Entwurf sowie
Bauvorbereitung und Baudurchführung, mit jährlichen Personal - und Sachaufwendungen in Höhe
von zusammen 292.360 € auf.
1 nach Durchschnitt Stadt Münster 2012
2 kalkulatorischer Ansatz gem. KGSt für amtsinterne und verwaltungsweite Querschnittsleistungen (Vollkostenbetrachtung)
- 5 -
V/0377/2013
2012 Personalkosten3 Overhead4 Sachkosten Gesamtaufwand
2,0 EGr. 11 bei 61
Planung und Entwurf 136.500 € 27.300 € 6.800 €
FS 61.42
2,0 EGr. 11 bei 66
Bauvorbereitung und Baudurchführung 136.500 € 27.300 € 6.800 €
FS 66.21, 66.31 und 66.33
gesamt 273.000 € 54.600 € 13.600 € 341.200 €
Tabelle 2: Personalaufwand Handlungsfeld 2
Bislang konnte mit diesen Personalressourcen erreicht werden, dass 37 bzw. 44 % der ehemals
85 Unfallhäufungsstellen (UHS)/ U nfallhäufungslinien (UHL), an denen Verkehrssicherheitsma ß-
nahmen durchgeführt wurden, nicht mehr unfallauffällig sind. Bei 15 weiteren lässt sich trotz
durchgeführter Maßnahmen noch kein eindeutiger Trend erkennen. 13 UHS/UHL sind beplant und
18 UHS/UHL sind statistisch, ohne dass Maßnahmen durchgeführt wurden, nicht mehr unfallauffäl-
lig. Allerdings treten 29 neu hinzu gekommene UHS/UHL auf.
Dies zeigt, wie hoch komplex und dynamisch das Verkehrsunfallgeschehen in Münster zu bewe r-
ten ist. Auch ist eine belastbare Prognose hinsichtlich der Effizienz und Wirksamkeit von Verkehrs-
sicherheitsmaßnahmen nur b edingt möglich. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunfälle dispers und
flächig über das Stadtgebiet verteilt sind.
Daher wird als präventiver Ansatz ergänzend auc h das gesamte städtische Radwegenetz auf
Mängel hin untersucht. Diese Radwegerevision ist für über die Hälfte (= 220 km) des Streckenne t-
zes abgeschlossen. Von den systematisch erfassten Mängeln der 1. Priorität (= 1.000), konnten
bislang rd. 40 Prozent behoben werden.
Der GDV attestiert der münsterschen Verkehrssicherheitsarbeit (s. V/0162/2011 „Verbesserung
der Verkehrssicherheit in Münster – Zwischenevaluation“), dass die umgesetzten Maßna hmen an
UHS und UHL bereits zu einer deutlichen Verbesserung der V erkehrssicherheit beigetragen h a-
ben. Es bestehe allerdings auch noch viel Verbesserungspotenzial, weshalb die Fortfü hrung der
Verkehrssicherheitsarbeit erforderlich ist. Auch der systematischen Beseitigung von Radweg e-
mängeln im Rahmen der Radwegerevision k ommt präventiv eine große Bedeutung zu, we shalb
diese konsequent weitergeführt werden sollte. So konnte im Jahr 2010 die Anzahl an Verkehrsu n-
fällen mit Verletzten deutlich um 11 % reduziert werden. Im Jahr 2012 sind die Verkehr sunfälle mit
Personenschäden erneut gegenüber dem Vorjahr um 9 % auf 1.204 gesunken. Dieser nach wie
vor, auch im Landesvergleich, hohe Wert unterstreicht die Notwendigkeit einer Fortführung der
Verkehrssicherheitsarbeit (s. „Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung in der Stadt Müns ter so-
wie auf den Autobahnen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Münster im Jahre 2012“,
Veröffentlichung 2013).
Handlungsfelder 3 und 4: Verkehrsunfallprävention/ Öffentlichkeitsarbeit/ Geschäftsführung
– Ordnungsamt ( Koordination und Kommunikation)
Mit dem Beschluss zum Verkehrssicherheitsprogramm übernahm das Ordnungsamt 2009 die G e-
schäftsführung für die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention. Auf Grund der Größe n-
ordnung des Gesamtvorhabens und der Anzahl der Ordnungspartner war eine Ansprechstelle ein-
zurichten. Diesem Aufgabenfeld wurde ein entsprechendes Budget für die Öffentlichkeitsarbeit
zugeordnet. Aus den Erfahrungen der Jahre 2009 - 2012 ist zu schließen, dass der Fortbestand
einer Koordinierungsstelle „Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention“ unabdingbar ist.
Die folgende Tabelle bildet die in 2012 angefallenen Aufwendungen für die Funktion Koordination/
Kommunikation ab:
3 nach Durchschnitt Stadt Münster 2012
4 kalkulatorischer Ansatz gem. KGSt für amtsinterne und verwaltungsweite Querschnittsleistungen (Vollkostenbetrachtung)
- 6 -
V/0377/2013
2012 Personalkosten5 Overhead6 Sachkosten Gesamtaufwand
1 Stelle A 10
Koordination/ Kommunikation 54.010 € 10.800 € 6.630 € 71.440,00 €
FS 32.23
Tabelle 3: Personalaufwand Handlungsfelder 3 und 4
Im vorgenannten Aufgabenfeld werden verschiedenste Aufgaben für die Ordnungspartnerschaft
Verkehrsunfallprävention gebündelt. Hierzu zählen u. a.:
- regelmäßige Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsführung
- Verwaltung und Bewirtschaftung des Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit
- Vornahme von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Werbemitteln oder Werken
- Betreuung der Homepage www.sicher-durch-muenster.de
- Ansprechpartner/in für alle Anliegen der Ordnungspartner
- Sicherstellung einer reibungslosen Kommunikation zwischen den Ordnungspartnern
- Unterstützung und Teilnahme an Aktionen der Ordnungspartner
- Multiplikator (Informationen, Aufgaben)
- Abwicklung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen
- Außendarstellung der Ordnungspartnerschaft nebst Pressearbeit
- Planung und Koordinierung der Vollversammlung, der Sitzungen der Lenkungsgruppe sowie
der Arbeitskreise 3 und 4, inkl. Protokollführung
- Mitwirkung in den Arbeitskreisen 1 und 2
- Leiter/in der Arbeitskreise 3 und 4
- Teilnahme am Präventionstisch Münster
- Mitwirkung im Netzwerk Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen.
Die Koordinationsstelle kümmert sich somit um den internen Zusammenhalt und die Motivation der
Ordnungspartner, gibt als Multiplikator Informationen innerhalb der Ordnungspartnerschaft Ve r-
kehrsunfallprävention weiter, organisiert und koordiniert interne Treffen und Sitzungen sowie ö f-
fentlichkeitswirksame Maßnahmen. Zudem engagiert sie sich i m Rahmen von Öffentlichkeitska m-
pagnen und Aktionstagen persönlich vor Ort.
Hervorzuheben ist, dass den Handlungsfeldern 3 und 4 eine große soziale Komponente inn e-
wohnt. Den Aufwendungen in diesen Handlungsfeldern kann kein unmittelbarer Ertragswert zug e-
ordnet werden, da der Erfolg von Präventions - und Öffentlichkeitskampagnen nicht unmittelbar
materiell gemessen werden kann. Hauptanliegen der Handlungsfelder 3 und 4 ist es vie lmehr, die
Verkehrsteilnehmer über Öffentlichkeitskampagnen und entsprechende Auf klärungsmaßnahmen
zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Es soll ein Bewusstsein hin zu mehr U msicht, Vorsicht
und Rücksicht im Straßenverkehr gebildet werden. Unfälle entstehen nicht einfach so, vielmehr
werden sie von Menschen verursacht. Ändert sich di e Einstellung der Menschen zum Verkehr s-
verhalten, so ändert sich auch mit hoher Wahrscheinlichkeit das tatsächliche Verhalten im Str a-
ßenverkehr. Durch diese Verhaltensänderung können Verkehrsunfälle nachhaltig vermieden we r-
den, was dann im Endeffekt - abstrakt gesehen - eine Minderung des durch Unfälle entstehe nden
gesamtwirtschaftlichen Schadens bewirkt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene M e-
dien eingesetzt (sog. crossmediales Konzept). So werden Multiplikationseffekte der Botschaft e r-
zielt und viele Personen angesprochen.
Entfällt die Koordinierungs- und Kommunikationsfunktion, können die vorgenannten Aufgaben der
Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention nicht mehr wahrgenommen werden. Ein We gfall
des/r persönlichen Ansprechpartners/in kann wegen des Umfangs und der Komplexität der Aufg a-
ben auf der Arbeitsebene der Ämter nicht kompensiert werden. Die Ordnungspartnerschaft Ve r-
5 nach Durchschnitt Stadt Münster 2012
6 kalkulatorischer Ansatz gem. KGSt für amtsinterne und verwaltungsweite Querschnittsleistungen (Vollkostenbetrachtung)
- 7 -
V/0377/2013
kehrsunfallprävention könnte dann in der bewährten Struktur und ihrer Zusammenarbeit mit vi elen
Ordnungspartnern nicht mehr fortgeführt werden. Diese Ansicht wird von den Ordnungspar tnern,
insbesondere vom Polizeipräsidium Münster, geteilt.
Zu 3:
Um eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit betreiben zu können, ist ein Budget erforderlich. Di eses
Budget betrug 2009 - 2011 jährlich 150.000 €. 2012 wurde der Betrag bereits auf 100.000 € red u-
ziert. Diese Haushaltsmittel wurden im letzten Jahr fast vollständig, z. B. für Publikationen von
Werbemitteln (u. a. gelbe Sicherheitswesten), Internetauftritt , Herstellung und Ausstrahlung eines
Kinospots und Aktionen (u. a. Aktion „Geisterradler gefährden“) verausgabt . Mit Blick auf das f i-
nanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 schlägt die Verwaltung hier ebe n-
falls eine Kürzung um 20% auf einen jährlichen Ansatz von 80.000,00 € vor. Auch mit dem gekürz-
ten Budget kann im Wesentlichen gewährleistet werden, dass das Anliegen der Ordnungspartner-
schaft, nämlich die Schärfung des Bewusstseins über die Gefahren im öffentlichen Straßenve r-
kehr, öffentlich präsent bleibt.
Fazit und weiteres Verfahren
In seiner Sitzung am 27.06.2012 hat der Rat beschlossen, das Verkehrssiche rheitsprogramm bis
zum Jahr 2017 zu verlängern (s. V/0923/2011/1.Erg. i. V. m. V/0924/2011/1.Erg .). Auch wenn die
vollumfängliche Umsetzung bzw. Fortführung des beschlossenen Verkehrssiche rheitsprogramms
2014-2017 aus fachpolitischen Gesichtspunkten wünschenswert ist, wird unter haushalts - und fi-
nanzpolitischen Gesichtspunkten eine Anpassung der weiteren haushaltsmäßigen Belastung sei-
tens der Verwaltung vorgeschlagen. In dieser Konsequenz sind die bis zum 31.12.2013 befrist e-
ten, zusätzlichen Personalressourcen im Ordnungsamt, im Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung, Verkehrsplanung und im Tiefbauamt – insgesamt 8,5 VZÄ – bis zum 28.02.2017 (statt bis
zum 31.12.2017) zu verlängern.
Die Verwaltung hält es bereits jetzt für erforderlich, den qualifizierten und bewährten Mitarbe i-
tern/innen Weiterbeschäftigungen in Aussicht zu stellen. Nur so kann die erfolgreiche und nahtlose
Weiterführung des Verkehrssicherheitsprogramms mit größtmöglicher fachlicher Kontinuität g e-
währleistet werden. Eine Entscheidung erst zu den Etatberatungen 2014 gefährdet dieses gemein-
same Ziel. Es b esteht die Gefahr, dass qualifiziertes Personal aufgrund unsiche rer Perspektiven
dann nicht mehr zur Verfügung steht. Basierend auf der aktuellen Beschlusslage ist daher eine
möglichst r asche Entscheidung zur Verlängerung der zusätzlichen Personalressourcen vor den
Etatberatungen zum Haushalt 2014 dringend erforderlich . Eine Umsetzung des umfangreichen
Verkehrssicherheitsprogramms kann mit vorhandenem Personal nicht erfolgen. Dieser Sachverhalt
wurde dem Interfraktionellen Arbeitskreis Verkehrssicherheit in seiner 2. Sitzung am 10.04.2013
bereits kurz vorgestellt.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Schultheiß Heuer
Stadtdirektor Stadtrat
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Asche
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0377/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37